Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht von Herrn Dimitrakopoulos im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Europäische Union und Irak – Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement (2004/2168(INI)) (A6-0198/2005).

   Herr Ratspräsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich meinen Kollegen im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten für ihre Zusammenarbeit danken, die dazu geführt hat, dass Sie heute einen meiner Ansicht nach integrierten Bericht vor sich haben, der bestimmte substanzielle Leitlinien dazu festlegt, wie sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Irak in der Zukunft entwickeln sollten.

Zweifellos ist die Lage im Irak seit dem Ende der Kampfhandlungen schwierig und verschlechtert sie sich leider von Tag zu Tag. Deshalb betrifft die erste Bemerkung, die ich zu machen habe, die Sicherheitslage, die gegenwärtig als das Hauptproblem im Irak angesehen wird, und dies nicht nur, weil sie täglich Tausenden Menschen das Leben kostet, sondern auch, weil nichts anderes in Angriff genommen werden kann, solange nicht das Sicherheitsproblem bewältigt wird.

Natürlich reicht diese Feststellung nicht aus. Darüber hinaus müssen sehr spezifische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören einerseits selbstverständlich die Neuformierung der irakischen Sicherheitskräfte und andererseits die Neuformierung der irakischen Armee, was keine leichte Aufgabe ist. Zugleich halte ich, da durch die Präsenz ausländischer Streitkräfte gewisse Sicherheitsprobleme verursacht werden, die Ersetzung der Truppen im Irak durch eine UN-Friedenstruppe für einen wichtigen Schritt. Dies ist einer der grundlegenden Vorschläge in meinem Bericht. Natürlich kann das nicht innerhalb von 48 Stunden geschehen; es ist eine Entscheidung, die zweifellos diskutiert werden und die selbstverständlich auf einer Resolution des UN-Sicherheitsrates basieren muss. Ich erachte dies jedoch für notwendig.

Meine dritte Bemerkung betrifft den Wiederaufbau. Im Irak ist infolge des Krieges das gesamte soziale Gefüge zusammengebrochen. Deshalb darf der Wiederaufbau nicht lediglich als ein logistischer Aufbauprozess angesehen werden; natürlich geht es hier um praktische Aufbauarbeit, aber es geht auch darum, eine Gesellschaft neu zu formen und ihr eine Orientierung zu geben, und das schließt auch politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Fragen ein.

Im Mittelpunkt des gesamten Wiederaufbauprozesses steht zweifellos ein Verfahren, das gerade erst begonnen hat, und zwar die Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Dabei steht außer Frage – und das muss uns allen klar sein –, dass die Zukunft des Irak zuallererst in den Händen des irakischen Volkes liegt, und so sollte es auch sein. Auf der anderen Seite sollte die Europäische Union jedoch mit ihrer demokratischen Tradition – selbstverständlich im Rahmen des Verfahrens zur Ausarbeitung der Verfassung – vorschlagen, die Entwicklung einer demokratischen und fortschrittlichen Gesellschaft zu gewährleisten, die von sozialem Bewusstsein geprägt ist und den Pluralismus des Irak widerspiegelt.

Außerdem, und das ist mein letzter Punkt, geht der vorliegende Bericht auf die Präsenz der Europäischen Union beim Wiederaufbau und beim generellen Verlauf der Ereignisse im Irak ein, einem Land mit einer bedeutenden Geschichte, und diese Präsenz sollte unterstützt werden.

   . Herr Präsident! Ich empfinde es als große Ehre, heute hier zu sein. Ich habe heute erstmals Gelegenheit, vor diesem Hohen Haus zu sprechen. Vielen Dank für die Möglichkeit, mich zunächst kurz zur Irakproblematik zu äußern und später etwas ausführlicher zu Afrika und zur Globalisierung.

Zunächst danke ich dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und insbesondere seinem Vorsitzenden, Herrn Dimitrakopoulos, für seinen Bericht und seine Präsentation heute Vormittag. Ich entschuldige mich für meine Aussprache. Ich habe mich in der Schule zwar mit Altgriechisch beschäftigt, aber das war eher in schriftlicher als in gesprochener Form. Die Unstimmigkeiten innerhalb der Europäischen Union bezüglich der Militäraktion gegen das Regime von Saddam Hussein im Irak sind wohl dokumentiert, und wir alle wissen, dass beide Seiten nach wie vor energisch ihren jeweiligen Standpunkt vertreten. Angesichts dieser Meinungsverschiedenheiten bin ich Ihrem Ausschuss besonders dankbar dafür, dass er nach vorn geschaut und über die Zukunft des Irak nachgedacht hat, anstatt zurückzublicken und alte Streitigkeiten aufzuwärmen.

Seit Beendigung der Kampfhandlungen hat die Europäische Union ein starkes und gemeinsames Interesse für die Unterstützung des im Entstehen begriffenen neuen Irak bekundet. Ich glaube, dass jeder von uns jene verurteilt, die die Zukunft des Irak durch Extremismus und Gewalt bestimmen wollen. Wir verurteilen die Morde und Entführungen, und mit Blick auf den Charakter eines solchen Vorgehens verurteilen wir insbesondere die jüngste Entführung des ägyptischen Botschafters Ihab al-Sherif sowie die Angriffe gegen weitere Diplomaten aus arabischen Ländern.

Wir setzen uns entschlossen für den erfolgreichen Aufbau eines friedlichen, stabilen und demokratischen Irak ein, dem die Bedürfnisse aller seiner Bürger am Herzen liegen. Vor reichlich einem Jahr bestätigte der Europäische Rat die Mitteilung der Kommission über die mittelfristigen Ziele für die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und dem Irak. Diese Strategie trägt erste Früchte.

Im November des vergangenen Jahres legte der Rat dem damaligen irakischen Premierminister, Dr. Allawi, ein Hilfspaket der Europäischen Union für den Irak vor. Dieses Paket umfasste eine längerfristige Zusage zur Aufnahme von Verhandlungen über ein drittes Länderabkommen und die Förderung der politischen und handelspolitischen Zusammenarbeit der EU mit dem Irak und erinnert an das Angebot der Kommission hinsichtlich der Nutzung des Allgemeinen Präferenzsystems und der finanziellen Hilfe durch den Irak. In Zusammenarbeit mit der UNO und der Unabhängigen Wahlkommission Iraks haben Experten der Kommission zum Erfolg der ersten demokratischen Wahlen am 30. Januar dieses Jahres im Irak beigetragen. Auch einige Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben diese Wahlen beobachtet.

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ kam im Februar überein, auf diesem Hilfspaket aufzubauen und den politischen Prozess im Irak weiter zu unterstützen, und zwar unter anderem bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Er vereinbarte ein neues Hilfspaket der Gemeinschaft in Höhe von 200 Millionen Euro und den Aufbau einer integrierten Mission zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und für die Ausbildung von Polizeikräften im Irak mit Büros in Bagdad und Brüssel. Die Mission hat gestern mit der Ausbildung irakischer Polizei-, Justiz- und Strafvollzugsbeamter begonnen und unterstützt damit die irakische Regierung bei ihren Bemühungen um Stärkung ihrer Autorität und die Ausgestaltung der Rechtsstaatlichkeit.

Insgesamt unterstützt die Europäische Union die Anstrengungen der irakischen Regierung und des irakischen Volkes beim Aufbau einer friedlichen und demokratischen Zukunft durch ein beeindruckendes und umfassendes Hilfsprogramm. Letzten Monat besuchte ich Bagdad gemeinsam mit Kommissarin Ferrero-Waldner, dem Hohen Vertreter Javier Solana und Jean Asselborn, dem Vorsitzenden des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“. Meiner Ansicht nach, und ich hoffe, dass Kommissarin Ferrero-Waldner diese Ansicht teilt, war das ein sehr wichtiger Besuch, der das Engagement der Europäischen Union für den neuen Irak symbolisierte.

Dort unterstrich die Kommissarin die Absicht der Kommission, baldmöglichst in Bagdad eine Vertretung zu eröffnen, um den Dialog der EU mit dem Irak zu stärken und die technische Hilfe auszubauen. Auf der von den USA und der Europäischen Union vor zwei Wochen in Brüssel durchgeführten Internationalen Irak-Konferenz bekundeten Vertreter von 87 Ländern und internationalen Organisationen auf ähnliche Weise entschlossen ihre Unterstützung für den neuen Irak.

Lassen Sie mich eingangs kurz etwas zu einem absoluten Schlüsselproblem sagen. Zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich den Berichterstatter als Vorsitzenden bezeichnet habe. Wenn dies als Beleidigung gegenüber meinem guten Freund Elmar Brok, dem Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, verstanden wurde, dann möchte ich mich auch bei ihm entschuldigen. Herr Dimitrakopoulos stellte zu Recht fest, dass die Sicherheitslage von grundlegender Bedeutung für alles andere ist, und die Sicherheitslage ist ernst. Das steht außer Zweifel. Je schneller die Iraker die Kontrolle über die eigene Sicherheit übernehmen können, so der Berichterstatter, umso besser sei dies. Als Vertreter einer der beiden offiziellen Besatzermächte im Irak, der USA und des Vereinigten Königreichs, und als jemand, der persönlich Verantwortung für den Krieg trägt, möchte ich feststellen, dass wir diese Bestrebung teilen. Wir sollten die Meinungsverschiedenheiten der Vergangenheit beiseite lassen. Wir alle sind der Ansicht, dass der Irak möglichst bald die Verantwortung für die eigene Sicherheit übernehmen sollte, denn je schneller das geschieht, umso rascher können die Koalitionskräfte das Land verlassen.

Die Sicherheitslage ist schlecht. Die bessere Nachricht ist die Intensivierung der Ausbildung der irakischen Sicherheitskräfte, die derzeit aus insgesamt 168 000 Personen bestehen. Immer mehr von ihnen erwerben die erforderlichen Fähigkeiten und werden entsprechend eingesetzt. Uns allen ist klar, dass das Mandat der ausländischen Truppen im Irak laut Resolution 1546 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen Ende des Jahres abläuft, sofern es nicht in irgendeiner Weise verlängert wird, und dass wir uns, wie aus der Resolution 1546 eindeutig hervorgeht, als Koalitionskräfte lediglich auf Ersuchen der irakischen Regierung dort aufhalten. Würde die irakische Regierung uns bitten, das Land zu verlassen, so würden wir das unverzüglich tun.

Zur Frage, ob UN-Blauhelme entsandt werden sollten, stelle ich fest, dass ich damit im Prinzip kein Problem habe. Aber wir sollten auch andere Länder auffordern, sich zu beteiligen. Ob uns das gelingt, das bleibt abzuwarten. Doch über das Hauptziel, nämlich den Abbau und schließlich den Abzug der Koalitionskräfte und die Übergabe der Kontrolle an den Irak, sind wir uns absolut einig.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Vereinigte Königreich während seines Ratsvorsitzes die Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und dem Irak anstreben und dabei auf dem bisher Erreichten aufbauen wird. Ich freue mich, dass der Ausschuss diese Zielsetzung unterstützt und begrüße die Aufforderung an die Kommission, ein Büro in Bagdad zu eröffnen und eine EU-Mission zur Beobachtung der im Dezember im Irak stattfindenden Wahlen zu entsenden.

Ich begrüße nachdrücklich den Vorschlag des Ausschusses, das Europäische Parlament möge seine Beziehungen zur irakischen Übergangsnationalversammlung ausbauen.

Ich freue mich auf die heutige Aussprache.

   . Herr Präsident! Als Erstes möchte ich Herrn Straw zum Ratsvorsitz begrüßen. Ich beglückwünsche Herrn Dimitrakopoulos herzlich zu seinem ausgezeichneten und aktuellen Bericht, der uns die Möglichkeit gibt, uns einen aktuellen Überblick über die intensiven Entwicklungen der letzten Monate zu verschaffen. Der Irak stellt nach wie vor eine immense und vielschichtige Herausforderung für uns dar. Wir stecken wirklich mitten in der Arbeit, und es ist noch viel zu tun.

Es haben wichtige Ereignisse stattgefunden, beispielsweise der Irakbesuch der Troika am 9. Juni, denn wir, die 25 Mitgliedstaaten, haben gezeigt, dass wir alle gemeinsam den Wiederaufbau im Irak unterstützen. Es war nicht einfach, denn es gab Zeiten, da waren wir uns nicht einig. Der Besuch wurde von den irakischen Vertretern sehr gut aufgenommen.

Von großer Bedeutung war meines Erachtens auch, dass die Internationale Irak-Konferenz in Brüssel stattgefunden hat. An ihr nahmen zahlreiche Vertreter der irakischen Regierung teil, die Gelegenheit hatten, ihre Ansichten und Wünsche darzulegen und Vorschläge für die Unterstützung durch uns zu unterbreiten. Die Entführung des ägyptischen Diplomaten und weitere Geiselnahmen der letzten Zeit, die wir verurteilen, haben uns deutlich vor Augen geführt, unter welchen Bedingungen die Menschen leben.

Deshalb habe ich entschieden, dass die Kommission auch in Bagdad vertreten sein soll, und, wie Herr Straw schon sagte, werden wir im Irak eine Delegation einrichten. Das werden wir selbstverständlich unter britischem Schutz tun, und wir hoffen, dass die Sicherheit bestmöglich garantiert werden kann. Wir wissen, dass das kein leichtes Unterfangen ist, aber ich halte es für wichtig, dass wir auch politisch Flagge zeigen und der irakischen Bevölkerung helfen.

Die Lage in diesem Land ist nach wie vor sehr schwierig, und ich stimme Herrn Dimitrakopoulos darin zu, dass die Sicherheit für Militär und Zivilbevölkerung bei der neuen irakischen Regierung oberste Priorität genießen muss. Sicherheit lässt sich nur herstellen, wenn etwas zur Beseitigung der Ursachen getan wird, die der Gewalt und den Anschlägen durch einige Teile der irakischen Bevölkerung zugrunde liegen. Dafür bedarf es meines Erachtens zweier Voraussetzungen, und zwar erstens einer auf breiter Basis ruhenden Verfassung, die keine Ausgrenzung zulässt, und zweitens eines Umfeldes, in dem der Wiederaufbau zur sichtbaren Verbesserung des Alltags der Bürger im Irak beiträgt. Ich würde dem hinzufügen, dass es drittens dringend erforderlich ist, dass auch die Nachbarländer zur Einheit im Irak beitragen und Konflikte vermeiden.

Ich möchte mich kurz zur neuen Verfassung äußern. Sie war zentrales Thema unserer Irak-Konferenz in Brüssel und muss die Interessen aller Bürger Iraks repräsentieren. Sie muss das Ergebnis eines allumfassenden und breit angelegten Konsultationsprozesses sein. Die Bürger Iraks sollten sich mit ihr identifizieren können, und sie muss ihnen das Gefühl geben, dass sie die Bürger schützen und ihre Rechte garantieren kann. Die Einbeziehung von Sunniten in das Hauptgremium, das die Verfassung erarbeitet, ist daher ein viel versprechender Anfang, aber, wie wir wissen, wird der Prozess nicht einfach sein. Wir in Europa wissen aus eigener jüngster Erfahrung, dass Verfassungen mit einer Vielzahl von Problemen behaftet sein können. Übrigens haben wir diesen Punkt sehr offen mit den Irakern diskutiert.

Wir sind auch bereit, bei Bedarf technisches Fachwissen anzubieten. Wir haben bereits während der letzten Wahlen technisches Fachwissen angeboten - insbesondere für die UNO - und wir haben den Experten von der UNO erneut unsere Unterstützung zugesagt, und zwar vor allem in finanzieller Hinsicht, aber auch durch Bereitstellung eigener Experten. Das hängt natürlich stets davon ab, ob der Irak an unserer Hilfe interessiert ist.

Wir zählen darauf, dass die Vereinten Nationen den Irak bezüglich der Einhaltung völkerrechtlicher Prinzipien beraten. Prinzipiell planen wir, dem Irak die Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission anzubieten, sobald der Verfassungsentwurf vorliegt und der Wahltermin feststeht, aber das hängt von der Sicherheitslage ab. Das haben wir noch nicht endgültig entschieden.

Für die irakischen Bürger kommt es darauf an, dass sich ihr alltägliches Leben spürbar verbessert. Seit 2003 unterstützt die Kommission das Land in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Grundversorgung, Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, denn das Wichtigste ist, dass die Menschen selbst in der Lage sind, ihre Familien zu ernähren. Von den 200 Millionen Euro, die für diesen Zweck gebunden wurden, werden demnächst 145 Millionen Euro zur Auszahlung bereitstehen, die über den Internationalen Wiederaufbaufonds der Weltbank für den Irak zur Befriedigung der Grundbedürfnisse eingesetzt werden sollen.

Die bevorstehende Geberkonferenz in Amman wird den Irakern die Möglichkeit geben, ausgehend von der letzten Konferenz in Brüssel selbst maßgeblich an der Entwicklung eines echten Mechanismus zur Geberkoordinierung mitzuwirken. Das haben sie bereits auf der Konferenz angekündigt, und wir würden dabei gern mit ihnen zusammenarbeiten.

Neben der Wiederaufbauhilfe muss sich die internationale Gemeinschaft stärker für die Senkung der Schulden des Irak bzw. eine Umschuldung einsetzen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten verstärkt dazu auffordern, weil wir dies für dringend erforderlich halten.

Unabdingbar ist ferner, dass vor allem auch die Nachbarländer einen wachsenden Beitrag leisten, denn ihnen kommt bei der Verschiebung des Kräfteverhältnisses in der Region eine zentrale Rolle zu. Diese Länder sind auf die Unterstützung und Kooperation ihrer Nachbarn angewiesen. Die Nachbarländer haben sich im Prinzip dazu bereit erklärt, aber wir müssen jetzt abwarten, ob diese Vorsätze umgesetzt werden können.

Der Irak ist ein außergewöhnliches Land mit einer großartigen, aber turbulenten Vergangenheit. Er ist jetzt die Inspiration für eine neue Ära der internationalen Zusammenarbeit. Wir wissen, dass wir uns sehr ehrgeizige Ziele gesetzt haben, aber ich denke, dass wir sie erreichen können, wenn wir den Kurs beibehalten. Die irakischen Bürger haben viel Mut und Durchhaltevermögen bewiesen, was vor allem in ihrer hohen Wahlbeteiligung zum Ausdruck kam, aber auch angesichts von Gewalt und Einschüchterung im alltäglichen Leben. Sie verdienen unser Mitgefühl, aber auch unsere Solidarität sowie finanzielle und anderweitige Unterstützung. Dazu sind wir moralisch und politisch verpflichtet.

   Ich kann dem Rat und der Kommission mitteilen, dass das Parlament Kurse in Neugriechisch anbietet, um gegebenenfalls bei der Aussprache des Namens von Herrn Dimitrakopoulos behilflich zu sein.

   .–Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich befinde mich in einer seltsamen Situation, da ich die einzige war, die bei der Abstimmung über die Stellungnahme des Entwicklungsausschusses Enthaltung geübt hat. Es gab keine Gegenstimmen. Ich sage Ihnen ganz offen, dass meine Stimmenthaltung aus der Ablehnung von zwei Ziffern resultierte, die ich für wichtig halte, denn sie betrafen den Hinweis auf die militärische Besatzung und die Ablehnung des Krieges verbunden mit dem Abzug der Besatzungstruppen, sowie die Kritik an der Souveränität und den Entzug der Wirtschaftshoheit im Zusammenhang mit der korrupten und negativen Führung von Botschafter Bremer.

Herr Straw, die Gegenwart ist eine Folge der Geschichte. Davon zeugen die täglichen Todesopfer und die Ermordung des Geheimagenten Nicola Calipari.

Gestern wurden Vertreter der irakischen Zivilgesellschaft empfangen; sie sind heute im Plenarsaal anwesend und ich heiße sie voller Hochachtung willkommen. Diese Menschen leben tagtäglich in Unsicherheit und verzichten trotzdem nicht auf ihr Engagement für einen freien Irak, frei von militärischer Besatzung, terroristischen Aktionen und bewaffnetem Widerstand. Sie leben in Falludscha, Bassora und Bagdad, sie glauben an Gerechtigkeit und an die demokratische Mitwirkung der Bevölkerung und waren Opfer der Diktatur von Saddam Hussein.

Gestern ist mir bewusst geworden, wie wichtig es ist, dass diesen Menschen Befugnisse verliehen werden. Wie in unserer Stellungnahme bekräftigt wird, muss der Wiederaufbauprozess ihre Beteiligung und die finanzielle Unterstützung ihrer Projekte vorsehen.

In unserer Stellungnahme wird außerdem eine starke Betonung auf die Förderung von Entwicklungsmaßnahmen für Frauen gelegt, die Rechte erwerben müssen anstatt zu verlieren, sowie für Jugendliche, die durch die Diktatur, das Embargo und den Krieg traumatisiert sind. Außerdem legen wir den Schwerpunkt auf gezielte Aktionen, um das Land bei der Minen- und Streubombenräumung zu unterstützen und die Kontrolle und die Wiederaufbauprojekte den irakischen Behörden zu übertragen.

In unserer Stellungnahme wird ferner die Beteiligung der Vereinten Nationen gefordert. Insbesondere verlangen wir die Achtung der Menschenrechte, die entsetzlich und schändlich verletzt werden, sowie die hier auch vom Rat und von der Kommission befürwortete Fortsetzung des Engagements der Europäischen Union durch ihre Präsenz im Irak.

Am Ende meiner Redezeit angekommen, fordere ich schließlich, dass der von Frau Kommissarin Waldner für notwendig erachtete Schuldenerlass nicht als Ersatz für die Hilfen betrachtet wird.

   Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Jahren der Unterdrückung und Unfreiheit haben die Menschen im Irak heute trotz aller bestehenden Schwierigkeiten eine Chance auf eine Zukunft in Frieden und Freiheit. Wir müssen alles daran setzen, diese Chance zu nutzen!

Was bedeutet dies aus handelspolitischer Sicht?

Erstens: Mein Ausschuss begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Strategie für ein Engagement im Irak und fordert alle Beteiligten auf, die Umwandlung des Irak in eine diversifizierte Marktwirtschaft zu unterstützen.

Zweitens: Die geplante Aufnahme in die WTO ist ein entscheidender Schritt zur Eingliederung des Irak in die Weltwirtschaft. Hierfür müssen jedoch die entsprechenden Strukturen in Wirtschaft und Verwaltung geschaffen werden.

Drittens: Den Vereinten Nationen muss bei der Koordinierung des Wiederaufbaus eine führende Rolle zukommen.

Viertens: Mit seinen Erdölvorkommen verfügt der Irak über viele natürliche Ressourcen. Die Wiederaufnahme des Öl- und Erdgashandels liegt auch in unserem Interesse und wird einen beträchtlichen Beitrag zur Sicherheit unserer Energieversorgung liefern. Es ist deshalb für beide Seiten wichtig, dass auch im Energiesektor die Rechtsvorschriften angeglichen und adäquate Voraussetzungen für Investitionen geschaffen werden. Die Erlöse müssen jedoch wieder im Irak investiert werden. Sonst ist ein nachhaltiger Wiederaufbau nicht denkbar.

Fünftens: Wir brauchen eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Partner, was internationale Finanzhilfen oder einen Schuldenerlass anbelangt.

Und wir brauchen, sechstens, eine enge regionale Zusammenarbeit des Irak mit seinen Nachbarn, denn nur so kann ein fruchtbares Klima für Investitionen in der gesamten Region entstehen.

Abschließend danke ich den Mitgliedern des federführenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, der unsere Stellungnahme fast vollständig übernommen hat.

Meine Damen und Herren, das Zeitfenster für Veränderungen im Irak wird nicht unbegrenzt offen stehen. Lassen Sie es uns im Interesse der Menschen nutzen!

   – Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Dimitrakopoulos zu seiner ausgezeichneten Arbeit über den Irak beglückwünschen. Das ist ein hartes, komplexes und schwieriges Thema, wie wir aus den jüngsten Ereignissen ersehen können: der Ermordung von mehr als 40 Menschen an diesem Wochenende, der Entführung des Leiters der diplomatischen Mission Ägyptens am helllichten Tag auf der Straße, dem Stillstand der Ölproduktion und dem spektakulären Anwachsen der Gewalt während des letzten Jahres.

Dennoch glaube ich, Herr Präsident, dass die Wiederherstellung, der Wiederaufbau, die Demokratisierung und Befriedung des Irak keine Aufgabe ist, die den am meisten involvierten Ländern zufällt – und ich sehe Minister Straw, der heute bei uns ist und den wir ebenfalls willkommen heißen –, sondern es ist eine Aufgabe der gesamten internationalen demokratischen Gemeinschaft.

Die Europäische Union muss den jetzt im Irak anstehenden Aufgaben eine entscheidende Unterstützung geben: einer Verfassung, die einen klugen und sensiblen Ausgleich zwischen den nationalistischen und religiösen Faktoren bietet, der Durchführung von Neuwahlen, der Bildung einer neuen Regierung und dem Prozess gegen Saddam Hussein. Und dies alles, Herr Präsident, muss der sunnitischen Gemeinschaft entgegenkommen und ihre stärkere Beteiligung an der Machtstrukturen ermöglichen.

Wenn ich einen Aspekt aus dem Bericht von Herrn Dimitrakopoulos hervorheben müsste, wäre es der, dass er nach vorn schaut, denn die Zukunft kann nicht errichtet werden, indem man immer nur in der Vergangenheitsform spricht. Wenn wir uns über unsere Bestrebungen und unsere Projekte für dieses Land nicht im Klaren sind, werden wir nicht in der Lage sein, die Zukunft aufzubauen und die Vergangenheit zu verstehen.

Deshalb ist es sehr wichtig, Herr Präsident, dass sich die Europäische Union eindeutig für Frieden, Verständigung, Eintracht und Aussöhnung in diesem Land einsetzt, wie Frau Kommissarin Ferrero-Waldner sagte und wie uns der amtierende Präsident des Ministerrats der Europäischen Union erklärte. Aber ich glaube, Herr Präsident, dass wir alle versuchen müssen, die Misstöne der Vergangenheit zu den Harmonien der Gegenwart werden zu lassen, wie der Berichterstatter, Herr Dimitrakopoulos, nahe legte.

   . Herr Präsident! Man hat mir gesagt, das Kapitel müsse abgeschlossen werden. Das tue ich. Ich werde nicht von den Massengräbern von Faludscha sprechen. Ich werde nicht von den Opfern sprechen, die jeden Tag zu beklagen sind, und keine Zahlen nennen. Ich werde auch nicht von dem Ghetto sprechen, in dem die ausländischen Staatsangehörigen eingesperrt sind. Ich werde nicht von den entführten Journalisten sprechen und auch nicht von meinen ermordeten irakischen Freunden. Ich werde nicht von diesem chaotischen und freien Irak sprechen, der oft an eine Hölle erinnert. Ich werde nicht von der unglaublichen Korruption und von der Veruntreuung des Ölreichtums sprechen. Und vor allem werde ich nicht sagen, dass dieser Krieg von Anfang bis Ende ein tragischer Irrtum war. Ich schließe dieses Kapitel ab.

Aber verlangen Sie nicht von mir zu behaupten, dass alle Iraker, die Widerstand leisten, sich in Terroristen verwandelt haben. Terroristen gibt es leider! Doch es gibt auch einen Volksaufstand. Verlangen Sie nicht von mir, die Augen vor dem jämmerlichen Krisenmanagement zu schließen, während Bush in dieser Frage von seiner eigenen Partei angegriffen wird. Verlangen Sie nicht von mir zu verschweigen, dass das Geld der Europäischen Union auf dem Treuhandkonto der von Wolfowitz geleiteten Weltbank schmort, obwohl das Parlament in seiner Entschließung vom September 2003 gefordert hatte, dass alle Hilfsgelder von den Vereinten Nationen verwaltet werden sollen. Verlangen Sie nicht von mir, Herr Dimitrakopoulos, der Sie ein ausgezeichneter Berichterstatter waren, dass ich mir einen Ruck geben und unsere Änderungsanträge 11, 12 und 13 vergessen soll. Das ist unsere rote Linie.

Wieso? Ganz einfach, weil die Iraker auf uns schauen, weil sie unsere Texte lesen, weil sie von Europa Hoffnung, aber auch die Wahrheit erwarten. Frau Kommissarin, Sie haben sehr treffend und voller Mitgefühl gesprochen, und wir unterstützen Sie. Wir wollen den Irak wiederaufbauen, aber mit den Irakern, für die Iraker und nur für sie.

   . – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Herr Außenminister Straw! Im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa möchte ich Sie hier begrüßen und Ihnen für Ihre Arbeit viel Erfolg wünschen.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht von neuen Überfällen im Irak berichtet wird. Selbstmordattentate, Terroranschläge, Entführungen und andere Übergriffe auf irakische und ausländische Zivilpersonen, Journalisten und Soldaten werden leider immer alltäglicher. Die meisten von uns brauchen sich das nur im Fernsehen anzusehen, während das irakische Volk sich inmitten dieser Ereignisse befindet. Es ist eine Aufgabe von höchster Priorität für die gesamte Staatengemeinschaft, die irakischen Behörden zu unterstützen, um der Gewalt ein Ende zu bereiten, das Land wieder aufzubauen und Demokratie, Frieden und Stabilität herzustellen. Europa trägt eine große Verantwortung dafür, diesen Prozess durch seine Präsenz, mit finanziellen Mitteln, Handel, Entwicklungshilfe, und allen anderen möglichen Formen der Hilfe zu unterstützen, beispielsweise auch durch die Ausbildung der Polizei und Schulungen zur Abhaltung von Wahlen.

Wir hatten in diesem Hause zahlreiche heftige Auseinandersetzungen über die amerikanische Invasion, aber nun müssen wir den Blick nach vorn richten. Im Namen meiner Fraktion möchte ich den Berichterstatter, Herrn Dimitrakopoulos, zu seiner Arbeit an diesem Bericht und vor allem zu seiner konstruktiven und zukunftsorientierten Haltung beglückwünschen. Wir brauchen uns nicht in Schützengräben zu verschanzen, und wir sollten auch nicht auf Vergangenem herumreiten. Ich appelliere an alle Fraktionen, nach vorn zu schauen.

Die Forderung nach einem Abzug aller Truppen zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine Katastrophe für das irakische Volk. Es werden im Gegenteil noch Menschen im Irak benötigt, und wir unterstützen voll und ganz die Forderung nach einem möglichen Einsatz einer UN-Friedenstruppe mit europäischer Präsenz.

Das irakische Volk ist mutig und geduldig. Das hat es während der Wahl bewiesen und beweist es tagtäglich. Mit ihrer Verfassung verfolgt die irakische Regierung ein ehrgeiziges Ziel. Selbstverständlich unterstützen wir die Schaffung demokratischer Institutionen und eines starken Schutzes für Frauen und Minderheiten sowie den Aufbau einer rechtsstaatlichen Gesellschaft. Wir werden ferner an den Irak appellieren, die Todesstrafe langfristig abzuschaffen.

Die EU kann das Land bei Bedarf mit Fachwissen auf dem Gebiet der konstitutionellen Arbeit unterstützen. Der Weg in Richtung Demokratie und Sicherheit ist lang und schwer. Sollte er erfolgreich sein, wird der Irak zu einem großartigen Modell für die gesamte Region. Das erfordert jedoch die verstärkte Unterstützung durch Europa und durch uns hier im Europäischen Parlament, was auch den Kontakt zu den gewählten irakischen Volksvertretern einschließt.

   Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich den Berichterstatter zu den Schwerpunkten seines Berichts beglückwünschen, beispielsweise die Ablösung der amerikanischen und britischen Truppen durch eine UN-Friedenstruppe, wodurch die Sicherheitslage künftig wesentlich verbessert wird. Der Berichterstatter hat meines Erachtens Recht, und ich möchte an Herrn Straw appellieren, in diesem Bereich mehr Engagement zu zeigen, indem er sich nicht lediglich in diesem Hohen Haus damit einverstanden erklärt, sondern auch, unter anderem, eine entschiedenere Haltung im Sicherheitsrat einnimmt.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die notwendige nationale Wiederversöhnung und das erforderliche Vorgehen gegen die Straflosigkeit. Im Bericht des Berichterstatters werden erfreulicherweise einige positive Entwicklungen im Irak erwähnt, wozu die Wahlen vom Januar 2005 gehören. Der Bericht enthält aber auch zwei wesentliche Negativpunkte, die ich ansprechen möchte.

Erstens: die Verschlechterung der Sicherheitslage. Durch die Ersetzung der Truppen wird sich diese mit der Zeit zwar bessern, jedoch vollziehen sich die gegenwärtigen Schritte einfach zu langsam und ist die Richtung zu undeutlich. Ohne eine radikalere und raschere Übertragung der Befugnisse wird es meiner festen Überzeugung nach keine grundlegende Verbesserung der Situation im Bereich der Sicherheit geben.

Zweitens: die Ambiguität hinsichtlich des Kriegsbeginns, um die es insbesondere in den ersten Erwägungsgründen geht und auf die ich einfach nochmals zu sprechen kommen muss. Wie der Berichterstatter bin ich der Meinung, dass sich die Europäische Union sowie dieses Parlament auf die Zukunft und die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Irak konzentrieren sollten, aber selbst in diesem Hohen Hause ist ein effektives und konzertiertes Handeln ohne eine objektive Bewertung der Vergangenheit nicht möglich. Um dies zu unterstreichen, hat meine Fraktion deshalb einige Änderungsanträge eingereicht, unter anderem zu der fehlenden Legitimierung durch die Vereinten Nationen. Die überwältigende Mehrheit meiner Fraktion wird nur dann für den Bericht stimmen, wenn diese Änderungsanträge angenommen werden.

Wenn wir nicht aus den Fehlern der Vergangenheit lernen, laufen wir Gefahr, sie zu wiederholen, und dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

   . Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident! In dem uns vorliegenden Bericht über das Engagement der Europäischen Union wird gleich in Ziffer 1 auf die Notwendigkeit verwiesen – ich zitiere – „sich von den Ereignissen der Vergangenheit zu lösen und in die Zukunft zu blicken“. Anders ausgedrückt, kein Wort mehr zum Krieg, zu dessen Verantwortlichen und dessen Folgen. Diese Haltung scheint mir ethisch leichtfertig, politisch verdächtig und strategisch unrealistisch.

Sie ist ethisch leichtfertig, denn wer gibt uns das Recht zu beschließen, den Mantel des Schweigens über das unermessliche Leid, das der Krieg dem irakischen Volk verursacht hat, über die 100 000 unschuldigen Toten, die Zerstörungen, die völlige Unsicherheit, die Not, die demütigende Besetzung zu decken? Es sei nochmals darauf verwiesen, dass dieser Krieg gegen den Willen der internationalen Gemeinschaft und auf der Grundlage einer zweifachen Lüge begonnen wurde, nämlich dass es im Irak angeblich Massenvernichtungswaffen gäbe und dass Al-Qaida vor 2003 im Land aktiv gewesen sei. Wir können den legitimen Zorn vieler US-Amerikaner, Briten und anderer nicht länger ignorieren, den diese gegen ihre politischen Verantwortlichen hegen, denen sie nicht verzeihen wollen, sie getäuscht und in dieses blutige und wenig ruhmreiche Abenteuer verwickelt zu haben.

Die Gründe für das heutige Fiasko verschleiern zu wollen, wäre des Weiteren politisch verdächtig. Genau die Personen, die heute an der Spitze der Kommission und des Rates stehen, gehörten zu den eifrigsten Unterstützern des US-Präsidenten. Stellen wir uns einmal vor, dass durch die Zufälle der Zeitplanung der jüngste transatlantische Gipfel zwei Wochen später stattgefunden hätte. Dann hätte es ein erstaunliches Foto der Teilnehmer gegeben: die Herren Bush, Blair und Barroso – also fast eine Wiederholung des Azoren-Gipfels von 2003. Und sie sollten uns nichts über die Einschätzung der Folgen ihrer seinerzeitigen Entscheidungen für Europa und die Lehren, die sie heute daraus ziehen, zu sagen haben? Es wäre wohl etwas zu einfach, Herr Straw, den neuen Geist zu begrüßen und damit gleichzeitig eine so schwere Last loszuwerden. Denn dieser Krieg hat nicht nur in keiner Weise dazu beigetragen, den Terrorismus zu beseitigen, sondern hat den Irak – um eine Analyse der CIA selbst zu zitieren – in ein terroristisches Versuchsfeld verwandelt, auf dem die Dschihadisten sich im Straßenkampf trainieren, und das nach der Einschätzung von Herrn Rumsfeld vielleicht noch zwölf Jahre lang. Sie schulden uns eine Erklärung!

Des Weiteren scheint es mir unrealistisch zu sein, an den dauerhaften Erfolg einer politischen Lösung für den Irak glauben zu wollen, die sich vor einer Verurteilung dieses Krieges drückt. Es ist weder die Sache Europas, noch der UNO, als Hilfstruppen für Besatzer zu fungieren, die mit ihrem Latein am Ende sind. Es ist an der Zeit, dieser ganzen leidgeprüften Region gegenüber eindeutige positive Signale auszusenden, beispielsweise mit dem Beschluss, künftig jeden Einsatz kriegerischer Mittel zur Lösung der Probleme in der Welt zu verbieten, oder mit der tatsächlichen Umsetzung der nie eingelösten Versprechen des Quartetts zugunsten der Grundrechte des palästinensischen Volkes oder auch mit einer beträchtlichen Hilfeleistung für die Herausbildung einer Zivilgesellschaft – wobei ich an dieser Stelle die Vertreter der Zivilgesellschaft, die meine Fraktion gestern empfangen hat, würdigen möchte – sowie einer vollständig freien und souveränen Autorität im Irak. Herr Präsident, es heißt, Europa brauche dringend eine große Aufgabe, die es in Angriff nehmen kann – dies wäre eine solche.

   . – Herr Präsident! Zu den Elementen, die den Wiederaufbau des Irak verzögern, gehören die anhaltenden Selbstmordanschläge. Die EU-Institutionen können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, diesen fast ausschließlich arabischen Dschihadismus unter Kontrolle zu halten. Wie? Indem endlich eine unmissverständliche Warnung an das unmittelbarste Nachbarland des Irak, an Syrien, ergeht, denn Syrien hat islamistischen Terroristen aus Mesopotamien bisher als ideales Sprungbrett gedient. Dem Rat sowie der Kommission sei gesagt, dass unter diesen Umständen der Gedanke an ein Assoziierungsabkommen mit Damaskus völlig ausgeschlossen ist. Ferner möchte ich den Rat um Auskunft darüber ersuchen, inwieweit Al-Qaida-Dschihadisten innerhalb der Europäischen Union rekrutiert werden und inwieweit der gegen den Irak gerichtete Terrorismus durch Moscheen in Europa finanziert wird.

Während Herr Dimitrakopoulos in seinem Bericht den destruktiven arabischen Einfluss auf den gesamten Wiederaufbauprozess des Irak nicht offen anspricht, richtet er indes die eindeutige Aufforderung an die Kommission, über sämtliche im Irak durchgeführten Projekte der EU genauestens Rechenschaft abzulegen, was ich begrüße, denn darauf haben die Steuerzahler in den EU-Mitgliedstaaten ein volles Anrecht. Herr Dimitrakopoulos schneidet aber auch noch ein zweites erhebliches Hindernis für den Wiederaufbau des Irak an, das in dem weit verbreiteten Phänomen der Korruption innerhalb des Verwaltungsapparates dieses Landes besteht. Hier kann die Europäische Union ebenfalls einen wertvollen Beitrag zu den Zukunftsperspektiven des Zweistromlandes leisten. Korruption und Sicherheit hängen eng miteinander zusammen. „Nur durch Transparenz können wir aus diesem Schlamassel herauskommen“, erklärte der kurdische Politiker Mohammed Toufik, und er hatte Recht. Damit stellt sich für die Europäische Union eine Reihe neuer Aufgaben auf dem Gebiet der Hilfe für den Irak.

Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass ich für die amerikanischen, britischen und anderen internationalen Truppen großen Respekt habe und ihnen viel Kraft wünsche bei ihrem Bemühen um eine bessere...

   – Herr Präsident, während der kommunistischen Ära machte in Polen ein Witz über ein Reisebüro die Runde, das angeblich folgenden Werbeslogan hatte: ‚Besuchen Sie die Sowjetunion, bevor die Sowjetunion Sie besucht’. Eine aktualisierte Version dieses Witzes könnte folgendermaßen lauten: ‚Kümmern wir uns um den Irak, bevor irakische Terroristen sich um uns kümmern’.

Der Sonderbeauftragte der Europäischen Union für Afghanistanhat kürzlich erklärt, dass unsere politische Präsenz und unser umfassendes finanzielles Engagement in diesem Land notwendig wurden, weil die EU den Fehler gemacht hat, zwischen 1990 und 2001 überhaupt kein Interesse an Afghanistan zu zeigen. Wir sollten im Fall des Irak nicht denselben Fehler begehen, und wir sollten dieses Land nicht den Amerikanern überlassen. Meiner Ansicht nach können und sollten sich sowohl die Befürworter als auch die Gegner der USA-Intervention im Irak – und ich selbst ordne mich dem letztgenannten Lager zu – darüber einig sein, dass die EU im Irak und in der umliegenden Region als stabilisierende Kraft aktiv sein muss.

Es war ein gravierender Irrtum der EU, dass sie keine Beobachter zu den irakischen Parlamentswahlen im Januar 2005 entsandt hat. Wer abwesend ist, ist immer im Nachteil und hat bei der Entwicklung der Dinge keine Mitsprachemöglichkeit.

Abschließend möchte ich Herrn Straw für unser Treffen in London am vergangenen Donnerstag danken und ihm sagen, dass der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten noch immer Elmar Brok ist.

   Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren! Wir hatten vor vierzehn Tagen im Ausschuss eine Delegation des provisorischen Parlaments des Irak, unter Leitung des Parlamentspräsidenten und seiner Stellvertreter. Es waren alle Gruppen vertreten, Schiiten, Sunniten und Kurden. Ich war angenehm überrascht, als ich sah, in welcher Weise diese Spitzenvertreter ihrer Gruppen daran interessiert sind, eine Lösung zu finden, die eine Versöhnung umfasst und die religiösen und ethnischen Gruppen miteinander verbindet, und dass dies in einer ernsthaften Diskussion versucht wird. Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses war auch dort. Ich glaube, dass eine entscheidende Voraussetzung für die dauerhafte Befriedung dieses Landes ist, dass man eine Machtbalance in einer Art föderaler Struktur findet, die durch die Verfassung – auch für schlechte Zeiten – abgesichert ist. Auf diese Art ließe sich eine Praxis erreichen, bei der jeder das Gefühl hat, dass seine Interessen gewahrt sind, dass aber auch seine religiöse und ethnische Identität gewahrt wird, und dass dies auch in den kulturellen Bereich einfließt.

Ich glaube, das ist eine entscheidende Voraussetzung für das Gelingen. Oft war es ja so, dass in diesen Staaten, die früher unter Kolonialherrschaft standen, eine kleine Gruppe die Herrschaft innehatte, in diesem Falle waren das die Sunniten. Ich glaube, dass darin auch eine Hauptursache des Terrorismus liegt. Es muss uns gelingen, dies deutlich zu machen – so wie Sie, Frau Kommissarin, das auch sagten –, damit der Nutzen für die Bevölkerung sichtbar wird. Sie muss erkennen, dass die Terroristen versuchen, Demokratie und Machtteilung unmöglich zu machen, dass sie keine Stabilität wollen, weil Stabilität Voraussetzung für Investitionen ist, die die Lage des Landes verbessern würden. Auf diese Art und Weise wollen sie ihre alten Machtpositionen wiedererlangen oder aus ideologischen Gründen überhaupt keine demokratische Entwicklung zulassen.

Ich war damals gegen den Krieg, aber das spielt jetzt keine Rolle. Jetzt geht es darum, gemeinsam Frieden und Demokratie zu gewinnen. Die alten Trenngräben, die wir bei uns hatten, müssen überwunden werden, um in einem multilateralen Ansatz die Möglichkeit zu schaffen, dass dieses Land Stabilität und Demokratie bekommt, und dass auf dieser Grundlage in der gesamten Region auch für uns Nutzen entsteht.

   Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht hätte mutiger sein können und müssen, denn wir reden hier über Fragen von Leben und Tod und über die strategische Zukunft unserer Union.

Zweifellos wurde der Text verbessert, doch in vielen Teilen wurde er durch die Realität vor Ort überholt. Dieser Krieg ist inzwischen verloren und hat den Terroristen des Dschihad sehr geholfen anstatt sie zu schwächen. Wäre Herr Bush klug, würde er den vollständigen Abzug ankündigen, ohne strategische Basen beizubehalten, und ihn nach einem genauen Zeitplan durchführen.

Wie immer kommt bei asymmetrischen Konflikten keine militärische, sondern nur eine politische Lösung in Frage. Die neue irakische Regierung versucht sich gerade damit. In der Tat verhandelt sie nicht mit den Terroristen, sondern mit den Widerständlern, die sie in den Wiederaufbauprozess einbezieht. Deshalb, Herr Dimitrakopoulos, ist es wichtig, das Wort „Widerstand“ in den Bericht aufzunehmen, denn heute gibt es im Irak sowohl Menschen, die sich gegen die Besatzung auflehnen, als auch Terroristen, und sie verfolgen unterschiedliche Ziele.

Außerdem ist es ebenso wichtig, daran zu erinnern, dass der Krieg gegen den Irak kaltblütig von Bush gewollt und bewusst durch eine Lügenkampagne unterstützt wurde. Der Irak besaß nämlich gar keine Massenvernichtungswaffen und hatte auch keine Verbindungen zu Al-Qaida. Nach der Invasion bestand die moralische Verpflichtung, den Irak zumindest materiell wiederaufzubauen, doch Arroganz, Inkompetenz, Korruption und politische sowie militärische Unfähigkeit haben das verhindert. So haben sie, indem sie auch die Schmach von Abu Ghraib begingen, verloren, ohne die Herzen und Hirne der Iraker zu erobern.

Ich wende mich deshalb auch an die Vertreter des Rates und der Kommission, wenn ich sage, dass es Zeit ist, die aus den früheren Spaltungen resultierende Schwäche zu überwinden und stärker auf eine gemeinsame Politik zu setzen, um aus der typischen Ohnmachtsituation von Minderheitskoalitionen herauszukommen.

Europa gilt etwas, wenn es gemeinsam denkt, entscheidet und handelt. Andernfalls ist es nur eine nette Sammlung von Bonsais, die vom ersten Elefanten im Vorbeigehen zermalmt werden.

   Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Bezug auf den Krieg im Irak hat Europa eine seiner tiefsten Spaltungen erlebt, weshalb der Bericht Dimitrakopoulos ein halbes Wunder vollbringt, indem er einen möglichen Ausgleich versucht. Trotzdem weist er noch einige Mängel auf.

Die tatsächliche Lage vor Ort bestätigt leider alle Bedenken, die von jenen geäußert worden sind, die sich gegen die militärische Intervention ausgesprochen hatten. Wir hatten erwartet, dass sich das Blatt mit dem Sturz und der Ergreifung von Saddam Hussein wenden würde, und danach hofften wir, dass sich diese Wende nach den Wahlen vom Januar einstellen und die Regierung Allawi effektiv fähig sein würde, das Land zu stabilisieren. In Wirklichkeit sind, wie wir wissen, die Dinge anders gelaufen. In Anbetracht der Zivilisten, die Opfer von Selbstmordattentätern wurden, der unzähligen Gewaltakte, die von Irakern an Irakern verübt wurden, und der allwöchentlichen Angriffe auf die Besatzungstruppen ist der Irak das weltweit größte Ausbildungslager für Terroristen.

Jetzt dürfen wir jedoch nicht zurückblicken, sondern müssen uns auf die Zukunft konzentrieren. Deshalb haben wir der Regierung Allawi unsere Unterstützung gegeben, uns zum Wiederaufbau verpflichtet und die jüngsten Resolutionen unterstützt. In diesem Zusammenhang haben wir uns drei Ziele gesetzt, nämlich vorbeugende Maßnahmen – wie es in der Solana-Doktrin heißt – mit den Nachbarländern der Region, die uns unterstützen können, nicht nur, indem sie keine Terroristen exportieren, sondern auch, indem sie dem Irak aus dem Abgrund heraushelfen; die Ausbildung von Sicherheitskräften, die unerlässlich für den planmäßigen Abzug der Besatzungstruppen sind, und schließlich das Verfassungsabkommen.

Das ist wirklich die letzte Gelegenheit für eine Wende. Entweder es gelingt uns, das Land durch das Verfassungsabkommen zusammenzuhalten, oder aber es wird ein unvermeidlicher Bürgerkrieg ausbrechen. Da es auch in Kurdistan Anzeichen für eine angespannte Lage gibt, meinen wir, dass dies wirklich die letzte Chance für Europa ist, in den nächsten Monaten eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.

   Herr Präsident, Herr Dimitrakopoulos, meine Damen und Herren! Der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert. Damit will ich sagen, dass, wenn wir nicht mit der Vergangenheit abrechnen, die Vergangenheit uns früher oder später wieder einholen und uns eine extrem hohe und schreckliche Rechnung präsentieren wird.

Wenn man heute den Krieg nicht verurteilt, kann man nicht verstehen, was gegenwärtig im Irak geschieht. Der Krieg und der Terrorismus fahren fort, sich gegenseitig zu nähren. Vor dem Krieg im Irak gab es keinen Terrorismus. Man muss den Mut haben zu sagen, dass die Besatzungsarmeen ein Element sind, das Unsicherheit anstatt Sicherheit schafft. Man muss den Mut haben, offen auszusprechen, dass die USA und ihre Verbündeten in den Irak eingefallen sind, weil es dort Erdöl gibt und weil sie sich in dessen Besitz bringen wollten, und ganz sicher nicht, weil sie Demokratie verbreiten wollten.

Gestern trafen wir mit Vertretern der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Frauenverbänden zusammen, die uns erklärt haben, dass diese Zivilgesellschaft aktiv ist und ihre Zukunft mitgestalten will. Europa muss auch darauf bedacht sein und nicht nur auf das Verhältnis zu einer Regierung, die aus Wahlen hervorgegangen ist, die unter fremder militärischer Besatzung stattgefunden haben.

   Herr Präsident! Fürchten wir uns vor der Wahrheit oder schämen wir uns dafür? Giorgos, fürchten wir uns vor ihr, oder schämen wir uns für sie? Die einfache Wahrheit ist, dass wir eine Besatzungsarmee haben und dass die Amerikaner, Briten und Spanier ungerechtfertigterweise einmarschiert sind. Das ist die Wahrheit.

Während der Besatzungszeit, die wir und die auch Sie 1940 durchgemacht haben, kam es auch zu Hinrichtungen und Entführungen. Das ist es, was wir gegenüber dem Sieger unternommen haben, und das ist es auch, was die irakische Bevölkerung tut, und sie hat Recht damit.

Die Besatzungstruppen müssen abziehen. Sie müssen dem Land die Freiheit lassen, seinen Weg zu finden. Sie müssen eine Entschädigung dafür zahlen, was sie getan haben, und den Irakern das Öl lassen, und bei einem Ölpreis von 60 Dollar werden diese ihren Weg finden.

Solange es eine Besatzungsarmee gibt, solange wird es auch Straftaten geben. Das sollten sie sich bewusst machen, denn es ist die reine Wahrheit. Wir haben das erlebt. Als sich Stalin von 1944 bis 1949 in die inneren Angelegenheiten Griechenlands einmischte, da haben wir uns über viele Jahre hinweg gegenseitig umgebracht. Die Besatzungsarmee muss abziehen. Das wäre die richtige Entscheidung.

Lassen Sie uns offen reden. Wir sollten uns nicht schämen. Wir sollten nicht hierher kommen und aus der Sicherheit Straßburgs und Brüssels heraus Rechtsvorschriften erlassen. Lassen Sie uns nach Vasora gehen und dort sagen, was wir zu sagen haben. Lassen Sie uns nach Bagdad gehen und dort sagen, was wir zu sagen haben. Dort sind die Menschen, dort ist die Wahrheit, dort liegt das Problem. Es lebe die Demokratie! Es lebe die Freiheit! Es lebe die Selbstbestimmung!

   Herr Präsident! Unter dem Vorwand der Existenz von Massenvernichtungswaffen sind die USA bekanntlich in den Irak eingedrungen und versuchen nun, dem irakischen Volk ihre Vorstellung von Demokratie aufzuzwingen. Nicht nur die Dauer dieser Intervention, sondern auch ihre Kosten und Auswirkungen wurden unterschätzt. Der nun rechtsfreie Raum des Irak bietet Extremisten die ideale Gelegenheit, sich neu zu gruppieren und Kampferfahrung zu sammeln. Durch die US-Invasion hat sich das Land in ein Ausbildungslager für Terroristen aus aller Welt gewandelt, die nun nur darauf warten, ihre neuen Erkenntnisse auch bei uns einsetzen zu können.

Bereits jetzt müssen wir also alle für die amerikanischen Fehler büßen, sei es in Form verstärkter Terrorismusaktivitäten, sei es durch immer neuen Zulauf zu islamisch-extremistischen Gruppierungen. Es geht nicht an, dass Europa womöglich noch mehr für diesen Irrweg der USA in Form von Truppenentsendungen zahlt. Frieden im Irak und eine Lösung der Probleme können nur von innen kommen. Deshalb sollten wir eher den Wiederaufbau der Bildung, die Wirtschaft und die Bekämpfung der blühenden Korruption unterstützen. Das wäre eine lohnende Aufgabe für Europa.

   – Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Dimitrakopoulos zu der enormen Arbeit gratulieren, die er in diese komplizierte, aber äußerst wichtige Frage investiert hat.

Nach Jahren der Herrschaft des Regimes von Saddam Hussein hat das irakische Volk jetzt die Möglichkeit erhalten, sein Land frei und demokratisch aufzubauen. Die Parlamentswahlen, die unter dem großen Druck von Kräften stattfanden, die weder an Demokratie noch an freien Wahlen interessiert sind, waren der erste Schritt im Demokratisierungsprozess. Sie waren auch eine Chance für die Politik, über Terror und Gewalt zu triumphieren, was aber nicht gelungen ist.

Trotz Bildung einer Übergangsregierung und des Beginns der Arbeiten an der neuen Verfassung hat sich die Sicherheitslage im Irak nicht so stabilisiert, wie sie es sollte. Vielmehr werden angesichts der derzeitigen Lage über einen langen Zeitraum weitere Anstrengungen sowie eine starke internationale Präsenz erforderlich sein.

Je eher der Irak selbst die Sicherheit im Lande garantieren kann, desto besser. Ausgehend von den Erfahrungen aus anderen Konflikten in unserem Umfeld, z. B. den Kriegen auf dem Balkan, die ich persönlich miterlebt habe, können wir jedoch keine schnellen Ergebnisse erwarten. Die Herstellung von Frieden und Demokratie braucht Zeit, selbst wenn alle Kräfte im Land positiv dazu eingestellt wären. Noch mehr Zeit ist in Ländern wie dem Irak oder Bosnien erforderlich, in denen verschiedene Gruppierungen den Demokratisierungsprozess sabotieren. Wir brauchen also Zeit und Geduld. Eine unzureichende Unterstützung der Anstrengungen des Irak bei der politischen Demokratisierung oder ein übereilter Abzug der internationalen Truppen aus dem Lande würde nicht nur den Frieden im Irak selbst, sondern auch in dessen Umfeld gefährden. Das können wir uns nicht leisten. Unsere einzige Alternative ist deshalb, den Irak auch weiterhin zu unterstützen, sowohl politisch als auch durch eine starke internationale Präsenz, solange dies erforderlich ist.

Kommissarin Ferrero-Waldner hat ganz richtig darauf verwiesen, dass Europa heute in seinen Anstrengungen zum Wiederaufbau des Irak geeint ist. Meiner Ansicht nach ist es gerade diese Einigkeit, die zu einer Stabilisierung der Situation im Irak und zur Bewältigung der gegenwärtigen Probleme beitragen kann.

   Herr Präsident, wir haben einen komplizierten Kompromiss vorliegen, der nach vielen Wochen der Diskussion zustande gekommen ist. Ich möchte an alle Aufwiegler hier im Hause, für die die Zeit vor zwei Jahren stehen geblieben ist und die noch immer die Sprache jener Ära verwenden, appellieren, diesen Kompromiss genau zu studieren und sich zu fragen, ob dem irakischen Volk mit diesem Kompromiss nicht vielleicht mehr gedient ist als mit ihrer Hetze.

Jeder, der nicht zwischen anonymen Kriminellen, die Zivilisten töten, einerseits und den Koalitionstruppen aus Soldaten, die ihr Leben im Irak aufs Spiel setzen, andererseits unterscheidet, ist ganz einfach ein Lügner, und ich protestiere gegen solche Lügen.

Ich habe zwei Vorschläge für den Rat und die Kommission. Erstens sollte auf die Nachbarstaaten des Irak stärkerer Druck ausgeübt werden. Meine Vorredner haben bereits Syrien erwähnt, und jüngste Ereignisse dort sowie im Iran haben gezeigt, dass diese Länder Verantwortung dafür übernehmen müssen, was innerhalb ihrer Grenzen geschieht. Die internationale Staatengemeinschaft muss auf sie Druck ausüben, denn sie tragen auch einen Teil der Verantwortung für die Geschehnisse im Irak. Diese Staaten dürfen keine geheime Politik betreiben und irreführende Signale aussenden. Zweitens müssen wir unseren Dialog mit der politischen Führung im Irak verstärken. Trotz tief verwurzelter ethnischer und religiöser Gegensätze, die im Übergangsparlament bestehen, müssen wir mit diesen Leuten reden. Wer nicht kämpft, ist unser Partner.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass der Vorschlag der Entsendung von Friedenstruppen in dieses Land eine großartige, aber naive Idee ist. Welche Armee wäre in der Lage, mit Blauhelmen dorthin zu gehen und die Iraker zu beschützen? Das ist die Aufgabe einer gut bewaffneten und gut vorbereiteten irakischen Armee, die als einzige ihre Landsleute schützen kann.

   . – Herr Präsident! Die diesem Parlament vorliegenden Berichte sind selten komisch, aber dieser ist es auf unfreiwillige Weise doch. Ziffer 43 sieht vor, dass das Europäische Parlament „sein Fachwissen und seine Unterstützung im Hinblick auf die Formulierung der irakischen Verfassung“ anbietet. Die Iraker könnten allerdings den Eindruck haben, dass das Fachwissen und die Erfahrungen der Europäischen Union auf diesem Gebiet etwas zu wünschen übrig lassen. Ihr letzter Versuch hatte eine Verfassung zum Ergebnis, die undurchsichtig, verworren und fast 500 Seiten lang war. Andererseits verfügen die USA über eine klare und präzise Verfassung, die nur wenige Seiten lang ist und in den letzten mehr als 200 Jahren gerade einmal 27 Zusatzartikel erforderte. Wenn die Iraker Hilfe brauchen, werden sie möglicherweise lieber die Amerikaner um Unterstützung bitten. Beteiligt sich die EU, wird sie den Irakern womöglich anbieten, auch ein Referendum über die Verfassung zu organisieren, und dass könnte dann zu allen möglichen unerwünschten Problemen führen.

   – Herr Präsident! Der Irak ist die vorderste Front im Kampf gegen Terroristen. Diese Terroristen haben sehr deutlich gemacht, dass ihr Ziel darin besteht, die ausländischen Truppen zu einem Rückzug aus dem Irak zu zwingen und dann die Anfänge der Demokratie in diesem Land zu zerstören. Die Welt kann nicht zulassen, dass sie ihre Ziele erreichen oder ihre Pläne verwirklichen, und die EU-Mitgliedstaaten können es sich nicht leisten, zuzulassen, dass so etwas geschieht.

Der Kampf gegen den Terror ist eine Herausforderung, der die Welt zu Beginn des 21. Jahrhunderts gegenüber steht. Diesen Kampf müssen wir gewinnen, denn unser Gegner versteht die Bedeutung solcher Begriffe wie Vertrag, Abkommen, Kompromiss, Dialog oder Frieden nicht. Ziel des modernen Terrorismus ist die Zerstörung der Zivilisation, in der wir leben. Seine gegenwärtige Zielscheibe sind die Vereinigten Staaten, aber in einigen Monaten wird Europa an der Reihe sein. Die EU sollte daher gemeinsame Maßnahmen beschließen, die mutig und praktisch sind, denn 200 Millionen Euro Entwicklungshilfe reichen nicht mehr aus.

Die Europäische Union sollte sich den grundlegenden Problemen des irakischen Volkes zuwenden. Dazu gehören der Wassermangel, unter dem zwei Millionen Iraker leiden, der Mangel an Nahrungsmitteln – laut neuestem UNO-Bericht hungert jedes vierte Kind –, der Mangel an Arbeit mit einer Arbeitslosenrate von 70 %, der Mangel an Sicherheit und die Angst vor Terroranschlägen. Durch die Zerstörung von Pipelines und anderen Erdölanlagen durch Saboteure hat der Irak in den letzten zwei Jahren 11 Milliarden US-Dollar verloren. Alle diese Fragen sollten in die Liste der Prioritäten der EU für die Unterstützung des Irak aufgenommen werden.

Es kann nicht angehen, dass unsere wichtigste Anstrengung für den Wiederaufbau des Irak in der Ankündigung der Eröffnung einer Vertretung der Europäischen Kommission in Bagdad oder der Entsendung einer Beobachtermission zu den Wahlen im Dezember bestehen soll. Die einfachen Iraker warten ungeduldig auf konkrete Hilfe. Wir müssen unser Engagement im Irak verstärken, und dieses Engagement muss besser organisiert sein. Wir brauchen eine Vision, die einer Union mit 25 Mitgliedstaaten würdig ist.

Für einen Misserfolg müssten wir einen hohen Preis zahlen. Eine Niederlage der demokratischen Kräfte würde die Position der Terroristen stärken und hätte einen Dominoeffekt in Form einer neuen Terrorismuswelle, nicht nur im Irak, sondern auf der ganzen Welt. Frieden im Irak ist der Schlüssel zur Entwicklung transatlantischer Beziehungen und zum Frieden in der gesamten Region. Syrien und Iran müssen unter Druck gesetzt werden, um sicherzustellen, dass diese Länder dort keine Terroristen mehr unterstützen.

   Wir haben jetzt schon mehrfach gehört, dass wir nicht in die Vergangenheit schauen sollen und dass es nicht erforderlich ist, über die Gründe der Invasion im Irak durch die Vereinigten Staaten sowie über ihre Ad-hoc-Koalition und ihre Alliierten zu sprechen. Es tut mir leid, aber ich widerspreche dieser Ansicht ganz entschieden, denn die von den Amerikanern geschaffene und angeführte Ad-hoc-Koalition hat ohne internationales oder rechtlich akzeptierbares Mandat einen souveränen Staat angegriffen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Straw, die Geschichte hat uns bei zahlreichen Gelegenheiten gezeigt, dass die Menschheit viele ihrer Fehler durch eine sorgfältige Analyse ihrer Irrtümer und ihres moralischen Versagens hätte vermeiden können. Leider scheinen wir nicht in der Lage zu sein, aus unseren Fehlern zu lernen.

Herr Dimitrakopoulos, ich kann nicht nur Ihren Namen aussprechen, sondern schätze Sie auch als Kollegen vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Dennoch kann ich Ihre Entschließung nicht unterstützen, auch wenn ich mir der enormen Arbeit bewusst bin, die Sie hier investiert haben, und ich stimme Frau De Keyser darin zu, dass diese Entschließung ohne die von uns eingereichten Änderungsanträge keinerlei Autorität hätte.

   . – Herr Präsident! Eingangs möchte ich Herrn Dimitrakopoulos, dessen Name mir in den letzten Monaten recht vertraut geworden ist, meine Anerkennung aussprechen. Er hat sehr, sehr hart gearbeitet, um einen guten Bericht abzuliefern. Dabei hat er sich um einen Kompromiss nach allen Seiten bemüht, um einen Bericht zu erarbeiten, der meines Erachtens die Ansichten und Bestrebungen der großen Mehrzahl der Abgeordneten widerspiegelt. Das ist im Falle des Irak keine leichte Aufgabe.

Einer der positiven Aspekte dieses Berichts besteht darin, dass wir immer wieder aufgefordert werden, bezüglich des Irak nach vorn zu blicken, uns darauf zu konzentrieren, was künftig im Irak erreicht werden kann, und nicht ständig auf Fehler und Entscheidungen aus der Vergangenheit zu verweisen. Der Berichterstatter hat nicht zugelassen, dass der Bericht von jenen vereinnahmt wird, die die Debatte über die Grundlage für den Krieg im Irak und die damit zusammenhängenden rechtlichen Aspekte bzw. deren Fehlen aufwärmen wollten. Diese Debatte hat ihre Berechtigung, aber sie kann zum jetzigen Zeitpunkt keinen positiven Beitrag zu diesem Bericht leisten. Stattdessen konzentriert sich der Bericht darauf, wie die Rolle der EU in Bezug auf die Unterstützung der neuen irakischen Behörden aussehen wird und sollte. Es werden zahlreiche Probleme behandelt, von denen ich drei aufgreifen möchte.

Zunächst ein Wort zur politischen Unterstützung. Ich habe mich gefreut, dass Herr Brok den Besuch von Vertretern der Übergangsnationalversammlung vor kurzem hier im Parlament erwähnt hat, der von uns begrüßt wurde. Sie baten um Unterstützung und Hilfe bei der Erarbeitung der neuen Verfassung für den Irak, und ich meine, dass wir diesem Ersuchen mit Engagement und Enthusiasmus nachkommen sollten. Dabei müssen wir vor allem sicherstellen, dass sämtliche Bevölkerungsgruppen in die Erarbeitung der Verfassung einbezogen werden.

Was zweitens die Sicherheit betrifft, sollten wir nicht vergessen, dass europäische Bürger auch in diesem Augenblick unter schwierigen Bedingungen versuchen, im Irak für Sicherheit zu sorgen. Wir müssen prüfen, was die EU in diesem Bereich kollektiv leisten kann. In diesem Zusammenhang begrüße ich die Tatsache, dass es schon in naher Zukunft eine EU-Delegation in Bagdad geben wird. Ich begrüße ferner die Polizei- und Rechtsstaatlichkeitsmission, die beträchtlich zur Erhöhung der Sicherheit im Irak beitragen dürfte, sowie die erneute Forderung nach einer neuen Irak-Resolution des UN-Sicherheitsrates, die im Bericht eingehend erläutert wird. Das ist ein mutiger neuer Aufruf.

Abschließend sollten wir trotz der sehr schwierigen und extremen Bedingungen, die den Irak nach wie vor kennzeichnen, nicht unsere Prinzipien im Hinblick auf die Menschenrechte und insbesondere die Todesstrafe vergessen.

   . – Herr Präsident! Ich begrüße die Tatsache, dass der Berichterstatter und Änderungsantrag 12 der PSE-Fraktion das Engagement der EU für den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbau im Irak, den Erfolg der Wahlen im Januar, die Verdopplung der internationalen Partner für den Irak analog zur Brüsseler Konferenz nachdrücklich unterstützen und geschlossen jegliche Gewalt, Entführungen und Menschenrechtsverletzungen im Irak verurteilen.

Die Labour Party im Europäischen Parlament kann jene Änderungsanträge nicht unterstützen, mit denen versucht wird, erneut die Meinungsverschiedenheiten der Vergangenheit heraufzubeschwören. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz mit Änderungsantrag 3 versucht, das Engagement des Parlaments für den Kampf gegen den Terrorismus und gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu negieren. Jeder sollte gegen diesen Änderungsantrag stimmen.

Abschließend möchte ich feststellen, dass ein Zusammenhang besteht zwischen dieser Debatte und der nächsten zum Thema Entwicklung. 20 Jahre Herrschaft durch Saddam Hussein haben dazu geführt, dass fünf Millionen Iraker unter chronischer Armut leiden, dass die Kindersterblichkeit rascher ansteigt als in jedem anderen Land, dass weniger als die Hälfte der Menschen in ländlichen Gebieten Zugang zu sauberem Wasser hat und dass 60 % der Bevölkerung ständig auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen sind. Das Europäische Parlament bekräftigt heute sein Engagement für das Recht des irakischen Volkes auf Entwicklung sowie auf Frieden.

   . Herr Präsident! Die Phase nach dem Irakkrieg lässt sich in gewisser Weise mit der Zeit nach dem 2. Weltkrieg vergleichen, wenn auch auf einer etwas anderen Ebene. Wir müssen jedoch unsere Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen der Vergangenheit hinter uns lassen und nach vorn blicken. Das ist die einzige Lösung. Wir können nicht nur über die Situation reden, sondern wir müssen etwas tun, wir müssen ein neues Kapitel aufschlagen. Deshalb bemüht sich die Kommission seit zwei Jahren darum, durch Unterstützung des Wiederaufbaus einen Beitrag zur Versöhnung im Irak und in der internationalen Gemeinschaft zu leisten.

Wie Herr Brok und Frau Morgantini sagten, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Rehabilitation und der Wiederaufbau des Irak allen Bürgern zugute kommen. Dabei darf es nicht zu Ausgrenzungen kommen. Natürlich müssen wir der Verfassung eine wichtige Rolle einräumen. Dabei muss es sich um eine Verfassung handeln, mit der sich die irakischen Bürger identifizieren können, die die territoriale Integrität des Landes wirksam schützt, aber gleichzeitig föderale Möglichkeiten in Betracht zieht. Nur so kann ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen ethnischen Elementen hergestellt werden. Gleichzeitig muss die Verfassung auf die Zukunft ausgerichtet sein, sie muss eine moderne Gesellschaft schaffen, in der die Belange von Frauen und Religionsgemeinschaften angemessen berücksichtigt werden. Die Verfassung ist daher von größter Bedeutung.

Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Verwaltungsaufbau im neuen Irak. Es wurde viel über Energie und Handel gesprochen. Ich glaube, dass gemeinsam mit den Ministerien für Energie und Handel die Handlungskompetenz in diesen Bereichen gestärkt werden muss, damit die Iraker ihre eigene Entwicklung wieder in die Hand nehmen können.

Wir haben die Wahlen unterstützt, und wir werden auch die nächsten Wahlen unterstützen, wenn die Sicherheitslage dies zulässt. Jetzt kommt es auch darauf an, die weitere Entwicklung der irakischen Polizei- und Justizbehörden zu sichern. Die am 1. Juli angelaufene Mission EUJUST LEX wird dabei eine sehr wichtige Rolle spielen und hoffentlich einen signifikanten Beitrag leisten. Die Mission sieht die Ausbildung von 770 Polizei- und Justizbeamten vor. Wir müssen auch das Sozialwesen wie Bildung, Gesundheit und den Zugang zu sauberem Wasser wieder in den Mittelpunkt unserer Überlegungen stellen. Die Menschen müssen die Möglichkeit haben, in Ruhe ihr Leben zu leben. Derzeit haben sie nur für einige Stunden am Tag Strom, und das in einem Klima, in dem die Temperatur bis auf 50 ºC steigt.

Wir wissen um die Schwierigkeiten. Die Bedingungen vor Ort sind immens schwierig. Wir wissen, dass sich die Umsetzung in einigen Bereichen verzögert, weil die Lage so schwierig ist. Wir sind deshalb ständig mit der Weltbank, der UNO und den Irakern selbst im Gespräch. Klar ist, dass die Hauptverantwortung bei ihnen liegt, aber wir müssen sie nach Kräften unterstützen.

Ich teile die Ansicht, dass die internationale Gemeinschaft bei Iraks Nachbarn darauf hinwirken sollte, dass sich diese unserer Strategie anschließen und sich für Versöhnung und Einheit im Irak einsetzen sollten. Das haben wir auch auf der internationalen Konferenz unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.

Wir unterstützen die WTO-Vorschläge für den Irak. Vereinbarungen über Handel und Zusammenarbeit könnten vorbehaltlich entsprechender Verhandlungen mit dem Irak der nächste Schritt sein. Es gibt die Möglichkeit, dass der Irak auf neue Weise auf der derzeitigen Situation, in der wir ihn unterstützen, aufbaut, aber das muss wesentlich geordneter erfolgen.

Ich bin dem Europäischen Parlament für seine Unterstützung sehr dankbar. Ich beglückwünsche Herrn Dimitrakopoulos für die ausgezeichnete Arbeit, die er geleistet hat. Wie Sie sehen, bin ich lernfähig und werde es nächstes Mal besser machen.

   . Herr Präsident! Darf ich über Sie allen Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine sehr konstruktive Aussprache danken, die auch für mich sehr interessant war. Natürlich stimmt es in gewisser Weise, dass man die Zukunft nicht diskutieren kann, ohne die Vergangenheit zu verstehen, und die Analyse der Vergangenheit kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Ich bin zufällig der Ansicht, dass der Krieg damals gerechtfertigt war. Das denke ich noch immer. Ich achte jene, die anderer Ansicht sind.

Ich würde jedoch Folgendes sagen: Wir können uns über die Rechtmäßigkeit der Militäraktion streiten – und das werden wir sicher noch lange tun -, aber bitte streiten Sie jetzt nicht über die Rechtmäßigkeit einer irakischen Regierung, die demokratisch gewählt wurde. Von einigen meiner Vorredner wurde die Rechtmäßigkeit der derzeitigen Regierung in Frage gestellt. Bei allem Respekt, aber Sie haben Unrecht. Die Wahlen fanden am 30. Januar unter dem Mandat der UNO und intensiver internationaler Beobachtung statt. Es waren faire Wahlen, an denen sich 8,6 Millionen Iraker beteiligten. Aus den Wahlen ist eine Vertretungskörperschaft hervorgegangen, die von der UNO beauftragt wurde, im August einen Verfassungsentwurf vorzulegen und diesen im Oktober durch Volksentscheid bestätigen zu lassen, damit im Dezember erneute Wahlen zu einer permanenteren Nationalversammlung stattfinden können. Meiner Ansicht nach ist es Aufgabe der gesamten internationalen Gemeinschaft, durch Unterstützung des einstimmigen UNO-Mandats dafür zu sorgen, dass dieses Vorhaben wirkungsvoll in die Tat umgesetzt werden kann. Ich bin der Kommission und dem Parlament für die Unterstützung, die sie dabei leisten, zutiefst dankbar.

Es stimmt, die Lage im Irak ist gegenwärtig ernst. Es stimmt, zu viele Menschen werden getötet, aber ich möchte diejenigen, die dies lediglich als eine Art legitimen Widerstand beschreiben, daran erinnern, dass es sich bei der überwältigenden Mehrheit der Opfer dieser terroristischen Anschläge nicht um Angehörige der Koalitionstruppen handelt, sondern um einfache Iraker. Ich möchte die Kollegen hier auch daran erinnern, dass in vielen – nicht in allen – Gebieten Iraks ein beträchtliches Maß an Normalität herrscht. Es gab nur sehr wenige Zwischenfälle. Wieso? Weil der Terrorismus dort besiegt werden konnte. Dort, wo keine Normalität herrscht, ist dies dem Terrorismus zuzuschreiben. Ich bin nicht naiv. Ich akzeptiere, dass dort, wo es diesen Terrorismus gibt, im Rahmen eines politischen Prozesses versucht werden muss, die Menschen einzubeziehen, und es müssen unverzüglich sicherheitspolitische Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Es ist sehr bedauerlich, dass sich die Mehrzahl der Sunniten gegen die Teilnahme an den Wahlen im Januar entschieden hat.

Die irakische Regierung bemüht sich seitdem um die Einbeziehung der Sunniten. Kommissarin Ferrero-Waldner und ich sind mit Vertretern der Sunniten zusammengetroffen und haben diese Angelegenheit mit Angehörigen der schiitischen und kurdischen Bevölkerungsgruppen diskutiert. Das ist ein schwieriger Prozess, aber erst vor zwei Tagen beschloss die Nationalversammlung, die Aufnahme von 15 Sunniten in den Verfassungsausschuss zu bestätigen. Das ist von grundlegender Bedeutung und ein erster Schritt zur Einbeziehung der sunnitischen Bevölkerung. Es sind weitere Schritte erforderlich, damit schließlich alle Bevölkerungsgruppen in der irakischen Regierung vertreten sind.

Außerdem möchte ich feststellen, dass aus im Irak durchgeführten Meinungsanalysen hervorgeht, dass die meisten Iraker bei aller Gewalt, die es nach wie vor gibt, die Geschehnisse der letzten und der heutigen Zeit den Verhältnissen vorziehen, die zuvor im Irak herrschten. Und ja, es gab auch vor dem Krieg Terrorismus, und zwar Staatsterrorismus, der für den Tod von Hunderttausenden von einfachen Irakern verantwortlich war. Und nein, es sind seit Kriegsbeginn nicht Hunderttausende von Menschen umgekommen, sondern einige Tausend. Das sind zu viele, aber zumindest können die Iraker jetzt einer demokratischen und friedlichen Zukunft entgegensehen, in der sie ihr Schicksal in die eigenen Hände nehmen, was ihnen unter Saddam Hussein unmöglich war.

Die Lage im Irak ist innerhalb und außerhalb Europas umstritten. Ausgehend davon begrüßen wir den sehr konstruktiven Ansatz, den Herr Dimitrakopoulos und sein Ausschuss gewählt haben. Dafür möchte ich Ihnen herzlich danken. Ich weiß, dass es angesichts der weit auseinander gehenden Ansichten sehr schwierig war, einen Konsens zu finden und sich auf Maßnahmen für die Zukunft zu einigen. Das ist in der heutigen Aussprache recht deutlich geworden. Ich bedanke mich bei Herrn Dimitrakopoulos sowie bei der Kommission.

Wir als Ratsvorsitz werden in den nächsten sechs Monaten alles in unseren Kräften Stehende tun, um die Arbeit der Europäischen Union zu unterstützen und um unserer Verantwortung im Irak als Vertreter der Koalitionskräfte gerecht zu werden.

   Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

   Nach der Tagesordnung folgt die gemeinsame Aussprache über:

– die Erklärungen des Rates und der Kommission zu Afrika und den Herausforderungen der Globalisierung,

– die mündliche Anfrage an den Rat von Frau Morgantini im Namen des Ausschusses für Entwicklung: „Weltweite Aktion gegen Armut: Die Armut überwinden!“ (B6-0248/2005)

– und die mündliche Anfrage an die Kommission von Frau Morgantini im Namen des Ausschusses für Entwicklung: „Weltweite Aktion gegen Armut: Die Armut überwinden!“ (B6-0249/2005).

   . Herr Präsident! Ich möchte zum zweiten Mal heute Morgen erklären, welche große Ehre es ist, das Wort an das Europäische Parlament zu richten. Ich messe dem Dialog, den ich mit dem Parlament und seinen Ausschüssen nicht nur in den letzten vier Jahren in meiner Eigenschaft als Großbritanniens Außenminister, sondern auch in den vier Jahren davor als Großbritanniens Innenminister geführt habe, große Wertschätzung bei. Ich diene sogar schon so lange in der britischen Regierung, dass ich mich an unseren letzten Ratsvorsitz vor siebeneinhalb Jahren erinnern kann, als ich Vorsitzender des Rates „Justiz und Inneres“ war.

Ich möchte das Parlament ferner zu seiner heutigen Initiative zur Unterstützung der Kampagne „Weltweite Aktion gegen Armut“ beglückwünschen. Das ist Ausdruck Ihres großen Engagements für die globale Entwicklung in einem Jahr, das für Afrika und die ärmsten Länder der Welt von entscheidender Bedeutung ist.

Frau Morgantini hat mir sehr ausführliche Fragen gestellt. Ich habe ihr bereits eine detaillierte Antwort darauf geschickt, und ich werde dafür sorgen, dass sie auch anderen zugänglich ist. Ich werde in meinem Beitrag auf viele der von ihr angesprochenen Punkte eingehen.

In den Schlagzeilen der europäischen Medien ging es in den letzten Monaten häufig um Meinungsverschiedenheiten und Probleme. Die Wähler in zwei Gründerstaaten der EU haben ein Schlaglicht auf Fragen geworfen, die allen Bürgern Europas zutiefst am Herzen liegen. Wie kann die Europäische Union besser für den Wohlstand und die Sicherheit sorgen, den bzw. die wir in einer sich rasch verändernden Welt anstreben?

Einige der Antworten auf diese Frage betreffen die internen Politikbereiche der Europäischen Union einschließlich der künftigen Finanzierung. Wie Tony Blair dem Hohen Haus vor zwei Wochen sagte, wird das Vereinigte Königreich seine Aufgaben sehr ernst nehmen. Wir werden uns intensiv um eine Einigung zur Finanziellen Vorausschau bis Jahresende bemühen. Daneben werden wir eine breiter angelegte Debatte über Europas künftige Entwicklungsrichtung und damit verbundene Prioritäten anstreben, die wir offen und integrativ führen wollen und in der wir die verschiedenen Standpunkte, die in diesem Parlament und von den europäischen Bürgern und Regierungen vertreten werden, berücksichtigen werden. Wenn wir jedoch umfassend auf die Hoffnungen der Menschen für die Zukunft und ihre Ängste reagieren wollen, dann muss die EU auch ihre Aktivitäten außerhalb der Union verstärken. Eine der beeindruckendsten Entwicklungen der letzten Jahre bestand darin, dass wir offenkundig in der Europäischen Union bereits sehr viel getan haben, um dieser Herausforderung auf der Grundlage eines sehr breiten Konsenses gerecht zu werden.

Die eben zu Ende gegangene Aussprache über den Irak hat uns daran erinnert, dass die europäischen Nationen vor einigen Jahren tief gespalten waren. Doch heute ergreifen wir gemeinsame Maßnahmen zur Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten, im Sudan und in der Demokratischen Republik Kongo. Wir verfügen über ein umfassendes Programm für unser Engagement im neuen Irak. Wir stehen in dem schwierigen, aber dringend erforderlichen Prozess des Engagements im Iran an der Spitze der internationalen Gemeinschaft.

Im Bereich Sicherheit und Verteidigung ist das nicht anders. Noch vor wenigen Jahren drehte sich die Debatte über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) um den Standort und die personelle Ausstattung einer kleinen Planungseinheit in einem Vorort von Brüssel. Aber heute sind EU-Truppen gemeinsam mit der NATO vor Ort in Bosnien im Einsatz. EU-Missionen in Bosnien und Mazedonien bilden Polizeikräfte aus. Wir bilden auch irakische Polizei- und Justizbeamte aus. Wir haben zwei EU-Missionen in der Demokratischen Republik Kongo im Einsatz. Wir unterstützen die Truppen der Afrikanischen Union im Sudan.

Heute steht die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik also nicht mehr nur auf dem Papier, sondern bewirkt etwas für Tausende von Menschen weltweit. Ich wünsche mir, dass wir während des britischen Ratsvorsitzes – wie auch in den nächsten Jahren – auf dem, was wir bisher erreicht haben, aufbauen und den Einfluss und die Autorität der Europäischen Union als positive Kraft in der Welt weiter stärken. Das ist nirgendwo wichtiger als in Afrika. Afrika ist heute ärmer als vor 25 Jahren. Die Hälfte der Bevölkerung südlich der Sahara lebt von weniger als einem Dollar pro Tag. Afrikas Anteil am Welthandel ist auf ein Drittel seines Umfangs von 1980 geschrumpft. Das gesamte Nationaleinkommen der Länder südlich der Sahara beläuft sich auf weniger als die entwickelte Welt – die EU, die USA, Japan und einige andere Länder – für Agrarsubventionen ausgibt. Wesentliche Fortschritte sind nötig, wenn wir die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen wollen. Beim derzeitigen Entwicklungstempo wird es mehr als 100 Jahre dauern, bis die Länder südlich der Sahara die Ziele für Primarbildung oder die Senkung der Säuglingssterblichkeit erreichen. Im Falle von drei Zielen, und zwar der Verringerung von Hunger und Armut und dem Zugang zu sauberem Wasser, verschlimmert sich die Lage in den Ländern südlich der Sahara mit jedem Tag.

Die Lebenserwartung in Afrika beträgt heute lediglich 42 Jahre, also weniger als das Alter der meisten Abgeordneten in diesem Saal. Vorhersagen zufolge wird die Lebenserwartung in einigen afrikanischen Ländern in fünf Jahren weniger als 30 Jahre betragen. 20 Millionen Afrikaner sind bereits an AIDS, der wichtigsten Todesursache des Kontinents, gestorben. Drei Viertel der weltweit mit HIV infizierten Menschen leben in Afrika.

Nelson Mandela sagte: „Wie Sklaverei und Apartheid ist Armut nicht naturgegeben. Sie ist das Werk von Menschen und kann von Menschen überwunden und ausgerottet werden.“ Mandela hatte Recht. In Afrika gibt es nur allzu viele Beispiele dafür, wie sich Menschen gegenseitig daran hindern, ein besseres Leben zu führen.

In Darfur haben die von der Regierung unterstützten Milizen – wie Hilary Benn, mein Kollege und Freund sowie Minister für internationale Entwicklung im Vereinigten Königreich, und ich mit eigenen Augen sehen konnten – viele Tausend Menschen umgebracht. Millionen von Menschen mussten aus ihrer Heimat fliehen.

In Simbabwe hat die Regierung die Demokratie und Menschenrechte bereits mit Füßen getreten und eine Wirtschaft, die einst zu den leistungsfähigsten in Afrika gehörte, ruiniert. Die Regierung von Simbabwe hat nun die ärmsten und sozial schwächsten Bürger des Landes ins Visier genommen und damit begonnen, Hunderttausende aus ihren Hütten zu vertreiben und ihre Lebensgrundlage zu zerstören. Nicht mangelnde Ressourcen oder das Klima sind in Simbabwe das Problem, sondern ein katastrophales Regierungshandeln. Die Europäische Union hat gegenüber der Regierung von Simbabwe zu Recht unmissverständlich deutlich gemacht, dass ein solches Verhalten vollkommen inakzeptabel ist. Dies ist in Form neuer erweiterter und restriktiver Maßnahmen gegen das Regime Mugabe erfolgt sowie durch die klare Verurteilung der jüngsten Rechtsverletzungen.

Bei aller Hoffnungslosigkeit sollten wir aber nicht vergessen, dass sich die Lage in Afrika weit komplexer gestaltet als auf den ersten Blick sichtbar wird. In den 70er Jahren konnte man die Demokratien in Afrika an einer Hand abzählen und hatte immer noch zwei Finger übrig: Es waren genau drei. Heute gibt es auf dem afrikanischen Kontinent mehr als 30 demokratisch gewählte Regierungen.

Noch vor wenigen Jahren wüteten in ganz Afrika bewaffnete Konflikte. Heute ist in Ländern wie Burundi, Liberia, Sierra Leone und Angola eine dauerhaft friedliche Entwicklung eingezogen. Die Organisation für Afrikanische Einheit propagierte in der Vergangenheit die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten ihrer Mitglieder. Dagegen hat sich ihre Nachfolgerin, die Afrikanische Union, statt der Nichteinmischung den Grundsatz der Nichtgleichgültigkeit auf die Fahnen geschrieben. Dabei lässt sie sich leiten von dem, was die Europäische Union auf einem Kontinent erreicht hat, der selbst einst nicht von dem Frieden und der Stabilität gekennzeichnet war, wie wir sie heute kennen, sondern von Konflikt, Krieg und Blutvergießen.

Im Rahmen der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas, NEPAD, haben afrikanische Staats- und Regierungschefs Peer-Review-Mechanismen vereinbart, die die Regierungen vieler Industrieländer, einschließlich Europa, schon fast als Einmischung empfinden würden. Auch ist die wirtschaftliche Lage in Afrika nicht so gleichförmig negativ, wie es bisweilen den Anschein hat. Einige Länder wie Mosambik und Äthiopien können auf Wachstumsraten von etwa 7 % verweisen, die ausreichen, um einer großen Zahl von Menschen zu helfen, die Armut zu überwinden.

Der afrikanische Kontinent verfügt über enorme Ressourcen in Form von Rohstoffen und Menschen, und diese positiven Faktoren sollten uns wirklich Anlass zu Hoffnung geben. Die Afrikaner wünschen sich eine bessere Zukunft, und gemeinsam mit unseren internationalen Partnern haben wir in Europa die Pflicht, unsere Unterstützung für die Durchführung von Reformen in Afrika fortzusetzen und den Afrikanern damit zu helfen, ihre Lage zu verbessern.

Wir haben dieses Jahr zu einem Aktionsjahr erklärt und schon sehr viel erreicht. Zwar hat die Tagung des Europäischen Rates im letzten Monat traurige Berühmtheit wegen der Meinungsverschiedenheiten über den Haushalt der Europäischen Union erlangt, aber ich denke, dass sie unseren Kindern als die Ratstagung in Erinnerung bleiben wird, die eine Verdopplung der europäischen Hilfe für Afrika innerhalb der nächsten fünf Jahre beschlossen hat. Das ist das dauerhafte Vermächtnis dieser Ratstagung, und mit etwas Glück und viel Fleiß werden sich die zeitweiligen Probleme im Hinblick auf den europäischen Haushalt tatsächlich als zeitweilig erweisen.

Wir sind ferner entschlossen, aufbauend auf den Vereinbarungen der OECD-Tagung, die im Frühjahr in Paris stattfand, diese Hilfe besser zu koordinieren und effektiver zu gestalten. Wir müssen sicherstellen, dass diese Hilfe nicht schlechtes Regierungshandeln und Korruption unterstützt, sondern verwendet wird, um das Regierungshandeln zu verbessern und den Ärmsten zu helfen, für die sie bestimmt ist.

Die G8 haben für alle hoch verschuldeten Länder den vollständigen Schuldenerlass vereinbart, und die Vertreter der G8-Länder, die heute und morgen in Gleneagles zusammenkommen, werden weitere Hilfsmaßnahmen diskutieren. Auf dem UNO-Gipfel im September werden wir die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele prüfen und weitere internationale Maßnahmen zu ihrer Erreichung beschließen. Wir müssen jedoch noch mehr tun. Im Rahmen unseres Ratsvorsitzes wird das Vereinigte Königreich eine europäische Strategie zur Förderung der erfolgreichen Entwicklung Afrikas erarbeiten. Diese Strategie muss umfassend und ehrgeizig sein; sie sollte über die finanzielle Unterstützung hinausgehen und deutlich machen, wie Afrika in seine Menschen, in gutes Regierungshandeln, in Wachstum, Frieden und Sicherheit investieren wird. Im Rahmen dieser Strategie müssen wir dafür sorgen, dass die ärmsten Länder der Welt besseren Zugang zu den Märkten der Industrieländer erhalten, damit die Doha-Entwicklungsagenda in die Tat umgesetzt werden kann. Den Anfang sollten wir auf der für Dezember in Hongkong geplanten Tagung machen.

Die Europäische Union, die USA und andere reiche Länder müssen ihre Verpflichtungen zur Abschaffung von Ausfuhrsubventionen einhalten, und zwar auf der Grundlage eines klaren und eindeutigen Zeitplans. Wir müssen uns ferner über die zentrale Bedeutung im Klaren sein, die Frieden und Stabilität in Afrika haben. Schon jetzt konnte die Sicherheit für Tausende von Flüchtlingen in Darfur verbessert werden. Wieso? Weil die Europäische Union die Mission der Afrikanischen Union dort über ihre Friedensfazilität finanziell unterstützt. Über diese Fazilität können wir unsere Hilfe ausbauen, indem wir die Afrikanische Union und Organisationen wie die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten, ECOWAS, unterstützen, die selbst eine wichtige Rolle bei der Konfliktbekämpfung in Westafrika spielt.

Die Friedensfazilität war ein wirklicher Erfolg, aber das dafür bereitgestellte Geld geht zur Neige, und wir müssen eine langfristige angemessene Ausstattung vereinbaren. Wie die afrikanischen Staats- und Regierungschefs selbst erkannt haben, kann Europa einen Beitrag zu einem besseren und demokratischeren Regierungshandeln in Afrika leisten.

Um auf Simbabwe zurückzukommen: Ich begrüße die Forderung des Europäischen Parlaments nach Maßnahmen im Zusammenhang mit den Wahlen und der rigorosen Durchsetzung der von der Europäischen Union verhängten Sanktionen. Die Paritätische Versammlung AKP-EU setzt sich konsequent für ein besseres Regierungshandeln in den afrikanischen Staaten wie auch in den Staaten der Karibik und des pazifischen Raums ein. Das Cotonou-Abkommen gestattet uns, in besonders schlimmen Fällen die Hilfe auszusetzen. Wir sollten nicht nur weiterhin bereit sein, diese Bestimmung in Anspruch zu nehmen, sondern wir sollten meines Erachtens auch Fortschritte in Bezug auf Demokratie und Regierungshandeln gezielter überwachen. Demokratie und bessere Staatsführung kommen in erster Linie den Menschen zugute, den ganz normalen Menschen in den AKP-Ländern in Afrika, die selbst möchten, dass wir diese Mechanismen im Rahmen von Vereinbarungen wie dem Cotonou-Abkommen nutzen.

Wir alle stehen noch unter dem Eindruck der großartigen Live8-Konzerte, die in Europa und der ganzen Welt am vergangenen Wochenende stattgefunden haben. Durch sie und das generelle Interesse, das der G8-Gipfel in Gleneagles ausgelöst hat, sind die Erwartungen in Afrika, in Europa und der ganzen entwickelten Welt enorm gestiegen, dass die Hilfe für Afrika dieses Mal etwas bewirken möge. Hoffen wir, dass das so sein wird. Hoffen wir, dass die Industrienationen die zugesagte Unterstützung auch wirklich bereitstellen werden. Dabei müssen wir uns aber auch darüber im Klaren sein, dass dieser Prozess nur dann funktionieren wird, wenn das Regierungshandeln in Afrika verbessert und der dortigen Korruption Einhalt geboten wird.

Die Europäische Union kann sich bei ihren Aktionen in Afrika und der ganzen Welt auf drei große Stärken stützen. Das sind erstens die immanente Autorität und der Einfluss der EU. Wenn wir miteinander sprechen, können wir die internationale Agenda gestalten. Das tun wir im Bereich des Welthandels, aber ich habe das auch in Verbindung mit dem schwierigen Iran-Dossier gesehen, bei dem wir mit Javier Solana, mit Joschka Fischer und jetzt mit Philippe Douste-Blazy den Ton angeben. Wenn sich die Europäische Union einig ist, dann verfügt sie über eine phänomenale Stärke. Unsere Stärke ist die Stärke unserer globalen Verbindungen. Es gibt weltweit wohl kaum ein Land, das nicht aufgrund seiner Geschichte oder enger Freundschaftsbande mit diesem oder jenem Mitgliedstaat der Europäischen Union besondere Beziehungen pflegt. Die letzte Erweiterung im Mai des vergangenen Jahres hat zur Vergrößerung dieses auf Partnerschaft und Vertrauen beruhenden Netzwerks beigetragen, und unser globaler Einfluss spiegelt sich in diesem Parlament und in Ihrem ausgeprägten internationalen Engagement wider.

Die EU baut heute ihre Beziehungen zu ihren Nachbarn wie Russland sowie zu neuen strategischen Partnern wie China und Indien aus, die im Verlauf unseres Ratsvorsitzes wichtige Gipfeltreffen mit der EU durchführen werden. Es liegt auf der Hand, dass wir gegenüber derartigen strategischen Partnern mehr Einfluss ausüben können, wenn wir uns einig sind.

Die dritte und vielleicht wichtigste Stärke ist die Stärke der Werte der Europäischen Union. Sanfte Macht wird in der Außenpolitik definiert als die Fähigkeit, andere dazu zu bewegen, dass sie wollen, was wir wollen. Die Erweiterung der Europäischen Union ist eines der erstaunlichsten und überzeugendsten Beispiele dafür, was sanfte Macht in der Praxis bewirken kann. Die magnetische Anziehungskraft des Erfolgs der EU, ihrer Werte und Institutionen haben zur Transformation zunächst von Südeuropa und dann von Mittel- und Osteuropa beigetragen, und die Aussicht auf EU-Mitgliedschaft trägt jetzt zu Reformen und Stabilität in der Türkei und auf dem westlichen Balkan bei.

Einige von Ihnen kennen den westlichen Balkan vielleicht besser als ich, aber alle, die wir den westlichen Balkan kennen, wissen, dass nur die Europäische Union und ihre Werte und Stärke es vermögen, den gespaltenen Bevölkerungsgruppen Frieden und Sicherheit in Aussicht zu stellen. Das erkannte der Europäische Rat auf seiner Tagung im Juni und betonte, dass die EU ihren Zusagen in Bezug auf die Erweiterung nachkommen muss, wozu auch die Aufnahme von Verhandlungen mit der Türkei am 3. Oktober zählt.

Gleichzeitig trägt unsere Nachbarschaftspolitik unsere Werte weiter ost- und südwärts bis in die Ukraine und die Mittelmeerländer, mit denen wir während des britischen Ratsvorsitzes ebenfalls Gipfeltreffen veranstalten werden. Diese Werte bilden zudem das Fundament der transatlantischen Beziehungen, der bedeutendsten Bündnisse liberaler Demokratien weltweit, ohne die es nicht möglich sein wird, die globalen Herausforderungen der Zukunft, die vom Terrorismus und der Weiterverbreitung von Waffen, über die Armut bis zum Klimawandel reichen, erfolgreich in Angriff zu nehmen.

Dank dieser Vorzüge – unserer Stärke, unserer globalen Verbindungen und der Überzeugungskraft unserer Werte – ist die Europäische Union heute noch besser in der Lage, ihre Macht als positive Kraft weltweit auszubauen. Ich freue mich darauf, während unseres Ratsvorsitzes mit Ihnen auf die Erreichung dieses Ziels hinzuarbeiten.

   . Herr Präsident, Herr Ratspräsident, meine Damen und Herren! Als ich mich um das Ressort Entwicklung und humanitäre Hilfe bewarb, war mir bewusst, dass Afrika im Mittelpunkt meiner Tätigkeit und meines Engagements stehen würde.

Mein Engagement wird durch ein Gefühl der Empörung und der Dringlichkeit hervorgerufen, denn Afrika steht heute immer noch abseits der Welt, am Rande unseres Bewusstseins und bleibt von den Vorteilen der Globalisierung ausgeschlossen.

Mein Engagement beruht auch auf der rationalen Feststellung, dass sich das Umfeld gewandelt hat und sich heute die sicherlich einmalige Möglichkeit abzeichnet, Afrika zu einem wohlhabenderen, stabileren und besser regierten Kontinent zu machen. In diesem Zusammenhang kann und muss Europa den Ausschlag geben, da es heute möglich ist, günstige Bedingungen für die Beseitigung der Armut zu schaffen, und es keine Entschuldigung mehr gibt, dies nicht zu tun.

Afrika hat sich verändert. Die Afrikaner selbst haben beschlossen, mit der Schicksalsergebenheit Schluss zu machen und ihr Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen. Das energische und wirksame Handeln der Afrikanischen Union beispielsweise in Darfur, in Togo, in Côte-d'Ivoire hat dem Prinzip, dass für afrikanische Krisen afrikanische Antworten gefunden werden müssen, eine neue Dimension verliehen. Dieses Handeln, das auf soliden regionalen Organisationen beruht, eröffnet bisher kaum denkbare neue Perspektiven für Frieden, Stabilität und Sicherheit. Des Weiteren wird die Afrikanische Union von einer starken Führung unterstützt, die heute die Umrisse einer vielversprechenden Vision skizziert.

Ebenso wie Afrika hat sich auch Europa verändert. Es tritt in immer stärkerem Maße als Fürsprecher einer solidarischeren, gerechteren Welt, eines stärker multilateral ausgerichteten Systems auf. In diesem Jahr 2005, dem Jahr der Entwicklung, muss Europa seine Stimme als größter Geber von Entwicklungshilfe erheben und kann in dieser Eigenschaft die internationale Gemeinschaft zu einer konkreten und gezielten Aktion veranlassen, die verhindert, dass die Millenniumsziele zu nicht eingehaltenen Versprechen werden. Ich nehme im Übrigen mit Freude zur Kenntnis, dass der Europäische Rat – wie eben dargelegt – sich dem Vorschlag der Kommission angeschlossen hat, was es in der Tat ermöglichen wird, bis 2015 die öffentliche Entwicklungshilfe und bis 2010 die Hilfe für Afrika zu verdoppeln.

Auch die Welt hat sich verändert. Die Ereignisse der letzten Monate haben uns gezeigt, wie das Vorhandensein von gescheiterten Staaten zu einer Quelle von Instabilität werden und risikolose Zufluchtsorte für Terroristen und Kriminelle hervorbringen kann. Die auf allen Ebenen intensivierte Globalisierung macht auch eine Globalisierung der Solidarität erforderlich. Die Entwicklungspolitik scheint mir gegenwärtig ein bevorzugtes Instrument zur menschlicheren Gestaltung der Globalisierung zu sein. Zumindest ist meiner Meinung nach kein besseres in Sicht. Die Globalisierung weist die Besonderheit auf, dass sie nicht, wie einige behaupteten, durch eine politische Entscheidung im stillen Kämmerlein entstanden ist. Sie ist kein wirklich organisierter, sondern ein spontaner Prozess, der von einigen begrüßt und von anderen gefürchtet wird, doch der – und das ist der Haken – von keinerlei nationaler oder internationaler Autorität direkt beeinflussbar zu sein scheint. Ich gehöre natürlich zu denen, die der Meinung sind, dass sie viel bringen kann und dass sie auf jeden Fall viel mehr Vorteile als Nachteile aufweist.

Auf die Intensivierung der Globalisierung auf allen Ebenen muss natürlich mit der Intensivierung der Solidarität auf allen Ebenen geantwortet werden. Denn was bedeutet die Globalisierung für Menschen, die keinen Zugang zu Wasser haben, für Jugendliche, die keinen Zugang zu Bildung haben, für Kinder, die an Krankheiten sterben, die geheilt werden könnten. Auch wenn einige von der Rückkehr zu Modellen träumen, die leider an Althergebrachtes erinnern, denke ich, es wäre falsch anzunehmen, dass die Menschen die Globalisierung nicht wollen oder dass sie wieder in die Vergangenheit zurückkehren wollen. Was wir Europäer wollen, ist eine Globalisierung, die allen etwas nützt, die sich als positiver Hebel für die gesamte Menschheit ohne Ausnahme erweist. In diesem Zusammenhang gibt es keine dringendere Aufgabe als darauf hinzuwirken, dass die Globalisierung in Afrika und für Afrika funktioniert.

Natürlich ist die Marktliberalisierung in diesem Rahmen nur dort von Vorteil, wo der Staat die Fähigkeit hat, Regeln zur Vermeidung von Fehlentwicklungen und zur Durchsetzung des allgemeinen Interesses zu erlassen. Damit die von der Globalisierung gebotenen Möglichkeiten genutzt werden können, müssen die Regierungen, wie Sie wissen, einen gesamtwirtschaftlichen Rahmen garantieren. Sie müssen auch wirksame und berechenbare Bedingungen für diesen gesamtwirtschaftlichen Rahmen schaffen und weiterhin eine Governance in einem für die Wirtschaftstätigkeit förderlichen Rahmen gewährleisten. Sie müssen ebenfalls eine wachsame Zivilgesellschaft fördern und unterstützen, die eine gerechte und ausgewogene Umverteilung der Güter und Dienstleistungen wie beispielsweise den Zugang zu Justiz, Verwaltung, Gesundheitsvorsorge und Bildung gewährleistet. Unter diesem Gesichtspunkt müssen, insbesondere auch für Afrika, ganz besondere und gezielte Anstrengungen im Kampf für die Gleichstellung von Männern und Frauen unternommen werden.

Aus all diesen Gründen scheint es mir angebracht, eine gemeinsame europäische Strategie festzulegen. Nicht nur für die Entwicklung, sondern auch für Afrika, eine Strategie, die den neuen geopolitischen Gegebenheiten in Afrika gerecht wird und die wir mit unseren afrikanischen Partnern erarbeiten wollen, um diesen neuen Elan auf weltweiter Ebene zu nutzen. Wie bereits gesagt, hat sich die Afrikanische Union sehr rasch zu einem unentbehrlichen politischen Gesprächspartner, zu einer wahrhaften Triebkraft des Wandels auf dem Kontinent entwickelt.

Gleichzeitig halte ich es für angebracht, darauf zu verweisen, dass dieses Bauwerk nicht von allein entsteht. Das Haus der Afrikanischen Union muss auf der Grundlage von soliden regionalen Bauelementen errichtet werden. Es wird keine Integration im kontinentalen Maßstab geben ohne eine starke, ambitionierte und anerkannte Regionalorganisation. Daher ist eine ambitionierte politische Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Afrikanischen Union mehr denn je erforderlich. Worauf sollte sich diese Verbindung beziehen? Ich habe keine erschöpfende Antwort, doch möchte ich mich darauf beschränken, vier Tätigkeitsachsen zu nennen, die ich als gemeinsame Arbeitshypothesen vorschlagen möchte. Wie Sie wissen, werde ich am Jahresende nicht nur eine Erklärung zur Entwicklung, eine Aktualisierung der Entwicklungspolitik vorlegen, über die wir selbstverständlich gemeinsam debattiert haben und debattieren werden, sondern auch einen wirklichen Gesamtplan für Afrika.

Die erste Achse ist die Governance. Die Vorrangstellung der Governance wird sicher von niemandem bestritten, denn wie bereits festgestellt wurde, ist Afrika nicht arm, sondern unglücklicherweise schlecht regiert. Doch Afrika beginnt sich zu verändern. Anstrengungen im Bereich der guten Regierungsführung werden auf allen Ebenen unternommen. In den letzten fünf Jahren haben in über zwei Dritteln der Länder des subsaharischen Afrika Mehrparteienwahlen, von denen einige freier und gerechter als andere waren, stattgefunden und mehrere Regierungswechsel sind demokratisch und friedlich abgelaufen, wie erst kürzlich nach den Wahlen in Burundi. Ich hoffe, dass in der Demokratischen Republik Kongo im März ebenfalls bedeutende Fortschritte zu verzeichnen sein werden. Ich möchte auch anführen, dass 23 afrikanische Staaten das Statut zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert haben. Das sollte angemerkt werden, denn einige westliche Demokratien haben dies immer noch nicht getan. Doch die wichtigste Entwicklung dieser letzten Jahre besteht darin, dass Afrika sich eine Vision gegeben, eine Aufgabe gestellt und dafür Prinzipien festgelegt hat. Im Bereich der Governance stellte diese durch die Errichtung der Afrikanischen Union verkörperte und sich in der Vision der NEPAD widerspiegelnde Entwicklung eine Abkehr von der Vergangenheit und den althergebrachten Praktiken dar. Diese Vision und diese Prinzipien sind nicht bloße Absichtserklärungen geblieben, denn mit dem afrikanischen Mechanismus der Peer-Review verfügt Afrika jetzt über ein einzigartiges Instrument zur Unterstützung der Afrikaner durch Afrikaner. Dieser Mechanismus verdient unsere volle Unterstützung.

Die zweite Handlungsachse sind die Infrastrukturen und die Netze. Wir sind wohl alle einer Meinung, dass ohne transafrikanische Netze, ohne Infrastrukturen keine Entwicklung möglich ist. Die Europäische Union selbst hat dafür den Beweis geliefert. Sie hat gezeigt, wie zutreffend diese Feststellung ist. Es ist daher unbedingt erforderlich, die gegenwärtigen Anstrengungen zur Verbesserung und Gewährleistung der Dauerhaftigkeit der Infrastrukturnetze sowie zur Beschleunigung des Wachstums und zur Förderung des Handels zu intensivieren. Daher beabsichtigt die Kommission, einen Plan für eine Partnerschaft Europa-Afrika im Bereich der Infrastrukturen und Netze zu erarbeiten. Über diese Partnerschaft werden wir die Entwicklung der transafrikanischen Netze unterstützen, die wesentlich sind für die Interkonnektivität und die Verbreitung von Kenntnissen auf dem Kontinent, der transeuropäischen Telekommunikationsnetze, der Eisenbahnlinien, der Fluglinien, der ebenfalls wichtigen Anschlussinfrastrukturen wie Häfen, Wasserstraßen, alles, was mit Energie und Wasser zu tun hat.

Parallel zu dieser Partnerschaft im Infrastrukturbereich müssten wir neue Formen von Finanzierungsmechanismen entwickeln, die auf der Beteiligung des Privatsektors und weiterer Geldgeber beruhen. Darauf werde ich im Übrigen in einigen Monaten in der Erklärung zum EEF zurückkommen.

Die dritte Tätigkeitsachse ist natürlich der Handel. Alle Akteure erkennen die zentrale Rolle des Handels für das Wirtschaftswachstum an. Der Anteil Afrikas an den weltweiten Exporten ist um fast 60 % zurückgegangen, was einem Verlust von 70 Milliarden Dollar pro Jahr darstellt oder, anders ausgedrückt, 21 % des BIP der Region, mehr als fünfmal die 13 Milliarden Dollar, die Afrika jährlich an Entwicklungshilfe gewährt werden. Diese Tendenz müssen wir natürlich umkehren. Wie Ihnen bekannt ist, handeln wir gegenwärtig die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit sechs Regionen aus, von denen vier zum subsaharischen Afrika gehören. Peter Mandelson, der für den Handel zuständige Kommissar, führt diese Verhandlungen. Es handelt sich dabei zweifellos um den ambitioniertesten Handelsprozess, der jemals zwischen dem Norden und dem Süden ausgehandelt worden ist. Zum ersten Mal unterstützt die Europäische Union die Verhandlungsbemühungen ihrer Partner finanziell. Zum ersten Mal werden Handelsabkommen mit dem einzigen Ziel der Entwicklung unserer Partner ausgehandelt. Zum ersten Mal werden diese Abkommen auf der Grundlage der regionalen Integration unserer Partner und für diese abgeschlossen, und zum ersten Mal kann unsere finanzielle und technische Zusammenarbeit für Reformen, für die Haushaltsunterstützung, für Maßnahmen zur Verbesserung der Fähigkeiten zur Nachfrageerhöhung, für die Schaffung eines für Investitionen und Handel attraktiven Umfeldes genutzt werden.

Schließlich die letzte Handlungsachse: die Kultur. Die Kultur ist eine Schlüsseldimension der Entwicklung, die meiner Meinung nach bisher viel zu oft vernachlässigt worden ist. Doch sie ist von lebenswichtiger Bedeutung. Die Kultur ist die Seele und die Äußerungsform eines Volkes; sie bestimmt die Funktionsweise einer Gesellschaft und damit auch ihre Wirtschaftsstruktur. Daher scheint mir die Berücksichtigung der gesellschaftlichen und kulturellen Identität Afrikas der einzige Weg zu sein, um unsere Entwicklungshilfe in der Realität vor Ort zu verankern und so ihre Wirksamkeit zu erhöhen.

Zum Abschluss möchte ich, Herr Präsident, eine Reihe von Fragen nennen, über die es wünschenswert wäre zu diskutieren. Ich habe gehört, dass von Sanktionen die Rede war. Meiner Meinung nach sind Sanktionen nur dann angebracht, wenn sie die Verursacher, die Verantwortlichen treffen. Hingegen glaube ich nicht an den Nutzen von Sanktionen, wenn sie direkt oder indirekt die Bevölkerung treffen. Es wäre nützlich, die Debatte darüber zu eröffnen.

Ich denke, es muss auch über die berühmte Frage der „Ownership“ oder Eigenverantwortung diskutiert werden. Wie lässt sich am besten gewährleisten, dass die Bevölkerung ihr Schicksal und die Entwicklung eigenverantwortlich gestaltet? Die Eigenverantwortung hängt mit dem Prinzip der Verstetigung zusammen. Wie können die Auswirkungen der laufenden Programme und Projekte verstetigt werden, wenn die externen Träger das Land verlassen? Es stellt sich ebenfalls die Frage, ob und unter welchen Bedingungen die Entscheidung für Haushaltshilfe anstatt für projektgebundene Hilfe sinnvoll ist oder ob ersteres Priorität erhalten sollte. Diese Frage wird sicherlich ebenfalls wie die Kohärenz und die Koordinierung in einer Debatte am Ende des Jahres angesprochen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, dies ist in aller Kürze der Rahmen, innerhalb dessen Antworten auf ein so umfangreiches und wichtiges Thema wie das, was Sie auf die Tagesordnung gesetzt haben, gegeben werden können. Wir werden selbstverständlich noch Gelegenheit haben, vor Jahresende im Rahmen der neuen Politik und im Rahmen dieser Konzentration auf Afrika auf diese Fragen zurückzukommen. Ich möchte anmerken, dass ich meinerseits voller Optimismus bin. Erstens weil eine Reihe von günstigen Umständen gegeben sind: die Tatsache, dass der britische Vorsitz Afrika wirklich ganz oben auf die Agenda der Europäischen Union und auch auf die der G8 gesetzt hat; die Tatsache, dass sich heute ein starker Konsens darüber abzeichnet, dass die Millenniumsziele weder insgesamt noch einzeln erreicht werden können, wenn nicht rasch sehr große Anstrengungen zugunsten Afrikas unternommen werden. Ich möchte sagen, dass wir mehr tun und besser und schneller handeln müssen. Was uns betrifft, so werden wir unser Bestes tun. Ich zweifle nicht, dass das Parlament die Einhaltung dieser Versprechen aufmerksam überwachen wird.

   .– Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Herrn Michel und Herrn Straw danken. Wir werden die Bewertungen und schriftlichen Antworten, die uns übermittelt wurden, ganz sicher in unserem Ausschuss berücksichtigen. Wir werden nicht nur als Wächter auftreten, sondern wir wollen uns für eine gemeinsame Politik einsetzen.

Am 2. Juli habe ich zusammen mit Hunderttausenden von Menschen an dem Marsch durch Edinburgh teilgenommen, um die Forderung zu erheben, Armut Geschichte werden zu lassen, und die G8-Länder zu einer fairen Handelspolitik, mehr Entwicklungshilfe, strengen Kontrollen der Waffenverkäufe sowie einer Politik des Friedens und der Gerechtigkeit aufzufordern, anstatt endlose Kriege zu führen.

Das war eine großartige Demonstration, an der Kinder, Frauen und Männer, ältere Menschen und Jugendliche teilgenommen haben, die sich ihres Handelns voll bewusst waren. Diese Menschen sind eine Bereicherung für unsere Demokratie – und ihrer Stimme muss Gehör geschenkt werden. Wir im Europäischen Parlament haben das getan, indem wir den Sitzungssaal symbolisch mit einem weißen Band umgeben haben und die Abgeordneten bitten, ihre Unterschrift darauf zu setzen als Zeichen dafür, dass wir die von mehreren Hundert Organisationen in der ganzen Welt organisierte Kampagne unterstützen. Präsident Borrell wird die Unterschriftensammlung Herrn Straw übermitteln, sodass sie von ihm an die Führer der G8 weitergeleitet werden kann. Das ist wirklich eine Aktion, ist Übernahme von Verantwortung.

Nelson Mandela hat in seiner Botschaft an die G8 ausdrücklich betont, dass Hunger auch Hunger nach Gerechtigkeit ist, und er hat ergänzt – und ich teile das Gefühl, das seine Worte zum Ausdruck bringen –, dass Armut ebenso wie Sklaverei nicht naturgegeben, sondern von Menschen gemacht sind und dass sie durch menschliches Tun ausgerottet werden können. Außerdem hat er hinzugefügt, dass, solange es Armut gibt, es keine wirkliche Freiheit geben wird. Die Überwindung der Armut ist kein Akt der Barmherzigkeit, sondern ein Akt der Gerechtigkeit und der Verteidigung eines grundlegenden Menschenrechts: des Rechts auf ein Leben in Würde.

Armut ist kein Schicksal, sondern das Ergebnis politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, und sie muss als gesetzwidrig betrachtet werden. Der größte Skandal ist nicht, dass Hunger und Armut existieren, sondern dass sie fortbestehen, obwohl die notwendigen personellen und materiellen Mittel vorhanden sind, ihnen entschlossen und energisch entgegenzutreten.

Mit diesen Worten endet die New Yorker Erklärung, die von 111 Regierungen auf ihrem Treffen unter der Leitung von Präsident Lula unterzeichnet wurde. Sie haben die Finanzierungsinstrumente für die Entwicklung aufgezeigt, unter anderem Steuermaßnahmen, Transaktionen, Bekämpfung der Steuerhinterziehung, Kostenabbau und soziale Verantwortung der Unternehmen. Diese Instrumente sind als Ergänzung und keinesfalls als Ersatz für die bereits bestehenden Instrumente zu betrachten.

Die Armut in den armen Ländern, aber auch in bestimmten Schichten der so genannten reichen Länder zu besiegen heißt nicht nur, das Recht auf Leben zu achten. Ein solcher Sieg ist die beste Waffe gegen fundamentalistische Auswüchse, brutale Konflikte und Terrorismus. In den letzten Jahren haben wir gesehen, dass Strukturanpassungsprogramme, rücksichtslose Privatisierungen und die zügellose Liberalisierung der Märkte und Dienstleistungen – und ich sage das nicht, weil ich gegen den Handel bin – zu einer Verschärfung des Problems von Hunger und Armut beigetragen haben.

Ich meine, wir müssen konsequent bei unseren Entscheidungen sein und die Widersprüche, die durch die Welthandelspolitik hervorgerufen wurden, beherzt und weit blickend anpacken. Wenn wir von fairem Handel sprechen, müssen wir konsequent sein. Es geht nicht an, dass wir die Märkte der afrikanischen Länder mit unseren subventionierten Erzeugnissen überschwemmen und ihre lokale Wirtschaft zerstören. Herr Straw hat Recht, wenn er sagt, dass man kein Partner sein kann, wenn man die ungleichen Bedingungen nicht beachtet. Deshalb müssen wir uns meines Erachtens auch Reformen wie die des Zuckersektors genau ansehen, denn sie schaden den Entwicklungsländern. Der Vorschlag, die Hilfe an Bedingungen zu knüpfen, ist ebenfalls ein wichtiger Schritt, den wir unternehmen und der die Voraussetzungen für eine wirkliche Partnerschaft schafft.

Ich hoffe, dass dieses bei den Menschen und bei uns vorhandene Bewusstsein auch auf die bevorstehende Verhandlungsrunde der WTO in Hongkong übergreift und dass die Millenniums-Entwicklungsziele, die eine wichtige Zwischenetappe sind, erreicht werden können.

Die Bemühungen von Herrn Michel und des luxemburgischen Vorsitzes im Ministerrat waren erfolgreich und haben eine Aufstockung der Hilfe bewirkt. Das ist ein wichtiger Schritt, der nicht zu unterschätzen ist, der allerdings nicht ausreicht, um die Ziele, die wir uns gesteckt haben, zu verwirklichen. Ich hoffe, dass die britische Ratspräsidentschaft, deren Worte von einem hohen Verantwortungsbewusstsein zeugen, noch mehr tun kann. Das seit 1970 verkündete Ziel von 0,7 % des BNE muss endlich Realität werden.

Es gibt noch viele andere bedeutsame Maßnahmen. Beispielsweise wird seit langem im Parlament über eine Erhöhung der Entwicklungs- und der Bildungsausgaben diskutiert. Für die erfolgreiche Bekämpfung von AIDS und die Unterstützung der Kranken sind nicht nur mehr finanzielle Mittel und eine Politik zur Gewährleistung des Zugangs zu Arzneimitteln erforderlich, sondern auch eine Kontrolle und ein Liberalisierungskonzept für die Arzneimittellizenzen.

Ein anderes wichtiges Thema ist der Schuldenerlass, der gestern auf dem Gipfel der Afrikanischen Union gefordert wurde. Zwar haben wir etwas erreicht, doch das genügt nicht. Wir dürfen den Schuldenerlass nicht als Posten des Entwicklungshilfehaushalts betrachten, wie es für den Irak geschieht.

Es bleibt noch viel zu tun, wenn das Jahr 2005 wirklich eine historische Wende für die Armutsbekämpfung markieren soll. Afrika besitzt erhebliche Ressourcen, die wir nutzen können.

   . Herr Präsident, Herr Straw, Herr Kommissar Michel! Zunächst möchte ich die Organisatoren des „Global Call to Action against Poverty“ zu ihrer Initiative herzlich beglückwünschen. Es handelt sich hier um eine sinnvolle Initiative zum richtigen Zeitpunkt, da in diesem Herbst Verhandlungen nicht nur in der WTO und der G8, sondern auch über die Millenniums-Entwicklungsziele stattfinden.

Armut bleibt ein Problem, mit dem wir uns nicht abfinden dürfen, und die Bekämpfung der Armut steht im Mittelpunkt der Politik zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Wie Sie wissen, ist das Problem der Armut in Afrika, insbesondere südlich der Sahara, am akutesten. Als Berichterstatterin für die Entwicklungsstrategie für Afrika bin ich erfreut, dass der Kommissar sowie der britische Vorsitz entschieden haben, Afrika Priorität einzuräumen. Ebenso begrüße ich die heute von ihnen dargelegte Vorgehensweise, mit der sie das Problem anzupacken gedenken.

Mit Bezug auf den Entschließungsantrag möchte ich sagen, dass es selbstverständlich richtig ist, mehr Mittel für die Armutsbekämpfung bereitzustellen, wie aber von einem der Vorredner ausgeführt wurde, ist die Lösung im Hinblick auf eine effektive Armutsreduktion nicht lediglich finanzieller Art. Wichtiger ist, dass die Ursachen der Armut, zu denen unter anderem Missmanagement, Korruption und Handelsschranken gehören, angegangen werden.

Meines Erachtens könnte die Europäische Union auf mindestens zwei Ebenen tätig werden – erstens durch ihre Beziehungen zu den armen Ländern und zweitens im Rahmen ihrer internen Politik. In manchen Fällen wird Nothilfe zwar weiterhin erforderlich sein, im Hinblick auf den Aufbau stabiler Gesellschaften sollte der Schwerpunkt unserer Beziehungen zu den armen Ländern jedoch vor allem auf der Förderung in den Bereichen gute Regierungsführung, Kapazitätsaufbau und wirtschaftliches Empowerment, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, sowie solide soziale Infrastruktur, angemessene Bildung und ausreichende Gesundheitsfürsorge liegen. Wir müssen uns auf mehr Kohärenz, eine bessere Koordinierung und größere Effizienz unserer Politik konzentrieren.

Was die Schuldenlast anbelangt, so stellt der Schuldenerlass kein Allheilmittel gegen die Armut dar. Der Schuldenerlass ist an sich noch keine Garantie für Entwicklung und auch keine Lösung für Probleme wie Korruption, fehlende Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechtsverletzungen und wirtschaftliche Instabilität, und ebenso wenig kommt er automatisch den Ärmsten der Armen zugute. Letztendlich liegt die Verantwortung für ihre eigene Zukunft bei den Ländern selbst. Wir können ihnen lediglich Hilfestellung leisten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen hinsichtlich der Qualität und effektiven...

   – Herr Präsident! Für die Sozialdemokraten stellt die Beseitigung der Armut in der Welt eine absolute Priorität dar, denn sie ist eine Frage von Gerechtigkeit und Solidarität, beides Grundwerte unserer ideologischen und politischen Identität.

Gerechtigkeit und Solidarität sind Teil unseres Beitrags zu dem Prozess, der uns zur Europäischen Union geführt hat, doch in einer globalisierten Welt, in der wir agieren müssen, dürfen Gerechtigkeit und Solidarität nicht als etwas verstanden werden, das ausschließlich unseren Bürgern und unserem Territorium zugute kommt. Im Gegenteil: Es ist an der Zeit, dass Gerechtigkeit und Solidarität unsere Grenzen überschreiten und alle europäischen Politiken und Aktionen auf internationaler Ebene durchdringen, wie es in der Verfassung festgeschrieben ist.

Die Sozialdemokraten im Ausschuss für Entwicklung sind erfreut über zwei Vorgänge, die den Forderungen dieses Ausschusses Rechnung tragen. Der erste ist, dass der Rat „Entwicklungshilfe“ vom Mai wichtige Verpflichtungen bestätigt hat, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu verwirklichen, wobei die vor fünf Jahren festgesetzten Ziele beibehalten werden. Der zweite ist, dass der britische Vorsitz die Beseitigung der Armut mit besonderem Schwerpunkt auf Afrika zur Priorität erklärt hat.

Wir halten das für gerechtfertigt, aber von dem Kampf gegen die Armut dürfen wir andere Regionen des Planeten nicht ausnehmen, in denen es schreckliche Elendsgebiete gibt und in denen Ungleichheiten, die sogar noch größer als in Afrika sind, ebenfalls unser prioritäres Handeln erforderlich machen.

Mit der Armband-Aktion, mit dieser Debatte und der Entschließung, die wir annehmen werden, bringen wir jetzt unsere Schritte mit denen von Millionen von Europäern in der gesamten Union in Gleichklang.

Kürzlich haben wir über mangelndes Einvernehmen zwischen den europäischen Führern und Institutionen und unseren Bürgern gesprochen. Diese Mobilisierung gegen Armut ist jetzt eine ausgezeichnete Gelegenheit für Verständigung, Annäherung und Aussöhnung, doch müssen wir behutsam zu Werke gehen! Die Auswirkungen werden nur positiv sein, wenn wir das in uns gesetzte Vertrauen nicht missbrauchen und wenn wir über Worte und gute Absichten hinausgehen. Was die Beseitigung der Armut betrifft, so werden wir eher nach unseren künftigen Taten beurteilt werden, und zwar eher früher als später, als nach unseren heutigen Erklärungen.

   . – Herr Präsident! Für diejenigen unter uns, die am Sonnabend in Edinburgh waren, gibt es keinen Zweifel daran, wie engagiert die Öffentlichkeit die weltweite Aktion gegen Armut unterstützt. Ich hoffe, dass die in dieser Woche stattfindende G8-Tagung diese Begeisterung aufgreifen wird.

Ich begrüße Herrn Straws Ausführungen zur Doha-Agenda, aber der Kampf gegen die Armut wird nicht in schlagzeilenträchtigen Gesprächen zwischen führenden Staatsmännern der Welt gewonnen oder verloren, sondern in anonymen Büros, in denen Beamte die konkreten Bestimmungen von Handelsvereinbarungen ausarbeiten. Könnten uns Kommission und Rat daher heute zusichern, dass der Kampf gegen die Armut auch noch in den kommenden Monaten Vorrang genießen wird, wenn fern der Medien und jeglicher parlamentarischer Kontrolle über wesentliche Aspekte der Handelsabkommen verhandelt wird? Wird die Reduzierung der Armut in den konkreten Diskussionen über Agrarproduktion, Ausfuhrsubventionen, die Zuckerreform, Einfuhren von Waren aus der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Ursprungsregeln und die umstrittenen Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft für die Kommission und den Rat auch dann noch Vorrang haben, wenn die europäische Agrarwirtschaft und große Unternehmen massiv ihren Einfluss geltend machen?

Handelsabkommen reichen nicht aus. Wir müssen einen Schritt weitergehen und die Entwicklungsländer bei der Stärkung ihrer Handlungskompetenz im Bereich Handel durch Dinge wie Mikrokredite oder bessere Transportverbindungen unterstützen, wie Kommissar Michel sagte, damit sie vollen Zugang zu sowohl regionalen als auch globalen Märkten erlangen. Es existieren bereits technische Hilfsmaßnahmen im Bereich Handel: Dazu zählt beispielsweise das Programm der Pestizidinitiative der Kommission, das afrikanischen Landwirten hilft, europäische Auflagen im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu erfüllen. Diese Initiative ist angesichts des enormen Bedarfs jedoch ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Liberalen und Demokraten haben stets die Bedeutung des Kampfes gegen Korruption und für gutes Regierungshandeln unterstrichen. Dazu zählt auch, dass man demokratisch gewählte Regierungen respektiert, ob man deren politische Ansichten teilt oder nicht. Die Kommission für Afrika verwies in ihrem Bericht auf die Bedeutung des Pragmatismus, dass es darum geht, sich bei Aktionsprogrammen nicht an ideologischen Fragen zu orientieren, sondern an konkreten Anhaltspunkten dafür, was in der Praxis funktioniert und was nicht.

   . – Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Mit Afrika läuft etwas schief“, stellte der Ökologe René Dumont vor mehr als 30 Jahren fest. Heute ist es wieder in den Schlagzeilen, doch in einem noch dramatischeren Zustand. Und Sie müssen jetzt anerkennen, dass die dogmatische Liberalisierung des Handels, die Strukturanpassungspläne, die ungezügelten Privatisierungen und natürlich die nicht eingehaltenen Versprechen eine bereits sehr ernste Situation noch weiter zuungunsten insbesondere der Bildungs- und der Gesundheitspolitik verschlimmert haben.

Die wesentliche Frage stellt sich jedoch im Norden, und zwar uns selbst. Sind wir bereit, unser Entwicklungsmodell, unsere Art zu produzieren, zu konsumieren, uns fortzubewegen tief greifend umzugestalten sowie die Organisation und das Selbstverständnis unserer Gesellschaften zu überdenken? Heute ist es unumgänglich, dass endlich begonnen wird, im Norden wie im Süden, wesentliche Probleme wie die drei, die ich Ihnen hier nennen möchte, zu lösen. Erstens, sind wir bereit, im Hinblick auf den Zugang zu den Erdöl- und Energieressourcen sowie zu den Bodenschätzen, von denen wir zu stark abhängen und die nicht zur Entwicklung Afrikas beigetragen haben, wirklich eine ganz andere Energiepolitik, die nachhaltig, gerecht und ökologisch ist, zu betreiben?

Zweitens, sind wir in Bezug auf den Zugang zu Land, zu Nahrungsmitteln, zu Ernährung unter Achtung der lokalen ländlichen Territorien und Kulturen bereit, unsere intensiven, überindustrialisierten Agrarpolitiken, unsere subventionierten, unfairen Handelspolitiken zu verändern, die Märkte und die Preise für die Erzeugnisse des Südens so unter Kontrolle zu halten, dass sie einträglich werden?

Drittens, sind wir in Bezug auf den Zugang zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Frieden auf örtlicher wie weltweiter Ebene bereit, die internationalen Gremien zu demokratisieren, die Demokraten in Afrika zu unterstützen auf die Gefahr hin, einen Teil der übermäßigen Macht des Nordens über die Welt zu verlieren, die durch die G8 symbolisiert wird, welche sich heute in Gleneagle wie in einer Festung verschanzt haben?

Wenn wir nicht in der Lage sind, zumindest auf diese drei Fragen eindeutig mit Ja zu antworten, dann wird diese große medienwirksame Show mit dem großen weißen Ritter, der Afrika zu Hilfe eilt, wieder einmal nur reines Blendwerk gewesen sein. Die Europäische Union kann es sich nicht mehr leisten, zu enttäuschen. Wir unsererseits sind jetzt bereit, uns unserer Verantwortung zu stellen.

   Herr Präsident! Es geht heute um nicht mehr und nicht weniger als die Sicherung des Menschenrechts auf ein Leben in Würde.

Anlässlich des bevorstehenden G8-Gipfels bekräftige ich die Grundforderungen vor allem auch vieler afrikanischer Bewegungen: Gerechten Handel gewährleisten, die Schuldenkrise der armen Länder beenden, wesentlich mehr Ressourcen für Hilfe aufbringen und sicherstellen, dass diese Hilfe von höchster Qualität ist. Ich verlange, dass die Europäische Union diese Forderungen als an sich selbst gerichtet betrachtet und konsequent um eine gerechte Weltwirtschaftsordnung ringt.

Ich verlange offen zu legen, inwieweit die ODA, die offizielle Entwicklungshilfe, und die Partnerschaftsvereinbarungen eine Art Entwicklungshilfe für europäische Konzerne und Unternehmen sind. Vor dem EU-Gipfel zur Entwicklungspolitik soll die Antwort auf die Frage auf dem Tisch liegen, wie die EU sicherstellt, dass eine solch skandalöse Wirtschaftsförderung unterbleibt.

   . – Herr Präsident! Der britische Ratsvorsitz, die Kommission, der Präsident des Parlaments, Bob Geldof: Jeder spricht davon, und wir alle klopfen uns gegenseitig auf die Schulter. Wir bilden uns selbstgefällig etwas darauf ein, dass wir Afrika finanziell unterstützen, als ob man das ganze Problem mit Geld lösen kann. Ich fürchte, in diesem Punkt bin und bleibe ich ein Zyniker. Ich sehe Auslandshilfe so: Arme Leute in reichen Ländern geben Geld für reiche Leute in armen Ländern. Ehrlich gesagt, hatten unsere Diskussionen hier am Montag einen stark heuchlerischen Beigeschmack, und das gilt auch für heute. Schließlich gibt es da noch die Gemeinsame Agrarpolitik; schließlich gibt es hohe Zollschranken für Agrarprodukte; wir haben das Zuckerregime und das Exportkreditsystem.

Ich weiß, dass Herr Blair die Gemeinsame Agrarpolitik reformieren will. Ich vermute, dass es schwierig werden wird, aber es gibt etwas, das der britische Ratsvorsitz in den nächsten sechs Monaten tun könnte, um Afrika wirklich zu helfen. Wir haben über zwei Milliarden Euro an europäischen Steuergeldern zur Bestechung der Regierungen in armen schwarzafrikanischen Ländern verwendet, damit sie spanischen Fischern gestatten, in ihren Gewässern zu fischen. Das war mit katastrophalen Konsequenzen für die Umwelt verbunden. Wir haben Zehntausenden von armen Schwarzafrikanern die Lebensgrundlage entzogen und dabei den Tod von Hunderten von ihnen verursacht.

Ich fordere den britischen Ratsvorsitz auf, diese fürchterlichen Fischereiabkommen, von denen das nächste mit den Komoren im September zur Verlängerung ansteht, zu stoppen und etwas zu unternehmen, das Afrika wirklich hilft.

   . – Herr Präsident! Nelson Mandela sagte: „Wie Sklaverei und Apartheid ist Armut nicht naturgegeben. Sie ist das Werk von Menschen und kann von Menschen überwunden und ausgerottet werden.“ Täglich sterben 30 000 Kinder an den Folgen extremer Armut. Wir müssen in uns gehen und uns die Frage stellen, die gegenwärtig jeder auf den Lippen hat: Habe ich, haben wir den Willen, die Armut in die Geschichtsbücher zu verbannen? Wir haben das Geld, wir haben die Medikamente, wir haben die Wissenschaft, aber haben wir auch den Willen? Das ist die wichtigste Frage, um die es hier geht.

Millionen von Menschen weltweit sind in bitterer und gnadenloser Armut gefangen, die zumeist das Werk von Menschen ist: ein fragwürdiges globales Handelssystem, die Forderungen wohlhabender Länder nach riesigen Summen für den Schuldendienst. Die Kluft zwischen Arm und Reich wird immer tiefer. Unterernährung, Korruption, AIDS, Malaria, Konflikte, Analphabetentum und erdrückende uneinbringliche Schulden schnüren den besonders armen Ländern dieser Welt den Atem ab. Wie der Kommissar sagte, werden in Afrika Fortschritte erzielt. Das dürfen wir nicht vergessen, aber es muss noch viel mehr getan werden.

Auf einem G8-Treffen, das kürzlich stattfand, kam man überein, den ärmsten Ländern ihre Schulden bei der Weltbank, dem IWF und der Afrikanischen Entwicklungsbank teilweise zu erlassen. Dabei handelt es sich um den Erlass von einer Milliarde Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das ist ein kleiner Betrag, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Es muss jedoch noch viel, viel mehr getan werden. So muss der Schuldenerlass so organisiert werden, dass korrupte afrikanische Staats- und Regierungschefs an einer Wiederbewaffnung zur Stützung höchst fragwürdiger Regimes gehindert werden. Wir müssen dafür sorgen, dass wir hier in Europa nicht zur Wiederbewaffnung dieser Regimes beitragen.

Der Erlass aller Schulden kann nur dann etwas bewirken, wenn die internationale Hilfe auf nachhaltigem Niveau fortgesetzt wird. Die Europäische Union hat derzeit den größten Anteil an der bereitgestellten Hilfe und trägt unter anderem mit der Verpflichtung, 0,7 % des BIP jährlich bereitzustellen, maßgeblich zur vollständigen Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele bei. Ich möchte alle reichen Nationen auffordern, ihre Verpflichtung zur Erfüllung ihrer Hilfszusagen innerhalb eines angemessenen und realistischen Zeitrahmens zu bekräftigen.

Das jüngste, von Bob Geldof organisierte Live8-Konzert war Ausdruck des weltweiten Engagements zur Bekämpfung der Armut. Das gleiche Ziel verfolgten die 200 000 Menschen, die im Vorfeld des heute beginnenden G8-Gipfels in Edinburgh auf die Straße gingen. Wir wurden Zeuge, wie Jung und Alt engagiert ihren Willen bekundeten. Diesem Parlament und anderen Parlamenten sowie Politikern wird häufig vorgeworfen, dass sie die wahren Wünsche der Bürger ignorieren. Die Menschen haben sich zu diesem Problem geäußert, und wir müssen handeln, und zwar entschlossen.

Lassen Sie uns heute, da der G8-Gipfel im schottischen Gleneagles beginnt, der weisen Worte aus dem Munde des hoch geschätzten Nelson Mandela gedenken: „[...] Die Überwindung der Armut ist kein Akt der Barmherzigkeit, sondern ein Akt der Gerechtigkeit.“ Er dient dem Schutz eines grundlegenden Menschenrechts, des Rechts auf Würde und ein würdiges Leben.

   Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche im Namen der Sozialisten der Neuen Sozialistischen Partei Italiens und als Mitglied des Entwicklungsausschusses.

Gemäß den Rangordnungen und den Bewertungskriterien von Organisationen wie Weltbank,und verfügen inzwischen immer mehr afrikanische Länder über die Führung und die Regierungsqualität, um wirtschaftliche Erfolge erzielen zu können, aber sie besitzen nicht die erforderlichen Mittel.

Auch verhältnismäßig gut regierte Länder bleiben faktisch immer noch in der Armutsfalle gefangen. Sie sind zu arm, um wirtschaftliche Entwicklungsprozesse auslösen oder auch nur ein Grundwachstum erreichen zu können. Mit einer extrem schwachen Spartätigkeit im Inneren und gleichermaßen spärlich fließenden ausländischen Investitionen lassen die gegenwärtigen wirtschaftlichen Verhältnisse in Afrika nicht darauf hoffen, dass der Armut entkommen werden kann.

Die reichen Länder müssen sich verpflichten, die Entwicklungshilfen im Zeitraum 2005-2015 zu verdoppeln, um sie bis 2010 auf mindestens 0,5 % des BNE und bis 2015 auf 0,7 % des BNE anzuheben. Diese Erhöhung erscheint recht unbedeutend verglichen mit dem Reichtum der Länder mit hohem Einkommen oder mit den weltweiten Militärausgaben, die sich auf 900 Milliarden USD im Jahr belaufen.

Die Glaubwürdigkeit und das Funktionieren des internationalen Systems stehen auf dem Spiel. Werden 2005 keine entscheidenden Schritte unternommen, wird es den armen Ländern, auch wenn sie noch so gut regiert werden, nicht gelingen, eine gezielte Strategie zur Erreichung der Millenniums-Ziele umzusetzen, und der – ohnehin schwache – Glaube an die Versprechungen der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf die Armutsbekämpfung wird gänzlich schwinden.

   . – Herr Präsident! Vergangenen Sonntag feierte meine Mutter ihren 100. Geburtstag – ein Jahrhundert, in dem es Kriege, Hungersnöte und Seuchen, aber auch immense Fortschritte in Wissenschaft und Technik gegeben hat. Als sie 69 war, verpflichtete sich die Welternährungskonferenz zu einer Welt ohne Hunger. Als sie 91 war, gab der Welternährungsgipfel diese Verpflichtung auf und strebte eine Halbierung der Zahl der Hungernden bis 2015 auf 400 Millionen Menschen an. Inzwischen wird das Jahre 2030 als Termin genannt. Im vergangenen Jahrhundert wurden Millionen von Menschen in Kriegen getötet. In den letzten 50 Jahren sind 400 Millionen Menschen verhungert: Das ist das Dreifache aller Kriegstoten des letzten Jahrhunderts. Wie wir wissen, sind im Jahr 2000 drei Millionen Menschen an AIDS gestorben, aber wir wissen möglicherweise nicht, dass 2,9 Millionen Menschen an Diabetes gestorben sind.

Als wir kürzlich Mali besuchten, sah ich, was passiert, wenn man sich keine Medikamente, kein Insulin, keine Spezialisten und kein Pflegepersonal leisten kann: Amputationen, Blindheit und vorzeitiger Tod. So viele Krankheiten werden nicht oder schlecht behandelt. Das hat die Behinderung von Millionen von Menschen zur Folge, was für die betroffenen Familien und Staaten mit enormen Kosten verbunden ist. Es ist wirklich so: ohne Gesundheit kein Wohlstand.

Das sind die Herausforderungen, und das sind die Antworten: Hilfe bei der Stärkung der Handlungskompetenz, Hilfe ohne Bedingungen, Kleinkreditprogramme zum Aufbau der Wirtschaft von unten nach oben; keine Gelder in die Taschen korrupter Beamter und Politiker; niemand darf sich an der Hilfe bereichern; Unterstützung bei der Beseitigung der Tyrannei in Ländern wie Simbabwe; keine Verschwendung von Mitteln für teure Beraterfirmen und kopflastige Wohltätigkeitsorganisationen; Abbau der Subventionen in Europa und Beseitigung von Handelshindernissen für Entwicklungsländer. Wenn wir neue Normen in Europa festlegen, dann helfen wir den Entwicklungsländern vielfach nicht, diese Normen zu erreichen, damit sie unsere Einfuhranforderungen erfüllen können.

Zum Schluss eine Wort zu den Schulden. Wir sollten den Entwicklungsländern nicht ihre Kreditwürdigkeit nehmen. Lassen Sie uns nach Wegen suchen, wie wir diese Schuldenrückzahlungen in diese Länder, in die Millenniums-Entwicklungsziele, in die Länderstrategiepapiere zurückfließen lassen können, denn dann können die Schulden von Nutzen und keine Last sein.

   Herr Präsident! „Jeder gehört der Welt und die Welt gehört jedem“, so heißt es bei meinem niederländischen Lieblingsmusiker, Thé Lau van The Scene, und so hieß es auch bei dem von 140 Fernsehsendern übertragenen Live-8-Konzert. Jetzt obliegt es uns, den Politikern, eine Kehrtwende herbeizuführen, und mit Gleneagles, dem UN-Millenniumsgipfel und Hongkong haben wir sechs Monate Zeit dafür. 2015, das für das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele gesetzte Datum, scheint momentan in immer weitere Ferne zu rücken. Wir sind auf dem falschen Weg, aber nun stehen drei Gipfeltreffen bevor, die uns eine Umkehr ermöglichen können. Es gibt vier Schwerpunkte, die der EU-Vorsitz meiner Meinung nach in Angriff nehmen muss.

Erstens, wie Herr Straw selbst ausführte: „Abschaffung der Ausfuhrbeihilfen“. Ich hoffe aufrichtig, dass er dabei im Namen des Rates gesprochen hat. Eine Freirunde?

Zweitens: Erlass der Schulden, vorausgesetzt, diese werden für die Entwicklung verwendet, allerdings nicht aus den bestehenden Entwicklungshilfebudgets, denn dies wäre ein Griff in die eigene Schatulle.

Drittens: Fünf der acht Millenniums-Entwicklungsziele betreffen zwei der wichtigsten Voraussetzungen für Entwicklung, nämlich Grundbildung und grundlegende Gesundheitsfürsorge. Während 35 % der Mittel der EU für die Entwicklungsländer der sozialen Infrastruktur und davon 20 % der Grundbildung und der gesundheitlichen Grundversorgung zugewiesen werden sollten, liegt dieser Anteil in Wirklichkeit lediglich bei beschämenden 9 %. Herr Benn und unser Kommissar haben gemeinsam die Möglichkeit, in dieser Hinsicht eine wesentliche Änderung herbeizuführen.

Viertens: Verpflichtung zur Förderung guter Regierungsführung, unter der Voraussetzung, dass die lokale Bevölkerung mit eingebunden wird. Wir sollten sie einsetzen und in sie investieren, um in Afrika eine gute Regierungsführung zu erreichen.

Lassen Sie mich mit einem Zitat aus „USA for Africa“ schließen: „There comes a time when we hear a certain call, when the world must come together as one“. Das liegt 20 Jahre zurück. Hoffentlich wird auf den drei bevorstehenden Konferenzen dieser Appell erneut ertönen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

   Herr Präsident! Ich denke, wir können uns dem Standpunkt von Herrn Michel anschließen, der vorschlägt, mehr zu tun sowie besser und schneller zu handeln. Ich möchte mich kurz fassen und feststellen, dass wir um zwei Erhöhungen nicht herumkommen. Die erste ist die Erhöhung des Umfangs der Hilfe. Es ist klar, dass zur Erreichung der Millenniumsziele weltweit mindestens 0,7 % des BIP aufgewendet werden müssen, und davon sind wir noch weit entfernt.

Was die Europäische Union betrifft, so liegen unsere Ziele gegenwärtig noch etwas darunter, denn wir erhöhen von 0,38 % auf 0,50 %. Ich möchte indes Ihre Aufmerksamkeit auf die beträchtlichen Summen lenken, die dies darstellt: 20 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Geld kommt nicht aus dem Nichts, sondern aus den Taschen unserer Steuerzahler. Damit komme ich zu der zweiten genannten Erhöhung: die der Qualität und der Effizienz der Hilfe – eine Steigerung, die wir unseren Steuerzahlern schulden. Wir müssen unsere Forderungen nach Good Governance weiterhin aufrechterhalten und insbesondere den afrikanischen führenden Politikern, die Weitsicht im Hinblick auf die Bedingungen für die Übernahme von Eigenverantwortung zeigen, Hilfe leisten. Wir sollten uns vor Augen führen, dass der internationale Handel über den Privatsektor immer noch mehr erbringt als die staatliche Entwicklungshilfe leisten kann. Weiterhin sollten wir bequeme Lösungen vermeiden, die nur ein gutes Gewissen verschaffen, wie Haushaltshilfe ohne Bedingungen, die der Projektarbeit der NRO schadet, oder Schuldennachlass als Wunderlösung, ohne die nachfolgenden Strukturprobleme anzugehen, oder auch ungezielte Sanktionen, die wirkungslos bleiben.

Vor allem besteht ein Zusammenhang zwischen der zweiten Erhöhung und der verstärkten Aussendung von Signalen an unsere Öffentlichkeit. Unsere Aktion muss wahrnehmbar sein. Aus diesem Grund habe ich vorgeschlagen, dass die Union solche Aktionen wie Impfkampagnen für Kinder oder die Malariabekämpfung selbst übernimmt, denn bei solchen Maßnahmen ist eine zahlenmäßige Erfassung möglich, auch wenn sie makaber ist. Damit würden wir zu einer offenen, solidarischen und vor allem effizienten Union.

   Herr Präsident! Ich bin gerade von den G8-Alternativtreffen der Zivilgesellschaft in Edinburgh zurückgekehrt, wo Tausende von Menschen darüber debattierten, wie die Armut beseitigt werden kann. Ich möchte auf zwei wichtige Schlussfolgerungen aufmerksam machen.

Erstens ist der freie Handel nicht die Lösung für die Probleme in Afrika. Obwohl Bemühungen um den Schuldenerlass für einige afrikanische Länder willkommen und längst überfällig sind, sind die damit verknüpften Bedingungen, die zwangsweise Liberalisierung und Privatisierung, ebenso erdrückend wie die dadurch erlassenen Schulden.

Zweitens ist die Armut in Afrika nicht das Ergebnis eines Versehens der Natur. Ich habe mich gefreut zu hören, dass auch nach Ansicht von Jack Straw die Armut das Werk des Menschen ist, aber mich erstaunt, dass er dabei nur an Bewohner in Afrika dachte und die G8 völlig ausnahm. Die Armut in Afrika ist im Wesentlichen eine unmittelbare und logische Folge der Politik der G8-Nationen und ihrer Unternehmen, die die Verschuldung des Kontinents in die Höhe getrieben, die Waffen verkauft und die Ressourcen Afrikas geplündert haben, die dem Kontinent eine neoliberale Wirtschaft aufzwingen, die den öffentlichen Dienst privatisieren und die gemeinsam Millionen von Menschen in die Armut getrieben haben. Solange sich daran nichts ändert, solange wir keine Strategie verfolgen, die…

   – Herr Präsident! Hinter einem Martinez kann ein zweiter stecken. Nach einem halben Jahrhundert Entwicklungshilfe, weltweiten Rockkonzerten, Schuldennachlassen, fairem Handel und etwas verlogenen Tränen des etwas heuchlerischen weißen Mannes verharrt Afrika immer noch in Armut.

Wie kann man dies ändern? Erstens müssen Wasser, Bildung, Gesundheitsfürsorge und Ernährung zu globalen öffentlichen Gütern erklärt werden. Zweitens, der Zugang zu diesen Gütern ist durch vier weltweite Dienste der Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Drittens, die Leitung dieser vier Dienste wird einem wirtschaftlichen Sicherheitsrat nach dem Muster des UN-Sicherheitsrates übertragen. Viertens muss zu ihrer Finanzierung eine Mehrwertsteuer auf die von den geostationären Satelliten erbrachten Leistungen erhoben werden. Und fünftens schließlich muss in Afrika das Verfahren angewendet werden, das alle westlichen Länder für ihre Entwicklung genutzt haben, nämlich der Zollschutz, in diesem Fall allerdings in einer klugen Form mit rückzahlbaren Zollgebühren. Und meine letzten drei Sekunden schenke ich Ihnen, Herr Präsident.

   Herr Präsident! Einige Journalisten haben ironisch die Frage gestellt, warum die Politiker nicht bereits die Armut gestoppt haben, wo sie doch in der Lage dazu sind. Ich finde, wir sollten über das Thema der weltweiten Armut keine Scherze oder Wortspiele machen.

Der Kampf gegen die weltweite Armut kann als Maßstab für unsere Humanität und unser Europäertum betrachtet werden. Die Erweiterung der EU hat unter anderem dazu geführt, dass nun eine größere Anzahl von Ländern an der Entwicklungszusammenarbeit teilnehmen, und die neuen Mitgliedstaaten spielen eine zunehmend aktive Rolle bei der Armutsbekämpfung. Im Rahmen der Entschuldungsinitiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC) hat Polen entschieden, drei Ländern, darunter zwei afrikanischen, alle Schulden zu erlassen. Die Gesamtschuldensumme der betreffenden Länder - Tansania, Mosambik und Nicaragua – belief sich auf mehr als 53 Millionen US-Dollar. Der Sudan ist ein weiteres Land, das Schulden bei Polen hat und in den Genuss eines Schuldenerlasses gelangen könnte.

Meiner Ansicht nach ist der Schuldenerlass für Länder wie Mosambik, deren Staatshaushalt vollständig von ausländischer Hilfe abhängig ist, besonders wichtig und kann ein erster Schritt auf dem Weg der Hilfe zur Selbsthilfe für die Afrikaner sein. Richard Mbewe, ein in Polen lebender sambischer Wirtschaftsexperte, hat einmal folgenden Ausspruch geprägt: ‚Die Afrikaner sind keine Kinder, und man sollte ihnen keinen Fisch geben; man sollte ihnen Angelruten geben’.

Polens Erfahrungen sind ein Beweis dafür, dass effektive und dauerhafte Wirtschaftsreformen erst nach der politischen Wende eines Landes in Angriff genommen werden können. Ein Großteil der Polen in den 70er-Jahren gewährten Kredite sind vertan worden, und ein Schuldennachlass machte erst nach den Veränderungen von 1989 Sinn. Herr Straw und Kommissar Michel haben daher einen wichtigen Punkt angesprochen, als sie betonten, dass gutes Management und der Kampf gegen Korruption die wichtigsten Herausforderungen für Afrika sind.

Der zweite Pfeiler unserer Politik sollte neben der Entwicklungspolitik die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sein, und Kampagnen wie „Lasst Armut Geschichte werden“ tragen zur Förderung des öffentlichen Bewusstseins bei.

   – Herr Präsident! Ich möchte eingangs feststellen, dass ich sehr stolz darauf bin, dass sich der britische Ratsvorsitz so engagiert für den weltweiten Kampf gegen die Armut einsetzt. Heute bieten sich dafür bessere Chancen denn je zuvor. Und ich glaube, dass es für jedes Hindernis, das sich uns in den Weg stellt, eine Lösung gibt.

Die Welt muss endlich bereit sein, ihre Versprechen gegenüber Afrika einzulösen – ihre Versprechen in Bezug auf Hilfe, nichtrückzahlbare Schulden und fairen Handel. Die afrikanischen Staats- und Regierungschefs müssen sich, wie bereits mehrfach betont wurde, für eine verantwortungsvolle Staatsführung und gegen Korruption einsetzen. Wir müssen auch verstehen, dass schlechtes Regierungshandeln sowohl das Ergebnis als auch die Ursache allgegenwärtiger Armut ist.

Jetzt kann es kein Wenn und Aber geben. Wir können zusammenarbeiten, um in bessere Ertragskulturen zu investieren, den Kampf gegen Malaria zu verbessern, die Kranken mit Medikamenten zu versorgen, einen Impfstoff gegen AIDS zu entwickeln und empfindliche Ökosysteme zu schützen. Wir können dazu beitragen, dass Millionen von Kindern die Schule besuchen können, und wir können das wertvolle Leben von Müttern und Kleinkindern retten. Wir können die Entwicklung ankurbeln, indem wir den Frauen, die in Afrika 50 % der Bevölkerung, aber 70 % der Armen ausmachen, Hilfe zur Selbsthilfe geben. Konflikte können gelöst werden, der Waffenhandel kann kontrolliert werden, und die Unternehmen können und sollten veranlasst werden, ihren Handel offen und ethisch verantwortungsbewusst zu führen.

Afrikas Weg aus der Armut ist jetzt klar vorgezeichnet, und wir verfügen jetzt, wie Gordon Brown sagte, über eine neue Beziehung zu Afrika. Wir können die Generation sein, die in die Geschichte eingeht, weil sie die Lebenschancen von Millionen von Menschen in Afrika transformiert.

   Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine gute Nachricht, dass Afrika wieder im Brennpunkt des politischen Interesses steht. Trotzdem ist man sich meinem Eindruck nach noch nicht darüber im Klaren, welche Politik verfolgt werden soll, und die vorgeschlagenen Rezepte sind sehr verschieden und schließen auch einige sehr gewinnträchtige Lösungen ein.

Für uns Abgeordnete der italienischen Radikalen steht hingegen absolut im Vordergrund, dass Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und feste Regeln ein Erfordernis jedweden politischen Konzepts sind, zu dessen Annahme wir uns entschließen sollten, denn kein Handel, weder privat noch innerstaatlich noch international, kann ohne Regeln, ohne Gesetze und ohne Rechtsstaatlichkeit funktionieren.

Die Fragen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit werden jedoch einfach zur Liste der vielen Dinge, die getan werden müssen, hinzugefügt. Wir sind indessen der Überzeugung, dass diese Themen ganz oben auf der Prioritätenliste stehen müssen, und ich meine sogar, dass wir etwas weniger scheinheilig sein und zugeben sollten, dass auch die öffentliche Hilfe an diesbezügliche Fortschritte der Länder gebunden werden kann.

Ich persönlich verstehe nicht, wie wir in gewissem Sinne so rassistisch sein können, dass wir glauben, die Afrikaner seien vielleicht zu arm, zu ungebildet, zu schwarz, um dieselben demokratischen Rechte zu genießen wie wir. Wir alle forcieren die Demokratie in der arabischen Welt, nicht aber in Afrika. Ich denke, wenn wir nicht diesen Weg verfolgen, werden zum x-ten Mal öffentliche Mittel vergeudet und klägliche oder dürftige Ergebnisse erzielt.

   Herr Präsident! Die prekäre Lage vieler afrikanischer Staaten sollte zu großer Scham im Bewusstsein der Allgemeinheit führen. Sicherlich müssen wir es schaffen, dass der Hunger in der Welt endlich der Vergangenheit angehört. Nur wie? In den letzten Jahren ist klar geworden, dass das Problem oft nicht in der Quantität der Entwicklungshilfe liegt, sondern darin, wie man diese Hilfe kanalisiert, um die besten Ergebnisse zu erzielen.

Wir sollten systematisch für mehr Transparenz und mehr Demokratie in so vielen afrikanischen Ländern wie möglich arbeiten. Wir sollten nach einer Öffentlichkeit streben, in der die Meinungsfreiheit ganz oben auf der Tagesordnung steht, und diese Länder sollten ganz entschieden in Bildung investieren. Ohne diese Maßnahmen besteht die Gefahr, dass die Entwicklungshilfe moralischen Kriterien genügt, aber praktisch wirkungslos wird. Wir alle können ...

   – Herr Präsident! Ich möchte meiner Freundin Luisa Morgantini für ihre ausgezeichnete Initiative danken, die Frage der Armut in Afrika auf die Tagesordnung zu setzen. Zwei grundlegende Anmerkungen: ja zu einer wirksamen Hilfe, auch in qualitativer Hinsicht, ja zur internationalen Hilfe, doch unter Beachtung der Würde der armen Länder.

Zur Beseitigung des Elends setzen die Staatschefs und Spezialisten auf einen rein quantitativen Ansatz, mit dem messbare wirtschaftliche Ergebnisse angestrebt werden, doch bei dem die unbezahlte informelle Arbeit der ärmsten Familien, einschließlich der intergenerationellen Arbeit, unberücksichtigt bleibt. Der Stolz der Eltern, die ihre Kinder – auch in größter Armut – großziehen, kann nicht quantitativ gemessen werden.

Um das Elend in Afrika zu beseitigen, muss auf internationaler Ebene aus ethischen Gründen der Sinn für Gerechtigkeit und für das Allgemeinwohl entwickelt werden. Hier könnten uns zahlreiche Länder, die zwar wirtschaftlich arm, aber reich an Weisheit sind, als Beispiel dienen. Jedes Volk ererbt von seinen Vorfahren eine Zivilisation, die es bewahren muss. Dazu gehören die für das Leben in einer Gesellschaft notwendigen Institutionen, die politischer Art oder Ausdruck des Geisteslebens sind. Wenn diese letzteren auf wirklichen menschlichen Werten beruhen, dann wäre es ein schwerer Fehler, sie aufzugeben. Noch schwerwiegender wäre eine europäische Einmischung mit dem Ziel, ein Volk dazu zu zwingen, seine religiösen oder ethischen Werte, sein Kulturerbe oder die weltanschaulichen Überzeugungen der Individuen oder der Gemeinschaften, aus denen es sich zusammensetzt, aufzugeben. Ein solches Volk würde das Beste, was es besitzt, einbüßen. Es würde, um leben zu können, seinen Lebensinhalt opfern.

   Herr Präsident! Es könnte durchaus sein, dass der Europäischen Union nach diesen recht traurigen Wochen gerade in der Frage der Entwicklung wieder ein großer Wurf gelingt und sie beweist, dass sie an der Spitze des Kampfes gegen die Armut steht. Die Union befindet sich auf dem richtigen Weg mit ihren beiden Verpflichtungen: bis 2015 0,7 % ihres BNP für die Entwicklungshilfe und 50 % dieser Erhöhung für Afrika zu verwenden. Ich begrüße es, dass die britische Präsidentschaft Afrika in den Mittelpunkt ihres Wirkens stellt.

Tony Blair muss auch seinen Vorsitz der G8 nutzen, um mehr als Absichtserklärungen von den Reichen zu erhalten: Die einzige finanzielle Zusage, für die er sich einsetzen muss, ist die in Monterrey gegebene. Beim Schuldenerlass muss noch mehr getan werden. So sollten eine Demokratiezulage eingeführt und dringend neue Finanzierungsquellen erschlossen werden, wie die Besteuerung der Kapitalbewegungen, des Waffenhandels, des CO2-Ausstoßes oder eine der vielen anderen angesprochenen Möglichkeiten. Doch jetzt muss ein konkretes Ergebnis erreicht werden, denn – um das Motto der Weltkampagne gegen die Armut aufzugreifen -: Nach 2005 keine Ausreden mehr.

   – Herr Präsident! Ein Vierteljahrhundert ist vergangen, seit Willy Brandt seinen Bericht über die Nord-Süd-Beziehungen vorlegte. Seit damals ist das Problem nicht nur nicht gelöst worden, in vielen Fällen hat es sich sogar zugespitzt.

In der Tat zeigt der letzte Bericht über die Armut in der Welt, dass nur in China, in einigen Ländern Südostasiens und in einigen spezifischen Fällen in Lateinamerika gewisse Fortschritte erzielt wurden.

In Afrika sind die Zahlen entmutigend, und deshalb müssen wir die britische Initiative begrüßen, die ich nicht für opportunistisch halte – sie war von Minister Straw und seinem Premierminister vor mindestens zwei Jahren verkündet worden. Nach 40 Jahren haben Dutzende von Kriegen und Millionen von Toten den afrikanischen Kontinent aufgerieben.

Es gibt keine Zauberformeln im Kampf gegen die Armut, und nur zwei Dinge sind sicher: Erstens, entgegen dem, was einige Leute denken, ist die Armut kein wirtschaftliches, sondern ein politisches Problem, und seine Lösung erfordert in erster Linie politische Entscheidungen; zweitens, um Erfolg zu haben, müssen wir Wirtschaftswachstum gewährleisten – ohne Wachstum ist kein Vermögen zu verteilen.

In diesem Zusammenhang werden wir in diesen Tagen Millionen von Stimmen in der ganzen Welt hören, die die Anwendung herkömmlicher Formeln fordern: Aufstockung der offiziellen Entwicklungshilfe, Schuldenerlass und fairen Handel. Das sind drei notwendige, aber unzureichende Maßnahmen. Die politischen und gesellschaftlichen Führer der unter Armut leidenden Länder müssen viel mehr fordern, insbesondere im Bereich der Stärkung der Zivilgesellschaft – die Stärkung ihrer Gesellschaften, Transparenz und verantwortungsvolle Staatsführung, um so die Investitionen in das Gesundheits- und Bildungswesen und die Gleichstellungspolitiken zu erhöhen.

In Afrika gibt es mehr als 100 000 Kindersoldaten, deren Gesichter einige von uns gesehen haben. Wenn wir Fortschritte bei der Zielsetzung erreichen wollen, die Armut bis 2015 um die Hälfte zu verringern, weisen diese von mir genannten Punkte die Richtung, die wir einschlagen müssen, wenn wir Erfolg haben wollen.

   Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Will man die Armut in die Geschichte verbannen, muss die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit überwunden werden. Deshalb wird es Zeit, einen zumindest teilweise neuen Weg einzuschlagen. Die neoliberalen Rezepte der Vergangenheit haben versagt und das positive Engagement Europas als wichtigster Geber hat sich bisher noch nicht entscheidend ausgewirkt.

Will man die Millenniums-Entwicklungsziele erreichen, müssen die Bedingungen für Entwicklung geschaffen werden, d. h. Demokratie und verantwortungsbewusste Staatsführung, aber auch Öffnung des Marktes für Agrarerzeugnisse aus den armen Ländern und Streichung der Schulden.

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass der Schuldenerlass allein für den Irak dem Betrag entspricht, den der südlich der Sahara gelegene Teil Afrikas in den letzten zehn Jahren erhalten hat. Was zählt, sind deshalb der politische Wille und die Interessen, die auf dem Spiel stehen. Ich hoffe, es ist klar, dass es in unserem allgemeinen Interesse liegt, Entwicklung zu bewirken, um im Gegenzug Stabilität und Sicherheit zu bekommen.

   . – Herr Präsident! Herr Bowis hat seine hundertjährige Mutter erwähnt. Ich möchte meine britische Schwiegermutter und meinen britischen Schwiegervater erwähnen, die wesentlich jünger sind. Ich bin sehr stolz darauf, dass sie an der Demonstration in Edinburgh teilgenommen haben. Ich sollte hinzufügen, dass das am Sonnabend war und nicht vor zwei Tagen. Sie gehörten nicht zu den Radaumachern!

Ich möchte drei Punkte ansprechen. Der erste betrifft den Kampf gegen die Armut. Ich denke, das ist ein hervorragendes Thema für den britischen Ratsvorsitz. Dieser Punkt beinhaltet drei Elemente, und zwar Schulden, die erlassen werden sollten, Hilfe, die aufgestockt werden sollte, und schließlich den Handel, der freier und fairer vonstatten gehen sollte. Es hat den Anschein, als hätten wir beim Handel bisher am wenigsten erreicht. Wir müssen an der Infrastruktur und am Zugang arbeiten.

Was gilt es kurzfristig zu tun? Drei Dinge. Erstens sollten wir damit aufhören, die afrikanischen Märkte mit billigen Agrarprodukten zu überschwemmen. Zweitens sollten wir die Bedingungen ändern, auf deren Grundlage wir Hilfe leisten. Es ist falsch, dass die Weltbank und der IWF nichtlandwirtschaftliche Subventionen zur Bedingung machen und wir das genaue Gegenteil tun. Drittens sollten diese Länder für eine kurze Zeit die Möglichkeit haben, ihre Märkte so zu schützen, wie wir es tun.

Als dritten und letzten Punkt möchte ich dem britischen Ratsvorsitz einen dahin gehenden Vorschlag unterbreiten, dass wir eine allumfassende Strategie für Afrika erarbeiten sollten. So wie wir eine Strategie fürs Mittelmeer haben und so wie wir eine Strategie für Russland hatten, brauchen wir eine Strategie für Afrika. Diese Strategie für Afrika sollte mit Blick auf diesen Kontinent für Kohärenz und Kontinuität in unserer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie in Bereich Handel und Entwicklung sorgen.

Um dem britischen Ratsvorsitz und vor allem Außenminister Jack Straw aus der Zwickmühle, in der sich die Verhandlungen zum Haushalt befinden, herauszuhelfen, würde ich vorschlagen zu prüfen, ob der Europäische Entwicklungsfonds in den richtigen Haushalt der Europäischen Union aufgenommen werden sollte.

   – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im vergangenen Jahr haben die reichen Länder der Welt 80 Milliarden US-Dollar für Entwicklungshilfe, 600 Milliarden US-Dollar für Verteidigung und 300 Milliarden US-Dollar für Agrarsubventionen in ihren eigenen Ländern ausgegeben. Die reichen Länder verfügen über alle erforderlichen Mittel zur Ausrottung von Hunger, Armut und der vielen Krankheiten, wie z. B. Malaria, an denen gegenwärtig Millionen Menschen sterben. In dieser neuen globalen Ära muss die Entwicklungspolitik zur Mission der EU werden. Das würde uns die Möglichkeit eröffnen, Europa eine Identität zu geben, durch die sich die EU vom Rest der modernen Welt unterscheidet.

Unsere gegenwärtig dringendsten Aufgaben, insbesondere in Bezug auf Afrika, sind die Entschuldung, die Verbesserung von Quantität und Qualität der Entwicklungshilfe, der faire Handel, die Förderung von diversifizierter Produktion und Export, die Ausrottung von Krankheiten, gegen die wir wirksame Impfstoffe besitzen, sowie Maßnahmen zur Förderung einer umfassenden Bildung und Gleichstellung, insbesondere im Hinblick auf den Status der Frauen.

Ich möchte die heutige Gelegenheit nutzen, dieses Haus an die Worte von Nelson Mandela zu erinnern, die der EU-Politik als moralische Richtschnur dienen sollten:

„Make poverty history in 2005. Then we can all stand with our heads held high“.

   Herr Präsident! Ich begrüße die britische Initiative und hoffe, sie wird nachhaltige Resultate erzielen, denn es ist wahr, dass trotz der bisherigen Ankündigungen der Führer der wirtschaftlich starken Staaten nur wenige Fortschritte erreicht worden sind. Das ist darauf zurückzuführen, dass die humanitäre Hilfe allein zwar vorübergehende Linderung schaffen, aber keine substanziellen Ergebnisse hervorbringen kann. Die Hilfe wird nur dann effektiv sein, wenn sie mit systematischen Bemühungen zur Entwicklung des Handels einher geht und wenn sie sich auf die Schaffung von Infrastrukturen im Bildungs- und Gesundheitssektor konzentriert. Darüber hinaus muss die Hilfe den Hebel zur Bekämpfung der politischen Korruption bilden, die heutzutage in den meisten afrikanischen Ländern leider an der Tagesordnung ist, zumal Afrika jetzt vor allem von korrupten afrikanischen Politikern oder Guerillas ausgeplündert wird, die oftmals von internationalen wirtschaftlichen Interessen unterstützt werden.

Besondere Bedeutung muss jedoch der Verwaltung der Ressourcen durch die enge Zusammenarbeit und Überwachung der verschiedenen internationalen Organisationen und der Nichtregierungsorganisationen beigemessen werden. Nur dadurch wird die korrekte Verteilung und Verwendung der Hilfsgüter mit dem langfristigen Ziel realisiert werden können, die Entwicklung dieser Länder voranzubringen, was dazu beitragen wird, das Phänomen der Armut zu beseitigen.

Ich meine, dass alles andere, was wir zu hören bekommen, das Thema nur oberflächlich behandelt und nicht zu seinen Wurzeln vordringt.

   . Herr Präsident! Ich unterstütze nachdrücklich den Vorschlag von unserem Kollegen Herrn Stubb. Er hat ganz Recht. Wir brauchen eine umfassende Strategie für Afrika. Der Vertreter des Ratsvorsitzes sprach gerade von der sanften Macht, die die Europäische Union recht erfolgreich anwendet. Ich denke, er hat völlig Recht, aber wir müssen dies in positive Maßnahmen umsetzen. Es schön und gut, über die Aktion gegen Armut zu sprechen, aber das reicht natürlich nicht, vor allem wenn man bedenkt, dass wir Afrika über viele Jahre massiv unterstützt haben und das Ergebnis nicht immer sehr positiv war.

Das Gleiche gilt für unsere Diskussionen über Handel und Armutsminderung. Hier besteht eine enge Verbindung. Das wissen wir, aber verstehen wir das auch wirklich? Ich spreche im Namen des Ausschusses für internationalen Handel. Ich würde eine Strategie für Afrika empfehlen, die vor Ablauf des britischen Ratsvorsitzes unter Berücksichtigung aller Aspekte erneut diskutiert werden sollte. Es wäre gut, wenn der britische Ratsvorsitz darüber nachdenken würde.

   Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe als Vorsitzender unserer Fraktion ganz bewusst zum Schluss dieser Debatte das Wort ergriffen. Ich bin ein wenig enttäuscht darüber, dass ich der einzige Vorsitzende einer parlamentarischen Fraktion bin, der zu diesem Thema das Wort ergreift. Das ist ein Thema, bei dem sich eigentlich die Führung einer Fraktion hinter die Kolleginnen und Kollegen stellen muss, die bei der Armutsbekämpfung die Arbeit in unseren Reihen leisten.

Ich will den Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur wegen der britischen Ratspräsidentschaft und ihrer Initiative, sondern generell immer an diesem Thema arbeiten, ausdrücklich sagen: Die sozialdemokratische Fraktion betrachtet die Armutsbekämpfung in Afrika und in der Welt als zentrales Element ihrer Arbeit.

Ich will einen Moment meiner Redezeit einer unbekannten Person widmen: der Mutter vor ihrem toten Kind. In der kleinen Stadt, in der ich Bürgermeister war, gab es ganz viele Männer und Frauen, aber vor allem ganz viele Frauen, die während des Krieges Kinder verloren hatten. Wenn ich bei einem Altersjubiläum zu Besuch war, war immer das schlimmste Ereignis, über das ich mit Frauen der Kriegsgeneration sprechen musste, der Verlust eines geliebten Kindes. Diese Wunde vernarbt nie.

Wenn wir nach Afrika schauen, sehen wir jeden Tag unzählige Mütter – jeden Tag ungezählte –, die vor ihren toten Kindern sitzen, fassungslos, trauernd und alleine gelassen. Ich wünschte mir für uns alle, dass wir uns dieses Bild einprägen, denn nichts muss uns mehr ermuntern, uns mehr verpflichten, den Kampf für die Armutsbekämpfung, den die britische Ratspräsidentschaft in den Mittelpunkt ihres Handelns gestellt hat, ernster zu nehmen als das kleine menschliche Gefühl, dass man eine Frau, die ihr Kind verloren hat, in dieser Welt nicht alleine lassen darf, wenn man für sich den Anspruch erhebt, eine humanitäre Welt schaffen zu wollen.

Vor diesem Bild, Herr Präsident, verneigen wir uns als Sozialdemokraten und sagen: Diese Initiative ist das Minimum dessen, was wir leisten können. Und ich will einen konkreten Vorschlag machen: Lassen Sie uns diesen Frauen und vielen, vielen anderen, die unsere Solidarität nötig haben, doch helfen, indem wir eine kleine Maßnahme ergreifen. Wenn die großen multinationalen und globalen Unternehmen 0,25 % – also ein Viertel Prozent – ihrer Gebühren für Währungstransaktionen, in einen Afrikafonds stiften, wenn wir hier im Parlament ein Viertel Prozent der Aufwendungen für unsere internationalen Währungsoperationen im Haushalt sperren und in einen Fonds für die Hilfe für Afrika einzahlen, haben wir einen großen Betrag, den die Wirtschaft und zum Beispiel auch wir in der Europäischen Union gemeinsam mobilisieren können, um ganz konkret, auch durch einen individuellen Beitrag eines jeden Einzelnen, zur Armutsbekämpfung beizutragen. Das wäre ein Schritt, über den wir vielleicht gemeinsam diskutieren könnten.

   . Herr Präsident! Ich möchte Ihnen eingangs dafür danken, dass ich Gelegenheit habe, mich zu dieser Aussprache zu äußern, die mein Kollege Jack Straw heute Morgen eröffnet hat.

Niemandem, der dieser Aussprache zugehört hat, werden die enorme Kompetenz, das Wissen, die Leidenschaft und das Engagement aller Abgeordneten, die sich geäußert haben, entgangen sein. Ich glaube, dass Ihre Stimmen die Stimmen jener repräsentieren, die wir gemeinsam die Ehre haben, hier zu vertreten.

Ich freue mich sehr darauf, im Rahmen des britischen Ratsvorsitzes mit dem Entwicklungsausschuss zusammenzuarbeiten, zu dem ich nächste Woche sprechen werde. Frau Morgantini hatte Recht: Hier geht es nicht um Barmherzigkeit, sondern um Gerechtigkeit. Es ist ein Schrei nach Gerechtigkeit, der, wie Herr Martínez Martínez sagte, durch das weiße Band symbolisiert wird. Die Demonstration Tausender in weiß gekleideter Menschen am letzten Wochenende in Edinburgh war ein Symbol. Die Menschen, die die Live8-Konzerte besucht haben, und die Menschen, die sich mit der Forderung, mehr zu tun, an uns, ihre gewählten Vertreter wenden, bringen alle ihr Gefühl zum Ausdruck, dass es jetzt an der Zeit ist zu handeln – wie auch Frau Martens und Herr Bowis feststellten. Ich gratuliere seiner Mutter zu ihrem 100. Geburtstag. Er hat Recht, das ist ein langes Leben, und sie hat viele Veränderungen erlebt.

Wir können es uns einfach nicht leisten zuzulassen, dass sich Afrika noch weiter vom Rest der Welt entfernt. Herr Schulz, der eben voller Leidenschaft zu uns gesprochen hat, erinnert uns daran, dass jeder Einzelne von uns Verantwortung trägt.

Es hat nach meiner politischen Erfahrung noch nie eine Zeit gegeben, da diese Debatte über Afrika, Armut, deren Ursachen und darüber, was wir tun können, so sehr im Mittelpunkt unserer Politik gestanden hat. Ich glaube, dass uns die von uns vertretenen Bürger eine sehr einfache Botschaft übermitteln. Sie erwarten von uns, dass wir handeln, und sie wollen darauf vertrauen können, dass der politische Prozess in der Lage ist, echte Veränderungen im Namen von Afrika und im Namen der Entwicklung zu bewirken. Es ist moralisch inakzeptabel, dass dieser großartige Kontinent mit seinen 54 Ländern, der nur wenige Kilometer vor Europas Haustür liegt, sich immer weiter von uns entfernt und der einzige Teil der Welt ist, der in den letzten 25 Jahren ärmer geworden ist. Jetzt haben wir die Mittel, etwas dagegen zu tun. Die schwierige Aufgabe für Europa besteht darin, diese Leidenschaft, dieses Engagement und diese Wut, die die Menschen spüren, in praktische Aktionen umzusetzen, die etwas bewirken. Ich pflichte all jenen bei, die eine EU-Strategie für Afrika als das Mittel gefordert haben, mit dessen Hilfe wir unsere Politik zugunsten wirklicher Veränderungen einsetzen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Michel bei der Erarbeitung dieser Strategie. Ich hoffe sehr, dass wir in diesem Punkt Fortschritte erzielen können.

Ich komme jetzt zu den praktischen Schritten, die wir einleiten müssen. Welche Probleme müssen wir im Rahmen der EU-Strategie für Afrika ansprechen? Dabei muss zuallererst festgestellt werden – und in diesem Punkt muss ich Herrn Farage widersprechen –, dass die Hilfe wirkt. Hilfe rettet Kinderleben.

Deshalb muss sie aufgestockt werden. Deshalb war die Entschlossenheit, die Europa demonstrierte, als wir, die Entwicklungsminister, vor einem Monat zusammenkamen, um die europäische Hilfe für Afrika zu verdoppeln, ein Paradebeispiel dafür, wozu Europa in der Lage ist. Europa ist mit gutem Beispiel vorangegangen und hat gezeigt, dass wir bereit und willens sind, Maßnahmen zu ergreifen, die etwas bewirken. Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt betrifft den Schuldenerlass, den etliche meiner Vorredner ansprachen. Die wirkliche Bedeutung des Schuldenerlasses besteht darin, dass arme Länder nicht mehr diese furchtbare Entscheidung treffen müssen, ob sie einerseits monatliche Rückzahlungen vornehmen sollen, die sie sich nicht leisten können, oder ob sie andererseits das Geld lieber für Ärzte, Krankenschwestern, für Maßnahmen zur Sicherung des Schulbesuchs ihrer Kinder oder für den Kauf von Medikamenten, die das Leben von Kindern und Erwachsenen retten, ausgeben sollen.

Drittens ist jedem von uns klar, dass letztlich nur Handel, wirtschaftliche Entwicklung und Wirtschaftswachstum Afrika und die übrige Dritte Welt in die Lage versetzen werden, das Leben ihrer Menschen umzugestalten. So haben wir es in Europa gemacht. Auf diese Weise haben wir unsere Gesellschaften in den zurückliegenden 500 Jahren verändert, denn vor Jahrhunderten war auch hier die Lebenserwartung sehr niedrig, die Armut sehr groß, und nur sehr wenig Menschen besuchten die Schule.

Die Menschen in Afrika wollen dieselbe Chance haben: Geld zu verdienen und sich über den Handel einen Weg aus der Armut heraus in eine bessere Zukunft zu bahnen.

Es gibt noch zwei weitere Wahrheiten, die wir in dieser Debatte ansprechen müssen. Vor zweieinhalb Wochen war ich im Sudan, und zwar zunächst in Rumbek im Süden des Sudan, wo jedes vierte Kind vor seinem fünften Geburtstag stirbt und drei Viertel der Erwachsenen nicht lesen können. Die in Darfur und im Südsudan gesammelten Erfahrungen haben uns eine sehr wichtige Lektion gelehrt: Solange es keinen Frieden und keine Stabilität gibt, wird es auch keine Entwicklung geben, und solange die Menschen nicht aufhören, sich gegenseitig zu bekämpfen, steht es schlecht um eine bessere Zukunft für die Menschen in Afrika. Deshalb muss Europa auch weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen und die Afrikanische Union unterstützen und ihre Handlungskompetenz so ausbauen, dass Afrika seine Konflikte selbst lösen kann. Wie mein Freund Jack Straw einleitend sagte, gibt es jetzt weniger Konflikte in Afrika als vor zehn Jahren, und dort, wo Frieden und Stabilität herrschen, gibt es auch Hoffnung auf eine bessere Zukunft.

Und schließlich, Herr Präsident, können nur Fortschritte erzielt werden, wenn das Regierungshandeln verbessert wird, denn wenn Regierungen für ihre Bürger etwas bewirken sollen …

   Herr Minister, Ihre Redezeit ist nicht begrenzt. Sie können sprechen, so lange Sie wollen. Das Problem ist, dass ich die Abgeordneten gebeten habe, den Plenarsaal ruhig zu betreten.

Es ist völlig in Ordnung, dass Sie an der Aussprache nicht teilgenommen haben, aber wenn Sie den Saal betreten, tun Sie es bitte, ohne zu stören.

   . Vielen Dank für Ihren fürsorglichen Hinweis, Herr Präsident. Es ist weniger wichtig, dass meine Stimme gehört wird, viel wichtiger ist, dass die Welt da draußen unser aller Stimmen vernimmt. Wenn wir mit einer Stimme sprechen, wenn wir unsere Stimme erheben, dann steigen unsere Chancen, in diesem weltweiten Kampf etwas zu erreichen.

Letztlich erwarten die Menschen, dass die Regierungen etwas für sie tun. Wir erwarten von unseren Regierungen, dass sie für Frieden und Sicherheit sorgen, dass sie unseren Kindern Bildung ermöglichen, dass sie sich um uns kümmern, wenn wir krank sind, dass sie uns die Möglichkeit geben, eine Lebensgrundlage für uns und unsere Familien zu schaffen. In den Entwicklungsländern besteht die Herausforderung darin, die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, für die Menschen genau das zu tun, was wir von unseren Regierungen in Europa erwarten.

Letztlich geht es darum, dass Regierungen in der Lage sind, etwas zu bewirken, und dass die Menschen von ihren Regierungen erwarten, dass sie ihr Leben verbessern können. Wenn diese beiden Aspekte zusammenkommen – wenn die Stimmen der Menschen Gehör finden –, dann haben die Gesellschaften bessere Entwicklungsaussichten. Letztlich geht es um politischen Willen und die politische Entscheidungsfreiheit. Darum geht es in der Politik: Wie wir entscheiden, in welcher Art von Welt wir leben wollen; wofür wir unser Geld ausgeben; welche Entscheidungen wir im Bereich Handel treffen, um Entwicklungsländern die Chance auf eine bessere Zukunft zu geben.

Wir sind zufällig die Generation, der die Verantwortung dafür zugefallen ist. Wie Tony Blair, der britische Premierminister, anlässlich der Gründung der Kommission für Afrika sagte: „Wenn nicht wir, wer dann? Wenn nicht jetzt, wann dann?“

Wir sind die Generation, die etwas tun kann, und jetzt ist die Zeit dafür. Lassen Sie uns zusammenarbeiten; lassen Sie uns diese Chance nutzen und durch unsere Aktion in Europa Afrika dabei helfen, eine bessere Zukunft aufzubauen, die Afrika an die nächste Generation weitergeben kann.

   Vielen Dank, Herr Benn. Es tut mir Leid, dass ich Sie unterbrechen musste.

   Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe einen Antrag zur Geschäftsordnung. Ich beziehe mich dabei auf die Artikel 146 und 148 der Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Ich will Ihnen ganz persönlich sagen, dass ich Ihnen sehr zu Dank verpflichtet bin für die Bemühungen, die Sie in jeder Plenarsitzung vor den Abstimmungen unternehmen, um einen halbwegs würdigen Ablauf der letzten zehn Minuten vor den Abstimmungen herzustellen. Bedauerlicherweise ist das nicht möglich. Die Kolleginnen und Kollegen, die aus ihren Büros zur Abstimmung in den Saal kommen, treten ein und verstehen überhaupt nicht was Sie sagen, weil es keine Dolmetschung gibt. Die Kolleginnen und Kollegen unterhalten sich, stehen in Gruppen vor dem Anwesenheitsregister, gehen zu ihren Plätzen, haben irgendetwas mit Kolleginnen und Kollegen zu regeln. Alles verständlich, alles akzeptabel. Aber völlig inakzeptabel ist es für die Vertreter des Rates und der Kommission, unter solchen Bedingungen hier reden zu müssen. Das geht nicht, und ich schäme mich dafür. Ich finde das nicht korrekt.

Ich habe auch keine Lust, das in jeder Plenarsitzung aufs Neue zu erleben. Das ist nicht das Bild eines würdigen Parlaments. Deshalb beantrage ich Folgendes: Weil einerseits die Rechte der Kollegen respektiert werden müssen, andererseits aber auch die Rechte der anderen Institutionen, beantrage ich, dass wir zwischen dem Ende der Aussprache und dem Beginn der Abstimmung eine Pause ....

   Danke für die Unterstützung des Präsidiums, Herr Schulz. Bevor ich der Kommission das Wort erteile, muss ich alle bitten, Platz zu nehmen. Die Abgeordneten, die noch in den Gängen stehen und persönliche Angelegenheiten diskutieren, werden von den Saaldienern aufgefordert, den Plenarsaal zu verlassen.

Würden die Saaldiener bitte die noch in den Gängen stehenden Abgeordneten ersuchen, den Saal zu verlassen!

Herr Tannock, aufgrund welchen Artikels bitten Sie um das Wort?

Wären Sie so freundlich, Platz zu nehmen und Ruhe zu bewahren?

   . Herr Präsident! Ich habe Glück und verstehe Spanisch ohne Kopfhörer. Wie sollen die Abgeordneten, die hinten im Saal stehen, Sie ohne Kopfhörer verstehen, wenn Sie Spanisch mit ihnen sprechen? Könnten Sie bitte Französisch oder Englisch sprechen, damit Sie verstanden werden?

   Sie benehmen sich heute äußerst ungebärdig. Lassen Sie mich sagen, dass Ihr Verhalten gegenüber dem Thema, das wir heute Vormittag behandeln, beschämend ist.

Darf ich alle Abgeordneten, die in den Gängen auf und ab gehen, bitten, Platz zu nehmen oder zumindest keine Gespräche zu führen, die unsere Arbeit stören?

   . Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst Frau Morgantini auch dafür danken, dass sie die lobenswerte Initiative ergriffen hat, diese heutige Aussprache zu organisieren.

In dieser Aussprache hat sich erstens gezeigt, dass es einen umfassenden Konsens und eine sehr starke Unterstützung für die Entscheidung gibt, Afrika in den Mittelpunkt unserer Entwicklungspolitik zu stellen. Dies scheint mir äußerst wichtig, denn diese Entscheidung ist sowohl vom Parlament als auch von der Kommission sowie vom Rat getroffen worden. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die anderen Armen dieser Welt uns nicht interessieren. Ganz im Gegenteil. Es bedeutet einfach, dass über die Hälfte der Erhöhung der Entwicklungshilfe tatsächlich für Afrika aufgewendet wird, um den notwendigen Aufholprozess zu gewährleisten.

Die zweite Erkenntnis, die ich dieser Aussprache entnehme, besteht darin, dass alles dafür spricht, eine wirkliche europäische Entwicklungsstrategie insbesondere für Afrika zu erarbeiten, zu entwickeln und festzulegen, welche die großen Entwicklungsprobleme wie Governance, Infrastrukturen, Schulden berücksichtigt. Jemand hat beispielsweise gesagt, dass die Schuldenfrage keine Universallösung ist. Das wissen wir. Die Schuldenfrage ist zwar bedeutsam, aber dabei handelt es sich genau genommen nicht um ein Entwicklungsinstrument. Die Schuldenfrage, die Regelung der Schulden ermöglicht es ganz sicher nicht, die Wirksamkeit der Entwicklung zu gewährleisten. Dennoch handelt es sich um eine nützliche Voraussetzung.

Die Einführung von Sozialpolitiken im Zuge der Entwicklung einer dynamischen Zivilgesellschaft, die Einführung von Politiken des Zugangs zu Justiz, Bildung, Gesundheitsbetreuung und auch zur Kultur, wie ich vorhin sagte, ist ein wichtiger Faktor. Ich denke, dies alles muss einfließen in eine globale Strategie, in einen globalen Plan und ein konkretes Programm, das wir umsetzen müssen. Ich sage gleich, dass ich mir der Schwierigkeit voll bewusst bin, die sich ergeben wird. Die Schwierigkeit besteht darin, dass wenn dieses Programm vorliegt, ein hoher Führungsdruck auf die bürokratischen Apparate, die dieses Programm umzusetzen haben, ausgeübt werden muss. Dabei zähle ich auf die Unterstützung sowohl des Parlaments als auch des Rates. In der Kommission werden wir alles in unserer Macht Stehende tun, um diese Dossiers voranzubringen. Meiner Meinung nach ist es äußerst wichtig, dass wir konkrete Ergebnisse erzielen. Ich denke, angesichts all der gegebenen Versprechen, all der äußerst glaubwürdigen Aussichten, die sich bieten, all der positiven Aspekte, die heute zu dieser starken Hoffnung beitragen, muss rasch und konkret der Beweis erbracht werden, dass die Dinge so wie vorgesehen vorankommen.

Ein weiterer Faktor, den ich insbesondere in Bezug auf Afrika anführen möchte, besteht in der äußerst wichtigen Rolle aller Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf diesem Kontinent. Dies ist ein Aspekt des Problems, dem wir uns nicht oft genug widmen. Ich möchte ihm wirklich eine Querschnittsdimension verleihen, denn hier müssen Lösungen gefunden und Möglichkeiten genutzt werden. Dabei denke ich an die Unternehmen, an den Handel. Ich denke an Mikrokredite, an die größere Selbständigkeit der Frauen, die diese Kreditform ermöglicht. Es handelt sich um einen wesentlichen kulturellen Faktor.

Dies, meine Damen und Herren, wollte ich Ihnen kurz darlegen. Ich wollte Ihnen sagen, wie dies Hilary Benn und Jack Straw getan haben, dass gehandelt werden muss. Und wir sind es, die handeln müssen. Ich denke, wir haben keine Entschuldigung mehr, wie dies immer wieder gesagt worden ist. Ich meine, wir können diese Aufgabe nicht weiter verschieben, die darin besteht, diese große Hoffnung, die die Menschen in sich tragen, in Taten umzusetzen. Wie vorhin jemand gesagt hat, ist es sehr wohl möglich, dass ausgehend von dieser Entwicklungspolitik, von diesem neuen Schwung auch die magische europäische Idee wieder neue Impulse erhält. Ich denke, Europa kann mit der Entwicklung auf höchst konkrete Weise seine Werte zum Ausdruck bringen und tut dies bereits; daher bin ich voller Optimismus.

   Herr Präsident, gestern ist etwas sehr Schwerwiegendes passiert: Italien wurde beleidigt...

   Wenn Sie zur Geschäftsordnung sprechen wollen, müssen Sie zuerst den Artikel angeben, auf den Sie sich berufen.

   Sie können nicht auf der Grundlage von Artikel 90 sprechen.

Ich teile Ihnen mit, dass wir sechs Entschließungsanträge zum Abschluss dieser Debatte erhalten haben(1).

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss statt.

   „Eure ersten Pflichten, die ersten nicht in Bezug auf die Zeit, sondern in Bezug auf die Bedeutung und weil Ihr ohne deren Erfüllung den anderen nur unvollständig nachkommen könnt, sind Eure Pflichten gegenüber der Menschheit“, sagte Mazzini.

Das ist meine Art, Solidarität mit jenen Ländern zu bekunden, bei denen wir meinten, wir könnten ihnen Barmherzigkeit und Almosen zuteil werden lassen, ohne uns mit ihrer gegenwärtigen Entwicklung und mit der Ausrottung der Armut zu beschäftigen.

Die Streichung ihrer Schulden wird das Problem der Entwicklungshilfe, die von der Völkergemeinschaft gewährleistet werden muss, oder der äußerst dringend von ihnen benötigten gesundheitlichen Versorgung nicht beseitigen; es wird uns nicht von den Assoziierungsabkommen mit ihren Regierungen oder von der Förderung von Bildungs- und Ausbildungsprogrammen entbinden, die ihnen helfen, sich in komplexe soziale, wirtschaftliche und politische Systeme zu integrieren, demokratische Regierungsformen zu wählen und eine Zukunft zu haben. Das heißt eine Chance, auch außerhalb ihres Landes, jedoch in dem Bewusstsein, dorthin zurückkehren und sich als freie Bürger fühlen zu können.

Die politische Klasse muss die Globalisierungsprozesse mittels Entscheidungen steuern, die gleichbedeutend sind mit der Sicherstellung von Wasser, Energie, Nahrung, Gesundheit, Freiheit und Bildung.

Der Europäische Rat hat während seiner letzten Tagung beschlossen, die Entwicklungshilfe bis 2010 auf 20 Milliarden Euro pro Jahr aufzustocken, was für viele Millionen Menschen ein Signal der Hoffnung ist. Wir können die Armut besiegen, und wir sind die erste Generation, die das kann, weil wir über die dafür erforderlichen Mittel verfügen.

   – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beginnen jetzt mit 972 Änderungsanträgen eine der längsten Abstimmungsstunden unserer Geschichte.

   – Herr Präsident, ich melde mich zu Wort, um einen Antrag zum Verfahren unter Bezugnahme auf Artikel 152 zu stellen.

Gestern Nachmittag haben wir während der Aussprache im Plenum das gesamte Regionalpolitik-Paket behandelt. Da für die Abstimmung eine andere Reihenfolge vorgesehen ist, schlage ich vor, nach dem Bericht von Herrn Hatzidakis meinen Bericht über den Kohäsionsfonds sowie den Bericht von Herrn Casa zur Abstimmung zu stellen, sodass über das gesamte Paket zusammen abgestimmt wird, in derselben Reihenfolge, wie sie gestern während der Aussprache zugrunde gelegt wurde. Ich denke, das ist eine angemessenere Verfahrensweise, und bitte Sie, diesen Vorschlag zu prüfen.

   Wenn das Hohe Haus keine Einwände hat, ändern wir die Reihenfolge der Abstimmung. Doch bitte ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn ein solcher Fall in Zukunft wieder auftritt, den Sitzungsdienst eher zu informieren, damit die Abstimmungslisten dementsprechend erstellt werden können.

   . – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Höchstwahrscheinlich wird das Hohe Haus in zwei bis drei Minuten den Entwurf einer Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ablehnen. Alle unsere großen Fraktionen und, entschuldigen Sie, auch die kleinen, haben diese Entscheidung getroffen, allerdings aus sich widersprechenden Gründen. Ich bin weder beauftragt noch befugt, mich hier zu diesen Gründen zu äußern. Doch diese Übereinstimmung hat eine gemeinsame Bedeutung. Inhaltlich gesehen sind wir in etwa zur Hälfte jeweils anderer Meinung, so dass das Ergebnis in Bezug auf die relative Mehrheit völlig unvorhersehbar ist, während keine der beiden Seiten eine qualifizierte Mehrheit erreichen kann. Jeder unserer Meinungsblöcke zieht die Ablehnung des Textes einer Annahme der Ansichten des anderen vor. Doch vor allem ist ein gemeinsamer, einhelliger Zorn des gesamten Parlaments gegen die nicht hinnehmbare Art und Weise feststellbar, in der es von der Kommission und dem Rat behandelt wurde.

Völlige, geradezu sarkastische Missachtung der von diesem Parlament in erster Lesung getroffenen Entscheidungen. Völliges Fehlen jeglicher Konsultation des Parlaments durch die Kommission bei der Erarbeitung des Textes für die zweite Lesung. Wiederholte Versuche, sogar die Diskussion zwischen den Regierungen im Rat selbst zu verhindern. Vom Prinzip her ist dies bereits ein Skandal. Die Krise, die Europa gegenwärtig durchlebt, ist zum großen Teil auch auf ein demokratisches Defizit zurückzuführen. Der Rat trägt daran eine erdrückende Verantwortung, was er in dieser Angelegenheit eindeutig unter Beweis gestellt hat. Möge ihm diese Ablehnung als Lehre dienen!

Inhaltlich gesehen zeigt der Meinungsstand, den wir hier vertreten, dass das Problem noch nicht reif für eine Lösung ist. Nur eine Vertiefung der Diskussion hätte es ermöglicht, im Rahmen eines Klärungsprozesses zu einem größeren Konsens zu gelangen. Zu diesem so schwierigen und wichtigen Thema, bei dem einige Dutzend Milliarden Euro pro Jahr auf dem Spiel stehen, läuft gegenwärtig offensichtlich ein gemeinsamer Erkenntnisprozess ab. Die Ablehnung stellt diesbezüglich eine Botschaft an das Europäische Patentamt dar. Das Europäische Parlament hat es abgelehnt, die jüngsten Fehlentwicklungen der Rechtsprechung zu legalisieren, mit denen die Patentierbarkeit auf bestimmte Softwareelemente ausgedehnt werden soll. Wenn diese Fehlentwicklungen anhalten sollten, so dürfte klar sein, dass sich eine parlamentarische Mehrheit herausbilden würde, um ihnen Einhalt zu gebieten.

   Herr Präsident! Wir haben von der Kommission immer gehört, dass sie nicht bereit sei, einen neuen Vorschlag vorzulegen, wenn der Gemeinsame Standpunkt abgelehnt wird. Ich möchte an die Interinstitutionelle Vereinbarung erinnern, die wir am 15. September 1999 mit Herrn Präsident Prodi getroffen haben, nach der sich die Kommission verpflichtet hat, Initiativen zu ergreifen, wenn das Parlament sie dazu auffordert. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Parlament eine Aufforderung an die Kommission richten wird, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Ich erinnere die Kommission daran, dass sie die Pflicht hat, einen solchen Vorschlag vorzulegen, und daran, dass das dann auch geschehen muss.

   Herr Präsident, ich denke nicht, dass wir dieses Votum unbedingt als Aufforderung an die Kommission interpretieren können, einen neuen, gar ähnlichen Vorschlag wie den gerade abgelehnten vorzulegen. Deshalb bin ich der Auffassung, dass diese Frage gemeinsam mit der Kommission erörtert und beschlossen werden muss.

   – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemäß dem Verfahren und aus reiner Höflichkeit schlage ich der Kommission vor, sich zu äußern, wenn sie dies wünscht.

   . Herr Präsident! Das Parlament hat als Mitgesetzgeber das demokratische Recht, den Gemeinsamen Standpunkt des Rates abzulehnen. Während der gestrigen Aussprache verwiesen zahlreiche Redner auf die Stimme der Bürger und die Rolle der Demokratie.

Ohne diese Richtlinie werden Patente für computerimplementierte Erfindungen auch weiterhin nach geltendem Recht von nationalen Patentämtern und dem Europäischen Patentamt erteilt. Eine Harmonisierung auf EU-Ebene wird nicht stattfinden.

Das bedeutet, dass es auch künftig unterschiedliche Auslegungen bezüglich der Patentierbarkeit geben wird, ohne dass der Europäische Gerichtshof darüber irgendeine gerichtliche Kontrolle hätte.

Seit Annahme des Gemeinsamen Standpunktes vertritt die Kommission die Ansicht, dass die Kommission, sollte das Parlament den Gemeinsamen Standpunkt ablehnen, dies respektieren und keinen neuen Vorschlag vorlegen würde. Doch falls das Parlament uns dazu auffordert, werden wir mit den verschiedenen parlamentarischen Ausschüssen sprechen und dann das weitere Vorgehen prüfen.

Verschiedene Abgeordnete haben sich dahingehend geäußert, dass die Kommission ein nicht-sektorspezifisches Instrument vorlegen und die Einführung eines Gemeinschaftspatents anstreben sollte.

Ein großer Teil des einzelstaatlichen Patentrechts befindet sich bereits im Einklang mit dem Europäischen Patentübereinkommen und dem Gemeinschaftspatentübereinkommen von 1989. Kommissar McCreevy ist gern bereit, diese Angelegenheiten mit Ihnen zu diskutieren. Sie haben bereits gesagt, dass Sie uns, wenn Sie so verfahren wollen, zu den entsprechenden Ausschusssitzungen sowie auch zu den Plenartagungen einladen würden.

Was die Zukunft des Gemeinschaftspatents betrifft, so hält der Rat den Schlüssel zu einer potenziellen Vereinbarung in den Händen. Es wurden bereits zahlreiche Optionen sowohl formell als auch informell untersucht.

   Das Parlament dankt der Kommission und erneuert seinen Dank an seinem Berichterstatter, Herrn Rocard, für die geleistete Arbeit.

   Herr Präsident! Obgleich dieses Thema selbstverständlich weniger spannend ist als das vorhergehende, ist es dennoch von Bedeutung. Herzlichen Dank, dass Sie mir Gelegenheit zu einer kurzen Erläuterung meines Berichts gaben. In den letzten Wochen haben wir mit dem Rat hart verhandelt, um in erster Lesung zu einer Einigung zu gelangen, und letztendlich haben wir einen Kompromiss erzielt, den ich für durchaus vertretbar halte. Von den im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommenen 24 Änderungsanträgen wurden 20 entweder ganz oder teilweise in den Kompromisstext aufgenommen.

Gestatten Sie mir jedoch eine Bemerkung zum Verlauf dieser Verhandlungen. Meines Erachtens haben wir uns am Rande dessen bewegt, was gerade noch zu akzeptieren ist. Der Rat kam ständig mit neuen Änderungen, während er sich den Änderungsvorschlägen der parlamentarischen Delegation gegenüber gleichgültig zeigte. Das ist zu bedauern, und hoffentlich dürfen wir bei zukünftigen Verhandlungen über andere Themen eine kooperativere Haltung seitens der Vertreter des Rates erwarten.

Es sei mir noch eine letzte Bemerkung erlaubt, die Änderungsantrag 53 betrifft, der ebenfalls zum Kompromisspaket gehört, aber leider nicht die Zustimmung aller Fraktionen finden konnte. Gleichwohl möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich, da eine Einigung in erster Lesung von der Annahme dieses Änderungsantrags abhängt, mit jedermanns Unterstützung rechne, und ich möchte mich auch bei den Schattenberichterstattern für den Beitrag bedanken, den sie zum Zustandekommen dieser Einigung geleistet haben.

   . – Herr Präsident! Ich habe folgenden mündlichen Änderungsantrag: Am Schluss des von der Fraktion der Grünen/Freie europäische Allianz eingebrachten Änderungsantrags sollten wir die Worte „innerhalb des Programms“ anfügen.

Ich denke, die Fraktion der Grünen stimmt diesem Vorschlag zu und die anderen Fraktionen sicher auch.

   . – Herr Präsident! Ich möchte das Wort EFRE in Änderungsantrag 39, der von der PSE-Fraktion vorgelegt wurde, streichen und durch das Wort Fonds ersetzen, um sämtliche Strukturfonds und natürlich den Kohäsionsfonds zu erfassen.

   . Herr Präsident! Zur Geschäftsordnung. Ich bin vor drei Monaten Rentner geworden, und es fällt mir sehr schwer, in der Zehntelsekunde, die Sie uns geben, meine Hand vollständig zu Abstimmung zu heben!

   – Wir stehen vor einer olympischen Herausforderung, verehrte Kolleginnen und Kollegen: 972 Änderungsanträge. Alles, was wir heute nicht erledigen, müssen wir morgen unter dem Vorsitz meines griechischen Kollegen nachholen; wir haben also eine Art Marathon vor uns. Daher bitte ich Sie, ein zügiges Tempo aufrechtzuerhalten.

   – Herr Präsident! Da wir alle Strukturfonds in Gruppen zusammengefasst haben, wäre es logisch, jetzt über den Bericht Casa über den Europäischen Fischereifonds abzustimmen.

   . – Herr Präsident! Es ist eigentlich ganz einfach: In Artikel 26 und 27 werden Fristen für die Umsetzung dieser Verordnung genannt. Diese Fristen sind inzwischen abgelaufen, so dass es wohl sinnvoll wäre, sie zu streichen. Ich hoffe, dass das Hohe Haus dem zustimmt.

   Herr Präsident! Ziffer 28 enthält in der Tat einen Kompromissänderungsantrag, auf den sich die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa einerseits und die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten andererseits geeinigt haben. Diesem Änderungsantrag können wir zustimmen, sofern folgender Satz hinzugefügt wird:

„und fordert die türkische Regierung auf, dies zu unterstützen;“

Der gesamte Änderungsantrag lautet jetzt:

„regt an, dass die politischen Parteien ihre Parteistrukturen überarbeiten und angemessene Strategien entwerfen sollten, um ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Frauen und Männern in gewählten Versammlungen zu erzielen, auch durch positive Maßnahmen wie Quoten, und ruft die türkische Regierung auf, dies zu unterstützen;“

   . – Herr Präsident! Ich habe den englischen Text vor mir und richte mich an die Fraktion der Grünen.

Ich möchte die Zahlen verändern, weil sich die Zahl der Opfer täglich ändert. Ich schlage vor, dass wir „100 000“ und „1 700“ durch „Tausende“ ersetzen. Das ist ein Vorschlag.

Ich schlage zweitens vor, „US-Truppen“ durch „ausländische Truppen“ zu ersetzen, weil sich neben Soldaten aus den USA auch Soldaten aus anderen Ländern im Irak aufhalten.

   Vielen Dank, Herr Präsident! Der Herr Präsident hat uns vorhin lange und sehr ausführlich erklärt, wie unhöflich es ist, sich nicht rechtzeitig innerhalb der Redezeiten rechtzeitig zu melden bzw. zur Abstimmung da zu sein. Wir haben in diesem Haus einen Beschluss, der besagt, dass um 13.30 Uhr das Ende der Abstimmungen ist. Wir halten uns in diesem Haus grundsätzlich an das, was wir vereinbaren und nicht an das, was wir jeweils von dem jeweiligen Präsidenten hören.

   – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mit der Abstimmung zu dem Bericht Dimitrakopoulos begonnen und werden diese auf jeden Fall abschließen. Danach werde ich die Frage stellen, ob wir heute noch mit dem wichtigen Dossier über die Bekämpfung der Armut, zu dem die Abstimmung recht kurz sein wird, fortfahren, doch wir schließen zunächst den Bericht Dimitrakopoulos ab.

   . – Herr Präsident! Ich beziehe mich wiederum auf den englischen Text. Es handelt sich um einen Zusatz, um eine neue Erwägung.

„whereas the war in Iraq, its various aspects and its consequences continue to be a sensitive issue for public opinion and governments in Europe and the United States“.

   – Ehewir mit den Abstimmungen fortfahren, möchte ich Ihnen eine Mitteilung machen.

Ich bedaure, dass der Rat nicht anwesend ist, denn sonst hätte ich den Vertreter des britischen Vorsitzes gebeten, das, was ich Ihnen sagen werde, gegebenenfalls zu kommentieren: Die Stadt, die den Zuschlag für die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 erhalten hat, ist London.

   . Herr Präsident! Ich möchte mich aus britischer Sicht zu dieser Ankündigung äußern. Darf ich zunächst den anderen europäischen Städten, vor allem unseren Kollegen in Madrid und Paris, mein Kompliment für die immense Arbeit aussprechen, die sie im Rahmen der Bewerbung um die Olympischen Spiele geleistet haben, und die sehr kämpferische Art und Weise, in der sie diese Bewerbung durchgeführt haben. Es konnte nur einen Sieger geben. Vom Londoner Standpunkt aus hoffe ich, dass jeder von Ihnen zu den Spielen kommen wird und dass wir diese Spiele im Geiste des fairen Wettkampfs durchführen werden und sich Europa von seiner besten Seite zeigen wird.

   Wir hoffen, dass die europäische Mannschaft 2012 zahlreiche Medaillen gewinnt.

   – Herr Präsident! Ich glaube, das ist offensichtlich. Ich würde mir wünschen, dass unsere Freunde aus der Fraktion der Grünen diesen Änderungsantrag akzeptieren, der einfach eine Erklärung zur Kenntnis nimmt und sie nicht voll bestätigt, solange wir keine genaue und detaillierte Kenntnis von dem Bericht haben, auf den sie sich beziehen.

   – Herr Präsident! Ich möchte ein Anliegen einer anderen Fraktion ansprechen: Statt von 300 Millionen oder 315 oder 400 Millionen Menschen zu sprechen, die an Hunger leiden, können wir sagen: „mehr als 300 Millionen“. Ich glaube, dadurch vermeiden wir die Angabe einer genauen Zahl, wie andere Abgeordnete es wollten.

   Herr Präsident! Ich habe ein ernstes Anliegen. Der Kollege Rack hatte Recht: Wir hatten im Haus einmal eine feste Regel bezüglich der Abstimmungsstunden. Es geht nicht um essen oder nicht essen. Aber ich habe z. B. Besucher hier, die 1 000 km angereist sind, um mit mir zu sprechen. Um 15.00 Uhr muss ich schon wieder im Plenum sein.

Ich bitte wirklich darum, in Zukunft die Regeln einzuhalten, die wir einmal eingeführt haben. Wir können nicht am Mittwoch über alles abstimmen, nur weil es Faulpelze gibt, die meinen, sie müssten am Mittwoch schon abreisen. Wir hätten über die letzten fünf Berichte genauso gut am Donnerstag Mittag abstimmen können.

Ich bitte das Präsidium, ordentlich zu organisieren und zu planen, so wie dies früher der Fall war.

   Vielen Dank, Herr Kollege! Wir nehmen Ihre Wortmeldung zur Kenntnis und leiten das entsprechend an die Dienststellen weiter.

Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

   . Der Bericht zielt auf einen Beitritt der EU zu den Regelungen 94 und 95 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ab. Dabei geht es um die Beseitigung technischer Handelshindernisse für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Schutzes der Insassen bei einem Front- und Seitenaufprall.

Wir unterstützen diesen Vorschlag, da wir die gemeinsame Handelspolitik der EU befürworten und Maßnahmen zur Beseitigung von Handelshindernissen für notwendig erachten. Außerdem betrachten wir es als positiv, dass dies im Rahmen der UNO erfolgt.

   . Eines der Ziele der Richtlinie 2002/95/EG besteht darin, einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu leisten. Die Richtlinie beschränkt die Verwendung von bestimmten gefährlichen Stoffen in neuen elektrischen und elektronischen Geräten, die ab dem 1. Juli auf den Markt gebracht werden, sofern sie nicht gemäß dem Anhang von dieser Beschränkung ausgenommen sind.

Ich bedauere die Entscheidung der Kommission, Deca-BDE entgegen der Empfehlung ihrer wissenschaftlichen Berater in den Anhang aufzunehmen. Ich fordere den Rat auf, diesen Vorschlag abzulehnen.

   . – Das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether ist unserem Parlament bereits bekannt, denn im Februar 2003 wurde es unter strenge Aufsicht gestellt, als die Europäische Union in einem von mir verfassten Bericht die beiden verwandten Substanzen Penta- und Octa-BDE verbot.

Deca-BDE ist ein bioakkumulierendes Erzeugnis, das in der Muttermilch zu finden ist und für das der Wissenschaftliche Ausschuss der EU eine noch stärkere Risikoverringerung empfiehlt. Zudem handelt es sich um eine Substanz, zu deren Verbot in Elektro- und Elektronikaltgeräten sich die Europäische Union ab 1. Juli 2006 verpflichtet hat.

Daher ist es schon überraschend, dass die Europäische Kommission uns jetzt vorschlägt, das Verfahren nochmals aufzurollen, wobei es ihr Wunsch ist, über das Komitologieverfahren, das heißt klammheimlich, dieses Verbot rückgängig zu machen. Sowohl der Form als auch dem Inhalt nach ist diese willkürliche Entscheidung nicht hinnehmbar. Die Kommission hat keinerlei Argument angeführt, was ihr im Übrigen auch sehr schwer gefallen wäre, um diese Wende um 180 Grad zu rechtfertigen!

Daher unterstütze ich die vorliegende Entschließung und fordere die Kommission auf, ihre Entscheidung zurückzunehmen. Im gegenteiligen Fall werde ich nicht zögern, gemeinsam mit bestimmten meiner Kollegen den Gerichtshof anzurufen.

   Frau Präsidentin! Ich habe drei kurze Anmerkungen zur Softwarepatenrichtlinie.

Erstens ist es besser für uns, keine Richtlinie zu haben als eine schlechte Richtlinie. Zweitens war dies ein deutliches Zeichen für einen interinstitutionellen Machtkampf, bei dem die Kommission und der Rat dem Parlament hätten zuhören und ihm folgen sollen. Drittens war die gesamte Debatte voller Missverständnisse, und ich hoffe, dass die Kommission in diesem Stadium nicht einfach aufgibt, sondern einen neuen Vorschlag auf den Tisch legt, da wir zu gegebener Zeit auch eine Richtlinie über europäische Softwarepatente brauchen werden.

   Frau Präsidentin! Ich habe mich der großen Mehrheit hier angeschlossen und gegen diesen Richtlinienentwurf gestimmt. Ich denke, das war heute auch ein Sieg der Vernunft im Europäischen Parlament, ein Sieg der Vernunft gegen die Lobby-Interessen weniger großer IT-Produzenten. Damit haben wir ein Zeichen gesetzt für mehr Wahlfreiheit der Verbraucher.

Wir haben auch deutlich gemacht, dass es in Europa eine Zukunft für die Informationstechnologie-Unternehmen gibt, denn auf dem Spiel standen die Innovation und die Freiheit zu eigenen Entwicklungen der kleinen und mittleren Unternehmen. Ich freue mich außerordentlich, dass es uns heute gelungen ist, den Plänen zur Legalisierung von Patenten auf Software eine klare rote Karte zu zeigen. Damit haben wir auch diejenigen unterstützt, die für sind, die für freie Softwareentwicklung stehen. Wir haben ganz besonders auch die mittelständischen Softwareunternehmen unterstützt, denn denen wäre durch diese Patentierungsrichtlinie immenser Schaden zugefügt worden.

Ich freue mich, dass wir diesen Erfolg errungen haben. Ich hoffe, wir können Ähnliches für die Revision der Biopatentrichtlinie erreichen.

   Frau Präsidentin! Ich möchte nur anmerken, dass es leider Herrn Rocard nicht gelungen ist, auch nur einen einzigen Änderungsantrag durchzubringen, und dass das Europäische Parlament nicht in der Lage war, eine dementsprechende Stellungnahme abzugeben. Wir stehen jetzt vor dem Problem, dass die nationalen Rechtsvorschriften unverändert weiter gelten, und dass die Entscheidungen der Gerichte sehr unterschiedlich sein werden. Das wird für die Großbetriebe eine enorme Kostenbelastung sein und deshalb den Lissabon-Zielen widersprechen. Für die kleinen Betriebe wird es völlig unübersichtlich, weil sie sich in Zukunft mit 27 verschiedenen Patentrechten auseinandersetzen müssen.

Ich fordere die Kommission auf, einen neuen Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent vorzulegen und ihn vorher mit den fachkundigen Personen zu diskutieren. Außerdem ersuche ich die Kommission, mit der Ausarbeitung eines Vorschlags so schnell wie möglich zu beginnen.

   Nach meiner Auffassung benötigt Europa einheitliche, klare und zeitgemäße Regelungen für Patente, denn diese würden maßgeblich dazu beitragen, die noch bestehenden Schranken im EU-Binnenmarkt abzubauen, die Investitionen in die Forschung anzukurbeln, der Piraterie vorzubeugen und Europa insgesamt zu schützen. Ich möchte ausdrücklich die Bemühungen von Abgeordneten aller Fraktionen – darunter der Europäischen Volkspartei – würdigen, die es uns ermöglichten, bei unseren 20 Änderungsanträgen zur Richtlinie einen Kompromiss zu finden. Der Sinn und Zweck dieser Änderungsanträge bestand darin, den Patentschutz nur für Firmware als Teil einer technischen Vorrichtung sicherzustellen, was die Interoperabilität erleichtert und die Patentierung reiner Software verhindert.

Zum Abschluss der politischen Verhandlungen stimmte ich für die Ablehnung der Richtlinie. Ich tat dies, weil das Parlament nach meiner Ansicht dem Rat und der Kommission auf diese Weise deutlich machen kann, dass sie sich verstärkt um die Abfassung eines gemeinsamen Vorschlags für ein allgemeines europäisches Patent bemühen sollten, anstatt sich auf eine Richtlinie zu konzentrieren, die nur einer bestimmten Art von Patenten gilt.

   – Frau Präsidentin! Ich möchte meine Befriedigung darüber zum Ausdruck bringen, dass dieser Gemeinsame Standpunkt abgelehnt wurde, da eine Verbesserung nicht möglich war, das heißt da es nicht möglich war, über die Änderungsanträge von Michel Rocard, die den Stand nach der ersten Lesung des Europäischen Parlaments wiederherstellen sollten, einzeln abzustimmen.

Ich denke nicht wie meine Kollegen, dass dies zur Rechtsunsicherheit führt, denn seit drei Jahren ist einiges geschehen. Das Europäische Parlament hat in erster Lesung einen eindeutigen Text angenommen. Es hat heute die Patentierbarkeit von Software abgelehnt. Ich denke, dass man es dabei bewenden lassen und wieder zum Wortlaut von Artikel 52 der Europäischen Übereinkommens von München zurückkehren sollte, denn im Grunde ging es nicht vorrangig darum, die Patentierbarkeit von Software sicherer zu machen, sondern eine Offensive zu starten, damit sie überhaupt patentierbar wird. Diese Offensive ist heute durch einen überwältigenden Sieg der europäischen parlamentarischen Demokratie gegenüber den Lobbies und den Manövern der Kommission vereitelt worden.

   . Frau Präsidentin! Ich möchte erklären, weshalb ich dafür gestimmt habe, die Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen nicht abzulehnen. Eine Ablehnung verlängert die Ungewissheit bezüglich der Patentierbarkeit von Softwareentwicklungen, und wir drücken uns damit vor einer dringend erforderlichen Entscheidung.

Ich bedauere, dass die Europaabgeordneten nicht in der Lage waren, einen vernünftigen Text vorzulegen, der die Förderung von Innovationen gewährleistet, aber Softwareentwickler und -anwender auch darin bestärkt, dass wir nicht dem amerikanischen Vorbild folgen und die Patentierung reiner Software zulassen werden.

Das Verfahren hat sämtliche Mängel der Art und Weise, in der wir Gesetze auf EU-Ebene erlassen, verdeutlicht, und damit müssen wir uns auseinander setzen, wenn wir als Europaabgeordnete vermeiden wollen, dass wir den Eindruck erwecken, als seien wir nicht in der Lage, komplexe, aber unerlässliche Sachverhalte gesetzlich zu regeln.

Das betrifft erstens die Geheimniskrämerei im Rat: Es ist unmöglich, sich umfassend über dessen Argumente zu informieren.

Zweitens erschwert dessen undurchdringliche Website das Verständnis.

Drittens ist die Wahl des Europäischen Parlaments auf den falschen Berichterstatter gefallen. Wir müssen uns von der Konvention trennen, dass ein Bericht das Eigentum einer bestimmten Fraktion ist und seine Zuteilung an ein bestimmtes Fraktionsmitglied eben nicht in Frage gestellt wird.

Viertens geht es um die unsinnige und irreführende Verwendung verkürzter Begriffe wie „Softwarepatente“, die ein völlig falsches Bild vermitteln.

Das fünfte Problem besteht darin, dass es keine „parlamentarischen Verfasser“ wie im britischen Parlament gibt, die die Europaabgeordneten bezüglich der genauen Bedeutung von Begriffen beraten können.

   . Ich habe heute gegen den Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie über computerimplementierte Erfindungen (CII) gestimmt, weil diese den großen Softwareunternehmen mehr Einfluss und eine übermächtige Vorherrschaft verschaffen und sich damit nachteilig auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken würde. Meines Erachtens stellt die vorgeschlagene Gesetzgebung zur Patentierbarkeit von Software eine Bedrohung für einen Sektor dar, der für seine gedeihliche Entwicklung auf Kreativität und Innovation angewiesen ist. Diese Richtlinie würde einfach nur den Wettbewerb bremsen und hätte damit für Softwareverbraucher und Unternehmen aus dem nicht technologischen Bereich höhere Preise und eine geringere Qualität zur Folge. Das innovationsfeindliche Verhalten, das diese Richtlinie zweifellos auslösen würde, hätte nichts als ruinöse Konsequenzen für Demokratie, Wettbewerb und Beschäftigung.

   . Europa braucht eindeutige Regeln. Es ist ausgeschlossen, die bereits durch das Urheberrecht angemessen geschützte Software zu patentieren. Das würde bedeuten, der Innovation zum Nachteil der Forschung, der KMU und Europas Ketten anzulegen.

Der Gemeinsame Standpunkt ging in die richtige Richtung, doch ließ er noch Grauzonen bestehen, die durch die Annahme der Änderungsanträge Rocards hätten beseitigt werden müssen. Ich hätte für sie gestimmt, wenn sie zur Abstimmung gestellt worden wären. Doch es ist zu einer widernatürlichen Koalition gekommen, um den Gemeinsamen Standpunkt schlicht und einfach abzulehnen, ohne ihn zu verbessern zu versuchen. Diejenigen, die den Gemeinsamen Standpunkt als unzureichend betrachteten, haben sich mit denen verbündet, die fürchteten, dass mit den Änderungsvorschlägen das Verbot der Patentierbarkeit von Software durchkommen würde.

Die bloße Ablehnung des Vorschlags hat zur Folge, dass sie Recht behalten werden, denn nunmehr kann das Europäische Patentamt weiter eine Rechtsprechung entwickeln, die die Patentierbarkeit von Software „als solcher“ begünstigt. All dies wird sich zuungunsten der Freiheit der Ideen und damit des Fortschritts auswirken. Ich habe mich enthalten, weil ich dem Gemeinsamen Standpunkt nicht zustimmen kann, sondern es vorgezogen hätte, den Vorschlag abzuändern, um dem gegenwärtigen Rechtsvakuum und Durcheinander ein Ende zu bereiten …

   . Wir haben dafür gestimmt, den gesamten Vorschlag bezüglich computerimplementierter Erfindungen zurückzuziehen. Wir sind gegen Patente auf reine Softwareprodukte und wollen das klassische Patentrecht schützen. Unser Bestreben galt einer Verbesserung des gemeinsamen Standpunktes des Ministerrats. Leider hat sich das als schwierig erwiesen, so dass die Gefahr besteht, dass wir einen unklaren Gesetzestext erhalten, der unsere Anforderungen an die Rechtssicherheit nicht erfüllt. Das würde weder den Großunternehmen noch den kleinen Firmen oder den Programmierern nützen. Die einzigen, die Vorteile von einer unklaren Rechtslage hätten, wären die Patentanwälte. Außerdem waren die Konsequenzen bestimmter Formulierungen schwer zu überblicken. Eine Harmonisierung auf diesem Gebiet ist zwar wünschenswert, aber wir verzichten lieber auf eine Richtlinie, als dass wir zu einer schlechten Gesetzgebung beitragen. Daher ist es gut, dass das Parlament diesen Vorschlag ablehnen will.

Unserer Ansicht nach sollte die Kommission stattdessen erneut die Frage des für die gesamte EU geltenden Gemeinschaftspatents aufgreifen. Ein Hauptproblem besteht in diesem Zusammenhang darin, dass das Europäische Patentamt (EPO) eine Reihe Trivialpatente und Patente für reine Softwareprodukte erteilt hat. Das EPO ist jedoch nicht der EU unterstellt, sondern seine Arbeit unterliegt einem besonderen Übereinkommen. Wenn die EU die Führung in der Frage der Rechtssicherheit und des transparenten Patentsystems übernehmen will, bei dem Patente nur für echte Erfindungen erteilt werden, sollten wir ein Gemeinschaftspatent einführen, dass für alle Bereiche und nicht nur für computerimplementierte Erfindungen gilt.

   . Wir begrüßen die Annahme unseres Vorschlags zur Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates vom März 2005 über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

Wie wir stets erklärt haben, seit die Kommission 2002 den Richtlinienvorschlag vorgelegt hat, würde die Einführung von Softwarepatenten die Freiheit der Gedanken, die technologische Innovation und die Entwicklung der europäischen Wirtschaft untergraben, wie Wissenschaftler, Lehrkräfte, die Studentenschaft, viele Organisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu Recht festgestellt haben. Die hohen Kosten von Patenten würde die KMU behindern, die nicht das nötige Kleingeld hätten, um für Patente zu bezahlen, und vielleicht sogar mit ansehen müssten, wie ihre Ideen von Dritten patentiert werden. Softwarepatente könnten auch von großen Unternehmen benutzt werden, um den Markteintritt neuer Unternehmen zu blockieren.

Es ist falsch, Patente für Ideen, für Wissen und – wer weiß, wo das enden wird – für das Leben selbst zu gewähren. Deshalb haben wir getreu unserer bisherigen Haltung den Vorschlag zur Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates unterzeichnet, der heute angenommen wurde. Dies ist ein Sieg für das Wissen, für die Innovation und für die Freiheit zur Entwicklung...

   . Ich begrüße die heutige Ablehnung des Gesetzesentwurfs zur Patentierung von Software. Ich habe mich der Ablehnung nach sorgfältiger Prüfung und Erörterung der Folgen mit den Direktoren kleiner und mittlerer Unternehmen in meinem Wahlkreis angeschlossen. In meinem Wahlkreis gibt es etwa 1 500 Technologieunternehmen mit ca. 40 000 Beschäftigten, die ihren Sitz im Umkreis der Hochtechnologiestandorte Cambridgeshire und Hertfordshire haben. Ein Mittelständler verglich die vorgeschlagene Regelung mit der Patentierung von Tomaten in einem Rezept, die es unmöglich machen würde, neue Rezepte zu erstellen, die Tomaten enthalten. Die heutige Abstimmung ist ein klarer Sieg für Kreativität, Unternehmergeist und Vernunft.

   . Als Sprecherin der größten Parlamentsfraktion in dieser Frage und als Leiterin der finnischen PPE-DE-Delegation meine ich, dass die Entscheidung, den Gemeinsamen Standpunkt abzulehnen, richtig war. Nach meiner Einschätzung hätte die Richtlinie nicht den Anforderungen genügt. Die Ablehnung des gesamten Vorschlags war im Vergleich zur Annahme einer schlechten Regelung der kleinere Rückschlag.

Ich bedauere jedoch, dass der Versuch, die unterschiedlichen Patentpraktiken in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu harmonisieren, zurückgewiesen wurde. Ich werde daher die Kommission auffordern, den Vorschlag für ein Gemeinschaftspatent, der vom letzten Parlament nicht angenommen worden war, möglichst bald erneut vorzulegen. Die Kommission sollte zudem die Initiative ergreifen und das europäische Patentsystem erneuern.

Ich bin ferner der Ansicht, dass die heutige Entscheidung einen wesentlichen Sieg für das Parlament als Institution darstellt. Die Ansichten der Mehrheit des Parlaments hatten im Gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht vollständig Berücksichtigung gefunden. Das Parlament hat deutlich gemacht, dass sich die Mitgliedstaaten im Rat nicht über die Ansichten des Parlaments hinwegsetzen können - ganz gleich, worum es geht.

   Die niederländische Volkspartei für Freiheit und Demokratie (VVD) ist erfreut, dass eine überwältigende Mehrheit dieses Hauses den von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa eingereichten Änderungsantrag zur Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts unterstützt hat. Die VVD ist gegen einen sektoralen und für einen ganzheitlichen Ansatz des europäischen Patentrechts und fordert deshalb die Kommission auf, einen Vorschlag für ein einheitliches Gemeinschaftspatent, das mehr Rechtssicherheit bieten würde, zu unterbreiten.

Damit könnte das gegenwärtige umständliche und kostspielige System der Patenterteilung durch ein wirksameres ersetzt werden. Wir fordern die Kommission dringend auf, so schnell wie möglich im Rechtsausschuss mit den Beratungen zur Harmonisierung des geltenden europäischen Patentrechts auf der Grundlage von Artikel 95 zu beginnen, wodurch das Parlament eine Mitentscheidungsbefugnis erlangt und ihm eine demokratische Kontrolle der Vorgänge im Europäischen Patentamt ermöglicht wird.

Gleichzeitig appellieren wir an alle Lobbyorganisationen, das gleiche schwere Geschütz aufzufahren, um die französische Regierung dazu zu überreden, ihren Widerstand gegen nur eine Amtssprache bei den Gemeinschaftspatenten aufzugeben und somit ihrer Jugend eine wettbewerbsfähige und innovative Zukunft zu eröffnen.

Auf diese Weise würden wir zu dem Lissabonner Ziel nicht nur ein Lippenbekenntnis ablegen, sondern den Worten auch Taten folgen lassen.

   . Ich habe den Gemeinsamen Standpunkt abgelehnt, und zwar nicht, weil ich etwas gegen ein europaweites Patent hätte, sondern weil dieser konkrete Vorschlag schlecht erarbeitet wurde und einige entscheidende Definitionen bezüglich dessen, was patentierbar sein könnte, nicht eindeutig abgeklärt wurden.

   Da gegenwärtig erhebliche Unterschiede im Patentrecht der einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, halte ich die Annahme einer Richtlinie zu ihrer Harmonisierung für notwendig. Aus diesem Grunde befürworte ich den einheitlichen Schutz von Softwareprodukten durch den Schutz der Urheberrechte an innovativen Lösungen für ein gesamtes Programm oder Teile davon, aber nicht die Erteilung von Patenten für einzelne Ideen. Immerhin war es Einstein, der einmal gesagt hat, man könne eine mathematische Formel nicht patentieren lassen.

Eine patentierbare Erfindung ist eine Lösung, die eine Idee mit einem technischen Gerät verbindet, wie Software für Mobiltelefone oder ABS-Systeme in Autos. Durch die Patentierung erhalten die Unternehmen Erträge aus ihren Investitionen in die Entwicklung einer Erfindung, was weitere Investitionen in Forschung und Entwicklung fördert.

Der Richtlinienvorschlag des Rates enthält undeutliche Formulierungen, die eine genaue Unterscheidung zwischen Software und technischen Beiträgen unmöglich machen.

Das Fehlen eindeutiger Definitionen für die Patentierung von Software könnte darin begründet liegen, dass sich der Wettbewerb zwischen den Unternehmen vom Markt an die Gerichte verlagert. Wenn Software patentierbar würde, würden die Kosten für einen Patentprozess kleine und mittlere Softwareentwicklungsfirmen in den Ruin treiben. Ich habe meine Unterschrift unter die Änderungsanträge der Kollegen Roithová und Buzek gesetzt, die darauf abzielen, den Geltungsbereich der Richtlinie einzuschränken, so dass die Patentierung reiner Softwareprodukte nicht möglich ist, und die einen Kompromiss darstellen, der eine unklare Interpretation der Richtlinie verhindert. Wenn diese Änderungsanträge angenommen werden, werde ich den so geänderten Text des Gemeinsamen Standpunkts des Rates vom 7. März 2005 unterstützen.

   . Obwohl ich Mitverfasser eine Reihe von Änderungsanträgen zur Verbesserung der endgültigen Fassung des Gemeinsamen Standpunktes im Falle seiner Annahme durch das Parlament war, habe ich doch bereitwillig für seine Ablehnung gestimmt und war erfreut, als der Vorschlag des Parlaments zu seiner Ablehnung angenommen wurde. Ich halte dies für den besten Weg, um die Annahme eines Dokuments zu verhindern, das eindeutig den Interessen kleiner und mittlerer Softwareunternehmen geschadet hätte, ganz zu schweigen von den Interessen der Verbraucher. Außerdem stimmt es, dass der Vorschlag für einen Gemeinsamen Standpunkt den höchsten Grundsätzen der Kreativität und des geistigen Eigentums weder entsprach noch diente.

   . Die Frage, die diesem Bericht zugrunde liegt, und die Lösung, auf die er sich bezieht, betrifft die Festlegung der Grenzen für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen.

Die gebräuchlichste Form des Softwareschutzes in Europa basiert, wie wir wissen, bislang auf der Anwendung von Regelungen zu Autoren- bzw. Urheberrechten. Das vorgeschlagene Verfahren wird eine Angleichung an die USA bringen, die ich weder für vorteilhaft noch für geeignet halte, den Schwerpunkt des Marktes in irgendeiner Weise einzugrenzen. Vielmehr wird es dazu beitragen, die Schwierigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zu verschärfen, obwohl diese den größten Teil der Innovationen erbringen und 70 % der Arbeitsplätze im Sektor auf sich vereinen.

Im parlamentarischen Verfahren wurde deutlich, dass die großen europäischen Firmen die ausschließliche Nutzung von Programmen für computerimplementierte Erfindungen sichern wollten, und das entspricht nicht dem Münchner Übereinkommen und der Rechtsprechung des Europäischen Patentamtes. Im Bericht heißt es dazu ganz richtig: „Ein Computerprogramm ist nämlich nicht mehr patentierbar als ein Musikstück oder eine Aneinanderreihung von Worten. Als eine Gruppe von verbundenen mathematischen Formeln ist es ein Werk des menschlichen Geistes als Gedankengang. Und die Freiheit der Gedanken ist ein Grundprinzip unserer Zivilisation“. Das ist auch meine Meinung.

   .– Indem ich heute Mittag für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates stimmte, wollte ich ein eindeutiges Votum gegen jede Form der Patentierbarkeit von Software abgeben. Doch bin ich der Ansicht, dass Software als Werk des menschlichen Geistes durch das Urheberrecht hinreichend geschützt ist.

Ich habe auch und vor allem für das Primat der Politik über die Technik, für die Aufrechterhaltung des Geistes von Lissabon gestimmt!

Als Liberale, die zutiefst mit den Werten der Unternehmensfreiheit und eines fairen, gesunden Wettbewerbs verbunden ist, konnte ich keinen Text akzeptieren, der gewissen Großunternehmen, die in ihrem jeweiligen Sektor bereits quasi eine Monopolstellung einnehmen, sozusagen auf den Leib geschneidert ist. Einen Richtlinienvorschlag, der letztlich darauf hinauslaufen würde, den schöpferischen Geist der jungen EDV-Fachleute und die Unabhängigkeit zahlreicher europäischer KMU und Kleinstunternehmen im Keime zu ersticken.

Ein Text, der offen gesagt, kaum etwas zu tun hatte mit dem Europa der Bürger, das wir uns alle wünschen.

In den zwei Jahren, die diese Auseinandersetzung gedauert hat, habe ich übrigens keinen EDV-Spezialisten, keinen Hochschulforscher, keinen einfachen Nutzer, keinen Chef eines Software herstellenden KMU getroffen, der für diese Richtlinie gewesen wäre. Das war wohl kein Zufall!

   . Ich gehörte zu der kleinen Anzahl Abgeordneter, die gegen den Antrag auf Ablehnung des Vorschlags für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gestimmt haben.

Das Parlament hatte die Möglichkeit, seine Ansicht zu diesem Vorschlag zu äußern und seinen Inhalt im Mitentscheidungsverfahren nach eigenem Ermessen zu verändern. Durch die fast einstimmige Ablehnung dieses Vorschlags weicht das Parlament lediglich einer Entscheidung aus, was kaum als verantwortungsbewusstes Handeln bezeichnet werden kann.

Die breite Koalition umfasst Gruppen von Abgeordneten mit sehr unterschiedlichen Ansichten. Nach reiflicher Überlegung konnte ich mich mit keiner von ihnen identifizieren.

Abgeordnete, die gegen einen effizienten Schutz geistiger Eigentumsrechte als solcher sind, oder anders gesagt, die sich links außen im Parteienspektrum befinden, haben gegen die Richtlinie gestimmt, aber ich gehöre nicht zu ihnen.

Weitere ‚Nein’-Stimmen kamen von Abgeordneten, die gegen ein System sind, das einen solchen Schutz auf europäischer Ebene bietet, oder anders gesagt, die sich rechts außen befinden. Auch deren Ansichten teile ich nicht, da in vielen Ländern die Anmeldung von Erfindungen sehr teuer ist.

Eine Reihe von Abgeordneten hat gegen die Richtlinie gestimmt, da sie für einen stärkeren politischen Einfluss des Parlaments auf das Legislativverfahren eintreten. Deren Vertreter sind in allen Fraktionen zu finden, aber ich kann mich auch ihrer Position nicht anschließen.

Schließlich haben alle die Abgeordneten dagegen gestimmt, nach deren Meinung dieser Vorschlag für eine Richtlinie eine Bedrohung der nationalen Interessen Polens darstellt, mit anderen Worten, polnische MdEP. Abgesehen von der Tatsache, dass es uneingeschränkte Möglichkeiten für Änderungsanträge gibt, ist dies eine irrige Annahme.

Ob der Patentschutz nun weit oder eng gefasst wird, er ist der privaten Investition in Innovationen und damit der Schaffung von Arbeitsplätzen für Forscher förderlich. Die USA geben fast zweimal so viel für derartige Investitionen aus wie Europa, und einer der Hauptgründe dafür ist der in den USA bestehende breit gefasste Patentschutz. Dennoch haben viele Redner in der Aussprache dieses Land als negatives Beispiel und als Warnung hervorgehoben.

   . Ich begrüße die im Bericht enthaltenen Empfehlungen. Vor allem begrüße ich, dass meine Ablehnung der willkürlichen Grenzen für maritime Regionen, die Anspruch auf Förderung im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit haben, akzeptiert wurde. Andernfalls hätte dies Norfolk und anderen Teilen meines Wahlkreises die Möglichkeit des Zugangs zu entsprechender Finanzierung vorenthalten, und zwar trotz ausgeprägter historischer und kultureller Verbindungen zu anderen Nordseeanrainerstaaten. Meine Region hat sich umfassend an der interregionalen Zusammenarbeit beteiligt, und das Beharren des Parlaments auf der Beibehaltung einer unabhängigen Komponente für diese Art der Zusammenarbeit kommt dem Osten Englands, Großbritannien und all jenen zugute, die von der Zusammenarbeit und dem Austausch über europäische Grenzen hinweg profitieren wollen.

   . Ich glaube, dass wir unbedingt einen besseren Überblick über die von Anlagen freigesetzten Schadstoffmengen bekommen und der Öffentlichkeit leichteren Zugang zu diesen Informationen verschaffen müssen, indem die Anlagenbetreiber verpflichtet werden, ihre Emissionen mitzuteilen.

Diese Zielsetzungen sind in dieser Regelung enthalten, deren Anliegen darin besteht, ein Europäisches Register zur Erfassung der Freisetzung und Übertragung von Schadstoffen einzurichten, und die mit dem Vorschlag für einen Beschluss über den Beitritt der EU zum UN-ECE-Protokoll vom 21. Mai 2003 und zur Übernahme von dessen wichtigsten Teilen in europäisches Recht in Verbindung steht.

   . Umweltfragen sind ein zentrales Thema von Politikmaßnahmen für die Zukunft Europas. Dementsprechend halte ich es für notwendig, Instrumente zu schaffen, um die Öffentlichkeit für Probleme im Umweltbereich zu sensibilisieren und eine bessere Umsetzung von Umweltrechtsvorschriften zu fördern. Anliegen des Berichts von Herrn Blokland ist die Einbeziehung der entsprechenden Abschnitte des UN-ECE-Protokolls vom Mai 2003 in das Gemeinschaftsrecht.

Dieser Bericht wird einen leichteren Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen ermöglichen und für einen besseren Überblick über die von Anlagen freigesetzten Schadstoffmengen sorgen.

Deshalb habe ich für den Bericht von Herrn Blokland gestimmt.

   . Die wesentliche Schwäche dieser Entschließung liegt darin, dass sie von der Entschließung des Parlaments zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 behindert wird, die eine Finanzzuweisung von 0,41 % des BNE der Gemeinschaft für die Struktur- und Kohäsionsfonds akzeptiert. Angesichts des gestiegenen Kohäsionsbedarf aufgrund der Erweiterung und wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten würde dieser Betrag hinter dem zurückbleiben, was notwendig ist.

Deshalb haben wir erneut eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, darunter eine Aufstockung der Beträge für die Strukturfonds, um einen vollständigen Ausgleich für die Regionen leisten zu können, die dem statistischen Effekt unterliegen, und um Auslaufmechanismen für den Kohäsionsfonds in die Tat umsetzen zu können. Zu unserer Bestürzung wurden sie von der Mehrheit dieses Hohen Hauses abgelehnt.

Wir bedauern auch die Ablehnung unserer Vorschläge zur Abschaffung von Mechanismen, die die Umsetzung der Strukturfonds beeinträchtigen, nicht zuletzt auch den Umfang der Kofinanzierung und Vorfinanzierung und die Bindung des Kohäsionsfonds an den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Gleiches gilt für unsere Vorschläge zur Abschaffung von Mechanismen, die das Ausgabenziel der Strukturfonds untergraben (die N+2-Regel).

Außerdem sollte unseres Erachtens die Beschränkung von Zuweisungen langfristiger öffentlicher Beihilfen an Unternehmen verstärkt werden, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsplätze, wie wir vorgeschlagen haben.

   . – Die Reform der Strukturfonds wird die von der Ost-Erweiterung verursachten Probleme nicht lösen, aber Frankreich benachteiligen.

Brüssel, das nicht in der Lage war, die Kosten der Erweiterung um das durch vier Jahrzehnte Kommunismus zugrunde gerichtete Osteuropa einzuschätzen, wird den neuen Mitgliedstaaten 190 Milliarden Euro an Regionalhilfe zahlen. Werden diese Summen ihnen die wirtschaftliche Integration in die Europäische Union erleichtern? Angesichts des Fiaskos in den neuen deutschen Bundesländern, das heißt der ehemaligen kommunistischen DDR, kann man daran wohl zweifeln.

Diese Ausrichtung der Regionalpolitik auf die östlichen Länder wird indessen schwerwiegende Folgen für Frankreich haben:

- Sie wird den Frankreich zugewiesenen, ohnehin schon bescheidenen Anteil noch weiter schmälern. So erhalten Korsika und das französische Hennegau in der Region Nord Pas de Calais seit fünf Jahren nicht mehr die für die armen Regionen Europas bestimmten Strukturfonds.

- Die Erhöhung der Regionalausgaben, die zum größten Budgetposten Europas geworden sind, wird zu einer Verringerung der Agrarausgaben, die unseren Landwirten zugute kamen, sowie zu einem Anwachsen des Brüsseler Haushalts und somit zu einer Aufstockung des französischen Beitrags zu diesem Haushalt führen.

Mehr denn je erweist sich die europäische Regionalpolitik, die von den Euroföderalisten der UMP und der PS als ein warmer Regen für unsere Regionen hingestellt wird, als eine wirtschaftliche und soziale Hochstapelei.

   . Ich begrüße die Annahme dieses Zwischenberichts über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds. Vor allem bin ich erfreut, dass ein neuer Absatz in Artikel 3 angenommen wurde, in dem erklärt wird, dass dem statistischen Effekt unterliegende Regionen – wie die Algarve – ausreichende finanzielle Unterstützung erhalten müssen, um sie in die Lage zu versetzen, den Konvergenzprozess fortzusetzen, und dass zwischen ihnen kein Unterschied unter Zugrundelegung der Bevölkerung bestehen sollte.

Diese auf der Bevölkerung basierenden Kriterien, die im Verhandlungspaket der luxemburgischen Präsidentschaft für die Finanzielle Vorausschau 2007-2013 enthalten sind, entbehren jeglicher objektiver Grundlage. Sie sollten deshalb nicht länger als Basis für ungerechte und unverhältnismäßige Unterscheidungen dienen, spielen sie doch in der Geschichte der Solidarität zwischen EU-Regionen nur eine untergeordnete Rolle.

   . Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der gewährleisten sollte, dass auch künftig europäische Gelder für das Hochland und die Inseln von Schottland bereitgestellt werden, und der Anlass zu der Hoffnung gibt, dass andere Teile Schottlands ebenfalls weiterhin Anspruch auf Mittel aus den europäischen Strukturfonds haben werden.

Natürlich kennt niemand den exakten Umfang der vorgesehenen Mittel, solange wir keine Einigung über den Haushalt erzielt haben.

Ich begrüße die vorgeschlagenen Reformen, die die Qualität der Strukturfondsausgaben durch Vereinfachung, bessere strategische Planung, weniger Verwaltungsaufwand und mehr Transparenz und Kontrolle verbessern sollten.

   Ich habe, wie die Mehrheit meiner Fraktion, für den Bericht Hatzidakis gestimmt, weil er

· die Regionen unterstützt, die Gefahr laufen, durch den statistischen Effekt der Erweiterung benachteiligt zu werden;

· fordert, die Gebiete in äußerster Randlage im Hinblick auf den Zugang zu den Strukturfonds besonders zu berücksichtigen;

· vorschlägt, dass nicht ausgegebene Mittel auf der Grundlage der N+2-Regel neuverteilt und für Regionen aufgewendet werden, die sie gut nutzen können;

· jegliche Renationalisierung der Ausgaben der Regionalpolitik ablehnt;

· eine gerechte Behandlung von Inseln und dünn besiedelten Regionen fordert;

· die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu einer obersten Priorität der Kohäsionspolitik macht.

Die von mir gemeinsam mit anderen Europaabgeordneten der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke eingereichten Änderungsanträge

· stärken den Text und machen der Europäischen Kommission und dem Rat gegenüber klar, dass Wettbewerbsfähigkeit und Unternehmergeist nicht gefördert werden können, wenn sie zu Lasten der nachhaltigen Entwicklung und des Zusammenhalts gehen;

· fordern eine Aufstockung der Mittel für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds, da ein ungleiches Europa nicht lebensfähig ist;

· fordern eine bessere Kontrolle der staatlichen Beihilfe, um dadurch zu verhindern, dass sie für Unternehmen einen Anreiz zur Verlagerung bietet und damit zu Lasten der Arbeitnehmer in den verschiedenen Regionen geht.

   . Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil er meiner Meinung nach eine Fülle von Aspekten abdeckt, die für Portugal von großer Bedeutung sind und von denen auch die Europäische Union, an die ich glaube, profitieren kann. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung, der Europäische Sozialfonds und der Kohäsionsfonds besitzen alle höchste Bedeutung für die Förderung der Ziele Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung von Wohlstand und Abbau der gewaltigen regionalen Unterschiede. Deshalb habe ich erfreut festgestellt, dass der Berichterstatter auf Bereiche eingegangen ist, die ich für wesentlich halte. So wird im Bericht beispielsweise jeder Versuch abgelehnt, die Regionalpolitik zu renationalisieren und die Beträge staatlicher Beihilfen für die am stärksten benachteiligten Regionen zu verringern. Gleichzeitig setzt sich der Vorschlag der Kommission für die Bestrafung von Unternehmen ein, die Tätigkeiten verlagern, aber weiter die Vorteile von Gemeinschaftsmitteln genießen.

   . Der Bericht Hatzidakis erläutert die künftige Reform der Strukturfonds aus der Sicht des Europäischen Parlaments. Die Aufnahme des „statistischen Effekts“, die Anerkennung von dem „natürlichen Effekt“ unterliegenden Regionen, die Ablehnung einer 150-km-Grenze für die Festlegung maritimer Regionen, die Betonung von Fragen der Chancengleichheit sowie von ökologischen Belangen sind samt und sonders zu begrüßen. Die Labour Party im Europäischen Parlament hat sich zu Änderungsantrag 42 und der ursprünglichen Ziffer 13 aufgrund der jeweiligen Formulierung der Stimme enthalten.

   Die Kommunistische Partei Griechenlands hat gegen die Berichte über die Strukturfonds für das Vierte Gemeinsame Förderkonzept 2007-2013 gestimmt, da diese sich in den Dienst der volksfeindlichen Politik der EU sowie der Steigerung der Profite des Großkapitals stellen.

Die Strukturfonds werden von den Regierungen benutzt, um die Plutokratie und die imperialistischen Pläne der Mitgliedstaaten sowie die Konzentration des Kapitals und die Ausdehnung der Monopole zu stärken.

Sie werden dazu eingesetzt, um die gegen die Löhne und die sozialen Rechte der Arbeitnehmer sowie gegen die Gesundheit, die Sozialfürsorge und die Bildung gerichteten kapitalistischen Umstrukturierungen zu fördern und radikale Veränderungen in der Landwirtschaft und in anderen Bereichen vorzunehmen. Sie werden missbraucht für ideologischen Terrorismus, für die Finanzierung der imperialistischen Aggressionen der EU und der NATO sowie für Bestechung und Korruption, um die Arbeiter- und Volksbewegung irrezuführen.

Das Gesetz der asymmetrischen Entwicklung ist unerbittlich. Die sozialen und regionalen Disparitäten verschärfen sich, anstatt sich zu verringern. Die Werktätigen und insbesondere die Bewohner von Inseln, abgelegenen Gebieten und Bergregionen in Griechenland sind mit enormen Problemen konfrontiert.

Die Behauptungen über die Förderung der Konvergenz- und der Kohäsionspolitik der EU durch die Strukturfonds sind ein riesiger Betrug gegenüber den Arbeitern, den Frauen, den Landwirten und den einfachen Menschen.

Griechenland stellt ein typisches Beispiel dar, da nach den Statistiken sieben griechische Regionen, das heißt 80 % der Bevölkerung, Gefahr laufen, aus dem Ziel 1 der Finanzierung durch die Strukturfonds herauszufallen.

   . Unserer Meinung nach ist eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit diesem Vorschlag für eine Verordnung für den Kohäsionsfonds – wie schon in der vorhergehenden Verordnung – die Bindung des Kohäsionsfonds an den Stabilitäts- und Wachstumspakt, also die Möglichkeit der Unterbrechung des gesamten oder eines Teils der finanziellen Unterstützung aus dem Fonds für Kohäsionsländer wie Portugal für den Fall, dass der Beschluss nach Artikel 104 Absatz 8 des EG-Vertrags zur Anwendung kommt. Damit wird das betreffende Land zweimal bestraft, und der Vorschlag des Berichterstatters, dass dies Inhalt eines politischen Beschlusses des Rates sein muss und nicht automatisch eintreten darf, löst das Problem nicht.

Wir sind außerdem gegen die Anwendung der so genannten N+2-Regel auf den Kohäsionsfonds, was neue Beschränkungen für die Nutzung dieser Mittel durch Länder zur Folge hat, die angehalten sind, den Stand ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung auf Gemeinschaftsdurchschnitt anzuheben.

Ferner halten wir die für diesen Fonds für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehenen Beträge für unzureichend, und zwar vor allem vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung.

Angesichts der Ablehnung der Vorschläge, die wir zur Änderung dieser und anderer Maßnahmen, die aus unserer Sicht in die falsche Richtung gehen, eingereicht haben, haben wir gegen diese Entschließung gestimmt.

   . Einer der zentralen Punkte der Debatte über die Zukunft Europas ist natürlich der „statistische Wohlstand“. Jeder Aspekt dieses Fonds ist von größter Bedeutung, doch der Aspekt, der mir – und ohne Zweifel den nationalen Behörden - am meisten Sorge bereitet, ist der eines scheinbaren Wohlstands als Folge einer tatsächlichen Verarmung aufgrund des Verlust von Unterstützung, wodurch ein nicht abgeschlossener Wachstumszyklus unterbrochen wird. Das ist das Hauptproblem für Portugal in Gesprächen über die Zukunft dieses Fonds, und das ist meine größte Sorge. Ich begrüße es, dass man im Bericht daran gedacht hat darauf hinzuweisen, dass für diese Frage eine angemessene politische Lösung gefunden werden muss.

   . Der Beitritt von zehn neuen Ländern stellt den inneren Zusammenhalt der EU vor eine seiner größten Herausforderungen. Er hat die Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung und die regionalen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichte in der gesamten Union verschärft. Das erfordert größere Anstrengungen vonseiten der EU-Kohäsionspolitik, die derzeit von Grund auf reformiert wird, um den Auswirkungen der Erweiterung Rechnung zu tragen.

In einer auf 25 Länder erweiterten Union müssen die Instrumente der Kohäsionspolitik mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, die wiederum gerecht auf die am stärksten benachteiligten Regionen zu verteilen sind, und zwar nicht nur in den „neuen“ Mitgliedstaaten, sondern auch in den „alten“. Das muss so geschehen, dass wir bei der Schließung der Kluft zwischen dem Entwicklungsniveau der verschiedenen Regionen und dem Rückstand bestimmter EU-Regionen (dem derzeitigen Ziel „Konvergenz“) sowie bei der Erfüllung des neuen Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ vorankommen können.

Die in den einzelnen zur heutigen Abstimmung vorliegenden Berichten enthaltenen Empfehlungen, insbesondere die meines Fraktionskollegen Herrn Fava zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dienen diesen Anliegen.

Was die Zuweisung dieser Mittel anbelangt, so erwarten wir mit Interesse die Einigung des Rates zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013, die – so hoffen wir – den neuen Herausforderungen für die EU-Kohäsionspolitik gerecht werden wird.

   . Ich begrüße mit Nachdruck die Annahme meiner Schlüsseländerungsanträge für die EFRE-Verordnung, die unter Beachtung der Nichtdiskriminierung umfassenden Zugang zu entsprechenden Mitteln gewährleisten werden und den Einsatz des Fonds zur Lösung besonderer sozialer, ökonomischer und ökologischer Probleme anstreben werden, denen sich vor allem ländliche Regionen wie mein Wahlkreis gegenübersehen. Dies soll vor allem mithilfe von Diversifizierungsmaßnahmen, Unternehmergeist und durch die Ankurbelung des lokalen Arbeitsmarktes geschehen. Ich begrüße ferner die Annahme meiner Änderungsanträge zur Begrenzung der von Unternehmen und Haushalten hervorgerufenen Folgen für die Umwelt und zur vorrangigen Berücksichtigung des Klimawandels, des Schutzes der Artenvielfalt, des Umweltmanagements und der nachhaltigen Energieerzeugung bei der Verwendung der Mittel. Diese Bereiche verfügen im Osten von England über ein enormes Wachstumspotenzial.

   . Portugal hat in den letzten Jahren beträchtliche Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung erhalten. Auf nationaler Ebene könnten wir über einige – oder eigentlich viele – der Prioritäten streiten, die von den einzelnen Regierungen für die Verwendung dieser Mittel gewählt wurden, und können unsere Enttäuschung über die letztendliche Wirkung äußern, da uns eigentlich mehr und auch Besseres zusteht. Dessen ungeachtet müssen wir den immens positiven Einfluss anerkennen, den dieser Fonds für Portugal hat, und uns auf die Bestimmungen konzentrieren, die für ihn künftig gelten werden. Dementsprechend befürworte ich die in diesem Bericht aufgeführten Prioritäten, wie etwa sicherzustellen, dass diese Mittel gerechter verteilt werden, sodass die vergangene und die künftige Erweiterung nicht den am wenigsten entwickelten Regionen und Ländern der EU zum Schaden gereichen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auch dem „statistischen Wohlstand“ gelten, der kein wirklicher Wohlstand ist und nicht als solcher behandelt werden sollte.

   . Ich begrüße diesen Bericht generell, freue mich aber ganz besonders über die überwältigende Unterstützung für die Vorschläge zur Sicherung der Nichtdiskriminierung und der Zugänglichkeit für 50 Millionen Behinderte zu Waren und Dienstleistungen, Infrastrukturen und Gebäuden sowie zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die im Rahmen der neuen Verordnung im Zeitraum 2007-2013 finanziert werden sollen.

Besonders zu begrüßen ist der Standpunkt zu Artikel 2 der EFRE-Verordnung, in dem auf die Förderung der sozialen Integration und die Notwendigkeit der Beseitigung von Hindernissen für Behinderte beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen und Gebäuden verwiesen wird.

   – Frau Präsidentin! Heute ist ein dramatischer schwarzer Tag für die neuen Mitgliedstaaten, die sich einer neuen Diskriminierung ausgesetzt sehen.

Mit den Berichten Hatzidakis, Fava und Andria sind die Spielregeln geändert worden. Durch die direkte Änderung der N+2-Regel für den Kohäsionsfonds und die Ablehnung der Beteiligung des Privatsektors werden die Möglichkeiten der neuen Mitgliedstaaten zur Inanspruchnahme der Strukturfonds verändert und stark beschnitten. Dies ist eine Diskriminierung gegenüber den örtlichen Behörden und den zivilgesellschaftlichen Organisationen der neuen Mitgliedstaaten. Alle Abgeordneten der neuen Mitgliedstaaten haben einmütig für die Verteidigung ihrer Interessen gestimmt. Es handelt sich um eine Diskriminierung und einen Mangel an Solidarität von Seiten des Parlaments. Dies ist eine sehr negative Botschaft an die Adresse der neuen Mitgliedstaaten.

   . Die Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts durch die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit gehört zu den grundlegenden Zielen der Union. Eine solche Zusammenarbeit fördert die ausgewogene und harmonische Entwicklung der Europäischen Union.

Zu diesem Zweck hat die Union interne und externe Instrumente für die grenzübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der EU eingerichtet. Deshalb sind Maßnahmen zum Abbau von Schwierigkeiten bei der Abwicklung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung.

Aus diesem Grund unterstütze ich den Bericht von Herrn Olbrycht über die Schaffung eines Instruments auf gemeinschaftlicher Ebene, das es ermöglicht, im Gemeinschaftsgebiet kooperative Verbände zu gründen, die mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind und als „Europäische Verbünde für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (EVGZ)“ bezeichnet werden. Meiner Meinung kann ein derartiges Instrument einen positiven Beitrag zur Ausgewogenheit des territorialen Zusammenhalts in Europa leisten.

   . Die britische Konservative Partei unterstützt den Europäischen Sozialfonds und generell auch die vom Berichterstatter vorgenommenen Änderungen am Bericht. So enthielt vor allem die erste Blockabstimmung über 80 Änderungsanträge positive Veränderungen, deren Ziel darin besteht, die Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Nicht befürworten können die konservativen Abgeordneten jedoch Änderungsantrag 58, in dem es konkret um die Förderung des Kapazitätsaufbaus und von Vernetzungstätigkeiten der Nichtregierungsorganisationen geht.

   . Die vom Parlament über den Europäischen Sozialfonds angenommene Entschließung lehnt sich insofern eng an den Vorschlag der Kommission an, als sie ein starkes Gewicht auf die Europäische Beschäftigungsstrategie und die Strategie von Lissabon legt. Sicher wurden hier und da einige Änderungen vorgenommen, um die Lehren aus dem Programm EQUAL, die Gleichstellung der Geschlechter sowie den Kampf gegen Armut und Behinderungen zu berücksichtigen.

Doch wir bedauern, dass vier unserer Vorschläge abgelehnt wurden, die darauf gerichtet waren,

- die Qualität der Arbeit in all ihren Aspekten, und zwar über die Frage der Ausbildung und des Erwerbs von neuen Fähigkeiten hinaus, durch die weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen (Hygiene und Sicherheit, Gesundheit und Arbeitszeitgestaltung), stabile Vertragsbeziehungen, angemessene Vergütung und familienverträgliche Arbeitszeiten zu fördern;

- in Anbetracht der sozialen und wirtschaftlichen Lage in jedem Mitgliedstaat und der sozialen Herausforderungen für die Union einen breit angelegten Förderrahmen zu schaffen, bei dem das Augenmerk auf der Steigerung der Qualifikation der Arbeitnehmer, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, dem Ziel der Vollbeschäftigung mit Arbeitsplätzen von hoher Qualität und verbunden mit Arbeitnehmerrechten sowie dem Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung liegt.

   . Der Europäische Sozialfonds (ESF) hat stets eine Schlüsselrolle in der europäischen Entwicklung gespielt, wenn auch im Laufe der Zeit mit einigen Richtungsänderungen bei den Interventionsbereichen.

Der jüngste Vorschlag der Kommission lässt sich in zwei Teile untergliedern: der eine zielt ab auf die Modernisierung des europäischen Sozialmodells durch Investition in die Menschen, der andere auf die Vereinfachung von Texten und Verfahren.

Ich begrüße zwar den Vorschlag der Kommission, befürworte aber die Überlegung, dass die Maßnahmen des ESF nicht ausschließlich für die Regionen bestimmt sein sollten, die unter das Ziel „Konvergenz“ fallen. Ganz im Gegenteil sollte vielmehr meines Erachtens die Unterstützung für die Menschen ohne Diskriminierung geleistet werden. Dementsprechend befürworte ich den Änderungsantrag zu Artikel 3 Absatz 1 mit dem Ziel der Erweiterung des Anwendungsbereichs dieses Fonds und unterstütze generell den Bericht Silva Peneda.

   . Viele der Ziele dieses Berichts in Bezug auf eine nachhaltige Eingliederung, soziale Sicherheit und größere Gleichstellung sind erstrebenswert. Allerdings werden diese Fragen am besten auf niedrigeren Beschlussebenen und nicht auf EU-Ebene behandelt.

Zur Eindämmung des zunehmenden Zentralisierungs- und Regulierungseifers der EU müssen die Aufgaben der Union deutlich abgesteckt und der Haushalt in Grenzen gehalten werden. Vor diesem Hintergrund können wir den Vorschlag für eine Mittelzuweisung zum Europäischen Sozialfonds in Höhe von 336,2 Milliarden Euro im Zeitraum 2007 bis 2013 nicht unterstützen.

   . Ich begrüße nachdrücklich die Mehrzahl der Änderungen zur Verordnung über den Europäischen Sozialfonds, die darauf abzielen, mithilfe der EFS-Gelder die soziale Integration und die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Das gilt insbesondere für meine Änderungsanträge, bei denen es um die Verbesserung der Zugänglichkeit des Arbeitsumfelds für Behinderte und die Unterweisung der Arbeitgeber in Chancengleichheit bei der Einstellung, in Behindertenbewusstsein und Nichtdiskriminierung geht. Ich begrüße ferner die Annahme meiner Änderungsanträge zur vorrangigen Einbeziehung der lokalen Gemeinschaften und Unternehmen sowie zur Förderung lokaler Entwicklungsinitiativen, wie soziale Stadtprojekte, des lebenslangen Lernens und einer aktiven Bürgerschaft. Bürgernahen Freiwilligenorganisationen muss die Möglichkeit gegeben werden, sich an unseren Finanzierungsprogrammen zu beteiligen. Die gezielte Ergänzung von Beschäftigungs- und Wachstumskriterien in meinen Änderungsanträgen durch soziale Indikatoren wie Qualifikationsdefizite, die Anzahl älterer Menschen und Alleinerziehende bedeutet, dass die Bedürfnisse von Inseln der Armut in ansonsten relativ wohlhabenden Regionen wie der von mir vertretenen Region Ostengland auch künftig auf europäischer Ebene Berücksichtigung finden.

   . Der Europäische Sozialfonds ist seit über 40 Jahren das Finanzinstrument der europäischen Sozialpolitik und gilt weithin als nachhaltiger Erfolg. Im Übrigen ist Portugal ein privilegierter Zeuge dieses Erfolgs.

Diesem Fonds kommt gerade zum jetzigen Zeitpunkt eine besondere Bedeutung zu, da unsere Bemühungen der Umsetzung der Ziele der Lissabon-Strategie gelten müssen. Es liegt wirklich sehr in Portugals Interesse, dass diese Strategie, die in Lissabon festgelegt wurde, Realität wird, und zwar nicht als immer wiederkehrende Absichtserklärungen, sondern mit praktischen Schritten, realistischen Festlegungen von Prioritäten und wirksamen Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund verdienen sowohl die vom Rat als auch die vom Berichterstatter unterbreiteten Vorschläge meine uneingeschränkte Unterstützung, da sich beide eindeutig dieser Anliegen annehmen.

   . Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei haben heute den Vorschlag des Europäischen Parlaments über den Europäischen Fischereifonds abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist eine umfassende Neustrukturierung des Europäischen Fischereifonds erforderlich, wie sie auch von der Kommission vorgeschlagen wird. Wir sind jedoch nicht der Meinung, dass die Fischereipolitik zusätzliche Mittel benötigt.

   . Obwohl diese Entschließung einige Punkte enthält, die wir begrüßen, haben wir aufgrund von zwei Punkten gegen sie gestimmt:

- Der Vorschlag der Kommission über den Europäischen Fischereifonds steht im Einklang mit den finanzpolitischen Leitlinien der jüngsten Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik im Jahre 2002, die wir abgelehnt haben.

- Die Finanzzuweisung für den Zeitraum 2007-2013 beläuft sich auf 4,9 Milliarden Euro. Das ist praktisch der gleiche Betrag wie die in der Agenda 2000 für die EU der 15 vorgesehene Summe. Dies reicht eindeutig bei weitem nicht aus, um die Herausforderungen, denen sich der Fischereisektor und die von ihm abhängigen Regionen gegenübersehen, in Angriff zu nehmen.

Die Aufstockung der für diesen Fonds eingestellten Haushaltsmittel wird entscheidend dafür sein, dass die Unterstützung für die traditionelle kleine Küstenfischerei sichergestellt ist, Investitionen in die Erneuerung und Modernisierung der Flotte abgesichert sind, sozioökonomische Maßnahmen zum Ausgleich für die Reduzierung des Fischereiaufwands ergriffen werden, Wiederauffüllungspläne finanziert werden und Verarbeitung und Vermarktung im Bereich der Aquakultur unterstützt werden, und zwar unter Einbeziehung der Fischer und ihrer Berufsverbände entsprechend dem Grundsatz des Ko-Managements.

Wir bedauern schließlich auch die Ablehnung unserer Vorschläge, Ausgleichszahlungen für Einkommensverluste der Fischer infolge von Wiederauffüllungsplänen zu finanzieren und Eigner und Arbeitnehmer im Falle dauerhafter Einstellung in Bezug auf öffentliche Beihilfen gleichzustellen.

   – Die europäischen und französischen Fischer brauchen kein neues Finanzinstrument - gestern das FIAF und heute der Europäische Fischereifonds -, sondern Zukunftsperspektiven.

Die nachhaltige Entwicklung und das Vorsorgeprinzip als die der Gemeinsamen Fischereipolitik zugrunde liegenden Grundsätze dienen nur dazu, eine im Hinblick auf die Fischereitätigkeit, auf Fischereizonen und –tage sowie Abkommen mit Drittländern restriktive Politik zu verschleiern.

Unter dem Vorwand des Ressourcenschutzes werden die Fischer abgeschafft – so sieht insgesamt das Konzept der Europäischen Kommission aus, die zudem den Flotten aus Drittländern nicht die gleichen Vorgaben und Belastungen auferlegt wie den europäischen Fischern.

Im Gegensatz zu dieser Politik wollen wir die Entwicklung der französischen Fischerei fördern, die indirekt für den Lebensunterhalt von 100 000 Menschen sorgt, um unser Handelsdefizit zu verringern und den Fischern zu ermöglichen, unter optimalen Arbeits- und Sicherheitsbedingungen von ihrer Tätigkeit zu leben.

   . Die portugiesischen Behörden und die Vertreter Portugals in Gemeinschaftsorganen müssen den Problemen der Fischerei besondere Aufmerksamkeit schenken. Es ist zu begrüßen, dass das Meer, und natürlich die Fischerei, wieder ein Hauptthema der nationalen Entwicklung ist. Deshalb ist es dringend geboten, dass wir diesem Bericht höchste Bedeutung beimessen, damit wir unsere legitimen Interessen schützen können. Damit meine ich vor allem das Ersetzen alter Schiffe, die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Maßnahmen zur Modernisierung der Fischereiflotte, den Schutz der kleinen Fischerei, die Aquakultur, die Vermarktung und geographische Belange. Immerhin darf Portugal nicht vergessen, dass es in seinen Küstengebieten – aufgrund der Geschichte und Geographie des Landes – große Ballungsgebiete gibt und ein Ausschluss dieser Gebiete von der Gemeinschaftsförderung nicht gerechtfertigt wäre.

Wie ich sagte, dies sind die Hauptfaktoren, die mein Stimmverhalten beeinflusst haben.

   . Der Bericht Casa rollt die Reformen der Gemeinsamen Fischereipolitik aus dem Jahre 2002 wieder auf. Die Labour Party im Europäischen Parlament kann den Bericht nicht unterstützen, weil er auch Zuschüsse für die Erneuerung und Modernisierung der Flotte sowie gemischte Gesellschaften vorsieht. Die Verwendung öffentlicher Mittel für den Bau neuer Schiffe und damit die Erhöhung der Kapazität ist zu einer Zeit, da die Bestände vieler Fischarten bedroht sind, unvertretbar. Wenn es dem Europäischen Parlament mit der Nachhaltigkeit ernst ist, dann ist es sehr traurig, dass dieser Bericht von so vielen Abgeordneten unterstützt wurde.

   .In der angenommenen Entschließung, die, wie man feststellen muss, in einigen Punkten nicht zufrieden stellend ist, geht es darum, den Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen zu modernisieren. Zu Ungleichbehandlung kann es nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch beim Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg kommen. Die Überwachung der Gepflogenheiten muss somit alle diese Bereiche umfassen.

Zusammen mit den Sozialpartnern müssen die Mitgliedstaaten gegen das Problem des anhaltend starken geschlechtsspezifischen Lohngefälles und der Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt vorgehen, und zwar mithilfe von ordnungspolitischen Regelungen, die es sowohl Frauen als auch Männern ermöglichen, Beruf und Familie besser miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören auch Regelungen für einen Elternurlaub, den beide Elternteile in Anspruch nehmen können, sowie die Schaffung von zugänglichen und erschwinglichen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und abhängige Personen.

Wenn wir eine Gleichstellung von Männern und Frauen erreichen wollen, müssen außerdem Veränderungen vorgenommen werden, die Männer und Frauen gleichermaßen betreffen. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Mitgliedstaaten im Zusammenspiel mit den Sozialpartnern Strategien zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter umsetzen.

   . Wir unterstützen voll und ganz die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Beschäftigung und Beruf. Dies ist ein zentrales Thema, um das sich internationale Organisationen wie die ILO in verdienstvoller Weise bemühen. Unserer Ansicht nach sollte die EU diese Art von Fragen nicht in weitreichenden Berichten regeln, die die Form politischer Programme haben. Es ist nicht Sache der EU, sich um so wichtige nationale Themen wie Arbeitszeitregelung und Elternurlaub zu kümmern. Dies können die Mitgliedstaaten in Übereinstimmung mit bereits abgeschlossenen internationalen Verträgen sehr gut selbst festlegen.

   . – Wenn die Europäische Kommission Initiativen ergreift, um die Rechtsgrundlage zu vereinfachen und zu stärken und um gemeinschaftliche Rechtsbestimmungen zu kodifizieren, kann sie auf uns zählen.

Diese Initiative findet meine volle Zustimmung, denn sie betrifft die seit 1975 erlassenen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern. Trotz ihrer Mängel und ihrer unvollständigen Umsetzung haben diese Rechtsvorschriften stark zum Abbau der Diskriminierung von Frauen, insbesondere im Arbeitsleben, beigetragen.

Da ich zu einer Generation gehöre, die unter allen möglichen und unmöglichen Diskriminierungen zu leiden hatte, kann ich die positiven Auswirkungen der gemeinschaftlichen Gleichbehandlungspolitik voll und ganz ermessen.

Zweifellos wären neben der Kodifizierung auch Neuerungen angebracht. Unsere Forderungen nach der Verbesserung dieser Rechtsvorschriften sind hier dargelegt worden, auch was die Selbständigen und die mithelfenden Ehepartner betrifft.

Unsere Berichterstatterin und ich hatten mit anderen Kolleginnen und Kollegen unserer Fraktion große Mühe, die abwegigen Forderungen bestimmter Extremistinnen abzuwehren, die kontraproduktiv für die Beschäftigung und die Chancengleichheit der Frauen waren, die damit angeblich gefördert werden sollten.

Unsere Änderungsanträge bezwecken, die Annahme dieses wichtigen Rechtstextes in zweiter Lesung nicht übermäßig zu verzögern, indem sie diesen an die allgemeine Philosophie des Rates angleichen.

   . Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist im Gemeinschaftsrecht seit Jahrzehnten verankert, dennoch konnte die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bis heute nicht beseitigt werden. Das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU ist nach wie vor erschreckend hoch, obwohl die Erwerbsquote von Frauen gestiegen ist. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der Europäischen Union beträgt immer noch durchschnittlich 16 %. Dies steht oft im direkten Zusammenhang damit, wie gut Familie und Beruf in Einklang gebracht werden.

Deshalb unterstütze ich den Kommissionsvorschlag, mit dem das Gemeinschaftsrecht im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen vereinfacht werden soll.

Ich bin der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Gemeinschaftsrechts ergreifen müssen, indem sie Aufklärungskampagnen für ein Umdenken im Berufsalltag fördern. Dabei können die Sozialpartner eine entscheidende Rolle spielen, indem sie flexible Arbeitsregelungen unterstützen, die sowohl Frauen als auch Männern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.

   . Frau Niebler hat ihre Unterstützung für das Hauptziel der Kommission erklärt, mit dieser Richtlinie das geltende Recht zu vereinfachen und zu präzisieren. Ich teile ihre Auffassung, dass diese Neufassung der Richtlinie für das Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der Gleichbehandlung von Männern und Frauen einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.

Ich befürworte den Bericht von Frau Niebler, der auf die Notwendigkeit verweist, das Ziel einer Modernisierung und Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen zu erfüllen, damit ein größeres Maß an Klarheit und Rechtssicherheit gewährleistet werden kann.

Die Berichterstatterin weist ganz richtig darauf hin, dass die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bis heute nicht beseitigt werden konnte. Die rechtlichen Voraussetzungen auf dem Papier sind gegeben, aber die Erfolge in diesem Bereich, der ein Schlüsselelement der sozialen Ziele Europas ist, stehen noch aus.

   . – Wenn es eine Materie gibt, in der die Regeln klar und eindeutig sein müssen, dann ist es zweifellos die des Schuldrechts und der Schuldverhältnisse. Es ist das große Verdienst des Berichts von Frau Wallis, einen Beitrag zur Verbesserung der Rechtssicherheit in diesem Bereich zu leisten.

Sie hat dazu nicht den Weg einer künstlichen Vereinheitlichung aller Rechtsvorschriften gewählt, sondern schlägt vielmehr zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts eine Harmonisierung der Regeln für Normen- und Kompetenzkonflikte vor, was die richtige Methode ist und es ermöglicht, das einzelstaatliche Regelpaket mit der Forderung nach Rechtssicherheit zu kombinieren.

Zu den durch Verletzung des persönlichen Rufes oder der Privatsphäre verursachten Schäden ist anzumerken, dass eine Wiedergutmachung nur äußerst schwer zu erreichen ist. Insbesondere wird das notwendige Recht auf Gegendarstellung immer wieder in seiner Substanz verletzt durch Verfahrensschwierigkeiten, die aufgrund einer missbräuchlichen Auslegung der Pressefreiheit auftreten. Die in diesem Zusammenhang vorgeschlagenen Lösungen sind vernünftig, doch dürfen sie nicht die Rechte der betroffenen Personen beeinträchtigen. Wir werden für diesen Bericht stimmen.

   . Prinzipiell stehen wir dem Vorschlag zur Schaffung einheitlicher streitentscheidender Normenfür das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht positiv gegenüber. Der Vorschlag würde die Verordnungen Brüssel I über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Rom II über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ergänzen. Dies würde zu einer größeren Rechtssicherheit und einem effizienten Binnenmarkt beitragen.

Unseres Erachtens muss jedoch garantiert werden, dass die Verordnung nicht in Konflikt mit der Pressefreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung gerät. Die in Schweden durch das Grundgesetz geschützte Pressefreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung dürfen nicht angetastet werden. Außerdem wäre es unangebracht, die Zulässigkeit von nach schwedischem Recht auf schwedischem Staatsgebiet ergriffenen gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen nach ausländischem Recht zu bewerten.

Auf diesen beiden Gebieten ist es darüber hinaus zweifelhaft, ob es für eine derartige Regelung eine Rechtsgrundlage im EG-Vertrag gibt. Aus diesem Grunde unterstützen wir die Änderungsanträge, nach denen bei gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen das Recht des Landes gelten soll, in dem diese Aktionen durchgeführt werden. Wir lehnen die Änderungsanträge ab, die eine inakzeptable Einmischung in nationale Bestimmungen zur Pressefreiheit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung darstellen.

   . Umweltfragen sind ein zentrales Thema bei den Politikmaßnahmen für die Zukunft Europas. In diesem Sinne wird die Einrichtung nationaler Register zur Erfassung und Übertragung von Schadstoffen (PRTR) ein maßgebender Faktor dafür sein, dass die Öffentlichkeit transparenten und kohärenten Zugang zu Informationen erhält.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt.

   . Wir haben für den Bericht über das Mandat für das Konzertierungsverfahren für den Haushaltsplan 2006 vor der ersten Lesung im Rat gestimmt, denn er bildet eine gute Grundlage für das weitere Haushaltsverfahren. Unseres Erachtens muss jedoch die Struktur des EU-Haushalts modernisiert werden. Das erfordert beispielsweise eine Reform der gemeinsamen Agrarpolitik einschließlich einer Senkung der Interventionspreise auf den Agrarmärkten, einer Verringerung der Direktzahlungen sowie eines allmählichen Übergangs zu nationaler Kofinanzierung. Ferner wäre auch eine Kürzung der Mittel für die internationalen Fischereiabkommen gerechtfertigt. Außerdem meinen wir, dass die Kohäsionspolitik sich an den Bedürfnissen der neuen Mitgliedstaaten ausrichten sollte.

   Wir stimmen für den Bericht über das Mandat für das Konzertierungsverfahren für den Haushalt 2006.

Wir sind jedoch der Auffassung, dass der EU-Haushalt künftig reformiert und modernisiert werden sollte. Dazu ist vor allem eine Reform der Agrarpolitik erforderlich. Wir sprechen uns für eine Kürzung der Agrarbeihilfen aus. Auch meinen wir, dass die Kohäsionspolitik in erster Linie auf die Erfordernisse der neuen Mitgliedstaaten ausgerichtet werden sollte.

   Frau Präsidentin! Ich möchte auf den Bericht Bozkurt zur Stellung der Frauen in der Türkei eingehen. Wir, die elf Abgeordneten der Nea Dimikratia im Europäischen Parlament, haben für den Bericht gestimmt, dessen Ausarbeitung wir mit unseren verschiedenen und zahlreichen Änderungsanträgen unterstützt haben.

Wir messen diesem Bericht aus unterschiedlichen Gründen große Bedeutung bei:

Erstens unterstreicht er, dass die Rechte der Frau einen untrennbaren Bestandteil der Menschenrechte und des gemeinschaftlichen Besitzstandes bilden, den umzusetzen und anzuwenden sich die Kandidatenländer verpflichtet haben. Zweitens legt er den Rahmen für die Fortsetzung unserer Verhandlungen mit der Türkei fest. Im Bericht wird sogar betont, dass der von der Europäischen Kommission auszuarbeitende Bericht, der den Rahmen für die Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und der Türkei bilden wird, ebenfalls die Lage der Frauen sowie die Verpflichtungen der Türkei in Bezug auf diesen Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes einschließen muss.

Bedenken hegen wir gegenüber dem Strafgesetzbuch, weshalb wir gegen Punkt 4 gestimmt haben. Wir begrüßen die Anwendung des Strafgesetzbuches, weisen jedoch darauf hin, dass dies bislang ein zufrieden stellender Punkt war und dass wir in dieser Richtung weitere Schritte anregen müssen.

Es genügt jedoch nicht, das türkische Strafgesetzbuch anzuwenden; es muss überarbeitet werden, da es keinen Bezug auf Ehrenmorde enthält.

   . Unserer Ansicht nach ist die EU eine Werteunion, zu deren Nachbarschaft die Türkei gehört. Daher befürworten wir auch den Bericht, der auf die Stärkung der Rolle der Frauen in der Türkei abzielt.

Wir unterstützen die Annäherung der Türkei an die EU, meinen aber, dass weder die Türkei noch die EU gegenwärtig für einen Zusammenschluss reif sind. Die Türkei erfüllt beispielsweise nicht die für einen Beitritt geltenden Anforderungen bezüglich der Menschenrechte. Aber auch die EU muss sich verändern. Die starren bürokratischen Strukturen und die teure Agrarpolitik müssen vor einem Beitritt der Türkei grundlegend reformiert werden.

   . – Dieser Bericht oder vielmehr diese Anklageschrift dürfte allen Befürwortern eines Europas ohne Grenzen, ohne Kultur und ohne Vergangenheit klarmachen, dass die Türkei kein europäisches Land ist und dass unser westliches demokratisches Modell nicht unbedingt von einer Nation geteilt wird, deren Erbe sich aus anderen Quellen speist.

In diesem Bericht werden alle vom türkischen Staat begangenen schweren Verletzungen der Frauenrechte aufgeführt, angefangen von verschiedenen Formen der Gewalt über den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt bis zu ihrem Fehlen in den politischen Vertretungsorganen. Dieser Bericht schildert auch das diskriminierende System, mit dem Frauen vom frühesten Alter auf eine untergeordnete und zweitrangige Rolle festgelegt werden. Des Weiteren zeigt sich, dass die Türkei ein System der Unterdrückung der Minderheiten, insbesondere der kurdischen Gemeinschaften, aufrechterhält.

Die auf diesem Gebiet von der türkischen Regierung beschlossenen bescheidenen Fortschritte und die Schwierigkeiten bei ihrer praktischen Umsetzung reichen nicht aus, um die im Übrigen ungenügenden Bedingungen für einen Beitritt zur Europäischen Union zu erfüllen.

Unter diesen Umständen und angesichts der bezeichnenden Ergebnisse des französischen und des niederländischen Referendums fordern wir den sofortigen Stopp der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.

   . Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der das Augenmerk auf die Lage der Frauen in der Türkei lenkt. Der Bericht stellt mit Recht fest, dass die Lage der Frauen in der Türkei gekennzeichnet ist durch wirtschaftliche Schwierigkeiten, eine hohe Gewaltrate und eine geringe Beteiligung an der Politik – lediglich 44 der Parlamentsabgeordneten sind Frauen.

Gleichzeitig wird aber auch ganz richtig festgestellt, dass sich die Situation verbessert und dass jüngste Gesetzesreformen, und zwar vor allem in Bezug auf das Strafgesetzbuch, zur Verbesserung der Lage beigetragen haben.

   . Mit ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Lage der Frauen versucht die türkische Regierung sich westlichen Standards zu nähern. Von den ihnen gesetzlich zuerkannten Rechten, profitieren diese im unterschiedlichen Ausmaß: Während die Gleichstellung in elitären Gruppen verwirklicht scheint, hat sich in der breiten Unterschicht noch nicht viel getan. Im Gegenteil, da ihnen oft die Vorteile der staatlich initiierten Modernisierung verwehrt bleiben, bekennen sich immer mehr zu islamistischen Parteien, die vermeintliche „Lösungen“ anbieten und damit einen Auftrieb erleben.

Als kontraproduktiv erweisen sich in diesem Zusammenhang mehrere Faktoren: Zum einen wurde bzw. wird politisches uns soziales Engagement nur gefördert, solange es die Beziehung zwischen den Geschlechtern nicht in Frage stellt, sprich sich die Frauen weiterhin unterordnen. Weiter ist es problematisch, dass die fehlenden sozialen Kontakte zwischen den verschiedenen ethnischen und religiösen Gruppierungen bzw. den einzelnen Schichten zu verhärteten Fronten unter den Frauen geführt haben.

Zudem spricht es von Geringschätzung, wenn der Staat weibliche Arbeitslose nicht in offiziellen Statistiken anführt, weil man davon ausgeht, dass diese ihre „normale Stellung“ als Hausfrau wieder einnehmen. Damit wird nicht nur die eigene Vorbildwirkung unterbunden, sondern entsteht auch ein verfälschtes Bild, welches es im Hinblick auf Beitrittsverhandlungen noch genauer zu betrachten gilt.

   Zusatz als letzter Absatz der mündlichen Abstimmungserklärung von Frau Kratsa nach der Abstimmung vom 6.7.2005:

Wir, die Abgeordneten der Nea Dimikratia im Europäischen Parlament, haben gegen Punkt 4 gestimmt, der der türkischen Regierung Anerkennung für die jüngsten Gesetzesänderungen zollt, wonach bei Ehrenmorden künftig lebenslange Haftstrafen drohen und Komplizenschaft bei Ehrenmorden strafbar ist. Dieser Punkt entspricht nicht der Realität, da Ehrenmorde leider nach wie vor nicht ausdrücklich in dem neuen Strafgesetzbuch behandelt werden, während lebenslange Haftstrafen auf 12 bis 24 Jahre reduziert werden können (Artikel 29 des Strafgesetzbuches).

Unser Ziel ist es, die Türkei dazu anzuhalten, ihre Gesetzgebung und ihr Verhalten entsprechend dem gemeinschaftlichen Besitzstand zu entwickeln, und wir möchten auf die derzeit bestehenden Defizite sowie die Verpflichtungen hinweisen, die sich aus dem Weg in die Demokratie ergeben.

Wir erwarten von der Türkei neue legislative Regelungen und politische Maßnahmen zum Schutze der Rechte der Frau und zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung auf legislativer, sozialer, politischer und wirtschaftlicher Ebene.

   . Ich befürworte den generellen Ansatz des Berichterstatters Dimitrakopoulos in Bezug auf die Beziehungen zwischen der EU und dem Irak und seine ernsthafte und realistische Bewertung der aktuellen Lage im Irak, einschließlich der großen Sorge aufgrund der Verschlechterung der Sicherheit. Der Bericht enthält auch wichtige Forderungen der PSE-Fraktion im Hinblick auf die Unterstützung einer neuen Resolution des UN-Sicherheitsrates zum Irak durch die EU und ihre Mitgliedstaaten, die einen Beschluss zur „Ersetzung ausländischer Truppen im Irak durch eine UN-Friedenstruppe“ sowie bezüglich des Abzugs, der „zunehmend eingebunden werden muss in einen klaren Zeitplan“ herbeiführen würde.

Nach meiner Ansicht sind die Änderungsanträge 10, 11, 12, und 13 Voraussetzung für ein ausgewogenes und akzeptables Vorgehen in dieser Angelegenheit.

   . Die UNO spielt eine wichtige Rolle beim Wiederaufbau des Irak sowie bei der Schaffung demokratischer Institutionen. Wir unterstützen die Teile des Berichts, die die Bedeutung der UNO für den Aufbau eines demokratischen und stabilen Irak betonen.

Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass der Bericht auf eine Stärkung des außen- und sicherheitspolitischen Mandats der EU abzielt. Wird die Europäische Union auf diesem Gebiet gestärkt, besteht die Gefahr einer Schwächung der UNO. Aus diesem Grunde stimmen wir gegen den Bericht in seiner Gesamtheit.

   . Dieser Bericht breitet den Mantel des Schweigens über den skandalösen Angriff der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak, die über 100 000 Toten und die Morde, Unterdrückung und Folter durch die Invasionstruppen.

Dies ist ein Bericht, mit dem die „Vergangenheit“ (die eigentlich brutale Gegenwart ist) ausgelöscht werden soll; ein Bericht, der zu einem „in stärkerem Maße multilateralen“ „Konfliktmanagement“ aufruft, womit die Invasion gemeint ist; ein Bericht, der den legitimen Widerstand des irakischen Volkes mit „Terrorismus“ gleichsetzt; ein Bericht, der die von den USA durchgeführten Folterungen beschönigt und sie eine „Verletzung der Rechte der Häftlinge“ nennt; ein Bericht, der scheinheilig von den Nachbarländern Iraks fordert, von jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Irak abzusehen, ohne auch nur mit einem einzigen Wort den Einmarsch und die Besetzung durch die USA zu verurteilen; ein Bericht, der eine Beteiligung an dieser Besetzung und der Ausplünderung durch die USA unter der Ägide der UNO anstrebt; ein Bericht, der in einem verwerflichen Akt der Einmischung die Aufpfropfung des Kapitalismus, seiner Instrumente und seiner Politik befürwortet.

Mit anderen Worten, aus Sicht der dominierenden Akteure im Parlament müssen jedwede Missverständnisse, die es zwischen der EU und den USA vielleicht gegeben hat, überwunden werden. Dies ist Ausdruck einer Tendenz zu einem Kompromiss, mit dem den Interessen der großen Unternehmen Rechnung getragen werden soll, und zu einem Rückzug vor dem Hintergrund der hegemonistischen Absichten der USA, womit die UNO manipuliert und auf eine Helferrolle reduziert wird.

Deshalb haben wir dagegen gestimmt.

   . Ich unterstütze die Bemühungen des Berichterstatters, in der Debatte über den Irak die Diskussionen darüber, was in Bezug auf den Krieg und die Vorkriegssituation des Landes richtig oder falsch war, allmählich abzulösen durch eine Analyse der Gegenwart und der Zukunft des Irak.

Der Bericht verurteilt eindeutig sämtliche Formen des Terrorismus sowie Gewaltakte. Ich begrüße seinen Verweis auf die Anerkennung der internationalen Legalität und Einhaltung der entsprechenden internationalen Menschenrechtsübereinkommen, die Achtung der Rechte von Frauen sowie aller Minderheiten des Landes und die Verurteilung der Verletzung der Rechte der Häftlinge im Gefängnis von Abu Ghraib.

Der Bericht schlägt eine Reihe praktikabler Maßnahmen für den humanitären, sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes vor.

   . Angriffskrieg gegen Irak legitimiert: Die dem EU-Parlament zur Entscheidung vorgelegte Resolution „über ein zunehmendes Engagement der EU im Irak“ weist den Weg in eine völlig falsche Richtung. So ist festgehalten, dass man „sich von den Ereignissen der Vergangenheit“ lösen möchte. Dabei wurden alle Verweise, dass keine Massenvernichtungswaffen im Irak gefunden wurden, schon im Vorfeld abgeschmettert. Dass die USA und ihre Verbündeten einen Angriffskrieg gegen den Irak geführt haben, soll offensichtlich in Vergessenheit geraten. Zugleich ruft die Resolution zur „Unterstützung der aktiven Schritte der Europäischen Union zusammen mit den irakischen Behörden im Kampf gegen Terrorismus“ auf, ohne auch nur einen Satz zu möglichen Ursachen zu verlieren. Von der EU sollen künftig noch mehr finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Tatsache ist, dass die bisherigen Mittel zum Teil vom World Bank Trust und nicht in ihrer Gesamtheit von den Vereinten Nationen verwaltet werden; und weiterhin, dass der World Bank Trust bisher nur einen geringen Teil der ihm zur Verfügung stehenden Mittel auch tatsächlich eingesetzt hat. Eine transparente Rechungslegung der irakischen Behörden ist zudem schlicht Fehlanzeige. Eine Kontrolle wohin das Geld der europäischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fließt, ist somit nicht möglich. Auf dieser Grundlage kann ein demokratischer Wiederaufbau des Irak nicht gewährleistet werden.

   . Ich habe für die endgültige Fassung dieses Berichts gestimmt, weil er durch die darin vorgenommenen Änderungen erheblich verbessert worden ist. Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt, um die Debatte über die militärische Intervention im Irak wieder aufzunehmen - ein Thema, zu dem ich mich bereits geäußert habe. Bei der Diskussion jetzt geht es vor allem darum, welche Rolle die EU in dieser Phase des politischen Lebens des Irak spielen soll. Aus meiner Sicht muss die EU gemeinsam mit ihren traditionellen Verbündeten und den irakischen Behörden handeln, wobei man nicht den außerordentlichen Mut des irakischen Volkes vergessen darf, das trotz schrecklicher Drohungen von Terroristen, die weiterhin in einem Teil des irakischen Territoriums aktiv sind, positiv auf den Aufruf zum Gang an die Wahlurnen reagiert hat. Außerdem bin ich der Meinung, dass diese Zusammenarbeit selbstverständlich im Rahmen der UNO-Politik zum Irak stattfinden muss.

Insgesamt glaube ich, dass die EU vorbehaltlos mit den rechtmäßigen irakischen Behörden zusammenarbeiten und unmissverständlich diejenigen verurteilen muss, die das Land nach wie vor durch Gewalt destabilisieren. Wir hatten unsere Meinungsverschiedenheiten zur militärischen Intervention, doch zur Unterstützung des irakischen Volkes, das gegenwärtig unter den Aktionen terroristischer Gruppen leidet, müssen wir in geschlossener Front auftreten.

   . In Übereinstimmung mit meinem Abstimmungsverhalten bei früheren Abstimmungen über den Irak habe ich mich zum Gesamtbericht und allen Änderungsanträgen der Stimme enthalten. Dieser Bericht weist erhebliche Mängel auf und lenkt vom Hauptthema ab, mit dem sich das Haus heute befasst und das lautet: „Weltweite Aktion gegen Armut“.

   Der Bericht über den Irak bringt die Bemühungen der EU zum Ausdruck, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einen größeren Anteil zu bekommen, wenn die Region aufgeteilt wird.

Mit dem Gipfel in Athen im Jahre 2004 sowie den nachfolgenden Entschließungen und Beschlüssen hat die EU den imperialistischen Krieg gegen den Irak bereits legitimiert und die Besatzerregierung anerkannt, und sie hat auf diese Weise demonstriert, dass sie mit den USA eine gemeinsame imperialistische volksfeindliche Politik verfolgt. Dies kommt auch in der Annahme des Nahost-Plans der USA und der NATO durch die EU zum Ausdruck, der dazu dienen soll, die Reichtum produzierenden Ressourcen und die Länder der Region zu kontrollieren, um die Interessen der multinationalen Konzerne, des Großkapitals und der imperialistischen Souveränität sicherzustellen. Gleichzeitig verschärfen sich die Gegensätze zwischen den Imperialisten in ihrem Bestreben, sich einen größeren Anteil an der Beute zu sichern.

Solange die ausländische Intervention und die Besatzung durch die US-amerikanischen und europäischen Streitkräfte aufrecht erhalten wird, kann es keine Lösung zugunsten des irakischen Volkes geben.

Wir haben gegen den Bericht gestimmt, da wir einen unverzüglichen Abzug der Besatzungstruppen als Voraussetzung dafür fordern, dass das irakische Volk, das allein dafür verantwortlich ist, über seine Zukunft zu bestimmen, eine Lösung finden kann.

Dem Irak muss eine Entschädigung für die Schäden gezahlt werden, die er erlitten hat, und aufkommen müssen dafür die USA und ihre Verbündeten, die den ungerechten, imperialistischen Krieg ausgelöst haben.

Das Recht der Völker, über ihre Zukunft selbst zu bestimmen, ist nicht verhandelbar.

   , . Der gemeinsame Entschließungsantrag hat meine uneingeschränkte Unterstützung. Es ist völlig unvertretbar, dass mehr als eine Milliarde Menschen von extremer Armut betroffen sind und dass in Afrika südlich der Sahara etwa 300 Millionen Menschen in absoluter Armut leben und jedes Jahr Millionen von Menschen sterben, weil sie keinen ausreichenden Zugang zu Gesundheitsfürsorge, sauberem Trinkwasser, angemessener Unterkunft und Ernährung haben.

Im Rahmen des G8-Gipfels in Gleneagles, der im September in New York stattfindenden Konferenz über die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele und der für Dezember in Hongkong geplanten WTO-Ministerkonferenz bietet sich der EU und ihren Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Kampf gegen Armut und für fairen Handel mit gutem Beispiel voranzugehen.

Um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und die globale Armut wirksam zu bekämpfen ist es erforderlich, dass alle Geber die Quantität und Qualität ihrer Hilfe erhöhen, den Handel fairer gestalten und nicht tragfähige Schulden erlassen.

   , . Ich habe mich vor vielen Jahren im Rahmen einer Plenartagung in Luxemburg zugunsten der ersten Live-Aid-Aktion ausgesprochen. Heute sind wir Zeuge einer erneuten enormen Bekundung der Unterstützung im Gefolge des Live8-Konzerts im Rahmen der weltweiten Aktion gegen die Armut geworden. Trotzdem hat die Politik angesichts von fast einer Milliarde Menschen weltweit, die von weniger als einem Euro pro Tag leben, versagt. Worte reichen nicht; wir müssen handeln. Der interfraktionellen Arbeitsgruppe Globalisierung im Parlament, deren Vorsitz ich führe, gehören über 100 Abgeordnete an. Wir setzen uns hier im Parlament für fairen Handel und den Ausbau der Hilfe ein. Die Aufstockung der Hilfe wird enorme Ressourcen erfordern. Eine Quelle könnte unserer Ansicht nach die Kapitaltransfersteuer sein. Frankreich und Belgien haben bereits die dazu erforderlichen Gesetze verabschiedet, und Italien prüft derzeit eine entsprechende Regelung. Ich fordere alle anderen Mitgliedstaaten auf, ähnliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen und dadurch Mittel zu beschaffen, die ausreichen, um diejenigen, die von weniger als einem Euro pro Tag leben, mit einer einfachen Unterkunft und Zugang zu Gesundheitsfürsorge, sauberem Wasser und Bildung zu versorgen.

   . Wir unterstützen den Kampf gegen die weltweite Armut rückhaltlos. Unserer Ansicht nach kann die EU einen wertvollen Beitrag zu diesem wichtigen Kampf leisten, indem sie sich für eine radikale Reform der protektionistischen europäischen Handelspolitik einsetzt, die destruktiven Fischereiabkommen der EU mit Drittländern abwickelt und die Zahlung von Ausfuhrerstattungen beispielsweise an europäische Milch- und Zuckerproduzenten einstellt. Der Entschließungsentwurf enthält zu dringenden Reformen dieser Art jedoch nur äußerst begrenzte Formulierungen.

Unserer Meinung nach sollte die EU sich nicht mit Entwicklungshilfe befassen. Vielmehr müssen wichtige Fragen dieser Art von den einzelnen Mitgliedstaaten entschieden werden. Die internationale Koordinierung der Entwicklungshilfe sollte durch Organisationen mit langer Erfahrung und großer Legitimität, wie der UNO und ihrer Organe, erfolgen.

   . Ich begrüße diese Entschließung als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele, und zwar insbesondere im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel, der derzeit in Gleneagles stattfindet, und dem britischen EU-Ratsvorsitz.

Ich unterstütze vor allem den an das Vereinigte Königreich gerichteten Aufruf der Entschließung, den G8-Vorsitz dazu zu nutzen, die Armut ganz oben auf die internationale und auf die europäische Tagesordnung zu setzen, sowie die Aufforderung an die Mitgliedstaaten, ihr Engagement für die Beseitigung der Armut dadurch zu bekräftigen, dass sie die Möglichkeiten der kommenden Monate nutzen.

Obwohl die Entwicklungspolitik auch nach 2005 ein zentrales Element der Tätigkeit der Europäischen Union bleiben muss, bin ich der festen Ansicht, dass wir bei der Ausrottung der Armut eine ausgewogene Strategie verfolgen müssen, bei der Handel eine ganz zentrale Rolle spielt.

   .Europäische Armutsbekämpfung: Letzte Woche in Paris. Hunderttausende demonstrierten gegen die kurzfristige Verschiebung der Wahlen. Polizeitruppen gingen gegen die Demonstranten vor. Es kam zu mehren Toten. Nahezu einmütig verurteilte das EU-Parlament das Vorgehen der Sicherheitskräfte. Umgehend wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der feststellen soll, ob auch von der EU ausgebildete Polizeieinheiten an Tötungen von Demonstranten beteiligt waren. Zugleich beschloss das EU-Parlament umgehend alle EU-Militärberater aus Frankreich abzuberufen.

Diese Geschichte ist wahr, bis auf einige kleine Details. Am 30. Juni sind Armee und Polizei in der kongolesischen Hauptstadt Kinshasa mit Gewalt gegen Demonstranten, die einem Aufruf von Oppositionsparteien zu friedlichen Protesten gegen die Verschiebung der Wahlen gefolgt waren, vorgegangen. Nach Agenturberichten gab es mehrere Tote. Zudem wurde der Ausnahmezustand verhängt.

Die Europäische Union bildet zur Zeit im Kongo Polizeitruppen (EUPOL Kinshasa) aus, die auch in Kinshasa eingesetzt werden. Außerdem sind seit dem 8. Juni 2005 EU-Militärberater (EUSEC D.R. Kongo) im „Büro des Verteidigungsministers“ und „im Generalstab“ tätig

Selbstverständlich trat das EU-Parlament zu keiner Sondersitzung zusammen. Es wurde auch kein Untersuchungsausschuss eingesetzt, um zum klären, ob von der EU ausgebildete Polizeitruppen an den Tötungen beteiligt waren. Die EU-Militärberater sind weiter an höchster Stelle in der D.R. Kongo tätig.

   . Es ist unsere Pflicht und in unserem Interesse, für bessere Lebensbedingungen in der ganzen Welt einzutreten. Vor einigen Jahren wurde eine bemerkenswerte Serie von Initiativen zur Armutsbekämpfung aufgelegt, aber sie erfüllten nicht einmal die geringsten Erwartungen, ganz zu schweigen von den Ergebnissen, die man sich gewünscht hätte. Es gibt Länder und Regionen in der Welt, wo dieser Kampf einige Früchte getragen hat, zwar nicht, weil die Armut beseitigt worden wäre – keineswegs –, sondern weil sich gezeigt hat, dass sie die richtige Richtung eingeschlagen haben, und das gilt für Teile Asiens und Lateinamerikas. In Afrika, wo wir unsere Anstrengungen verdoppeln müssen, aber wo diese Anstrengungen auch vor Ort erwidert werden müssen, ist dies eher die Ausnahme als die Regel. Man kann denen nicht helfen, die nicht zulassen, dass ihren Menschen geholfen wird, die ihren Menschen Schaden zufügen, die die Ursachen von Armut schüren, nicht zuletzt mit Korruption. Daher müssen die EU-geförderten Initiativen den Kampf gegen die Armut mit dem Kampf für die Schaffung von Voraussetzungen für die lokale Entwicklung durch die Förderung von Demokratie, Freiheit, Menschenrechten und einer Marktwirtschaft verbunden werden. Geld zu überreichen – oder Schulden zu erlassen – geht nicht weit genug und ist auch nicht immer richtige Weg. Wir müssen mehr tun und erreichen, und vor allem müssen wir das besser machen.

   . Die weltweite Aktion gegen Armut rückt das Elend der Ärmsten der Welt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die Gespräche der G8, die heute in Schottland beginnen, bieten die Möglichkeit für echte Fortschritte im Hinblick auf Afrika und den Klimawandel. Ich hoffe, dass die Staats- und Regierungschefs dieses heikle Thema anpacken und etwas für die Ärmsten der Armen bewirken werden.

   . Die Juniliste unterstützt die Forderung der schwedischen Regierung nach einer Senkung der Kohäsionsbeihilfen von den vorgeschlagenen 336,1 auf knapp 200 Milliarden Euro in der Finanziellen Vorschau für den Zeitraum 2007-2013. Die Berichte sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Ausgaben enthalten, um eine Annäherung an die Forderung der G6-Länder nach einem Haushalt zu ermöglichen, der 1,00 % des BIP der Mitgliedstaaten nicht übersteigt.

Grundlage jeglicher Kohäsionspolitik muss die Verteilung der Beihilfen an die ärmsten Länder sein. Gegenwärtig gehen noch zu viele Mittel in die armen Regionen in relativ reichen Ländern. Das gegenwärtige System ist nicht nur ungerecht den ärmsten Ländern gegenüber, sondern erscheint auch zynisch, da es reichen Ländern nicht gestattet, weniger gut gestellte Regionen so zu unterstützen, wie sie es bei einer Renationalisierung eines Großteils der Kohäsionspolitik tun könnten.

   Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen von Rat und Kommission 10 Jahre nach Srebrenica: die Zukunft des Balkans.

   . Herr Präsident! Ich freue mich, zu Beginn des britischen Ratsvorsitzes hier im Europäischen Parlament sein zu können. Die kommenden sechs Monate werden für viele der Staaten auf dem westlichen Balkan von entscheidender Bedeutung sein. Als Minister für Europa freue ich mich darauf, die Arbeit an der von meinem Vorgänger übernommenen Agenda fortzusetzen und die Länder der Region auf ihrem Weg nach Europa zu unterstützen.

Wie der Titel dieser Aussprache besagt, begehen wir in der kommenden Woche den zehnten Jahrestag des Massakers von Srebrenica im Juli 1995. Zwischen sieben- und achttausend muslimische Männer und Frauen wurden im schlimmsten Völkermord in Europa seit 1945 kaltblütig ermordet. Wir sind uns im Klaren, dass die internationale Gemeinschaft erst zu spät erkannt hat, was passierte, und dass sie ihrer Pflicht, unschuldige Zivilisten, unbewaffnete Männer, Frauen und Kinder zu schützen, nicht nachgekommen ist. Worin die Unterlassungssünden der internationalen Gemeinschaft, die wir zu dieser Zeit der Trauer und des Gedenkens zutiefst bedauern, auch immer bestehen mögen, wir dürfen nicht die Verbrechen vergessen, die die angreifenden bosnisch-serbischen Streitkräfte verübten. Die Verantwortung liegt letztlich bei jenen, die kaltblütig gemordet, vergewaltigt und gefoltert haben.

Wie wir alle wissen, wurden einige der Beteiligten in Gerichtsverfahren der Mittäterschaft bei diesen Gewalttaten für schuldig befunden und andere wurden freigesprochen. Doch diejenigen, die die Hauptverantwortung tragen – Ratko Mladic und Radovan Karadzic –, sind noch immer flüchtig und entziehen sich ihrer gerichtlichen Verurteilung. Zehn Jahre nach diesem furchtbaren Ereignis ist es unbedingt an der Zeit, dass die Behörden in der Region – in Serbien und Montenegro, in Bosnien und Herzegowina und in Kroatien – den Stier bei den Hörnern packen und ihren internationalen Verpflichtungen zur umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien nachkommen. Es ist aber auch an der Zeit, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Bürgern nachkommen und die noch bestehenden Hemmnisse abbauen, die sie daran hindern, ihren rechtmäßigen Platz in der europäischen Völkerfamilie einzunehmen. Ich fordere all jene, die etwas bewirken können, auf zusammenzuarbeiten, um dieses Gift aus dem Staatsgefüge zu entfernen und alle noch Flüchtigen, denen Kriegsverbrechen zur Last gelegt werden, nach Den Haag zu überstellen, damit sie vor Gericht gestellt werden können.

Die Übernahme der Ratspräsidentschaft zum jetzigen Zeitpunkt ist auch insofern ein Privileg, als dies auch eine Zeit großer Hoffnung und Chancen ist. Kroatien steht heute, nur zehn Jahre nach dem Ende des Krieges im Jahr 1995, kurz vor der Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur Europäischen Union. Wie der Europäische Rat bei zahlreichen Gelegenheiten erklärt hat, ist es die Aufgabe von Zagreb, das einzige Hindernis, das der Aufnahme dieser Verhandlungen noch im Wege steht, zu beseitigen, nämlich die Tatsache, dass Kroatien nach wie vor nicht umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zusammenarbeitet. Wir sind in unserer Eigenschaft als Ratsvorsitz bereit, die Verhandlungen aufzunehmen, sobald sich der Rat davon überzeugt hat, dass diese Bedingung erfüllt ist. Die einfachste Möglichkeit zur Überwindung dieses Hindernisses wäre natürlich die Verhaftung und Überstellung des flüchtigen Ante Gotovina.

Wenn wir im Verlauf unseres Ratsvorsitzes die Verhandlungen aufnehmen könnten, wäre dies ein Zeichen unseres Engagements gegenüber allen Ländern des westlichen Balkan und gegenüber unserer Verpflichtung von Thessaloniki, in der die europäische Perspektive dieser Länder hervorgehoben wird. Doch jetzt ist eindeutig Zagreb am Zug.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat seit Ausbruch des ethnischen Konflikts im Jahr 2001 ebenfalls große Fortschritte erzielt. Obwohl noch einiges zu tun bleibt, bis die Auflagen des Rahmenabkommens von Ohrid erfüllt sind, wird die Kommission noch in diesem Jahr ihre Stellungnahme zum im letzten Jahr eingereichten Antrag der Republik auf Beitritt zur Europäischen Union veröffentlichen. Wie bei jedem anderen Anwärter bildet die umfassende Einhaltung der Kopenhagener Kriterien eine Voraussetzung. Wir sind gern bereit, die Behörden in Skopje bei der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zu unterstützen, und zwar insbesondere im Hinblick auf die gezielte Bekämpfung von Korruption und der organisierten Kriminalität sowie der Durchführung der ökonomischen und justiziellen Reform.

Der Zeitpunkt der Verhandlungsaufnahme hängt davon ab, ob die Behörden ihren Worten hinsichtlich der Inangriffnahme dieser Probleme Taten folgen lassen. Allem Anschein nach sind in Albanien die jüngsten Wahlen allgemein friedlich verlaufen. Solange die Auszählung andauert, fordern wir alle politischen Kräfte auf, den ordnungsgemäßen Wahlprozess zu respektieren und sich voreiliger Urteile bezüglich des Ergebnisses zu enthalten. Dennoch hoffen wir, dass baldmöglichst eine neue Regierung gebildet werden kann, um zu gewährleisten, dass Albanien weitere Fortschritte auf dem Weg zu einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen machen kann. Dabei wird eine der Aufgaben der neuen Regierung darin bestehen, etwas gegen die weit verbreitete Korruption und die organisierte Kriminalität zu unternehmen und die Justiz zu reformieren, wenn sie ihre europäischen Bestrebungen erfüllen will, die wir umfassend unterstützen. Eines unserer größten Probleme ist und bleibt natürlich der Kosovo. Wir werden uns schon sehr bald mit der schwierigen und sensiblen Frage des endgültigen Status für den Kosovo befassen müssen. Ganz gleich, wie das Ergebnis aussieht, es muss für alle Gemeinschaften im Kosovo annehmbar sein und die regionale Stabilität unterstützen. Deshalb haben die Kontaktgruppe und die Europäische Union eine Rückkehr zum Status quo vor 1999 oder jegliche interne Teilung des Kosovo ausgeschlossen. Davon hätten weder die Menschen im Kosovo noch die Menschen in der Region etwas.

Was die Unabhängigkeit betrifft, so ist das auf jeden Fall eine Möglichkeit. Aber ich möchte die Befürworter der Unabhängigkeit daran erinnern, dass sie alle Bevölkerungsgruppen und die internationale Gemeinschaft davon überzeugen müssen, dass die Unabhängigkeit machbar ist und dass die Rechte der Minderheiten im Kosovo ebenso respektiert werden wie die derjenigen, die seit den Unruhen des Jahres 1999 noch nicht zurückgekehrt sind. Wenn die Menschen im Kosovo Teil der europäischen Völkerfamilie werden wollen, dann müssen sie lernen, gleichberechtigt miteinander zu leben und ihre Unterschiede zu respektieren.

Die zurzeit stattfindende umfassende Überprüfung der Umsetzung der Standards ist daher von entscheidender Bedeutung. Wie positiv diese Überprüfung ausfällt, hängt von den Fortschritten vor Ort ab. Das Ergebnis steht nicht von vornherein fest. Ich stelle fest, dass bei der Umsetzung der Standards spürbare Fortschritte erzielt wurden, aber es bleibt noch viel zu tun. Mangelndes Engagement für weitere Maßnahmen in Schlüsselbereichen wäre einem positiven Ergebnis der umfassenden Überprüfung nicht zuträglich. Die Zukunft liegt daher in den Händen der kosovarischen Behörden in Pristina. Gleichzeitig muss die Europäische Union einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung weiterer Fortschritte leisten, und zwar vor allem im Bereich der Wirtschaftsentwicklung.

Serbien und Montenegro haben in den letzten sechs Monaten eindeutig einen großen Schritt nach vorn getan. Im April schloss die Europäische Kommission eine positive Durchführbarkeitsstudie ab, in deren Ergebnis sie die Aufnahme von Verhandlungen mit Serbien und Montenegro über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen empfiehlt. Der Ministerrat hat diese Empfehlung angenommen und die Kommission gebeten, ein Verhandlungsmandat vorzubereiten. Das ist für Serbien und Montenegro ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur EU-Integration.

Wir möchten, dass Serbien und Montenegro bis zum 5. Oktober, dem fünften Jahrestag der demokratischen Veränderungen in Belgrad, oder bis spätestens zum zehnten Jahrestag des Abkommens von Dayton/Paris im November die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufnehmen. Aber die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof muss sich weiter verbessern, und in diesem Zusammenhang sind Mladic und Karadzic der Schlüssel, zumal vor dem Hintergrund des Jahrestages des Massakers von Srebrenica, dessen wir in der nächsten Woche gedenken werden.

Ich möchte ferner die Bedeutung des Dialogs zwischen Belgrad und Pristina im Interesse aller Menschen im Kosovo unterstreichen. Die kosovarischen Serben können nur durch ihre Beteiligung an den demokratischen Regierungsgremien gewährleisten, dass ihre Anliegen Berücksichtigung finden. Wir begrüßen, dass Belgrad beschlossen hat, die kosovarischen Serben aufzufordern, in Dezentralisierungsarbeitsgruppen mitzuwirken, und wir hoffen, dass Belgrad diesen Beschluss umsetzt.

Bosnien und Herzegowina sind der Aufnahme von Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union in letzter Zeit ebenfalls einen großen Schritt näher gekommen. Sie haben das Ziel fast erreicht. Doch solange sie die damit verbundenen Auflagen nicht erfüllen, zu denen die Zustimmung zur Umstrukturierung der Polizei und zur Reformierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie der Nachweis einer umfassenden Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zählen, bleibt dieses Ziel außer Reichweite.

Uns liegt daran, dass Bosnien und Herzegowina im Verlaufe unseres Ratsvorsitzes bis zum zehnten Jahrestag des Friedensabkommens von Dayton/Paris die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aufnehmen, aber dazu sind weitere Fortschritte seitens der bosnischen Behörden in Bezug auf die Erfüllung der Auflagen der in der Durchführbarkeitsstudie genannten Prioritäten erforderlich.

Ich habe heute versucht, die derzeitige Situation bezüglich unserer Prioritäten für die Länder des westlichen Balkan für die nächsten sechs Monate zusammenzufassen. Vor uns liegen zweifellos anspruchsvolle Aufgaben, aber ich möchte meinen Beitrag mit einer optimistischen Einschätzung abschließen.

In den letzten zehn Jahren hat sich so vieles verbessert: In der Region haben freie und faire Wahlen stattgefunden; Regierungswechsel werden inzwischen an der Wahlurne entschieden; die Gefahr großräumiger Konflikte ist gebannt; die Länder der Region arbeiten zusammen, um das Leben ihrer Bürger zu verbessern. Die Europäische Union und andere internationale Partner ziehen bei ihren Bemühungen um die Aufrechterhaltung der Stabilität und die Schaffung von Wohlstand an einem Strang. Die finstere Zeit der frühen 90er Jahre gehört im Wesentlichen der Vergangenheit an. Doch auf dem weiteren Weg der Integration zwischen den Ländern des westlichen Balkan und der Europäischen Union kommt es jetzt darauf an, dass diese Länder alles tun, um uns von ihrer Entschlossenheit, die Auflagen zu erfüllen, zu überzeugen.

Uns ist klar, dass die Europäische Union ihren Verpflichtungen gegenüber der Region nachkommen muss, und das versprechen wir. Aber in einer Zeit der Reflexion innerhalb der Europäischen Union, da Unklarheit bezüglich ihrer künftigen Struktur und Richtung herrscht, ist es umso wichtiger, dass die Länder der Region ihre eigenen Verpflichtungen erfüllen, und zwar nicht im Interesse der Europäischen Union – obwohl das wichtig ist -, sondern im Interesse ihrer eigenen Bürger, die viel zu lange unter denen gelitten haben, die unter dem Vorwand, die Interessen der Bürger zu vertreten, Feindseligkeit und Konflikte schürten.

   Vielen Dank, Herr Minister. Ich möchte Sie dazu beglückwünschen, dass Sie die Bewerbung um die Ausrichtung der Olympischen Spiele gewonnen haben. Ich hoffe, und ich bin sicher, die Anwesenden teilen diese Hoffnung, dass diese Spiele nicht nur ein Weltereignis und ein britisches Ereignis sein werden, sondern auch ein europäisches Ereignis.

   . Herr Präsident! Fast auf den Tag genau vor zehn Jahren fiel am 11. Juli 1995 Srebrenica. Niemand sollte je die Schrecken vergessen, die sich in den folgenden Tagen und Wochen ereigneten. Wir haben die Pflicht, uns daran zu erinnern, damit so etwas nie wieder passiert; damit ethnischer Hass und destruktiver Nationalismus in Bosnien und Herzegowina, auf dem Balkan und in ganz Europa für immer der Vergangenheit angehören.

Ich werde in der nächsten Woche an der Gedenkfeier in Srebrenica teilnehmen, auf der man die Opfer und ihre Familien ehren wird. Ich werde dorthin reisen, um die Unterstützung Europas für den Frieden, die Aussöhnung und die demokratische Entwicklung sowie für eine europäische Zukunft für den Westbalkan zu bekunden. Ich erwarte zudem, dass alle Parteien dafür Sorgen tragen werden, dass die Gedenkfeier in Würde stattfinden kann und einen Beitrag zum Aussöhnungsprozess leisten wird. Die Aussöhnung nach einem so verheerenden Krieg, nach der Verletzung der elementarsten Menschenrechte ist ein schmerzvoller Prozess, aber sie ist auch ein notwendiger Prozess. Die Europäische Union als das bedeutendste Friedens- und Aussöhnungsprojekt kann das bestätigen, und sie kann als Vorbild dafür dienen, was man erreichen kann – auch auf dem Balkan.

Gerechtigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Aussöhnung. Solange sich mutmaßliche Kriegsverbrecher nicht vor einem Gerichtshof verantworten müssen, kann es keine Aussöhnung geben. In diesem Zusammenhang kommt dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, dem ISTGHJ, eine entscheidende Rolle zu. Die Zusammenarbeit der entsprechenden Länder mit dem Strafgerichtshof hat sich kontinuierlich verbessert. Das ist ein ermutigendes Zeichen, aber bis zur umfassenden Zusammenarbeit ist es noch ein weiter Weg. Erst dann wird es möglich sein, dieses sehr traurige Kapitel in der Geschichte der Region endgültig zu schließen.

Diejenigen, die die Hauptverantwortung für das Massaker von Srebrenica tragen, befinden sich nach wie vor auf freiem Fuß. Das kann nicht hingenommen werden. Mladić und Karadžić haben in der Region nichts mehr zu suchen. Sie gehören nach Den Haag.

Die Europäische Union trägt einen Großteil der Verantwortung für die Gewährleistung von Frieden und Stabilität und die Stärkung von Demokratie und Wohlstand auf unserem Kontinent. Das ist Sinn und Zweck der Europäischen Union.

Wie Herr Alexander als Vertreter des Ratsvorsitzes bezüglich der EU-Politik auf dem westlichen Balkan feststellte, ist die Einbeziehung unserer Nachbarn auf dem Balkan in den europäischen Integrationsprozess ein starker Anreiz für die Stärkung der Stabilität, der Menschenrechte, der Minderheitenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der Region. Das ist eine beträchtliche Leistung, und wir müssen diese Aussicht definitiv und greifbar gestalten, um so kontinuierliche Fortschritte bei der Achtung der europäischen Werte zu sichern.

Vor uns liegt eine wichtige und intensive Zeit, was den Balkan betrifft. Die Überprüfung der Umsetzung der Standards im Kosovo läuft, und die Statusgespräche werden voraussichtlich im Herbst beginnen. Eine rasche Lösung dieses Problems ist für die Stabilität und den Fortschritt der gesamten Region von großer Bedeutung. Wir stehen kurz vor der Aufnahme von Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Serbien und Montenegro. Die Kommission ist bereit, sich dem von Herrn Alexander vorgelegten Zeitrahmen für die Aufnahme der Verhandlungen – in diesem Herbst – anzuschließen.

Wir streben ferner die baldige Aufnahme von Verhandlungen mit Bosnien und Herzegowina an, vorausgesetzt, das Land erfüllt die verbleibenden Kriterien. Sobald wir die Prüfung der Durchführung der Wahlen vom letzten Sonntag in Albanien abgeschlossen haben, können wir auch das künftige Tempo der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit Albanien festlegen.

Die Stellungnahme der Kommission zum Antrag der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien auf EU-Mitgliedschaft befindet sich in Arbeit. Wir hoffen ferner, dass wir bald die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufnehmen können, sobald die letzte noch offene Bedingung erfüllt ist.

Wir alle sind uns der ernsten Probleme bewusst, denen wir uns in der Europäischen Union derzeit gegenübersehen. Es ist nur natürlich, dass die Erweiterungspolitik Bestandteil der generellen Debatte über die Zukunft Europas ist. Es hat mich daher gefreut, dass der Europäische Rat auf seiner Junisitzung ganz klar die derzeitigen Verpflichtungen der Union in Bezug auf die Erweiterungspolitik und die europäische Perspektive für den westlichen Balkan bestätigt hat. Das war sehr klug. Unsere Erweiterungspolitik hat zur Transformation von Ländern in Regionen beigetragen, in denen die Lage noch immer sehr kritisch ist. Wir werden ihnen auch künftig dabei helfen, sich zu stabilen, demokratischen und prosperierenden Gesellschaften zu entwickeln, die der Union beitreten können. Der Aufbau einer besseren Zukunft für den westlichen Balkan ist der beste Weg, um der Opfer von Srebrenica zu gedenken, dient er doch der Sache des Friedens, der Stabilität und des Wohlstands in Europa und damit unseren eigenen Grundinteressen.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und seinen entsprechenden Ausschüssen.

   Herr Präsident, meine Damen und Herren! Srebrenica steht für ein gebrochenes Versprechen nach 1945: Nie wieder Massenmord! Zehn Jahre nach Srebrenica müssen sich auch die westlichen Regierungen fragen, warum sie nicht rechtzeitig eingegriffen und Vertreibung, Mord und Krieg verhindert haben. Anfang der neunziger Jahre haben sie sich abgewandt und Milošević, Karadžić und Mladić freie Hand gelassen, Menschen zu vertreiben, zu vergewaltigen und letztlich, wie in Srebrenica, grausam zu töten. In Srebrenica, haben kriminelle Serben Tausende Muslime feige abgeschlachtet, unter den Augen einer unzureichend mandatierten UNO-Truppe.

Wir gedenken heute dieses Massakers und fordern alle auf, Anstrengungen zu unternehmen, um die Verantwortlichen und feigen Flüchtigen, Karadžić und Mladić, an das Tribunal auszuliefern. Ohne das wird eine Versöhnung in Bosnien und Herzegowina nicht möglich sein. Dass hohe serbische Politiker an der Gedenkfeier in Srebrenica teilnehmen, ist gut. Aber sie sollten auch verhindern, dass manche serbische Politiker die serbischen Opfer der kriegerischen Auseinandersetzungen Bosnien-Herzegowina mit den Opfern in Srebrenica gleichsetzen und aufrechnen. Dass das serbische Parlament und das Parlament der Republika Srpska nicht in der Lage waren, diese Massaker zu verurteilen, ist ein Zeichen von Unreife und Verstocktheit. Wie soll das serbische Volk dies tun, wenn ihm seine Vertreter nicht mit gutem Beispiel vorangehen?

Dieser Tag ist Anlass, gerade die Serben daran zu erinnern, dass Versöhnung nur möglich ist, wenn man eine eigene Schuld auch anerkennt. Als Deutsche weiß ich, wovon ich rede. Auch uns hat man verhältnismäßig kurze Zeit nach dem Krieg auch wieder die Hand gereicht, weil wir uns zu unserer Verantwortung für die Untaten, die in deutschem Namen geschehen sind, bekannt haben. So wenig, wie damals alle Deutschen schuld waren, so sind es heute alle Serben. Deswegen sollten die politisch Verantwortlichen, die Religionsvertreter und die Medien alles tun, um eine Aussöhnung zu ermöglichen. Die EU darf aber in ihren Bemühungen und ihrer Verantwortung nicht nachlassen, den Ländern in der Region zu helfen, die tragische Vergangenheit hinter sich zu lassen und eine bessere Zukunft anzuvisieren.

Gerade die jungen Menschen der Region haben es verdient, dass wir sie nicht im Stich lassen. Doch gerade ihre Politiker und ihre Eltern und Großeltern haben die Pflicht, für sie den Weg zu ebnen, die Verbrechen in Srebrenica Verbrechen zu nennen und die Hand zur Versöhnung auszustrecken.

   Herr Präsident! Mit Betroffenheit, ja mit Scham gedenken wir der Opfer des Massakers von Srebrenica. Viele der Täter sind noch nicht dingfest gemacht worden. Aber auch wir als Vertreter der europäischen Bevölkerung müssen uns unserer Mitschuld an den tragischen Ereignissen am Balkan bewusst sein und die Konsequenzen ziehen. Und es sind nicht nur die Opfer und die Familien der Opfer, die ein Recht auf ein Schuldbekenntnis und auf Reue haben. Auch die Zukunft Europas, die Zukunft der Region sowie die Zukunft Serbiens verlangt nach einer Einsicht der eigenen Schuld, und diese Einsicht ist die Voraussetzung für das Verzeihen und das Versöhnen. Nicht um Serbien zu erniedrigen, nicht um die Serben pauschal zu verurteilen, oder um Untaten und Verbrechen anderer Völker zu entschuldigen, erwarten wir Einsicht und Reue.

Uns muss jedoch klar sein, dass der Blick in die Vergangenheit dazu dient, eine bessere Zukunft herbeizuführen. Da ist Europa gefordert, dieser Region eine klare Perspektive zu geben. Die Länder des Balkans – so zeigt die Geschichte – waren allzu lang Spielball und Objekt der Interessen und der Machenschaften der europäischen Großmächte, inklusive bzw. und der Türkei – je nachdem wie man das sieht. Jetzt allerdings – und ich sage das nicht nur als Berichterstatter für Kroatien, sondern als einer, der sich für die ganze Region engagiert – müssen wir ihnen die Chance geben, das eigene Haus in Ordnung zu bringen. Wir müssen ihnen die Chance geben zu zeigen, dass sie ihre Lehren aus der Geschichte gezogen haben, dass Menschenrechte und vor allem auch die Minderheitenrechte anerkannt werden.

Wenn Minister Douglas und Kommissar Rehn hier die verschiedenen Prozesse dargestellt haben, die dazu führen sollen, diese Länder stärker an die Europäische Union heranzuführen, so möchte ich doch ganz klar und deutlich sagen: Das Ziel muss sein, den Ländern die Chance zu geben, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Auch wenn heute ein anderer Wind bläst, und man die Erweiterung möglichst weit von sich wegschieben möchte, muss klar sein: Wir in Europa müssen uns auf eine solche Erweiterung vorbereiten. Klar muss aber auch sein, dass die Länder selbst die Aufgabe haben, ihre Hausaufgaben zu erledigen und das Ihre dazu beizutragen, um die Möglichkeit für einen Beitritt zu schaffen.

Aber – wie auch schon meine Vorrednerin gesagt hat – die Perspektive, dass sie eines Tages zu gegebener Zeit Mitglied der Europäischen Union sein können, wenn sie ihre eigenen Probleme überwunden haben, diese Perspektive müssen wir aufrechterhalten, gerade auch angesichts der vielen jungen Menschen, die in Europa ihr Ideal sehen. Selbst wenn wir kritisch gegenüber der Entwicklung der Europäischen Union sind, müssen wir doch anerkennen, dass viele Menschen in dieser Balkanregion eine große Hoffnung haben: Dereinst zur Europäischen Union, zum gemeinsamen Europa zu gehören. Und diese Chance müssen wir ihnen geben.

   Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Am kommenden Montag ist es zehn Jahre her, dass Srebrenica unter den Augen der UN-Truppen in die Hände der bosnisch-serbischen Streitkräfte fiel, dass die Ermordung von über 8 000 muslimischen Männer und Knaben begann, dass Tausende Frauen, Kinder und ältere Menschen verschleppt und Hunderte Frauen vergewaltigt wurden. Unsägliches Leid ist verursacht worden und herrscht, während die Verantwortlichen weiterhin auf freiem Fuß sind, bis heute fort, weil nicht alle Opfer geborgen wurden, weil zahlreiche Verschleppte nicht in ihre Heimat zurückkehren durften und vor allem, weil das verursachte Leid von vielen Serben nicht anerkannt wird, wie sich erst kürzlich wieder gezeigt hat, als das serbische Parlament eine Resolution ablehnte, in der der Massenmord in Srebrenica anerkannt und verurteilt wurde.

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass Versöhnung nach dem Krieg nur möglich ist, wenn es den ehemaligen Kriegsgegnern gelingt, die vergangenen Ereignisse gemeinsam geschichtlich aufzuarbeiten, für das angetane Leid um Verzeihung zu bitten und diejenigen abzuurteilen, die sich des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben.

Die Tragödie hat ferner die Defizite der damaligen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ebenso wie die der UN-Politik auf dem Gebiet der Friedensstiftung und Friedenserhaltung schmerzhaft offenbart. Einige Mängel wurden mittlerweile behoben, eine einheitliche Außen- und Sicherheitspolitik ist aber nach wie vor nicht gewährleistet, hauptsächlich deswegen, weil die EU-Regierungen nicht uneingeschränkt dazu bereit sind. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten vermochten jedoch sowohl aus eigener Kraft als auch mit Unterstützung der NATO, die Lage auf dem westlichen Balkan zu stabilisieren und zu verbessern. Diese Anstrengungen müssen fortgesetzt und die EU-Beitrittsperspektive muss offen gehalten werden. Die Möglichkeit dazu besteht nur, sofern alle maßgeblichen Stellen in der Region mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien uneingeschränkt zusammenarbeiten und die Verantwortlichen vor dieses Tribunal bringen.

   . – Herr Präsident! Über Srebrenica zu sprechen, fällt bestimmten Vertretern unserer Generation schwer, weil wir uns immer gefragt haben, was wir getan hätten, als der Faschismus in Deutschland an die Macht kam. Lange Zeit haben wir Europäer nur zugeschaut: Die Engländer waren traditionsgemäß ebenso wie die Franzosen eher pro-serbisch eingestellt; die Deutschen waren für Kroatien, und nur die Bosnier hatten keine Befürworter. Jahrelang haben wir die Bosnier allein gelassen. Erst nach dem Drama in Srebrenica haben wir begriffen, dass ein europäischer Standpunkt notwendig ist, der weder englisch, noch deutsch oder französisch sein darf, sondern ein gemeinsamer Standpunkt sein muss.

Wenn wir heute über das Massaker von Srebrenica sprechen, müssen wir das Verhalten der Europäer hinterfragen, müssen wir das Verhalten nicht der in Srebrenica anwesenden niederländischen Soldaten, sondern das der UNO als solcher hinterfragen, denn das UNO-Mandat für Srebrenica gestattete den in Bosnien stationierten Soldaten alles mögliche, wie den Verkehr zu regeln und ähnliches, aber nicht die Bevölkerung zu schützen. Wir Europäer müssen dies thematisieren und dabei daran denken, was wir getan haben. Doris Pack hat zu Recht die Rolle der Regierungen angesprochen: Ihre Regierung, die seinerzeitige Regierung Kohl, hat die Augen ebenso verschlossen wie die sozialistische Regierung in Frankreich. Auch das gehört zur Realität der damaligen Zeit.

Heute findet eine politische Stabilisierung durch die Europäische Union statt. Doch hat es auch eine Stabilisierung durch das Abkommen von Dayton gegeben, allerdings spricht hier niemand über das Problem, das das Abkommen von Dayton darstellt. Dieses seinerzeit notwendige Abkommen enthält eine ethnische Definition der Region, die in die Verfassung von Bosnien übernommen wurde. Das Drama von Srebrenica kann nicht überwunden werden, solange das Problem des Abkommens von Dayton nicht angesprochen wird, solange das Problem der ethnischen Definition der Region nicht angesprochen wird, denn eben diese ethnische Definition verhindert heute, dass sowohl die Serben wie auch die Kroaten und die Bosnier ihre Verbrechen anerkennen. Daher ersuchen wir Sie, Herr Präsident, Herr Vertreter des Rates, sowie die Kommission darum, eine europäische Initiative einzuleiten, um das Abkommen von Dayton nochmals auf die Tagesordnung zu setzen. Nach zehn Jahren muss infrage gestellt werden, was seinerzeit festgelegt wurde. Die bosnische Verfassung ist eine ethnische Verfassung, die es Bosnien nicht ermöglicht, der Europäischen Union beizutreten. Daraus schlussfolgert: Wenn wir nicht den Mut haben, das Abkommen von Dayton in Frage zu stellen, werden wir nie die Lehren aus Srebrenica ziehen.

   Herr Präsident! Vor zehn Jahren vermittelte die Präsenz der niederländischen Streitkräfte den Einwohnern von Srebrenica ein falsches Gefühl der Sicherheit. Dieses zur Schutzzone erklärte Gebiet war eine nicht zu verteidigende Insel inmitten der weitaus größeren Serbischen Republik, die von einer anderen Bevölkerungsgruppe als ihre Schutzzone angesehen wurde und noch immer angesehen wird. Aufgrund einer völlig falschen Einschätzung der Lage wurde nicht rechtzeitig gehandelt, um zu verhindern, dass die unvermeidliche Kapitulation dazu führt, dass Rache geübt und gar ein Massaker begangen wird. Nach Ansicht meiner Fraktion wären die Ereignisse letztlich nicht viel anders verlaufen, hätte es eine echte gemeinsame EU-Außenpolitik oder ein Mandat gegeben, durch das Dutchbat mehr Gewaltanwendung sowie Unterstützung in Form von Luftbombardierungen ermöglicht worden wären.

Zur Sicherstellung eines friedlichen Zusammenlebens der drei Nationen in Bosnien müssen Lösungen gefunden werden, denen sämtliche Parteien zustimmen und nicht lediglich ein oder zwei von uns favorisierte Gruppen. Nur ein föderatives Modell nach Schweizer oder belgischem Vorbild, das die Verschiedenheit anerkennt, kann allen gerecht werden. Wir müssen von der Realität ausgehen, dass der Norden und der Osten sehr stark nach Serbien und der Südwesten nach Kroatien orientiert ist und dass in diesen beiden Gebieten die Mehrheit der Bevölkerung lebt. Deshalb braucht Bosnien-Herzegowina offene Grenzen mit seinen Nachbarländern. Jeglicher Versuch zur Schaffung eines zentralisierten Einheitsstaates kann nur zu einem ständigen Machtkampf zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen führen. Keine Gruppe sollte in die Lage versetzt werden, eine andere zu beherrschen. Diese Lehre sollten wir aus Srebrenica und aus der chaotischen Umsetzung des Friedensabkommens von Dayton gezogen haben.

   Herr Präsident, die heutige Aussprache über die Zukunft des Balkans findet am 10 Jahrestag des Verbrechens von Srebrenica statt, des schlimmsten in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Es kann absolut keinen Zweifel daran geben, dass der Grund für die Kriege und Massaker auf dem Balkan zum Teil in der mangelnden Handlungsfähigkeit von EU und NATO in dieser Region lag. Die EU-Institutionen wuschen wie Pontius Pilatus ihre Hände ganz einfach in Unschuld. Erfreulicherweise verändern sich die Dinge in dieser Hinsicht, denn in 18 Monaten werden Bulgarien und Rumänien der EU beitreten. Ferner ist es zu begrüßen, dass militärische und politische Kräfte der EU zur Stabilisierung der Lage in Bosnien-Herzegowina beitragen, wovon ich mich im April dieses Jahres selbst überzeugen konnte. Gestern bin ich von einer Beobachtermission bei den Parlamentswahlen in Albanien zurückgekehrt und muss sagen, dass diese Wahlen ein Schritt in die richtige Richtung waren. Sie waren demokratischer als die vorherigen Wahlen in diesem Land, und diesen Fortschritt sollten wir anerkennen.

Selbstverständlich bleiben noch Fragezeichen, und es gibt noch eine Vielzahl unbeantworteter Fragen, u. a. zur Zukunft von ‚Solania’, des nach Herrn Solana benannten Staates, sowie der von Serbien und Montenegro, wenn man davon ausgeht, dass Montenegro unabhängig werden will. Eines steht jedoch fest, nämlich dass die EU trotz der Krise, in der sie sich befindet, noch immer attraktiv für diese Länder ist. Es ist zwar unmodern geworden, über eine EU-Erweiterung zu reden, aber es sollte deutlich gesagt werden, dass ein EU-Beitritt für eine Reihe von Balkanstaaten eine sehr gute Idee wäre. Dies ist die einzige Möglichkeit, in dieser Region wirtschaftliche und politische Stabilität zu erreichen, von der zukünftig auch die EU profitieren wird.

Lassen Sie mich abschließend sagen, dass das Löschen von Feuern auf dem Balkan mehr kostet als ihre Prävention.

   Herr Präsident! Ich stimme meiner Kollegin Doris Pack vollkommen zu, dass Srebrenica ein dauerhaftes lebendiges Mahnmal sein sollte. Die Tragödie, die Tausenden von Menschen das Leben kostete, markiert das Ende eines Kapitels sowie den endgültigen Übergang von der tragischen Vergangenheit in eine neue Ära des Friedens, der Sicherheit und der Prosperität. Sie markiert die Überwindung ethnischer Muster sowie historischer und kultureller Sklaverei durch Dialog und Einigung.

Der Europäischen Union ist es nicht gelungen, als zuverlässige Macht aufzutreten, die für ihre Nachbarn Sicherheit schafft und exportiert. Wenn die Ursache in der Unausgereiftheit des europäischen politischen Systems lag, dann lautet die Botschaft, dass es notwendig ist, die Europäische Union mit den Qualitäten einer gemeinsamen und echten politischen Identität auszustatten.

Die Länder des westlichen Balkans liegen in Sachen wirtschaftliche Entwicklung und regionale Integration nach wie vor zurück. Niemand bezweifelt die Bemühungen der Europäischen Union. Der Weg, sich jedem Balkanstaat gesondert zuzuwenden, hat sich jedoch als unzureichend erwiesen. Meiner Ansicht ist es erforderlich, einen progressiven und kohärenten strategischen Plan für die Region zu erstellen, einen einheitlichen Vertragsrahmen für eine privilegierte Partnerschaft zwischen der EU und den Westbalkanstaaten. Ich spreche, Herr Kommissar, von einem Plan, der die Entwicklungsprioritäten eines jeden Landes in einer gemeinsamen regionalen Einheit aufzeigt. Die Programme, mit denen die Europäische Union interveniert, müssen grenzübergreifenden und überregionalen Charakter haben. Dies wird zur regionalen wirtschaftlichen Integration sowie zur Schaffung eines Klimas der politischen Kollektivität, der Zusammenarbeit und des Vertrauens beitragen.

Die unmittelbare Herausforderung, die sich im Hinblick auf die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern des westlichen Balkans stellt, lässt sich auf die folgenden drei Punkte reduzieren: strukturierter politischer Dialog, grenzüberschreitende Infrastrukturnetzwerke und Öffnung der Märkte. Ich wünsche dem britischen Ratsvorsitz viel Glück.

   Herr Präsident! Heute geht es uns selbstverständlich in erster Linie darum, des schrecklichsten Ereignisses in der jüngeren europäischen Geschichte zu gedenken, nämlich des Mordes an Tausenden von Männern aus der muslimischen Enklave Srebrenica in Bosnien-Herzegowina im Jahr 1995. Die Geschichte von Srebrenica hatte in Europa und der übrigen Welt, insbesondere aber in meinem Land, den Niederlanden, eine ungemeine Auswirkung, denn es waren niederländische UN-Blauhelme, die damals offensichtlich außer Stande waren, Bürgern, Einwohnern und Flüchtlingen den notwendigen Schutz zu bieten. Zehn Jahre danach ist dieses Debakel in den Niederlanden noch immer Gesprächsthema. Das Gefühl der Abscheu sowie das Mitgefühl mit den Opfern dieses Massenmordes und mit ihren überlebenden Angehörigen sind immens. Unsere Gedanken sind vor allem bei denjenigen, die nicht damit leben können, dass die Verantwortlichen für dieses Verbrechen, der damalige bosnische Präsident Karadzic und General Mladic, nach wie vor auf freiem Fuß sind.

Gedenken sollte allerdings mehr beinhalten als Mitgefühl mit den Opfern. Wir müssen Lehren ziehen und um eine vorwärts orientierte Sicht bemüht sein. Als Erstes müssen wir den Balkanländern, die unserer Unterstützung bedürfen, um mit den Erfahrungen der Kriege, die sie durchlebt haben, fertig werden zu können, unsere Zusage geben „Nie wieder“. Bei unserem Gedenken an die Vergangenheit müssen wir jedoch gleichzeitig vor allem den Blick in die Zukunft richten. Die Unterstützung durch die EU muss innerhalb eines präzisen Rahmens geleistet werden, in dem der vom Europäischen Rat in Aussicht gestellten Integration in die EU eine wichtige Rolle zukommt. Mit Hilfe der Unterstützung seitens der EU werden friedliche, stabile und wohlhabende Gesellschaften geschaffen werden können.

Allerdings sollte kein Zweifel daran bestehen, dass die Verantwortung für die Zukunft in erster Linie bei den Balkanländern selbst liegt. Zum Glück herrscht nunmehr Friede in Bosnien-Herzegowina, die Vergangenheit ist aber noch nicht vollständig bewältigt, was ein Hindernis für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft darstellt, so dass wichtige Entscheidungen zu Angelegenheiten wie der Rückkehr der Flüchtlinge und Ergreifung der Personen, die sich Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben, nicht getroffen werden. Mit der Vergangenheit ins Reine zu kommen, ist nach meinem Dafürhalten ebenso wichtig wie auf die Zukunft hinzuarbeiten.

Eine zweite Lehre, die in den Niederlanden viel diskutierte Lektion, ist weitreichender. „Nie wieder, nicht in Europa, aber vor allem nicht in der übrigen Welt“ bedeutet, dass Wachsamkeit geboten ist, um zu verhindern, dass latente Konflikte zu blutigen und aussichtslosen Situationen eskalieren. Wir müssen mehr auf der Hut sein sowie schneller handeln und nötigenfalls härter durchgreifen, wenn die Gefahr einer Wiederholung dessen, was in Srebrenica geschehen ist, besteht, damit sich europäische Streitkräfte nie wieder in der gleichen Situation befinden wie Dutchbat vor zehn Jahren.

   Herr Präsident, sehr geehrte Vertreter des Rates und der Kommission, meine Damen und Herren! In den 59 Sekunden, die mir zur Verfügung stehen, möchte ich lediglich ein kleines Detail hervorheben. Es gibt etwas, dessen Sie sich schämen müssten, ohne sich dessen jedoch bewusst zu sein.

Gestern Abend fand in diesem Parlament eine Gedenkfeier statt und für nächste Woche sind Feierlichkeiten in Srebrenica vorgesehen. Zu den vielen Unannehmlichkeiten, die verdrängt wurden, gehört insbesondere eine, die Emma Bonino heißt. Emma Bonino wurde verdrängt, sie existiert nicht mehr, sie wird nicht eingeladen.

Ich verstehe den Grund all dessen, denn als Emma Bonino damals in ihrer Eigenschaft als EU- Kommissarin in Srebrenica weilte, versuchte sie verzweifelt, die niederländische Regierung zu warnen, die ihr jedoch kein Gehör schenkte, und wir alle wissen sehr wohl, welche Folgen das hatte. Ja, Emma Bonino war dort, was auch bezeugen kann. Alle Aufzeichnungen wurden wiedergefunden. Während der Tragödie setzte sich Emma Bonino zweimal mit , aber auch mit in Verbindung und wies darauf hin, dass Tausende von Personen vermisst wurden.

Herr Morillon, wir werden bei anderer Gelegenheit erneut über die Frage der Verantwortlichkeiten, und auch über alle Initiativen, sprechen können.

Herr Präsident, ich danke Ihnen, meine Redezeit ist abgelaufen. Wir werden sehen, ob es möglich ist, Srebrenicas in einer anderen Form zu gedenken und zumindest der Wahrheit die Ehre zu geben und die Feigheit Europas und der UNO anzuerkennen.

   Herr Präsident! In dieser Aussprache und in diesen Tagen wird der Vergangenheit, zu Recht, große Aufmerksamkeit geschenkt. Wie konnte es zu dem kommen, was in Srebrenica geschehen ist, und welche Lehren sollten wir daraus ziehen?

Srebrenica hat nicht nur eine schmerzliche Vergangenheit, sondern auch eine schmerzliche Gegenwart. Bewohner von Srebrenica, die immer noch nicht zurückkehren können, schmachten in Flüchtlingslagern. Kindern wird ein völlig einseitiges Bild von den Ereignissen vor zehn Jahren vermittelt, so dass es nicht zu der notwendigen Versöhnung kommt. Die Identifizierung der Opfer ist dringend erforderlich, damit die Hinterbliebenen sich allmählich in das schreckliche Schicksal ihrer Liebsten fügen können, da die Identifizierung jedoch sehr kostspielig ist, dauert der Prozess viel zu lange. Worauf es jetzt ankommt, ist, dass unser Augenmerk nicht nur den Ereignissen vor zehn Jahren gilt, sondern auch dem Srebrenica von heute, was bedeutet, dass wir es verstehen und nötigenfalls Mittel zu seiner Rettung bereitstellen müssen.

Ein zweites Srebrenica ist auf dem heutigen Balkan zum Glück unwahrscheinlich, die damals der gesamten Region zugefügten Wunden können strukturell jedoch nur dann geheilt werden, wenn die Balkanländer wissen, dass sie in Europa willkommen sind. Deshalb unterstützte ich uneingeschränkt den Standpunkt der Kommission, die erklärt hat, für die Balkanländer bleibe die Perspektive einer Mitgliedschaft bestehen. Der Balkan liegt in Europa. Ebenso Srebrenica. Lasst uns diese Lehre nie vergessen.

   Auf dem Balkan wird erst wieder Frieden herrschen, wenn wir damit aufhören, die verschiedenen Volksgruppen mit zweierlei Maß zu messen. Wer da meint, vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien seien alle gleich, irrt sich sehr. Es ist ein Unding, dass der Flugzeugpilot, der zwei Raketen auf einen Zug abfeuerte, als dieser gerade eine Brücke überquerte, sich bisher nicht vor dem Gerichtshof dafür verantworten musste, dass die zweite Rakete einen Pfeiler traf und dadurch sowohl die Brücke als auch den Zug zerstörte. Sie brauchen nicht so zu tun, als wüssten Sie von alledem nichts, meine Damen und Herren. Wie viele Albaner oder ausländische muslimische Söldner wurden bisher verurteilt? Ein Teil von ihnen hat jetzt im Kosovo das Sagen, und das mit Ihrer Rückendeckung. Können Sie nachts noch ruhig schlafen, meine Damen und Herren? Können Sie diese Fragen wirklich ruhigen Gewissens in diesem Hohen Hause erörtern? Zu allem Überdruss wollen Sie auch noch die Abspaltung von Serbien unterstützen. Sie sollten sich wirklich schämen.

In Punkt 4 des Entschließungsentwurfs wird zu Recht gefordert, dass alle Personen, die sich Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben, ergriffen und dem Gerichtshof überstellt werden müssen. Ich glaube, dass es Ihnen durchaus ernst damit ist. Wenn dies stimmt, sollten Sie die Tätigkeit des Gerichtshofs aufmerksam verfolgen. Wenn Sie auch nur einen Funken Ehrgefühl haben, sollten wir uns dafür einsetzen, dass dieses Thema in naher Zukunft wieder auf der Tagesordnung steht. Falls Sie aber dafür sind, den Machthabern jetzt und künftig Straffreiheit einzuräumen, sollten Sie dies ganz offen aussprechen. Die Öffentlichkeit in der EU und in der übrigen Welt wird dann sicher deutlich machen, was sie von einer solchen Heuchelei hält. Die Bilder der Opfer, der abgetrennten Köpfe und verstümmelten Körper dürfen wir nicht verdrängen, vielmehr gilt es, Freund und Feind gleichermaßen zur Verantwortung zu ziehen. Hunderttausende von Flüchtlingen warten noch immer auf ihre Rückkehr, beispielsweise nach Slawonien oder in das Grenzgebiet zwischen Kroatien und Bosnien. Das tschechische Volk begeht heute den 490. Jahrestag des Todes von Jan Hus, den die katholische Kirche auf den Scheiterhaufen brachte. Seine Rehabilitierung ist noch immer nicht erfolgt.

   Herr Präsident! Wir könnten uns lange über die Fehler von damals unterhalten, und ich habe es ja an Ort und Stelle erlebt und auch im Parlament damals. Ich möchte mich jedoch lieber auf die Fehler von heute konzentrieren.

Erstens, Herr Ratspräsident, haben Sie davon gesprochen, man könne mit Kroatien, einem wichtigen Land für die Stabilität der ganzen Region, erst verhandeln, wenn Herr Gotovina ausgeliefert ist. Damit stellen Sie sich in Gegenposition zum luxemburgischen Ratsvorsitz – was sehr interessant ist –, und Sie verhalten sich so, als würde man von Großbritannien fordern, es könne den Ratsvorsitz erst dann übernehmen, wenn es das Ungeheuer von Loch Ness gefasst hat. Niemand von uns weiß, wo sich Herr Gotovina befindet. Wenn Sie es wissen, dann bitte ich Sie, es auf den Tisch dieses Hauses zu legen und es der kroatischen Regierung zu übermitteln.

Wir sollten mit Kroatien so verfahren, wie Sie es fälschlicherweise mit der Türkei tun wollen, nämlich Verhandlungen beginnen. Und nur, wenn die volle Kooperation nicht gegeben sein sollte – dafür haben wir ein Überprüfungskomitee –, sollten wir diese Verhandlungen abbrechen oder unterbrechen. Aber die Verhandlungen sollten beginnen, denn Kroatien ist eine mitteleuropäische Demokratie, die den ganzen Raum stabilisiert.

Zweitens Bosnien: Daniel Cohn-Bendit hat absolut Recht: Das Abkommen von Dayton ist gescheitert. Wir brauchen ein Bosnien-Herzegowina dreier gleichberechtigter Völker und vor allem freier Bürger. Ansonsten wird dieses Gebilde wieder zum Ausgangspunkt neuer Gefahren und schwerer Konflikte.

Drittens Kosovo: Ich war erst vor wenigen Tagen im Kosovo. Wenn wir die friedensorientierte Politik von Präsident Rugova weiter ins Leere laufen lassen, dann werden dort radikale Elemente stärker. Wir haben die Bombenanschläge vor wenigen Tagen gesehen. Deshalb appelliere ich an den Rat, rasch den Weg in eine streng konditionierte, langfristig angelegte, international kontrollierte, aber unvermeidliche Unabhängigkeit des Kosovo zu gehen.

Der vierte Punkt bezieht sich auf Minderheiten. Wir reden ständig von Minderheiten. Im Kosovo gibt es garantierte Sitze für Minderheiten. In Serbien gibt es seit einigen Jahren ein neues Wahlrecht, das ausschließt, dass irgendein Minderheitenvertreter einen Platz im Parlament hat. Wir brauchen einheitliche Standards, nur dann werden wir eine glaubwürdige Politik entwickeln können.

   – Einer der Hauptgründe und vielleicht sogar der zentrale Grund für die Tragödie im ehemaligen Jugoslawien war die Tatsache, dass die internationale Staatengemeinschaft in ihrer Herangehensweise an die Lösung der Schlüsselfrage, nämlich des Rechts der Menschen auf Selbstbestimmung, weder einig noch unparteiisch war.

Gegenwärtig herrscht Frieden in dieser Region, aber wir sind immer noch ein großes Stück von dem Fortschritt entfernt, der anhaltenden Wohlstand bringen würde. Es ist richtig und angebracht, dass wir mit diesem Bericht und dem Auftreten des Kommissars eine Botschaft an diese Region senden, dass sie in der Europäischen Union willkommen ist, und es ist ebenfalls positiv, dass wir den wirtschaftlichen Fortschritt betonen, auch wenn dieser noch unzureichend ist.

Die Europäische Union hat eine Aufgabe zu erfüllen, vor der sie in gewisser Weise bereits vor dem tragischen Krieg gestanden hatte, nämlich die Entwicklung einer einheitlichen und objektiven Sicht der grundlegenden Fragen in Bezug auf die Völker und Staaten in der Region. Das Dayton-Abkommen kann den Fortschritt in Bosnien-Herzegowina nicht sicherstellen, da das Land eine moderne Verfassung braucht. Wir müssen eine Lösung für die Frage der Unabhängigkeit des Kosovo sowie für das Recht der Serben und Montenegriner auf Selbstbestimmung finden. Wir können nicht akzeptieren, dass die Mazedonier nicht den Namen verdienen, den sie sich selbst gegeben haben. Dies alles sind grundlegende Statusfragen.

Ich möchte den Kommissar darin bestärken, dass die Kommission eine aktivere Rolle als bisher in dieser Politik spielen muss.

   Herr Präsident! Die Entschließung, über die wir morgen abstimmen werden, ist von großer Bedeutung, nicht nur weil sie in einer Zeit kommt, in der es zehn Jahre nach dem Massaker immer noch Menschen gibt, die nicht glauben, dass es je stattgefunden hat, sondern auch, weil sich weder das serbische noch das Parlament von Bosnien und Herzegowina über eine solche Entschließung einigen konnten. Die serbischen Abgeordneten im Parlament von Bosnien konnten weder den Text der Entschließung noch die Kompromissanträge akzeptieren.

Erst heute hat jemand eine Sprengladung an dem zur Erinnerung an alle Opfer in Srebrenica errichteten Monument angebracht. Als geborene Bosnierin, die den Krieg miterlebt hat, über den wir heute sprechen, fühle ich mich verantwortlich, Ihnen zumindest einige der vielen Gefühle zu vermitteln, die wir während des Krieges tagtäglich bewältigen mussten.

Die Welt war geschockt von den Videobildern von der Hinrichtung junger Männer, die kürzlich in Den Haag gezeigt wurden. Wir haben diese Bilder erlebt. Darum möchte ich Ihnen beschreiben, wie es ist, auf der anderen Seite zu sein. Ich werde jetzt einen Auszug aus der Aussage eines Angeklagten vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verlesen, niedergeschrieben von einem beim Prozess anwesenden Journalisten und Schriftsteller. „Der Angeklagte sah im Augenwinkel einen Jungen aus dem Bus steigen, vielleicht 15 Jahre oder jünger. Der Junge schaute auf die Soldaten und danach auf die Reihen toter Körper auf dem Feld. Seine Augen weiteten sich, so als könnte er kaum fassen, was er da sah. Als die Gefangenen auf die Knie sanken, kurz bevor die Soldaten das Kommando zum Schießen erhielten, hörte der Angeklagte die Stimme des Jungen: ‚Mama’, flüsterte er, ‚Mama’. An diesem Tag hörte der Angeklagte Menschen um ihr Leben flehen, sah erwachsene Männer weinen. Er hörte, wie sie den Soldaten Geld, Autos, ja sogar Häuser versprachen. Aber dieser Junge rief nach seiner Mama, wie Kinder es tun, wenn sie einen schrecklichen Traum hatten.“

Wenn wir überhaupt je eine Chance haben sollten, nach den Balkankriegen wieder ein normales Leben zu führen, müssen wir vor allem dafür sorgen, dass alle, die sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben, vor Gericht gestellt werden, nicht nur diejenigen, die in Den Haag angeklagt sind, sondern auch die anderen, die noch auf freiem Fuß sind. Diese sollten schnellstmöglich von den nationalen Gerichten angeklagt werden. Das sind wir nicht nur den Ermordeten schuldig, sondern auch den Überlebenden.

   Herr Präsident! In einigen Tagen wird sich der Tag der größten Barbarei, die Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges erschütterte, zum zehnten Mal jähren. Ich rede von Srebrenica. Dies ist eines der schwärzesten Kapitel in der europäischen Geschichte und Kultur.

Heute haben wir die Verpflichtung, das Gedenken an die Geschichte zu fördern, wir haben die Pflicht, den unschuldigen Opfern der ethnischen Gewalt in Jugoslawien, den Moslems, Sergen und Kroaten, Ehre zu erweisen, ohne selektive Sensibilitäten und ohne eine Vergeltungsphilosophie im Hinblick auf das Blutbad.

Zehn Jahre danach ist Bosnien immer noch tief gespalten. Zehn Jahre danach hat dieses Land fünf Präsidenten und zwei Ministerpräsidenten gehabt und wird künstlich am Leben gehalten. Die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union müssen die Initiative zur Überprüfung des Abkommens von Dayton ergreifen, um einen funktionierenden, föderalen, demokratischen und multinationalen Staat zu schaffen.

Die Europäische Union trägt die politische und strategische Verantwortung für die Verteidigung und Förderung der europäischen Perspektiven und der Integration der Balkanländer in die europäischen Institutionen. Wir müssen denen, die heute die Erweiterung in Frage stellen, mit einer Strategie der politischen und gesellschaftlichen Demokratisierung, einer Strategie des Friedens, der Sicherheit und der Stabilität entgegentreten, die im Zuge des Europakurses der Balkanstaaten verwirklicht wird.

Wenn wir die Völker im Namen politischen Eigennutzes verleugnen, dann werden wir dazu beitragen, dass die extremsten nationalen Kräfte die Vorherrschaft erlangen. Europa hat in den 90er Jahren viele Fehler gemacht. Wir dürfen sie nicht wiederholen.

   . Herr Präsident! Vielen Dank für Ihre freundlichen Glückwünsche anlässlich der Vergabe der Olympischen Spiele an London. Ich hätte mich für jede europäische Stadt gefreut, die heute in Singapur den Zuschlag erhalten hätte, aber ich bin natürlich ganz besonders glücklich darüber, dass die Wahl auf London gefallen ist. Ich hoffe, dass sich die Spiele im Jahre 2012 zu einem großen europäischen Erfolg gestalten werden.

Ich möchte allen Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission für ihre Beiträge zu dieser an Einsichten reichen und klugen Aussprache danken. Klar ist, dass Sie alle die europäischen Bestrebungen der Länder des westlichen Balkan konsequent unterstützen. Eines unserer Ziele während unseres Ratsvorsitzes wird die baldige Aufnahme der Region in die europäische Völkerfamilie sein. Dafür werden wird uns unermüdlich einsetzen. Wir sind uns der zahlreichen schwierigen Aufgaben bewusst, die noch vor uns liegen, aber wir sind entschlossen, sie in gemeinsamer Arbeit zu lösen.

Ich möchte auf einige der wichtigsten Punkte eingehen, die die Abgeordneten in Bezug auf die Vergangenheit und die Zukunft angesprochen haben. Frau Pack sprach sehr engagiert über die Notwendigkeit der Aussöhnung. Ich meine, dass im Hinblick auf ein Bekenntnis zur Verantwortung etwas weiter ausgeholt werden muss. Das war auch eines der Themen, die ich erst letzte Woche mit dem Reis-ul-Ulema, dem Großmufti von Bosnien, besprochen habe, der an der Spitze von Bemühungen um eben eine solche Aussöhnung innerhalb und zwischen den Bevölkerungsgruppen der Regionen steht.

Herr Swoboda verwies zu Recht darauf, dass Länder die Möglichkeit haben müssen, Fehler der Vergangenheit wieder gutzumachen. Das stimmt natürlich, aber es ist, wie Frau Neyts-Uyttebroeck feststellte, notwendig, dass alle Länder der Region umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten.

Herr Cohn-Bendit erwähnte das Abkommen von Dayton und forderte die internationale Gemeinschaft mit Nachdruck auf, jetzt die Initiative zu ergreifen. Ich habe seiner Argumentation aufmerksam zugehört, aber ich möchte ihn mit dem gebührenden Respekt daran erinnern, dass Veränderungen an der Verfassung nur von den drei bosnischen Volksgruppen vorgenommen werden können.

Herr Czarnecki stellte die Politik der Europäischen Union gegenüber Serbien und Montenegro in Frage. Der Staatenbund Serbien-Montenegro ist ein loser föderativer Verband, der 2003 vornehmlich auf Initiative von Javier Solana zustande kam. Nach den Bestimmungen der Verfassungscharta des Staatenbundes kann jede Teilrepublik frühestens im März 2006 ein Referendum über den Ausstieg aus dem Staatenbund durchführen. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass Montenegro eine Auflösung des Staatenbundes im Jahr 2006 anstrebt.

Die Europäische Union unterstützt auch künftig den Staatenbund, weil er ihrer Ansicht nach die beste Möglichkeit für die Förderung der Stabilität und das weitere Vorantreiben der euro-atlantischen Integration darstellt. Die Europäische Union erkennt jedoch die Bestimmungen der Verfassungscharta an, die die Möglichkeit der Durchführung eines Referendums nach drei Jahren vorsieht, und betont, dass eine Auflösung des Staatenbundes auf dem Wege von Verhandlungen verfassungsmäßig, transparent und im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen muss.

Herr Papastamkos verwies auf die Notwendigkeit eines klaren regionalen Ansatzes. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang noch etwas zu den Prioritäten der Europäischen Union für den westlichen Balkan während des britischen Ratsvorsitzes sagen. Für die nächsten sechs Monate steht eine Reihe sehr wichtiger Termine an. Die Kommission wird ihre Stellungnahme zu Mazedonien veröffentlichen, das Mandat von Lord Ashdown in Bosnien wird ablaufen, und eine positive Beurteilung der Umsetzung der Standards im Kosovo könnte einen Prozess zur Festlegung des endgültigen Status für den Kosovo einleiten, wobei der Europäischen Union in diesem Prozess eine Schlüsselrolle zukäme.

Der Ratsvorsitz wird der Region in allen den westlichen Balkan berührenden Fragen helfen, sich europäischen Normen und Werten zu nähern. Der Ratsvorsitz wird den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der Europäischen Union, der das Ziel hat, Stabilität und Wohlstand auf dem westlichen Balkan zu stärken, vorantreiben und diesen Ländern den Weg weisen, der schließlich in die EU-Mitgliedschaft münden soll. Die Fortschritte, die die einzelnen Länder im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses erzielen, werden anhand konkreter politischer Kriterien zu beurteilen sein. Wie ich bereits sagte, zählt die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu den wichtigsten politischen Anforderungen.

Herr Posselt sprach die Kroatien-Frage an. Als ein stolzer Schotte möchte ich ihn nicht in seiner offenbar festen Überzeugung erschüttern, dass das Ungeheuer von Loch Ness existiert, oder ihn davon abhalten, nach Schottland zu kommen und die Suche fortzusetzen, aber lassen Sie mich eines ganz ernst klarstellen. Die Europäische Union hat unmissverständlich erklärt, dass sie bereit ist, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen, sobald eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gewährleistet ist. Wir hoffen, dass dies im Verlauf des britischen Ratsvorsitzes passiert, aber letztlich muss Kroatien die für eine umfassende Zusammenarbeit erforderlichen Schritte ergreifen. Die einfachste Möglichkeit, Zweifel bezüglich der Ernsthaftigkeit Kroatiens gegenüber dem Strafgerichtshof auszuräumen, besteht darin, dass Kroatien die Suche und Festnahme von Ante Gotovina unterstützt.

Herr Beglitis wollte wissen, wie die Europäische Union Bosnien und Herzegowina bei der Durchführung der Reformen helfen kann, die für eine weitere Integration in die Europäische Union erforderlich sind. Die Europäische Union bietet eine Reihe von Instrumenten an, um die Behörden bei der Durchführung der notwendigen Reformen zu unterstützen. Ziel der Polizeimission der Europäischen Union ist es, die bosnische Polizei an europäische Normen heranzuführen. Im Mittelpunkt steht dabei die Polizeireform durch die begleitende Kontrolle und Anleitung von Offizieren der mittleren und oberen Ränge.

Das CARDS-Programm der EU unterstützt ebenfalls Reformen, die der Integration in die Europäische Union dienen. Lord Ashdown, der Sonderbeauftragte der Europäischen Union und Hoher Vertreter in Bosnien, trägt zur Koordinierung der Tätigkeiten der verschiedenen Einrichtungen der EU vor Ort bei und gehört zu denjenigen, die die bosnischen Behörden immer wieder dazu anhalten, die Reform-Agenda voranzutreiben. Ich möchte heute meine Anerkennung für seine Arbeit aussprechen. Der Umsetzungsplan für seine Mission spiegelt die 16 vorrangigen Bereiche wider, die in der im November 2003 veröffentlichten Durchführbarkeitsstudie der Europäischen Union ausgewiesen wurden.

Neben dem Jahrestag des furchtbaren Massakers von Srebrenica, das von zahlreichen Rednern heute erwähnt wurde und dessen wir in der nächsten Woche gedenken werden, begehen wir in diesem Jahr auch den zehnten Jahrestag des Abkommens von Dayton, auf das einige Redner ebenfalls am Rande eingegangen sind, sowie das Ende des Konflikts in Bosnien und Herzegowina. Ich glaube, dass die kommenden sechs Monate daher diesen Ländern die historische Möglichkeit bieten werden, ihr aufrichtiges Engagement für europäische Werte, für Toleranz und Rechtsstaatlichkeit, für gutnachbarschaftliche Beziehungen und den schwierigen, aber sehr ernsten Prozess der Versöhnung, der von mehreren meiner Vorredner erwähnt wurde, zu demonstrieren.

Nichts davon wird einfach sein. Jedes dieser Länder steht dabei vor ganz speziellen schwierigen Aufgaben, aber ich fordere sie auf, dabei zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig Mut zu machen auf diesem Weg. Diesbezüglich wiederhole ich, was Kommissar Rehn sagte. Ich kann gar nicht genug betonen, wie wichtig die umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien ist. Die Überstellung der verbleibenden Angeklagten an den Strafgerichtshof in Den Haag, und zwar vor allem Karadzic, Mladic und Gotovina, ist keine obskure Bedingung der Europäischen Union, sondern sie wird in mehreren Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gefordert. Dies wird nicht nur eine Veränderung im Charakter der Beziehungen dieser Länder zur Europäischen Union bewirken, sondern auch Veränderungen innerhalb dieser Länder und einen Beitrag zum langfristigen Prozess des Wiederaufbaus leisten, über den heute so überzeugend gesprochen wurde.

Zu begrüßen war in diesem Zusammenhang auch die gemeinsame Erklärung der Präsidenten der Unterzeichnerstaaten des Dayton-Abkommens, die im Anschluss an das jüngste Treffen der Igman-Initiative in Belgrad veröffentlicht wurde. Sie wird zur Normalisierung der Beziehungen zwischen diesen drei Ländern beitragen und bildet eine ausgezeichnete Grundlage für weitere Maßnahmen. Wir sehen der Umsetzung der darin enthaltenen wichtigen Verpflichtungen mit Interesse entgegen.

Der bevorstehende zehnte Jahrestag des Massakers von Srebrenica macht auf anschauliche Weise deutlich, welche Fortschritte der Balkan gemacht hat. Er zeigt aber auch, wie viel noch zu tun bleibt. Zum Glück gehören bewaffnete Konflikte der Vergangenheit an, und daran darf sich auch nichts ändern, aber, wie uns Frau Ibrisagic ins Gedächtnis rief, zeigen die jüngsten Sprengstofffunde, dass es noch immer Menschen gibt, die ihre Sache mit Gewalt durchsetzen wollen.

Die Europäische Union erkennt die Bestrebungen der Region an, sich der europäischen Völkerfamilie anzuschließen, sobald die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind, aber Korruption und organisierte Kriminalität sind nach wie vor an der Tagesordnung, und das Wirtschaftswachstum ist schwach. Obwohl wir zur Unterstützung bereit sind, ist die Lösung für diese Aufgaben nicht in Brüssel, Den Haag, London oder – bei allem Respekt – in Straßburg zu finden. Diese Aufgaben sind in der Region und durch die Menschen dort zu lösen, deren Energie und Talente Jahre des Konflikts überdauert haben. Alles hängt davon ab, ob sie nun willens sind zu fordern, dass ihre Würde, Hoffnung und Integrität umfassende Beachtung finden.

   . Herr Präsident! Nach Präsident Chiracs Bemerkungen über die britische und finnische Küche, die jeglicher Sachkenntnis entbehren, fällt es mir nicht schwer, London als der europäischen Stadt zu gratulieren, die Gastgeberin der Olympischen Spiele im Jahre 2012 sein wird. J’aime la France, mais ce n’est pas facile toujours.

Ich danke den verehrten Abgeordneten für eine würdevolle und inhaltsreiche Aussprache, die unserer Pflicht, nicht zu vergessen und Lehren für die Gegenwart und die Zukunft zu ziehen, umfassend gerecht wurde. Zu einer Reihe von Problemen gingen die Meinungen weit auseinander.

Zunächst ein Wort zur Pflicht des Landes, umfassend mit dem Strafgerichtshof in Den Haag zusammenzuarbeiten. Es liegt auf der Hand, dass es ohne historische Wahrheit und Gerechtigkeit keinen dauerhaften Frieden geben kann. Wir müssen aus den Ereignissen der Vergangenheit lernen, damit sie sich nicht wiederholt.

Ich stelle ferner weitgehende Unterstützung für die Fortsetzung unseres umsichtig gestalteten Beitrittsprozesses fest, bei dem es darum geht, den historischen Auftrag der europäischen Integration zur Förderung von Frieden, Demokratie und Fortschritt in Einklang zu bringen mit den legitimen Bedenken unserer Bürger bezüglich der Aufnahmefähigkeit der Union. Deshalb müssen wir bei unserer Erweiterungspolitik strenge Konditionalität praktizieren.

Die Zukunft des westlichen Balkans liegt eindeutig in der Europäischen Union. Man kann wohl mit Fug und Recht sagen, dass die europäische Perspektive das Mittel darstellt, das dafür sorgt, dass der westliche Balkan nicht von seinem friedlichen und stabilitätsorientierten Weg abkommt. Auch die Zukunft von Bosnien und Herzegowina liegt in der Europäischen Union. Mit dem Abkommen von Dayton konnte der Krieg beendet werden, aber ich teile Herrn Cohn-Bendits Ansicht, dass die Verfassung alles andere als ein ideales Fundament für den Aufbau eines ordnungsgemäß funktionierenden multiethnischen modernen Staates bildet. Deshalb ist es wichtig, dass Bosnien und Herzegowina die Möglichkeit hat, selbst über Verfassungsänderungen nachzudenken, die dem Land und seinen Menschen besser dienen als das derzeitige Konstrukt.

In diesem Prozess kommt den Bürgern von Bosnien und Herzegowina und deren Vertretern eine Schlüsselrolle zu. Meiner Ansicht nach wäre es weder sinnvoll noch angemessen, wenn die internationale Gemeinschaft den Bürgern dieses Landes einen weiteren Entwurf aufoktroyiert. Wir brauchen einen Konsens und einen konsensorientierten politischen Prozess in Bosnien und Herzegowina, um dieses Ziel zu erreichen.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission eine aktive Rolle in der Region spielen wird, um die Hoffnung auf eine europäische Zukunft aufrechtzuerhalten. Ich sehe der auf dieses Ziel gerichteten Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Ratsvorsitz mit großer Freude entgegen.

   Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge erhalten habe(1).

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

   Der nächste Tagesordnungspunkt betrifft die Erklärungen des Rates und der Kommission zu den Beziehungen EU-China und Taiwan sowie zur Sicherheit im Fernen Osten.

   . Herr Präsident! In den 30 Jahren seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China haben sich sowohl in der Europäischen Union als auch in China wie auch im Verhältnis zwischen der EU und China recht bemerkenswerte Veränderungen vollzogen. Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China sind jetzt enger denn je. Aber wichtiger denn je ist jetzt auch, dass sich die Europäische Union auf die Herausforderung einstellt, die das politische und wirtschaftliche Wachstum Chinas darstellt. Die Wirtschaft der Europäischen Union muss in der Lage sein, auf den Konkurrenzdruck und die Möglichkeiten zu reagieren, die sich in China und auf anderen aufstrebenden Märkten in Asien ergeben. Die Europäische Union hat zahlreiche Interessen in China und in Ostasien generell, in einer Region also, der im 21. Jahrhundert eine sehr große Bedeutung zukommt. Es ist unbedingt erforderlich, dass die Europäische Union und China gemeinsam und in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Partnern die globalen Probleme angehen.

Die Diskussionen zwischen der Europäischen Union und China erstrecken sich inzwischen zu Recht auf eine Vielzahl von Themen, zu denen die regionale Sicherheit, die Menschenrechte, die Umwelt, Bildung, Migration, der Klimawandel und der Verkehr zählen. Erst letzte Woche fand der erste Luftfahrtgipfel zwischen der EU und China statt. All diese Diskussionen sind für beide Seiten von Nutzen. Die Europäische Union verfügt über einen großen Schatz an Erfahrungen, an denen sie andere gern teilhaben lässt, und China geht Probleme vielfach auf neue Art und Weise an, und die Europäische Union kann von diesen neuartigen Ansätzen lernen.

Der im September in Bejing stattfindende 8. EU-China-Gipfel wird Gelegenheit bieten, den 30. Jahrestag der offiziellen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China zu begehen und einen Ausblick auf die nächsten 30 Jahre zu geben. Damit eröffnet sich der Europäischen Union und China die Möglichkeit, als globale Partner bei der Lösung schwieriger globaler Aufgaben zusammenzuarbeiten. Wir freuen uns, dass die Europäische Union und China mit vereinten Kräften auf dem Weg des Dialogs und der Zusammenarbeit Herausforderungen wie den Klimawandel und die Energiesicherheit in Angriff nehmen können.

Natürlich bestehen zwischen uns Unterschiede, aber es ist ein Zeichen für die Reife der Beziehungen, dass wir diese Unterschiede beispielsweise im Rahmen des Dialogs zwischen der EU und China über die Menschenrechte konstruktiv diskutieren können.

Die Menschenrechte bilden selbstverständlich einen wesentlichen Bestandteil der Außenpolitik der Europäischen Union. Die Europäische Union erkennt an, dass China im zurückliegenden Jahrzehnt bedeutende Fortschritte in seiner sozioökonomischen Entwicklung verzeichnen konnte, und begrüßt Schritte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Zusammenarbeit mit UN-Menschenrechtsmechanismen. Aber es bleibt noch viel zu tun.

Die Europäische Union hat ferner noch immer ernsthafte Bedenken bezüglich der Menschenrechte in China. Das betrifft unter anderem die freie Meinungsäußerung, die Religionsfreiheit und die Versammlungsfreiheit. Journalisten, Anwälte und Mitarbeiter von NRO sind nach wie vor Schikanen ausgesetzt. Es wird nach wie vor häufig die Todesstrafe verhängt; die willkürliche Inhaftierung ist an der Tagesordnung, und der Einsatz von Folter gibt Anlass zu ernsthafter Sorge. Die Lage in Tibet und Xinjiang ist nach wie vor bedenklich. Der Rat begrüßt Chinas Schritte auf dem Weg zur Ratifizierung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und hofft, dass diese Schritte zur Verbesserung des Alltags aller Bürger Chinas beitragen werden.

Taiwan ist ein weiteres Thema, das in den Diskussionen zwischen China und der Europäischen Union einen wichtigen Platz einnimmt. In den vergangenen 30 Jahren haben sich auch in Taiwan gewaltige Veränderungen vollzogen. Mit einem beneidenswerten Wirtschaftswachstum von 5,9 % im letzten Jahr ist Taiwan einer der erfolgreichsten asiatischen Tiger. Preisbereinigt entspricht Taiwans BIP pro Kopf der Bevölkerung damit dem von Japan und Hongkong. Aber die Veränderungen waren nicht nur ökonomischer, sondern auch politischer Natur. Vor 30 Jahren starb Chiang Kai-shek, und sein Sohn, Chiang Ching-kuo, übernahm die Macht. Erst 1996 fanden in Taiwan erstmals demokratische Präsidentschaftswahlen statt. Heute kann Taiwan ohne Einschränkung als Demokratie bezeichnet werden.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterhalten keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. Dennoch bestehen enge wirtschaftliche und kommerzielle Beziehungen zu Taiwan. Taiwan ist selbstverständlich Mitglied der Welthandelsorganisation. Taiwan und die Europäische Union pflegen zudem enge Beziehungen in anderen nicht politischen Bereichen wie Wissenschaft, Bildung, Kultur und auf verschiedenen technischen Gebieten.

Doch andere Aspekte der Beziehungen über die Meerenge hinweg sind nicht so positiv, und das hat Konsequenzen für die Sicherheit der Region. Im März dieses Jahres setzte China seine Anti-Sezessionsgesetzgebung mit der erklärten Absicht in Kraft, taiwanesische Unabhängigkeitsbestrebungen zu stoppen bzw. zu verhindern. Das Gesetz stellt im Wesentlichen eine Kodifizierung der von China verfolgten Politik dar, doch darin wird Chinas ausgeprägtes Engagement für eine friedliche Wiedervereinigung und, was noch beunruhigender ist, unter bestimmten Umständen der Einsatz von nichtfriedlichen Mitteln erwähnt. Die Beschreibung dessen, was unter diesen Umständen zu verstehen ist, war recht vage. Die Europäische Union reagierte mit einer Bekräftigung ihres Festhaltens an der Ein-China-Politik und mit einer Ablehnung jeglichen Gewalteinsatzes zur Lösung dieser Angelegenheit.

Die Europäische Union hat stets den Standpunkt vertreten, dass die Taiwanfrage friedlich auf dem Weg des konstruktiven Dialogs gelöst werden sollte, und sie hat beide Seiten aufgefordert, einseitige Maßnahmen zu unterlassen, die die Spannungen anheizen könnten. In einer Anfang des Jahres abgegebenen Erklärung begrüßte die Europäische Union die Vereinbarung über die Aufnahme von Charterflügen zwischen China und Taiwan über die Feiertage zum chinesischen Mondneujahr. Sie ist der Auffassung, dass diese Form der praktischen Zusammenarbeit dazu beitragen wird, den Dialog und das Verständnis zwischen beiden Seiten zu fördern, und hofft, dass Wege für eine Weiterentwicklung der Beziehungen geebnet werden können. Wir nehmen den Dialog zwischen China und zu Besuch weilenden Oppositionsführern aus Taiwan zur Kenntnis und hoffen, dass China bald in der Lage sein wird, einen ähnlichen Dialog mit gewählten führenden Vertretern Taiwans aufzunehmen.

Zu regionalen Fragen ist festzustellen, dass China und die Europäische Union gemeinsam mit anderen Akteuren an Stabilität auf der koreanischen Halbinsel interessiert sind. Angesichts seines Einflusses auf die Demokratische Volksrepublik Korea kommt China bei den Bemühungen um eine kernwaffenfreie Halbinsel eine Schlüsselrolle zu, die die Europäische Union unterstützt.

Die Europäische Union ist nach wie vor sehr daran interessiert, einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit im asiatischen und asiatisch-pazifischen Raum zu leisten. Das ist eines unserer Hauptziele. Als Vertreter des Vereinigten Königreichs möchte ich feststellen, dass wir den britischen Vorsitz im Europäischen Rat nutzen wollen, um die Arbeit in diesem Bereich voranzutreiben. Die Europäische Union sollte sich aktiver an der politischen Bewältigung der regionalen Herausforderungen auf dem Gebiet der Sicherheit beteiligen. So hat die Europäische Union, ausgehend von den jüngsten Problemen, gefordert, die Sechs-Parteien-Gespräche wieder aufzunehmen und das Kernwaffenprogramm der DVRK vollständig, verifizierbar und unumkehrbar einzustellen.

Wir müssen prüfen, wie wir den Beitrag der Europäischen Union in regionalen Foren wie dem ASEM und als Mitglied im ASEAN-Regionalforum, dem einzigen asienweiten multilateralen Forum zur regionalen Sicherheit, ausbauen können. Sinnvoll wäre ferner, wenn die Europäische Union den strategischen Dialog mit anderen wichtigen Akteuren der ostasiatischen Region aufbauen würde. Die Sicherheit der Region ist nicht nur für die dortigen Völker von Bedeutung, sondern für uns alle.

Die chinesische Wirtschaft verzeichnet seit Beginn der Wirtschaftsreformen im Jahr 1978 einen jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 10 %. In dieser Zeit hat der Umfang des Handels zwischen der EU und China um mehr als das Vierzigfache zugenommen. Die EU hat sich zum wichtigsten Handelspartner Chinas entwickelt, und China ist nach den USA der zweitwichtigste Handelspartner der EU.

Im Jahr 2003 entwickelte sich China zur viertwichtigsten Handelsnation, und sein Außenhandel verzeichnet auch weiterhin Zuwachsraten von 37 %. Mit dieser Wachstumsrate kann keine der großen Handelsnationen mithalten. China hat inzwischen die USA als bedeutendster Empfänger ausländischer Direktinvestitionen weltweit überholt.

China hat beträchtliche Anstrengungen unternommen, um seiner neuen Rolle im Weltwirtschaftssystem gerecht zu werden. Um die Auflagen der Welthandelsorganisation und Beitrittsverpflichtungen zu erfüllen, hat China umfassende Zollsenkungen vorgenommen und seine Vorschriften und Regelungen gründlich überholt. Dennoch gibt es weiterhin Bedenken. Das Geschäftsklima in China ist für dort tätige ausländische Unternehmen noch immer problematisch. So werden beispielsweise Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums nicht energisch genug umgesetzt. Die noch in diesem Jahr stattfindende Ministertagung in Hongkong wird der Europäischen Union und China Gelegenheit zu erneuter Zusammenarbeit bieten, um ein ehrgeiziges und ausgewogenes Ergebnis zu erzielen.

Dieses enorme Wirtschaftswachstum in China hat auch Veränderungen in anderen Bereichen bewirkt. Erst Mitte der 90er Jahre erarbeitete die Europäische Kommission ihr erstes Asien-Strategiepapier sowie Grundsatzdokumente für China. Im ersten Grundsatzdokument ging es um die Formulierung einer langfristigen Strategie, die der raschen ökonomischen und politischen Entwicklung Chinas gewidmet war. Gleichzeitig wurde das eher unsystematische Engagement abgelöst durch regelmäßige jährliche Gipfel. 1996 fand das erste Asien-Europa-Treffen statt, dem zwei Jahre später der erste EU-China-Gipfel folgte.

Angesichts dieser rasanten Veränderungen mutet der wichtigste gesetzliche Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und China, das bilaterale Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahre 1985, eindeutig überholt an. Die Europäische Union hofft auf den baldigen Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung, die sich besser im Einklang mit den vielschichtigen Beziehungen befindet, die wir heute pflegen. Ich hoffe, dass im Verlauf des britischen Ratsvorsitzes weitere Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden können. Wir streben ferner Fortschritte zu anderen Fragen an, zu denen gerade in Anbetracht des in dieser Woche in Gleneagles stattfindenden G8-Gipfels natürlich der Klimawandel sowie auch die Anerkennung von China als einer Marktwirtschaft zählen.

Die Energiesicherheit ist ein Problem, das alle Länder betrifft. Sie ist Voraussetzung für Wirtschaftswachstum und Entwicklung. Bereits jetzt geht man davon aus, dass sich das derzeitige Niveau der weltweiten Energiegewinnung und des Energieverbrauchs negativ auf das globale Klima auswirkt, und es wird angenommen, dass die Treibhausgasemissionen in den nächsten Jahrzehnten weiter zunehmen. Die Europäische Union und China sehen sich einer großen und doppelten Herausforderung gegenüber, und zwar geht es einerseits um die Gewährleistung der Energiesicherheit und andererseits um den Kampf gegen den Klimawandel.

Die Europäische Union bekennt sich zu ihrer Verpflichtung, eigene Emissionen zu senken und gleichzeitig anderen Ländern wie China zu helfen, ihren wachsenden Energiebedarf auf umweltverträgliche Weise zu decken. Die Europäische Union und China verfügen über eine immense und international geachtete wissenschaftliche und technologische Kompetenz. Daher bestehen ausgezeichnete Möglichkeiten für den Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China in diesem wichtigen Bereich.

Natürlich gibt es auch Differenzen zwischen der Europäischen Union und China. Die bei den jüngsten Textilverhandlungen zwischen der EU und China erzielte Übereinkunft zeigt, was passieren kann, wenn wir uns zusammensetzen und diese Differenzen gütlich diskutieren und eine Lösung anstreben, die für beide Seiten von Vorteil ist. China hat, um den für Handel zuständigen Kommissar Herrn Mandelson zu zitieren, wie ein verantwortungsbewusster und geschätzter Partner gehandelt.

Die mir heute in diesem Hohen Haus zu Verfügung stehende Zeit reicht nicht, um Beziehungen zusammenzufassen, die sich im Verlauf von 30 Jahren entwickelt haben, aber ich hoffe, dass die nachfolgenden Redner ihre Gedanken zu dieser sich herausbildenden wichtigen Beziehung beisteuern können.

   . Herr Präsident! Ich möchte eingangs Herrn Alexander in seiner neuen Funktion hier im Parlament begrüßen. Wir werden zahlreiche Debatten miteinander führen, und es wird eine Freude sein, mit ihm zusammenzuarbeiten.

Ich bin sehr froh über diese Aussprache, denn die Lage in Asien wie auch in Ostasien ist in der Tat von großer strategischer Bedeutung. Asien ist heute nicht nur der bevölkerungsreichste Kontinent, sondern auch der Kontinent mit der höchsten Wirtschaftswachstumsrate und den höchsten Raten bei den Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung. Die Länder in Fernost investieren in ihre Zukunft, und Asien wird im 21. Jahrhundert ohne Zweifel eine führende Rolle im Weltgeschehen spielen. Das muss uns klar sein, und wir müssen uns darauf entsprechend vorbereiten.

Die Sicherheit im Fernen Osten ist daher ein Thema, das für die europäischen Interessen von direkter Bedeutung ist. Sie ist Teil der globalen Gesamtverantwortung für Sicherheit und Stabilität, die den Kern des außenpolitischen Engagements der Europäischen Union bildet. Hinzu kommt, dass sich die Stabilität im Fernen Osten nicht nur auf den Wohlstand und das Wohlergehen unserer Bürger auswirkt, sondern auch für die Bürger des asiatischen Kontinents von großer Bedeutung ist. Betrachtet man die Europäische Union als ein Wirtschaftsgefüge, dann zählen China, Japan und die Republik Korea zu den sechs führenden Wirtschaftsnationen der Welt. Sie gehören ferner zu unseren wichtigsten Handelspartnern sowie den größten Empfängern europäischer Auslandsinvestitionen. Japan ist seinerseits eine wichtige Quelle von Investitionen in Europa, und zwar nicht zuletzt in einigen der neuen Mitgliedstaaten. Folglich hätte eine instabile Lage in der dynamischsten Region der Welt ernste Konsequenzen, die in Europa sehr deutlich zu spüren wären.

Wie also reagiert die Union auf diese Situation, und welche Mittel stehen ihr dazu zur Verfügung? Mit dieser Frage möchte ich mich jetzt beschäftigen.

Werfen wir zunächst einen Blick auf die wichtigsten Probleme in Ostasien. Mittelfristig wird die politische Agenda in Ostasien von drei Hauptfragen bestimmt. Erstens geht es um unsere Reaktion auf den Aufstieg Chinas. Zweitens geht es um die Gewährleistung der Stabilität auf der koreanischen Halbinsel, und drittens um eine friedliche Lösung der Spannungen zwischen China und Taiwan. Die Lösung dieser Fragen wird deutliche Auswirkungen sowohl auf unsere regionale Sicherheit als auch die Sicherheit in größerem Maßstab haben.

Andererseits kann Ostasien auch auf ein sehr beeindruckendes Maß der wirtschaftlichen Integration verweisen. Das allein wird jedoch für eine stabilere und friedlichere Entwicklung in Ostasien nicht ausreichen, zumal sich die Demokratische Volksrepublik Korea noch nicht an der sich herausbildenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit beteiligt. Im Gegensatz zu Europa Ende der 80er Jahre haben die wirtschaftlichen Verbindungen keine Verbesserung der politischen Beziehungen bewirkt. Im Gegenteil. Der wirtschaftliche Aufschwung in China und die selbstbewusste Außenpolitik des Landes haben in einigen Nachbarländern dahingehende Bedenken geschürt, dass ein wohlhabenderes China seine Wirtschaftsmacht einsetzen könnte, um seine nationalen Interessen energischer zu verfolgen und die Region sowohl politisch als auch wirtschaftlich zu beherrschen.

Die Rivalität zwischen China und Japan ist früher und sichtbarer aufgetreten, als viele Beobachter vermuteten. Eine in allen ostasiatischen Ländern zu verzeichnende Tendenz hin zu einer nationalistischeren Ausrichtung könnte dazu führen, dass bilaterale Konflikte als Ventil für den Binnenverbrauch dienen. So lebte beispielsweise in China der Nationalismus als einigendes Thema in dem Maße auf, in dem das Land seine ideologischen Zwänge ablegte. In Korea verliert der auf den traumatischen Erfahrungen des Koreakrieges basierende Antikommunismus mit dem Generationswechsel seine Anziehungskraft. Im Einklang mit den Ansichten der jüngeren Generation stellt eine aggressive Politik gegenüber Nordkorea in den Augen der neuen Führung eine größere Gefahr für den Frieden dar als das nordkoreanische Nuklearprogramm. Die in Japan zu beobachtende Renaissance des Nationalismus wurde nicht von den Bestrebungen einer jungen Generation ausgelöst, sondern basiert auf dem Wunsch einer Elite, eine in Japan verbreitete Haltung, die die eigenen Leistungen herabwürdigt, zu überwinden. Diese in allen drei Ländern zu verzeichnenden nationalistischen Tendenzen bieten keine guten Voraussetzungen für die Lösung der konkreten politischen Probleme, die in den nächsten Jahren an Dringlichkeit gewinnen werden. Die rasche technologische Entwicklung in China könnte zudem dazu führen, dass sich diese Länder von der Komplementarität ab- und einem intensiveren Wettbewerb zuwenden und damit die politischen Spannungen anheizen, anstatt sie abzubauen.

Die Spannungen nehmen jedoch nicht automatisch zu. So bestand beispielsweise das Anliegen des Treffens zwischen Japans Premierminister Koizumi und dem chinesischen Präsidenten, das am 23. April in Jakarta stattfand und an dem ich teilgenommen habe, darin, die Spannungen zu entschärfen. Das verdeutlicht, dass beiden Seiten klar ist, dass eine Verschärfung der Spannungen für sie mit wirtschaftlichen Einbußen verbunden wäre. Daher ist es bedauerlich, dass spätere Schritte, als Wu Yi, der stellvertretende Premierminister, ein geplantes Treffen mit Premierminister Koizumi abrupt absagte, die Lage erschwerten, anstatt sie zu entspannen. Doch bei beiderseits umsichtigem Vorgehen könnte die Rivalität zwischen Tokio und Beijing in einen konstruktiven Wettbewerb münden und den Weg für die Lösung seit langem bestehender Konflikte ebnen. Beispiele dafür sind die Annäherung zwischen Indien und China, gefolgt von einem Besuch von Premierminister Koizumi in Neu-Delhi und Tokios verstärktem Interesse an Südostasien. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang, dass man sich in Ostasien sehr intensiv mit dem europäischen Beispiel der Überwindung kriegerischer Feindseligkeiten und der Trennung aufgrund des kalten Krieges auseinander setzt. Daraus ergibt sich für uns ein Ansatzpunkt, den wir zur Pflege von Beziehungen mit allen regionalen Akteuren nutzen sollten.

Wir ergreifen zur Lösung der anstehenden Probleme eine Reihe konkreter Schritte, um Europas Ansichten in Bezug auf das weitere Vorgehen sowie unsere Bedenken angesichts der entstandenen Lage klar zum Ausdruck zu bringen. Es gibt einen politischen Dialog. Es stimmt, wir feiern gerade den 30. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen. Ein Dialog zu den Menschenrechten findet ebenfalls statt, und auch Fragen der Sicherheit stehen auf der Tagesordnung. Auf dem nächsten Gipfel mit China, der im September stattfinden wird, wollen wir eine umfassendere und anspruchsvollere Rahmenvereinbarung vorstellen, weil die bisherige nicht mehr zur Erreichung unserer ehrgeizigsten Ziele taugt. Es laufen 20 sektorale Dialoge mit den verschiedenen Ministern auf Ministerebene, um China für seine Verpflichtungen im Rahmen der WTO sowie im Hinblick auf geistige Eigentumsrechte und Arbeitsschutz, die von unserem Kollegen ebenfalls erwähnt wurden, fit zu machen. Es geht um die Entwicklung von auf Gegenseitigkeit beruhenden bilateralen Beziehungen.

Was die Spannungen zwischen China und Japan betrifft, so haben wir die jüngsten hochrangigen Begegnungen – insbesondere den EU-Japan-Gipfel am 2. Mai in Luxemburg – genutzt, um auf höchster Regierungsebene über Fragen der Stabilität in Ostasien zu diskutieren. In diesem Zusammenhang sind wir übereingekommen, unseren politischen Dialog zu intensivieren, und wir haben festgestellt, dass im Zusammenhang mit Japan Energiefragen einen besonders hohen Stellenwert erhalten sollten. Dabei geht es uns nicht zuletzt darum, im Hinblick auf japanische Bedenken bezüglich einer potenziellen Aufhebung der EU-Waffenembargos gegenüber China etwas zu unternehmen. Als erste Folgemaßnahme fand am 6. Mai im Rahmen der ASEM eine Troika auf Ministerebene mit Japan statt. Wir befassen uns im Rahmen unseres politischen Dialogs mit China auch mit den japanisch-chinesischen Spannungen und fordern beide Seiten zu Mäßigung und Versöhnung auf.

Was das Waffenembargo betrifft, so stellt der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen im Dezember 2005 eindeutig fest, dass es weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht Änderungen in Bezug auf die Waffenexporte nach China geben dürfe. Deshalb dürfte jedweder mögliche Beschluss über eine Aufhebung des Embargos keine Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Ostasien haben.

Die Europäische Union hat außerdem einen strategischen Dialog mit den USA über Ostasien eingeleitet, um sicherheitspolitische Bedenken unserer Partner zu thematisieren. Zu diesem Zweck haben wir Informationsreisen in die USA sowie nach Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland durchgeführt, um unseren Standpunkt darzulegen. Wir geben derzeit dem überarbeiteten Verhaltenskodex für Waffenausfuhren den letzten Schliff.

Ich möchte vor der eigentlichen Aussprache noch zwei Punkte ansprechen, und dann werde ich Ihre Fragen beantworten. Zunächst zum chinesischen Anti-Sezessionsgesetz. In ihrer Erklärung vom 15. März hat sich die Europäische Union eindeutig besorgt über dieses Gesetzt geäußert. Die Europäische Union verwies darin erneut auf die Grundsätze, von denen sie sich in ihrer Politik leiten lässt, und zwar den Grundsatz der „Ein-China-Politik“ und den der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Wir haben ferner beide Seiten aufgefordert, Initiativen zur Förderung des Dialogs und der Verständigung einzuleiten. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass wir uns über den Besuch taiwanesischer Oppositionsführer in China gefreut haben. Wir hoffen, dass künftig alle Parteien an derartigen Kontakten beteiligt sein werden.

Ich möchte nochmals auf das Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea zurückkommen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Europäische Union - und auch die Kommission – Mitglied des Exekutivrates von KEDO ist. Wir haben die - derzeit ausgesetzten – Tätigkeiten dieser Organisation finanziell und anderweitig unterstützt, um eine friedliche Lösung für die Nuklearfrage zu finden. Wir unterstützen auch weiterhin potenzielle Sechs-Parteien-Gespräche als möglichen Lösungsansatz, und wir haben gegenüber der nordkoreanischen Regierung unseren Standpunkt mehrfach sehr deutlich dargelegt. Wie ich höre, wird eine Delegation des Europäischen Parlaments nach Nordkorea reisen. Wir sind sehr auf Ihre Eindrücke gespannt und gern bereit, nach Ihrer Rückkehr aus Ihren Erfahrungen zu lernen.

Damit möchte ich schließen. Es gibt sehr viel zu diesem Themenkomplex zu sagen, der, wie ich bereits festgestellt habe, den Kern unserer globalen Politik für das 21. Jahrhundert bildet.

   Herr Präsident, sehr verehrte Frau Kommissarin, sehr geehrter Herr Ratsvertreter! Eigentlich müssten wir jetzt doppelt so viel Zeit bekommen, um auf die ausgezeichneten Ausführungen der Vorredner in der Sache richtig antworten zu können. Deshalb kann ich nur stichwortartig vorgehen.

Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Spannungen zwischen den verschiedenen Staaten im Fernen Osten ernst genommen werden müssen, sei es die Spannung zwischen Japan und China, sei es die Spannung zwischen Nordkorea und Japan. Sie können das bis nach Russland hin verfolgen, etwa bei der Frage der vier Inseln, die seit dem zweiten Weltkrieg immer noch besetzt sind. Es ist ganz wichtig, dass wir als Europa einen vernünftigen Beitrag leisten, und zwar nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, Frau Kommissarin, sondern auch aus politischen Gründen. Wir sind uns doch alle einig – und ich nehme an, der Ratsvertreter wird mir zustimmen –, dass wir Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit fördern wollen, und dass wir es als langfristige Grundlage für vernünftige wirtschaftliche Beziehungen ansehen, dass wir auf gleicher Basis arbeiten.

Frau Kommissarin, Sie haben zu Recht auf den erfolgreichen Gipfel Japan/EU im Mai in Luxemburg hingewiesen. Aber manchmal habe ich das Gefühl, dass Rats- und Kommissionsvertreter dreimal so oft in Peking wie in Tokio sind. Auch der Besuch von Taipeh wäre nicht falsch. Taiwan und Japan sind schließlich beides Länder, die Demokratien mit Mehrparteiencharakter haben, in denen es Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit gibt. Beides haben wir in der Volksrepublik China noch nicht gesehen, und es ist nur in sehr weiter Ferne überhaupt absehbar. Man bräuchte eine größere Ausgewogenheit der Besuche und der Kontakte, um darzustellen, dass Demokratien untereinander zusammenarbeiten müssen.

Ich würde gerne vom Rat noch wissen, wie es nun mit den weiteren Überlegungen zur Aufhebung des Waffenembargos aussieht. Wir als Parlament haben drei ganz klare Voraussetzungen: Erstens brauchen wir – wie Sie – wesentliche Fortschritte bei der Menschenrechtssituation in China. Zweitens müssen die Spannungen zwischen Taiwan und China aufhören. Man kann in ein solches Spannungsgebiet, wo China Taiwan mit über 700 an seiner Küste aufgestellten Raketen bedroht, doch nicht Waffen liefern! Frau Kommissarin, Sie haben ein bisschen gemogelt. Soll nun der Waffenkodex rechtlich verbindlich sein? Wenn ja, wann? Denn das ist für uns auch eine Voraussetzung, um überhaupt über eine Aufhebung des Waffenembargos reden zu können.

Wir müssen alles tun, damit die Länder in Asien das, was wir in Europa erreicht haben, nämlich sechzig Jahre nach Ende des zweiten Weltkrieges die Aussöhnung zu schaffen, auch erreichen. Wir sollten sie deshalb aufmuntern, den gleichen Prozess der Aussöhnung zu forcieren, denn ohne Aussöhnung gibt es keine Stabilität und keine Sicherheit.

   . – Herr Präsident! Ich spreche im Namen der Sozialdemokratischen Partei Europas. Wir unterstützen diesen Kompromissentschließungsantrag, weil wir meinen, dass das Europäische Parlament mit einer Stimme sprechen sollte. Der Entschließungsantrag spiegelt jedoch nicht genau die Ansichten meiner Fraktion oder der anderen Fraktionen wider, die ihn unterzeichnet haben. Er ist eben ein echter Kompromiss.

Mit zunehmender Globalisierung auf sowohl wirtschaftlichem als auch politischem Gebiet gewinnt der Ferne Osten in Bezug auf Handel und Hilfe weiter an Bedeutung. Sicherheitsfragen betreffen uns alle: Wenn heute Nordostasien niest, dann laufen wir alle Gefahr, uns zu erkälten. Ich möchte auf drei Punkte verweisen.

Erstens: Das Waffenembargo wurde nach den Gräueltaten auf dem Tiananmen-Platz zu Recht gegen China verhängt. Die Menschenrechtsbilanz des Landes bereitet uns nach wie vor Sorge, aber es zeichnen sich, wie der Rat sagte, positive Veränderungen ab. Aus unserer Sicht stellt die fehlende vollständige Rechtsgrundlage für den Verhaltenskodex für Waffenausfuhren ein ebenso großes Problem für die Aufhebung des Embargos dar wie die Lage in China.

Mein zweiter Punkt betrifft Nordkorea. Wie Sie sagten, Frau Kommissarin, reist morgen eine Delegation unter Leitung von Ursula Stenzel, der ich angehören werde, zur ersten Begegnung zwischen einer ständigen Delegation des Europäischen Parlaments und der Obersten Volksversammlung der Demokratischen Volksrepublik Korea ab.

Dieses Parlament hat seinen Standpunkt in der Vergangenheit klar vertreten und wird ihn in der morgigen Abstimmung erneut verdeutlichen. Die Europäische Union stellt für Nordkorea 500 Millionen Euro in Form von humanitärer Hilfe, Entwicklungshilfe und für die KEDO bereit. Wir gelangen zunehmend zu der Überzeugung, dass wir die Maxime „No Say, No Pay“ (ohne Mitsprache kein Geld) verfolgen sollten. Wir werden uns weiterhin bemühen, Nordkorea an den Verhandlungstisch zurückzubringen, das Land aus der Kälte in die Welt zu holen, aber wir wollen dann auch einen Platz an diesem Tisch haben, wenn Nordkorea an ihn zurückkehrt.

Abschließend ist festzustellen, dass niemand an den derzeitigen Spannungen in dieser Region völlig unschuldig ist, den Spannungen zwischen China und Taiwan, China und Japan, Japan und Südkorea und auf der koreanischen Halbinsel selbst. Die Vergangenheitsbewältigung der Region ist noch nicht abgeschlossen. Die Länder könnten sich ein Beispiel an der historischen Aussöhnung zwischen Frankreich und Deutschland und zwischen Deutschland und Polen hier in Europa nehmen. Wie Kommissar Rehn in der vorhergehenden Aussprache sagte, kann es ohne Aussöhnung auf der Grundlage der historischen Wahrheit und Gerechtigkeit keinen dauerhaften Frieden geben.

   . – Das Europäische Parlament hat sich mit einer deutlichen Mehrheit für eine Beibehaltung des Waffenembargos gegen China ausgesprochen. Das Embargo muss bestehen bleiben, solange die Gründe für seine Auferlegung andauern, z. B. solange sich mehrere hundert Menschen, die sich an den Protesten auf dem Platz des Himmlischen Friedens beteiligten, immer noch im Gefängnis befinden. Wie Beispiele zeigen, entwickeln sich Wirtschaftsbeziehungen trotz des Embargos fort, so dass es sich offenkundig in keinerlei Weise auf die Wirtschaftsbeziehungen auswirkt, jedoch muss es als Fingerzeig bei den politischen Beziehungen dienen. Persönlich vertraue ich auf den Standpunkt der britischen Ratspräsidentschaft; meiner Erfahrung nach ist die Haltung des Vereinigten Königreichs bei diesem Thema klar und eindeutig, und dafür möchte ich ihr meine Anerkennung aussprechen.

Das andere wichtige Thema: Taiwan strebt seit 1997 einen Beobachterstatus in der Weltgesundheitsorganisation an. Leider wurde sein Antrag jedes Jahr, so auch dieses Jahr, abgelehnt. Und bedauerlicherweise haben sich die Mitgliedstaaten an seiner Ablehnung beteiligt. Meines Erachtens haben die 23 Millionen Einwohner Taiwans jedoch ein Recht auf die Sicherheit und den Schutz, den die Weltgesundheitsorganisation zu bieten hat, doch der Umkehrschluss ist ebenfalls richtig: Auch wir benötigen das Wissen und die Erfahrung – und ich muss sagen die finanziellen Mittel –, die Taiwan zu bieten hat. Es ist vollkommen unverständlich, warum der Antrag Taiwans immer wieder abgelehnt wird. Ich möchte die Ein-China-Politik überhaupt nicht in Frage stellen, doch hat dies damit nichts zu tun. Taiwan ist bereits an zahlreichen Bereichen der internationalen Zusammenarbeit beteiligt. Beispielsweise ist es Mitglied der Welthandelsorganisation; nimmt an der wirtschaftlichen Kooperation innerhalb der APEC teil und gehört weiteren internationalen Organisationen an. Gleichzeitig haben Organisationen wie der Heilige Stuhl, die Ritter von Malta, das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und selbst die Interparlamentarische Union einen Beobachterstatus in der Weltgesundheitsorganisation. Angesichts dessen ist es vollkommen absurd, dass Taiwan abgelehnt wurde. Ich fordere den Ratsvorsitz und die Kommission auf, auf die Mitgliedstaaten einzuwirken, damit sie Taiwan im kommenden Jahr einen Beobachterstatus in der Weltgesundheitsorganisation gewähren.

   – Herr Präsident! China spielt in der Tat eine sehr wichtige Rolle sowohl in der europäischen Außenpolitik als auch in der europäischen Handelspolitik. Deshalb ist es so wichtig, dass die Europäische Union mit ihrer China-Politik zur Verbesserung der sozialen, Umwelt- und Menschenrechtsstandards beiträgt und nicht die regionale Stabilität und Sicherheit gefährdet.

In diesem Zusammenhang stimme ich zu, dass einige der jüngsten Aktionen der chinesischen Behörden Besorgnis erregend sind, wie die Verabschiedung des Anti-Sezessionsgesetzes zu Taiwan.

Wir müssen auch daran denken, dass die Europäische Union nur dann ein Abkommen zwischen China und Taiwan akzeptieren wird, wenn es das Ergebnis eines friedlichen Dialogs zwischen den Seiten ist, und vor allem, wenn es den von Taiwan erreichten demokratischen Fortschritt respektiert.

Ferner dürfen wir, wie bereits gesagt wurde, nicht vergessen, dass das Waffenembargo aufrechterhalten werden muss, zumindest solange es keinen wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiet der Menschenrechte gibt, wozu auch die Lage in Tibet gehört, solange nicht die Geschehnisse von Tiananmen ausreichend aufgeklärt sind und, wie ich meine, vor allem solange der Verhaltenskodex der Europäischen Union nicht für rechtsverbindlich erklärt wird.

Deshalb möchte ich den Vertreter des Rates dringend bitten, uns im August mit der Verabschiedung eines rechtsverbindlichen Statuts für den Verhaltenskodex zu erfreuen, was dieses Hohe Haus herzlich begrüßen würde.

   Herr Präsident! Meine Fraktion hat zur Volksrepublik China und zur Regierung mit Sitz auf der Insel Taiwan lange Zeit einen einfachen Standpunkt vertreten. 1949 wurde eine alte, unfähige Clique von Profiteuren, die für Armut und Ungerechtigkeit keine Lösung zu bieten vermochte, zu Recht vom Volk verjagt. Sie flüchteten auf eine Insel, auf der sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht als Chinesen fühlte und die bis 1945 über längere Zeiträume nicht zu China gehörte. Auf dieser Insel errichteten sie eine Militärdiktatur und versuchten, das Festland anzugreifen, wodurch sie am Ende die internationale Anerkennung einbüßten und aus den Vereinten Nationen ausgeschlossen wurden.

Auf dem Festland fanden unterdessen diverse interessante Experimente statt, unter anderem die Industrialisierung des ländlichen Raums sowie eine tief greifende Umgestaltung der Landwirtschaft. Das Entstehen von Fabriken sowie der Bau von Eisenbahnlinien und Staudämmen brachten das Land weiter voran. Bei diesen Experimenten, wie beispielsweise dem Großen Sprung nach vorn und der Kulturrevolution, wurden jedoch aufgrund mangelnder Erfahrungen gravierende Fehler begangen, die zahlreiche Menschenleben forderten. Das war offensichtlich der für eine wohlhabende Zukunft zu zahlende Preis.

Die gegenwärtige Situation besteht darin, dass China unter der Leitung der Erben dieses revolutionären Regimes nach wie vor ein Land mit Zukunft ist, sich die politische Linie aber völlig geändert hat. Trotz eines zu verzeichnenden exponentiellen Wachstums herrscht in der Volksrepublik enorme Ungleichheit, wird die Todesstrafe verhängt und finden weder demokratische Prozesse statt noch besteht Organisationsfreiheit. Momentan erinnert das Modell an die Vergangenheit, die Südkorea und Taiwan inzwischen zu Recht hinter sich gelassen haben.

Taiwan hat sich von einer Militärdiktatur zu einer Demokratie entwickelt, die sich zunehmend mit Europa und Japan vergleichen lässt. Als Demokratie ist es sein Bestreben, ein nicht chinesisches und mithin unabhängiges Taiwan zu werden. Bei unserer Suche nach einer Lösung für die seit 56 Jahren währende Spaltung dessen, was international als chinesisches Territorium anerkannt wird, müssen wir diesen neuen Entwicklungen Rechnung tragen. Nur auf diese Weise können wir dabei behilflich sein, dass eine friedliche Lösung für die Zukunft gefunden wird.

   Herr Präsident! zwischen China und Taiwan könnte erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage im Fernen Osten beitragen, der heute alles andere als sicher erscheint. Für den Rat und die Kommission stellt sich dringend die Aufgabe, zwischen Peking und Taipeh mehr geschäftsmäßige Beziehungen zu fördern. Die starke Handelsposition der EU mit beiden Ländern bietet dafür nicht nur eine objektive Möglichkeit, sondern bedeutet gleichermaßen, dass eine solche Förderung zwangsläufig in unserem Eigeninteresse liegt. Eines steht fest, die völlig verfrühte Absicht des Rates, das Waffenembargo gegen die Volksrepublik aufzuheben, hat zusammen mit dem jüngsten chinesischen Anti-Sezessionsgesetz die Spannung in der Region wesentlich erhöht. Es ist schwer zu sagen, was hier überwiegt: fehlendes strategisches Denken oder ein unverzeihlicher Mangel an diplomatischen Direktgesprächen innerhalb Europas, ganz zu schweigen von transatlantischer Konsultation. Ich hoffe, der Rat wird während der britischen Präsidentschaft von diesem Weg, der Unsicherheit bedeutet, abrücken. Nimmt die Europäische Union ihre strategische Verantwortung für den Fernen Osten wahr, unterstützt sie damit flexible Beziehungen zwischen beiden Ländern über die Meeresenge hinweg.

Auch auf Taiwan ist die Zeit nicht stehen geblieben. Seit Jahren hat das Land eine eigene nationale Identität entwickelt und einen beeindruckenden Demokratisierungsprozess durchlaufen. In beidem liegt die Kernursache für den heutigen Taiwan-Konflikt. Zudem halten sich die Taiwanesen die jüngeren Entwicklungen in Hongkong verständlicherweise stark gegenwärtig. Während der Rat und die Kommission Taiwan auf kommerzieller Ebene offensichtlich mitnichten ignorieren, ist dies an der diplomatischen Front jedoch leider der Fall. Deshalb stimme ich gerne Ziffer 9 des Entschließungsantrags zu. Ich fordere Sie auf, einen Beobachterstatus Taiwans in der Weltgesundheitsorganisation zu unterstützen und 23 Millionen freien Taiwanesen in internationalen Gremien eine Stimme und ein Gesicht zu geben. Auf diese Weise kann die Europäische Union zur Herstellung des Dialogs zwischen den beiden China beitragen.

   . – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident! Die Verabschiedung eines „Anti-Sezessionsgesetzes” durch die Volksrepublik China stellt einen Schlüsselfaktor für die Sicherheit im Fernen Osten dar. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes, das in so eklatanter Weise internationales Recht verletzt, hat die Volksrepublik China dem Rest der Welt deutlich gemacht, dass das Regime in Peking nicht, wie gehofft, gemäßigter wird, auch wenn das Land in Teilen seiner Wirtschaft das Wirken von marktwirtschaftlichen Kräften zugelassen hat und der Westen Kontakten China gegenüber offener geworden ist.

China weiß, dass Taiwan nie freiwillig einer Wiedervereinigung zustimmen wird, und trifft daher Vorkehrungen für einen bewaffneten Angriff auf dieses demokratische und blühende Land. Es hängt ganz von uns ab, das Ergebnis eines Prozesses zu bestimmen, der mit steigenden Rüstungsausgaben begann, gefolgt von dem oben erwähnten skandalösen Gesetz, das seinerseits unmittelbar zur Folge hatte, dass nun 600 ballistische Raketen auf Taiwan gerichtet sind.

Wir kennen bereits die Reaktionen einiger EU-Mitgliedstaaten. Während diese Provokation in vollem Gang war, erklärte der Präsident des Mitgliedstaates, das den umfangreichsten Handel mit China betreibt, d. h. Frankreichs, das Waffenembargo gegen China sei nicht mehr sinnvoll, da es Ausdruck der Feindseligkeit sei. Der deutsche Bundeskanzler äußerte sich in ähnlicher Weise. Das ist die denkbar schlechteste Reaktion, und wenn wir diesem Rat gefolgt wären, hätten wir Waffen in ein Land geliefert, das aus seinen aggressiven Absichten gegenüber seinen Nachbarn kein Hehl macht.

Europa muss anders auf dieses Anti-Sezessionsgesetz antworten. Es muss das Embargo beibehalten und seine Politik der aktiven Unterstützung der Position Taiwans in der internationalen Arena in enger Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten intensivieren. Bisher bestand unser Ziel in der Aufrechterhaltung des Status quo, der nun jedoch einseitig durch die Volksrepublik China unterminiert wird.

Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung, die mir einfiel, als ich der Aussprache zuhörte und die nicht allzu ernst genommen werden sollte. Wenn es ein EU-weites Verbot der Lobpreisung totalitärer Systeme gäbe, würden die Abgeordneten dieses Hauses aus den postkommunistischen Ländern wohl kaum einen einzigen Tag durchstehen, ohne verhaftet zu werden, und dieses Parlament hätte 50 Mitglieder weniger.

   Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wissen, das China aufgrund seines Einflusses auf Nordkorea den Schlüssel für den Frieden in dieser Region der Welt in der Hand hält. Doch die immer aggressivere Haltung des kommunistischen China gegenüber Taiwan stellt eine umso schwerere Bedrohung für diesen Frieden dar, da die chinesischen Führer über Atomwaffen verfügen. Seit 1949 haben sie ihre Hoffnung nicht aufgegeben, Taiwan eines Tages zu annektieren, das aufgrund der Energie seiner Bewohner zu einer der dynamischsten Wirtschaften des Pazifikraums und zu einem Modell der Demokratie in einer Region, in der es noch viele totalitäre Regimes gibt, geworden ist.

Diese Aggressivität wird nicht verringert durch die Zugeständnisse, die einige führende europäische Politiker machen, an ihrer Spitze Herr Chirac, der so weit gegangen ist, den kommunistischen chinesischen Diktator in sein Schloss einzuladen. Nur eine feste und entschlossene Haltung wird die Regierung von Peking zu Kompromissen veranlassen, insbesondere zur Anerkennung des Rechts der Taiwaner auf Selbstbestimmung. Solange sie dies nicht getan haben, müssen die Staaten der Europäischen Union das Waffenembargo gegenüber dem kommunistischen China aufrechterhalten. Sollten unsere Regierungen sich für eine andere Politik entscheiden, würden sie nicht nur die Werte der Freiheit und der Demokratie verraten, auf die sie sich unablässig berufen und die sie ständig fordern, sondern sie würden auch die Stabilität des Fernen Ostens ernsthaft gefährden.

   Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Frau Kommissarin! Ich begrüße die Entschließung über die Sicherheit im Fernen Osten. Vor allem begrüße ich den Umstand, dass diese Entschließung auf einem breiten Konsens aller Fraktionen beruht. Sie bestimmt daher auch den politischen Rahmen, innerhalb dessen die morgen beginnende Korea-Mission stattfindet, in der ich die Ehre habe, den Vorsitz zu führen. Es hat ja bereits vorher zwei Ad-hoc-Missionen gegeben, aber seit es erstmals die Parlamentarische Delegation für die koreanische Halbinsel gibt, ist dies die erste Mission des Europäischen Parlaments nach Nord- und Südkorea überhaupt.

Der politische Hintergrund dieser Reise ist, dass das Europäische Parlament die Europäische Union als siebten Verhandlungspartner in die Sechs-Parteien-Gespräche ins Spiel bringen möchte. Auch liegt es in unserem Interesse, dass Nordkorea seine Isolation überwindet, um entsprechende humanitäre Hilfe der EU zu erhalten. Die Rückkehr zum Verhandlungstisch sowie der überprüfbare Abbau und Verzicht auf Nuklearbewaffnung sind eine wesentliche Voraussetzung nicht nur für die Annäherung der beiden Koreas und damit die Entspannung der Region, sondern auch für den Zugang zu größerer europäischer Unterstützung.

Auch in der Volksrepublik China, wo wir Gelegenheit haben werden, mit Vertretern des außenpolitischen Komitees des Volkskongresses zusammenzutreffen, sind uns die Kernaussagen dieser Entschließung eine politische Vorgabe. Vor allem ist es der Wunsch, dass die Volksrepublik China einen deutlichen Einfluss auf die Haltung Nordkoreas nehmen möge, um einen konkreten Termin für die Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche zu nennen und auf diese Weise eine politische Lösung zu ermöglichen. In diesem Sinne bieten wir, die europäischen Parlamentarier, unsere guten Dienste an.

   – Um zu gewährleisten, dass im Fernen Osten die Sicherheit aufrechterhalten bleibt und die Entwicklung weiter voranschreitet, möchte ich die Regierungen der Länder, in denen immer noch Gebietsstreitigkeiten bestehen, auffordern, diese baldmöglichst über bilaterale Verhandlungen zu lösen. Der Fortbestand von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg in der heutigen Zeit ist ein Hinweis darauf, dass die Region immer noch ihre Vergangenheit bewältigen und aufarbeiten muss. Ein die Sicherheit in der Region betreffendes Thema ist das „Anti-Sezessionsgesetz“, das im März 2005 von der Volksrepublik China verabschiedet wurde. Meines Erachtens muss der Status quo in der Region erhalten bleiben, und ich unterstütze die friedliche Lösung der Angelegenheit mittels eines Dialogs zwischen den Parteien unter Berücksichtigung des Ein-China-Prinzips.

Ich möchte meine Betroffenheit darüber zum Ausdruck bringen, dass Nordkorea im Februar 2005 erklärt hat, es verfüge über Kernwaffen und es werde aus dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen aussteigen und die Sechs-Parteien-Gespräche auf unbestimmte Zeit aussetzen. Ich möchte klarstellen, dass ich nach wie vor der Ansicht bin, dass die multilateralen Sechs-Parteien-Gespräche den wichtigsten Rahmen zur Lösung dieser Frage bilden und dass ein Grundsatzabkommen auf dieser Basis vonnöten ist, um für eine atomwaffenfreie Koreanische Halbinsel zu sorgen. Ich hoffe, Nordkorea wird seinen Standpunkt so bald wie möglich überdenken, die angemessenen internationalen Garantien schaffen und zum Vertragsrahmen zurückkehren.

   – Meine Damen und Herren, verehrte Frau Kommissarin, verehrte Mitglieder des Rates! Die Europäische Union hat immer viel Wert darauf gelegt, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu fördern und weltweit für die Menschenrechte einzutreten. Für das demokratische Europa sollten diese Ziele strategisch ganz obenan stehen und als moralische Verpflichtung verstanden werden, den Ausbau der Zivilgesellschaft und demokratischer Institutionen in Drittländern zu unterstützen. Diese Überlegungen sollten auch unsere Einschätzung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union, China und Taiwan sowie der Sicherheitslage im Fernen Osten bestimmen.

Deshalb möchte ich Sie vor allem an die Umstände erinnern, unter denen das Waffenembargo gegen China verhängt wurde. Es ist kein Geheimnis, dass unter dem Gesichtspunkt des Waffenhandels das Embargo gegen China faktisch keine Wirkung zeigt. Daher sollte das Embargo nicht als Mittel zur Eindämmung des Rüstungsgeschäfts gesehen werden, sondern allein als politisches Instrument bei der Untersuchung der Frage, wie es in China um die Demokratie und die Menschenrechte bestellt ist. Der Wunsch nach Aufhebung des Embargos lässt daher den Gedanken aufkommen, dass sich die Kommission um Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in China keine Gedanken mehr macht. Ist dem wirklich so? Ist dies nicht Heuchelei? Sehen die Kommission und die Regierungen Frankreichs, Deutschlands oder der Niederlande in ihrem Wunsch nach Ausbau des Chinageschäfts nicht, dass Andersdenkende nach wie vor unterdrückt werden, dass die Anhänger von Falun Gong noch immer Verfolgungen ausgesetzt sind, dass in Hongkong Demokratie und Freiheit eingeschränkt werden, dass über 700 chinesische Raketen auf das demokratische Taiwan gerichtet sind und dass das autoritäre China in diesem Frühjahr ein Gesetz verabschiedete, das ihm das Recht gibt, einen militärischen Schlag gegen die aufstrebende Demokratie in Taiwan zu führen?

Meine Damen und Herren, das Europäische Parlament hat wieder einmal Gelegenheit, aller Welt vor Augen zu führen, dass einige Amtsträger in Europa und Vertreter einiger Mitgliedstaaten beim Verfolgen kleinlicher wirtschaftlicher Interessen zweierlei Maßstäbe anlegen. Sie ermuntern China und sind geneigt, demokratische Ideale beiseite zu schieben. Ein solches Verhalten bewirkt nicht nur eine Verschlechterung der Sicherheitslage im Fernen Osten, sondern kann sich eines Tages als Bumerang erweisen und negative Folgen für die Sicherheit und Stabilität in Europa nach sich ziehen.

   Herr Präsident! Das Waffenembargo gegen China war zum Protest gegen die blutige Niederschlagung der Demonstranten der Studentenrevolte von 1989 auf dem Tiananmen-Platz verhängt worden. Sind in den darauf folgenden 16 Jahren im Bereich der Menschenrechte in China grundlegende Änderungen eingetreten? Keineswegs. Auf dem Platz des Himmlischen Friedens ist tatsächlich noch ein Riesenporträt von Mao Tse-tung, des größten Massenmörders des 20. Jahrhunderts, zu sehen.

Bis heute sitzen Menschen im Gefängnis, weil sie auf dem Tianmen-Platz zugegen waren. Es sind übrigens nicht die einzigen politischen Häftlinge, denn die so genannte Volksrepublik ist nach wie vor ein kommunistischer Einparteienstaat, in dem keine Meinungsfreiheit, keine Pressefreiheit und keine Religionsfreiheit bestehen.

Erst vorgestern wurde beispielsweise Monsignore Jia Zhiguo, ein Bischof der römisch-katholischen Untergrundkirche in China, festgenommen. Er hat bereits über 20 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht. Die Volksrepublik China begeht nicht nur systematische und ständige Menschenrechtsverletzungen, sondern stellt auch eine Gefahr für die regionale Stabilität und mithin für den Frieden schlechthin dar. Mit dem so genannten Anti-Sezessionsgesetz wird Taiwan gleichsam das Messer an die Kehle gesetzt.

Die Europäische Union ist inkonsequent. Einerseits betont sie, die Menschenrechtslage in China müsse sich bessern, während sie andererseits das Waffenembargo aufheben möchte, wodurch dem chinesischen Regime die Botschaft vermittelt würde, es mit diesen Menschenrechten nicht so genau nehmen zu müssen. Taiwan findet, und zwar zu Recht, Anerkennung für seinen wirtschaftlichen Erfolg und seine echte Demokratie, der Volksrepublik wird aber nicht unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass es nicht hingenommen werden kann, wenn Taiwans Integrität angetastet wird. Unter diesen Umständen darf eine strategische Partnerschaft mit China nicht Selbstzweck sein, ebenso wenig wie die so genannte Ein-China-Politik Selbstzweck bleiben sollte.

Sollte Taiwan jemals formell seine Unabhängigkeit erklären, muss Europa diese unverzüglich anerkennen und müssen unsere Mitgliedstaaten diplomatische Beziehungen zu Taiwan aufnehmen.

   Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren, meine Herren Vertreter des Ratsvorsitzes! Die regelmäßigen Besuche chinesischer Funktionäre in Brüssel und Straßburg sowie die Treffen zwischen ihnen und Vertretern des Europäischen Parlaments zeigen das Interesse an der Entwicklung von Beziehungen zwischen China und der Europäischen Union.

Gleichzeitig haben sie jedoch auch Differenzen auf politischer Ebene zum Vorschein gebracht, die beide Seiten langsam aber sicher zu einem unvermeidlichen und harmonischen Miteinander führen, da die Volksrepublik China die Europäische Union und die Europäische Union China braucht. Zudem glaube ich nicht, dass die Präsenz von China und Indien im Bereich des internationalen Handels eine Bedrohung darstellt, wie dies unlängst an dieser Stelle der amtierende Ratsvorsitzende Tony Blair in seiner Antrittsrede behauptete. Im Gegenteil, man könnte argumentieren, dass dies eine hervorragende Gelegenheit für die Annäherung zwischen den beiden Völkern in allen Bereichen der Zusammenarbeit und des friedlichen Wettstreits ist. Es handelt sich um eine einzigartige Gelegenheit, bei der die Annäherung auf allen Ebenen dazu führen kann, dass offene Fragen gelöst werden, wie die, die zwischen China und Taiwan bestehen, das eine Sezession anstrebt, bzw. wie die Beseitigung des Waffenembargos gegen China durch die Europäische Union und die Vereinigten Staaten und schließlich die Abschaffung der illegalen und zügellosen Warenexporte, insbesondere im pharmazeutischen Bereich sowie im Elektronik-, Textil- und Bekleidungssektor.

Es ist kein Zufall, dass sich die Chinesen angesichts der ausweglosen Situation um einen Kompromiss bemühen. Die bilateralen Beziehungen, die China mit Staaten in aller Welt aufgebaut hat, entwickeln und weiten sich in rasantem Tempo von den USA über Lateinamerika bis nach Europa aus. Genügt das oder muss die Europäische Union koordinierte Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Ziele gemeinsame Ziele sind?

Wie wir gerade gehört haben, ist eines dieser Hauptziele letzte Woche erreicht worden. Die Unterzeichnung des „Open-Skies“-Kooperationsabkommens, das die Anzahl der Flüge zwischen der Europäischen Union und Peking erhöht, durch den Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Barrot, ist ein Beispiel des guten Willens. Die Europäische Union muss daher die Verfahren zur Regelung offener Fragen mit China beschleunigen. Der Wind, der dort weht, wird bald unberechenbare Geschwindigkeiten erreichen, und dann wird nur eine Chinesische Mauer imstande sein, den Taifun namens Volksrepublik China aufzuhalten.

Abschließend wünsche ich London für 2012 das gleiche Glück wie Athen es mit den Olympischen Spielen im Jahre 2004 hatte, trotz gewisser Zweifel, die London damals hegte. Glückwünsche auch, weil Großbritannien im Hinblick auf Peking 2008 die Möglichkeit hat, die Beziehungen weiter zu stärken.

   Meine Damen und Herren, Europa wird von seinen Kritikern oft so dargestellt, dass es zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist und lediglich genau verfolgt, was in den Nachbarländern vor sich geht, aber die Augen vor Problemen in anderen Teilen der Welt wie etwa Ostasien verschließt. Die heutige Aussprache dürfte den Gegenbeweis liefern und aufzeigen, dass wir uns der von Ostasien ausgehenden Herausforderungen, der wachsenden Bedeutung Chinas und der Rolle Japans, Nordkoreas und Südkoreas ebenso bewusst sind wie der sicherheitspolitischen Probleme, die in Ostasien zu lösen sind.

Im Hinblick auf China teile ich völlig den Standpunkt der derzeitigen britischen Präsidentschaft, dass der umfassende Dialog verstärkt werden sollte, dass Europa und China globale Partner sind und dass sie sich gemeinsam globalen Herausforderungen wie Sicherheit, Stabilität der Energieversorgung und Klimawandel stellen müssen. Auch ich glaube, dass Dialog und Partnerschaft im Rahmenabkommen verankert werden und der Dialog über die Menschenrechte dadurch gefördert und nicht unmöglich gemacht wird. Meine Vorredner haben bereits auf Taiwan und Südkorea verwiesen, die als hervorragende Beispiele für die allmähliche Entstehung demokratischer Verhältnisse in einem totalitären und autoritären Staat dienen können. Nach meiner Meinung ließe sich ein ähnliches Ergebnis erreichen, wenn wir den Dialog mit China zum Thema Menschenrechte intensivieren.

   – Herr Präsident! Vielleicht ist die von uns in Betracht gezogene Politik unter den gegebenen Umständen ja die beste. Ich möchte eingangs etwas zum politischen Hintergrund sagen.

Unserer Politik liegt das „Ein-China-Prinzip“ zugrunde, aber dieses Prinzip enthält den Menschen in Taiwan ein anderes Grundprinzip vor, das der Selbstbestimmung. Ich kann ja den Pragmatismus der EU verstehen, aber wir sollten nicht selektiv vorgehen. Schließlich sprechen wir beispielsweise nicht vom „Ein-Korea-Prinzip“.

Meine nächste Anmerkung betrifft die Kompatibilität von China und Taiwan. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man zwei Staaten mit derart inkompatiblen politischen Systemen unter einen politischen Hut bringen kann. Ich sehe zwei Optionen: Entweder wir überdenken unser Ein-China-Prinzip und passen unsere Politik entsprechend an, oder wir warten endlos lange, bis sich China an sich zu einem demokratischen Staat mit einem Mehrparteiensystem entwickelt, in dem Rechtsstaatlichkeit herrscht und die Menschenrechte geachtet werden.

Die vorgeschlagene Politik beruht auf der zweiten Option, aber sie stellt keineswegs die beste Wahl dar.

   . Herr Präsident! Ich möchte eingangs den verehrten Abgeordneten für ihre umfassenden und wohl überlegten Meinungsäußerungen in dieser wichtigen und aktuellen Aussprache danken. Ich danke ferner der Kommissarin für ihre freundlichen Worte der Begrüßung in diesem Hohen Haus. Ich freue mich ebenfalls auf unsere zahlreichen Debatten in den bevorstehenden Wochen und Monaten.

Zunächst möchte ich auf einige der wichtigsten Punkte eingehen, die im Verlauf der letzten Stunde angesprochen wurden. Herr Jarzembowski verwies auf die Bedeutung des jüngsten EU-Japan-Gipfels. Wir sind natürlich sehr an guten Beziehungen zu Japan und selbstverständlich zu China interessiert und werden entsprechende Maßnahmen ergreifen. Er sprach auch von der Notwendigkeit, den Prozess der Verständigung und Aussöhnung innerhalb der Region fortzusetzen.

Herr Ford würdigte die gegenseitige Abhängigkeit, die zweifellos eines der Hauptmerkmale in unserer Welt der fortschreitenden Globalisierung darstellt. Er sprach ferner die Frage des Waffenembargos an, die auch eine Reihe anderer Redner, unter ihnen Herr Szent-Iványi, Herr Romeva i Rueda, Herr Belder und Herr Kristovskis, thematisierten. Deshalb möchte ich kurz auf einige der gestellten Fragen eingehen.

Wie die Abgeordneten wissen, hatte der Europäische Rat im Dezember 2003 eine Überprüfung des Waffenembargos der Europäischen Union angekündigt, welches noch läuft. Im Juni verwies der Europäische Rat auf seine Schlussfolgerungen vom 16. und 17. Dezember 2004 und forderte den Rat auf, seine Arbeit auf dieser Grundlage fortzusetzen. Ein Termin für eine Entscheidung wurde nicht festgelegt. Ferner begrüßte der Rat die Einleitung eines strategischen Dialogs mit den USA und Japan über Asien. Wir freuen uns darauf, diesen Prozess im Verlauf unseres Ratsvorsitzes weiter voranzutreiben.

Eine Entscheidung über die Aufhebung des EU-Waffenembargos gegenüber China ist noch nicht gefallen. Wie ich bereits sagte, dauert die im Dezember 2003 eingeleitete Überprüfung noch an. Der Rat verwies im Dezember 2004 in seinen Schlussfolgerungen erneut auf die Bedeutung der Kriterien des Verhaltenskodexes, auf die eine Reihe meiner Vorredner heute eingingen und die Vorgaben in Bezug auf Menschenrechte, die Stabilität und Sicherheit in der Region sowie die nationale Sicherheit befreundeter und verbündeter Länder umfassen.

Herr Szent-Iványi erwähnte zudem die Position der Europäischen Union im Hinblick auf die Teilnahme Taiwans an der Weltgesundheitsorganisation. Es gibt Schwierigkeiten mit der taiwanesischen Mitgliedschaft in der Weltgesundheitsorganisation. Die WHO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, in der daher die Eigenstaatlichkeit Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist. Der Beobachterstatus ist nur mit einem begrenzten gesundheitspolitischen Nutzen für Taiwan verbunden, zumal die Weltgesundheitsorganisation und Taiwan ohnehin bereits Informationen auf informeller Basis austauschen. Die Europäische Union hat ihren Standpunkt zur Teilnahme Taiwans im Rahmen der Weltgesundheitsversammlung 2004 öffentlich gemacht. Irland veröffentlichte eine Erklärung des Europäischen Ratsvorsitzes, die den in der Verfassung der WHO verankerten Grundsatz unterstützt, demzufolge der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens bildet. Ferner wird die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass sich alle Beteiligten flexibel an der Suche nach Mechanismen beteiligen mögen, die es taiwanesischen Medizinern und Gesundheitspolitikern ermöglichen, sich an diesen Aktivitäten zu beteiligen. Auf der diesjährigen Tagung der Weltgesundheitsversammlung wurde im Generalkomitee nicht über diesen Punkt abgestimmt, aber soweit uns bekannt ist, haben das WHO-Sekretariat und China kürzlich eine Vereinbarung über einen technischen Austausch mit Taiwan im Rahmen der WHO unterzeichnet.

Herr Meijer offerierte uns seine eigenen unverwechselbaren Ansichten über Chiang Kai-shek und dessen Nachfolger in Taiwan. Ich möchte dazu lediglich wiederholen, was ich bereits einführend sagte, nämlich dass Taiwan heute uneingeschränkt als Demokratie bezeichnet werden kann.

Herr Szymański und Frau Dobolyi erwähnten das kürzlich von China verabschiedete Anti-Sezessionsgesetz. Lassen Sie mich daher nochmals kurz etwas zu den Beziehungen zwischen China und Taiwan und den Spannungen zwischen beiden Seiten sagen. Die Europäische Union und der Rat messen dem Frieden und der Stabilität in der Meerenge zwischen China und Taiwan, die für die gesamte Region und darüber hinaus sehr wichtig sind, große Bedeutung bei. Die Taiwan-Frage sollte, wie ich sagte, friedlich gelöst werden, durch friedliche Verhandlungen. Wir begrüßen sämtliche Bemühungen beider Seiten, die auf den Abbau der Spannungen gerichtet sind. Dazu zählen, wie ich in meinen einführenden Bemerkungen bereits sagte, auch die Charterflüge zwischen beiden Ländern sowie Besuche seitens taiwanesischer Oppositionsparteien. Wir hoffen, dass es beiden Seiten gelingt, eine gegenseitig annehmbare Grundlage für die Aufnahme eines friedlichen Dialogs zu finden und einseitige Maßnahmen zu vermeiden, die die Spannungen anheizen könnten.

Luxemburg hat in diesem Jahr zwei Erklärungen des Ratsvorsitzes zu den Beziehungen zwischen China und Taiwan veröffentlicht. In der im Februar veröffentlichten Erklärung wurde die Aufnahme von direkten Charterflügen über die Meerenge aus Anlass des Mondneujahrs begrüßt. Der zweiten, vom luxemburgischen Ratsvorsitz im März veröffentlichten Erklärung war die Verabschiedung des Anti-Sezessionsgesetzes durch China vorausgegangen, auf das von etlichen meiner Vorredner heute Nachmittag eingegangen wurde. Der Verweis auf den Einsatz nichtfriedlicher Mittel in dem Gesetz wird in der Erklärung mit Sorge kommentiert. Die Erklärung fordert sämtliche Parteien auf, einseitige Aktionen zu unterlassen, die die Spannungen wieder anheizen könnten, und legt beiden Seiten nahe, Initiativen zu erarbeiten, die dem Dialog und der gegenseitigen Verständigung dienen.

Auf seinem Treffen mit dem chinesischen Außenminister Li am 17. März, also fast unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzes, brachte der Hohe Vertreter, Javier Solana, die Besorgnis der Europäischen Union über einige Elemente des Anti-Sezessionsgesetzes zum Ausdruck. Er erkannte die positiven Elemente des Gesetzes an und befürwortete dabei nachdrücklich die Forderung nach Dialog und Zusammenarbeit über die Meerenge hinweg. Er machte aber auch deutlich, dass sich der Verweis auf die potenzielle Lösung des Problems mit nichtfriedlichen Mitteln im Widerspruch zur Politik der Europäischen Union befindet. Er erläuterte nochmals die Position der EU: 1. Volle Unterstützung für eine Ein-China-Politik und 2. Beilegung der Probleme durch Dialog und mit friedlichen Mitteln.

Frau Stenzel informierte uns über ihre morgen beginnende Korea-Mission, auf die auch Herr Mavrommatis einging. Ich wünsche ihr und ihren Kollegen alles Gute für diese wichtige Aufgabe und sehe einem umfassenden Bericht über ihre Bemühungen nach ihrer Rückkehr mit Interesse entgegen.

Herr Rouček erwähnte, dass die Europäische Union häufig kritisiert wird, weil sie sich angeblich zu sehr mit sich selbst beschäftigt. Dazu möchte ich lediglich sagen, dass diejenigen, die derartige Kritik äußern, gut daran getan hätten, sich die Debatte heute Nachmittag anzuhören. Daher freue ich mich, dass er unseren Ansatz billigt, der davon ausgeht, dass sich Europa nach außen orientieren und sich den Herausforderungen und Chancen, die unsere moderne Welt und die Globalisierung mit sich bringen, stellen muss.

Herr Kristovskis und Herr Claeys sprachen die Frage der Menschenrechte in China an. Ich kann den beiden Abgeordneten versichern, dass die Europäische Union im Rahmen des im Halbjahresrhythmus zwischen der Europäischen Union und China stattfindenden Menschenrechtsdialogs, der als regelmäßiger Austausch auf hoher Ebene geführt wird, viele unserer Bedenken auf diesem Gebiet anspricht. Die letzte Runde fand im Februar in Luxemburg statt. Die nächste Runde ist für den Herbst in Beijing geplant. Ferner sind die Menschenrechte ein Thema, das die Europäische Union auch auf höchster Ebene außerhalb der genannten Dialoge bei ihren chinesischen Gesprächspartnern anspricht. Darüber hinaus finanziert die Europäische Union Menschenrechtsprojekte in China.

Lassen Sie mich abschließend noch ein, zwei Worte zu China sagen. China hat sich zum Ziel gesetzt, das Pro-Kopf-Einkommen bis 2050 auf das Niveau der heutigen Industrieländer anzuheben. Die rasche Entwicklung der Wirtschaftskraft war der Rahmen, in den ich diese Aussprache gestellt habe. Die Kommissarin hat diesen Punkt in ihrem Beitrag, der sich meiner Einführung unmittelbar anschloss, ebenfalls unterstrichen. Die Entwicklung von Chinas Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ist unabhängig davon, ob das Land dieses ehrgeizige Ziel erreicht oder nicht, schon fast unumkehrbar. China stellt sich der Verantwortung, die ökonomische Stärke mit sich bringt. Das Land hat auf der Weltbühne in Foren wie der WTO, bei den G8 und in der UNO an Einfluss gewonnen. Das ist eine positive Entwicklung. Viele der Probleme, denen wir uns heute gegenübersehen, wie beispielsweise der Klimawandel, der zweifellos zu den wichtigsten Themen der nächsten Tage in Gleneagles zählen wird, können nur gemeinsam gelöst werden.

Dem Rat ist sehr daran gelegen, China bei seiner Entwicklung zu einem stabilen, prosperierenden und offenen Land zu unterstützen, das sich die Grundsätze der freien Marktwirtschaft und der Rechtsstaatlichkeit zu Eigen macht. Aus diesem Grund verfolgt die Europäische Union eine sehr engagierte Politik gegenüber China. Dabei profitieren beide Seiten von diesem Engagement, das sich nicht ausschließlich auf den Handel beschränkt. Das europäische Programm Galileo sieht die Entwicklung eines hochpräzisen globalen Satellitennavigationssystems vor, und das ist ein Bereich, in dem China stark an der Entwicklung von Beziehungen mit der Europäischen Union interessiert ist. Im Oktober 2003 wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, in deren Rahmen China 200 Millionen Euro für dieses Programm zugesagt hat.

Natürlich gehen wir nicht davon aus, dass es keine Differenzen oder Meinungsverschiedenheiten geben wird. Wir vertrauen darauf, dass unsere Beziehungen zu China stark genug sind, so dass wir zusammenkommen und in den vor uns liegenden Wochen, Monaten und Jahren gemeinsam nach Lösungen für die schwierigen Aufgaben suchen können, die sich uns stellen werden.

   . Herr Präsident! Es wurden viele Aspekte in dieser überaus interessanten Aussprache angesprochen. Ich danke allen Abgeordneten für ihre interessanten Beiträge, die sich auf einige wenige Themen konzentrierten.

In Bezug auf das Waffenembargo hat mein Kollege eigentlich fast alles gesagt. Gegenüber Herrn Jarzembowski möchte ich lediglich bestätigen, dass wir einen rechtlich verbindlichen Verhaltenskodex anstreben. Letztlich hängt das von den Mitgliedstaaten ab, aber das ist unser Ziel.

Einige der Abgeordneten stellten fest, dass wir die Menschenrechte nicht erwähnt hätten. Das stimmt einfach nicht. Im Gegenteil. Die Menschenrechte sind Bestandteil aller unserer politischen Dialoge, und wir messen ihnen große Bedeutung bei. Ich hatte unlängst ein Treffen mit Außenminister Li und war an einer Troika in China beteiligt. Neben dem Waffenembargo und einigen Handelsfragen zählten die Menschenrechte zu den wichtigsten Themen. Wir haben China ganz klar aufgefordert, und das können Sie nachlesen, weitere Schritte zur Umsetzung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und zur Freilassung von Personen zu ergreifen, die nach den Protesten auf dem Tiananmen-Platz inhaftiert worden waren. Wir haben zumindest einen Menschenrechtsdialog, in dessen Rahmen diese Fragen ganz klar besprochen und dann von der chinesischen Seite hoffentlich aufgegriffen werden.

Ich möchte auch auf Taiwan eingehen. Die Europäische Union befürwortet die Ein-China-Politik – und zwar einstimmig. Das bedeutet, dass wir Taiwan nicht als souveränen Staat anerkennen und dass wir keine diplomatischen oder offiziellen politischen Beziehungen zu Taiwan unterhalten. Dennoch pflegen wir kulturelle und wirtschaftliche Beziehungen mit Taiwan. Deshalb ist es nicht unsere Aufgabe als Politiker, nach Taiwan zu reisen, sondern die von hohen Beamten, damit diese dort den Meinungsaustausch führen. Wir unterstützen auch nicht die taiwanesischen Bemühungen um Aufnahme in internationale Foren, weil, sofern eine derartige Mitgliedschaft die Eigenstaatlichkeit voraussetzt, dies aufgrund der von uns verfolgten konsequenten Politik nicht möglich ist. Dagegen war es Taiwan möglich, der Welthandelsorganisation beizutreten, weil die WTO davon ausgeht, dass jedes Mitglied ein gesondertes Zollgebiet darstellt, was den Beitritt von Taiwan ermöglichte.

Was die China-Taiwan-Frage angeht, so hat die EU ihren Standpunkt beiden Seiten gegenüber sehr deutlich vertreten und, wie ich schon sagte, stets auf einer friedlichen Lösung auf dem Wege des Dialogs bestanden. Wir haben uns wirklich sehr gefreut und das auch zum Ausdruck gebracht, als Oppositionsführer nach China reisten. Wir sagten, dass wir auch entsprechende Reisen seitens anderer Politiker anregten.

Die ganze Frage der Vereinten Nationen, der multilateralen Diplomatie ist von großer Bedeutung. Wir stehen vor einer Reform der UNO, bei der China ein großes Wort mitzureden haben wird. Wir möchten dabei einen sehr konstruktiven Beitrag leisten.

Ich möchte Frau Stenzel und anderen Kollegen meine Anerkennung für diese interessante Mission in die DVRK aussprechen. Eine Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche läge in unser aller Interesse. Wir sind jederzeit bereit. Die Europäische Union muss nicht daran teilnehmen, aber sollte es erforderlich sein, dann – das haben wir stets gegenüber allen Seiten unterstrichen – wären wir selbstverständlich auf eine Mitarbeit vorbereitet und dazu bereit.

Ich danke Ihnen für diese sehr befriedigende Diskussion. Wir müssen akzeptieren, dass Chinas Aufstieg mit oder ohne uns erfolgen wird. Deshalb müssen wir alles tun, damit sich China zu einer offenen Gesellschaft entwickelt, die sich nach innen und nach außen für Rechtsstaatlichkeit einsetzt und in Bezug auf die regionale und globale Sicherheit verantwortungsbewusst und künftig hoffentlich auch demokratisch handelt. China hat sich zu einem bedeutenden Glied der globalen Beschaffungskette entwickelt, und das bedeutet, dass auch wesentliche Geschäfts- und Verbraucherinteressen der EU gefestigt und vorangetrieben werden müssen. Wir müssen den Reformprozess in allen Bereichen der Gesellschaft und der Wirtschaft beeinflussen. Als Mittel dazu dienen uns bilaterale Gespräche, unsere Gespräche im Rahmen der Troika und verschiedene internationale Organisationen sowie die Vereinten Nationen.

   Ich teile Ihnen mit, dass ich zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung fünf Entschließungsanträge¹(1) erhalten habe.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am 7. Juli 2005 statt.

   – Sicherheit in Fernost ist von großer Bedeutung, besonders für all jene, die täglich unter dem Mangel an Sicherheit in der Region zu leiden haben. Stellen Sie sich doch einmal vor, wie es sein muss, wenn man als Bürger Nordkoreas den Launen der kommunistischen Herrscher ausgesetzt ist, wie es sein muss, wenn in Taiwan sein Leben im Angesicht antisezessionistischer Bestrebungen der Volksrepublik China führt, oder wie es sein muss, wenn man als Tibetaner im eigenen Land letztlich zu einem Angehörigen einer Minderheit wird? Unsere Pflicht ist es, alle jene zu unterstützen, die einer Gefahr ausgesetzt sind.

Die „Ein-China-Politik“ ist so lange annehmbar, wie das Recht des taiwanesischen Volkes auf Selbstbestimmung nicht verletzt wird, wobei es nicht so weit kommen darf, dass die taiwanesischen Bürger irgendwann Opfer der Durchsetzung dieser Politik werden. Die Volksrepublik China ist in wirtschaftlicher Hinsicht ein Tiger, was von ihr im Hinblick auf die Demokratie leider nicht behauptet werden kann. Der Grundsatz der territorialen Integrität wäre leichter anzuwenden, wenn es sich bei diesem Land um einen demokratischen Rechtsstaat handeln würde. Solange aber die Volksrepublik China ihre Menschenrechtsbilanz nicht verbessert, kann Druck, den sie auf Taiwan ausübt, nicht hingenommen werden.

Europa ist es gelungen, die politischen Auswirkungen des Kalten Krieges zu überwinden, während es Asien nicht geschafft hat, die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen eines echten Krieges zu überwinden, nämlich des Koreakrieges. Man kann darüber streiten, ob Nordkorea den Krieg verloren hat oder nicht, eines aber ist sicher: die einfachen Menschen haben ihn verloren. Diese Menschen haben das Recht, ein normales Leben zu führen, aber nicht in einem Freiluftmuseum des kommunistischen Totalitarismus.

   Nach der Tagesordnung folgen jetzt die Erklärungen des Rates und der Kommission – Eine Welt ohne Minen.

   . Herr Präsident! Es ist mir eine Ehre, heute die Aussprache zum Thema „Eine Welt ohne Landminen“ eröffnen zu dürfen. Die Unterstützung internationaler Antiminenaktionen gehört zu den wichtigsten politischen Prioritäten der Europäischen Union. Und ich bin dem Europäischen Parlament wirklich dankbar dafür, dass es mit dafür gesorgt hat, dass dieses Thema auf der internationalen Agenda nicht weiter nach unten gerückt ist.

Die Europäische Union spielte eine aktive Rolle bei der Ersten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot der Verwendung, Lagerung, Herstellung und Weitergabe von Antipersonenminen und deren Zerstörung, die im November 2004 stattfand und auch als Gipfel von Nairobi 2004 für eine minenfreie Welt bezeichnet wird. Die Europäische Union ist der Meinung, dass die Erste Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens einen wichtigen Meilenstein darstellte, denn auf ihr wurde eine Bestandsaufnahme des bisher Erreichten vorgenommen. So ging man der Frage nach, inwieweit das Übereinkommen umgesetzt wurde und was getan werden muss, um das Engagement der Vertragsparteien für die Beseitigung der unmenschlichen Folgen von Antipersonenminen zu erneuern.

Es besteht die Gefahr, dass wir vielleicht die Bedeutung dieser Frage aus den Augen verlieren, wenn wir hier heute mitten im Herzen Europas oder auch in New York und Genf unter sicheren Bedingungen diese Frage erörtern. Deshalb möchte ich einige Hintergrundinformationen für die Aussprache des heutigen Nachmittags geben und dabei an das Ausmaß und den Ernst des Problems erinnern. Zudem möchte ich auf die Frage eingehen, warum es so wichtig ist, dass die Europäische Union und das Europäische Parlament weiterhin eine führende Rolle spielen.

Schätzungen zufolge sollen jedes Jahr zwischen 15 000 und 20 000 Menschen aufgrund von Landminen ums Leben kommen oder Verletzungen erleiden. Solche Todesfälle und Verletzungen treten weltweit in mehr als 80 Ländern auf, von Angola bis Simbabwe oder – in unserer näheren Umgebung – auf dem Balkan. Überraschenderweise kommt man dabei auf mehr als 40 Opfer pro Tag; eine Zahl, die – wie mir jeder hier sicherlich zustimmen wird – nicht einfach so hingenommen werden kann. Die meisten dieser Fälle ereignen sich in Ländern, die nicht mehr von Konflikten gebeutelt sind. Allerdings kümmert es Landminen wenig, dass die Feindseligkeiten eingestellt wurden. Die schreckliche Wahrheit ist, dass es noch immer Millionen von Antipersonenminen gibt und diese in einigen Teilen der Welt nach wie vor verlegt werden, wobei gerade die ärmsten Menschen in den ärmsten Ländern von diesem Problem betroffen sind. Dabei handelt es sich um Menschen, die mit dieser Bedrohung am wenigsten umgehen können und unsere Hilfe und Unterstützung am dringendsten benötigen.

Antipersonenminen zeichnen sich durch ihre Gnadenlosigkeit und ihre Willkür aus. Ihre Position kann nicht genau bestimmt werden, und sie unterscheiden nicht zwischen Soldaten oder Zivilisten, Erwachsenen oder Kindern. Die Verletzungen, die die Personen erleiden, die unglücklicherweise mit einer solchen Mine in Berührung kommen, sind wirklich schrecklich. Und das soll ja auch so sein. Antipersonenminen sind darauf ausgelegt, ihre Opfer zu verstümmeln, anstatt sie zu töten. Die Opfer von Landminen erleiden entsetzliche Qualen, da sie sprichwörtlich in Stücke zerfetzt werden. Kurzum, Landminen haben häufig zur Folge, dass die unschuldige Zivilbevölkerung Entbehrungen hinnehmen, mit der Gefahr eines willkürlichen Todes leben sowie unbeschreibliches Leid ertragen muss.

Daher ist es richtig, dass die internationale Gemeinschaft tätig wird und die Europäische Union dabei eine führende Rolle einnehmen sollte. Das Übereinkommen von Ottawa oder der Vertrag über das Verbot von Landminen, in dem Antipersonenminen untersagt werden, hat große internationale Unterstützung erfahren und wurde bisher von 152 Ländern unterzeichnet. Seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens im Jahr 1999 wurden bei der Bekämpfung dieser schrecklichen Waffen große Fortschritte gemacht. Dem Übereinkommen ist bisher großer Erfolg beschieden gewesen. Bevor es dieses Übereinkommen gab, handelten schätzungsweise 34 Länder mit Antipersonenminen. Nunmehr ist der Handel mit diesen Waffen – abgesehen von einigen illegalen Geschäften – fast vollkommen zum Erliegen gekommen. Früher wurden in 54 Staaten Landminen hergestellt. Heute sollen nur noch 15 Länder über Kapazitäten zur Minenproduktion verfügen, aber die meisten dieser Länder machen davon nicht wirklich Gebrauch. Vor sieben Jahren wurden in 19 Ländern Minen eingesetzt; heutzutage sind es wahrscheinlich nur noch 5 Staaten. Das Verbot der Antipersonenminen gilt praktisch weltweit, weil der Einsatz dieser Waffen nunmehr mit einem großen Stigma behaftet ist, was ja auch richtig ist.

Bisher wurden mehr als 37 Millionen gelagerte Landminen zerstört. Weltweit wurden große Gebiete von Minen geräumt und können nunmehr wieder als Produktionsflächen genutzt werden. Auf diese Errungenschaften kann die internationale Gemeinschaft stolz sein, denn all dies hätte ohne den Minenverbotsvertrag niemals erreicht werden können. Aber das bedeutet nicht, dass wir jetzt unser Ziel, dem Vertrag von Ottawa internationale Geltung zu verschaffen, vernachlässigen können. Wir müssen auf eine Vereinbarung hinwirken, um sicherzustellen, dass der umfassende Aktionsplan, der auf der Konferenz von Nairobi zur Überprüfung des Übereinkommens verabschiedet wurde, vollständig umgesetzt wird.

Heute, da ich hier vor Ihnen stehe, möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich auf die Rolle der Europäischen Union bei der Bekämpfung von Antipersonenminen besonders stolz bin und möchte insofern auch meine Dankbarkeit äußern. Die Europäische Union hat zur Aufrechterhaltung der politischen Zusammenarbeit und der praktischen Unterstützung beigetragen. Ich unterstütze das Ziel der Europäischen Union voll und ganz, die latente Bedrohung und die Auswirkungen von Landminen erheblich zu reduzieren, indem für größere lokale Sicherheit gesorgt und stärkeres Vertrauen in die Region geschaffen wird. Einige mögen vielleicht einwenden, dass das Null-Opfer-Ziel der Europäischen Union zu optimistisch und sogar unerreichbar sei. Nichtsdestotrotz muss an diesem Ziel festgehalten werden, und wir sind entschlossen, auf die Verwirklichung dieses Ziels hinzuarbeiten.

Die Antiminenstrategie der Europäische Union für den Zeitraum 2005-2007 beruht auf drei thematischen Zielen: Verringerung der Bedrohung durch Antipersonenminen, Linderung des Leidens von Minenopfern sowie Unterstützung bei der sozioökonomischen Wiedereingliederung und Verbesserung der lokalen und regionalen Auswirkungen von wirksamen Antiminenmaßnahmen.

Bei der Verfolgung unserer Ziele haben wir bewiesen, dass wir uns politisch und finanziell für ihre Verwirklichung engagieren. Dies werden wir auch weiterhin tun. Die Europäische Union wird sämtliche Anstrengungen unterstützen, die zu dem Ziel der vollständigen Beseitigung von Antipersonenminen beitragen könnten, wozu auch gemeinsame Maßnahmen und diplomatische Demarchen, der Dialog mit Drittstaaten sowie die Mitarbeit in internationalen Foren gehören.

Es besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf. Die Europäische Union hat für politische Maßnahmen in diesem Bereich Mittel zur Verfügung gestellt und wird dies auch weiterhin tun. In finanzieller Hinsicht ist vorgesehen, dass sich die Unterstützung der Europäischen Union für Antiminenmaßnahmen, die im Rahmen unserer Strategie für den Zeitraum 2005-2007 ergriffen werden, insgesamt auf mindestens 140 Millionen Euro belaufen und an die allgemeinen Entwicklungsziele der Europäischen Union geknüpft werden sollen. Dieser Betrag erhöht sich noch um Mittel, die von den Mitgliedstaaten auf bilateraler Ebene für bedürftige Länder zur Verfügung gestellt werden.

Es liegt auf der Hand, dass in Gebieten, die mit Landminen übersät sind, die Aussichten auf Entwicklung gering sind. Allein schon durch die Existenz der Minen verschlimmert sich die Armut, weil die produktive Nutzung der Landflächen und der Infrastruktur verhindert wird, während gleichzeitig die Kosten für die Behandlung von verletzten Minenopfern die ohnehin knappen Mittel der ärmsten Länder verschlingen. Deshalb kommt der Vernichtung der Minen im Rahmen der humanitären Hilfe besondere Bedeutung zu. Wir werden weiterhin Antiminenmaßnahmen unterstützen, die auf die ärmsten Länder ausgerichtet sind. Bei künftigen Antiminenmaßnahmen wird es ganz stark darauf ankommen, dass sie in die Entwicklungspläne der Länder aufgenommen werden. Sollte dies nicht geschehen, werden sich die Aussichten auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele verschlechtern, die ja beim Millenniums-Folgegipfel im September 2005 im Mittelpunkt stehen werden.

Nicht zuletzt möchte ich die Entschlossenheit der Europäischen Union zum Ausdruck bringen, die Bedrohung durch Landminen vollständig zu beseitigen, indem die internationale Geltung des Übereinkommens angestrebt wird, Bestände vernichtet und Minenfelder geräumt werden sowie Opfern geholfen wird. Dabei arbeiten wir eng mit der internationalen Gemeinschaft wie Regierungen, internationale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen zusammen. Wir sollten unsere konzertierten Maßnahmen solange fortführen, bis die letzte Antipersonenmine von der Bildfläche verschwunden ist und das Null-Opfer-Ziel endgültig erreicht wurde.

   . Herr Präsident! Das Thema Landminen ist nicht nur für die internationale Gemeinschaft und die Europäische Union von größter Bedeutung, sondern liegt mir auch persönlich sehr am Herzen. Während des Krieges trat mein Vater auf eine Landmine, so dass ihm ein Bein amputiert werden musste. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass dies in gewisser Weise meine gesamte Kindheit geprägt hat. Deshalb hatte ich mich als Außenministerin ganz besonders der Bekämpfung von Landminen verschrieben, und ich denke, dieses Thema ist auch das Herzstück unserer Arbeit auf dem Gebiet der humanen Sicherheit. Wie wir hören konnten, stellen Landminen nach wie vor in zu vielen Ländern eine Bedrohung dar.

Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Minenverbotsvertrags und ein halbes Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss der Konferenz von Nairobi zur Überprüfung des Übereinkommens hat die internationale Gemeinschaft bedeutende Fortschritte auf dem Weg zu einer Welt ohne Landminen gemacht, wobei die Europäische Union eine führende Rolle gespielt hat. Bisher haben 144 Länder den Minenverbotsvertrag ratifiziert.

Wir haben zwar schon große Erfolge errungen, doch es besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf, denn langfristige Sicherheit ist ohne humane Sicherheit nicht möglich. Daher wird die Unterstützung internationaler Antiminenmaßnahmen eine der wichtigsten politischen Prioritäten der Europäischen Union bleiben.

Unsere Bemühungen um die Bekämpfung von Landminen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Außenpolitik in den Bereichen humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe. Als Reaktion auf den Aktionsplan von Nairobi verabschiedete die Europäische Kommission Ende letzten Jahres die zweite Antiminenstrategie für den Zeitraum 2005-2007. Dabei wird dem Null-Opfer-Ziel absoluter Vorrang eingeräumt. Wir möchten eine Welt, in der niemand mehr durch Landminen verletzt oder getötet wird. Dies ist kein abgehobener politischer Traum. Hierbei handelt es sich um ein erreichbares Ziel. Zur Verwirklichung dieses Ziels setzt sich die Kommission für eine stärkere internationale Unterstützung bei der Bekämpfung von Minen ein, indem sie einzelne Staaten zur Ratifizierung des Minenverbotsvertrags auffordert und ihnen zudem bei der Umsetzung hilft.

Insofern freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Kommission und die ukrainische Regierung nach der jüngsten Ratifizierung des Minenverbotsvertrags durch das ukrainische Parlament gerade erst über die Einzelheiten eines Großprojekts für die Vernichtung von Landminenbeständen einig geworden sind. Wir haben unseren ukrainischen Partnern erklärt, dass sie zunächst einmal den Minenverbotsvertrag ratifizieren müssen, bevor wir irgendwelche Mittel vergeben können. Dies stellt ein ermutigendes Beispiel für eine konkrete Zusammenarbeit dar, die zur internationalen Einhaltung des Übereinkommens beiträgt.

Für unsere Strategie stehen Mittel in Höhe von 140 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 10 % mehr als für die Strategie von 2002 bis 2004. Diese Gelder werden zielgerichtet eingesetzt. So werden sie nicht nur für die Markierung, Räumung und Vernichtung von Landminen verwendet, sondern dienen auch zur Linderung des Leidens der Opfer, zur sozioökonomischen Wiedereingliederung und zum Ausbau der lokalen und regionalen Kapazitäten. Um Ihnen nur eine konkrete Zahl zu nennen: In Afghanistan werden wir zwischen 2001 und 2006 ungefähr 40 Millionen Euro ausgegeben haben, um das Land für die Zivilbevölkerung sicher zu machen.

Ich möchte betonen, dass die gesamten Hilfsgelder der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten seit der Unterzeichnung des Minenverbotsvertrags eine Rekordsumme von über 1 Milliarde Euro erreicht haben, was ungefähr die Hälfte der weltweiten Mittel für die Bekämpfung von Landminen ausmacht. Dies belegt, dass die Europäische Union auch in diesem Bereich einen internationalen Akteur darstellt, der etwas bewegen kann. Und dies beweist auch, dass das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat bei außenpolitischen Fragen ein starkes Team bilden können. Ich begrüße und unterstütze all Ihre Initiativen nachdrücklich und danke Ihnen für die Einreichung ihrer Anträge.

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass wir uns zwar momentan in stürmischem Fahrwasser befinden, dies jedoch kein Grund ist, dass wir uns nur mit uns selbst beschäftigen. Wir müssen unser oberstes außenpolitisches Ziel unbeirrt weiterverfolgen: ein sicheres Europa in einer besseren, sichereren Welt.

   . Herr Präsident! Ich möchte Frau Ferrero-Waldner für Ihre Worte und Ihr Engagement danken. Insbesondere begrüße ich den britischen Staatsminister für Europa, Herrn Douglas Alexander. Ich freue mich, dass er heute hier ist.

Ich engagiere mich nun schon seit zehn Jahren für den Kampf gegen die Geißel Antipersonenminen. Bedauerlicherweise müssen wir uns mit diesem Thema noch immer beschäftigen. Wie der Herr Minister erwähnte, machen diese Waffen vielen der ärmsten Länder der Welt nach wie vor zu schaffen. Schätzungen zufolge gibt es nach wie vor ungefähr 15 000 Minenopfer pro Jahr und Millionen von Minen, die sich noch immer in Lagern befinden. Tatsache ist, dass sich die Streitkräfte der betroffenen Länder nicht in ausreichendem Maße um die Räumung der Minenfelder kümmern. Zu viel Arbeit wird den NRO und der internationalen Gemeinschaft überlassen. Zudem besteht die Gefahr, dass die politische Antiminenkampagne in andere Richtungen geht und somit ihr eigentliches Ziel aus den Augen verloren wird, nämlich Schaffung von Sicherheit in den Gebieten, wo die mutmaßliche Existenz von Minen ein Hindernis für das normale Leben und die wirtschaftliche Entwicklung darstellt, und Unterstützung von Minenopfern.

Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass das Problem der Landminen unbedingt bis zum Jahr 2010 – also in nur fünf Jahren – überwunden wird, und nicht zu einem der Probleme wird, denen nicht mehr beizukommen ist. Dazu müssen die internationale Gemeinschaft und die betroffenen Länder schnellstmöglich ihren politischen Willen bekräftigen und mehr Ressourcen zur Verfügung stellen.

Der Kommission kann zu ihren umfangreichen, qualitativ hochwertigen und kontinuierlichen Hilfsleistungen nur gratuliert werden, aber sie muss diesem Problem noch einen höheren Stellenwert einräumen. Außerdem müssen wir für eine mehrjährige Mittelbindung in ausreichender Höhe und eine zielgerichtete Mittelvergabe sorgen.

Des Weiteren kommt es darauf an, dass wir unser Ziel genau im Auge behalten und dabei den Erfordernissen unserer eigenen professionellen und verantwortungsvollen Streitkräfte Rechnung tragen. Einige scheinen vergessen zu haben, dass nicht die westlichen Demokratien das Problem darstellen. In der Regel sind sie an der Lösung des Problems beteiligt. Ich beziehe mich da auf unsere eigenen Regierungen – die britische und die anderen europäischen Regierungen – und auch auf die US-amerikanische Regierung, die bei der Bekämpfung von Landminen weltweit zu den größten Gebern gehört.

Die PPE-DE-Fraktion reicht ihren eigenen Entschließungsantrag ein und kann die Entschließungsanträge der anderen Fraktionen nicht befürworten, in denen für eine Ausweitung der Kampagne auf Antifahrzeugminen und andere Munitionsarten plädiert wird.

In dieser Woche steht Afrika im Mittelpunkt der Gespräche auf dem G8-Gipfel in Gleneagles und hier bei den europäischen Organen. Wir sollten daran denken, dass viele afrikanische Länder von dem Problem der Landminen am stärksten betroffen sind und ihre bloße Existenz ein großes Hindernis für die schnelle Entwicklung dieses Kontinents darstellt, die jedoch unbedingt erforderlich ist, damit die Menschen in Afrika der Armut entkommen können. Wir sollten unser Engagement bekräftigen, die schrecklichen Folgen von Antipersonenminen zu beseitigen.

   . – Auch ich war bewegt von den Ansprachen des Herrn Ratspräsidenten und der Frau Kommissarin, die von einem Vorfall sprach, der sich wohl während des 2. Weltkriegs ereignet hat. Doch immer noch zeigen die Statistiken, dass jährlich 20 000 Menschen Opfer von Minen oder Altmunition werden, davon 8 000 bis 10 000 Kinder, die getötet oder verstümmelt werden, und zwar zumeist durch Antipersonenminen. Diese unmoralischen Waffen haben weiterhin soziale, wirtschaftliche, ökologische und humanitäre Folgen für die Menschen und stellen somit eine unvertretbare Bedrohung für die Sicherheit ganzer Bevölkerungsgemeinschaften dar.

Das Übereinkommen von Ottawa stellt einen gewaltigen Fortschritt im Kampf gegen diese Geißel dar, doch es bleibt noch viel zu tun, wie wir von Jody Williams und Botschafter Wolfgang Petritsch am Informationstag gehört haben, der hier am 16. Juni durchgeführt wurde. Ganz abgesehen von den internationalen Verpflichtungen, denen die Vertragsstaaten unterliegen, hat die internationale Gemeinschaft auch die Pflicht, ein für allemal nicht nur Antipersonenminen zu beseitigen, sondern alle Minen und Vorrichtungen, die unterschiedslos töten oder verstümmeln können. Länder wie mein eigenes, die in kolonialen oder anderen Kriegen Minen in anderen Ländern gelegt haben, tragen jetzt eine besondere Verantwortung dafür mitzuhelfen, diese Minen zu räumen und die Rehabilitation und gesellschaftliche Wiedereingliederung der Opfer zu unterstützen.

Ganz besonders Europa muss eine führende Rolle auf diesem Gebiet spielen und diese Rolle auf andere Aspekte der Abrüstung ausdehnen. Die Herstellung, der Handel und die Verwendung von Antifahrzeugminen müssen unverzüglich auf die Tagesordnung gesetzt werden, andernfalls wird die gegenwärtige Dynamik ergebnislos verpuffen. Die Mitgliedstaaten und die Mitglieder der Kommission müssen als geeinte Front auftreten und mit einer Stimme sprechen. Sie müssen wirksamer ihre Stimme erheben, um die weltweite Anwendung der Ottawa-Konvention in allen internationalen Foren und in den Beziehungen mit Drittländern zu fördern, und dabei die Notwendigkeit der Ratifizierung und Umsetzung betonen. Dazu müssen die EU-Länder, die das Übereinkommen noch nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben, dies so schnell wie möglich tun und sich den 144 Ländern anschließen, die diesen und andere Bereiche der globalen Abrüstung als Schlüsselelemente für die dauerhafte Stabilität unseres Planeten und die Sicherheit aller betrachten.

Wie auf der Überprüfungskonferenz in Nairobi abschließend festgestellt wurde, steht an erster Stelle das Wirken für eine Welt ohne Minen. Das schulden wir den Tausenden von Gemeinschaften, deren Entwicklung durch diese und andere Waffen, die willkürlich töten und verstümmeln, behindert wurde. Wir schulden es ihnen im Namen der Menschenrechte, der menschlichen Sicherheit, des Friedens, eben der Werte, auf denen sich die EU gründet, und das kommt in der Entschließung, die wir vorgelegt haben, zum Ausdruck.

   – Obwohl viele Länder die Verwendung, Lagerung, Herstellung und Distribution von Antipersonenminen verboten und sich durch Ratifizierung des Übereinkommens zu ihrer Zerstörung verpflichtet haben, gibt es nach wie vor Antipersonenminen und andere Formen von Landminen. Erst gestern ist ein slowenisches Militärfahrzeug in Afghanistan auf eine Mine aufgefahren. Diese liegen versteckt in der Landschaft und in der Nähe bewohnter Ortschaften, wo sie eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen, den Tod bringen oder körperliche und seelische Schäden mit den daraus resultierenden sozialen und anderweitigen langfristigen Folgen verursachen. Die Welt hat sich noch immer nicht von der Bedrohung durch diese inhumanste der unseren Planeten verschmutzenden Waffen befreit.

Ich habe Verständnis für die Situation und die historischen Umstände, die dazu geführt haben, dass drei EU-Mitliedstaaten das Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben. Aber jetzt ist die Zeit für Veränderungen gekommen. Es sollten andere Mittel zur Verhinderung militärischer Konflikte in Europa angewendet werden.

Es gibt mehr Minenopfer, als wir wissen oder uns vorstellen können. Die Opfer sind nicht nur unschuldige Zivilpersonen, hauptsächlich Bauern und deren Kinder, die, falls sie überleben, körperlich und seelisch verletzt und für den Rest ihres Lebens gezeichnet sind. Ihre Eltern, Verwandten, Nachbarn und Freunde sind ebenfalls Opfer. Es ist richtig und angemessen, dass wir in unserer Entschließung auch über Geld für die Rehabilitation und Reintegration von Opfern sprechen. Die Wiedereingliederung dieser Menschen in die Gesellschaft ist ein langwieriger und extrem anspruchsvoller Prozess, wenn eine vollständige und echte Rehabilitation gesichert werden soll.

Allerdings ist jede Form der Minenräumung wesentlich wertvoller als die Behandlung der Folgen einer Explosion oder die Rehabilitierung der Opfer. Auch in Südost-Europa, weniger als tausend Kilometer von Straßburg entfernt, registrieren wir noch immer neue Minenopfer. Darum müssen wir mit der Minenräumung fortfahren, bis auch die letzte Mine in Europa entfernt worden ist. Wenn wir dies nicht schneller bewältigen, werden wir mit immer neuen Opfern konfrontiert, und wir werden nicht überzeugend und erfolgreich auf anderen Kontinenten agieren können, wenn wir nicht zuerst Ordnung in unser eigenes Haus zu bringen vermögen.

Nur in einer Welt ohne Minen können Flüchtlinge zurückkehren und sich am Wiederaufbau der Landwirtschaft beteiligen, die ein entscheidender Wirtschaftsfaktor ist, insbesondere in den vom Krieg verwüsteten Ländern.

   . Herr Präsident! Erst vor wenigen Wochen fuhr in Nepal ein Bus in eine Antifahrzeugmine, die von Rebellen auf die Straße gelegt worden war. Dabei kamen mehr als 60 Zivilisten ums Leben. Dieser Vorfall, der nur einer von vielen Tausenden ist, verdeutlicht, was für einen großen Schaden die modernen Anti-Fahrzeug-Minen anrichten können.

Das Verbot von Antipersonenminen, das im Vertrag von Ottawa niedergelegt wurde, stellte einen ersten wichtigen Schritt dar. Doch für eine wirklich minenfreie Welt müssen wir unbedingt noch mehr unternehmen und ein umfassendes Verbot für alle Arten von Minen, einschließlich Antifahrzeugminen und Splitterbomben, fordern. Ich finde es bedauerlich, dass uns die PPE-DE-Fraktion in diesem Punkt nicht zustimmen kann. Der schreckliche Vorfall in Nepal hat gezeigt, dass erfahrenen NRO unbedingt erlaubt werden muss, nichtstaatliche Akteure in die Minenräumung von Gebieten, die sich unter ihrer Kontrolle befinden, einzubinden.

Wir dürfen auch die Rolle der Finanzinstitutionen nicht vergessen. Ich begrüße ausdrücklich die Initiative einiger belgischer Privatbanken, die ihre Investitionen in Unternehmen, die an der Herstellung von Landminen beteiligt sind, eingestellt haben. Die EU und die Mitgliedstaaten sollten alles dafür tun, dass dieses ausgezeichnete Beispiel für die Übernahme sozialer Verantwortung seitens der Unternehmen in ganz Europa rechtsverbindlich gemacht wird. Ich hoffe, dass wir morgen ein deutliches Signal geben können, indem wir diesen ausgezeichneten Entschließungsantrag verabschieden. Damit könnten wir bei dieser wichtigen Kampagne einen großen Schritt nach vorn machen, um die Geißel Landmine endgültig zu beseitigen, durch die so viele Menschen getötet und verstümmelt wurden.

   . Herr Präsident! Es ist richtig gewesen, dass wir diese wichtige Aussprache geführt haben. Ich habe die lebhafte und tief gehende Debatte genossen, die wir in der kurzen Zeit, die uns heute zur Verfügung stand, geführt haben. So berichtete die Kommissarin von ihren bewegenden, persönlichen Erfahrungen, und wir konnten uns von ihrem persönlichen Engagement für dieses Thema und diese Agenda überzeugen.

Wie aus der Aussprache hervorging, sind sich fast alle einig, dass die schrecklichen Probleme, die durch Antipersonenminen verursacht werden, angegangen werden müssen. Genau das erwarten die Menschen aus unseren Wahlkreisen in ganz Europa auch von uns. Ich möchte nun auf einige der wichtigsten Punkte eingehen, die im Laufe unserer Aussprache angesprochen wurden.

Zunächst möchte ich Herrn van Orden meine Anerkennung für seine langjährige Arbeit in diesem Bereich aussprechen. In seinem Redebeitrag zeigte er große Sachkenntnis und bewies, dass er sich angesichts der immensen Aufgabe, die vor uns liegt, der Dringlichkeit dieser Frage bewusst ist. Außerdem möchte ich mich seinen Glückwünschen an die Kommission anschließen und ihr ebenfalls meine Anerkennung für die Arbeit, die sie in diesem Bereich geleistet hat, aussprechen. Wie Herr van Orden bin ich mir im Klaren darüber, dass Afrika bei der Minenräumung einer ganz besonderen Herausforderung gegenübersteht. Wir alle, die wir uns über die Bedingungen auf diesem Kontinent ernsthaft bewusst sind, wissen, dass wir mit der Räumung der Minen den Millenniums-Entwicklungszielen dort ein bedeutendes Stück näher rücken würden.

Frau Gomes wies insbesondere auf die großen Gefahren hin, die Minen für Kinder darstellen, und machte gleichzeitig deutlich, dass wir mit dem Übereinkommen einen großen Schritt nach vorn gemacht haben. Ich stimme mit ihrer anfänglichen Bemerkung überein, nämlich dass Europa in dieser Hinsicht eine führende Rolle einnehmen muss. So stand die Europäische Union beim Kampf gegen Antipersonenminen stets an vorderster Front. Ich kann ihr versichern, dass dies auch künftig der Fall sein wird. Mit unserer Strategie für den Zeitraum 2005-2007 verfolgen wir das ehrgeizige Ziel „Null Opfer“, so dass niemand mehr durch Landminen verletzt oder getötet wird. Das Ziel dieser Strategie wird von allen 25 Mitgliedstaaten geteilt.

Herr Kacin sprach von der gegenwärtigen Bedrohung durch Landminen und verwies dabei auf den jüngsten Vorfall in Afghanistan. In Bezug auf die Frage der universellen Verbreitung des Übereinkommens, die ja einen Bestandteil des Aktionsplans darstellt, der auf der ersten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens von Ottawa im vergangenen Dezember verabschiedet wurde, setzt sich die Europäische Union dafür ein, dem Vertrag weltweite Geltung einzuräumen, wobei die internationale Gemeinschaft bereits einige Erfolge verbuchen konnte: Das Übereinkommen wurde bisher von 152 Ländern unterzeichnet und von 144 Staaten ratifiziert, so dass das Übereinkommen von Ottawa jetzt sozusagen eine internationale Norm darstellt. Dies darf jedoch nicht bedeuten, dass wir in unseren Bemühungen nachlassen sollten, dem Übereinkommen internationale Gültigkeit zu verschaffen.

Frau Lucas würdigte meiner Meinung nach zu Recht die wichtige Arbeit der regierungsunabhängigen Akteure, die kontinuierlich darauf hinwirken, dass dem Übereinkommen universelle Geltung eingeräumt wird und weitere, dringend erforderliche Maßnahmen ergriffen werden. Wir haben die Gelegenheit und meines Erachtens haben wir jetzt sogar die Pflicht, das Leben von Millionen Menschen auf der Welt spürbar zu verbessern, indem wir Antiminenmaßnahen ergreifen. Das ist eine Gelegenheit, die Menschen von dem Schatten der Angst zu befreien, den Antipersonenminen tagein, tagaus auf ihr Leben werfen. Es ist unsere Pflicht, diese Herausforderung frontal anzugehen und greifbare Ergebnisse zu erzielen, die für künftige Generationen Wohlstand und Sicherheit bringen werden, und zwar nicht nur auf diesem Kontinent, sondern auf allen Kontinenten der Welt.

Ich bin für die Redebeiträge dankbar, die ich heute Nachmittag während der Aussprache gehört habe. Das Engagement der Kommission hat mich sehr berührt. Ich kann Ihnen versichern, dass der britische Ratsvorsitz in diesem wichtigen Bereich auch weiterhin Maßnahmen ergreifen wird.

   Ich teile Ihnen mit, dass ich zum Abschluss der Aussprache gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge¹(1) erhalten habe.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am 7. Juli 2005 statt.

   Nach der Tagesordnung folgt nun die Fragestunde (B6-0247/2005).

Wir behandeln eine Reihe von Anfragen an den Rat.

In der britischen Presse sind neue Daten zur unsachgemäßen Art und Weise veröffentlicht worden, mit der das Britische Museum den Schutz und die Erhaltung des Frieses handhabt, wodurch wieder einmal das Argument der britischen Seite widerlegt wird, der Fries könne besser im Britischen Museum geschützt werden. Welche Initiativen gedenkt der Rat zu ergreifen, um die Entschließung des Europäischen Parlaments (3.11.1998) zur Förderung unseres gemeinsamen Kulturerbes umzusetzen?

Gedenkt der Rat seine guten Dienste anzubieten, um Druck auf Großbritannien dahingehend auszuüben, dass der Forderung nach Rückgabe des Frieses entsprochen wird? Ist er der Auffassung, dass eine Einigung über die Rückgabe des Frieses dazu beitragen würde, das Ansehen Großbritanniens im Hinblick auf die Ausrichtung der Olympischen Spiele 2012 zu verbessern?

   . Frau Präsidentin! Ich danke Ihnen für Ihre Worte zur Begrüßung. Die Anfrage des Herrn Abgeordneten zum Marmorfries des Parthenon fällt nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft. Hier handelt es sich um eine Angelegenheit, die von den jeweiligen Behörden des Vereinigten Königreichs und Griechenlands bilateral zu klären ist.

   Herr Ratspräsident! Ich gratuliere Ihnen dazu, dass Sie den Zuschlag für die Olympischen Spiele 2012 bekommen haben, und ich denke, dass Ihre Regierung mit Blick auf die Organisation dieser Olympischen Spiele an der Entwicklung eines ökumenischen Geistes interessiert ist. Ich möchte daher den Ratsvorsitz fragen, ob er gedenkt, seine guten Dienste bei der Kommunikation mit der britischen Regierung anzubieten, sodass diese eine Entscheidung darüber fällt, was das Europäische Parlament seit 1998 fordert, nämlich den Marmorfries des Parthenon innerhalb der nächsten Jahre zurückzugeben.

   . Zunächst möchte ich dem Herrn Abgeordneten für seine freundlichen Worte danken, mit denen er das Vereinigte Königreich dazu beglückwünschte, dass die Austragung der Olympischen Spiele 2012 London zugesprochen wurde. Es hätte mich für jede europäische Stadt gefreut, wenn sie den Zuschlag für diese Spiele erhalten hätte, doch besonders erfreut war ich natürlich darüber, dass London heute in Singapur den Sieg davongetragen hat. Ich hoffe, dass dies ein wirklich herausragendes europäisches Ereignis wird, und ich bin mir sicher, dass neben allen Abgeordneten die Menschen des ganzen Kontinents herzlich eingeladen sein werden.

Was die spezielle zusätzliche Frage des Herrn Abgeordneten angeht, so kann ich ihm versichern, dass die britische Regierung sich der Meinung der griechischen Regierung sowie der von diesem Hohen Haus zuvor geäußerten Ansichten zum Parthenonfries voll und ganz bewusst ist. Das Vereinigte Königreich vertritt die Auffassung, dass dies eine Angelegenheit für die Kuratoren des Britischen Museums ist, die im Falle des Vereinigten Königreichs regierungsunabhängig sind.

Soviel ich weiß, ist das Britische Museum der Ansicht, dass es der beste Ort für die Aufbewahrung der Skulpturen des Parthenons ist.

Ich wiederhole, dass dies keine Angelegenheit ist, mit der sich der Ratsvorsitz zu befassen hat; sie sollte eher in bilateralen Gesprächen zwischen den griechischen und britischen Behörden geregelt werden.

   Sie haben zwar völlig Recht, dass es sich bei dem Problem des Parthenonfrieses um eine bilaterale Angelegenheit zwischen Griechenland und dem Vereinigten Königreich handelt, aber sind Sie nicht auch der Ansicht, dass unser gemeinsames europäisches Erbe weiter diskutiert werden muss und Möglichkeiten gefunden werden müssen, die wertvollen historischen Ressourcen Europas bestmöglich gemeinsam zu nutzen?

   . Der Punkt, den der Herr Abgeordnete angesprochen hat, ist insofern wichtig, als er eine Arbeit betrifft, die gemeinsam getan werden kann. Ich kann ihm versichern, dass – sieht man sich beispielsweise einige Schätze aus der Welt der Kunst an, die ins Vereinigte Königreich und in den letzten Jahren in andere europäische Länder gebracht wurden – dies die Tatsache widerspiegelt, dass das kulturelle Erbe über die europäischen Grenzen hinweg viel gemeinsam genutzt wird.

Das schwächt das von mir Gesagte jedoch nicht ab. In diesem Fall sollte die Angelegenheit eher auf bilateraler Ebene von den zuständigen nationalen Behörden behandelt werden. Ich möchte auch wiederholen, dass das Kuratorium des Britischen Museums das geeignete Gremium ist, mit dem diese Diskussionen geführt werden sollten, und dass dies keine Angelegenheit ist, mit der sich in erster Linie nationale Regierungen befassen sollten.

Im Lichte des absoluten Verbots von Folter und andere Formen der Misshandlung haben Staaten ihr Vorgehen verteidigt, angebliche Terrorismusverdächtige in andere Länder zu überstellen, wobei sie nachdrücklich darauf hinwiesen, dass sie sich um diplomatische Zusicherungen bemühten, dass die Häftlinge nicht gefoltert würden. Es gibt aber immer mehr Hinweise darauf, dass bestimmte Staaten – sowohl innerhalb der EU als auch Drittländer – Terrorismusverdächtige aufgegriffen und von einem Staat in einen anderen Staat überstellt haben, von dem allgemein bekannt ist, dass er Folter als eine Verhörtechnik einsetzt. Opfer behaupten, dass sie gefoltert wurden und die Staaten, die die Überstellung veranlasst haben, den aufnehmenden Behörden sogar Listen mit Fragen übermittelten, die im Zuge des Verhörs beantwortet werden sollten. In Anbetracht dieser Praktiken steht außer Zweifel, dass – wenn man sich auf diplomatische Zusicherungen „verlässt“ – dies einen Versuch darstellt, das Recht zu beugen. Dieses Vorgehen muss aufgedeckt und eingestellt werden.

Was wird der Rat angesichts der Tatsache, dass das Verbot von Folter und andere Formen der Misshandlung eine allgemein verbindliche Verpflichtung darstellt, unternehmen, um diese Verstöße zu verhindern und Abhilfe zu schaffen, wenn es zu diesen Verstößen gekommen ist?

   . Der Rat teilt die Ansicht des Herrn Abgeordneten, dass die Bemühungen fortgesetzt werden müssen, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen oder Behandlungen weltweit wirksamer zu bekämpfen.

Artikel 3 des Übereinkommens gegen Folter, dem alle EU-Mitgliedstaaten als Vertragspartei angehören, sieht vor, dass kein Staat eine Person in einen anderen Staat ausweisen, abschieben oder an diesen ausliefern darf, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie dort Gefahr liefe, gefoltert zu werden.

Was die Behauptung des Herrn Abgeordneten betrifft, dass bestimmte Staaten – sowohl innerhalb der EU als auch Drittländer – Terrorismusverdächtige aufgegriffen und von einem Staat in einen anderen Staat überstellt haben, von dem allgemein bekannt ist, dass er Folter als eine Verhörtechnik einsetzt, so ist dem Rat nicht bekannt, dass es „immer mehr Hinweise“ gibt, wie der Herr Abgeordnete geltend macht. Es ist Aufgabe des Ausschusses gegen Folter, der durch das Übereinkommen gegen Folter eingerichtet wurde, die Umsetzung des Übereinkommens zu überwachen.

Entsprechend den EU-Richtlinien zu diesem Thema setzt sich der Rat aktiv für die Prävention und Beseitigung von Folter und anderer grausamer und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ein und wird das auch weiterhin tun.

   Ich habe die Antwort vernommen und werde gern mir vorliegende Beweise über mein Büro an den zuständigen Ausschuss und den Ratsvorsitz weiterleiten. Es überrascht mich ein wenig, dass sie nicht im Besitz dieser Informationen sind. Ich kann dem Hohen Haus ganz klar sagen, dass es beunruhigende Behauptungen gibt, denen zufolge es EU-Mitgliedstaaten selbst gestattet haben, dass ihr Hoheitsgebiet als Landepunkt für Flugzeuge genutzt werden kann, die bei außerordentlichen Überstellungen zum Einsatz kommen. Mitgliedstaaten, die die derartige Nutzung ihres Hoheitsgebiets gestatten und den Start von Flugzeugen unter diesen Umständen genehmigen, sind Mitwisser von schwerwiegenden und andauernden Gesetzesverstößen. Welche Maßnahmen plant der Rat, um diese Behauptungen zu untersuchen, und ist der Rat bereit, wenn Mitgliedstaaten derartiger Verstöße für schuldig befunden werden, gemäß Artikel 7 des Vertrags über die Europäische Union Maßnahmen zu ergreifen und bestimmte mit der Zugehörigkeit zur Union verbundene Rechte dieser Staaten außer Kraft zu setzen?

   . Frau Präsidentin! In Anbetracht Ihrer Anweisung werde ich eine kurze Antwort geben. Ich nehme das Angebot des Herrn Abgeordneten zur Kenntnis, das ihm offenbar vorliegende Beweismaterial an den Ausschuss gegen Folter weiterzuleiten, der durch das Übereinkommen gegen Folter eingerichtet wurde, um die Umsetzung des Übereinkommens zu überwachen. Ich möchte lediglich wiederholen, dass der Rat sich ebenfalls entsprechend den EU-Richtlinien zu diesem Thema aktiv für die Prävention und Beseitigung von Folter und anderer grausamer und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung einsetzt und dies auch weiterhin tun wird.

Die Erklärung des Europäischen Rates zum Kampf gegen den Terrorismus vom 25. März 2004 legt den Mitgliedstaaten die Pflicht auf, bis Juni 2004 vier Rahmenbeschlüsse und zwei Beschlüsse, die für den Kampf gegen den Terrorismus von entscheidender Bedeutung sind, umzusetzen. Außerdem ruft der Rat in dieser Erklärung dazu auf, einen weiteren Rahmenbeschluss umzusetzen und das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen, das zugehörige Protokoll sowie die drei Protokolle zum Europol-Übereinkommen bis Dezember 2004 zu ratifizieren.

Kann der Rat nach Ablauf eines Jahres bestätigen, dass alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nachgekommen sind? Falls nicht, welche Schritte plant der Rat, um die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen durchzusetzen? Welche Schlüsse zieht der Rat aus der Tatsache, dass in den Bereichen Sicherheit und Bedrohungen aus kriminellen Handlungen zwischen Theorie und Praxis eine Lücke klafft?

   . Der aktuelle Stand der Durchführung der für die Terrorismusbekämpfung maßgeblichen Rechtsinstrumente ist aus Dokument 8211/05 Add. 2 Rev. 1 ersichtlich, das an das Europäische Parlament verteilt werden wird.

Aus den Tabellen geht hervor, dass zwar nicht alle Instrumente vollständig umgesetzt wurden, jedoch seit dem letzten Jahr erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Der Rat plant, die im genannten Dokument enthaltenen Tabellen regelmäßig zu aktualisieren und auf dieser Grundlage mit allen Mitgliedstaaten den aktuellen Stand der Umsetzung zu diskutieren.

   Im Januar berichtete die Kommission, dass nur drei Mitgliedstaaten den Rahmenbeschluss vom 22. Juni über gemeinsame Ermittlungsgruppen innerhalb der Frist vollständig umgesetzt hatten, zu denen das Vereinigte Königreich nicht zählte.

Die Kommission führte an, beim Zusammentragen der entsprechenden Informationen auf viele Schwierigkeiten gestoßen zu sein. Ist es nicht an der Zeit, die Tradition zu beenden, der zufolge der Rat die Länder, die den Rahmenbeschluss nicht umsetzen, nicht beim Namen nennt? Ist es nicht ebenso notwendig, dass der Rat sich die Bestimmungen des derzeitigen Vertrags zunutze macht, um die hoffnungslos ineffektiven und undemokratischen zwischenstaatlichen Bestimmungen im Bereich Rechtsdurchsetzung in die Zuständigkeit der Gemeinschaft zu übertragen, damit eine angemessene Rechtsdurchsetzung von den Mitgliedstaaten vereinbart wird? Wie werden wir ansonsten jemals Kriminalität und Terrorismus bekämpfen können?

   . Frau Präsidentin! Ich nehme den Tenor der Frage zur Kenntnis. Bei dem angesprochenen speziellen Punkt handelt es sich um ein Problem, mit dem ich mich ganz bestimmt im Laufe der Präsidentschaft befassen werde. Was die allgemeine Frage angeht, warum die Europäische Union bei den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus keine größeren Forschritte erzielt hat, so kann ich sagen, dass im Rahmen vorheriger Präsidentschaften wesentliche Vorarbeiten dazu geleistet wurden. Wir gehen davon aus, dass wir uns während unseres Ratsvorsitzes auf einen Rahmenbeschluss über den Austausch von Informationen und die Europäische Beweisanordnung einigen werden.

Der Rahmenbeschluss über die Vorratsspeicherung von Daten wurde aufgrund einiger Bedenken hinsichtlich seiner Rechtsgrundlage und eines fehlenden Einvernehmens der Mitgliedstaaten verzögert.

Das Oberste Gericht der Türkei hat am 25. Mai 2005 die Auflösung der Lehrerorganisation Eğitim Sen verfügt. Sie verliert damit das Recht, ihre etwa 200 000 Mitglieder gegenüber den Behörden und Arbeitgebern zu vertreten.

Hintergrund dieses Urteils ist, dass Eğitim Sen in ihrer Satzung und im Aktionsplan das Recht auf Unterricht in der eigenen Muttersprache für alle Kinder verteidigt und das Recht aller, sich entsprechend ihrem kulturellen Hintergrund zu entwickeln. Das Oberste Gericht ist der Auffassung, dass dies eine Verletzung der Verfassung der Türkei sei, wonach jeglicher Unterricht in türkischer Sprache abzuhalten sei.

Die Kommission hat bereits früher bekräftigt, dass in der Türkei weiterhin beachtliche Einschränkungen des Vereinigungsrechts, des Rechts auf Aushandlung von Kollektivarbeitsverträgen und des Streikrechts bestehen, und dass die Türkei nicht die Normen der IAO erfüllt.

Welche Konsequenzen wird nach Auffassung des Rates der Beschluss des Obersten Gerichts der Türkei für die Bemühungen des Landes um eine Mitgliedschaft in der EU haben?

   . Dem Herrn Abgeordneten ist zweifellos bewusst, dass der Europäische Rat mit seinem Beschluss, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen in dem Maße erfüllt, dass Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden können, am 16. und 17. Dezember 2004 deutlich zum Ausdruck brachte, dass die Union das Fortschreiten des Reformprozesses in der Türkei weiterhin genau beobachten wird. In diesem Zusammenhang ist der spezielle Fall, den der Herr Abgeordnete nannte, bekannt und wurde genau verfolgt.

Ohne auf die Einzelheiten des vor kurzem ergangenen Urteils des Obersten Gerichts der Türkei einzugehen, kann die Präsidentschaft sagen, dass dies seitens der Union eine gewisse Besorgnis ausgelöst hat, was die Achtung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie der kulturellen Rechte von Minderheiten angeht. Die Verfahren laufen noch, und die betreffende Gewerkschaft hat ferner angeführt, eventuell den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.

Der Ratsvorsitz kann dem Herrn Abgeordneten hier und jetzt dennoch versichern, dass die Union erforderlichenfalls, und unter Einhaltung des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz, diese Frage bei den türkischen Behörden zur Sprache bringen wird, so wie sie es regelmäßig in den verschiedenen Foren für politischen Dialog und innerhalb der Gremien des Assoziierungsabkommens bei Problemen tut, die bei der Durchführung des Reformprozesses entstehen.

   Ich möchte der Ratspräsidentschaft für diese Antwort danken und vor allem für die Zusage, diese konkrete Frage der türkischen Lehrerorganisation bei direkten bilateralen Kontakten mit der Türkei anzusprechen.

Dieser sehr bezeichnende Beschluss bedeutet eine Verletzung grundlegender gewerkschaftlicher Rechte sowie der Organisationsfreiheit. Darüber hinaus werden dadurch in ein und demselben Beschluss das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Rechte von Minderheiten in der Türkei verletzt. Daher ist dieser Fall in meinen Augen von zentraler Bedeutung für die demokratische Glaubwürdigkeit der Türkei.

Ich möchte noch folgende Frage an die Ratspräsidentschaft stellen: Können mit der Türkei Verhandlungen über einen EU-Beitritt eingeleitet werden, solange in diesem Land derartige Beschlüsse gefasst werden?

   . Obwohl ich den Punkt des Herrn Abgeordneten respektiere, ist es wichtig, anzuerkennen, dass die türkische Regierung in den letzten Jahren durch die Annahme einer Reihe von konstitutionellen und legislativen Reformen enorme Fortschritte erzielt hat. Zu den wichtigsten Reformen zählen die Abschaffung der Todesstrafe, neue Schutzmaßnahmen gegen Folter, größere Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit, die Ratifizierung internationaler Abkommen über Menschenrechte, mehr kulturelle Rechte für Kurden und andere sowie die Einschränkung der Rolle des Militärs in der Regierung.

Auf dem Europäischen Rat vom Dezember, auf den ich bereits verwiesen habe, wurde die Empfehlung der Kommission vom 6. Oktober gebilligt, der zufolge die Türkei die für den Beginn der Beitrittsverhandlungen erforderlichen politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt. In seinen Schlussfolgerungen begrüßte der Rat die entscheidenden Fortschritte der Türkei in ihrem weit reichenden Reformprozess und äußerte sich zuversichtlich, dass die Türkei diesen Reformprozess beibehält.

Während der Beitrittsverhandlungen wird die Menschenrechtsbilanz der Türkei Gegenstand eingehender Untersuchungen sein. Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass alle noch bestehenden Bedenken während dieses Beitrittsprozesses zur Sprache kommen werden.

   Oberste Gerichte leben per definitionem nach ihren eigenen Gesetzen. Meiner Ansicht nach haben Sie völlig Recht, wenn Sie betonen, dass diese eine unglückliche und nicht tragbare Entscheidung sich auf keinen Fall auf den weiteren Weg der Türkei zum Beitritt zur Europäischen Union auswirken sollte. Wie Sie darstellten, hat die Türkei erhebliche Anstrengungen unternommen, um den europäischen Standards zu entsprechen, und wir sollten bei diesem einen Fall nicht völlig übertreiben. Stimmt der Rat mir hier zu?

   . Es freut mich, dass meine Meinung mit der meiner Landsleute übereinstimmt. Natürlich bin ich allen Ernstes davon überzeugt, dass echte und wesentliche Fortschritte gemacht wurden. Es müssen definitiv noch weitere Maßnahmen ergriffen werden, aber es wäre bedauerlich, wenn diejenigen, die bei dieser Frage größere Bedenken haben, nicht sehen, dass es sich hier um eine einzige Entscheidung innerhalb eines Prozesses handelt, der in die richtige Richtung geht, obwohl noch sehr viel zu tun ist.

   – Ich begrüße ebenfalls die Antwort des Rates auf die Frage, möchte aber noch um eine Klarstellung bitten.

Ist der Rat der Ansicht, dass die Verfassung der Türkei, so wie sie nun vom Obersten Gericht ausgelegt worden ist, mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist? Ich denke dabei insbesondere an Artikel II-72 der Charta zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, in dem das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung besonders betont wird, sowie an die Artikel II-81 und II-82 über Nichtdiskriminierung und die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen.

   . Wir sind zweifellos besorgt darüber, dass das Oberste Gericht am 25. Mai die Auflösung von Eğitim Sen beschloss, da ihre Satzung, die den Unterricht in der eigenen Muttersprache verteidigt, gegen die Verfassung verstößt. Das Urteil ist besonders enttäuschend, nachdem der Fall zweimal vom türkischen Arbeitsgericht abgewiesen worden war, das festgestellt hatte, dass der Unterricht in der eigenen Muttersprache nach europäischem Recht erlaubt ist. Ich möchte im Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit noch einmal auf den allgemeinen Aspekt verweisen, dass die freie Meinungsäußerung in der Türkei allmählich Fuß fasst und sich erfolgreich durchzusetzen beginnt. Aufgrund der jüngsten Reformen ist es nun erlaubt, auf Kurdisch zu senden und zu unterrichten, und durch Verfassungsänderungen wird die Pressefreiheit gestärkt und anerkannt, dass die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen der Türkei Vorrang haben.

Es gibt zunehmend Beweise dafür, dass sich die Justiz bei ihren Entscheidungen nun immer häufiger auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stützt, was von allen Mitgliedern dieses Parlaments natürlich zu begrüßen ist.

Wann wird der Rat die Vereinbarung für die Aufnahme direkten Handelsverkehrs mit Nordzypern umsetzen?

   . Der Rat hat seine Ansicht dazu bei zahlreichen Gelegenheiten zum Ausdruck gebracht. Auf jeden Fall sei daran erinnert, dass der Rat stets an seiner Unterstützung der Bemühungen um die Wiedervereinigung Zyperns und seinem Wunsch festgehalten hat, dass in naher Zukunft alle Zyprer als Bürger einer wiedervereinigten Insel innerhalb der Europäischen Union zusammenleben. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung dieser Tatsache prüft die Europäische Union Maßnahmen, mit denen die Isolierung der türkischen Gemeinschaft Zyperns beendet und die Wiedervereinigung Zyperns ermöglicht werden soll.

Was insbesondere die Vorschläge der Kommission angeht, die einen Teil des finanziellen Stützungsinstruments zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns und den Austausch mit Zonen betreffen, in denen die Republik Zypern keine wirksame Kontrolle ausübt, so haben die Gremien des Rates bereits bedeutende Arbeit geleistet. Die Tatsache, dass bestimmte Schwierigkeiten – insbesondere bezüglich des direkten Austauschs – noch zu überwinden sind, bedeutet, dass diese beiden Vorschläge noch immer nicht angenommen werden können. Ich möchte dem Herrn Abgeordneten versichern, dass der Rat jedoch die guten Dienste der Präsidentschaft nutzen kann und weiterhin daran arbeiten wird, die wirtschaftliche Integration der Insel voranzutreiben und die Kontakte zwischen den beiden zyprischen Gemeinschaften und innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.

   Ich heiße den Herrn Minister in diesem Hohen Haus willkommen und hoffe, dass ihm die Aufgabe Freude macht.

Ich wüsste gern, ob er mit den Äußerungen von Präsident Papadopoulos konform geht, der vor kurzem sagte, dass die Vorschläge zur Aufnahme des direkten Handelsverkehrs mit Nordzypern keine realen oder wesentlichen wirtschaftlichen Auswirkungen haben werden, sondern einer politischen Forderung gleichkommen, die auf die politische Stärkung des Nordens abzielt?

Pflichtet er mir bei, dass die Behandlung der türkischen Zyprer – die schließlich EU-Bürger sind – durch ihre Nachbarn auf dieser Insel, die nichts weniger als wirtschaftliche Apartheid ist, nicht annehmbar ist und beendet werden muss, und wird er Angaben zu den praktischen Schritte machen, die er während seiner Präsidentschaft in den nächsten sechs Monaten unternehmen wird, um dies herbeizuführen?

   . Ich danke dem Herrn Abgeordneten für seine Frage. Doch ob mir die Aufgabe Freude macht, kann ich heute noch nicht sagen.

Was den wesentlichen Punkt betrifft – die Notwendigkeit des direkten Handelsverkehrs mit Nordzypern – und die Frage, die mir zu den von anderen geäußerten Ansichten gestellt wurde, so ist der Standpunkt des Rates nach wie vor der, den ich zuvor wiedergegeben habe. Wir sind noch immer der Ansicht, dass der direkte Handel dazu beitragen wird, die Kluft zwischen der wirtschaftlichen Entwicklung des Nordens und des Südens der Insel zu verringern und die wirtschaftliche Zusammenarbeit und Unternehmungen zwischen den beiden Gemeinschaften zu unterstützen. Die Förderung der wirtschaftlichen Integration der Insel würde auch die Aussichten auf eine Wiedervereinigung wesentlich verbessern, da so eine Lösung des Konflikts leichter, und, offen gesagt, mit geringeren Kosten zu bewerkstelligen wäre.

Was die speziellen Maßnahmen angeht, die während der britischen Präsidentschaft ergriffen werden, so wünscht die Regierung eine schnellstmögliche Einigung bei diesen Regelungen, damit das Mandat des Rates, nämlich die Isolation der türkischen Zyprer zu beenden, erfüllt wird. Daher werden wir in Abstimmung mit der Kommission und anderen Mitgliedstaaten die Arbeiten an den Dossiers voranbringen, die uns der luxemburgische Ratsvorsitz hinterlassen hat.

Welche konkreten Schritte gedenkt der Rat angesichts der beträchtlichen Zunahme von Angriffen der burmesischen Armee auf Shan Zivilisten und der gravierenden Menschenrechtsverstöße im Shan Staat (Burma) zu unternehmen, um Druck auf die burmesischen Regierungsstellen auszuüben, damit sie ihr brutales Vorgehen in der Provinz Shan beenden? Was wird unternommen, um die thailändischen Regierungsstellen dazu anzuhalten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Flüchtlingen, die täglich über die Grenze nach Thailand flüchten, den lebensnotwendigen Schutz und humanitären Beistand zu leisten?

   . Der Rat hat seine Besorgnis bezüglich der Menschenrechte in Burma bei zahlreichen Treffen mit führenden burmesischen Politikern zum Ausdruck gebracht, zuletzt bei dem jüngsten Treffen mit Burma am 6. Mai auf Ministerebene am Rande der asiatischen Ministerkonferenz in Kyoto.

Beim Ministertreffen EU-ASEAN im März in Jakarta kam der Ratsvorsitz mit einem ranghohen burmesischen Beamten zusammen, um ihn über die Besorgnis der Europäischen Union in Kenntnis zu setzen und seine Behörden zu ermutigen, einen Dialog mit sämtlichen politischen und ethnischen Gruppen des Landes zu beginnen, damit Versöhnung und Demokratie in Burma möglich werden.

Am 17. Juni 2005, dem 60. Geburtstag von Aung Sang Suu Kyi, gab der Ratsvorsitz eine Erklärung im Namen der Europäischen Union ab, in der er seine Besorgnis über die derzeitige Situation in Burma und die erneuten Spannungen zwischen den Volksgruppen, insbesondere den Shan und Karen, wiederholte. In dieser Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Europäische Union die nationale Aussöhnung und die Wahrung der Menschenrechte und der Demokratie in Burma voll und ganz unterstützt, und es wurde vom Staatsrat für Frieden und Entwicklung gefordert, einen wirklichen Dialog mit der Nationalen Liga für Demokratie und den Vertretern ethnischer Minderheiten aufzunehmen, um auf friedlichem Weg politische Lösungen zu finden, die ihren berechtigten Anliegen Rechnung tragen.

   . Im Namen von Simon Coveney, der dieses Thema ansprach, muss die Frage an den Rat lauten: Wie wirksam war all dies in Anbetracht dessen, was Sie gerade darstellten, und welche weiteren Schritte könnten unternommen werden? Ich glaube nicht, dass irgendjemand davon überzeugt ist, dass die bisherigen Maßnahmen zu irgendwelchen Ergebnissen geführt haben.

   . Ich spreche heute als Vertreter des Ratsvorsitzes zum Parlament, kann Ihnen jedoch versichern, nicht zuletzt durch meine bisherige Arbeit als Europa-Minister im Auswärtigen Amt des Vereinigten Königreichs, dass ich die Bemühungen der britischen Regierung und Europas zur Herbeiführung einer Lösung generell sehr gut kenne, die wir uns alle angesichts der aktuellen Fälle von Menschenrechtsverletzungen in Burma wünschen.

Unsere Verpflichtung gegenüber Burma besteht darin, die Menschenrechte, Demokratisierung und nachhaltige Entwicklung so weit wie möglich mit allen uns zur Verfügung stehenden Instrumenten zu fördern. Es freut mich sagen zu können, dass die Europäische Union weiterhin an der Spitze der internationalen Bemühungen um die Verbesserung der Menschenrechtslage in Burma steht. Oppositionsgruppen, die Nationale Liga für Demokratie eingeschlossen, wissen um die anhaltende politische und praktische Unterstützung durch die Europäische Union und begrüßen sie.

Die Menschenrechtsverletzungen wurden in äußerst kritischen Resolutionen zu Burma in der Generalversammlung und der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen immer wieder angesprochen. Bei den burmesischen Behörden kann kein Zweifel über unsere Ansichten bestehen. Am 6. Mai brachte die EU-Troika in Kyoto unsere tiefe Besorgnis über die Situation in Burma gegenüber dem burmesischen Außenminister unmittelbar zum Ausdruck.

Wir sind auch weiterhin davon überzeugt, dass das Regime unbedingt in einen echten und alle Beteiligten umfassenden Dialog mit Aung San Suu Kyi und der Nationalen Liga für Demokratie sowie Vertretern ethnischer Minderheiten eintreten muss. Nur durch einen solchen Dialog kann eine friedliche, demokratische Zukunft für alle Menschen in Burma vorangebracht werden.

Lassen Sie mich jedoch noch folgende Bemerkung hinzufügen. Obwohl ich stolz auf die Arbeit bin, die die Europäische Union und die Mitgliedstaaten in dieser Hinsicht geleistet haben, denke ich, dass allen klar sein muss, dass auch andere asiatische Nachbarländer Burmas weiterhin etwas unternehmen müssen und ihre Bemühungen in der Frage der Menschenrechtsverletzungen verstärken müssen. Zu unserer großen Enttäuschung ist es bei früheren Resolutionen der Vereinten Nationen nicht gelungen, die anderen asiatischen Partnerländer für eine aktive Unterstützung solcher Initiativen zu gewinnen, durch die ein entsprechender Druck auf das burmesische Regime ausgeübt werden kann. Ich kann Ihnen daher versichern, dass wir aus der Sicht des Ratsvorsitzes den Druck auf europäischer Ebene beibehalten werden, doch wir sind uns auch der Verantwortung anderer Länder außerhalb Europas bewusst, die von den burmesischen Behörden ebenso einen Wandel fordern müssen.

Beabsichtigt der Rat, Erklärungen zum Schutz der Minderheiten in der EU und zur Zukunft der Agentur der EU für Grundrechte abzugeben oder diese Fragen in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen?

   . Der Rat befürwortet die Einrichtung einer EU-Agentur für Menschenrechte, die bei der Verbesserung der Kohärenz und Konsistenz der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union eine wesentliche Rolle spielen wird. Nach der Annahme des Vorschlags zur Einrichtung der Agentur für Menschenrechte durch die Kommission wird der Rat den Vorschlag einem Arbeitskreis zur Prüfung vorlegen.

Was den Minderheitenschutz angeht, so möchte ich den Herrn Abgeordnete freundlich daran erinnern, dass in dem Bestreben, die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen, bereits Rechtsvorschriften angenommen wurden. Die Europäische Kommission muss im Jahr 2006 über den Stand der Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG Bericht erstatten. Darüber hinaus nimmt der Rat die Mitteilung der Europäischen Kommission vom 1. Juni 2005 über Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle zur Kenntnis, eine Rahmenstrategie, in der die Kommission die Einsetzung einer hochrangigen Beratergruppe vorschlägt, die sich mit der sozialen Integration und Arbeitsmarktbeteiligung von benachteiligten ethnischen Minderheiten befassen soll.

Während der britischen Präsidentschaft werden sich der Rat und das Europäische Parlament mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Entscheidung über das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle – das heißt 2007 – beschäftigen, das folgende vier zentrale Themen zum Gegenstand hat: Rechte – für das Recht auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sensibilisieren; Vertretung – eine Debatte über Möglichkeiten anregen, die Teilnahme an der Gesellschaft zu stärken; Anerkennung – Vielfalt würdigen und berücksichtigen; und Respekt und Toleranz – eine Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt fördern. Die vorgeschlagenen Haushaltsmittel belaufen sich auf 13,6 Millionen Euro, und sie sollen die vorbereitenden Maßnahmen im Jahr 2006 sowie die Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres 2007 selbst abdecken.

   Ich hoffe, das lag nicht am schottischen Akzent. Der Ratspräsident hat sich sehr klar ausgedrückt. Ich möchte ihn in seinem Amt willkommen heißen, ganz ohne Ironie – wie wir sie von einem oder zwei anderen Abgeordneten vernommen haben – und ihm für diese sehr positive Antwort danken.

Ich möchte den Ratspräsidenten daran erinnern, dass das Vereinigte Königreich alle von ihm genannten Richtlinien umgesetzt hat. Wir sind dabei mit gutem Beispiel vorangegangen. Viele Mitgliedstaaten müssen noch Antidiskriminierungsvorschriften umsetzen.

Dürfte ich fragen, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass die EU-Agentur für Grundrechte, die in diesem Hohen Haus breite Unterstützung genießt, ein Gremium ist, das unter Ihrer Aufsicht fest etabliert werden könnte, und dass wir die Mitgliedstaaten, die noch Antidiskriminierungsvorschriften umsetzen müssen, auffordern sollten, dies so schnell wie möglich zu tun?

   . Ich danke dem Herrn Abgeordneten für seine Frage. Ich respektiere den Wunsch, etwas langsamer zu sprechen, der hoffentlich auf mein Redetempo und nicht auf meinen Akzent zurückzuführen ist. Ich kann Ihnen versichern, dass es, wenn ich bei meinen ersten Antworten den Eindruck erweckt habe, schnell zu sprechen, mir nur darum ging, in der kurzen Fragestunde heute auf so viele Anfragen wie möglich einzugehen.

Ich danke dem Herrn Abgeordneten auch dafür, dass er die Arbeit der britischen Regierung in dieser speziellen Frage gewürdigt hat. Ich persönlich hielt es für eher unangemessen, wenn ich als Präsident damit prahle, aber ich nehme seine Äußerungen zur Kenntnis. Ich danke ihm dafür, dass er mich als Redner heute so herzlich willkommen geheißen hat.

Das Vereinigte Königreich und auch der Ratsvorsitz begrüßen die Vorschläge der Kommission zur Einrichtung einer Agentur für Grundrechte. Wir befürworten eine wirksame, unabhängige Agentur mit klar definierten Arbeitszielen, die, was die bestehenden Einrichtungen angeht, keine Doppelarbeit leistet. Dies war Gegenstand einer Diskussion, die ich heute Morgen auf der anderen Seite des Flusses mit Kollegen im Rat führte.

Wir sind davon überzeugt, dass die Agentur das Hauptaugenmerk auf Bereiche wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit legen und dabei auf der Arbeit aufbauen sollte, die von der Europäischen Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bereits geleistet wurde. Wir werden mit anderen Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um während unseres Ratsvorsitzes die Einzelheiten auszuarbeiten.

   Ohne die sehr ernste Frage meines Freundes und Kollegen Claude Moraes untergraben zu wollen, stelle ich fest, dass Sie diese Agentur begrüßen. Ich frage mich, ob Sie uns Ihre Überlegungen dazu mitteilen könnten, wie viele Agenturen die EU Ihrer Ansicht nach haben sollte und ob Sie mir beipflichten, dass die EU im Allgemeinen weniger Agenturen und mehr Maßnahmen braucht?

   . Ich möchte nicht den Konsens zerstören, der bei der Beantwortung der Anfrage des Herrn Abgeordneten im Plenarsaal offenbar ausgebrochen ist, doch für mich gab es nie einen Widerspruch zwischen der Einrichtung einer Agentur, die notwendig ist, um wichtige Arbeit zu leisten, und Maßnahmen der Europäischen Union. Vielleicht ist das einfach ein Punkt, bei dem wir uns nicht einig sind.

   Herr Minister! Herzlich willkommen bei Ihrem Debüt im Europäischen Parlament. Was die Frage der Agentur für Grundrechte angeht, so hege ich große Bedenken hinsichtlich der Gefahr einer Doppelung mit der hervorragenden Arbeit, die unser Parlament im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, der Europarat und die UN-Menschenrechtskommission bereits leisten.

Wie können Sie gewährleisten, dass keine Doppelarbeit geleistet wird und daher keine Gelder der EU-Steuerzahler verschwendet werden?

   . Ich bin mir der Bedenken des Herrn Abgeordneten selbstverständlich bewusst. Sie waren heute Morgen auch Gegenstand langer Diskussionen mit dem Europarat, dem in ähnlicher Weise daran gelegen ist, Doppelarbeit zu vermeiden. Wenn von Synergien und Komplementarität gesprochen wird, darf das nicht die wichtige Frage der Notwendigkeit überdecken, die Rolle der Agentur für Grundrechte genauestens zu definieren.

Meiner Ansicht muss sich der Ratsvorsitz sicher sein, dass Maßnahmen eingeleitet werden, mit denen gewährleistet wird, dass die Agentur für Grundrechte keine Doppelarbeit leistet, wie in der Frage angedeutet wurde. Der Ratsvorsitz hat eng mit dem Europarat zusammengearbeitet, der die Einrichtung der Agentur befürwortet. Unserer Ansicht nach könnten dem Verwaltungsrat der Agentur ein Vertreter des Europarates und ein Beobachter des vorgeschlagenen Europäischen Gender Instituts angehören, damit genau die Art von Doppelung vermieden wird, die in der Anfrage angesprochen wurde. Diese Angelegenheit müssen wir weiterhin sehr wachsam verfolgen. Daher bin ich dem Herrn Abgeordneten sehr dankbar für seine Anfrage. Wir werden diese Angelegenheit heute nicht endgültig klären können, aber sie verdient es, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten kontinuierlich und eingehend über sie nachdenken.

Ist dem Rat bekannt, dass einige Banken in der EU für Geldüberweisungen exorbitante Gebühren verlangen? Einem Bürger aus meinem Wahlkreis wurden z. B. kürzlich etwa 1.000 Euro für eine Überweisung von einer Bank in Spanien auf ein Konto im Vereinigten Königreich berechnet. Ist der Rat bereit, eine Regulierung der Gebühren in Erwägung zu ziehen, die europäischen Bankkunden bei Überweisungen im Binnenmarkt in Rechnung gestellt werden können?

   . Der Rat verweist auf seine Antwort auf die schriftliche Anfrage E-0229/02. Die Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro gilt seit dem 1. Juli 2002 für elektronische Zahlungsvorgänge, Bargeldabhebungen und Kartenzahlungen und seit dem 1. Juli 2003 für grenzüberschreitende Überweisungen. Sie sieht vor, dass Gebühren, die Finanzinstitute für grenzüberschreitende Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten und dem Euro-Währungsgebiet erheben, an die Gebühren für ähnliche Transaktionen innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats angepasst werden müssen. Andere Mitgliedstaaten können die Verordnung auf grenzüberschreitende Zahlungen und Kreditvorgänge in ihren eigenen Währungen anwenden.

Es sei daran erinnert, dass die Kommission im Bereich der vom Herrn Abgeordneten genannten Verordnung der Gemeinschaft ausschließliches Initiativrecht genießt. Sollte sie jedoch beschließen, hierzu einen Vorschlag zu unterbreiten, würde der Rat ihn selbstverständlich berücksichtigen.

   Vielen Dank für diese Antwort. Wie Sie bin auch ich mit der Entscheidung des Rates aus dem Jahr 2001 vertraut, auf die Sie sehr ausführlich eingingen.

Aber lassen wir das mal beiseite. Ist es Ihres Erachtens Besorgnis erregend, dass internationale Banken riesige Gewinne damit machen, dass man nun lediglich auf eine Computertaste drücken muss, um innerhalb des Binnenmarktes Geld zu transferieren?

   . Man kann durchaus sagen, dass dies aufgrund des Charakters der internationalen Kapitalmärkte nicht die einzige Gelegenheit ist, bei der durch das Drücken einer Computertaste riesige Geldsummen erzielt werden können. Das Vereinigte Königreich hat darin schon einige Erfahrungen, obwohl das – wie ich zum Glück sagen kann – vor der Amtszeit dieser Regierung war.

Der Herr Abgeordnete spricht jedoch noch einen wichtigen Punkt an, und wenn er weiter mit mir korrespondieren möchte, werde ich natürlich dafür sorgen, dass diese Darstellungen an die zuständigen Personen weitergeleitet werden.

   Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen meiner Wähler lenken, der mir gerade eine E-Mail geschickt hat, in der es um unverschämte Gebühren der FIFA für Eintrittskarten für die Weltmeisterschaft 2006 ging. Das interessiert Sie vielleicht im Hinblick auf die Olympischen Spiele in London. Neben dem Preis für die Karten wurden ihm 24 Euro für die Nutzung seiner MasterCard in Rechnung gestellt. Die Karten kosten nur 149 Euro. Ist es nicht an der Zeit, sich, wie mein Kollege sagte, damit zu befassen, dass diejenigen, die so wenig tun, so viel Geld machen können?

   . Die Frau Abgeordnete spricht im Namen eines ihrer Wähler etwas sehr Wichtiges an. Als Schotte muss ich sagen, dass die Frage der Eintrittskarten für die Weltmeisterschaft für mich leider nur von theoretischem Interesse ist, doch bin ich mir sicher, dass sie für viele andere Abgeordnete in diesem Hohen Hause von größerer Bedeutung sein wird als für uns Schotten.

Wie ich bereits im Zusammenhang mit der ursprünglichen Anfrage klar zum Ausdruck gebracht habe, sei daran erinnert, dass die Kommission in diesem Bereich der gemeinschaftlichen Rechtsetzung das ausschließliche Initiativrecht hat, und ich denke daher, dass es, sollte es besondere Bedenken in Bezug auf die fragliche Kreditkartentransaktion geben, angebracht wäre, dies auch bei der Kommission zur Sprache zu bringen.

   . Frau Präsidentin! Es freut mich, die Anfragen 9, 10 und 11 gemeinsam beantworten zu können.

Wie den verehrten Abgeordneten bekannt ist, hat sich der Rat verpflichtet, gegen Sendungen, die zu Hass aufstacheln, vorzugehen. Artikel 22 Buchstabe a der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ sieht vor, dass die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass Sendungen nicht zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität aufstacheln. Diese Richtlinie gilt allerdings nicht für Fernsehsendungen, die ausschließlich zum Empfang in Drittländern bestimmt sind, und auch nicht für Fernsehveranstalter, die nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Mitgliedstaats fallen.

Infolge der Maßnahmen, die die französischen, niederländischen und spanischen Behörden auf der Grundlage der Richtlinie erfolgreich ergriffen haben, wird Al-Manar nicht mehr von einem Satellitenbetreiber mit Sitz in der EU ausgestrahlt und findet die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ daher auf ihn keine Anwendung mehr.

Der Rat diskutierte auf seiner Tagung am 23. Mai 2005 das Problem der Aufstachelung zum Hass bei der Ausstrahlung von Programmen aus Drittstaaten und zog Bilanz der eingeleiteten Maßnahmen, wie auf die Probleme im Zusammenhang mit der Satellitenverbreitung von gemeinschaftsexternen Kanälen in der Europäischen Union zu reagieren ist. Dies fand im Anschluss an ein Treffen der Präsidenten der nationalen Regulierungsbehörden für den Bereich des Rundfunks am 17. März 2005 statt, bei dem diese vereinbarten, die Zusammenarbeit untereinander zu verbessern, und konkrete Maßnahmen ermittelten, die zur Verstärkung dieser Zusammenarbeit ergriffen werden sollen, vor allem ein Informationsaustausch über die von den Mitgliedstaaten genehmigten Fernsehsender, indem ein Ansprechpartner innerhalb jeder nationalen Behörde eingesetzt wird. Auf der Ratstagung haben die Delegationen von den dargestellten Maßnahmen und Vorschlägen im Hinblick auf den Kampf gegen die Aufstachelung zum Hass in Rundfunksendungen Kenntnis genommen. Sie erkennen an, dass den Mitteln zur wirksameren Bekämpfung der Sendung solchen Materials im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte, insbesondere der Anpassung dieses Instruments an die neuesten technischen Entwicklungen.

   – Frau Präsidentin! Ich danke dem britischen Ratsvorsitz für seine klare und durchdachte Antwort. Außerdem möchte ich Ihnen, Herr Ratspräsident, viel Erfolg bei der Bewältigung der vor Ihnen liegenden Herausforderungen für Europa wünschen. Doch das eigentliche Problem bei diesem Thema ist das Verhältnis zwischen den europäischen Organen und den Institutionen in Drittländern, die den Terrorismus aktiv unterstützen.

So habe ich gerade heute in einem Zeitungsartikel gelesen, dass es im Iran eine aktive Kampagne gibt, die Menschen dazu anstiftet, in Israel und im Irak Selbstmordattentate zu verüben.

Ich wüsste gern, was die Präsidentschaft dazu zu sagen hat.

   . Ich danke dem Herrn Abgeordneten für seine freundlichen Worte und guten Wünsche zum Beginn unseres Ratsvorsitzes. Wie ich bereits in meiner ersten Antwort zum Ausdruck bringen wollte, verurteilen wir Aktionen aufs Schärfste, die auf eine Aufstachelung zu der Art von Terrorismus und Gewalttaten hinauslaufen, die der Herr Abgeordnete soeben beschrieben hat, und ich hoffe, mit meinen vorherigen Ausführungen die Ernsthaftigkeit zum Ausdruck gebracht zu haben, mit der wir dieses Problem angehen.

   Ich möchte Ihnen für Ihre wohl überlegte Antwort und auch dafür danken, dass die britische Regierung verspätet darüber nachgedacht hat, den so genannten zivilen Flügel der Hisbollah zu verbieten, wobei eigentlich kein Unterschied zwischen dem zivilen und militanten Flügel besteht.

Heute war ein großer Tag für London, die Stadt, die ich vertrete, da wir den Zuschlag für die Olympischen Spiele 2012 erhalten haben. Eine der Botschaften des Ministerpräsidenten in Singapur bestand darin, dass die Olympiade als Instrument für Frieden und Freundschaft zwischen den Völkern, als Möglichkeit zur Bekämpfung dieser Art von Hass der Völker untereinander dienen soll.

Was kann noch unternommen werden, damit in einem EU-Mitgliedstaat eingetragene Unternehmen ihre Werbeeinnahmen nicht mehr in Fernsehunternehmen wie Al-Manar stecken? Welchen Druck können Sie darüber hinaus durch den Rat auf die Regierungen Ägyptens und Saudi-Arabiens ausüben, damit diese aufhören, für die in EU-Mitgliedstaaten wohnhaften, Arabisch sprechenden Gemeinschaften hasserfüllte Sendungen auszustrahlen?

   . Zunächst möchte ich sagen, dass ich mit seiner Darstellung des britischen Standpunkts gegenüber der Hisbollah nicht übereinstimme, aber dies ist weder der richtige Ort noch die richtige Gelegenheit, diese Angelegenheit zu untersuchen, da sie eher die nationalen Behörden des Vereinigten Königreichs unmittelbar betrifft als unsere Rolle als Ratsvorsitz.

Ich danke dem Herrn Abgeordneten jedoch dafür, dass er den Erfolg seiner Heimatstadt hinsichtlich der Olympischen Spiele so herzlich begrüßt hat, und versichere ihm, dass es in bilateralen Foren und in Form von Kontakten zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern außerhalb der EU zahlreiche Möglichkeiten gibt, um genau diese Bedenken zur Sprache zu bringen, von denen er heute Nachmittag sprach.

   Frau Präsidentin! Ich möchte den spanischen Behörden danken und gratulieren, die ebenfalls die Ausstrahlung des Programms des hier angesprochenen Senders Al Manar über ihren Satelliten Hispasat verboten haben. Doch möchte ich Herrn Alexander zwei präzise Fragen stellen, denn unsere Informationen über die jüngsten Entwicklungen scheinen voneinander abzuweichen so wie auch die Auslegung bestimmter Artikel der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“. Frankreich hat also Eutelsat aufgefordert, die Signalübertragung einzustellen. Sehr gut. Doch was ist mit Globsat, einer Tochterfirma von France Télécom, die nach meinen Informationen die Signalübermittlung an andere Satelliten nicht eingestellt hat, die ihrerseits diese Signale außerhalb der Grenzen der Europäischen Union verbreiten? In Ihrer Antwort sind Sie meiner Meinung nach relativ unpräzise geblieben zu den Absichten des ägyptischen Satelliten Nilesat und des saudischen Satelliten Arabsat, die nach meiner Auslegung von Artikel 2 Absatz 4 durchaus unter die Vorschriften der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ fallen. Wir haben, wie Ihnen bekannt ist, ein Assoziationsabkommen mit Ägypten; wird die Frage daher angesprochen? Oder ist sie bereits angesprochen worden? Haben Sie die Absicht, dieses Thema auf der Ratssitzung am 13. Dezember anzusprechen? Soweit meine präzisen Fragen.

   . Ich möchte lediglich einige Anmerkungen machen.

Erstens: Ich bin mir der Unstimmigkeiten nicht bewusst, von der die Frau Abgeordnete spricht, doch wenn es Dinge gibt, bei denen wir uns inhaltlich nicht einig sind, würde ich mich über entsprechende Darstellungen freuen.

Der andere, grundlegende Punkt ist der, dass das Gemeinschaftsrecht nicht für Fernsehsendungen gilt, die ausschließlich zum Empfang in Drittländern bestimmt sind, und dass das bei unseren Diskussionen ebenfalls eine Rolle spielt.

   Frau Präsidentin, Herr Alexander! Spanien hat dieses Problem tatsächlich erste letzte Woche gelöst, während Frankreich diesem Beispiel leider noch nicht gefolgt ist. In dieser Hinsicht hat Frau Ries absolut Recht. Damit erhebt sich die Frage, ob auf die französischen Behörden, und vor allem auf die saudiarabischen und ägyptischen Behörden, nicht Druck ausgeübt werden sollte, wie Herr Tannock vorhin ganz richtig ausgeführt hat. Meiner Ansicht nach ist auch das eine Aufgabe für den Rat, die auch eine gewisse Diplomatie erfordert.

Herr Alexander, Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrer Rolle als amtierender Ratspräsident. Angesichts der Tatsache, dass Schottland nicht beim World Cup mitspielt, sollte Bertie Vogts aus seinem Job als Trainer wahrscheinlich entlassen werden.

   . Der Herr Abgeordnete misst der diplomatischen Erörterung dieser Frage große Bedeutung bei. Hier geht es definitiv nicht nur um die Ausstrahlung, sondern auch darum, diesen Organisationen oder Einzelpersonen, die Hass und Missverständnis verewigen wollen, auf den Grund zu gehen, während wir für besseres Verständnis und Versöhnung großer Glaubensrichtungen und großer Völker eintreten. Somit berücksichtige ich die Bedeutung, die diplomatischen Darstellungen beikommt.

Was seinen zweiten Punkt angeht, so halte ich ihn für sachlich in dem Sinne richtig, dass Berti Vogts die Trainerrolle für das schottische Fußballteam bereits abgegeben hat, doch dann dachte ich, es ist nicht sehr communautaire von mir, darauf hinzuweisen, da wir stattdessen wieder einen Schotten verpflichtet haben, was bisher offensichtlich noch nicht viel genützt hat!

   Da der Fragesteller nicht im Saal anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 12 hinfällig.

Inwiefern werden die Vorschläge für eine Dienststelle für externe Maßnahmen durch das Scheitern des Ratifizierungsprozesses der vorgeschlagenen EU-Verfassung beeinträchtigt? Welche Schritte schlägt der Rat angesichts des Scheiterns der Verfassung und somit der vorgesehenen Basis für Maßnahmen vor, um die vorbereitenden Schritte zu revidieren, die zur Einführung der Dienststelle für externe Maßnahmen vermutlich bereits unternommen wurden?

   . Nach der Erklärung der Staats- und Regierungschefs vom 17. Juni zur Ratifizierung des Verfassungsvertrags hat der Rat noch nicht entschieden, welche weiteren Schritte eventuell zur Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes ergriffen werden.

   Da der Europäische Auswärtige Dienst eingerichtet würde, um den Außenminister der Union zu unterstützen, da es den Außenminister nur geben kann, wenn es die Verfassung gibt und da die Handlungsbefugnis im Namen der EU nur gegeben ist, wenn die EU selbst eine einzige Rechtspersönlichkeit besitzt, heißt das dann nicht, dass ihre rechtliche Befugnis sich aus der Verfassung ergibt? Da es in Bezug auf die Verfassung eine Denkpause gibt, sollte das nicht auch für den Auswärtigen Dienst gelten, wenn dies eine echte, keine kosmetische Denkpause ist? Denn wenn die Umsetzungsmaßnahmen fortgeführt werden, setzt sich der Rat dann nicht über die öffentliche Ablehnung der Verfassung und all ihrer Erscheinungsformen hinweg?

   . Die Zukunft der Vorarbeiten für den Europäischen Auswärtigen Dienst hängt eindeutig mit der Zukunft des Verfassungsvertrags zusammen. Der Herr Abgeordnete räumt zu Recht ein, dass der Europäische Rat vor wenigen Wochen in Brüssel eine Denkpause für die Verfassung beschlossen hat. Diese Periode – die vom Europäischen Rat nun zum Nachdenken bestimmt ist – wird einige Monate andauern.

Klar ist vor allem, dass die Vorarbeiten bisher aus Diskussionen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Ratssekretariat und der Kommission bestanden, so wie es die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2004 festgelegt hatten. Die luxemburgische Präsidentschaft hat die Vorarbeiten, wie von dieser Regierungskonferenz und auch dem Europäischen Rat im Dezember vorgesehen, vorangebracht. Doch diese Vorarbeiten haben dem Ratifizierungsprozess nicht vorgegriffen: Sie bestanden aus Diskussionen und Meinungsaustausch in Brüssel. Wie ich in meiner ersten Antwort sagte, wurden keine förmlichen Entscheidungen getroffen.

   Akzeptiert der Ratsvorsitz, dass die Verfassung in mancher Hinsicht Dinge vorschreibt, die nach den bestehenden Verträgen bereits ohne weiteres möglich und rechtens sind? So könnte der Rat beispielsweise durch eine Änderung seiner Geschäftsordnung beschließen, öffentlich zu tagen, wenn er sich mit Rechtsvorschriften befasst. Die nationalen Parlamente könnten durch frühzeitige Information besser einbezogen werden und einige Aspekte des Auswärtigen Dienstes könnten beispielsweise zu gegebener Zeit untersucht werden.

Ich stelle fest, dass Herr Allister es bevorzugt, diesen Weg nicht einzuschlagen. Als guter Föderalist möchte er vermutlich, dass die Vertretung der Union nach außen weiterhin durch die Kommission und nicht durch Herrn Solana erfolgt.

   . Ich werde mich nicht in die private Diskussion der Herren Abgeordneten darüber einmischen, wer ein Föderalist ist und wer nicht.

Ich möchte lediglich sagen, dass ich im Vereinigten Königreich als jemand bekannt bin, der der Ansicht ist, dass einer der Bereiche, in denen in Bezug auf größere Transparenz innerhalb der Europäischen Union noch Fortschritte möglich sind, der Europäische Rat ist, und zwar mit der Möglichkeit, öffentlich zu tagen, wenn es um Rechtsvorschriften geht. Das erscheint mir vernünftig.

Wir dürfen aber auch die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass man sich vor zwei Wochen auf dem Europäischen Rat in Brüssel für eine Denkpause entschied. Daher ist es notwendig, dies in den Prioritäten auszudrücken, die wir im Laufe des nächsten Jahres setzen werden. Es wird zahlreiche Möglichkeiten geben, sowohl für die Mitglieder dieses Parlaments als auch für die führenden Politiker Europas, die Völker Europas und die europäische Öffentlichkeit, sich an diesen Diskussionen während der Denkpause zu beteiligen. Daher muss die erste Priorität eher darin bestehen, Diskussionen über diese Denkpause zu führen, als sich direkt auf – große oder kleine – Veränderungen hinzubewegen, die das Handeln des Europäischen Rates oder einige der Fragen betreffen, die im Verfassungsvertrag antizipiert werden.

Gegen Luis Posada Carriles, venezolanischer Staatsbürger kubanischer Abstammung, liegt ein Auslieferungsersuchen der Regierung seines Landes wegen seiner Beteiligung an einem terroristischen Anschlag vor, der am 6. Oktober 1976 im Luftraum von Barbados gegen ein Flugzeug der kubanischen Fluggesellschaft „Cubana de Aviación“ verübt wurde, das von Caracas aus mit dem Ziel Havanna gestartet war, und bei dem 73 Menschen ums Leben kamen. Derzeit befindet er sich in den USA in Haft, und Venezuela – der Staat, in dem der Anschlag stattfand – hat bei den USA wegen seiner mutmaßlichen Täterschaft seine Auslieferung beantragt.

Der Europäische Rat hat auf seiner außerordentlichen Tagung vom 21. September 2001 erklärt, dass der Terrorismus eine echte Herausforderung für die Welt und für Europa darstelle, und dass die Bekämpfung des Terrorismus zu den vorrangigen Zielen der Union bei der Beachtung des Völkerrechts und internationaler Abkommen zählen werde.

Eines dieser Abkommen ist das am 23. September 1971 in Montreal unterzeichnete Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt, auf dessen Grundlage, neben dem bilateralen Auslieferungsabkommen mit den USA, der venezolanische Staat von der amerikanischen Justiz die Auslieferung ihres Staatsbürgers verlangt.

Wie beurteilt der Rat die Tatsache, dass die USA bis zum heutigen Tage den mutmaßlichen Terroristen Luis Posada Carriles noch nicht ausgeliefert haben?

   . Für den Rat ist der Fall Luis Posada Carriles eine bilaterale Angelegenheit zwischen Venezuela und den Vereinigten Staaten. Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten darüber hinaus daran erinnern, dass der Fall der Auslieferung von Herrn Posada noch immer anhängig ist und dass die Behörden der Vereinigten Staaten ein formelles venezolanisches Auslieferungsersuchen nicht offiziell abgelehnt haben.

Unabhängig vom Ausgang des Falls Posada sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Europäische Union sämtliche Terrorakte verurteilt, ungeachtet ihres Ziels oder Beweggrunds. In der Erklärung des Europäischen Rates vom 25. März 2004 zur Bekämpfung des Terrorismus versicherten die Union und ihre Mitgliedstaaten, dass sie alles in ihrer Macht Stehende tun werden, um im Einklang mit den Grundprinzipien der Union, der Charta der Vereinten Nationen und den Verpflichtungen im Rahmen der Resolution 1373 des UN-Sicherheitsrates alle Formen des Terrorismus zu bekämpfen.

In diesem Zusammenhang erinnert der Rat daran, dass alle EU-Mitgliedstaaten Vertragsparteien des Übereinkommens von Montreal zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt sind, dem zufolge es strafbar ist, die Sicherheit eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs zu gefährden, und das von Staaten, die Verdächtigte inhaftiert haben, verlangt, dass sie diese entweder ausliefern oder den Fall ihren zuständigen Behörden zum Zwecke der Strafverfolgung überstellen.

   – Herr Minister! Dieser Fall ruft große soziale Beunruhigung hervor, weil ungeachtet der Tatsache, dass dies tatsächlich ein bilaterales Problem zwischen Venezuela und den Vereinigten Staaten von Amerika ist, diese Länder nicht den Eindruck vermitteln dürfen, dass sie terroristischer Verbrechen Beschuldigten beistehen und sie schützen, auch nicht, wenn es sich um Personen handelt, die mit den Geheimdiensten in Verbindung stehen, wie im Fall von Herrn Posadas, der sogar auf der Gehaltsliste der CIA stand.

Bis zu einem gewissen Grade begrüße ich Ihre Antwort, denn sie weist darauf hin, dass kein schreckliches terroristisches Verbrechen, wie dieses, ungestraft bleiben darf.

   . Bei aller Hochachtung für den Verfasser der Anfrage wäre es unklug, sich in allgemeine Diskussionen über diesen Fall verwickeln zu lassen, da er momentan noch anhängig ist. Ich habe zur Kenntnis genommen, was der Fragesteller gesagt hat, doch angesichts der Tatsache, dass der Fall noch anhängig ist, gibt das, was ich sagte, den Standpunkt des Rates vollständig wieder.

Im Rahmen der Beantwortung meiner Anfrage (H-0377/05)(1) in der letzten Fragestunde war der Rat nicht in der Lage, meine zusätzliche Frage zu beantworten, versprach jedoch öffentlich, mir eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen. Wie lange muss ich noch warten, bis diese Antwort eintreffen wird?

   . Nach der Antwort des Vertreters des Rates auf die Anfrage H-0377/05 während der Fragestunde an den Rat bei der letzten Plenartagung des Europäischen Parlaments am 8. Juni 2005 in Straßburg stellte der Herr Abgeordnete eine zusätzliche Frage zum aktuellen Stand der Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates Nr. 2002/465/JI vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen.

In seiner Antwort auf die Anfrage H-0377/05 führte der Vertreter des Rates an, dass 21 Mitgliedstaaten dem Generalsekretariat des Rates mitgeteilt hätten, den Rahmenbeschluss umgesetzt zu haben. In zwei Mitgliedstaaten sei der Gesetzesentwurf zur Umsetzung des Beschlusses dem Parlament vorgelegt worden bzw. würde ihm in Kürze vorgelegt werden, und ein Mitgliedstaat hätte bekannt gegeben, den Beschluss teilweise umgesetzt zu haben.

Mit der zusätzlichen Frage wollte der Herr Abgeordnete herausfinden, wie die Lage im 25. Mitgliedstaat ist. Ausgehend von den erhaltenen Informationen kann der Rat Ihnen mitteilen, dass der 25. Mitgliedstaat – nämlich Italien – dem Generalsekretariat des Rates mitgeteilt hat, dass die Durchführungsbestimmungen für den Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 über gemeinsame Ermittlungsgruppen und das Übereinkommen vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen in dem Gesetzesentwurf C2372 enthalten sind, den die Regierung am 20. Februar 2002 einbrachte und der derzeit in den gemeinsamen Ausschüssen 2 – Justiz – und 3 – auswärtige Angelegenheiten – der italienischen Abgeordnetenkammer geprüft wird. Momentan ist nicht absehbar, wie viel Zeit das italienische Parlament zur Verabschiedung dieses Gesetzes benötigen wird.

   – Vielen Dank, Herr Ratspräsident.Ich glaube nicht, jemals auf eine Anfrage eine so umfassende Antwort erhalten zu haben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar. Ich muss auch sagen, die Bänke des Rates nie so voll gesehen zu haben. Meines Erachtens ist das das erste Mal, dass die Anzahl derer auf den Bänken des Rates die des übrigen Parlaments zusammengenommen übersteigt. Was für ein beeindruckender Start für Sie!

Meine zusätzliche Frage lautet wie folgt: Der Ratspräsident hat völlig Recht, wenn er sagt, die Antwort auf diese Frage nicht zu kennen, wie er es in seinem vorherigen Amt vor einem Monat tat, und uns verspricht, uns eine schriftliche Antwort zukommen zu lassen. Aber jetzt sagt er, dass ein Versprechen, sich nach der Fragestunde schriftlich an uns zu wenden, zu keiner Antwort führen wird und dass wir eine zusätzliche Frage stellen müssen, um die Antwort zu erhalten. Oder wird er, wenn er die Antwort nicht kennt, künftig das tun, was er früher gesagt hat und sich wie versprochen schriftlich an uns wenden?

   . Ich danke Ihnen, dass Sie dem Ratsvorsitz zu den vollen Bänken gratulieren, aber ich denke, bereits bei meinem ersten Auftritt in diesem Parlament gelernt zu haben, dass Sie das, was Ihnen an Quantität fehlt, durch die Qualität der von Ihnen gestellten Fragen mehr als wettmachen.

Was die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten zur Korrespondenz seitens der Präsidentschaft betrifft, so werde ich mich damit befassen, allerdings unter dem Gesichtspunkt, dass ich mich mit meiner Antwort bemüht habe, die Frage des Herrn Abgeordneten so umfassend wie möglich zu beantworten.

In welcher Form gedenkt der Rat die Ergebnisse des G8-Gipfels, der in dieser Woche in Schottland stattgefunden hat, sowie etwaige künftige Aktionen zu erörtern, die seitens der EU-Institutionen erforderlich sind?

   . Beim G8-Gipfel von Gleneagles, der diese Woche in Schottland stattfindet, wird es hauptsächlich um zwei Kernthemen gehen: Afrika und den Klimawandel.

Um Afrika wird es gehen, da auf diesem Kontinent 18 der ärmsten Länder der Welt liegen. Er steuert momentan nicht auf die Erfüllung irgendeines der UN-Millenniums-Entwicklungsziele zu, die auf dem Millenniumsgipfel 2000 festgelegt wurden. Der Kontinent braucht eine Trendwende in den Bereichen Entwicklung, Finanzen, Gesundheitswesen, Bildung, Regierungsführung und Handelskapazitäten auf globalen Märkten und benötigt Programme zur Bekämpfung von tödlichen Krankheiten sowie zum Aufbau friedenssichernder Kapazitäten in Afrika.

Unsere zweite Priorität ist der Klimawandel, da unsere Welt ganz eindeutig immer wärmer wird. Wesentliche irreversible Änderungen unseres Klimas stellen eine reale Gefahr und das bedeutendste Problem dar, mit dem wir uns auf lange Sicht befassen müssen. Die Bewältigung dieses Problems erfordert ein globales Vorgehen. Der Gipfel ist eine Gelegenheit, um die Diskussion auf höchster politischer Ebene voranzubringen und zur Schaffung einer gemeinsamen Vision beizutragen.

Die Europäische Union spielt bei beiden Fragen eine tragende Rolle und verfügt bereits über vereinbarte Strategien dafür. Die Übereinkunft der G8 ist für die Europäische Union nicht verbindlich, kann jedoch als Katalysator für künftige Diskussionen innerhalb der Strukturen der Europäischen Union dienen.

Das Ergebnis des G8-Gipfels dürfte zu Diskussionen in den einschlägigen Formationen des Rates führen. Auf der Tagung des ECOFIN-Rates am 12. Juli wird beispielsweise die Entwicklungsfinanzierung erörtert. Bei allen politischen und legislativen Initiativen auf europäischer Ebene werden selbstverständlich, soweit erforderlich, die üblichen Verfahren der EU bei Diskussionen, Übereinkünften und Annahmen Anwendung finden.

   Bevor ich zum Wesentlichen komme, möchte auch ich dem Ratspräsidenten gratulieren, und zwar nicht nur zur Qualität seiner Antworten, sondern auch zu der Geschwindigkeit, mit der er sie gibt. Vielleicht interessiert es ihn, dass ich, unmittelbar bevor ich zur Fragestunde wieder hierher zurückkam, mit einer Besuchergruppe aus Schottland sprach. Sie fragten mich nach dem G8-Gipfel, und ich sagte ihnen, dass ich eine Anfrage gestellt hätte – Nr. 16 –, jedoch keine Chance sehe, dass wir so weit kommen, um uns mit ihr zu befassen. Deshalb freut es mich außerordentlich, dass wir doch so weit gekommen sind.

Er hat völlig Recht wenn er sagt, dass die G8 den EU-Institutionen erteilen, doch es wäre unklug von ihnen, nicht auf das Ergebnis der Diskussionen der G8 zu reagieren. Er hat diese Anfrage bereits teilweise beantwortet, doch wird er noch weiter gehen und in Erwägung ziehen, die Kommission und das Ratssekretariat zu bitten, sich mit den Schlussfolgerungen der G8 systematisch zu beschäftigen, um herauszufinden, in welchen Bereichen Folgemaßnahmen der EU-Institutionen erforderlich sind?

   . Es ist ein glücklicher Umstand, dass das Vereinigte Königreich sowohl den Ratsvorsitz der Europäischen Union im zweiten Halbjahr als auch den Vorsitz der G8 innehat. Meiner Ansicht nach bietet sich hier eine Chance, dass sich zwischen der Arbeit der Europäischen Union und der der G8 effektive Synergien entwickeln.

Die Beweise, die ich zur Untermauerung dieser Behauptung anführen möchte, liegen bereits auf dem Tisch. Sieht man sich die wirklich historischen Entscheidungen an, die die für Entwicklung zuständigen Minister der Europäischen Union im letzten Monat getroffen haben, nämlich die Hilfen der EU-Mitgliedstaaten bis 2010 von rund 40 auf 80 Milliarden Dollar zu verdoppeln, so ist klar, dass damit für die G8, die diese Woche in Schottland zusammenkommen, ein ganz wichtiger Maßstab gesetzt wurde.

Der Europäischen Union gebührt für ihr schon lange bestehendes Interesse an Entwicklungsfragen in Bezug auf Afrika ungeheure Anerkennung und Dank. Wenn das Parlament gestattet, möchte ich mir die Bemerkung erlauben, dass das Vereinigte Königreich in diesem Fall ebenfalls Anerkennung verdient, da es beschlossen hat, das Thema Afrika zum wichtigsten Punkt der internationalen Agenda des G8-Gipfels in dieser Woche zu machen.

Ich würde jedoch sagen, dass diese Diskussion nicht mit dem Ende des G8-Gipfels in dieser Woche ihren Abschluss finden wird. Während unserer EU-Präsidentschaft in den nächsten sechs Monaten gibt es natürlich diese Woche den G8-Gipfel in Gleneagles. Dann haben wir den Millenniums-Folgegipfel im September in New York, gefolgt vom nächsten entscheidenden Ministertreffen der Doha-Entwicklungsrunde im Dezember in Hongkong.

Jedes dieser Treffen stellt eine entscheidende Etappe dar, was Fortschritte bei der Unterstützung vieler der ärmsten Länder der Welt und der Menschen in Afrika angeht. Wer noch weitere Erläuterungen des wesentlichen Beitrags benötigt, den die Institutionen der Europäischen Union zu diesem Fortschritt leisten können, braucht sich nur die Entscheidungen anzusehen, die im Dezember in Hongkong getroffen werden, wobei ich persönlich hoffe, dass der Handelskommissar der Europäischen Union in der Lage sein wird, eine Agenda voranzubringen, die das Wachstum in Europa und die Armen in der Welt unterstützt.

   Ich möchte dem Herrn Minister zunächst sagen, dass mich sehr beeindruckt, wie die britische Regierung generell mit diesem Thema umgeht, und ich gratuliere Ihnen dazu. Ich möchte daran keine Abstriche machen, wenn ich sage, dass es wirklich keinen Sinn ergibt, wenn Herr Blair erklärt, dass er den Menschen beim Thema Verfassungsvertrag zuhört. Die Menschen sprechen nicht vom Verfassungsvertrag, sondern wir sind es, die von ihm sprechen. Sie sprechen über die Entwicklungsländer. Bitte bringen Sie diese Agenda weiterhin voran! Sie sind bei diesem Thema mit sehr gutem Beispiel vorangegangen. Bitte lassen Sie nicht nach! Nach dem G8-Gipfel, nach Ihrer Präsidentschaft brauchen wir diese Führung ganz dringend.

   . Ich danke dem Herrn Abgeordneten für seine freundlichen Worte, mit denen er die Führungsrolle unterstützt, die Großbritannien bei dieser wichtigen Frage sowohl bei den G8 als auch beim Europäischen Rat übernommen hat.

Wir stimmen definitiv darin überein, dass das Thema Entwicklung den Menschen in Europa sehr am Herzen liegt. Ich habe an der Zusammenkunft teilgenommen, die am Wochenende in Edinburgh, in meiner Heimat Schottland, stattgefunden hat. Wenn Sie, wie ich, die über 200 000 Menschen hätten sehen können, die in der Stadt zusammengekommen waren, hätten Sie überhaupt keinen Zweifel daran, wie sich die Europäische Union und die Regierung des Vereinigten Königreichs mit voller Unterstützung der Menschen aus ganz Europa für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele einsetzen.

Ungeachtet der öffentlichen Unterstützung für unser Handeln und hoffentlich der weiteren Schritte, die wir diese Woche in Gleneagles einleiten können, muss jedoch anerkannt werden, dass wir vor einer gewaltigen Herausforderung stehen. Nehmen wir beispielsweise die Millenniums-Entwicklungsziele und vor allem die Ziele für das Afrika südlich der Sahara, so betrug die Frist für die Erfüllung dieser Millenniums-Entwicklungsziele, die die führenden Politiker im Jahr 2000 festlegten, 15 Jahre. Beim derzeitigen Tempo werden im Afrika südlich der Sahara einige dieser Ziele nicht in 15 Jahren, sondern erst in 150 Jahren erreicht werden. Wir sind eindeutig der Ansicht, dass wir nicht so lange warten können. Daher sind wir so stolz auf die Arbeit, die die EU-Institutionen und die europäischen Entwicklungsminister – wie in einer Entscheidung des ECOFIN bei seinem Treffen im vergangenen Monat wiederholt wurde – geleistet haben, um die Frage der Entwicklung in den vergangenen Wochen und Monaten voranzubringen, und daher sind wir fest entschlossen, die Möglichkeiten zu nutzen – nicht nur unseres Ratsvorsitzes, sondern auch die des G8-Gipfels in dieser Woche, des Millenniums-Folgegipfels im September und der Doha-Verhandlungen im Dezember –, um zu versuchen, diese bedeutende und unerlässliche Agenda weiterhin voranzubringen.

   Da der Fragesteller nicht im Saal anwesend ist, ist die Anfrage Nr. 17 hinfällig.

Kann der Rat bitte mitteilen, wie er sich die nächsten Schritte im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie vorstellt?

   Wie dem Abgeordneten sicherlich bekannt ist, hat die Kommission am 31. Mai 2005, nach Annahme des Standpunktes des Parlaments in erster Lesung, einen geänderten Vorschlag zur Überarbeitung des Aufbaus der Arbeitszeitrichtlinie vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde am 2. Juni vom Rat diskutiert. Aufgrund der Kürze der für die Prüfung zur Verfügung stehenden Zeit war es dem Rat jedoch nicht möglich, alle Folgen abzuschätzen. Daher hat der Rat den Ausschuss der Ständigen Vertreter mit der Prüfung des vorgeschlagenen Änderungsantrags beauftragt, damit der Rat so bald wie möglich zu einer Einigung kommt.

   Herr Präsident! Ich möchte wissen, wie die britische Haltung zur Opt-out-Klausel ist. Halten Sie Ihre Befürwortung des Opt-out aufrecht, oder haben Sie Alternativlösungen?

   Ich meine, dass dies weder der Ort noch die Gelegenheit ist, die Position des Vereinigten Königreiches in dieser Angelegenheit vorzubringen, da es meine Aufgabe ist, im Namen der Präsidentschaft zu antworten. Wie jede neue Präsidentschaft haben auch wir die Verpflichtung, zu führen und auch Konsens zu erreichen, aber dieser Konsens wird zwangsläufig und gerechterweise das Vereinigte Königreich ebenso betreffen wie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Der Ständige Ausschuss der Krankenschwestern und Krankenpfleger der EU (PCN) hat die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Rechtsvorschriften zur Sterbehilfe sowie zur Rolle und zu den Verantwortlichkeiten aller im Gesundheitswesen Beschäftigten, insbesondere des Pflegepersonals, zu erlassen, sofern derartige Rechtsvorschriften noch nicht bestehen. Der Ausschuss vertrat die Ansicht, dass von medizinischer Tätigkeit gesprochen werden kann, wenn Leben beendet wird. In einem Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zur Frage der Begleitung von Patienten am Lebensende wurden „Verfahren und Bestimmungen gefordert, mit denen die Verantwortlichkeiten der Ärzte und des Pflegepersonals eindeutig festgelegt werden und die Rückverfolgbarkeit aller Entscheidungen und Maßnahmen gewährleistet wird, so dass eine wirksame Kontrolle möglich ist“. Pflichtet der Rat dem Anliegen des PCN bei, und wird der Rat in dieser Angelegenheit eine Erklärung abgeben?

   Die Verantwortlichkeiten der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Gesundheitswesens sind in Artikel 152 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dargelegt. Speziell Artikel 152 Absatz 5 legt fest, dass bei der Tätigkeit der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit der Bevölkerung die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung in vollem Umfang gewahrt wird. Folglich ist der Rat in der Frage der Sterbehilfe nicht zuständig.

   – Ich danke Ihnen für diese Antwort, Herr Minister. Im April dieses Jahres hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates mit großer Mehrheit einen Entwurf zurückgewiesen, der die Legalisierung der Sterbehilfe in Europa vorsah. Gleichzeitig wird aus den Niederlanden, wo die Sterbehilfe legalisiert ist, berichtet, dass die Beendigung von Leben auf Verlangen und Sterbehilfe inzwischen jeden 40. Todesfall betreffen.

Stimmt der Rat angesichts des zunehmenden Sterbehilfetourismus zu, dass die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten auf Ebene der EU in dieser Frage nunmehr angeraten ist, wenn man bedenkt, dass im Vertrag das Prinzip verankert ist, dass es in keinem Mitgliedstaat die Todesstrafe mehr geben sollte?

   Mit größtem Respekt vor dem Fragesteller möchte ich wiederholen, was ich in meiner ursprünglichen Antwort sagte, nämlich dass die Europäische Gemeinschaft für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung nicht zuständig ist. Der geltende Vertrag ist in Artikel 152 Absatz 5 in diesem Punkt völlig eindeutig. Der Rat als solcher ist in der Frage der Sterbehilfe nicht zuständig und kann deshalb keine Rechtsvorschriften hierzu erlassen. Er kann die Rolle und Verantwortlichkeiten der im Gesundheitswesen Beschäftigten in Bezug auf Sterbehilfe nicht festlegen, weil in diesem Bereich die alleinige Zuständigkeit bei den Mitgliedstaaten liegt. Es ist daher Aufgabe der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass Verfahren und Vorschriften vorhanden sind, die die Rolle und Verantwortlichkeiten von Ärzten und Pflegepersonal festlegen. Für die Überwachung dieser Verfahren sind ebenfalls die Mitgliedstaaten zuständig.

Wie beurteilt die Ratspräsidentschaft die aktuelle Lage in Togo, und welche Schritte plant sie, um zur Stabilisierung Westafrikas beizutragen?

   Die Europäische Union hat die Entwicklung der Situation in Togo aufmerksam verfolgt. In einer nach den Wahlen veröffentlichten Erklärung äußerte die Präsidentschaft ihre große Besorgnis über die Lage in Togo nach den Wahlen vom 24. April und brachte ihre Hochachtung für die Menschen dort zum Ausdruck, die trotz schwieriger Bedingungen zur Wahl gegangen waren. Weiterhin verurteilte die Präsidentschaft die Welle von Gewalt und richtete einen dringenden Appell an alle Parteien, wieder Ruhe herzustellen.

In einer am 3. Juni veröffentlichten Erklärung brachte die Europäische Union ihre Unterstützung für die von der Afrikanischen Union durch ihren Rat für Frieden und Sicherheit ergriffenen Maßnahmen zum Ausdruck, insbesondere die Ernennung eines Sondergesandten zur Förderung des Dialogs zwischen den togolesischen Parteien sowie die Entscheidung, Beobachter zur Überwachung der politischen, sozialen und humanitären Lage sowie der Sicherheit und der Menschenrechtssituation im Land zu entsenden. Auch forderte die Europäische Union die togolesischen Behörden dazu auf, eine unvoreingenommene, umfassende und glaubwürdige Untersuchung der Gewaltakte gegen die Zivilbevölkerung vorzunehmen.

Die Europäische Union hat das Thema Togo auf den jüngsten Ministertreffen mit der Afrikanischen Union und der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten am 11. April bzw. 18. Mai zur Sprache gebracht. Bei diesen Zusammenkünften hatte sie Gelegenheit, die vielschichtigen Aspekte der afrikanischen Vermittlungsbemühungen und der Überwachung der Wahlen zu diskutieren.

Die Europäische Union erklärt ihre Bereitschaft, den nationalen Versöhnungsprozess zu unterstützen, und wird die politische Situation in Togo auch weiterhin genau verfolgen, insbesondere hinsichtlich der 22 von der togolesischen Regierung bei den Konsultationen gemäß Artikel 96 des Cotonou-Abkommens übernommenen und im Beschluss des Rates vom 15. November 2004 wiederholten Verpflichtungen.

Die nächsten Parlamentswahlen in Togo gehören zu den von der Kommission für 2005 festgelegten Prioritäten bezüglich der Überwachung von Wahlen. Die Kommission wird eine Erkundungsmission entsenden, die darüber berichten soll, inwiefern die Abordnung einer Wahlbeobachtermission ratsam ist, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: wenn es erstens eine Regierung gibt; zweitens, Einvernehmen zwischen den wichtigen politischen Parteien herrscht, die Ergebnisse der Wahlen zu respektieren; und drittens, bei den 22 Verpflichtungen tatsächliche Fortschritte zu verzeichnen sind.

   Herr Ratspräsident! Ich danke Ihnen sehr für Ihre ausführliche Antwort und möchte nur noch Folgendes fragen: Halten Sie es für denkbar, dass die Europäische Union in der nächsten Zeit unmittelbar und aktiv in den Friedensprozess eingreift und versucht, eventuell einen neuen Wahlgang herbeizuführen, ganz konkret innerhalb der nächsten Zeit?

   Ich wiederhole, was ich soeben erklärt habe: Die Kommission wird eine Erkundungsmission entsenden, die darüber berichten soll, inwiefern die Abordnung einer Wahlbeobachtermission ratsam ist, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, und ich hatte diese Bedingungen genannt.

Zunächst einmal würden wir die Ergebnisse einer solchen Erkundungsmission abwarten wollen, ehe wir mögliche weitere Schritte in diesem Zusammenhang erwägen.

Bekanntlich hat Zypern als Mitgliedstaat der EU das Recht zur vollen Teilnahme an allen Maßnahmen im Rahmen der GASP, nimmt jedoch an den Initiativen der GESVP, die die strategische Zusammenarbeit der EU mit der NATO betreffen, nicht teil. Dies geht auf einschlägige Abkommen zwischen den beiden Organisationen zurück.

Indessen verhindert die Türkei – direkt oder indirekt – sowohl bei allen Verhandlungen zwischen der EU und der NATO als auch im Rahmen der institutionellen Verhandlungen der EU die Teilnahme Zyperns und Maltas sogar bei Themen, die nicht direkt die strategische Zusammenarbeit zwischen den beiden Organisationen betreffen, indem sie den Beschluss des Nordatlantischen Rates vom 13.12.2002 sehr weit auslegt. Das Gleiche geschieht auch bei Treffen der EU, mit dem Argument, dass dort als vertraulich eingestufte Informationen der NATO erörtert würden.

Hat der Rat die Absicht, auf diese anhaltende Situation zu reagieren, die zu schwerwiegenden institutionellen und politischen Problemen führt und im Wesentlichen einem Drittland und Kandidatenland die Möglichkeit bietet, in das Funktionieren und die Verfahren der EU einzugreifen?

   Wie der Abgeordnete sehr richtig feststellte, nehmen Zypern und Malta beim gegenwärtigen Stand der Dinge und gemäß dem vereinbarten Rahmen für die Beziehungen zwischen der EU und der NATO – den so genannten „Berlin-Plus“-Vereinbarungen – an mit NATO-Mitteln durchgeführten militärischen Operationen der EU nicht teil. Weiterhin erhalten sie keine vertraulichen Informationen der NATO bzw. der EU, die vertrauliche Informationen der NATO beinhalten oder sich auf diese beziehen.

Diese Situation hat zwangsläufig Folgen für die Teilnahme Zyperns und Maltas an Treffen zwischen der EU und der NATO sowie an bestimmten EU-internen Zusammenkünften. Sie berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten von EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der EU, insbesondere das Recht Zyperns und Maltas gemäß EU-Vertrag, in vollem Umfang und ohne Diskriminierung an der Ausrichtung und Umsetzung der GASP, einschließlich der Verteidigungsaspekte, teilzunehmen. Der Rat ist sich des Problems sehr wohl bewusst und hat es – in Ermangelung einer vollständigen Lösung der Frage – im vergangenen Jahr immer wieder mit den beteiligten Seiten angesprochen. Die Türkei wurde ersucht, an der Lösung des Problems mitzuwirken, aber die Komplexität und die weiteren Implikationen der Frage machen es derzeit schwer, echte Fortschritte zu erreichen.

Fragen, wie der Nordatlantische Rat seine eigenen Beschlüsse, darunter auch den vom Dezember 2002, auslegt und anwendet, sind an die Adresse der NATO zu richten. Ich stelle jedoch fest, dass vor allem die NATO eine Erweiterung des Umfangs des Dialogs EU-NATO über die militärische Zusammenarbeit beim Krisenmanagement hinaus angeregt hat. Der Rat zieht einen solchen erweiterten Dialog gern in Erwägung, wenn alle 25 Mitgliedstaaten am Verhandlungstisch sitzen. Ich möchte auch bemerken, dass auf der jüngsten Zusammenkunft des Ausschusses für politische und Sicherheitsfragen der Europäischen Union mit dem Nordatlantischen Rat am 27. Juni 2005 in Brüssel ein regulärer Meinungsaustausch zu Darfur stattfinden konnte, an dem alle 25 EU-Mitgliedstaaten teilnahmen, und möchte dies als ersten, wenn auch kleinen Schritt hin zu bedeutenderen Fortschritten in dieser schwierigen Frage werten.

   Ich möchte dem amtierenden Ratspräsidenten, Herrn Alexander, vielmals danken und ihm zunächst viel Kraft und Erfolg bei seiner Arbeit sowie bei der Arbeit des britischen Ratsvorsitzes wünschen.

Ich entnehme Ihrer Antwort, Herr Alexander, dass die Europäische Union und der britische Ratsvorsitz sich nicht über die Art und Weise einig sind, wie die Türkei die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der NATO betrachtet und interpretiert. Sie werden mir sicher zustimmen, dass weder Zypern noch Malta Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, denen im Rahmen der Europäischen Union lediglich eine reduzierte institutionelle Gleichberechtigung zugestanden wird.

Gedenkt der britische Ratsvorsitz, spezielle Initiativen zu ergreifen, um dieses sehr ernste Problem, das die Türkei heraufbeschwört, zu lösen?

   Die Frage zielt offensichtlich auf die Tatsache ab, dass zwei Organisationen, insbesondere die Europäische Union und die NATO, die Tagesordnung eines jeden Treffens vorher vereinbaren müssen. Wie ich in meiner ursprünglichen Antwort klar zum Ausdruck brachte, steht es mir nicht zu, mich heute dazu zu äußern, wie die NATO ihre eigenen Beschlüsse in dieser Hinsicht auslegt und anwendet. Ich möchte lediglich wiederholen, was ich in meiner ursprünglichen Antwort sagte.

Das Regime Fidel Castros hält nach wie vor 61 politische Gefangene in Haft, die wegen ihres Einsatzes für die bürgerlichen Freiheiten und die Menschenrechte zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden.

Gleichzeitig hindert die kubanische Regierung auf eine Art und Weise, die in völligem Widerspruch zu den Grundsätzen des Völkerrechts steht, europäische Parlamentarier daran, Kontakt zu Menschenrechtsaktivisten in Kuba aufzunehmen.

Aus welchen Gründen hat der Rat in dieser Lage Vorschläge zur Verschärfung der politischen Sanktionen der EU abgelehnt?

   In seinen am 13. Juni 2005 verabschiedeten Schlussfolgerungen zu Kuba stützte sich der Rat auf den Gemeinsamen Standpunkt von 1996, dessen Relevanz und Gültigkeit er bestätigt. Demzufolge besteht das Ziel der Europäischen Union in der Förderung eines Übergangsprozesses zu einer pluralistischen Demokratie, Respektierung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie nachhaltigen Erholung und Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in Kuba. Dieses Herangehen ist von den Mitgliedstaaten noch niemals in Frage gestellt worden.

Der Rat nimmt eine entschiedene Position ein, vor allem in Bezug auf die Menschenrechtssituation, die gemäß dieser Schlussfolgerungen bei jedem hochrangigen Besuch angesprochen werden sollte. Zudem hat der Rat sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass es seit der Freilassung mehrerer politischer Gefangener, die im März 2003 verhaftet worden waren, keine weiteren Fortschritte gegeben hat. Insbesondere verurteilt er die von den kubanischen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Beschränkung der Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit.

Weiterhin hat der Rat in unmissverständlichen Worten Kubas unannehmbare Haltung gegenüber ausländischen Parlamentariern und Journalisten verurteilt, die am 20. Mai 2005 an der Versammlung zur Förderung der Zivilgesellschaft teilnehmen wollten und ausgewiesen wurden bzw. nicht nach Kuba einreisen durften.

Darüber hinaus haben engere Beziehungen mit der friedlichen politischen Opposition und mit breiteren Schichten der kubanischen Zivilgesellschaft durch intensiven und regelmäßigen Dialog, wie Ende Januar beschlossen, zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Der Rat hat entschieden, diesen Dialog fortzusetzen und gemäß den vereinbarten Richtlinien noch zu intensivieren. Solche Treffen von Vertretern der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten mit der friedlichen Opposition werden weiterhin stattfinden. Der Rat hat beschlossen, seine Position im Zusammenhang mit der Bewertung des Gemeinsamen Standpunktes im Juni 2006 zu überprüfen.

   Lassen Sie mich mit ein paar Worten zur Geschichte beginnen und dann auf die Zukunft zu sprechen kommen.

Am 31. Januar vereinbarte die Europäische Union die Intensivierung ihres Dialogs mit der friedlichen Opposition in Kuba, und am 13. Juni wurde auch in den Schlussfolgerungen festgestellt, dass die Ausweisung von EU-Vertretern und Journalisten, wodurch diese an der Teilnahme an einem Treffen der Zivilgesellschaft am 20. Mai in Havanna gehindert wurden, unannehmbar sei.

Das geschlossene Vorgehen der Europäischen Union in der Frage der Menschenrechte in Kuba wurde unlängst im April in der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen deutlich, als die Mitgliedstaaten gemeinsam die Resolution unterstützten, die auf Menschenrechtsverletzungen in Kuba aufmerksam macht.

Ich kann dem Abgeordneten versichern, dass die Europäische Union auch künftig jede Gelegenheit nutzen wird, die Freilassung aller politischen Gefangenen zu fordern, und die kubanische Regierung ermahnen wird, Menschenrechte und Grundfreiheiten, politische Reformen und die weitere wirtschaftliche Liberalisierung in Kuba stärker zu respektieren.

   Da die für die Fragestunde vorgesehene Redezeit erschöpft ist, werden die Anfragen Nr. 23 bis 42 schriftlich beantwortet(2).

Damit ist die Fragestunde beendet.

   – Nachder Tagesordnung folgt der Bericht von Herrn Timoty Kirkhope im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres 1. über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags und über die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Abkommens (13049/2004 – KOM(2004)0593 – C6-0240/2004 – 2004/0200(CNS)) und

2. über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (13054/2004 – KOM(2004)0593 – C6-0241/2004 – 2004/0199(CNS)) (A6-0201/2005).

   Herr Präsident! Ich begrüße es sehr, dass das Europäische Parlament den Abschluss der Abkommen zur Assoziierung der Schweiz zum von Schengen und von Dublin unterstützt.

Diese positive Einstellung ist umso wichtiger, als in der Schweiz die politischen Verfahren zur Ratifizierung dieser Abkommen ja jetzt abgeschlossen sind, wobei der wichtigste Schritt sicher das Referendum vom 5. Juni war.

Wir alle, nicht zuletzt das Europäische Parlament, sollten diesen Aufwind in der Schweiz nutzen, um zugleich auch positive Stimmung für die europäische Sache zu machen. Hierzu gehört natürlich auch, die Verfahren auf unserer Seite möglichst zügig abzuschließen.

Die Abkommen, die am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet wurden, sind ein positives Zeichen für die weitere Entwicklung der Beziehungen zwischen der Union und der Schweiz.

Das Schengen-Abkommen, über das hier mit abgestimmt wird, wird auch für die EU-Bürger konkrete Verbesserungen bringen. Dies gilt insbesondere für viele Tausende von Pendlern, Berufsfahrern und Reisenden, die ja täglich die Grenze passieren müssen. Diese Personen werden vor allem nach der Umsetzung des Abkommens von erheblichen Erleichterungen profitieren können.

Die Abkommen über Schengen und Dublin schaffen darüber hinaus aber auch mehr Sicherheit durch die Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung und im grenzüberschreitenden Datenbereich.

Daher ist es so wichtig, dass das Europäische Parlament den Abschluss der Abkommen unterstützt. Leider gibt es aber in Bezug auf das für den Abschluss anzuwendende Verfahren unterschiedliche Auffassungen bei der Kommission und beim Rat auf der einen Seite und beim Parlament auf der anderen Seite.

Die Kommission hat ihre Position noch einmal überprüft. Übereinstimmung dürfte es in einem Punkt geben: Bei beiden Abkommen handelt es sich nicht um Assoziierungsabkommen im Sinne des EG-Vertrages, auch wenn das Wort Assoziierung im Titel vorkommt.

Darüber hinaus ist die Kommission jedoch der Ansicht, dass durch diese Abkommen auch kein besonderer institutioneller Rahmen für die Zusammenarbeitsverfahren ins Leben gerufen wird. Die Existenz eines Gemischten Ausschusses alleine reicht dazu noch nicht aus.

Ich möchte hierzu besonders feststellen, dass die Gemischten Ausschüsse lediglich die Aufgabe haben, über einen eventuellen Fortbestand der Übereinkommen zu entscheiden, sollte die Schweiz ihren Vertragsverpflichtungen, insbesondere der Umsetzung des Schengen- oder des Dublin- in nationales Recht, nicht nachkommen.

Diese Gemischten Ausschüsse haben außerdem erheblich weniger Gestaltungsrechte, als bereits bestehende Gemischte Ausschüsse, die durch andere bilaterale Abkommen mit der Schweiz errichtet wurden.

Aus diesen Gründen ist die Rechtslage nach Ansicht der Kommission so, dass beide Abkommen nicht zustimmungspflichtig sind.

Die Kommission sieht deshalb derzeit keinen Anlass, ihren Entscheidungsvorschlag zu ändern.

Herr Präsident, sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments, sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und sehe der Debatte mit Interesse entgegen.

   Herr Präsident! Streckenweise war die Einführung der Kommissarin gar nicht schlecht, aber eben nur streckenweise. Für mich ist es eine große Ehre, in dieser Angelegenheit verantwortlich zu sein. Ich habe große Hochachtung nicht nur vor den Institutionen Europas, sondern auch vor den Schweizer Institutionen und der Schweizer Bevölkerung. Erst die im Referendum vom 5. Juni zum Ausdruck gebrachte Bereitschaft der Schweizer zu mehr Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU hat mir die Möglichkeit gegeben, meine Vorschläge voranzutreiben.

Wie die Kommissarin bereits bemerkte, sind es gute Vorschläge. Sie sind radikal, vor allem aus Schweizer Sicht, denn obwohl die Schweiz ihre Unabhängigkeit bewahrt, werden ihre Grenzen nach Annahme des Berichts tatsächlich mehr Freizügigkeit gestatten. Die Schweiz wird ihre strenge Kontrolle über Warenbewegungen beibehalten, aber es wird mehr Freizügigkeit für Personen geben, eine viel bessere Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und, durch die Schweizer Beteiligung am Dublin-Acquis, eine enge Einbeziehung in die Festlegung der Zuständigkeiten für Asylanträge in schwierigen Fällen.

Das alles sind sehr gute, fortschrittliche und akzeptable Entwicklungen. Sie könnten durchaus viele weitere Vereinbarungen nach sich ziehen, die auf einem ähnlichen Herangehen basieren. Dieses Konzept ist sowohl mit Norwegen als auch mit Island bereits umgesetzt worden und wird jetzt auf die Schweiz angewendet.

Ich sagte es bereits, ich habe großen Respekt vor der Entscheidung der Schweizer vom 5. Juni und freue mich deshalb, meine Arbeit fortzusetzen. Doch obwohl ich die Erklärung der Kommissarin zu den Gemischten Ausschüssen und damit zur gesetzlichen Grundlage vernommen habe, habe ich noch immer beträchtliche Probleme.

Dies sage ich nicht so sehr in meiner Eigenschaft als Jurist, sondern vielmehr gestützt auf unsere Rechtsberatung, die ambivalent zu sein scheint. Meiner Ansicht nach lässt sie darauf schließen, dass nicht die Konsultation, sondern das Zustimmungsverfahren das richtige Verfahren gewesen wäre.

Das ist die Grundlage, von der ich weiterhin ausgehen werde. Ich hoffe immer noch, dass es uns gelingt, hier eine Einigung zu erzielen, denn meine beiden Änderungsanträge zu diesem Bericht dienen der Gewährleistung eines Zustimmungsverfahrens anstelle der Konsultation. Hierüber könnte es offensichtlich einen längeren Disput geben. Dieser Teil der Rede der Kommissarin hat mich enttäuscht, denn sie scheint andeuten zu wollen, dass ihre Rechtsberatung besser ist als meine. Natürlich wird man von zwei Anwälten nicht immer den gleichen Rat bekommen, so wie zwei Wirtschaftswissenschaftler nicht immer in Finanzfragen übereinstimmen werden. Trotzdem halte ich dies für außerordentlich wichtig, nicht nur in diesem konkreten Fall, sondern auch für andere Angelegenheiten und Vereinbarungen, die dem Parlament künftig zur Kenntnisnahme vorgelegt werden könnten. Mein Ausschuss vertritt in dieser Frage eine sehr eindeutige Position, nachdem wir den entsprechenden Rat eingeholt haben, und auch mir liegt sehr viel daran.

Ich möchte nicht als jemand gelten, der den Fortschritt hemmt oder den Willen der Schweizer Bürger missachtet, die am Ergebnis unserer Diskussionen und dem, was ich hier tue, sehr interessiert sind. Es ist jedoch im Interesse aller, deutlich zu machen, dass das Europäische Parlament sein Recht auf Mitwirkung in Zustimmungsverfahren in den begrenzten Bereichen, in denen diese gelten, sehr hochhält. Daran ist uns sehr gelegen.

Ich hoffe, die Kommissarin wird dies noch einmal überdenken können. Der Rat ist nicht anwesend, hat jedoch eine ähnliche Auffassung vertreten. Ich möchte, dass die Angelegenheit noch einmal erwogen wird, weil diese freieren Beziehungen nur nützlich sein können, nicht nur für die Menschen in der Schweiz, sondern für uns alle in der Europäischen Union, vor allem ihren Institutionen und insbesondere dem Europäischen Parlament.

   Herr Präsident, verehrte Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal werde ich mir erlauben, im Zusammenhang mit dem Schengener Abkommen, einige Fragen zu stellen, denn ich erinnere mich sehr gut an die Zeit, als das Schengener Abkommen verabschiedet wurde. Damals waren vorab aber einige Dinge erfolgt: Man hatte die Zölle abgeschafft, man hatte die Mehrwertsteuer an der Grenze abgeschafft, man hatte die Erhebung von Veterinärkontrollen an den Grenzen abgeschafft, man hatte die Erhebung von Statistiken an den Grenzen abgeschafft, man hatte die Kontrolle von Markenprodukten an der Grenze abgeschafft. Auch Exportbeihilfen und Importabschöpfungen wurden damals abgeschafft, so dass die Grenze wirklich offen war. Der letzte Schritt war dann die Personenkontrolle, die im Schengener Abkommen geregelt wurde.

In der Schweiz ist es gerade umgekehrt. All die Dinge, die ich aufgezählt habe, bleiben. Das Einzige, was wegfallen soll, sind die Personenkontrollen. Ich stelle also die Frage, ob es hier unseren Schweizer Nachbarn nicht gelungen sein sollte, aus diesem sehr trockenen Brot, wie ich es hier beschrieben habe, die einzige Rosine herauszupicken, wie ich bei diesen Verhandlungen ohnehin den Eindruck hatte. Jedenfalls haben diesen Eindruck meine Wähler am Hochrhein: Sie weisen immer wieder darauf hin, dass das, was die Schweiz als wichtig betrachtet hat, auch behandelt wurde. Aber es gibt sehr schwierige Probleme – z. B. der Fluglärm vom Flughafen Zürich –, die nicht geregelt wurden, obwohl sie bilateral sind und sowohl die Schweiz als auch Deutschland betreffen.

Die zweite Frage, die ebenso wichtig ist, betrifft die Landwirte an dieser Grenze. Die deutschen Landwirte haben sehr große Schwierigkeiten, einmal weil die schweizerischen Beihilfen sehr viel höher sind, so dass von den Schweizern höhere Pachten bezahlt werden können, und dazu sollen sie jetzt auch noch die Beihilfen der Europäischen Union bekommen. Das kann kein Mensch verstehen! Hier sind die Verhandlungen an irgendeiner Stelle nicht so geführt wurden, dass diese Interessen angemessen berücksichtigt worden wären.

Was die Rechtsgrundlage betrifft, so sind wir hier unterschiedlicher Auffassung. Wir meinen, dass diese Gemischten Ausschüsse tatsächlich institutionellen Charakter haben. Das hat auch unser Rechtsausschuss bestätigt. Unter diesen Bedingungen glaube ich nicht, dass das Europäische Parlament eine definitive Stellungnahme abgeben kann. Wir müssen also weiter darüber beraten. Eine Ratifizierung dieses Vertrages von Seiten der Europäischen Union ist daher derzeit aus meiner Sicht nicht möglich.

   Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Abgeordneter, dessen Wahlkreis in direkter Nachbarschaft zur Schweiz liegt, habe ich natürlich zusammen mit dem Kollegen von Wogau ein ureigenes Interesse an einer guten und vor allem engen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz.

Die Kollegen haben allerdings den Eindruck – zur Rechtsgrundlage möchte ich mich selbst nicht äußern, da kann ich dem Kollegen Kirkhope als Berichterstatter nur zustimmen –, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und der Europäischen Union als Verhandlungspartner der Schweiz andererseits nicht so gut ist, wie das die Bürgerinnen und Bürger in unserem Wahlkreis von uns erwarten dürfen. Allerdings glaube ich, dass das vorliegende Abkommen unter dem Strich trotz allem – wenn man davon ausgeht, dass das Freizügigkeitsabkommen am 25. September direkt dazukommen muss – einen Fortschritt für unsere Bürgerinnen und Bürger in unserem Wahlkreis bedeutet, weil Schengen und Dublin für eine engere und damit bessere Zusammenarbeit bei der Personenkontrolle stehen und damit auch der inneren Sicherheit dienen. Davon profitieren nicht nur die Schweizer, sondern auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Allerdings müssen von der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz beide Seiten profitieren. Daher teile ich die Auffassung, dass das Abkommen von Schengen und das Freizügigkeitsabkommen einander wie zwei Seiten einer Medaille ergänzen müssen. Gerade auch vor dem Hintergrund einer Reihe von aktuellen Problemen im Grenzbereich, die wir auch beim Treffen mit unseren Schweizer Kollegen in Fribourg nächste Woche beim SINEEA-Delegationstreffen ansprechen werden, ist es richtig, dass unsere Schweizer von der Kommission darauf hingewiesen werden, dass wir das Schengen-Abkommen nur im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen sehen können, und dass dies – Herr Kollege von Wogau hat zu Recht darauf hingewiesen – möglichst nicht das Ende einer Entwicklung sein sollte, sondern am Anfang einer Entwicklung stehen sollte, in der sich die Schweiz für weitere engere Zusammenarbeitsbeziehungen entscheidet. Ich glaube, dass das im Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Hochrhein liegt und halte es daher für richtig, den Bericht des Kollegen Kirkhope zu unterstützen. Es steht mir nicht zu, zu den rechtlichen Fragen, die der Kollege Kirkhope angesprochen hat, Stellung zu nehmen. Ich unterstütze ihn hier.

   – Herr Präsident! Es ist verständlich, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Aussprach allein im Interesse der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten liegt, doch das ist nicht der Fall – sie liegt im Interesse von ganz Europa. Ich möchte zunächst Herrn Kirkhope für seine Bemühungen zur Verteidigung der Vorrechte des Parlaments danken. Ich möchte der Kommission zu ihrer Initiative gratulieren und der Frau Kommissarin sagen, dass es sehr wichtig ist, dass die Schweiz der dritte nicht der EU angehörende Staat nach Island und Norwegen werden kann, der an der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen- und Dublin/Eurodac-Besitzstands mitwirkt.

Tatsache ist, dass die Schweizer, wie von Herrn Kirkhope erwähnt, in einem Referendum entschieden haben, engere Bindungen mit der EU einzugehen, und zwar durch die Einbindung des Schengener Raums, was die Freizügigkeit ermöglicht, und über das Dublin-Abkommen, das die Asylpolitik abdeckt. Ich begrüße die Teilnahme der Schweiz an diesen Systemen, durch die einige Hindernisse für die Freizügigkeit beseitigt werden und die Zusammenarbeit gestärkt wird. Das ist besonders wichtig in Anbetracht der geographischen Lage des Landes. Die Schweiz wird davon profitieren: politisch durch größere Stabilität in ihrem geographischen Umfeld, und wirtschaftlich durch die Vorzüge von mehr Freizügigkeit.

Dementsprechend wird die Schweiz den Schengen-Besitzstand in seiner Gesamtheit übernehmen und anwenden müssen, was nicht bei allen EU-Mitgliedstaaten so ist, da Ausnahmeregelungen ja nur in Bezug auf die künftige Entwicklung des Schengen-Besitzstands vorgesehen sind, eine Voraussetzung, die als notwendig für den Abschluss einer Vereinbarung über die Besteuerung von Spareinlagen angesehen wird.

Was das zweite Abkommen anbelangt, so wird die Schweiz den gegenwärtigen und künftigen Dublin/Eurodac-Besitzstand in Gänze übernehmen, umsetzen und anwenden müssen. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Abkommen einen willkommenen Richtungswechsel hin zu engeren Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU markieren. Das verdeutlicht zudem gegenüber anderen Ländern, dass es möglich ist, Bindungen zu stärken, Aktivitäten zusammenzulegen und politisch eng mit der EU zusammenzuarbeiten, ohne formell EU-Mitglied zu werden.

   Herr Präsident! Vielleicht darf ich zuerst generell auf die Fragen eingehen. Ich glaube, dass wir uns grundsätzlich alle darüber freuen, dass diese Abkommen jetzt da sind, dass eines bereits auch mit Referendum angenommen wurde, und dass wir in den Prozess der Ratifizierung eintreten können. Wie gesagt wurde, ist das sehr wichtig, weil es sowohl ein Modell für andere Länder sein kann, als auch für die Schweizer Bürger eine Chance bieten wird, immer näher an die Europäische Union heranzukommen.

Ich möchte nun, nachdem es angesprochen wurde, vor allem auf die Rechtsfrage noch einmal eingehen.

Nicht nur der Juristische Dienst der Kommission, sondern auch der Juristische Dienst des Rates hat sich geäußert. Herr Berichterstatter Kirkhope, Sie haben es gesagt, dennoch möchte ich es hier noch einmal bestätigen.

Der Artikel 300 des EG-Vertrags definiert 4 Fallgruppen, bei denen der Abschluss eines internationalen Abkommens der Zustimmung des Europäischen Parlaments bedarf: 1. Assoziierungsabkommen im Sinne von Artikel 310 EG-Vertrag, 2. Abkommen, bei denen durch die Einführung von Zusammenarbeitsverfahren besondere institutionelle Rahmen geschaffen werden, 3. Abkommen mit erheblichen finanziellen Folgen für die Gemeinschaft und 4. Abkommen, die eine Änderung eines Rechtsaktes bedingen, der nach dem Verfahren des Artikels 251 oder 252 EG-Vertrag angenommen wurde.

In allen anderen Fällen kann das Europäische Parlament lediglich eine Stellungnahme abgeben. Der Juristische Dienst der Kommission ist der Ansicht, dass die vorliegenden Übereinkommen nicht unter die oben genannten Fallgruppen zu subsumieren sind. Die von den Übereinkommen geschaffenen Gemischten Ausschüsse haben – so ist die Ansicht unseres Juristischen Dienstes – nur eingeschränkte Befugnisse, und zwar im Rahmen der Streitbeilegung.

Deshalb muss ich auch diese Meinung der Kommission aufrecht halten, obwohl ich das natürlich vernommen habe.

Darf ich dann noch ein Wort sagen zu dem, was Herr von Wogau hier angesprochen hat und was auch Herr Schwab erwähnt hat. Ich glaube, wir haben die Probleme und die Fragen sehr wohl gehört, die Sie erwähnt haben, und die die räumliche, aber vor allem die regionale Zusammenarbeit betreffen. Das sind Fragen der Landwirtschaft, des Fluglärms usw. Natürlich sind sie eher bilateraler Natur. Aber ich sehe, dass hier ein gewisser Zusammenhang besteht. Ich kann hier jetzt keinen Lösungsvorschlag vorlegen, aber wir sehen natürlich diese Problematik, und vielleicht kann man das bei Gesprächen mit der Schweiz gelegentlich noch einmal auf den Verhandlungstisch legen.

Herr Präsident, ich habe derzeit nichts weiter hinzuzufügen und bitte, dass das Parlament die entsprechenden Verfahren weiter durchführt.

   – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

   – Nachder Tagesordnung folgt der Bericht von Frau Gabriele Zimmer im Namen des Entwicklungsausschusses über die Wirkung der Darlehensaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in den Entwicklungsländern (2004/2213(INI)) (A6-0183/2005).

   . Herr Präsident, Frau Berichterstatterin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Frau Zimmer zu ihrem Bericht über die Wirkung der Darlehensaktivitäten der Europäischen Investitionsbank in den Entwicklungsländern beglückwünschen. Unserer Meinung nach werden in diesem Bericht zahlreiche bedeutende Fragen angesprochen, und ich möchte nicht verhehlen, dass ich deren Analyse weitgehend teile.

Ehe ich eingehender auf den Bericht selbst eingehe, möchte ich Ihnen zunächst meinen Eindruck über den Stand der Realisierung der Investitionsfazilität übermitteln. Wie einigen von Ihnen bekannt ist, habe ich im Februar dieses Jahres an Herrn Maystadt ein Schreiben zu der Investitionsfazilität von Cotonou übermittelt. Ich freue mich, feststellen zu können, dass sich die Lage seitdem deutlich verbessert hat. Zu den eingetretenen Verbesserungen gehören beispielsweise eine größere Bereitschaft, die mit Investitionen in Entwicklungsländern verbundenen Risiken einzugehen, oder die systematische Anwendung eines neuen Rahmens zur Ermittlung der Auswirkungen von Entwicklungsmaßnahmen. Wir stehen in Kontakt mit der EIB im Hinblick auf die Vereinfachung der Entscheidungsstruktur für die über die Fazilität zu fördernden Projekte. Kurz, wir sind der Auffassung, dass sich die Investitionsfazilität in der AKP-Region in die richtige Richtung entwickelt.

Ich möchte nun fünf Anmerkungen zu dem Bericht machen und beginne mit dem Bereich der Daseinsvorsorge. Wir stimmen völlig damit überein, dass die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge in den Entwicklungsländern verbessert werden muss, beispielsweise in der Wasserversorgung und im Verkehrswesen. Da eine Vielzahl solcher Projekte kommerziell nicht tragfähig ist, brauchen sie natürlich ein Beihilfeelement. Daher haben wir den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, für den kommenden Haushaltszeitraum den Umfang der Mittel für Zinssubventionen im Rahmen der Investitionsfazilität in den AKP-Ländern zu verdoppeln und somit auf 400 Millionen Euro aufzustocken.

In Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der EIB und der Kommission erkennen wir an, dass noch mehr getan werden muss, um die Infrastrukturen in den Entwicklungsländern zu verbessern. Die Kommission bereitet, wie Sie wissen, eine Mitteilung zu Afrika vor. Darin wird vorgeschlagen, die Verfügbarkeit von regionalen und transkontinentalen Infrastrukturen beträchtlich zu erhöhen. Dieses Ziel setzt erhebliche Anstrengungen im Bereich der Koordinierung zwischen der EIB und der Kommission sowie auch mit anderen Institutionen und Finanzeinrichtungen voraus. In diesem Zusammenhang analysiert eine Gruppe von Mitarbeitern der Kommission und der EIB gegenwärtig, wie unsere beiden Institutionen künftig besser zusammenarbeiten können. Selbstverständlich kommt es ebenfalls darauf an, mit anderen Geldgebern zusammenzuarbeiten, wie ich dies bereits sagte.

Was die Mikrofinanzierung betrifft, so unterstützen wir voll und ganz die Bezugnahme auf diese Finanzierungsform im Bericht. Da das Jahr 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Jahr des Kleinkredits erklärt worden ist, stellt dieser Bereich eine politische Priorität dar. In diesem Zusammenhang hat die Kommission kürzlich beschlossen, die Hilfe der Kommission im Bereich der Mikrofinanzierung stärker zu professionalisieren. Ein wesentlicher Bestandteil dieses neuen Konzepts besteht in einer stärkeren Zusammenarbeit mit den spezialisierten Entwicklungsbanken, insbesondere der EIB, bei der Vergabe von Kleinkrediten. Daher unterstützt die Kommission nachdrücklich die Forderung des Europäischen Parlaments nach Erhöhung der Hilfe durch Kleinkredite der EIB.

Was nun die Entwicklungsindikatoren betrifft, so erkennen wir auch hier die Notwendigkeit an, dass die EIB die Schlüsselindikatoren der Kommission zur Bewertung der Ergebnisse ihrer Maßnahmen übernimmt und eine unabhängige Evaluierungseinheit einrichtet.

Was weiterhin die Überarbeitung der Mandate für Drittländer betrifft, so haben wir kürzlich bei einer Zusammenkunft zwischen dem Kommissar für Außenbeziehungen und Präsident Maystadt vorgeschlagen, die Entwicklungsdimension der Außenaktivitäten der EIB außerhalb der AKP-Region zu erhöhen. Die von der Kommission und der EIB gegenwärtig vorgenommene Überarbeitung der Mandate für Drittländer bietet dazu die Möglichkeit.

Ich möchte meinen Beitrag nicht schließen, ohne Präsident Maystadt und sein Team zu würdigen, die – zumindest bei allen unseren Treffen und Kontakten – eine sehr große Aufgeschlossenheit an den Tag legen. Offensichtlich besteht zumindest auf der Ebene der Präsidentschaft der EIB, wie ich sehr genau weiß, eine sehr große Aufgeschlossenheit für die Entwicklungsproblematik, und wenn Präsident Maystadt in Bezug auf die Effizienz nicht weiter gehen kann, dann weil es leider Regeln gibt und sein guter Wille auf Grenzen stößt. Auf jeden Fall ist er sehr offen für Reformen. Er prüft sogar die Möglichkeiten einer Reform der EIB, damit diese aufgeschlossener für Entwicklungsfragen wird und die Entwicklungsdimension in den Entscheidungsgremien stärker berücksichtigt wird, was natürlich beim gegenwärtigen Stand der Dinge und angesichts der Zusammensetzung der Entscheidungsorgane schwierig zu erreichen ist.

   Herr Präsident! Ich möchte eingangs Frau Zimmer zu ihrem ausgezeichneten Bericht gratulieren und den Kommissar zu seinen proaktiven Initiativen beglückwünschen. Ich weiß, dass er immer wieder nach Luxemburg gereist ist, um Herrn Maystadt zu treffen, und meine, all das wird zu einem sehr guten Ergebnis führen.

Die EU ist der weltweit größte Kreditgeber. Das Darlehensvolumen der EIB ist viermal so hoch wie das der Weltbank. Herr Präsident, Sie kennen ja die Weltbank. Aber wer kennt schon die EIB? Wenn wir das nicht ändern, könnten wir die Bank auch gleich in European Invisible Bank umbenennen. Die EIB sollte Europas wichtigste Finanzinstitution für Kredite und Entwicklung sein. Sie sollte Kredite für Infrastruktur und an KMU vergeben, Mikrokredite ausreichen und Kredite über den EEF hinaus gewähren. Sie sollte allen Entwicklungsländern, denen die europäischen Institutionen helfen, Kredite geben können.

Die Satzung der EIB muss vom Parlament gestärkt werden, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um ein Element zur Finanzierung von Beihilfen zu haben, damit ihre Kredite und ihre Zinskosten viel wettbewerbsfähiger sein können und mit einiger Sicherheit gewährt werden. Wenn die EIB zum Beispiel einen Kredit in Höhe von einer Milliarde Euro zu 1 % ausreicht, kostet das nur 10 Millionen Euro. Bei 2 % wären es nur 20 Millionen Euro. Was sind 20 Millionen Euro aber in unserem Entwicklungsbudget? Sehr wenig, aber die EIB wäre damit in der Lage, Milliarden für die Schaffung von Infrastruktur, die Einrichtung von Kleinunternehmen und die Bereitstellung von Mikrokrediten zur Verfügung zu stellen, wobei das Hilfebudget unserer Gemeinschaft nur mit 20 Millionen Euro belastet würde. Allein darum geht es. Ich finde, es ist höchste Zeit dafür.

   . – Zunächst möchte ich Frau Zimmer für ihren ausgezeichneten Bericht und all ihre harte Arbeit sowie der Europäischen Investitionsbank für ihre Zusammenarbeit danken. Ich bin davon überzeugt, dass wir alle Verantwortung dafür tragen, die Probleme der Entwicklungsländer zu erforschen und sie zu bewältigen. Ich begrüße die vom Europäischen Parlament, der Kommission und dem britischen Ratsvorsitz zu diesem Thema festgelegte Politik. Die Entwicklungsländer sollen nicht allein auf Beihilfen angewiesen sein müssen; ihnen müssen Chancen eröffnet werden, ihre Volkswirtschaften zum Leben zu erwecken. Anstatt wirtschaftlicher Lähmung muss ein Ausweg für sie gefunden werden. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die folgenden Punkte lenken, die über die Darlehensaktivitäten der Europäischen Investitionsbank verwirklicht werden.

Die Europäische Investitionsbank unterstützt die von der Europäischen Union im Cotonou-Abkommen und in den acht Millennium-Entwicklungszielen festgelegten Ziele. Die Tatsache, dass die Bank die Ansichten von Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit, selbst in der Phase des Projektmonitorings, berücksichtigt. ist von Bedeutung. Jetzt sind die Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Umweltverträglichkeitserklärung in den Projektzyklus integriert worden, wobei die Aufmerksamkeit weiter auf die sozialen und beschäftigungspolitischen Folgen der Investitionen gerichtet werden muss. Eine umfassende Anti-Korruptionspolitik, ein offener, transparenter Verhandlungsprozess und der Abschluss von Verträgen werden dafür eine solide Grundlage schaffen – die Parteien müssen nämlich angemessene interne Prüfmechanismen zur Aufdeckung von Korruption einrichten.

Abschließend möchte ich noch ein Thema hervorheben, dass meines Erachtens vorrangige Bedeutung besitzt: Mit der Weiterentwicklung ihrer Vergabe von Krediten an den privaten Sektor wird es jetzt möglich sein, die Achtung der Menschenrechte sowie die Einhaltung der ILO-Arbeitsnormen und der OECD-Richtlinien zu kontrollieren. Meiner Überzeugung nach sollten nur die Instrumente Anwendung finden, die eine erfolgreiche Entwicklung und nicht bloße Übergangslösungen für die Probleme in den Entwicklungsländern mit sich bringen.

   Herr Präsident, Herr Kommissar Michel, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Frau Zimmer für diesen guten Bericht danken. Zwei Fakten unterstreichen die Bedeutung der Europäischen Investitionsbank. Mit einem Volumen von 40 Milliarden Euro ist sie weltweit der größte öffentliche Kreditgeber. In über 100 Ländern ist sie aktiv und damit nach der Weltbank die größte Entwicklungsbank. Aber es gibt ein Problem, denn nach ihren Statuten soll die Europäische Investitionsbank eigentlich nicht wie eine Entwicklungsbank handeln. Sie ist nach ihren Statuten verpflichtet, sich in ihrer Zinspolitik marktkonform zu verhalten, also nicht besonders niedrige Zinsen zu gewähren, um etwa entwicklungspolitische Ziele zu fördern.

Auf der anderen Seite – und das ist ausdrücklich zu begrüßen – ist sie verpflichtet worden, mit ihrer Kreditpolitik zur Durchsetzung der Millennium-Entwicklungsziele beizutragen. Das ist ein Widerspruch, und dieser Widerspruch müsste eigentlich durch eine grundlegende Reform der Bank gelöst werden. Ich glaube, es muss grundsätzlich darüber nachgedacht werden, ob es nicht sinnvoll und richtig wäre, eine institutionelle Abtrennung der Entwicklungsfinanzierung bei dieser Bank vorzunehmen, eine Abtrennung von ihren europäischen Aktivitäten. Ich glaube, das ist die große Frage, die künftig bei der Politik der Bank diskutiert werden müsste, weil ich glaube, dass dieser bestehende Widerspruch politisch gelöst werden sollte.

Bis dahin, bis man zu einer solch grundlegenden Reform kommt, sind allerdings auch konkrete Schritte nötig, um ihre Politik zu verbessern, um das Ziel, dass sie die Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen soll, umzusetzen. Da geht es meiner Ansicht nach einmal darum, dass die Darlehensvergabe an den Zielen der Armutsbekämpfung und der Einhaltung von sozialen, ökologischen und Menschenrechtskriterien orientiert werden muss, dass dies Vorrang vor finanziellen und technischen Kriterien haben muss, und dass die Führung der Bank dies auch wirklich umsetzen und durchsetzen muss.

Zweitens halte ich es für sehr wichtig, dass die im Cotonou-Abkommen und auch im MEDA-Abkommen vorgesehenen Instrumente der Zinssubvention durch die Bank stärker genutzt werden. Es muss verstärkt eingesetzt werden, um Kredite für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen der Entwicklungsfinanzierung zu niedrigen Zinsen vergeben zu können. Wir können dann die Differenz zu den hohen Zinsen, zu denen die Bank durch ihre Statuten verpflichtet ist, durch Subventionen ausgleichen.

Das Dritte ist, dass die sozialen und ökologischen Auswirkungen großer Infrastrukturprojekte erfasst und berücksichtigt werden müssen, und zwar sehr viel stärker als bisher. Insbesondere geht es darum, dass keine Projekte gefördert werden, die nicht den Kriterien der Weltkommission für Staudämme entsprechen, vor allem also Großprojekte im Staudammbau. Ich glaube, diese drei Elemente kann man jetzt schon umsetzen, und langfristig brauchen wir dann eine grundsätzliche Reformdebatte.

   Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche im Namen der Sozialisten der Neuen Sozialistischen Partei Italiens. Als Erstes möchte ich die Berichterstatterin zu ihrer ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen.

Die wichtigste operative Empfehlung des UN-Millennium-Projektssieht vor, dass alle Entwicklungsländer, in denen noch Bedingungen extremer Armut herrschen, ehrgeizige nationale Strategien annehmen, um binnen eines Jahrzehnts die vereinbarten Ziele zu erreichen.

Die betreffenden Länder müssen einen genauen Finanzplan aufstellen und angeben, welche eigenen Ressourcen sie in den Plan investieren können und welche Mittel sie von den Gebern benötigen. Denn es ist klar, dass für die Armutsbekämpfung hauptsächlich die Entwicklungsländer selbst verantwortlich sind, auch wenn es ebenso offenkundig ist, dass die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele auch eine wesentliche Aufstockung der öffentlichen Hilfen erforderlich macht, um die Armutsfalle zu beseitigen.

Vor diesem Hintergrund muss die EU-Aktion, trotz ihres vielversprechenden Starts, schnell optimiert werden und die entsprechenden Mechanismen müssen flexibler und dynamischer gestaltet werden. Ausgehend von konkreten praktischen Erfahrungen müssen notwendige und zweckmäßige Verbesserungen vorgenommen werden. Zweifellos muss mehr Kohärenz und Synergie zwischen den verschiedenen europäischen Hilfeprogrammen gewährleistet werden, indem die entwicklungspolitischen Maßnahmen der EU, wie die 2000 festgelegten Millennium-Entwicklungsziele und das Abkommen von Cotonou, und die der EIB integriert werden.

2005 ist das Jahr des Kleinstkredits. Es wäre wirklich wichtig, weitere Instrumente zur Anregung von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen und zur Förderung des Unternehmertums, insbesondere unter Frauen und jungen Menschen, einzuführen.

Ich möchte noch einen letzten Aspekt hervorheben. In zwei Wochen wird sich eine Delegation dieses Parlaments, der anzugehören auch ich die Ehre haben werde, nach Indonesien in die Gebiete begeben, die von der schrecklichen Tsunami-Katastrophe betroffen waren. Eine ganze Region unseres Planeten sieht ihre Zukunft in Gefahr. In Anbetracht dieser Situation ist es unsere Pflicht, ein spezifisches Nothilfemandat für die EIB vorzusehen, um diesen Völkern die Möglichkeit zu geben, optimistischer in ihre Zukunft zu starten. Eine Hand auszustrecken, um Menschen praktische Unterstützung zu gewähren, die in die Knie gezwungen wurden und versuchen wiederaufzustehen, ist eine solidarische Verpflichtung, der sich Europa weder entziehen kann noch darf.

   . Lassen Sie mich einige abschließende Bemerkungen zu den Außenaktivitäten der EIB in den Entwicklungsländern machen. Wie ich bereits zu Beginn der Aussprache feststellte, ist die EIB ein sehr wichtiger Partner der Kommission für die Umsetzung der neuen politischen Initiativen, insbesondere im Bereich der Schaffung von Infrastrukturen in Afrika. Wir begrüßen die von der EIB erzielten Fortschritte. Durch mehrere Empfehlungen des Parlaments wird sie ermutig, auf diesem Weg fortzufahren. Wir werden die Bank weiterhin in ihren Anstrengungen unterstützen und sind bestrebt, die möglichen Synergien zwischen unseren beiden Organisationen zwecks Verbesserung der Hilfe für die Entwicklungsländer zu steigern.

Zahlreiche Antworten auf die gestellten Fragen und gemachten Anmerkungen, die sehr zutreffend sind, werfen natürlich die Problematik einer Aktualisierung oder Änderung der Satzung auf bzw. setzen eine solche voraus oder würden sie voraussetzen. Es steht außer Zweifel, dass die gegenwärtige Satzung nicht ermöglicht, den geäußerten Wünschen nachzukommen. Vorstellbar sind verschiedene Änderungen, doch möchte ich mich heute nicht zu diesem Thema äußern und Ihnen lediglich mitteilen, dass darüber nachgedacht wird, auch wenn ich das Gefühl habe, dass dies politisch schwierig ist.

Im Augenblick kann bereits an der Erneuerung der Mandate gearbeitet werden, und es ist auch denkbar, die Zusammensetzung des Gouverneursrates zu ändern, indem beispielsweise eine zahlenmäßige Gleichheit zwischen den Vertretern der Finanzminister und der Entwicklungsminister hergestellt wird. Denn gegenwärtig stellen die Satzung und die Zusammensetzung des Gouverneursrates ein großes Problem dar. Sie haben dies, wie ich meine, in Ihrem Beitrag dargelegt, und andere Redner haben dies ebenfalls angesprochen. Wenn ich eine persönliche Überlegung machen darf, dann müssten sich die Finanzminister zu der Meinung durchringen, dass die Entwicklungsminister im Gouverneursrat ebenfalls ein Wort mitzureden haben, und die rein finanzielle Logik müsste überwunden werden, die, wie ich fürchte, nicht der richtige Weg ist.

Präsident Maystadt sondiert jedoch gegenwärtig einen Weg, der darin bestehen soll, eine für die Entwicklung zuständige Filiale der EIB zu gründen, deren Gouverneursrat ausschließlich aus Vertretern des Entwicklungsbereichs bestehen soll. Diese Filiale könnte dann über die Zinssubventionen verfügen und somit die hier dargelegten Äußerungen und Wünsche beispielsweise zur sozialen Dimension viel flexibler berücksichtigen. Sie haben Recht: Eine Reihe von Gütern und Dienstleistungen lassen sich nicht oder zumindest nicht in gleicher Weise wie andere kommodifizieren. Die Umweltdimension und alle Faktoren dieser Art sind Komponenten, die voll und ganz in den Entwicklungsbereich fallen und einer anderen, eher subventionsorientierten finanziellen Behandlung bedürfen.

Ich stimme all dem, was gesagt wurde, im Wesentlichen zu, doch im Augenblick muss man mit dem auskommen, was vorhanden ist. Es kommt darauf an, die Arbeitsweise der EIB effizienter zu gestalten, zu Verbesserungen beizutragen und gleichzeitig über ihre Zukunft nachzudenken. Ich muss indes anmerken – und dies ist etwas äußerst Wichtiges -, dass alle Teams, mit denen ich bisher sowohl auf der Ebene der Präsidentschaft als auch der Leitung der EIB zu tun hatte, mich durch ihre zeitgemäße Haltung und ihre Aufgeschlossenheit gegenüber diesen Lösungsansätzen in Erstaunen versetzt haben. Ich muss sagen, dass man gewöhnlich auf deutlich konservativere Haltungen stößt, wenn Reformen dieser Art eingeleitet werden sollen. Es ist daher interessant, dass man in der EIB mit dieser Aufgeschlossenheit, dieser Flexibilität und dieser Mentalität rechnen kann. Ich bin wirklich der Überzeugung, dass somit weitgehend die hier zum Ausdruck gebrachten Anliegen berücksichtigt werden.

   – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

   – Nachder Tagesordnung folgt die Erklärung der Kommission zur Durchführung des FLEGT-Aktionsplans der Gemeinschaft (Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor).

   . Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich selbstverständlich über das Interesse, dass Sie dem FLEGT-Aktionsplan der Gemeinschaft zu Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor entgegenbringen. Allerdings genügt ein Aktionsplan allein nicht, sondern er muss auch umgesetzt werden. Daher hat die Kommission im Juli 2004 Vorschläge zur Umsetzung dieses Aktionsplans angenommen. Dazu gehören ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einrichtung eines freiwilligen FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft sowie eine Empfehlung für die Erteilung eines Mandats zur Aushandlung von Partnerschaftsabkommen mit den holzerzeugenden Ländern. Diese Vorschläge liegen gegenwärtig vom Rat zur Beratung vor. Ich hoffe, dass eine Einigung noch in diesem Jahr erzielt wird.

In der Zwischenzeit haben wir 17 Millionen Euro zur Finanzierung von Pilotprogrammen freigegeben, die sich auf die grundlegenden Aspekte des Aktionsplans beziehen, insbesondere zur Förderung einer unabhängigen Überwachung des Holzeinschlags, zur Stärkung der örtlichen Zivilgesellschaft und zur Ermutigung des Privatsektors, die im Aktionsplan festgelegten politischen Leitlinien zu befolgen. Des Weiteren haben wir drei Millionen Euro zur Förderung des internationalen und regionalen Dialogs über die Verbesserung der Forstverwaltung und die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags zur Verfügung gestellt. Weiterhin soll ein technisches Hilfsprogramm über 15 Millionen Euro im Jahr 2005 in Indonesien anlaufen.

Wir waren ebenfalls bemüht, einen gemeinsamen Ansatz mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu entwickeln. Im Rahmen unseres gemeinsamen Arbeitsplans führen gegenwärtig bilaterale Agenturen europäischer Geldgeber informelle Konsultationen zu FLEGT-Partnerschaftsabkommen in den potenziellen Partnerländern durch, so in Ghana, in Kamerun, der Republik Kongo, in Gabun, Malaysia. Dies soll die Durchführung von formellen Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen erleichtern, sobald wir über ein Verhandlungsmandat im Namen der Gemeinschaft verfügen. Auf der Ebene der Kommission sind wir ebenfalls dabei, die Durchführbarkeit einer zusätzlichen Rechtsvorschrift zur Unterstützung des FLEGT-Aktionsplans zu prüfen, die etwas zwingender und gezielter sein soll.

Die Bewertung läuft zurzeit in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, da eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen natürlich in die einzelstaatliche Zuständigkeit fällt. Zu den bewerteten Optionen gehören neben der Durchführbarkeit der praktischen Aspekte der neuen Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Importe von illegal geschlagenem Holz die Bereiche Auftragswesen, Geldwäsche, gestohlene Güter, Antikorruptionsmaßnahmen. Ich hoffe, dass diese Arbeiten im Laufe des Jahres abgeschlossen werden.

Abschließend noch eine Bemerkung zu den Forderungen nach einem einseitigen Verbot der Einfuhr von Holz illegaler Herkunft. Persönlich verstehe ich sehr gut die Gründe, die hinter diesen Forderungen stehen. Allerdings bekämen durch ein einseitiges Verbot der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz in die Europäische Union unsere Zollbehörden sicherlich kein Instrument in die Hand, mit dem die Legalität von Holz bestätigt werden kann. Dazu brauchen wir die uneingeschränkte Mithilfe des holzexportierenden Landes, und deswegen hat die Kommission ein freiwilliges System auf der Grundlage von Partnerschaften mit den holzerzeugenden Ländern vorgeschlagen. Im Rahmen dieser Partnerschaften wird eine Reihe von Reformen der Politikgestaltung in den Erzeugerländern mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Einfuhr von Holz illegaler Herkunft in die Europäische Union kombiniert. Mit diesem Ansatz wäre es uns möglich, sowohl das Angebotsproblem in den Erzeugerländern als auch das der Nachfrage auf unseren eigenen Märkten anzugehen.

   Herr Präsident! Von Zeit zu Zeit setze ich mich mit Pater Hector Turrini in Verbindung, und er sich mit mir. Wir tun das, damit er am Leben bleibt. Er ist Priester und lebt in Acre in Brasilien. Er und seine Mission wollen die Einheimischen vor den Holzfällern schützen. Einige Mitarbeiter seiner Mission sind ermordet worden, und wie er mir sagte, rechnet auch er damit, eines Tages ermordet zu werden. So weit gehen illegale Holzfäller, wenn es um kriminelle Gewinne geht, auf Kosten der Umwelt, der einheimischen Bevölkerung und sogar von Menschenleben.

In Papua sind Steinzeitstämme schutzlos ausgeliefert, erleiden gesundheitlichen Schaden, ihre Kulturen werden von Holzfällern zerstört, deren Planierraupen sich durch den Regenwald fressen. Die Europäische Union gehört nach wie vor zu den größten Importeuren von Holz aus illegalen Quellen.

In Europa sind die meisten alten Wälder verschwunden, zum Nachteil für unsere Umwelt und unsere einheimischen Arten. Es ist nicht zu spät, die weniger entwickelten Regionen der Welt und damit die dort vorkommenden zwei Drittel aller Landtier- und Pflanzenarten zu schützen. Aber wir müssen rasch handeln. Papua-Neuguinea hat bereits 65 % seines Regenwaldes eingebüßt. Weltweit gehen jeden Tag 10 Millionen Hektar Regenwald verloren. Seit 1970 wurde am Amazonas eine Fläche von der Größe Frankreichs abgeholzt. Am Amazonas sind zwanzig Millionen Menschen gefährdet und in Afrika zwölf Millionen, ganz zu schweigen von den Großaffen und anderen, nur dort vorkommenden Säugetier- und Vogelarten.

1998 kamen die G8 überein, dass etwas getan werden muss. 2003 wurde der FLEGT-Aktionsplan entwickelt, um Entwicklungsländer dabei zu unterstützen, illegales Abholzen zu unterbinden und den Handel mit daraus gefertigten Waren, insbesondere solchen, die in die Europäische Union gelangen, einzuschränken. Aber er wird noch nicht umgesetzt. Der Kommissar hat uns freundlicherweise berichtet, welche Schritte ergriffen werden. Ich möchte ihn daran erinnern, dass mit jedem Tag, den wir ungenutzt verstreichen lassen, Leben, Existenzgrundlagen, natürliche Umgebungen und Arten verloren gehen.

   . – Herr Präsident! Ich bin wirklich sehr froh, Herr Kommissar, dass Sie heute Abend hier sind, denn so habe ich die Gelegenheit, Ihnen für Ihren Beitrag heute Vormittag zur Debatte über die Armut zu danken. Gleichzeitig denke ich, dass das Thema heute Abend ebenfalls sehr viel mit Entwicklung zu tun hat und sogar, wie Herr Bowis sagte, mit der Frage von Leben oder Tod.

Herr Präsident! Heute Vormittag hatten wir eine lange Aussprache über das Thema Armut. Wir haben darüber gesprochen, wie wir sie beseitigen können, und über Fragen guter Staatsführung. Illegaler Handel ist ein Schlüsselfaktor schlechter Staatsführung. Wie wir gerade gehört haben, zählt die Europäische Union zu den größten Importeuren illegal geschlagenen Holzes. Wenn die Regierungen von Entwicklungsländern keine Einkünfte erzielen, keine Abgaben bekommen, fehlt dieses Geld für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele. Dieser Punkt ist sowohl für die Entwicklung als auch für die Umwelt von weit reichender Bedeutung.

Ich freue mich, dass die Kommission Maßnahmen ergreift, ich freue mich, dass der FLEGT-Aktionsplan umgesetzt wird – aber ich bin mir nicht sicher, ob er weit genug geht. Ich weiß nicht, ob freiwillige Maßnahmen überhaupt weit genug gehen können. Sie sagten etwas, was ich nicht verstanden habe, es ging um eine Art ; ich weiß nicht genau, was das bedeutet. Wir brauchen mehr als freiwillige Systeme und mehr als eine handelspolitische Maßnahme. Was wir brauchen, ist eine Umweltmaßnahme, gestützt auf jene Teile des Vertrages, die sich mit der Umwelt beschäftigen. Sie muss auch öffentlich diskutierbar sein. Wir wollen nicht, dass etwas über den Handel geschieht, wozu das Parlament nur eine Stellungnahme abgeben kann; wir wollen Mitentscheidung in dieser sehr wichtigen Frage.

Sie sind erst relativ kurze Zeit Kommissionsmitglied und haben diesen Vorgang von Ihren Vorgängern übernommen. Ich hoffe, dass Sie geeignete Rechtsvorschriften unter dem Umweltaspekt vorantreiben und diese sehr wichtige Entwicklungsfrage in Angriff nehmen werden, die von entscheidender Bedeutung ist, wenn wir die Armut ein für allemal beseitigen wollen.

   Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich feststellen, wie froh ich darüber bin, dass diese Diskussion heute Abend hier stattfindet. Illegale Abholzungen haben bisher in der Kommission oder im Rat nicht die Priorität gehabt, die sie verdienen, obwohl die Hälfte der Abholzungen in gefährdeten Regionen illegal ist und jedes Jahr Regenwald in einer Größenordnung verschwindet, die der Fläche Belgiens entspricht.

Der Entschließungsantrag beschäftigt sich ausführlich mit möglichen Maßnahmen zur Beendigung illegaler Holzfällungen, am Wichtigsten ist aber, dass etwas geschieht. In diesem Fall ist das Beste der Feind des Guten. Wir brauchen keine weitere Verzögerung dadurch, dass wir diskutieren, wie weit Aktionen gehen sollten.

Freiwillige Partnerschaftsvereinbarungen sind ein guter Anfang. Die Entwicklungsländer werden Unterstützung bei der Einführung der erforderlichen Zertifizierungssysteme benötigen, aber diese Unterstützung ist im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit bereits möglich, wie der Kommissar soeben ausführte. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass freiwillige Partnerschaften die illegalen Abholzungen nicht beenden werden.

Ich hoffe deshalb, dass Rat und Kommission jetzt deutlich erklären, dass weitere Schritte aller Beteiligten erwartet werden, um sich mit all denen auseinander zu setzen, die nicht bereit sind, freiwillige Vereinbarungen einzugehen. Allerdings können wir von europäischer Seite aus einiges tun, um freiwilligen Vereinbarungen zum Erfolg zu verhelfen. In Europa werden zwanzig Prozent des Holzes von staatlichen Stellen eingekauft, somit kommt der öffentlichen Beschaffungspolitik der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle zu. Indem sie darauf bestehen, dass staatliche Stellen nur legal geschlagenes Holz kaufen, können die Mitgliedstaaten den Erzeugerländern einen enormen Anreiz für die Einführung der Zertifizierung bieten. Leider sind bisher nur fünf EU-Mitgliedstaaten zu einer öffentlichen Beschaffungspolitik übergegangen.

Zweitens, wir können unsere Macht als Verbraucher nutzen. Mehr als 70 europäische Unternehmen aus dem Holzsektor haben bereits eine Erklärung unterzeichnet, mit der sie sich verpflichten, nur mit legal geschlagenem Holz zu handeln. Dies geschieht nicht aus altruistischen Motiven. Sie wissen, dass die Verbraucher keine Möbel aus illegalen Quellen kaufen möchten und dass die Menschen durchaus bereit sind, etwas mehr zu zahlen, um sicher sein zu können, dass ihre Tische und Stühle nicht zur Zerstörung des Regenwaldes beigetragen haben. Ich hoffe deshalb, dass es keinen weiteren Aufschub geben wird. Lassen Sie uns mit der Durchführung des FLEGT-Aktionsplans fortfahren.

   . – Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich habe Ihre Antwort zur Kenntnis genommen, muss aber doch meiner Enttäuschung über die schleppenden Fortschritte im Verfahren der Umsetzung des Plans für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) Ausdruck geben. Es ist doch bekannt, dass illegal in verschiedenen Teilen der Welt geschlagenes Holz, etwa Tropenholz aus dem Amazonasgebiet und aus Afrika, hier in der EU gehandelt wird.

Dies führt bisweilen zu schweren Unruhen und sogar, wie hier erwähnt wurde, zur Ermordung von Menschen. Ich war vor kurzem in Brasilien und hatte Gelegenheit zu Gesprächen mit mehreren sozialen Organisationen des Landes. Sie sind äußerst besorgt über diese Zustände, und sogar die Regierung und andere Behörden haben sich ähnlich besorgt geäußert. Deshalb müssen meiner Meinung nach so bald wie möglich Maßnahmen getroffen werden, um diesen Vorgängen ein Ende zu setzen.

Dieser gesamte Prozess hat weit reichende Folgen, und zwar sowohl für die Länder, die dieses Holz illegal ausführen, als auch für unsere Länder. Deshalb haben etliche EU-Unternehmen ein Dokument verfasst, in dem sie Maßnahmen fordern, die den weiteren Import von illegal geschlagenem Tropenholz verhindern. Diese Praxis muss gestoppt werden.

Die Auswirkungen sind jedoch nicht nur sozialer, sondern auch ökologischer Natur. Wir tragen zur Gefährdung des Überlebens wichtiger Wälder und der Artenvielfalt bei; wir haben einen direkten Einfluss auf die klimatischen Verhältnisse, die Menschen und die Beschäftigungssituation sowohl in den produzierenden als auch in den einführenden Ländern. Damit fügen wir den Unternehmen Schaden zu, die legal handeln, und wir destabilisieren die internationalen Holzmärkte.

Das allgemeine Ziel für interregionale oder bilaterale Abkommen, die im EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel vorgesehen sind, den die Kommission 2003 vorgelegt hat, bestand darin, zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Deshalb ist es unverständlich, warum die Umsetzung der einzelnen Verpflichtungen im Rahmen dieses Plans so schleppend vorankommt. Beispielsweise kann ich nicht verstehen, warum eine geplante Studie zu rechtlichen Optionen, die bis Mitte 2004 vorgelegt werden sollte, nicht durchgeführt wurde; warum detaillierte Maßnahmen zum Verbot der Einfuhr von illegalem Holz und Holzprodukten, unabhängig vom Herkunftsland, aufgeschoben wurden; warum kein Netzwerk zwischen Zoll-, Verwaltungs- und Justizbehörden eingerichtet wurde, um den Informationsaustausch zum illegalen Holzhandel zu erleichtern.

Deshalb muss die Kommission unbedingt einen umfassenden Legislativvorschlag auf den Tisch bringen – und sie sagt, sie sei gegenwärtig dabei, einen solchen Vorschlag auszuarbeiten –, der mehr Informationen bietet und die Rechtsgrundlage der Verordnung ändert. Dann kann das Parlament diesen Vorschlag beraten und einen positiven Beitrag zu diesem gesamten Prozess leisten. Der politische Wille muss vorhanden sein, wenn wir diesen illegalen Handel stoppen wollen, der Korruption und Geldwäsche Vorschub leistet. Es ist dringendes Handeln geboten.

   . Herr Präsident! Wir blicken auf Sie, Herr Kommissar, Sie müssen handeln. Zunächst einmal, indem Sie diese Rechtsvorschrift, die, wie Sie sagten, von der Kommission angenommen wurde, in geltendes Recht verwandeln. Die Kommission hat vor zwei Jahren zugestimmt, und wo stehen wir heute? Das Parlament ist für diese Verzögerung nicht verantwortlich, soviel steht fest. Wir haben in dieser Sache keinen Einfluss. Im Rat geht es nicht weiter. Dieser tote Punkt muss überwunden werden.

Ich hoffe, der britische Ratsvorsitz wird Sie bei Ihren Bemühungen unterstützen, aber wenn es Mitgliedstaaten gibt, die im Wege stehen, die das Leben schwer machen, erwarten wir, dass Sie diese namentlich nennen. Lassen wir die NRO Druck auf sie ausüben. Wie Herr Bowis sagte, sterben Menschen, um die Wälder zu retten, und einige Mitgliedstaaten sträuben sich einfach, eine vernünftige, positive Maßnahme dieser Art auf den Weg zu bringen.

Und wo waren die Ressourcen der Kommission? Hinter den Kulissen sind minimale Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt worden. Man hat mir berichtet, dass nur eine einzige Person an dieser Rechtsvorschrift arbeitet. Das ist wirklich minimal. Bitte zeigen Sie Flagge, sagen Sie, dass Sie mehr brauchen.

Im vergangenen Monat haben Sie mit einer Delegation von Abgeordneten dieses Hauses die Möglichkeit der Einführung legislativer Alternativen diskutiert. Ich weiß, dass Sie noch nicht überzeugt sind, aber Sie haben dabei sehr interessantes Terrain erkundet. Sie sagten, Sie könnten der Kommission eventuell im September Vorschläge vorlegen. Können Sie noch zu dieser Aussage stehen? Und haben Sie die Möglichkeit in Betracht gezogen, Rechtsvorschriften als unterstützende Maßnahmen einzuführen, als „Zuckerbrot und Peitsche“, wie Sie selbst es nannten, um Länder dazu zu bewegen, freiwillige Vereinbarungen zu unterzeichnen, da anderenfalls die Einführung eines schwieriger einzuhaltenden Regimes droht?

Herr Kommissar, es ist alles gesagt, wir alle wissen, dass die Wälder in ungeheurem Tempo verschwinden. Wir können bestenfalls darauf hoffen, das Tempo dieser Zerstörung zu verlangsamen, aber wir können nicht einfach tatenlos zusehen. Sie müssen uns helfen, unsere Anstrengungen zu konzentrieren, Ergebnisse zu erzielen, und wir wollen Sie nach besten Kräften dabei unterstützen, dieses Ziel zu erreichen.

   . Zunächst einmal möchte ich eines klarstellen, Herr Davies: Was ich Ihnen bei unserer sehr nützlichen und interessanten Zusammenkunft gesagt habe, halte ich aufrecht. Ich werde im September mit Vorschlägen und einem neuen Versuch wiederkommen. Ich bedauere ebenso wie Sie, dass sich die Umsetzung verzögert. Über dieses Problem ist lange diskutiert worden! Trotzdem habe ich eine kleine Untersuchung durchgeführt: In ihrem FLEGT-Aktionsplan verpflichtet sich die Europäische Union zur Durchführung einer Analyse der sich im Hinblick auf ergänzende Maßnahmen bietenden Möglichkeiten, insbesondere der Durchführbarkeit von Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Einfuhr von illegal geschlagenem Holz in die Europäische Union. Der Fortgang dieser Arbeiten ist sehr genau vom Parlament verfolgt worden, das die Kommission zur Vorlage solcher Rechtsvorschriften aufgefordert hatte.

Doch jetzt sei klar und deutlich gesagt: Die Analyse der Optionen hat sich zwar verzögert, doch heute läuft sie. Allerdings fehlt auch Personal, insbesondere zur Bearbeitung dieses äußerst schwierigen Dossiers. Unsere Personaldecke ist eben etwas dünn. Eine weitere Ursache der Verzögerung, die nicht so leicht zu beseitigen ist, besteht darin, dass diese Analyse eine heikle Angelegenheit ist und in den einzelnen Dienststellen der Kommission relativ umstritten ist, die deutlich voneinander abweichende Stellungnahmen zu der besten Verfahrensweise abgeben. Ich versuche, diesbezüglich etwas Ordnung zu schaffen, damit die Dinge klarer werden.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Kommission sich verpflichtet, die Durchführbarkeit ergänzender Rechtsvorschriften zur Unterstützung des FLEGT-Aktionsplans zu prüfen und zu analysieren. Ich werde diese Diskussion wieder in Gang bringen. Diese Arbeiten sind, wie ich bereits sagte, verlangsamt worden durch Verzögerungen, die es bei der Bestätigung der aktiven Beteiligung der Mitgliedstaaten gab – das ist Ihnen bekannt, denn Sie haben selbst davon gesprochen – sowie durch die von uns getroffene Entscheidung, die geringen Humanressourcen auf die Realisierung des im Aktionsplan aufgeführten freiwilligen Systems zu konzentrieren. Die Bewertung läuft jetzt und findet in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten statt, da eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen in die einzelstaatliche Zuständigkeit fällt. Zu den bewerteten Optionen gehören neben der Durchführbarkeit der praktischen Aspekte der neuen Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Importe von illegal geschlagenem Holz die Bereiche Vergabepolitik, Geldwäsche, gestohlene Güter, Antikorruptionsmaßnahmen. Ich hoffe, dass diese Arbeiten im Laufe des Jahres 2005 abgeschlossen werden.

Frau Hall, Sie haben gesagt, man müsse illegal geschlagenes Holz ganz einfach verbieten. Soweit bin ich mit Ihnen einverstanden, doch es wird auch ein System gebraucht, um festzustellen, dass legales Holz kein illegales Holz ist. Wie in anderen Sektoren gibt es Dreiecksgeschäfte. Ich habe sogar vom Europäischen Forschungszentrum Ispra einen Bericht dazu angefordert. Ich nehme an, dass Ihnen diese Problematik vertraut ist. Sie müssen wissen, während einer sehr kurzen Amtszeit als Forschungskommissar habe ich dieses Europäische Forschungszentrum besucht und dort sehr interessante Dinge gesehen. Dort werden nämlich Satellitenkarten erstellt, auf denen faktisch auf den Quadratmeter genau die Verbrechen dargestellt sind, die unter den Augen dieses Satelliten geschehen. Ebenso kann man darauf die Wiederaufforstungen, die Mengen an verschwundenen Bäumen und anderes erkennen. Dies sind technische bzw. technologische Mittel, an deren Einsatz man vielleicht denken sollte, um Ihren Anliegen gerecht zu werden. Auf der Ebene der Kommission dürfte es keine Schwierigkeiten geben, doch ich muss eine Reihe Mitgliedstaaten überzeugen, diesen Weg einzuschlagen und die uns zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Verbindlichkeit zu erhöhen.

Im Hinblick auf die Rechtsgrundlage ist die Kommission der Auffassung, dass das freiwillige System der Einfuhrgenehmigung unter Zugrundelegung von Artikel 133 EGV zur Handelspolitik verwirklicht werden müsste. Das Parlament und bestimmte Mitgliedstaaten sind nicht dieser Meinung, sondern machen geltend, dass eine Rechtsgrundlage unter Bezugnahme auf Artikel 175 EGV zur Umwelt angemessener wäre. Aus welchem Grund hat die Kommission Artikel 133 bzw. die Handelspolitik als Rechtsgrundlage für die Verordnung zur Einführung des freiwilligen Systems zur Genehmigung von Holzeinfuhren gewählt? Ihrer Meinung nach ist diese Rechtsgrundlage insofern am besten geeignet, da der Inhalt der Verordnung nur darauf abzielt, den Handel mit Holzerzeugnissen zwischen der Europäischen Union und den Partnerländern zu regeln. Persönlich gebe ich der Kommission Recht, denn ich glaube ebenfalls, dass Artikel 133 am geeignetsten ist. Doch dürfen Sie darin keinen Religionskrieg sehen. Das Wichtigste ist, Ihre legitimen Besorgnisse, die sie mir auf unserer Zusammenkunft mitgeteilt haben und die ich voll und ganz teile, zu kennen.

Dieses Dossier ist also noch nicht abgeschlossen; ich verspreche Ihnen, dass ich meine gesamte Führungskompetenz auf dieses Dossier verwenden werde. Ich kann Ihnen natürlich nicht versprechen, dass ich Erfolg haben werde, doch werde ich alles dafür tun, um dieses Dossier in dem von Ihnen gewünschten Sinne voranzubringen, denn Ihre diesbezüglichen Sorgen sind auch die meinen. Ich werde das Forschungszentrum ersuchen, über Techniken nachzudenken, die beispielsweise angewendet werden könnten, um das zu realisieren, was Sie vorschlagen, denn damit würden wir einen großen Schritt vorankommen. Die Einführung einer Art Ursprungszeugnis wäre bereits ein großer Fortschritt. Es müssen dann noch die Mitgliedstaaten überzeugt werden, doch ich verspreche Ihnen, dass ich im September mit Ideen zu dieser Problematik wiederkommen werde. Mehr kann ich Ihnen jetzt nicht versprechen. Doch die Dinge sind in Bewegung, und ich werde auch versuchen – obwohl dies nicht allein von mir abhängt -, die mit diesem Dossier befasste Task-Force zu verstärken.

   Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung einen Entschließungsantrag erhalten habe(1).

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

   Nach der Tagesordnung folgt der Bericht von Frau Kauppi im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über Clearing und Settlement in der Europäischen Union (2004/2185(INI)) (A6-0180/2005).

   . Herr Präsident, meine Damen und Herren! Clearing und Settlement gehören nicht nur zum Back-Office-Bereich der Finanzinstitutionen, sie stellen vielmehr das Rückgrat des Wertpapiermarktes und somit der Kapitalmärkte dar. Es handelt sich um die Gesamtheit der Tätigkeiten, die Finanzakteure für das Halten und Veräußern von Wertpapieren brauchen. Clearing und Settlement betreffen die Finanzmärkte nicht, sondern sie stellen die Finanzmärkte dar. Sie tragen zum reibungslosen Funktionieren des Finanzsektors und der Wirtschaft der Europäischen Union bei.

Es besteht weit gehende Einigkeit darüber, dass grenzüberschreitendes Clearing und Settlement durch eine Reihe von Hemmnissen beeinträchtigt werden, die, wie Sie wissen, in ihrem Charakter und in ihren Auswirkungen unterschiedlich sind. Dadurch erhöhen sich die Kosten für das Clearing und Settlement auf der Ebene der Europäischen Union im Vergleich zu den nationalen Systemen und insbesondere dem der USA. Des Weiteren steigen dadurch die juristischen und anderen Risiken bei grenzübergreifenden Transaktionen. Es handelt sich somit eindeutig um eine bedeutende Erschwernis für grenzüberschreitende Investitionen, Portfoliodiversifizierungen und ähnliches.

Somit ist festzustellen, dass wir in diesem Bereich noch keinen unionsweiten Markt erreicht haben, was zur Folge hat, dass wir die Vorteile des Wachstums der Europäischen Union nicht nutzen können, was bei einem effizienten Clearing- und Settlementsystem möglich wäre, und dass wir im Weltmaßstab nicht voll konkurrenzfähig sind. Kurz gesagt sind wir noch weit von dem Ziel entfernt, dass alle Wertpapieremittenten alle Anleger erreichen können. Daher begrüßt die Kommission das Interesse, das das Europäische Parlament dieser Frage bei seiner Reaktion auf die Mitteilung der Kommission vom April 2004 entgegenbringt.

Das erklärte Ziel der Kommission besteht darin, die Herausbildung von effizienten und sicheren Clearing- und Settlementsystemen in der Europäischen Union, die für alle Emittenten gleiche Wettbewerbsbedingungen sichern, zu fördern. Wir wollen die Hemmnisse für die grenzüberschreitenden Clearing- und Settlementtätigkeiten beseitigen und so den Anbietern von Clearing- und Settlementleistungen ermöglichen, wenn sie dies wollen, Zugang zu den anderen Märkten der Europäischen Union zu erhalten und dort ihre Leistungen in einem allgemein akzeptierten Regulierungs- und Aufsichtsrahmen anzubieten. Anders gesagt, wollen wir einen wirklichen Markt für Clearing- und Settlementdienstleistungen errichten. Unser Ziel besteht darin, das grenzüberschreitende Clearing und Settlement ebenso preiswert, so effizient und so sicher zu gestalten wie innerhalb der nationalen Clearing- und Settlementsysteme in der Europäischen Union.

2004 wurde mit der Mitteilung eine umfassende Konsultation über unsere erste Konzeption für die in diesem Bereich einzuschlagende Politik gestartet. Unsere Politik zielte nicht einfach darauf ab, den Markt in seinem gegenwärtigen Zustand zu verwalten, sondern das künftige Umfeld für Clearing und Settlement in der Europäischen Union zu verbessern. Dieses Umfeld sollte es den Marktteilnehmern ermöglichen, ihre Strategie ohne Behinderung durch unnötige Hemmnisse, aber auch unter voller Beachtung der wesentlichen Ziele des öffentlichen Interesses wie Sicherheit der Systeme, fairer Wettbewerb, Effizienz usw. umzusetzen. Das Ziel besteht darin, in Zusammenarbeit mit dem privaten und dem öffentlichen Sektor die Giovanni-Barrieren zu beseitigen.

Des Weiteren hielten wir es für wesentlich zu gewährleisten, dass Anbietern von Clearing- und Settlementleistungen der Zugang zu anderen Märkten der Europäischen Union, um dort ihre Dienste anzubieten, nicht verweigert wird oder dass sie dabei unbilligen Bedingungen ausgesetzt werden, einfach weil die zuständigen Behörden die Gleichwertigkeit der Regulierungssysteme oder der Aufsichtspraktiken anderer Mitgliedstaaten nicht anerkennen. Wenn diese Art von Hindernissen nicht überwunden wird, dann werden die Vorteile der Beseitigung der Giovanni-Barrieren, für die der Privatsektor verantwortlich ist, abgeschwächt oder können nicht voll genutzt werden.

Da es sich um komplexe Fragen handelt, kommen wir konsequent unserer zweifachen Verpflichtung zu ständiger Konsultation und umfassender Folgenanalyse nach. Für die ständige Konsultation haben wir drei Sachverständigengruppen gebildet, die intensiv arbeiten. Die CESAME-Gruppe verfolgt und ermutigt alle bei der Beseitigung der Hemmnisse durch den Privatsektor erreichten Fortschritte. Wie Sie wissen, sind die Autorität und die Außenwirksamkeit dieser Gruppe bereits unumstritten. Die Gruppe Rechtssicherheit befasst sich mit den Fragen im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden Rechtssicherheit, wenn Wertpapiere über Finanzmittler gehalten werden. Die Sachverständigengruppe für Fragen der Einhaltung der Steuervorschriften (FISCO) analysiert die grenzübergreifenden Unterschiede bei der Einhaltung der Steuervorschriften und zielt darauf ab, die entsprechenden Belastungen in diesem Bereich zu verringern.

Zur Untersuchung der Auswirkungen, die jede Regulierungsmaßnahme haben kann, führt gegenwärtig ein aus Vertretern aller Kommissionsdienststellen bestehendes Team eine umfassende Folgenanalyse durch, damit ein solides Instrument für die Entscheidung vorliegt, ob die Vorlage einer Richtlinie über Clearing- und Settlementleistungen angebracht ist, und wenn ja, um natürlich deren genauen Inhalt zu bestimmen. Dieses Vorgehen steht voll und ganz im Einklang mit dem im Bericht von Frau Kauppi dargelegten Standpunkt. Wir denken, dass wir den Termin erstes Halbjahr 2006 für die Fertigstellung der Folgeneinschätzung einhalten können.

Welchen Stellenwert wir der Konsultation und der Folgenanalyse beimessen, lässt sich auch an den Kontakten mit allen an diesem Bericht Beteiligten ablesen. Nach einem ersten Berichtsentwurf mit relativ unterschiedlichen Thesen haben alle Beteiligten – die Berichterstatterin, die von der Kommission angehörten Sachverständigen, die Mitglieder des ECON-Ausschusses, das Sekretariat der Kommission sowie die Mitarbeiter der Kommission – großen Einsatz für diese Frage gezeigt. Diese Bereitschaft zu Diskussion, Dialog und Anhörung bei den zahlreichen an diesem Dossier Beteiligten ist ein Beispiel des Zusammenwirkens im Rahmen unserer gemeinsamen Arbeit, und ich möchte dem Europäischen Parlament für diese Herangehensweise danken.

   . – Herr Präsident! Es ist schade, dass Herr McCreevy nicht hier sein kann. Es wäre schön gewesen, ihn persönlich zu sprechen.

Als ich diesen Bericht von Frau Villiers übernahm, der für ihr sorgfältiges Herangehen und engagiertes Wirken großer Dank gebührt, war mir ziemlich klar, worin das Ergebnis bestehen sollte. Jetzt ist es sogar noch klarer.

Wie wir wissen, hat die Kommission unlängst ein Grünbuch zu Finanzdienstleistungen vorgelegt. In ihm ist ausdrücklich festgelegt, dass jeder neue europäische Vorschlag für Rechtsvorschriften und Durchführungsvorschriften für Finanzdienstleistungen eine Reihe wirtschaftlicher Prüfungen bestehen muss. Hierzu gehört eine genaue Untersuchung des erwarteten wirtschaftlichen Nutzens sowie des Umfangs, in dem die Maßnahmen die grenzübergreifende Geschäftstätigkeit erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Finanzmärkte bei gleichzeitigem Schutz der internen Stabilität steigern.

Im Kommissionspapier heißt es ferner, dass aus Marktindikatoren eindeutig hervorgeht, dass sich in vielen Schlüsselsektoren, darunter Clearing und Settlement, eine echte Finanzintegration vollzieht. Das zeigt sich auch in unseren täglichen Kontakten mit der Finanzdienstleistungsindustrie.

Der Ihnen vorliegende Bericht sendet ein deutliches Signal an die Märkte, dass das Erreichte nicht durch unnötige Regulierung behindert wird. Diese Botschaft ist Ergebnis eines breiten, parteiübergreifenden Kompromisses und findet starken Rückhalt bei den Marktteilnehmern. Einige der eingereichten Änderungsanträge weichen von diesem funktionalen Konzept ab und versuchen, vorschnell ein Urteil über die Notwendigkeit von Regulierung zu fällen. Ich schätze und respektiere die kulturellen Unterschiede bezüglich der Regulierungsphilosophie, die manche zu solchen Schlussfolgerungen veranlassen. Es wäre aber ein großer Fehler, im Falle des Clearing und Settlement eine solche Ex-ante-Philosophie anzuwenden.

Wir haben vereinbart, die Ergebnisse der Bewertung der ordnungspolitischen Auswirkungen sowie der verschiedenen, von der Kommission eingesetzten Arbeitsgruppen abzuwarten, auf die Sie, Herr Kommissar, Bezug nahmen, um festzustellen, ob es sich um ein Marktversagen handelt und ob eine Richtlinie überhaupt die richtige Lösung ist.

Noch wichtiger ist, dass unser deutliches Signal zur Unterstützung der in den Clearing- und Settlementmärkten stattfindenden Entwicklungen nicht durch konfuse Befürchtungen hinsichtlich potenzieller Entwicklungen abgeschwächt wird, die irgendwann in der Zukunft eintreten könnten und für die es gegenwärtig keinerlei Anhaltspunkte gibt. Ich beziehe mich hier auf den Wunsch einiger Abgeordneter, im vorhinein Wettbewerbsregeln für Anbieter von Clearing- und Settlementleistungen einzuführen. Hierzu besteht derzeit keine Notwendigkeit, da Indikatoren dafür vorliegen, dass Märkte sich im Allgemeinen zu einem offeneren und transparenteren Wettbewerb hin entwickeln.

Der Ruf nach neuen Wettbewerbsvorschriften ist ein unangebrachter Ruf nach einer kurzfristigen Richtlinie, wobei die Gefahr besteht, dass sich diese zu einer umfassenden Rechtsvorschrift über Clearing und Settlement entwickelt, ehe uns die Ergebnisse der verschiedenen Folgenabschätzungen der Kommission vorliegen. Stattdessen sollte das Plenum morgen vollständig die Ansicht des Ausschusses billigen, wonach wir unsere Anstrengungen auf die Beseitigung der „Giovannini-Hemmnisse“ konzentrieren sollten. Hier unterstütze ich die Initiativen der Kommission uneingeschränkt. Die Beseitigung derartiger Hemmnisse fördert Offenheit, gleichen Zugang und Transparenz im Sektor. Wir sollten nicht versuchen, ein willkürlich definiertes einheitliches Versorgungs- oder Dienstleistungsmodell in der gesamten EU umzusetzen, weil dies die stattfindende marktgetriebene grenzüberschreitende Integration und Konsolidierung behindern würde, ebenso wie die spürbaren Vorteile für Kunden von Clearing- und Settlementleistungen.

Wie der Herr Kommissar feststellte, ist dies keine technische, zweitrangige Angelegenheit. Es handelt sich um einen sehr wichtigen Bereich des Binnenmarktes. Ich weiß die Bemühungen der Kommission in dieser Hinsicht sehr zu schätzen. Ich möchte all Ihren Mitarbeitern danken, die mit dem Parlament intensiv daran gearbeitet haben, diesen Kompromiss zu erreichen. Ich hoffe, wir können diese sehr fruchtbare Zusammenarbeit künftig fortsetzen.

   . – Herr Präsident! Clearing und Settlement sind ein Thema, das in der europäischen Debatte stark präsent ist, obgleich sie zuweilen in ihrer wirklichen wirtschaftlichen Dimension und ihren wirklichen strukturbestimmenden Auswirkungen auf die Märkte überschätzt werden. Es ist zweifellos eine gute Sache, dass unser Ausschuss für Wirtschaft und Währung einen soliden Kompromiss in dieser Frage gefunden hat, wofür ich Theresa Villiers und auch meiner Kollegin Kauppi danken möchte.

Dieser Kompromiss setzt bei der Suche nach Lösungen für die bestehenden Probleme in erster Linie auf die Marktteilnehmer. Dies ist ein zweckmäßiger Ansatz, denn es hat in diesem Sektor kein Marktversagen gegeben, sondern er funktioniert wirksam. Wir sollten daher als Grundprinzip den freien Wettbewerb beibehalten, damit der Sektor sich weiterentwickelt, innoviert und vor allem wettbewerbsfähig gegenüber der internationalen Konkurrenz bleibt.

Wir wissen, dass die Kommission gegenwärtig den Bedarf an Rechtsvorschriften in diesem Bereich prüft. Ich ermuntere sie nachdrücklich, das Instrument der Folgenabschätzung zu verwenden, um für jede einzelne Maßnahme die Notwendigkeit, die Kosten und die Vorteile zu ermitteln. Beim gegenwärtigen Stand der Debatte ist die Kommission verpflichtet, über allgemeine Erläuterungen hinauszugehen und den Betroffenen darzulegen, dass ihr Handeln tatsächlich Fortschritte erbringt. Ich brauche wohl nicht darauf zu verweisen, dass die Veröffentlichung dieser Folgenabschätzung vor der Vorlage eines Textvorschlags mir als der einzige gangbare Weg erscheint, um eine offene Debatte zu diesem Thema zu gewährleisten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung seinerseits ist sich einig darüber, dass die Beseitigung der in den Giovanni-Berichten dargelegten Barrieren Priorität haben muss. Dieser Aspekt verdient es, hervorgehoben zu werden, da sich die Kommission in ihrer Mitteilung nur wenig geneigt zeigte, den rechtlichen Barrieren den Kampf anzusagen, die die Mehrkosten der grenzübergreifenden Transaktionen verursachen.

Dagegen hinterfragt der Ausschuss für Wirtschaft und Währung kritisch, inwieweit mehr Regulierung angebracht ist, und lehnt das Konzept des Allgemeininteresses für diesen Sektor ab. Im Bericht werden stattdessen die Konzepte des nichtdiskriminierenden Zugangs und der Preistransparenz vorgeschlagen. Auch hier handelt es sich um ein ausgewogenes Verhältnis, welches das Parlament bestätigen sollte.

Eine letzte Anmerkung, Herr Präsident: Die im Plenum eingebrachten zusätzlichen Änderungsanträge laufen vor allem darauf hinaus, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Arten von Einrichtungen zu verfälschen und damit den Wettbewerb im Sektor zu verringern, was nicht das Ziel sein darf. Meiner Meinung nach sind diese Änderungsanträge daher abzulehnen.

   . – Herr Präsident! Ich möchte die Berichterstatterin, Frau Kauppi, zu ihrem ausgewogenen Bericht beglückwünschen, der von den meisten politischen Fraktionen und der großen Mehrheit der Finanzdienstleistungsindustrie unterstützt wird. Sie hat Kompromisse gefunden. Wir arbeiten immer noch daran: Frau Starkevičiūtė von der Fraktion der Liberalen, Frau Berès und ich. Sie sehen also, in der EU sind Clearing und Settlement Themen, mit denen sich vorwiegend Frauen beschäftigen.

Frau Kauppi hat eine weitere Frau abgelöst, Frau Villiers, die aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden ist, um Mitglied des britischen Unterhauses zu werden. Mit ihrem Herangehen war meine Fraktion nicht sehr zufrieden. Die Begründung des vorliegenden Berichts erinnert zum Teil noch an ihr Konzept, das deutlich gegen eine Rechtsverordnung sowie prinzipiell und vehement gegen eine Richtlinie über Clearing und Settlement gerichtet war. Meine Fraktion und die PPE-DE-Fraktion schließen die Notwendigkeit einer Richtlinie nicht aus. Dies war auch der Ausgangspunkt des Berichts Andria in einer früheren Wahlperiode.

Wir ziehen es vor, keinen ideologischen Kampf darüber zu führen, ob es eine Rechtsvorschrift geben sollte, sondern pragmatisch jene Punkte aufzulisten, die politisch berücksichtigt werden müssen, um einzuschätzen, inwiefern eine Rechtsvorschrift oder andere Formen von Regulierung notwendig, durchführbar und wünschenswert sind, sowie die sachliche Abschätzung der Auswirkungen abzuwarten, die gegenwärtig von der Kommission vorgenommen wird, ehe wir uns endgültig entscheiden. Dies ist ein pragmatischeres und klügeres Herangehen, und ich freue mich, dass es uns gelungen ist, dies zu erreichen.

Dennoch möchte ich einiges wiederholen, was uns Sorge bereitet. Ich hätte gern ein angemessenes System abgestimmter europäischer Kontrolle – auch hinsichtlich der Wettbewerbsregeln. Die Kommission sollte auf wettbewerbsfeindliche Entwicklungen achten, zu denen es in diesem empfindlichen Clearing- und Settlementmarkt kommen könnte, insbesondere im Zusammenhang mit einer etwaigen Konsolidierung der Börsen in Europa. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass das Bundeskartellamt gerade grünes Licht für eine eventuelle Fusion der Deutschen und der Londoner Börse gegeben hat, obwohl dies keine reale Option mehr ist. Die Wettbewerbskommission des Vereinigten Königreichs wird sehr bald ihre Stellungnahme zu dieser möglichen Fusion oder zu der anderen Kombination von Euronext und LSE abgeben.

Wir haben bereits die Frage aufgeworfen, ob die Europäische Kommission nicht mehr Eigeninitiative zeigen und es nicht den nationalen Wettbewerbsbehörden überlassen sollte, die Entwicklungen zu beurteilen, weil die Finanzmärkte – speziell die Nachmarktaktivitäten – enorme Auswirkungen auf diese Märkte haben können. Zumindest sollten wir die verschiedenen Aspekte aus Sicht des Wettbewerbs und die Folgen für das reibungslose Funktionieren der europäischen Finanzmärkte überwachen. Dementsprechend schließt meine Fraktion Wettbewerbsregeln im Vorhinein nicht aus.

Wir schlagen in dieser Phase nicht die Entflechtung einzelner Elemente der Clearance- und Settlementleistungskette vor, aber ich hätte gern mehr Zusicherungen, dass es Quersubventionen in diesem Sektor nicht gibt und Depotbanken Wertpapiere außerhalb ihrer Inlandskonglomerate transferieren können.

Abschließend möchte ich bemerken, dass der CESR – der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden – in dieser Frage bereits aktiv gewesen ist, was von unserem Ausschuss nicht immer begrüßt wurde, weil nicht sehr transparent war, was er tat. Man muss sagen, dass er zumindest Initiative gezeigt hat. Ich hoffe, wir können die Zusammenarbeit und die weitere Gestaltung dieser Regulierung von Clearing und Settlement verbessern.

   . – Diese wichtige finanzielle Frage ist im Parlament in die Hände von Frauen gelangt, doch sind Frauen dafür bekannt, dass sie an alle Dinge sehr methodisch herangehen. Ich meine, dass sich eine Lösung dieses Problems abzeichnet, denn es geht hier um eine wirtschaftspolitische Entscheidung der Europäischen Union, die bereits Gegenstand eingehender Diskussionen war, wenn auch die Ergebnisse noch ausstehen. Das Problem ist der Grund für die Rückständigkeit der Finanzmärkte in der Europäischen Union im Vergleich zu anderen Finanzmärkten in der Welt. Wir müssen hier deutlich vorankommen. Was ist dazu erforderlich?

Erstens möchte ich die Marktakteure ansprechen. Sie müssen aufeinander zugehen und nach Gemeinsamkeiten und Kompromisslösungen suchen. Natürlich weiß ich, wie schwer es ist, die auf nationaler Ebene erreichten Positionen, die bereits bewährten Systeme aufzugeben, denn damit sind neue Ausgaben sowie Probleme und künftige Unsicherheiten verbunden. Deshalb müssen wir als Abgeordnete des Europäischen Parlaments zu einer Einigung kommen und dem Markt eindeutig den Weg zur Entwicklung eines Clearing- und Abrechnungssystems weisen, damit es überhaupt möglich ist, Prognosen zu stellen und zu präzisieren.

Wir müssen dafür sorgen, dass die Fragen, die mit der Transparenz der Gebührenstruktur, der Gebührenhöhe und dem diskriminierungsfreien Zugang für alle Teilnehmer zusammenhängen, ebenso geklärt werden wie die Fragen, die sich aus der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt ergeben. Dies sind die drei Kernpunke.

Wenn wir uns einigen (was ich eigentlich erwarte), werden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichtet sehen, mehr zu unternehmen, um die in den Giovannini-Berichten genannten Hemmnisse auszuräumen. Ich glaube nicht, dass sich die Regierungen den Wünschen des Finanzsektors verschließen können. Schließlich sitzen dort die wichtigsten Gläubiger des Staates.

Ich möchte dazu auch ein Wort an die Kommission richten: Sie verfügen jetzt über eine ausreichende Zahl von Arbeitsgruppen und über die notwendigen Befugnisse, um möglichst rasch alle erforderlichen technischen Entscheidungen, Rechtsvorschriften und Änderungen zu beschließen. Warum ist Eile geboten? Weil sich dem Markt der Europäischen Union die einmalige Gelegenheit eröffnet, weltweit die Führungsposition zu übernehmen.

In Fachkreisen dürfte bekannt sein, dass auf dem US-amerikanischen Markt aufgrund der gewählten Regulierungsmethoden Unsicherheit herrscht. Die Länder Asiens sind noch dabei, ihre Märkte zu gestalten. Wir haben eine großartige Chance, an die Spitze zu rücken, und dürfen diese Gelegenheit nicht verspielen. Unser heutiger Kompromiss und gegenseitige Zugeständnisse können zu spürbaren materiellen Vorteilen und zur Anerkennung als eigenständige starke Macht in der Welt führen.

   Herr Präsident! Ich frage mich, ob sich der Kommissar unter all diesen Frauen zu Hause fühlt. Ich gebe unumwunden zu, dass ich mich recht wohl fühle.

In der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Finanzmärkte sehr sensibel sind und auf externe Entwicklungen bisweilen heftig reagieren. Die Stabilität der Märkte ist keine Selbstverständlichkeit, effektives Management und flexible Abwicklung der Transaktionen auf der Grundlage eindeutiger Rechtsvorschriften sind jedoch stabilitätsfördernd, und deshalb verdient der Bericht von Frau Kauppi, in dem es um mehr Effizienz bei der Abrechnung von Wertpapiergeschäften geht, unsere volle Aufmerksamkeit.

Der Handel mit Wertpapieren ist kompliziert gestaltet und lässt sich zudem schwer überwachen. Durch eine Richtlinie vorgeschriebene Lösungen erbringen nicht immer das gewünschte Resultat. Ich möchte hervorheben, dass Lösungen transparent und überprüfbar sein müssen, soll das Vertrauen in die Finanzmärkte aufrechterhalten werden. In diesem Zusammenhang ist die Überwachung der Entwicklung der Wettbewerbsaspekte von entscheidender Bedeutung. In der Entschließung von 2003 wurde nachdrücklich gefordert, die Wettbewerbsaspekte eingehender zu untersuchen, um einen transparenten Markt für die Abrechnung von Wertpapiergeschäften zu schaffen.

Den Bemerkungen der Berichterstatterin zu den Konsequenzen der Einführung einer Richtlinie stimme ich zu. Das Ziel besteht in der Beseitigung der Giovannini- Barrieren, aber diese können auch ohne eine Richtlinie unter Kontrolle gehalten werden, durch Koordinierung und gegenseitige Abstimmung. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass ein anderes grenzüberschreitendes Problem, die Behebung der Hemmnisse für grenzüberschreitende Zahlungen, bei dem es ebenfalls um eine Vielzahl von Organisationen, Rechtsvorschriften und Interessen ging, seinerzeit sehr erfolgreich angegangen wurde, womit sich erwiesen hat, dass es möglich ist, praktisch unüberwindbar erscheinende Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Deshalb ist es an der Zeit, dass die zahlreichen, den Wertpapierbinnenmarkt in seinen grenzüberschreitenden Tätigkeiten hemmenden Abrechnungskosten abgeschafft werden.

Abschließend möchte ich Frau Villiers und Frau Kauppi für ihre Arbeit an dieser Richtlinie nochmals danken. Sie haben meines Erachtens vorzügliche Arbeit geleistet, die uns weiterhelfen wird.

   – Herr Präsident! Auch ich möchte meinerseits die hohe Qualität der Arbeit von Frau Kauppi würdigen und hervorheben. Das Thema ist umstritten, doch ist es uns gelungen, unsere nationalen Interessen beiseite zu lassen, um zu einem – wie ich meine – soliden und konstruktiven Kompromiss zu gelangen, der die Beseitigung der vorhandenen Hemmnisse für grenzüberschreitendes Clearing und Settlement ermöglicht. Dieser Kompromiss beruht auf der Vorstellung, dem Ergebnis der gegenwärtig von der Kommission durchgeführten Folgenabschätzung nicht vorgreifen zu wollen. Allerdings hielten wir es für wichtig, der Kommission die Grundsätze darzulegen, die für die Konsolidierung dieses für die Solidität und das reibungslose Funktionieren des europäischen Bankensystems und damit für die Finanzierung unserer Wirtschaft wesentlichen Sektors gelten müssen.

Erstens freier Wettbewerb. Das System muss einen unverfälschten Wettbewerb zwischen den einzelnen Marktteilnehmern unabhängig von deren Größe oder Tätigkeit gewährleisten. Ich begrüße, dass der Text die Trennung der Aktivitäten nicht ausschließt, soweit diese in allen anderen Wirtschaftssektoren gefordert wird, um Kreuzsubventionen und das sich daraus ergebende Dumping zu vermeiden. Des Weiteren möchte ich, dass die Kommission eine wirkliche Ex-ante-Prüfung von beherrschenden Marktpositionen durchführt, einschließlich der Fälle, in denen der Umsatz unter der erforderlichen Schwelle liegt, aber die Auswirkungen solcher Zusammenschlüsse auf unsere Wirtschaften eine solche Prüfung umfassend rechtfertigen.

Zweitens Transparenz: Auch wenn unser Kompromiss mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu gestatten scheint, die Trennung der einzelnen auf den Handelsabschluss folgenden Tätigkeiten zu befürworten, muss doch betont werden, dass die Preistransparenz eine erstrangige Garantie für diejenigen ist, die in diesem Sektor von einem fairen und unverfälschten Wettbewerb profitieren können.

Drittens Sicherheit, denn die Hauptfrage bei diesem Thema besteht darin zu gewährleisten, dass das europäische Finanzsystem sicher ist und sich vor sowohl systembedingten wie auch operativen Risiken, aber auch vor strafbaren Handlungen bestimmter Marktteilnehmer zu schützen vermag.

Gegenwärtig lehnen wir daher jedes Instrument, ob Richtlinie oder freie Marktorganisation, sowie jedes Modell mit oder ohne Trennung der Aktivitäten für die Herbeiführung der Konsolidierung der auf den Handelsabschluss folgenden Tätigkeiten ab.

Es scheint mir allerdings wahrscheinlich, dass ein Legislativtext notwendig sein wird, um die rechtlichen und steuerlichen Hemmnisse zu beseitigen, die europäischen Wettbewerbsregeln an diese Tätigkeiten anzupassen sowie um die für die Ausübung eines fairen Wettbewerbs erforderliche Transparenz und buchhalterische Trennung zu gewährleisten.

Abschließend möchte ich feststellen, dass es an der Zeit ist, in diesem Bereich voranzukommen, denn die europäische Konsolidierung läuft bereits ohne Kontrolle, und nach der Harmonisierung der Märkte ist die Harmonierung der dem Handelsabschluss nachgelagerten Tätigkeiten dringend erforderlich, wenn wir den Nutzen aus all unseren Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen ziehen wollen.

   . Herr Präsident! Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und Kommentare zu diesem wichtigen Bericht. Ihre Beiträge bestätigen eindeutig die Bedeutung dieser Frage, die wesentliche Rolle der Zusammenarbeit zwischen dem privaten und dem öffentlichen Sektor, aber auch die Notwendigkeit einer tief reichenden Analyse vor jeder nachfolgenden Entscheidung über eine eventuelle gesetzgeberische Maßnahme. Meiner Meinung nach entspricht diese Auffassung voll und ganz dem Vorgehen der Kommission im Rahmen des Binnenmarktes. Neue Rechtsvorschriften sind nur dann gerechtfertigt, wenn die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile eindeutig nachgewiesen sind. Wir freuen uns darüber, die Diskussionen und den Informationsaustausch mit dem Parlament in dem Maße fortführen zu können, wie wir konkrete Ergebnisse von den einzelnen Sachverständigengruppen und aus unserer Folgenabschätzung erhalten.

Abschließend sei festgestellt, dass die Kommission mit dem endgültigen Bericht, der morgen im Plenum zur Abstimmung gestellt wird, zufrieden ist. Er scheint uns ausgewogen und offen zu sein. Er unterstützt unsere Folgenabschätzung und ist offen für neue begründete Vorschläge, die die Kommission möglicherweise auf der Grundlage der Ergebnisse der Folgenabschätzung vorlegen wird.

   Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.

   Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Erklärung der Kommission zu den Fortschritten von Bulgarien und Rumänien auf dem Weg zum Beitritt im Hinblick auf den nächsten Fortschrittsbericht.

   Herr Präsident! Es ist eine große Freude für mich, zu dieser Stunde hier zu Ihnen zu sprechen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass Qualität vor Quantität geht.

Ein wichtiger Punkt sind die Wahlen, die am 25. Juni dieses Jahres in Bulgarien stattfanden. Es liegt im Interesse Bulgariens, rasch eine stabile Koalitionsregierung zu bilden, die in der Lage ist, die für den EU-Beitritt notwendigen Reformen vorzunehmen. Wie immer diese Koalition auch zusammengesetzt sein mag, Bulgarien muss seine Bemühungen fortsetzen, alle in den Beitrittsverhandlungen übernommenen Verpflichtungen einzuhalten.

Wir gehen davon aus, dass über alle politischen Parteien hinweg breiter Konsens für dieses Ziel herrscht. Die neue Regierung muss ein EU-Integrationsprogramm zur Umsetzung aller noch offenen Punkte vorlegen. Ich stelle auch fest, dass Präsident Parwanow gestern einen Erlass unterzeichnet hat, mit dem das Parlament für Montag, den 11. Juli einberufen wird, obwohl hierfür laut Verfassung bis zum 25. Juli Zeit gewesen wäre. Es werden also erfreulicherweise ernsthafte Anstrengungen unternommen, die Vorbereitungen weiter voranzutreiben und die durch die Wahlen verursachte Unterbrechung so kurz wie möglich zu halten.

Wir wissen auch von Plänen, das Parlament die Sommerpause hindurch arbeiten zu lassen, damit in den entscheidenden Bereichen der Beitrittsvorbereitungen Fortschritte erreicht werden können. In meiner Rede vor dem bulgarischen Parlament vor einigen Wochen habe ich den Abgeordneten des bulgarischen Parlaments nahe gelegt, einen Teil ihrer Sommerferien für dringende Rechtsetzungsarbeiten zu nutzen und erst dann ans Schwarze Meer zu fahren, wenn die Arbeit in Bezug auf die EU getan ist.

Ich freue mich, dass die Reaktion darauf positiv war und in Bulgarien eine solche Motivation für Europa vorhanden ist. Es obliegt der souveränen Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Zuerkennung des Beobachterstatus zu beschließen. Vertreter Bulgariens und Rumäniens können jedoch bei der Information der Bürger ihrer Länder über EU-Angelegenheiten eine Schlüsselrolle spielen und auch uns über ihre Länder informieren. Das ist ein gutes Beispiel für die sich entwickelnde europäische Demokratie, die diesem Hause überaus am Herzen liegt.

Seit Abschluss der Verhandlungen im Dezember 2004 haben sowohl Bulgarien als auch Rumänien bei der Erfüllung der Anforderungen für den Beitritt weitere Fortschritte erreicht. Allerdings zeigt die laufende Überwachung durch die Kommission eindeutig, dass sie in ihren Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Die Erfüllung der Anforderungen für den Beitritt bis Januar 2007 wird eine echte Herausforderung für die kommenden 17 Monate darstellen. Jeder Tag, jede Woche und jeder Monat zählen, sowohl für Bulgarien als auch für Rumänien.

Im Falle Bulgariens werden Fortschritte in den Bereichen Justiz und Inneres, Umwelt und Landwirtschaft von entscheidender Bedeutung sein. Für Rumänien geht es gleichfalls um Fortschritte in den Bereichen Justiz und Inneres; äußerst wichtig werden hier vor allem die Justizreform und der Kampf gegen Korruption, der Wettbewerb und staatliche Beihilfen, Umwelt und Landwirtschaft sein.

Im Juni hat die Kommission sowohl Bulgarien als auch Rumänien Abmahnungen oder „gelbe Karten“ geschickt, in denen auf Bereiche mit erheblichen Unzulänglichkeiten hingewiesen wird. In Bulgarien waren dies fünf Bereiche, in Rumänien sieben.

Abschließend möchte ich feststellen, dass das letzte Wort zurzeit noch nicht gesprochen ist. Die Kommission wird weiterhin den Fortschritt beider Länder genau beobachten, und es reisen ständig Mitglieder und Beamte der Kommission sowohl nach Bulgarien als auch nach Rumänien. Sie sind nicht zum Spaß dort, sondern zur gründlichen Überwachung, und die Kommission verlässt sich auf die typische Objektivität und Professionalität der Überwachung.

Der nächste wichtige Schritt wird der umfassende Fortschrittsbericht sein, der am 25. Oktober veröffentlicht wird. Das wird sowohl für Bulgarien als auch für Rumänien eine außerordentlich wichtige Prüfung.

Ich möchte unterstreichen, was sowohl Präsident Barroso als auch ich sagten und was die Position der Kommission widerspiegelt: Falls notwendig, würde die Kommission nicht zögern, die Anwendung der im Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien enthaltenen Schutzklauseln zur Aufschiebung zu empfehlen.

   Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich angesichts der Unterstellungen und der bewussten Desinformation von Liberalen und Sozialdemokraten in den letzten Tagen über die Motive dieser Debatte, die ich entschieden zurückweise, noch einmal Folgendes klar stellen.

Warum haben wir diese Debatte? Weil die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden ihren Beschluss, Vertreter Rumäniens und Bulgariens ein Jahr vor dem Beitritt als Beobachter zur Mitarbeit in das Europäische Parlament einzuladen, kurzfristig korrigiert und wegen der Meinungsänderung der Sozialdemokraten umgeworfen hat. Weil bei der Beschlusskorrektur ein konkretes Datum festgelegt wurde, das vor dem Fortschrittsbericht der Kommission und damit vor der Festlegung des endgültigen Beitrittsdatums liegt, was eine Ungleichbehandlung mit den Beitrittsländern des Jahres 2004 bedeutet. Und weil uns der Präsident dieses Hauses am Montag nicht darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass er bereits schriftlich eine Einladung ausgesprochen hatte.

Es ging nie um die Frage, wann Bulgarien und Rumänien beitreten. Die politische Entscheidung ist gefallen. Niemand will etwas verlangsamen, was wir beschlossen haben. Ich habe – wie die große Mehrheit der EVP-Fraktion – für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens zum 1.1.2007 gestimmt; die weitere Vorgehensweise ist ebenfalls beschlossen. Ich halte aber die Entscheidung der Konferenz der Präsidenten angesichts der Faktenlage für voreilig und für falsch. Besonders bedaure ich, dass uns der Präsident am Montag eine wichtige Information über sein Verhalten vorenthalten hat.

Niemand will jemanden ausladen, der von uns eingeladen wurde und auf dessen Zusammenarbeit wir uns freuen. Es geht und ging uns ausschließlich um die Frage, ob wir uns selbst ernst nehmen, ob der Inhalt wichtiger ist als das Datum, ob die Gleichbehandlung wichtiger ist als das tagespolitische Kleingeld. An eine derart ernsthafte Frage, wie wir miteinander und mit den Beitrittskandidaten umgehen, sollte man nicht so emotional und mit einem so hohen Maß an Desinformation herangehen, wie das unsere Konkurrenten und Mitbewerber in diesem Haus seit Montag tun.

   . – Zuerst möchte ich zurückweisen, was mein Kollege, Herr Karas, über die Desinformation gesagt hat. Ich komme aus Ungarn, einem der neuen Mitgliedstaaten, der vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags an als Beobachter an der Arbeit des Parlaments teilnehmen konnte. Wir wollen, dass jetzt dasselbe geschieht. Da sowohl Rumänien als auch Bulgarien am 25. April den Beitrittsvertrag unterzeichnet haben, steht – meines Erachtens – auch ihnen der Weg von diesem Tag an offen.

Die zweite Anmerkung, die ich an meinen Kollegen richten möchte, bezieht sich auf die Frage, wie ernst wir uns selbst nehmen. Die Konferenz der Präsidenten – ein von uns in diesem Haus demokratisch gewähltes Gremium – beschloss am 9. Juni, ein Einladungsschreiben an die Vertreter der beiden betreffenden Länder zu schicken. Deshalb meine ich, dass wir uns dann ernst nehmen, wenn wir unser Wort in Bezug auf diesen Brief halten und vom 26. September an unsere neuen Kollegen tatsächlich herzlich im Parlament willkommen heißen.

Abgesehen davon denke ich, dass es uns eine Freude wäre (auch Ihnen, da bin ich mir sicher), wenn unsere Kollegen am 25. Oktober, wenn der Monitoring-Bericht herausgegeben wird, als Beobachter an der Sitzungsarbeit teilnehmen könnten. Schließlich werden sie nur so in der Lage sein, Informationen aus erster Hand über die Bereiche mit nach Hause zu nehmen, in denen immer noch Defizite bestehen. Nur wenn sie hier bei uns sind, werden sie Informationen aus erster Hand über ihre Fortschritte bei der Beseitigung der von Kommissar Olli Rehn angesprochenen Defizite, über die den ganzen Sommer andauernde legislative Arbeit in Bulgarien und über die Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften erhalten. Wenn sie wissen, worin das Problem besteht und wie es zu lösen ist; wenn sie wissen, wie die sie betreffenden Vorschläge (oder Vorbehalte) seitens der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten oder der anderen Seite lauten; wenn sie hier sind und wir mit ihnen zusammen arbeiten können. Deswegen bin ich der Ansicht, dass wir sie willkommen heißen sollten, und ich stimme dem zu, was Kommissar Olli Rehn über die Erfüllung der Anforderungen gesagt hat. Achtzehn Monate sind wirklich eine lange Zeit. Uns stand weniger Zeit zur Verfügung, doch der größte Vorbehalt bei diesen beiden Ländern besteht weiterhin darin, dass sie bei der Erfüllung der Beitrittsanforderungen weniger Fortschritte erzielt haben als die zehn Länder, die kürzlich beigetreten sind. Deshalb meine ich, dass in ihrem Fall achtzehn Monate keine lange Zeit darstellen. Bis zu ihrem Beitritt am 1. Januar 2007 müssen sie lernen, wie unsere Arbeit zu verrichten ist, die Worte des anderen zu beachten und sich gegenseitig ernst zu nehmen.

   Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dafür, dass auch bei der Erweiterung Qualität vor Quantität gilt. Die gleichzeitige Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union ist von sehr großer Bedeutung für die Entwicklung und Stabilität des europäischen Kontinents. Jeder zusätzlicher Quadratmeter europäische Erde, der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte wahrt, erweitert auch den Raum, in dem Konflikte friedlich gelöst werden, gerade auf dem Balkan.

Doch die Erweiterung darf nicht übereilt werden. Jedes Land muss die notwendigen Beitrittskriterien erfüllen, und das nicht nur auf dem Papier, sondern auch konkret und für die Bevölkerung in der Realität nachvollziehbar.

Ich bedauere, dass trotz der Fortschritte seit der Beseitigung der kommunistischen Regime in Bulgarien und Rumänien noch immer eine wenig entwickelte politische Kultur besteht. Wenn es auch positive Anstrengungen gibt, bereitet es noch immer zu viele Probleme, die Schwerfälligkeit der Bürokratie zu beseitigen. Kritisch sind die wenigen Fortschritte bei der Justizreform, die weitverbreitete Korruption der Polizei- und Justizbehörden, die erheblichen Mängel bei der Integration von Minderheiten, die schwache wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen und ökologischen Probleme.

Durch den erschreckenden Wahlerfolg der rechtsradikalen Partei Ataka, die mit 8 % ins bulgarische Parlament einzieht, wird das gesamtgesellschaftliche politische Klima nicht besser. Es ist zu befürchten, dass durch die entstehenden Probleme bei der Regierungsbildung in Bulgarien die Reformen noch langsamer vorankommen.

Wichtig ist es, den Verantwortlichen beider Länder ein Signal zu geben. Im Unterschied zur Mehrheit meiner Fraktion, bin ich der Überzeugung, dass wir die Beobachter erst nach dem Fortschrittsbericht und der Entscheidung über den Beitritt ins Europäische Parlament einladen sollten. Wir sollten den Regierungen in Bukarest und Sofia deutlich machen, dass noch erheblicher Reformbedarf besteht und der Sprint auf der Zielgeraden zum Beitritt kein Selbstläufer ist.

   Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben diese Debatte initiiert, um über den richtigen Zeitpunkt für die Einladung von Beobachtern zu sprechen.

Dazu zunächst eine Vorbemerkung: Diese Entscheidung hat die Konferenz der Fraktionsvorsitzenden getroffen, nicht das Plenum. Die Entscheidung hat hochpolitischen Charakter, woraus deutlich wird, dass eine solche Entscheidungsfindung nun doch einigen Zweifeln begegnen muss. Es ist nicht sehr demokratisch, wenn in den verschlossenen Kammern der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden Entscheidungen getroffen werden, die eigentlich in das helle Licht dieses Plenums gehören.

Zur Sache selbst: Der Kollege Horáček hat völlig zu Recht auf die Mängel hingewiesen, die im Beitrittsprozess Rumäniens und Bulgariens noch bestehen. Wir alle wollen, dass Rumänien und Bulgarien Mitglieder der Union werden. Daran besteht nicht der geringste Zweifel. Aber wir müssen doch selbst die Bedingungen ernst nehmen, die wir für einen Beitritt gestellt haben!

Ich füge hinzu: Die Referenden in Frankreich und in den Niederlanden sind zum Teil deswegen so verheerend ausgefallen, weil viele Bürger den Eindruck haben, wir nehmen die Bedingungen, die wir an einen Beitritt knüpfen, selbst nicht ernst. Deswegen ist der Erweiterungsprozess völlig aus dem Ruder gelaufen. Wir schaffen es nämlich nicht, gleichzeitig zu erweitern und zu vertiefen. Wir müssen jetzt entschieden der Vertiefung Vorrang einräumen. Das Signal, länger als ein Jahr vor einem Beitritt, der noch nicht einmal feststeht, Beobachter einzuladen, ist jedenfalls ein falsches.

Es ist doch wohl möglich – der Kommissar hat es eben selbst angedeutet –, dass der Beitritt angesichts der Situation, die Herr Horáček zutreffend beschrieben hat, um ein Jahr verschoben wird. Sollen wir dann zweieinhalb Jahre Beobachter hier im Europäischen Parlament haben? Das wäre doch wohl mehr als unangemessen. Deswegen wäre es richtig gewesen, die Entscheidung in der Tat erst nach dem Fortschrittsbericht zu fällen, und deswegen wollten wir hier darüber diskutieren.

   – Es steht außer Frage, dass der Beitrittsprozess nicht zum Stillstand kommen darf, denn wir alle glauben an die Notwendigkeit des rumänischen Beitritts, da er die einzige Möglichkeit darstellt, diesen Menschen, die so viele Prüfungen und so viel Drangsal erdulden mussten, endlich vernünftige Zukunftsaussichten zu geben. Er kann eine Lösung für zahlreiche bisher ungelöste Probleme bieten; viele rumänische Kinder – sowohl Roma als auch Nicht-Roma – könnten von der Gefahr der Armut befreit werden; der Umweltschutz, darunter auch die Frage der Rosia Montana (Verespatak), könnte – wie ich hoffe – auf europäische Weise gelöst werden. Die ungarische Minderheit in Rumänien würde möglicherweise sogar ihre Unabhängigkeit erlangen. Das Parlament muss bei diesem Prozess eine zentrale Rolle spielen. Wir müssen Rumänien rigoros zur Rechenschaft ziehen, da Probleme nicht gelöst werden, indem man sie unter den Teppich kehrt.

Der Fortschrittsbericht der Kommission im Oktober stellt die letzte Gelegenheit dar, bestehende Probleme zu lösen. Das Thema ist so ernst und unsere Aufgabe so verantwortungsvoll, dass wir nicht zulassen dürfen, dass daraus ein politisches Kräftemessen zwischen den Parteien wird. Der Beitrittsprozess darf nicht zum Stillstand kommen. Der Beitritt ist aber auch nur dann wirklich sinnvoll, wenn jeder Bürger Rumäniens einen Gewinn daraus zieht – darunter auch die 1,7 Millionen zählende ungarische Minderheit. Damit dies im Alltag zur Realität wird und nicht nur ein schönes Schlagwort bleibt, ist die Einhaltung der Beitrittsverpflichtungen entscheidend. Sie wird Rumänien die dringend benötigte Modernisierung auf jeder Ebene bringen. Darum ist Ihre Verantwortung bei der Erstellung des Berichts so groß, Herr Kommissar, und auch unsere Verantwortung als Parlament ist enorm, wenn es, wie wir hoffen, wiederum zur Entscheidung über den Bericht kommt. Dies sind die wirklich zentralen Fragen. Wie Sie sagten, Herr Kommissar, zählt jeder Tag, jede Woche, jeder Monat.

   . Herr Präsident! Ich bedauere sehr, dass wir diese Aussprache zu dieser Uhrzeit führen, weil hiervon ein verwirrendes und in erster Linie negatives Signal an die Menschen in Bulgarien ausgeht. Ich muss sagen, dass ich als Berichterstatter des Parlaments zu Bulgarien über den Vorschlag, die Einladung der parlamentarischen Beobachter zu verschieben – oder gar die Möglichkeit einer Verschiebung des Beitritts Bulgariens auf das Jahr 2008 stärker zu akzentuieren – weder konsultiert noch überhaupt informiert worden bin.

Auf der letzten Zusammenkunft des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten am 21. Juni in Brüssel, bei der Kommissar Rehn zugegen war, wurde mir auf meine Anfrage hin zugesichert, der Zeitplan für die Erweiterung würde eingehalten, trotz des Scheiterns der Europäischen Verfassung. Ich erinnere mich an die Worte des Kommissars, Bulgarien und Rumänien wären die letzte Erweiterung, nicht die nächste. Ihr Beitritt ist garantiert. Die Frage ist vielleicht nur, wann genau?

Wir alle wissen, dass noch viel getan werden muss, damit Bulgarien für den Beitritt 2007 bereit ist, aber die Aufgabe ist auf jeden Fall lösbar. Den einzigen Mechanismus zur Verschiebung des Beitritts bietet die Sicherheitsklausel. Im Falle Bulgariens wäre hierfür, anders als im Falle Rumäniens, ein einstimmiger Ratsbeschluss erforderlich. Ich sehe deshalb keinen Sinn darin, unnützerweise das Schreckgespenst einer Verschiebung an die Wand zu malen. Ich bin nach wie vor optimistisch, dass Bulgarien am 1. Januar 2007 beitreten wird. Ich habe stets betont, dass jedes Land für sich betrachtet werden muss und die Schicksale Bulgariens und Rumäniens nicht untrennbar miteinander verbunden werden dürfen. Es herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass Bulgarien weniger Probleme hat als Rumänien. Natürlich weiß ich nur zu gut, dass die Wahlen in Bulgarien vom 25. Juni kein klares Ergebnis erbracht haben. Die Bildung einer Regierungskoalition wird mit Nachdruck betrieben, um das Parlament für den 11. Juli einberufen zu können.

Die Aussprache heute Abend trägt nur zu weiterer Unsicherheit bei, sowohl in Regierungskreisen als auch bei der bulgarischen Bevölkerung. Sie nehmen bereits sogar schon an, man wolle sie nicht. Ich habe sie nach Kräften beruhigt. Bulgarien braucht jetzt Kontinuität, Stabilität, Engagement und Klarheit, nicht Unsicherheit und eine negative Grundhaltung.

In der Frage der Beobachter – und ich hoffe, Sie haben Nachsicht mit mir als dem Berichterstatter für Bulgarien – stimme ich mit dem Herrn Kommissar überein und danke ihm für seine Feststellung, die Regelung hinsichtlich der Beobachter sei Angelegenheit dieses Parlaments. Das wurde mir erst vor zwei Wochen, am 16. Juni, vom Vorsitzenden der PPE-DE-Fraktion schriftlich bestätigt, als dieser ausführte, die Konferenz der Präsidenten habe auf ihrer letzten Zusammenkunft beschlossen, die Beobachter aus beiden Beitrittsländern Rumänien und Bulgarien zur Teilnahme an der zweiten Septembersitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg einzuladen, also ab dem 26. September.

Die Beobachter aus den zehn Staaten, die im vergangen Jahr der Union beitraten, waren so bald wie möglich nach Unterzeichnung des Beitrittsvertrages in das Parlament eingeladen worden. Diesem Beispiel sollten wir folgen. Jede andere Entscheidung wäre ein falsches Signal an unsere bulgarischen und rumänischen Freunde. Ich freue mich sehr darauf, sie im September als Beobachter und ab Januar 2007 als Vollmitglieder hier zu begrüßen.

   . Herr Präsident! Während seiner Plenarsitzung im April hat unser Parlament mit überwältigender Mehrheit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens als Vollmitglieder zur Europäischen Union zugestimmt. In der Woche davor besuchte die Delegation unseres Parlaments im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss unter Leitung meines Fraktionskollegen, Herrn Podestà, unsere rumänischen Parlamentskollegen und traf mit dem Präsidenten, dem Ministerpräsidenten sowie den Ministern für Inneres und Justiz zusammen.

Am 9. Juni lud die Konferenz der Präsidenten die rumänischen und bulgarischen Parlamente ein, ihre Beobachter für das Europäische Parlament zu nominieren, damit diese am 26. September ihre Tätigkeit aufnehmen können. In der vergangenen Woche war ich abermals nach Bukarest eingeladen, um dort vor den ernannten Beobachtern zu sprechen. Ich bedauere, dass das Europäische Parlament gerade jetzt kein einheitliches gemeinsames Herangehen verfolgt und meine eigene Fraktion derzeit nicht völlig hinter dem Gemeinsamen Entschließungsantrag steht, über den wir morgen abstimmen.

Ich habe die Ehre, der PPE-Fraktion bereits seit mehr als 15 Jahren anzugehören, und bin fest entschlossen, dies auch weiterhin zu tun. Selbst jetzt, in diesem Augenblick, hoffe ich, dass wir zu einer gemeinsam vereinbarten Position zurückkehren können. Wir haben unser Wort gegeben, der Präsident unseres Parlaments hat in unserem Namen den Beobachtern zugesichert, dass sie ihre Tätigkeit am 26. September aufnehmen können. Wenn wir unser Wort jetzt brechen, welches Signal würde das an Rumänien aussenden; an jene mutigen Staatsmänner, Politiker und Beamte, die sich um Demokratie und Reformen in Wirtschaft, Verwaltung und Justiz bemühen? Für sie ist die Aussicht auf Mitgliedschaft in der EU die Garantie dafür, dass sie ihr Ziel erreichen werden.

Denken wir an die schwierige Geschichte dieser Länder. In Bukarest, vor dem Gebäude des Senats, gegenüber dem königlichen Schloss, befindet sich eine Gedenkstätte mit der Inschrift „Glorie martirilor nostri“ und dem Datum Dezember 1989. Sie erinnert daran, dass mehr als tausend junge Menschen, Studenten und Soldaten, ihr Leben verloren, als sie ihre Forderung nach Freiheit zum Ausdruck brachten und verteidigten. Wie sollen wir ihr Andenken ehren? In diesem Augenblick der Ungewissheit in der EU ist es an uns als Parlament, Mut und Ausdauer zu beweisen. Wir haben unser Wort gegeben. Wir wollen es halten und die rumänischen Beobachter wie versprochen am 26. September dieses Jahres begrüßen, um gemeinsam an der weiteren erfolgreichen Erweiterung unserer Europäischen Union zu arbeiten.

   – Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir befürworten den Beitritt Rumäniens und Bulgariens. Die Schnelligkeit des Beitrittsprozesses hängt einzig und allein von den Beitrittskandidaten ab, und wir würdigen die gegenwärtig in Sofia und Bukarest in diesem Sinn unternommenen Anstrengungen.

Doch was den Zeitpunkt für die Einladung der Beobachter in das Parlament betrifft, so möchte ich mich voll und ganz den Ausführungen meines Kollegen Nassauer anschließen. Wir müssen unseren Elfenbeinturm verlassen und über die Folgen der Entscheidungen, die wir und insbesondere die Organe dieses Parlaments treffen, nachdenken. Es ist völlig klar, dass die Beobachter nicht vor dem Bericht der Kommission eingeladen werden können und dass wir sie im Falle Rumäniens und Bulgariens nicht eher einladen können, als wir dies bei den anderen Beitrittsländer getan haben, das heißt ein Jahr vor dem vorgesehenen Beitrittsdatum. Daher unterstützen wir nachdrücklich die von der EVP eingebrachte Entschließung. Wir halten sie politisch und rechtlich für voll und ganz angemessen.

Hinzufügen möchte ich, Herr Präsident, Herr Kommissar, dass ich generell der Meinung bin, dass angesichts der gegenwärtigen Krise Europas, angesichts der Skepsis und dem Misstrauen, das viele Völker den europäischen Institutionen entgegenbringen, Konsolidierung und Nachdenken angebracht sind, aber keine Flucht nach vorn. Daher habe ich auch gesagt, dass ich bestürzt über die Art und Weise war, in der die Kommission das Mandat für die Verhandlungen mit der Türkei vorbereitet hat. Meiner Meinung nach leben die europäischen Institutionen meilenweit von der Realität der europäischen Völker entfernt. Sie müssen wieder auf den Boden der Realität der europäischen Völker zurückkehren, und dazu, Herr Kommissar, muss das Mandat für die Verhandlungen mit der Türkei, das Sie ausgearbeitet haben, überprüft werden, und um es überprüfen zu können und uns die dafür notwendige Zeit einzuräumen, muss die Eröffnung der Verhandlungen verschoben werden. Konsolidierung bedeutet mehr Europa. Die Flucht nach vorn bedeutet eine Zersplitterung Europas.

   Herr Präsident! Die heute Abend diskutierte Angelegenheit unterliegt der souveränen Entscheidung des Parlaments, und ich habe den bereits genannten Punkten namens der Kommission nichts hinzuzufügen.

   Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung fünf Entschließungsanträge erhalten habe(1).

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt. Europäische Verfassung und Regierungskonferenz Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0299/2003) von Herrn Gil-Robles Gil-Delgado und Herrn Tsatsos im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa und die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Einberufung der Regierungskonferenz (11047/2003 - C5-0340/2003 - 2003/0902(CNS)).

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht, den Herr Tsatsos und ich erarbeitet haben, basiert auf ganz klaren politischen Kriterien. In erster Linie muss das Parlament seine Delegation im Konvent unterstützen, dem ein guter, intelligenter Text gelungen ist, obwohl er natürlich nicht perfekt ist, denn kein Gesetzestext ist vollkommen.

Daher sollten nach unserer Auffassung keine Änderungsvorschläge zu diesem Text formuliert werden; wir gehen davon aus, dass viele Kolleginnen und Kollegen gern Verbesserungen in dem einen oder anderen Punkt gefordert hätten, doch wir hielten es für besser, keine Änderungen zu verlangen, sondern die Staats- und Regierungschefs aufzufordern, den im Konvent erreichten breiten Konsens nicht substanziell in Frage zu stellen oder abzuändern.

Wir haben es nicht mit einer bloßen vorbereitenden Arbeit zu tun, sondern mit einem Ausdruck von Lösungen, die von den nationalen Parlamenten und vom Europäischen Parlament - in Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Europas - sowie von Vertretern der Regierungen und Mitgliedstaaten unterstützt werden. Ich wiederhole, wir haben es hier mit einem politischen Konsens zu tun, der nicht unterschätzt oder einfach abgetan werden sollte.

Gewiss haben einige Regierungen und die Kommission in dem einen oder anderen Punkt Vorbehalte. Es wäre naiv zu denken, dass diese politisch außerordentlich relevanten Probleme nicht von der Regierungskonferenz behandelt würden oder dass sich diese darauf beschränken werde, die Arbeit des Konvents einfach abzusegnen. Wer diesen Standpunkt einnimmt, will sich natürlich nur eine gute Ausgangsposition für Verhandlungen schaffen, denn sonst müssten wir annehmen, dass sie sich in einem Wolkenkuckucksheim befinden.

Ich bin der Überzeugung - und dies ist meine persönliche Meinung, nicht die als Berichterstatter -, dass das System, nach dem nur die Hälfte der Kommissionsmitglieder abstimmen würde, ein grober Fehler wäre. Diese Lösung würde die Kommission zu einem Zeitpunkt schwächen, da sie besonders gestärkt werden muss. Dies ist ein Fehler, der zu korrigieren ist.

Mit gleicher Deutlichkeit sage ich, dass es nicht möglich sein wird, das in Nizza festgelegte Kräftegleichgewicht so zu ändern, dass nur ein oder zwei Staaten den Preis für eine neue Methode der Beschlussfassung zahlen. In der Union kann man Konsense natürlich verändern, aber unter einer Bedingung: dass die Interessen aller unter einen Hut gebracht werden. Sonst lässt sich kein neuer Konsens erreichen. Ein Konsens wird durch einen anderen Konsens ersetzt, nicht durch Anordnungen.

Unser Bericht versucht hervorzuheben, dass die Behandlung und Lösung dieser konkreten Fragen legitimiert ist, sofern damit eine Vervollkommnung des bisher erreichten demokratischen Konsenses gelingt. Dies darf jedoch nicht der Grund dafür sein, erneut in die konstitutionellen Verhandlungen einzutreten, als webten wir Penelopes Leichentuch. Ich würde den Staats- und Regierungschefs sagen, dass dies ein großer Fehler wäre.

Dies ist die wichtigste politische Botschaft unseres Berichts, aber damit konnten wir es natürlich nicht bewenden lassen. Wir mussten die Licht- und Schattenseiten des Verfassungsentwurfs bewerten, damit die Bürgerinnen und Bürger zum gegebenen Zeitpunkt ihre Meinung dazu zum Ausdruck bringen können und damit klar ist, dass das Europäische Parlament diesen Entwurf als Kompromiss akzeptiert und unterstützt, als einen realistischen Vergleich zwischen den angestrebten idealen Lösungen und den Möglichkeiten, sie zum jetzigen Zeitpunkt in die Praxis umzusetzen. Von diesen Zielen gehen wir nicht ab. Wir stellen klar, dass der Entwurf einen wichtigen Schritt vorwärts bedeutet, doch wir verzichten nicht darauf, zum gegebenen Zeitpunkt weitere Fortschritte zu erzielen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte diese kurze Rede nicht abschließen, ohne meinem Ko-Berichterstatter, Professor Tsatsos, für seinen beispielhaften Konsenswillen und die hohe intellektuelle Qualität, mit der er zu seiner Erreichung beigetragen hat, meinen Dank auszusprechen. Gleichzeitig danke ich allen unseren Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fraktionen für ihre äußerst wertvollen Beiträge und ihr Verantwortungsgefühl.

Es steht außer Frage, dass wir deshalb mit einem so hohen Konsensgrad arbeiten konnten, weil die Vertretung des Parlaments im Konvent - in Übereinstimmung mit den nationalen Parlamenten - eine so bedeutsame Konsensarbeit geleistet hat, auf der wir aufbauen konnten.

Ich habe vom Verantwortungsgefühl dieses Parlaments gesprochen. Ich meine diesen Sinn für Verantwortung, den das Parlament gewöhnlich zeigt, wenn es darum geht, wirklich weitreichende politische Beschlüsse zu fassen. Seit das Parlament durch allgemeine unmittelbare Wahlen gewählt wird, hat dieses Verantwortungsgefühl es zur Triebkraft der Union gemacht. Ich habe das in den aufeinander folgenden Regierungskonferenzen beobachtet, an einigen davon habe ich ganz unmittelbar teilgenommen.

Getragen von diesem Gedanken der Integration, des Aufbaus und einem wirklich europäischen Geist bin ich voller Zuversicht, dass das Parlament für unseren Bericht stimmen wird. Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschichte bedeutet Entwicklung. Deshalb beginnt mit dem Werk des Konvents die Verfassungsgeschichte der Europäischen Union.

Mit diesem Entwurf, den wir Ihnen vorlegen, schlagen der bekannte und geachtete Kollege Gil-Robles und ich dem Europäischen Parlament vor, folgende drei Standpunkte anzunehmen:

Erster Standpunkt: Das Parlament fordert die Anerkennung der Institution des Konvents als seine Errungenschaft und als acquis communautaire. Die Vorbereitung der Revision der Verträge ist zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union das Werk einer politischen Körperschaft.

Zweiter Standpunkt: Trotz der Unzulänglichkeiten und Mängel des Konventsentwurfs fordert das Europäische Parlament, wie Herr Gil-Robles betont hat, die Regierungskonferenz auf, das Paket der dort erreichten grundlegenden Kompromisse nicht noch einmal aufzuschnüren. Wenn sich jedoch die Regierungskonferenz politisch von dem Entwurf distanziert, wird sie dieser unserer institutionellen Errungenschaft schaden, und das Ergebnis der Revision wird sich, wie ich fürchte, nicht von dem Fiasko von Nizza unterscheiden. Es gibt bei dem Entwurf selbstverständlich auch inhaltliche Gründe, die die Respektierung des erreichten Kompromisses erforderlich machen. Genannt seien beispielsweise die Grundrechte, die Sicherstellung der elementaren Werte der Europäischen Union, der Sozialstaat mit dem obersten Ziel der Vollbeschäftigung, die Aufwertung des Europäischen Parlaments, die Erhebung der Verträge in den Verfassungsrang und die Vereinfachung ihres Inhalts, die erhöhte Gewährleistung der Transparenz, die umfassende Nutzung der nationalen Parlamente, die Erweiterung der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen und vieles andere mehr.

Dritter Standpunkt: Der Verfassungsentwurf des Konvents weist auch große Schwächen auf, auch dies betonte mein verehrter Freund, Herr Gil-Robles. Hier erwähne ich zum Beispiel Folgendes: Erstens lässt die Institution des Präsidenten des Europäischen Rates weder das Gleichgewicht zwischen den institutionellen Organen noch die Tätigkeit der Europäischen Kommission oder die Gleichberechtigung der Staaten unangetastet. Sie ist eine Institution mit demokratischem Defizit, und die entsprechende Abschaffung der rotierenden Präsidentschaft beeinträchtigt die Gleichberechtigung der Staaten. Zweitens stellt die Zusammensetzung der Kommission aus 25 Kommissaren, die sich in gewisser Weise in solche erster und zweiter Klasse unterteilen, ein - wenn Sie mir den Ausdruck erlauben - Monstrum dar. Dies ist der offensichtliche Versuch, das 'Ja' zur Einführung der Institution des Präsidenten des Europäischen Rates mit dem Angebot von mehr, wenn auch zweitrangigen Kommissaren zu erkaufen. Drittens erwies es sich als unmöglich, substanzielle Schritte in Richtung auf eine Außen- und Sicherheitspolitik zu gehen, die es der Europäischen Union ermöglichen würde, ihre politische Glaubwürdigkeit auf internationaler Ebene wiederherzustellen.

Meine Damen und Herren! Heißt das nun 'ja' und Kritik? Ist das vielleicht ein Widerspruch? Ich glaube, dass dies aus drei Gründen keinen Widerspruch darstellt. Erster Grund: Verfassungstexte sind nicht statisch. Sie beruhen auf Konzepten wie Freiheit, Demokratie, Grundrechten, Gleichheit, Rechtsstaat und Sozialstaat, mit anderen Worten also auf Konzepten, deren Inhalt durch politische und soziale Auseinandersetzungen einer ständigen historischen Entwicklung unterworfen ist. Unsere Kritik sollte als Beitrag zu dieser Entwicklung betrachtet werden. Zweiter Grund: Das Europäische Parlament muss für den Fall, dass das Paket wieder aufgeschnürt wird, seine Auffassungen dazu äußern. Dritter Grund: Wir rufen die europäischen Bürger nicht zur Unterstützung des Verfassungstextes auf, während sie seine Nachteile nicht kennen, sondern sie sollen sich seiner Nachteile und seiner Vorzüge bewusst sein.

Es wurden zwei Änderungsanträge eingebracht, mit denen die ausdrückliche Betonung des christlichen Charakters der historischen Wurzeln der Europäischen Union gefordert wird. Dies ist von seiner Natur her ein historisches, philosophisches und moralisches Thema und hat eine metaphysische Basis, deshalb betrifft es auch jeden von uns. Deshalb wage ich abschließend eine persönliche Stellungnahme: Ich erkenne die bestimmende Rolle des Christentums bei der Herausbildung der europäischen Zivilisation an. Ich erkenne die Notwendigkeit an, die Gültigkeit seiner Lehren zu bewahren. Es wäre jedoch eine Herabsetzung des Christentums und eine Unterschätzung seiner Überzeugungskraft, wenn wir annehmen, dass es einer Unterstützung durch die Verfassung bedarf. Deshalb stimme ich dagegen, der Regierungskonferenz eine verfassungsmäßige Festschreibung vorzuschlagen.

Meine Damen und Herren! Ich wünsche der Verfassung eine gute, sichere und lange Reise. Ich wünsche ihr Glück in stürmischen Zeiten. Ich denke, ihr erster Anlaufpunkt sollte die Wiedergewinnung ihrer politischen Glaubwürdigkeit, der politischen Glaubwürdigkeit der Europäischen Union sein. Denn diese wurde stark durch die Allianz einiger ihrer Mitglieder mit den Vereinigten Staaten erschüttert, die durch die illegale Invasion im Irak unter dem Vorwand des Terrorismus belastet sind.

Zum Abschluss danke ich herzlich meinem verehrten Koberichterstatter und Vorsitzenden, Herrn Gil-Robles, aber auch dem exzellenten Ausschusssekretariat sowie allen, die mit uns zusammengearbeitet haben. Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist mir ein Vergnügen, vor diesem Hohen Haus die Leitlinien darzulegen, welche die italienische Ratspräsidentschaft bei der Durchführung der Regierungskonferenz zu befolgen gedenkt.

Es ist nicht zuletzt dem wesentlichen Beitrag der Vertreter des Parlaments zu verdanken, dass der Konvent eine Seite im Geschichtsbuch des europäischen Integrationsprozesses geschrieben hat. Zum ersten Mal haben die Organe der Union, die Regierungen der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, die nationalen Parlamente und die Zivilgesellschaft allesamt an einer strukturierten, umfassenden, öffentlichen und transparenten Debatte über die Zukunft der Union teilgenommen.

Der Konvent hat mit Erfolg und unter Wahrung der in der Erklärung von Laeken vorgegebenen Fristen ein enormes Arbeitspensum bewältigt und eine substanzielle Einigung in äußerst wichtigen Fragen erzielt, die auf vorangegangenen Regierungskonferenzen nicht gelöst werden konnten, wie zum Beispiel die Aufteilung der Zuständigkeiten, die Zuerkennung der Rechtspersönlichkeit an die Union, die Überwindung der Pfeilerstruktur des vorherigen Vertrags, die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die Festlegung einer klareren Hierarchie der Rechtsakte der Union, die Einbeziehung der einzelstaatlichen Parlamente und ein neues Machtgleichgewicht der Institutionen.

Der Konvent hat außerdem bewiesen, dass es möglich ist, EU-Verträge auf völlig neue Art und Weise auszuarbeiten und auszuhandeln. Der Erfolg dieser neuen Methode zeigt sich daran, dass bis zum letzten Tag versucht wurde, die Standpunkte aller beteiligten Parteien zu den strittigsten Fragen miteinander in Einklang zu bringen.

Das Endresultat war die Ausarbeitung des Entwurfs eines Verfassungsvertrags, dem das Verdienst zukommt, Vorschläge und Anregungen aus allen Teilen der europäischen Politik- und Zivilgesellschaft auf der Grundlage eines ehrgeizigen Entwurfs aufzunehmen, der darauf abzielt, die Unterschiede, die sich im Verlaufe früherer Regierungskonferenzen zwischen Ländern mit einer größeren und solchen mit einer kleineren Bevölkerung sowie zwischen mehr bzw. weniger integrationswilligen Staaten abgezeichnet hatten, zu überbrücken.

Gemäß Artikel 48 EU-Vertrag haben nun die Regierungen das letzte Wort. Diese Tatsache darf uns jedoch nicht vergessen lassen, dass wir es hier mit einem einheitlichen verfassungsgebenden Prozess zu tun haben, dessen erste Phase mit dem Konvent abgeschlossen wurde; der Prozess tritt nun in das Stadium der Regierungsverhandlungen ein und wird hoffentlich mit der Ratifizierung des zukünftigen Vertrags vollendet. Im Kern unterscheiden sich demnach diese Verhandlungen von denen, die den Verträgen von Amsterdam und Nizza vorausgingen. Das werden wir auch bei der Festlegung der Organisations- und Verfahrensaspekte der Regierungskonferenz berücksichtigen müssen.

Bei der Durchführung der am 4. Oktober beginnenden Beratungen der Regierungskonferenz besteht das primäre Anliegen der italienischen Ratspräsidentschaft darin, den vom Europäischen Rat in Thessaloniki festgesetzten Zeitplan einzuhalten. Demnach soll die Konferenz entschlossen darauf hinarbeiten, rechtzeitig bis zu den im Juni nächsten Jahres vorgesehenen Wahlen zum Europäischen Parlament ein positives Ergebnis zu erzielen.

Aus dieser Vorgabe leitet sich eines der Hauptziele des italienischen Vorsitzes ab: eine Durchführung der Konferenz auf hohem politischen Niveau und in zügigem Tempo, um bereits im Dezember zu einer allgemeinen und umfassenden Einigung über den Verfassungstext zu gelangen. Auf diese Weise wird es möglich sein, die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags - einer Verfassung für Europa, wie sie von Präsident Giscard d'Estaing bezeichnet wurde - im Zeitraum zwischen dem 1. Mai 2004, dem vorgesehenen Datum des Beitritts der zehn neuen Mitgliedstaaten, und den Wahlen zum neuen Europäischen Parlament vorzunehmen. Ein Hinziehen der Verfassungsverhandlungen über diese Termine hinaus würde zwei ernste Probleme aufwerfen, die die demokratische Legitimität und die demokratische Transparenz betreffen: zum einen würde der vom Konvent erarbeitete Verfassungskorpus schrittweise ausgehöhlt; zum anderen würden die europäischen Bürger zu den Europawahlen abstimmen, ohne Kenntnis von den konstitutionellen Umrissen der zukünftigen Union zu haben.

Der Ratsvorsitz beabsichtigt deshalb, Aufbau und Struktur des vom Konvent ausgearbeiteten Entwurfs zu bewahren. Die Stellungnahme des Europäischen Parlaments in dem bisher vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen angenommenen Text ist eine wertvolle Unterstützung für unsere Bemühungen, und ebenso wertvoll waren auch die Beiträge der Berichterstatter, die vor mir das Wort ergriffen und diese Absicht energisch bekräftigt haben.

Wir haben bereits unsere Einschätzung kundgetan, der zufolge es unzweckmäßig ist, bereits im Konvent ausführlich geführte Debatten erneut zu entfachen; sie wieder aufzurollen könnte nur zu weniger einvernehmlichen und weniger ehrgeizigen Ergebnissen führen. Deshalb darf die Konferenz das Gesamtgefüge und die Gleichgewichte des Entwurfs des Verfassungsvertrags nicht umstoßen, sondern ist vielmehr aufgerufen, jene Teile des Textes, die der Klarstellung, Ergänzung und Vervollständigung bedürfen, unter Sicherstellung maximaler Transparenz und Offenheit zu verbessern und zu vervollkommnen.

Unser Ziel ist, ein Ergebnis von hoher Qualität zu erreichen, das den Erwartungen der europäischen Öffentlichkeit gerecht wird und ein effizientes und demokratisches Funktionieren der erweiterten Union zu gewährleisten vermag.

Der Europäischen Union eine Verfassung zu geben ist eine Herausforderung nicht nur für einige Mitgliedstaaten oder für den italienischen Vorsitz, der den Rat in dieser Phase zu führen hat. Es ist eine Herausforderung für alle. Es ist eine Verpflichtung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern: wenn wir diese Herausforderung nicht meistern, wird dies, wie Außenminister Frattini in Riva del Garda zu seinen Amtskollegen sagte, eine Niederlage für die ganze Union und ein gravierender Rückschlag für unser Ziel sein, die Union als Faktor des Friedens, der Demokratie, der Stabilität und des Wohlstands zu einem einflussreichen Protagonisten auf der internationalen Bühne zu machen.

Wir dürfen uns nicht vormachen, das Endergebnis sei gesichert: eine Stagnation oder gar ein Scheitern des Prozesses ist möglich. Diesbezüglich möchte ich mit aller Deutlichkeit sagen, dass der italienische Vorsitz zu Kompromissen, die den Geist der Schlüsselelemente des Verfassungsentwurfs nicht bewahren würden, keinesfalls bereit ist.

Vor diesem Hintergrund ist nach Ansicht des Ratsvorsitzes die engere Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Arbeiten der Regierungskonferenz entscheidend, um den Verfassungskorpus des Konvents zu verteidigen und nicht in jene beschränkten nationalen Denkmuster zurückzufallen, die zu den undurchsichtigen Vereinbarungen von Nizza geführt haben.

Während der letzten Regierungskonferenz wirkte das Europäische Parlament in der Gruppe der einzelnen Vertreter mit, wo es einen konstruktiven und sehr geschätzten Beitrag geleistet hat. Da diesmal die formale Einrichtung technischer Vorbereitungsgruppen nicht vorgesehen ist, hält es der italienische Vorsitz für logisch, das Europäische Parlament voll in die Beratungen der Regierungskonferenz auf Außenministerebene einzubeziehen.

Was die Sitzungen der Staats- und Regierungschefs anbelangt, verpflichtet sich der italienische Vorsitz, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, damit eine im Vergleich zu früheren Regierungskonferenzen deutlich stärkere Beteiligung und bessere Information des Parlamentspräsidenten vereinbart wird.

Auf der jüngsten Tagung in Riva del Garda ist es nicht gelungen, diesbezüglich einheitliche Leitlinien zu entwerfen. Demnach werden die Staats- und Regierungschefs selbst anlässlich der Eröffnung der Regierungskonferenz zu einer Entscheidung in dieser Frage gelangen müssen. Dabei wird sich der italienische Ratsvorsitz von den soeben von mir dargelegten Grundsätzen leiten lassen.

Wir stehen heute am Vorabend einer entscheidenden Etappe in der Geschichte des europäischen Integrationsprozesses. Die italienische Regierung ist sich der Rolle bewusst, die das Europäische Parlament in den letzten zwanzig Jahren für eine demokratischere, geschlossenere und gerechtere Union gespielt hat. Mit dem Vertragsentwurf Spinelli wurde damals jener Wiederbelebungsprozess des europäischen Aufbauwerks eingeleitet, der - über die Einheitliche Europäische Akte und die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza - zur Vollendung des Binnenmarkts, zur Einführung des Euro, zu einer immer umfassenderen gemeinsamen Wahrnehmung der Hoheitsrechte in den Bereichen Außenpolitik, Justiz und Inneres führte. Gleichzeitig hat Ihr Parlament, direktes Sprachrohr der Völker der Union, immer umfangreichere und wirksamere Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnisse erworben. Ihre Unterstützung wird daher ausschlaggebend sein in den kommenden Monaten, die den Übergang des erweiterten Europa in eine verfassungsgebende Phase kennzeichnen werden, die den langen, von den Gründungsvätern mit den Verträgen von Rom und Paris begonnenen Weg krönen wird und uns zu einer immer engeren Union zwischen unseren Staaten und Bürgern führen muss. Diese traditionelle Gemeinsamkeit der Ansichten stärkt den Willen des italienischen Vorsitzes, ständigen Kontakt zum Europäischen Parlament zu halten: In diesem Sinne wird der italienische Staatspräsident Ciampi in der nächsten Woche zu Ihnen sprechen, um erneut den überzeugten Glauben an Europa zu bekräftigen, der zum gemeinsamen Erbe aller wichtigen politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Kräfte Italiens gehört. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich durfte zusammen mit meinem Kollegen und Freund Antonio Vitorino sowie mit Klaus Hänsch und Íñigo Méndez de Vigo an sämtlichen Beratungen des Konventspräsidiums teilnehmen. Während dieser 18 Monate haben wir gemeinsam viel gearbeitet, und da ich heute erstmals nach Abschluss der Konventstätigkeit wieder hier im Parlament das Wort ergreife, möchte ich diesen drei Kollegen persönlich in aller Öffentlichkeit meinen Dank aussprechen, ebenso wie allen Konventsmitgliedern des Europäischen Parlaments, ihren Stellvertretern und Mitarbeitern. In diesen Dank schließe ich auch die umsichtige Tätigkeit des Ausschusses für konstitutionelle Fragen unter dem Vorsitz von Giorgio Napolitano ein.

Meine Damen und Herren, wie bereits gesagt, ist der Konvent nun abgeschlossen, er hat seinen Auftrag erfüllt. Wir haben allerdings keine Zeit für Rückerinnerungen. Im Übrigen sind Rückerinnerungen meines Erachtens in politischen Fragen kein guter Ratgeber. Unsere beiden Institutionen müssen ab sofort wieder genauso entschlossen zusammenarbeiten wie bisher, um gemeinsam die sehr heikle Phase der nun bevorstehenden Regierungskonferenz zu bewältigen. Nach dieser Konferenz, deren Ergebnis - wie ich hoffe, Herr Präsident - ein neuer und effektiver Vertrag von Rom sein wird, werden das Parlament und die Kommission erneut gemeinsam dafür wirken müssen, um in der letzten und ganz und gar nicht unwesentlichen Etappe die Ratifizierung dieses Textes zu erreichen, d. h. seine Aneignung, wenn ich so sagen darf, durch die Bürger bzw. ihre Vertreter in jedem unserer Ländern.

An dieser Stelle möchte ich erneut die Anregung unterstützen, diese Ratifizierung der künftigen Europäischen Verfassung, wenn es dann so weit ist, in ganz Europa am gleichen Tag durchzuführen, natürlich nach den in den einzelnen Unionsländern geltenden Verfahren, aber zu demselben Zeitpunkt, so dass durch diesen europäischen Tag der Ratifizierung vielleicht zum ersten Mal eine wirklich europäische Debatte stattfindet und nicht 25 nationale Debatten, die getrennt voneinander geführt werden. In diesem Sinne vertrete ich heute hier im Parlament die Kommission, um Ihre Stellungnahmen zum Bericht von Herrn Gil-Robles und Herrn Tsatsos zur Kenntnis zu nehmen.

Demnächst wird also eine Regierungskonferenz eröffnet, die nicht wie die bisherigen Konferenzen dieser Art sein kann, ist oder sein wird, die nicht mit denjenigen von Amsterdam und Nizza vergleichbar sein wird, an denen ich ja teilgenommen habe und die zu einigen Fortschritten, aber auch zu vielen bedauerlichen Ergebnissen geführt haben. Inwiefern kommt dieser Konferenz eine besondere Bedeutung zu? Sie kann sich auf die fundierte Arbeit des Konvents stützen. Eine intelligente Arbeit, wie Herr Gil-Robles festgestellt hat, und ich stimme diesem Urteil zu.

Als allererste Übereinstimmung zwischen dem Parlament und der Kommission möchte ich unseren gemeinsamen Willen betonen, dass diese Regierungskonferenz die Punkte, bei denen im Konvent ein Konsens bestand, nicht in Frage stellt. Weiterhin darf, wie Sie, Herr Präsident, es formuliert haben, auch die weitgehende Ausgewogenheit des Verfassungsentwurfs nicht beeinträchtigt werden. Wir sind nämlich - und dies ist die zweite Übereinstimmung - auch hinsichtlich der positiven Ergebnisse des Konvents, die ich kurz auflisten möchte, einer Meinung: konstitutionelle Verankerung der Werte, Grundsätze, Institutionen und, auf Ersuchen der Abgeordneten im Konvent, auch der Symbole der Union; Einbeziehung der Grundrechtecharta, zu der Ihr Parlament einen wichtigen Beitrag geleistet hat; einheitliche Rechtspersönlichkeit der Union und Abschaffung der Pfeilerstruktur; Normenhierarchie; klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten innerhalb der Union; Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Gemeinschaftsmethode und der Mitentscheidung; Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Europäische Parlament; echte Fortschritte bei der Verwirklichung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts; echte Fortschritte - die hoffentlich beibehalten werden - im Verteidigungssektor. In diesem Zusammenhang hatte ich die Ehre, in der Arbeitsgruppe des Konvents zum Thema Verteidigung den Vorsitz zu führen, die insbesondere das Vorhaben eines europäischen Amtes für Rüstung und den Vorschlag für eine Beistandsklausel eingebracht hat, die einen gemeinsamen Gegenschlag der Unionsländer im Falle eines jederzeit möglichen Terrorangriffs ermöglichen wird, wie er New York und Washington am 11. September auf tragische Weise getroffen hat. Die Schaffung des Amtes eines Außenministers der Union, der das realisieren könnte, was unserer Union bisher noch fehlt, nämlich einen Ort, an dem geduldig eine gemeinsame diplomatische Kultur entwickelt wird, so dass die Europäer im Krisenfall - wir haben dies vor einiger Zeit in Bezug auf Jugoslawien und erst vor kurzem hinsichtlich des Irak erlebt - ausgehend von gemeinsamen geostrategischen Analysen gemeinsame Standpunkte vertreten können. So viel zu den wichtigsten Errungenschaften dieser Verfassung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sind uns aber auch bezüglich dessen einig, was diesem Verfassungsentwurf noch fehlt, sowie hinsichtlich der Fortschritte, um die Worte von Professor Tsatsos aufzugreifen, die wir noch erzielen und auf die wir gemeinsam hinarbeiten müssen. So schränkt dieser Entwurf beispielsweise den Bereich nicht genügend ein, in dem die Einstimmigkeitsregel das gemeinsame Handeln lähmt und weiterhin lähmen wird. Er stattet die Union nicht mit den Instrumenten und Verfahren aus, die sie, wie wir derzeit beobachten können, in dem entscheidenden Bereich des wirtschaftspolitischen Handelns benötigt. Der Entwurf sieht keine Möglichkeit vor, weniger bedeutsame Verfassungsbestimmungen flexibler ändern zu können.

Im Übrigen hat sich die Kommission, wie Sie wissen, auch mit den Bestimmungen des Verfassungsentwurfs befasst, die ihre eigene Zusammensetzung betreffen. Sie hat sich für eine bessere Zusammensetzung als die derzeit im Verfassungstext vorgesehene eingesetzt. Auch zu diesem Thema und in diesem Sinne haben sich die beiden Berichterstatter, Herr Gil-Robles und Herr Tsatsos, vorhin geäußert.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, viele der hier Anwesenden haben während dieser 18-monatigen Tätigkeit eine Art Begeisterung, ich würde sogar sagen eine Art Beflügelung darüber verspürt, dank eines erstmals offenen und transparenten Verfahrens direkt am Erfolg dieser Verfassung beteiligt zu sein. Auch wenn nicht unbedingt alle europäischen Bürger erreicht wurden, so wurde doch zumindest zum ersten Mal ein bedeutendes europäisches Treffen auf andere Weise vorbereitet als hinter den verschlossenen Türen einer diplomatischen Konferenz. Heute müssen wir uns jedoch im Klaren sein, dass nunmehr eine neue und andersartige Phase beginnt, nämlich die der Regierungskonferenz. Doch jeder muss wissen, die Kommission wird diese neue Etappe mit derselben Geisteshaltung angehen wie den Konvent, mit demselben Willen, zusammen mit Ihnen an der Umsetzung der gemeinsamen Prioritäten zu arbeiten. Wenn wir wollen, können wir den Verfassungsentwurf in einigen wenigen Punkten verbessern, ohne deshalb seine generelle Ausgewogenheit in Frage zu stellen. Wir können alle Bestimmungen dieses Entwurfs klarer formulieren, insbesondere hinsichtlich ihrer Tragweite, um Missverständnisse oder Unklarheiten vor der Ratifizierung des Textes auszuräumen. Und schließlich können wir darauf achten, dass die Regierungskonferenz die juristische Endbearbeitung, die ihr vom Konvent aufgetragen wurde, vornimmt.

Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass unsere beiden Institutionen, abgesehen von einigen semantischen Unstimmigkeiten, inhaltlich weitgehend einer Meinung sind. Wie die Kommission in ihrer am 17. September verabschiedeten Stellungnahme festgestellt hat, kommt es darauf an - ich betone dies nochmals -, dass die bevorstehende Regierungskonferenz die generelle Ausgewogenheit des Verfassungsentwurfs nicht in Frage stellt, und ich möchte noch einmal die Entschlossenheit unseres Kollegs - die unseres Präsidenten, die von Antonio Vitorino und vor allem die meinige - hervorheben, die italienische Präsidentschaft bei der Umsetzung dieses gemeinsamen Ziels entschlossen zu unterstützen. Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Ich möchte mich, auch im Namen meiner Fraktion, bei den Berichterstattern Gil-Robles und Tsatsos außerordentlich bedanken, weil sie, wie nicht anders zu erwarten war, eine hervorragende Arbeit geleistet haben, aber auch weil dies eine Arbeit ist, die politisch Sinn macht, denn sie besagt, dass wir mit manchen Dingen nicht zufrieden sind, dass man bei manchen Dingen sehr viel weiter hätte gehen können, dass man aber aus Gründen der Kompromissfindung und der Balance einen Weg gefunden hat, den man annehmen sollte.

Ich finde, es ist eine wichtige Botschaft, dass die italienische Ratspräsidentschaft eben dasselbe zum Ausdruck gebracht hat und dass es aus diesem Grunde im Rahmen der Regierungskonferenz eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Parlament und italienischer Ratspräsidentschaft geben kann. Wir müssen sehen, dass dieser Verfassungsentwurf in nahezu allen Bereichen einen erheblichen Fortschritt bedeutet. Während Nizza nur die formalen Voraussetzungen für die Erweiterung geschaffen hat, schafft diese Verfassung die entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass die größere Gemeinschaft auch Lebensfähigkeit besitzt, Lebensfähigkeit, die in einer größeren Handlungsfähigkeit, einem verbesserten Entscheidungsmechanismus und der Ausdehnung des Prinzips der Mehrheitsentscheidung zum Ausdruck kommt. Da hätte man sicherlich mehr machen können, aber ich glaube, der Fortschritt ist klar ersichtlich.

Wir müssen sehen, dass die grundsätzliche Struktur dadurch verändert wird, dass das Pfeiler-Prinzip beseitigt wurde und es in der Verfassungswirklichkeit Entwicklungsmöglichkeiten gibt. Ich glaube, dass das demokratische Prinzip entscheidend gestärkt wurde. Im Vertrag von Amsterdam wurde dem Mitentscheidungsrecht zum Durchbruch verholfen, und hier sind wir auf dem Wege, es zu komplettieren und das Europäische Parlament wirklich zum handlungsfähigen, mitentscheidenden Organ in nahezu allen Fragen des Gemeinschaftsrechts zu machen. Darüber hinaus muss man sehen, dass durch die Öffnung des Rates gegenüber der Öffentlichkeit bei der Gesetzgebung ein dramatischer Fortschritt in Form von mehr Transparenz erreicht werden kann. Ich halte es für einen entscheidenden Punkt, dass wir eine transparente Union haben, bei der der Bürger feststellen kann, wer für was verantwortlich ist, um den Verantwortlichen beschimpfen und bestrafen zu können. Ich glaube, wenn der Bürger nicht versteht, wie Entscheidungen zustande kommen und wer sie zu verantworten hat, kann man keine Akzeptanz von ihm erwarten. Ich hoffe, dass gerade an dieser Stelle der Einfluss nationaler Ministerien nicht so stark sein wird, um diese Möglichkeit der Transparenz zunichte zu machen.

Ich glaube, es bedeutet einen entscheidenden Fortschritt, dass wir über eine Kompetenzordnung verfügen, die es uns in Zukunft sehr viel leichter machen wird, klar zu sagen, wo Europa zuständig ist und wo nicht. Auch dies ist wichtig, damit die Staaten nicht das Gefühl haben, ihre Identität zu verlieren, dass Europa alles an sich heranzieht. Wenn die Ordnung der Kompetenzen klar ist, kann man für den Bereich der Kompetenzen auch verbesserte Entscheidungsverfahren und größere Handlungsfähigkeit verlangen und die Grauzonen werden vermindert. Dies ist mit dem Prinzip der Subsidiarität verbunden. Das ist meiner Meinung nach ein wirklich substanzieller Fortschritt, weil es auf diese Art und Weise möglich geworden ist, dass die nationalen Parlamente die Chance und damit auch das Gefühl haben, Einfluss zu nehmen, wenn sie meinen, dass eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips vorliegt. Ich glaube, dass es auch für die Hygiene innerhalb der Gemeinschaft von außerordentlich großer Bedeutung ist, dass die nationalen Parlamente diese Rolle erlangt haben, ohne dass die Ebenen vermischt oder Entscheidungsverfahren verkompliziert worden sind.

Wichtig ist auch, dass Europa dem Bürger näher gebracht wurde, denn mit der Europawahl wird man in Zukunft über den Kommissionspräsidenten entscheiden. Der Bürger ist Träger dieser Union. Mit der Charta der Grundrechte wird der Bürger auch ein handelndes und geschütztes Subjekt der Union. Ich glaube, dass dies in Zukunft von großer Bedeutung sein wird. Wir müssen innerhalb der Europäischen Union auch sicherstellen, dass die Balance zwischen großen und kleinen, armen und reichen, neuen und alten Mitgliedern gewährleistet ist, dass gerade die kleinen Länder das Gefühl haben, über die Balance in den Institutionen in dieser Union ihren Standpunkt vertreten und ihre Identität verteidigen zu können. Die Rücksichtnahme auf kleine Länder macht die Stärke der großen aus. Ich denke, dass wir dies in die Balance mit einbringen müssen, wie wir auch deutlich machen müssen, dass etwa im Bereich der strukturellen Zusammenarbeit in der Verteidigung und in anderen Bereichen, wenn einige vorangehen, die Tür immer offen sein muss für alle, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen wollen und wir keine neue Hindernisse schaffen dürfen. Es muss völlig klar sein, dass diese Verfassung vielleicht die letzte Chance ist, ein Europa der Gleichberechtigung, und nicht ein two-tier-Europe zu verwirklichen. Angesichts der Erweiterung der Europäischen Union ist es wichtig, dass wir dies zu erreichen versuchen.

Gestatten Sie mir ein letztes Wort: Die Europäische Union ist auch eine Union der Werte, wie es in der Charta der Grundrechte und in der Präambel zum Ausdruck kommt. Wenn wir die Kraft besitzen sollten, das Religiöse im Sinne der Toleranz mit dem Wort christlich zu verbinden, wäre auch das sicherlich ein Fortschritt im Sinne unserer Bürger! Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich ankündigen, dass ich die Hälfte meiner Redezeit an Herrn Napolitano, den Vorsitzenden des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, abtrete. Nach all den Jahren begreife ich noch immer nicht die Kriterien für die Zuweisung der Redezeit in diesem Parlament. Ich glaube, Herrn Napolitano als Vorsitzendem des Ausschusses für konstitutionelle Fragen würde eine Redezeit unabhängig von den Fraktionen zustehen, doch das ist nicht der Fall. Ich bitte Sie, dies an den Präsidenten des Parlaments weiterzuleiten.

Zum Zweiten möchte ich die Unterstützung der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas zum Bericht Tsatsos/Gil-Robles zum Ausdruck bringen. Meine Kolleginnen und Kollegen werden sich eingehender und mit größerer Sachkunde als ich der konkreten Analyse jener Aspekte widmen, die wir für grundlegend erachten. Nachdem ich Kommissar Barnier gehört habe und das Dokument der Kommission kenne - die meiner Ansicht nach ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge und ihrer Aufgabe, Vorschläge zu unterbreiten, gerecht wird, und die ihre Bedeutung im Hinblick auf das institutionelle Gleichgewicht hat, - möchte ich an dieser Stelle bemerken, dass, wie mir scheint, eine große Übereinstimmung herrscht zwischen dem, was dieser Bericht in der Einschätzung der nicht gut gelösten Aspekte sagt und dem, was die Kommission erklärt. Wir werden einen Weg suchen müssen, um dieses Gleichgewicht, das wir alle als wesentlich im institutionellen Dreieck einfordern, beizubehalten.

Ich würde gern im Einzelnen auf die künftige Reform der Verfassung eingehen. Kommissar Barnier legte uns nahe, alle am selben Tag symbolisch abzustimmen. In Bezug auf die anhängigen Themen - die Gegenstand einer Evolutivklausel, der 'Rendezvous-Klausel' sind -, ist es durchaus vernünftig, nach Lösungen zu suchen, mit denen es möglich wird, unsere Probleme zu bewältigen. Ich hoffe, die italienische Präsidentschaft kann dies tun.

Ausgehend davon, Herr Präsident, und nachdem ich dem amtierenden Ratspräsidenten zugehört habe, unterbreite ich einen Änderungsantrag 'in voce' zum Text Tsatsos/Gil-Robles. In der besten Absicht sagte uns der amtierende Ratspräsident, dass die italienische Präsidentschaft ihr Versprechen einhalten will, das sie in diesem Parlament gegeben hat, doch er sagte uns auch ganz diplomatisch, dass es ihr in Riva del Garda nicht gelungen ist. Ich glaube, wir müssen die Dinge klar und deutlich aussprechen. Es wäre nicht annehmbar, nach dem Konvent zu hören: 'Es ist Zeit, ins Bett zu gehen, Kinder, wir sprechen jetzt über ernste Dinge'. Das kann nicht sein und ist nicht akzeptabel, nicht nur aus der Sicht der Transparenz, sondern der demokratischen Verantwortung.

Deshalb, und nachdem ich gesehen habe, was in Riva del Garda diskutiert wurde - denn das Dokument, von dem wir Kenntnis genommen haben, entspricht nicht dem, was die italienische Präsidentschaft hier erklärt: Dass wir Beobachter auf der gleichen Ebene wie so respektable Länder wie Rumänien, Bulgarien oder die Türkei sein werden, weist dem Europäischen Parlament keinen sehr würdigen Platz zu -, würde ich vorschlagen, im Absatz 37 die Formulierung zu ändern und anstatt 'begrüßt entschieden die Zusage der italienischen Präsidentschaft' zu sagen: 'bringt seine Sorge und Unzufriedenheit in Anbetracht der Nichterfüllung der Zusagen der italienischen Präsidentschaft gegenüber dem Parlament durch den Rat zum Ausdruck'.

Dies entspricht der gegenwärtigen Realität. Die italienische Präsidentschaft hat gute Absichten, aber der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert. Wir müssen erreichen, dass wir eine würdige Vertretung haben, die den Gegebenheiten Rechnung trägt.

Abschließend, Herr Präsident, unterbreite ich der italienischen Präsidentschaft einen Vorschlag, den sie an den Rat weiterleiten möge. Die meisten Außenminister waren Mitglieder des Konvents. Wir laden die nationalen Abgeordneten, die Mitglieder des Konvents waren, in den Ausschuss für konstitutionelle Fragen ein. Ich glaube, diese Einladung sollte auf die Minister und den Rat ausgedehnt werden, um die Möglichkeit zu haben, öffentlich über diese Fragen zu debattieren, denn das fordert die europäische Öffentlichkeit. Herr Präsident, wir hatten einige Wochen Zeit, den Entwurf des Verfassungsvertrags sorgfältig zu prüfen. Diejenigen von uns, die im Konvent vertreten waren, sehen mit Freude, dass die meisten Mitglieder des Europäischen Rates trotz ihrer zunächst kritischen Haltung nun offenbar bereit sind, das Ergebnis des Konvents mit wenigen Einschränkungen zu akzeptieren. Sie alle wissen, dass sie selbst alternative und konsensfähigere Lösungen präsentieren müssen, wenn der vom Konvent vorgelegte Verfassungsentwurf von der Regierungskonferenz verworfen wird.

Wie es scheint, hat Premierminister Blair die bisherige Position der britischen Regierung zur Verteidigungspolitik aufgegeben, und dies verdient besondere Anerkennung. Beim Spitzengespräch am Wochenende in Berlin signalisierte Premierminister Blair Bereitschaft, die Vorschläge des Konvents für eine strukturierte Zusammenarbeit innerhalb und außerhalb der NATO zu akzeptieren. Dieses Konzept sieht vor, dass eine Kerngruppe von Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, den Aufbau einer Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik entschlossen und zügig vorantreibt.

Es spricht für das Konventverfahren, dass es einer so kritischen Bewertung standhält, insbesondere von Seiten dieses Hauses, das in diesen Fragen für seine unnachgiebige Haltung bekannt ist.

Der Konvent hat alle Möglichkeiten geprüft, alle strittigen Punkte überarbeitet und sich schließlich auf einen breiten politischen Ansatz geeinigt, bei dem wir die gemeinsamen Interessen Europas als zentrales Element unserer Arbeit betrachtet haben. Daher wird in diesem Entschließungsantrag zu Recht verlangt, den Geist der Transparenz, des Pluralismus und des politischen Engagements, der den Konvent geprägt hat, auch in die Regierungskonferenz zu tragen.

Ich begrüße die Vorschläge des Präsidenten, auf die Einrichtung technischer Arbeitsgruppen zu verzichten. Ich befürworte die Vorschläge ausdrücklich, die eine stärkere Vertretung des Europäischen Parlaments in der Regierungskonferenz vorsehen. Vielleicht kann dieses Thema vor der Regierungskonferenz am 4. Oktober im Rat Allgemeine Angelegenheiten, der nächste Woche stattfinden wird, noch einmal angesprochen werden. In einer Regierungskonferenz mit mehr demokratischen Elementen und weniger Diplomatie wird es leichter und sehr viel schneller möglich sein, eine Einigung zu erreichen.

Herr Präsident, der Konvent hat eine bedeutsame Arbeit geleistet, indem er der Union den Text einer Verfassung übergeben hat, die wirksam zur Gestaltung unserer Zukunft beitragen wird.

Diese Arbeit muss zwar gegen Verleumder und Gegner verteidigt werden, doch muss sie auch weiter verbessert werden - es stimmt nicht, dass es keine Spielräume dafür gibt -, und es gilt, jenen, die nichts mehr verändern wollen, eine Abfuhr zu erteilen, denn sonst wird die gesamte Arbeit zunichte gemacht.

Deshalb teile und unterstütze ich die proaktive Auffassung von Kommissionspräsident Prodi, der den Wert des Textes erkennt, sich jedoch auch der Grenzen und Risiken bewusst ist, die sich daraus ergeben können. Ich nenne ganz konkret die Korrekturen, die ich für notwendig und möglich halte. Dabei geht es nicht um ungenügende Inhalte und unzureichende soziale Rechte, die bekanntlich aus den gegenwärtigen konkreten Kräfteverhältnissen resultieren. Es ist beispielsweise kein Zufall, dass der Kommunist Umberto Terracini den Vorsitz der Verfassungsgebenden Versammlung führte, die nach dem Krieg die glänzende italienische Verfassung ausgearbeitet hat, während unser Konvent unter dem Vorsitz des äußerst ehrenhaften, jedoch äußerst gemäßigten Herrn Giscard d'Estaing tätig war.

Ich beziehe mich daher auf institutionelle Fragen im engsten Sinne: Erstens würde es zwischen einem nicht mehr nach dem Rotationsprinzip eingesetzten, sondern hauptamtlichen und für längere Zeit im Amt verbleibenden Ratspräsidenten und dem Kommissionspräsidenten zu Überschneidungen und Gegensätzen kommen, was zur Lähmung der Institutionen führen und sie in eine Krise stürzen würde; zweitens muss das Einstimmigkeitsvotum für alle Bereiche abgeschafft werden, weil das Vetorecht jederzeit jedweden Erneuerungsprozess blockieren kann; drittens brauchen wir eine gemeinsame Außenpolitik, flankiert von europäischen Militärstreitkräften, die es uns durch die Überwindung der NATO ermöglichen würden, nicht nur eine eigenständige, sondern eine ausgleichende Rolle zu der unilateralen, imperialistischen Macht, die heute in der Welt präsent ist und sie bedroht, zu spielen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Parlament - so hoffe ich - wird sich heute mit großer Mehrheit hinter den Entwurf des Konvents stellen. Es gibt große Einigkeit in diesem Haus, dass das Beste des Konvents darin lag, dass er keine Regierungskonferenz war. Er war parlamentarisch dominiert, er war öffentlich, er stand im Dialog mit den Bürgern und der Zivilgesellschaft, er hatte viele Monate Zeit zu arbeiten. Das Schlechteste am Konvent war, dass er am Ende doch noch zu einer Regierungskonferenz wurde. Verhandlungen und Gefeilsche hinter den Kulissen, nationale Eigeninteressen gegen europäische, Vetodrohungen bestimmten den Abschluss.

Wenn der Konvent frei war, war er erfolgreich. Er folgte einer konstitutionellen Logik, er nahm eine Entwurfshaltung zur Zukunft Europas ein. Die Ergebnisse waren der Entwurf einer europäischen Demokratie, die Charta der Grundrechte, eine republikanische Grundordnung für Europa, Handlungsfähigkeit und die Möglichkeit für eine neue Rolle in der Welt. Wenn der Konvent sich dem Druck der Regierungen beugte und sich in seinem Interessensdickicht verirrte, dann war er erfolglos. So haben wir keinen europäischen Sozialvertrag, keine europäische Sozialordnung, zu wenig Mehrheitsentscheidungen und noch immer Ratsgesetze usw. Dann ging es nicht um die Frage, was wir für Europa tun können, sondern was wir Europa vorenthalten können. Jetzt erheben viele Regierungen den Ruf nach einer 'echten' Regierungskonferenz. Das ist eine gefährliche Drohung mit einer höchst prekären Legitimation.

Meine Damen und Herren, Plus und Minus ist in der Mathematik Minus. Welchen Sinn soll es haben, einer erfolgreichen Methode - dem Konvent - eine chronisch erfolglose Methode - die Regierungskonferenz - aufzuzwingen? Das Ende, das Ergebnis wird nach dieser einfachen Mathematik das Ergebnis einer Regierungskonferenz sein, ein Nizza II. Nicht der größte gemeinsame Nenner, sondern der kleinste. Und die Regierungen - waren sie nicht vertreten im Konvent? Höchstrangig? Haben sie ihren Standpunkt nicht brachial durchgesetzt? Herr Kommissar Barnier, waren Sie nicht im Konvent? Haben Sie nicht einem großen Kompromiss zugestimmt? Ist die Kommission wirklich in der Lage, die historische Verantwortung zu übernehmen, den Regierungen die Türe zu öffnen für eine einseitige Veränderung dieses historischen Konsenses im Namen ihrer Interessen? Werden Sie da nicht zum Wasserträger zerstörerischer Kräfte? Ihr Platz, Herr Kommissar, ist an der Seite des Europäischen Parlaments, das für diesen Kompromiss kämpft. Das werden Sie zu verantworten haben, das ist vielleicht der schwerste Fehler, den die Kommission in ihrer Amtszeit zu verantworten hat.

Was kann die Regierungskonferenz tun, ohne diesen Konsens zu zerstören, ohne hinter verschlossenen Türen das alte Gefeilsche von Nizza fortzusetzen? Sie sollte den Entwurf des Konvents akzeptieren, sie sollte im Geiste der Mehrheit des Konvents jene Fragen behandeln, die sie im Konvent blockiert hat, worüber es keinen Konsens gibt, vor allem die Revisionsklausel. Dazu hat der Konvent keinen Konsens gefunden; bei der Veränderung der Verfassung in der Zukunft sollte die Regierungskonferenz eine demokratische Mehrheit ermöglichen. Ferner sollte sie die Widersprüche zwischen Teil 1 und Teil 3 auflösen, die vor allem auf die Interventionen der Regierungen zurückgehen. Wenn wir den Menschen im Teil 1 die soziale Marktwirtschaft versprechen und im Teil 3 die freie, ungezügelte Wettbewerbsgesellschaft, dann ist das unredlich gegenüber den Bürgern. Wenn wir im Teil 1 die Vollbeschäftigung versprechen und im Teil 3 nur den hohen Beschäftigungsgrad, dann ist das ein Trick, der das Vertrauen in Europa nicht stärken wird.

Herr Präsident, wenn wir in diesem historischen Augenblick falsch entscheiden, werden wir Europa in eine Krise führen. Wir haben nichts mehr, wenn wir nach der Methode der Regierungskonferenz auch die Methode des Konvents zerstören und diskreditieren. Was bleibt uns dann in der Krise? Daher - so schwer uns allen auch dieser Kompromiss gefallen ist - sollten wir den Konvent zur Zukunft Europas verteidigen. Herr Präsident, werte Abgeordnete! Eifrige Befürworter des Konvents wollen den neuen Vertrag am 9. Mai nächsten Jahres unterzeichnen, dem Jahrestag der Schuman-Erklärung von 1950. Doch sollten wir genau auf Robert Schuman hören! Seine exakten Worte waren: 'Europa lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.' Ich wiederhole: Es lässt sich nicht mit einem Schlage herstellen und auch nicht durch eine einfache Zusammenfassung: Es wird durch konkrete Tatsachen entstehen, die zunächst eine Solidarität der Tat schaffen.

Schauen wir einmal, womit wir es zu tun haben. Wir haben einen Konvent, der, wie Herr Giscard d'Estaing uns hier sagte, 1 800 Reden und Tausende Änderungsvorschläge hervorbrachte. Aber es gab nicht eine Abstimmung. Keine einzige Abstimmung. Dieser Prozess war nicht demokratisch, weder im Grundsatz noch in der Praxis, und er hat sein Mandat weit überschritten. Was würde es denn dann bedeuten, wenn die Schlussfolgerungen des Konvents als endgültig durchgesetzt würden, wie es die Berichterstatter gern hätten, und sich dabei rücksichtslos über die Befugnisse und Zuständigkeiten hinwegsetzen würden, die nur der Regierungskonferenz demokratisch gewährt werden? Es würde einen Schlag gegen Robert Schuman bedeuten.

Werfen wir doch noch einmal einen Blick auf den Text des Konvents, der - wenn es nach seinen Befürwortern ginge - mit Gewalt als Verfassung verankert werden sollte. Was sehen wir? Wir sehen einen Versuch, Europa 'auf einen Schlag' herzustellen, indem ein bewährtes Gleichgewicht durch eine 'einfache Zusammenfassung' ausgehebelt wird. Ein weiterer Schlag gegen Schuman. Erinnern wir uns ferner, was vor einigen Wochen auf der Planungssitzung der Regierungskonferenz in Riva del Garda geschah. Mehrere Mitgliedstaaten, mehrere Länder äußerten starke Vorbehalte gegenüber dem Text des Konvents. Die Fraktion Union für das Europa der Nationen hat diese Vorbehalte in die Änderungsanträge aufgenommen, die sie zu diesem Bericht eingereicht hat, und zwar zur Zusammensetzung der Kommission, zum Ratsvorsitz, zur Rolle des Christentums usw.

Auf diese Kritik reagierte Joschka Fischer unverhohlen in Form der Finanziellen Vorausschau für 2007-13. Die Presse hat die Drohung des deutschen Ministers ganz richtig als unüberlegte haushaltspolitische Erpressung eingestuft. Worauf läuft das hinaus? Es läuft auf die Negierung der 'konkreten Tatsachen' hinaus, die Schritt für Schritt eine Solidarität der Tat schaffen. Genau dafür ist Schuman am 9. Mai 1950 eingetreten.

Deshalb fordert meine Fraktion mit vereinter Stimme die Regierungskonferenz dringend auf, bei der Methode Schumans nach wirklicher Inspiration zu suchen und den 9. Mai niemals zu vergessen. Darum rufe ich die italienische Präsidentschaft auf, sich nicht von Drohgebärden, Restriktionen oder Erpressungen durch Mitgliedstaaten einschüchtern zu lassen, sondern freie, gleiche und offene Debatten zu fördern. In unserer Verantwortung liegt es zu verhindern, dass durch die Eile und den Druck einiger weniger gegen die Herrschaft der Demokratie das wunderbare Gebäude zerstört wird, dessen Grundstein mit dem Vertrag von Rom gelegt wurde.

Herr Präsident, ich habe die italienische Präsidentschaft vor ihrem Zeitplan für die Regierungskonferenz gewarnt. Im Herbst sind 12 Sitzungstage für Verhandlungen über eine Verfassung angesetzt, von der nur wenige überhaupt etwas wissen. Die Verfassung soll am 13. Dezember beschlossen und am 9. Mai unterzeichnet werden, dann können wir in Wahlen und Volksentscheiden abstimmen, aber die Verfassung nicht mehr ändern. Das ist nicht fair und erst recht nicht demokratisch.

Die Völker Europas haben noch nicht um eine Verfassung gebeten. Kein Volk ist vernünftig über die Pläne der EU-Elite informiert worden, die Wählermacht nach Brüssel zu verlegen. Im Verfassungsausschuss haben wir mit 22 gegen 3 Stimmen beschlossen, alle Länder - in denen das möglich ist - aufzufordern, eine Volksabstimmung durchzuführen. Dieser Beschluss wird von der Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede vorbehaltlos unterstützt. Er sollte jetzt verwirklicht werden. Denn erst wenn die Leute wissen, dass sie über die Pläne abstimmen sollen, werden sie anfangen, sich dafür zu interessieren. Wenn es ernst wird, werden sich die Leute auch mit diesen Plänen befassen. Wenn sich alle EU-Staaten dafür entscheiden, eine Volksabstimmung zusammen mit den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni durchzuführen, eröffnen wir damit die Möglichkeit einer ersten gesamteuropäischen Debatte. Dann wird sich zeigen, ob wir auch zu einer gemeinsamen Schlussfolgerung gelangen können.

Ich glaube und hoffe, dass die Wähler den Entwurf ablehnen werden, der unter der mäßig autoritären Führung von Giscard d'Estaing ausgearbeitet wurde und der Konsens genannt wird. Ich habe 200 Unterschriften gesammelt, um das Verfahren umzukehren, sodass die Offenheit am Anfang steht. Sämtliche Abgeordnete der nationalen Parlamente haben unterschrieben, alle Mitglieder des Europäischen Parlaments außer Herrn Duhamel haben die Petition unterstützt - trotzdem hat sie keinen Eingang in den Abschlussbericht gefunden. Ich habe 123 Unterschriften gesammelt, um zu erreichen, dass jedes Land auch in Zukunft einen Kommissar stellt - trotzdem ist dies nicht Teil des Konsenses geworden. Stattdessen soll es eine Aufteilung in Kommissare mit und ohne Stimmrecht geben - ein Vorschlag, der im Konvent erst in allerletzter Minute vorgelegt und diskutiert worden ist. Kernpunkt des Verfassungsentwurfs ist die Übertragung weiterer Befugnisse von unseren parlamentarischen Demokratien auf die Beamten und Lobbyisten in Brüssel.

Viele Entscheidungen, die heute von den Wählern durch eine Wahl revidiert werden können, werden demnächst nicht mehr durch die Wähler unserer Länder geändert werden können. Unsere Demokratien werden stark beschnitten, und die nationalen Parlamente geben viel mehr Macht ab, als das Europäische Parlament hinzugewinnt. Wenn unsere Demokratie eingeschränkt werden soll, muss das wenigstens von den Wählern selbst durch Volksabstimmungen demokratisch beschlossen werden. Deshalb sollten wir die Regierungskonferenz auffordern, alle Länder anzuhalten eine Volksabstimmung durchzuführen. Man sollte auch zwei unterschiedliche Vorschläge ausarbeiten, einen für eine demokratische Bundesstaatsverfassung und einen Vertragsentwurf für ein Europa der Demokratien. Dann können wir es den europäischen Wählern überlassen, über unsere gemeinsame Zukunft zu entscheiden.

Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesen Tagen sehen wir unsere Staats- und Regierungschefs nacheinander an der Tribüne der Vereinten Nationen vorbeimarschieren. Europa aber ist nicht vorbeimarschiert. Ich glaube, dieses Bild genügt, um große Diskussionen zu vermeiden und vor allem auf die Defizite dieses Konvents hinzuweisen.

Zweifellos ist dieser Verfassungsentwurf Ausdruck einer fleißigen institutionellen Bastelarbeit, die schwer zu erklären, noch schwerer zu begreifen und infolgedessen wenig geliebt ist. Es handelt sich um ein kompliziertes, komplexes und wie ich fürchte wenig funktionales Werk. Es gibt unbestritten Verbesserungen hinsichtlich der internen Politikbereiche, die die Unionsbürger und unser Leben betreffen - die so genannten 'kollateralen' Bereiche -, doch das Problem, das in dieser Verfassung nicht behandelt und nicht gelöst wird, betrifft die Festlegung der Rolle, der Verantwortung, der Instrumente und Verfahren, die notwendig sind, um Europa nicht nur zu dem zu machen, was es schon ist - eine große Wirtschaftsmacht -, sondern auch zu dem, was es sein müsste, nämlich ein politischer Koakteur, der sich seiner weltweiten Verantwortung bewusst ist.

Wir haben nicht einmal versucht, dem zu entsprechen. Der Verfassungsentwurf vermittelt den Eindruck eines introvertierten, eines Nabelschau betreibenden Europas, das selbstverständlich auf den Wohlstand seiner eigenen Bürger bedacht ist, sich jedoch nicht mit Strukturen und Verfahren ausstattet bzw. keine Verpflichtungen übernimmt oder überhaupt etwas unternimmt, um der über seine Grenzen hinaus gehenden Verantwortung - die es durchaus trägt - gerecht werden zu können.

Wir statten uns ja nicht einmal mit den erforderlichen Instrumenten aus, um diesem Bedürfnis nach Europa, diesem Appell an Europa, dieser Forderung nach Europa - die in so vielen Teilen der Welt, angefangen beim Nahen Osten und dem südlichen Mittelmeerraum, so vehement erhoben wird -, diesem Bedürfnis nach europäischen Werten, nach einer Teilhabe an einer wesentlich gerechteren, d. h. auf den Menschen-, Bürger- und politischen Rechten basierenden Entwicklung, gerecht zu werden. Mit diesem Verfassungsentwurf verdammen wir uns dazu, stets und überall - selbstverständlich murrend - im Schlepptau anderer zu hängen. Das Ganze ist zu einfach, vor allem aber widerspricht es meines Erachtens dem Geist und den Zielen Europas und insbesondere den Verpflichtungen, die wir als Europäer gegenüber Völkern haben, die, selbst wenn sie nicht zu Europa gehören, uns dennoch nahe stehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als alte und zunehmend überzeugte Föderalistin glaube ich aus politischem Realismus und aus Liebe zu Europa, das sich durch seine Erfolge gestärkt fühlen müsste, um zumindest in den benachbarten Gebieten weitere Erfolge zu fördern, dass dieser Verfassungsentwurf eine verpasste Gelegenheit ist, unter der andere zu leiden haben werden. Vielleicht werden wir Europäer unsere Lebensbedingungen verbessern, doch andere werden unter unserer kleinlichen Engstirnigkeit und großen Mittelmäßigkeit leiden, just weil wir beschlossen haben, lediglich eine große Wirtschaftsmacht zu bleiben. Das genügt aber nicht. Das bedeutet es nicht, Europäer zu sein, zumindest nicht für mich! Herr Präsident! Seitens des Ausschusses für Haushaltskontrolle begrüßen wir den Bericht der Herren Gil-Robles Gil-Delgado und Tsatsos und beglückwünschen die Berichterstatter dazu.

In unserer Stellungnahme haben wir einige wenige Punkte aus unserem Arbeitsbereich zur Klarstellung vorgelegt. Erstens: Seiner institutionellen Stellung entsprechend sollte der Europäische Rechnungshof im Verfassungsentwurf bereits unter den Organen erwähnt werden und später sollten auch seine Aufgaben deutlicher formuliert werden. Zweitens: Die Entlastung - auch die der Agenturen - sollte unter den Haushalts- und Finanzgrundsätzen erwähnt werden, um die demokratische Kontrolle durch das Parlament zu verdeutlichen. Drittens: Zur Schaffung einer europäischen Staatsanwaltschaft stützen wir uns auf den ursprünglichen Antrag der Parlamentsdelegation im Konvent und empfehlen, die Einrichtung dieser Staatsanwaltschaft klar zu fassen, nicht als Kann-Bestimmung, und die jetzige Einstimmigkeit im Rat durch das Gesetzgebungsverfahren, sprich qualifizierte Mehrheit, zu ersetzen. Wir glauben, dass diese Empfehlungen zur Verwirklichung eines Europa der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Verfassung beitragen würden. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entwicklung des europäischen öffentlichen Rechts, vom Westfälischen Friedensvertrag bis zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, erlaubt es uns heute, die neue, einstmals undenkbare Vorstellung von einem Verfassungsvertrag zu akzeptieren, der in einigen Teilen die Merkmale eines Vertrages und in anderen Teilen die Merkmale einer Verfassung besitzt.

Der heute von uns behandelte Entwurf stellt einen großen Fortschritt dar, insbesondere beim Aufbau eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Es handelt sich um einen Fortschritt, weil auf diesen Bereich weitgehend die Gemeinschaftsmethode angewandt wird, welche die einzige Beschlussfassungsmethode in einem föderierten Europa sein müsste, weil sie die Werte der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit wahrt, die beide auf dem Grundsatz beruhen, dass die Gesetze von den Volksvertretern und die europäischen Gesetze infolgedessen vom Europäischen Parlament angenommen werden müssen. Sie wahrt außerdem das Kriterium, wonach die Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden müssen, welche die Einheit stärker hervorhebt, während die Einstimmigkeit Partikularinteressen und Spaltungen unterstreicht: dort, wo diese Methode angewandt wird, schreitet Europa in Richtung Zukunft voran; dort, wo die ausschließliche Macht der Regierungen bestehen bleibt, fällt Europa in die Vergangenheit, in seine tragische Vergangenheit zurück.

Herr Präsident! Aus der Sicht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ist die Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens grundsätzlich sehr zu begrüßen. Uns geht es allerdings nicht weit genug, weil wichtige, für das Funktionieren des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Währungsunion entscheidende, Politikbereiche ausgenommen sind. Besonders bedauerlich ist, dass durch die Verfahrensvereinfachung die Mitbefassung sogar noch in ihrem Status gemindert wurde, weil die Verfahren der Zusammenarbeit auf die Konsultation reduziert wurden. Von daher sind wir damit natürlich nicht zufrieden, insbesondere nicht im Bereich der Wettbewerbspolitik oder der Steuerpolitik, wo eine unmittelbare Binnenmarktrelevanz gegeben ist.

Ich möchte aber auch noch darauf hinweisen, dass wir uns die Einsetzung eines Wirtschaftsministers gewünscht hätten, um insbesondere in der Eurozone einen qualitativen Sprung im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele von Lissabon erreichen zu können. Ferner halte ich es für bedauerlich, dass wir die Konstitutionalisierung des Lissabon-Prozesses nicht durchsetzen konnten. Daher kann von einer echten europäischen Wirtschaftsverfassung in diesem neuen Verfassungsvertrag nicht die Rede sein. Allerdings möchte ich begrüßen, dass die Werte und Ziele der Union an nachhaltiges Wachstum, Vollbeschäftigung, Solidarität wie auch soziale Marktwirtschaft, Wettbewerb und Freiheit geknüpft sind.

Herr Präsident! Ich möchte der Diskussion eine Fußnote hinzufügen. Noch immer werden die Vorrechte und Befreiungen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in dem Protokoll aus dem Jahre 1965 geregelt, das auf die Parlamentarische Versammlung zugeschnitten war, die es damals gab. In einem Schreiben an die Außenminister hat die italienische Präsidentschaft angedeutet, dass sie auch die Protokolle einer Revision unterziehen möchte. Ich möchte das ausdrücklich begrüßen. Nächstes Jahr werden wir ein Vierteljahrhundert direkt gewähltes Europäisches Parlament haben. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir dann auch eine Rechtsstellung haben, die europäisch geregelt ist. Wenn das nicht auf der Regierungskonferenz geschehen soll, wann denn dann?

Mir ist es, nebenbei bemerkt, relativ gleichgültig, ob diese notwendige Neuregelung im Rahmen des Statuts erfolgt oder in einem Akt des Primärrechts. Das ist mir relativ gleichgültig, das ist zweitrangig. Aber es muss geschehen, und wenn es nicht geschieht, wird es auch kein Statut der Abgeordneten geben. Herr Präsident, der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie gibt in seiner Stellungnahme zur Europäischen Verfassung und der nächsten Regierungskonferenz eine sehr positive Einschätzung der Beiträge des Konvents in seinem Zuständigkeitsbereich und brachte dies auch in einem praktisch einstimmig von seinen Mitgliedern angenommenen Dokument zum Ausdruck. Der Konvent hat gewiss eine gute Arbeit geleistet, zu der er zu beglückwünschen ist.

Ich möchte drei Punkte hervorheben, zwei sind positiv, der dritte nicht ganz. Einerseits stellt die Konsolidierung der gemeinsamen Handelspolitik als ausschließlichem Zuständigkeitsbereich der Union einen Fortschritt dar und, das muss gesagt werden, wird die Mitwirkung des Europäischen Parlaments auf diesem Gebiet verstärken.

Zum Zweiten werden wir durch die Konsolidierung des Konzepts des europäischen Forschungsraums in der Lage sein, die Defizite zu überwinden, die wir Europäer in diesem Bereich haben.

Zu beklagen ist vielleicht nach unserer Meinung lediglich, dass der Konvent nicht beschlossen hat, den Euratom-Vertrag in den Verfassungstext aufzunehmen, was bedeutet, dass es auf diesem Gebiet weiterhin eine zwischenstaatliche Arbeitsweise mit allen daraus resultierenden Problemen geben wird.

Herr Präsident, es ist nicht leicht, eine Stellungnahme zu diesem Thema vorzulegen, wenn offensichtlich ist, dass die Hälfte meiner Kollegen keinen Sinn in einer solche Stellungnahme sieht, weil wir den Text des Verfassungsentwurfs nicht ändern können. Ich möchte dazu jedoch meine Meinung äußern und folgende Anmerkungen machen.

In dem Bereich, für den mein Ausschuss zuständig ist, verfügt die Europäische Union in vielfacher Hinsicht schon heute über die größtmöglichen Befugnisse. Wir haben das Mitentscheidungsverfahren und die Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit. Es gibt allerdings einige Lehren, die wir aus unseren Erfahrungen ziehen können. Die aus meiner Sicht wichtigste Lehre ist im Text des Verfassungsentwurfs nicht berücksichtigt: Wir müssen sehr viel stärker darauf achten, dass wir Rechtsvorschriften verabschieden, die auch umgesetzt werden. Daher müssen wir in der Verfassung oder im Verfassungsvertrag ausdrücklich festlegen, dass die drei Organe - die Europäische Kommission, der Ministerrat und das Europäische Parlament - eine Kosten-Nutzen-Analyse der Auswirkungen vorlegen, die mit den von ihnen vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verbunden sind. Wenn wir dies nicht tun, werden wir weiterhin Rechtsvorschriften verabschieden, denen zwar alle Länder zustimmen, die jedoch in einigen Ländern ignoriert und in vielen Ländern aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt werden können. Dies wird nach der Erweiterung der Europäischen Union, bei der viele sehr arme Länder in die Union aufgenommen werden, noch sehr viel wichtiger werden. Wenn wir so weitermachen wie bisher und Erwartungen wecken, die wir nicht erfüllen können, schaden wir Europa und den europäischen Verbrauchern.

Herr Präsident, der Fischereisektor befindet sich in einer Krise. Die gemeinsame Fischereipolitik ist kläglich gescheitert: Die wichtigsten Ziele der GFP bestanden in der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhaltung von Fischbeständen. In Wirklichkeit jedoch wurden Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet, und die Fischbestände sind zusammengebrochen.

Unsere Fischer werden im Namen des Umweltschutzes gezwungen, jedes Jahr zwei Millionen Tonnen toter Fische der besten Qualität wieder ins Meer zu kippen, um die Quoten zu erfüllen. Im Namen der Erhaltung der Bestände mussten unsere Fischer Hafenliegezeiten, Entlassungen, Sofortmaßnahmen zur Sperrung von Fanggründen, Flottenstilllegungen und drastisch sinkende Einkommen hinnehmen. Wir arbeiten derzeit mit aller Kraft an einer Reform der GFP und versuchen, den endgültigen Zusammenbruch der Fischerei in der Nordsee sowie anderer Schlüsselbranchen zu verhindern.

Aus diesem Grund ist es von größter Bedeutung, dass die Fischereipolitik in den Vordergrund gerückt wird. Der Ausschuss ist beunruhigt darüber, dass die Fischereipolitik im Konvent offenbar nur als reines Anhängsel der Agrarpolitik betrachtet wurde. Die Tatsache, dass Hunderttausende von Menschen in der gesamten EU in diesem Sektor arbeiten, zeigt, dass wir kein Anhängsel der Landwirtschaft sind: Wir sind ein wichtiger Sektor. Bitte setzten Sie sich dafür ein, dass der Ausschuss für Fischerei unsere Forderung nach Mitentscheidungsbefugnissen unterstützt. Bitte sorgen Sie außerdem dafür, dass wir endlich eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Zukunft der Branche spielen können.

Herr Präsident! In die Verträge sollte eine Rechtsgrundlage für eine europäische Fremdenverkehrspolitik aufgenommen werden. Dieser Standpunkt, den ich übrigens nicht teile, wird seit Jahren von einer Mehrheit des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr vertreten. Der Grund für diese Forderung ist folgender: Für zahlreiche Regionen in der Europäischen Union stellt der Fremdenverkehr eine wichtige, wenn nicht die wichtigste Einnahmequelle dar, so wie der Agrar- oder der Industriesektor für andere Regionen. Viele Unternehmen in der Tourismusbranche sind kleine und mittelständische Betriebe und gelangen bereits in den Genuss der für diese Kategorie geltenden Regelungen. Gleichwohl werden von einer gemeinschaftlichen Fremdenverkehrspolitik zusätzliche Impulse für die nachhaltige Entwicklung der Tourismusindustrie, mehr Wohlstand in den betreffenden Regionen und mithin eine Verstärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts erwartet. Der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr fordert deshalb die Aufnahme einer Rechtsgrundlage für eine europäische Fremdenverkehrspolitik in den neuen Vertrag.

. (DA) Herr Präsident, der Ausschuss für die Rechte der Frau hatte in Bezug auf die Arbeit des Konvents von Anfang an große Bedenken, allein schon deshalb, weil dort nur 17 % Frauen mitarbeiteten, gleichgültig, ob man nur die Mitglieder oder auch die Stellvertreter zählte. Man kam zum selben Ergebnis. Außerdem lag das Durchschnittsalter des Präsidiums bei 53 Jahren - und es waren Männer. Nur eine Frau war vertreten, die man schon fast als weibliche Geisel betrachten konnte.

Unsere Bedenken wurden nicht geringer, als wir den ersten Entwurf sahen. Es war absolut nichts über Gleichstellung, 'mainstreaming' oder irgendetwas in der Art zu lesen. Zum Glück hat sich das Blatt schließlich gewendet. Gleichstellung gehört jetzt zu den grundlegenden Werten, und ich möchte die Gelegenheit nutzen und allen danken, die zum Gelingen beigetragen haben. Es bleibt nach wie vor viel zu tun, und wenn der Verfassungsvertrag wirksam wird - das möchte ich hier betonen -, wird es immer noch Bereiche der Gleichstellung geben, in denen die Dinge nicht perfekt sind. Ich möchte alle - die Kommission, den Rat und die Vertreter des Europäischen Parlaments - darum bitten, ihr Augenmerk darauf zu richten.

Herr Präsident, in zehn Tagen wird eine weitere Regierungskonferenz beginnen. In der Europäischen Union scheinen Regierungskonferenzen permanent an der Tagesordnung zu sein. In den letzten 16 Jahren hatten wir die Regierungskonferenzen zur Einheitlichen Europäischen Akte, zum Vertrag von Maastricht, zum Vertrag von Amsterdam und erst kürzlich zum Vertrag von Nizza. Immer war damit unweigerlich ein einseitiger Integrationsprozess und das Gefühl verbunden, dass die Europäische Union nur erfolgreich sein kann, wenn sie immer mehr Macht erhält. Die Völker Europas bringen inzwischen aber zunehmend ihre Enttäuschung über den politischen Prozess in Europa zum Ausdruck, indem sie für immer neue Negativrekorde bei der Wahlbeteiligung an den Europawahlen sorgen. Diese Entwicklung ist problematisch für uns und gibt Anlass zur Sorge.

Am Ende dieser Regierungskonferenz wird etwas stehen, das sich grundlegend von den früheren Verträgen unterscheidet. In dieser Konferenz wird zum ersten Mal der Versuch unternommen, Europa eine Verfassung zu geben. Durch den Vertragsentwurf für eine Verfassung erhält die Agenda der Zentralisierung und Integration noch mehr Gewicht, welche die Entwicklung Europas in den letzten Jahren gekennzeichnet hat. Wir sollten uns in Erinnerung rufen, worum es ursprünglich ging.

In Laeken wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union gefordert, die Kompetenzen der EU genauer und klarer festzulegen, die Rechtsinstrumente zu vereinfachen, mehr Demokratie einzuführen, Transparenz und Effizienz zu verbessern und die europäischen Organe den Bürgern näher zu bringen. Das alles unterscheidet sich grundlegend von dem, was vom Konvent vorgeschlagen wurde, und nun sollen wir dafür sorgen, dass die Vorschläge des Konvents in der Regierungskonferenz nicht untergraben werden. Wir hören also wieder einmal dieselbe alte Botschaft: Europa muss seine Integration vertiefen, wenn es keinen Rückschlag erleiden will. Es ist an der Zeit, den Wahrheitsgehalt dieser Botschaft zu überprüfen, und vielleicht ist uns dies durch die Volksabstimmung in Schweden klar geworden.

Die Europäische Union läuft Gefahr, sich völlig von dem zu entfernen, was die Bürger in Europa wollen. Diejenigen, die wie ich und meine Partei an die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und an ein Europa der Nationalstaaten, die eng zusammenarbeiten, glauben, befürchten, dass diese überstürzte Integration, die im Verfassungsentwurf präsentiert wird, bei den Wählern auf Ablehnung stoßen wird. Ich sehe die Gefahr, dass Europa in eine Legitimitätskrise geraten könnte. Zuerst sagte uns die britische Regierung, dass keine Notwendigkeit bestehe, eine Verfassung einzuführen. Heute sagt man uns in Großbritannien, dass eine solche Verfassung von größter Bedeutung ist. Als Nächstes hörten wir, die Regierungskonferenz diene lediglich dazu, Ordnung zu schaffen. Später verkündete Herr Blair im Vereinigten Königreich plötzlich in heller Aufregung, bei der Regierungskonferenz gehe es seiner Ansicht nach um fundamentale Fragen, wie die Steuerpolitik, die Verteidigung und die soziale Sicherheit. Nach den Berichten vom Wochenende zu urteilen, ist er aber auch bei diesen Themen von seiner Position abgerückt.

Meine Partei hat eine einfache und demokratische Antwort auf den Zickzackkurs des Premierministers und seiner Regierung im Hinblick auf die Regierungskonferenz: Die britischen Bürger sollen in einer Volksabstimmung selbst entscheiden. Sie sollen entscheiden, ob dieser weitere gewaltige Schritt auf dem Weg zu einem föderalen Europa das ist, was sie wollen. Wenn die Bürger in Irland, Spanien und anderen Nationen ihre Meinung in einem Referendum äußern können, sollten auch die Bürger im Vereinigten Königreich diese Möglichkeit erhalten. Umfragen belegen, dass 80 % der Menschen im Vereinigten Königreich eine Volksabstimmung fordern.

Auf der Regierungskonferenz wird es um eine grundlegende Verschiebung des Kräftegleichgewichts zwischen den Nationalstaaten und den Organen der Europäischen Union gehen. Ich sehe die Gefahr, dass es zu einer noch stärkeren Entfremdung und Desillusionierung unter den Bürgern der Beitrittstaaten und der 15 derzeitigen Mitgliedstaaten kommen könnte, wenn wir eine konstitutionelle Änderung von so großer Tragweite in einer so späten Phase des Erweiterungsprozesses durchpeitschen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass wir in diesem Parlament verpflichtet sind, die Interessen unserer Wähler zu vertreten. Durch die Unterstützung des Entschließungsantrags in unveränderter Form vermitteln wir die Botschaft, dass die politische Elite weiß, was das beste für unsere Wähler ist. Dies ist in einem Jahr, in dem Wahlen anstehen, eine gefährliche Botschaft.

Herr Präsident, über die ersten kurzen Kommentare, die in diesem Hohen Haus am 3. September d. J. zu hören waren, hinaus kann das Parlament nun eine wesentlich ausführlichere Stellungnahme zu dem vom Konvent angenommenen Verfassungsentwurf abgeben. Dies ist ihm dank der gewissenhaften und objektiven Analyse möglich, die in dem Bericht der Kollegen Gil-Robles Gil-Delgado und Tsatsos unterbreitet wird: eine Analyse, die sich auf die Würdigung sämtlicher Neuerungen, Fortschritte und Möglichkeiten gründet, die in dem Entwurf des Konvents enthalten sind. Die Gründe, aus denen das Europäische Parlament die Regierungskonferenz deutlich und offen auffordert, den Vorschlag des Konvents zu übernehmen, sind also klar.

Ich möchte hinzufügen, dass wir die Bedeutung und Emotionalität dieses historischen Prozesses besonders spüren: die Geburt einer europäischen Verfassung, von der Altiero Spinelli träumte. Der von ihm unterstützte und von diesem Parlament vor nahezu zwanzig Jahren angenommene Entwurf legte mit Weitblick den Grundstein dafür.

Das darf uns gleichwohl nicht daran hindern, den vom Konvent angenommenen Text objektiv zu bewerten und seine Unzulänglichkeiten, Widersprüche und Unwägbarkeiten zur Kenntnis zu nehmen. Herr Gil-Robles Gil-Delgado und Herr Tsatsos haben sie nämlich in ihrem Bericht nicht verschwiegen, sie sind der Verantwortung, mit dem erforderlichen Kritikgeist auf sie hinzuweisen, nicht ausgewichen.

Herr Ratspräsident, das Grundproblem ist nicht die Unzufriedenheit des Europäischen Parlaments wegen der fehlenden Übernahme einiger seiner Standpunkte und Vorschläge, sondern die Gefahr, die Union könnte nicht fähig sein, die sie erwartenden Herausforderungen vollständig zu bewältigen. In diesem Sinne fordern wir die Regierungskonferenz auf, darüber nachzudenken, jede Möglichkeit zur Verstärkung der Kohärenz des Verfassungsentwurfs in Betracht zu ziehen und zu verhüten, dass er verzerrt wird, um somit jegliche Rückschritte zu vermeiden.

Unser Parlament wird durch seinen Ausschuss für konstitutionelle Fragen die Regierungskonferenz äußerst aufmerksam und wachsam verfolgen. Wir haben uns für eine Haltung entschieden, die durchweg konstruktiv, nicht unkritisch und höchst verantwortungsbewusst ist, und nach meinem Dafürhalten darf es keinen Gegensatz zwischen unserer Haltung und der Haltung der Kommission geben, unbeschadet der Unterschiede zwischen beiden Organen und ihrer jeweiligen Autonomie.

Der italienische Vorsitz kann auf ihre gemeinsamen Anstrengungen zählen, um dem Druck jener Regierungen die Stirn bieten, die neu verhandeln wollen, denn, Herr Antonione, die Verhandlungen haben bereits im Konvent stattgefunden und ihre Wiederaufnahme über wesentliche Punkte würde die Konferenz handlungsunfähig machen. Ich hoffe, dass der italienische Vorsitz Konsequenz und Entschlossenheit beweist.

Herr Präsident, ich finde, diejenigen von uns, die dem Konvent gegenüber positiv eingestellt sind, sollten dies in der Öffentlichkeit nachdrücklich betonen. Manche haben eine kritische Haltung dazu, aber mir scheint, die meisten der heute hier Anwesenden können feststellen, dass die Arbeitsmethode eines Konvents erfolgreich ist - den Konvent wird es auch in Zukunft geben. Es ist in der Tat ein demokratischer Zugewinn, und das sollten wir unterstreichen. Die Methode ist nicht perfekt, aber es ist ein demokratischer Fortschritt im Vergleich zu allen früheren Regierungskonferenzen. Und es ist eine gute Basis für die kommende Regierungskonferenz, dass eine breite Debatte stattgefunden hat.

Einige waren der Ansicht, dass die Bürger in stärkerem Maße hätten beteiligt werden sollen. Das kann stimmen, aber man darf vielleicht nicht verlangen, dass die Bürger in ihrem Alltag über Verfassungsentwürfe diskutieren. Unter anderem deshalb haben sie uns ins Parlament geschickt.

Wir haben hier hingegen einige Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bürger stärker einbezogen werden können. Ich möchte davon folgende erwähnen. Erstens wird es durch die Vereinfachung selbst für die Bürger leichter, sich zu informieren und den Vertrag und die europäische Entwicklung zu verstehen.

Zweitens sind jetzt die grundlegenden Werte verdeutlicht worden, auf denen wir in Europa aufbauen. Das ist im Hinblick auf das Verständnis der Bürger wie auf die Bürgernähe sehr positiv. Auch die Konkretisierung der politischen Zielsetzungen unserer Zusammenarbeit hat für die Bürger große Bedeutung. Und ich denke, die hier Anwesenden können guten Gewissens sagen, dass es keine anderen Regionen in der Welt gibt, die solche Werte und Zielsetzungen für ihre politische Zusammenarbeit haben. Das ist ganz einfach großartig.

Der dritte Vorteil ist, dass die nationalen Parlamente jetzt mehr Verantwortung tragen als früher, und der vierte besteht natürlich darin, dass wir hier in diesem Parlament nunmehr auch ganz praktisch dazu verpflichtet sind, in unserer gesamten Arbeit die Dinge bis zum Ende zu verfolgen, unabhängig davon, worum es sich handelt. Als Beispiel kann ich den Bericht Cashman nennen, der später behandelt wird.

Abschließend möchte ich eine Sache erwähnen, die nicht zur Sprache gekommen ist. Das Problem mit den beiden Tagungsorten haben wir nicht lösen können. Die grundlegende Frage, nämlich dass das Europäische Parlament selbst darüber entscheiden muss, wo es seine Tagungen durchführt, haben wir nicht geklärt, und ich möchte die italienische Präsidentschaft nachdrücklich bitten, dieses Thema aufzugreifen. Ich weiß, dass es schwierig ist, aber die europäische Arbeit wird nie ganz ernst genommen werden, wenn die Mitglieder des Europäischen Parlaments so umherreisen, wie sie es derzeit tun.

Herr Präsident! Trotz höchst kontroverser Positionen hat der Konvent einen in sich relativ konsistenten Verfassungsentwurf vorgelegt. Als Konventsmitglied habe ich dieses Arbeitsergebnis unter Abwägung seines Gesamtinhalts mitgetragen, ohne - wie andere Konventsmitglieder auch - allen Aussagen zustimmen zu können.

Erstmals in der Geschichte der europäischen Integration wird eine Verfassung entstehen, die das Zusammenleben von vielen Millionen Menschen in über 25 Staaten konstituiert, und das ist das eigentlich Bedeutsame. Ich bewerte positiv, dass die Union insgesamt demokratischer wird, die Gewaltenteilung vorankommt, das Parlament mehr Rechte erhält und Bürgerbegehren eingeführt werden. Die Union kann auch sozialer werden - das ist mir sehr wichtig -, allerdings vorausgesetzt, es bleibt bei den in Teil I formulierten Zielen und Werten. Das heißt nämlich, dass die Regierungskonferenz das Drängen der Europäischen Zentralbank nach Revision dieser Bestimmung zurückweisen muss, damit der im Konventsentwurf verankerte soziale Auftrag gewahrt bleibt.

Die Regierungskonferenz muss vor allem die Arbeit zu Ende führen, die der Konvent am Schluss nicht mehr leisten konnte. Das ist politisch und rechtlich zwingend! Wie sollen denn Bürgerinnen und Bürger das verstehen, wenn sie in einem Verfassungstext - zugespitzt formuliert - mit zwei unterschiedlichen Wirtschaftsphilosophien konfrontiert werden: auf der einen Seite soziale Marktwirtschaft und ausgewogenes Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung und auf der anderen Seite offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb und lediglich einem hohen Maß an Beschäftigung? Dies betrifft im Übrigen auch noch andere Fragen. Deshalb ist es wichtig, dass heute der Kompromissantrag 3 angenommen wird und der Regierungskonferenz ein klarer Auftrag dieses Hohen Hauses erteilt wird, die Unstimmigkeiten zwischen Teil III und Teil I aufzuheben.

Ich möchte auch unmissverständlich sagen, dass ich alle Bestimmungen ablehne, die die Europäische Union zu einer militärischen Interventionsmacht entwickeln sollen. Das ist nicht der Weg von Europa um sich von amerikanischer Übermacht zu emanzipieren. Zivile Konfliktlösung, zivile Konfliktverhütung - das ist der Weg, mit dem die Europäische Union international ein geachteter Partner werden wird. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass in der Verfassung die Mitgliedstaaten gezwungen werden sollen, ihre militärische Fähigkeiten zu verbessern, wenn gleichzeitig für Sozialausgaben, Renten oder Bildung kein Geld mehr vorhanden ist und die Neuverschuldung schwindelerregende Höhen erreicht.

Ich denke, dass die Idee und der Geist des Konvents auch die Regierungskonferenz bestimmen sollte. Deshalb sollten die Regierungen öffentlich und transparent tagen, denn die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu sehen, wie die zweite Phase des Verfassungsprozesses abläuft. Herr Präsident! Ich spreche hier im Namen derer, die von einem wirklich vereinten Europa der Regionen und der Völker träumen, einem Europa, das mit der vorgeschlagenen Verfassung nicht verwirklicht wird. Wie es im Bericht Tsatsos heißt, stellt der Verfassungsentwurf zwar einen wesentlichen Fortschritt bei der Demokratisierung der Union dar, die durch Effizienz und Transparenz gekennzeichnete Union, die auf der Weltbühne eine wichtige Rolle zu spielen vermag und ihren Bürgern Vertrauen einflößt, wird damit jedoch noch nicht erreicht. Souverän sind nur die Mitgliedstaaten mit einer eigenen verfassungsmäßigen Ordnung. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt besteht lediglich in den Mitgliedstaaten, in denen sie ausdrücklich anerkannt wird. Die Regionen mit konstitutionellen Befugnissen werden sich durch den Beitritt eines Dutzend neuer Mitgliedstaaten zur Union Ländern gegenübersehen, die in manchen Fällen kleiner sind als sie selbst. Das gilt für Flandern, Schottland, Katalonien, Wales usw. Diese souveränen Staaten sind vielleicht sogar weniger bereit, an der Schaffung einer echten Union mitzuarbeiten. Das wird sich demnächst in der Regierungskonferenz deutlich zeigen. Die kleinen Staaten sind jedoch auch unsere Verbündeten. Ich möchte sie um ihre Mithilfe bei der Verteidigung des in diesem Konvent erreichten Ergebnisses bitten. Immerhin wurde ein gewisses Gleichgewicht in den vorliegenden Verfassungstexten erzielt. Es besteht eine gewisse Einheit in der Vielfalt, vor allem aber müssen wir diese letzteren Aspekte weiterhin gemeinsam verteidigen.

Herr Präsident, Ich möchte meinen Kollegen Gil-Robles Gil-Delgado und Tsatsos zu dem Bericht gratulieren, den sie uns heute vorgelegt haben.

Der Entwurf des Verfassungsvertrags, der den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Thessaloniki präsentiert wurde, bildet die Diskussionsgrundlage für einen endgültigen, auf der Ebene der Europäischen Union abgestimmten Text. Die große Mehrheit der Bürger teilt die Auffassung, dass die Europäische Union ihre Verfahren ändern muss, wenn sie zu einer effektiveren politischen Einrichtung in einer Gemeinschaft von 25 Mitgliedstaaten werden soll.

Die Diskussionen, die am 4. Oktober stattfinden werden, sind die nächste Phase dieser wichtigen Verhandlungen. Das Modell, das die Grundlage für die Entscheidungsverfahren innerhalb der Union bildet, stammt zum Teil noch aus den späten 50er Jahren, als die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft eine Organisation mit sechs Mitgliedern war. Diese Struktur ist für eine Gemeinschaft mit mehr als 25 Mitgliedstaaten nicht mehr geeignet.

Ich glaube an den Grundsatz der Gleichstellung kleiner und großer Mitgliedstaaten. Insbesondere die Vertretung innerhalb der Europäischen Kommission sollte meiner Ansicht nach auf einem System der strikten Gleichstellung zwischen kleinen und großen Staaten beruhen. Ich trete für die Beibehaltung der Regelung ein, nach der jeder Mitgliedstaat der Union das Recht hat, einen Kandidaten als voll stimmberechtigtes Mitglied der Europäischen Kommission zu benennen.

Wichtig ist auch, dass im neuen Vertrag die Rolle des Präsidenten der Europäischen Union beziehungsweise des Präsidenten des Europäischen Rates sehr genau und klar festgelegt wird. Außerdem begrüße ich die Tatsache, dass der neue Vertrag eine Abgrenzung der Befugnisse zwischen der Europäischen Kommission selbst und den einzelnen Mitgliedstaaten der Union beinhaltet.

Ich habe einige Bedenken, die sich auf die Verhandlungen auf der Regierungskonferenz beziehen. Das Thema Besteuerung muss weiterhin im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten verbleiben. Ich glaube nicht, dass die Unterstützung der EU durch die Bürger der Union so weit geht, dass sie die Festlegung des Steuerniveaus auf europäischer Ebene mittragen würden. Seit der Einrichtung des Europäischen Konvents werden jedoch in allen Teilen der Gesellschaft der Europäischen Union intensive Verhandlungen und Diskussionen geführt. In den nächsten Monaten müssen wir entschlossen an diese Verhandlungen herangehen, damit eine Einigung über einen Text für den endgültigen Vertrag erreicht werden kann, der dann hoffentlich für die nächsten 50 Jahre die Grundlage für die Arbeit der Union bilden wird.

Herr Präsident, das Votum Schwedens illustriert deutlich die politische und wirtschaftliche Situation, in der wir uns anschicken, mit drei prosperierenden Ländern wie Großbritannien, Schweden und Dänemark ohne den Euro, die europäische Verfassung zu verabschieden. Ich fürchte, es wird den auf die Annullierung der nationalen und regionalen Potenziale ausgerichteten Prozess nicht aufhalten können, sondern vielmehr den Aufbau eines von einer staatenlosen, dem Willen der Globalisierung gehorchenden Technokratie regierten europäischen Superstaats voranbringen.

Eine europäische Verfassung müsste insbesondere heute, angesichts des schweren Affronts vonseiten Chinas - das inzwischen so weit geht, neben unseren Erzeugnissen sogar das Logo der Europäischen Union zu imitieren -, eher die Wiedereinführung der unsere Produktion schützenden Zölle und Grenzen vorsehen, um speziell unser System der kleinen und mittleren Unternehmen und unserer Nahrungsmittelerzeugung zu verteidigen. Sie müsste vor allem dem Schutz und der Nutzbarmachung unserer kulturellen Identitäten Verfassungsrang einräumen, um ein weltweit einzigartiges ethnisch-kulturelles, historisches und sprachliches Erbe zu bewahren.

Für uns als Bürger Padaniens ist eine europäische Verfassung, die, anstatt sich von den Ideen und historischen Wurzeln Karl des Großen inspirieren zu lassen, den Euro/Dollar-Kurs als einzige geistige Richtschnur zu verfolgen scheint, unannehmbar. Sie sollte sich stattdessen mit Stolz auf die eigenen christlichen Wurzeln besinnen, speziell im Angesicht der ernsten Gefahr einer schleichenden Islamisierung. Unannehmbar ist auch das Fehlen eines konkreten Hinweises auf die Rechte der Völker, obwohl diese Rechte in verschiedenen UN-Resolutionen verankert sind, und insbesondere auf den - für uns als Einwohner Padaniens unverzichtbaren - Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker, was berechtigte Proteste der Vertreter von im italienischen Staat lebenden nicht-italienischen Volksgruppen, zu denen die Sarden und die Einwohner des Aostatals sowie die Südtiroler gehören, ausgelöst hat.

Sechzig Jahre nach der Charta von Chivasso, der historischen Geburtsurkunde des Föderalismus, verfasst am 19. Dezember 1943 - einer besonders schwierigen Zeit für Europa und unser Land - von Vertretern der Valdostani, der Waldenser und der Bevölkerung der Provençe, um die regionalen Kulturen gegen den Zentralismus von Rom zu verteidigen, können wir nicht eine die Rechte der Völker und Regionen ignorierende Verfassung sanktionieren, wenn wir das Gedankengut jener Begründer achten wollen.

Herr Präsident, die am 4. Oktober d. J. in Rom beginnende Regierungskonferenz ist eine außerordentliche Chance für die gesamte Europäische Union, für die etwa 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Institutionen fordern, die sich endlich durch mehr Bürgernähe als bisher auszeichnen. Es wäre ein schwerer politischer Fehler, die Regierungskonferenz scheitern zu lassen und Europa nicht zu seiner ersten Verfassung zu verhelfen.

Ich bin optimistisch und persönlich davon überzeugt, dass niemand die Verantwortung auf sich laden will, die Arbeit des Konvents zunichte zu machen und die Hoffnung auf ein endlich politisch starkes und einflussreiches Europa zu vereiteln, ein Europa, das die zur Ausbalancierung einer heute von den USA beherrschten und künftig durch das Erstarken Chinas geprägten Situation berufene Kraft darzustellen vermag. Eines sei klargestellt: Wir glauben an ein einflussreicheres, von den Vereinigten Staaten unabhängiges Europa, das jedoch gleichzeitig mit einem Land und einem Volk befreundet und verbündet ist, die entscheidend dazu beigetragen haben, auch auf unserem Kontinent Frieden und Demokratie zu gewährleisten.

Ich teile die Auffassung des italienischen Vorsitzes und derjenigen, die meinen, die vom Konvent angenommene Struktur dürfe nicht gekippt werden. Das Bessere ist der Feind des Guten: unrealisierbare Pläne zu verfolgen würde bedeuten, dass wir das Ziel, für das wir alle gekämpft haben, nicht erreichen. Es wäre verheerend, wie Sie, Herr Antonione gesagt haben, Kompromisse auf niedrigerem Niveau zu akzeptieren, und ich ergreife die Gelegenheit - als Mitglied des Europäischen Parlaments -, um dem italienischen Ratsvorsitz für seine Bemühungen, sicherzustellen, dass dieses Parlament bei der Regierungskonferenz vertreten ist, zu danken. Ich billige daher den Ansatz des Berichts von Herrn Gil-Robles Gil Delgado und Herrn Tsatsos im Hinblick auf die wichtige Rolle, die das Europäische Parlament wird wahrnehmen müssen, und wünsche mir, dass die anderen Länder den Rat des italienischen Vorsitzes befolgen und die in diesem Hohen Haus von Präsident Berlusconi übernommene Verpflichtung mittragen mögen.

Es müssen offenkundig einige Korrekturen an dem vom Konvent gebilligten Text vorgenommen werden, wie zum Beispiel die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit auf mehr Bereiche und die Notwendigkeit, zu einer Einigung über Zahl und Rolle der Kommissionsmitglieder zu gelangen. Es wäre sodann ein schwerer historischer Fehler, Herr Präsident, jeglichen Hinweis auf die christlich-jüdischen Wurzeln Europas auszuschließen. Ich will damit nicht sagen, dass wir den weltlichen Charakter der Institutionen aufgeben sollten; im Gegenteil, wir würden dieses unverzichtbare Merkmal eingedenk des evangelischen Gebots stärken, das da lautet: 'Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist'.

Es sei hier an die Worte vieler Atheisten erinnert - ich denke an die Philosophen Norberto Bobbio und Benedetto Croce -, die nachdrücklich die Rolle und Bedeutung der Religionen beim Werden und Wachsen Europas betonten. Und wie könnte ein großer Maler wie Marc Chagall unerwähnt bleiben, ein europäischer, jüdischer Maler, der sich auch der Darstellung der Religiosität der Europäer widmete und einmal sagte, die Maler hätten ihre Pinsel in jenes bunte Abc der Hoffnung getaucht, das die Heilige Schrift ist. Denjenigen, die sich gegen diese Entscheidung gestellt haben, möchte ich darüber hinaus die Worte von Bundeskanzler Schröder in Erinnerung bringen, der im Bundestag erklärt hat, er hätte nichts gegen die Aufnahme des Hinweises auf die christlich-jüdischen Wurzeln in den Verfassungsvertrag.

Ein Europa, das neue Horizonte ergründen will und berufen ist, neue Bürgerinnen und Bürger verschiedener Religionen aufzunehmen, kann es sich wirklich nicht leisten, seine eigenen Wurzeln zu verleugnen. Herr Präsident, wir werden keine neuen Horizonte erschließen können, wenn wir nicht wissen, wo wir herkommen. Herr Präsident, vorbehaltlich einiger weniger Änderungen unterstützt meine Fraktion den Entschließungsantrag uneingeschränkt, der uns von den Berichterstattern Herrn Tsatsos und Herrn Gil-Robles Gil-Delgado vorgelegt und von diesen mit großer Sachkompetenz erarbeitet wurde.

Wir stehen nun vor der großen Herausforderung, die Verfassung durch die Regierungskonferenz zu bekommen, ohne dass sie Stück für Stück demontiert wird. Deshalb begrüßen wir es, dass in diesem Entschließungsantrag, über den wir abstimmen werden, keine wesentlichen Änderungen des Verfassungsentwurfs gefordert werden. Natürlich wird darin berechtigte Kritik an einigen Punkten geäußert und aufgezeigt, wo die Mängel des Verfassungsentwurfs liegen. Damit wollen wir jedoch zum Ausdruck bringen, dass auch wir Zugeständnisse gemacht haben, um dieses Ergebnis zu erreichen. Das im Konvent geschnürte Kompromisspaket ist trotzdem ein Schritt, der die Europäische Union in mehrfacher Hinsicht in Sachen Demokratie, Effizienz, Transparenz und Verständlichkeit der Union voranbringt. Aus diesem Grund sollte das Paket von der Regierungskonferenz gebilligt werden.

Doch es lauern Gefahren. Es gibt Regierungen, wie zum Beispiel die spanische, die das System der doppelten Mehrheit im Rat ablehnen und zu dem komplizierten, unverständlichen und wenig sinnvollen System von Nizza zurückkehren wollen. Warum sollten wir einen rückwärts gewandten Schritt akzeptieren, damit eine oder mehrere Regierungen ein, offen gesagt, ungerechtes System beibehalten können? Einige Regierungen wollen die Frage der Zusammensetzung der Kommission noch einmal zur Diskussion stellen. Auch ich habe einige Zweifel, was die Zusammensetzung der Kommission anbelangt. Ich weiß jedoch, dass dieser Aspekt Teil eines umfassenderen Kompromisses ist, der in der Regierungskonferenz erzielt wurde. Die zentrale Frage ist, wie wir dieses Problem lösen können. Würden wir die Kommission nicht zu einer Art COREPER, einem zwischenstaatlichen Gremium machen, wenn wir uns für das Modell entscheiden, das einen Kommissar je Mitgliedstaat und eine Stimme für jedes Kommissionsmitglied vorsieht? Das ist nicht die Rolle, die der Kommission zukommen sollte.

Ich stimme auch nicht mit denjenigen überein, die einen Verweis auf die Religion in die Verfassung aufnehmen wollen. Wir sind eine Union des religiösen Pluralismus, in der verschiedene Religionen vertreten sind. In unserer Union gibt es Menschen, die keiner Religion angehören. Wir sollten in der Verfassung keine bestimmte Sichtweise im Hinblick auf die Religion vorgeben. Dies wäre eine Form des kulturellen Imperialismus.

Abschließend möchte ich noch auf das Thema Volkbefragung eingehen. Es steht der Europäischen Union nicht zu, ihren Mitgliedstaaten vorzuschreiben, welche internen Verfahren sie zur Ratifizierung eines Vertrags anwenden sollen, durch den eine Verfassung eingeführt wird. Darüber muss jeder Mitgliedstaat entsprechend seiner Verfassung und seiner Tradition entscheiden. Aus diesem Grund lehne ich die von Herrn Evans und anderen vertretene Position ab, die besagt, dass dieses Parlament den Mitgliedstaaten vorschreiben sollte, welches Verfahren sie zur Ratifizierung anwenden sollen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dieser Absatz in diesem Sinne geändert wird.

Herr Präsident, meiner Meinung nach ist es ein positives Zeichen, dass mit den Vorschlägen des Konvents die Zusammenarbeit zwischen dem Rat und den Regierungen bei der Beschlussfassung der Union gestärkt wird. Das schwächste Glied im Entwurf des neuen Vertrags sind die Vorschläge in Bezug auf den Rat. Obgleich viele sich im Vorhinein gegen die Einrichtung neuer Institutionen ausgesprochen hatten, schlägt der Konvent faktisch die Schaffung zweier neuer Institutionen vor. Der Europäische Rat wird als separates Organ betrachtet, und er soll einen externen Präsidenten erhalten. Beide Vorschläge sind ein Fehler.

Der Rat muss in dem neuen Vertrag als ein Organ behandelt werden, mit einem amtierenden Premierminister oder Präsidenten als Ratspräsidenten, der jeweils auf längere Zeit zu wählen ist. Der Vorsitz in den Ministerräten für die verschiedenen Politikbereiche muss unter den Vertretern mehrerer Länder aufgeteilt werden. Die Dauer des Vorsitzes sollte jeweils zweieinhalb Jahre betragen, und bei der Aufteilung müssen die Mitgliedstaaten gleich behandelt werden.

Eine solche Reform des Rates stünde im Einklang mit den Vorschlägen, wie sie der Generalsekretär des Europäischen Rates, Javier Solana, vor einem Jahr unterbreitet hat. Diese müssen in der Regierungskonferenz behandelt werden, wie es die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas in Änderungsantrag 28 vorschlägt.

Herr Präsident! Ich akzeptiere die Analysen und Vorschläge unserer beiden Berichterstatter. Wie beide selbst gesagt haben, existieren auch negative Punkte, es wird Hindernisse auf unserem Weg zur Einigung geben, die wir überwinden müssen, um unser Votum in voller Kenntnis der Dinge abzugeben.

Eines davon ist das Reformverfahren. Es kann nicht sein, dass der halbe Vertrag, nämlich 150 Artikel des dritten Abschnitts, einen unveränderlichen Status besitzt, denn so werden wir mit den von uns vorgesehenen Bestimmungen enden, das heißt die Politiken bilden ein Statut. Das ist unmöglich! Das steht jeder politischen Entwicklung Europas in gleich welcher Richtung entgegen.

Zweitens können wir mit dem Haushalt, wie er heute aufgestellt wird, nicht weitermachen. Was wir den Erstsemestern der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten beibringen, machen wir hier wie die Clowns. Wie können wir einen Haushalt haben, der uns sagt: 'Hier habt ihr euer Geld, nun entscheidet, welche Politik ihr macht', statt dass wir bestimmen, welche Politik wir wollen und dann sehen, was für ein Haushalt ihr dienen wird?

Dritter Punkt: Weder akzeptierte der Konvent selbst, noch kann ich mir vorstellen, dass die Regierungskonferenz das Konzept der Finanzminister annimmt. Aber woher soll der Zusammenhalt der Eurozone sowie die Übereinstimmung von Wirtschafts- und Finanzpolitik kommen? Wie soll der wirklich harte Kern der Europäischen Union entstehen, wenn nicht von hier aus? Ich denke, das ist ein großer Fehler, und auch vor dem werden wir stehen. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Zaghaftigkeit bei den Themen Sicherheit und Verteidigung. Das hat bereits der Kollege Cossutta gesagt, und ich werde es nicht wiederholen.

Gestatten Sie mir, noch auf ein letztes Thema einzugehen, dem Bezug auf die Religionen. Ich kann nicht verstehen, welche Religionen sie als wertvoll aufführen wollen. Und warum soll die tatsächlich bedeutende Geschichte des Christentums erwähnt werden, und nicht beispielsweise die Geschichte des Freidenkertums oder auch des Antiklerikalismus, die die Aufklärung sowie intellektuelle und politische Revolutionen in Europa inspiriert haben? Und warum nennen wir nicht die ganz großen Namen? Das Antlitz Europas bilden für mich Aristoteles, Erasmus, Mozart, Marx und Freud. Werden wir sie unseren Bürgern aufzwingen? Lassen wir unseren Bürgern die pluralistische Wahl für ihr Leben und für ihren zukünftigen Weg. Vielleicht wird dieser Pluralismus das wahre Antlitz Europas sein.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Offenbarung des Heiligen Johannes gilt die 666 als Unglückszahl. In unserem Verfassungsentwurf ist dies die Zahl 473, vierter Teil, Artikel 7, Absatz 3. Dabei handelt es sich um die Revisionsklausel oder besser die Ewigkeitsklausel, da in Zukunft die zweifache Mehrheit, d. h. die bei der Regierungskonferenz und die bei sämtlichen Ratifizierungen, erforderlich ist, wenn auch nur das kleinste Komma geändert werden soll. Dies ist sozusagen die in Stein gehauene Unmöglichkeit. Im Übrigen möchte ich betonen, dass dieser Artikel nicht vom Konsens abgedeckt ist, da er in der Eile der letzten Tage des Konvents nicht mehr ausdrücklich im Plenum diskutiert wurde.

Handelt es sich bei diesem Text eigentlich um einen Vertrag oder um eine Verfassung? Bei einem Vertrag werden die Bestimmungen einstimmig von den Vertragsparteien geändert. Bei einer Verfassung werden die Bestimmungen mit qualifizierter Mehrheit oder sogar mit mehr als qualifizierter Mehrheit, aber niemals einstimmig geändert.

Möchte man also eine Verfassung, so muss man hier sicher eine andere Klausel festlegen, damit wir in diesem Punkt vorankommen, beispielsweise mit Hilfe einer Übergangsklausel, von denen unser Verfassungsentwurf bereits sehr viele enthält. Unsere Berichterstatter selbst betonen, auch wenn der Bericht in diesem Punkt extrem schwach ist, dass sich daraus äußerst schwerwiegende Konsequenzen ergeben können, wenn hier keine Änderung vorgenommen wird. Wir haben keinerlei Recht auf die Zukunft anderer. Folglich muss dieser Artikel 4.7.3 geändert werden.

Herr Präsident, diese Verfassung spiegelt nicht die Gedanken, Hoffnungen und Wünsche der europäischen Bürger wider. Sie leistet keinen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen oder zur Förderung des Wirtschaftswachstums und erhöht das Demokratiedefizit noch weiter. Aus der Kluft zwischen den politischen Führern und den Bürgern ist nun ein klaffender Abgrund geworden.

Diejenigen, die den Völkern Europas diese Verfassung aufzwingen wollen, sollten innehalten und ihr Vorhaben überdenken. Sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten versuchen, die Verfassung zu ratifizieren, ohne die Bürger nach ihrer Meinung zu fragen, so wäre dies ein grober Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze. Schlimmer noch, ein solches Vorgehen ist gefährlich, weil den Bürgern nichts mehr bleibt, wenn sie erkennen, dass sie mit ihrer Stimme bei den allgemeinen Wahlen nichts bewirken können, weil die Macht aus den Händen gegeben wurde. Das Einzige, was ihnen dann noch bleibt, ist der zivile Ungehorsam, und ziviler Ungehorsam kann schnell zum Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung führen.

In allen Mitgliedstaaten müssen freie und unparteiische Volksbefragungen durchgeführt werden. Wenn dies nicht geschieht, werden wir genau den Nationalismus entfesseln, der durch die EU überwunden werden sollte.

Herr Präsident! Zunächst möchte ich den beiden Berichterstattern José María Gil-Robles und Dimitris Tsatsos für ihre ausgezeichnete Analyse und ihren Bericht über die Arbeiten des Konvents danken. Mein Dank gilt auch dem italienischen Vorsitz für seinen konstruktiven Ansatz sowie Kommissar Barnier, der zusammen mit Kommissar Vitorino eine so bedeutende Rolle im Konvent gespielt hat.

Meine im Namen unseres Parlaments im Konvent erfüllte Aufgabe war für mich die wichtigste Arbeit, die ich in den 20 Jahren meiner Zugehörigkeit zum Europäischen Parlament je geleistet habe. An einer Verfassung für 25, und demnächst vielleicht sogar 30, europäische Mitgliedstaaten mitzuwirken heißt, einen wichtigen Teil unserer gemeinsamen Geschichte mitzugestalten. Angesichts der durch Gewalt gekennzeichneten Vergangenheit Europas wird uns umso bewusster, dass es sich hier um einen enormen Schritt in die richtige Richtung, um einen notwendigen zu Frieden und Fortschritt für die heutigen und künftigen Generationen führenden Schritt handelt.

Ist die geleistete Arbeit damit nun vollendet? Nein, aber Perfektion liegt nicht immer im Menschenmöglichen. Allerdings können wir feststellen, dass der Konvent mehr als die Vertragsänderungen von Maastricht, Amsterdam und Nizza zusammen erreicht hat. Deshalb müssen wir an dem Konventsmodell auch in Zukunft festhalten. Jetzt wissen wir, ein Konvent ist weitaus leistungsfähiger als normale Regierungskonferenzen.

Ich möchte fünf positive Elemente nennen: Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde in die Verfassung aufgenommen, einschließlich einer verbindlichen Klausel zur Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung. Die rechtsstaatlichen Normen und Werte der Union als Rechtsgemeinschaft wurden konkret festgeschrieben. In den Beziehungen zwischen Rat, Kommission und Parlament stehen jetzt Transparenz und demokratische Verfahren im Mittelpunkt, und dem Europäischen Parlament wurden angemessene Befugnisse bei der Gesetzgebung im Rahmen der Mitentscheidung, bei der Mehrheitsbeschlüsse zur Regel geworden sind, verliehen. Das gesamte Gesetzgebungssystem und der gesamte Gesetzgebungsprozess sind wesentlich einfacher und transparenter geworden, mit mehr Offenheit im Rat, wodurch der Rat meines Erachtens zu einer Art Senat geworden ist. Das Subsidiaritätsprinzip findet darin einen effektiveren Ausdruck, dass die nationalen und auch regionalen Parlamente nunmehr eine eigene Rolle im europäischen Beschlussfassungsprozess zu spielen haben werden, was sehr viel mehr Bürgernähe bei der Wahrnehmung der Aufgaben der Union bedeuten wird.

Wie ich schon sagte, ist das Ergebnis zufriedenstellend, aber nicht vollkommen. Als Defizite möchte ich die Tatsache nennen, dass es keine qualifizierte Mehrheit bei der Beschlussfassung in den Bereichen Außenpolitik, Handelsabkommen und Finanzielle Vorausschau gibt. Ferner sollte meiner Meinung nach jeder Mitgliedstaat weiterhin über einen eigenen Kommissar verfügen. Diese Mängel sind allerdings nicht so gravierend, dass das Dokument von uns nicht positiv bewertet werden könnte. Ich hoffe aufrichtig, dass die Staats- und Regierungschefs noch vor Weihnachten zu einem Konsens über diese Verfassung gelangen werden, damit wir uns mit diesem Dokument bei den Europawahlen präsentieren und die Unionsbürger ihr positives Urteil dazu abgeben können. Frau Maij-Weggen, Sie haben zu Beginn Ihres Redebeitrags allen für ihre Beiträge zum Konvent gedankt. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle für Ihren Beitrag zur Arbeit dieses Hauses danken. Ich weiß, dass dies ihr letzter Redebeitrag in diesem Haus ist. Wir würdigen Ihre Arbeit, die Sie in den vielen Jahren als Abgeordnete geleistet haben. Herr Präsident, der Verfassungsentwurf ist gut für die Union insgesamt und für jeden einzelnen Mitgliedstaat, denn er bringt den Bürgerinnen und Bürgern Vorteile, da die Union die Erwartungen der Menschen wirksamer erfüllen kann und da dies auf eine demokratischere Weise geschieht, wodurch sich ihre Legitimität erhöht.

Der Konvent war ein Erfolg. Im Verfassungsentwurf spiegelt sich transparent ein breiter Konsens, ein solides Gleichgewicht wider, an dem dieses Parlament, die Kommission, die nationalen Parlamente und die Regierungen beteiligt sind, was fraglos zum Fortschritt der Europäischen Union beiträgt.

Wir stehen in einem verfassungsgebenden Prozess, in dem die Regierungskonferenz (RK) eine Etappe sein muss und den grundlegenden Inhalt der Hauptfortschritte des Verfassungsentwurfs nicht verwässern oder schmälern darf. Wir haben hier die Charta der Grundrechte mit verbindlichem Charakter, das Legislativverfahren als generelle Regel, die Erweiterung der qualifizierten Mehrheit, die Schaffung wirklich zweckdienlicher institutioneller Ämter - wie das des Außenministers -, die Fortschritte in inneren Angelegenheiten und Justiz und natürlich auch den Konvent als unverzichtbare Methode für die künftige Verfassungsreform.

Wir hätten uns noch mehr Fortschritte gewünscht: beispielsweise eine größere Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, keine Ausnahmen zum Legislativverfahren, eine Stärkung der Wirtschafts- und Sozialregierung oder eine flexiblere Ratifizierung und Revision der Verfassung, doch das alles können wir in der weiteren konstitutionellen Entwicklung erreichen, gestützt auf Kräfteverhältnisse, die sich deutlich vom europäischen Geist leiten lassen.

Damit die Regierungskonferenz ein Erfolg wird, müssen zudem die noch auf dem Tisch liegenden Probleme richtig gelöst werden. Beispielsweise durch die Herstellung eines institutionellen Gleichgewichts, in dem sich jedes Land angemessen vertreten sieht, wobei alle Regierungen zu diesem Ziel beitragen müssen, indem sie mit der gleichen Bereitschaft zur Suche von Übereinstimmungen handeln wie im Konvent und indem sie den Konsens in dieser Frage und im gesamten Verfassungsentwurf stärken.

Die Regierungen, die Kommission, die nationalen Parlamente und wir im Europäischen Parlament müssen den Bürgerinnen und Bürgern ein positives Signal senden, um ihre Unterstützung für diese Verfassung zu erhalten, wenn möglich durch ein Referendum. Es gibt keinen Zweifel daran, dass diese Botschaft vom Text des Berichts ausgeht, deshalb gilt den Berichterstattern unser Glückwunsch und ihrem Text unsere Unterstützung. Herr Präsident, ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung. Wenn Sie gestatten, möchte ich das Haus auf den Besuch des Vorsitzenden der Christlich-Demokratischen Partei Chiles, Senator Adolfo Zaldivar, aufmerksam machen, der auf der Ehrentribüne Platz genommen hat. Chile ist, wie Sie wissen, ein Land, mit dem wir eines der weitreichendsten Assoziierungsabkommen im Bereich des Handels haben. Wir in diesem Haus sollten Senator Zaldivar daher in der bei solchen Anlässen üblichen Weise willkommen heißen. Wir heißen den Senator herzlich in unserem Hause willkommen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die vorgeschlagene europäische Verfassung stellt einen unleugbaren Fortschritt im europäischen Aufbauwerk dar, und ich schließe mich voll und ganz der Bewertung an, die mein Kollege von der Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas, Andrew Duff, dazu gegeben hat. Allerdings werden wir katalanischen Europaabgeordneten von der Convergencia i Unió uns der Stimme enthalten.

Der Grund besteht darin, dass ein für uns - und ich glaube, auch für viele europäische Bürgerinnen und Bürger - grundlegender Aspekt nicht in dem von uns geforderten Umfang berücksichtigt wurde. Die Völker Europas, die zu Nationen ohne Staat oder Regionen mit einer starken Persönlichkeit und einem starken Identitätsgefühl gehören, sind nicht so einbezogen worden, wie wir verlangt hatten.

Natürlich greift der Verfassungsentwurf bestimmte Prinzipien auf, die wir für gültig erachten, doch er beinhaltet nicht die von uns geforderten Zusagen, um die Regionen mit voller Gesetzgebungsbefugnis an die europäischen Institutionen anzuschließen. Ebenso wenig garantiert er ihren Zugang zum Gerichtshof und gewährleistet nicht die Einbindung von in den Mitgliedstaaten existierenden Amtssprachen in die Sprachenregelung der Union. Damit hat eine Sprache wie das Katalanische - die hinsichtlich der Anzahl ihrer Sprecher in der erweiterten Union an achter Stelle stehen wird - heute und künftig keine Anerkennung als Amtssprache der Union, und es werden keine Zusagen gegeben, dass sie diesen Status erhalten wird.

Ich möchte wiederholen, dass wir die positiven Aspekte dieser Verfassung und die Berücksichtigung der Grundsätze in Bezug auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt und des Subsidiaritätsprinzips der Regionen anerkennen. Wir halten dies für sehr wichtig und für einen bescheidenen Fortschritt in den Zuständigkeiten des Ausschusses der Regionen. Aber aus den dargelegten Gründen behalten wir uns unsere definitive Stimmabgabe für das Ergebnis der Regierungskonferenz vor.

Herr Präsident, mit der Verfassung wird die heutige Union abgeschafft und an ihrer Stelle eine neue Union geschaffen, die gemäß der Verfassung den Willen der Bürger und der Staaten widerspiegelt. Wie man den Willen von Staaten erkennt, wissen wir. Er wird von den Regierungen und den nationalen Parlamenten repräsentiert. Der Wille der Bürger ist allerdings nicht immer derselbe wie der Wille der Staaten, und um herauszufinden, worin dieser besteht, gibt es keine andere Alternative als ein Referendum. Am fairsten wäre es, eine solche Volksabstimmung getrennt in jedem einzelnen Mitgliedstaat, jedoch am selben Tag durchzuführen.

Wenn der Verfassungsentwurf des Konvents ohne jede Änderung Gegenstand des Referendums wäre, würde ich dagegen stimmen, und ich würde andere auffordern, es mir gleich zu tun. Der Grund dafür ist, dass der Konvent undemokratisch gearbeitet hat. Er hatte ein Präsidium, eine Diktatur nach Art eines Politbüros, und der Konvent selbst hat weder über die mehr als 6 000 von seinen Mitgliedern eingebrachten Änderungsanträge, noch über das Endergebnis abgestimmt.

Der Konvent hat eine Neuverteilung der Macht zugunsten der großen Länder vorgenommen und er hat die Union militarisiert. Die Mitgliedstaaten verlieren ihr Recht auf ein ständiges Kommissionsmitglied mit Stimmrecht, und es wird ihnen in Zukunft auch nicht mehr möglich sein, ihren eigenen Kommissar zu benennen. Alle Bewerber für einen Platz in der Kommission müssen der europäischen Sache verpflichtet sein, aber was ist diese europäische Sache? Es ist die Sache des Föderalismus. Die EU soll zu einer Föderation gestaltet werden, und der Konvent hat am letzten Abend, entgegen dem Mandat zur Ausarbeitung einer Verfassung, welches ihm auf dem Gipfel von Thessaloniki übertragen wurde, sogar die Symbole eines Bundesstaates, mit einer eigenen Flagge, einer Hymne und einem eigenen Nationalfeiertag, angenommen.

Mit der Verfassung wird die EU militarisiert. Das bedeutet eine neue strukturierte militärische Zusammenarbeit und eine verfassungsrechtliche Erklärung, wonach sich die Mitgliedstaaten gegenseitig kollektive Verteidigungsgarantien geben. Ein Befehlshaber der finnischen Armee hat geäußert, dass die Annahme dieser Erklärung Finnland in die NATO bringen würde, und das ist etwas, dem unsere Nation nicht zustimmen wird. Dies sind die Gründe, Nein zu einer solchen Verfassung zu sagen.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Meines Erachtens haben Sie Recht. Ich bedauere die schwache politische Botschaft, die von dem Bericht des Europäischen Parlaments ausgeht. Der Verfassungsentwurf ist deutlich besser als der Vertrag von Nizza, aber es muss auf die gravierenden Lücken hingewiesen werden, die - sollten sie von der Regierungskonferenz aufrechterhalten werden - die Regierungstätigkeit und die zukünftige Entwicklung einer Union mit 27 Mitgliedern erheblich beeinträchtigen werden. Problematisch sind vor allem die Beibehaltung der Einstimmigkeitsregel für Entscheidungen in zentralen Fragen und das Verfahren für künftige Vertragsänderungen.

Politisch gesehen hat die Europäische Kommission Recht, wenn sie kurz vor der Eröffnung der Regierungskonferenz angesichts der Stellungnahmen der Regierungen, die einige Artikel des Vertrags neu verhandeln möchten, in ihrer bemerkenswerten Stellungnahme die Schwächen des Entwurfs und die Notwendigkeit von Verbesserungen betont. Im Sinne eines politischen Signals hat das Parlament Unrecht und die Europäische Kommission Recht. Aus diesem Grund werde ich im Gegensatz zur Mehrheit meiner Kollegen gegen den Bericht des Europäischen Parlaments stimmen.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, verehrte Abgeordnete! Der Konvent hat seine Antwort auf die in Laeken gestellten Fragen in Form eines Verfassungsentwurfs vorgelegt. Wir alle kennen und würdigen die hohe Qualität und den hohen Anspruch dieser Antworten. Sie sind nicht halbherzig, sondern bilden einen Korpus, der fest in der Realität verankert ist und mit großem Pragmatismus verfasst wurde, um ein Bild von einer verantwortungsvollen und anspruchsvollen Zukunft für Europa zu zeichnen.

Der Denkansatz hinter diesem Entwurf ist weder kurzfristig noch experimentell. Als Verfassung zielt dieser Text auf Dauerhaftigkeit ab. Als Werk von Menschenhand ist er weder vollkommen noch abgerundet. Er kann und muss ausgefeilt werden, solange seine grundlegende Ausgewogenheit gewahrt wird. Der Bericht Gil-Robles - Tsatsos spricht hier ganz klare Worte. Die Regierungskonferenz kann und muss dem Text der Verfassung mehr Geschlossenheit geben und einige seiner Vorschläge verbessern. In diesem Zusammenhang möchte ich unterstützen, was der Berichterstatter Herr Gil-Robles und der Vorsitzende des Ausschusses für konstitutionelle Fragen bereits zu den Problemen des zweigliedrigen Systems für die Zusammensetzung und Funktionsweise der Kommission gesagt haben, was meines Erachtens nicht wünschenswert, weil uneffektiv ist.

Kommissar Barnier sprach soeben von Nostalgie und wies darauf hin, dass dies kein guter Ratgeber in der Politik sei. Ich wüsste keinen besseren Ratschlag an die Regierungsoberhäupter, die damit beauftragt sind, die Verfassung auf der nächsten Regierungskonferenz zu beschließen, denn der Prozess, den sie gegenwärtig leiten, gleicht keiner der früheren Vertragsrevisionen. Der Konvent ist nicht einfach eine Vorbereitungsphase wie seine Vorläufer. Er hat dazu geführt, dass sehr wichtige politische Gleichgewichte und Übereinkommen erreicht wurden, und diese sollten erhalten bleiben. Darum sind die Regierungschefs verpflichtet, eine wesentlich bessere Arbeit zu leisten. Die Verantwortung, die sie tragen, ist daher viel größer.

Herr Präsident! Der Konvent war eine Versammlung aller Parlamente und aller Regierungen mit der Kommission. Die Regierungskonferenz ist nur eine Versammlung aller Regierungen. Es ist völlig klar, dass in dieser historischen Situation des europäischen Verfassungsprozesses die höhere demokratische Legitimation beim Konvent liegt und nicht mehr bei der Regierungskonferenz. Es wäre deshalb für mich völlig unakzeptabel, wenn die Regierungskonferenz die politische Substanz und damit die politischen Kompromisse, die im Konvent gefunden wurden, zerstören würde. Völlig unakzeptabel!

Wenige sagen es - Kollege Voggenhuber war da sehr deutlich -, aber viele denken es: Die Frage, ob die Regierungskonferenz das Ergebnis des Konvents noch einmal verändert, ist auch eine Machtfrage zwischen Regierungen und Parlamenten in der Europäischen Union. Man muss das so deutlich sagen: eine Veränderung der Ergebnisse des Konvents wäre ein Misstrauen gegenüber den Parlamenten, die ja im Konvent eine Mehrheit hatten. Das würde sicherlich für die Ratifizierung Folgen haben, sei es durch die Parlamente oder auch durch die Referenden, und damit für die Akzeptanz in der Öffentlichkeit.

Herr Kommissar Barnier! Sie waren im Konvent immer sehr fortschrittlich. Wir haben viel und gut zusammengearbeitet. Jetzt bin ich aber doch von der Kommission enttäuscht. Denn Sie nehmen den Standpunkt einiger Regierungen ein und nicht den Standpunkt der meisten Parlamente, die keine Änderung des Konventsergebnisses wollen. Für mich ist die Kommission damit nicht auf der Höhe der Zeit. Ich weiß auch nicht, was die Regierungskonferenz Positives bringen soll. Man kann sich ja vorstellen, wie da wieder gefeilscht wird, wie ein Kuhhandel gemacht wird, und alles kann eigentlich nur schlechter werden. Ich bin da wenig zuversichtlich.

Zu guter Letzt: zusammen mit dem Kollegen Dimitrakopoulos war ich Berichterstatter in Nizza. Damals hat das Parlament viel verlangt und wenig bekommen. Im Bericht Gil-Robles/Tsatsos verlangen wir jetzt wenig und hoffen, viel zu bekommen. 'Viel' hieße, dass die Regierungskonferenz nichts ändert, das wäre sehr viel. Glückwunsch an die Herren Gil-Robles und Tsatsos, in der historischen Phase, in der wir uns befinden, dieses genau so formuliert zu haben! Herr Präsident, Herr Antonione, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bekunde meine Wertschätzung für den Inhalt des zur Debatte stehenden Berichts und erkläre mich damit völlig einverstanden. Sicher hätten wir uns gewünscht, dass der vom Konvent vorgeschlagene Text stärker auf den Integrationsprozess ausgerichtet wäre, doch sind wir uns darüber im klaren, dass der erzielte Kompromiss der einzig mögliche ist, und das müssen wir anerkennen, indem wir der Erklärung des Konventsvorsitzenden Giscard d'Estaing beipflichten, der bei der Eröffnung der Beratungen des Konvents sagte: 'Unsere Einheit ist unsere Existenzberechtigung'.

Nach meinem Dafürhalten kann ein Text, der sich auf so breite Zustimmung gründet, nicht einfach von der Regierungskonferenz geändert werden, es sei denn in einigen nebensächlichen Aspekten. Es gibt jedoch nur einen Punkt, den wichtigsten, in dem wir Druck auf die Regierungskonferenz ausüben müssen, nämlich die Bestimmungen zur Revision des Verfassungsvertrags. Wenn wir jede Verfassungsänderung von der Einstimmigkeit der 25 oder 27 - oder in Zukunft von noch mehr - Mitgliedstaaten abhängig machen, besteht die Gefahr, dass diese wichtige Etappe in der Geschichte Europas letztlich zu einem Bremsklotz für seine Zukunft wird und das Ende seiner Hoffnungen bedeutet.

Herr Präsident, als Europabefürworter und Katalane müsste ich von diesem Verfassungsentwurf schrecklich enttäuscht sein. Trotz der Bemühungen des Schotten Neil MacCormick konnten wir, die man hier im Parlament die Regionalisten nennt, unsere Forderungen nicht durchsetzen, obwohl sie äußerst bescheiden waren: Beteiligung an den europäischen Instanzen im Rahmen unserer Gesetzgebungsbefugnisse, Recht auf Anrufung der europäischen Gerichtsbarkeit zur Verteidigung dieser Befugnisse, gleiche Sprachenrechte, Möglichkeit der internen Erweiterung. Wir haben den Blick auf die Zukunft gerichtet. Die Verfassung hat sich im Wesentlichen an der politischen Philosophie des Westfälischen Friedens und des Nationalstaates orientiert.

Als Europabefürworter und Katalane müsste ich eigentlich schrecklich enttäuscht sein, bin es aber nicht. Und zwar deshalb, weil meine Landsleute von Salses bis Guadamar und von Fraga bis Maó bereits die logische Schlussfolgerung gezogen haben: damit Europa auf uns zählen kann, müssen wir den katalanischen Staat wieder errichten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Erweiterungsprozess wird nicht auf dem Balkan zum Stillstand kommen. Eines nicht mehr allzu fernen Tages wird mein Land, nachdem es seine Freiheit und seine Würde wiedererlangt hat, an diese Tür klopfen. Sie werden uns nicht zurückweisen. Bekanntlich sind wir seit der Zeit Karls des Großen Europäer.

Herr Präsident, meines Erachtens befinden wir uns derzeit auf europäischer Ebene in einer echten Vertrauenskrise. Belege dafür sind das klare und eindeutige Nein der Schweden zum Euro, die vernichtende Niederlage von Kommissar Lamy in Cancun und der etwas lächerliche Schlagabtausch zwischen der Brüsseler Kommission und Frankreich sowohl zum Thema Stabilitätspakt als auch zum Fall Alstom. Die Europäische Union hat also nur diesen Verfassungsentwurf neu im Angebot, der nun den einzelnen Staaten vorgelegt wird.

Ich persönlich möchte mich weder dem Standpunkt des Parlaments, dem der Kommission oder dem der Staaten anschließen, denn aus meiner Sicht besteht das Problem nicht zwischen den europäischen Institutionen, sondern zwischen diesen Institutionen und den europäischen Völkern. Daher ist es meines Erachtens von wesentlicher Bedeutung - und ich bedauere es, dass der Bericht von Herrn Tsatsos nicht viel deutlicher darauf hinweist -, dass diese Verfassung, dieser Entwurf in allen europäischen Ländern zeitgleich mit den Europawahlen einem Referendum unterworfen wird.

Sie sollten Ihre Entscheidung wirklich gut überdenken! Wenn es sich um eine Verfassung handelt, brauchen wir ein Referendum, und wenn kein Referendum stattfindet, dann wird dies auch keine Verfassung sein.

Herr Präsident! Ich beginne wie viele meiner Vorredner mit einem Dank an die Berichterstatter. Gil-Robles und Tsatsos haben gute Arbeit geleistet, und daher ist ihrer Grundaussage im Wesentlichen auch zuzustimmen, nämlich den Konsens, den der Konvent erzielt hat, nicht mehr aufzumachen.

Aber es hat einen Teil in der Konventsarbeit gegeben, wo Konsens gar nicht mehr gesucht wurde, wo einige 'Gleichere' im Präsidium ihre Interessen und die der Großen in Europa beinhart durchgesetzt haben. Ich spreche von der Frage der Zusammensetzung der Kommission und von dem Ergebnis, zu dem jedenfalls die Menschen in den kleineren und mittleren Staaten der Union nicht Ja sagen können. Eine Kommission, in der nicht alle Mitgliedstaaten immer vollzählig und gleichwertig vertreten sind, würde die politische Legitimation verlieren, welche alle Kommissionen bisher zu einem vollwertigen player in der Europäischen Union gemacht hat. Es bliebe ein vielleicht effizienteres Gremium, allerdings ausschließlich bestehend aus Technokraten. Der Rat würde sich dann aus der derzeitigen Kräftebalance in die Höhen der Macht verabschieden. Das kann und darf nicht passieren.

Im Interesse aller Europäer, nicht nur der Europäer aus den mittleren und kleineren Staaten, brauchen wir in dem einen Punkt, wo das Konventspräsidium nicht mehr den Konsens Aller gesucht hat, von der Regierungskonferenz eine andere Antwort. Im Interesse aller Europäer brauchen wir auch in Zukunft eine politisch gewichtige, repräsentative, vollwertige Kommission mit einem Kommissar pro Land, der tatsächlich jedem einzelnen Bürger in der Union das Gefühl vermittelt, in allen europäischen Institutionen gleichwertig vertreten zu sein. Dafür hat die Regierungskonferenz zu sorgen, sehr viel mehr sollte sie nicht tun.

Herr Präsident! 2004 wird das Jahr der Europäischen Verfassung. Trotz der anfänglichen Skepsis ist es dem Konvent gelungen, einen bewundernswerten Kompromiss zu erzielen. Die Verfassung wird sicherlich Dinge enthalten, die wir uns in diesem Haus anders gewünscht hätten. Gleichwohl verdient das Ergebnis unsere Unterstützung. Als Erstes möchte ich nun mein Erstaunen darüber zum Ausdruck bringen, dass sich einige, darunter die niederländische Regierung, dafür aussprechen, Gott - das Christentum - in die Europäische Verfassung aufzunehmen. Wenn dies geschieht, wo bliebe da die Trennung zwischen Kirche und Staat, auf der die heutige Demokratie - das Fundament unseres vereinten Europa - beruht? Steht Gott nicht über dem Gesetz? Wie können liberale Regierungsparteien dies unterstützen?

Zweitens fordern wir in dem Entschließungsantrag, dass alle Staaten, falls ihre Verfassung dies zulässt, ein Referendum über den Verfassungsentwurf abhalten, und zwar am Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament. Ich selbst bin entschieden für ein Referendum. Eine wichtige Entscheidung über die Europäische Verfassung darf meiner Meinung nach nicht den Staats- und Regierungschefs allein überlassen werden. In meinem Land, den Niederlanden, wird ein solches Referendum wohl stattfinden, und darüber bin ich erfreut, zumal sich jetzt zeigt, dass die Wahlbeteiligung in den Niederlanden über 80 % betragen wird. Leider ist die niederländische Regierung in der Frage des Referendums offensichtlich sehr uneins und lässt ein eindeutiges europäisches Profil vermissen.

Damit ist unseren Bürgern nicht geholfen; sie werden sich im Gegenteil weiter abwenden. Europa weist einen Mangel an Effizienz und Transparenz auf, es hat mit einem Demokratiedefizit zu kämpfen und befasst sich bisweilen mit Aufgaben, die bürgernäher wahrgenommen werden können. Mit der vorliegenden Verfassung, die zu einer effizienter und demokratischer funktionierenden Europäischen Union führen und ihr darüber hinaus ein soziales und politisches Profil verleihen wird, wollen wir speziell diese Mängel beheben, und in dem Referendum ersuchen wir dazu um die Unterstützung unserer Bürger.

Abschließend fordere ich die Staats- und Regierungschefs und insbesondere auch den niederländischen Ministerpräsidenten dazu auf, den Verfassungsentwurf nicht hinter verschlossenen Türen auseinander zu pflücken. Grundwerte, soziale Grundrechte und mehr Demokratie müssen verteidigt und dürfen nicht durch vermeintliche nationale Interessen abgeschwächt werden, womit wir wieder zu jener verdammten Hinterzimmer-Diplomatie der EU-Regenten wie in Nizza zurückkehren würden, bei der kaum etwas herausgekommen ist. Den beiden Berichterstattern sei gedankt. Lassen Sie uns Europa den Bürgern zurückgeben!

Herr Präsident, ich werde zwei Bemerkungen zum Bericht von Herrn Gil-Robles Gil Delgado und Herrn Tsatsos anführen, der die Erwartungen, aber auch die Befürchtungen dieses Parlaments zum Ausdruck bringt.

Die erste Bemerkung betrifft die Identität Europas. Ich erinnere an die Worte eines großen liberalen Historikers: 'Warum können wir uns nicht als Christen bezeichnen'. Die Rückbesinnung auf die christlichen Wurzeln könnte eine Stärkung des weltlichen Charakters einer Politik bewirken, die nach wie vor durch die Gleichgültigkeit und den Götzendienst der Macht bedroht wird. Was wir um der Einheit willen fordern, darf allerdings keine Spaltung Europas bewirken. Meiner Überzeugung nach stellt nämlich der Hinweis auf die Menschenwürde und den Frieden, auf Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und Pluralismus in den Verfassungsnormen die Verbindung zwischen christlichen und demokratischen Werten her, von denen sich die Gründungsväter der Europäischen Gemeinschaft in ihrem Tun und Handeln leiten ließen.

Die zweite Bemerkung betrifft die Aussicht auf das Aufschnüren eines Kompromisses, den die Regierungskonferenz verbessern kann, ohne das vom Konvent vorgeschlagene institutionelle Gleichgewicht in Frage zu stellen.

In dem Bericht wird Bedauern darüber bekundet, dass die Einstimmigkeit der Staaten auch in Zukunft Voraussetzung für die Revision der Verfassung sein soll. Meines Erachtens muss die - hier von Kommissar Barnier erwähnte - Auffassung der Kommission unterstützt werden, wonach die Regierungskonferenz den Weg frei machen sollte für flexiblere Revisionsverfahren, die, zumindest in Bezug auf Bestimmungen, die nicht grundlegend sind, kein Vetorecht erlauben.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Jeder bezieht gegenwärtig Position, die Verhandlungen laufen Gefahr, in die Sackgasse zu geraten. Es gibt zwei Lösungswege: entweder es wird gar nichts geändert oder alles. Mit Blick auf eine eventuelle Wiederaufnahme der Verhandlungen hofft jeder, er könne alles verbessern, und läuft dabei Gefahr, alles zu zerstören. Ich verstehe, dass bei diesem Rollenspiel einige, auch in diesem Parlament, bereit sind, Gott zu instrumentalisieren, um bei anderen Themen mehr zu erreichen. Das haben diese Leute selbst zu verantworten, und ich werde diese Vorgehensweise zur Organisation unseres Erdenlebens nicht unterstützen.

Jeder kommt hier mit seinen 10 %, die geändert werden sollen; ich für meinen Teil habe auch meine 10 % Änderungswünsche. Ich möchte mehr Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Sozial- und Steuersektor, denn nur so können wir Steuerparadiese und Dumping aus der Welt schaffen. Außerdem bin ich für eine wirkliche Koordination der Wirtschaftspolitiken und für Mehrheitsentscheidungen in außenpolitischen Fragen. Aber, Herr Ratspräsident, vielleicht könnte man diese Verhandlungen auch auf andere Weise angehen, und ich schlage Ihnen vor, diese einmal zu testen. Was ist uns wirklich wichtig? Worauf möchten wir auf keinen Fall verzichten? Nun, ich für meinen Teil möchte fünf Punkte nennen.

Erstens muss es meines Erachtens unbedingt auch in Zukunft möglich sein, dass die Länder, die die verstärkte Zusammenarbeit praktizieren, die Übergangsklausel anwenden. Dies ist ein technischer, aber dennoch wichtiger Punkt.

Zweitens könnte man den Status der Charta zwar verbessern, aber ich glaube nicht, dass Sie ihn stark verbessern können, lassen Sie also lieber die Finger davon.

Der dritte Punkt betrifft Gott. Man hat ihn aus der Verfassung herausgelassen. Im Gegensatz zu Elmar Brok möchte ich, dass man Gott an seinem Platz lässt, also außerhalb der Verfassung.

Viertens halte ich die Rechtsgrundlage für die Dienste der Daseinsvorsorge für einen wesentlichen Punkt, bei dem es meines Erachtens keinerlei Abstriche geben darf.

Und schließlich fünftens die Frage der Preisstabilität. Bekanntlich startet die Zentralbank die Offensive dazu neu. Meiner Ansicht nach ist das in Artikel 3 fast erreichte Gleichgewicht hinsichtlich der Unionsziele vernünftig. Folglich schlage ich vor, Gott und die Preisstabilität außen vor zu lassen. Dabei wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

Herr Ratspräsident, wenn Sie erfolgreich sein wollen, so rate ich Ihnen zur Transparenz. Wenn sie die Vorschläge aller Seiten veröffentlichen, werden Sie mehr öffentliche Unterstützung bekommen als mit den kleinen Kuhhändeln zwischen den Vertretern der Staats- und Regierungschefs.

Seit 1957 hat sich die Zusammenarbeit unabhängiger nationaler Staaten in Europa dramatisch entwickelt. Wie die Anziehungskraft eines Planeten alles einfängt, was sich ihm nähert, hat der Mut von sechs Staaten bis heute zu einem Prozess von Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit geführt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar, auch wenn das Nachdenken über die Grenzen Europas eingesetzt hat.

In der Wirtschaft gilt das Gesetz 'Stillstand ist Rückschritt'. Im übertragenen Sinne gilt dies auch für die Politik. In der politischen Entwicklung Europas gab es in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts Gott sei Dank keinen Stillstand. Der Lohn aller Mühen war und ist die Wiedervereinigung Europas in Frieden und Freiheit. Trotz vielfältiger wirtschaftlicher Probleme hat Europa immer noch die Anziehungskraft eines Planeten. Viele große Worte sind dafür heute schon gefunden worden. Europa soll und muss mit dem Verfassungsvertrag einen Qualitätssprung machen, um die bevorstehenden Herausforderungen meistern zu können. Mit Recht hat dieses Parlament die Ergebnisse von Nizza angeprangert, die - in nationale Egoismen verstrickt - genau das nicht geleistet haben. Mit Recht wurde der Konvent als Verfassungskonvent bezeichnet, mit dessen Arbeit der Weg über die wirtschaftliche Zusammenarbeit hinaus aufgezeigt wird. Auf dieser Grundlage können und müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten in der Regierungskonferenz zeigen, ob sie auf die Zukunft hin arbeiten oder in Verhaltensmustern der Vergangenheit gefangen sind und weiter auf nationalen Egoismen und nationalen Pfründen beharren.

Der vorliegende Text des Verfassungsvertrags weist in die Zukunft. Er sollte nur geändert werden, um Verbesserungen an Bestehendem vorzunehmen. Viele von uns teilen die Sorge, dass die Ergebnisse von Nizza für die bevorstehende Erweiterung nicht ausreichen. Deshalb mein eindringlicher Appell an die Regierungen, und ich danke der Ratspräsidentschaft für das, was sie gesagt hat: Tun Sie alles, damit der neue Vertrag schnell in Kraft treten kann, so dass zwischen der Zustimmung der Regierungen und der endgültigen Ratifizierung kein zu großer zeitlicher Abstand liegt. Es liegt jetzt an Ihnen, den Staats- und Regierungschefs unserer Mitgliedstaaten, ob Sie Europa voranbringen oder aus egoistischen nationalen Gründen blockieren.

Herr Präsident, wie meine Vorredner möchte auch ich unsere beiden Berichterstatter zu ihrem hervorragenden Gesamtbericht beglückwünschen. Ich erkenne zwar den Erfolg der Methode an und die wirklichen Fortschritte im Vergleich zum derzeitigen Vertrag, aber dennoch möchte ich die drei grundlegenden Schwachstellen des Verfassungsentwurfs kritisch unter die Lupe nehmen, die im Bericht der Herren Gil-Robles und Tsatsos als Aspekte bezeichnet werden, die einer weiteren Beobachtung bedürfen.

Ein von seinen Kollegen gewählter Präsident des Europäischen Rates stellt eine unerwartete Stärkung der zwischenstaatlichen Strukturen dar, die im Gegenteil parallel zum stärkeren Ausbau Europas immer mehr abgebaut werden sollten. Dieser monarchische und niemandem verantwortliche Präsident könnte nämlich in erheblichem Maße zur Schwächung der Kommission beitragen und die jeweiligen Verantwortungsbereiche der einzelnen Institutionen durcheinander bringen.

Die Kommission, die die Gefahr erkannt hat, bekundet ihre Haltung in ihrer Mitteilung mit dem vernichtenden Urteil: 'Eine Persönlichkeit, die keinem Parlament für ihre Handlungen Rechenschaft ablegen muss, darf nicht die Funktionsweise des Rates beeinflussen können, die transparent und demokratisch sein muss.' Herr Kommissar Barnier, nun ist es an Ihnen, zu handeln.

Die zweite grundlegende Schwachstelle, die in zahlreichen Stellungnahmen kritisiert wird, betrifft die künftige Kommission, die sich aus Kommissaren mit unterschiedlichem Status zusammensetzen soll. Dabei handelt es sich um ein kompliziertes, verschwommenes und nicht arbeitsfähiges System, das die Kollegialität unter den Kommissaren zunichte machen könnte.

Der dritte eindeutige Mangel ist der Misserfolg des Konvents in Sachen GASP-Reform. Hier haben die Konventsmitglieder, die offenbar von jenen Mitgliedstaaten stark unter Druck gesetzt wurden, welche Europa das Recht auf eine unabhängige Außenpolitik bestreiten, die Erwartungen der Bürger sehr enttäuscht. Der völlig unbefriedigende Status quo bleibt bestehen und es ist zu hoffen, dass die Regierungskonferenz diese eindeutige Schwachstelle des neuen Verfassungsgebäudes zu beheben wagt. Zumindest müsste die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert werden, die sich nicht als willenlose Vasallen der USA verstehen. Die Irak-Problematik sollte uns eine Lehre sein.

Herr Präsident, in einem Änderungsantrag, den ich gemeinsam mit anderen zu diesem Bericht vorgelegt habe, wird die Anerkennung des dualen Charakters der Union gefordert, in der die Nationalstaaten das zentrale Element bilden. Die europäischen Bürger können dies allzu oft nicht mehr erkennen. Sie haben das Gefühl, dass ihre nationale Identität vergessen wird. Es gibt viele Möglichkeiten, dies zu ändern, und ich persönlich glaube, dass der Konvent in diesem Bereich mehr hätte bewirken können und sollen. Auf der praktischen Ebene halte ich es für äußerst wichtig, dass die Abgeordneten der nationalen Parlamente und die Abgeordneten des Europäischen Parlaments enger zusammenarbeiten, um die korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Das 'Gold-Plating', also die Schaffung strengerer Regelungen bei Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften als vom entsprechenden Rechtsakt gefordert, ist ein Phänomen, das in jedem Mitgliedstaat mehr oder weniger stark ausgeprägt auftritt. Im Vereinigten Königreich hat dies besonders negative Auswirkungen, zum Beispiel auf unsere Landwirtschaft. Die Schlachthof-Richtlinie war in der ursprünglichen Fassung der Kommission ein Dokument mit zwölf Seiten. In Frankreich wurde die Richtlinie auf handliche sieben Seiten gekürzt, und in Großbritannien wurde daraus ein unlesbares Dokument mit 95 Seiten. Bedauerlicherweise gibt es zahlreiche andere Beispiele für das 'Gold-Plating' im Bereich der Unternehmen und der Industrie.

Warum ist das 'Gold-Plating' im Vereinigten Königreich häufiger anzutreffen als in anderen Mitgliedstaaten? Ein wichtiger Grund ist, dass das Vereinigte Königreich im Gegensatz zu anderen Staaten die Parlamentsabgeordneten nicht in den Umsetzungsprozess einbezieht. In Belgien gibt es einen föderalen beratenden Ausschuss für europäische Fragen, dem sowohl Mitglieder des belgischen Parlaments als auch Abgeordnete des Europäischen Parlaments angehören. In den gesetzgebenden Organen Deutschlands und Griechenlands ist dies ähnlich geregelt. Als Mitglied des Europäischen Parlaments und früherer Abgeordneter im Vereinigten Königreich ist mir heute klar, wie wenig meine Kollegen und ich über die Regelungen wussten, die auf europäischer Ebene verabschiedet wurden.

Unter der derzeitigen britischen Regierung haben sich die Probleme verschärft, da sie die Befugnisse unseres Unterhauses beschnitten hat. In Zukunft sollten in jedem Mitgliedstaat gemischte Ausschüsse aus Mitgliedern der nationalen Parlamente und Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Umsetzung der Rechtsvorschriften in einzelstaatliches Recht überwachen. Dies wäre ein kleiner, aber wirksamer Schritt in die richtige Richtung, und durch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament hätten die Abgeordneten der nationalen Parlamente ein echtes Mitspracherecht im Hinblick auf die Arbeitsweise unserer Union.

Herr Präsident! Selbstverständlich ist eine europäische Verfassung sinnvoll, wenn sie diesen Namen auch verdient. Und ganz sicher sind Volksbefragungen oder Referenden, wie sie sogar der Schatzmeister und Wahlkampfleiter der EVP fordert, sinnvoll. Doch welcher Entwurf liegt da jetzt vor uns? Führt uns dieser Konventsentwurf zu fairen und vor allem wirklich transparenten Entscheidungsstrukturen? Bekommen wir eine unmissverständlich klare Gewaltenteilung? Wird es ausreichend Mehrheitsentscheidungen geben? Haben nicht die Regierungen ihren Standpunkt brachial durchgesetzt, wie es einer meiner Vorredner, Johannes Voggenhuber, gerade formuliert hat? Verlieren die kleinen Staaten? Gewinnen wenige Große, Kollege Rack? Wird das Europäische Parlament zu einer vollwertigen Volksvertretung? Kann das Parlament jetzt einzelne Kommissare wirklich zur Rechenschaft ziehen? Wenn wir es schon nicht können, können es dann wenigstens die Wähler? Können sie diese Kommissare direkt wählen? Bekommen die Wähler einen direkten Einfluss auf die Entscheidungen des Europäischen Rates? Wird es essentiell mehr direkte Demokratie geben? John Palmer vom angesehenen European Policy Centre und ebenso zahlreiche deutsche Ministerpräsidenten unterschiedlicher politischer Couleur haben immer wieder seit Jahren gesagt: Wäre ein Land so verfasst, wie die Europäische Union es ist, es könnte sich wegen fehlender demokratischer Legitimation nicht als Mitglied dieser Union qualifizieren.

Wird dieser fundamentale Mangel jetzt durch diesen neuen Entwurf überhaupt beseitigt? Bleiben nicht diese wertvollen europäischen Regionen außen vor? Wo bleibt das Klagerecht? Bekommen wir jetzt endlich diese so oft beschworene Bürgernähe? Ist der Entwurf so klar und verständlich, dass die Jugendlichen damit wirklich umgehen und zu einer europäischen Idee finden können? Führt das nicht immer mehr in Zank und Parteienschacher? Eine starke soziale Marktwirtschaft ist der Schlüssel zum sozialen Frieden in Europa. Was ist davon an wichtigen Rahmenbedingungen in der Verfassung enthalten?

Auf zu viele dieser Fragen muss man mit Nein antworten. Darum ist für überzeugte Europäer, zu denen ich mich zählen darf, jetzt ein Nein zum vorliegenden Text sinnvoll. Es kann jedenfalls keine Demokratie ohne Transparenz geben, und man muss sagen: nein danke zu diesem Etikettenschwindel.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube ich muss eine Bemerkung vorausschicken, nachdem ich die Berichterstatter zu ihrer Arbeit beglückwünscht habe.

Es wurde lang und breit darüber diskutiert, ob es notwendig, angezeigt und geboten sei, in den hier behandelten Text und in den, der angenommen werden wird, einen Hinweis auf die christlichen Werte - oder sogar auf Gott - aufzunehmen. Ich glaube, dass es ungeachtet der formalen Aspekte - und es würde mir keineswegs missfallen, wenn es einen Hinweis auf die christlichen Werte geben könnte -, ungeachtet etwaiger verbaler Formulierungen wichtig ist hervorzuheben, dass der Text, der entstanden ist und im Laufe seiner weiteren Entwicklung entsteht, diese Werte achtet. Meiner Ansicht nach beinhaltet der Text eine substanzielle Achtung der christlichen Werte: die Achtung des menschlichen Lebens und der Menschenwürde sind in der Tat Prinzipien, mit denen sich der Konvent viel beschäftigt hat. Mir erscheint es wichtig zu betonen, dass es, ungeachtet der im Text enthaltenen Worte, einen Hinweis auf unsere Geschichte, auf das Leben Europas gibt, das gerade durch die christlichen Werte bestimmt und gemeinsam getragen wurde.

Die verschiedenen Etappen, die zu einem Konvent, zu einer Verfassung, zu neuen Verträgen geführt haben, waren nach meinem Dafürhalten nützlich. Ich bin kein Pessimist: im Gegenteil, ich glaube, dass die, wenngleich langsam, vollbrachte Arbeit insgesamt fruchtbringend war, auch wenn noch einige Fortschritte gemacht werden könnten.

Ich denke oft darüber nach, wie Europa wohl ohne die heute bestehenden Institutionen aussehen könnte, und ich erinnere mich daran, wie es um unseren Kontinent im Wesentlichen vor sechzig Jahren bestellt war. Deshalb muss ich sagen, dass das, was vollbracht wurde - sei es durch die direkte Legitimation durch die Bürger, durch die Suche nach Wegen, um Zustimmung zu erzielen oder durch die Verwaltung der Institutionen und die Konsensgestaltung -, insgesamt als positiv betrachtet werden kann.

Viele behaupten, zwischen den Institutionen und den Bürgern bestehe noch eine große Kluft. Vielleicht sollten gerade diese Bürger stärker an der Entwicklung Europas teilhaben; vielleicht müssen wir ihre Rechte anerkennen und dafür Sorge tragen, dass durch einen wichtigen Grundsatz - gerechtfertigte Ausgaben, effektive und wirksame Verwaltung - die Kluft zwischen den Institutionen und der Bürgergesellschaft überwunden werden kann.

Herr Präsident! Meine hohe Meinung von den Berichterstattern Herrn Tsatsos und Herrn Gil-Robles hindert mich nicht daran zu wünschen, ihre Bewertung wäre etwas weniger wortreich, aber dafür prägnanter ausgefallen. Sie hätten unsere Zufriedenheit mit dem Verfassungsentwurf für Europa stärker herausstellen und gleichzeitig die Regierungskonferenz auf die Verantwortung hinweisen können, die sie übernimmt, wenn sie versucht, den politischen Konsens des Konvents durch einen anderen, auf Regierungsebene erzielten Konsens zu ersetzen. Wir alle teilen diese Verantwortung, dieses Risiko, insbesondere diejenigen, die entsprechend dem Willen der Bürger kein erweitertes Europa akzeptieren können, dem es an gemeinsamen Rechtsvorschriften mangelt oder dessen Verwaltung unerschütterlich einem veralteten Vertrag von Nizza folgt.

Zahlreiche Vertreter der 28 Mitgliedstaaten brachten 16 Monate damit zu, in ihrer Suche nach einem vernünftigen Konsens alle Optionen zu prüfen. Ich glaube nicht, Herr Präsident, dass europäische Diplomaten in etwas mehr als zwei Monaten mehr leisten können. Auf jeden Fall waren diese Diplomaten in jeder Phase an der Lösungsfindung im Auftrag ihrer Mitgliedstaaten beteiligt, wodurch sie eine Mitverantwortung an den im Konvent erzielten Resultaten tragen.

Ebenso glaube ich nicht, dass man mit politischer Bescheidenheit auch nur im Geringsten unseren Stolz darüber verbergen kann, dass zum Ende des Europäischen Konvents das Europäische Parlament mit höchstem Lob bedacht wurde.

Desgleichen kann uns keine nationalistische Neurose vergessen lassen, wie wertvoll die europäische Einheit für die Führung der Europäer und natürlich die Gegenwehr gegen die Überlegenheit - und sehr oft die Dummheit - anderer Teile der Welt ist. Somit ist unsere Einheit zu einem wesentlichen Instrument im Dienste des Friedens geworden. Keine Wunschvorstellung von Großartigkeit oder Mittelmäßigkeit kann die herausfordernde Mission gefährden, die jetzt Europas Schicksal ist.

Der der Regierungskonferenz vorgelegte Text ist ein breiter und durchdachter Kompromiss. Auch wenn er vielleicht die Wellen der Emotionen hochschlagen lässt, ändert das doch nichts an seinem Stellenwert als Vorläufer eines neuen Europa auf der Grundlage von Demokratie, Menschenrechten, Gleichheit und europäischer Solidarität. Dies allein verleiht uns die Beherztheit, für ihn zu streiten und die Bürger zu überzeugen, ihm die Bezeichnung 'Verfassung für Europa' zu verleihen.

Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Europa wird demokratischer, transparenter, bürgernäher. Europa ist aber mit diesem Verfassungsvertrag sicherlich nicht fertig. Wir sind ein Projekt, an dem immer wieder weiter gebaut werden muss. Das Mitentscheidungsverfahren wird zur Regel und die Einstimmigkeit zur begründeten Ausnahme. Die Gesetzgebungskompetenz des Bürgerparlaments wird mehr als verdoppelt. Die Mitverantwortung der nationalen Regierungen an den europäischen Entscheidungen wird transparenter gemacht und damit werden Schuldzuweisungen schwieriger, und der Bürger ehrlicher zu informieren sein. Das Subsidiaritätsprinzip und die ökosoziale Marktwirtschaft sind zwei ordnungspolitische Grundpfeiler der Verfassung.

Natürlich gibt es auch Kritik. Kritikpunkte, die nach Veränderung schreien, sind der derzeitige Vorschlag über die Zusammensetzung der Kommission, die Einstimmigkeit bei binnenmarktrelevanten Steuern und bei der gemeinsamen Außenpolitik, aber auch das Fehlen einer gemeinsamen Informationskampagne und der verpflichtenden Einbindung der Bürger in den Ratifizierungsprozess. Und weil Europa ein europäisches Bewusstsein braucht und nur Information Bewusstsein schafft, und weil wir den informierten, beteiligten Bürger benötigen, deshalb trete ich - obwohl wir die rechtliche Grundlage dafür noch nicht haben - für eine zugleich mit der Europaparlamentswahl stattfindende, europaweite Volksbefragung ein. Weil wir informieren müssen, weil wir Bürger zu Beteiligten machen müssen. Was liegt näher, als die europäische Verfassung mit den Grund- und Freiheitsrechten der Bürger offensiv zu kommunizieren und Bürger zu Beteiligten zu machen. Ich fordere die Mitglieder der Regierungskonferenz auf, mit einer europaweiten Volksbefragung den Ratifizierungsprozess einzuleiten, und ich fordere meine Kolleginnen und Kollegen auf, meine diesbezügliche Erklärung zu unterstützen. Herr Präsident, ich möchte auf drei Punkte zu sprechen kommen: die Frage der Einstimmigkeit, der Hinweis auf Gott und das Christentum sowie die traditionell ansässigen Minderheiten.

Der Konvent und die Berichterstatter haben sicher gute Arbeit geleistet; deshalb möchte ich - als Antwort an die Adresse der Pessimisten und ewigen Neinsager - behaupten, dass wir im Hinblick auf eine vollständige Verfassung offenkundig erst die Hälfte der Wegstrecke zurückgelegt, im Vergleich zu Nizza jedoch riesengroße Fortschritte gemacht haben. An diesem Bericht müssen jedoch noch einige Korrekturen vorgenommen werden, wie der Kommissionspräsident, dessen Meinung ich mich anschließe, in diesem Hohen Haus bekräftigt hat.

Der erste Punkt, den ich erwähnen möchte, ist die Einstimmigkeit. Auch für weniger wichtige Verfassungsänderungen Einstimmigkeit zu fordern, versperrt uns nach meinem Dafürhalten bestimmt den Weg zu künftigen Entwicklungen. Wir sollten mehr Weitblick und Offenheit zeigen, und in diesem Sinne befürworte auch ich das Anliegen von Änderungsantrag 20, dem ich meine Zustimmung geben werde.

Im Zusammenhang mit der zweiten Frage, d. h. der Erwähnung Gottes und des Christentums, finde ich die unnachgiebige Haltung bestimmter Kreise dieses Parlaments, die de facto der Auffassung der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung entgegen steht, völlig unverständlich. Insbesondere in Bezug auf das Christentum käme die Nichtaufnahme eines klaren und entschiedenen Hinweises in diese Verfassung einer Verleugnung unserer jahrtausendalten Geschichte gleich.

Der dritte Punkt betrifft die sprachliche und kulturelle Vielfalt und die Rechte der Minderheiten, die in Änderungsantrag 22 zu Erwägung H aufgenommen wurden. Ich meine, dass auch die in den Kriterien von Kopenhagen genannten Minderheiten einen Platz in diesem Bericht finden müssten. Ich fordere die italienische Ratspräsidentschaft auf, sich vor und während der Regierungskonferenz dafür einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass sie auch in der Verfassung erwähnt werden.

Herr Präsident, ich werde mich ganz kurz fassen. Ich möchte sämtlichen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die das Wort ergriffen und einen wichtigen Beitrag zu dieser Debatte geleistet haben, bei der wir alle um die Gestaltung einer neuen und wirksamen europäischen Verfassung bemüht sind, meinen Dank aussprechen. Ich möchte Ihnen also ein wirklich aufrichtiges Dankeschön sagen für einen Beitrag, der wertvoll für die Arbeiten der Regierungskonferenz sein wird.

Ich halte es für richtig, vonseiten des Vorsitzes nicht auf die Sachverhalte der einzelnen Fragen einzugehen, denn dazu werden selbstverständlich auf der Regierungskonferenz selbst Überlegungen angestellt und Diskussionen geführt werden. Stattdessen sollten vor allem die allgemeinen Orientierungen und die Empfehlungen bezüglich der Transparenz aufgegriffen werden, und unter diesem Gesichtspunkt kann ich Ihnen versichern, dass der Vorsitz alle Anstrengungen unternehmen wird, um eine breite Teilhabe der gesamten europäischen Öffentlichkeit zu ermöglichen, indem u. a. eine entsprechende Website eingerichtet wird.

Zum Hauptanliegen des Europäischen Parlaments, das auch Gegenstand eines mündlichen Änderungsantrags des Vorsitzenden der PSE-Fraktion ist, nämlich die direkte Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Arbeiten der Regierungskonferenz, kann ich nur bekräftigen, was ich bereits in meiner Einführungsrede gesagt habe, nämlich dass sich der Ratsvorsitz dafür einsetzen will, dass das möglich wird. Offenkundig hängt das nicht von unserem eigenen Willen ab; wir könnten es erneut vorschlagen und auch versuchen, es mit Überzeugung zu unterstützen, weil wir sicher sind, dass das Europäische Parlament einen entscheidenden Beitrag dazu leisten kann, bei der Gestaltung der neuen europäischen Verfassung ein gutes Ergebnis zu erzielen. Da sich das jedoch nicht erzwingen lässt, können wir diese Botschaft nur aufgreifen, uns zueigen machen und wirklich versuchen, nachdrücklich darauf zu dringen, um ein gutes Ergebnis zu erreichen, in der Hoffnung, dabei sein und dazu beitragen zu können, dieses große und wichtige Ziel, nämlich die Europäische Verfassung, zu erreichen. Die Aussprache ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 11.55 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)

Schriftliche Erklärung (Artikel 120)

Das Europäische Parlament wünscht, ebenso wie Valéry Giscard d'Estaing, dass die bevorstehende Regierungskonferenz die gegenwärtige Fassung des Konventsentwurfs faktisch unverändert annimmt, da der Konvent offen über alle denkbaren Vorschläge diskutiert habe und seine Schlussfolgerungen den politischen Willen der Bürger widerspiegeln würden.

Diese Behauptung halte ich für äußerst fragwürdig. Wie ich bereits in der Minderheitenansicht zum Bericht Gil-Robles-Tsatsos festgestellt habe, war der Konvent in Wirklichkeit lediglich eine vom Rat eingesetzte Arbeitsgruppe, die nicht repräsentativ war, kein demokratisches Beschlussmandat hatte und außerdem über die ihr aufgetragene Mission hinausgegangen ist, da, wie inzwischen jeder eingesteht, niemals von ihr verlangt worden war, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten.

Folglich ist der Wunsch der meisten Regierungen nach einer 'echten Regierungskonferenz' völlig legitim, also eine Konferenz, bei der nicht nur eine echte Debatte geführt wird, sondern die sich auch auf ihr ursprüngliches Mandat besinnt: wie soll das Demokratiedefizit beseitigt werden? Die supranationalen Vorschläge des Konvents würden dieses Defizit noch vergrößern. Wenn wir es allerdings beseitigen wollen, müssen wir den Aufbau Europas stärker in den nationalen Demokratien verankern.

Dieser Aufgabe müssen sich die nationalen Regierungen als wahre Vertreter ihrer Völker im Rahmen der Regierungskonferenz stellen.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen sehr herzlich raten, die Empfehlungen, die der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik entwickelt hat, anzunehmen. Dies ist der Versuch, einen Neuanfang zu machen und nicht die Streitigkeiten der Vergangenheit auszutragen. Hier geht es darum, eine Lösung zu finden, wie wir den Menschen im Irak nach dem Krieg helfen, und bezüglich der Zuständigkeiten der Vereinten Nationen, die hier schrittweise eine Führung zu übernehmen haben, um in der Lage zu sein, die Stabilität in der Region zu sichern. Aus diesem Grunde werbe ich dafür, dass wir die Änderungsanträge ablehnen, die wieder den Streit aus der Zeit vor dem Irak-Krieg zwischen uns neu entfachen.

Wir sind es den Menschen schuldig, nach vorne zu blicken und nicht den alten Streit zu führen. Deswegen würde ich Ihnen mit Ausnahme des Antrags des Herrn Sakellariou zum Internationalen Gerichtshof, dessen Annahme ich empfehle, die Ablehnung aller Änderungsanträge empfehlen, um auf diese Art und Weise eine große Mehrheit des Hauses zustande zu bringen, damit die Europäische Union über diese Position gestärkt zur Geberkonferenz gehen kann und wir damit ein hohes Maß an Verantwortung in einem konstruktiven Sinne übernehmen. Herr Korakas hat für eine Bemerkung zur Anwendung der Geschäftsordnung ums Wort gebeten.

Herr Präsident! Ich möchte gegen den Beitrag von Herrn Brok protestieren. Er hat das Wesentliche angesprochen. Es gibt heute keine weitere Aussprache. Was er gesagt hat, bestätigt exakt unsere Meinung, dass nämlich der Versuch unternommen wird, die Intervention im Irak sowie seine Besetzung zu legalisieren. Wir sind radikale Gegner einer solchen Entwicklung...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

Herr Korakas, ich habe nicht die Absicht, die Aussprache erneut zu eröffnen.

Herr Präsident, der mündliche Änderungsantrag zu Artikel 4 Absatz 3 lautet wie folgt: 'Bei der Ermittlung des technischen Beitrags wird beurteilt, inwieweit sich die Gesamtheit der technischen Merkmale des Patentanspruchs vom Stand der Technik abhebt, unabhängig davon, ob neben diesen Merkmalen nichttechnische Merkmale gegeben sind.' In diesem Änderungsantrag sind meine ursprünglichen Änderungsanträge 110 und 16 zusammengefasst.

Herr Präsident, der Bericht unserer Kollegen Gil-Robles und Tsatsos muss nun zur Abstimmung gestellt werden, und meines Erachtens ist dies ein wichtiges Ereignis. Bei dieser Gelegenheit möchte ich jedoch Frau Villiers beglückwünschen, weniger in ihrer Eigenschaft als Berichterstatterin zur Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen als vielmehr in ihrer Eigenschaft als Kommunalabgeordnete von London. Gestern Abend haben wir die Aussprache über ihren Bericht beendet. Die Kohärenz unserer Tätigkeit, der meine Fraktion enorme Bedeutung beimisst, hätte eine Abstimmung am heutigen Tag erforderlich gemacht. Unser Parlament wird jedoch erst morgen über diesen Bericht abstimmen, weil die britischen Liberalen heute in Brighton sind, während morgen die französischen Sozialisten in Limoges zusammenkommen.

Frau Beres, wie Sie wissen obliegt die Entscheidung darüber der Konferenz der Präsidenten.

Bericht (A5-0299/2003) der Herren José María Gil-Robles Gil-Delgado und Dimitris Tsatsos im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über den Entwurf eines Vertrags für eine Verfassung für Europa und die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zur Einberufung der Regierungskonferenz (11047/2003 - C5-0340/2003 - 2003/0902(CNS))

Herr Präsident, diesen Änderungsvorschlag habe ich unterbreitet, nachdem ich die italienische Ratspräsidentschaft und ihren Bericht über die Situation in Bezug auf die Vertretung des Parlaments in der Regierungskonferenz gehört habe. Ich bin der Ansicht, dass wir keine Sache entschieden begrüßen können, die uns nicht angeboten wurde, und deshalb schlage ich folgenden Wortlaut vor: 'Es bringt seine Sorge und Unzufriedenheit in Anbetracht der Nichterfüllung der Zusagen der italienischen Präsidentschaft gegenüber dem Parlament durch den Rat zum Ausdruck'. Der Rest würde gleich bleiben.

Ich weise darauf hin, dass der amtierende Ratspräsident sein Einverständnis mit diesem Änderungsantrag signalisiert hat, weil er für ihn im Rat hilfreich sein kann.

Herr Präsident, der Rat hat keine Vereinbarung getroffen, und da er keine Vereinbarung getroffen hat, kann man nicht seine Besorgnis über eine nicht existierende Vereinbarung zum Ausdruck bringen. In dieser Tagung wurde beschlossen, die Entscheidung den Staats- und Regierungschefs zu überlassen. Deshalb ist meine Fraktion gegen diesen mündlichen Änderungsantrag und gegen eine Abstimmung über ihn, da sie der Meinung ist, dass er einem politischen Ziel dient, das wir nicht teilen.

Sollte es überdies notwendig sein, dass sich zwölf Abgeordnete erheben, dann werden zwölf von uns aufstehen. Ich bitte darum, dass sich zwölf Abgeordnete erheben.

Dieser Text soll die Meinungsunterschiede der mittleren Mächte der Europäischen Union, von denen sich eine völlig den USA untergeordnet hat, indem sie sich an der Irak-Invasion beteiligte, während andere klüger waren, hinter einem Wust von leeren Phrasen verdecken.

Es stimmt, dass die Widersprüche zwischen den jeweiligen Politiken allmählich geringer werden, denn angesichts der schwierigen Besatzungssituation brauchen die USA zusätzliche Kräfte vor Ort, die ihnen die Länder der Europäischen Union immer bereitwilliger zur Verfügung stellen wollen, sofern dies unter der Führung der UNO geschieht.

Wir unsererseits lehnen auch die nachträgliche Unterstützung eines imperialistischen Angriffskriegs ab, wie wir uns auch gegen jegliche Besatzung aussprechen, selbst wenn sie unter der Leitung der Vereinten Nationen stattfindet.

Kein Soldat der Europäischen Union darf zur Verteidigung der Interessen der imperialistischen Großmächte in den Irak geschickt werden! Nieder mit dem Krieg und der imperialistischen Besatzung!

Ich gehöre zwar zu denjenigen, die es bedauern, dass die Entschließung aus parteipolitischen Gründen nicht auf die Ursachen und Gründe der derzeitigen Irakkrise eingeht, aber dennoch stimme ich Vorschlägen der vorliegenden Entschließung weitgehend zu, die uns einen Weg aus dieser Krise zeigen soll.

Diese Unterstützung ist jedoch selbstverständlich nicht gleichbedeutend mit der Unterstützung des angloamerikanischen Krieges, genau das Gegenteil ist der Fall!

Die Vorschläge sprechen sich für eine herausragende und zentrale Rolle der UNO aus, damit ein demokratischer Irak schon sehr bald seine Unabhängigkeit zurückerlangen kann.

Aus diesem Grund stimme ich den meisten Vorschlägen zu!

. (PT) Es ist schwer zu glauben, dass das Europäische Parlament in seiner ersten Erklärung nach der Invasion des Irak durch die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten eine Empfehlung annimmt, die aufgrund der Ablehnung eines Änderungsantrags meiner Fraktion nicht darauf hinweist - um unseren Antrag sinngemäß wiederzugeben -, dass die gegenwärtige instabile Lage, die eine Bedrohung für das irakische Volk und die internationale Gemeinschaft darstellt, eine Folge des ungerechten, rechtswidrigen und unrechtmäßigen Angriffs ist, den die Regierungen der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs und anderer Länder am 20. März 2003 begonnen haben.

Das Europäische Parlament darf sich auf keinen Fall angesichts der Ablehnung eines unserer Änderungsanträge - ich formuliere erneut sinngemäß - der Wiedereinsetzung des Völkerrechts verbunden mit dem unverzüglichen Rückzug ausländischer Besatzungstruppen und der Wahrnehmung ihrer Verantwortlichkeiten durch die Vereinten Nationen im Rahmen der UNO-Charta widersetzen, und zwar mit Blick darauf, wirklich repräsentativen, rechtmäßigen und demokratischen Institutionen unverzüglich Machtbefugnisse zu verleihen, indem Wahlen abgehalten werden, um dafür zu sorgen, dass das irakische Volk seine Souveränität zurückgewinnt.

Kritisch zu erwähnen ist, dass die Empfehlung die in ihrer Darstellung 'veränderte Haltung der Bush-Regierung in Bezug auf eine aktivere Rolle der internationalen Gemeinschaft' begrüßt, wenn es hierbei doch eigentlich um eine Aufteilung der Kosten für die Besatzung und den irakischen Widerstand dagegen geht.

Deshalb haben wir gegen die Empfehlung gestimmt.

Die der britischen Labour-Partei angehörenden Abgeordneten haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, der zeigt, dass alle Seiten ernsthaft darum bemüht sind, im Europäischen Parlament einen Konsens in der äußerst schwierigen Irak-Frage zu erreichen.

Wir haben auf einen Antrag zur Änderung des im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik von allen Parteien gebilligten Wortlauts verzichtet, um die größtmögliche Unterstützung für die europäische und internationale Zusammenarbeit beim Wiederaufbau des Irak, die Wiederherstellung von Frieden und Stabilität und die umfassende Achtung der Menschenrechte und der Demokratie für das irakische Volk zu gewährleisten.

Gleichwohl ist es, so wichtig die Rolle der Vereinten Nationen ist und weiterhin bleiben muss, zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich, einen genauen Zeitplan für die Übertragung der Souveränität vorzulegen oder im Vorfeld der anstehenden Geberkonferenz bereits die konkreten Einzelheiten eines Treuhandfonds zu nennen. Über die Eckpunkte sind wir uns jedoch alle einig.

Was das internationale Ad-hoc-Gericht für den Irak anbelangt, auf das im Entschließungsantrag verwiesen wird, sollten wir bedenken, dass der Irak sein eigenes reformiertes Rechtssystem entwickeln sollte, das die Verfolgung von Straftätern und die Überweisung bestimmter Fälle an den Internationalen Strafgerichtshof ermöglicht.

(Gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO.)

Die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament haben gegen die Empfehlung an den Rat betreffend den Irak gestimmt, da sie kein Wort über die Invasion und die Besetzung sagt, die Bemühungen der Bush-Administration um einen Ausweg aus der Sackgasse jedoch begrüßt und sie den Widerstand des irakischen Volkes als Terrorismus verurteilt. Sie schlägt vor, das irakische Volk unter internationale Vormundschaft zu stellen, bis es reif für die Demokratie ist.

Charakteristisch für diese Auffassung sind unter anderem zwei Punkte:

In Absatz 1.8 wird die Notwendigkeit der Stationierung einer multinationalen Militär- und Polizeistreitmacht unter UNO-Befehl in Zusammenarbeit mit der NATO und auf der Grundlage eines 'politischen Zeitplans' erwähnt; auf diese Weise wird die Operation 'Bosnien-Herzegowina' wiederholt (Zeitplan sechs Monate, Dauer seit 10 Jahren).

Herr Brok forderte und erreichte die Ablehnung aller Änderungsanträge, die den sofortigen Rückzug der Besatzungsstreitkräfte, die Übernahme der Verantwortung durch die UNO und die Wiederherstellung der Souveränität des irakischen Volkes verlangt haben, sowie all jener, die die Illegalität der Invasion im Irak und das Fehlen von Beweisen für die Existenz von Massenvernichtungswaffen erwähnen.

Die Tatsache, dass lediglich die Abgeordneten der Europäischen Vereinigten Linken (45) für diese Änderungsanträge stimmten, während 420 dagegen waren und sich 68 enthielten, zeigt, wie heuchlerisch all jene sind, die sich lautstark für die Rechte des irakischen Volkes aussprechen und in Wirklichkeit die Besatzung, Unterdrückung und Ausplünderung gutheißen.

Wir überlassen sie dem Urteil unserer Völker.

- (EN) Herr Präsident, das Europäische Parlament hat heute über eine Rechtsvorschrift abgestimmt, durch die der technische Fortschritt behindert, die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt, der Preis für Software steigen und die europäische Softwareindustrie, die freie und Open-Source-Software anbietet, zerstört werden. Ich habe selbstverständlich gegen diese Richtlinie gestimmt.

Wir wollen keine Situation schaffen, in der ein unbegrenztes Patentsystem von großen Unternehmen missbraucht werden kann, um den technischen Wettbewerb zu unterdrücken oder, was noch schlimmer wäre, die Verbreitung von Informationen zu verhindern. Die Erfahrungen aus den USA zeigen uns, dass durch Software-Patente weder Innovationen noch die Forschung und Entwicklung gefördert werden. Die Realität ist, dass durch Software-Patente der Markt geschwächt und kleine und mittlere Unternehmen sowie Neueinsteiger verdrängt werden.

Software ist keine Erfindung. Sie ist bereits durch das Urheberrecht geschützt, ebenso wie Bücher, Filme und Musik. Wenn wir dies ändern und einen Patentschutz einführen, liefern wir die Softwareindustrie den Anwälten aus, statt sie den kreativen Menschen zu überlassen, die den Technologieboom ermöglicht haben.

Ich begrüße es, dass der Vorschlag für die Richtlinie verbessert worden ist, aber er ist noch nicht gut genug, und ich hoffe, dass diese Richtlinie nicht das Ende der europäischen Softwareindustrie in ihrer derzeitigen Form bedeuten wird.

Herr Präsident, ich möchte Frau McCarthy ausdrücklich für ihre Arbeit an diesem schwierigen Bericht danken. Ich war schockiert über einige der Kommentare, in denen sie persönlich angegriffen wurde, und ich unterstütze diese Äußerungen in keiner Weise. Trotzdem habe ich gegen den Bericht gestimmt.

Der Hauptgrund für meine Ablehnung war die Rechtsunsicherheit, die durch die Einführung eines Patentschutzes auf Softwareentwicklungen geschaffen wird. Ich denke dabei insbesondere an die schnell voranschreitende technische Entwicklung und die neu gegründeten kleinen und mittleren Unternehmen, die Softwarepakete für bestimmte Bereiche der Industrie oder für Unternehmen entwickeln oder auch nur ein neues Spiel für ihren eigenen Gebrauch. All das könnte nun verhindert werden, weil die Menüoption, die 'One-Click'-Option oder zahlreiche andere Anwendungsbereiche patentrechtlich geschützt werden könnten.

Wie Frau Ahern sagte, sind einige Verbesserungen vorgenommen worden, aber die Realität ist, dass wir die Erfahrungen aus den Vereinigten Staaten berücksichtigen müssen. Dort hat der Patentschutz dazu geführt, dass große Unternehmen Prozesse gegen kleine Firmen führen, bei denen es um unvorstellbare Summen geht, mit der Folge, dass die Innovationstätigkeit unterdrückt wird und neue Erfindungen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen verhindert werden.

Herr Präsident! Auch ich habe gegen diesen Richtlinienentwurf gestimmt. Ich finde, er ist eine herbe Enttäuschung. Das Parlament ist leider vor dem Druck der USA und vor allem vor dem Druck der großen Software-Unternehmen in die Knie gegangen. Das ist eine große Enttäuschung, vor allem für die Verbraucher. Sie müssen die Zeche für diese Entscheidung zahlen; für sie bedeutet das höhere Preise und die Einschränkung ihrer Wahlfreiheit durch eine geringere Produktvielfalt.

Softwarepatente blockieren eine wachsende, dynamische und vielfältige europäische Softwarebranche. Dies hat vor allem auch Auswirkungen auf die Verbraucher/-innen und die Softwarenutzer/-innen. Die Abhängigkeit von Softwaregiganten wie Microsoft, die sich viele Trivialpatente gesichert haben, wird dadurch gestärkt und die Wahlfreiheit eindeutig und klar beschnitten. Das ist aber auch ein schwerer Schlag für die Softwareentwicklung in Europa; es werden Monopole geschaffen, die die freie Softwareentwicklung behindern. Dies ist nicht nur gegen das Interesse der Verbraucher und Verbraucherinnen gerichtet, auch Innovation wird behindert, statt Wettbewerb und Vielfalt auf dem Softwaremarkt zu fördern. Auch für den Wirtschaftsstandort Europa ist es eine wirkliche Niederlage, wenn die Befürworter das auch genau umgekehrt sehen. Das wird die Zukunft zeigen, und die Zukunft einer offenen, freien und nachhaltigen Wissensgesellschaft ist durch diese Entscheidung im höchsten Maße gefährdet.

Herr Präsident, meine Kollegen und ich haben allen Änderungsanträgen zugestimmt, die zur Verbesserung des Textes beitragen können, und wir haben mit Freude einige Verbesserungen, allerdings auch mit Bedauern einige Misserfolge registriert. Letztere haben uns in dem Glauben bestärkt, dass die Richtlinie keineswegs zu größerer Dynamik und Kreativität beiträgt, sondern in gefährlichem Maße dem bürokratische Bestreben nachgibt, sogar den Erfindergeist selbst regulieren zu wollen. Es ist uns nicht entgangen, dass diese Auswüchse die großen Finanz- und Industriekonzerne begünstigen.

Aus diesem Grund haben wir bei der Schlussabstimmung gegen diesen Bericht gestimmt.

Herr Präsident, werte Kollegen! Es steht außer Zweifel, dass die EU auf die enorme Zunahme an Patentanmeldungen aus diesem Bereich reagieren musste. Außer Zweifel muss jedoch auch stehen, dass sich diese nicht gegen die Interessen der kleinen Softwareunternehmen richten dürfen. Der Kommissionsvorschlag fördert aber eine Monopolisierung des Softwaremarktes, denn kleine Softwareunternehmen sind nicht in der Lage, sich Streitereien über Patentrechte leisten zu können. Der verstärkte Patentschutz würde die starke Marktposition der großen Anbieter fördern und bedeutet in der weiteren Folge auch, dass die Softwareentwickler für eine Vielzahl von Standardfunktionen Gebühren, d. h. Lizenzgebühren zu entrichten haben. Letztendlich wird der Verbraucher die Zeche zahlen. Das Vorhaben, mit dieser Richtlinie mehr Rechtssicherheit zu schaffen, ist zwar zu begrüßen; es trifft aber in diesem Fall nicht zu. Zum einen gibt es keine einheitliche Definition des für die Patentierung notwendigen technischen Beitrags, und zum anderen verschwimmen die Grenzen zwischen patentierfähigem Endprodukt und nicht patentierbarer reiner Software. Die EU braucht ein Patentrecht, das einerseits Innovation fördert, aber auch finanzschwache Erfinder besser schützt. Beides ist nicht gewährleistet; aus diesem Grund haben wir gegen den Kommissionsvorschlag gestimmt.

Der Bericht und die Änderungsanträge des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen schafft eine erstickende Umgebung für die kreativen Fähigkeiten der Wissenschaftler und kleinen Softwareunternehmen und wird sich letztendlich nur zu Gunsten der Unternehmensriesen auswirken, die über Tausende von Patenten und riesengroße Rechtsabteilungen verfügen, mit denen sie die Kleinunternehmen unterdrücken sowie insbesondere den Freiraum für Innovationen einengen.

Die Europäische Union wird somit einen Weg verfolgen, durch den die von den USA beherrschten Giganten unterstützt werden. Die Patentrechte dürfen keinerlei Verbindung zu Algorithmen oder Geschäftsmethoden haben. Dies sollte klar gemacht werden, und die einzige Beschränkung sollte sich auf die technischen und materiellen Strukturen beziehen. Trotz der durch das Plenum des Europäischen Parlaments vorgenommenen Verbesserungen bleibt der Mangel an Transparenz bestehen, und deshalb habe ich dagegen gestimmt.

Die von uns überprüfte Richtlinie bietet die Möglichkeit, jede Art von Software zu patentieren. Das Ziel ist offensichtlich: die wirtschaftlichen und politischen Kontrollzentren sowie das Monopol der Information und Informationsbearbeitung durch die im Softwarebereich tätigen multinationalen Unternehmen zu stärken und zu konsolidieren. Das Ergebnis ist leicht vorauszusehen: die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die unabhängigen Programmierer werden unterdrückt.

Wird die Richtlinie angenommen, so bedeutet dies, dass die Forderungen der in den USA weit verbreiteten 'Patentindustrie' de jure anerkannt und Forschung und Entwicklung entmutigt werden, was zu einer gewaltigen Verschwendung von Mitteln, die in die technologische Innovation investiert werden könnten, für die Verfahren zum juristischen Schutz führen wird. Das Verfahren zum Schutz von Softwarepatenten wird schmerzhafte Konsequenzen für die Nutzer bzw. Endverbraucher haben, die gezwungen werden, die erhöhten Profite der Monopolunternehmen zu bezahlen, während gleichzeitig ihre Wahlmöglichkeiten ebenso wie die Möglichkeiten zur Nutzung verbesserter Software eingeschränkt werden.

Aus den oben genannten Gründen haben wir als Abgeordnete der Kommunistischen Partei Griechenlands gegen die Richtlinie und den entsprechenden Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt gestimmt. Wir stehen an der Seite derer, die freie und offen zugängliche Software fordern.

Der Ausschuss für Kultur erinnert in seiner kurzen Begründung daran, dass das Patent dem jeweiligen Inhaber das Recht gibt, jede andere Person an der kommerziellen Nutzung seiner Erfindung zu hindern. Wir wissen jedoch alle, dass dieses Recht nur selten vom Erfinder selbst, sondern häufig von Großunternehmen in Anspruch genommen wird, die über die Finanzmittel zum Aufkauf von Patenten und zur Bildung riesiger Patentbestände verfügen, die ihnen die Verwertung bestimmter einträglicher Erfindungen ermöglichen, während gleichzeitig die Nutzung anderer blockiert wird.

Patente dienen nur in sehr geringem Maße - um nicht zu sagen: gar nicht - den Erfinderinteressen. Den großen Industrie- und Handelskonzernen hingegen verschaffen sie zusätzliche Mittel. Patente schützen nicht das 'geistige Eigentum', sondern das Handelsmonopol.

Da wir gegen Patente sind, und zwar nicht nur im Computerbereich, haben wir den Vorschlag des Berichts McCarthy abgelehnt.

Die starke Mobilisierung der Nutzer, Erfinder und Neuerer im Informatikbereich hat uns vor Augen geführt, wie gefährlich die Vorhaben der Europäischen Kommission in diesem Sektor sind.

Es wurden zwar einige Fortschritte erzielt, die in den Änderungsanträgen zum Ausdruck kommen, aber die Sturheit von Kommissar Bolkestein und der starke Einfluss der Lobbys zu Gunsten der großen Wirtschaftskonzerne führen zu einem allzu unsicheren und potenziell gefährlichen Endergebnis.

Deshalb habe ich dagegen gestimmt.

. (NL) Der Vlaams Blok ('Flämischer Block') ist gegen die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, da sich in der Praxis herausgestellt hat, dass Softwarepatente das Innovationsvermögen kleiner und mittlerer Unternehmen im IT-Sektor hemmen. Solche Patente werden allzu oft von (gewöhnlich amerikanischen) Computergiganten missbraucht, die sich umfassende Rechtsabteilungen halten, um 'Zuwiderhandelnde' systematisch vor Gericht zu stellen. Diese Praktiken lähmen den freien Wettbewerb, da viele Patente Software betreffen, die de facto zum öffentlichen Bereich gehört. Patentanmeldung und Patenterteilung sind eine kostspielige Angelegenheit. Neue und kreative IT-Unternehmen in Europa sehen die damit verbundenen juristischen Aspekte - zu Recht - nicht als Teil ihrer Kernaktivität.

Mit der Annahme des vorliegenden Berichts schadet Europa sich selbst.

. (PT) Es ist bedauerlich, dass das Europäische Parlament unseren Vorschlag, diesen Richtlinienvorschlag abzulehnen, nicht angenommen hat. Damit wird der Boden für die Patentierbarkeit von Computerprogrammen bereitet, obwohl sehr viele Änderungsvorschläge für diese Richtlinie angenommen wurden. Damit hat das Europäische Parlament der Innovation und der technischen Entwicklung einen schlechten Dienst erwiesen.

In der heutigen Welt lässt sich anscheinend alles vermarkten. Alles kann Privateigentum sein und von jemandem für seinen persönlichen Gewinn benutzt werden. Manche wollen nicht nur Produktion, sondern auch Wissen und das Leben selbst in die Vermarktung einbeziehen. Wir leben in einer Zeit, da Entdeckungen - ein gemeinsames Erbe für uns alle - mit Erfindungen verwechselt werden. Diese Richtlinie legt den Grundstein für die Patentierbarkeit von menschlichem Wissen, was wir ablehnen. Zwar wurden bei der Schlussabstimmung auch einige positive Vorschläge angenommen, aber die meisten unserer Vorschläge sind zu unserem großen Bedauern abgelehnt worden. Wir werden auch weiterhin gegen diesen Richtlinienvorschlag und die Interessen der großen multinationalen Konzerne, denen er gerecht werden will, ankämpfen.

Nach einer von einer öffentlichen Protestbewegung gegen die Patentierung von Computerprogrammen unterstützten Auseinandersetzung hat sich das Europäische Parlament für den Bericht ausgesprochen.

Ich habe gegen die Richtlinie gestimmt. Dieser Entwurf ist überflüssig; er ist durch nichts gerechtfertigt, denn niemand hat danach verlangt, abgesehen von den multinationalen Konzernen, die ihre Monopolstellung verteidigen wollen!

Unter dem Vorwand, die 'Erfindungen' zu schützen, wird mit den Patenten die Innovation erstickt. Die Ablehnung dieses Entwurfs ist gleichbedeutend mit der Zurückweisung eines derartigen Täuschungsmanövers.

Denn trotz einiger geringfügiger Änderungen durch das Parlament bleibt dieser Entwurf gefährlich.

Aufgrund seiner Bezeichnung - Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen - ermöglicht er die Patentierung von Computerprogrammen.

Hätte es zu Zeiten von Mozart und Beethoven derartige Gesetze gegeben, die die Patentierung von musikalischen Werken ermöglicht hätten, so wäre das gesamte Welterbe der Menschheit von vornherein zunichte gemacht worden!

Das System des Urheberrechts, das derzeit für den Softwarebereich gilt, muss auch weiterhin zur Anwendung kommen, denn nur dieses System garantiert eine gerechte und kontinuierliche Vergütung der Urheber.

. (FR) Einmal mehr hat das Europäische Parlament nicht auf die Stimme der Vernunft gehört und das Prinzip der Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen akzeptiert. Der Mehrheitsblock aus PPE und PSE, der zwar durch die Stichhaltigkeit der gegnerischen Argumente erschüttert wurde, hat sich wieder einmal den Forderungen der Großkonzernen unterworfen, die die Kommerzialisierung der menschlichen Tätigkeit immer stärker vorantreiben wollen.

Würde man nämlich in diesem Bereich Patente grundsätzlich erlauben, obwohl doch die computerimplementierten Erfindungen bereits durch das Urheberrecht geschützt sind, so könnten die multinationalen Konzerne den gesamten Sektor mit Beschlag belegen. Sie allein verfügen über die erforderliche Finanzmacht zur Durchführung eines dauerhaften juristischen Guerillakrieges, um sich dieser Erfindungen zu bemächtigen, die sie sich dann je nach Interessenlage teuer bezahlen lassen oder blockieren würden.

Erfreulicherweise wurden zahlreiche Änderungsanträge zum Bericht McCarthy angenommen, die das Ausmaß dieses Angriffs abmildern. Dennoch bleibt die Endfassung der Entschließung äußerst negativ, und wir haben dagegen gestimmt.

Nachdem ich mich mit den Argumente der verschiedenen Unternehmen, Softwareproduzenten und anderer zu dieser Richtlinie, die die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen ermöglichen soll, vertraut gemacht und sie eingehend geprüft habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass man diesem Text nur dann zustimmen kann, wenn er durch die eindeutige Definition und präzise Erläuterung einiger missverständlicher und doppeldeutiger Begriffe ergänzt wird, um jegliche Fehlinterpretation zu vermeiden.

Meines Erachtens muss nämlich der Anwendungsbereich der Richtlinie unbedingt eindeutig abgegrenzt werden, indem präzise zwischen reiner Software und Erfindungen unterschieden wird, zu deren Ausführung ein Computer erforderlich ist. Die Patentierbarkeit von Software ist insofern inakzeptabel, als sie zur Bildung eines Monopols der großen Softwarefirmen zu Lasten der kleinen und mittleren Fachbetriebe führen würde, die bei der Entwicklung neuer Technologien sehr häufig eine entscheidende Rolle spielen. Software stellt ein wertvolles Instrument dar, das weiterhin für alle zugänglich sein muss, damit wir das Ziel von Lissabon bis zum Jahr 2010 tatsächlich umsetzen können, d. h. die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraum zu machen.

Auch wenn die angenommenen Änderungsanträge den Inhalt des Berichts McCarthy verbessert haben, ist diese Rechtsvorschrift ein Rückschritt für die Entwicklung der Innovation, die Verbreitung von Wissen und den freien Wettbewerb, alles wesentliche Punkte für das reibungslose Funktionieren und die Dynamisierung der europäischen Softwareindustrie.

Wir sind zudem der Auffassung, dass der legislative Vorschlag die großen multinationalen Gesellschaften begünstigt (insbesondere die der USA, die ständigen Druck ausgeübt haben, um ihre missbräuchliche Patentregelung in Europa einzuführen) und einen Rückschritt für Freiberufler und kleine Unternehmen sowie ein Hindernis für frei nutzbare Software darstellt. Einmal mehr übergeht man den Willen von mehr als 200 000 Personen (darunter der Mehrheit der Fachleute auf dem Gebiet sowie der Verbraucher), und wir sehen, dass die wirtschaftlichen Interessen Vorrang vor der Unterstützung der freien Nutzung des Wissens und der Information haben. Da ich aus Katalonien komme, einem Land, dessen Produktionsgefüge sich auf die Freiberufler und die kleinen und mittelständischen Unternehmen stützt, kann ich nur mein Bedauern über das Endergebnis der Abstimmung zum Ausdruck bringen.

Als Berichterstatterin habe ich den größten Teil der Änderungsanträge unterstützt, deren Ziel darin bestand, klarer zu definieren, was patentierbar ist und wo die Grenzen liegen, um so sicherzustellen, dass reine Software nicht patentierbar ist.

Die genauere Analyse der Abstimmung wird zeigen, ob dieses Ziel erreicht worden ist. Wir erwarten den Gemeinsamen Standpunkt des Rates und der Kommission zu diesem Thema. Es ist keine leichte Aufgabe, einen Gemeinsamen Standpunkt vorzulegen, weil sich sehr schnell zeigen wird, dass die Änderungsanträge des Parlaments weit über die gesetzlichen Vorgaben für die Patentierung computerimplementierter Erfindungen hinausgehen und dies tatsächlich im Widerspruch zu unseren Verpflichtungen im Rahmen von TRIPs stehen könnte.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass diese EU-Richtlinie nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovationstätigkeit unserer herausragendsten und besten Unternehmen in Europa führen darf, die insbesondere dadurch entsteht, dass die Unternehmen und die Industrie in der EU im globalen Markt benachteiligt werden.

Die Änderungsanträge des Parlaments dürfen nicht zur Folge haben, dass unsere Unternehmen ihre Innovationen nicht schützen, Patente nicht durchsetzen oder keine Rendite aus ihren FuE-Investitionen erwirtschaften können. Es stünde im Widerspruch zu unseren eigenen wirtschaftlichen Interessen, wenn wir zuließen, dass die USA und Japan durch ihren Patentschutz die Märkte dominieren und europäische Unternehmen hinausdrängen.

. (NL) In den USA versuchen große Computerunternehmen schon seit Jahren, ihre Software-Erfindungen vor dem freien Gebrauch durch individuelle Nutzer und Kleinbetriebe zu schützen. Sie bauen technische Schranken ein, binden die Käufer an restriktive Verträge, versuchen hohe Entschädigungen zu kassieren und fordern Rechtsschutz durch die Behörden. Insbesondere einfallsreiche junge Nutzer stoßen dadurch auf immer mehr Restriktionen und laufen Gefahr, ins Gefängnis zu geraten. Auch in Europa sind solche Unternehmen um einen effizienteren Schutz ihrer Monopolstellung gegenüber der Öffentlichkeit bemüht.

In Abweichung von Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens, nach dem Software nicht dem Patent-, sondern dem Urheberrecht unterliegt, versucht das Europäische Patentamt in München, seinen Aufgabenbereich in Richtung des amerikanischen Systems zu erweitern. Das ist ihm insofern gelungen, als mittlerweile 30 000 Patente erteilt worden sind. Die Europäische Kommission und ein Teil dieses Parlaments wollen diese Aufgabenerweiterung mit dem Argument rechtfertigen, dass sich an der gegenwärtigen Situation praktisch nichts ändert.

Diese Entwicklung stößt zu Recht bei denen auf erheblichen Widerstand, die dadurch in ihren Erfindungen, ihrer Ausbildung, ihrer Arbeit oder ihrer Freizeitbeschäftigung gehindert werden. Ich unterstütze diesen Widerstand gegen die kommerziellen Interessen großer Monopole und habe vor dieser Abstimmung gern an der Formulierung von Gegenargumenten mitgewirkt.

Als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie habe ich gegen die Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen gestimmt, da dieser immer noch verschwommene Text der Patentierbarkeit von Computerprogrammen Tür und Tor öffnet.

Bedauerlicherweise ist der von der Verts/ALE-Fraktion eingereichte Änderungsantrag auf Ablehnung der Richtlinie nicht durchgekommen, denn wenn eine Richtlinie schlecht abgefasst ist, so muss meines Erachtens die Europäische Kommission ihre Vorlage nochmals überarbeiten. Ich bin allerdings erfreut über die gute Zusammenarbeit mit einigen anderen Fraktionen, die eine Verbesserung des Textes, insbesondere von Artikel 2, ermöglicht hat.

In den letzten Monaten haben mich zahlreiche Forscher davor gewarnt, dass ein Softwarepatent die Innovationskraft der Europäischen Union bremsen könnte. In einer Phase, in der wir alles daransetzen, um einen europäischen Forschungsraum zu schaffen, ist es völlig abwegig, eine gesetzliche Vorschrift zu erlassen, die von den herausragendsten Mitgliedern der Wissenschaftsgemeinde der Union, die mir eine Petition überbracht haben, verurteilt wird. Außerdem gefährdet das Softwarepatent die freien Computerprogramme, die bei zahlreichen wissenschaftlichen und industriellen Anwendungen, wie etwa dem europäischen Satellitensystem Galileo, zum Einsatz kommen.

Nur ein eindeutiger Text, der den Schutz von Computerprogrammen durch das Urheberrecht gewährleistet, könnte in diesem Bereich die erforderliche Rechtsklarheit wiederherstellen.

. (PT) Während der Aussprache im Plenum äußerte sich mein Kollege Herr Mussa in dem Sinne, dass Wissen nicht patentierbar sei.

Ich stimme diesem Prinzip voll und ganz zu, denn wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass Software das Produkt eines geistigen Prozesses ist, der ein menschliches Wesen befähigt, einer nicht intelligenten Maschine Befehle zu geben, sodass sie eine Reihe von Anweisungen ausführt. Folglich geht es hier um ein Produkt des menschlichen Geistes. Es zu patentieren würde bedeuten, unser Forschungs- und Innovationsvermögen zu verringern, und das angesichts der Zahl von Patenten, die bereits vor allem von großen US-amerikanischen Unternehmen angemeldet worden sind. Diese Unternehmen kämen somit in den Genuss einer Art 'Monopol auf Wissen'.

Auch wenn dies technisch gesehen ein hoch komplizierter Bereich ist, sind wir uns doch über die wirtschaftlichen und politischen Folgen des Vorschlags im Klaren, unter denen kleine und mittlere Software-Unternehmen am stärksten leiden werden. Darum haben wir dagegen gestimmt, auch wenn einige Änderungsanträge angenommen wurden, die in die richtige Richtung gehen.

. (PT) Ein Patent ist ein Hilfsmittel, das dazu gedacht ist, Wissen zu schützen und Schöpfertum zu fördern, indem eine Schöpfung im strengen Wortsinne rechtlich geschützt wird. Wer in diesem Bereich die Gesetze macht, sollte das unter Berücksichtigung dieses Grundsatzes tun. Mit anderen Worten sollten Patente nicht für das genaue Gegenteil benutzt werden. Wissen selbst kann nicht patentiert werden, und Patente können auch nicht verwendet werden, um Kreativität zu ersticken und in Extremfällen 'Wissenskriminalität' oder 'Verbrechen der freien Schöpfung' Vorschub zu leisten.

Ein Patent darf nicht auf den Status einer Trophäe für den reduziert werden, der bei der zuständigen Behörde mit der Anmeldung für ein bestimmtes Patent als Erster eintrifft. Vielmehr sollte es eine Belohnung für diejenigen sein, die wirklich etwas Neues geschaffen haben, und ein Anreiz, mehr zu schaffen.

Entgegen den Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens erlaubt dieser Richtlinienvorschlag die Patentierbarkeit von Ideen, die mit den zu genehmigenden Softwareprogrammen umgesetzt werden. Das geht wesentlich weiter als die im Urheberrecht bereits vorgesehenen Sicherungen, und die Folge wäre der Stillstand von 'intelligentem Denken' und die katastrophale Auftürmung eines Hindernisses für die technologische Entwicklung an sich wie auch für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung.

Mit der Annahme einiger Änderungsanträge im Plenum, die zum Teil von mir stammten, wurde der Text etwas verbessert, aber nicht so weit, dass er meine Unterstützung findet. Aus diesem Grunde habe ich dagegen gestimmt. Ich hätte es auch lieber gesehen, wenn der Vorschlag abgelehnt worden wäre und das ganze Verfahren mit einem neuen Bericht noch einmal von vorn beginnen würde, wie ich ebenfalls vorgeschlagen hatte.

Ich habe mich beim Bericht McCarthy enthalten, weil die Argumente der Berichterstatterin und der Europäischen Kommission für die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen nicht überzeugend sind.

Ich persönlich bin überzeugt, dass Patente im Softwarebereich die idealen Waffen für Unternehmen sind, die sich auf eine Armada von Rechtsanwälten mit äußerst guten Kenntnissen in Sachen juristischer Erpressung stützen können. Diese nachhaltige Befürwortung der Patentierbarkeit von allen Seiten hat einzig und allein die Schwächung oder gar die Ausschaltung jeglicher Konkurrenz zum Ziel.

Als Liberale kann ich diese monopolistische Handelslogik nicht akzeptieren, die letztlich darauf abzielt, den Erfindergeist junger Informatiker und die von den Herstellern und Anwendern freier Computerprogramme in diesem Sektor entwickelte Innovationskraft im Keim zu ersticken.

Aus diesem Grund habe ich alle Änderungsanträge unterstützt, die diesem Bericht zu einem menschlichen Gesicht verhelfen, wie etwa diejenigen, die eine Begrenzung dessen, was als patentierbare Software gilt, zum Ziel haben.

Und schließlich bin ich erfreut über das deutliche Signal in Richtung des Europäischen Patentamtes in München. Das Europäische Parlament fordert von dieser Institution transparentes und verantwortungsvolles Handeln. Dies ist die Mindestanforderung an diese Organisation, die unter Missachtung des Europäischen Patentabkommens von 1973 der Erteilung von Patenten für über 30 000 Computerprogramme zugestimmt hat.

. (SV) Das gegenwärtig geltende Europäische Patentübereinkommen wird in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt. Klar ist, dass es als rechtlich unsicher betrachtet wird und sich negativ auf den Binnenmarkt auswirken soll. Aus diesem Grunde besteht unserer Ansicht nach Bedarf an einer EU-Richtlinie.

Der Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen hat erhebliche Diskussionen hervorgerufen. Wir teilen die massive Kritik, die gegen eine zu weite Fassung des Patentbegriffs gerichtet wurde, da dies völlig schädlich wäre und den Erfindungsreichtum vermindern würde. Folglich haben wir die Änderungsanträge befürwortet, die den Patentbegriff enger fassen wollen. In der Schlussabstimmung haben wir uns dafür ausgesprochen.

Unsere Teilfraktion legt Wert auf den Verbraucherschutz und unterstützt die Kompromissanträge des Berichterstatters, auch wenn wir uns bei der endgültigen Entschließung aus haushaltspolitischen Erwägungen der Stimme enthalten haben.

Die Planung erstreckt sich nämlich bis zum Jahr 2007, obwohl die Finanzielle Vorausschau bekanntlich bereits 2006 überarbeitet werden muss. Es gibt also keine Garantie für Kontinuität. Ich vertraue auf die kluge Haltung des COBU, denn nach dessen Meinung 'hängt der für 2007 vorgesehene Betrag davon ab, dass die Haushaltsbehörde die Finanzielle Vorausschau für die Zeit nach 2006 billigt'.

Des Weiteren mache ich mir Gedanken über die Verwaltungskosten. Für Humanressourcen sind 32 Millionen Euro vorgesehen, während sich die operationellen Mittel auf 72 Millionen Euro belaufen. Dies ergibt ein verheerendes Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Vergessen wir nicht, dass die in allen Mitgliedstaaten vertretenen Verbraucherorganisationen ein wirksames Gegengewicht bilden. Aus welchem Grund sollten wir dann eine europäische Finanzierung mit derart hohen Verwaltungskosten vorsehen?

Hinsichtlich der Kofinanzierung der Projekte befürworte ich die Beibehaltung einer Obergrenze von 70 % und bin gegen die 75 %.

Eine Obergrenze von 50 % bei der finanziellen Unterstützung von Verbraucherorganisationen ist viel zu hoch. Jegliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen diesen Einrichtungen und der Kommission muss vermieden werden, denn dies würde den Verbraucherorganisationen ihre Eigenständigkeit und Handlungsfreiheit entziehen.

Aus all diesen Gründen habe ich mich bei der Abstimmung über die endgültige Entschließung der Stimme enthalten.

. (PT) Anliegen dieses Vorschlags für einen Beschluss ist die Sicherung der Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007 in Übereinstimmung mit den in der 2003 angenommenen verbraucherpolitischen Strategie festgelegten Zielen und Aktionen. Er stellt damit auf die Unterstützung von Organisationen und Institutionen ab, die zum Schutz von Verbraucherinteressen auf Gemeinschafts- oder Mitgliedstaatenebene tätig sind. Dafür sind 72 Mio. EUR bereitgestellt worden.

Auch wenn ich meine, das Finanzierungspaket müsste größer sein, unterstütze ich doch diese Initiative, die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik einstimmig gebilligt wurde. Sie unterstützt folgende Ziele: ein hohes Verbraucherschutzniveau; die wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher; eine stärkere Beteiligung der Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik sowie die Einbeziehung der Verbraucherpolitik in alle einschlägigen Politikbereiche der EU.

Davon abgesehen glaube ich, dass die Bereitstellung dieser Unterstützung zügig erfolgen muss und nicht durch Bürokratie behindert werden darf und dass die direkte Hilfe für nationale Verbraucherverbände, einschließlich Genossenschaften, nicht ausgeklammert werden darf. Außerdem sollte klarer zwischen Organisationen, die zur Förderung von Verbraucherinteressen tätig sind, und solchen, die nur Sprachrohr der Wirtschaftslobbies sind, unterschieden werden.

. (PT) Wir konnten nur für diesen Bericht stimmen, geht es doch hier um ein hohes allgemeines Verbraucherschutzniveau, die wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher und die Beteiligung der Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik, auch wenn der Bericht über Fragen der Verbrauchersicherheit bei Produkten, die keine Lebensmittel sind, den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern und die Förderung von Verbraucherverbänden auf europäischer Ebene sowie die Beteiligung dieser Organisationen an der einschlägigen EU-Politik nicht hinausgeht.

Erfreulicherweise ist der für diesen Zeitraum vorgeschlagene Gesamthaushalt auf 72 Mio. EUR als operationelle Mittel (bzw. 18 Mio. EUR jährlich) angestiegen, bei Humanressourcen und andere Verwaltungskosten hingegen auf 32 Mio. EUR (bzw. 8 Mio. EUR jährlich).

. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil das Ziel dieses Finanzierungsrahmens (für den Zeitraum 2002-2007) die Verfolgung einer Verbraucherschutzpolitik ist, indem insbesondere Vorhaben zur Aufklärung der Verbraucher gefördert werden. Dieses Instrument wird eine wichtige Rolle für das Erreichen der drei politischen Ziele der EU spielen, wie sie in der Mitteilung der Europäischen Kommission von 2002 (die verbraucherpolitische Strategie für den Zeitraum 2002-2006) festgelegt worden sind. Dabei handelt es sich um ein hohes allgemeines Verbraucherschutzniveau, die wirksame Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Schutz der Verbraucher und die Beteiligung der Verbraucherverbände an der Gestaltung der EU-Politik.

Zwar lassen sich mit den angekündigten Beträgen keine tiefgreifenden Veränderungen fördern - insbesondere im Hinblick auf große Projekte -, doch meines Erachtens geht man in die richtige Richtung, vor allem in Bezug auf die Verbrauchersicherheit bei Produkten, die keine Lebensmittel sind, den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, die Förderung von Verbraucherverbänden auf EU-Ebene und die Einbeziehung dieser Organisationen in einschlägige Politikbereiche der EU.

Wir fördern die von uns angestrebte aktive Beteiligung der Bürger nur, wenn den Bürgern ein Instrument zum Schutz ihrer gemeinsamen oder individuellen Interessen und zur wirksamen Verbesserung des Schutzes dieser Interesses durch gemeinsame Anstrengungen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene zur Verfügung steht.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe für den Jonckheer-Bericht gestimmt, weil jetzt die Möglichkeiten geschaffen werden sollten, nachwachsende Rohstoffe endlich auch steuerlich zu berücksichtigen. Es ist begrüßenswert, dass die Europäische Union die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu einem ihrer Hauptziele erklärt und die Kommission in ihrem Weißbuch 'Erneuerbare Energien' verbindliche Ziele und Zeitpläne dazu definiert hat. Das Erreichen eben dieser Ziele bedarf jedoch der entsprechenden Rahmenbedingungen und Instrumente.

Herr Präsident, wenn die Europäische Union ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase auch hinsichtlich der Kyoto-Ziele nachkommen will, kann die vorliegende Richtlinie zur Energiebesteuerung nur einer von vielen Schritten sein, die letztendlich in die richtige Richtung führen. Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen ist nicht nur CO2-neutral, sondern bedeutet auch eine Wertschöpfung in den Regionen und schafft zusätzlich neue und moderne Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Dieser Bericht über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom beruft sich auf angebliche ökologische Grundsätze, die zu Dogmen ohne Bezug zum realen Leben erhoben werden, aber er macht keine genauen Angaben über die von dieser Besteuerung betroffene gesellschaftliche Kategorie.

Unseres Erachtens spricht nichts gegen eine höhere Abschöpfung der Gewinne der großen Industriekonzerne, die die größten Umweltverschmutzer sind. Hingegen lehnen wir ausdrücklich die Erhöhung der Steuer auf Dieselkraftstoff für Privatpersonen ab. Diese Steuer trifft im Wesentlichen die einfachen Volksschichten, die mangels ausreichender öffentlicher Verkehrsmittel zur Nutzung von Pkw gezwungen sind.

Eine Besteuerung von Heizöl oder Strom für Privathaushalte ist erst recht inakzeptabel. All dies erklärt unser ablehnendes Votum zum gesamten Bericht.

. (PT) Die Kommission will seit einiger Zeit einen Gemeinschaftsrahmen für die Besteuerung von Energieerzeugnissen schaffen. Dieser Ratskompromiss stellt daher einen bedeutsamen Schritt in diese Richtung dar, da er eine Einigung zu einer umfassenden Richtlinie für Energiesteuern bedeutet, die alle Formen von Energie umfasst. Der Berichterstatter äußert jedoch scharfe Kritik an den vereinbarten Mindeststeuern und den vorgesehenen Ausnahmeregelungen und Steuerermäßigungen.

Wir hegen große Vorbehalte gegenüber dieser Richtlinie. Wir sind für Steuererleichterungen für Arbeitnehmer, aber die Lösung ist keine so genannte 'Umweltsteuer' für Energie oder Verschmutzung. Die Lösung besteht in der Herstellung eines neuen ausgewogenen Verhältnisses der Besteuerung von Arbeitnehmern und Kapital. Hinzu kommt, dass diese Art der indirekten Besteuerung letzten Endes von den Endverbrauchern (-nutzern) zu tragen ist. Sie berücksichtigt nicht die Einkommenshöhe und bestraft Haushalte mit geringerem Einkommen. Ebenfalls geprüft werden sollten die Auswirkungen drastischer Steuererhöhungen auf das Produktionsgefüge, vor allem in den strukturschwächsten Regionen.

Darüber hinaus erzeugt das zugrunde liegende Verursacherprinzip schwer wiegende Vorbehalte, da es den wirtschaftlich schlagkräftigen Akteuren erlaubt, Verschmutzungen zu verursachen. Das geht eindeutig aus der liberalen Philosophie hervor, auf der der Emissionshandel basiert. Es geht doch darum, dass wir überhaupt keine Verschmutzung verursachen sollten. Der Kampf um den Schutz der Umwelt und die Beendigung des Umweltdumpings muss mit geeigneten Rechtsvorschriften und deren wirksamer Durchsetzung geführt werden. Dies erfordert ein hohes Maß an staatlicher Intervention und Investitionen.

. Steuerfragen sind an sich schon sehr heikel, u. a. weil die Systeme von Land zu Land sehr unterschiedlich sind. So finanzieren zum Beispiel insbesondere skandinavische Staaten ihr äußerst ausgebautes Sozialsystem mit hohen Verbrauchersteuern. Bei uns werden die Pensionen z. B. aufgrund von Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert, allerdings mit Beteiligung.

In der EU haben wir uns Anfang der 90er Jahre darauf geeinigt, nur Mindestsätze festzulegen und im Rat diesbezüglich die Einstimmigkeit beizubehalten. Trotz der Sensibilität des Themas gab es bei der Diskussion dieses Vorschlags Bestrebungen, das Einstimmigkeitsprinzip ab 2010 abschaffen. Derart wichtige Entscheidungen werden bei einer Revision der Verträge bzw. des Verfassungsvertrags entschieden und nicht bei einer Konsultation des Europäischen Parlaments zu einem Richtlinienentwurf.

Was die Besteuerung von Treibstoff betrifft, sind harmonisierte Mindestsätze für Luxemburg (und andere Mitgliedstaaten) immer mit einer Steuer- und somit faktisch mit einer Preiserhöhung verbunden. Luxemburg wurde wegen seiner spezifischen Situation zwar eine befristete Ausnahmeregelung zugestanden, dies ist jedoch noch kein Grund, die zweite Phase für die Anwendung der Mindestsätze von 2010 auf 2008 vorzuziehen. Der Gedanke hinter diesem Änderungsantrag des Berichterstatters war sicher, der Umwelt zuliebe die Verbraucher durch höhere Treibstoffpreise vom Gebrauch ihres Privatwagens abzuhalten.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

. (PT) Das Europäische Parlament hat heute einen wichtigen Schritt zur umweltgerechten Gestaltung der Energiebesteuerung in der EU getan, indem es grünes Licht für die Richtlinie zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom gab. Ich hoffe, der Rat verhält sich dazu nun ebenso konstruktiv und es kommt nicht wieder zu einem Veto, wie es 1997 eine Revision eben dieses Gesetzgebungsbeitrags verhindert hat. Eines der wichtigsten Ziele einer Politik der nachhaltigen Entwicklung ist die Internalisierung der externen Umweltkosten in die Wirtschaft. Mit anderen Worten: der Preis von Waren muss ihre wirklichen Umweltkosten widerspiegeln. Das vom Preis ausgehende Signal entscheidet darüber, ob Erzeuger bzw. Verbraucher sich auf Nachhaltigkeit umstellen. Leider sind wir davon noch weit entfernt, d. h. umweltgerecht einkaufen ist immer noch ein Luxus und umweltgerecht verkaufen ist immer noch nicht ausreichend rentabel. Ich begrüße das Eintreten des Berichterstatters für anspruchsvollere und verbindlichere Vorschriften und insbesondere für eine Senkung der Steuern auf Waren, die unter Verwendung erneuerbarer Energiequellen hergestellt werden, und eine Anhebung der Steuern auf fossile Brennstoffe zur Verwendung im Verkehr.

. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da ich es für notwendig halte, sich der Klimaänderung und den wachsenden Gefahren für die Umwelt zu stellen und dazu Steuern als zusätzliches Hilfsmittel zu nutzen. Trotz der Vorbehalte des Berichterstatters gegenüber dem Entwurf des Rates, der seiner Meinung nach den Erwartungen nicht gerecht wird, glaube ich, dass dieser Entwurf den breitestmöglichen Konsens im Rat darstellt, wenn man bedenkt, dass bei der Behandlung dieser Problematik Vorsicht und Kompromissfähigkeit angezeigt sind.

Mit meinem Stimmverhalten trage ich dem Rechtskorpus des Berichts Rechnung, denn ich teile die in der Begründung dargelegten Bedenken des Berichtserstatters nicht in jeder Hinsicht. Insbesondere sind wir unterschiedlicher Meinung, was die Überflüssigkeit des Erfordernisses der Einstimmigkeit in diesen Fragen und die Verschärfung der Gemeinschaftsanforderungen betreffend die Besteuerung von Erzeugnissen anbelangt.

So ist zwar offenkundig eine bessere Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich, um die zunehmenden Herausforderungen im Umweltbereich zu bewältigen, doch im Mittelpunkt muss die Umsetzung des Verursacherprinzips stehen und nicht die Durchsetzung eines künstlichen Konsens.

. (EN) Die Labour-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben gegen die Änderungsanträge gestimmt, die sich auf die Änderung der Besteuerung beziehen, und sich bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten. Dies steht im Einklang mit der von ihnen vertretenen Position zur Besteuerung.

. (PT) Das Fischereiabkommen mit der Regierung von Mauritius lief am 2. Dezember 2002 aus. Die Parteien hatten vereinbart, Neuverhandlungen zum Protokoll im Anhang zum Abkommen aufzunehmen. Diese Verhandlungen wurden jedoch verschoben, da die Regierung von Mauritius derzeit den Zustand ihrer Salzwasserfischbestände prüft. Deshalb haben die Parteien vorgeschlagen, das aktuelle Protokoll um ein Jahr zu verlängern und die Fangmöglichkeiten und Aufteilung auf die Mitgliedstaaten beizubehalten. Das bedeutet, dass Portugals acht Langleiner weiterhin die Fangmöglichkeiten nutzen können. Die Verlängerung ist damit von wesentlicher Bedeutung und darum unterstütze ich sie, auch wenn ich die Verzögerung durch Weiterleitung dieses Protokolls zur Prüfung im Parlament bedauere. Im Vordergrund steht jedoch, so schnell wie möglich die richtigen Voraussetzungen für den Abschluss eines neuen mehrjährigen Abkommens zu schaffen. Meine Zustimmung bedeutet jedoch nicht, dass ich alle Auffassungen des Berichterstatters teile.

Herr Präsident, das Europäische Parlament hat soeben den Bericht Andersson über angemessene und nachhaltige Renten angenommen. Es hat unter anderem Ziffer 16 gebilligt, in der das Parlament fordert, dass die Anhebung des tatsächlichen Rentenalters durch Anreize und nicht - ich betone, nicht - durch abschreckende Maßnahmen, wie z. B. die drastische Kürzung der Bemessung der Rente, erfolgt.

Das Europäische Parlament geht somit in die entgegengesetzte Richtung wie die italienische Regierung, die einen Vorschlag vorgelegt hat, mit dem das Rentenalter ab 2008 durch abschreckende Maßnahmen - und wie abschreckend sie sind! - um fünf Jahre verschoben wird: die Rente wird für fünf Jahre komplett gestrichen. Des bringt den Staatskassen bis 2013 25 Milliarden Euro ein, während zwei Millionen weniger Arbeitsplätze für junge Menschen oder Erwerbslose zur Verfügung stehen.

Herr Präsident, ich habe nicht für diesen Bericht gestimmt, weil diese Frage meiner Ansicht nach in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fällt und ihrer Gesetzgebung vorbehalten bleiben muss, ohne Einmischung von Brüssel.

. (PT) Alternde Bevölkerungen und ein sinkender Beschäftigungsanteil bei älteren Arbeitnehmern gefährden die Tragfähigkeit von Rentensystemen.

Wir müssen die Sozialschutzsysteme dringend reformieren. Die Mitgliedstaaten müssen bei den Renten auf dem Wege der offenen Koordinierungsmethode zusammenarbeiten, damit Unterschiede bei der Auslegung, die sich bei bilateralen Abkommen ergeben, gemindert werden können.

Untersuchungen zu den Entwicklungen bei Rentensystemen zeigen, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichen und sozialen Anliegen der Schlüssel zum Erfolg ist, da makroökonomische Politik, Sozialpolitik und Beschäftigungspolitik verwoben sind.

Die Europäische Beschäftigungsstrategie und der Europäische Sozialfonds müssen einen erheblichen Beitrag zur Förderung der Sicherung der Beschäftigung und Einstellung älterer Arbeitnehmer leisten. Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen treffen, um die zu Frühverrentung zu erschweren und - im Verein mit Unternehmen, Arbeitnehmern und Sozialpartnern - das aktive Altern fördern. Nicht zuletzt müssen die Mitgliedstaaten jegliche Form von Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und Differenzen bei Renten für Frauen beseitigen, die nach wie vor niedriger sind als die der Männer.

Aus diesen Gründen habe ich für diesen Bericht gestimmt.

Der Bericht Andersson gleicht einer Entschließung zur Kommentierung des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission über 'angemessene und nachhaltige Renten'. Er versucht, es allen recht zu machen, indem er auf die Vereinbarkeit der 'finanziellen Dimension' mit 'sozialen und Wohlfahrtaspekten' setzt. Der Bericht enthält eine Reihe richtiger Feststellungen, insbesondere zur Lage der Frauen. Jedoch lösen sich diese guten Absichten rasch in nichts auf. Der Berichterstatter sieht sich in der Pflicht, auf die europäische Beschäftigungsstrategie Bezug zu nehmen, die ein äußerst schlechter Rahmen ist, um Veränderungen in der Einkommensverteilung ins Auge zu fassen, die angesichts der demographischen Entwicklungen geboten sind.

Der Text bewertet die in mehreren Staaten angelaufenen Reformen als positiv, ohne zu erwähnen, dass sie auf massiven Widerstand bei den betroffenen Bevölkerungsgruppen gestoßen sind. Der Bericht unterstützt, wenn auch zugegebenermaßen mit einigen Vorbehalten, 'das ... Ziel der Anhebung des effektiven Rentenalters'. Wir lehnen dieses Ziel ab, zumal es das einzige konkret benannte Ziel ist, an dem alle künftigen 'Reformen' ausgerichtet werden sollen. Diese Reformen bekämpfen wir zusammen mit Millionen Arbeitnehmern und stellen ihnen eine einfache Maßnahme entgegen: die Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge. Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

. Ich freue mich besonders darüber, dass in diesem Bericht, der das Engagement der Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich der Annahme eines gemeinsamen Ansatzes für eine künftige Rentenpolitik zum ersten Mal detailliert und systematisch unter die Lupe nimmt, die Probleme der Frauen so angesprochen wurden, wie ich das in der Stellungnahme der Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit durchgesetzt hatte.

Es ist klar, dass wir sicherstellen müssen, dass alle Mitgliedstaaten in ihren Rentensystemen alle Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts beseitigen. Das müsste ja schon seit der Richtlinien aus den 70er Jahren über Gleichbehandlung von Frauen und Männern in bezug auf die soziale Sicherheit der Fall sein. Je nach Land beziehen die Frauen Renten, die zwischen 16 % und 45 % unter denen der Männer liegen.

Das kommt bei den heute pensionierten Frauen auch daher, dass sie in jungen Jahren ganz legal nur Anrecht auf 80 % bis 90 % der Männerlöhne bei gleicher Qualifikation hatten. Diese Diskriminierung ist nachhaltig, weil die Frauen darunter bis an ihr Lebensende leiden. So wie ich es vorgeschlagen hatte, wird in dem Bericht auch auf das Problem der sozialen Absicherung der geschiedenen Frauen hingewiesen. Bereits 1993 hatte das Europäische Parlament aufgrund meiner Initiative einen Bericht über Rentenansprüche geschiedener oder getrennt lebender Frauen angenommen.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

. (NL) Die Einrichtung von Rentensystemen galt früher als Fortschritt auf dem Weg zu einer zivilisierten Gesellschaft. Gemeinsam haben wir Vorsorge für unsere Zukunft getroffen, für die Existenzsicherheit in einem Lebensabschnitt, in dem die Menschen nicht mehr produktiv sind. Gegenwärtig werden Pflichtrenten als eine Belastung der Gesellschaft hingestellt, bei der die Älteren auf Kosten der jüngeren Generationen profitieren. Das ist nicht nur eine Folge der veränderten Bevölkerungspyramide, die gegenüber früher viel schmäler geworden ist, weil es bei den jüngeren Jahrgängen weniger Menschen gibt und in den höheren Altersgruppen zunehmend mehr Menschen vorhanden sind. Der Grund liegt auch darin, dass man heute kurzfristig denkt, dass der individuelle Egoismus gefördert wird und dass individuelle Altersversorgungssysteme im Kommen sind.

Junge Menschen sind sich oftmals nicht bewusst, dass sie nach dem Höhepunkt ihrer Produktivität noch lange weiterleben werden. Sie sind sich häufig auch nicht im Klaren darüber, dass Menschen rascher verschleißen, da Arbeit in zunehmendem Maße zu einer Art Spitzensport geworden ist. Den Arbeitskräften wird so viel Produktivität abverlangt, dass viele von ihnen körperlich oder psychisch verbraucht sind, lange bevor sie das Rentenalter erreichen. In vielen Fällen wollen Arbeitgeber keine Arbeitnehmer einstellen, die älter als 55 Jahre sind. Die über 55-Jährigen sind jedoch häufig bei der freiwilligen Arbeit, bei Beratungsdiensten oder bei der Kinderbetreuung nützlich. Angesichts dieser Situation liegt es eher auf der Hand, das Rentenalter zu senken als es anzuheben. Denen, die der Arbeitsbelastung nicht mehr gewachsen sind, eine Rente zu verweigern, schafft Probleme, die nicht gelöst werden können.

. (PT) In ihrer Mitteilung über angemessene und nachhaltige Renten analysiert die Kommission die ersten nationalen Strategieberichte der Mitgliedstaaten im Bereich der Renten. Untersucht werden die Angemessenheit der Rentensysteme, ihre finanzielle Tragfähigkeit und die Notwendigkeit einer Modernisierung. Es versteht sich von selbst, dass ich die Schlussfolgerung des Berichterstatters begrüße, dass die Mitgliedstaaten den Reformprozess bereits eingeleitet und mehrere grundlegende Reformen vollzogen haben. Erfreulicherweise ist dies in Portugal der Fall. Außerdem ist man sich eindeutig darüber im Klaren, dass weitere Reformen notwendig sind, um die langfristige Tragfähigkeit der Rentensysteme zu sichern, was mit soliden öffentlichen Finanzen verbunden ist.

Ich halte es für wesentlich, jegliche demagogische und hitzige Rhetorik aus dieser Debatte herauszuhalten, die sich als 'Kampf für Arbeitnehmerrechte' stilisiert. Die mangelnde Tragfähigkeit vieler nationaler Rentensysteme ist eine Folge des demografischen Wandels, und wir können sicher sein, dass dies jetzt und künftig ohne Zweifel allen Arbeitnehmern im Ruhestand schweren - und wenn nichts dagegen unternommen wird - irreparablen Schaden zufügen wird.

Wie der Berichterstatter begrüße ich die enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich. Auch weil ich mit den meisten seiner Schlussfolgerungen zu den drei Hauptzielen - Angemessenheit, finanzielle Tragfähigkeit und Modernisierung der Rentensysteme - einverstanden bin, habe ich für den Bericht gestimmt.

Herr Präsident, wie Sie wissen, hat die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas grundsätzlich für den Bericht Gil-Robles/Tsatsos und den vom Europäischen Konvent vorgelegten Entwurf der Europäischen Verfassung gestimmt.

Wir katalanischen Europaabgeordneten von der Convergencia i Unió können uns allerdings nicht dieser Position anschließen, wie ich bereits in der Debatte sagte, und wir haben schon unsere Stimmenthaltung angekündigt. Der Verlauf der Stimmabgaben hat uns noch mehr in der Entscheidung bestärkt, uns der Stimme zu enthalten und mit der Festlegung unserer endgültigen Position zu warten, bis das Ergebnis der Regierungskonferenz zum Entwurf der Europäischen Verfassung vorliegt.

Wir bedauern besonders, dass die Fraktion der Europäischen Volkspartei und die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas gegen unsere Vorschläge gestimmt haben, die Regionen mit vollen Gesetzgebungsbefugnissen anzuerkennen und in die Institutionen der Union einzubinden, und dass auch abgelehnt wurde, die Bürgerbeauftragten der Parlamente dieser Regionen mit voller Gesetzgebungsbefugnis in die Arbeiten des Europäischen Bürgerbeauftragten einzubeziehen. Ich halte das für einen Fehler, denn man entfernt sich von der Realität, in der Millionen von Bürgerinnen und Bürgern tagtäglich leben, wie den Nationen ohne Staat oder den Regionen mit starker Persönlichkeit und starkem Identitätsgefühl. Ich glaube, das steht im völligen Widerspruch zu dem von uns proklamierten Ziel der Bürgernähe und der Errichtung eines Europas der Völker.

Herr Präsident, der Ablauf der Abstimmungen heute Vormittag hat uns in der bitteren Feststellung bestätigt, dass der Entwurf der europäischen Verfassung sich über die grundlegenden sozialen Bestrebungen hinwegsetzt und das europäische Sozialmodell ernsthaft in Frage stellt.

Vor allem wurde die gezielte, ernsthafte und gefährliche Bedrohung der öffentlichen Dienstleistungen durch unser Haus bestätigt. Somit war es uns unmöglich - abgesehen von anderen Gründen wie der beharrlichen Weigerung, die konstitutionellen oder legislativen Regionen zu berücksichtigen - uns dem Wunsch der Mehrheit anzuschließen, dass die Regierungskonferenz das auf diese Weise hergestellte tiefe Ungleichgewicht zwischen den Starken und den Schwachen nicht verändern dürfe. Deshalb haben wir bei der Schlussabstimmung dagegen gestimmt.

Herr Präsident! Ich habe mich enthalten, weil ich bedauere, dass unser Änderungsantrag bezüglich des christlich-jüdischen Erbes nicht aufgenommen worden ist. Europa hat christliche und jüdische Wurzeln, das kann nicht einmal ein marxistischer Geschichtslehrer abstreiten. Ohne diese Wurzeln gäbe es nicht einmal einen Marx und einen Marxismus, und wenn sich Europa von Gott und vom Christentum und vom Judentum abwendet, dann schneidet es seine eigenen Wurzeln ab, dann versinkt es im Materialismus, und dann wird es scheitern.

Zum Zweiten möchte ich in diesem Zusammenhang sagen, dass es eine Illusion ist zu glauben, dass dieser Vertrag unter eine Käseglocke gestellt und nicht mehr geändert werden kann. 25 Regierungen werden sich nicht treffen, um nichts zu tun, sie werden daran arbeiten, und wir hoffen, sie werden den Vertrag verbessern. Sie werden hoffentlich die christlich-jüdischen Wurzeln noch in die Präambel aufnehmen und auch einige institutionelle Verbesserungen vornehmen, so etwa einen Kommissar pro Mitgliedstaat, was ich auch für wesentlich halte. Wir wollen kein Gesamtaufschnüren des Pakets, aber einige konkrete Verbesserungen sollten die Regierungen im Oktober noch vornehmen.

Herr Präsident, obgleich ich den vom Konvent - an dem ich als Ersatzmitglied teilgenommen habe - angenommenen Text befürworte, habe ich nicht für diesen Bericht gestimmt, weil er keinen Hinweis auf die christlichen Wurzeln Europas enthält. Außerdem besteht eine übertriebene Tendenz zur Beschränkung des Einstimmigkeitsvotums, das zu den Werten gehört, auf die sich die Europäische Union, wenn auch noch unter anderem Namen, anfänglich gründete.

Ich betrachte den Einstimmigkeitsgrundsatz als Bollwerk zur Verteidigung der Souveränität der Staaten und zum Schutz des nationalen Interesses, das der Mehrzahl der politischen Kräfte Italiens so teuer ist. Ich hoffe, dass die Regierungskonferenz im Wesentlichen die Arbeiten des Konvents bestätigt, trotz der heftigen Angriffe von Kommissionspräsident Prodi, der um jeden Preis versucht, sie zu torpedieren.

Herr Präsident, der Entwurf einer Verfassung für Europa erinnert mich an einen Cappuccino: viel guter Kaffee, ein wenig leichter politischer Schaum, sehr bittere institutionelle Schokolade. Hinsichtlich der Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitiken, hinsichtlich der Außen- und Verteidigungspolitik bleibt die vorgeschlagene politische Basis ein Leichtgewicht.

Der ständige Präsident des Europäischen Rates wird ganz gewiss in Konkurrenz und in Konflikt mit dem Präsidenten der Kommission geraten. Die Aufteilung der Kommission in Kommissare mit Verantwortung und Kommissare ohne Stimmrecht, also ohne Verantwortung, wird die gemeinschaftliche Dynamik schwächen, das Bild des Kollegiums der Kommission zerschlagen und ihr die Impulskraft nehmen.

Ich hoffe, dass die Regierungskonferenz den Empfehlungen der Kommission folgen und die Vorschläge des Konvents verbessern wird. Dann könnte ich einer echten europäischen Verfassung meine volle Zustimmung geben. In der Hoffnung auf Besseres habe ich mich der Stimme enthalten.

Dem Kollegen Posselt möchte ich noch sagen, dass Europa nicht nur jüdisch-christliche, sondern auch islamische und laizistische Grundlagen hat.

Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn ich Ihnen die Unannehmlichkeit schon nicht ersparen kann, mich zur Geschäftsordnung zu melden, will ich mich kurz fassen. Ich wollte vorher nicht alle Kollegen aufhalten, und normalerweise ist die Technik sehr freundlich zu mir. Vielleicht ist auch meine Langsamkeit ihrer erfreulichen Schnelligkeit zum Opfer gefallen. Bei dem Bericht Gil-Robles ist jedenfalls meine Stimme zum Änderungsantrag 21 zur Ziffer 12a nicht registriert worden, ich wollte jeweils dagegen stimmen.

Zum eigentlichen Grund meiner Wortmeldung: Ich möchte an gestern anknüpfen. Heute waren für mich erfreulich viele namentliche Abstimmungen, so dass ich nicht in Verdacht gerate, für den eigenen Geldbeutel zu sprechen. Gestern war das anders. Aber es war heute erneut der Fall, dass die Ausfahrt des Europäischen Parlaments durch Demonstranten versperrt war, so dass herausfahrende Fahrzeuge den Weg über die Einfahrt nehmen mussten, und wir, die hereinfahren wollten - ich bin 12 Minuten vor 9 Uhr hier eingetroffen, da ich noch einmal kurz ins Hotel musste - eine Riesenschlange gebildet haben. Ich möchte das Präsidium erneut auffordern und an das gestern Gesagte anknüpfen, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie den Abgeordneten ein adäquater Zugang zu ihrem Stimmrecht gewährleistet werden kann. Wenn sich das Präsidium damit nicht beschäftigen will und nicht möglichst bald die Abgeordneten informiert, dann werden Sie damit rechnen müssen, dass ich diese Frage ständig im Plenum ansprechen werde. Professor Tsatsos hat interessante, wertvolle und progressive Auffassungen zum Verfassungsprojekt der Europäischen Union. Wären diese Auffassungen in den Bericht und den Entschließungsantrag, die er zusammen mit seinem Kollegen Gil-Robles verfasst hat, eingegangen, dann hätte ich wohl dafür gestimmt. Im Entschließungsantrag aber herrscht ein Konzept der abgerundeten Kanten, der Kompromisse um jeden Preis sowie des 'Realismus' vor, das absolut nichts mit dem schöpferischen Geist der vom griechischen Berichterstatter verfassten Artikel gemein hat.

Leider steht das Europäische Parlament somit bezüglich der höchsten institutionellen Themen, wie zum Beispiel der Zahl und Rolle der Kommissare oder der Ratspräsidentschaft, noch hinter der Europäischen Kommission. Deshalb habe ich mich trotz der im Entschließungsantrag enthaltenen nützlichen Gedanken beispielsweise zur Rolle des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, zur Entwicklung der Sozialpolitik oder zu Volksabstimmungen bei der Schlussabstimmung enthalten.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments für die Schaffung einer 'Verfassung für Europa' zielt darauf, einem riesigen Unternehmen zur Täuschung der Völker die parlamentarischen Weihen zu geben. Sie präsentiert einen Text als 'Verfassung', der es nicht nur versäumt, die demokratischen Errungenschaften festzuschreiben, sondern, wie wir wiederholt gesagt haben, neue Glieder an die Ketten der Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza anfügt, mit denen das Großkapital den Arbeitnehmern der EU-Mitgliedstaaten Fesseln anlegt.

Die Institutionalisierung der Marktwirtschaft, die weitere Militarisierung der EU in Zusammenarbeit mit der NATO, die bis zu einem präventiven Angriff unter dem Vorwand der terroristischen Bedrohung geht, die Umverteilung der Macht zugunsten der Starken und die zunehmende Übertragung der nationalen Souveränität an das internationale Zentrum sind nur einige der 'Geschenke', die die Regierungskonferenz den Monopolen bietet. Das neue Unterfangen befindet sich in völliger Übereinstimmung mit den derzeitigen Politiken, der Untergrabung der Arbeitnehmererrungenschaften, den aufeinander folgenden Terrorgesetzen und den Angriffen gegen die Völker der ganzen Welt. Wir müssen auch anmerken, dass das antidemokratische Verfahren, das für die Entwicklung des Textes angewendet wurde, als ein Muster an Demokratie und Transparenz vorgeführt wird!

Die Kommunistische Partei Griechenlands ist entschieden gegen die Einführung einer europäischen Verfassung, die die imperialistische EU stärkt. Sie hat Vertrauen in den Kampf der Völker, der das Gebäude der Ausbeuter zum Einsturz bringen und die Gesellschaft radikal verändern wird.

. (SV) Der Entwurf des Europäischen Konvents und die Stellungnahmen des Parlament sind generell positiv. Besonders zufrieden sind wir damit, dass Vollbeschäftigung, Transparenz, Gleichstellung und nachhaltige Entwicklung nun als wesentliche Bestandteile in den Vertragsentwurf des Konvents aufgenommen wurden, was auch in der Stellungnahme des Parlaments begrüßt wurde.

In einigen Punkten vertreten wir jedoch eine von der Stellungnahme abweichende Ansicht:

Es sollte deutlich gemacht werden, dass nur in Fragen, in denen die Union die Rechtssetzungsbefugnis hat, das Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem einzelstaatlichen Recht hat.

Das Europäische Parlament kann nicht die einzige parlamentarische Instanz für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sein. Es müssen auch die nationalen Parlamente konsultiert werden können.

Wir unterstützen die Solidaritätsklausel im Verfassungsentwurf und haben zu den Formulierungen zur Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine generell positive Einstellung. Äußerst kritisch stehen wir jedoch dem gegenüber, was im Verfassungsentwurf als 'strukturelle' oder 'engere' Zusammenarbeit bezeichnet wird. Die Befürwortung einer 'strukturellen Zusammenarbeit' in der Stellungnahme des Parlaments bezieht sich unseres Erachtens auf eben diese Art der Zusammenarbeit.

Die Pläne des Verfassungsentwurfs bezüglich der Kommission sind negativ zu bewerten. Jeder Mitgliedstaat sollte einen eigenen vollwertigen Kommissar mit Stimmrecht erhalten.

Wir akzeptieren die so genannte 'Passerelle'-Klausel des Vertragsentwurfs nicht, ebenso wenig wie Vertragsänderungen ohne Einstimmigkeit und Ratifizierung.

Die Forderung nach Einstimmigkeit sollte, wie in der Stellungnahme vorgeschlagen, für die Außen- und Sicherheitspolitik nicht generell abgeschafft werden.

Der Zeitpunkt für den Abschluss der Regierungskonferenz sollte nicht festgelegt werden. Diese sollte die benötigte Zeit in Anspruch nehmen können, unabhängig von der Ratspräsidentschaft.

. (SV) Wir haben uns bei der Schlussabstimmung zu oben genanntem Bericht der Stimme enthalten.

Unsere Stellungnahme bezieht sich auf den Bericht und nicht auf das Gesamtergebnis des Konvents, denn in bestimmten Teilen weicht der Bericht von diesem Ergebnis ab.

Wir stehen hinter der Erarbeitung einer Verfassung für Europa.

Die Methode des Konvents hatte unsere Unterstützung, da diese auf spezielle Weise das Vorgehen bei der Erarbeitung der EU-Verträge verändert hat. Wir sind für einen konsolidierten Vertrag mit einer eindeutigeren Aufteilung der Zuständigkeiten. Es ist gut, dass die Beschlussfassung verbessert und vereinfacht wird und die Bürger größere Möglichkeiten erhalten, Rechenschaftspflicht einzufordern.

Wir unterstützen den Kompromiss des Konvents, obwohl er in einer Reihe von Punkten von unseren eigenen Positionen abweicht.

Die EU muss begrenzt und effizient sein. Eine Verfassung sollte deutlich die Grenzen zwischen öffentlich und privat sowie die Entscheidungsbefugnisse der EU im Vergleich zu den Mitgliedstaaten aufzeigen.

Die Mitgliedstaaten sind die Eigentümer des Vertrags. Daher ist es selbstverständlich, dass Vertragsänderungen einstimmig angenommen und von den Parlamenten der Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen. Damit stehen wir auch dem Artikel I-24.4. des Verfassungsentwurfs kritisch gegenüber.

Die Moderate Sammlungspartei widersetzt sich, ebenso wie der Schwedische Reichstag, einem ständigen Ratspräsidenten. Ebenso wenig können wir eine Entwicklung in Richtung eines Parlamentarismus auf EU-Ebene unterstützen.

Unserer Ansicht nach sollte die Union keine Entscheidungsbefugnisse in den Bereichen Sozialpolitik und Steuern erhalten.

Wir befürworten einen intensiven Dialog und sehen keinen wirklichen Vorteil in einem Abschluss der Regierungskonferenz im Herbst.

Wir haben gegen den Bericht Gil-Roblès-Tsatsos gestimmt, der eine Strategie der 'Einkreisung' der Regierungskonferenz betreibt, welche darauf abzielt, die Vertreter der nationalen Regierungen zu zwingen, die Schlussfolgerungen des Konvents mehr oder weniger abzusegnen.

Das Europäische Parlament beweist auf diese Weise, dass es sich der Bedeutung der erfolgreichen föderalistischen Vorstöße des Konvents bewusst ist, insbesondere mit dem Vorschlag einer europäischen Verfassung, die in dem ursprünglichen Mandat des Rates gar nicht enthalten war. Dies betrachtet es als ein unverhofftes Ergebnis, das es nicht in Frage stellen möchte.

Die Kommission verfolgt nicht die gleiche Strategie und ist sichtlich bemüht, die Regierungskonferenz zu nutzen, um noch größere supranationale Fortschritte zu erreichen, beispielsweise die Quasi-Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips, Revisionsmethoden, die es ermöglichen, den Widerstand einiger Völker zu umgehen, oder eine stärkere wirtschaftliche Governance.

Auf jeden Fall geht es darum, sich auf einen europäischen Superstaat zuzubewegen, den die Völker nicht wollen. Wir wünschen, dass die Regierungskonferenz, die nationalen Regierungen dies nicht vergessen und dass sie sich nicht durch die europäischen Institutionen die Hände binden lassen.

Im Namen von Herrn Macierewicz:

Es ist notwendig, auf das undemokratische Verfahren hinzuweisen, in dem der Verfassungsentwurf vom Konvent gebilligt worden ist. Konsens bedeutet, dass alle Beteiligten ihr Einverständnis erklären. Dies trifft für den angenommenen Text jedoch nicht zu. Ein Dokument, bei dessen Erarbeitung demokratische Grundsätze verletzt wurden, kann weder für die Bürger noch für Europa selbst von Nutzen sein.

Durch den Verfassungsentwurf werden die wichtigsten Grundsätze geändert, die für die Arbeitsweise der EU gelten (Vetorecht, Stimmrechte der Mitgliedstaaten, paritätische Besetzung der Europäischen Kommission etc.). Diese Grundsätze haben beim Beitritt neuer Staaten zur Union eine wesentliche Rolle gespielt. Wenn wir diese Grundsätze ändern, stellen wir die neuen Staaten vor vollendete Tatsachen.

Der Verfassungsentwurf zielt auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Staates ab, in dem über die Köpfe der Bürger und Regierungen hinweg Entscheidungen getroffen werden, ohne dass das Referendum als notwendiges Verfahren berücksichtigt wird, in dem die Bürger ihre Meinung zu einer so grundlegenden Frage zum Ausdruck bringen können.

Statt den Völkern Europas diese undemokratische Verfassung aufzuzwingen, sollten wir lieber gemeinsam daran arbeiten, eine wirkliche Übereinstimmung zwischen den Nationen und Bürgern Europas nach demokratischen Grundsätzen zu erzielen.

Wir haben gegen den Entwurf einer europäischen Verfassung gestimmt, denn abgesehen von Details der Formulierung ist diese Verfassung dazu bestimmt, zu einer Rechtsgrundlage für Gesetze zu werden, die gedacht sind, um die bestehende soziale Ordnung zu erhalten und die Privilegien der Besitzenden zu sichern.

Unsere Ablehnung der europäischen Verfassung ist keineswegs ein Akt des Rückzugs auf die nationale Verfassung, die ja auch nur dazu da ist, bürgerliches Eigentum und Ausbeutung zu verteidigen. Als Anhänger eines von einem bis zum anderen Ende des Kontinents vollkommen vereinigten Europas, das jedoch frei ist von der Herrschaft der Großbourgeoisie und der Diktatur der Finanzgruppen über die Wirtschaft, haben wir keinerlei Vorliebe für den anachronistischen Souveränismus.

Wir haben uns zu den meisten Änderungsanträgen der Stimme enthalten, denn selbst die wohlmeinendsten Vorschläge sollen nur eine Verfassung verbessern, die wir ablehnen.

Wir enthielten uns der Stimme zu den Anträgen, die anregen, im Wege von Referenden über den Verfassungsentwurf zu befinden. Neben der Tatsache, dass die Fragen immer die Handschrift der Behörden tragen, die sie stellen, sehen wir in einer sozialen Organisation, in der die Informationsmittel und Medien das Monopol der Reichen sind, in einem Referendum nicht den Ausdruck des Volkswillens.

Meine heutige Position sagt nichts über meine Haltung zu der künftigen europäischen Verfassung aus.

Prinzipiell bin ich für eine Verfassung, aber im derzeitigen Stadium kann ich mich denen, die erklären, dass die Regierungskonferenz den vom Konvent verabschiedeten Entwurf nicht nennenswert ändern dürfe, nicht anschließen.

Der Entwurf von Valéry Giscard d'Estaing ist auf sozialer Ebene und in seiner bürgerschaftlichen Dimension deutlich unzureichend.

Eine Verfassung sollte im Übrigen nicht dazu da sein, den wirtschaftlichen und politischen Rahmen der Union festzuschreiben und somit jede reale Möglichkeit für die Bürger, durch ihr demokratisches Votum die Gesellschaft zu verändern, abzublocken.

Ich erhoffe also von der Regierungskonferenz grundlegende Veränderungen, die es mir ermöglichen würden, zum gegebenen Zeitpunkt für die Verfassung zu stimmen.

. (PT) Ich kann den Entwurf des Konvents zur Zukunft Europas und seine Arbeit, die einen historischen Meilenstein im Prozess der europäischen Integration darstellt, nur begrüßen.

Ich begrüße das Anliegen, die Union den Bürgern näher zu bringen, ihren demokratischen Charakter zu verstärken und ihre Entscheidungsfähigkeit im Rahmen der Erweiterung zu verbessern.

Ich begrüße die (zugegebenermaßen recht anspruchslose) Verstärkung der Rolle der Union und ihrer Handlungsfähigkeit auf der Weltbühne vor dem Hintergrund der Herausforderungen von Globalisierung und wachsender gegenseitiger Abhängigkeit.

Ich begrüße den Umstand, dass erstmals in der Geschichte der europäischen Integration nationale Parlamente aktiv an der europäischen Gesetzgebung mitwirken werden.

Die Union hat Rechtspersönlichkeit erworben, und das ersehnte Verschwinden der Pfeilerstruktur ist Wirklichkeit geworden.

Ich begrüße den Appell im ausgezeichneten Bericht von Herrn Gil-Robles, die Bürger Europas aufzurufen, ihre Meinung in einem Referendum abzugeben, nach Möglichkeit am selben Tag wie die Wahlen zum Europäischen Parlament.

Ich bedauere das Verschwinden der rotierenden Ratspräsidentschaft und den Wegfall eines Verweises auf unsere gemeinsamen kulturellen und historischen Wurzeln.

. (PT) Entsprechend dem Abstimmungsverhalten der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas habe ich gegen den Änderungsantrag 78 gestimmt, den die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Liste eingereicht hatte.

Ich bin jedoch der Meinung, dass dieser Änderungsantrag im Wesentlichen korrekt auf die Schwächen des Verfassungsentwurfs hinweist, den der Konvent der Regierungskonferenz vorgelegt hat.

Fest steht, dass dieser Entwurf nur wenig Neues zur wirtschaftlichen Führung Europas beiträgt. Insbesondere und in erster Linie legt er nicht fest, wie die nationale Wirtschaftspolitik koordiniert werden sollte, und prüft auch nicht die Ziele der Europäischen Zentralbank, um sie aktiver mit wachstums- und beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu verknüpfen.

. Die Abgeordneten der CSU haben dem Bericht Gil-Robles/Tsatsos zugestimmt, der die Einberufung einer Regierungskonferenz zu dem Entwurf einer europäischen Verfassung des EU-Konvents empfiehlt.

Wir halten allerdings einige Änderungen des Entwurfs für erforderlich. Wir fordern dringend die Aufnahme einer Bezugnahme auf Gott und das Christentum in die Präambel der Verfassung. Das christliche Abendland hat Europa geprägt, und die Verwirklichung der christlichen Werte sollte auch Anspruch europäischer Politik sein.

Um eine Verschlankung der Union und eine Konzentration auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, fordern wir insbesondere: keine Ausweitung der Zuständigkeiten zur Koordinierung von Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, um nicht Freiheit, Wettbewerb und Eigenverantwortung der staatlichen Politik zu beeinträchtigen; keine Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Harmonisierung der Daseinsvorsorge, insbesondere bei der Wasserver- und Entsorgung; Beschränkung der Zuständigkeit für die Asyl- und Zuwanderungspolitik auf Mindeststandards unter Ausnahme der Regelung jeglichen Arbeitsmarktzugangs für Drittstaatler; absehen von der Ausweitung von Förder- und Koordinierungsbefugnissen in den Bereichen Sport, Energie und Katastrophenschutz; Beschränkung der Binnenmarktkompetenz auf Maßnahmen, die primär und unmittelbar spürbare Hemmnisse abbauen.

. (PT) Dieser Bericht enthält wiederum Zustimmung zur Arbeit und den Ergebnissen des Konvents, die wir abgelehnt haben. Wie wir bereits in der Vergangenheit beklagten, haben die undemokratischen Methoden und Verfahren, mit denen der Konvent gebildet wurde, dazu beigetragen, dass ein Text verfasst wurde, den wir kategorisch ablehnen, da wir mit dem sozialen Projekt, für das er eintritt, nicht einverstanden sind. Nach den Bedingungen dieses Textes wird sich eine immer aggressivere Form von Kapitalismus ausbreiten, die Gesellschaft wird nach neoliberalen Maßstäben organisiert, alles wird kommerzialisiert, und die Menschen werden immer mehr herabgewürdigt. Die sozialen Aspekte, die der Text zu schützen verspricht, werden zweitrangig, und wir werden weiter auf dem Weg hinabgleiten, der in den Verträgen von Maastricht und Nizza vorgezeichnet ist.

Dies ist ein echter Angriff auf die Grundsätze der Verfassung der Portugiesischen Republik. Es ist eine Bedrohung der Souveränität, nicht nur aus rechtlicher und institutioneller Sicht, sondern auch in konkreten Bereichen der Grundrechte und -freiheiten der Bürger. Es ist ein Versuch, jede Chance auf alternative Wege zur europäischen Integration in den Mülleimer der Geschichte zu werfen.

Statt das Streben nach Frieden, Entwicklung und wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt basierend auf einem hohen sozialen Standard für alle als absolute Prioritäten zu wählen, definiert dieser Text Frieden nur als Möglichkeit und nicht als grundsätzliches Ziel. Er macht sich den zutiefst militaristischen, an den US-Imperialismus gebundenen NATO-Weg zu Eigen.

Unseres Erachtens nach sollte die nächste Regierungskonferenz den Vorschlag des Konvents ablehnen und andere Möglichkeiten für eine konstruktive Antwort auf die Probleme von heute finden.

Generell billige ich die Vorschläge des Konvents, den Verfassungsentwurf und den uns vorliegenden Entschließungsentwurf. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Regierungskonferenz nicht das ganze Paket noch einmal aufschnüren.

Punktuelle Veränderungen halte ich jedoch für erforderlich, besonders in institutioneller Hinsicht. Zwar schließe ich mich den Zweifeln und den Empfehlungen unserer Berichterstatter hinsichtlich des Vorsitzes des Europäischen Rates an, jedoch bin ich nach wie vor besorgt, was die für die Kommission und vor allem für die Sitzverteilung im Europäischen Parlament vorgeschlagene Lösung betrifft: weder die Entschließung noch der Verfassungsentwurf bieten hier befriedigende Antworten.

Um nicht die Reihen der Euroskeptiker zu stärken, habe ich für die Entschließung gestimmt. Meine Besorgnisse bleiben jedoch bestehen. Ich hoffe, dass die Regierungskonferenz angemessene Lösungen findet.

Diese Entschließung befriedigt mich nicht: sie ist zu lang, für Uneingeweihte wenig verständlich und vage im Hinblick auf einen wichtigen Punkt, nämlich das Revisionsverfahren.

Es genügt nicht, die Beibehaltung des Einstimmigkeitsvotums und die Tatsache zu bedauern, dass dem Europäischen Parlament keine Ratifizierungsbefugnis verliehen wird. Die Forderungen des Parlaments hätten in den Mittelpunkt gestellt werden müssen, denn die einzige Möglichkeit zur Überwindung der im Text des Konvents enthaltenen unbefriedigenden Elemente besteht eben in der Sicherstellung einer demokratischen Ratifizierungsmethode, die es uns gestattet voranzuschreiten.

In diesem Punkt haben es die Berichterstatter und die Mehrheit des Parlaments vorgezogen, an einer starren und falschen Position festzuhalten: Es stimmt nicht, dass das Revisionsverfahren Bestandteil der vom Konvent getroffenen Vereinbarung ist. Das ist praktisch das Einzige, zu dem wir von der Regierungskonferenz eine Entscheidung verlangen!

Warum habe ich mich nun entschlossen, für diese Entschließung zu stimmen, obwohl sie mir nicht gefällt? Weil es in diesem Augenblick erforderlich ist, eine klare Botschaft zu vermitteln: die Regierungskonferenz darf die wesentlichen Kapitel des vom Konvent angenommenen Textes nicht einseitig neu verhandeln. Und das sagt diese Entschließung. Ab 4. Oktober werden wir dann, wenn die Regierungskonferenz beschließt, das Kompromisspaket wieder aufzuschnüren, den Kampf gegen seinen Inhalt erneut beginnen.

Der Konvent, der damit beauftragt war, den Entwurf einer Verfassung für das Europa der 25 zu erarbeiten, hat das Ergebnis seiner Arbeit zu Beginn des Sommers vorgelegt.

Zwar muss man in einigen Punkten den Status quo bedauern, aber - wie könnte es anders sein? -, in anderen sind die vom Konvent erreichten Fortschritte zu begrüßen.

Die Förderung des territorialen Zusammenhalts gehört künftig zu den großen Zielen der Europäischen Union. Als Europaabgeordneter aus Übersee kann ich das nur begrüßen! Diejenigen, die in den Arbeiten des Konvents eine Gelegenheit sahen, den Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags über die Gebiete in äußerster Randlage in den Papierkorb zu befördern, sind nicht auf ihre Kosten gekommen. Der Inhalt dieses Artikels sollte in der künftigen Verfassung enthalten sein, das ist legitim, stand jedoch nicht von vornherein fest!

Ich sehe in diesem Schritt den Willen, ein Europa zu errichten, das geeint in seiner Vielfalt ist, ein solidarisches Europa, ein Europa, das die Entwicklung aller zum Ziel hat und sich mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln ausstattet!

Dafür habe ich zusammen mit anderen gekämpft, und hier denke ich insbesondere an Pervenche Berès und an Olivier Duhamel, die beide für die Delegation der französischen Sozialisten dem Konvent angehörten, und ich möchte ihnen hier in aller Öffentlichkeit dafür danken.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

- (EN) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, obwohl in einigen Änderungsanträgen unserer Sorge um die Zukunft unseres Kontinents Rechnung getragen wurde. Wir müssen uns klarmachen, dass dieser Bericht im Ausschuss mit 18 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen wurde. Dieser Bericht ist die offizielle Bewertung des Verfassungsentwurfs durch dieses Parlament, und vor diesem Hintergrund zeigt dieses Ergebnis eindeutig, dass es dem Verfassungsentwurf an Glaubwürdigkeit fehlt.

Der Verfassungsentwurf sieht keine Integration der grundlegenden Kriterien in die Union vor, durch die ein erstrebenswertes Zuhause für alle Bürger geschaffen werden könnte. Es sind die Mitgliedstaaten und die Bürger, die der Union ihre Einzigartigkeit verleihen. Dies wird im Bericht bekräftigt.

Im Bericht, der sich am Verfassungsentwurf orientiert, ist kein Platz für die eigenständige Existenz der Völker Europas vorgesehen. Praktisch bedeutet dies, dass die staatenlosen Nationen Europas, nicht anerkannt werden, wie unsere katalanischen Kollegen, Herr Gasòliba und Herr Mayol, in ihren Redebeiträgen klargestellt haben. Dieser Ausschluss kommt dem spanischen Nationalismus von Herrn Gil-Robles sicherlich entgegen, aber er steht in völligem Widerspruch zu dem, was Herr Tsatsos nach dem Vertrag von Nizza geschrieben hat: 'In diesem Spannungsfeld von Effizienz und Legitimität muss die Europäische Union ihr spezifisches Gleichgewicht finden, das ihrem Grundprinzip einer Union der Völker und Staaten Rechnung trägt'.

(Gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

Wir haben diesen Bericht abgelehnt ebenso wie wir den von Giscard d'Estaing vorgelegten Entwurf des Verfassungsvertrags des Konvents ablehnen. Dieser Entwurf ist ungesetzlich, weil er nicht das Ergebnis des Willens der Völker Europas ist. Der Konvent erweckte nur den Schein einer demokratischen Debatte. Weder die Verfasser noch diejenigen, die die Beschlüsse fassten, hatten ein durch die Völker oder in allgemeiner Wahl erteiltes Mandat. Die 'Zivilgesellschaft' wurde zwar gehört, doch zu keiner Zeit ging es darum, die Völker in den Prozess der Ausarbeitung einzubeziehen. Was noch schlimmer ist: dieser Vertrag bedeutet die Konstitutionalisierung eines liberalen, NATO-freundlichen, militaristischen und antisozialen Europas im Gegensatz zur Laizität, zu den sozialen Rechten, den öffentlichen Diensten und dem Interesse der Arbeitswelt. Wir sprechen jetzt einer Regierungskonferenz das Recht ab, in unser aller Namen zu entscheiden.

Der Einsatz ist jedoch hoch. Diese europäische Verfassung für 450 Millionen Bürger wird Vorrang vor den einzelstaatlichen Verfassungen haben. Der Rahmen und der Inhalt gehen uns alle an. Wir brauchen im Gegenteil einen anderen Prozess, das heißt die Durchführung von Referenden am gleichen Tage in der gesamten Union, um einen anderen progressiven Entwurf für Europa durchzusetzen. Die beste Art und Weise, sich diesem liberalen Europa zu widersetzen, ist die Mobilisierung der Völker, zu der es vor allem auf dem Europäischen Sozialforum in Saint-Denis im November 2003 kommen wird.

. Ich habe dem Bericht zum Verfassungsvertrag mit etwas Bauchweh zugestimmt und halte deshalb darauf, Folgendes klarzustellen: Wenn die Mehrheitsabstimmung auf verschiedene Gebiete ausgedehnt wird, so ist dies in einer immer größer werdenden Union zu begrüßen. Eine automatische Abschaffung der Einstimmigkeit - die sowieso nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist -, um sie in eine superqualifizierte Mehrheit nach 2009 umzuwandeln, halte ich zur Zeit für verfrüht. Weshalb heute ankündigen, was 2009 geschehen soll? Ich bin froh, dass dieser Passus, der im ersten Entwurf stand, nun verschwunden ist.

Ich habe gegen den Paragrafen 22 der Entschließung gestimmt, weil ich die Sitzverteilung im Europäischen Parlament, wie sie im Protokoll über die Erweiterung, das dem Vertrag von Nizza beigefügt ist, festgelegt wurde, für ausgewogen erachte. Es kann doch nicht sein, dass die Zahl der Luxemburger Mitglieder dieses Hauses um ein Drittel gekürzt wird.

Mit dem Luxemburger Premierminister Juncker stimme ich überein, dass die Vorschläge bezüglich der Präsidentschaft der spezialisierten Ministerräte nicht deutlich sind, also noch einiger Präzisierungen bedürfen.

Auch die Schaffung von zwei Sorten von Kommissaren mit oder ohne Stimmrecht ist nicht das Gelbe vom Ei. Welches Land kriegt wann einen Juniorkommissar? Dies sind alles Fragen, die noch gelöst werden müssen.

Der Verfassungsentwurf enthält, wie zahlreiche Verfassungen der Mitgliedstaaten, eine Fülle hehrer Grundsätze, wie zum Beispiel ein hohes Umweltschutzniveau, einige Forderungen sozialen Inhalts sowie die Ablehnung der Todesstrafe oder jeglicher Form der Diskriminierung, aber dies ist nicht das ursprüngliche Ziel dieses Verfassungstextes. Die wirklichen Schwerpunkte sind die Bekräftigung der Macht des Rates, wodurch die parlamentarische Demokratie gehemmt wird, die Integration der gesamten EU in die NATO sowie die Festschreibung des kapitalistischen Charakters der EU-Wirtschaft. Für eine militärisch neutrale Stellung außerhalb der NATO, wie sie bislang von Schweden, Finnland, Irland, Österreich, Zypern und Malta eingenommen wurde, gibt es demnächst keinen Platz mehr. Es geht nicht nur um die gemeinsame, gegenseitige Verteidigung der Hoheitsgebiete gegen bewaffnete Angriffe von außen, sondern auch darum, außerhalb des NATO- und EU-Territoriums eingreifen zu können, um unsere eigenen Interessen zu vertreten. Die Verfassung schützt ferner die Freiheit der Unternehmen sowie den 'freien und unverfälschten Wettbewerb'. In dem neoliberalen Europa werden Versorgungsbetriebe in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Post, Energie und Telekommunikation nicht mehr als lebensnotwendige Gemeinschaftsaufgaben betrachtet, sondern damit werden jene beauftragt, die nach Profit streben. Dadurch wird diese Verfassung mit der Kubas oder der ehemaligen Sowjetunion vergleichbar, die ebenfalls die Form ihrer Wirtschaft festschreiben und vor demokratischen Reformbeschlüssen schützen wollten. Wenn Europa eine Verfassung haben soll, dann ist dies der falsche Text. In sämtlichen Mitgliedstaaten muss ein Referendum darüber durchgeführt werden.

Niemand kann die Notwendigkeit einer Europäischen Union mit transparenteren, hinsichtlich ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten besser abgegrenzten Institutionen leugnen, die demzufolge weniger bürokratisch und, wo erforderlich, rascher handlungsfähig sind in einem Europa, das den Nationalstaaten die ausschließlich internen Fragen überlässt, so dass es sich stattdessen mit den großen, die Gesellschaft im Ganzen und unseren Kontinent im Besonderen betreffenden Problemen befassen kann. Diese Ziele bilden die Grundlage des in 18 arbeitsreichen Monaten vom Konvent ausgearbeiteten Textes.

Wir sind froh, dass sich der Konvent darauf geeinigt hat, dass Europa eine Union von Nationalstaaten sein muss, welche die Sprachen, Kulturen und Traditionen all ihrer Mitglieder achtet, und dass diese Union, gestärkt durch einen Verfassungsvertrag, eine Politik, eine Wirtschaft und ein Gesellschaftsprojekt hervorbringen muss, die imstande sind, unsere Nachkommen, aber auch die Rechte der Nachkommen der anderen zu schützen: ein Europa, das, indem es Demokratie, Freiheit und Frieden für die eigenen Völker bewahrt, auch in anderen Teilen der Welt Freiheit, Frieden und Gerechtigkeit zu fördern vermag.

Um sicherzustellen, dass die Demokratie gewahrt wird, fordern wir die Regierungskonferenz auf, den Vorschlag, wonach ein stimmberechtigtes Kommissionsmitglied je Mitgliedstaat eingesetzt wird, zu akzeptieren, wobei wir daran erinnern, dass das Konzept der gleichen Würde der Staaten, unabhängig von der Einwohnerzahl, seinen Ursprung bereits im Westfälischen Frieden hatte.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

Man glaubte schon, im Zusammenhang mit dem Entwurf der europäischen Verfassung wäre keine Steigerung mehr möglich, aber da war noch nicht mit diesem neuen Bericht zu rechnen, der die Position des Parlaments zur bevorstehenden Regierungskonferenz zum Ausdruck bringen soll.

Was die Form betrifft, so möchte ich noch einmal sagen, dass ich die Arbeit des Konvents absolut nicht billigen kann, der, wie bereits gesagt wurde, kein demokratisches Mandat besaß, um einen Entwurf für eine europäische Verfassung auszuarbeiten. Selbst wenn das einigen nicht gefallen mag, ist die Direktwahl einer konstituierenden Versammlung in einer Demokratie, die dieses Namens wert ist, doch eine unumstößliche Regel. Im vorliegenden Falle wurde dieser Grundsatz jedoch schlicht und einfach verletzt.

Von der Sache her kann ich das gegenwärtige Vorgehen des Europäischen Parlaments nicht billigen, das mit Hilfe eines Katalogs von Forderungen, von denen eine extravaganter als die andere ist (Wahl des Kommissionspräsidenten durch das Parlament, Ausweitung der Mitentscheidung, verstärkte Beteiligung des Parlaments an der Revision der Verträge usw.) einen ungebührlichen Druck auf die Vertreter der Mitgliedstaaten ausübt, die im Rahmen der Regierungskonferenz zusammenkommen werden, welche das einzige zuständige Organ für die Einleitung des Prozesses zur Revision der Verträge 'ist' und bleiben 'muss'.

Es wird niemanden wundern, dass ich entschieden gegen diesen Bericht stimmen werde.

Ich habe mich zu dem Kompromissänderungsantrag Nr. 7 der Stimme enthalten und bin auch mit Ziffer 30 des Entschließungsentwurfs nicht einverstanden. Meiner Meinung nach trifft es nicht zu, wenn man sagt, 'dass der vom Konvent ausgearbeitete Verfassungsentwurf (...) den Willen der Bürger zum Ausdruck bringt'. Der Wille der Bürger wird erst nach der Ratifizierung der Verfassung durch ein Volksreferendum auf europäischer Ebene zum Tragen kommen.

Im Übrigen habe ich den Änderungsantrag 78 unterstützt, in dem bedauert wird, dass der Verfassungsentwurf in Teil III unverändert alle Artikel des Maastricht-Vertrages über die Wirtschafts- und Währungspolitik der Union übernommen hat, die sich auf den Grundsatz einer 'offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb' (Artikel III-70 des Verfassungsentwurfs) gründet. Diese Änderung halte ich für unerlässlich, um den Inhalt von Artikel 3 des Verfassungsentwurfs voll zu garantieren, wo es heißt, dass die Union 'eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft anstrebt, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt'.

Zur Frage der öffentlichen Dienstleistungen habe ich Änderungsantrag 82 unterstützt, der fordert, dass sie von den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln ausgenommen werden können.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

. Ich bedaure, dass der Änderungsantrag der EVP-ED-Fraktion zur Einbeziehung insbesondere der jüdisch-christlichen Wurzeln in den Verfassungsentwurf nicht die Unterstützung der Mehrheit des Europäischen Parlaments gefunden hat.

Der Verfassungsentwurf enthält allerdings auch schon in der vorliegenden Form wichtige Elemente für das christliche Erbe Europas. So verweist die Präambel auf die religiöse Überlieferung Europas, und durch die Einbeziehung der Grundrechte-Charta wird das christliche Menschenbild zu einer wichtigen Grundlage des Vertrags. Darüber hinaus wird in Artikel 51 des Vertragsentwurfs ausdrücklich der Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften anerkannt. Damit enthält der Verfassungsentwurf wichtige Elemente für das religiöse Erbe Europas.

Die EVP-ED-Fraktion wollte mit ihrem Antrag diesen Elementen noch einen wichtigen Aspekt hinzufügen. Es liegt jetzt in den Händen der Regierungskonferenz und damit der Mitgliedstaaten, diesen Vorschlag aufzugreifen und den Verfassungsentwurf in diesem Sinne zu ergänzen.

. (SV) Ich bedauere zutiefst, dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments (283 Nein-Stimmen, 211 Ja-Stimmen und 15 Stimmenenthaltungen) den Änderungsantrag 23 der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten abgelehnt hat, der eine ausdrückliche Erwähnung des jüdisch-christlichen religiösen Erbes in der Präambel der zukünftigen Verfassung gefordert hat. Der Vorschlag dürfte nicht strittig sein, da er eine historische Tatsache beschreibt.

Wir wollen, dass auch zukünftig jeder Mitgliedstaat seinen eigenen Kommissar mit Stimmrecht und gleichberechtigtem Status besitzt. Das Parlament lehnt dies ab. Darüber hinaus bedauern wir die Unterstützung des Parlaments für die Einrichtung des Amtes eines EU-Präsidenten, was die Abschaffung der rotierenden Ratspräsidentschaft und damit des Rechtes der kleinen Länder auf Führung der Union bedeutet.

Äußerst kritisch stehe ich der so genannten 'Passerelle'-Klausel in Artikel I-24 gegenüber, nach der die Beschlussfassung im Rat durch einstimmigen Beschluss geändert werden kann, und zwar ohne Zustimmung der einzelstaatlichen Parlamente oder die Einberufung einer Regierungskonferenz der EU.

Dieser Bericht ist durch eine Reihe von Widersprüchen gekennzeichnet. Am deutlichsten wird dies an der Feststellung, dass das Parlament zwar für die Eröffnung der Regierungskonferenz ist, diese jedoch nichts tun soll.

Insgesamt scheint die Mehrheit sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Konvents zu sein, kann jedoch nicht leugnen, dass wichtige und wiederkehrende Probleme noch immer nicht gelöst sind: das Fehlen von Demokratie, Transparenz und Effizienz.

Im Detail widersprechen alle Vorschläge dem Bekenntnis zur Vielfalt und zur Achtung der Demokratie, denn es geht stets darum, ein einheitliches und verbindliches supranationales Recht durchzusetzen.

Aus der Sicht der Abgeordneten der CPNT-EDD im Europäischen Parlament ist die Methode des Konvents auf die gleichen Abwege geraten wie alle diplomatischen Verhandlungen. Die Entscheidung wurde in einem Kreis von Eingeweihten getroffen, der darauf bedacht ist, seinen Standpunkt durchzusetzen, wie das seit Beginn des gemeinschaftlichen Aufbauwerks der Fall ist.

Der einzige Punkt des Entwurfs, der durch den Ausschuss für konstitutionelle Fragen ausgearbeitet wurde, war der letzte Absatz, der besagt, dass die Völker in den Staaten, deren Verfassung dies gestattet, per Referendum entscheiden können.

Auf diesen Prüfstand gehören wirklich alle Vorschläge für die Zukunft Europas, indem eine echte kontradiktorische Debatte geführt wird, in der jedermann Stellung beziehen kann.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

. (SV) Den Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa kann ich aus verschiedenen Gründen nicht unterstützen. Ich wende mich gegen die Tendenz, einen europäischen Staat zu errichten, und befürworte die Fortsetzung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Auch die Vorschläge für eine verstärkte militärische Zusammenarbeit kann ich nicht unterstützen, da ich dies als nationale Frage betrachte.

Ein neuer Staat braucht eine Verfassung, eine gemeinsame Währung, einen gemeinsamen Gerichtshof und eine gemeinsame Verteidigung. Wenn dazu auch noch ein gemeinsamer Präsident, ein Außen- und ein Finanzminister vorgeschlagen werden und das Vetorecht in wichtigen Fragen abgeschafft wird, trägt das zur Staatsbildung bei. Derartig grundlegende Änderungen der von der Union eingeschlagenen Richtung sollten von den Bürgern Europas in Referenden entschieden werden.

Die Mitglieder des Konvents, die sicherlich eine solide Arbeit geleistet haben, sind nicht demokratisch gewählt worden und gegen die Beschlussfassung im Konvent, bei der es keine Abstimmungen gibt, werden starke Einwände erhoben.

Wir haben gegen einen sehr komplexen, schwer erklärbaren und schwer verständlichen Verfassungsentwurf gestimmt; man kann sich nur schwer vorstellen, wie seine Mechanismen, Dialektiken, und Kräftegleichgewichte in der Realität funktionieren werden. Ein sehr komplexes institutionelles Gefüge ist per definitionem nicht weltlich, sondern für die Priester der Bürokratie konzipiert, welche das Alltagsleben steuern: ein Alltagsleben, das sich nicht steuern lässt und nicht funktionieren kann.

Obgleich Fortschritte im Vergleich zur gegenwärtigen Situation unbestreitbar sind, betreffen sie nur interne und nebensächliche Bereiche. Es gibt jedoch auch Rückschritte, wie die Aufnahme von Artikel I-51, die dem Vertrag beigefügte Erklärung, mit der auch die kirchliche Bürokratie institutionalisiert wird. Die Union wird nämlich zu einem regelmäßigen Dialog mit den Kirchen verpflichtet, womit gegen den Grundsatz der Weltlichkeit, der Trennung zwischen Staat und Kirche, verstoßen wird. Somit wird eine Einmischungsbefugnis der Kirche festgeschrieben, die ein fortschrittshemmendes Hindernis für das Recht der Bürgerinnen und Bürger, frei über ethische und wissenschaftliche Fragen zu entscheiden, bilden könnte. Außerdem wird die Union daran gehindert, die Situation der Kirchen in den Mitgliedstaaten zu prüfen oder zu überdenken, wodurch der Erhalt der Privilegien, die die Kirchen dank der mit Franco in Spanien, Mussolini in Italien, Salazar in Portugal und Hitler in Deutschland unterzeichneten Konkordate genießen, garantiert wird.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

. (ES) Ich bewerte den Wortlaut des Berichts positiv, denn er greift viele der Erwartungen der Fraktionen dieses Parlaments in Bezug auf die künftige Europäische Verfassung auf.

Allerdings kann ich als Abgeordneter Kataloniens, einer Nation ohne Staat, die zurzeit im spanischen Staat einen begrenzten Autonomiestatus besitzt, nicht den Auslassungen im künftigen Verfassungstext zustimmen, insbesondere in Bezug auf zwei konkrete Aspekte.

Einerseits wird für die Territorien mit Rechtsetzungsbefugnissen kein eindeutiges System der Beteiligung an den politischen Entscheidungen in der EU anerkannt. Ebenso wenig ist festgelegt, dass diesen Regionen die Möglichkeit gegeben wird, beim Gerichtshof Rechtsmittel einzulegen, wenn ihre Befugnisse beeinträchtigt werden.

Zum anderen sieht die künftige Europäische Verfassung auch keine Einbindung jener Sprachen in die Sprachenregelung der Union vor, die in einem Teil der Territorien der Mitgliedstaaten als Amtssprachen anerkannt sind, wie im Fall des Katalanischen.

Ich erwarte, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten in der Regierungskonferenz den Text ändern und ihn in den erwähnten Aspekten an die Realität des heutigen Europas anpassen.

Deshalb habe ich mich bei der Endabstimmung über den Bericht der Stimme enthalten.

Die Abstimmung ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 14.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zum Nahen Osten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind sehr besorgt über die Situation im Nahen Osten und über die jüngsten Ereignisse, die die Region erschüttert haben. Die Kampagne gezielter Tötungen, mit denen Israel die Führungsspitzen der Hamas eliminieren will, die wiederholten, schweren und blutigen Terroranschläge in Jerusalem und Tel Aviv, der Rücktritt des palästinensischen Premierministers Abu Mazen und die Hindernisse, die seiner Regierung vom Präsidenten der Palästinensischen Nationalbehörde in den Weg gelegt werden, die Grundsatzentscheidung des israelischen Sicherheitskabinetts - des Kitchen Cabinet - zur Ausweisung des Präsidenten Arafat aus den palästinensischen Gebieten oder sogar die Hypothese seiner Tötung sind Elemente einer Spirale der Gewalt, die sich jeder Kontrolle zu entziehen droht, wodurch jegliche Hoffnung auf die Wiederherstellung des Friedens im Heiligen Land begraben wird. Die Eskalation der Gewalt muss deshalb schnellstens gestoppt werden. Es muss schnellstmöglich wieder ein Waffenstillstand ausgerufen werden, der die Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses ermöglicht. Das ist das vorrangige Ziel unseres Handelns.

Wir sind nämlich auch weiterhin davon überzeugt, dass der einzig gangbare Weg zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften, auf die Resolutionen und Grundsätze der Vereinten Nationen gegründeten Friedens in der Verhandlung und der ehrlichen Umsetzung des durch die Roadmap vorgegebenen Prozesses besteht. Nur so kann die gemeinsame Vision der internationalen Gemeinschaft von zwei friedlich nebeneinander lebenden Staaten, unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser und des Rechts der Israelis auf ein Leben in Frieden und Sicherheit, verwirklicht werden.

Neben den tagtäglichen Maßnahmen, die kurzfristigen Erfordernissen gerecht werden müssen, bedarf es noch weiterer, umfassenderer Maßnahmen, die auf einer langfristigen Vorstellung von einer beide Seiten des Mittelmeers vereinigenden Region des Friedens, der Verständigung, des Dialogs, des Wohlstands und der Sicherheit beruhen. Und mit dieser Vorstellung gehen wir in die Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz in Neapel, von der wir uns eine Wiederbelebung des Barcelona-Prozesses erhoffen, so dass er zur Stabilisierung und Befriedung der Nahostregion sowie eines Wider Middle East beitragen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist von größter Wichtigkeit, dass die Europäische Union in dieser Frage an einer konsequenten und von den Mitgliedstaaten weitgehend mitgetragenen Linie festhält, die das Ergebnis eines stetigen und gründlichen Dialogs zwischen den unterschiedlichen Standpunkten und Wahrnehmungen ist. Nur wenn die Union Einheit und Geschlossenheit beweist, wird sie nämlich - was wir uns von ganzem Herzen wünschen - ihre Rolle und ihr Gewicht innerhalb des Quartetts und in der Region stärken können. In diesem Sinne ist das einhellige und geschlossene Votum hervorzuheben, das die 25 Nationen auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York zu der Resolution abgegeben haben, in der die israelische Regierung aufgefordert wird, von einer Umsetzung des Beschlusses zur Ausweisung Arafats abzusehen.

Worin muss nun unsere Strategie bestehen? In erster Linie glauben wir, wie ich bereits sagte, dass die umgehende, gewissenhafte Verwirklichung der Roadmap durch die Israelis und Palästinenser der einzige Weg ist, um zu einer friedlichen Lösung des Konflikts zu gelangen. Deshalb vertreten wir erneut eine entschiedene Position, in deren Rahmen gefordert wird, dass die Terrorstrukturen abgebaut werden und sich beide Seiten Aktionen, welche die Spirale der Gewalt schüren könnten, enthalten.

Zweitens glauben wir, dass nur ein umfassendes internationales Vorgehen jenes günstige Umfeld schaffen kann, das für den Erfolg der Roadmap erforderlich ist. Deshalb war unser Tun von Beginn der italienischen Ratspräsidentschaft an konsequent darauf ausgerichtet, der Rolle des Quartetts als Motor des Verhandlungsprozesses zwischen den beiden Parteien, auch vor Ort, mehr Nachdruck zu verleihen und dabei gleichzeitig die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Tätigkeit der Europäischen Union innerhalb des Quartetts zu stärken. Obwohl die USA eine unbestreitbare Führungsrolle in dem gesamten Prozess innehaben, muss nach meinem Dafürhalten die Notwendigkeit einseitiger Aktionen und Alleingänge der USA vor Ort vermieden werden: Die Rolle der Europäischen Union muss anerkannt werden. Man darf nämlich nicht vergessen, dass das Bemühen der Europäischen Union, eine friedliche Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts zu finden, einen ihrer internationalen Schwerpunkte bildet. Dieser Konflikt vollzieht sich nämlich nicht nur an den südlichen Grenzen der Union und bedeutet eine Destabilisierung der gesamten Nahostregion und des Mittelmeerraums, sondern er hat auch weitreichende negative Auswirkungen auf den Dialog zwischen den Kulturen und Religionen und auf den Kampf gegen den internationalen Terrorismus.

Bei der konkreten Anwendung der soeben von mir skizzierten Strategie haben wir in kontinuierlicher Fortsetzung des starken Engagements, das Europa hier seit vielen Jahren an den Tag legt, stets dem israelisch-palästinensischen Konflikt besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um nun wieder auf die Gegenwart zu sprechen zu kommen, möchte ich Ihnen von den Maßnahmen berichten, die der italienische Vorsitz als Reaktion auf die jüngsten dramatischen Vorfälle ergriffen hat, die zum Ende des Waffenstillstands und einer neuen, schrecklichen Schraube der Gewalt geführt haben.

Neben der Unterstützung der Tätigkeit des Hohen Vertreters für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, der mehrmals in die Region gereist ist, haben wir ständigen Kontakt zu den Vereinigten Staaten, zu Russland und den Vereinten Nationen - den anderen Mitgliedern des Quartetts - gehalten, um die Lage vor Ort zu verfolgen und all ihre Auswirkungen abzuwägen, damit rechtzeitige und geeignete Maßnahmen zur Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses ergriffen werden können. Darüber hinaus haben wir uns dafür eingesetzt, dass das Quartett ab sofort in regelmäßigen Abständen auf der Ebene von Sonderbeauftragten zusammentritt und dann am Rande der Ministerwoche der Generalversammlung der Vereinten Nationen auf Ministerebene tagt. Die Rolle des Quartetts muss in der Tat nach der einhelligen Auffassung seiner Mitglieder weiter gestärkt werden.

Über verschiedene Kanäle haben wir die beiden Parteien auf die absolute Notwendigkeit hingewiesen, umgehend konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gewalt zu stoppen und Handlungen, die die Wiederaufnahme der Verhandlungen vereiteln könnten, zu vermeiden. Die in den Wochen nach der Annahme der Roadmap erzielten Erfolge beweisen, dass dieser Weg weiterverfolgt werden muss. Trotz all der Geschehnisse dürfen wir uns nicht entmutigen lassen. Noch gibt es ein Fenster der Gelegenheit, um diese Ziele zu erreichen, und die Gewalt darf uns nicht daran hindern, sie zu ergreifen. Das ist auch der Sinn der öffentlichen Erklärung, die der italienische Vorsitz der Europäischen Union am 11. September d .J. im Namen und mit Zustimmung der Partner herausgegeben hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die palästinensische und die israelische Führung haben eine riesige Verantwortung gegenüber ihren Bürgern wie auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft. Deshalb erwarten wir von ihnen ein konsequentes Engagement, mehr Entschlossenheit und vor allem großen Mut, um das Ziel des Friedens um jeden Preis weiterzuverfolgen.

Wichtig ist, dass das durch den Rücktritt von Premierminister Abu Mazen entstandene Machtvakuum schnellstens gefüllt wird. Der designierte Ministerpräsident Abu Allah muss rasch eine neue Regierung bilden, die aus angesehenen palästinensischen Politikern besteht, die sein Vertrauen und auch das der Bevölkerung genießen. Die neue Regierung muss den von Premierminister Abu Mazen vorgezeichneten Weg fortsetzen, um die Gewalt zu stoppen und entschlossen den Verhandlungsweg einzuschlagen. Abu Allah wird auch schnellstens und umgehend konkrete und effektive Ergebnisse im Sicherheitsbereich vorweisen müssen, indem er die terroristische Gewalt entschieden bekämpft. Unter diesem Blickwinkel wird die neue Regierung - unabhängig von der Zusammensetzung des Nationalen Sicherheitsrates, für dessen Ernennung sich Arafat rüstet - die vollständige Kontrolle über die Sicherheitskräfte ausüben müssen. Wenn sie diesen Weg einschlagen, können Abu Allah und seine Regierung mit der uneingeschränkten Unterstützung der Europäischen Union rechnen.

Ich möchte an dieser Stelle unsere Überzeugung bekräftigen, dass es keine Toleranz gegenüber dem Terrorismus geben darf. Als Inhaber des Vorsitzes der Europäischen Union haben wir die auf das Konto der extremistischen Palästinenserorganisationen gehenden Terrorakte auf das Schärfste verurteilt und damit die von unserer Öffentlichkeit in starkem Maße geteilten Empfindungen zum Ausdruck gebracht. Auf der informellen Außenministertagung in Riva del Garda wurde beschlossen, auch den zivilen Flügel der Hamas in die europäische Liste der Terrororganisationen aufzunehmen. Das war ein notwendiger Akt, denn die Europäische Union hatte auf der Tagung des Europäischen Rates in Thessaloniki eindeutige Warnungen an die Hamas gerichtet; wenn wir nicht dementsprechend reagiert hätten, wäre die Glaubwürdigkeit der Union als zuverlässiger Akteur in der Region untergraben worden. Ich freue mich aufrichtig, dass wir im Rat Einvernehmen erzielen und die Bedenken einiger Partner ausräumen konnten, wodurch wir zu einem von allen mitgetragenen und überzeugenden gemeinsamen Standpunkt gelangten.

Darüber hinaus betrachten wir die von der Palästinensischen Nationalbehörde im Hinblick auf mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz eingeleiteten Reformen als eine weitere notwendige Voraussetzung für die Schaffung eines friedlichen, stabilen und demokratischen palästinensischen Staates. Diese Reformen müssen vorankommen und mit Unterstützung der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft gefördert werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte nun ganz klar die Haltung des italienischen Vorsitzes zu Präsident Arafat darlegen. Wir können nicht verhehlen, dass er in den letzten Monaten eine im Wesentlichen negative Rolle gespielt hat, indem er zu Spaltungen in der Führung der Palästinensischen Nationalbehörde beigetragen, die Bemühungen von Premierminister Abu Mazen untergraben und ihn so zu seinem Rücktritt getrieben hat. Gerade aufgrund seiner historischen Rolle und der Verantwortung, die er gegenüber seinem palästinensischen Volk besitzt, erwarten wir, dass Arafat seine Haltung ändert, dem designierten Ministerpräsidenten Abu Allah seine volle Unterstützung gibt und die terroristische Gewalt unmissverständlich verurteilt. Nichtsdestotrotz ist, wie der Ratsvorsitz gegenüber der israelischen Regierung offiziell erklärt hat, Yasser Arafat der rechtmäßig von den Palästinensern gewählte Präsident, und seine Ausweisung wäre nicht vertretbar und ein sehr schwerer Fehler.

Deshalb hat die Europäische Union - in ihrer Standpunkt bestärkt durch ähnliche Stellungnahmen der Vereinigten Staaten, Russlands und zahlreicher anderer Mitglieder der internationalen Gemeinschaft - Israel dazu aufgefordert, seinen Beschluss zurückzunehmen und die physische Unversehrtheit des Palästinenserpräsidenten zu garantieren: Morddrohungen sind in der Tat unannehmbar.

Wir haben ferner die israelische Regierung zur Mäßigung sowie dazu ermahnt, die gezielten Tötungen endgültig zu beenden, die, abgesehen von jeglichen Erwägungen der internationalen Legalität, allzu oft auch unschuldige Opfer treffen und somit weitgehend dazu beitragen, Wut, Frustration und Gewalt zu schüren. Wir haben Israel außerdem aufgefordert, sich stärker dafür einzusetzen, die Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung in ihren Gebieten zu erleichtern.

Schließlich haben wir Israel - dessen Sicherheitsbedürfnisse wir keineswegs unterschätzen - an die Erwartungen der Europäischen Union erinnert, denen zufolge es umgehend weitere konkrete Schritte auf dem durch die Roadmap vorgegebenen Weg unternehmen und insbesondere sämtliche Siedlungstätigkeiten in den palästinensischen Gebieten einstellen, die nach März 2001 errichteten Siedlungen abreißen und den Bau der 'Schutzmauer', deren gegenwärtiger Verlauf jenseits der 'grünen Grenze' eine politische Lösung des Konflikts gefährdet, einstellen sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Europäische Union hat eine wichtige Rolle im Quartett wahrzunehmen, um den Verhandlungsprozess in der von mir dargelegten Richtung wiederzubeleben. Diese diplomatischen Bemühungen müssen jedoch mit einem Engagement vor Ort einhergehen. Wir sind davon überzeugt, dass die Europäische Union, an der Seite der Amerikaner, eine entscheidendere Rolle in dem von der Roadmap von der ersten Phase an vorgesehenen internationalen Überwachungsmechanismus spielen kann. Die Möglichkeit einer intensiveren Einbeziehung Europas wird auch anlässlich der bevorstehenden Ministertagung des Quartetts in New York erörtert werden.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich befürchte, wir sind wieder einmal an einem kritischen Punkt der Nahostkrise angelangt; dies ist umso schmerzlicher, als durch die scheinbar gemeinsame Entschlossenheit, ungeachtet der Schwierigkeiten unbedingt voranzuschreiten, objektiv Hoffnungen genährt wurden. Die Geschichte, insbesondere die Geschichte des Nahostkonflikts lehrt uns, dass gerade dann, wenn der Verhandlungsprozess erste Früchte trägt, die radikal-extremistischen, friedensfeindlichen Kräfte mit größerer Gewalt losschlagen. Gerade in solchen Zeiten jedoch muss die internationale Gemeinschaft Druck auf die Parteien ausüben, damit sie dem Verhandlungsweg gegenüber dem Einsatz von Gewalt eindeutig den Vorrang geben. Die Europäische Union wird sicherstellen, dass die Region und die beteiligten Parteien das Gewicht spüren, mit dem sie sich für einen Frieden auf dem Verhandlungsweg einsetzt. Wir hoffen aufrichtig, dass auf diesem Weg mit der Unterstützung dieses Parlaments gerechnet werden kann, das bei der aufmerksamen Verfolgung der Nahostkrise und entsprechender Reaktionen auf eine lange Tradition zurückblickt.

Herr Präsident, die Kommission teilt die Diagnose des Ratsvorsitzes, die man in einigen Worten zusammenfassen könnte: der Friedensprozess im Nahen Osten ist ins Stocken geraten. Die Zukunft der Roadmap hängt unserer Auffassung nach von einem entschlossenen und eindeutigen Engagement der beiden Parteien und der internationalen Gemeinschaft ab. Woran es heute fehlt, ist der politische Wille als das wesentliche Element für den Frieden. Wir hatten gehofft, dass die Roadmap den politischen Willen geschaffen hätte, die Vision von zwei Staaten, Israel und Palästina, die Seite an Seite in Frieden leben, in die Tat umzusetzen. Ist das noch möglich? Ja, aber nur, wenn Israel wieder ein gewisses Gefühl von Sicherheit erlangt, in der Region wieder akzeptiert wird und Vertrauen in die palästinensischen Strukturen haben kann, und wenn die Palästinenser gleichzeitig feststellen, dass Israel ihr Streben nach dem Aufbau einer Nation auf dem von Israel 1967 eroberten Territorium sowie ihre Hoffnung auf Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und humanitären Bedingungen akzeptiert.

Was braucht es heute, um diese Roadmap wieder mit Leben zu erfüllen, die in die Sackgasse geraten ist?

Von israelischer Seite müssten ausreichende Maßnahmen getroffen werden, um ein Klima des Vertrauens herzustellen, indem vor allem die außergerichtlichen Hinrichtungen und die Zerstörung von Wohnhäusern als Strafmaßnahme eingestellt werden, indem alle seit September 2000 errichteten wilden Siedlungen nachweislich abgerissen und keine neuen Siedlungen errichtet werden und indem die durch den Bau der 'Sicherheitsmauer' aufgeworfenen Probleme gelöst werden.

Die Palästinenser müssen ihrerseits sichtbare und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung der Organisation terroristischer Anschläge durch Einzelpersonen oder Gruppen gegen Israelis ergreifen, die aufrührerischen Akte unterbinden und öffentlich das Existenzrecht Israels bekräftigen, die Vorbereitung von Wahlen, die Ausarbeitung einer Verfassung und die Einbeziehung einer Zivilgesellschaft in die Reform beschleunigen.

Die internationale Gemeinschaft muss unserer Auffassung nach einen Beitrag zur Lösung des Sicherheitsproblems leisten und rasche und wirksame Unterstützung seitens der Geldgeber anbieten. Morgen wird in New York das Quartett zusammentreten und die Europäische Union wird bei dieser Gelegenheit versuchen, alle Beteiligten für eine echte Koordinierung des Quartetts hinsichtlich der Unterstützung und der Weiterverfolgung dieser Roadmap zu gewinnen.

Wie der Ratsvorsitz mitteilte, steht die Hamas nunmehr auf der Liste der terroristischen Organisationen. Es genügt jedoch nicht, diese Bewegung in den Vereinigten Staaten und in Europa zu verbieten. Man muss noch weiter gehen. Radikale Kräfte üben ihren Einfluss über Sozial- und Bildungseinrichtungen aus, und wir dürfen uns daher nicht damit begnügen, ihre Finanzierungsquellen auszutrocknen. Wir müssen auch die Kapazität der palästinensischen Autonomiebehörde zur Erbringung lokaler Dienstleistungen stärken. Die UNWRA kann in diesem Sinne ebenfalls Unterstützung leisten. Aus unserer Sicht muss die Verbesserung der Sicherheit und der Bekämpfung des Extremismus zuerst über eine Aktion auf der Ebene der Bevölkerung laufen. Die Kommission hat ein Programm zur Unterstützung der Reformen der palästinensischen Autonomiebehörde sowie verschiedene Maßnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen und humanitären Schwierigkeiten angekündigt. Wir wollen in diesem Jahr Mittel in Höhe von 245 Mio. Euro bereitstellen. Ermutigt werden wir bei diesem Vorhaben durch die Hilfe, die die USA unlängst der palästinensischen Autonomiebehörde zur Verfügung gestellt haben, sowie durch die Wiederaufnahme der Überweisung von Steuereinnahmen durch Israel an die palästinensische Autonomiebehörde. Das reicht allerdings bei weitem nicht aus, die palästinensische Autonomiebehörde wieder arbeitsfähig zu machen. Die wirtschaftliche Situation wird sich nicht verbessern, solange die Absperrung der palästinensischen Gebiete nicht aufgehoben wird. Israel muss seinerseits zur Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft beitragen. Wir müssen auch weiterhin gegenüber allen arabischen Staaten darauf dringen, dass sie die Finanzhilfe aus öffentlichen und privaten Quellen für gewaltbereite und terroristische Gruppen einstellen und deren Vertretungen schließen.

Wir Europäer haben den Völkern im Nahen Osten noch deutlich mehr anzubieten: immer engere Verbindungen dank der Euro-Mittelmeer-Partnerschaft und das Netz von Assoziierungsabkommen, das nahezu vollendet ist. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir mit Syrien, dem letzten Land, mit dem die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, gut vorankommen. Wir haben die neue Initiative bezüglich der Nachbarschaftspolitik im erweiterten Europa vorgestellt, die alle Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit mit Blick auf eine wirtschaftliche und soziale Integration der Euro-Mittelmeer-Region bietet. Jedoch können nur Fortschritte im Rahmen des Friedensprozesses unseren Partnern in dieser Region dabei helfen, die Chancen vollständig zu nutzen, die die Europäische Union ihnen in diesem Bereich unablässig bieten wird.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir finden im Nahen Osten eine Situation vor, die von Hoffnungslosigkeit gezeichnet zu sein scheint. Nach der Beseitigung des irakischen Diktators hatten wir alle die Hoffnung auf eine friedliche Neuordnung im Nahen Osten. Diese Hoffnung hat getrogen, und es scheint so, als ob alle Friedensbemühungen und die raodmap gescheitert seien.

Mahmud Abbas ist nach nur vier Monaten abgelöst worden und an seine Stelle ist Ahmed Kurei getreten. Personen sind natürlich wichtig, und wir wissen auch, dass der Ministerpräsident Israels, Ariel Scharon, und der Palästinenserpräsident Jassir Arafat die entscheidenden Persönlichkeiten sind. Doch im Kern geht es um die Menschen in diesen Ländern. Ministerpräsident Scharon ist demokratisch gewählt, und auch Präsident Arafat ist demokratisch gewählt. Ich weiß nicht, ob die Wahl allen Kriterien der Demokratie entspricht, aber er ist gewählt. Er ist auch Friedensnobelpreisträger, und vielleicht sollte das ein Ansporn sein, dass die israelische Regierung und die Palästinenser an die Zeit der Gemeinsamkeit zwischen Ministerpräsident Rabin und dem Präsidenten der Palästinenser Arafat wieder anknüpfen.

Wir stehen vor gewaltigen Problemen, die uns alle geläufig sind. Für unsere Fraktion ist es ganz eindeutig, dass die menschenverachtenden Selbstmordanschläge in keiner Weise zu rechtfertigen sind. Dadurch werden junge Menschen, denen man das Paradies verspricht, missbraucht, und weitere unschuldige Menschen werden dadurch ermordet. Sie führen zu einem Kreislauf der Gewalt, zu den Todeslisten auf der Seite Israels, die wir in keiner Weise billigen können, weil - wie es gerade auch Herr Lamy und der Herr Ratspräsident Antonione gesagt haben - dadurch nicht nur die gesuchten Verbrecher - wenn sie es denn sind -, sondern auch sehr viele unschuldige Menschen getroffen werden. Eine Politik des 'Auge um Auge, Zahn um Zahn' führt nicht zu einer Lösung. Wir erleben eine Sprache des Hasses durch die Hamas und den islamistischen Dschihad, wie auch die Handlungen des Hasses, und dieses alles führt zu weiteren Eskalationen. Wir haben dann die illegalen Siedlungen Israels im Westjordanland, und diese sind eine ständige Provokation für die Menschen in Palästina. Ich zitiere die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 8. September, wo es heißt: 'Das symbolische Wegräumen einiger Container in illegalen Siedlungen des Westjordanlandes war zu wenig, als dass es zu einem ermutigenden Erfolgserlebnis für die Palästinenser hätte werden können.' Der Bau einer Mauer verstärkt das tiefe Gefühl ständiger Demütigung auf Seiten Palästinas.

Unser Ziel muss sein, dass Israel in sicheren Grenzen leben kann und dass Palästina in sicheren Grenzen leben kann, und wir sagen, alle Menschen der Region - ob Israelis oder Palästinenser - sind mit der gleichen Würde ausgestattet. Deswegen gibt es keine Alternative dazu, trotz aller scheinbaren Hoffnungslosigkeit den Weg der Friedensbemühungen fortzusetzen. Ich sage für mich persönlich, nicht für meine Fraktion, dass ich nicht glaube, dass eine Friedenslösung ohne eine internationale militärische Friedenstruppe möglich sein wird. Ohne dass man durch eine internationale militärische Friedenstruppe beide Seiten auseinander bringt, wird meines Erachtens eine Lösung nicht möglich sein. Man kann auch nicht alles von den Amerikanern verlangen, die ohnehin durch den Wahlkampf in dieser Frage nicht so handlungsfähig sind. Wir sollten als Europäische Union - und ich bin froh über die Gemeinsamkeit, die hier zum Ausdruck kommt - zusammen mit den USA, mit der UNO, mit Russland unsere Bemühungen fortsetzen. Wir müssen sie fortsetzen, weil es um die Menschen im Nahen Osten geht.

Herr Präsident, die israelischen Drohungen, Yasser Arafat zu ermorden, sind nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern auch politisch inakzeptabel und absurd, es sei denn, man will in der Region Chaos stiften. Wissen wir denn nicht alle, dass Hamas und Islamischer Jihad gerade Arafat als Hindernis für einen Angriff auf den Staat Israel betrachten? Wie werden die Palästinenser mit jemandem verhandeln, der auf diese Weise ein Attentat auf ihren Präsidenten verüben will, der 1996 in demokratischen und sauberen Wahlen in Anwesenheit von Beobachtern, auch unserer, demokratisch gewählt wurde? Offen gesagt, die einzige legitime und moralisch zu vertretende Form, Arafat loszuwerden, sind die bereits im Fahrplan vorgesehenen Wahlen.

George Bush sagte kürzlich, auch wenn es sarkastisch klingt, dass 'wir uns in den USA von den Leuten durch einen friedlichen und geordneten Prozess befreien', und dennoch hat er im Sicherheitsrat Veto gegen eine Resolution eingelegt, die sich genau dafür einsetzte und politischen Mord ablehnte. Ich möchte hier und jetzt den politischen Realismus von Präsident Chirac hervorheben, der in New York erklärte, und ich zitiere wörtlich, Herr Präsident: 'Man kann über Arafat denken wie man will, aber Tatsache ist, dass er die Autorität, der gewählte und legitime Vertreter des palästinensischen Volks ist. Ich glaube nicht, dass jemand anders als er bei den Palästinensern ein Abkommen durchsetzen kann'. Ende des Zitats.

In diesem Kontext und im Hinblick auf die Siedlungen stimmt es wenig hoffnungsvoll, dass Colin Powell am Montag wörtlich erklärt haben soll, dass 'es für den Premierminister Israels sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist, seinem Volk zu sagen, dass er dem Druck der USA nachgibt'. Ende des Zitats. Ich frage mich, ob nicht vielleicht die Palästinenser eingelenkt haben, als sie das Finanzministerium reformierten und das Amt des Premierministers schufen, gegen den anfänglichen Willen von Arafat und schließlich mit seiner Zustimmung.

Übrigens, wenn Sie eine israelische Stimme zum Thema Yasser Arafat hören wollen, so bitte die von Simon Peres, der - im Alter von 80 Jahren - erklärte: Erstens, Arafat hat die Theorie der zwei Staaten akzeptiert und hat die der Vernichtung des israelischen Staates aufgegeben; zweitens, er hat die Grenzen von 1967 akzeptiert und besteht nicht mehr auf denen von 1948, und drittens, er ist einverstanden zu verhandeln. Simon Peres sagt - und das ist wahr -, dass Yasser Arafat nur einen großen Fehler hat, dass er nämlich nicht gegen die fundamentalistischen Milizen von Hamas und Jihad vorgeht. Doch ich sage, solange die israelische Regierung keine konkreten Maßnahmen ergreift, die für die palästinensische Bevölkerung glaubwürdig sind, beispielsweise in der Frage der selektiven Tötungen, der Siedlungen oder der Mauer der Schande, wird kein Palästinenser genügend Popularität und politische Unterstützung genießen, um den islamischen Extremisten entgegenzutreten.

Herr Präsident, erst wenn die Nicht-Terroristen über einen konsolidierten politischen Raum verfügen, den Israel bis jetzt nicht gewährt hat, werden die Terroristen den Krieg verloren haben.

Herr Präsident, vor zwei Wochen wurde von einer Londoner Zeitung ein Treffen zwischen führenden israelischen und palästinensischen Journalisten organisiert, das erste Treffen dieser Art seit dem Beginn der derzeitigen Intifada.

Einige Teilnehmer von beiden Seiten waren der Meinung, der Konflikt zwischen ihren beiden Völkern sei in Wirklichkeit ein 'Konflikt des zweiundzwanzigsten Jahrhunderts': Ein Krieg, der hundert Jahre dauern und noch das Leben ihrer Urenkel beeinträchtigen werde. Ein Konflikt, der selbst die größten Optimisten zur Verzweiflung treiben könnte, erfordert ein noch größeres Maß an Geduld und Engagement.

So trostlos die Situation auch sein mag, wir können es uns nicht leisten, zu verzweifeln. Wenn die beiden Konfliktparteien von dem in der Roadmap vorgegebenen Pfad des Friedens und der Versöhnung abgekommen sind, müssen wir sie dazu bringen, wieder auf diesen Pfad zurückzukehren.

Die Europäische Union muss weiterhin eine zentrale Rolle bei der Suche nach einer friedlichen Lösung für den Nahen Osten spielen. Eine stärkere Zusammenarbeit mit Israel könnte dabei hilfreich sein. Darüber hinaus ist eine starke, funktionierende und rechenschaftspflichtige Palästinensische Autonomiebehörde notwendig, um Frieden schaffen zu können. Seit dem Jahr 2000 wurden deshalb von der Union über 300 Millionen EUR bereitgestellt, um das Überleben der Palästinensischen Autonomiebehörde sicherzustellen. Eine wirkungsvolle und legitimierte Palästinensische Autonomiebehörde ist bei der Ausschaltung der Terrororganisationen unverzichtbar. Das palästinensische Volk braucht außerdem eine starke Vertretung bei den Verhandlungen mit Israel. Die Europäische Union muss ihre Unterstützung für die finanzielle Reform der Behörde ausweiten und ihr helfen, sich vom Terrorismus zu distanzieren.

Wir haben darüber hinaus die äußerst wichtige Arbeit der palästinensischen Städte und Gemeinden mit über 30 Millionen EUR unterstützt, die grundlegende öffentliche Dienstleistungen bereitstellen, weil man mit sauberem Wasser, Schulen und der Aussicht auf Normalität und Frieden etwas gegen die Verzweiflung tun kann.

Wir mögen die Unnachgiebigkeit von Yasser Arafat bedauern, aber wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Palästinenser ihn wahrscheinlich wieder zu ihrem politischen Führer wählen würden, wenn morgen die freien und transparenten Wahlen durchgeführt würden, die wir uns wünschen. Der sicherste Weg zu diesem Ergebnis wäre, dass Israel ihn zum Märtyrer macht. Es steht weder uns noch Israel oder den Vereinigten Staaten zu, Arafats Platz im Friedensprozess zu bestimmen.

Wir können aber unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass wir den Terrorismus verurteilen. Deshalb begrüßt meine Fraktion die Aufnahme der Hamas in die europäische Liste der Terrororganisationen. Die Selbstmordattentate haben so viele Menschenleben auf israelischer Seite gefordert, dass die Politiker, die den Terrorismus verteidigen, keine Unterstützung erwarten können, solange das Morden anhält.

Beide Seiten müssen erkennen, dass es keine militärische Lösung für diesen Konflikt geben kann. Die gezielten Angriffe Israels, bei denen Verdächtige ohne gerichtliches Verfahren ermordet werden, müssen aufhören, weil damit die Verhandlungsbereitschaft der Palästinenser nicht erzwungen werden kann und den Terroristen noch mehr Menschen in die Arme getrieben werden. Israel muss seine Streitkräfte aus den besetzten Gebieten abziehen, und der Bau von Siedlungen muss gestoppt werden.

Zwei Staaten, die Seite an Seite in Frieden miteinander leben - das ist die einzige realisierbare Lösung. Israels Existenz als jüdischer Staat und als Demokratie verlangt die Schaffung eines palästinensischen Staates. Die Alternativen sind eine palästinensische Apartheid oder der unaufhaltsame demografische Niedergang Israels als Heimat der Juden.

In der Roadmap, die unter Federführung der Europäischen Union gezeichnet wurde, wird dies anerkannt. Meine Fraktion tritt weiterhin mit allem Nachdruck für die Umsetzung der Roadmap ein.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar! Danke an Europa für seine einmütige Haltung in der UNO-Generalversammlung. Die Intervention Europas wird eine größere Rolle denn je spielen, um die Situation zu retten. Diese Botschaft wurde uns letzten Samstag in Ramallah von Präsident Arafat übermittelt, der sichtlich erfreut über die bewegende Unterstützung für sein Volk gegenüber der verbissenen Haltung von Ariel Sharon zu seiner Person war, sich gleichzeitig jedoch äußerst besorgt zeigte über die immer unerträglichere Situation, unter der seine Landsleute zu leiden haben.

Nach der skandalösen Grundsatzentscheidung des israelischen Kabinetts, einen gewählten Präsidenten aus seinem Land auszuweisen oder ihn sogar, wie der zweite Mann in der Regierung Sharon verlauten ließ, physisch zu liquidieren, hatte meine Fraktion Wert darauf gelegt, über die Fraktionsvorsitzende, unsere Kollegin Luisa Morgantini, die Vorsitzende der Delegation des Parlaments für die Beziehungen mit dem palästinensischen Legislativrat ist, vor Ort zum Ausdruck zu bringen, was eine große Mehrheit von Europäern, darunter auch viele von denen, die ansonsten die palästinensische Autonomiebehörde kritisieren, von diesem äußerst ernsten Präzedenzfall halten. Diese Entscheidung ist vollkommen inakzeptabel, und ich glaube, sie sollte all jene nachdenklich stimmen, die meinen, man würde Ariel Sharon zu einer gemäßigten Haltung drängen, indem man ihn schont.

Die wichtigste Lehre, die wir aus unseren Gesprächen in Ramallah, aber auch in Jerusalem und Tel Aviv ziehen, ist, dass die Dringlichkeit einer außenpolitischen Intervention in der Region, um eine Verhandlungsdynamik wieder in Gang zu setzen, die einer völlig verzweifelten Bevölkerung eine Hoffnung auf einen würdigen und gerechten Frieden bringt, nie so deutlich zutage getreten ist wie heute.

Ich erinnere mich noch der warnenden Worte von Kommissar Patten am Vorabend des Irakkrieges, als er unter tosendem Beifall unseres Hauses sinngemäß sagte, wenn dieser Krieg stattfindet, ohne dass anschließend eine Friedenslösung für den Nahen Osten in Angriff genommen wird, dann würden genau die Bedingungen entstehen, unter denen der Terrorismus bestens gedeiht. Leider ist dieser Fall nun heute eingetreten.

Die Roadmap sollte dieser Herausforderung begegnen. Sie erfüllt hierfür zwei Voraussetzungen. Zum einen handelt es sich um einen politischen Gesamtplan und nicht nur einen Sicherheitsplan. Aus Vernunftgründen wird die palästinensische Bevölkerung es eher akzeptieren, sich zur Verhinderung von Terroranschlägen zu mobilisieren, wenn ihr Alltagsleben wieder lebenswert ist und ihre Grundrechte anerkannt werden.

Zum anderen hat die Roadmap offiziell vier Väter und nicht nur einen, dessen Glaubwürdigkeit als Friedensstifter eher gering ist. Was bleibt nun aber nach vier Monaten von dieser Initiative? Wo ist die Roadmap, wo ist das 'Quartett', und wo ist Europa? In einer so entscheidenden Phase glänzt Europa durch Abwesenheit. Wenn, wie ich hoffen will, das einstimmige Votum der 25 in New York letzte Woche das Zeichen dafür ist, dass man sich erneut einer kollektiven Verantwortung in der Region bewusst wird, dann soll Herr Solana, dessen Auftreten vor dem Parlament für den 9. Oktober angekündigt ist, uns bei dieser Gelegenheit die politische Strategie, die konkreten Ziele und den Zeitplan der vom Rat beschlossenen Initiativen zur Vermeidung des Schlimmsten und zur Wiederbelebung der Hoffnung im Nahen Osten erläutern.

Nach meiner Überzeugung verdienen unter den Prioritäten eines solchen Neubeginns drei ganz besondere Aufmerksamkeit.

Zunächst darf man nicht der Erpressung von Ariel Sharon hinsichtlich der Person Arafats nachgeben. Es ist eine Sache, die Idee von Reformen innerhalb der palästinensischen Autonomiebehörde zu unterstützen. Diese Auseinandersetzung hat in der palästinensischen Gesellschaft begonnen, sie ist legitim und sie ist gesund. Eine ganz andere Sache ist es, die De-facto-Inhaftierung eines gewählten Präsidenten in den Ruinen seines Hauptquartiers stillschweigend zu akzeptieren, ja schlimmer noch, sich dem Veto des Besatzers zu beugen, indem man sich weigert, mit der Person zusammenzutreffen, die in den Augen seines ganzen Volkes Palästina symbolisiert. Es bedarf aus meiner Sicht starker Gesten, um dieser unwürdigen widersprüchlichen Situation ein Ende zu bereiten.

Zweitens muss man entschieden gegen die im Bau befindliche Mauer eintreten. Es handelt sich nicht um eine einfache Grenze, bei der lediglich über die Zweckmäßigkeit zu diskutieren wäre. Es handelt sich um einen ausgeprägten Übergriff auf international anerkannte palästinensische Gebiete. Die Mauer durchquert die Universität von Abu Dis in der Nähe von Jerusalem. Sie verläuft mitten durch Bethlehem. Sie beraubt die palästinensische Landwirtschaft um wesentliche bewässerte Felder im Norden des Westjordanlandes. Ihr Bau ist mit neuen Beschlagnahmungen, neuen Ausweisungen, neuen Checkpoints verbunden. Sie ist ein Vorgriff auf ein zerstückeltes Palästina. Das ist ein solcher Skandal, dass selbst Präsident Bush sich bei seinem Schützling dagegen ausgesprochen hat. Wenn sogar das Weiße Haus damit droht, im Falle der Fortsetzung dieser abenteuerlichen Flucht nach vorn die Bürgschaftsgarantie der USA für Kredite in Israel aufzukündigen, muss die Europäische Union endlich den Mut haben, die Aufrechterhaltung der Assoziierungsvereinbarungen mit Israel an die Bedingung einer Neuorientierung der Politik Ariel Sharons zu knüpfen.

Schließlich gilt es, alle israelischen oder palästinensischen Initiativen zugunsten einer Einstellung der Gewalt und der Wiederaufnahme des politischen Dialogs zu nutzen. Ich denke da an die Koalition für den Frieden, deren Hauptinitiatoren der ehemalige israelische Minister und Verhandlungsführer bei den Osloer Abkommen, Yossi Beylin, und der Minister in der bisherigen palästinensischen Regierung, Yasser Abed Rabbo, ebenfalls seit langem im israelisch-palästinensischen Dialog engagiert, sind Diese beiden bemerkenswerten Persönlichkeiten haben übrigens die Einladung angenommen, die ich ihnen im Namen meiner Fraktion übermittelt habe, Mitte November gemeinsam ins Europäische Parlament zu kommen.

Ich denke auch an einen der namhaftesten palästinensischen Häftlinge, Marwan Barghuti, ebenfalls Abgeordneter, der sich bei den Verhandlungen in Oslo stark engagiert hat und dessen Prestige insbesondere bei der palästinensischen Jugend, dazu beitragen könnte, neue Kräfte für den Dialog anstatt für die Gewalt zu gewinnen. Schließlich denke ich an Yasser Arafat selbst, der unlängst erneut seine Entschlossenheit bekundet hat, einen Waffenstillstand und keine bloße Kampfpause zu erreichen, sofern seine Bemühungen und die von Premierminister Abou Mazen nicht durch gezielte Morde und die Zerstörung von Häusern torpediert werden.

Der israelische Staatspräsident hat im Gegensatz zu Ariel Sharon verlangt, man solle diese Perspektive sehr ernst nehmen. Sichtbare Initiativen seitens der Europäischen Union in dieser Richtung scheinen mir von höchster Aktualität zu sein.

Das ist die ausdrückliche Forderung meiner Fraktion, vor allem aber ist es der dringlichste Wunsch aller Friedensfreunde vor Ort, die den Wunsch haben, so bald wie möglich voller Hoffnung sagen zu können: Europe is back. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! There is something rotten in the state of Israel, und - wie mein Freund Abraham Burg, ehemaliger Präsident der Knesset, vor kurzem in The International Herald Tribune schrieb - 'a state lacking justice cannot survive'. Er schrieb weiter, 'We must remove all the settlements, all of them and draw an international recognized border between a Jewish National Home and a Palestinian National Home'. Die Europäische Union kann gegen die Politik Sharons noch so heftig protestieren; der eigentliche Wandel muss in Israel selbst vollzogen werden, wo man sich mehr und mehr bewusst wird, dass man den falschen Kurs steuert. Die Trennmauer wird das Problem nicht lösen. In Europa wissen wir, dass Mauern nicht auf Dauer errichtet werden können und Grenzen nicht ewig sind. Israel ist ein Freund, der sich auf dem falschen Weg befindet. Wer kann diesem Freund noch helfen? Wer vermag auf die Regierung in Israel Druck auszuüben? Die Vereinigten Staaten haben die Möglichkeit dazu, weil sie den Geldhahn zudrehen können. Offensichtlich dürfen wir aber von Washington kurzfristig nicht viel erwarten. Meint man es dort mit der Road Map noch ernst?

Ist es angesichts der sich weiter verschlechternden Lage im Irak nicht an der Zeit, in der arabischen Welt Vertrauen zu gewinnen? Beim Kampf gegen den Terrorismus darf das Völkerrecht nicht den Kürzeren ziehen. Beide Lager müssen unseres Erachtens ihre Waffen niederlegen. Arafat hat den Status eines gewählten Präsidenten, an dieser Tatsache ist nicht zu rütteln. Die Zeit ist, so meine ich, reif für eine umfassende Nahostkonferenz, auf der die Europäische Union mit einer Stimme sprechen kann. Friede und Stabilität sind nur im Rahmen einer globalen Lösung möglich. Die Vereinigten Staaten ersuchen um Unterstützung für den Irak. Die Europäische Union fordert, Israel und Palästina zu unterstützen. In der Tat, Herr Poettering, in diesem Zusammenhang kann über die Idee einer internationalen militärischen Friedenstruppe tatsächlich diskutiert werden.

Herr Präsident, die Sorge über die äußerst ernste Lage im Nahen Osten ist groß und durchaus berechtigt. Die Aussichten auf Fortschritte waren in diesem Jahr noch nie so schlecht wie im Moment. Die Umsetzung der Roadmap für den Frieden in der Region ist fast vollständig zum Stillstand gekommen. Der vom Islamischen Dschihad und der Hamas ausgerufene Waffenstillstand wurde aufgekündigt, und die Führungen beider Organisationen haben zu Anschlägen gegen Israel aufgerufen. Der geplante Rückzug der Israelis aus einigen Städten im Westjordanland wurde ausgesetzt, und die israelische Armee ging in Gaza aktiv gegen Palästinenser vor. Vom israelischen Sicherheitskabinett wurde außerdem ein Grundsatzbeschluss über die Ausweisung von Präsident Arafat aus den besetzten Gebieten gefasst. Diese Entscheidung hat zu Recht zahlreiche Proteste hervorgerufen.

Von israelischer Seite wurden Verpflichtungen nicht erfüllt, Siedlungen wurden nicht geräumt und der Siedlungsbau wurde nicht eingestellt. Auch die palästinensische Seite konnte viele ihrer Zusagen im Hinblick auf die zukünftige Gewährleistung der Sicherheit nicht einhalten.

In den Siedlungen in und um Jerusalem werden weiterhin neue Gebäude errichtet, und die Aussichten auf eine Umsetzung der Roadmap stehen schlecht, wenn nicht unverzüglich etwas unternommen wird.

Ich glaube, dass wir uns etwas einfallen lassen müssen, wenn die Roadmap überhaupt noch eine Chance erhalten soll. Keine Seite hat ihre in der Roadmap für den Frieden festgelegten Verpflichtungen eingehalten. In diesem Punkt sind wir uns alle einig. Der neue palästinensische Ministerpräsident Abu Allah war 1993 als palästinensischer Unterhändler an den Verhandlungen über das Abkommen von Oslo beteiligt und besitzt deshalb internationale Glaubwürdigkeit. Wir können die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass der Beschluss des israelischen Sicherheitskabinetts über die Ausweisung von Präsident Arafat aus den besetzten Gebieten zu einer Verschlechterung der Lage im Nahen Osten geführt hat. Derzeit beharren die Israelis darauf, dass ihre Weigerung, mit denjenigen zu sprechen, die Yasser Arafat besuchen, auch für Vertreter der Europäischen Union gilt. Dies ist ein Problem, das gelöst werden muss, wenn die Europäische Union eine maßgebliche Rolle in der Region übernehmen soll.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Maßnahmen zur Isolierung von Präsident Arafat die Spannungen innerhalb der palästinensischen Führung nur noch erhöhen werden. Jeder Versuch Israels, ihn aus den besetzten Gebieten auszuweisen, wird allein die Unterminierung der Palästinensischen Autonomiebehörde bewirken und die Sicherheitslage weiter verschärften.

Von der Regierung der Vereinigten Staaten wurde der palästinensischen Führung eine Liste mit Sicherheitsvorgaben übergeben, die umgesetzt werden müssen. Ich möchte auch die Regierung der Vereinigten Staaten auffordern, sich weiterhin umfassend am Friedensprozess zu beteiligen und Israel zur Einhaltung seiner in der Roadmap festgelegten Verpflichtungen zu drängen.

Abschließend begrüße ich die unermüdlichen Bemühungen von Herrn Solana und Kommissar Patten um einen neuen Waffenstillstand in der Region. Dies ist ein ganz besonders schwieriges Jahr für den Nahen Osten. Nicht nur die politische Lage im Irak wird derzeit zunehmend instabiler. Wenn wir nicht alle gemeinsam sehr wachsam sind, könnte sich auch die Situation zwischen Israel und Palästina weiter verschlechtern.

Herr Präsident! Am Samstag, dem 6. September, hat der zurückgetretene palästinensische Regierungschef Mahmud Abbas vor dem - hinter geschlossenen Türen tagenden - palästinensischen Parlament Rechenschaft über seine kurze Amtszeit abgelegt. Was von dieser geschlossenen Sitzung seither an die Öffentlichkeit gelangt ist, spottet jeglicher Umsetzung der so genannten Road Map durch die palästinensische Seite. Aus der Anklagerede von Herrn Abbas geht überdeutlich hervor, dass der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde dafür verantwortlich ist.

Mahmud Abbas hatte sich zusammen mit seinem Kabinett für die Reform elementarer Politikbereiche eingesetzt wie die Koordinierung der palästinensischen Sicherheitsdienste und die rein finanzielle Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel, jedoch vergeblich. Alle diese lobenswerten Bemühungen scheiterten letztendlich an der Herrschsucht einer einzigen Person, nämlich 'rais' Yassir Arafat. Deshalb hatte Mahmud Abbas auch gejammert: 'Ein palästinensischer Minister besitzt nicht einmal nur annähernd die gleiche Machtfülle wie ein Unterstaatssekretär in anderen Ländern'.

Wie soll es nun weitergehen? Offiziell gilt der Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde durchaus als relevanter politischer Gesprächspartner der Europäischen Institutionen. Angesichts der schweren Anschuldigungen, wie sie von Mahmud Abbas erhoben wurden, frage ich sowohl den Rat als auch die Kommission, welche Konsequenzen ihrer Ansicht nach daraus zu ziehen sind. Der Fahrplan für den Frieden im Nahen Osten verliert nämlich an politischer Glaubwürdigkeit, wenn diese mutige, ehrliche palästinensische Selbstkritik ignoriert wird - insbesondere dann, wenn ein neuer palästinensischer Regierungschef sein Amt aus derselben relativ schwachen Position wie Mahmud Abbas ausüben muss.

Herr Präsident, da ich nun wieder einmal das Wort zu diesem Thema ergreife, kann ich nicht umhin, Herr Ratsvorsitzender, Herr Kommissar, mich an Sarajevo vor zehn Jahren zu erinnern und an die wirkliche Wut, die mich jedes Mal erfasste, wenn ein Hoffnungsschimmer, der aufgrund einer mühsam ausgehandelten Vereinbarung aufleuchtete, durch eine Welle des Misstrauens und der Angst zunichte wurde. Dies wird natürlich durch die extremistischen Radikalen hervorgerufen, aber vor allem durch die Verhandlungsführer selbst, da sie ihrem Partner nicht vertrauten und Angst hatten, dass dieser, wenn er kein Gegner mehr wäre, die Vereinbarung nutzen könnte, um seine Positionen auszubauen.

Diese Seuche der Angst ist es, die mich empört, seit mit dem Neubeginn der Intifada der Boden, auf dem, wie Herr Poettering gerade sagte, die Macher des Friedens heute verzweifeln, erneut mit diesem Virus infiziert wurde. Ich weiß wohl, dass diese Worte, ausgesprochen an diesem Ort, wo wir Komfort und Sicherheit genießen, denen, die am eigenen Leibe und zusammen mit ihren Angehörigen leiden, sinnlos, ja blasphemisch vorkommen mögen.

Dennoch möchte ich sie auf unser Beispiel verweisen und ihnen versichern, dass wir bereit sind, ihnen zu helfen.

Unser Beispiel ist das der Aussöhnung zwischen Nationen, die über Generationen hinweg von der Angst vor den anderen zerfressen wurden, gerade hier in Straßburg.

Als Versicherung möchte ich ihnen die Gewissheit geben, dass, wenn Israelis und Palästinenser unter Mithilfe des Quartetts und als Krönung der von Ihnen unternommenen Anstrengungen, Herr Ratsvorsitzender, endlich zu einer Vereinbarung gelangt sein werden, die Europäische Union alles tun wird, um deren Umsetzung politisch, materiell und militärisch zu gewährleisten, gegebenenfalls durch Stationierung von Pufferstreitkräften, die an die Stelle einer Mauer treten könnten, deren Wirksamkeit stets zweifelhaft bleiben wird und für die es - da haben Sie Recht, Herr Wurtz - keinerlei Rechtfertigung gibt.

Herr Präsident! Vor einigen Tagen hat die UNO-Vollversammlung bei nur vereinzelten Gegenstimmen der Marshallinseln, Mikronesiens, Israels und der USA die bekannte Resolution zu Arafat angenommen. Der engere Sinn dieser Resolution besteht, politisch gesehen, nicht nur darin zu sagen, was Arafat und was das Problem heute bedeuten, sondern sie drückt auch die Forderung der internationalen Gemeinschaft aus, endlich zu einer Lösung dieser seit 40, 50, 60 Jahren andauernden ausweglosen Krise mit Tausenden von Toten und Tausenden Ermordeten zu kommen.

Was wir heute diskutieren oder nicht ist unerheblich im Vergleich zu dem, was dort passieren muss. Wir sind hier eine politische Körperschaft. Wir beurteilen keine Absichten. In diesem Sinne müssen wir nur darüber sprechen, was politisch notwendig ist. Wir sprechen über eine Roadmap im Zusammenhang damit, was in der Region geschieht, und wir sehen nicht die andere Roadmap, die Roadmap der Gewalt, des Blutes, der Selbstmorde, der Ermordung Unschuldiger usw., der Mauer und alles anderen.

Seit kurzem gibt es einen neuen Repräsentanten der Europäischen Union in der Region, Herrn Otte, der jedoch leider von Seiten Sharons nicht gebührend behandelt wird, denn dieser will ihn nicht empfangen, so wie auch unsere anderen Repräsentanten nicht empfangen wurden, weil sie sich eben auch mit Arafat treffen wollten. Das ist keine positive Entwicklung. Wir müssen bestimmte positive Botschaften vermitteln. Das Quartett genügt nicht, als Gesamtheit von Beobachtern reicht es nicht aus. Es muss in eine task force umgewandelt werden, die Bedingungen und Verfahren vorgibt. Anderenfalls werden wir jedes Mal, wenn wir hierher kommen, unseren Protesten Ausdruck geben, manche aus dem Blickwinkel ihrer Sicherheit, andere entsprechend ihrer Sympathien, immer jedoch ohne ein greifbares Resultat.

Ich bin deshalb mit dem Vorschlag des Kollegen Poettering einverstanden, endlich internationale Beobachter, Blauhelme, an den Grenzen beider Staaten zu stationieren, so wie es auch anderswo auf der Welt geschehen ist. Ich stimme allen Vorschlägen zu, in denen wir keine neutralen Beobachter sind und die uns nicht in die Untätigkeit führen. Ich pflichte schließlich sämtlichen Vorschlägen bei, die fordern, dass wir eigenverantwortlich tätig werden und nicht einfach darauf warten, die Anweisungen anderer zu befolgen.

Herr Präsident, meinem Eindruck nach beziehen sich zu viele Redner in diesem Hohen Haus auf die Roadmap, ohne sie gelesen zu haben, und dann ziehen sie aus Unkenntnis des Dokuments zweifelhafte Schlüsse.

Die Roadmap ist ein Dreiphasenplan. Der Ausgangspunkt des Ganzen ist im Titel der ersten Phase zusammengefasst - Beendigung von Terror und Gewalt, Normalisierung des palästinensischen Lebens und Aufbau palästinensischer Institutionen -, und das Ziel ist eine sofortige und bedingungslose Beendigung der Gewalt vonseiten der Palästinenser. Das ist die entscheidende Voraussetzung, ohne deren Erfüllung alles andere fragwürdig und ungewiss wird und nach einer vagen Moralpredigt klingt. In Anbetracht der Fortsetzung des Terrors durch die Palästinenser von Israel noch weitere oder andere Maßnahmen als die bisher durchgeführten zu verlangen, hat offen gesagt keinen Sinn. Kein europäischer Staat würde angesichts wiederholter Terrorakte, insbesondere gegen unbewaffnete Zivilisten, darauf verzichten, mit Härte und legaler Repression zu reagieren.

Auch die Aufforderungen, Arafat zu lassen wo er ist, weil er der rechtmäßige Vertreter des palästinensischen Volkes sei, überzeugen mich nicht, da alle anerkennen, dass es noch keine demokratischen Institutionen innerhalb der palästinensischen Gemeinschaft gibt.

Yassir Arafat ist für das Scheitern des Abkommens von Camp David und für das Scheitern von Abu Mazen verantwortlich. Ich meine, wir in Europa sollten seinem Verhalten mit wesentlich mehr Strenge begegnen, wenn sichergestellt werden soll, dass er seine Haltung ändert.

Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident! Eine Minute ist nicht lang, wenn es aber darum geht zu wiederholen, was bereits gesagt wurde, dann ist eine Minute ausreichend. Ich schließe mich den Worten von Herrn Wurtz an, möchte aber noch etwas zu unserem eigenen Mandat hinzufügen. Angesichts der endlosen Spirale der Gewalt stehen wir mithin vor einer Situation, die Europäer, Amerikaner und Russen insofern zur Ohnmacht verurteilt, als ihre Standpunkte in einem gemeinsamen Stufenplan für den Frieden zum Ausdruck gebracht sind. Es gibt keinen Stufenplan für den Frieden mehr. Ich hatte ihn gelesen und möchte ihn nicht nochmals lesen. Was nämlich bleibt davon übrig? Von allen Seiten wurde er in Stücke zerrissen. Meine Frage an Sie lautet, wie wir eine neue Richtung einschlagen können. Haben wir uns mit dieser Road Map nicht zu einem allzu optimistischen Szenario verleiten lassen, dessen Voraussetzungen von dem jetzigen Staat Israel gar nicht akzeptiert worden sind? Ist Israel denn künftig zur Koexistenz mit einem Palästinenserstaat bereit? Hat Israel wirklich die Idee aufgegeben, dass die besetzten Gebiete von Israelis verwaltet werden sollen? Ich komme zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist und Israel vielmehr darauf hofft, mit militärischer Unterstützung der Amerikaner eine militärische Vorherrschaft in der Region zu erlangen. In diesem Falle wird es keinen Frieden geben. Jede Nation hat Anspruch auf ein eigenes Zuhause. Die Verantwortung, die Europa trägt, besteht meiner Ansicht nach darin, sich mit beiden Parteien an einen Tisch zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, welche Absichten sie tatsächlich hegen, und nicht länger mit einem Regime zusammenzuarbeiten, das einen Teil eines machtlosen Volkes mit militärischen Mitteln ausrottet und mit der Ermordung seines gewählten Präsidenten droht.

Herr Präsident, wenn die Amtsdauer von Abu Allah länger dauern soll als die von Abu Mazen, und wenn er eine Chance haben soll, den Terror zu bekämpfen, dann darf Israel nicht fortgesetzt die palästinensische Bevölkerung provozieren und alle Versuche - wie die von Abu Abbas -, die Gewalt einzudämmen, zunichte machen. Was geschah denn einen Tag später, nachdem er die palästinensischen Führer dazu gebracht hatte, eine einseitige Waffenruhe einzuhalten? Israel liquidiert Hamas-Führer auf offener Straße, was nicht besser ist als ein Terrorangriff, denn bei der Liquidation von Hamas-Führern werden auch deren Frauen und Kinder sowie zufällige Passanten getötet, und eine Besatzungsmacht hat nicht das Recht, Widerstandskämpfer auf offener Straße zu töten.

Ich glaube, dass es keinen Frieden geben wird, bevor der Westen die von Israel durchgeführten Liquidationen nicht ebenso stark verurteilt wie die Selbstmordattentate, bevor wir Israel nicht nachdrücklich zu verstehen geben, dass dem Siedlungsbau Einhalt geboten werden muss und bevor wir nicht eindeutig sagen, dass Palästina nicht länger mit eiserner Faust durch Unterdrückung und Gewalt regiert werden darf. Es wird jedem Ministerpräsidenten in Palästina unmöglich gemacht, die Gewalt einzudämmen.

Bei meinem jüngsten Besuch in Palästina mit der Delegation gab es allein in den wenigen Tagen, die ich dort war, drei Todesfälle. Ein kleiner Junge starb, weil er den Stein einer Olive in den falschen Hals bekommen hatte. Es herrschte Ausgangsverbot, deshalb kam kein Arzt zu ihm. Deswegen starb er. Ein alter Mann starb am Checkpoint. Er erzählte, er sei herzkrank, aber die Soldaten erlaubten ihm nicht, den Checkpoint zu passieren, und sie sahen mit an, wie er dort an einem Herzanfall starb. Ein Patient starb in einer Ambulanz auf dem Weg ins Krankenhaus, weil auch dem Krankenwagen nicht gestattet wurde, den Checkpoint zu passieren.

Es wird keinen Frieden im Nahen Osten geben, bevor wir nicht beginnen, auch solche Ereignisse ebenso nachdrücklich zu verurteilen.

Es ist uns eine Ehre, auf der Tribüne Herrn Abdou Diouf, den ehemaligen Präsidenten der Republik Senegal und Generalsekretär der Internationalen Organisation der Frankophonie zu begrüßen. Die Internationale Organisation der Frankophonie trägt mit ihren Aktivitäten zur Annäherung der Völker im Rahmen der Achtung der kulturellen Vielfalt bei.

Herr Diouf, ich heiße Sie und Ihre Delegation im Europäischen Parlament willkommen. Herr Präsident! Wir stehen sicherlich vor einer katastrophalen Situation im Nahen Osten. Man fragt sich natürlich, wer ist Schuld. Es wäre viel zu einfach, einer Seite die Verantwortung zuzuschieben. Aber es muss uns schon zu denken geben, wenn Abraham Burg, der in der israelischen Knesset sitzt und den wir hier vor einiger Zeit empfangen haben, sagt, dass für das Israel von heute die Alternative heißt: jüdischer Radikalismus oder Demokratie, Siedlungen oder Hoffnung für beide Völker, falsche Visionen des Stacheldrahts, Straßenblockaden und Selbstmordattentate oder eine internationale Grenze zwischen zwei Staaten und die gemeinsame Hauptstadt Jerusalem.

Ich glaube, dass die Worte von Abraham Burg dazu aufrufen, dass wir wieder zu dem zurückkehren, was einst am Ursprung Israels und eines potenziellen Palästina stand, nämlich zur Entscheidung der Vereinten Nationen. Verschiedene meiner Vorredner haben klar zum Ausdruck gebracht, dass wir die Vereinten Nationen mit einer Friedenstruppe stärker einschalten müssen, um hier zu einem Frieden zu kommen. Das ist heute noch nicht akzeptiert, aber ich hoffe, dass die Situation nicht noch radikaler und schlimmer werden muss, um dieses Engagement der Vereinten Nationen und von Friedenstruppen zu akzeptieren.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Terrorismus machen: In der heutigen Herald Tribune steht von Avi Shlaim: 'The real obstacle to peace is Sharon, not Arafat.' Ich meine, das ist vielleicht etwas zu einfach gesagt. Es ist provokant gesagt. Ich bin schon der Meinung, die auch die Präsidentschaft zum Ausdruck gebracht hat: Weder Scharon noch Arafat sind Friedensengel. Wir brauchen vielmehr andere Menschen, die Frieden schaffen können. Ich bin auch dem Kollegen Zimeray sehr dankbar, dass er zuletzt auch in den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik Menschen aus Israel und aus Palästina gebracht hat, die Frieden machen wollen.

Aus tiefster Überzeugung lehne ich den Terrorismus ab, und zwar aus zwei Gründen: weil der Terrorismus nicht nur unschuldige Menschen beim so genannten Feind tötet, sondern weil er auch immer den Kern der Selbstzerstörung in sich trägt. Ich denke nicht nur an die Vergeltungsschläge durch Israel, ich meine auch, dass eine Gesellschaft, die auf dem Terrorismus aufbaut, eine selbstzerstörerische Kraft in sich hat. Ich verstehe auch die Präsidentschaft, wenn sie Initiativen ergreift, um gewisse Organisationen auf die schwarze Liste zu setzen. Ich habe nur eine Frage an Rat und Kommission: Was machen wir mit dieser schändlichen Mauer, die durch Israel geht, auf welche Liste kommt diese Mauer? Denn es gibt auch Gewalt, die nicht klassischer Terrorismus ist. Vielleicht müssten wir eine Liste von Maßnahmen führen, die sich gegen den Frieden richten aber kein Terrorismus sind. Leider Gottes gehört diese Mauer auf diese Liste.

Herr Präsident, da wir gerade davon sprechen, welche Rolle die Europäische Union im Nahen Osten spielen kann, möchte ich zunächst meinen Dank für die Arbeit zum Ausdruck bringen, die ihr Vertreter in der Region, Miguel Angel Moratinos, viele Jahre lang geleistet hat. Er verfügte über wenige Mittel, doch seine Tätigkeit verdient unsere gebührende Anerkennung. Ich hoffe, dass sein Nachfolger mehr Mittel für seine dortigen Aktionen zur Verfügung haben wird.

Meiner Ansicht nach hat der Krieg im Irak zur Verschlechterung der Situation in Palästina beigetragen. Eine solche einseitige Entscheidung wie die über den Irak-Krieg hat zu einer Zuspitzung der Lage und einem Anstieg der Zahl der Terrorakte geführt. Deshalb glaube ich, dass die Europäische Union multilaterale Aktionen wie gerade das Quartett und die Aufstellung des Fahrplans verstärken muss.

Wir müssen den israelischen wie auch den palästinensischen Führern die politische Verpflichtung abfordern, Frieden zu schließen. Die selektiven Tötungen und auch die Terrorakte müssen ein Ende haben; und denken wir daran, dass nicht nur jene Terroristen sind, die Selbstmordattentate begehen, sondern auch jene, die ihnen die Mittel geben, und jene, die bei der Vorbereitung dieser Attentate wegschauen.

Herr Kommissar, eine unerlässliche Voraussetzung für das Ende des internationalen Terrorismus, und damit für eine friedlichere Weltordnung, ist die Beilegung der Feindseligkeiten zwischen Israel und Palästina. Der tödliche Kreislauf von Anschlägen und Vergeltungsmaßnahmen muss durchbrochen werden. Die beiden Protagonisten und ihre internationalen Unterstützer haben unzählige, und manchmal sogar überzeugende Argumente, um die von ihrer Seite ausgehende Gewalt zu rechtfertigen. Aber eine solche Debatte führt zu nichts, und ich halte sie auch nicht für ratsam.

Die beiden Seiten müssen voneinander fern gehalten werden, aber die normalen Grenzen der Moral, Selbstdisziplin und der Rechtsstaatlichkeit sind in einer schäumenden Woge von Hass und Rache versunken. Wie die Dinge im Moment stehen, wird keine Seite lange genug zurückstecken, damit diese heftigen Emotionen wieder abflauen können. Sie fürchten und misstrauen einander zu sehr. Es liegt auf der Hand, dass eine internationale Friedenstruppe zwischen ihnen postiert werden muss, weil es im wahrsten Sinne des Wortes keine andere Möglichkeit gibt, sie voneinander fern zu halten. Diese Truppe muss das Vertrauen beider Seiten genießen. Deshalb müssen ihr Einsatzkräfte aus den Vereinigten Staaten und der EU kommen. Die amerikanische Präsenz wird die Israelis beruhigen, die in den USA zu Recht ihren bedingungslosen und loyalen Verbündeten sehen. Die Palästinenser betrachten die EU als ehrlichen und vertrauenswürdigen Vermittler. Beide Seiten können dann mit realistischer Aussicht auf Erfolg zur Zurückhaltung aufgerufen werden, bis diese Friedenstruppe zusammengestellt ist und entsandt werden kann. Gleichzeitig kann der Friedensprozess auf der Grundlage der so genannten Roadmap, die von beiden Seiten akzeptiert worden ist, wieder aufgenommen werden. Dieser Plan kann funktionieren, wenn genug Zeit zur Verfügung steht. Dies wird der Fall sein, wenn die Gewalt nicht erneut ausbricht, und ich glaube, dass die internationale Friedenstruppe den Kreislauf der Gewalt durchbrechen könnte.

Die EU hat nun Gelegenheit, ihren Anspruch auf einen Platz auf der internationalen Bühne zu rechtfertigen, indem sie sich für die Umsetzung dieser Strategie einsetzt. Eine andere Lösung ist nicht in Sicht. Es muss dringend etwas getan werden. Es geht um sehr viel mehr als den Frieden im Nahen Osten: Es geht um den Weltfrieden, denn die anhaltende Gewalt im Nahen Osten ist ein idealer Nährboden für den Terrorismus, von dem weiterhin alle Teile der Welt betroffen sind.

Herr Präsident, Oktober 2000 bis Oktober 2003: das sind 1 000 Tage der Gewalt, 1 000 Tage, an denen Unschuldige starben, 1 000 Tage des Leidens für beide Völker, 1 000 Tage Intifada und 1 000 Tage Ohnmacht für Europa. Die Geschichte dieser verpassten Gelegenheit, dieser verlorenen Zeit wird man später schreiben und sehr hart mit jenen ins Gericht gehen, die meinten, die Gewalt sei eine zu rechtfertigende politische Waffe.

Vor wenigen Tagen haben wir im Parlament einen Moment von außerordentlicher Intensität und echter Erleuchtung erlebt, als wir den Palästinenser Nusseibeh und den Israeli Yalon empfingen. Die Hoffnungsträger sind sie. Die Hoffnung kommt von den Völkern selbst. Europa kam zustande, weil im Jahre 1946 eine französisch-deutsche Kommission beschlossen hat, aus den französischen Schulbüchern die antideutschen Sätze und aus den deutschen Schulbüchern die antifranzösischen Sätze zu entfernen. Von jenem Zeitpunkt an nannte man die Deutschen nicht mehr 'Boches', man gab ihnen andere Namen, man betrachtete sie mit anderen Augen. Das ist die Botschaft, die wir in die Region tragen müssen.

Es gibt in beiden Völkern Männer und Frauen, die in den Kategorien des Dialogs, der Aussöhnung, der Zukunft und der Entwicklung denken. Sie verdienen unsere Unterstützung. Die wahren Nobelpreisträger sind jene palästinensischen Intellektuellen, die wie einst Camus das Risiko eingehen, den Terrorismus stets als das absolut Böse und als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verurteilen. Für mich ist die Behauptung unannehmbar, die ich vor wenigen Minuten gehört habe, die Aktion der Hamas ähnele der Résistance.

Die wahren Helden sind auch jene Israelis auf der Straße, jene Busfahrer, die niemals von einem menschlichen Schutzschild begleitet wurden. Europa muss an die Völker und an die Zukunft denken. Wir müssen eine realistische und mutige Führungsrolle spielen.

. (EN) Herr Präsident, auf der Konferenz der Präsidenten hat Herr Antonione zu Recht gesagt, dass die sich immer schneller drehende Spirale der Gewalt gestoppt werden muss. Es gibt nur einen Ausweg für beide Seiten, und der besteht darin, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen. Was können sie tun, um aus dieser verfahrenen Situation wieder herauszukommen? Palästina könnte sich seine Intifada vielleicht einmal genauer ansehen. Bei dieser Intifada wird mit Waffen gekämpft. Palästina könnte sich fragen, ob eine Intifada Waffen braucht, um als echte Intifada betrachtet zu werden. Die Antwort auf diese Frage lautet: Nein. Die meisten Intifadas werden von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützt und verlaufen friedlich. Vielleicht könnte Palästina sich von der Gewalt distanzieren, indem es aus seiner Intifada eine friedliche Intifada macht.

Wie steht es mit Israel? Israel hat eine Verantwortung gegenüber Palästina und muss ihm den Weg in die Unabhängigkeit ebnen. Palästina kann kein unabhängiger Staat sein, wenn dieser Staat finanziell nicht lebensfähig ist. Israel könnte seinen Ansatz kritisch überprüfen und sich fragen, wie es Palästina beim freien Handel unterstützen könnte, ohne dass die Kosten in die Höhe getrieben werden und ohne die Mauer zu nutzen, um die landwirtschaftliche oder industrielle Produktion noch weiter zu schwächen.

Es ist noch ein weiter Weg zurückzulegen, bis beide Seiten sich versöhnen können. Diese beiden einfachen Beispiele zeigen, dass eine Lösung nicht unerreichbar ist.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben uns in den letzten Jahren sehr intensiv und immer wieder mit der Entwicklung im Nahen Osten beschäftigt, und ich denke, es ist Konsens, dass wir alle unseren Beitrag leisten wollen, damit die roadmap to peace auch eingehalten werden kann.

Aber daraus ergeben sich für mich ganz konkret drei Anforderungen. Erstens: In der ersten Phase der roadmap wird davon gesprochen, dass auch die Terrorinfrastruktur vernichtet werden muss. Welchen Beitrag leisten wir dazu? Welchen Beitrag können wir dazu leisten? Hier bedarf es weiterer Initiativen, insbesondere zusammen mit den Vereinten Nationen, um auch hier einen aktiven Beitrag zu leisten.

Zweitens: Ich bin sehr dankbar, dass die Europäische Union jetzt die zivilen Arme bestimmter Bewegungen auf die Schwarze Liste gesetzt hat. Aber meine Bitte wäre dann auch, das Gleiche zu tun, was die Palästinensische Autonomiebehörde schon gemacht hat, nämlich die Konten zu sperren, damit hier keine Möglichkeiten bestehen, über europäische Konten Terrorismus zu finanzieren. Hier sollten wir nicht nur deklaratorisch arbeiten, sondern entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Drittens - und das ist mir als Mitglied des Haushaltsausschusses über viele Jahre schon ein großes Anliegen gewesen - die Frage der Form der Palästinensischen Autonomiebehörde. Wir geben ja als Europäische Union mittlerweile sehr viel Geld aus, und ich möchte da auch einmal Erfolge sehen. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, in ein System zu investieren, das nicht unseren Haushaltsordnungen entspricht. Vielmehr müssen wir dafür sorgen, dass stabile Strukturen geschaffen werden, die auch in der Lage sind, ein solches Land oder eine solche Region dauerhaft friedlich und zivil zu verwalten. Herr Präsident, wenn wir uns diese Aussprache anhören und daran teilnehmen, könnten wir nach 50 Jahren und sieben Kriegen im Nahen Osten Gefahr laufen, uns einzubilden, jeder von uns wäre ein kleiner Lehrmeister in Sachen Demokratie und Haushalt, der ausschließlich seine eigene Sichtweise und seine eigenen Maßstäbe anwendet.

Zwar mögen wir die Rolle Arafats nicht immer gewürdigt haben, ebenso wie wir kaum jemals die Rolle Scharons gewürdigt haben, doch dürfen wir nicht vergessen, dass Präsident Arafat der demokratisch gewählte Präsident eines Volkes ist, das keine Heimat hat, das kein eigenes Territorium besitzt und das nicht in Frieden leben darf. Wenn wir dies vergessen, machen wir uns der Arroganz, ausweichenden Verhaltens und der Oberflächlichkeit schuldig.

Wenn wir den Terror gegen Israel entschlossen und absolut ehrlich verurteilen - und wir tun das mit ganzer Kraft und voller Empörung -, müssen wir mit ebensolcher Kraft und Empörung gegen die Lynchjustiz der Medien protestieren, die an dem demokratisch gewählten Präsidenten eines Volkes verübt wird. Wir fordern den Vorsitz auf, nicht nur das Exil als unakzeptable Lösung anzuprangern. Es gilt auch, die geschmacklose Tötungsaufforderung eines Ministers der israelischen Regierung und einer renommierten Zeitung wie der Jerusalem Post zu verurteilen.

Was kann Europa tun? Genügt es, die Hamas auf die schwarze Liste zu setzen? Mir erscheint das als zu wenig. Wir müssen in drei Punkten Entschlossenheit zeigen: wir müssen fordern, dass die Belagerung der palästinensischen Gebiete beendet wird, dass sämtliche Siedlungsaktivitäten eingestellt werden und dass die Schutzmauer abgerissen wird, denn sie bedeutet faktisch eine Gebietsannexion und verstößt gegen das Völkerrecht.

Europa muss hier in Aktion treten, und eine Möglichkeit wäre auch die Entsendung von Truppen, die an Ort und Stelle einen entscheidenden und konkreten Beitrag leisten könnten, die Einhaltung der beiderseitigen Verpflichtungen zu überwachen. Die einzige Alternative zum Frieden heißt Frieden, doch um ihn möglich zu machen, muss Europa aktiv werden.

Herr Präsident, im Sommer war nach einem besonders mörderischen Anschlag eine Erklärung eines palästinensischen Verantwortlichen, eines Mitarbeiters des neuen Premierministers zu hören, die von den meisten Fernsehstationen in der Welt ausgestrahlt wurde, wonach die palästinensische Autonomiebehörde diesmal ernsthaft den Kampf gegen den Terrorismus aufnehmen wolle. Was geschehen war, war zuviel! Zuviel selbst für Arafat, der die Krise seiner Sicherheitsdienste beschleunigt und Abou Mazen zum Rücktritt veranlasst hat. Die Seligsprechung Arafats durch die internationalen Institutionen ändert nichts an der schrecklichen Tatsache, dass die Absage an den Terrorismus immer noch auf sich warten lässt. Heute ist Arafat verantwortlich für das Unglück der Palästinenser, nachdem er mehrere Friedensversuche torpediert hat. Er ist der Saddam Hussein der Palästinenser. Möge es den Palästinensern gelingen, sich von ihm zu befreien!

Herr Präsident, die Tragödie des arabisch-israelischen Konflikts verschwindet nur selten aus unserem Blickfeld oder von den Fernsehschirmen, und die sorgfältig aufgestellte Roadmap scheint nun mehr oder weniger am Ende zu sein. Es wurden schwere Fehler gemacht. Klar ist, dass die Palästinensische Autonomiebehörde entweder nicht in der Lage oder nicht bereit war, die Ausschreitungen islamischer und anderer Terrorgruppen zu unterbinden, wie das Selbstmordattentat der Hamas vor vier Wochen in Jerusalem gezeigt hat.

In diesem Zusammenhang begrüße ich es, dass dem politischen Flügel der Hamas nun, wenn auch verspätet, untersagt wurde, im Hoheitsgebiet der EU Aktionen zur Geldbeschaffung durchzuführen. Ich bin außerdem davon überzeugt, dass die Tatsache, dass die Autorität von Ministerpräsident Abu Mazen durch den Vorsitzenden Arafat untergraben wurde, zu einer weiteren Verschlechterung der Situation beigetragen hat. Dadurch wurde die Glaubwürdigkeit derjenigen gestärkt, die sagen, dass Arafat kein Interesse daran hat, den letzten Schritt auf dem Weg zu Frieden und Sicherheit zu gehen, wenn nicht er selbst im Mittelpunkt steht.

Die indirekten Forderungen nach seiner Ermordung, die kürzlich vom stellvertretenden israelischen Ministerpräsidenten erhoben wurden, sind allerdings nicht hilfreich, da Arafat der gewählte Vorsitzende der Palästinensischen Autonomiebehörde ist und eine solche Vorgehensweise dem moralischen Niveau dieser Debatte schadet. Unsere Aufgabe besteht darin, die reformorientierten und gemäßigten Gesprächspartner auf palästinensischer Seite zu ermutigen. Ich hatte vor zwei Wochen in Brüssel ein Gespräch mit Professor Nusseibeh. Er steht stellvertretend für die Palästinenser, die in gutem Glauben handeln und zu Kompromissen bereit sind, auch bei den schwierigen Fragen des Rückkehrrechts und des endgültigen Status von Jerusalem.

Beide Fragen können mit kreativen Denkansätzen und mit Geld gelöst werden. Die internationale Gemeinschaft muss ihre Bemühungen um die Wiederbelebung der Roadmap verstärken, um eine Zweistaatenlösung mit einem lebensfähigen, an Israel angrenzenden palästinensischen Staat, der in etwa auf den Grenzen von 1967 basiert, ebenso zu gewährleisten wie die Sicherheit Israels, das in Frieden mit seinen palästinensischen Nachbarn lebt. Wenn dies nicht gelingt, werden islamische Fundamentalisten aus allen Teilen der Welt diesen Konflikt als Vorwand nutzen, um die islamische Welt gegen den Westen aufzuhetzen und weltweite Terroranschläge zu rechtfertigen. Im Gegensatz zu meinem Kollegen Cushnahan bin ich noch nicht davon überzeugt, dass eine internationale militärische Truppe die ersehnte Lösung ist, um die Feindseligkeiten beizulegen und den Friedensprozess wieder in Gang zu bringen, denn ich glaube nicht, dass jemals eine völlig neutrale Friedenstruppe zusammengestellt werden kann.

Ich bin übrigens auch in der parlamentarischen Arbeitsgruppe zur Überprüfung der finanziellen Unterstützung der Palästinensischen Autonomiebehörde durch die EU vertreten. Die Vergabe dieser Mittel verläuft planmäßig. Die Einrichtung dieser Arbeitsgruppe ist eine sinnvolle Reaktion auf die Besorgnis so vieler unserer Steuerzahler, die durch die schwerwiegenden Anschuldigungen über die missbräuchliche Verwendung von Geldern ausgelöst wurde. Wir haben nun den erforderlichen Mechanismus geschaffen, um die Verwendung dieser Gelder kontrollieren zu können.

Herr Präsident! Gewalt kann keine Lösung dieses Konflikts bieten. Eine Lösung darf nicht mittels militärischer Instrumente, sondern muss auf politisch-diplomatischem Weg gesucht werden. Eines der Hauptprobleme besteht allerdings darin, dass sich die Führer auf beiden Seiten - ich sage ausdrücklich auf beiden Seiten - in einer schwachen Position befinden. Gleichwohl fehlt es offensichtlich nicht am guten Willen, wie sich, unter anderem, an dem Vorschlag zeigt, einen Teil der Gefangenen gegenseitig freizulassen.

Die Europäische Union muss in weitaus stärkerem Maße als bisher eine Vorreiterrolle spielen. Letztendlich sind wir der wichtigste Handelspartner der Region. Deshalb fordere ich dazu auf, sich von diesem Haus aus für den Frieden einzusetzen, wenngleich dieses Parlament mehr und mehr in zwei Lager gespalten zu sein scheint. Es obliegt nicht uns im Europäischen Parlament, durch alle möglichen einseitigen Aktionen Öl ins Feuer zu gießen. Im Gegenteil, wir sollten vielmehr mit Hilfe des guten Willens und der Energie, die wir gemeinsam besitzen, einen Beitrag zur Versöhnung und zu einem dauerhaften Frieden leisten. Darin besteht die Aufgabe des Parlaments.

Herr Präsident, hier wurden viele Erklärungen abgegeben, in denen die jüngsten Äußerungen der israelischen Regierung und die letzten Ereignisse verurteilt wurden. Es ist sehr leicht, anderen, Israelis oder Palästinensern, zu sagen, was sie zu tun haben. Doch vielleicht wäre eine Reflexion darüber angebracht, was Europa tut, was wir tun, denn hier können wir etwas ändern, das liegt in unserer Hand. In dieser Hinsicht haben mir die Äußerungen des Rats nicht gefallen, der sich ködern und in den gegenwärtigen Medienkrieg hineinziehen ließ.

Europa darf nicht vom Medienkrieg, von Erklärungen und Drohungen abhängig sein. Wir müssen daran arbeiten, was Europa zu tun hat. Hier war die europäische Politik in den letzten Monaten recht zweideutig, denn wenn Europa eine wichtige Rolle bei der Einsetzung von Abu Mazen spielte, was hat Europa getan, um ihn zu stützen? Ich würde diese Frage gern an den Rat und vor allem auch an die Kommission richten. Was haben wir getan, damit die palästinensische Seite ihre Pflichten erfüllt, wie Abu Mazen bei der Schaffung einer einheitlichen Polizei zu unterstützen oder von Arafat den Verzicht auf einen Teil seiner Befugnisse zugunsten eines Ministers zu fordern, den er selbst unterstützt hatte? Was haben wir getan, um ein Land zu errichten, das der Verantwortung eines unabhängigen und demokratischen Staates gewachsen ist? Was haben wir getan, um unsere sehr schönen NRO-Programme, Friedenserklärungen, Menschenrechtsgruppen, Friedenstauben in den Schulen durch ein Schulsystem und Gesundheitsdienste zu ersetzen, die nicht von der Kirche oder von einer Terrorgruppe wie Hamas, die Ärzte und Lehrer bezahlt, verwaltet werden? Mehr als 1 200 000 Kinder haben dort kein ordentliches Bildungssystem.

Die Frage, die wir uns stellen sollten, lautet: Was hat Europa getan, um das System der Sicherheit und Justiz zu stärken?

Wir verurteilen die Mauer, denn sie steht im Widerspruch zu jedem demokratischen System und ist eine physische und moralische Aggression, doch wir müssen das Land auch aufbauen und die Opfer des Terrorismus unterstützen. Europa muss eine Linie für die Unterstützung dieser Opfer einrichten. Es muss Position beziehen und die herrschende Ungewissheit bekämpfen.

Wir brauchen in Europa eine klare und wirksame Politik, keine Politik der Erklärungen.

Die Aussprache ist geschlossen.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG (ARTIKEL 120)

Ich betrachte die immer aggressivere Haltung der israelischen Regierung gegenüber dem palästinensischen Volk mit größter Sorge. Die jüngste Serie von Drohungen der israelischen Regierungen zur Ausweisung von Jassir Arafat, die in dem Vorschlag des stellvertretenden Premierministers gipfelte, ihn umzubringen, ist völlig unannehmbar und verachtenswürdig. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat die israelischen Regierung in diesem Zusammenhang kritisiert. Das Veto der Vereinigten Staaten gegen eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates in diesem Sinne (bei deren Abstimmung sich zudem Deutschland und das Vereinigte Königreich enthalten haben) ist schändlich.

Die EU darf nicht einfach, wie es in der Erklärung der Präsidentschaft der Europäischen Union heißt, ihre tiefe Sorge zum Ausdruck bringen, die israelische Regierung bitten, auf die Anwendung von Gewalt und insbesondere auf die Ausweisung von Präsident Arafat zu verzichten oder die israelische Regierung und das palästinensische Volk als gleichwertig ansehen. Damit äfft man die Haltung der Vereinigten Staaten nach.

Wichtig ist, auf die israelischen Stellen erheblichen Druck auszuüben, damit die militärische Besatzung, das Töten, die Annektierung von palästinensischem Hoheitsgebiet, der Bau der Mauer zur Kontrolle der Bewegungen von Palästinensern und generell die Kampagne des blanken Staatsterrorismus gegen das palästinensische Volk ein Ende findet.

Es ist dringend notwendig, Solidarität mit dem palästinensischen Volk zu zeigen. Frieden wird es erst geben, wenn das unverbrüchliche und weithin anerkannte Recht des palästinensischen Volkes auf seinen eigenen unabhängigen, souveränen Staat Wirklichkeit ist.

Nach der Tagesordnung folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zu den Ergebnissen der WTO-Ministerkonferenz in Cancún vom 10. bis 14. September 2003.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich halte es für richtig, in diesem Hohen Haus, dem höchsten Repräsentativorgan der Union, mit dem Dokument zu beginnen, das Sie selbst am 3. Juli 2003 - also dieses Jahr - zur Vorbereitung der Ministerkonferenz von Cancún angenommen haben und in dem Sie unter anderem zu Recht betonten, dass der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen der Doha-Entwicklungsrunde auch weiterhin ein wichtiger Faktor für die Förderung des weltweiten Wirtschaftswachstums, die Stärkung des Multilateralismus und die 'Global Governance' ist.

Der Europäische Rat hatte diese Anliegen seinerseits übernommen, indem er in den Schlussfolgerungen des Rates 'Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen' vom 21. Juli 2003 bekräftige, dass sich die Europäische Union grundsätzlich einer erfolgreichen Umsetzung der Entwicklungsagenda von Doha bis zum Ende des Jahres 2004 verpflichtet fühlt, wobei diese Agenda als ein Gesamtpaket von Verhandlungen gesehen wird, durch die ein anspruchsvolles, umfassendes und ausgewogenes Paket von Vereinbarungen erreicht werden soll.

Mit diesen Prämissen ist die Europäische Union in Cancún aufgetreten, doch - wie Sie wissen -, sind unsere Wünsche, Hoffnungen und Verpflichtungen auf dem Gipfeltreffen in einem nicht nur in meteorologischer Hinsicht heißen und hitzigen Klima zerronnen. Gleichwohl nahmen wir alle an, in den letzten Monaten unser Möglichstes getan und durch unsere Vorbereitungen sichergestellt zu haben, dass die Verhandlungen wirklich beginnen und die in Doha festgesetzten Zeitpläne eingehalten werden können. Deshalb müssen wir uns nun, in dieser Cooling-off-Phase, einige Fragen zu dem Gipfel und zu seiner Vorbereitung stellen. Was haben wir falsch gemacht? Das vor allem müssen wir uns fragen, weil Europa vielleicht mehr als jeder andere - und das ist eines unserer Verdienste und nichts Tadelnswertes - an das Prinzip des Multilateralismus glaubt, auf dessen Grundlage wir als Union souveräner Staaten entstanden sind. Und die Arbeit des Europäischen Parlaments, Ihre Arbeit, versinnbildlicht dieses Prinzip am besten.

Bevor ich einige Fragen stelle, halte ich es nur für richtig und für geboten, vor dem die Bürger voll vertretenden Organ der Europäischen Union zu bekräftigen, dass Kommissar Lamy und Kommissar Fischler - die nach mir das Wort ergreifen werden - sich stets mit Klugheit und Flexibilität vollständig an den Auftrag gehalten haben, der ihnen vom Europäischen Rat erteilt worden ist und der sich im Übrigen weitgehend in den in Ihrer Entschließung enthaltenen Forderungen wiederfindet. Als amtierender Ratspräsident kann ich dem Europäischen Parlament außerdem versichern, dass zu jedem Zeitpunkt der Konferenz, auf jeder Sitzung, die wir abgehalten haben, und bei jeder - auch bilateralen - Maßnahme, welche die einzelnen Mitglieder der Union getroffen oder unterstützt haben, vollkommene Einigkeit und Geschlossenheit festzustellen waren. Europa ist wirklich als Team aufgetreten! Europa war, um die Terminologie von Cancún zu gebrauchen, eine wirkliche G-25, wozu in starkem Maße auch die Beitrittsländer beigetragen haben.

An dieser Stelle müssen wir versuchen, auch wenn es nicht leicht sein dürfte, die drei Fragen zu beantworten, die uns als vorrangig erscheinen, und gemeinsam mit Ihnen drei kurz- bzw. mittelfristige Szenarien zu erörtern. Erstens: Warum ist die Fünfte WTO-Ministerkonferenz gescheitert? Zweitens: Wer ist dafür verantwortlich? Drittens: Hat Europa sein Möglichstes getan?

Warum also ist die Fünfte WTO-Ministerkonferenz gescheitert? Vor allem muss man anerkennen, dass die in der Verhandlungsagenda enthaltenen Unklarheiten und die Kernprobleme, die in Doha nicht gelöst wurden, den Handlungsspielraum in Cancún eingeengt haben, und dies insbesondere in Bezug auf die beiden wichtigsten Problemfelder, nämlich die Landwirtschaft und die Singapur-Fragen. In beiden Fällen schleppen wir die Unklarheiten seit Doha mit uns herum. Was den Text über die Landwirtschaft betrifft, so wurde er in vielen Punkten erst in den letzten Minuten, während der letzten Wortgefechte der Vierten Ministerkonferenz, mit Unklarheiten gespickt. Andererseits geschah etwas Ähnliches mit dem Aufschub der Beschlüsse über die Singapur-Themen, die in Doha Gegenstand einer hitzigen Debatte waren und damals die Verhandlungen in eine Sackgasse zu führen drohten. Seinerzeit wurden diese Unklarheiten während der Vierten Weltkonferenz dank des Beschlusses des Vorsitzes von Qatar, die Verhandlungen speziell über diese Themen weitere 36 Stunden fortzuführen, gelöst.

Bekanntlich ermöglichte die damals gewählte Lösung eine mehr oder wenige sichere Aufnahme dieser Themen in das einzelne undertaking, ohne jedoch eine spezifische Verhandlungsverpflichtung einzugehen. Das bedeutet apertis verbis, dass der Erfolg von Doha wahrscheinlich den damaligen internationalen Erfordernissen zuzuschreiben ist. Es war die Einzigartigkeit von Doha, die Tatsache, dass Doha so bald nach den dramatischen Ereignissen vom 11. September stattfand, die einen Erfolg der Vierten WTO-Ministerkonferenz möglich machte.

Vielleicht wurde jedoch die in Seattle eingeleitete Krise der WTO in Doha nur vorübergehend gedämpft und war es kein Zufall, dass sie in Cancún zu denselben Doha-Themen wieder ausgebrochen ist. Es handelt sich um zwei relativ ähnliche Themen. Auf der einen Seite - zum Thema Landwirtschaft - haben Europa und die anderen Länder des Nordens einen kulturellen Einwand erhoben, der zwar absolut berechtigt war, jedoch heute noch den Bestrebungen der wichtigsten Entwicklungsländer entgegensteht, die uns nämlich des Protektionismus und der Verzerrung des Marktes beschuldigen; auf der anderen Seite stehen die Singapur-Themen, d. h. die übrigen Fragen der Steuerung der Globalisierung, die zwar eine Priorität Europas und der großen Geberländer darstellen, von den Entwicklungsländern jedoch als Angriff auf ihre Sonderrechte betrachtet werden, weshalb auch sie - zumindest einige von ihnen - wenigstens vorläufig eine Art kulturellen Einwand erhoben haben.

Die zweite Frage lautet: Wer ist für das Scheitern verantwortlich? Die Verhandlungspartner müssen sicherlich einen Teil der Verantwortung übernehmen. Sie sind nicht auf der Basis der gegenseitigen Achtung vorgegangen sind. Im Gegenteil: sie waren oftmals mehr als alles andere bemüht, die Gegenseite zu spalten. Nachdem sich die Europäische Union und die USA im August auf das Kompromisspapier zur Agrarpolitik und zu NAMA - dem Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Produkte - geeinigt hatten, haben etwa 20 Länder, angeführt von Indien und Brasilien, China und Südafrika, zu denen auch einige Entwicklungsländer der Cairns-Gruppe gehörten, eine heftige Reaktion gezeigt, an der sie auch während des gesamten Gipfels konsequent festgehalten haben. Gerade dieser anfängliche Schub - der in Anbetracht der Verschiedenartigkeit der Akteure eher ein negativer als ein positiver Schub war - führte dann jedoch zu einer Polarisierung der Standpunkte, wodurch sich die Verhandlungen verschärften. Aus denselben Gründen haben einige afrikanische Länder versucht - und vielleicht hatten sie keine andere Wahl -, eine neue, offensive Strategie zu verfolgen, wobei sie thematische Initiativen wie zum Beispiel die Baumwollinitiative auf den Weg brachten, wodurch die Kluft zwischen den Positionen zu den traditionellen Kapiteln weiter vertieft wurde.

Grundsätzlich hat die WTO ein klares Strukturproblem: es fehlt eine Organisationsstruktur für die Verhandlungsführer, was zu der absurden Situation führt, dass wir einen Vorsitz haben, der zunächst in Doha - wer damals in Doha dabei war, wird sich erinnern - die Verhandlungen um 36 Stunden verlängert, dann jedoch in Cancún die Dauer des Gipfeltreffens auf der Mini-Ministertagung, einer anerkennenswerten Initiative vor den Verhandlungen, verkürzt, wodurch allerdings die Probleme nicht geklärt wurden; und der schwächste Punkt schließlich - eine WTO, die nunmehr 148 Mitgliedsländer zählt, die aber noch nicht mit effizienten Entscheidungsstrukturen ausgerüstet ist. Kommissar Lamy hat unmittelbar nach dem Gipfel von einer mittelalterlichen Organisation gesprochen. Die europäische Geschichte lehrt uns, dass, um zum Rinascimento, zur Blütezeit der Zivilisation, zu gelangen, es gemeinsamer Bemühungen um Kreativität und politischer Visionen bedarf. Deshalb müssen wir uns nun an dieser Stelle fragen, ob Europa sein Möglichstes getan hat.

Wir Europäer haben uns, würde ich sagen, von unserer Seite aus gut vorbereitet - zumindest dachten wir das -, und zwar vor allem mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, während die USA mit ihrem Farm Bill in entgegengesetzter Richtung vorgegangen sind, aber vielleicht konnten wir unsere Botschaft nicht richtig vermitteln. Auch haben wir uns meines Erachtens in Bezug auf die Schwächsten wacker geschlagen, und zwar mit der Entwicklungsagenda, der Initiative 'Alles außer Waffen', technischen Hilfemaßnahmen und dem Kapazitätsaufbau sowie mit der historischen Entscheidung betreffend lebensrettende Arzneimittel, wo wir uns lange vor den Vereinigten Staaten entgegenkommend gezeigt haben. Aber vielleicht haben wir es nicht vermocht, unsere ansonsten in vielen Fragen entscheidenden Positionen vollständig zur Geltung zu bringen.

Außerdem waren wir bemüht, mit dem Abkommen vom August die Kluft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten nicht noch zu vertiefen, doch müssen wir uns fragen, ob das, was wir für eine Lösung hielten, sich nicht eigentlich als Fehler erwiesen hat. War es etwa möglich, nach einem anderthalb Jahre währenden Handelskrieg, der den Graben zwischen den beiden Seiten des Atlantik breiter werden ließ und die beiden wichtigsten Verhandlungspartner von Doha auseinander brachte, mit zwei Rahmenvereinbarungen, wie bedeutsam sie auch sein mochten, alles wieder in Ordnung zu bringen? Hätten wir mehr tun können? Ich beziehe mich vor allem auf die Baumwollinitiative, die, worauf mich ein EP-Mitglied während eines Treffens des Rates mit der in Cancún anwesenden interparlamentarischen Delegation hinwies, im Verlaufe des Gipfels zunehmend moralische und politische Bedeutung erlangte bzw. einen Symbolwert, der mit dem vergleichbar ist, den die lebensrettenden Arzneimittel in Doha besaßen. Hätten wir die USA früher mit einbezogen und größere Bereitschaft zur Lösung des Problems gezeigt, vielleicht wären wir dann erfolgreicher gewesen. An dieser Stelle müssen wir neu ansetzen. Dieser Faden muss gemäß den Regeln der WTO wieder aufgenommen werden, ohne dass dies zu einem Präzedenzfall für andere Verhandlungskapitel wird.

Hier tun sich mit diesen drei Fragen drei Problemkreise auf: Erstens, kann an dieser Stelle die Entwicklungsagenda wieder aufgenommen werden? Zwar ist sie noch nicht völlig gefährdet, doch ihr Weg ist schwieriger, voller Hindernisse und demnach zwangsläufig länger. Wenn in den nächsten Wochen in Genf nicht aufgeholt wird, was in Cancún versäumt wurde, wird der Termin 1. Januar 2005 weit überschritten werden. Am 15. Dezember haben wir in Genf eine Art Halbzeitbewertung, wahrscheinlich auf der Ebene hoher Beamter, die uns mehr Klarheit verschaffen wird. Außerdem werden Ende nächsten Jahres die Chefunterhändler wahrscheinlich ausgewechselt, auch wegen der Präsidentschaftswahlen in den USA und dem Ende der Amtszeit der gegenwärtigen Europäischen Kommission. Das bedeutet andere Verhandlungsführer, andere Fragen, andere Zeitabläufe. Bis dahin gilt es, mit den in Cancún in Erscheinung getretenen neuen Führungskräften einen Dialog zu führen und sich dessen Wert bewusst zu sein; diese Führungskräfte anzuerkennen, um enge, effektive Verhandlungsbeziehungen aufbauen zu können; die GAP-Reform fortzuführen und besser zu vermitteln; die anderen Industrieländer aufzufordern, Initiativen nach dem Vorbild von 'Alles außer Waffen' zu ergreifen; zu kontrollieren, ob das Arzneimittelabkommen auch wirklich eingehalten wird, ob es funktioniert und den Erfordernissen der Schwächsten der Schwachen gerecht wird; die technische Hilfe und den Kapazitätsaufbau zu verstärken, damit bei dritten Verhandlungspartnern kein Misstrauen gegenüber der Transparenz und den Zielen der Europäischen Union gesät wird, das sich vielleicht aus der Verschiedenartigkeit und Zusammenhanglosigkeit der Botschaft ergibt. Wir wollen nichts erzwingen, sondern überzeugen; wir glauben nicht an Winkelzüge, sondern an klare Abkommen.

Der zweite Problemkreis betrifft die Reform der WTO. Kann man gleichzeitig die Struktur und die Themen der Agenda reformieren? Wie und wo kann man das tun? Hängt das vielleicht auch mit der Krise der anderen internationalen Organisationen zusammen, angefangen bei denen von Bretton Woods, die ihre Aufgabe nicht wahrnehmen, und denen in anderen Bereichen - wie Beschäftigung, Umwelt und selbst die Landwirtschaft -, die eine Überfrachtung der Agenda der WTO bewirken? Wahrscheinlich ist die WTO genauso in Bedrängnis wie jemand, der Gefahr läuft, so dick wie der Frosch in der Fabel von Äsop zu werden, sowohl aufgrund der Anzahl der Mitglieder - nämlich 148 - als auch aufgrund der ausufernden Agenda, und dies auch angesichts der Unbeweglichkeit anderer internationaler Organisationen bei Themen, die sie besonders betreffen und die unter ihre Zuständigkeit fallen. Ich stelle mir und Ihnen die Frage, ob es nicht vielleicht angebracht wäre, die im Jahr 2001 von der Kommission auf den Weg gebrachte Initiative zur Schaffung einer entsprechenden Arbeitsgruppe betreffend die Reform und Transparenz der Welthandelsorganisation aufzugreifen, um die möglichen institutionellen Lösungen für die WTO gründlich zu erforschen.

Der dritte Problemkreis schließlich betrifft die Frage, ob wir in gewissem Maße unsere Handelspolitik neu positionieren müssen. Es ist kein Zufall, dass der persönliche Beauftragte von Präsident Bush, Robert Zoellick, wenige Minuten nach dem Fehlschlagen von Cancún erklärt hat, die Vereinigten Staaten würden die Schaffung der FTAA - der Amerikanischen Freihandelszone - und auf jeden Fall die bilateralen Vereinbarungen beschleunigt vorantreiben. Diese großen Kontinente sind durch sehr enge bilaterale Abkommen verbunden. Europa muss, ohne den Grundsatz des Multilateralismus zu untergraben, die Initiative ergreifen und aktiver werden, angefangen bei der Realisierung des EU-MERCOSUR-Abkommens, zu dem, wie wir den Kommissionsmitgliedern bescheinigen müssen, eine intensive Verhandlungstätigkeit stattgefunden hat und das nun zu einem sofortigen, erfolgreichen Abschluss gebracht werden muss. Das EUROMED-Abkommen von Barcelona muss sicher auch vollständig umgesetzt werden. Dies sind bilaterale Abkommen, welche die multilateralen Vereinbarungen, die gleichwohl unser vorrangiges Ziel bleiben müssen, nicht in Abrede stellen, sondern stärken und vorbereiten. Brasilien hat - wenn auch momentan lediglich für das Agrardossier - zusammen mit anderen durch die Schaffung der G-21 geschickt die Führung des Südens übernommen. Es handelt sich um eine anerkannte, demokratische Führung nach europäischen Gepflogenheiten. Geben wir ihr Zuversicht, indem wir die historischen, wirtschaftlichen und kommerziellen Bindungen mit ganz Lateinamerika verstärken; versuchen wir, auch dieses Ziel auf die Agenda des nächsten Jahres zu setzen.

Gestatten Sie mir abschließend, nach dieser eingehenden Analyse der Verhandlungsfragen, mit Ihnen etwas zu teilen, das uns als Europäer unterscheidet. Als das Scheitern des Gipfels bekannt wurde, stellte mir ein Journalist von einer renommierten italienischen Zeitung direkt in Cancún eine spontane, vielleicht zu freimütige Frage. Er fragte mich damals während der Pressekonferenz, ob es vielleicht falsch von uns war, das Arzneimittelproblem vor Cancún zu lösen, womit er zu verstehen gab, dass, wäre es während des Gipfels noch Verhandlungsthema gewesen, wir mehr Einfluss, mehr Verhandlungsmacht besessen hätten. Ich habe ihm prompt geantwortet, wobei ich, wie ich glaube, die Werte unseres Europa interpretiert habe: 'Wenn wir die Europäische Union, die Pioniere bei der Anerkennung der Bürgerrechte und der Würde der menschlichen Person sind, so deswegen, weil wir daran glauben, dass der höchste Wert, das Leben, Vorrang vor Verhandlungserwägungen hat'. Wenn Cancún zu etwas nütze war, dann nämlich gerade dazu, viele Länder vielleicht gezwungen zu haben, die Hindernisse für das Abkommen am Vorabend der Ministerkonferenz auszuräumen. Darauf zumindest können wir stolz sein. Herr Präsident, gewöhnlich spricht man bei Handelsverhandlungen von einem 'Gewinnspiel', bei dem die Gewinne der Teilnehmer im Erfolgsfall höher sind als die von ihnen akzeptierten Kosten. Doch was im Falle des Erfolgs gilt, kehrt sich im Falle der Niederlage um. Ebenso wie die Mitglieder der Welthandelsorganisation im Erfolgsfalle in Cancún alle gewonnen hätten, bedeutet das Scheitern dieser Ministerkonferenz, dass wir alle verloren haben. Soweit kurz gefasst die Einschätzung der Europäischen Kommission, die für die Union verhandelt hat. Weil wir als Verhandlungsführer Ihnen und dem Ministerrat gegenüber verantwortlich sind, möchten mein Kollege Franz Fischler und ich Ihnen heute Nachmittag erläutern, wie die Kommission die von uns eingenommenen Positionen in den Diskussionen einschätzt und welche Schlussfolgerungen wir zumindest im derzeitigen Stadium unserer Überlegungen aus diesem Ereignis ziehen.

Worum ging es in Cancún? Vor unserer Abreise hatten wir es Ihnen gesagt: die Bewältigung des halben Weges bei der Umsetzung des Ende 2001 in Doha angenommenen Verhandlungsprogramms. Wenn uns das nicht gelungen ist, so einfach deshalb, weil die Entfernungen zwischen den Verhandlungspositionen nicht ausreichend reduziert werden konnten. Das ist eine Binsenweisheit.

Wir hätten die Hälfte des Weges zurücklegen sollen und haben kaum ein Drittel geschafft. Warum? Nicht wegen einer ungenügenden Vorbereitung, wie es in Seattle der Fall war, sondern weil die Dynamik der Verhandlung weder vor Cancún noch in Cancún in Gang gekommen ist. Diese Dynamik ermöglicht es, die Unterschiede abzubauen, indem sie schrittweise die Perspektive eines positiven Ausgangs herstellt. Sie bewirkt, dass immer mehr Delegationen ein stärkeres Interesse am Erfolg als am Scheitern haben. Wir, die wir am Verhandlungstisch der WTO sitzen, wissen alle, dass jeder von uns eine äußerst präzise Apothekerwaage besitzt, die so präzise ist, dass sie sich durch die geringste Belastung der Waagschale aus dem Gleichgewicht bringen lässt. Und das Spiel dieser Gewichte ist die Ursache für das Scheitern von Cancún.

Wer ist nun schuld? Um nicht dem Sprichwort Recht zu geben, das sagt, dass der Erfolg viele Väter hat und dass die Niederlagen im Allgemeinen Waisen sind, gebe ich folgende Antwort auf diese schwierige Frage: Wir sind alle schuld, oder genauer gesagt schuld ist die Art und Weise, in der alle anwesenden Verhandlungsführer glaubten, ihr Mandat am besten erfüllen zu können.

Lassen Sie mich diese abstrakte Feststellung damit illustrieren, dass ich kurz die Positionen der vier sichtbarsten Akteure in Cancún skizziere: der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten, der G21 sowie der Gruppe Afrikas und der am wenigsten entwickelten Länder. Die Europäische Union forderte mit Nachdruck einen Erfolg des Programms von Doha, also einen Erfolg in Cancún, was, wie jedermann weiß, keine sehr komfortable taktische Position ist, sofern es darum geht, gegenseitig Konzessionen zu machen oder Regeln aufzustellen, auf die wir Europäer Wert legen. Und wir haben tatsächlich teuer bezahlt. Wir haben in Doha bezahlt, indem wir es widerstrebend akzeptierten, nicht über die Verbindungen zwischen den grundlegenden Sozialklauseln und den Handelsregeln zu verhandeln, und indem wir unsere Umweltambitionen zurückschraubten. Wir haben in der Zeit zwischen Doha und Cancún bezahlt, indem wir unsere Positionen in Fragen der Investitionen, des Wettbewerbs, der Handelserleichterungen und des öffentlichen Beschaffungswesens abmilderten. Wir haben seit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik bezahlt, indem wir zugunsten der Entwicklungsländer zusätzliche multilaterale Disziplinen für unsere Agrarförderung sowie eine zusätzliche Öffnung unseres Agrarmarktes akzeptierten, was es uns ermöglichte, die USA auf den gleichen Weg zu bringen. Ganz zu schweigen vom Zugang zu Arzneimitteln, wo wir unsere Pharmaindustrie von der Dringlichkeit von Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Patentrechts überzeugen mussten, die glücklicherweise bestehen bleiben, da sie Gegenstand separater Verhandlungen waren.

Aber Konzessionen haben auch ihre Grenzen. Mit Zustimmung des Rates, der Mitgliedstaaten und Ihrer Delegierten vor Ort haben wir diese Grenzen in Cancún in zwei Punkten des Programms ein Stück zurückgenommen: in der Frage der Investitionen und des Wettbewerbs. Da es jedoch keine nennenswerte Bewegung seitens der anderen Akteure gab, hat der Präsident der Konferenz das Scheitern festgestellt, ohne dass die Verhandlungen zu der langen Liste der auf dem Tisch verbliebenen Themen wirklich begonnen hatten.

Kommen wir nun zu den Vereinigten Staaten, die auch ein wachsames Auge auf ihre Apothekerwaage haben. Nach meinem Gefühl hat die Entfernung von einem zusätzlichen Zugang zum Agrar- und Industriemarkt im Sinne ihrer ursprünglichen Ambitionen, die sehr hochgesteckt waren, ein ohnehin wackliges Gleichgewicht ins Wanken gebracht. Was jedoch den Ausschlag der Waage in die falsche Richtung bewirkt hat, ist die Perspektive einer separaten Verhandlung über ein politisch höchst sensibles Produkt, die Baumwolle. Nach meinem Dafürhalten hätten sie es akzeptiert, der Forderung der vier afrikanischen Länder nachzukommen, die sich durch das amerikanische Fördersystem eindeutig geschädigt fühlen, wenn Verpflichtungen zur Reduzierung dieser Förderung in den Agrarverhandlungen zur Sprache gekommen wären. Der Verhandlungsprozess wurde leider gestoppt, bevor er bei diesem Punkt der Tagesordnung angelangt war.

Die so genannte Gruppe der 21, zu der insbesondere Brasilien, Indien, China, Südafrika, Mexiko und zwölf lateinamerikanische Länder gehörten, entstammt meiner Meinung nach einer Mischehe zwischen einem politischen Vater und einer landwirtschaftlichen Mutter. Der politische Vater ist der Wille, angesichts eines angeblichen amerikanisch-europäischen Duopols in der WTO der Stimme der Entwicklungsländer Gehör zu verschaffen. Das ist ein seltsamer Duopol, wenn man bedenkt, welcher Unterschied sehr lange Zeit zwischen den Positionen der USA und Europas in Fragen wie dem Zugang zu Arzneimitteln, den Singapur-Themen, den geografischen Angaben oder den Konsequenzen, die man in der WTO aus dem Artenschutzübereinkommen ziehen muss, der Reform des Streitbeilegungsmechanismus oder dem Zugang zum Agrarmarkt bestanden hat. Ich will diese lange Liste nicht weiterführen.

Der politische Vater der G21 dachte also wahrscheinlich in Größenordnungen, die über die der Welthandelsorganisation hinausgingen. Ich glaube, in dieser Koalition kam der Wille der großen Schwellenländer zum Ausdruck, sich stärker in die internationalen Debatten einzubringen. In der UNO in der Irakfrage ist ihnen dies nicht gelungen. In Cancún im Zusammenhang mit dem Handel ist es ihnen nun gelungen.

Aber die landwirtschaftliche Mutter der G21 war natürlich auch präsent, und unbestritten sind, gemessen am Maßstab der WTO, die USA und Europa die größten Zahler von Agrarförderungen. Allerdings gibt es da eine Grenze, über die, nachdem die Diskussion abgebrochen worden war, nicht beraten werden konnte: der Unterschied zwischen Agrarförderungen, die den Handel beeinträchtigen, und solchen, die diesen nicht beeinträchtigen. Dabei handelt es sich um eine Grenze, die für die gemeinsame Agrarpolitik der Zukunft wesentlich ist.

Ebenfalls zugegen bei der Geburt der G21 war ein zollpolitisch sehr gewichtiger industrieller Onkel, der auf Exporteure recht frustrierend wirkt und wahrlich nicht gewillt ist, von seiner Größe etwas abzugeben. Für die G21 hat also aus meiner Sicht das politische Ergebnis der Bekräftigung ihrer Existenz in Verbindung mit ihren defensiven Anliegen, die, da sie merkantiler Art sind, bei der WTO nicht weniger legitim sind, letztlich schwerer gewogen als die Perspektiven eines doch immerhin beachtlichen Erfolges im landwirtschaftlichen Bereich.

Zum Abschluss dieses kurzen Überblicks möchte ich noch auf unsere Freunde aus den am wenigsten entwickelten Ländern in Afrika zu sprechen kommen. Unserer Auffassung nach wogen die Nachteile der Erosion ihrer Handelspräferenzen auf unseren Märkten, zu der es im Falle des Absenkens unserer noch verbliebenen multilateralen Schutzmechanismen unbestreitbar kommt, schwerer als die in Reichweite gerückten Vorteile in anderen Bereichen. Das erklärt, warum der vom Präsidenten der Konferenz vorgeschlagene Kompromiss abgelehnt wurde, der darin bestand, von den so genannten Singapur-Themen nur die beizubehalten, die die Transparenz der Handelsgeschäfte und des öffentlichen Beschaffungswesens betrafen. Vergessen wir nicht, dass diese Ablehnung von Korea verurteilt wurde, das Investitionen und Wettbewerb in den Verhandlungen beibehalten wollte, wahrscheinlich um die für Korea und Japan noch schwerer als für andere zu verkraftenden Agrarkonzessionen zu kompensieren.

Mit diesem kurzen Überblick über die wichtigsten Positionen glaube ich nachgewiesen zu haben, dass es übertrieben und sogar unrichtig wäre, das Scheitern von Cancún mit einem plötzlichen Nord-Süd-Bruch in der WTO begründen zu wollen. Es gab in Cancún nicht einen Norden und einen Süden in Konfrontation, sondern mehrere Norden und mehrere Süden, die aneinander vorbeigingen, ohne aufeinander zuzugehen.

Bevor ich zu den Schlussfolgerungen komme, die wir im Augenblick aus dieser Niederlage für uns alle ziehen, möchte ich Ihnen nochmals sagen, dass die Europäische Union in Cancún nach bestem Wissen und Gewissen verhandelt hat und über die Konzessionen hinaus, die wir bereits auf den Tisch gelegt haben, weitere Zugeständnisse gemacht hat. Man mag uns unsere Gutgläubigkeit vorwerfen, doch das ist eine Frage des Images der Europäischen Union, in der weder Franz Fischler noch ich zu Abstrichen bereit sind. Man mag uns auch vorwerfen, wie ich gelesen und gehört habe, dass wir uns zu langsam bewegt hätten. Aber zu langsam in Bezug auf wen und in Bezug auf was? In Bezug auf die totale Unbeweglichkeit der anderen wichtigen Teilnehmer, von denen sich keiner auch nur einen Fußbreit bewegt hat? Ich würde diese Kritik gern akzeptieren, wenn der Diskussionsprozess zu einem bestimmten Zeitpunkt an Tempo zugelegt hätte. Ich glaube es gibt genug Zeugen, die bestätigen können, dass das nicht der Fall war.

Der Schock war beträchtlich, das wollen wir nicht verhehlen. Wie bei jedem politischen Schock - und Cancún ist ein politischer Schock -, müssen wir auf das Wesentliche zurückkommen und uns einige Fragen zur internationalen Handelspolitik der Union stellen, um zu überprüfen ob der Sockel, auf dem wir sie seit Jahrzehnten errichtet haben, unverändert bleiben soll oder nicht.

Erste Frage: Halten wir als Bezugspunkt an diesem dynamischen Gleichgewicht zwischen der Marktöffnung und der Festlegung von Regeln, ohne die diese Öffnung weder real wäre noch unseren Werten entspräche, fest? Diese Frage muss man sich stellen, denn am WTO-Verhandlungstisch wird der Appetit auf Marktöffnung gefährlich selektiv. Der Modernisierung der bestehenden Regeln oder der Verabschiedung neuer Regeln in den Bereichen, die uns am Herzen liegen, wie dem Umweltsektor, steht die Heterogenität der politischen Orientierungen als die Kehrseite der zunehmenden Teilnahme der Nationen am internationalen Handel entgegen.

Die zweite Frage ist die, die durch den Ratsvorsitz gestellt wurde: Halten wir an diesen Prioritäten der Multilateralität fest, die das Markenzeichen der Außenpolitiken der Union ist? Wird diese Präferenz von unseren Partnern geteilt? Sind wir, falls dem nicht so ist, stark genug, um sie umzustimmen? Bleiben die bilateralen oder regionalen Abkommen eine Ergänzung zum Fortschritt der multilateralen Disziplinen oder müssen sie an ihre Stelle treten, falls die Unbeweglichkeit ein solches Maß erreicht, dass es dem WTO-Streitbeilegungsmechanismus überlassen würde, Regeln zu interpretieren, die zwangsläufig unvollständig sind, und längerfristig an die Stelle des internationalen Gesetzgebers in Gestalt der Ministerkonferenz, der heute die 148 Mitgliedstaaten angehören, zu treten?

Dritte Frage: Wie soll künftig mit unseren Systemen der Handelspräferenzen verfahren werden, die die Europäische Union weitgehend zugunsten der Entwicklungsländer geschaffen hat, wobei sie um eine Differenzierung bemüht ist, die darin besteht, den Nutzen auf diejenigen zu konzentrieren, die am meisten darauf angewiesen sind?

Die vierte und letzte Frage: Sind die Welthandelsorganisation, ihre Grundsätze und ihre Organisationsform in der Welt von heute noch zeitgemäß? Ist ihr Grundsatz, der in der Gleichheit der Rechte und Pflichten der Mitglieder besteht, abgemildert durch eine spezielle und differenzierte Behandlung aufgrund des asymmetrischen Schutzniveaus, das nach wie vor zwischen Nord und Süd besteht, noch angemessen? Ist ihre Organisation noch angemessen, wenn es doch immer schwieriger wird, einen Konsens zwischen einer ständig steigenden Zahl von Mitgliedern zu erreichen, zu Fragen, die zwar technischer Natur sind, aber gewaltige politische Konsequenzen haben, da sie künftig das Leben von Milliarden Frauen und Männern unmittelbar oder mittelfristig betreffen werden?

Das sind, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Fragen, mit denen wir uns gemeinsam beschäftigen müssen, bevor wir, falls notwendig, auf die eher taktischen oder operationellen Bedingungen zu sprechen kommen, bevor wir neue Kompromisse entwerfen, die unerlässlich sind, wenn unserer Priorität treu bleiben wollen, der Beherrschung der Globalisierung, um sie gerechter und fairer zu gestalten.

Die Europäische Kommission zählt auf Ihre Unterstützung und die des Ministerrates, um die richtigen Antworten auf diese Fragen zu finden. Sie zählt auf Sie alle und natürlich in erster Linie auf Ihre Vertreter in Cancún, die heute hier anwesend sind und mit denen wir Hand in Hand gearbeitet haben.

. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident des Rates, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Pascal Lamy und ich sind uns völlig einig in der Beurteilung. Leider war Cancún ein Fehlschlag. Dieser Fehlschlag schadet uns allen und ist natürlich auch ein Rückschlag für die gesamte Doha-Entwicklungsagenda.

Die Auffassung, dass die Agrarpolitik in den Industrieländern letztendlich verantwortlich für das Scheitern war, ist falsch. Die Verhandlungsparteien sind nicht einmal dazu gekommen, dieses Thema in einer abschließenden Runde der Verhandlungen anzusprechen. In den Monaten vor Cancún wurde ein großer Teil der Verantwortung für eine erfolgreiche Verhandlungsrunde in Cancún der EU zugeschrieben. Zunächst wurde uns gesagt, wir hätten unsere Gemeinsame Agrarpolitik zu reformieren, um einen Erfolg der Verhandlungen zu ermöglichen. Das haben wir getan, und wir haben international sogar sehr viel Applaus dafür bekommen. Danach wurde uns gesagt, dass die Gespräche scheitern würden, wenn wir unsere Differenzen mit den Amerikanern nicht beilegen würden. So haben wir im August ein Kompromisspapier mit den USA erstellt, das eine solide Verhandlungsstruktur für einen Erfolg der Verhandlungen geschaffen hat.

Unter dem Strich gehören wir alle zu den Verlierern des Scheiterns der Gespräche, und schlussendlich sind die Entwicklungsländer wahrscheinlich die Nettoverlierer bei den landwirtschaftlichen Verhandlungen. Das trifft besonders auf die G21-Länder zu, die sich am stärksten gegen den Ansatz gestellt hatten, der von Herrn Pérez del Castillo vorgeschlagen wurde.

Das in Cancún angebotene Paket hätte es den Entwicklungsländern ermöglicht, ihre Wirtschaften besser in das Welthandelssystem zu integrieren und so auch von den Vorteilen des Welthandelssystems entsprechend zu profitieren. Warum sage ich das? Weil das Paket, das in Cancún angeboten wurde, zu einer sinnvollen Weiterführung der Reform des Agrarhandelssystems geführt hätte. Insbesondere, und das war eines der Hauptziele der Entwicklungsländer in den Agrarverhandlungen, hätte es zu drastischen Kürzungen der wettbewerbsverzerrenden Zuschüsse, insbesondere in den Industrieländern, geführt. Unter anderem hätten die USA ihre Landwirtschaftspolitik reformieren müssen. Was wurde genau angeboten? Im Bereich der internen Stützungen wären die am meisten handelsverzerrenden Maßnahmen, die so genannte Amber Box und die De-Minimis-Zahlungen, drastisch verringert worden.

Die Blue Box wäre gedeckelt worden. Gleichzeitig war eine besondere Präferenzbehandlung der Entwicklungsländer vorgesehen, und diesen wären die Input-Beihilfen weiterhin zugelassen worden. Im Bereich des Ausfuhrwettbewerbs waren für die Ausfuhrsubventionen, die staatlich finanzierten Ausfuhrkredite und die als Lebensmittelhilfe getarnten Überschussverwertungen drastische Kürzungen und Disziplinen vorgeschlagen. Für eine Liste von Erzeugnissen, die für die Entwicklungsländer von besonderem Interesse sind, wurde zum ersten Mal das völlige Abschaffen aller Exportförderungsformen in Aussicht gestellt.

Dies ist jedoch bei Weitem noch nicht alles. Ein Erfolg in Cancún hätte zu einer weiteren wesentlichen Liberalisierung des Handels geführt. Abgesehen von ihren im Interesse aller liegenden Vorschläge zum Marktzugang hatte die Europäische Union im Sinne der Entwicklungsorientierung der Doha-Entwicklungsagenda einige weitreichende spezifische Vorschläge für diese Staaten gemacht. Bei ihrer Ankunft in Cancún hatte die Europäische Union bereits ihre Unterstützung für die Entwicklungsländer und die Entwicklungsagenda bewiesen. Zusammengefasst hatten unsere Zugeständnisse an die Entwicklungsländer dazu beigetragen, dass die Europäische Union heute der bei weitem wichtigste Importeur von Agrarerzeugnissen aus Entwicklungsländern geworden ist.

Im vorigen Jahr haben wir Agrarerzeugnisse im Wert von 35 Mrd. Euro aus den Entwicklungsländern eingeführt, was mehr ist, als die Einfuhren der wichtigsten Industriestaaten zusammen. Wir hatten die 'Alles außer Waffen'-Vereinbarung angenommen, die den EU-Markt unilateral für die 49 ärmsten Länder der Welt öffnet, ohne im Gegenzug politische oder wirtschaftliche Zugeständnisse zu fordern. Wir haben vorgeschlagen, dass dieses Zugeständnis auf unsere Partner unter den Industrieländern und den fortgeschrittenen Entwicklungsländern ausgeweitet werden sollte. Wir haben vorgeschlagen, dass die Industrieländer gewährleisten sollten, dass zumindest 50 % der Agrargesamteinfuhren aus den Entwicklungsländern zollfrei eingeführt werden können. Es gab noch eine Reihe anderer Angebote, etwa die Zolleskalation wäre behandelt worden, und die Entwicklungsländer hätten eine spezielle Schutzklausel und gesonderte Regelungen für ihre speziellen Erzeugnisse erhalten.

Im Text des Vorsitzes wurden schließlich andere Themen, wie etwa die nichthandelsbezogenen Anliegen für weitere Verhandlungen offen gelassen und eine Verlängerung der Friedensklausel vorgeschlagen. Was die Zukunft betrifft, bin ich der Meinung, dass wir unseren ehrgeizigen Weg weitergehen müssen, dass wir aber auch sorgfältig jeden Schritt auf diesem weiteren Weg beurteilen, analysieren und planen müssen. Wir müssen uns in den nächsten Monaten weiterhin für einen konstruktiven Dialog einsetzen. Wir müssen auch in den kommenden Monaten eine zentrale Rolle spielen, aber letztendlich wird der Erfolg von allen WTO-Mitgliedern abhängen und auch von der Bereitwilligkeit, sich auf eine Position in der Mitte zuzubewegen. Dies wird sicherlich den politischen Willen und ein Entgegenkommen von allen erfordern, nicht nur von den Industriestaaten, sondern auch von den Entwicklungsländern. Herr Präsident, meine Herren Kommissare, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PPE-DE-Fraktion ist über das Ergebnis von Cancún zutiefst enttäuscht. Wir waren vor Ort und haben die Gespräche zwischen einigen Hauptakteuren, zu denen die Vereinigten Staaten, die Europäische Union, die G-21 und die AKP-Länder gehörten, verfolgt. Wir haben die Agrarverhandlungen verfolgt, bei denen die Europäische Union Zugeständnisse gemacht hat - letztendlich ohne eine entsprechende Gegenleistung. Das halte ich für ein äußerst schlechtes Omen. Wir stellen fest, dass sich die Weltwirtschaft nur zögernd erholt. Die Arbeitsweise der multilateralen Organisationen wird zunehmend fragwürdiger, und die Leidtragenden dabei sind im Grunde die am wenigsten entwickelten Länder. Es besteht also keinerlei Anlass, den Ausgang der Konferenz von Cancún zu bejubeln. Damit erhebt sich die Frage, auf die das Kommissionsmitglied und der Ratspräsident bereits eingegangen sind, nämlich: Woran ist Cancún gescheitert und wie lautet die weitere Marschroute?

Zunächst möchte ich im Namen der PPE-DE-Fraktion den beiden Kommissionsmitgliedern und dem Ratspräsidenten danken und - so seltsam dies auch klingen mag - sie zu ihrem außerordentlichen Einsatz beglückwünschen. Der Fehlschlag ist gewiss nicht ihre Schuld, und meine Fraktion wehrt sich nachdrücklich gegen, auch in diesem Haus vernehmbare, Stimmen, wonach die Europäische Union und insbesondere unsere Kommissionsmitglieder für das Scheitern der Konferenz verantwortlich sind. Im Gegenteil, ich würde sagen, die Schuld liegt überhaupt nicht bei ihnen. Ich möchte mich bei dem Ratspräsidenten auch herzlich für seine Aufgeschlossenheit und seine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament bedanken.

Wir müssen allerdings noch einige Punkte, die es zu bewerten gilt, miteinander durchgehen. Erstens die Frage, ob der Standpunkt der EU und die Verhandlungsergebnisse der EU für die verschiedenen Delegationen hinreichend klar waren. In den Wandelgängen sind wir vielen, unter anderem Parlamentariern und Ministern, begegnet, bei denen wir den Eindruck hatten, dass sie unzureichend über die Position der Europäischen Union im Agrarbereich informiert waren. Häufig war ihnen auch nicht hinlänglich bekannt, was die Europäische Union genau zu bieten hatte. Wir stellen uns deshalb die Frage, ob die Botschafter der EU-Länder und unsere eigenen Botschafter im Vorfeld der Konferenz nicht größere Anstrengungen hätten unternehmen können, und ob denn der Rat und die anwesenden Minister diesbezüglich alle Register gezogen haben. Herr Ratspräsident, Sie werden sich sicherlich daran erinnern, dass wir Sie bei einem Treffen mit Ihnen selbst nachdrücklich darum ersucht hatten, offensiver vorzugehen.

Nun zur G-21. Wie viele bereits bemerkt haben, und wie sich auch jetzt wieder herausstellte, hat eigentlich mit Recht insbesondere Brasilien in der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Position im Sicherheitsrat beansprucht. Damit ist natürlich klar geworden, dass die Motive, die dahinter steckten, mehr geopolitischer als sonstiger Art sind. Die Interessen der am wenigsten entwickelten Länder sind dadurch jedoch erheblich geschädigt worden. Die G-21 trägt deshalb meiner Meinung nach eine immense Eigenverantwortung. Meine Fraktion hat sich ferner über das Verhalten einiger - von der EU leider auch noch subventionierter - NRO im Zusammenhang mit ihrer unseres Erachtens nicht sehr konstruktiven Rolle im Rahmen der WTO ein wenig erstaunt gezeigt. Vielleicht sollten wir noch einmal mit ihnen darüber sprechen.

Bei einer Bewertung schließlich muss selbstredend auch die Arbeitsweise der WTO selbst beurteilt werden. Was ist zu tun? Die Spielregeln müssen erweitert werden. Ferner gilt es meiner Meinung nach zu prüfen, ob unsere Botschafter in Genf stärker angespornt werden müssen. Die für Anfang nächsten Jahres vorgesehene Ministerkonferenz muss effektiver vorbereitet werden. Beim GATS müssen wir schneller vorankommen, aber wir werden als Parlament auch mehr tun können, und in diesem Sinne stellt der Entschließungsantrag gleichermaßen eine Aufforderung dar. Den Herren Kommissaren möchte ich Folgendes sagen: Wir werden an einem multilateralen Ansatz festhalten, denn wir haben keine andere Wahl. Bilaterale Beziehungen führen nur dazu, dass die Schwächsten die Leidtragenden sind. Des Weiteren muss sehr sorgfältig überlegt werden, ob und wann wir wieder Zugeständnisse machen werden, denn wenn wir dafür keine Gegenleistung erhalten, verhandeln wir damit meiner Meinung nach auf einer virtuellen Ebene, und das ist den Interessen der Europäischen Union nicht dienlich.

Herr Präsident! Herr Kommissar Lamy hat uns gefragt, ob wir nach dem Scheitern von Cancún einen multilateralen oder bilateralen Ansatz anstreben. Nach der Empfehlung der PSE-Fraktion und des Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments werden wir in erster Linie multilateral vorgehen, denn in einer global village geht es um die Entscheidung zwischen internationalen Regeln zur Korrektur der Ungleichgewichte im Welthandelssystem oder um Regulierungen à la carte, bei denen das Recht des Stärksten Vorrang hat. Das Recht des Stärksten lässt keinen Spielraum für eine sozial- und umweltverträgliche Landwirtschaft. Es lässt keinen Spielraum für die Weiterentwicklung Afrikas, dessen Anteil am Welthandel nur 2 % beträgt. Es bietet keinen Schutz gegen den unfairen Wettbewerb durch staatliche Subventionen in Südkorea oder gegen auf der Grundlage von Sklaverei oder Kinderarbeit hergestellte Produkte, die beispielsweise aus China nach Europa importiert werden.

Die Globalisierung bietet zwar Chancen, ruft jedoch bei unseren Bürgern auch - mit Recht - Besorgnisse über die Zukunft ihrer Arbeitsplätze hervor. Deshalb brauchen wir internationale Schutzregeln. Nicht alles kann oder muss über die WTO erfolgen. Vieles kann über andere multilaterale Organisationen, wie der UNDP und der IAO, aber auch durch den Schutz der Menschenrechte und des Organisationsrechts für unabhängige Gewerkschaften erreicht werden. Zuerst aber muss die WTO reformiert werden. Ihre Arbeitsmethode muss rationalisiert, beschleunigt und demokratischer gestaltet werden. Auf praktischer Ebene muss sie enger mit der UNDP und der IAO zusammenarbeiten.

In Cancún haben wir politisch die Geburt einer neuen Weltordnung als Antwort auf den Irak und die unilaterale Machtpolitik von George Bush erlebt. Die politische Debatte und Zusammenarbeit mit der G-21 und dem neuen Bündnis ist für Europa von enormer geopolitischer Bedeutung. Von der Europäischen Kommission und dem Rat müssen dazu neue Initiativen ergriffen werden. Wir können es uns nicht leisten, abzuwarten, denn die USA gehen ihren unilateralen Weg. Europa muss auf der Grundlage seiner sozialen Werte um Bündnisse mit den Entwicklungsländern bemüht sein. Gemeinsam können wir die Initiative für eine Neugestaltung der WTO ergreifen und Vorschläge dazu unterbreiten. Gleichzeitig müssen wir unsere eigenen agrarpolitischen Reformen überzeugend fortsetzen und die Vereinigten Staaten weiterhin dazu drängen, es uns gleich zu tun. Ich spreche mich also dafür aus, auf politischer Ebene kurzfristig bewusst in Allianzen mit den Entwicklungsländern zu investieren und zu vermeiden, dass die Vereinigten Staaten und Europa in ein Hosenbein gesteckt werden, denn dann werden wir straucheln, so wie wir in Cancún gescheitert sind. Um die neue internationale Koalition der fair traders zu begründen, bedarf es vertrauensbildender Maßnahmen.

Europäische Exportsubventionen für Produkte, die für die Entwicklungsländer eine gefährliche Konkurrenz bedeuten, sind abzuschaffen. Das gilt nicht nur für Baumwolle und Zucker, sondern auch für Getreide und Fleisch. Allerdings muss dies direkt an die Förderung einer multifunktionalen Landwirtschaft gekoppelt werden. Ferner müssen der Know-how-Transfer und der Ausbau der Produktionskapazität in den Entwicklungsländern finanziell stärker unterstützt sowie Prioritäten bei den politischen Kontakten und Diskussionen mit dem neuen Bündnis gesetzt werden. Bei den Verhandlungen mit den Entwicklungsländern müssen Themen wie Sozialdumping, Kinderarbeit und Sklaverei wieder auf den Tisch gebracht werden. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch China besteht bei ihnen heute dazu eine größere Bereitschaft. Kurzum, wir müssen neue Initiativen ergreifen, um die Entwicklungsrunde auf neuen Wegen wieder back on track zu bekommen.

Herr Präsident, bezüglich der Singapur-Fragen möchte ich Sie bitten zu prüfen, ob zusätzlich zu der intensiven technischen Vorbereitung von Cancún, die perfekt war, nicht eine neue Initiative ergriffen werden sollte, damit diese Themen nicht mehr unter dem Zwang der Verhandlungen stehen, um somit einen größeren Freiraum für eine politische Debatte mit den Entwicklungsländern über die Vor- und Nachteile zu schaffen. Auch sie wissen nämlich, dass Transparenz und Regeln für sie notwendig sind, da andernfalls die großen Handelsblöcke, wie die USA und China, Druck auf sie ausüben werden.

Trotz aller Enttäuschung über das Scheitern von Cancún, und obwohl ich hier zu politischen Investitionen in diese neue globale Koalition der fair traders auffordere, muss jedoch auch nachdrücklich als großartiges Ergebnis der Doha-Runde das Abkommen über billige Arzneimittel für AIDS-, Tuberkulose- und Malaria-Patienten in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie die Tatsache, dass sich Europa dafür eingesetzt hat, genannt werden.

Wir danken Ihnen, Herr Kommissar Lamy, für Ihre konstruktive und enge Zusammenarbeit mit uns. Sie haben sich bei den in Ihre eigene Verantwortung fallenden Themen, bei denen wir gelegentlich aneinander geraten sind, beispielsweise den Singapur-Fragen, als ein wahrer Demokrat verhalten, ebenso wie Ihr Kolleg, Kommissar Fischler.

Herr Präsident, meine Herren Kommissare, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die allgemeine Enttäuschung über den Misserfolg der WTO-Verhandlungen in Cancún ist offenkundig, und auch nach Ansicht der ELDR-Fraktion bedeutet dieses negative Ergebnis eine verpasste Chance. Gleichwohl teile ich im Namen der Liberalen Ihren Standpunkt, dass trotz dieses Scheiterns ein neuer Anlauf bei den multilateralen Verhandlungen gemacht werden muss, um den Handel zu liberalisieren. Das Festhalten am Bilateralismus bringt uns nicht weiter. Ferner unterstütze ich Ihre Vorschläge für eine Reform der WTO. Organisation, Struktur und Mandat des Sekretariats in Genf sind zweifellos nicht dafür gerüstet, die Verhandlungen effektiv vorzubereiten und ihren einwandfreien Verlauf sicherzustellen. Sodann erhebt sich die Frage, weshalb die Verhandlungen in Cancún gescheitert sind. Hier in diesem Hause wurden mehrfach die Singapur-Themen dafür verantwortlich gemacht. Die EU soll sich anscheinend bei den Verhandlungen sogar inflexibel gezeigt haben, und deshalb sei alles schief gelaufen. Hier handelt es sich meiner Meinung nach um ein schweres Missverständnis, und im Namen meiner Fraktion schließe ich mich den Ausführungen von Herrn van Velzen an, der die Arbeit unserer Kommissare ebenfalls gelobt hat.

Als Delegationsmitglied habe ich daran Anstoß genommen, dass die Landwirtschaft das beherrschende Thema während der ganzen Woche war und in verschiedenen Ländern außerhalb Europas äußerst minimale Kenntnisse über unsere Agrarpolitik bestehen. Die Verhandlungen über die Singapur-Fragen und den Dienstleistungshandel wurden erst in letzter Minute eröffnet, und schon einen halben Tag später war die Konferenz gescheitert. Es ist übrigens bedauerlich, dass die Entwicklungsländer nicht zu Verhandlungen über diese Themen bereit waren, sind doch gerade sie die Nutznießer eines positiven Investitionsklimas, niedrigerer Einfuhrzölle sowie transparenter Rechtsvorschriften. Sie würden von trade facilitation profitieren. 80 % aller Einfuhrabgaben werden nämlich von den Entwicklungsländern zusammen gezahlt. Ein Lichtblick für mich in Cancún war der Erfolg der Parlamentarischen Konferenz, die von entscheidender Wichtigkeit ist, um der WTO demokratische Legitimität zu verleihen. Es ist uns gelungen, eine Schlusserklärung abzugeben, in der die Einrichtung eines parlamentarischen Pfeilers in der WTO gefordert wird. Das erscheint mir wichtig, denn wir dürfen die Demokratie nicht den NRO überlassen. Diese haben - zumindest einige von ihnen - in Cancún einmal mehr ihre fragwürdige Rolle dadurch demonstriert, dass sie nach dem Scheitern der Verhandlungen dies insgeheim begrüßt haben. Und dies obwohl die Entwicklungsländer die Verlierer waren! Ich möchte die Herren Kommissare Lamy und Fischler fragen, welchen ersten Schritt sie zur Neubelebung der multilateralen Verhandlungen unternehmen werden.

Herr Präsident, meine Herren Kommissare! Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die richtige Diagnose zu erstellen. Die Union hat sicherlich Fehler gemacht, aber ich werde darüber nicht in lautes Geschrei ausbrechen und ihr die Alleinschuld am Scheitern der Verhandlungen geben. Man kann und man muss über die Taktik diskutieren, aber in der Substanz trifft es zu, dass unsere Verhandlungsführer sich an das Mandat gehalten haben. Sie haben viele Zugeständnisse gemacht und in der Verhandlung zum Thema Investitionen und Wettbewerb einen Rückzieher gemacht. Weiter durfte man nicht gehen. Hingegen zwingen uns die Realitäten, darauf werde ich noch zurückkommen, unser Mandat grundlegend zu überdenken.

In Cancún gab es noch andere Protagonisten. So haben sich die Vereinigten Staaten hinter uns versteckt, während sie überhaupt nicht die Absicht hatten, sich zu engagieren. Indien und zahlreiche andere Länder haben sich für die Agenda von Doha überhaupt nicht interessiert, Brasilien ist zwar interessiert, vor allem zur Landwirtschaft, gab aber der Ausprägung seiner politischen Rolle den Vorrang.

Angesichts großer Herausforderungen kann eine falsche Diagnose sehr gefährlich für die Zukunft sein. Hüten wir uns vor dem inneren Druck, die gemeinsame Agrarpolitik aufzugeben. Eine gute Reform macht es erforderlich, den Weg in Richtung Abschaffung der Exportsubventionen zu beschreiten, sicherlich aber nicht der mittelfristigen Fördermaßnahmen. Hüten wir uns davor, die industriellen Probleme zu vernachlässigen. Bei der WTO geht es um die internationale Arbeitsteilung, was Massen von Arbeitsplätzen einschließt. Hüten wir uns vor einem gewissen Nord-Süd-Optimismus. Wie viele andere auch stelle ich fest, dass die Freihandels-Befürworter und die großen Agrarexporteure des Südens sich verbünden. Ich würde es auch als selbstmörderisch für die Beschäftigung in Europa ansehen, wenn man die Augen davor verschlösse, dass China, und morgen auch andere, mit großen komparativen Vorteilen auf den Plan treten.

Die zweite Frage: Was ist zu tun? Die vorgeschlagenen Überlegungen sind willkommen. Aber muss man gegenwärtig nicht auch an Initiativen in Richtung der Masse von schwachen Ländern denken, die wirklich jetzt Ergebnisse brauchen? Muss man sich in der Agenda von Doha nicht auf die baldmöglichste Fortsetzung der Verhandlungen zu einigen Schlüsselfragen konzentrieren: Exportsubventionen, Baumwolle, Textilwaren, besondere und differenzierte Behandlung und wahrscheinlich Transparenz.

Was nun die mittel- und langfristige Perspektive betrifft, so müssen wir weiter auf den Multilateralismus setzen und eingehender an einer WTO-Reform unter Einbeziehung der Bürger arbeiten. Ich denke, und hierin haben die Globalisierungsgegner Recht, dass man, um die WTO zu konsolidieren, ihre Grundlagen revidieren muss. Das gilt zumindest für diejenigen, die ein Verantwortungsbewusstsein haben. Sie wurde für den Freihandel geschaffen, für das Trading komparativer Vorteile, aber zunehmend stellen sich legitime Fragen nach dem Schutz. Wir stellen sie in den Bereichen Patentrecht, öffentliche Gesundheit, Umwelt, Sozialklausel, der Süden tut dies im Zusammenhang mit dem nicht gegenseitigen Marktzugang.

Deshalb kann meiner Meinung nach unsere Linie 'Liberalisierung + Regeln' die Öffentlichkeit nicht wirklich überzeugen, denn sie nimmt an, dass Regeln für den Freihandel gemeint sind. Unser Ziel sind aber eine weltweite Organisation des fairen Handels, Regeln für eine fruchtbare gegenseitige Öffnung, die auch ein Gleichgewicht zwischen Liberalisierung und legitimem Schutz voraussetzt. In diesem Rahmen ist angesichts der enormen Ungleichheiten auf der Welt eine Differenzierung notwendig, und dieser politischen Herausforderung wird die WTO sehr unzureichend gerecht.

Zu all diesen Fragen müssen wir in einen öffentlichen Dialog mit Brasilien, den 21, den 90 und auch mit der amerikanischen Öffentlichkeit treten. Könnten wir nicht auch unsere bilateralen und regionalen Politiken neu ausrichten, die zu sehr in der Logik Aid for Trade verhaftet bleiben, während Massen von Ländern sagen, sie hätten andere Prioritäten, wie Kapazitäten, um zu produzieren, bevor man verkaufen kann, oder auch die Möglichkeit des Zugriffs auf internationale öffentliche Güter.

Herr Präsident! Ich möchte nicht zurück, sondern nach vorn blicken. Kommissar Lamy, ich habe Sie in unserer Sitzung heute Vormittag nach dem Status Ihres Mandats in Seattle gefragt. Sie antworteten, dies wüssten Sie noch nicht genau. Ich möchte unmissverständlich sagen, dass das Ihnen 1999, noch vor der Ministerkonferenz von Seattle - als an die Konferenzen von Doha und Cancún noch nicht zu denken war - übertragene Mandat jetzt null und nichtig sein muss. Wir können nicht so tun, als ginge alles so weiter wie bisher, nachdem inzwischen zwei von drei Ministerkonferenzen gescheitert sind. Vor allem meine ich, dass die EU jetzt das Votum der Entwicklungsländer akzeptieren muss, die keine Verhandlungen zu den Themen von Singapur wünschen. Dementsprechend müssen wir nicht nur zwei, sondern alle vier Themen fallen lassen.

Gleichzeitig müssen wir den Abbau der Exportsubventionen vorantreiben und viel stärker speziell auf die Interessen der AKP- und der am wenigsten entwickelten Länder eingehen. Die von Botswana im Namen dieser Gruppen abgegebene Erklärung hat sehr deutlich zu erkennen gegeben, dass die überarbeiteten Texte weit hinter ihren Erwartungen zurückgeblieben sind.

Wir können die Ursachen des Scheiterns von Cancún diskutieren. Ich vermute, meine eigene Analyse weicht erheblich von vielem ab, was wir heute Nachmittag hörten; klar ist aber auch, dass dieses Scheitern für uns eine Chance bietet, die WTO an Haupt und Gliedern zu reformieren. Jetzt muss eine umfassende Überprüfung einsetzen, und zwar nicht nur der Arbeitsabläufe bei der WTO, die zu Recht als mittelalterlich bezeichnet worden sind, sondern auch der Handelsbestimmungen selbst, die ich imperialistisch nennen würde. In vielerlei Hinsicht sind die Regeln der WTO keine neutralen Bestimmungen, die defensiv zum Schutz der Interessen der schwächsten Akteure eingesetzt werden können. Zu häufig laufen diese Regeln auf eine Institutionalisierung des gegenwärtigen Systems des globalen Ungleichgewichts hinaus.

Nehmen wir zum Beispiel den Grundsatz der Inländerbehandlung, der den ärmeren Ländern praktisch das Recht verwehrt, ihre eigenen nationalen Industrien und Ökonomien zu fördern - ein Recht, das für die meisten reicheren Länder unverzichtbar gewesen ist, und das sie ungestraft für ihre eigenen Entwicklungsprozesse nutzen konnten. Wir brauchen ganz eindeutig faire, multilateral vereinbarte Regeln zur Überwachung und Regulierung des Handels im Interesse der Armutsbekämpfung. Ob jedoch die WTO in ihrer gegenwärtigen Form diese hervorbringen kann, steht offen gesagt auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn wir das Vertrauen in das multilaterale System wiederherstellen wollen, müssen wir viel mehr politisches Kapital in die Schaffung wahrhaft fairer und nachhaltiger Regeln und Verfahren investieren. Ich frage Sie, sind Sie dazu bereit?

Frau Präsidentin! Ich teile die Auffassung der meisten Redner des heutigen Nachmittags: Das Scheitern der Gespräche war ein schwerer Schlag, sowohl für die WTO selbst als auch für die Weltwirtschaft. Wenn der Handel nicht wächst, wird sich das weltweite Wachstum verlangsamen und die Armut in der Welt zunehmen. Natürlich könnten auch die gegenwärtigen Märkte der EU und übrigens auch der USA eine Ankurbelung gut vertragen, am meisten hätten jedoch die Entwicklungsländer von einem Erfolg der Verhandlungen in Cancún profitiert.

Ich halte die WTO in ihrer gegenwärtigen Struktur und Arbeitsweise für überlebt. Wir müssen der Runde neues Leben einhauchen. Daran kann es keinen Zweifel geben, aber zunächst müssen wir eine funktionsfähigere Organisation schaffen, die mit 148 Mitgliedsländern umgehen kann, von denen viele nicht über das Fachwissen und die Mittel verfügen, ihr Potenzial umfassend zu nutzen.

Insofern bin ich überzeugt davon, dass die EU die Initiative ergreifen muss. Die Aussagen des US-Handelsbeauftragten Bob Zoellick haben deutlich gemacht, dass Amerika beabsichtigt, weiterhin auf bilaterale Kontakte zu setzen. Ich fordere die Kommission dringend auf, unverzüglich eine Task Force aller Dienste einzurichten, um konkrete Vorschläge zur Reformierung der WTO zu erarbeiten.

Ich weiß, dass die Kollegen im Parlament überaus bereit sind, hierbei mitzuwirken. Jedes Gemeinschaftsorgan muss seiner Verantwortung gerecht werden und unseren Partnern bei der WTO das Angebot der EU nahe bringen, das weiterhin bestehen bleibt. Wir in der EU schlagen vieles vor, was den Interessen der Entwicklungsländer in den Bereichen Landwirtschaft, Marktzugang und so weiter entspricht. Ganz besondere Bedeutung haben diese diplomatischen Aktivitäten und Informationen in Bezug auf die so genannte Gruppe der 90, der die AKP-Staaten, die Afrikanische Union und die am wenigsten entwickelten Länder angehören.

Abschließend möchte ich bemerken, die Doha-Entwicklungsrunde muss unbedingt wieder in Gang kommen, damit für Millionen Menschen in den Entwicklungsländern Hoffnung besteht, die Armut hinter sich zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn wir die Strukturen und Verfahren der WTO ernsthaft verändern.

Frau Präsidentin, die WTO-Verhandlungen sind gescheitert. Wir wollen daraus kein Drama machen, denn kein Abkommen ist besser als ein schlechtes Abkommen. Die beiden Fragen, die man sich nach Cancún stellen muss, lauten 'Warum?' und 'Wem nützt dieser Misserfolg?'

Ich räume ein, dass es schwierig ist, 160 Länder mit sehr unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, aber hat die Union nicht einen strategischen Fehler begangen? Hat sie nicht vor den eigentlichen Verhandlungen naiv verhandelt? Musste denn die Union mit einer Stimme sprechen, indem sie der Kommission unabhängig von der Kompetenz der Verhandlungsführer ein Exklusivmandat erteilt hat? Wäre es nicht besser und effizienter gewesen, Vereinbarungen von Fall zu Fall zu treffen, wie beispielsweise die G21, anstatt sich im Voraus in der Agrarfrage mit den USA zu verbünden? Wie konnte man nur auf die Idee kommen, dass im Vorwahlkampf Präsident Bush seine Farmer und seine Agrar-Lebensmittelindustrie opfern könnte?

Es gab also keine Möglichkeit einer Öffnung zwischen Nord und Süd, wie man im Zusammenhang mit der Baumwolle, einer Angelegenheit mit hohem Symbolwert, voller Bitterkeit feststellen musste. Dass die Weltbank gegenüber den afrikanischen Ländern erklärt, sie sollten massiv produzieren und andere Kulturen anbauen, ist in der Tat unannehmbar.

Was die Europäische Union betrifft, die nicht gezögert hat, ihre Wähler zu opfern, indem sie die GAP im Gewaltritt reformierte, um angeblich von einer Position der Stärke aus an den Verhandlungstisch zu gehen, so befindet sie sich in einer heiklen Position. Die USA fördern hingegen ihre Landwirte weiter und beginnen mit dem Abschluss bilateraler Vereinbarungen. Ist die Union bereit, ebenso zu verfahren und die GAP-Reform einzufrieren?

Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident, Herr Urso, meine sehr verehrten Damen und Herren Kommissionsmitglieder! In Cancún wurde vor allem ein Spiel um Handelsabkommen ausgetragen. Sofern die WTO überleben wird, muss dies das Hauptthema der Verhandlungen bleiben.

Im Wesentlichen wurde allerdings ein politisches Spiel betrieben, bei dem insofern eine absurde Situation geschaffen wurde - auf die Kommissar Lamy in den Treffen mit der Delegation des Europäischen Parlaments mehrfach hingewiesen hat -, als zu Beginn fast ausschließlich über die Landwirtschaft gesprochen wurde, die nur 20 Prozent des Welthandels ausmacht. Das ist wirklich eine Absurdität, für die wir jedoch weitgehend mitverantwortlich sind.

In Cancún wurde ein propagandistisches Spiel betrieben, und den Erben der Fürsten Metternich und Talleyrand braucht gewiss nicht erklärt zu werden, welchen Stellenwert die Propaganda in der internationalen Politik besitzt. Wir Europäer haben unseren 'Gegnern', falls sie denn je diesen Namen verdient haben, ein hervorragendes Argument für die Polemik und Propaganda gegenüber der internationalen Öffentlichkeit auf dem Silbertablett serviert.

Es wurde von roten Linien für die Landwirtschaft, für die generelle Abschaffung der - so verachtenswerten - Exportzuschüsse und für eine Obergrenze der Stützungsmaßnahmen im Rahmen der Green Box gesprochen, die theoretisch gar nicht zu Marktverzerrungen führen dürften. Es wurde gesagt, ehe diese roten Linien überschritten würden, sollten die Verhandlungen lieber scheitern, was dann ja auch eingetreten ist.

Die Tatsache, dass eine Industriemacht wie die Europäische Union solche Einschränkungen, diese 'roten Linien' auferlegt, ist einer der Gründe, aus denen wir heute einen Fehlschlag zu beklagen haben, der wesentlich mehr auf der Europäischen Union als beispielsweise auf den USA lastet. Ich habe jedoch keine Zeit zu erklären, warum das meines Erachtens so ist.

Auch der Umstand, dass das für Landwirtschaft zuständige Kommissionsmitglied - und ich will Herrn Fischler keineswegs herabwürdigen - heute ebenso hier ist wie der Herr Kommissar Lamy, um uns zu erklären, was in Cancún geschah, ist ein Zeichen, dass etwas nicht stimmt, ein Zeichen für die absurde Situation Europas bezüglich der Agrarpolitik. Das soll selbstverständlich nicht heißen, der europäische Agrarprotektionismus unterscheide sich alles in allem gar nicht so sehr von dem der Vereinigten Staaten. Im Gegenteil: vielleicht ist es uns mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sogar gelungen, die USA zu überflügeln; die Japaner tun mit dem Reis noch Schlimmeres als wir. Aber wir denken an die Interessen Europas! Die Kolleginnen und Kollegen wissen, dass alle parlamentarischen Delegationen, mit denen wir zusammenkamen, besonderen Nachdruck auf den Agrarhandel legten. Sie hatten ihre Gründe dafür - um von den bei fast 90 Prozent liegenden Zolltarifen für indische Textilien abzulenken. Das trifft zwar zu, doch wie sollen wir diesen Menschen erklären, dass wir neue Regeln für die Investitionen wollen? Wir fordern von den Entwicklungsländern Regeln zum Wettbewerb und zum öffentlichen Beschaffungswesen, und dann fahren wir fort, den Export von Fleisch, Reis usw. zu subventionieren.

Sodann könnten wir lange über die Initiative 'Alles außer Waffen' sprechen, Frau Präsidentin. Wir haben die endgültige Abschaffung der Einfuhrzölle für Reis, Bananen und Zucker auf 2010 verschoben. Ist das alles, was wir den Entwicklungsländern anzubieten haben? Und darüber hinaus die Interessen vergessen zu machen ?

(Die Präsidentin entzieht dem Redner das Wort.)

Frau Präsidentin, das Scheitern der Konferenz zur Zwischenbewertung der Doha-Runde in Cancún war eine Niederlage für die Beschleunigung des Weltwirtschaftswachstums. Es war auch eine unverdiente Niederlage für uns in der EU; aber vor allem war es eine Niederlage für die Entwicklungsländer.

Die Atmosphäre zu Beginn der Tagung war vorsichtig optimistisch. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika hatten Übereinstimmung im Hinblick auf ein gemeinsames Angebot für den Abbau von Handelsschranken und Beihilfen im Agrarbereich erzielt, und ein Vertrag über die Einführung generischer Arzneimittel zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in den Entwicklungsländern war zustande gekommen. Was ist dann aber falsch gelaufen? Wenn wir die meiner Meinung nach voreilige Entscheidung des Präsidenten in dem Augenblick, da sich alle Teilnehmer auf mindestens 35 Stunden weiterer intensiver Verhandlungen eingestellt hatten, einmal außer Acht lassen, dann gibt es sicher viele Gründe für das Scheitern der Verhandlungen.

Neu in Bezug auf die Doha-Runde war das Auftreten der Gruppe der 21 Nationen. Diese Gruppe hatte, wie hier bereits gesagt worden ist, vermutlich nicht nur wirtschaftliche, sondern auch machtpolitische Ziele, beispielsweise den Widerstand gegen den tatsächlichen oder eingebildeten Unilateralismus der USA. Während diese Länder sprachen, als repräsentierten sie sämtliche unterentwickelten Länder, waren sie selbst nicht bereit, jene hohen Handelsschranken abzubauen, die sie gegenüber den noch ärmeren Ländern errichtet haben. Ein Teil des Baumwollproblems hängt damit zusammen.

Es ist Zeit, dass wir auf einer allgemeineren als nur der europäischen Ebene begreifen, dass sich die Entwicklung der weniger entwickelten Länder stark zu differenzieren beginnt. Es lohnt sich außerdem, sich einmal die Frage zu stellen, was denn ein Entwicklungsland tatsächlich ist. Ist Indien insgesamt noch eins oder sogar China oder Brasilien? Andere entwickelte Länder sollten ebenfalls dem Beispiel der EU folgen und 'Alles außer Waffen'-Vereinbarungen abschließen, wie wir es mit 49 der ärmsten Länder getan haben. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die EU, neben der Tatsache, dass sie bei weitem der größte Geber von Entwicklungshilfe ist, beispielsweise 80 % der landwirtschaftlichen Exporte Afrikas aufkauft.

Rein formal gesehen ist die Tagung an der Debatte über die vier Singapur-Themen gescheitert. Aber warum, wenn doch jedes einzelne Land entscheiden kann, sich nicht daran zu beteiligen? Warum, wo doch in Doha vereinbart worden war, dass auch diese Fragen auf die Tagesordnung gehören? Es war in erster Linie eine Frage des Zeitplans. In welchem Maße der Widerstand gegen die Liberalisierung des Baumwollhandels für das Scheitern der Tagung verantwortlich ist, bleibt ein Geheimnis - aber er hat zweifellos eine Rolle gespielt.

Viele Nichtregierungsorganisationen waren, wie hier bereits erwähnt wurde, glücklich über das Scheitern der Tagung. Hoffen wir, dass sich die unterentwickelten Länder nie wieder von ihnen einfangen lassen, wie das in Cancún der Fall war. Wir müssen vorankommen. Die EU und die Kommissare, die für sie die Verhandlungen führen, haben nichts zu verbergen oder nichts getan, wofür sie sich schämen müssten. Die Kommission hat im Vorhinein viel dafür geleistet, den Erfolg der Tagung sicherzustellen und sie hat außerdem auch den Verhandlungsspielraum, der sich während der Tagung bot, genutzt. Aufgabe der EU muss es einerseits sein, die WTO zu stärken und die Verhandlungen zu beschleunigen, sowie andererseits, dadurch den unterentwickelten Ländern die Position der EU im Hinblick auf ihre Handelspolitik immer wieder zu verdeutlichen, da es den Anschein hat, als würden sie diese noch nicht kennen.

Frau Präsidentin, Frau Lucas hat Recht, wenn sie bemerkt, dass dies nicht der Moment ist, Rückschau zu halten, sondern dass wir unter allen Umständen in die Zukunft blicken müssen. Es stimmt, dass nach dem Scheitern von Cancún der Zeitpunkt gekommen ist, um zu klären, welchen Gefahren wir jetzt begegnen werden. Vordringlich, und da sage ich nichts Neues, müssen wir uns der Aufgabe widmen, den Multilateralismus in den Handelsbeziehungen zu retten.

Es ist Vorsicht geboten, wenn wir sagen, dass wir die Welthandelsorganisation reformieren müssen. Wir müssen sagen, wie wir sie reformieren wollen, denn wir wollen ja die Welthandelsorganisation nicht so umgestalten, dass sie wie ihr Vorgänger, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), funktioniert, wo letztendlich das beschlossen wurde, was bestimmte Handelsgiganten wollten, ohne die Bedeutung anderer Länder in Betracht zu ziehen.

Auch wenn wir sagen: 'Wir werden die Welthandelsorganisation reformieren', werden wir als Europäer eine Reform akzeptieren, in der die Europäische Union kein Vetorecht hat? Oder werden die USA einer solchen Reform zustimmen? Deshalb mag die Welthandelsorganisation mit allen uns bekannten Schwierigkeiten funktionieren, aber schließlich und endlich ist sie das beste Instrument, das wir für den internationalen Handel haben.

Zum Zweiten möchte ich die Bedeutung des Entstehens der Gruppe der 21 hervorheben, von der wir irrtümlich glaubten, dass sie sich wie ein Stück Zucker im Wasser auflösen würde. Meiner Ansicht nach dürfen wir diese Gruppe der 21 nicht attackieren, sondern wir müssen uns mit ihr zusammensetzen und akzeptieren, was sie sind, ein Gigant wie wir, der mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung repräsentiert und dessen spezifisches Gewicht durchaus nicht unterschätzt werden darf.

Schließlich müssen wir ausgewogen und kohärent vorgehen. Kommissar Lamy hat Recht, wenn er uns sagt, dass es eine Sache ist, Erklärungen abzugeben, eine ganz andere aber, Beschlüsse zu fassen, die Milliarden von Bürgerinnen und Bürger tangieren. Es ist wahr, dass wir die Solidarität mit einigen unserer am stärksten benachteiligten Sektoren, wie der Landbevölkerung oder bestimmten Produktionsbereichen, und die Solidarität mit den strukturschwächsten Ländern in Einklang bringen müssen. Wir können nicht sagen, dass wir eine Linie verfolgen und darüber die andere vergessen, denn solange wir nicht imstande sind, dieses Gleichgewicht zu finden, werden wir schwerlich vorankommen.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kommissionsmitglieder! Ich möchte weder die Kommission noch das Europäische Parlament kritisieren, sondern nur sagen, dass mir persönlich bewusst geworden ist, dass mit dem endgültigen Scheitern der WTO-Konferenz in Cancún etwas Wichtiges geschehen ist. Das muss und darf nicht das Ende der WTO sein, bedeutet aber, dass sich die EU und die USA an eine neue Situation anpassen müssen. Tatsächlich haben wir bisher das Vorgehen der WTO maßgeblich bestimmt, doch wir haben den Entwicklungsländern durch unseren Alleingang bei der Festlegung der Tagesordnung das Gefühl vermittelt, ausgeschlossen zu sein und unterdrückt zu werden.

Wenn wir uns vorbereiten - und wir bereiten uns recht gut vor - tun wir das natürlich, damit wir einen guten Eindruck hinterlassen, aber wir haben nicht genug darüber nachgedacht, was das Beste für die Welt ist. Die Zeiten für diese Art von Politik sind nun vorbei. Wir müssen erkennen, dass die bevölkerungsreichsten Länder der Erde wie China und Indien und große Produzentenländer wie Brasilien im Welthandel immer mehr an Bedeutung gewinnen und dass sich die ärmsten Entwicklungsländer langsam bemerkbar machen. Es bedarf einer Neuordnung des Welthandels.

Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Cancún hat Folgendes gezeigt: Erstens: Die Forderung nach einer Marktöffnung ohne Berücksichtigung der Existenz gravierender sozialer Differenzierungen ist schlicht unrealistisch. Die Ausgangsbedingung in den einzelnen WTO-Staaten sind so unterschiedlich, dass gleiche Bedingungen für alle nicht Gerechtigkeit fördern, sondern Ungerechtigkeit verstärken, und sich damit von dem erklärten Ziel eines fairen Handels entfernen, anstatt sich ihm anzunähern.

Zweitens: Natürlich sind die Differenzen zwischen den Industrie- und Entwicklungsländern besonders groß, aber auch diese Blöcke sind keineswegs homogen, genauso wenig wie die Europäische Union ein homogenes Gebilde ist. Und da wir alle wissen, wie schwer es innerhalb der Europäischen Union ist, zu Ergebnissen zu kommen, müssten wir auch Verständnis dafür haben, wie ungleich schwerer das in einer Gemeinschaft von 148 Staaten ist.

Drittens: Bei Verhandlungen muss man sich auch immer in die Situation des Verhandlungspartners versetzen, d. h., man muss bereit sein, Zugeständnisse gegenüber dem Schwächeren ohne Gegenleistungserwartung zu machen. Wenn man aber Verhandlungen nach dem Basarprinzip führt - Gibst Du mir, so geb' ich Dir -, darf man sich nicht wundern, wenn sie scheitern.

Viertens: Wir müssen begreifen, dass die EU nur eine von vielen Regionen in der Welt ist, und bei unseren Entscheidungen zukünftig viel stärker berücksichtigen, welche Auswirkungen sie im globalen Sinne haben. Mit anderen Worten: Wir brauchen eine vorbeugende Politikabschätzung.

Fünftens: Die Verhandlungen müssen in offener und transparenter Atmosphäre geführt werden, damit auch die Zivilgesellschaft die Möglichkeit hat, sich in den gesamten Prozess umfassend und rechtzeitig einzubringen. Es ist doch paradox, dass die WTO, die sich angeblich auf die Fahnen geschrieben hat, Handelsbarrieren zum Wohle der Weltbevölkerung niederzureißen, Zäune gegen ihre Kritiker aufbaut. Ich halte es für vollkommen inakzeptabel - und ich war auch in Cancún - dass die Regierungsvertreter, anstatt das Gespräch mit den Demonstranten zu suchen, diese vom Ort der Verhandlung ausgesperrt haben.

Sechstens: Wir brauchen eine andere Organisations- und Entscheidungsfindungsstruktur der WTO, und sie ist so umzugestalten, dass multilaterale Abkommen in fairer und transparenter Weise ausgearbeitet werden.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Herren Kommissare, Herr Ratspräsident! Das Scheitern von Cancún zwingt uns zur Klarsicht. Trotz aller Meinungsunterschiede, die es in diesem Hause bezüglich der Verantwortung der einzelnen Beteiligten gibt, und ich gebe zu, dass ich den Standpunkt derer, die den NRO oder den Ländern des Südens die Schuld zuweisen, nicht teile, müssen wir meiner Meinung nach feststellen, dass die Architektur sich seit Marrakesch geändert hat. Die Akteure sind nicht mehr die gleichen. Damals gab es zwei Blöcke, die in gewisser Weise ihren Zeitplan festlegten, die Spielregeln bestimmten und auf alle Fälle die dominierenden Akteure waren. Jetzt haben wir mehrere Akteure, und Kommissar Lamy hat gerade gesagt, dass es nicht einen Norden und einen Süden gibt. Er hat Recht, es gab zwei Blöcke des Südens. Es gab die Gruppe der 21 und die Gruppe der AKP-Staaten und der am wenigsten entwickelten Länder und auf der anderen Seite die Vereinigten Staaten und Europa: Das sind schon vier wichtige Akteure, und vielleicht werden es beim nächsten Mal noch mehr sein. Die Zeiten, da zwei Akteure das Spiel beherrschten, sind also eindeutig vorbei. Dem müssen wir Rechnung tragen.

Meine zweite Bemerkung, und das haben bereits mehrere Redner gesagt, die WTO ist eine Institution, die nicht dem entspricht, was man von einem multilateralen Handelsgremium erwartet. Wir brauchen Multilateralismus, das wird wohl niemand hier in Frage stellen, aber man muss ihn auf faire Weise organisieren, was in der WTO nicht der Fall ist. Wir brauchen einen neuen Rahmen, und aus meiner Sicht wäre der Rahmen der UNO am geeignetsten. Wir brauchen neue Grundlagen, die demokratischer, transparenter, vor allem aber gerechter sind. Man muss wirklich faire Handelsregeln umsetzen, nach denen der Handel in den Dienst der Menschenrechte, der sozialen Rechte und des Umweltschutzes gestellt wird und nicht umgekehrt. Die Regeln des Welthandels dürfen nicht länger das Wirken der Staaten für eine nachhaltige Entwicklung beeinträchtigen, was der Gipfel von Johannesburg im vergangenen Jahr als die oberste Priorität angesehen hat, sondern im Gegenteil, die Aktion der WTO muss die Staaten auf diesem Wege bestärken.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich gebe zu, dass Ihre Offenheit etwas Entwaffnendes hatte. Sie haben Ihre Niederlage eingestanden und über Kommissar Fischler sogar zugegeben, dass es ein Fehler war, mit dem Opfer der gemeinsamen Agrarpolitik eine Vorableistung zu erbringen, während die USA, mit denen Sie in diesem Fall eine etwas widernatürliche Allianz eingegangen waren, dieses Opfer nicht gebracht haben.

Diese Niederlage ist die der europäischen Institutionen selbst. Sie haben Fehler nicht intuitu personae gemacht - andere hätten vielleicht noch viel schwerere Fehler begangen -, sondern ex officio. In Ihrem Redebeitrag haben Sie die richtigen Fragen gestellt, mit einer Ausnahme: die Frage, inwieweit es angebracht war, der Kommission ein exklusives Verhandlungsmandat im Namen von 25 Ländern zu erteilen. Die Gruppe von 21 Ländern, das sind 21 Verhandlungsführer. Vorher die Cairns-Gruppe, das waren 17 Länder, 17 Verhandlungsführer. Diese Frage muss man sich stellen, und ich hoffe, dass die Regierungskonferenz sie sich ebenfalls ernsthaft stellen wird.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Herr Minister! Gewiss könnte man natürlich eine Fehleinschätzung hinsichtlich der Kräfteverhältnisse in Cancún bedauern. Sie sprachen von zwei Elefanten, vielleicht ist der dritte Ihnen entgangen. Fünfzig Jahre nach Bandung sind mit Cancún die Nichtpaktgebundenen zurückgekehrt, selbst wenn sie zahlreicher geworden sind. Noch sicherer ist, dass am 13. August 2003 ein Fehler begangen wurde, mit dem Abkommen Europa-USA, das das entwicklungsfreundliche Bild getrübt hat, welches Sie vor allem mit dem Programm 'Alles außer Waffen' von sich vermitteln wollten. Nun haben Sie den Eindruck eines, wie Sie selbst sagten, 'Duopols' vermittelt. Es ist sicher, dass diese Vorabvereinbarung mit den USA nach dem Blair House-Abkommen von 1992 Sie und uns in einen Topf mit den Baumwollfarmern aus Texas und ihren 3,5 Milliarden Dollar Subventionen geworfen hat, an denen sich die 10 Millionen kleinen afrikanischen Erzeuger stoßen.

Sicher ist jedoch, dass Europa nicht für diesen Misserfolg verantwortlich ist, wenn man es überhaupt als Misserfolg bezeichnen kann, dass der Irrweg des Ultraliberalismus gestoppt wurde. In der Zeit des Vorwahlkampfs war die amerikanische Administration auch nicht stärker an einer Vereinbarung interessiert als in Seattle, die afrikanischen Länder konnten die verächtliche Aufforderung in Paragraph 27 der Abschlusserklärung, sie sollten doch 'etwas anderes anbauen als Baumwolle', nicht akzeptieren, und Sie haben alle Opfer gebracht, Sie waren sogar bereit, unser letztes Hemd hinzugeben, weil das Textilabkommen ausläuft, aber in Cancún wollte man unser Hemd nicht

Was soll man also tun? Natürlich Januar 2005, den Amtsantritt des neuen amerikanischen Präsidenten, abwarten. Und was wird mit der GAP? Es wäre ein Gebot des gesunden Menschenverstands und der Gerechtigkeit, die Verordnungen über die GAP zurückzuziehen, denn das war der Preis für die Ware von Cancún, die nicht geliefert wurde. Und was soll man hinsichtlich der Baumwolle tun? Unsere 3 % Marktanteile am Weltmarkt opfern oder den Afrikanern das schenken, was sie fordern: einen mit jährlich 250 Millionen Dollar ausgestatteten Trust Fonds, der von einer internationalen Institution verwaltet wird? Was soll aus der WTO werden? Sie sagen, man muss die mittelalterlichen Verfahren ändern. Das könnte man auch dem IWF, der UNO und übrigens auch der Europäischen Kommission selbst sagen. Das heißt, dass die institutionelle Frage sehr viel weiter geht. Wie will man morgen einerseits eine unausweichliche Planetarisierung auf wirtschaftlichem, medienpolitischem, technologischem Gebiet und andererseits die ebenso unausweichliche und ewige Fortdauer der politischen Nationen, die die Entscheidungsgewalt haben, rechtlich miteinander in Einklang bringen.

Natürlich hat niemand eine Antwort parat, wie die WTO verändert werden kann. Auf alle Fälle muss man da teleologisch und nicht theologisch herangehen, denn die Theologie der Sekte der Freihandelsjünger, der Medersas von Washington oder Genf, die die Marktfanatiker, die Taliban des Ultraliberalismus ausbilden, stellen unbestreitbar einen weltweiten ideologischen Irrtum dar. Die guten Zwecke, die zu guten Lösungen führen, bestehen nicht in Ultraliberalismus, Privatisierungen, Markt, sondern in sozialer Gerechtigkeit, politischer Gerechtigkeit, nationaler Gerechtigkeit.

Wir wünschen Ihnen jedenfalls, Herr Kommissar, viel Glück in Ihren neuen Funktionen nach Juni 2004, und ich muss gestehen, dass ich mit einer etwas begierigen Neugier gespannt darauf bin, wo der Landepunkt Ihres vergoldeten Fallschirms liegen wird.

Frau Präsidentin, meine Herren Kommissare, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte ein Papier vorbereitet, aber alles wurde bereits gesagt. Lassen Sie mich zunächst feststellen, dass man, wenn es zu einer Niederlage kommt, einen Schuldigen braucht. Ich glaube, wir sind alle schuldig. Wenn gesagt wird, man müsse das letzte Hemd teilen, und man teilt schlecht, so vielleicht, weil man sich schlecht darauf vorbereitet hat. Aber man muss auch seiner Verantwortung gerecht werden. Ich schließe mich den Worten von Herrn van Velzen und Herrn Suominen an.

Zunächst möchte ich Ihnen jedoch sagen, dass ich sehr froh über das Abkommen über die generischen Arzneimittel bin, das vor Cancún abgeschlossen wurde, obwohl es für die Entwicklungsländer nur ein kleines Abkommen ist. Mir liegt dieses Dossier besonders am Herzen.

Zweitens, nachdem ich in Seattle und in Doha zugegen war, würde ich sagen, dass die Verhandlungen tatsächlich nicht mehr unter solchen Bedingungen geführt werden können. Sie haben Recht, Herr Lamy, wenn Sie darauf hinweisen, wie man verhandeln sollte, und wenn es stimmt, dass Sie Ihr Amt aufgeben müssen, wie einige gesagt haben, so ist es auch der richtige Zeitpunkt, diesen Hinweis zu geben. Es stimmt auch, dass wir nicht auf der einen Seite Kundgebungen haben können und auf der anderen Seite Leute, die verhandeln wollen und sich bemühen, im Rahmen multilateraler Verhandlungen Lösungen, besonders für die ärmsten Länder, zu finden.

Dieser Multilateralismus ist wichtig, aber man muss auch unbedingt mehr Demokratie in die WTO bringen. Das ist ein wichtiger Punkt: in Cancún habe ich festgestellt, dass es sowohl am Verhandlungstisch als auch hinsichtlich des allgemeinen Klimas an Demokratie mangelte. Ich glaube, das ist es, was mich am meisten beunruhigt hat, nachdem ich zum dritten Mal an den Verhandlungen teilgenommen habe.

Man verlangt von uns Transparenz und Aufklärung. Alle diejenigen, die an den Verhandlungen teilnehmen, müssen transparent sein: warum sie dort sind und wen sie repräsentieren. Die Gemeinschaft der 25 wurde durch zwei Personen repräsentiert. Die Gruppe der 21 wurde durch einige NRO verteidigt, die wir in unseren Brüsseler Büros empfangen haben und die dort völlig anders sprachen als in Cancún. All das trifft zu. Vielleicht musste die Bombe platzen, aber man darf vor allem nicht aufgeben.

Wer ist also schuld und wer ist es nicht? Vor allem muss man sich zwei zusätzliche Fragen stellen, Herr Lamy, was tun wir anschließend? Wie werden wir arbeiten, und wie werden wir die 'Friedensklausel' in nächster Zukunft in unserer Arbeit umsetzen? Diese Frage stellen sich die europäischen Landwirte.

Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident, verehrte Kommissare, verehrte Kollegen! Mir geht es so ähnlich wie dem Kollegen Daul, ich möchte auch nicht noch einmal alles erwähnen, was schon angesprochen wurde, aber ich würde gerne auf eine Bemerkung zu sprechen kommen, die die italienische Ratspräsidentschaft gemacht hat, und zwar haben Sie, glaube ich, mit Recht davon gesprochen oder die Frage in den Raum gestellt, ob wir uns nicht eigentlich immer noch in dem 'Nach-Seattle-Prozess' befinden.

Sie haben so schön gesagt: von Seattle über Doha nach Cancún. Ich glaube, da ist viel Richtiges dran. Wir haben ja in Seattle erlebt, dass die Zivilgesellschaft im Rahmen der Antiglobalisierungskampagnen versucht hat, Fragen zu stellen, die wir vielleicht auch als politische Institution nicht immer ernst genommen oder nicht ausreichend beantwortet haben. Dieser Prozess ist weitergelaufen, und er hat zu einer allgemeinen Verunsicherung geführt, einer Verunsicherung, die nicht Halt macht bei der Zivilgesellschaft, sondern weit in die politischen Institutionen und auch in viele Gesellschaften und Staaten hineinreicht.

Das haben wir wiederum in Cancún bei unseren afrikanischen Staaten gespürt, und wir haben es bis zu einem gewissen Grad auch bei den G21-Ländern gespürt, die auf der anderen Seite natürlich auch versucht haben, eine Art Aufstand zu machen und dieses Machtmonopol zwischen Europa und den Vereinigten Staaten und vielleicht noch anderen Staaten zu brechen. Insofern ist es vielleicht ganz sinnvoll, wenn wir analytisch weiter darüber nachdenken, was eigentlich passiert ist, und wenn wir unsere neue Strategie auf eine vernünftige Grundlage stellen.

Das Selbstmitleid, das ich ein bisschen hier im Saal spüre, dass wir nun Schuld haben an so vielem, kann ich nicht teilen. Ich möchte den Kommissaren gratulieren. Ich denke, sie haben ihre Strategie richtig aufgebaut, und dass es gescheitert ist, sollten wir nun nicht alles auf unsere Schultern packen.

Ich bin im Übrigen der Meinung, wir sollten uns auch die Optionen offen halten. Ich bin gar nicht der Ansicht, dass wir nur mit der multilateralen Agenda spielen sollten, die Kollegen, die mich kennen, wissen das. Manchmal ist es gut, mehrere Optionen zu haben, und dann kann man ja mit den Optionen spielen. Mal ist die eine gut und mal die andere. Insofern bin ich dafür, dass wir sie beide offen halten. Ich hoffe im Übrigen, dass mein österreichischer Kollege, Paul Rübig, nachher noch die Parlamentarische Versammlung anspricht. Ich habe leider keine Zeit mehr dazu.

Frau Präsidentin, das Scheitern von Cancún ist eine Kränkung, die die Länder des Südens den imperialen Mächten, also den USA und der Europäischen Union, zugefügt haben. Diese haben wiederum versucht, ihre eher zynische Logik durchzusetzen, die darin besteht, den Protektionismus für ihre eigene Landwirtschaft beizubehalten und überall in der Welt freien Zugang für ihre Industrie zu erhalten.

Der Selbstmord des Führers der koreanischen Bauern symbolisiert auf tragische Weise die Verzweiflung von Millionen Frauen und Männern, die durch diesen Kuhhandel ausgeplündert werden. Unter äußerst schwierigen Bedingungen haben die Demonstranten von Cancún ihre Ablehnung der Regeln der WTO kundgetan, die sie von Tag zu Tag ärmer werden lassen. Dieser Misserfolg der WTO wird nicht ausreichen, die Systeme zu verändern, damit endlich die grundlegenden Bedürfnisse befriedigt werden können. Er stellt jedoch eine echte Ermutigung für die Ausgestoßenen dieser Erde dar - und sie sind sehr zahlreich -, ihre Überlegungen und den Kampf auf ein ehrgeiziges Ziel zu richten: endlich eine gerechte und solidarische Welt zu schaffen. Konkret muss man heute damit aufhören, Herr Lamy, in unserem Namen die Liberalisierung von 102 Dienstleistungen zu fordern. Es ist im Gegenteil an der Zeit, heute die Schulden der Länder des Südens zu erlassen. Das könnte endlich die Möglichkeit einer echten Entwicklung für die Entwicklungsländer eröffnen.

Frau Präsidentin, meine Herren Kommissare, Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Cancún ist ebenso ein Misserfolg wie Seattle einer war. Diese Verhandlungsrunde war eindeutig zum Scheitern verurteilt. Wer ist schuld? Die Rechte - die EVP, die Liberalen - erklärt in vollster Überzeugung: das sind die Anderen, die NRO, die Gruppe der 21! Wir hingegen sagen: wahrscheinlich die WTO selbst, aber auch wir, die wir ja bereits mit den USA verhandelt hatten. Zweifellos ist zugegebenermaßen der Schock für uns, die Europäische Union, härter, denn Sie, meine Herren Kommissare, und Sie, unsere Regierenden, waren ja überzeugt, dass wir für alles vorgesorgt hatten, um die Verhandlungsrunde zum Erfolg zu führen. Alles war vorgesehen, sicher, mit Ausnahme der Explosion der Cairns-Gruppe, die wir eher neutralisieren wollten. Alles, außer dem kohärenteren Auftreten der Gruppe der 21, wie auch immer man das werten mag, die sich zu Verteidigern der Entwicklungsländer aufwarfen, obwohl die AKP-Länder und die am wenigsten entwickelten Länder nicht ganz genau das gleiche sind.

Wir, der Norden, müssen den Süden beispielsweise in der Agrarfrage überzeugen, dass wir wirklich fairer sind. Die GAP wurde weitgehend revidiert - vielleicht ein wenig zu sehr - um den Augen der WTO mehr 'sexy' zu erscheinen. Die Länder des Südens nehmen jedoch weiterhin alle Agrarsubventionen negativ wahr, auch die, die wir für recht tugendreich halten. Wie sollen wir unseren Standpunkt Ländern verständlich machen, deren Lebensmittelkulturen wie in den afrikanischen Ländern jahrelang durch die Dumpingeffekte der Exportsubventionen der Europäischen Union ruiniert wurden (die bewirkten, dass bretonische Hühner aus Batteriehaltung auf dem Markt von Dakar billiger verkauft wurden als das einheimische Geflügel)? Die GAP hat mit der Stützung der Exportpreise für Getreide, Fleisch oder Zucker lange Zeit die Länder des Südens überschwemmt. Wie soll man sie dann heute von der Richtigkeit der Neuorientierung, bei der die Exportsubventionen nicht abgeschafft wurden, überzeugen? Wie soll man sie überzeugen, wenn wir in der Frage der Baumwolle, die für Afrika vorrangig ist, den Eindruck erweckt haben, die verächtliche Haltung der Amerikaner in Paragraph 27, die jede Reform in diesem Bereich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschob, bedingungslos zu unterstützen?

Solange wir kein geeignetes Mittel gefunden haben, den Staaten des Südens verständlich zu machen, was der zweite Pfeiler der Landwirtschaft, die Vorschriften im Sozial- und Umweltbereich und auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit bedeuten, solange wir ihnen nicht ermöglichen, die gleichen Regeln zum Schutz der ländlichen Bevölkerung anzuwenden, werden wir nicht zu einer Situation gelangen, in der sie die Möglichkeit haben, uns zu verstehen. Diese demokratische Reform muss man mit ihnen vorantreiben und debattieren. Wenn wir die WTO mit Regeln dieser Art neu definieren, werden wir nicht nur fairen Handel, sondern Demokratie praktizieren.

Frau Präsidentin, als die Ministerkonferenz in Cancún am 14. September scheiterte, glaubten viele, das erste Opfer werde der multilaterale Ansatz der internationalen Handelsverhandlungen sein. Das wäre bedauerlich. Wir sind überzeugt, dass der Welthandel und das internationale Leben im Allgemeinen auf einfachen multilateralen Regeln beruhen müssen, die von allen respektiert und von transparenten internationalen Organisationen angewandt werden.

Welches sind nun diese Regeln? Da liegt das ganze Problem, denn seit 1995 und den Abkommen von Marrakesch beruht die WTO auf einem Grundprinzip: der systematischen Öffnung der Märkte und dem weltweiten Freihandel, der in allen Fällen allen die größten Profite sichern soll. Diese Regel, die von immer mehr Ländern angefochten wird, kam in Cancún zur Explosion, und dessen muss man sich bewusst sein, wenn man etwas wieder aufbauen will. Zum Wiederaufbau muss man selbstverständlich die Regel des Freihandels beibehalten, sie aber zugleich durch eine andere Regel ergänzen: die der Souveränität jeder nationalen Demokratie bzw. jeder Handelspräferenzzone, die die Freiheit haben muss, den Handel nach ihren Bedürfnissen zu gestalten, gerade in der Landwirtschaft.

Nun gilt es, die Lehren aus dem Scheitern von Cancún zu ziehen und die Spezifik dieser Fragen anzuerkennen, die zweifellos der WTO entzogen und in die Hände einer speziellen internationalen Organisation gelegt werden müssten. Auf alle Fälle muss die Grundregel gelten, dass jedes Land bzw. jede Zone das Recht hat, ihr Agrarmodell und ihre Ernährungsunabhängigkeit zu bewahren und die Gesundheit ihrer Bevölkerung zu schützen.

Das schließt zwei untrennbar miteinander verbundene Erfordernisse ein. Zum einen müssen mittelfristig die Agrarexportsubventionen vollständig abgeschafft werden. Dafür dürfen wir die Augen nicht verschließen und müssen offen zugeben, dass das eine moralische Notwendigkeit ist. Zum anderen gilt es, ebenso offen die Gemeinschaftspräferenz in Form von Importabgaben oder wo notwendig internen Beihilfen anzuerkennen, um die sozialen Ziele zu erreichen, die wir uns auf demokratische Weise gesetzt haben.

Diese beiden Voraussetzungen sind notwendig, wenn wir jetzt einen Neuanfang auf einer gesunden Grundlage wollen, aber sie setzen auch voraus, die innere Reform der europäischen Agrarpolitik grundlegend zu überprüfen, die in der Perspektive von Cancún überhastet vorbereitet worden war. Diese Reform muss jetzt Gegenstand neuer Überlegungen sein, um sie auf der Grundlage der Lektionen, die wir aus diesem Scheitern ziehen, umzuorientieren.

Frau Präsidentin! Als Landwirt habe ich unmittelbares Interesse an landwirtschaftlichen Subventionen. Heute möchte ich jedoch insbesondere für die Interessen der schwächeren Entwicklungsländer und hier vor allem der AKP-Staaten eintreten. Für mich hätte Cancún nach Monaten angestrengter Arbeit im Ausschuss der krönende Abschluss sein sollen, bei dem Antworten auf die Zweifel und Ängste der Entwicklungsländer ausdiskutiert werden. Mit 148 Ländern an einem Tisch zu sitzen und zu irgendeinem Abschluss zu kommen, ist einfach zu viel erwartet; aber ich glaube, dass Cancún ein Wendepunkt gewesen ist.

Die Zeiten, da mächtige Blöcke wie die Europäische Union und die USA in verräucherten Konferenzzimmern zusammensaßen, die Beute untereinander aufteilten und dem Rest der Welt ein paar Krumen hinwarfen, gehören längst der Vergangenheit an. Die Entwicklungsländer haben erkannt, dass Zahlen Gewicht haben, und welche Macht darin steckt, dieses Gewicht in die Waagschale zu werfen. Aber hier geht es nicht nur um entwickelte und Entwicklungsländer. In beiden Gruppierungen gibt es unterschiedliche Schichten. Wirtschaftlich sind Asien, der Ferne Osten und Lateinamerika Lichtjahre von den AKP-Ländern entfernt. Das Handelspotenzial der Länder wird sich in unterschiedlichem Tempo entwickeln.

Künftige Erfolge sind von Flexibilität bei der Wahl des richtigen Zeitpunkts abhängig. In Cancún sind Nichtbeteiligungsregelungen als wesentliche Bestandteile angeboten worden. Diese müssen in jedem künftigen Plan vorgesehen sein. Die Fähigkeit, das Vereinbarte umzusetzen, ist ein Schlüsselfaktor.

Gegenwärtig verhandeln die AKP-Länder eine bis 2008 abzuschließende Cotonou-Partnerschaftsvereinbarung über den Handel. Letztendliches Ziel dieser Verhandlungen sind Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft und regionale wirtschaftliche Partnerschaft. Die meisten dieser Länder sind noch nicht so weit, Gegenseitigkeitsabkommen im Handel oder Regeln für den Wettbewerb umzusetzen. In einer global orientierten Welt würde ihnen regionale Integration jedoch Stärke verleihen und den Süd-Süd-Handel erhöhen. Die AKP-Länder konnten Cotonou und Cancún nicht gleichzeitig bewältigen. Für sie war Cancún ein Schritt zu weit, der zu früh erfolgte. Jetzt müssen wir die Verfahren noch einmal völlig neu bewerten.

Frau Präsidentin! Gleich zu Beginn möchte ich bemerken, dass ich jenen beipflichte, die sagten, wir müssen in die Zukunft blicken. Was jedoch ebenfalls heute hier gesagt wurde - dass wir uns darüber klar werden müssen, was geschehen ist - ist genau so wichtig.

Mein erster Punkt: Wir sollten uns weiterhin unbeirrt für multilaterale Handelsregeln einsetzen.

Wir sind mit einer völlig überladenen Tagesordnung nach Cancún gefahren: Die Minister hatten enorme Schwierigkeiten, sich mit zu vielen komplizierten, ungelösten Fragen herumzuschlagen. Deshalb ist der Prozess eindeutig nicht aufrechtzuerhalten. Der gesamte Prozess dieser Tage war praktisch vertane Zeit, bis am Samstag der überarbeitete Text erschien - zur Bestürzung der Entwicklungsländer. Als wir in Cancún ankamen, konnte man spüren - und der überarbeitete Text bestätigte dies -, dass die Vision, das Versprechen und das Ziel von Doha ernsthaft gefährdet waren, weil wesentliche Fragen der Landwirtschaft, zur Baumwolle und den neuen Themen, die für die Entwicklungsländer wichtig sind, einfach nicht angesprochen wurden. Wir müssen sehr deutlich anerkennen, wie die Entwicklungsländer dies wahrnehmen. Es reicht nicht, herzukommen und zu sagen, die Entwicklungsländer verlangen zu viel. Die Unterstellung, NRO hätten ihre Meinungen in der von einigen erwähnten Weise manipulieren und dirigieren können, muss sie verletzen.

Angesichts des schon im Dezember bevorstehenden Treffens in Genf möchte ich Sie, Herr Kommissar, fragen, auf welche Weise Sie gegenwärtig - so kurz nach dem Scheitern von Cancún - dabei sind, Brücken zu bauen und Vertrauen zu schaffen, um sicherzustellen, dass wir dort Erfolg haben.

Meine letzte Bemerkung betrifft die Themen von Singapur: Ist Ihnen bekannt, Herr Kommissar, dass die Ministerin für Handel und Industrie des Vereinigten Königreichs am Donnerstag geäußert hat, sie würde wegen der Themen von Singapur ein Treffen mit Ihnen anstreben, um sicherzustellen, dass Sie sich an die in Cancún eingenommene Position halten und wir nicht länger auf Verhandlungen über Investitionen und Wettbewerb bei der WTO drängen? Ist Ihnen bekannt, dass die britische Ministerin dies im Unterhaus sagte, und gehen Sie davon aus, dass sich Ihre Mandate aufgrund einer derartigen Erklärung ändern werden?

Frau Präsidentin! Die WTO ist der imperialistische Hauptmechanismus, der dem Welthandel die Bedingungen der multinationalen Konzerne, die vollständige Liberalisierung und die Öffnung der Märkte auferlegt. Das Ergebnis ist die Vergrößerung der Kluft zwischen Reichen und Armen, und dies trotz des Wachstums im Welthandel. Das Scheitern von Cancún zeigt, dass die WTO diese Rolle nicht ungehindert spielen kann, was ohne Zweifel positiv ist. Widerstand regt sich sowohl auf der Straße als auch in den Verhandlungsräumen. Neue Protagonisten treten auf, die ihren Platz in diesem Spiel fordern. Die innerkapitalistischen Widersprüche verschärfen sich. Die Lösung findet sich nicht in Reformen in dieser oder jener Richtung, sondern sie muss bis an die Fundamente der WTO gehen.

Die Europäische Union hatte, als sie nach Cancún ging, die Interessen der kleinen und mittleren Landwirte geopfert. Aus dem Interview von Herrn Lamy geht hervor, dass er die Absicht hat, noch mehr zu opfern, und ich erwarte eine Antwort, wie weit dies gehen soll. Werden wir beispielsweise bei der Baumwolle, wo die Europäische Union 70 % ihres Bedarfs einführt, Einfuhren von 100 % und damit die Baumwollerzeugung in Griechenland, Spanien und Portugal völlig zerstören?

Frau Präsidentin! Anders als in der Vergangenheit war die Landwirtschaft nicht der Grund, warum diese Verhandlungen scheiterten. Meines Erachtens war die maximalistische Haltung der Gruppe der 21 dafür verantwortlich, die mit Fragen an den Verhandlungstisch kam, die über die Doha-Agenda hinausgingen. Am auffälligsten war die Forderung nach einem Auslaufen der internen Beihilfen, von denen man meint, dass sie die stärkste Verzerrung verursachen, namentlich die Blue Box und die Amber Box.

Zum ersten Mal hat die Europäische Union eine selbstbewusste Haltung gezeigt und schien damit auch recht zufrieden zu sein. Das lag an der GAP-Reform, die sie durchführt, und der Vereinbarung, die sie mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossen hat. Aber leider hat die Gruppe der 21 die Bemühungen der Europäischen Union zur Anpassung ihrer Agrarpolitik nicht anerkannt. Diese Gruppe redet beharrlich weiter so, als hätte sich die GAP in den letzten zehn Jahren nicht verändert. Die GAP hat sich in dieser Zeit drastisch verändert, aber sie reden immer noch, als wäre die Europäische Union eine protektionistische Mauer, und lassen dabei außer Acht, dass die EU heute der weltweit größte Importeur von Agrarerzeugnissen ist. Vielleicht hatte die Gruppe der afrikanischen Länder, die - möglicherweise zu Recht - hartnäckig Baumwolle verteidigte, vergessen, dass sich die Europäische Union als Block mehr als alle anderen bemüht hat, Entwicklungsländer zu unterstützen. Außerdem nimmt der EU-Markt heute 85 % der Agrarexporte dieser Länder auf. Zudem wurden nicht einmal die Stimmen der ärmsten Länder der Welt gehört, die im Ergebnis der Initiative 'Alles außer Waffen' völlig freien Zugang zu unseren Märkten haben. Der Grund dafür ist, dass sie von Ländern, die ebenfalls behaupten, unterentwickelt zu sein, deren Interessen sich jedoch von denen der ärmsten Länder grundlegend unterscheiden, vollkommen übertönt wurden.

Doch ich meine, wir sollten keine Masochisten sein. Die Europäische Union ist in diesen Verhandlungen sehr vernünftig aufgetreten und hat sich großzügig gegenüber den weniger entwickelten Ländern verhalten. Natürlich könnte es weiter gehen. Ich kann jedoch mit gutem Gewissen sagen, dass eine Vereinbarung erreicht worden wäre, wenn dort alle ebenso flexibel und verantwortungsbewusst aufgetreten wären wie die Europäische Union.

Diese Aussprache zieht sich in die Länge. Daher möchte ich Herrn Imbeni und die nach ihm auf der Rednerliste stehenden Kolleginnen und Kollegen um Entschuldigung bitten, dass ich nun Herrn Kommissar Lamy das Wort erteilen muss. Zum Abschluss der Aussprache wird außerdem Herr Kommissar Fischler das Wort erhalten.

Frau Präsidentin, mein Kollege Franz Fischler wird gleich hier sein und denjenigen antworten, die ich leider nicht hören konnte.

Lassen Sie mich zwei allgemeine Anmerkungen voranstellen, bevor ich auf einige konkretere Punkte eingehe, um auf Ihre Bemerkungen zu antworten. Die erste allgemeine Anmerkung: Ich würde gern nach Möglichkeit ein zwischen uns bestehendes Missverständnis ausräumen, das ich hier und da spüre, wenn wir von der Welthandelsorganisation sprechen. Die Welthandelsorganisation ist nach wie vor eine Organisation, in der über Konzessionen verhandelt wird, die den zusätzlichen Zugang zu bestimmten Märkten darstellen, und in der über Regeln verhandelt wird, die darauf abzielen, dass der Handel sich im zum Nutzen des Allgemeinwohls entwickelt. Die harte Realität besteht darin, dass es sich um ein Gremium handelt, in dem verhandelt wird. Wir verhandeln dort über Interessen, selbst wenn wir aufgrund unseres recht europäischen Idealismus mehr Werte damit verknüpfen als andere. Dieser Realität darf man nicht aus den Augen verlieren, damit die Diskussion zwischen uns vorankommt. Aus dem Munde von Philippe Herzog kam die Mahnung, wir sollten uns vor einem gewissen Nord-Süd-Optimismus hüten. Ich fasse das nicht als eine Lektion auf, sondern als einen Aufruf zum Realismus. Wenn das für andere gilt, so gilt es auch für uns.

Die zweite allgemeine Anmerkung: Viele von Ihnen verwiesen auf die geopolitische Dimension, die in Cancún die eigentlich kommerzielle Dimension der Verhandlungen überlagert hat. Da pflichte ich Ihnen bei, und vielleicht haben wir diese Dimension bei der Vorbereitung von Cancún teilweise nicht genug beachtet. Jeder diesbezügliche Hinweis Ihrerseits wäre uns beim nächsten Mal willkommen.

Mein dritte und letzte allgemeine Anmerkung: In diesen Handelsfragen gibt es eine Süd-Süd-Dimension, die wesentlich ist und die wir nicht aus dem Auge verlieren sollten, wenngleich uns auch hier angesichts unserer bekannten Tropismen die Nord-Süd-Dimension am meisten interessiert. Es ist wesentlich für die Entwicklungsländer, dass sie ihre Märkte öffnen und einige Regeln akzeptieren. Jedermann weiß, dass das eine unabdingbare Voraussetzung ist und dass die Öffnung der Märkte und die Akzeptanz der Regeln durch den Norden bei weitem nicht ausreicht. Ich würde mir wünschen, dass diese Tatsache von Zeit zu Zeit von denjenigen unter Ihnen klar ausgesprochen wird, die zu Recht ein besonderes Interesse an der Position der Entwicklungsländer haben.

Nun noch einige konkretere Bemerkungen, bevor die Debatte weitergehen soll. Was zunächst die Reform der Welthandelsorganisation betrifft, so haben Sie Recht: einige Regeln und Mechanismen müssen überdacht werden; man muss versuchen, die Zusammenarbeit der WTO mit der WHO, der IAO, der FAO, dem UNEP und anderen Organisationen der UN-Familie zu verstärken. Damit bin ich einverstanden und wir werden darüber nachdenken. Allerdings müssen wir bedenken, dass wir auf diesem Wege, der zweifellos der ist, den wir Europäer intuitiv weiter beschreiten wollen, Gefahr laufen, zuweilen allein zu stehen, denn aus meiner Sicht gehen nicht viele Entwicklungsländer in die gleiche Richtung. Was das Interesse der USA an einer besseren Kohärenz dessen, was wir unter uns die internationale Governance nennen, betrifft, so wissen wir, dass das nicht unbedingt ihrer natürlichen Neigung entspricht. Wir sollten also darüber nachdenken, uns aber gleichzeitig bewusst sein, dass wir auf diesem Weg andere Partner brauchen, die wir gewinnen müssen.

Sie haben mehrfach die Frage gestellt, welches nun die nächsten Etappen sein werden. Ich glaube, eine Aussage hierzu wäre verfrüht. Zunächst müssen wir uns die Zeit nehmen, das Geschehene gründlich zu analysieren. Ich sehe in der heutigen Aussprache einen Beitrag hierzu und danke Ihnen im Namen der Kommission. Dann brauchen wir auch Zeit, um Kontakte nach verschiedenen Seiten aufzunehmen. Diese Kontakte können bei derartigen Verhandlungen nicht immer in aller Öffentlichkeit geknüpft werden, vor allem nicht mit unseren Freunden in den Entwicklungsländern. Wir werden all dies also gelassen und ohne Hast angehen. Dabei sind mehrere Optionen ins Auge zu fassen. Wir werden dies kollegial in Kommission tun und dann sehen, ob die Kommission im Falle der Wiederaufnahme dieser Verhandlungen eine Änderung ihres Mandats anregt oder nicht.

Ich habe viele Worte der Unterstützung vernommen, und dafür danke ich Ihnen, denn sowohl für Franz Fischler als auch für mich ist diese Unterstützung in schlechten Zeiten noch wertvoller als in guten.

Ich habe auch einige Kritiken vernommen, auf die ich versuchen werde, kurz zu antworten. Frau Lucas hat mir vorgeworfen, mich sowohl bei den Singapur-Themen als auch bei den Exportsubventionen nicht genug bewegt zu haben. Was die Exportsubventionen betrifft, so muss ich Ihnen leider sagen, Frau Lucas, dass das nicht stimmt. Wenn Franz Fischler und ich einen Vorschlag auf den Tisch legen, der darin besteht, dass wir erklären, wir seien bereit, bei den Subventionen für den Export von Erzeugnissen, die für die Entwicklungsländer von Interesse sind, bis auf Null herunterzugehen, so können Sie nicht behaupten, die Europäische Union habe sich nicht bewegt.

Im Zusammenhang mit den Singapur-Themen haben Sie angemerkt, mit den Investitionen und dem Wettbewerb sei das Boot überladen und dies sei auch Ihre Meinung zu den Themen im Zusammenhang mit der Transparenz der Handelsgeschäfte. Damit haben Sie mich überrascht, denn ich glaubte, die Transparenz sei eines der Prinzipien, den sich Ihre Fraktion sehr verbunden fühlt. Was also Ihr Argument betrifft, man müsse sich dieser beiden Themen im Zusammenhang mit der Transparenz entledigen, weil die Entwicklungsländer dies nicht wollen, würde ich Sie bitten, mir zu sagen, ob das auch für die Umwelt und für die Sozialklauseln gilt, denn dies sind Themen, die die Entwicklungsländer ebenfalls nicht wollen.

Frau Auroi, ich kann Ihre Behauptung, die Europäische Union habe die amerikanische Position in der Baumwollfrage unterstützt, nicht unwidersprochen hinnehmen. Wenn das die Information ist, die Ihnen vorliegt, so möchte ich sie lieber sofort korrigieren. Ich habe in öffentlicher Sitzung, im Plenum in Cancún erklärt, was wir von dem berüchtigten Paragraphen 27 halten, und ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Information korrigieren würden.

Die Bemerkung, die viele von Ihnen äußerten, sie hätten das Gefühl, dass die Positionen der Union an einigen Punkten unserer Erde nicht genug bekannt seien, nehme ich zur Kenntnis. Ich teile sie im Übrigen. Ich will Ihnen nur sagen, dass unsere Mittel, um diese Situation zu verbessern, nicht unbegrenzt sind und dass wir zweifellos noch einmal darüber reden können, wenn die Debatte über den Jahreshaushaltsplan Gestalt annimmt.

Abschließend möchte ich auf eine recht konkrete Bemerkung von Herrn Martinez antworten. Ich danke ihm für seine Bemerkungen zum Thema Fallschirm. Ich gebe zu, dass er sich auf dem Gebiet des Fallschirmspringens auskennt. Nun ernsthaft, er wirft mir vor, hinsichtlich der Landwirtschaft im Voraus gezahlt zu haben und im Gegenzug nichts dafür erhalten zu haben. Franz Fischler wird Ihnen nötigenfalls erklären, dass das Gegenteil der Fall ist, Herr Martinez: Sie liegen da falsch. Es stimmt vielmehr, dass wir unsere Reformen der gemeinsamen Agrarpolitik aus unseren eigenen Gründen machen und dass wir durch gute Verhandlungen in der Welthandelsorganisation zum gleichen Preis Verpflichtungen seitens der Amerikaner für Sektoren, die den unseren gleichwertig sind, erreichen können. Das ist einer der Gründe, weshalb das Scheitern von Cancún auch für die europäischen Landwirte keine gute Nachricht ist.

Hier möchte ich schließen, damit die Aussprache weitergehen kann. Wie der Vorsitz angekündigt hat, wird mein Kollege Fischler Ihnen am Ende der Aussprache Rede und Antwort stehen.

Frau Präsidentin, meinem Eindruck nach verstellen uns die vielen einzelnen Elemente, die zum Scheitern von Cancún geführt haben, den Blick für das Ganze. Und dieses Ganze ist dasselbe, das vor etwa vier Jahren Seattle zu Fall brachte, und es hat einen Namen: es heißt enormes Ungleichgewicht zwischen reichen und armen Ländern sowie das Fehlen einer abgestimmten Strategie zur Überwindung dieses Ungleichgewichts, einer Strategie bestehend aus Fristen, politischen Maßnahmen, Programmen, Zahlen und Mengen.

Diese Strategie ist offenkundig weder Bestandteil der unilateralen Politik von Bush - es stimmt, dass ein enger Zusammenhang zwischen Irak und Cancún besteht - noch irgendwelcher bilateraler Abkommen. Ein wahrhafter Multilateralismus ist die einzige richtige Methode, und gerade dort lagen unsere Grenzen bei der Vorbereitung von Cancún. Dies war einer der Schwachpunkte des Vorsitzes und der Arbeit des Rates. Auch wenn er mir gerade nicht zuhört, muss ich Herrn Urso sagen, dass ich seine freimütigen Überlegungen und zu einem Großteil auch seine Analyse begrüßt habe. Doch wie haben wir den Gipfel von Cancún vorbereitet? Was haben wir getan, während Präsident Bush mit Präsident Lula und dem indischen Premierminister telefonierte?

Die Schwachpunkte liegen aber auch bei der Kommission und beim Parlament. Gemäß den Vorhersagen von Kommissar Lamy - denen auch die Mehrzahl der EP-Mitglieder zustimmte - sollte das berühmte Bündnis G-17, das dann G-21 und G-24 wurde, vorwiegend taktischer Art sein; aus vorwiegend politischen Gründen war das aber nicht so, und es wird auch in Zukunft nicht so sein.

Frau Präsidentin, ich würde es vorziehen, noch etwas zu warten, bevor in diesem Hohen Haus über Dokumente abgestimmt wird. Morgen werden wir nämlich über ein ziemlich enttäuschendes Dokument abstimmen, das weder die Frage nach den Ursachen des Fehlschlags von Cancún beantworten, noch Empfehlungen für unser künftiges Vorgehen geben wird.

Abschließend möchte ich Herrn Kommissar Lamy noch sagen, dass die WTO zwar das Verhandlungsforum ist, sie aber weder auf dem Mond noch auf dem Mars liegt. Sie befindet sich hier, und den Hintergrund bildet eben dieses vorhandene enorme Ungleichgewicht, welches in unseren Zeiten das Leben auf dieser Erde kennzeichnet.

Frau Präsidentin! Ich möchte Sie an die drei wichtigsten Lehren erinnern, die wir aus den Ereignissen von Cancún ziehen sollten. Erstens hat die Haltung der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten dazu beigetragen, dass es der Konferenz nicht gelang Lösungen zu finden, um für die Entwicklungsländer eine gerechte Abmachung zu ermöglichen. Bei ihren Positionen lassen die EU und die USA die Notwendigkeit eines Schuldenerlasses für die am wenigsten entwickelten Länder außer Acht und ignorieren die Probleme, vor denen Arbeitnehmer wie auch Mikro-, kleine und mittlere Unternehmen in Europa selbst stehen, und zwar in Sektoren wie Textilien, Bekleidung, Schuhwaren und Landwirtschaft. Zweitens muss die Arbeitsweise von internationalen Institutionen demokratischer werden. Es müssen neue, gerechte und demokratische Regeln aufgestellt werden, die den Armen Hoffnung geben und eine wirksame nachhaltige Entwicklung ermöglichen. Drittens aber möchte ich Sie auch an die großen Volksdemonstrationen in Cancún und - in gewissem Maße - in der ganzen Welt erinnern, auf denen gegen die Ungerechtigkeit der Globalisierung protestiert und neue, gerechtere und demokratischere Regeln gefordert wurden.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ja, wir alle haben durch das Scheitern von Cancún verloren, vor allem die am wenigsten entwickelten Länder, jene, die paradoxerweise die größten Nutznießer der Entwicklungsrunde sein sollten. Auch das Weltwirtschaftswachstum wurde negativ beeinträchtigt. Das ist nicht nur so, weil die Senkung der Zölle und die Beseitigung anderer Handelshemmnisse das Wirtschaftswachstum begünstigen, indem sie den Warenaustausch erleichtern, sondern weil der Erfolg von Cancún zudem ein sehr positives Signal für die Ankurbelung der Weltwirtschaft bedeutet hätte. Und wahrscheinlich wird Cancún auch eine negative Auswirkung auf das multilaterale Handelssystem haben.

Ich bin überzeugt, dass es nicht nötig ist, von dem bisher eingeschlagenen Kurs abzuweichen. Wir müssen einfach aus der Sackgasse herauskommen, in die die Entwicklungsrunde nach Cancún gelangt ist, und schnellstmöglich die Arbeiten auf der Grundlage der zuvor erreichten Vereinbarungen fortsetzen. Notwendig ist auch, wie schon gesagt wurde, eine umfassende Prüfung der Funktionsweise der WTO und ihre Organisationsstruktur. Zu untersuchen sind ferner die Gründe des Scheiterns von Cancún.

Herr Kommissar, ich möchte Sie zum Nachdenken über einen weiteren Aspekt anregen, nämlich über die Notwendigkeit, die Entwicklung des Potenzials der weniger entwickelten Länder neu zu überdenken. Damit meine ich nicht nur die Notwendigkeit, das dafür vorgesehene Budget aufzustocken, das auch, sondern zu prüfen, wie wir den schwächsten Ländern helfen können, ihre Verhandlungsposition zu verbessern, was wir tun können, um sie zu unterstützen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, und zwar in voller Kenntnis der Sachlage. Damit würde auch verhindert, dass man sie übervorteilt, denn das dürfte in der Vergangenheit leider der Fall gewesen sein.

Von dieser Reflexion und von den sich daraus ableitenden Beschlüssen wird es abhängen, Frau Präsidentin, ob sich Doha wirklich als ein Wendepunkt erweist, auch wenn die nächste Reiseetappe länger als vorgesehen wird. Und davon wird auch die Zukunft des multilateralen Handelssystems abhängen.

Frau Präsidentin, die Verhandlungen von Cancún sollten Gelegenheit sein, einen ersten Schritt in Richtung zu einem faireren Handel zu tun. Sie sind gescheitert. Die Entwicklungsländer haben die traditionellen Kräfteverhältnisse innerhalb der WTO gekippt. Das ist ein wesentlicher Punkt, der politisch berücksichtigt werden muss. Wer wird aber der wahre Nutznießer dieses Scheiterns sein?

Ich stelle meinerseits fest, dass die Entwicklungsländer hinsichtlich der Umsetzung der Forderungen, die sie in die Agenda von Doha geschrieben hatten, nichts Konkretes gewonnen haben. Wie viele hier stelle ich mir vor, dass die Amerikaner versuchen werden, den Bilateralismus zu ihren Gunsten zu verstärken, und ich frage mich, wie wir Europäer der Verschärfung des Handelskrieges, zu der es demzufolge vermutlich kommen wird, begegnen wollen.

Insgesamt halte ich dieses Scheitern für schädlich, zumindest kurzfristig. In der Öffentlichkeit hat es aber immerhin den Effekt, dass die Frage des Ausgleichs zwischen Nord und Süd stärker denn je gestellt wird. Da liegt das ganze Problem, auf das wir versuchen müssen, nun eine Antwort zu finden. Wir müssen sehen, welche Antwort gegeben werden kann und mit wem.

Diese Frage ist wirklich wichtig, denn zum Beispiel haben nicht alle Entwicklungsländer identische Interessen und ihre Optionen hinsichtlich der WTO scheinen noch nicht sehr homogen zu sein. Auf welchen Partner, auf welche Gruppe können wir in diesem Zusammenhang rechnen, um eine Strategie der Wiederaufnahme der Verhandlungen und der Reform der WTO zu entwerfen und in Angriff zu nehmen?

Im Übrigen haben wir auf einer anderen Ebene sehr wohl verstanden, dass die Gruppe der 21 gewillt ist, die externen und internen öffentlichen Subventionen im Agrarbereich zu bekämpfen. Muss man nicht fürchten, Herr Kommissar, dass einige Länder die Gelegenheit des Endes der Friedensklausel nutzen, um unsere GAP juristisch zu attackieren, um ihre Ziele zum Erfolg zu führen, ohne politisch ausgehandelte Gegenleistungen erbringen zu müssen? Wie dem auch sei, nach Cancún scheinen die Antworten weniger klar zu sein als die Fragen.

Frau Präsidentin! Zuerst möchte ich mich ganz herzlich beim professionellen Verhandlungsteam der Europäischen Kommission, den Herren Fischler und Lamy, bedanken, weil sie wirklich alles in ihrer Macht Stehende getan haben, um die Konferenz zu einem Erfolg zu führen. Vielleicht sollten wir in Zukunft folgende Regel einführen: Wer die Verhandlung verlässt, stimmt zu. Wir hatten uns eingestellt auf eine konsequente, harte Verhandlung. Die Partner sind uns aber leider abhanden gekommen, was im Klartext heißt: Die Armen bleiben arm, die Reichen bleiben reich. Über diese Entwicklung können wir nicht glücklich sein.

Frau Lucas hat heute gesagt, ein wichtiges Ziel sei to promote their own industry. Soll ich das so verstehen, dass sie damit die Monopolbetriebe im Eigentum einiger Minister meint, die bei Wettbewerbsregeln, bei Investitionsschutzabkommen ihr Eigentum gefährdet gesehen haben. Vielleicht wäre es sinnvoll, hier auch die nationalen Abgeordneten etwas mehr einzubinden, die Opposition, damit eine echte Diskussion auch in den least developed countries darüber entstehen kann, wer in Reichtum lebt und wer in totaler Armut. Einige Wenige gegen Millionen, die in Hunger leben. Deshalb sollten wir alle Anstrengungen unternehmen, um die kleinen und mittleren Betriebe, die Familienbetriebe, in diesen Ländern zu fördern, den Wettbewerb zu fördern, den Wohlstand zu fördern und nicht einige Wenige, die aus einer Monopolsituation Nutzen ziehen.

Deshalb ist aus meiner Sicht auch die Parlamentarische Konferenz so wichtig, und wir als Europäer sollten hier eine Vorreiterrolle spielen, damit hier eine objektive und transparente Diskussion nicht nur bei uns in Europa in Gang kommt, sondern vor allem auch in den ärmsten Ländern dieser Welt. Die haben es dringend nötig.

Was ich auch noch in den Mittelpunkt stellen möchte: Wie sieht es aus, wenn die Friedensklausel ausläuft? Heißt das, dass wir jetzt in einen neuen Krieg geraten, in einen Welthandelskrieg, in dem die Armen noch ärmer werden?

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich glaube, die Union muss die Lehren aus diesem Scheitern von Cancún ziehen, um in Zukunft nicht noch einmal dieselben Fehler zu begehen, und ihre Strategie überdenken, um die unerlässlichen Initiativen für die Wiederbelebung des Multilateralismus vorzubereiten.

Erstens glaube ich hinsichtlich der Herausbildung dieser neuen Gruppen, zu denen sich einige Entwicklungsländer zusammenschließen, dass Kommissionspräsident Prodi Recht hatte, als er vergangene Woche in Bologna unterstrich, dass der Charakter der G 21 sowie ihr Wille nach politischer Bestätigung unterschätzt und missverstanden worden sei. Meiner Auffassung nach war der Versuch, diese Gruppe zu spalten oder andere Entwicklungsländer gegen sie aufzubringen, ein Fehler. Das hat nichts gebracht und entfernte uns von dem unerlässlichen politischen Dialog und dem Vertrauen, das es mit dieser Gruppe aufzubauen galt.

Natürlich wird das Auftreten dieser Gruppen wie dann auch der G 90 für uns die Diskussionen und Verhandlungen innerhalb der WTO schwerer machen. Das ist eine Herausforderung für die Europäische Union, aber das ist auch das Unterpfand für ein ausgewogeneres Handelssystem, das den Anliegen aller Kontinente stärker entspricht, vor allem jener, die bislang nicht zu den Gewinnern der Gründung der WTO gehörten.

Zweitens, zu den Singapur-Themen. Ich glaube, die Verhandlungen über die Landwirtschaft und die anderen in die Zuständigkeit der WTO fallenden Fragen waren schon kompliziert genug. Auf der Passivseite standen im Übrigen noch die nicht eingehaltenen Verpflichtungen von Doha, vor allem die nicht eingehaltenen Fristen, so dass man nicht noch Themen hätte hinzufügen dürfen, von denen man wusste, dass die Entwicklungsländer sie in ihrer Mehrheit ablehnen. Das war ein allzu klassischer Ansatz des Feilschens zwischen defensiven und offensiven Themen, das nicht der Situation entsprach, und dies offenbarte wiederum das falsche Verständnis der tieferen Gründe für die Weigerung, die Singapur-Themen zu behandeln.

Wenn wir heute den Multilateralismus retten wollen, so geht das meiner Meinung nach nur, indem wir eine tief greifende Reform nicht nur der Funktionsweise der WTO - hierzu hat dieses Parlament Vorschläge gemacht, die ich die Ehre hatte als Berichterstatter vorzutragen -, sondern auch ihrer Regeln, ihrer Prioritäten und ihrer Dogmen, wie dies von anderen Kollegen bereits gesagt wurde. Ich glaube, wir müssen die Handelsregeln, wenn sie von allen besser akzeptiert werden sollen, in eine Gesamtkonzeption der weltweiten Governance einbinden. Zweifellos gilt es, die WTO im System der Vereinten Nationen neu zu platzieren, denn darauf läuft das, was Kommissionspräsident Prodi vorhin über die Beziehungen zu den anderen Spezialorganisationen sagte, hinaus, und zwar vielleicht unter der Kontrolle eines 'wirtschaftlichen und sozialen Sicherheitsrates', wie dies der ehemalige Kommissionspräsident Jacques Delors vorgeschlagen hat.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Eine Weisheit der Dakota-Indianer lautet: Wenn du feststellst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab. Ganz so schlimm wird es mit der WTO noch nicht bestellt sein, aber was in Cancún geschehen ist, ist schon besorgniserregend. Auch werte ich den Abbruch der Verhandlungen eher als einen Pyrrhussieg für die Entwicklungsländer denn als einen Erfolg. Interessant ist auch in diesem Zusammenhang die Einschätzung, dass die Verhandlungen an der Agrarfrage gescheitert wären. Wie können sie aber daran scheitern, wenn es zu keinem Zeitpunkt eine offizielle Agrarrunde gegeben hat, also überhaupt nicht verhandelt wurde? Auch halte ich das Angebot der EU im Agrarbereich für durchaus annehmbar, auch wenn manche Entwicklungsländer sich etwas mehr gewünscht hätten, aber es war ein hervorragender Vorschlag. Nur welche Rolle spielten denn die USA? Präsident Bush kam es doch sehr gelegen, dass es überhaupt nicht zu Agrarverhandlungen gekommen ist, denn dann wäre vielen Ländern ein Licht aufgegangen. Sie hätten nämlich gesehen, wer die tatsächlichen Bremser sind, und das hätte dann wohl die Koalition der Willigen und der Abhängigen doch etwas irritiert.

Mexiko musste daraufhin ja wohl auch die Verhandlungen abbrechen, bevor sie überhaupt begonnen hatten, und die USA sind auch mehr an bilateralen Verträgen interessiert denn an multilateralen. Aber noch einen Satz zu denjenigen, die glauben, sie müssten nun einen Feldzug gegen die Nichtregierungsorganisationen starten. Zum einen überschätzen sie deren Macht maßlos, und zum anderen zeigen sie, was sie von der Beteiligung von Teilen der Zivilgesellschaft letztendlich halten. Ich kann ihnen nur raten, dieses Fass, das sie geöffnet haben, wieder zuzumachen, bevor sie selbst hineinfallen und drin ersaufen.

Frau Präsidentin, ich möchte nur wenige Worte sagen, vor allem, um dem Europäischen Parlament für seinen heutigen Beitrag zu danken. 31 Wortmeldungen unterstreichen, welch große Bedeutung dieses Organ - das höchste Repräsentativorgan der Europäischen Union - dem Grundsatz des Multilateralismus beimisst, der für unsere Arbeit bestimmend sein muss. Sie haben die Notwendigkeit bekräftigt, betont und hervorgehoben, den Multilateralismus zu bewahren und neu zu beleben, und gleichzeitig haben viele von Ihnen unterstrichen, wie wichtig es dazu ist, einen Reformprozess in der WTO einzuleiten, bei dem die neuen Akteure unbedingt anerkannt werden müssen.

Sicher können wir nicht zu den einstmaligen GATT-Mechanismen zurückkehren. Wir müssen voranschreiten und, wie gesagt, anerkennen, dass wir inzwischen erfreulicherweise eine multipolare Welt haben, und das gilt sowohl für den Norden als auch für den Süden, was nicht zuletzt deutlich wird am Zustandekommen der G 21 - mit der wir zusammenarbeiten müssen -, die vor allem aus Entwicklungsländern besteht, die bereits von den Vorteilen der Globalisierung profitieren und die deshalb zu starken Mitwettbewerbern geworden sind und ihren gebührenden Platz beanspruchen -China und Brasilien, beispielsweise -, während es im Süden eine Welt gibt - die AKP- und die afrikanischen Staaten -, welche von der Globalisierung noch nicht profitiert, sondern allenfalls nur unter ihren Folgen zu leiden hat.

Diese dreifache Notwendigkeit, den Multilateralismus zu bewahren, die WTO zu reformieren und die neuen Akteure anzuerkennen, sollte uns zu der Forderung nach Einleitung eines Prozesses veranlassen, der dann zur Schaffung einiger Zwischenorgane zwischen Sekretariat und Versammlung führt, in denen diese neue Vertretung endlich Akteure zusammenführen kann, die ähnliche, jedoch unterschiedliche geografische, politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Bereiche repräsentieren, so dass sie ein hochrangiges Forum bilden können, um die Kernprobleme zu lösen, bevor sie in jene Versammlung hineingetragen werden, die in Cancún den Eindruck eines wirklichen babylonischen Sprachen- und Meinungsgewirrs erweckte.

Ein anderer wichtiger Aspekt, der hervorgehoben wurde, betrifft das - absolut innereuropäische - Problem der Kommunikation. Wie hier gesagt wurde, hätten die Nichtregierungsorganisationen eine zweideutige, vielleicht doppelzüngige Rolle gespielt und in Brüssel oder Straßburg eine Sprache gesprochen, die anders klang als ihr gelegentliches Geschrei in Cancún; außerdem sei es der Europäischen Union und der Kommission schwergefallen zu vermitteln, was Europa in diesen 22 Monaten für die Schwächsten der Schwachen unternommen hat und tagtäglich unternimmt. In diesem Zusammenhang beispielsweise hatte die Kommission meines Wissens zwei Pressebeauftragte in Cancún, während eine einzige Nichtregierungsorganisation mindestens 14 entsandt hatte.

Es besteht also ein Kommunikationsproblem, und vielleicht besteht auch eine sprachliche Verwirrung, die wir überbrücken müssen, wenn es uns gelingen soll, der außergewöhnlichen Kraft der europäischen Zivilgesellschaft, die sich zunächst und vor allem - wenn auch nicht nur - durch ihre Repräsentativorgane ausdrücken muss, Geltung zu verschaffen.

Schließlich haben Sie gefragt, ob das Mandat geändert oder flexibler gestaltet werden müsse. Unsere Aufgabe besteht nach meinem Dafürhalten darin, Ihre Erwägungen dem Europäischen Rat zu übermitteln, vor allem vor und nach unserem Gipfel am 15. Dezember, auf dem es uns vielleicht gelingen wird, die Auswirkungen dieses Fehlschlags auf die anderen Akteure, auch jene, die sich vielleicht unbewusst zu früh über dieses Scheitern gefreut haben, besser zu begreifen. Darüber müssen wir in den kommenden Monaten diskutieren, um herauszufinden, ob mehr Flexibilität in Bezug auf die Singapur-Themen - wie von einigen gefordert -, mehr Flexibilität bei den sozialen und den Umweltthemen oder auch bei der Agrarpolitik erforderlich ist.

Um meine Redezeit nicht zu überschreiten, möchte ich abschließend sagen, dass Ihr diesbezüglicher Beitrag wichtig, ja sogar entscheidend sein wird. . Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident des Rates, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst einmal möchte ich Ihnen allen für die Beiträge danken, die Sie zu dieser Debatte geleistet haben. Diese Debatte war sehr wichtig. In meiner Beantwortung möchte ich mich auf einige wenige Punkte konzentrieren, die aus meiner Sicht einer weiteren Erörterung und auch einiger Klarstellung bedürfen.

Erstens wurde hier die Debatte geführt, was Vorrang haben soll, der multilaterale Ansatz oder bilaterale Abkommen. Ich glaube, es gibt keine Alternative. Es gibt keinen besseren Ansatz als den multilateralen Ansatz, und wir müssen daran festhalten. Bilaterale Abkommen soll und kann es natürlich auch geben, aber sie können kein Ersatz für den multilateralen Ansatz sein. Im Übrigen sollte sich niemand täuschen und glauben, nur multilaterale Verhandlungen seien schwierig. Auch verschiedene bilaterale Abkommen werden nicht leicht zu erreichen sein, wenn ich zum Beispiel an Abkommen mit den Mercosur-Staaten oder viele andere denke. Und schließlich, glaube ich, wäre es auch ein Fehler, wenn man mit Hilfe eines vorschnellen Umschwenkens in bilaterale Verhandlungen in die Falle tritt, dass man dann Möglichkeiten eröffnet, sozusagen zweimal zu ernten, zunächst das, was man im Rahmen von bilateralen Abkommen nach Hause fahren kann, und dann hat man ja kein Problem mehr, erst recht bei multilateralen Verhandlungen mit massiven weiteren Forderungen aufzutreten. Hier, glaube ich, ist aus europäischer Sicht eine gewisse Vorsicht geboten. Was man aber bilateral tun muss und was wir tun müssen, ist, mit vielen einzelnen Staaten, die Mitglieder in der WTO sind, direkt zu diskutieren, direkt zu verhandeln, in dem Sinn, dass wir in den multilateralen Verhandlungen ihnen gegenüber unseren Standpunkt klar machen.

Zweiter Punkt: Ich bin strikt der Auffassung, dass es richtig war, die Gemeinsame Agrarpolitik zu reformieren. Wir haben diese Reformen - und daran darf ich auch hier erinnern, weil wir genau diese Debatte hier in diesem Raum geführt haben - für uns gemacht. Wir haben gesagt, die europäische Gesellschaft fordert Reformen, und deshalb brauchen wir sie. Wir können jetzt nicht hinterher sagen, wir hätten unser Vorhaben, die europäische Landwirtschaft und die europäische Agrarpolitik zum Beispiel nachhaltiger zu gestalten, nur deshalb verfolgt, weil wir ein Argument gebraucht hätten, um in internationalen Verhandlungen zu reüssieren. Das hieße ja wirklich, die Dinge auf den Kopf stellen.

Natürlich hat uns das in den internationalen Verhandlungen eine gewisse Flexibilität gebracht, und natürlich gibt es auch die Tatsache, dass wir immer zuerst intern reformieren müssen und dass sich daraus dann unser Verhandlungsmandat ableitet. Oder glauben Sie, das Parlament würde bereit sein, der Kommission ein Verhandlungsmandat zu erteilen, das sich außerhalb der bestehenden gemeinsamen Politiken bewegt? Das ist undenkbar, das wird nie funktionieren, und daher sollten wir auch hier keine Illusionen wecken.

Was wir aber auch nicht dulden dürfen, ist, dass man versucht, das, was wir im Rahmen unserer Reformen beisteuern, 'einfach in die Tasche zu stecken', indem man zum Beispiel sagt, die Reduktionsverpflichtungen werden nicht danach festgelegt, wie viel wir das letzte Mal in der Uruguay-Runde vereinbart haben, was dann als Ausgangspunkt gewählt würde, sondern danach, was wir derzeit zum Beispiel an wettbewerbsverzerrenden Fördermaßnahmen anwenden. Das wäre unfair uns gegenüber, und das müssen wir auch deutlich machen.

Dritter Punkt: Die NGO haben in dieser Debatte eine große Rolle gespielt. Wir sollten nicht den Fehler machen und jetzt so tun, als hätten sich die NGO nicht brav genug verhalten, und ihnen jetzt den Geldhahn abdrehen oder irgend etwas dergleichen. Das halte ich für unsinnig. Aber was wir tun müssen, ist, die Diskussion mit den NGO zu suchen. Wir müssen uns mit ihnen und mit ihren Argumenten auseinandersetzen. Da gibt es einen ziemlich großen Bedarf, wenn ich mir z. B. ansehe, wie unterschiedlich die Positionen von ein und derselben NGO sind, je nachdem, ob man mit der Abteilung, die für die Entwicklungspolitik zuständig ist, oder der Abteilung, die für die Umweltpolitik zuständig ist, spricht.

Es kann ja wohl nicht sein, dass man - und das haben viele NGO getan - sagt: Es muss dazu kommen, dass die europäische Landwirtschaft umweltfreundlich ist, und wir müssen das Budget für Umweltleistungen in der Landwirtschaft einsetzen! So, jetzt tun wir das, dann kann man aber hinterher nicht sagen: Egal in welcher Form Förderungen an die Landwirtschaft gewährt werden, Förderungen an die Landwirtschaft sind in jedem Fall schlecht! Das passt nicht zusammen, und diese Debatte müssen wir sinnvollerweise führen.

Auf diese Weise können wir auch das Misstrauen gegenüber den Entwicklungsländern abbauen, die teilweise das Gefühl haben, dass die Komplexität der Verhandlungen und die Schwierigkeiten nur deshalb aufgebaut werden, damit diejenigen, die nicht schon seit langem an diesen Verhandlungen teilnehmen, einen schwierigeren Zutritt zu diesen Dingen haben. Da müssen wir Barrieren abbauen und abreißen.

Vor allem sollten wir versuchen, wieder zu den Fakten zurückzukehren. Wir sollten unabhängige Institutionen, wie die OECD und andere, stärker heranziehen, um eine Objektivierung in der Debatte zu erreichen. In der Landwirtschaft gibt es ja diesen Spruch: Es ist eine Sache, dass man ein Pferd zum Brunnen bringt, aber es ist eine andere Sache, dass man es dazu bringt, zu trinken. Es muss auch eine Bereitschaft geben, auf Argumente einzugehen und den Dialog wirklich wahrzunehmen. Nur dann kommen wir weiter!

Was die Friedensklausel angeht, so darf ich darauf hinweisen, dass sie auf jeden Fall Ende dieses Jahres ausläuft. Deshalb kommt aber nicht das gesamte agrarische WTO-Gebäude zum Einsturz, sondern es besteht die Möglichkeit, dass die Art und Weise, wie wir in Europa die Verpflichtungen der Uruguay-Runde umgesetzt haben, angegriffen werden kann. Ich möchte auch ein bisschen davor warnen, dass verschiedene Staaten das für eine gute Gelegenheit halten, um viele panels zu starten. Das wäre dann ein weiterer Schritt, um den WTO-Prozess als solchen zu schädigen. Man sollte sich daher das alles sehr gut überlegen.

Und schließlich: Eines müssen wir zustande bringen, nämlich die Grundphilosophie, was Verhandeln in der WTO überhaupt bedeutet, besser zu vermitteln. Verhandeln kann nur bedeuten, dass es einen Mittelpunkt gibt, auf den sich die verschiedenen Parteien zubewegen. Es kann nicht bedeuten, dass man sich auf ein Extrem hinbewegt. Wenn man dieses Prinzip nicht entsprechend schon in der Vorbereitung beachtet, dann ist das Risiko für Fehlschläge in der Zukunft weiterhin ziemlich groß. Daher kann ich nur dazu raten, dass wir - nicht um die Dinge sozusagen ad acta zu legen, sondern um die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen zu können - sorgfältig analysieren und eine Debatte führen und dann möglichst gemeinsam entscheiden, was die nächsten Schritte sein sollen, um - wie man so schön sagt - den ganzen Karren wieder aufs Gleis zu setzen. Im Anschluss an diese Aussprache sind nach Artikel 37, Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge eingegangen

Die Entwicklungsländer organisieren sich und behaupten sich zunehmend. Die wichtigste Lehre aus Cancún besteht darin, dass der 'Südblock' erstarkt ist. Die armen Länder sind es leid, die Arroganz der Giganten des Welthandels, der USA und der Europäischen Union, zu ertragen. Selbst wenn Pascal Lamy glauben machen will, dass das Scheitern der Konferenz in erster Linie den armen Ländern zum Schaden gereiche, lässt sich doch nicht leugnen, dass eine Vormachtstellung - wenn auch noch nicht die Bastille der WTO - gefallen ist! Man muss sich von dem Zynismus der Logik des 'Gibst du mir, so gebe ich dir' lösen, die darin besteht, den Ländern des Südens die Maßlosigkeit einer ungehemmten Liberalisierung ihrer lebenswichtigsten Sektoren aufzuzwingen, während die Bevölkerung ums Überleben kämpft. Die Union und die Mitgliedstaaten müssen neue Beziehungen zum Süden aufbauen, anstatt ihn auszuplündern. Europa muss sich weigern, sich an den USA auszurichten, indem es sich beispielsweise auf die durch die Bewegung der Globalisierungsgegner erlangte Autorität stützt. Die Union, die heute isoliert dasteht und in ihrem Willen, ehrlich in eine echte Politik der Zusammenarbeit und der Entwicklung zu investieren, unglaubwürdig erscheint, muss sich einen Ruck geben. Die so genannten 'armen' Länder sind nicht arm an Forderungen und Vorschlägen. Europa wird, wenn es sie als echte Gesprächspartner achtet, einen Platz in der Welt erlangen, um dazu beizutragen, diese menschlicher zu machen.

Nach der Tagesordnung folgt eine Erklärung des Rates zur Revision der transeuropäischen Netze und nachhaltigen Entwicklung.

Frau Präsidentin! Zunächst muss ich Sie darüber informieren, dass mein Kollege, Herr Lunardi, der für diesen Bereich zuständige Minister, leider in Rom wegen wichtiger Regierungsgeschäfte aufgehalten wurde und deshalb nicht an dieser Aussprache teilnehmen kann. Daher werde ich Ihnen eine kurze Erklärung zu einigen Erwägungen zu diesem wichtigen Thema geben.

Erstens bekräftigt der Rat sein Engagement für die vom Europäischen Rat 2001 in Göteborg festgelegte Strategie für nachhaltige Entwicklung. Demnach ist es unser Ziel, die Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu gewährleisten, dem Anstieg des Verkehrsaufkommens und der Verkehrsüberlastung, des Lärms und der Umweltverschmutzung entgegenwirken und die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrsmittel sowie die vollständige Internalisierung der sozialen und Umweltkosten fördern. Wie vom Europäischen Rat hervorgehoben wurde, besteht ein Hauptinstrument zur Erreichung dieses Ziels im Ausbau der transeuropäischen Verkehrsnetze, um gegebenenfalls den Infrastrukturinvestitionen in den öffentlichen Verkehr und in die Eisenbahn, die Binnenwasserstraßen, den Kurzstreckenseeverkehr, den kombinierten Verkehr und einen effizienten Verbund Vorrang einzuräumen, mit anderen Worten, um die Entwicklung weniger umweltschädlicher Verkehrsträger zu fördern.

In den gegenwärtig geltenden Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes wird die Gewährleistung einer nachhaltigen Mobilität der Personen und Waren bereits als Ziel des Netzes genannt, wobei gleichzeitig die Gemeinschaftsziele, insbesondere im Umwelt- und im Wettbewerbsbereich, erreicht werden müssen. In diesem Zusammenhang wurde die Einbeziehung der Umweltbelange im Planungs- und Entwicklungsstadium der Vorhaben als vorrangiges Ziel für den Aufbau des Netze bestimmt.

Generell verpflichtet die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 die Mitgliedstaaten, bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten den Umweltschutz durch die Vornahme von Umweltverträglichkeitsprüfungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus wird in Anwendung der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei in Vorbereitung auf solche Projekte erarbeiteten Plänen und Programmen, insbesondere den von der Gemeinschaft finanzierten, vorgenommen.

Das vollständig integrierte Verkehrsnetz ist Voraussetzung für einen wirklich freien Verkehr der Waren und Personen und ermöglicht die Verbindung der Inselgebiete, der eingeschlossenen und am Rande gelegenen Gebiete mit den zentralen Gebieten. Ein modernes, interoperables Verbundnetz gewährleistet durch eine bessere Nutzung der Verkehrsträger den Ausbau des Handels und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft im Ganzen. Ohne die erforderliche Infrastruktur und einen wirksamen ordnungspolitischen Rahmen für ein effizientes Netzmanagement bleiben der Binnenmarkt und der territoriale Zusammenhalt der Union unvollständig.

Durch das Einfügen eines Titels 'Transeuropäische Netze' in den Maastricht-Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft mit den notwendigen Zuständigkeiten und Instrumenten für deren Entwicklung ausgestattet. Gemäß Artikel 154 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft trägt die Gemeinschaft zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei. Damit soll ein Beitrag zur Verwirklichung eines Binnenmarkts sowie zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt geleistet werden, wobei hierzu vor allem der Verbund und die Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze gefördert werden müssen. Im zurückliegenden Jahrzehnt wurde nicht nur eine besorgniserregende Zunahme der Verkehrsüberlastung in den innerstädtischen Gebieten festgestellt, sondern auch ein neues Phänomen der Überlastung der Hauptstrecken des transeuropäischen Netzes.

Laut Untersuchung der Kommission belaufen sich die externen Kosten der Verkehrsüberlastung im Straßenverkehr allein auf 0,5 Prozent des BIP der Europäischen Union. Diese Zahl ist umso alarmierender, wenn wir bedenken, dass die Verkehrsnachfrage auch in Zukunft erheblich ansteigen wird. Wenn bis 2010 keine tiefgreifenden Maßnahmen zur rationelleren Nutzung der Vorteile jedes Verkehrsträgers ergriffen werden, wird allein der Schwerlastverkehr um fast 50 Prozent gegenüber 1998 zunehmen. Diese Entwicklung schadet nicht nur den Mitgliedstaaten, sondern auch den Beitrittsländern, zumal dort zwischen 1990 und 1998 zum einen ein allmählicher Rückgang des Verkehrsanteils der Schiene und zum anderen eine Zunahme des Straßenverkehrs um fast 20 Prozent beobachtet wurden.

Im neuen Kontext der nachhaltigen Entwicklung hat der Europäische Rat im Juni 2001 in Göteborg gefordert, künftig dem Ausbau des Schienen-, See- und Binnenwasserstraßenverkehrs mehr Nachdruck zu verleihen. Im Mai 2004 werden zehn Länder der Europäischen Union beitreten, während Rumänien und Bulgarien 2007 EU-Mitglieder werden dürften. Diese Aussichten verdeutlichen die Notwendigkeit neuer Infrastrukturen in den Korridoren, die anderen Ländern dazu dienen, sich wirksam an das transeuropäische Netz der gegenwärtigen 15 Mitgliedstaaten anzubinden. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, die Verbindungen zwischen diesen Ländern selbst zu verbessern. Es muss also ein neues Infrastrukturnetz zur Ost-West- und zur Nord-Süd-Verbindung aufgebaut werden.

Außerdem sei daran erinnert, dass der Rat in seinen von den Verkehrsministern im Dezember 2002 angenommenen Schlussfolgerungen zur zweiten Überprüfung seiner Strategie für die Einbeziehung der Belange der Umwelt und der nachhaltigen Entwicklung in die Verkehrspolitik betont hat, dass Vorschläge für neue Politiken in Bezug auf ihre Umweltauswirkungen analysiert werden müssen, und dass die Gemeinschaft imstande sein muss, die umweltschädlichen Auswirkungen des Verkehrs zu verringern. Zur Bestätigung dieses Ansatzes erwähne ich, dass der Rat während derselben Tagung im Dezember letzten Jahres das Programm MARCO POLO angenommen hat, mit dem die umweltfreundlichere Gestaltung des Güterverkehrssystems finanziert werden soll. Das Programm sieht die Finanzierung von Maßnahmen zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf andere Verkehrsträger wie Schienenverkehr, Binnenschifffahrt und Kurzstreckenseeverkehr vor.

Die angestrebte Förderung der nachhaltigen Entwicklung durch Bemühungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Verkehrsträgern zugunsten unweltfreundlicher Verkehrsarten wird daher ein wichtiges Kriterium des Rates sein, wenn er in den nächsten Monaten den Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der Leitlinien für die transeuropäischen Verkehrsnetze und die darin enthaltenen vorrangigen Projekte prüft.

In diesem Zusammenhang vertritt der Rat die Auffassung, dass die Schlussfolgerungen der unter dem Vorsitz des ehemaligen Kommissionsmitglieds, Herrn van Miert, tätigen hochrangigen Gruppe dem strategischen Ansatz einer nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung entsprechen, die auf den Umweltschutz bedacht ist und gleichzeitig die Förderung der Einheit Europas durch den freien Verkehr der Personen und Waren anstrebt, den notwendigen Abbau der natürlichen Hindernisse und die Wahrung des Gleichgewichts der Ost-West- und Nord-Süd-Achsen im Auge hat und berücksichtigt, dass Infrastrukturinvestitionen zusammen mit entsprechenden öffentlich-privaten Partnerschaftsinitiativen ein vortreffliches Instrument zur Förderung des Wirtschaftswachstums sein könnten. Von diesem Standpunkt aus betrachtet ist die Situation einiger Länder, in denen nach wie vor das Problem der Pässe besteht und deren Produktionssysteme dadurch noch immer erhebliche wirtschaftliche Schäden erleiden, typisch. Wir müssen deshalb weiterhin an die Kommission appellieren, diese Probleme zu lösen. Der Rat fordert infolgedessen die Kommission auf, schnellstmöglich ihren Vorschlag zur Überarbeitung der transeuropäischen Netze vorzulegen, damit im Anschluss an eine breite politische Debatte ein gemeinsamer Standpunkt angenommen werden kann.

Frau Präsidentin! Wenn wir über dieses Thema sprechen, kann man feststellen, dass wir nicht sehr viele Meinungsverschiedenheiten haben, wenn wir auf dem Gebiet der Theorie bleiben. Wir stimmen alle überein, dass effiziente transeuropäische Netze geschaffen werden müssen, die Ost- mit Westeuropa und Nord- mit Südeuropa verbinden. Wir sind uns alle einig, dass das Problem der Verkehrsstaus angegangen werden muss und dass der Umwelt und umweltfreundlicheren Verkehrsmitteln Beachtung geschenkt und mehr Gewicht auf die Eisenbahn gelegt werden soll. Das Problem beginnt, wenn wir uns konkreten Themen zuwenden. Dort stellen wir fest, dass es schwierig ist, zu Entscheidungen zu kommen. Herr Minister, wir sprechen beispielsweise seit sehr vielen Jahren über die Eisenbahn, aber ich glaube, dass sich der Rat nicht, zumindest nicht in seiner Gesamtheit, durch seinen Willen zur Liberalisierung des Eisenbahntransports auszeichnet. Denn ohne Liberalisierung und ohne Interoperabilität im Netz wird die sehr umweltfreundliche Eisenbahn nie die nötige Dynamik erreichen können.

Dasselbe geschieht auch mit den vorrangigen Arbeiten. Wir hatten den Rat von Essen. Sie wissen, dass 14 transeuropäische Netze von absolutem Vorrang bestätigt wurden, und nach einigen Jahren stellen wir nun fest, dass es bei der Hälfte von ihnen nicht vorangeht. So sieht man oft, dass wir Pläne nur auf dem Papier machen. Und dies verwundert um so mehr, wenn man bedenkt, dass manche dieser Arbeiten das betreffen, was wir gerade diskutieren, nämlich die Achtung der Umwelt und die Bekämpfung von Verkehrsstaus in bestimmten sensiblen Regionen unseres Kontinents.

Demnach ist es dringend erforderlich, dass die Erklärungen und alle diese auf dem Papier stehenden Pläne eine Entsprechung in der Realität finden. Und hier müssen wir auch das Problem der Finanzierung sehen. In einigen Tagen wird zweifellos die Europäische Kommission kommen und uns sagen, dass sie einen neuen Plan zur Reformierung der Leitlinien für die transeuropäischen Netze vorschlägt. Wir werden also gemeinsam einige vorrangige Arbeiten beschließen. Wenn wir allerdings diese Arbeiten nicht effektiv finanzieren, können wir sicher sein, dass bei einer Erhöhung des Transportvolumens die Dinge noch sehr viel schlechter sein werden und das Straßennetz Europas noch stärker belastet wird. Auf diese Weise wird auch die Entwicklung untergraben. Folglich müssen wir sehen, wie die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen übernehmen, wie der Haushalt der Union die transeuropäischen Netze noch substanzieller finanzieren wird und welche Rolle die Europäische Investitionsbank in dieser Richtung übernehmen kann.

Ich hoffe, dass es der italienische Ratsvorsitz, der besondere Sensibilität für das konkrete Thema gezeigt hat, schaffen wird, effektive Maßnahmen in dieser Richtung zu ergreifen, denn glauben Sie mir, Herr Minister, solche Art Diskussionen gab es auch zu anderen Gelegenheiten in diesem Parlament, aber die Ergebnisse waren nicht besonders beeindruckend. Ich wünsche uns, dass Sie die Europäische Union auf einen anderen Weg führen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen die transeuropäischen Netze ja nicht neu erfinden, wir haben sie schon. Allerdings sind sie schon ein bisschen ins Stocken geraten, wenn wir überlegen, wer länger daran gearbeitet hat. Von 1996 bis heute hat es ja 'Auf und Abs' bei den TEN gegeben. Am Anfang, noch im Rat von Essen, galten sie als Zaubermittel für die Europäische Union und ihre Entwicklung, bis wir dann merkten, dass doch das eine oder andere Luftschloss dabei gebaut wurde. Nein, ich denke, die TEN sind als Instrument für die Europäische Union, für den ökonomischen Zusammenhalt, für den Binnenmarkt und für eine moderne Verkehrspolitik ein sehr wichtiges Instrument. Das Weißbuch der Kommission hat das vor kurzem noch einmal deutlich gemacht. Wir brauchen als Europäer eine technisch moderne Verkehrspolitik - GALILEO wurde als Projekt genannt -, und wir brauchen eine nachhaltige Verkehrspolitik, d. h. Schiene und Wasser müssen Priorität bekommen. Nun wären wir ein Stückchen weiter, wenn der Rat auch die Vorschläge der Kommission, so wie es das Parlament gemacht hat, angenommen hätte. Denn im Jahr 2002 hat das Parlament eine kleine Revision der transeuropäischen Netze versucht; der Rat hat uns bis heute dazu keine Antwort gegeben, stattdessen hat die Van Miert-Gruppe dann ihre Arbeit gemacht.

Gut, wir müssen das Rad nicht neu erfinden - die Van Miert-Gruppe mit hochrangigen Vertretern jedes einzelnen Mitgliedstaates hat gearbeitet; in ihren Berichten steht, dass die Mitgliedstaaten dem zustimmen, was sie sozusagen ausgedacht und vorgelegt hat. Deswegen ist es jetzt eigentlich an der Kommission, das, was Van Miert vorgeschlagen hat, in einen Vorschlag aufzunehmen. Dieser geht ans Parlament, er geht an den Rat, und wenn der Rat guten Willens ist, dann haben wir das, was Van Miert sich an Projekten und auch an Finanzierungsinstrumenten ausgedacht hat, relativ schnell realisiert. Mir ist nicht ganz klar, warum wir eigentlich heute noch einmal debattieren. Die Vorschläge, die Pläne liegen auf dem Tisch, es geht nur darum, dass sie umgesetzt werden, dass daran gearbeitet wird. Von daher muss man die Redezeit auch nicht noch zusätzlich strapazieren. Also, Vorschlag der Kommission, das Parlament arbeitet, und der Rat sollte dann bitteschön nicht verzögern, sondern sehr schnell umsetzen, so dass wir die Revision der TEN schnell vom Tisch haben. Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Überarbeitung der aus dem Jahr 1996 stammenden Leitlinien für die transeuropäischen Netze war sicher notwendig, sei es, um die zunehmend komplexeren Infrastrukturprobleme zu lösen, oder sei es im Hinblick auf die Erweiterung.

Die Van-Miert-Gruppe hat gewiss eine seriöse Arbeit geleistet, der ich jedoch hinsichtlich ihres strategischen Ansatzes nicht vollständig zustimmen kann, weil er aufgrund seiner Unausgewogenheit Nordeuropa bevorzugt und den Süden sowie den Mittelmeerraum benachteiligt, ein Gebiet, das indessen der Union die große Chance - und zugleich die große Herausforderung - für den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Zusammenhalt von Völkern und Ländern bietet, mit denen wir einen neuen, umfassenden Dialog führen müssen.

Von daher ist es unbegreiflich, warum sowohl der Adriakorridor als auch der tyrrhenische Korridor, die nach den Kriterien der Intermodalität und Interoperabilität konzipiert worden sind, von der Prioritätenliste gestrichen wurden, obwohl Italien im Mittelmeerraum eine wichtige Brückenfunktion zwischen Nord und Süd, Ost und West wahrnimmt. Geblieben ist lediglich die Brücke über die Straße von Messina, die einen Sonderfall darstellt.

Deshalb fordern wir die Kommission auf, für die Wiederaufnahme dieser Vorhaben in die Liste der vorrangigen Projekte bis 2020 Sorge zu tragen, und möchten, dass man sich um ein besseres Verhältnis zwischen öffentlichem und privatem Sektor bemüht und dass Kontrollen durchgeführt werden.

Frau Präsidentin, zunächst danken wir Herrn Antonione für sein heutiges Erscheinen bei uns, doch was wir eigentlich wollten, als wir um diese Aussprache baten, war eine Diskussion mit Herrn Minister Lunardi und Frau Kommissarin De Palacio: leider müssen wir feststellen, dass keiner von beiden heute im Parlament anwesend ist, und wir glauben nicht, dass dies ein Zufall ist - es ist vielmehr ein klares politisches Signal.

Die Ausführungen des Vorsitzes betrafen mehr das Funktionieren des Binnenmarkts als die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, und dasselbe trifft auf die Wortmeldungen der Kolleginnen und Kollegen zu: alle haben vom Verkehr, aber niemand hat von Nachhaltigkeit gesprochen. Es heißt, die Überarbeitung der TEN-Leitlinien würde zum Aufbau eines hinsichtlich Nachhaltigkeit und Qualität effizienten Netzes beitragen, doch das geschieht nicht automatisch, sondern setzt konkrete politische Entscheidungen voraus. In der gegenwärtigen Debatte über die Revision der TEN-Leitlinien ist weder die Rede von der Einbeziehung der Umweltbelange noch ist der Wille erkennbar, vorbeugende Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen.

Ich möchte ein konkretes Beispiel anführen. Heute werden wir mit der Gefahr konfrontiert, dass die Kommission die Annahme der so genannten Van-Miert-Liste, die den Prioritätenplan der transeuropäischen Netze für die kommenden zwanzig Jahre skizziert, auf den 1. Oktober vorverlegt. Die Van-Miert-Gruppe sollte - wozu sie sich selbst bekannt hat - eine Bewertung der Projekte hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt, biologische Vielfalt, Volumen, Verkehr und Klima vornehmen: doch sie hat das nicht getan. Wer sollte die Verantwortung dafür übernehmen, wenn nicht die Kommission? Wenn die Kommission ihre Entscheidung wirklich bis zum 1. Oktober trifft, wird sie keine Zeit dazu haben; ihr wird nur noch genügend Zeit bleiben, die Van-Miert-Liste, die praktisch nicht mehr als das Ergebnis eines Kuhhandels zwischen verschiedenen Regierungen ist, abzusegnen.

Vor Annahme der Van-Miert-Liste ist es unseres Erachtens erforderlich, eine seriöse Kosten-Nutzen-Analyse der in Essen vorgeschlagenen transeuropäischen Netze durchzuführen; einen europäischen Verkehrsplan zu fördern, in dem der Sanierung der bestehenden Verbindungen, dem Ausbau der Regionalnetze und Maßnahmen zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs Vorrang eingeräumt wird; die lokalen Gebietskörperschaften und Gemeinschaften im Geiste des Århus-Übereinkommens anzuhören und die Interessen der hinter den großen Infrastrukturen stehenden Wirtschaftsträger aufzudecken.

Es gäbe noch viel zu sagen, doch ich hoffe, dass sich uns noch andere Gelegenheiten dafür bieten werden.

Frau Präsidentin, in meiner Eigenschaft als Berichterstatter zu den transeuropäischen Netzen möchte ich zunächst Herrn Antonione für sein Erscheinen danken, und ich möchte der Frau Kommissarin De Palacio für die Arbeit, die sie generell an diesem berühmten Vorhaben geleistet hat, meinen Dank aussprechen.

In den wenigen Minuten der mir zur Verfügung stehenden Redezeit möchte ich hervorheben, dass ich aufgrund meiner Erfahrungen, die ich im Zusammenhang mit den TEN sammeln konnte, zu zwei Feststellungen gelangt bin. Zum einen könnten wir sagen, dass wir es mit einem Luftschloss zu tun haben, mit etwas, was vor vielen Jahren beschlossen und dann letztendlich nicht vorangebracht wurde, vielleicht, weil es an Ressourcen mangelte, vielleicht aber auch, weil der Wille fehlte. Später wurde innerhalb der einzelnen Staaten eine Reihe von Debatten entfacht über die verschiedenen Mittel, die Rahmenvorschriften und die Frage, ob man das TEN-Projekt stärker auf die Eisenbahn oder auf die prioritären Ziele ausrichten sollte, doch am Ende harren von den anfänglichen Projekten - den berühmten vierzehn - elf immer noch der Vollendung. Zum anderen versuchen wir hier - und ich spreche der Kommission meine Anerkennung für ihre Bemühungen aus -, auch dank der Arbeit der hochrangigen Van-Miert-Gruppe, die Ziele der TEN und insbesondere die Ressourcen neu zu überdenken.

Meines Erachtens wollen alle Einzelstaaten dieses Projekt als wichtig für die Entwicklung ihrer Wirtschaft und für die Schaffung von Arbeitsplätzen ansehen, und sie streben an, wirklich über ein Netz zu verfügen, das sich über alle fünfzehn Länder und demnächst über fünfundzwanzig erstreckt. Deshalb ist es wichtig, mehr Mittel bereitzustellen. Deshalb sollten wir versuchen, zu nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen in Höhe von etwa 30 oder 40 Prozent zu kommen; wir dürfen uns nicht mit läppischen 600 Millionen Euro im Jahr zufrieden geben, sondern müssen Beträge zwischen 6 und 8 Milliarden Euro jährlich für die nächsten zehn Jahre durchsetzen. Wir alle hoffen, dass dies möglich sein wird, und ich meine, mit Unterstützung des italienischen Ratsvorsitzes kann uns das in diesem Halbjahr gelingen.

Frau Präsidentin, ich danke Herrn Antonione, dass er bis jetzt bei uns geblieben ist.

Ich muss sagen, dass diese Debatte nichts Neues gebracht hat, weil zwar ein allgemeines Problem der nachhaltigen Entwicklung besteht, es de facto in dieser Phase jedoch darum geht, dass wir uns am Vorabend der partiellen, jedoch bedeutenden Erweiterung befinden. Es wird 25 Mitglieder der Europäischen Union geben, und wir müssen uns entsprechend ausrüsten, damit die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten enger gestaltet werden können. Engere Beziehungen bedeutet Ausbau des Verkehrs, des Kultur-, Wirtschafts- und Handelsaustauschs, denn durch den Austausch werden Kenntnisse und Wohlstand verbreitet, was Europa in die Lage versetzt, die Türen für spätere Erweiterungen zu öffnen, denn das Endziel ist die vollständige Einheit unseres Kontinents.

Eingedenk dessen muss ich hervorheben, dass sich die Aussprache von heute Abend hauptsächlich um die Arbeit der Van-Miert-Gruppe und insbesondere um die Prioritäten dreht, die auf der Grundlage von Kriterien festgelegt wurden, die meines Erachtens eine sorgfältige Analyse verdienen. Da ich sie nicht alle nennen kann, möchte ich mich lediglich auf die zehn ins Auge gefassten, großen transeuropäischen Korridore sowie auf die Tatsache beziehen, dass diese Infrastrukturen im Wesentlichen für die gegenwärtige Europäische Union und nicht für die künftige EU bewertet wurden, in dem Sinne, dass die gegenwärtigen Mitgliedstaaten starken Druck ausgeübt haben, während diejenigen, die jedenfalls bereits an die Türen der Europäischen Union klopfen, keine Verhandlungsmacht besaßen, so dass wir nun im Grunde genommen gezwungen sind, ihre Erfordernisse zu berücksichtigen.

Ich möchte ein Beispiel nennen, das ich nicht zufällig herausgreife: der Korridor 8, d. h. einer der beiden Korridore, die Italien betreffen. In der Rangfolge dieser Prioritäten wurde er quasi an die letzte Stelle gesetzt, obwohl es doch darum geht, eine große Brücke in Richtung der Balkanländer zu schlagen, deren Bevölkerung, trotz der Auswirkungen des letzten Krieges, bereits eine beschleunigte Entwicklung vorzuweisen hat und ein Modell darstellt, um Menschen wie die in Süditalien, einem Gebiet mit 20 Millionen Einwohnern, die gerade durch ihre Beziehungen zum Balkan und zum Osten eine wichtige Rolle innerhalb Europas spielen können, zu Protagonisten der Entwicklung zu machen.

Frau Präsidentin, in Erwartung von Nachrichten, die wir nicht bekommen haben, bitte ich Sie, meine Bemerkungen zumindest als Empfehlung und vielleicht als Anliegen weiterzuleiten.

Frau Präsidentin, die Transeuropäischen Netze sind so etwas wie das Ungeheuer von Loch Ness für die Europäische Union. Immer wenn es der europäischen Wirtschaft schlecht geht, führen wir eine Debatte über die TEN. Aber die Kommission und vor allem der Rat benehmen sich wie Opernchöre. Sie singen 'Lasst uns aufbrechen', treten aber auf der Stelle. Ein Bericht über die TEN folgt auf den anderen, aber die beschlossenen Projekte kommen im Tempo eines Trauerzuges voran.

Es ist eine Tatsache, dass jede Wirtschaft dank ihrer Infrastrukturen lebt. Der Handel, der Binnenmarkt brauchen diese grenzüberschreitenden Netze. Es mangelt Europa deutlich an Investitionen in die Eisenbahn, den kombinierten Transport auf Schiene und Straße, in Autobahnen, Wasserstraßen, Häfen und Flughäfen. Es fehlt an Verbundnetzen für Gas und Elektrizität. Häufig scheitern Infrastrukturentscheidungen an ökologischen Erwägungen. Die Entscheidungen liegen nicht mehr bei der Politik, sondern letztlich bei den Verwaltungsgerichten. Nachhaltige Entwicklung wird es aber ohne wirtschaftliche und soziale Entwicklung schlechthin nicht geben. Das Fehlen von Verkehrsinfrastrukturen und die ständigen Staus und Verkehrsengpässe liegen ebenfalls nicht im Interesse der nachhaltigen Entwicklung. Wie will man die Strategie von Lissabon ohne konsequente Infrastrukturinvestitionen umsetzen? Und diese Investitionen liegen, wie ich bereits sagte, auch im Interesse einer nachhaltigen Mobilität.

Europa muss sich mit den Mitteln ausstatten, die es ihm erlauben, seinen Ambitionen gerecht zu werden. Es genügt nicht, die Europäische Investitionsbank zu Hilfe zu rufen, deren Mittel ja nicht unbegrenzt sind. Vielleicht sollte man der Idee von Jacques Delors folgen, die TEN durch eine Gemeinschaftsanleihe zu finanzieren. Eine Anleihe, um zu investieren, um die Bedingungen für ein künftiges nachhaltiges Wachstum zu schaffen, sollte ein gemeinsames Ziel aller wahren Europäer sein.

Europa erstickt an seinen Widersprüchen. Wir erklären unseren Willen, zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, aber die reale Politik geht in Erbsenzählerei unter. Wir brauchen Stabilität, aber ohne Wachstum wird es weder Stabilität noch Vollbeschäftigung geben. Die Amerikaner sind da sehr viel pragmatischer. Allein das amerikanische Bundesdefizit für das laufende Jahr beläuft sich auf eine Summe, die mehr als das Fünffache des Jahreshaushalts der Europäischen Union beträgt. Während die Amerikaner 3 % ihres BIP in Infrastrukturen investieren, bewegen wir uns um 1 %, was sehr dürftig ist. Der Bedarf für die laufenden oder geplanten Projekte beläuft sich auf 400 Milliarden Euro. Der von der van-Miert-Gruppe ermittelte Bedarf beläuft sich auf 600 Milliarden Euro. Bislang lagen die Gemeinschaftsfinanzierungen bei etwa 15 Mrd. Euro. Da klafft also eindeutig eine riesige Lücke zwischen den erklärten Zielen und den konkreten Aufwendungen.

Frau Präsidentin, ich bedauere, dass die Kommissarin nicht anwesend ist, denn ich wollte ihr dafür danken, dass sie sich für eine große zentrale Achse durch die Pyrenäen mit einer großen Eisenbahnkapazität einsetzt, die auch der nachhaltigen Entwicklung förderlich ist.

Ich bedauere ihre Abwesenheit auch deshalb, weil wir gern eine rasche Antwort der Kommission auf den Vorschlag der Kommissarin zu den neuen transeuropäischen Netzen gehabt hätten.

Schließlich fühle ich mich verpflichtet, eine heute Vormittag gemachte Bemerkung richtig zu stellen: Herr Mayol i Raynal hat die Wiederherstellung des Staates Katalonien von Fraga bis Mahón vorgeschlagen. Ich muss kategorisch zurückweisen, dass Fraga Teil eines solchen Staates wird. Fraga gehört seit dem Mittelalter zu Aragón, und deshalb gehört und gehörte es nie zu Katalonien. Ich möchte, dass dies im Protokoll festgehalten wird.

Frau Präsidentin! Wir diskutieren heute leider in Abwesenheit der Kommission und des Rates über die transeuropäischen Netze. Wenn wir die Dinge genau betrachten, dann ist es so, dass die Europäische Union den Berechnungen zufolge etwa auf ein halbes Prozent an Wirtschaftswachstum jährlich verzichtet, weil unter anderem die Infrastruktur nicht genügend ausgebildet ist und nicht effizient funktioniert. Zudem könnten wir wahrscheinlich zwischen 25 % und 50 % unserer Luftqualität - zumindest in etlichen Bereichen - verbessern, würden wir uns stärker am kombinierten Verkehr, also an der Kombination von Schiene, Straße und Wasserstraße, orientieren.

Es ist schon etwas eigenartig, wenn sich die Europäische Union zwei wichtige Zielsetzungen gibt, einerseits in Lissabon, was die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kontinents betrifft, und andererseits in Göteborg, was die Nachhaltigkeit der wirtschaftlichen Entwicklung auf unserem Kontinent betrifft, und das dann ungenügend umgesetzt wird, dass es viele Widersprüche in der Verkehrspolitik gibt, viele sehr unterschiedliche Investitionen und Orientierungen, dass noch immer nicht - wir hoffen, dass es bald geschieht - die Straße einigermaßen gerecht auch ihre Kosten übernimmt, im Zusammenhang zum Beispiel mit der Wegekostenrichtlinie.

Ich hoffe, dass die Kommission bald die Vorschläge des Ausschusses, dem Karel van Miert vorsaß, überprüft und diesem Parlament einen konkreten Vorschlag vorlegt, wie in Zukunft die transeuropäischen Netze ausgebaut werden sollen. Notwendig ist erstens eine Prioritätenliste und zweitens natürlich die Finanzierung - Kollege Goebbels und andere haben schon darauf hingewiesen.

Allein die Kreditfinanzierung wird nicht genügen; allein Privatkapital zu organisieren, wird nicht genügen und ist auch wahnsinnig schwierig. Wir sehen bei vielen Projekten, dass de facto - und Kommissar Kinnock hat schon Vorschläge diesbezüglich gemacht und eine eigene Expertengruppe eingesetzt - eine private public partnership nur bei wenigen Projekten wirklich funktioniert, wenn man nicht auch mit stärkeren öffentlichen Investitionen etwas tut. Aus meiner Sicht wäre wirklich zu überlegen, ob es zum Beispiel eine Möglichkeit gibt, bei grenzüberschreitenden Projekten, bei ganz gezielten grenzüberschreitenden Projekten, die gerade für die Kohäsion in Europa prioritär sind, ganz spezifische Ausnahmen von der Defizitberechnung nach Maastricht zuzulassen. Die Vorschläge der Präsidentschaft waren hier sehr problematisch, weil sie zu allgemein gefasst sind, und ich glaube, wir müssen sie spezifischer fassen. Kommission und Rat sind jetzt aufgerufen, endlich zu Entscheidungen zu kommen und wirklich ein realistisches Finanzierungskonzept vorzuschlagen.

Ich möchte nur erwähnen, dass das Parlament in diesem Fall nur eine Erklärung des Rates gefordert hat, was auch aus der Tagesordnung hervorgeht. Es wurde also nicht mit der Anwesenheit der Kommission gerechnet.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, dass wir eine Aussprache mit dem Rat führen müssten, doch sind wir uns dessen wohl bewusst, dass wir einen Teil der Verantwortung tragen, weil wir unsere vorhergehenden Arbeiten hinausgezögert haben. Tatsache ist - und ich schließe mich ebenfalls den Kolleginnen und Kollegen an, die dies zum Ausdruck brachten -, dass diese Gelegenheit leider nicht voll genutzt werden kann. Diese Debatte ohne die Kommission und ohne den Rat zu führen, ergibt nicht viel Sinn, doch sollten wir sie zumindest nutzen, um untereinander unsere Meinungen auszutauschen; allerdings sind wir nur noch sehr wenige hier im Saal.

Zunächst möchte ich der Kollegin Frassoni sagen, dass es auch meine Sorge ist, dass die Nachhaltigkeit die Ausgangsbasis und sozusagen eines der Prüfkriterien für unsere Vorhaben bildet. Doch wesentlich mehr besorgt bin ich wegen der Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Situation.

Wie der sozialdemokratische Kollege Goebbels sagte - ich weiß nicht, ob Sie ihm zugehört haben, Frau Präsidentin -, zahlen unsere Bürgerinnen und Bürger schon heute einen enormen Preis in punkto Lebens- und Umweltqualität wegen der auf unserem Kontinent bestehenden Situation, die durch Fehlfunktionen, Staus und Überlastungen des Verkehrs sowie dadurch gekennzeichnet ist, dass eine fließende Mobilität verhindert wird.

Ich glaube jedoch ebenfalls, dass wir als Parlament diesbezüglich eine 'Operation Wahrheit' durchführen müssen, wenn wir nicht wollen, dass auch der Bericht Van Miert zu einem weiteren Luftschloss oder einer weiteren Reihe niedriger Prioritäten wird, denn wenn man zehn, zwanzig oder fünfundzwanzig derart bekanntlich kostenaufwendige Projekte als Prioritäten bezeichnet, wird wahrscheinlich keines der Projekte auf unserer Liste wirklich als vorrangig behandelt werden.

Das Parlament kann diese 'Operation Wahrheit' sicherlich durchführen, indem es zunächst die Zuständigen in die Verantwortung nimmt und indem wir uns fragen, welchen Preis für eine europäische Verkehrspolitik und eine Politik der großen Infrastrukturen zu zahlen und vor allem welche Entscheidungen zu treffen wir bereit sind, wenn wir eine solche Politik wollen. Andernfalls würden wir weiterhin praktisch sinnlose Debatten wie diese führen und vor allem bei unseren Bürgern und auch einigen unserer Regierungsverantwortlichen Erwartungen wecken, die zu enttäuschen verheerender wäre bzw. sein wird als die Nichtdurchführung eines Projekts.

In Erwartung dessen, dass uns die Kommission und vor allem der Rat zu verstehen geben, inwieweit die Wünsche, die der italienische Vorsitz bei seinem Amtsantritt so klar formuliert hat, zu verwirklichen sind, können wir vorerst damit beginnen, uns dieser Herausforderung zu stellen. Wenn wir das tun müssen, dann sollten wir es tun, aber dann müssen wir seriöse Arbeit leisten und uns an einen Tisch setzen, um herauszufinden, was machbar ist.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hoffe, Herr Lunardi findet die Zeit, um die Protokolle dieser Sitzung zu überfliegen, weil er darin auch einige interessante Empfehlungen für seine Tätigkeit in der Ratspräsidentschaft finden wird, vor allem in Bezug auf die Gefahr - die bereits von der Kollegin Frassoni aufgezeigt wurde und die auch ich sehe -, dass wir am 1. Oktober diese Liste der achtzehn von der Van-Miert-Gruppe zusammengetragenen Projekte mehr im Stile einer Ratifikation im Schnellverfahren anzunehmen haben werden. Selbstverständlich hat die Annahme der Liste ohne jedwede strategische Bewertung der Umweltauswirkungen, der Rentabilität und der Sicherheit jedes einzelnen dieser achtzehn Projekte lediglich die Funktion eines notariellen Akts. Die Kommission ist aufgefordert, einen Stempel unter die achtzehn von den Regierungen eingereichten Projekte zu setzen. Ich möchte, dass die Kommission weiß, dass dieses Parlament, wenn es seine Stellungnahme abzugeben hat, nicht bereit sein wird, lediglich seine Zustimmung zu geben oder sie zu ratifizieren, auch weil einige der Vorschläge und Forderungen der Mitgliedstaaten nicht mehr als Hirngespinste sind. Ein spezielles Beispiel, über das wir auch mit Kommissar Van Miert gesprochen haben, betrifft das Projekt des Baus einer Brücke über die Straße von Messina. Gegen diese Brücke regt sich deutlicher und konkreter Widerstand vonseiten aller davon betroffenen örtlichen Gemeinden. Ihre Rentabilität ist äußerst fragwürdig, es bestehen starke Sicherheitsbedenken, und vor allen Dingen wären die Umweltauswirkungen verheerend, wenn wir in einem Randviertel der Stadt Messina einen Pfeiler bauen, der höher als das Empire State Building ist.

Auf unsere Einwände und die Bitte um Klarstellungen, die wir an Herrn Van Miert herangetragen hatten, um zu erfahren, nach welchem Kriterium dieses Projekt ausgewählt worden ist, wurde uns erklärt, die italienische Regierung habe stichhaltige Argumente dazu angeführt, nämlich dass diese Brücke dazu diene, 5,5 Millionen Sizilianer aus der Isolation zu retten.

Frau Präsidentin, als Sizilianer sage ich Ihnen, dass das nicht stimmt. Die Isolation Siziliens hängt damit zusammen, dass eine Zugfahrt von Palermo nach Messina fünf Stunden dauert, und nicht zwanzig Minuten wie die Fahrt mit der Fähre zwischen Reggio Calabria und Messina. Wir mussten ein anderes Projekt ad acta legen - das sehr wohl strategische Bedeutung besitzt -, nämlich den Korridor 8, der die Verbindung Südeuropas mit den Balkanstaaten ermöglicht hätte und mit dem man im Übrigen hätte versuchen können, die besondere Aufmerksamkeit zu bekräftigen, die auch der italienische Vorsitz dem wirtschaftlichen Schicksal der Balkanländer widmen wollte.

In Bezug auf all diese Erwägungen hoffe ich, dass das Parlament die Möglichkeit erhält, auf dieses Thema zurückzukommen und mit Vertretern der Kommission und des Rates, die hier persönlich anwesend sind, darüber zu diskutieren zu können.

Die Aussprache ist geschlossen.

(Die Sitzung wurde um 19.40 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen)

Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0284/2003) im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors (7946/1/2003 - C5-0251/2003 - 2002/0123(COD)) (Berichterstatter: Herr W.G. van Velzen).

, Berichterstatter. (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen sagen, dass wir eine wichtige Neuerung erreicht haben. Die erste Lesung fand am Dienstagabend um 23.33 Uhr statt, und jetzt haben wir Mittwochabend 21.02 Uhr. Wir sind somit weit vorangekommen. Meines Wissens ist es das erste Mal, dass wir eine zweite Lesung an einem Mittwochabend durchführen und am Donnerstag abstimmen. In diesem Sinne handelt es sich also um einen Schritt zurück.

Die Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors ist selbstverständlich ein außerordentlich wichtiges Thema. Über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wird so oft gesprochen mit der Bemerkung, in Lissabon sei vereinbart worden, die Europäische Union zum 'wettbewerbsfähigsten ... wissensbasierten' Wirtschaftsraum in der Welt zu machen. Anschließend gehen die Ministerpräsidenten mit Tränen in den Augen nach Hause, denn das haben sie so doch nur so dahingesagt. Sobald man jedoch mit der Realität konfrontiert ist, ärgert man sich schwarz, da einem dann ein endloser Kampf bevorsteht.

In zweiter Lesung hatten wir uns mit einem Gemeinsamen Standpunkt des Rates zu befassen, der zahlreiche Bemerkungen enthielt, die, wie gesagt werden muss, mit den ehrgeizigen Zielen von Lissabon nicht viel zu tun hatten. Um ein Beispiel zu nennen: Man würde meinen, die Versteigerungen der Frequenzen der dritten Mobilfunkgeneration, UMTS etwa, hätten den Mitgliedstaaten nun so viel Geld eingebracht, dass sie sich bereit erklären, möglichst viele Informationen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Das Gegenteil trifft zu. Die staatlichen Organe möchten für die Verwertung von Informationen des öffentlichen Sektors einfach mehr einnehmen. Meine Kolleginnen und Kollegen sowie ich mussten wirklich hart mit dem Rat ringen, um in diesem Punkt einen Schritt weiterzukommen. Ich bin deshalb hoch erfreut, dass uns ein solcher Fortschritt gelungen ist. Gleichwohl müssen wir akzeptieren, dass die Wirklichkeit sehr viel schwieriger ist, als wir sie uns wünschen.

Dann gibt es natürlich noch den Punkt, auf den ich mich stets beziehe. Stellen Sie sich vor, Sie sind ein kleiner, mittelständischer Unternehmer in Italien. Sie sind es nicht, aber nehmen wir an, Sie seien es. Und nehmen wir an, Sie wollten Informationen des öffentlichen Sektors haben, die Sie weiterverwenden möchten. Sie müssen sich das einmal in einer Union mit demnächst 25 Mitgliedstaaten vorstellen, die alle ihre eigenen, unveröffentlichten, assets lists haben. Sie befinden sich dann in einer Situation, in der Sie in dem einen Fall ein rosa und in dem anderen Fall ein grünes Formular zu verwenden haben; in dem einen Fall in der Sprache X und in dem anderen Fall in der Sprache Y - und all das müssen Sie als kleiner KMU'ler beherrschen! Das ist einfach nicht tragbar! Deshalb freut es mich, dass wir auch den Rat letztendlich von der Notwendigkeit einer assets list zu überzeugen vermochten, in der ausdrücklich angegeben ist, welche Informationen des öffentlichen Sektors zur Weiterverwendung verfügbar sind und zwar auch - sofern in dieser Zeit der Lissabon-Ziele überhaupt möglich - im Internet verfügbar sind.

Wir haben dies in zweiter Lesung erreichen können, und darüber bin ich außerordentlich erfreut. Wir konnten ferner die vom Rat aufgestellten Grundsätze für die Kosten wesentlich strikter formulieren und deutlich machen, dass den Bürgern oder Unternehmen, die Informationen des öffentlichen Sektors verwerten möchten, keineswegs jedes Mal eine Kostenvergütung abverlangt zu werden braucht. In manchen Fällen, beispielsweise wenn es sich um vom Staat privatisierte Einrichtungen handelt, die selber finanzielle Verpflichtungen haben, besteht jedoch keine andere Möglichkeit. Allerdings müssen dann hier ausdrückliche Grenzen gesetzt werden. Das war ein extrem schwieriger Punkt - auch intern. Wir haben sehr ausführlich darüber diskutiert, sind aber, meiner Meinung nach, zu einem zufrieden stellenden Ergebnis gelangt.

Der Rat wollte das Wort 'Informationen' nicht gebrauchen - er wollte nur von 'Dokumenten' sprechen. Ich habe den Rat deshalb gefragt, ob wir denn eine europäische Dokumentengesellschaft oder eine europäische Informationsgesellschaft haben. Jeder hat selbstverständlich den Scherz verstanden, und letztendlich haben wir als Kompromiss erreicht, den Begriff 'Informationen' beibehalten zu dürfen, wiewohl in der Richtlinie überall das Wort 'Dokumente' gebraucht wird.

Ich möchte noch eine letzte Anekdote erzählen. Wir wollten, dass, wenn ein Antrag gestellt wird, die Informationen pünktlich bereitgestellt werden. In unserem Enthusiasmus haben wir gesagt, dies müsse innerhalb von drei Wochen geschehen. Wir haben dann etwa eine Stunde lang mit dem Rat über die Frage diskutiert, ob diese Frist drei Wochen oder 20 Arbeitstage betragen soll. Ich habe mich damals davon überzeugen lassen, dass in manchen Mitgliedstaaten die Arbeitswochen kürzer als fünf Tage sind. Einige Mitgliedstaaten haben weitaus mehr Feiertage als andere. Wir haben uns letztendlich auf 20 Arbeitstage festgelegt: In dem einen Mitgliedstaat könnte dies drei oder vier Wochen und in einem anderen Mitgliedstaat etwa fünf Wochen bedeuten, aber darin besteht nun einmal die Vielfalt der Europäischen Union.

Abschließend möchte ich insbesondere meinen Kolleginnen und Kollegen für das Vertrauen, das sie mir geschenkt haben, danken. Im Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie habe ich bei den Verhandlungen eine sehr große Unterstützung durch Frau Read und Frau Plooij-van Gorsel erfahren. Dank ihnen und dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission haben wir einen Durchbruch erzielt und können jedenfalls ein Resultat vorlegen, das meiner Meinung nach unseren Mindesterwartungen entspricht. In drei Jahren werden wir eine Bewertung vornehmen, und ich hoffe, dass der Rat dann etwas weiter gekommen sein wird und wir die Lissabon-Ziele wirklich ernst nehmen werden. Ich möchte allen für ihr Vertrauen und für die Unterstützung, die sie mir gewährt haben, danken.

Herr Präsident! Die Verfügbarkeit von Inhalten ist einer der wesentlichen Faktoren für die Entwicklung der Dienste der neuen Informationsgesellschaft, insbesondere der mobilen Dienste der dritten Generation und darüber hinaus.

In der digitalen Wirtschaft steht der Begriff Inhalte für alle Arten von Informationen, Texten, Bildern und Tönen, die über die Netze übertragen werden können. Es ist, wenn man so will, das in den Rohrleitungen des Internet fließende 'Wasser'.

Die Weiterentwicklung der Breitbandtechnologie hängt entscheidend von der Verfügbarkeit geeigneter Inhalte ab.

Die Informationen des öffentlichen Sektors stellen eine entscheidende Inhaltsressource dar. Sie werden von einer Vielzahl von Einrichtungen in Ausübung ihrer öffentlichen Aufgaben erhoben. Beispiele hierfür sind geografische Informationen, rechtliche und Verwaltungsinformationen sowie touristische Informationen. Diese Informationen können weiterverwendet und zur Schaffung neuer Informationsdienste genutzt werden.

Ein gutes Beispiel für solche Dienste ist die Weiterverwendung digitaler Karten für mobile Anwendungen. Es sind bereits einige Beispiele hierfür auf dem Markt, aber die vorliegende Richtlinie wird dazu beitragen, dass es noch viel mehr werden.

Die Richtlinie wird Rechtssicherheit für Unternehmen schaffen, die unter Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors europaweite Informationsprodukte herstellen wollen. Sie wird zur Schaffung neuer Informationsdienste anregen, die auf Informationen des öffentlichen Sektors aufbauen oder diese einschließen. Die Schlüsselelemente hierfür sind Transparenz, Nichtdiskriminierung und fairer Wettbewerb.

Ich freue mich über die seit Vorlage des Vorschlags der Richtlinie durch die Kommission im Juni 2002 erzielten Fortschritte und vertraue auf eine rasche Annahme und Umsetzung der Richtlinie.

Mein Dank gilt dem Berichterstatter Herrn van Velzen für sein Interesse an diesem Thema und für die von ihm geleistete gründliche Arbeit. Die zur Abstimmung im Plenum vorgelegten Änderungsanträge sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Parlament und Rat. Wenn alle Änderungsanträge in der vorliegenden Form angenommen werden, kann die Richtlinie in zweiter Lesung abgeschlossen werden.

Die Kommission kann alle Änderungsanträge akzeptieren. Sie stellen eine beträchtliche Verbesserung des Wortlauts des Gemeinsamen Standpunkts dar.

Herr Präsident, ich möchte meinem Kollegen, Herrn van Velzen, für seine beachtliche Arbeit und seine Energie in den Verhandlungen mit den Vertretern des Rates bei der Ausarbeitung der Kompromissanträge danken. Außerdem möchte ich gleich zu Beginn auch der Kommission und Herrn Kommissar Liikanen für seine Sachkenntnis und seinen Beitrag am Zustandekommen dieser Richtlinie danken.

Ich begrüße die Kompromissvorschläge, die vom Berichterstatter gemeinsam mit dem Rat erarbeitet wurden, da uns so die mühsame und stets riskante Debatte im Vermittlungsausschuss erspart bleibt. Das Europäische Parlament wünscht, dass die Mitgliedstaaten diese Richtlinie möglichst schnell umsetzen, da ihr Nutzen für die Öffentlichkeit und die Wirtschaft, wenn sie denn in Kraft ist, unbestreitbar sein wird. Eine echte und ungehinderte Freizügigkeit in Europa kann nicht entstehen, solange seine Bürger und Unternehmen keine klaren Vorstellungen davon haben, welche Dokumente wo verfügbar sind und zu welchen Kosten. Auch in diesem Bereich bedarf es einer Harmonisierung.

Die Kompromissvorschläge nehmen unter anderem Stellung zur Frage des Zugangs zu öffentlichen Dokumenten, wenn möglich auf elektronischem Wege. Ich stimme mit Herrn van Velzen darin überein, dass es viel logischer und realistischer wäre, von öffentlichen Informationen anstatt von öffentlichen Dokumenten zu sprechen. Nicht mehr alle Dokumente werden ausschließlich auf Papier gedruckt. Verschiedene elektronische Formate von Veröffentlichungen breiten sich schnell aus, und Datenbestände werden stärker als in der Vergangenheit in elektronischer Form vorgehalten.

Es ist von großer Wichtigkeit, dass der öffentliche Sektor ein gutes Beispiel auf dem Weg zur Informationsgesellschaft gibt. Viele öffentliche Dokumente enthalten par excellence jene intelligenten und bedeutsamen Inhalte, über die, insbesondere im Zusammenhang mit den drahtlosen Diensten, so viel gesprochen wird. Die verschiedenen Formulare müssen im Internet abrufbar sein. Die Internetnutzer werden dann definitiv auf die unterschiedlichen Anwendungen, 3G, 4G oder 5G, zugreifen, vorausgesetzt, diese enthalten bedeutsame Inhalte. Ich zumindest kann keine Begeisterung mehr dafür aufbringen, einfach nur mehr oder weniger amüsante Bildchen für mein Mobiltelefon herunter zu laden.

Ein weiterer strittiger Punkt war die Frage, inwieweit öffentliche Stellen für ihre Dienstleistungen Gebühren erheben dürfen bzw. ob sie überhaupt Geld verlangen können. Ich habe mich von Anfang an für eine Politik ausgesprochen, wonach öffentliche Dokumente dem Allgemeingebrauch unterliegen und allen gehören. Behörden und Einrichtungen werden aus Steuergeldern bezahlt, und sie sind verpflichtet, den Job zu tun, für den sie einmal eingerichtet wurden, nämlich denjenigen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, denen sie gehören und die sie finanzieren, den Steuerzahlern. Die spezialisierten Einrichtungen müssen jedoch das Recht haben, ihre Kosten für das Bereitstellen der grundlegenden Dienstleistungen, Materialien und Daten zu decken und dafür eine angemessene Gebühr zu verlangen.

Die Frage der Gebührenerhebung gewinnt einen neuen Aspekt, wenn wir anfangen, über kundengebundene Dienstleistungen zu sprechen, über Leistungen, die für individuelle Kunden erbracht werden oder, in diesem Falle, für gewöhnliche Bürger. Das sind typische kostenpflichtige Dienstleistungen, für die der öffentliche Sektor auch das Recht haben muss, Gebühren zu verlangen. Eine kundengebundene Dienstleistung könnte Entwurfs- und Vorbereitungsarbeiten umfassen, um z. B. Karten, möglicherweise für eine Orientierungsfahrt, wie sie der Kommissar erwähnt hat, herzustellen.

Das Zusammenstellen von grundlegenden Informationen, so wie es der einzelne Kunde wünscht, beispielsweise das Erarbeiten von Statistiken, ist eine kundengebundene Dienstleistung. In einem solchen Fall ist es nur angemessen, dass die öffentliche Stelle, die diese qualifizierte Arbeit leistet, für die von ihr erbrachte Dienstleistung eine Gebühr erhebt, die sie nach den üblichen Gesetzen der Marktwirtschaft berechnet. Die Bereitstellung des Know-hows von Spezialeinrichtungen, die Entwicklungsarbeit und die Entwicklung neuer Technologien müssen durch die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen, möglich gemacht werden, entweder mit Hilfe von Steuergeldern oder eben durch solche gebührenpflichtigen Dienstleistungen - jene kundengebundenen Aufgaben. In vielen Mitgliedstaaten befindet sich, aus historischen oder auch kulturellen Gründen, Spezialwissen vielerlei Art im Besitz öffentlicher Stellen.

Ein abschließendes Wort: Es handelt sich hier um einen Bereich, der uns in Richtung auf die Umsetzung der Strategie von Lissabon voranbringen wird. In welchem Jahr das geschieht, das weiß keiner von uns, aber es ist ein kleiner Schritt in diese Richtung.

Herr Präsident! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich dem Berichterstatter Herrn van Velzen danken, der intensiv und mit der ihm eigenen Gründlichkeit an der Vorbereitung dieses Kompromisses gearbeitet hat. Ich möchte auf einige Dinge zu sprechen kommen, die im Kompromissvorschlag enthalten sind, sowie auch auf einiges, das zu Recht dort nicht mehr anzutreffen ist.

Erstens möchte ich auf die besonderen Bedürfnisse der mit diesen Informationen handelnden Einrichtungen aufmerksam machen, vor allem im Vereinigten Königreich, wo dies den Meteorologischen Dienst, das Landesvermessungsamt und den Britischen Geologischen Dienst betrifft, deren Arbeit und Position ernsthaft gefährdet wären, hätte man nicht ihre Möglichkeiten geschützt, eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Ich bin dem Berichterstatter dankbar für die Art und Weise, in der er dies berücksichtigt hat.

Zweitens ist die Kostenkalkulationsmethode in den Kriterien enthalten. Das ist für alle Einzelpersonen und Organisationen wichtig, die, so hoffen wir, von der Möglichkeit der Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors Gebrauch machen werden.

Es ist richtig, dass die im ursprünglichen Vorschlag einbezogenen Bibliotheken, Museen, Universitäten und weiteren Archive nun nicht mehr unter die Richtlinie fallen. Nachdem wir erkannt hatten, welch große Nachteile ihnen daraus erwachsen würden, wurde vereinbart, diesen Teil des Vorschlags fallen zu lassen.

Als ich die Funktion des Schattenberichterstatters für diesen Bericht übernahm, wusste ich kaum, wie interessant diese Arbeit werden würde und dass sich sehr bald zeigen würde, was für ein wichtiger Wirtschaftsmotor die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors ist. Wir sehen, wie wenig bisher weiterverwendet worden ist, wie die Weiterverwendung ausgedehnt werden kann und wie wichtig dies, meine Vorrednerin sagte es bereits, für die Schlussfolgerungen von Lissabon sein wird.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt erwähnen, nämlich die Überprüfung dieser Richtlinie, an der das Parlament hoffentlich künftig beteiligt sein wird. Was vielen von uns zu Recht Sorge bereitet, ist der Umfang, in dem diese Richtlinie zu grenzüberschreitender Weiterverwendung anregen wird. Wenn wir in dem von uns zu prüfenden Zeitraum bei der Überprüfung durch die Kommission feststellen, dass eine grenzüberschreitende Weiterverwendung entweder nicht oder nur in sehr begrenztem Rahmen stattgefunden hat, müssen wir unter Umständen einige Elemente dieses Vorschlags noch einmal überdenken.

Auf jeden Fall empfehle ich Ihnen den Bericht von Herrn van Velzen und den Kompromiss, dem meine Fraktion gern ihre Zustimmung geben wird. Wir freuen uns darauf zu erleben, wie die Früchte dieser Arbeit unmittelbaren Nutzen bringen - auf lange Sicht, für den Arbeitsmarkt und für die Unternehmen - für die Bürger der Europäischen Union.

Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte selbstverständlich den Kollegen van Velzen zu seiner sorgfältigen Arbeit als Berichterstatter beglückwünschen. Er hat das Beste aus der Situation gemacht. Jeder Bürger in Europa hat Anspruch auf Zugang zu den im öffentlichen Sektor zusammengetragenen und gespeicherten Informationen. Transparenz seitens des öffentlichen Sektors ist nämlich der Demokratie förderlich, und Demokratie ist in Europa kostenlos. Darüber hinaus besitzen Informationen des öffentlichen Sektors ein bedeutendes wirtschaftliches Potenzial. Die Richtlinie muss dazu führen, dass wie in den Vereinigten Staaten auch in der Europäischen Union ein reger Handel mit Informationen des öffentlichen Sektors entsteht. Durch kommerzielle Nutzung eines gewaltigen Potenzials, das brachliegt, können viele Arbeitsplätze geschaffen werden, insbesondere durch die KMU: die kleinen und mittleren Unternehmen. Meiner Ansicht nach fällt daher dem öffentlichen Sektor hier eine zentrale Rolle als Motor eines neuen Marktes zu.

Die Kommission hat einen ehrgeizigen Vorschlag unterbreitet; einige Mitgliedstaaten sind jedoch offensichtlich wenig daran interessiert. Sie haben den Vorschlag so sehr abgeschwächt, dass es überhaupt fraglich ist, ob der Binnenmarkt für Informationen des öffentlichen Sektors langfristig, geschweige denn kurzfristig funktionieren wird. Es hat sich deutlich gezeigt, dass die Mitgliedstaaten nicht bereit sind, Informationen des öffentlichen Sektors gebührenfrei zur Verfügung zu stellen, während doch ständig viel Getue um eEurope und eine Informationsgesellschaft für alle gemacht wird. Schöne Worte eben.

Wer A sagt muss auch B sagen. Bei allgemein zugänglichen Informationen ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Grenzkosten für die Reproduktion und die Verbreitung in Rechnung gestellt werden. Nun dürfen allerdings die Kosten um 'eine angemessene' Gewinnspanne erhöht werden. Das ist nicht wünschenswert, denn damit werden für die Behörden unbegrenzte Möglichkeiten geschaffen, Gewinne zu machen: Wer bestimmt nämlich, was 'angemessen' ist?

Des Weiteren wird in dem Vorschlag von Dokumenten des öffentlichen Sektors anstelle von Informationen des öffentlichen Sektors gesprochen. Dadurch ist nicht gewährleistet, dass elektronisch reproduzierte Informationen ebenfalls unter die Begriffsbestimmung fallen. Die staatlichen Stellen sind somit versucht, die Zugänglichkeit auf gedruckte Dokumente zu beschränken. Durch den direkten Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors, vorzugsweise über das Internet, wird die Distanz zwischen den europäischen Behörden und den Bürgern geringer. Deshalb muss der öffentliche Sektor dazu angespornt werden, möglichst viele Dokumente den Bürgern elektronisch zur Verfügung zu stellen. Das ist eine Grundvoraussetzung für die Schaffung des eEurope, einer Informationsgesellschaft für alle.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorab möchte ich zu dieser vorgerückten Stunde meinem Kollegen Wim van Velzen meinen ganz besonderen Dank für seine Tätigkeit als Berichterstatter aussprechen. Er hat sich - wie wir dies ja von ihm schon von vielen anderen Dossiers her gewohnt sind - auch in der zweiten Lesung sehr engagiert und erfolgreich für die Verabschiedung seines Berichts eingesetzt. Bis zur buchstäblich letzten Minute hat er mit dem Rat an Kompromissen gefeilt.

Wie sicher die Mehrheit dieses Hauses und meiner Fraktion teile ich die Ansicht, dass öffentliche Informationen im Interesse aller Beteiligten allgemein zugänglich gemacht werden sollen. Mit der Verabschiedung der vorliegenden Richtlinie machen wir einen guten und sinnvollen Schritt in diese Richtung. Die Behörden der Mitgliedstaaten verfügen über riesige Informationsmengen, die über lange Zeiträume hinweg zusammengetragen wurden. Bürger und Unternehmer sollten von diesem Informationsschatz profitieren.

Der allgemeine Zugang zu öffentlichen Informationen vermag wichtige Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung innerhalb der Europäischen Union auszulösen. Mit Hilfe öffentlicher Dokumente können neue Dienste und Leistungen im IT-Bereich generiert werden. Nach meiner Auffassung werden die in den Verwaltungen gesammelten Dokumente durch die vorliegende Richtlinie ohnehin nur in sehr moderater Weise zugänglich gemacht. Die Behörden haben daher auch die erforderliche Zeit, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen. Den entsprechenden Bedenken aus der ersten Lesung wurde vom Rat und vom Parlament Rechnung getragen. Vergessen wir in diesem Zusammenhang nicht, dass noch immer Unterschiede in den nationalen Verwaltungstraditionen bestehen und berücksichtigt werden müssen. In den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten die Veröffentlichung von öffentlichen Dokumenten erlauben, gibt die Richtlinie nun europaweit einheitliche Grundregeln vor. Ich möchte hier nur auf einzelne Bereiche eingehen, die besonders hervorgehoben werden sollten.

Zu Recht sind bestimmte sensible Bereiche wie Forschung, Kultur, sowie Dokumente, die Geschäftsgeheimnisse enthalten, vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Durch diese Ausnahmeregelungen wird gewährleistet, dass die Rechte Dritter durch die Richtlinie nicht verletzt werden. Behörden sollen in Zeiten knapper Kassen nach meiner Auffassung ferner durchaus das Recht haben, Gebühren für die Bereitstellung der Informationen zu verlangen. Hierzu gehört auch eine angemessene Gewinnspanne. Vergessen wir nicht, dass sich viele Behörden zum Teil selbst finanzieren müssen und natürlich die Pflege, das Updating, das Sammeln etc. der aktualisierten Daten auch Geld kostet. Wichtig ist jedoch, dass eine angemessene Balance eingehalten wird. Über die Kosten dürfen natürlich keine übermäßigen Hürden für die Weiterverwendung der Dokumente entstehen, und ich denke, dass das in der Richtlinie so jetzt auch klargestellt ist.

Außerordentlich bedeutsam für den Erfolg der Richtlinie ist die Einrichtung zentraler Listen, die dem Bürger oder Unternehmen einen schnellen Überblick über die verfügbaren Dokumente verschaffen. Hier bietet sich natürlich vor allem die Nutzung des Internets an. Stellt eine bestimmte Behörde Dokumente nicht mehr zur Verfügung oder aktualisiert solche Daten nicht mehr, sollte diese Entscheidung baldmöglichst veröffentlicht werden. Dies gibt den Betroffenen mehr Planungssicherheit.

Auch die angestrebte grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Dokumente ist zu begrüßen. Übersehen wir jedoch nicht die bestehenden Sprachbarrieren, die eine grenzüberschreitende Nutzung erschweren. Vollkommen kontraproduktiv wäre es nach meiner Ansicht, den Mitgliedstaaten auf lange Sicht Übersetzungsverpflichtungen aufzuerlegen. Hüten wir uns vor derartigen Tendenzen.

Abschließend darf ich festhalten dass wir gehen mit dieser Richtlinie einen angemessenen und ausgewogenen Weg gehen, der die Interessen der Bürger und Unternehmen berücksichtigt, ohne jedoch die nationalen Verwaltungstraditionen zu vergessen. Stimmen wir deshalb morgen für die Annahme der Richtlinie. Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr van Velzen hat wieder einmal großartige Arbeit geleistet. Er tut dies auf eine elegante und clevere Art und Weise, und die Ergebnisse fließen geradezu aus ihm heraus. Ich möchte ihm dafür meinen Dank aussprechen.

Es gibt viele Arten von Informationen, und öffentliche Informationen sind eine davon. Informationen aus dem Bereich der Verwaltung müssen der Öffentlichkeit selbstverständlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und sie müssen von einem Ort bzw. einem Portal aus verfügbar sein. Die Geschäftswelt ist natürlich bereit, für die Aktualisierung von Informationen dort, wo diese entstehen, Geld zu bezahlen, wodurch ein Gewinn aus der Investition erzielt wird.

Dies ist ein wichtiger Bereich. Es gibt Schätzungen, wonach der Wert der Informationen des öffentlichen Sektors im Bereich von 70 Milliarden Euro jährlich liegt und die Content-Industrie ungefähr vier Millionen Menschen innerhalb der Europäischen Union beschäftigt. Das ist eine Menge. Dieser Markt ist mehr als 400 Milliarden Euro wert. Selbst der Bereich der mobilen Telekommunikationsindustrie wird bereits in naher Zukunft, was den Wert ihrer Inhalte angeht, um etwa 20 Millionen Euro zulegen, und es handelt sich dabei um Inhalte auf einem verhältnismäßig niedrigen Niveau.

Wissen und Informationen sind die wichtigsten Faktoren in einer Demokratie und einer Wirtschaft. Die Tatsache, dass wir mit Informationen übersättigt sind, unterscheidet uns von den weniger Wohlhabenden. Sie ist ein Faktor der Sicherheit und ein Instrument des Krieges. 'Informationsarmut' trifft dieselben Menschen, die auch von der sozialen Armut betroffen sind. Würde hier nicht etwas Nächstenliebe helfen? Schließlich schrumpfen Informationen nicht dadurch, dass sie mit anderen geteilt werden, egal wie viele man davon verteilt. Außerdem möchte ich den Herrn Kommissar gern fragen, ob das nicht ein neues Element in unserem Entwicklungshilfeprogramm sein könnte, Informationen und Wissen zu teilen, weil wir, selbst wenn wir sie mit anderen teilen, nicht weniger davon übrig haben werden.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt die Empfehlung für die zweite Lesung (A5-0269/2003) im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Mehrjahresprogramms (2003-2005) zur Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005, zur Verbreitung empfehlenswerter Verfahren und zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (MODINIS) (7948/1/2003 - C5-0252/2003 - 2002/0187(COD)) (Berichterstatterin: Frau Imelda Mary Read).

Herr Präsident! Ich werde weniger als fünf Minuten Redezeit benötigen, was keine Rückschlüsse auf die Bedeutung dieses Berichts zulässt - ganz im Gegenteil. Das Programm MODINIS zielt darauf ab, die gesetzlichen Grundlagen für die weitere Verfolgung der Umsetzung des Aktionsplans eEurope im Zeitraum 2003 bis 2005 sowie für die Verbreitung bewährter Verfahren zu schaffen. Darüber hinaus sieht es die Einführung vorbereitender Aktionen für die Entwicklung einer europäischen Politik im Bereich Netz- und Informationssicherheit vor. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, welche Arten von Aktionen zur Erfüllung der im Programm formulierten Zielsetzungen finanziert werden, sind Bereiche erfasst wie zum Beispiel die Erhebung von Daten, überarbeitete Benchmarkindikatoren, Studien zur Ermittlung bewährter Praktiken in Europa sowie Workshops und Studien, die speziell die Anpassung der Industrie an die durch die digitalen Technologien und die Umgestaltung der Gesellschaft hervorgerufene strukturelle Veränderung untersuchen. Eine interessante Aktivität von besonderem Wert ist die Unterstützung des Forums Informationsgesellschaft, das aus Experten besteht, die auf der Basis des Internet arbeiten und sich mit den Herausforderungen bei der Entwicklung der Informationsgesellschaft auseinandersetzen, und das natürlich das normale Programm gezielter Konferenzen, Seminare und Workshops durchführt. Es gibt noch viele andere.

Die Frage für unsere zweite Lesung lautet: Wie soll die Finanzierung erfolgen? Hierbei spielen Termine eine entscheidende Rolle. Es geht um den Zeitraum 2003 bis 2005, und das Jahr 2003 ist schon weit fortgeschritten. Der ursprüngliche Vorschlag des Europäischen Parlaments sah eine Mittelausstattung in Höhe von 25 Millionen Euro vor, und ich hatte nun die schwierige Aufgabe, einen Kompromiss finden zu müssen, der keinen großen Zeitverzug bedeutet, damit das Geld sein eigentliches Ziel noch erreicht. Nach einigen Gesprächen mit der Kommission und dem Rat habe ich als Kompromiss 21 Millionen Euro vorgeschlagen, wohl wissend, dass diese Summe im Zuge der Erweiterung angepasst wird. Das ist eine gute Grundlage für einen Kompromiss, und ich glaube, dass Kollegen aller Fraktionen dieses Hauses den Kompromissvorschlag für diesen Finanzrahmen unterstützen werden.

Wenn wir dies tun, wird uns das Programm MODINIS, das sehr sorgfältig und präzise auf erreichbare Zielsetzungen ausgerichtet ist, helfen, die Ziele von Lissabon zu erreichen. Ich empfehle Ihnen sowohl die Änderungsanträge als auch den Bericht zur Annahme.

Herr Präsident! Wie Frau Read bereits sagte, spielt das Programm MODINIS bei der Umsetzung des Aktionsplans eEurope 2005 eine zentrale Rolle. Die Politikfelder der EU im Bereich Informationsgesellschaft ruhen auf drei Säulen. Die erste Säule ist der ordnungspolitische Rahmen, der letzten Sommer in Kraft trat und an dessen Annahme das Parlament beteiligt war.

Ziel dieses Rahmens ist die Schaffung eines wettbewerbsorientierten Marktplatzes, damit unterschiedliche technologische Plattformen in Europa miteinander konkurrieren und sich ergänzen und qualitative hochwertige Leistungen zu Preisen anbieten, die für jeden erschwinglich sind. Das ist die erste Säule.

Die zweite Säule ist das Programm für die Technologien der Informationsgesellschaft IST, das die Aufgabe hat sicherzustellen, dass wir in Europa über Technologien und Anwendungen verfügen, die dem Stand der Technik entsprechen. Das ist also die sehr wichtige zweite Säule.

Die dritte Säule verbindet die beiden vorgenannten und ist der Aktionsplan eEurope 2005, mit dem wir versuchen, bewährte Verfahren europaweit zu verbreiten. In diesem Jahr sind wir sehr erfolgreich gewesen, insbesondere in den Bereichen E-Government und E-Health, wo zwei Ministerkonferenzen stattfanden, an denen Abgeordnete des Europäischen Parlaments teilnahmen. Unsere Mitgliedstaaten und -regionen verlagern ihr Hauptaugenmerk von der reinen Technologie auf die Erarbeitung von Lösungen, indem sie nach Wegen suchen, wie Technologie zu einer höheren Qualität der öffentlichen Dienste, höherer Produktivität und maßgeschneiderten Leistungen beitragen kann.

MODINIS ist das Finanzinstrument zur Verfolgung der Umsetzung, vergleichenden Beurteilung und Verbreitung bewährter Praktiken. Es wird wichtig sein bei der Bewertung, ob im Rahmen des Aktionsplans eEurope veranstaltete nationale oder europäische Initiativen zu den erhofften Ergebnissen führen.

Weiterhin wird MODINIS zur Finanzierung vorbereitender Aktionen im Bereich Netzsicherheit eingesetzt werden, darunter Informationskampagnen der Mitgliedstaaten und Untersuchungen zu Sicherheitsrisiken. Wir, und damit meine ich alle drei Institutionen, arbeiten bei der vorgeschlagenen Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Netz- und Informationssicherheitsagentur zusammen, und bei einer der nächsten Sitzungen werden wir Gelegenheit haben, uns ausführlicher mit diesem Thema zu beschäftigen.

Ich möchte der Berichterstatterin Frau Read und dem Europäischen Parlament noch einmal für ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit danken, die im Änderungsantrag zum Finanzrahmen zum Ausdruck kommt.

Ich kann bestätigen, dass die Kommission den Änderungsantrag akzeptiert. Folglich könnte das gesamte Gesetzgebungsverfahren durch die Annahme in zweiter Lesung beschleunigt werden. Der unverzüglichen Umsetzung des Programms MODINIS stünde damit nichts mehr im Wege.

Wie schon so oft in der Vergangenheit freue ich mich auch dieses Mal auf die weitere Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Programms.

Herr Präsident, auch ich möchte Frau Read im Namen der PPE-DE-Fraktion für ihren hervorragenden Bericht danken, den wir vorbehaltlos unterstützen können. Hier handelt es sich um ein sehr wichtiges Thema, was auch im Bericht Read deutlich gemacht wird.

Die moderne Gesellschaft ist vollständig abhängig von effektiven Verfahren, von Menschen mit guter Ausbildung, ausreichender Sicherheit und der Fähigkeit der Bürger, die angebotenen Leistungen zu nutzen. Meines Erachtens müssen wir bei der Kontrolle der Fortschritte- wie im Zusammenhang mit dem Bericht van Velzen bereits erwähnt wurde - auch darauf achten, was diese Dinge kosten und wie billig sie angeboten werden können.

Es handelt sich dabei um Leistungen der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Steuern, Unternehmensregistrierung u. ä., für die eine Bezahlung vielleicht nicht angemessen ist, wenn die Bürger die Fragen über das Internet selbst beantworten und ihre Daten selbst eingeben, da wir so Beschäftigte im Öffentlichen Dienst einsparen können, die wir anderenfalls in Zukunft benötigen würden. In Dänemark war es sehr vorteilhaft für uns, dass die Bürger über das Internet oder über Tastentelefone beispielsweise ihre Steuerdaten selbst eingegeben haben. Das ist kostenlos, und die öffentliche Verwaltung spart dadurch ganz erheblich an Personal.

Interessant wäre auch, zu überprüfen, wie wir mit dem schnurlosen Bereich umgehen. Welche Ergebnisse erreichen wir und wie ist die Verbreitung? Und nicht zuletzt, welche Preise müssen wir zahlen? In meinem Land jedenfalls arbeitet die Standardverbindung in Privathaushalten mit 2 Megabit. In Japan sind es 8 Megabit, und sie ist - soweit ich gehört habe - sehr viel billiger als bei uns. Die Frage ist doch, wie wir sicherstellen können, dass die Preise für private Haushalte oder für Unternehmen nicht so hoch sind, dass sie unsere Wettbewerbsfähigkeit in der Welt einschränken. Deshalb ist dieser Teil der Überwachung ebenfalls äußerst wichtig.

Ein weiterer Bereich, den wir untersuchen müssen, ist die Verwendung des entwickelten Lehrmaterials. Wenn wir sehen, wie Internet und Computer heute genutzt werden, dann liegt die Ursache für deren weit verbreitete Nutzung doch darin, dass die entsprechende Hardware und die Hochgeschwindigkeitsnetze vorhanden sind. Noch bedeutsamer sind aber die neu entwickelten, stark auf den Lehrprozess ausgerichteten Software-Systeme. Deshalb sollte diese Entwicklung verfolgt werden, die z. B. dazu führt, dass ältere Bürger diese Möglichkeiten leicht nutzen können.

Vielleicht sollten wir unser Augenmerk auch kurz auf das frühe Stadium in der Entwicklung der Kinder richten und überlegen, wie wir kontrollieren können, wie früh sie beginnen. Ich komme aus einem kleinen Sprachraum und kann daher sagen, dass die Benutzung von Computern teilweise davon abhängt, wie schnell unsere Kinder in den kleinen Sprachräumen Englisch sprechen lernen, da alle Anweisungen usw. für Computer zunächst auf Englisch vorliegen. Vieles wird gar nicht in die kleinen Sprachen übersetzt, aber man muss es wissen, um früh mitmachen zu können und zu erreichen, dass die neuen Lehrmethoden im Ausbildungssystem eingesetzt werden, die es ermöglichen, dass man viel schneller viel mehr lernen kann als früher.

Ich finde es beeindruckend - und damit komme ich zum Schluss -, dass sich in diesen Bereichen doch einige Länder zusammengefunden haben, um durch gemeinsame Großeinkäufe die Preise niedrig zu halten. Wir kennen das aus dem Verteidigungsbereich, und es wäre nur natürlich, wenn wir in den Verwaltungen diese Vorteile ebenfalls nutzen würden. Auch das sollte Teil dieser Überwachungsaktivitäten sein.

Ich möchte Frau Read noch einmal für ihren hervorragenden Bericht und die gute Zusammenarbeit danken. Mein Dank gilt auch Frau Kommissarin Liikanen für ihre Unterstützung des Parlaments.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0298/2003) von Herrn Michael Cashman im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission (Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001) (2003/2022(INI)).

Herr Präsident! Ich möchte ganz unüblicherweise damit beginnen, die Institutionen sowie alle, die dort tätig sind, zu beglückwünschen. Es ist gewissermaßen in Mode gekommen, das Projekt Europäische Union und seine Institutionen anzugreifen. Ich hingegen möchte allen, die in diesen Institutionen wirken und die die Register und den Zugang zu den Dokumenten eingerichtet haben, meinen aufrichtigen Dank aussprechen.

Heute hielt ich ein Papier von einer NRO in der Hand, in dem es hieß, man sei es leid, die Institutionen zu beglückwünschen. Das verstehe ich überhaupt nicht. Wir müssen jene beglückwünschen, die gute Arbeit leisten, und dazu anregen, dass nachahmenswerte Beispiele in jeder Abteilung, GD und Institution bekannt gemacht werden.

Bevor ich kurz auf den Bericht eingehe, möchte ich meiner Kollegin Frau Maij-Weggen, die in diesem Monat das Parlament verlässt, meinen Dank aussprechen. Ich habe bei diesem Bericht von Anfang an sehr eng mit ihr zusammengearbeitet, als wir uns mit der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 beschäftigten, und ohne sie würde es die Verordnung in ihrer jetzigen Form nicht geben.

Ich möchte mich nun einigen Punkten in meinem Bericht zuwenden. Das wird weniger als fünf Minuten in Anspruch nehmen. Als Berichterstatter muss man vor allem zuhören - eine Fähigkeit, die Politikern oft abgesprochen wird! Lassen Sie mich einige Punkte herausgreifen, die ich für besonders bedeutsam halte.

Wir brauchen mehr und knappere Informationen darüber, wie unsere Bürger Zugang zu diesem Recht auf die in den Dokumenten enthaltenen Informationen haben können. Wir brauchen ein gemeinsames Codierungssystem der Institutionen, um den Zugriff auf die Informationen zu vereinfachen. Zumindest im Falle der Kommission, die eine Reihe von Registern eingerichtet hat, würde ich auch die Schaffung eines einheitlichen Registers begrüßen, selbst wenn es sich dabei lediglich um ein gemeinsames Zugangsportal zu den anderen Registern handelt. Wir müssen noch einmal vor allem daran denken, dass wir uns für Bürger zugänglich machen, die dieses Recht vielleicht nicht kennen oder nicht wissen, wie sie es nutzen können.

Ich möchte auch die Ausnahmen erwähnen und bestätigen, dass es in Bezug auf den Zugang zu Dokumenten keine pauschalen Ausnahmen gibt. Jede Anfrage ist einzeln zu prüfen. Es sind Stimmen laut geworden, die die pauschale Ablehnung des Zugangs zu Rechtsgutachten kritisieren. Soweit diese Teil des Rechtsetzungsverfahrens sind, dürfte der Zugang nicht verweigert werden, und, ich wiederhole es, jede Anfrage ist einzeln zu prüfen. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments - selbst jene, die nicht mit der Gesetzgebung befasst sind - müssen das Prinzip der Transparenz anwenden, und gegenwärtig sind die Normen in Bezug auf Transparenz nicht in allen Ausschüssen gleich. Es gibt eine Reihe von sensiblen Dokumenten, die nicht in die Register der Institutionen aufgenommen worden sind. Dies muss noch einmal überprüft werden. Ich begrüße die Stellungnahme und die Empfehlungen von Frau Maij-Weggen, insbesondere ihre Ansicht, dass der Europäische Bürgerbeauftragte eine Bewertung der Verordnung vornehmen sollte - wie sie funktioniert und wie die Ausnahmeregelung angewendet wird. Wir brauchen eine gemeinsame Methodik, die von allen Institutionen und Behörden angewendet wird - wir dürfen nicht vergessen, dass die von den Institutionen geschaffenen Behörden und Organisationen die Verordnung anzuwenden haben. Sie sollten ihre Jahresberichte nach einem gemeinsamen Konzept bewerten; so wird der Vergleich aufschlussreich und produktiv.

Alles von mir Gesagte lässt darauf schließen, dass noch viel zu tun ist. Das ist natürlich richtig, schließlich streben wir in der Europäischen Union danach, unseren Kritikern nach Möglichkeit die Stirn zu bieten, sie zu widerlegen, den Kontakt zu den Bürgern zu halten und zu beweisen, dass wir auf das Projekt Europäische Union stolz sein und es feiern sollten. Noch ist nicht alles erreicht. Leider ist nur selten perfekt, was Menschen tun, das gilt für Politiker wie für jeden anderen auch. Unsere Verpflichtung, danach zu streben, ist jedoch in der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und im Geist jener fest verankert, die sich dafür eingesetzt haben, den Zugang zu Dokumenten Wirklichkeit werden zu lassen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Cashman für seine Arbeit danken und ihn zu seinem detaillierten Bericht beglückwünschen, in dem es um das heutige Thema, die Transparenz, geht. Zur Transparenz haben sich alle unsere drei Institutionen bekannt, und sie fühlen sich ihr verpflichtet. Ich möchte für die Gelegenheit danken, im Namen der Kommission einige wesentliche Punkte, die Herr Cashman angesprochen hat, präzisieren zu können.

Herr Cashman stellte fest, dass bedeutende Fortschritte gemacht wurden und dass dies Anerkennung verdient. Ich stimme ihm zu. Unser kürzlich vorgelegter Jahresbericht gibt ein recht umfassendes Bild von dieser Situation. Ich bin mir ebenfalls mit Herrn Cashman einig, dass noch Raum für Verbesserungen ist und dass diese Verbesserungen in die Praxis umgesetzt werden müssen. Die Rechtsprechung hilft uns zudem bei der Interpretation der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Die Anwendung dieses wichtigen Dokuments zur Unterstützung der Transparenz wird folglich verbessert, und die Demokratie wird somit gestärkt. Zu diesem Punkt muss ich beispielsweise die Urteile des Luxemburger Gerichtshofs zur Nichtoffenlegung von Rechtsgutachten in Erinnerung rufen. Die Beschlüsse des Gerichtshofs bestätigen unsere Praxis. Sie erkennen an, dass die Institutionen die Unabhängigkeit solcher Gutachten wahren müssen. Mit anderen Worten, man braucht Zeit zum Nachdenken.

Wir kommen also eindeutig voran. Gemäß diesem Bericht wäre ein weiterer Schritt in Richtung auf das Ziel der höchsten Transparenz die Schaffung eines einzigen Dokumentenregisters an Stelle der gegenwärtig existierenden. Wenn es allerdings darum geht, den Bürgern die Suche und Identifizierung von Dokumenten zu erleichtern, ist der entscheidende Faktor nicht die Wahl zwischen einem oder mehreren Registern, sondern der Eingangspunkt in ein einheitliches Portal mit eindeutigen Informationen über die in jedem Register enthaltenen Dokumente. Herr Cashman hat ganz richtig darauf hingewiesen. Auf jeden Fall müssen wir diese technischen Lösungen weiter prüfen, die uns in Zukunft eine bessere Integration dieser Instrumente gestatten werden.

Weiterhin möchte ich auf die wesentlichen Fortschritte eingehen, die wir im Hinblick auf die Zahl direkt zugänglicher Dokumente gemacht haben. Als Beispiel könnte ich die Tagesordnungen der Kommission und die Protokolle unserer Sitzungen nennen. Ohne Frage wollen wir, dass sich diese Tendenz fortsetzt und verstärkt. Beispielsweise wird das Dokumentenregister in Bezug auf die Komitologie noch vor Ende des Jahres der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Ferner haben wir unsere Praxis in Bezug auf den Zugang zu den Dokumenten über Verstoßverfahren aktualisiert. Dies war eine weitere Kritik von Herrn Cashman. Wenn jetzt Verfahren abgeschlossen werden, geht man davon aus, dass diese Dokumente freigegeben werden können. Bei diesem Punkt darf nicht vergessen werden, dass die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 Schutz gewährt, wo er notwendig ist, nämlich für Untersuchungen, die im Rahmen solcher Verfahren durchgeführt werden. Auf diese Weise wird für laufende, nicht abgeschlossene Fälle ein Gleichgewicht im Hinblick auf die erwähnte Annahme der Nichtoffenlegung hergestellt.

Schließlich möchte ich anmerken, dass die Kommission in keinem Fall den Zugang zu Dokumenten verweigert hat, ohne ihre Entscheidung ordnungsgemäß zu begründen. Dabei beruft sie sich stets auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Die nicht spezifizierten Ausnahmen, auf die in unserem Jahresbericht verwiesen wird, beziehen sich einfach auf Fälle, bei denen sich die Weigerung zur Einsichtnahme der Dokumente auf mehrere, nicht nur eine, der in dieser Verordnung vorgesehenen Ausnahmen gründete. Damit war eine weitere Präzisierung nicht möglich. Das betrifft 12 % der Ablehnungen von Informationsersuchen, das heißt, 38 % von 30 % der Ablehnungen.

Ich möchte Herrn Cashman für seine Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Transparenz danken. Seine Anregungen sind für alle Institutionen von Nutzen und werden entsprechend Berücksichtigung finden.

Wir werden die möglichen Maßnahmen für eine bessere Integration von Instrumenten zur Archivierung und Identifizierung von Dokumenten prüfen. Wir werden auch den Vorschlag von Herrn Cashman aufgreifen und eine gemeinsame Methodik für die Erarbeitung der Jahresberichte in Erwägung ziehen. Dadurch würde es einfacher, Vergleiche anzustellen. Die Vorschläge von Herrn Cashman zum Evaluierungsbericht, der Anfang 2004 von der Kommission vorgelegt werden soll, werden entsprechend berücksichtigt. Die drei Institutionen haben alle diese Punkte gestern in einer wirklich produktiven und fruchtbringenden Besprechung behandelt.

Einige Probleme bleiben offen. Wir haben Vorbehalte in Bezug auf die mögliche Erarbeitung einer Richtlinie zur Harmonisierung nationaler Gesetzesvorschriften auf diesem Gebiet, wie Herr Cashman in seinem Bericht erwähnt. Für einen solchen Schritt fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage. Ich weiß, dass auch Herr Cashman diese Schwierigkeiten sieht und unsere Bedenken teilt. Das stellte er gestern in unserer Besprechung klar.

Angesichts all dieser Fragen glaube ich aufrichtig, dass die Bilanz aus einem Jahr Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 höchst positiv ist. Das hat auch der Berichterstatter angedeutet. Natürlich ist das für uns kein Grund für Selbstzufriedenheit, sondern sollte im Gegenteil Ansporn zur Einführung weiterer Verbesserungen an den verabschiedeten Initiativen und Maßnahmen sein. Nicht alles ist perfekt, doch ich halte es für fair zu sagen, dass die Dinge gut laufen.

Es sollte auch betont werden, dass dies ein wichtiges Instrument für die Transparenz darstellt. Es gewährt den Unionsbürgern eindeutige, unmissverständliche Rechte. Allerdings ist zu unterstreichen, dass dieses Instrument, was die Kommission betrifft, vor allem von Juristen, konkret von Anwaltskanzleien genutzt worden ist. Das sollte man bedenken. Angesichts dieser Tatsache drängt sich der Gedanke auf, dass die Bürger im Allgemeinen konventionelle Methoden vorziehen, um qualitativ gute, klare, genaue und relevante Informationen über die Aktivitäten unserer Institutionen zu erhalten. Sie favorisieren diese Herangehensweise gegenüber der Konsultation spezifischer Dokumente. Allerdings haben beispielsweise auch Universitäten und Nichtregierungsorganisationen umfangreichen Gebrauch von diesen Möglichkeiten gemacht. Hier handelt es sich um ein Gebiet, das eng mit der Transparenz verbunden ist. Wir müssen uns bemühen, die von den Institutionen zur Verfügung gestellten Informationen über ihre Aktivitäten ständig zu verbessern.

Ich möchte Frau Maij-Weggen, die dieses Parlament verlässt, für die hervorragende Arbeit danken, die sie in all den Jahren geleistet hat. Sie hat sich für Transparenz und die Verbesserung der Qualität der Information unserer Bürgerinnen und Bürger eingesetzt und so zur Beförderung wirksamer Demokratie beigetragen.

Herr Präsident! Als Erstes möchte ich dem Kollegen Cashman für seinen ausgezeichneten Bericht sowie der Frau Kommissarin de Palacio für ihre positive Stellungnahme danken. Der Kollege Cashman und ich haben in den vergangenen Jahren sehr viel auf dem Gebiet der Offenheit zusammengearbeitet. Diese Kooperation war stets überaus positiv, überaus konstruktiv und produktiv, und so wird man allmählich auch gute Freunde. Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen hat zu der ersten durch den Rat, die Kommission und das Parlament vorgenommenen Bewertung des ersten Jahres, in dem die Verordnung umgesetzt wurde, einige Bemerkungen angebracht. Wir haben festgestellt, dass die Anzahl der Dokumente, zu denen der Zugang durch den Rat und die Kommission verweigert wurde, noch zu groß ist, um einfach hingenommen werden zu können. Wir wünschen uns eine erneute Analyse der Situation für 2004 durch den Ombudsmann, damit ermittelt werden kann, was noch verbesserungsfähig ist, beispielsweise bezüglich Artikel 4, um einen noch größeren Zugang zu Dokumenten, namentlich auch beim Rat, zu erreichen. Ein wichtiger Punkt betreffend den Rat ist, dass zwischen Dokumenten der Mitgliedstaaten in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Rates einerseits und Dokumenten der Mitgliedstaaten als Einzelländer andererseits unterschieden wird. Das führt zu einer Ungleichbehandlung mit erheblichen Einschränkungen bei Dokumenten von Mitgliedstaaten, in denen es selber kaum Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Offenheit gibt. Nach Auffassung des Ausschusses für konstitutionelle Fragen besteht die geeignetste Lösung darin, die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Offenheit der Verwaltung auch anzuwenden; die Kommission sollte eine diesbezügliche Richtlinie vorlegen. Unser Appell an die Kommission lautet: Prüfen Sie, ob nicht eine Richtlinie vorgelegt werden kann, durch die sichergestellt wird, dass eine offene Verwaltung in allen Mitgliedstaaten identisch ist. Dies wäre für die Bürger dieser Mitgliedstaaten, aber auch für die Bürger, die auf Dokumente der Union zurückgreifen, vorteilhaft, denn es würde bedeuten, dass sie gleichen Zugang erhalten, ob sie nun von Schweden, Griechenland oder Portugal aus Dokumente anfragen. Das war mein letzter Redebeitrag hier in diesem Parlament: Ich danke Frau de Palacio und möchte auch dem Vorsitz für seine freundlichen Worte heute Vormittag danken. Gestatten Sie mir, Frau Maij-Weggen, zusammen den Kolleginnen und Kollegen Ihnen für die Arbeit, die Sie in den letzten Jahren im Europäischen Parlament geleistet haben, zu danken.

Herr Präsident, zunächst schließe ich mich den Glückwünschen an Herrn Cashman zu diesem Bericht an. Würdigen möchte ich auch seine ständige Sorge um Transparenz und Zugang zu Dokumenten. Ich hatte Gelegenheit, mit ihm zu arbeiten und Berichterstatter der Fraktion bei anderen Berichten im Zusammenhang mit dem Zugang zu historischen Archiven zu sein. Stets hat mich sein sehr großes Interesse an diesen Themen beeindruckt.

Ich möchte mich ebenfalls den Gratulationen meiner Vorredner für Frau Maij-Weggen und für das von ihr gegebene Beispiel anschließen. Vor einigen Minuten hat sie sich außerhalb des Plenarsaals von uns verabschiedet. Sie arbeitet jedoch bis zur letzten Minute als Abgeordnete des Europäischen Parlaments und spricht über ein so wichtiges Thema wie den Zugang zu den historischen Archiven. Ich bringe ihr meinen Glückwunsch dar, und als junger Politiker danke ich ihr, dass sie mir als Vorbild dient.

Alle, die wir in den Gemeinschaftsinstitutionen arbeiten, sind um den Zugang zu Informationen und auch um das Image besorgt, das Europa bei den Bürgerinnen und Bürgern hat.

Häufig werden wir kritisiert, dass wir weit entfernt sind. Wir erhalten Beschwerden, dass die Gemeinschaftsinstitutionen schwer zu verstehen sind. Meiner Ansicht nach ist die Erleichterung des Zugangs zu den Dokumenten der beste Weg, um Europa den Bürgern näher zu bringen und diese Bürger in die Lage zu versetzen, uns besser zu verstehen.

Ich glaube, dass eine geeignete Politik des Zugangs der Öffentlichkeit zu den Dokumenten ein unverzichtbares Werkzeug darstellen wird, um die Institutionen allen Bürgern näher zu bringen. Die Bürger müssen von der Transparenz, der Effektivität und auch der Daseinsberechtigung unserer Institutionen überzeugt sein. Als Politiker haben wir die Pflicht, die Bürger zu informieren, und als europäische Politiker ist es unsere Aufgabe zu fordern, dass die Institutionen so transparent und bürgernah wie möglich sind.

Der Berichterstatter beglückwünschte die Gemeinschaftsinstitutionen zu ihren jüngsten Fortschritten beim Zugang zu Dokumenten und zur Bereitstellung von technischen Mitteln für einen besseren Zugang der Bürger zu Informationen. Ich möchte mich ihm anschließen. Es ist wahr, dass noch viel zu tun bleibt. Wahr ist auch, dass unsere Fraktion vielen Beschwerden zustimmt, die Herr Cashman in seinem Bericht anführt. Da ist sicherlich noch viel Arbeit zu bewältigen.

Wir müssen jedoch ein Gleichgewicht zwischen der Effektivität in der Transparenz und beim Zugang zu diesen Informationen einerseits und den möglichen Kosten dieser Maßnahmen andererseits suchen. Gestatten Sie mir, ein Beispiel einer Maßnahme zu nennen, die mir zu kostspielig erscheint. Einige Kollegen forderten im Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten, viele der Parlaments- und Ausschusssitzungen auf Video aufzunehmen und im Internet zugänglich zu machen. Die Kosten dafür sind im Moment nicht zu rechtfertigen, doch vielleicht wird es später Möglichkeiten geben. Ich stimme jenen zu, die dafür eintreten, dass zu den Maßnahmen die Vereinfachung, Kodierung und Vereinheitlichung der Register der drei Institutionen gehören sollten.

Jetzt komme ich zu dem vielleicht umstrittensten Punkt, der von der Kommissarin, von Frau Maij-Weggen und auch vom Berichterstatter genannt wurde. Es geht um den Zugang zu Dokumenten der Mitgliedstaaten, wenn sie individuell und nicht als Mitglieder des Rates handeln. Es ist wahr, dass der ursprüngliche Vorschlag im Harmonisierungsbericht von Herrn Cashman zu ambitiös ist. So weit können wir nicht gehen. Doch wäre ein gewisser Vorschlag angebracht, in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ebenso transparent zu sein wie die Gemeinschaftsinstitutionen.

Die Bürger würden nicht verstehen, warum ein Gemeinschaftsdokument leichter zugänglich sein sollte als ein Dokument eines seiner Mitgliedstaaten. Daher werden wir morgen den Änderungsantrag unterstützen, den Herr Cashman zu seinem eigenen Bericht eingereicht hat und mit dem einige Worte von Absatz 16 seines Berichts gestrichen werden, der damit klarer wird. Dies ist alles dem Vorschlag von Frau Maij-Weggen im Ausschuss für konstitutionelle Fragen zu danken.

Herr Präsident! Mein Kollege Michael Cashman hat wieder einmal unter Beweis gestellt, dass er zu Recht den Ruf eines guten Schauspielers genießt, und seine Strategie, ganz lieb zu sein, mag ja vielleicht auch diejenige sein, die tatsächlich zum Erfolg führt. Persönlich komme ich mehr aus der angriffslustigen journalistischen Ecke und habe in meinem Berufsleben eher erlebt, dass etwas nur dann weitergeht, wenn man zur Sache kommt und wenn man wirklich auch Druck macht.

Die inhaltlichen Punkte sind ja schon von der Kollegin Frau Maij-Weggen ausgeführt worden, die sehr detailliert noch einmal ihre Auskünfte aufgelistet hat, wo, wann, wer - viel zu wenig, weil das von ihrer Seite ja fehlt -, warum den Zugang verweigert hat, und wer da nachfragt. Weil wir hier, nicht zuletzt durch den Abschied der genannten Kollegin, fast ein bisschen Feierstimmung haben, einfach auch einmal ganz konstruktiv gedacht: Bitte, Frau Kommissarin, und das trifft natürlich noch mehr den Rat, halten Sie das nicht für Desinteresse, dass so wenig Journalisten versuchen, an Dokumente zu kommen. In der Branche hat sich halt das Bild herauskristallisiert: 'Bei denen findest Du eh' nix! Das, was du brauchst, kriegst du nicht.' In der Frankfurter Allgemeinen von gestern hieß es: 'Nichts ist für die Öffentlichkeit spannender als das, was es angeblich nicht gibt', und dann kommt es auf anderen Wegen in die Öffentlichkeit und wird manchmal zu Recht und manchmal vollkommen zu Unrecht skandalisiert.

Wäre es nicht eine Idee, die Sie heute mitnehmen könnten, wenn Sie sich vielleicht einmal die Mühe machen, auf amazon.de oder amazon.com zu gehen? Wie Sie da geführt werden, wenn Sie nur irgendetwas wissen, die Ahnung eines Buchtitels, die Ahnung eines Autors, dann kommen Sie auf den Text, dann wird gleich gesagt: Jemand, der diesen Autor gesucht hat, hat auch noch folgende andere Dinge gesucht. Bei amazon dürfen Sie dann kaufen und in den Warenkorb legen, aber bei der Europäischen Kommission könnte man sich ja vorstellen, dass verwandte Dokumente gleich aufzufinden sind. Sie werden wirklich sehr gut geleitet, jugendsicher, kindersicher und - wenn Sie so wollen - auch zukunftssicher. Darum glaube ich, dass mit solch einem einheitlichen Portal, wo man mit: 'Hallo, jetzt bist du bei uns in Brüssel gelandet! What do you need, how can we help you?' begrüßt wird, solch eine Spürnase, die computergesteuert - aber nicht nur - dann wirklich weiterhilft, viel von dem erreicht werden könnte, wovon wir hier ständig reden. In vielem erinnert die Debatte, wie wir sie hier führen, an die Entwicklungen des Freedom of Information Act in den späten 60ern oder frühen 70ern. Ich persönlich bleibe weiterhin ein Anhänger des Prinzips, dass jemand eigentlich nur eine Ahnung haben muss, dass es das geben könnte, und nicht konkret nachfragen muss. Das wird sich erst noch entwickeln müssen, und dazu haben wir im nächsten Jahr die Revision. Der kann man ja mit einigem Optimismus entgegensehen, wenn man von so viel guter Absicht hört, wie das heute hier der Fall war.

Herr Präsident! Auch ich möchte vor allem dem Kollegen Cashman meine Anerkennung aussprechen und mich seinen lobenden Worten für Frau Maij-Weggen anschließen. Zweifellos sind Fortschritte erzielt worden. Die Zahl der Dokumente, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, hat sich erhöht. Die Frage ist allerdings, ob der Bürger sie finden kann. Den Zugang zu gewährleisten reicht nicht aus. Zugänglichkeit heißt vor allem auch, dass die Daten klar aufgebaut sein müssen. Herr Cashman hat in diesem Zusammenhang gemeinsame Codes sowie ein Register gefordert. Das halte ich für einen vernünftigen Vorschlag.

Die Zugänglichkeit von Daten ist ein ausgezeichnetes Mittel, um das negative Image der Europäischen Union als distanziert und bürokratisch zu verbessern. Ferner sind Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Daten ein wichtiger Schlüssel zur Demokratisierung. Heute Vormittag haben wir über den Bericht McCarthy abgestimmt, der ein Beispiel für eine sehr enge Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung ist. Die Bürger müssen die Möglichkeit haben, von der vorbereitenden Gesetzgebungsarbeit Kenntnis zu nehmen, um darauf Einfluss nehmen zu können. Der Computer ist ein ganz hervorragendes Instrument, um die Bürger daran teilhaben zu lassen. Ich persönlich war für einen Zeitraum von drei Jahren nicht im Parlament anwesend und konnte mir die gewünschten Informationen zu einem großen Teil per Computer beschaffen. Sehr oft bin ich aber auch im Dickicht der Verweise gestrandet, so dass ich letztendlich nicht fündig geworden bin. Diesbezüglich muss meiner Meinung nach noch eine Menge mehr getan werden.

Durch den Computer besteht auch die Möglichkeit, Papier zu sparen und damit die Umwelt zu schonen. Deshalb, Herr Kommissar, sollten nach meinem Dafürhalten Computerprogramme erstellt werden, die vor allem sehr benutzerfreundlich sind. Nach meiner Auffassung bestehen hier noch Verbesserungsmöglichkeiten.

Es ist allerdings eine Schande, dass namentlich der Europäische Rat nicht seinen Verpflichtungen nachkommt. Uns erreichen zahllose Klagen, hauptsächlich im Bereich Justiz und auswärtige Angelegenheiten. Auch die Unklarheit darüber, welcher Mitgliedstaat was macht, entspricht nicht dem Grundsatz der Offenheit und ebenso wenig der neuen Verfassung, in der die Verpflichtung zur Transparenz auf alle Organe, Institutionen, Ämter und Agenturen ausgeweitet wird.

Der Vorschlag zu diesem Thema war wohl einer der letzten in einer Reihe ausgezeichneter Vorschläge, die von Frau Maij-Weggen vorgelegt wurden, und ich möchte ihn nachdrücklich unterstützen.

Herr Präsident! Auch ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Herrn Cashman, und seiner Mitberichterstatterin, Frau Maij-Weggen, zu ihrer gewissenhaften Arbeit zugunsten einer grundlegenden Verbesserung dieser Verordnung, einer Steigerung der Transparenz sowie einer Erleichterung des Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Institutionen gratulieren.

Das Ergebnis der 2001 durchgeführten Überprüfung ist ermutigend. Es sind deutliche Fortschritte erzielt worden und der Trend geht in Richtung einer offeneren Haltung, was hoffentlich auch dazu führen wird, dass die Bürger ihre Rechte besser nutzen. Aus dem Bericht Cashman geht jedoch auch deutlich hervor, dass nach wie vor sehr viel zu tun ist und ernsthafte Mängel vorliegen. Einer dieser Mängel besteht darin, dass nicht ein einziges elektronisches Register, sondern mehrere eingerichtet werden. Ich bin dankbar, dass Frau Kommissarin de Palacio darauf hingewiesen und gleichzeitig betont hat, dass wir ein einziges und koordiniertes elektronisches Fallbehandlungssystem benötigen, mit dessen Hilfe die einzelnen Fälle im Verlauf des gesamten Prozesses verfolgt werden können. Anderenfalls ist es für die Bürger unmöglich, sich mit einem solchen Prozess vertraut zu machen.

Der Rat hingegen scheint Artikel 4 der Verordnung im Zusammenhang mit der öffentlichen Sicherheit konsequent zu restriktiv auszulegen. Dies muss schnellstens geändert werden. Um dies tatsächlich zu ermöglichen, haben wir in Änderungsantrag 2 eine Änderung von Punkt 4 vorgeschlagen.

Ein wenig beunruhigt mich Punkt 16, in dem von einer Harmonisierung der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Öffentlichkeit der Verwaltung die Rede ist. Ich glaube nicht, dass wir dadurch eine größere Transparenz und einen besseren Zugang zu Dokumenten erreichen werden. Stattdessen schlage ich vor, dass Sie für den von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz eingereichten Änderungsantrag 3 stimmen.

Herr Präsident, auch ich danke dem Kollegen Cashman sowohl für seine ausgezeichnete Arbeit als auch dafür, dass es ihm gelungen ist, einen äußerst wichtigen und inhaltlich bedeutsamen Bericht, der nahezu einstimmig angenommen wurde, dem Plenum vorzulegen.

Mir scheint, über das von uns allen kritisierte Demokratiedefizit hinaus macht diese Aussprache deutlich, dass eine Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten und den Erfordernissen besteht. Ich habe dem ersten Teil der Ausführungen des Kollegen Oreja Arburúa uneingeschränkt zugestimmt, doch dann hat er meinem Eindruck nach ein wenig den Rückzug angetreten, als es um die Forderung ging, auch die Ausschussdebatten öffentlich zu machen, die im Unterschied zu den im Plenum geführten Aussprachen eher die Form regelrechter Debatten aufweisen und sicher sehr viel mehr politisch bestimmt sind.

Ich denke, Transparenz und Zugang zu Dokumenten sind kein Slogan - sie bedeuten vor allem die demokratische Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger. Wenn wir heute die Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle über die Tätigkeit der Europäischen Institutionen untersuchen, dann stellen wir fest, dass sie äußerst begrenzt sind.

Das Europäische Parlament wird in wichtigen Politikbereichen - Justiz, Inneres, Außen- und Verteidigungspolitik - im Allgemeinen nur konsultiert. Die nationalen Parlamente werden informiert, der Gerichtshof hat beschränkte Befugnisse, und die Bürgerinnen und Bürger schließlich genießen das Recht auf Zugang zu den Dokumenten.

Beispielsweise ist es - wie in Erinnerung gebracht wurde -, völlig ungerechtfertigt, die Angabe des Mitgliedstaates, der einen bestimmten Vorschlag im Rat eingebracht hat, oder seines Abstimmungsverhaltens in diesem Organ zu zensieren. Unserer Ansicht nach handelt es sich hierbei um einen schweren Verstoß gegen die bürgerlichen und politischen Rechte der Bürger. Den Bürgerinnen und Bürgern wird ebenso wie uns als Mitgliedern der nationalen Parlamente und des EP das Recht verweigert, etwas über die Tätigkeit der eigenen Regierung zu erfahren und dazu Stellung zu nehmen. Der korrekte demokratische Ablauf wird dadurch behindert.

Zudem hat der Europäische Bürgerbeauftragte in einem für dieses Parlament bestimmten Sonderbericht festgestellt, dass es sinnlos ist, juristische Stellungnahmen geheim zu halten, wenn sie nicht einer Mitteilung zwischen Anwalt und Mandant gleichzustellen sind. Es ist unbegreiflich, warum die juristischen Dienste der Organe diesen Fortschritt in Richtung mehr Offenheit so sehr fürchten und die Politiker sich diesem Schritt gleichermaßen verweigern.

Positiv ist ferner, dass die Kommission dafür kritisiert wird, dass sie sich dem Einspruch der Mitgliedstaaten gegen den Zugang zu ihrem Schriftverkehr mit der Kommission im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren gebeugt haben, weil die Verordnung an sich der Kommission nach unserem Dafürhalten einen Spielraum für selbständige Entscheidungen einräumt, den sie sich weigert zu nutzen. Wir hegen die Befürchtung, dass die Kommission auf diese Weise die Vergehen der Mitgliedstaaten deckt und somit selbst einen Verstoß begeht.

So gibt es zum Beispiel in Bezug auf die Geschehnisse im Zusammenhang mit den Forderungen nach Zugang zum Schriftverkehr Spaniens und Portugals im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren, welche die Kommission gegen diese Länder wegen des Verstoßes gegen eine Steuerrichtlinie einleiten wollte - weil die Katholische Kirche von der Entrichtung der Mehrwertsteuer befreit ist -, keinen Grund, weshalb die Öffentlichkeit nicht erfahren sollte, welche Begründung diese beiden Staaten angeführt haben, um die Kommission davon zu überzeugen, den Fall trotz eines offenkundigen und objektiven Verstoßes ad acta zu legen.

Meines Erachtens müssen wir anhand konkreter Fälle feststellen, was bei diesem Versuch zur Abstimmung der realen Bedürfnisse und zur Überwindung des Demokratiedefizits nicht nur möglich, sondern auch erforderlich ist.

Herr Präsident! Sicherlich gab es Mängel - und zwar eine ganze Reihe - auf dem Gebiet der Transparenz. Fakt ist jedoch, dass man jetzt konstatieren kann, dass in den drei Institutionen eine kleinere Revolution stattgefunden hat, was die Transparenz und den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten betrifft. Wenn wir das Jahr 2001 als Ausgangspunkt nehmen, als wir mit einer relativ in sich geschlossenen Einheit begonnen haben, können wir nun feststellen, dass das Parlament 90 % aller beantragten Dokumente herausgibt, während es bei der Kommissionen und dem Rat 60-70 % sind.

In diesem Zusammenhang müssen wir aber dennoch über einige Dinge nachdenken, vor allem über den Grundsatz, dass Öffentlichkeit die Regel und Vertraulichkeit die Ausnahme darstellt. Dies ist uns allen bewusst, aber es ist wahrscheinlich noch nicht in allen Bereichen der Union und bei den Bürgern angekommen. Ich bin überzeugt davon, dass dies geschehen wird, aber wir tragen die Verantwortung dafür, diesen Prozess voranzutreiben.

Bei einer Reihe der gegenwärtig auf der Tagesordnung stehenden Fragen ist eine eingehendere Analyse erforderlich. Ich freue mich sehr darüber, dass Herr Cashman einen vernünftigen Standpunkt einnimmt, den auch Frau Schörling angeführt hat und dem ich mich anschließe. Dafür möchte ich Herrn Cashmen danken. Er betrifft die Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Ich bin mir sicher, dass in diesem Hause niemand zu einer Reduzierung der öffentlichen Kontrolle beitragen will. Daher bedarf diese Frage meines Erachtens einer genauen Prüfung, ehe die Positionen festgelegt werden.

Bestimmte Bereiche müssen tatsächlich Gegenstand von Diskussionen sein. Zu den Bereichen, die wir ausführlich erörtert haben, gehört auch die schwierige Frage des Zugangs zu den Rechtsgutachten der Institutionen. Diesbezüglich erwarten wir gegenwärtig einen Gerichtsentscheid. Ich hoffe, dass bestimmte Bereiche in naher Zukunft geöffnet werden können und es keine systematische Klassifizierung von Dokumenten als streng geheim gibt. Ein erster Schritt kann in einigen Fällen in einer zeitlichen Begrenzung der Vertraulichkeit bestehen. Bestimmte Formulierungen müssen eindeutiger festgelegt werden, um einen Missbrauch zu verhindern, z. B. der Begriff des übergeordneten öffentlichen Interesses sowie sensible Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetzgebungsverfahren.

Bei der Öffentlichkeit und dem Zugang zu Dokumenten geht es jedoch nicht einzig und allein darum, den Bürgern formale Rechte einzuräumen. Ebenso wichtig ist es, dass die Institutionen und deren Dokumente auch tatsächlich zugänglich werden. In ganz Europa wächst nun endlich deutlich das Interesse an EU-Fragen. Wir können eine zunehmende Debatte erkennen, aber den Institutionen scheint es noch nicht gelungen zu sein, dieses wachsende Interesse voll und ganz zu nutzen. Ich hoffe, wir werden in Zukunft erfolgreicher sein und die Institutionen bürgerfreundlicher gestalten können. Dafür stellt die Gesetzgebung zur Öffentlichkeit eine Grundvoraussetzung dar. Auf der letzten Sitzung des interinstitutionellen Ausschusses haben wir die mögliche Ausarbeitung eines Dokuments erörtert, das die bisherigen Erfolge sowie die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten aufzeigt.

Die EU und ihre Institutionen verfügen in einigen Bereichen über wenig Bürgernähe. Es dürfen keine umfassenden Computerkenntnisse und kein Spezialwissen über die Funktionsweise der Institutionen erforderlich sein, damit die Vorschriften zur Öffentlichkeit einen Nutzen für die Bürger bringen. Hier gibt es noch eine Menge zu tun. Wie viele Redner im Verlauf der Aussprache unterstrichen haben, brauchen wir einfache und anwenderfreundliche Register. Das Gesetzgebungsverfahren muss auf einfache Weise verfolgt werden können. Es gibt unzählige Computerportale und Websites und verschiedene Wege der Informationsbeschaffung, aber wir brauchen Schwerpunkte, Zusammenfassungen, Anwenderfreundlichkeit, eine einfache Sprache und natürlich auch eine vereinfachte Suchfunktion. Es darf nicht zu kompliziert sein.

Die Veränderung der institutionellen Kultur der Union braucht ihre Zeit, aber wir haben in kurzer Zeit bereits viel erreicht. Ich bin stolz darüber, dass das Europäische Parlament die treibende Kraft in der Frage der Herstellung von Öffentlichkeit ist. In diesem Zusammenhang möchte ich mich insbesondere an Herrn Cashman wenden und ihm nicht nur für seinen Bericht, sondern auch für seine jahrelange umfangreiche Arbeit und die dabei entstandene Freundschaft danken.

Auch an Frau Maij-Weggen möchte ich einige aufrichtige Worte des Dankes richten, nun, da sie uns verlässt. Ich möchte ihr sagen, welche Freude es mir bereitet hat, mit ihr zusammenzuarbeiten, wie unendlich viel ich dabei gelernt habe und wie viel Wissen ich daraus ziehen konnte. Ferner habe ich von Frau Maij-Weggen eine Menge über Flexibilität gelernt, eine nicht unwichtige Eigenschaft in der europäischen Zusammenarbeit. Und es hat sich zwischen uns auch eine Freundschaft entwickelt. Lassen Sie mich damit schließen, ihr viel Erfolg bei ihrer weiteren Arbeit zu wünschen.

Herr Präsident! Es hätte nicht günstiger kommen können als heute Abend. Einige Zimmer von hier entfernt sitzen Abgeordnete unseres Parlaments und lesen die Berichte darüber, was bei Eurostat passiert ist, aber ihnen ist ein Redeverbot auferlegt worden. Als engagierter Befürworter der EU tut mir diese Geheimniskrämerei jedes Mal erneut weh. Warum glauben so viele in den Institutionen der EU immer noch, es wäre möglich, eine öffentliche Arbeit ohne vollständige und umfassende öffentliche Kontrolle durchzuführen? Ein Appell sei in diesem Zusammenhang an die Kommission gerichtet: Lassen Sie den Eurostat-Skandal nicht die gute Arbeit beflecken, die Sie während der historischen Jahre der Wiedervereinigung Europas geleistet haben.

Ich möchte Herrn Cashman für seinen Bericht sowie für eine ausgezeichnete Arbeit bei der Öffnung der EU und ihrer Institutionen danken. Nur einige kurze Kommentare: Vieles ist natürlich besser geworden, das stimmt, aber das ist noch nicht genug. Wir sind nicht hier, um uns gegenseitig auf die Schulter zu klopfen. Die Verpflichtung zur Transparenz sollte für alle Institutionen gelten, beispielsweise auch für die EZB und Eurostat. Es ist beunruhigend, dass der Rat damit begonnen hat, eigene Methoden für die Klassifizierung von Dokumenten als streng geheim zu finden. Wir brauchen einfachere und umfassendere Register. Die Kommission sollte ein Register und nicht mehrere besitzen. Auch müssen sämtliche Dokumente registriert werden, was gegenwärtig nicht der Fall ist.

Die Anzahl der abgelehnten Anträge auf Zugang zu Dokumenten hat sich erhöht. Das ist jedoch nicht der richtige Weg, und er zeugt von einer falschen Einstellung. Öffentlichkeit muss eher die Regel als die Ausnahme bilden. Es ist wichtig, eine Kultur der Öffentlichkeit noch vor der Erweiterung zu etablieren. Dafür müssen die Mitarbeiter der EU-Institutionen über die Verordnung informiert und von den Vorteilen der Offenlegung überzeugt werden.

Schließlich hätte der Bericht die Unzulänglichkeiten des Parlaments stärker herausstellen sollen. Auch in dieser Institution bedarf es noch einer Reihe von Verbesserungen. Vielen Dank, Herr Cashman, Offenheit ist eindeutig die beste Verteidigung der Demokratie.

Herr Präsident, ich möchte allen Damen und Herren Abgeordneten, die das Wort ergriffen haben, danken. Ihre Bemerkungen zu unserem gemeinsamen Vorhaben, sind mir sehr willkommen. Es geht uns darum, den Bürgern besser zu dienen und zu gewährleisten, dass die Demokratie von allen Beteiligten verantwortungsvoller wahrgenommen wird.

Ich möchte mich den Worten der Vizepräsidentin Cederschiöld anschließen. Wir haben eine Revolution bewirkt. Sie hat natürlich diese ganze Aktion in hohem Maße aus ihrer parlamentarischen Verantwortung heraus angeführt. Heute diskutieren wir den Bericht Cashman, gestern debattierten wir intern zwischen den drei Institutionen darüber, welche Fortschritte wir erreicht haben, und natürlich wird uns der Bericht Cashman erlauben, Bereiche zu finden, in denen wir Verbesserungen erreichen können. Wir haben viel erreicht, aber lassen Sie uns die Messlatte noch höher anlegen.

Ich habe meine Ansichten bei dem gestrigen Treffen dargelegt, aber ich halte es für zweckmäßig, sie heute vor dem Parlament zu wiederholen. Nach den Aufzeichnungen der Kommission wurden 30 % der Begehren um Information abgewiesen, aber wir zählen nur die Anträge, bei denen die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 notwendig ist, während das Parlament alle Anträge zählt. Wenn die Kommission alle für die Bürger verfügbaren direkten Informationsanforderungen zählen würde, bei denen nicht die Anwendung der Verordnung (EG) Nr.°1049/2001 erforderlich ist, wäre der Prozentsatz der abgewiesenen Anträge minimal.

Wie es im Bericht Cashman heißt, ist es sehr wichtig, dass wir uns über die Methodik der Zählung der Ergebnisse einigen; es könnte sich als zweckmäßig erweisen, alle Informationsanforderungen zu zählen. Wenn das getan wird, das sagte ich Ihnen bereits, würde die Kommission äußerst erfolgreich in Bezug auf die Bereitstellung der Informationen für die Bürger dastehen. Weit über 90 % der Begehren haben eine positive Antwort erhalten.

Wir haben uns darauf beschränkt, nur für die Informationsbegehren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 anzugeben, wie viele wir abweisen mussten. Dabei wurden in jedem Einzelfall die konkreten Gründe unter Bezugnahme auf die entsprechenden Bestimmungen der genannten Verordnung genannt.

Natürlich muss das Verfahren verbessert und geprüft werden. Eine bessere Servicequalität ist erforderlich, wie im Bericht Cashman ganz richtig dargelegt wird. Dies wurde auch bei dem gestrigen Treffen mit der Vizepräsidentin diskutiert. Alle drei Institutionen müssen bei der Beantwortung dieser Informationsbegehren und bei der Anwendung dieser Ausnahmen eine gemeinsame Vorgehensweise anwenden. Die gestrige Diskussion wird uns diesbezüglich noch weiterhelfen. Wir werden sogar die Möglichkeit analysieren und untersuchen, eine gemeinsame Ausbildung für die Beamten, insbesondere in Bezug auf die Frage der Archive, durchzuführen.

Natürlich gibt es am Ende einige Informationen, die einfach nicht erteilt werden können, die nicht herausgegeben werden. Das ist hier so wie in anderen Ländern. Das ist selbst in solchen Ländern so, die sich durch höchste Transparenz auszeichnen. Es gibt Dokumente, die nicht als solche bezeichnet werden, weil sie nicht offiziell sind, sondern bei denen es sich um Unterlagen handelt, die unter anderem eine Unterstützung für die Ausübung des Rechts auf Reflexion und Überlegung darstellen. Sie dürfen nicht zugänglich sein. Das Gleiche gilt für Fragen in Verbindung mit Rechten Dritter. Dazu könnten das Recht auf Verteidigung in Strafsachen oder wirtschaftliche Rechte bei Geschäften gehören. In solchen Situationen muss ein Schutz vorhanden sein, der in der vorgenannten Verordnung enthalten ist.

Herr Präsident, ich möchte dem gesamten Parlament für das Interesse an diesem Thema danken. Ich weiß nicht, ob Herr Cashman oder Frau Cederschiöld bei der Vorlage des nächsten Berichts zu diesem Thema hier sein werden. Ebenso wenig weiß ich, ob ich selbst teilnehmen kann. Aber, da bin ich sicher, das Parlament wird dann sagen können, dass wir einen Schritt vorangekommen sind. Das ist unser gemeinsamer Ehrgeiz, und wir sollten alles geben, dieses Ziel zu erreichen.

Vielen Dank, Frau Kommissarin!

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0292/2003) von Herrn Lisi im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in Dekorfarben und -lacken und Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/13/EG (KOM(2002) 750 - C5-0632/2002 - 2002/0301(COD)).

Herr Präsident! In diesem Sommer wurden überall in Europa Rekordtemperaturen gemessen. In ganz Europa traten auch sehr hohe Ozonkonzentrationen auf, und leider besteht zwischen beidem ein Zusammenhang. Bodennahes Ozon, also so genannter photochemischer Smog, entsteht, wenn drei Bestandteile vorhanden sind: VOC - flüchtige organische Verbindungen -, NOx - Stickoxide - und Sonnenschein.

Ozon ist ein aggressives Gas, das selbst in relativ geringen Konzentrationen unser Atemsystem reizt und die Pflanzenwelt schädigt. Die Mitgliedstaaten haben sich zu einer wesentlichen Reduzierung der VOC-Emissionen bis zum Jahr 2010 verpflichtet, um die so genannten nationalen Emissionsobergrenzen einzuhalten.

Wie von den Mitgliedstaaten gewünscht, zielt dieser Vorschlag für eine Richtlinie auf eine Gruppe von Produkten ab, die wesentlich zu den VOC-Emissionen in Europa beitragen, nämlich Farben und Lacke für Gebäude sowie Produkte für die Fahrzeugreparaturlackierung. Die Begrenzung des Lösungsmittelgehalts dieser Produkte gilt als einzig praktikable Möglichkeit zur Reduzierung der VOC-Emissionen und damit der Luftverschmutzung durch diese maßgebliche Schadstoffquelle.

Ich möchte noch einmal ganz deutlich hervorheben, worum es bei diesem Vorschlag nicht geht. Es geht nicht um die Festlegung oder Harmonisierung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer oder der menschlichen Gesundheit überhaupt. Obwohl einzelstaatliche oder gemeinschaftliche Maßnahmen mit dieser Zielsetzung natürlich die allgemeinen Anforderungen des Vertrags berücksichtigen müssen, liegen sie eindeutig außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vorschlags und werden daher durch ihn weder eingeschränkt noch modifiziert.

Der Vorschlag verfolgt das einfachere und breiter angelegte Ziel, die Qualität der Luft, die wir alle atmen, durch Reduzierung der VOC-Emissionen, und damit auch der Ozonbildung, zu verbessern.

Wir müssen jetzt handeln, damit Sommer, Sonne und schönes Wetter Freude bereiten und nicht als Quelle von Luftverschmutzung und als Bedrohung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt wahrgenommen werden.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits von der Frau Kommissarin klargestellt wurde, bezieht sich der heute von uns erörterte Vorschlag auf die Verringerung organischer Lösungsmittel in Dekorfarben und -lacken und fügt sich ein in eine umfassendere Umweltstrategie bzw. den Versuch, die nationale Emissionsobergrenzen, in diesem Fall für flüchtige organische Verbindungen, einzuhalten. Dieser Vorschlag kann somit als ein notwendiger Teilschritt zur weltweiten Qualitätsverbesserung der Luft, die wir selbst einatmen, betrachtet werden und findet demzufolge unsere volle Unterstützung.

Eben weil wir fest an dieses Ziel glauben, das - wie die Frau Kommissarin in Erinnerung brachte - diesen Sommer so dramatisch unsere Aufmerksamkeit erregte, sind wir uns bewusst, dass die Gewährleistung eines wirksamen Umweltschutzes in unserem eigenen Interesse und dem künftiger Generationen liegt. Deshalb habe ich mich von Beginn dieses Gesetzgebungsverfahrens an bei meiner Arbeit als Berichterstatter auf eine ganz einfache Überlegung gestützt: Die Erreichung des Ziels dieser Richtlinie ist eng an die Sicherung der Qualität jener Produkte geknüpft, die Gegenstand der Richtlinie sind, also Farben und Lacke. Diese Überlegung ist wirklich sehr einfach: Es gibt eine Schwelle, unterhalb deren die Qualität dieser auf dem Markt verfügbaren Erzeugnisse unweigerlich sinken würde, und wenn die Qualität - vergessen wir nicht, dass es sich zumeist um Farben und Lacke handelt, die hauptsächlich als Beschichtung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse verwendet werden - unter eine vertretbare Schwelle sinkt, erreichen wir das Gegenteil von dem, was wir wollen. Auf mittlere und längere Sicht käme es nämlich zu einem häufigeren Auftragen dieser Farben und Lacke und somit unausweichlich zu einem Anstieg der Emissionen. Deshalb habe ich versucht, ein Gleichgewicht zu finden zwischen dem technisch Machbaren - ohne ein vertretbares Qualitätsniveau zu sehr zu unterschreiten - und dem, was aus den soeben angeführten Gründen notwendig ist.

Ich möchte nun kurz die entscheidenden Punkte der Richtlinie durchgehen. Was das eigentliche Ziel der Richtlinie anbelangt, so gab es unterschiedliche Reaktionen vonseiten der Kolleginnen und Kollegen, vor allem in Bezug auf die Gesundheit der Arbeitnehmer und einige nationale Rechtsvorschriften zu deren Schutz. Auch heute Abend hat die Kommission wieder klargestellt, dass das Ziel der Richtlinie der Umweltschutz ist, ohne Maßnahmen der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu berühren oder zu beeinträchtigen, worauf im Übrigen auch in Erwägung 14 hingewiesen wird.

Einige Kollegen haben in diese Richtung gehende Änderungsanträge erneut im Plenum eingereicht, doch nach den klärenden Worten der Kommission bekräftige ich, dass wir diesen Vorschlag zur Ausdehnung der Richtlinie zurückweisen und gegen die Änderungsanträge stimmen sollten, insbesondere gegen die mit den Nummern 2, 10, 16, 49, 54, 80 und 82. Demgegenüber begrüße ich Änderungsantrag 84, der uns hilft, das Richtlinienziel klarer zu definieren und zu präzisieren.

Außerdem gibt es ein Problem mit der Etikettierung. Ich persönlich billige den Vorschlag der Kommission, einen Ausschuss mit der Festlegung der für die Kennzeichnung der betreffenden Erzeugnisse geltenden Auflagen zu betrauen, vor allem weil sich dieser Ausschuss, eingedenk der zahlreichen Anstrengungen, welche die Industrie zur Bereitstellung klarer Informationen für die Verbraucher unternommen hat, auf die Erfahrungen bzw. bewährten Praktiken stützen kann. Ich halte es nicht für sinnvoll, zusätzliche Auflagen zu erteilen, weshalb ich das Plenum bitte, den Änderungsantrag 20 abzulehnen.

Was das in Änderungsantrag 23 vorgesehene so genannte Substitutionsprinzip anbelangt, so halte ich es in diesem Rahmen für nicht anwendbar, weil die Unternehmen und die Industrie, an die wir uns wenden, Daten und Gewissheit brauchen - die wir mit dieser Richtlinie geben -, um in die Forschung zu investieren und notwendige Formeln für die Erreichung der Zielvorgaben zu entwickeln.

Zahlreiche Änderungsanträge beziehen sich auf die Schwellenwerte, d. h. auf die Konzentrationen, die von der Kommission vorgeschlagen und vom Parlament im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik geändert wurden. Ich zähle sie nicht alle auf. Da es sich um Vorschläge handelt, die uns unter die vorhin von mir erwähnte vertretbare Schwelle führen, müssen sie nach meinem Dafürhalten abgelehnt werden.

Schließlich möchte ich andere Fragen erwähnen, die geringfügige Ausnahmen für Fahrzeuge, historische Gebäude, Denkmäler und anderes mehr betreffen, welche die Kommission übernommen hat und die ich Sie bitte anzunehmen, sowie einen Änderungsantrag zur Definition der Lösungsmittel und ihres Siedepunkts, über den, wie ich glaube, auch heute Abend diskutiert werden wird.

Zum Schluss danke ich allen Kolleginnen und Kollegen für den äußerst wertvollen Beitrag, den sie im Rahmen des Ausschusses geleistet haben.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke meinem Kollegen Giorgio Lisi für den vorgelegten Bericht über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen in Farben, Lacken und Lackierungen bei Fahrzeugen. Sein Bericht ergänzt den Vorschlag der Kommission in vielen Bereichen sehr sinnvoll, gerade dann, wenn es um die sensiblen Schnittstellen von Ökonomie, Ökologie, Verbraucherschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Flüchtige organische Kohlenwasserstoffe, so genannte VOC, haben einen erheblichen Anteil an der Entstehung des bodennahen Ozons. Emissionen entstehen ebenso durch Komponenten aus lösungsmittelhaltigen Produkten. Die gesundheitlichen Probleme im Zusammenhang mit bodennahem Ozon und Smog haben in vielen Mitgliedstaaten in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Die Ozonverschmutzung kann bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen zu Augenreizung, Halsentzündungen, Atemproblemen führen. In der Umwelt sind Auswirkungen auf die Photosynthese zu beachten.

Ich unterstütze die Initiative der Europäischen Kommission, gemeinschaftsweite Maßnahmen zur Verringerung von VOC-Emissionen einzuführen. Ich halte den hier gewählten produktbezogenen Ansatz grundsätzlich für sinnvoll. Zu begrüßen ist auch, dass mittlerweile 70 % der Dekorfarben auf Wasserbasis hergestellt sind. Ich unterstütze außerdem ausdrücklich die vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik mit deutlicher Mehrheit verabschiedete Ausweitung der Richtlinie, ausgehend von den flüchtigen organischen Verbindungen in Farben, Lacken und Autopflegeprodukten auf andere gefährliche Substanzen. Dieser Ansatz fasst notwendige Maßnahmen in einem Dossier zusammen und verhindert unnötigen bürokratischen Aufwand.

Sind die gefährlichen Stoffe aber in die Richtlinie aufgenommen, müssen die geforderten Mindeststandards, also Mindestwerte und Höchstwerte, auch realistisch und nachhaltig umsetzbar bleiben. Optimaler Umwelt- und Verbraucherschutz also, ohne dabei die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Farbenindustrie sowie des damit eng verknüpften Malerhandwerks zu gefährden. Allerdings gefährdet der über den Vorschlag der Kommission weit hinaus führende Ansatz hoher bis völliger Substitution der gefährlichen Stoffe bis zum Jahr 2010 europaweit auch Arbeitsplätze. Das ist eine Bedrohung für die gesamte Farbenbranche, allen voran der KMU, sowie ein herber Rückschlag für unseren europäischen Wirtschaftsraum.

Im Sinne des Gesundheitsschutzes der Anwender und Verbraucher dürfen die flüchtigen organischen Lösungsmittel und Lösemittel jedoch nicht durch Stoffe ersetzt werden, die gesundheitsschädlich sind. Eine gesundheitliche Belastung von Verbrauchern durch problematische neue Inhaltsstoffe, zum Beispiel Allergene oder lang andauernde Belastung von Innenräumen durch schwer flüchtige Bestandteile von Anstrichfarben muss in jedem Fall verhindert werden. Umwelt- und Verbraucherschutz genießen höchste Priorität. Die Qualität und Anwendbarkeit der Produkte aber darf darunter nicht leiden. Würde das Prinzip der schnellen und vollständigen Substitution wirklich zum Tragen kommen, müssten wir, gerade bei Farben und Lacken, entscheidende Qualitätseinbußen hinnehmen. Ich persönlich möchte aber weder mir noch sonst irgendjemandem in der Europäischen Union zumuten, dass der Lack an der eigenen Haustür bald ebenso schnell abblättert wie die Farben an der Hauswand verblassen. Wir brauchen eine Reduzierung von Lösungsmitteln und gefährlichen Stoffen in Farben und Lacken, aber wir brauchen ein realisierbares Konzept. Es ist technisch unmöglich, den Anteil flüchtiger organischer Lösungsmittel bis 2007 auf unter 300 g pro Liter und bis 2010 noch weiter abzusenken, aber es ist technisch möglich und sinnvoll, diese Stoffe bis 2007 auf 400 g pro Liter und bis 2010 auf einen zulässigen Höchstwert von 300 g pro Liter zu reduzieren.

Gleichzeitig müssen durch vernünftige Höchstwerte die Nebenwirkungen eingeschränkt werden, die durch das Einatmen von Farben und Lacken bei den Handwerkern und Heimwerkern verursacht werden. Ziel der Richtlinie muss es sein, durch praktikable Maßnahmen den Anteil der Lösungsmittel in Lacken und Farben an Emissionen europaweit mittelfristig zu senken.

Frau Kommissarin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter ein Wort des Dankes für seinen Bericht zu der Richtlinie über Farben sagen, bei der es sich um eine wichtige Richtlinie zum Schutz der Umwelt handelt. Lösungsmittel sind eine der Hauptursachen für die Ozonbildung, und dies hat gravierende Folgen, in erster Linie für die Volksgesundheit: Erkrankungen der Luftwege und Atemprobleme lassen sich auf die Emission flüchtiger organischer Verbindungen zurückführen. Auch die Vegetation sowie Feldfrüchte werden dadurch geschädigt. Zu Recht wird jetzt für Lösungsmittel eine Begrenzung festgelegt, die nach Auffassung meiner Fraktion durchaus noch etwas verschärft werden könnte. Aus der von der Kommission durchgeführten Studie geht hervor, dass der Gewinn für die Umwelt durch ehrgeizigere Grenzwerte noch vergrößert werden könnte. Unsere Fraktion ist deshalb dafür, dass gemäß der Kommissions-Studie die Grenzwerte herabgesetzt werden. Mit dem Standpunkt des Berichterstatters und der Vorrednerin, weniger Lösungsmittel bedeuteten auch weniger Qualität, gehen wir keineswegs konform. Wie die Erfahrung in einigen Ländern gezeigt hat, können selbst mit weniger Lösungsmitteln noch immer schöne und qualitativ einwandfreie Farben in Europa hergestellt werden. Die Farbindustrie hat gerade aufgrund der festgelegten Begrenzung eine bedeutende Innovationsphase durchlaufen, die noch längst nicht abgeschlossen ist. Meiner festen Überzeugung nach stellt Innovation auch die Grundlage für die Schaffung von Arbeitsplätzen dar.

Die PSE-Fraktion hat jedoch auch grundsätzliche Bedenken. In der Farbrichtlinie wird mit keinem Wort die 'Malerkrankheit' erwähnt: als arbeite niemand mit Farben; als gebe es keine Maler, die tagaus tagein einen Pinsel in der Hand haben. Die 'Malerkrankheit' ist eine Erkrankung des Nervensystems. Die Exposition gegenüber Lösungsmitteln kann gravierende Folgen haben, wie Gedächtnisschwund, Konzentrationsmangel sowie vorzeitige Demenz. In einigen Ländern wurden Maßnahmen zum Schutz der Maler gegen diese Krankheit getroffen, indem Lösungsmittel zugelassen werden und der vernünftige Umgang mit Farben gefördert wird. Diese Maßnahmen haben hervorragende Ergebnisse erbracht. Eine solche Möglichkeit darf keinem der Mitgliedstaaten vorenthalten werden, weder jetzt noch in Zukunft. Die Farbrichtlinie ist eine Harmonisierungsrichtlinie und wird sich zweifellos als vorteilhaft für die Industrie erweisen, von der klare und eindeutige Vorschriften im Binnenmarkt gewünscht werden. Die Harmonisierung darf allerdings nicht auf Kosten sozialer Errungenschaften gehen. Die vorliegende Richtlinie hätte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten, die ihre nationale Politik weiter betreiben möchten, dies nicht mehr tun könnten, und für meine Fraktion ist das völlig inakzeptabel. Wir haben deshalb Vorschläge vorgelegt, um diesen Fehler zu korrigieren. Lassen Sie es mich hier klar und deutlich sagen: Wenn der Binnenmarkt bedeutet, dass die Gewerkschaften nicht mehr das Recht und die Möglichkeit haben, sich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen, dann wird meine Fraktion mit 'Nein' stimmen.

Ich muss sagen, es überrascht mich ziemlich, dass wir hier überhaupt darüber zu diskutieren haben. Die Europäische Union spricht sich schon seit Jahren für nachhaltige Entwicklung aus. Die Prämisse für nachhaltige Entwicklung ist, dass Ökonomie, Ökologie und soziale Aspekte miteinander in Einklang gebracht werden. Seit Johannesburg ist man sich weltweit darin einig, dass nachhaltige Entwicklung notwendig ist und ihr durch konkrete Politik Gestalt verliehen werden muss. Leider wird jetzt bei der ersten - der besten - Gelegenheit, Wirtschaft, soziale Ziele und Umwelt miteinander in Einklang zu bringen, die soziale Zielsetzung nicht gebührend berücksichtigt. Ich fordere deshalb den Berichterstatter auf, die diversen Änderungsanträge zur Stärkung der sozialen Dimension der Richtlinie nochmals sorgfältig zu prüfen und diese zu unterstützen. Mit mehreren Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fraktionen bin ich der Auffassung, dass es sich hier um eine allzu einseitige Binnenmarktrichtlinie handelt. Der aufgetragene soziale Lack bildet wirklich eine viel zu dünne Schicht, um effektiven Schutz zu bieten. Auf die Arbeitsbedingungen muss ein weitaus stärkerer Akzent gelegt werden.

Herr Präsident! Obwohl die Kommissarin vorhin sagte, sie hätte gute Augen, habe ich mich doch entschlossen, in diesem ziemlichen großen Saal etwas nach vorn zu kommen, damit ich sie wenigstens während der Aussprache heute Abend sehen kann.

Vor zwei Jahren haben wir die Richtlinie über die nationalen Emissionsobergrenzen sowie die Richtlinie über den Ozongehalt der Luft verabschiedet, bei denen ich als Berichterstatter tätig war. Insbesondere die erstgenannte Richtlinie legt ehrgeizige und rechtsverbindliche Ziele für die Reduzierung der Verschmutzung und Verbesserungen der Luftqualität fest. Vor uns liegt nun eine Maßnahme, die die Farbenindustrie in die Pflicht nimmt, ihre Produktionsmethoden zu ändern, was dazu beitragen wird, dass diese Ziele eingehalten werden, zumindest in Bezug auf die Reduzierung flüchtiger organischer Verbindungen - eine der Hauptursachen der Ozonbelastung.

Aus meiner Sicht handelt es sich hierbei - da stimme ich der Kommissarin zu - eindeutig um eine Maßnahme, die sich dem Problem Luftverschmutzung und nicht den gesundheitlichen Problemen derer zuwendet, die mit solchen Farben arbeiten.

Unter den Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist massive Lobbyarbeit betrieben worden, zum einen von der Industrie, die zum großen Teil an weniger strengen Beschränkungen des Einsatzes von VOC interessiert ist, und zum anderen von Umweltschützern, die die gegenteilige Auffassung vertreten. Ich freue mich, dass die Ansichten der Liberaldemokraten bei den 110 Abstimmungen im Ausschuss in 103 Fällen denen der Mehrheit entsprachen, wenn bei widersprüchlichen Änderungsanträgen zwischen zwei Alternativen zu entscheiden war. Da ich nur Politiker bin, habe ich im Allgemeinen den Luftqualitätsexperten der Kommission vertraut. Angeblich stärker ökologisch orientierte Abgeordnete haben mir dies vorgeworfen und es als nicht ehrgeizig genug bezeichnet, die im Anhang vorgeschlagenen Obergrenzen zu unterstützen. Ich habe in der Ozonfrage mit den Luftqualitätsexperten der Kommission zusammengearbeitet und kann den Abgeordneten versichern, dass es ihnen keineswegs an Ehrgeiz mangelt - ganz im Gegenteil.

Ich habe deshalb beschlossen, Änderungsanträge zur Anhebung des Siedepunktes auf 280 °C zur Definition von VOC nicht zu unterstützen, sondern bei den Standards des Umweltzeichens zu bleiben. Wenn die Kommission jedoch eine Abänderung oder Ausnahmeregelung vorschlagen kann, die die Fortführung des recht guten Kennzeichnungssystems von B&Q in Großbritannien ermöglicht, würde ich Vorschläge in dieser Richtung begrüßen.

Einige Umweltschützer in den NRO, die praktisch die völlige Abschaffung von Farben auf Lösungsmittelbasis innerhalb nur weniger Jahre gefordert haben, sollten einmal für kurze Zeit in der Industrie arbeiten, um eine ausgewogenere Perspektive zu gewinnen. Bezogen auf die Umwelt möchte ich, dass wir schnell vorankommen. Ich weiß aber auch, dass sich Lemminge sehr schnell fortbewegen können, und ich will nicht, dass die europäische Industrie ihnen folgen muss.

Herr Präsident! Flüchtige organische Verbindungen in Lösungsmitteln, die zur Bildung von Ozon führen, werden insbesondere bei Autolackierungen, aber auch bei Anstrichen für hölzerne Bauteile an der Außenseite von Gebäuden freigesetzt. Die Europäische Kommission schlägt jetzt zu Recht eine Überarbeitung der bestehenden Richtlinie vor, durch die diese Luftverunreinigung begrenzt werden soll. Auffällig dabei ist, dass die Fristen für das Erreichen der Standards sehr lang sind. Ausschlaggebend dafür waren offensichtlich vor allem wirtschaftliche Argumente. Bei der Vorbereitung der vorliegenden überarbeiteten Richtlinie wurde deutlich, dass ein Interessenkonflikt besteht. Die Gewerkschaften, insbesondere die Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter, haben Erfahrungen mit der 'Malerkrankheit' Organisches Psychosyndrom (OPS), die durch Lösungsmittel, die das Zentralnervensystem schädigen, hervorgerufen wird. In den Niederlanden - einem kleinen Land - beispielsweise, in dem der Gebrauch flüchtiger organischer Verbindungen seit dem 1. Januar 2000 gesetzlich stark eingeschränkt ist, leiden noch immer einige Tausende Arbeitnehmer an dieser schweren Krankheit, die sie sich früher einmal zugezogen haben. Wenn jetzt keine neuen Opfer mehr hinzukommen, wird dies den niedrigen Grenzwerten, aufgrund derer für eine Vielzahl von Produkten die Norm heute bei maximal 100 Gramm Lösungsmittel pro Liter Farbe liegt, sowie der Tatsache zu verdanken sein, dass die Pflicht zur Verwendung von Ersatzstoffen besteht. Es wird befürchtet, dass eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene, die weniger streng ist als die in den Niederlanden geltenden Bestimmungen, dazu beitragen wird, dass sich die Zahl der Opfer in den Niederlanden wieder erhöht.

Was hält uns davon ab, in allen EU-Staaten ein gleich hohes Schutzniveau wie in den Mitgliedstaaten mit den striktesten Maßnahmen zu erreichen, um so die Gesundheit der mit Farbe arbeitenden Personen überall sicherstellen zu können? Gegen eine solche Verschärfung der Rechtsvorschriften widersetzen sich die Länder, in denen diese Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit noch nicht getroffen worden sind, sowie vor allem die Industrie für chemische Grundstoffe und die Farbindustrie. Der Industrie geht es in erster Linie um Harmonisierung und Stabilität. Internationale Unternehmen möchten von der Pflicht entbunden sein, getrennte Maßnahmen für jeden Mitgliedstaat treffen zu müssen. Die geltenden Regeln, so ihr Standpunkt, werden schon jetzt nicht überwacht und eingehalten, und mit diesem Argument lehnen sie strengere Vorschriften ab. Darüber hinaus wollen sie, dass die Standards, denen entsprochen werden muss, für eine Vielzahl von Jahren festgelegt werden und nicht ständig verschärft werden müssen. Ihrer Auffassung nach wäre die Verwendung aggressiverer Verbindungen insofern umweltfreundlich, als dadurch Neuanstriche weniger häufig erforderlich wären. Des Weiteren berufen sie sich darauf, dass die Europäische Kommission und ihre Beamten stets zugesagt haben, diese Richtlinie würde ausschließlich Emissionen in die Umwelt und nicht den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Menschen am Arbeitsplatz betreffen. Anknüpfend an meinen Beitrag bei der Behandlung im Ausschuss geht es mir auch im Plenum um zwei Dinge.

Erstens geht es mir um die Beibehaltung nationaler Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer, solange die EU-Standards weniger streng sind, und zweitens um die Verbesserung der jetzt vorgeschlagenen EU-Standards. In einer Reihe von Änderungsanträgen schlage ich vor, zumindest die Standards aus der Decopaint-Studie zu befolgen. Diese Studie wurde auf Ersuchen der Europäischen Kommission durchgeführt, anschließend jedoch leider nicht in die Vorschläge eingearbeitet. Es ist jetzt noch Zeit, diesen Fehler zu korrigieren. Überdies dürfen wir nicht bis 2010 mit der Senkung der Grenzwerte warten, sondern diese muss so schnell wie möglich erfolgen.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst der Kommission für diesen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen aufgrund der Verwendung organischer Lösemittel in Dekorfarben und -lacken danken. Dieser Vorschlag ist ausgesprochen zweckmäßig und wird zu wesentlichen Verbesserungen im Zusammenhang mit derartigen Emissionen führen. Wir haben gerade gehört, wie Kommissarin Wallström die Notwendigkeit einer Verbesserung der Luftqualität betont hat. Bessere Luft bedeutet auch eine bessere Umwelt, die ihrerseits der Gesundheit zuträglich ist. Der Gesundheitsaspekt spielt hier also automatische eine Rolle.

Ich möchte auch Herrn Lisi für seine Vorarbeit danken. Mein Dank gilt ferner den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik. Wir hatten eine hervorragende Abstimmung im Ausschuss, die den Richtlinienvorschlag verbessert hat. Unter anderem freue ich mich darüber, dass wir einen Änderungsantrag angenommen haben, nach dem Dekorfarben und -lacke keine Stoffe enthalten dürfen, die als Krebs erregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden. Dennoch wurden insgesamt 84 Änderungsanträge im Plenum eingebracht, einige davon von mir selbst. Gemeinsam mit Herrn Meijer von der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke habe ich z. B. die Änderungsanträge 62-77 eingebracht, bei denen es um Grenzwerte geht. Unserer Ansicht nach hat sich die Kommission mit einem zu niedrigen Niveau für die Umsetzung der Verringerungsziele zufrieden gegeben. Der Decopaint-Studie zufolge, auf die sich auch die Kommission beruft, gibt es zwei Alternativen. Ich frage mich, warum die Kommission Grenzwerte gewählt hat, die über diesen beiden Alternativen liegen.

Meine Änderungsanträge 79 und 81 gehen von der Annahme aus, dass es zukünftig Farben mit immer niedrigeren Gehalten an flüchtigen organischen Verbindungen geben wird. Aus diesem Grunde sollte auch diese Richtlinie im Jahre 2008 überprüft werden, um die Grenzwerte noch weiter senken zu können.

Lassen Sie mich noch die Frage des Siedepunkts erwähnen. Meiner Ansicht nach haben die von der Industrie in den vergangenen Tagen geführten Diskussionen wirklich nicht ihren Zweck erfüllt. Wir meinen, dass der festgelegte Siedepunkt von 280°C Grad Celsius - der auch ausdrücklich von der Decopaint-Studie empfohlen wird - gelten sollte, da die Verbraucher damit eine eindeutige Definition erhalten.

Herr Präsident! Der Vorschlag der Europäischen Kommission beruht auf der Decopaint-Studie, einem nach langen und sorgfältigen Untersuchungen im Auftrag der Europäischen Kommission erstellten wissenschaftlichen Bericht. Ich sowie meine Kolleginnen und Kollegen waren daher sehr verblüfft, dass die Kommission die Schlussfolgerungen aus diesem Bericht zum großen Teil ignoriert hat. Ohne Angabe von Gründen werden neuere, höhere Grenzwerte vorgeschlagen, die sich auf keinerlei Untersuchungen stützen. Worauf sie tatsächlich basieren, lässt sich nicht ergründen. Ich möchte Kommissarin Wallström um eine diesbezügliche Erklärung ersuchen, denn es kann nicht akzeptiert werden, dass die Schlussfolgerungen der Decopaint-Studie von der Kommission einfach völlig in den Wind geschlagen werden. Ich habe deshalb Änderungsanträge eingereicht, um dies zu korrigieren, und werde auch andere auf das gleiche Ziel ausgerichtete Änderungsanträge unterstützen.

Wir sprechen hier nämlich von Stoffen, die nicht nur für die Umwelt, sondern auch für die Volksgesundheit schädlich sind. Die Exposition gegenüber diesen Substanzen kann zu Störungen der Hirnfunktion und letztendlich zu Behinderungen führen. In mehreren Mitgliedstaaten wurden deshalb Gesetzesmaßnahmen getroffen, um diese Gefahr einzudämmen. Dieser Schutz muss unbedingt erhalten bleiben, auch in der neuen Richtlinie. Da der jetzige Kommissionsvorschlag diese Möglichkeit nicht beinhaltet, muss er in diesem Punkt angepasst werden. Es kann sicherlich nicht das Ziel der Kommission sein, den Arbeitnehmern weniger Schutz zu bieten als ihnen gegenwärtig gewährt wird. Es ist außerordentlich wichtig, diese Maßnahmen heute und in Zukunft weiter zuzulassen. Die Änderungsanträge in diesem Sinne finden deshalb meine Unterstützung.

Abschließend möchte ich hier noch erwähnen, dass das Dossier, um das es hier geht, ein weiterer Beweis dafür ist, dass Umweltschutz und Volksgesundheit eng miteinander verbunden sind und es mithin vernünftig ist, diese Themen auch in der nächsten Legislaturperiode im gleichen Ausschuss zu behandeln.

Herr Präsident! Ich möchte den Berichterstatter zu seiner bisher geleisteten Arbeit gratulieren. Ich bin mir sicher, dass wir daran anknüpfen und dafür sorgen können, dass schließlich ein gutes Ergebnis erreicht wird.

Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle auch die Kommission beglückwünschen - das meine ich ganz im Ernst! Als wir begannen, uns mit diesem Vorschlag auseinander zu setzen, mussten wir bedenken, dass er aus den ursprünglichen Diskussionen zur Kontrolle der VOC-Emissionen vor einigen Jahren hervorgegangen ist, als wir uns zum ersten Mal dem Problem der VOC-Emissionen großer Industrieanlagen, Fahrzeugwerkstätten, Tankstellen und so weiter zuwandten.

Damals erkannten wir, dass dies ein ernsthaftes Problem ist. Wir konnten Schritte einleiten, um große Emissionsquellen zu kontrollieren - und genau das haben wir getan. Wir forderten die Kommission zur Ausarbeitung von Vorschlägen auf, ein weiteres Problem zu lösen, das wir zu diesem Zeitpunkt erkannt hatten, und zwar die Hunderttausende kleiner Emissionsquellen überall in der Union an verschiedenen Orten, die vor allem mit dem Gebrauch von Farben, aber auch vielen anderen Fragen zu tun hatten. Manchmal waren es kleine Autowerkstätten, die Lackierarbeiten ausführten, manchmal der Gebrauch von Farben durch Heimwerker, manchmal ging es um andere Stoffe an anderen Orten. Ich möchte der Kommission danken und sie beglückwünschen. Sie hat diese Frage tatsächlich so angepackt, wie wir es im Sinn gehabt hatten. Sie hat einen Vorschlag vorgelegt, der sehr gut ist, nicht ganz vollkommen - aber was ist schon vollkommen, und sie nimmt einen Vorschlag des Parlaments ernst und handelt danach.

Die Kommission hat auch erkannt, dass dieser Vorschlag zur Reduzierung von VOC-Emissionen wichtige Folgen für die Umwelt haben wird. Er wird das bodennahe Ozon verringern und dafür sorgen, dass die Asthmaerkrankungen auf Grund dieses Ozons zurückgehen. Die Schäden an Pflanzen und weitere Umweltfolgen werden abnehmen. Es war nicht leicht, diesen Vorschlag vorzulegen. Die Kommission ist auf eine große Zahl technischer Fragen gestoßen, die von uns nicht vorhergesehen worden waren. Wir danken der Kommission für die Berücksichtigung dieser komplexen Fragen, mit denen wir ursprünglich nicht gerechnet hatten.

Herr Davies erwähnte bereits, dass es einige technische Fragen gibt, mit denen wir uns noch auseinander setzen müssen. Über einige der noch immer offenen Fragen können wir zum Beispiel nicht hinwegsehen. Ich appelliere an die Kommission, die von einigen meiner Kollegen eingereichten Änderungsanträge zur Frage der Gesundheit der Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsumfeld zu akzeptieren. Dies ist ein Punkt, den wir nicht ignorieren können. Wir müssen uns damit befassen.

Hervorgehoben werden sollte auch, wie wichtig es ist, am Markt eine Auswahlmöglichkeit und ein gewisses Maß an Wettbewerb für die Verbraucher zu erhalten. Deshalb sollten auch künftig die gleichen technischen Kriterien für alle Farben gelten und Produkten auf Wasserbasis kein ungerechtfertigter Vorteil eingeräumt werden. Das sollen die Verbraucher entscheiden. Wir wollen den freien Markt. Wir wollen Wettbewerb. Bleiben wir bei den bereits geltenden gleichen Beschriftungskriterien.

Wir müssen zudem erkennen, wie schwierig es bei der Vielzahl der Möglichkeiten innerhalb der Europäischen Union tatsächlich ist, diese neuen Vorschläge unter allen Umständen und in jedem einzelnen Fall anzuwenden. Ich möchte die Kommission bitten, über einige der von uns in diesem Zusammenhang betrachteten Ausnahmen eingehend nachzudenken: kleine Mengen von Farbe, die auf traditionelle Weise und oftmals für traditionelle Anwendungen hergestellt werden, seien es nun alte Autos oder Gebäude. Es gibt viele alte Gebäude in Großbritannien. Vielleicht gibt es dort zu viele alte Gebäude, für deren Erhalt in einigen Fällen spezielle, altmodische, traditionelle Farben benötigt werden.

Ich bitte um Respekt, nicht nur für die Umwelt, wie sie sich heute darstellt, nicht nur für die Volksgesundheit, sondern auch für die alte Umwelt, die bebaute Umwelt, die wir zu erhalten trachten. Es sollte ohne weiteres möglich sein, Änderungsanträge zu diesen Fragen ebenfalls zu akzeptieren, sodass uns ein abgerundeter Vorschlag vorliegt, auf den wir alle stolz sein und den wir möglicherweise sogar in zweiter Lesung verabschieden könnten.

Herr Präsident! Ich hätte Herrn Lisi gleich zu Beginn für seine Arbeit als Berichterstatter für diesen wichtigen Vorschlag danken müssen. Dies möchte ich nun nachholen und hoffe, er sieht mir meine Unaufmerksamkeit nach.

Gestatten Sie mir, noch einmal auf Zweck und Geltungsbereich des Vorschlags zurückzukommen. Eine Reihe der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik des Parlaments verabschiedeten Änderungsanträge spiegelt die Sorge um den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer wider. Einige davon - 10, 16 und 26 - zielen darauf ab, zu betonen, dass der vorliegende Vorschlag Maßnahmen auf einzelstaatlicher oder gemeinschaftlicher Ebene zum Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Lösungsmitteln in Farben und Lacken nicht beschränkt oder beeinträchtigt.

Die Kommission stimmt diesen Änderungsanträgen dem Prinzip nach zu. Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer fallen nicht unter den Zweck und in den Geltungsbereich dieses Vorschlags, und deshalb beeinträchtigt der Vorschlag solche Maßnahmen in keiner Weise. Die Kommission stimmt auch zu, dass es sinnvoll sein könnte, diesen Punkt direkt in einem der Absätze des Vorschlags klarzustellen und hervorzuheben. Aus eben diesem Grunde kann die Kommission jedoch der Aufnahme einer Reihe von Änderungsanträgen nicht zustimmen, die direkt oder indirekt darauf abzielen, den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und Verbraucher beim Umgang mit den Lösungsmitteln zu verbessern, die in den Farben und anderen in diesem Vorschlag genannten Produkten enthalten sind - das betrifft die Änderungsanträge 17, 20 und 23. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Änderungsanträge, anstatt das Risiko für die menschliche Gesundheit zu reduzieren, vielmehr Unsicherheit bezüglich des Geltungsbereichs des Vorschlags schaffen könnten.

Einige der im Ausschuss zur Abstimmung gelangten Änderungsanträge - Änderungsantrag 11, 13, 14, 32, 33 und 34 - enthalten nützliche technische Klarstellungen, denen die Kommission mehr oder weniger zustimmen kann. Als Beispiel hierfür möchte ich den Vorschlag anführen, die bei der Trocknung der Lackschicht reagierenden Bestandteile bei der Bestimmung des nicht zu überschreitenden VOC-Grenzwerts unberücksichtigt zu lassen. Das betrifft Änderungsantrag 11. Vom Standpunkt des Umweltschutzes her betrachtet macht das Sinn, weil wir gerade jenen Teil der VOC reduzieren wollen, der in die Atmosphäre abgegeben wird. Jedoch gibt es hier ein praktisches Problem: Bislang verfügen wir über keinen anerkannten Standard bzw. Methode zur Berechnung des Gewichts der VOC, die im Lackfilm gebunden bleiben. Ein solcher Standard ist zu entwickeln, damit dieser Abzug vorgenommen werden kann.

Die Kommission hält es auch für angemessen zu akzeptieren, dass Mitgliedstaaten unter genau definierten Bedingungen und in begrenzten Mengen für spezielle Farben Ausnahmeregelungen festlegen können, wie bereits erwähnt, für die Restaurierung und Pflege alter Autos und historischer Gebäude. Das betrifft die Änderungsanträge 6, 19 und 22.

Alles in allem kann die Kommission 20 der morgen dem Parlament zur Abstimmung vorliegenden 83 Änderungsanträge mehr oder weniger akzeptieren. Die meisten der übrigen 63 Änderungsanträge, die die Kommission aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren kann, sind rein technischer Art.

Gestatten Sie mir im Folgenden einige kurze Bemerkungen zu diesen Änderungsanträgen und zu unseren Gründen, diese abzulehnen. Vier Änderungsanträge - Nr. 5, 27, 81 und 83 - haben das Ziel, die Kommission zu veranlassen, niedrigere Grenzwerte vorzulegen und/oder den Geltungsbereich der gegenwärtigen Werte zu einem späteren Zeitpunkt zu erweitern. Ganz abgesehen von der prinzipiellen Frage des Initiativrechts der Kommission sind wir zutiefst davon überzeugt, dass es unklug wäre, Vermutungen darüber anzustellen, was wir in vier oder fünf Jahren tun sollten, um die Luftqualität zu verbessern. Wenn uns in ein paar Jahren die Ergebnisse des Programms 'Saubere Luft für Europa' (CAFE) vorliegen, werden wir viel besser in der Lage sein abzuschätzen, ob, wo und welche Aktionen erforderlich sein könnten, um die Luftqualität auf wissenschaftlich und wirtschaftlich annehmbare Weise zu verbessern.

Änderungsantrag 12 sieht eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie dahingehend vor, VOC mit einem Siedepunkt von - einige Abgeordnete erwähnten es bereits - bis zu 280 °C anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 250 °C einzubeziehen. Das ist für die Kommission nicht annehmbar. Erstens, weil organische Verbindungen mit einem Siedepunkt von über 250 °C eine sehr geringe Flüchtigkeit aufweisen: Es dauert mehrere Tage, bis sie völlig getrocknet sind, und sie haben ein sehr begrenztes Ozonbildungspotenzial. Mit anderen Worten, sie stellen kaum ein Umweltproblem dar. Zweitens, weil 250 °C die im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen der EU zur Definition der VOC gewählte Siedetemperatur ist. Es wäre sowohl widersprüchlich als auch ungewöhnlich, für diesen Vorschlag eine strengere Definition zu wählen.

Herr Davies, B&Q/Kingfisher wird sein Kennzeichnungssystem weiterhin anwenden können.

Ganze 36 Änderungsanträge - 36 bis 53, 55 bis 57, 59 bis 63, 65 sowie 67 bis 77 - zielen auf eine Veränderung der von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte ab. Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass intensive Lobbyarbeit betrieben worden ist, sowohl von der Industrie als auch von Umweltorganisationen, um die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte entweder nach unten oder nach oben zu korrigieren. Allerdings sind der Kommission bisher keine überzeugenden Anhaltspunkte dafür vorgelegt worden, dass die im Vorschlag enthaltenen Grenzwerte nicht ausgewogen, wirtschaftlich gerechtfertigt und innerhalb der vorgeschlagenen Fristen technisch umsetzbar sind. Deshalb ist die Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Grenzwerte, Verfahren und Fristen nicht verändert werden sollten.

Vielen Dank für Ihre Erläuterung, Frau Kommissarin. Eines habe ich nicht verstanden. Sie sprachen von Änderungsantrag 11 und Änderungsantrag 13, die beide von Ihnen übernommen werden können. Wenn ich richtig verstanden habe, stehen Änderungsantrag 11 und Änderungsantrag 13 genau im Widerspruch zueinander. Der eine ermöglicht es, Verdünnungsmittel in die Definition von Lösungsmitteln einzubeziehen, und Änderungsantrag 11 schließt diese Möglichkeit gerade aus. Könnten Sie mir dies nochmals erläutern? Zwar handelt es sich um eine eher technische Frage, die aber für unsere Stimmliste letztendlich wichtig ist.

Herr Präsident, während sich die Frau Kommissarin mit der Angelegenheit befasst, möchte ich sagen, dass ich den Ausführungen der Kollegin Corbey beipflichte. Dies ist genau der Sinn des Vorschlags, der in der von mir als Berichterstatter vorgeschlagenen Abstimmungsliste erscheint: Änderungsantrag 11 und Änderungsantrag 13 widersprechen einander. Gleichwohl weise ich Frau Corbey darauf hin, dass dieses Durcheinander von unserem Ausschuss verursacht wurde. Deshalb bitte ich Sie, Änderungsantrag 11 anzunehmen und zu billigen und stattdessen Änderungsantrag 13 abzulehnen, eben um eine Definition der 'Verdünnungsmittel' festzulegen, die mit dem übrigen Text der Richtlinie im Einklang steht.

Herr Präsident! Wir versuchen gerade festzustellen, ob uns bei der Auslegung des Inhalts dieser beiden Änderungsanträge irgendein Fehler unterlaufen ist. Wir haben beide dem Grundsatz nach akzeptiert, und sie stehen unserer Ansicht nach nicht miteinander im Widerspruch, aber wir untersuchen den Text im Einzelnen. Vielleicht können Sie uns besser erklären, wieso Sie sie als einander widersprechend auslegen. Wir meinen, sie haben denselben Inhalt, und die Kommission hat sie dem Grundsatz nach akzeptiert.

Ich möchte die Debatte nicht neu eröffnen, deshalb schlage ich vor, mit unserer Arbeit fortzufahren. Inzwischen können unsere Dienste versuchen, die Situation zu klären, Frau Kommissarin.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage (B5-0275/2003) von Frau Jackson an die Kommission zum Zwischenbericht über die Fortschritte des EU-Beitrags zum Umsetzungsplan des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung.

. (EN) Herr Präsident, die mündliche Anfrage von Frau Jackson und der heute dem Parlament vorliegende Entschließungsentwurf zum gleichen Thema werden genau zur rechten Zeit vorgebracht. Ein Jahr nach unserer Rückkehr aus Johannesburg müssen wir unsere Tatkraft bewahren und unsere politische Führungsrolle in der Europäischen Union aufrechterhalten, indem wir unsere in Johannesburg eingegangenen Verpflichtungen erfüllen.

Ich möchte zuerst auf die spezifischen Punkte in der Anfrage von Frau Jackson eingehen und dann die Möglichkeit zu einigen generellen Anmerkungen zur Umsetzung der Ergebnisse von Johannesburg nutzen.

Lassen Sie mich mit dem letzten Punkt beginnen, der in der Anfrage von Frau Jackson aufgeworfen wurde: die Rolle der Kommission bei der Sicherstellung der Tatsache, dass die nachhaltige Entwicklung zu einem wichtigen und regelmäßigen Aspekt bei den bevorstehenden Frühjahrstagungen des Rates wird. Ich möchte diesen Teil der Anfrage gern mit drei Anmerkungen beantworten. Erstens, mit der Beifügung einer externen Dimension zur Strategie von Göteborg wurde in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates deutlich gemacht, dass die Strategie der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung das Hauptinstrument für die Umsetzung der Verpflichtungen von Johannesburg darstellt. Gemäß diesem Ansatz beabsichtigt die Kommission, sich bei der Vorbereitung der Frühjahrstagungen des Europäischen Rates in ihrem jährlichen Synthesebericht weiterhin mit den Folgemaßnahmen des Weltgipfels zu beschäftigen.

Zweitens führt die Kommission gerade eine umfassende Überprüfung der Strategie für nachhaltige Entwicklung durch, die bis zum Amtsantritt der neuen Kommission abgeschlossen sein wird. Die Überprüfung umfasst den Zeitraum bis 2009 und wird die Umsetzung der auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen weiter in die überarbeitete Strategie einbinden.

Drittens bereiten die Dienststellen der Kommission gerade ein Dokument zur Bestandsaufnahme der Folgemaßnahmen zum Gipfel vor, das bis Ende 2003 vorgelegt werden wird und auch Vorschläge für weitere Maßnahmen enthalten kann.

Wir möchten, dass das Parlament stärker an den Diskussionen über die Umsetzung der Verpflichtungen des Weltgipfels beteiligt ist.

Nun möchte ich auf den ersten Teil der Anfrage zurückkommen und insbesondere über die Initiativen Wasser und Energie berichten. In unserem Dokument zur Bestandsaufnahme zu den Folgemaßnahmen des Weltgipfels plant die Kommission, dem Parlament und dem Rat einen ausführlichen Bericht über beide Initiativen vorzulegen. Die Initiative 'Wasser zum Leben' zielt darauf ab, Anlagen zur Abwasserreinigung und Trinkwasserversorgung in den bedürftigsten Regionen bereitzustellen. Gegenwärtig sterben jedes Jahr 2,2 Milliarden Menschen an wasserbedingten Erkrankungen; eine Zahl, die nicht einfach so hingenommen werden kann. Die EU-Initiative ist zwar auf Afrika ausgerichtet, doch sie wird sich auch auf andere Regionen erstrecken. Eine Ministerkonferenz in Addis Abeba im Dezember 2003 soll zur Entwicklung der Eigenverantwortung bei allen afrikanischen Beteiligten beitragen. Die Kommission hat einen ehrgeizigen Vorschlag eingebracht, der sich auf die Bereitstellung von EUR 1 Milliarde aus dem Europäischen Entwicklungsfonds zur Einrichtung eines EU-Wasserfonds bezieht. Diese Gelder sind bereits im Budget eingeplant, doch der Rat hat sich bisher gegen eine Freimachung der Mittel gesträubt.

Die Initiative Energie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Armut und für nachhaltige Entwicklung beschäftigt sich mit dem Zugang zu erschwinglichen und nachhaltigen Energiedienstleistungen. Fast 30 Entwicklungsländer von drei Kontinenten haben sich der Initiative angeschlossen. Zu ihrer Weiterentwicklung in Afrika wird die Kommission eine hochrangige Veranstaltung zum Thema Energie am 20. und 21. November 2003 in Nairobi finanzieren. Wie bei der Wasserproblematik sind auch hier zur Erzielung von Fortschritten Eigenverantwortung und Sensibilisierung in den Empfängerländern ausschlaggebend.

Ferner gründete die EU hinsichtlich des Themas Energie in Johannesburg die Koalition für Erneuerbare Energien. Die Kommission hat sich damit einverstanden erklärt, das Sekretariat der Koalition zu führen. Wir werden in den folgenden Monaten intensiv arbeiten um zu gewährleisten, dass die Koalition für die Weltkonferenz über Erneuerbare Energien im Jahr 2004 in Deutschland rechtzeitig und vollständig konsolidiert ist.

In Bezug auf den letzten Teil der Anfrage stellt die Stärkung der Governance für nachhaltige Entwicklung eindeutig eine Grundvoraussetzung für die Erzielung von Fortschritten bei der Umsetzung der auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen dar. Im Hinblick darauf hat der Europäische Rat die Notwendigkeit betont, das UNEP zu stärken und seinen institutionellen Ausbau durch die Schaffung einer UN-Umweltbehörde in Betracht zu ziehen. Dies stellt ein wichtiges Ziel dar, wobei unsere Interaktion mit dem UNEP umgehend verbessert werden muss.

Wir müssen die Rolle des UNEP bei der Umsetzung der auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen kurzfristig ausbauen. Zur Erreichung dieses Ziels sollten die Ergebnisse des Globalen Umweltforums auf Ministerebene im Februar 2003 beitragen. Die Resultate in Bezug auf Chemikalien waren durchweg positiv, wobei ein Beschluss über ein strategisches Konzept für das internationalen Chemikalienmanagement gefasst wurde. Damit wurde ein Prozess in Gang gesetzt, der schließlich zu einer Regierungskonferenz im Jahre 2006 führen soll. Das UNEP wurde zudem ersucht, eine aktive Rolle bei der Verfolgung des Rahmenprogramms zu nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern zu spielen, das in Johannesburg verabschiedet wurde und auf 10 Jahre angelegt ist.

Das Globale Umweltforum auf Ministerebene wird im März 2004 in Korea erneut zusammentreten. Trinkwasserversorgung, Abwasserreinigung und Wohnungsbau - die drei Punkte auf der Tagesordnung der UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) für den Zeitraum 2004 bis 2005 - werden den Schwerpunkt in den Diskussionen bilden. Dennoch müssen auch einige ungeklärte Fragen hinsichtlich des internationalen Umweltmanagements angesprochen werden, wie beispielsweise die Finanzierung des UNEP, die Stärkung seiner wissenschaftlichen Grundlage und seine Rolle bei der Durchsetzung internationaler Umweltabkommen.

Ich möchte nun gern auf einige generelle Fragen zu sprechen kommen, die mit der Umsetzung der auf dem Weltgipfel eingegangenen Verpflichtungen zusammenhängen und in dem Entschließungsentwurf auftauchen. Vor einem Jahr besuchte ich das Parlament und brachte hier zum Ausdruck, dass die Europäische Union auf ihre Führungsrolle während des Gipfels in Johannesburg stolz sein könnte. Zudem äußerte ich mich dahingehend, dass unser Motto während des Gipfels uns auch während der Umsetzungsphase Wegweiser sein würde: Den Worten müssen Taten folgen. Ich selbst schätze die Situation so ein, dass wir an der Umsetzung unserer Verpflichtungen sowohl intern als auch extern im Hinblick auf die wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung arbeiten, doch bestimmte Ereignisse, wie erst kürzlich das Scheitern der Handelsgespräche in Cancún, zeigen, wie groß noch immer die Herausforderung ist, der wir gegenüberstehen.

Im März 2003 wies der Europäische Rat einige Schwerpunkte für die Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsstrategie und der Ergebnisse von Johannesburg aus. An erster Stelle dieser Schwerpunkte steht die Politikkohärenz zwischen externen Verpflichtungen und internen Politiken. Die Reform der gemeinsamen Agrar- und Fischereipolitik ist ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere Bemühungen sind jedoch in diesem und anderen Bereichen wie Energie und Verkehr erforderlich. Wir werden an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn nicht nachhaltige Tendenzen fortdauern oder wenn unsere Politiken nachteilige Auswirkungen außerhalb der EU haben, insbesondere was die Entwicklungschancen der ärmsten Länder angeht.

In Bezug auf nachhaltige Produktions- und Verbrauchsmuster war die EU federführend bei der Förderung einer großen Vielzahl an Politiken und Instrumenten, wie zum Beispiel der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, des Ökomanagement- und Auditprogramms und der Vergabe von Umweltzeichen sowie sektorenspezifischer Instrumente in Schlüsselbereichen wie Energie oder Landwirtschaft. Doch wir sollten nicht versuchen, noch einmal bei Null anzufangen: Wir prüfen die Maßnahmen und Instrumente, die bisher umgesetzt wurden und decken Lücken auf. Ferner arbeiten wir mit den Mitgliedstaaten zusammen, um Ende 2003 eine Gesamteinschätzung vorzulegen.

Die Bekämpfung der Armut stand im Mittelpunkt unserer auf dem Weltgipfel eingegangen Verpflichtungen, und dies wird auch weiterhin der Fall sein, was auch auf die Entwicklungsdimension zutrifft. Dies stellt eine Schlüsselfrage bei der Erreichung aller auf internationaler Ebene vereinbarten Entwicklungsziele dar.

Hinsichtlich der Frage der Entwicklungsfinanzierung wurde die Kommission von den Mitgliedstaaten ersucht, die eingegangenen Verpflichtungen vor der Konferenz in Monterrey eingehend zu prüfen. Es bedarf weiterer Bemühungen, um angesichts eines langsamen Wirtschaftswachstums und Sparmaßnahmen unsere Verpflichtungen einzuhalten.

Abschließend möchte ich die Unterstützung des Parlaments begrüßen, die EU bei der Umsetzung an die Spitze zu drängen. Vor zwei Wochen verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über unsere Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen. Sie hieß 'Bekenntnis zum Multilateralismus' ('The Choice of Multilateralism') und darin brachten wir zum Ausdruck, dass die EU eine entschlossene Vorreiterrolle bei der Verhandlung und Umsetzung von wichtigen Initiativen auf den Gebieten nachhaltige Entwicklung, Bekämpfung der Armut und internationale Sicherheit einnehmen sollte. Zudem riefen wir die UN selbst auf, sich strikter an ein Konzept zu halten, das bei Folgemaßnahmen von großen Konferenzen wie dem Weltgipfel auf Benchmarking und klaren Zielen beruht. Ich bin zuversichtlich, dass ich bei unseren Bemühungen auf die weitere Unterstützung des Parlaments zählen kann.

Herr Präsident! Auch ich möchte zunächst Frau Wallström meinen Dank aussprechen. Ich kenne sehr wohl ihr Engagement in diesen Fragen und begrüße ihre Informationen über die Geschehnisse im Anschluss an den Gipfel von Johannesburg.

Ferner möchte ich Herrn de Roo für einen soliden Entschließungsentwurf danken, über den wir morgen abstimmen werden.

Wir alle, oder zumindest viele von uns, hegten im Vorfeld von Johannesburg hohe Erwartungen, doch das Ergebnis wurde diesen Erwartungen nicht gerecht. Die Probleme beruhten meines Erachtens zu einem gewissen Teil darauf, dass die Bemühungen um eine nachhaltige gewissermaßen im diametralen Gegensatz zu unserer traditionellen Arbeitsweise stehen. In diesem Zusammenhang ist eine horizontale Arbeitsweise erforderlich, d. h. das Ziel des Wirtschaftswachstums muss mit den Zielen der sozialen Entwicklung sowie mit einem effizienten Schutz und verantwortlichen Umgang mit der physischen Umwelt in Einklang gebracht werden.

Diese Integration gestaltet sich aus vielerlei Gründen schwierig. Zunächst einmal haben wir kein Bildungssystem, das ein Verständnis für diese horizontalen Zusammenhänge vermittelt. Im Gegenteil, die meisten von uns verfügen über eine segmentierte Bildung. Dieselbe Trennung findet sich auch in der Forschung wieder. Alle reden von einer interdisziplinären Zusammenarbeit, aber die überwiegende Mehrheit der Forscher sind Spezialisten auf ihrem Fachgebiet. Nur wenige haben den Überblick und ein Gefühl für die organische Einheit von Systemen. Unsere Form der Organisation in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft ist ebenfalls vertikal oder in Sektoren eingeteilt. Wir können als Beispiel dieses Parlament nehmen - eigentlich brauchen wir einen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung, verfügen aber stattdessen über eine sektorale Aufteilung.

Ein Problem liegt schließlich im Wirtschaftsmodell als solchem. Es ist äußerst kurzsichtig und lässt uns weder die langfristigen noch die qualitativen Aspekte der Entwicklung einbeziehen. Nach wie vor bemessen wir alles anhand des BIP, d. h. der Gesamtproduktion von Waren und Dienstleistungen. Wie diese Produktion, oder auch der Verbrauch, die Umwelt beeinflussen, wird dabei nicht deutlich. Bitte missverstehen Sie mich nicht, ich bin keinesfalls der Ansicht, dass wir diese Probleme durch ein negatives Wachstum oder einen geringeren Verbrauch lösen können, wenn wir doch den Formen, dem Inhalt und der Qualität des Wachstums wesentlich größere Aufmerksamkeit widmen müssen als dessen quantitativen Aspekten. Frau Wallström, ich glaube, das ist eine große Herausforderung, nicht zuletzt für die Kommission.

Die Rolle der Europäischen Union bei dem Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung ist von zentraler Bedeutung, insbesondere in der heutigen Zeit, in der wir mit einer halbherzigen Haltung seitens der Administration in Washington konfrontiert sind. Unsere Verantwortung auf diesem Gebiet hat Auswirkungen auf unsere internen Politikbereiche und auch auf unsere Zusammenarbeit mit den armen Ländern. Was unsere eigene Politik betrifft, müssen wir die Vorschriften im Wirtschaftsbereich so anpassen, dass wir ausreichend positive Anreize für einen wesentlich effizienteren Umgang mit Energie und Rohstoffen erreichen. Darüber hinaus müssen wir Schritt für Schritt die Verwendung langfristig toxischer Substanzen aufgeben. Lassen Sie mich ein konkretes Beispiel dafür nennen. Was die Energieversorgung betrifft, die eine zentrale Rolle im Prozess von Lissabon spielt, könnten wir uns auf ein ehrgeiziges Ziel zur Verringerung der Energieverbrauchs unserer Wirtschaften, oder wenn wir so wollen zur Erhöhung der Energieeffizienz, einigen, z. B. 2,5 bis 3 % jährlich. Das ist technisch durchaus möglich, aber es fehlt an politischem Willen.

Im Hinblick auf unsere Beziehungen zu den armen Ländern hat Frau Wallström bereits die Wasser- und Energieinitiativen genannt. Ich kann nur hoffen, dass das Problem der Wasserversorgung, für das 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt wurde, in Kürze gelöst wird. Eine Möglichkeit dafür wäre die Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds, EEF, in den Gemeinschaftshaushalt, was das Parlament stets gefordert hat.

Bezüglich der Energiefrage nehme ich eher eine pessimistische Haltung ein. Der eingebrachte Vorschlag ist zweckmäßig, aber es sind keine Mittel dafür vorgesehen. Erforderlich wäre es, der Energieversorgung und angemessenen Maßnahmen auf diesem Gebiet Priorität einzuräumen, nicht nur seitens der Kommission, sondern auch seitens der Empfängerländer, was in keinem Fall gegeben ist. Ich möchte an Frau Wallström appellieren, zusätzliche Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen und speziell für diesen Bereich zu veranschlagen.

Die Entschließung, über die wir morgen abstimmen werden, enthält die Forderung und verdeutlicht den Wunsch nach regelmäßigen Fortschrittsberichten der Kommission. Frau Wallström hat auch dies kommentiert, was ausgezeichnet ist. Ich hoffe, diese Berichterstattung wird sich ausführlich mit den in den Entwicklungsländern durchgeführten Maßnahmen befassen, denn in diesem Bereich erhalten wir gegenwärtig keinen nennenswerten Informationen. Es fehlen eindeutige Ziele und klare Indikatoren. Die Diskussionen bezüglich der von uns geleisteten Entwicklungshilfe und der Effektivität unserer Maßnahmen auf diesem Gebiet werden daher zu allgemein gehalten. Meiner Ansicht nach muss die Kommission sich insgesamt für die Entwicklung quantitativer Ziele und Indikatoren einsetzen, damit wir eine Berichterstattung erhalten, die ihrem Namen alle Ehre macht.

Abschließend möchte ich mich, ebenso wie Frau Wallström, natürlich der Problematik der Armut zuwenden. Wir benötigen mehr aber auch bessere Entwicklungshilfe. Darüber hinaus sind Reformen des Handelssystems erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die Ereignisse von Cancún natürlich sehr bedauerlich.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns ein Jahr nach dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung von Johannesburg. In unserer Entschließung, die meine Fraktion uneingeschränkt unterstützt, unterstreichen wir, dass Maßnahmen zur Umsetzung des Programms von Johannesburg notwendig sind. Das ist nicht etwas, auf das wir jetzt erst kommen. Das wussten wir schon in Johannesburg, wo viele von uns von den Ergebnissen enttäuscht waren, weil sie hinter den Anforderungen der Europäischen Union zurückblieben. Aber es gibt eine Chance, hier zumindest in Zukunft etwas wettzumachen, wenn wir viele der Ziele, die wir uns in Johannesburg gesetzt haben, erreichen können und wenn wir in einigen Bereichen wirklich markante Fortschritte erzielen können.

Ich gebe zu, dass wir in Bezug auf unsere Forderung, dass nämlich die Europäische Union auch in Zukunft in Fragen der nachhaltigen Entwicklung eine Vorreiterrolle spielen soll, zurzeit nicht gerade die besten Bedingungen vorfinden. Ich denke nur an die langen Diskussionen um die Chemikalienpolitik und auch in anderen wichtigen Bereichen. Ich weiß auch, dass hier nicht die Kommission die 'Bremserin' ist, sondern dass das sehr wohl auch die Mitgliedstaaten sind. Aber auch die derzeitige Präsidentschaft, deren Vertreter im Umweltausschuss vor einigen Wochen ein sehr trauriges Bild geliefert hat - auch im Zusammenhang mit der Frage der nachhaltigen Entwicklung -, ist nicht das beste Aushängeschild, wenn wir zurzeit über dieses Thema reden.

Ich war erschüttert zu erkennen, dass die Präsidentschaft den Grundsatz einer gemeinsamen Verantwortung der entwickelten und nichtentwickelten Ländern, aber auch einer unterschiedlich großen Verantwortung - d. h. wir verschmutzen, wir müssen mehr Verantwortung übernehmen - offensichtlich noch nicht kapiert hat oder nicht kapieren will.

Die Frau Kommissarin hat schon einige der Punkte, die ich aufwerfen wollte, genannt. Sie hat uns über die Wasserinitiative und über die Energieinitiative informiert. Ich freue mich schon auf die ausführlicheren Berichte hierzu, weil ja gerade die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Parlamentarierdelegation unseres Parlaments große Angst hatten, dass es hier um zu große Projekte geht oder dass z. B. bei der Energieinitiative die erneuerbare Energie zu kurz kommt und dass traditionelle Energieformen zu sehr unterstützt werden.

Ich hoffe, dass wir in der Chemikalienpolitik in der nächsten Zeit mit einem Vorschlag der Kommission rechnen können. Ein Ziel von Johannesburg ist ja, bis 2020 eine Trendumkehr bei gefährlichen Chemikalien zu bewirken. Ich glaube, die Problematik der Chemikalienpolitik zeigt auch, dass uns ein eigener Ausschuss für nachhaltige Entwicklung nicht aus der Patsche hilft. Es gibt sehr detaillierte Diskussionen, und wir müssen uns Thema für Thema durcharbeiten und uns bei jedem Thema - auch bei der Chemikalienpolitik - die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung vor Augen halten.

Herr Präsident, ich möchte mich gern ausschließlich auf die Problematik der Abwasserreinigung konzentrieren und entschuldige mich bei der Frau Kommissarin, dass ich sie nicht vorab über einige Fragen unterrichtet habe, die ich ihr gern stellen möchte. Ich wäre ihr sehr dankbar, wenn sie ihre vorbereiteten Bemerkungen beiseite lassen und sich mit diesen Fragen befassen würde.

In Johannesburg konnte sie im Namen der Europäischen Union Erfolge verzeichnen, indem eine Einigung über die ehrgeizigen Ziele erreicht wurde, die Abwasserreinigung für Milliarden von Menschen innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums zu verbessern. Das erste Jahr ist verstrichen, und es wurden viele Gespräche geführt und viele Dokumente erstellt, doch wenn die Ziele wirklich erreicht werden sollen, müssen Monat für Monat Hunderte von Brunnen errichtet, Tausende von Abwassergruben gebaut und Zehntausende Rohre verlegt werden. Bei einer vorangegangenen Sitzung heute im Parlament erinnerte die Kommissarin die Abgeordneten daran, dass EUR 1 Milliarde für den Start der Projekte vorgesehen war und sie unterrichtete uns darüber, dass der Rat diese Mittelvergabe blockiert hat.

Frau Kommissarin, können sie dem Parlament mitteilen, ob die Kommission spezifische Vorschläge zur Verwendung eines Teils dieser Mittel für Projekte zur Verbesserung der Abwasserreinigung in Entwicklungsländern unterbreitet hat? Wurde überhaupt ein Teil der Mittel vom Rat genehmigt oder wurden alle blockiert? Handelt es sich bei dieser Weigerung zur Mittelfreigabe um eine generelle Entscheidung; wurde darüber ausschließlich vom Rat beschlossen oder waren einige Mitgliedstaaten maßgeblich an der Blockierung der Mittel beteiligt?

Schließlich Frau Kommissarin, wenn dies der Fall sein sollte, was halten Sie persönlich von der Art und Weise, wie der Rat anscheinend von den Verpflichtungen Abstand nimmt, die von der Europäischen Union auf einem Gipfel eingegangen wurden, auf dem wir - und darauf sind wir sehr stolz - eine führende Rolle spielten?

Herr Präsident! Johannesburg liegt ein Jahr und Rio de Janeiro elf Jahre zurück. Ich war dabei. In Rio ist auf dem Gebiet des Umweltschutzes ein Durchbruch erzielt worden. Unterzeichnet worden sind dort das Klimaabkommen sowie das Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt. Leider wurde in Rio keine Übereinstimmung über die Wälder erzielt. Die Entwicklungsländer wurden mit dem erneuten Versprechen, die Mittel für die Entwicklungshilfe auf 0,7 % zu erhöhen, beschwichtigt, zehn Jahre später wurde in Johannesburg jedoch das Gegenteil festgestellt: Es wurde sogar weniger Entwicklungshilfe geleistet. Auf dem Gipfel von Johannesburg ging es deshalb mehr um Armuts- denn um Umweltprobleme, und zwar zu Recht. Täglich sterben 25 000 Kinder auf unserem Planeten. Zum Glück ist der Gipfel von Johannesburg nicht wie letzte Woche die Konferenz in Cancún gescheitert.

Herr Davies hat bereits den Punkt angeschnitten, dass die konkrete Umsetzung sehr viel zu wünschen übrig lässt, hauptsächlich bei den europäischen Initiativen betreffend Wasser und Energie. Erfreulicherweise ist jedoch im Energiebereich erstmals ein teilweiser Durchbruch erzielt worden. Eine Koalition der willing wird jetzt versuchen neue, erneuerbare Energie zu fördern. Das ist zu begrüßen.

Die EU muss auf Weltebene das lernen, was sie, langsam und mühsam, jetzt intern im Rahmen des Lissabon-Prozesses tut. Die wirtschaftliche, soziale und ökologische Situation muss parallel vorangebracht werden. Verbesserungen müssen synchron erfolgen. Auf internationaler Ebene sind wir noch nicht so weit. Unsere grüne Devise lautet jedoch: Handel, Hilfe und feste Vereinbarungen gleichzeitig. Wir wollen mehr fairen Handel, aber dies ist in Cancún leider gescheitert. Auch für sauberes Wasser, sanitäre Einrichtungen und erneuerbare Energiequellen für die über eine Milliarde Mitbürger auf dieser Erde, denen dies bisher vorenthalten blieb, muss mehr Hilfe geleistet werden. Erforderlich sind gleichermaßen neue Umweltabkommen, namentlich für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Das dürfen wir nicht vergessen. Vor uns liegt ein langer Weg, Soft Power wird aber obsiegen.

Als wir im vergangenen Jahr in diesem Haus über das Ergebnis des Gipfels von Johannesburg diskutierten, habe ich am Schluss meines Beitrags den Optimismus über das Resultat des UN-Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung beanstandet. Ich hatte mich nämlich gefragt, ob meine Enkelkinder in zwanzig Jahren ebenso optimistisch sein werden. Ferner habe ich damals gesagt, die Umsetzung der Ziele müsse zur gewünschten nachhaltigen Entwicklung beitragen.

Nachhaltige Entwicklung ist in meinen Augen die Umsetzung des Auftrags Gottes an den Menschen, die Erde zu bebauen und zu bewahren. Die Sicherstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen sozialen, wirtschaftlichen und Umweltaspekten ist überaus wichtig. Darüber hinaus dürfen wir nicht nur für die entwickelten Länder, sondern müssen auch für die Entwicklungsländer ein solches Gleichgewicht anstreben. Leider ist diese Balance auf dem Gipfel von Johannesburg nicht gebührend berücksichtigt worden, weil auf die sozialen und ökologischen Elemente nicht genügend Nachdruck gelegt wurde.

Ein Jahr nach Johannesburg müssen wir uns bereits Sorgen um den Umsetzungsplan machen. Es wäre angemessen, wenn die Europäische Union diesbezüglich mehr Initiativen ergreift. Selbstredend ist es richtig, wenn wir uns dafür einsetzen, dass das Kyoto-Protokoll in Kraft treten kann, erforderlich ist aber mehr. Auf die Zielvorgaben für Trinkwasser und sanitäre Anlagen, Chemikalien, Fischbestände, Beseitigung von Armut und Hunger sowie Senkung der Kindersterblichkeit müssen konkrete Aktionen und politische Maßnahmen folgen. Sodann bin ich höchst interessiert zu hören, was die Europäische Kommission im vergangenen Jahr unternommen hat, um eine Handelspolitik festzulegen, die der Entwicklung der armen Länder und der Umwelt nicht abträglich ist. Wir müssen uns in Acht nehmen, nicht zu viel gleichzeitig zu fordern oder Dinge zu tun, die nur indirekt mit nachhaltiger Entwicklung im Zusammenhang stehen. Die Förderung der Geschlechtergleichstellung könnte dafür als Beispiel dienen. Nicht immer ist es ratsam, uns als Europäische Union in Angelegenheiten einzumischen, die stark kulturell geprägt sind. Bei Menschenrechtsverletzungen verhält es sich selbstverständlich anders, aber dies gehört nicht zum Thema nachhaltige Entwicklung.

Des Weiteren erfüllt es mich mit Sorge, wie die Europäische Union AIDS zu bekämpfen gedenkt. Eheliche Treue ist nach meiner Überzeugung eine weitaus wirksamere Methode als alle möglichen Verhütungsmittel. Die praktische Erfahrung hat gezeigt, dass Kampagnen, bei denen es um Verhütungsmittel geht, nicht so zielführend sind. Die Aufklärungskampagnen, wie sie in Uganda durchgeführt werden, sind weitaus effizienter.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachhaltige Entwicklung ist ein großartiges Konzept. Wirtschaftliche Aspekte, Umwelt und die soziale Dimension miteinander zu kombinieren, ist eine hervorragende Idee. Das sind die drei Pfeiler für eine bessere Welt. Nachhaltige Entwicklung hat sich im Laufe der Zeit entwickelt. Zunächst betraf sie hauptsächlich die Umwelt und hatte zusätzlich einen sozioökonomischen Aspekt. Heute wird der Umwelt auf internationalen Konferenzen offensichtlich weniger Priorität eingeräumt und steht die Armutsbekämpfung im Vordergrund. Während Rio noch eine Umweltkonferenz war, ging es in Johannesburg um Allerlei: Wasser, AIDS, Ausbildung, Energie, Armut, Malaria und Umwelt. Dadurch wird die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung erschwert. Bei sämtlichen Problemen, die wir angehen, ist uns nämlich bewusst, dass wir nie alles gleichzeitig tun können. Ich halte es auch für ziemlich unpolitisch, so viele Wünsche gleichzeitig vorzutragen, ohne eine Auswahl zu treffen. Ich schlage Ihnen zwei Dinge vor, um nachhaltiger Entwicklung einen konkreteren Inhalt zu verleihen.

Erstens: Die gesamte Politik der Europäischen Union sollte einem 'Johannesburg-Check' unterzogen werden. Alle unsere Rechtsvorschriften und unsere gesamte Politik sollten an dem Kriterium der nachhaltigen Entwicklung getestet werden. Das gilt in allererster Linie für die Politik mit eindeutig externen Auswirkungen, aber auch für mehr interne Angelegenheiten wie die Richtlinie über Farben. Ein Beispiel ist die Klimapolitik. Wir denken vor allem an die Umweltaspekte und die wirtschaftlichen Kosten; die sozialen Aspekte - das Augenmerk für soziale Ungleichheit - sind dabei bislang im Hintergrund geblieben. Ein weiteres Beispiel ist die Gesetzgebung auf pharmazeutischem Gebiet. Wir beschäftigen uns hauptsächlich mit unserer Industrie, mit der Wettbewerbsposition europäischer Unternehmen sowie mit unserer eigenen Volksgesundheit, und wir blicken nicht auf den Rest der Welt. Das braucht so nicht zu sein. Bei einem Johannesburg-Check käme dies sofort ans Tageslicht, und gleichzeitig würden unsere Augen für die Umweltaspekte von Arzneimitteln geöffnet. Bei der Verpackungsrichtlinie hat das Parlament sein Bestes getan, um durch eine Präventivpolitik den Export in die Länder der Dritten Welt mit einzubeziehen und um nachhaltige Produktion und nachhaltigen Verbrauch zu fördern. Die Nahrungsmittelgesetzgebung beinhaltet eine Fülle von Umwelt- und sozialen Aspekten. Die gegenwärtigen Rechtsvorschriften im Bereich der Nahrungsmittel würden den Johannesburg-Check jedenfalls nicht bestehen. Indem wir zeigen, dass nachhaltige Entwicklung Hand und Fuß haben kann, bedeutet dies eine Innovation, und aus dieser Innovation kann auch neue Kreativität erwachsen.

Damit komme ich zum zweiten Punkt. Nachhaltige Entwicklung muss nicht nur Hand und Fuß, sondern auch ein Gesicht haben. Unsere Gemeinsame Außenpolitik kommt nur mühsam zustande. Wer über die Rolle Europas in der Welt nachdenkt, gelangt schnell zu der Schlussfolgerung, dass wir zu gespalten sind, um eine nennenswerte militärische Rolle spielen zu können. Weshalb sollten wir dann keinen weitaus größeren Nachdruck auf eine globale öffentliche Führung legen, auf eine Führung, um weltweit Probleme pragmatisch und in Konsultation mit den Beteiligten, den Unternehmen und den NRO angehen zu können? Deshalb müssen dafür die erforderlichen Mittel bereitgestellt und Spielräume in unserem Haushalt geschaffen werden. Eventuell sollte dieser Führung auch ein Profil verliehen werden: ein 'Johannesburg-Kommissar'. In der nächsten Legislaturperiode gibt es genügend Kommissionsmitglieder, die diese Aufgabe erfüllen könnten. Vielleicht, Frau Kommissarin, könnten Sie die Idee eines Johannesburg-Kommissars und eines Johannesburg-Check in der Kommission etwas weiterbringen.

. (EN) Herr Präsident, ich habe vorhin den Redebeitrag von Frau Corbey gehört, in dem sie erklärte, dass das nachhaltige Entwicklungskonzept eine Art Anziehungskraft ausüben und zur Verständigung beitragen würde und dass hierfür ein holistischer Ansatz erforderlich sei. Solch ein Konzept birgt aber auch große Schwierigkeiten in sich, da es in die von Herrn Davies erwähnten Maßnahmen übertragen werden muss. Es muss in eine konkrete Anzahl von neu zu bohrenden Brunnen oder die Verlegung von Rohren und die Schaffung anderer Einrichtungen umgesetzt werden, die für die Gewährleistung von ordnungsgemäßen Anlagen zur Abwasserreinigung für arme Menschen notwendig sind. Daher gefallen mir Ihre Fragen auch so sehr, denn genauso müssen wir jetzt vorgehen.

Was haben wir bisher getan? Wie Sie wissen, bereiten wir gerade für Ende dieses Jahres einen Bericht vor, in dem die Bedeutung der Initiative 'Wasser zum Leben' und ihr Inhalt genau erklärt werden. Einige Mitgliedstaaten hatten Schwierigkeiten mit der bisher im Rat geführten Diskussion. Der Rat ist nicht gerade von der Idee angetan, ein Sekretariat extra für den Wasserfonds zu errichten - obwohl Sie da vielleicht lieber den Rat fragen sollten, denn wie kann ich schon wissen, wie dessen Diskussionen hinsichtlich dieser Angelegenheit aussehen? Vielleicht möchte der Rat eine größere Flexibilität bei der Verwendung dieser EEF-Mittel erlangen, so verstehe ich jedenfalls den Verlauf der dort geführten Diskussionen.

Bei der Diskussion über die Initiative 'Wasser zum Leben' geht es jedenfalls sowohl um die Trinkwasserversorgung als auch um die Abwasserreinigung. Es gibt zahlreiche Initiativen, die von der Prüfung des Konzepts für die Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete und für große Flüsse in Afrika bis hin zu sehr konkreten Projekten wie das Bohren von Brunnen reichen.

In unserem Bericht, der Ihnen vor Ende des Jahres 2003 vorliegen wird, werden wir genau ausführen, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wie wir die Übernahme von Eigenverantwortung in armen Ländern wie zum Beispiel in Afrika erreichen können. Wir haben unseren Schwerpunkt auf Afrika gelegt, wobei wir jedoch an diesem Projekt auch seine Menschen beteiligen müssen, so dass sie es als ihr eigenes ansehen, daran arbeiten und gute Ergebnisse erlangen können. Mir liegen nicht die genauen Zahlen vor, doch wir stellen sie gerade zusammen, um einen klaren Nachweis über die bisherige Arbeit und die Ausgestaltung der nächsten Maßnahmen zu liefern.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass wir uns bei unseren Diskussionen über nachhaltige Entwicklung vielleicht zu gut kennen. Diese Frage muss jedoch in alle anderen politischen Bereiche integriert werden. Genau das haben Sie auch in allen anderen Zusammenhängen erklärt, vom Handel bis zur Landwirtschaft, von der Energie bis zum Verkehr. Wir müssen diese Frage der von Frau Corbey erwähnten Überprüfung bezüglich Johannesburg unterwerfen. Wir sollten wieder hier vor Ihnen stehen und sehen können, ob wir die zeitliche oder die geografische Perspektive verändert haben. Natürlich werden wir weiterhin sicherstellen, dass diese Politik besser in unsere Maßnahmen integriert und die Politikkohärenz gewahrt wird, denn dies stellt im Grunde genommen die Hauptaufgabe dar.

Ich kann Ihnen nur darin zustimmen, dass - neben den anderen von Ihnen erwähnten Problemkreisen - ein Bedarf an Bildung und Forschung grenzübergreifend besteht. Die nächste Möglichkeit darauf zurückzukommen bietet sich, wenn wir den Bericht vorlegen und ihn ständig auf unserer gemeinsamen Agenda behalten.

Ich möchte den Herrn und Frau Abgeordneten für ihre Beiträge danken.

Herr Präsident, ich erkenne die Maßnahmen der Kommission an, die zur Vorbereitung der Umsetzung unseres Programms für die Verbesserung der Abwasseranlagen dienen. Dennoch bin ich mir nicht darüber im Klaren, ob die Kommission nun dem Rat spezifische Vorschläge für die Ausgabe eines Teils dieser EUR 1 Milliarde vorgelegt hat oder ob diese Ausgaben insgesamt blockiert wurden.

. (EN) Herr Präsident, ich möchte gern Herrn Davies auf unseren Vorschlag hinweisen, dass diese Mittel für die Wasserinitiative verwendet werden sollten, die sich auf die von mir erwähnten Bereiche erstreckt: Projekte sowohl für die Trinkwasseraufbereitung als auch für die Abwasserreinigung. Unser Schwerpunkt liegt auf Afrika, und die Initiative umfasst eine Vielzahl von Projekten, die von umfangreichen Plänen für große Flüsse in Afrika bis hin zu Basisprojekten wie das Bohren von neuen Brunnen oder den Aufbau von Anlagen für die Abwasserreinigung reichen.

Wir haben die Idee unterbreitet, den Wasserfonds für diesen Zweck zu verwenden und die EEF-Mittel speziell für diesen Wasserfonds vorzusehen. Normalerweise werden Mittel nicht auf diese Art und Weise veranschlagt. Dies stellte ein ratsinternes Problem dar. Der Rat ist nicht sehr davon angetan, einen speziellen Fonds und ein Sekretariat einzurichten, das sich mit der konkreten Umsetzung dieses Plans und der Initiative 'Wasser zum Leben' befasst. Wir hoffen natürlich, dass der Rat diese Probleme und die von ihm wahrgenommenen Hindernisse überwinden kann, doch dies ist momentan der Stand der Dinge.

Vielen Dank, Frau Kommissarin!

Zum Abschluss der Aussprache habe ich einen Entschließungsantrag gemäß Artikel 42 Absatz 5 der Geschäftsordnung erhalten.

Die Diskussion über die Patentierbarkeit von Computerprogrammen ist sehr kontrovers; selbst die Befürworter des Grundsatzes der Patentierbarkeit, die angeblich dasselbe Ziel verfolgen, widersprechen sich. Die Berichterstatterin spricht von über 100 000 Patentanträgen, während laut Kommissar Bolkestein letztlich gar nicht so viele Anträge vorliegen. Diese Widersprüche werden durch die Verabschiedung des Textes nicht etwa aufgehoben, sondern letzterer wird für neue unklare Punkte sorgen und zu Missbrauch zu Gunsten der Stärksten auf einem Markt führen, der aus ökonomischer Sicht und hinsichtlich der Weitergabe des Wissens ebenso speziell wie bedeutsam ist.

In seiner Rede hat Kommissar Bolkestein die Maske fallen lassen, als er erklärte, das Europäische Parlament könne über das Gemeinschaftsverfahrens zur Ausarbeitung einer Richtlinie am Entscheidungsprozess teilnehmen, was hingegen bei einem zwischenstaatlichen Verfahren zur Überarbeitung des Europäischen Patent-Übereinkommens nicht der Fall sei. Dieses Argument hat offenbar die Mehrheit dieses Parlaments dazu veranlasst, für die Verabschiedung einer Richtlinie zu stimmen, die sie ansonsten für unzulänglich hält.

Die CPNT-Abgeordneten der EDD-Fraktion haben die Änderungsanträge des Ausschusses für Kultur unterstützt, die einige unabdingbare Präzisierungen enthalten, aber wir haben gegen die Gesamtinitiative gestimmt, deren Ablehnung wir in einem Änderungsantrag vorgeschlagen haben. Niemand sollte auf dieses verfahrenstechnische Lockmittel hereinfallen, das letztlich zur Verabschiedung eines schlechten Textes führen könnte, der außerdem einer gewagten Interpretation unterliegt.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Empfehlung (A5-0307/2003) im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Hinblick auf die Ernennung von Herrn Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank (10893/2003 - C5-0332/2003 - 2003/0819(CNS)) (Berichterstatterin: Frau Randzio-Plath).

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren Mitglieder der Kommission! Es ist mir eine Freude, heute zu einem für die Europäische Union sehr wichtigen Thema zu sprechen: die Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank.

Die Einführung des Euro ist sowohl in politischer als auch in technischer Hinsicht ein großer Erfolg in der europäischen Integrationsgeschichte. Der Euro ist eine noch verhältnismäßig junge Währung, und um weiterhin erfolgreich zu sein, wird er sich auf die - weitgehend anerkannte - Erfahrung der Europäischen Zentralbank stützen müssen.

Wir ersetzen nun erstmals den EZB-Präsidenten. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung für die EZB und für den Euro, dass das Auswahlverfahren für den Nachfolger von Präsident Duisenberg transparent durchgeführt wird und einzig und allein auf den im Vertrag und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank festgelegten Kriterien sowie auf dem Einverständnis der EZB selbst zu dem für dieses Amt am besten qualifizierten Kandidaten beruht.

Wenn wir den Nachfolger ernennen, können wir nicht umhin, die von Präsident Duisenberg geleistete Arbeit anzuerkennen und zu würdigen sowie unsere Zuversicht zu bekunden, dass die Europäische Zentralbank all ihre Aufgaben weiterhin mit Erfolg wahrnehmen wird.

Die Rechtsgrundlagen des Auswahlverfahrens für den neuen EZB-Präsidenten sind Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 122 Absatz 4 EG-Vertrag sowie Artikel 11.2 und 43.3 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

Gemäß diesen Bestimmungen hat der ECOFIN-Rat 'Informationen' am 15. Juli d. J. eine Empfehlung angenommen, die vorsieht, Herrn Jean-Claude Trichet mit Wirkung vom 1. November 2003 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen. Die Empfehlung wurde gemäß den Bestimmungen des Vertrages sowohl Ihnen, den Parlamentsmitgliedern, als auch der EZB übermittelt, damit Sie Ihre Stellungnahme abgeben können, bevor die Empfehlung den Staats- und Regierungschefs zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der EZB-Rat hat seinen Standpunkt am 31. Juli angenommen und ihn sowohl dem Rat als auch dem Parlament übermittelt. In diesem Standpunkt wird bestätigt, dass es sich nach Auffassung des EZB-Rates bei dem vorgeschlagenen Kandidaten, wie in Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) EG-Vertrag gefordert, um eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit handelt.

Ich hoffe, das Europäische Parlament möge mit dem Rat und mit der Europäischen Zentralbank dahingehend übereinstimmen, dass Herr Trichet ein ausgezeichneter Kandidat für dieses wichtige Amt ist. Die Annahme des Standpunkts des Parlaments wird es den Staats- und Regierungschefs ermöglichen, den endgültigen Beschluss über die Amtsübernahme durch den neuen EZB-Präsidenten innerhalb des in der Empfehlung des Rates genannten Zeitraums zu fassen.

Herr Präsident! Dem Europäischen Parlament empfehle ich im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, Herrn Jean-Claude Trichet als geeigneten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu bestätigen. Der Kandidat hat dem Ausschuss schriftlich und mündlich zu Fragen und Antworten in einem Bestätigungsverfahren zur Verfügung gestanden. Er hat die Mitglieder des Ausschusses überzeugt, und zwar in Bezug auf seine persönliche Integrität und seine professionelle Kompetenz, aber auch hinsichtlich seiner Vorstellungen zur Wirtschafts- und Währungspolitik in der Euro-Zone. Gleichzeitig hat er sich gegenüber der Forderung nach mehr Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflichtigkeit der Europäischen Zentralbank offen gezeigt.

Die Europäische Zentralbank ist fünf Jahre nach der Gründung erwachsen geworden. Ihre politische, ökonomische, finanzielle, organisatorische und personelle Unabhängigkeit ist garantiert und wird auch durch den Entwurf des Verfassungsvertrages nicht in Frage gestellt. Das hohe Maß an Unabhängigkeit, die größer ist als die der amerikanischen Notenbank, überträgt der EZB ein hohes Maß an Verantwortung für die gesamtwirtschaftliche und soziale Entwicklung. Dies erfordert höchstmögliche Transparenz aus demokratischen und integrationspolitischen Gründen. Von daher gehört die Transparenz von Entscheidung und Entscheidungshintergründen zur Rolle der Europäischen Zentralbank. Dieses Bemühen um Transparenz findet seinen Ausdruck in dem vierteljährlichen monetären Dialog mit dem Europäischen Parlament, in den regelmäßigen Veröffentlichungen und Entscheidungen, aber auch in den Berichten, Konferenzen und der halbjährlich veröffentlichten Inflationsprognose. Damit hat in Europa eine Art Kulturrevolution stattgefunden. Die Kultur der nationalen Zentralbanken in Europa nämlich kannte diese Form von Transparenz nicht. Die Transparenz liegt übrigens auch im Interesse der EZB, weil sie als noch junge Institution im besonderen Maße auf die Schaffung und Festigung ihrer Legitimation, Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit als europäische Autorität angewiesen ist.

Schließlich spiegelt sich im Geldwesen eines Volkes alles wider, was dieses Volk will, erleidet, ist. So sagte es Europas bedeutender Ökonom Josef Schumpeter. Ich halte es für richtig, dass nach der heutigen Diskussionslage der Maastricht-Vertrag voll in den Entwurf des europäischen Verfassungsvertrages übernommen worden ist. Die Rolle der Zentralbanken hat in den Jahrhunderten ihrer Existenz Wandlungen durchgemacht, von ihrer privaten Organisationsform in der Geschichte bis zu ihrem wechselvollen Status in den USA und dem Konzept der Bekämpfung der Inflation und Durchsetzung einer unabhängigen Notenbank. Heute mag es zu früh für Antworten auf neue Herausforderungen sein. Es geht darum, die Rolle der Zentralbank in einer globalisierten Welt zu definieren, die von Handel, Verkehr und internationalen Finanzmärkten beherrscht wird. Das bedeutet nicht nur dynamische Märkte, sondern auch mehr und höhere Risiken für die internationale Finanzstabilität.

Welche Rolle also sollen und können Zentralbanken spielen, um zu Finanzstabilität beizutragen, um Finanzkrisen zu vermeiden, zu helfen? Ist die EZB gerüstet für eine Rolle des Lender of Last Resort? Ist diese gewollt? Mit dem Euro hat Europa auch an internationaler Bedeutung gewonnen. Die EZB wird eine zunehmend größere Rolle bei der Definition und Durchführung geeigneter Politiken für die Weltwirtschaft spielen müssen. Wir sind besorgt über das dramatische Ungleichgewicht der US-Wirtschaft und die Gefahren, die sich daraus mittel- bis langfristig für alle anderen Teile der Welt ergeben können.

Viele Fragen zur künftigen Politik der EZB sind mit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten verbunden. Die Frage nach der Definition von Preisstabilität gehört genauso dazu wie die Frage nach den geldpolitischen Instrumenten. Die Bewahrung von Preisstabilität als vorrangiges Ziel darf die EZB nicht dazu bringen, die Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung aus ihrem Handlungskatalog auszublenden. Geldpolitik ist nicht neutral, von daher muss sich die EZB als makroökonomischer Akteur an der Koordinierung europäischer Politiken beteiligen. Die Bereitschaft zu einer Ex-post-Koordinierung reicht dazu nicht aus. Hierzu wird entschieden werden müssen; vom neuen Präsidenten müssen Impulse kommen. Das Europäische Parlament erwartet auch weitere Handlungsschritte in Richtung höherer Transparenz, von der Veröffentlichung summarischer Beschlussprotokolle mit Argumenten für und gegen getroffene Entscheidungen bis zu anonymisierten Abstimmungsergebnissen im EZB-Rat. Wichtig ist eine offene und transparente Geldpolitik, die Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen als Selbstverständlichkeit begreift, in unser aller Interesse und im Interesse des Gemeinwohls. Der künftige Präsident kann auf der erfolgreichen Arbeit des ersten EZB-Präsidenten Wim Duisenberg aufbauen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind zuversichtlich, dass er sich neuen Herausforderungen stellen wird und in der Lage sein wird, richtige Antworten zu finden. Herr Kommissar, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat drei Kriterien in der Wirtschafts- und Währungspolitik, nach denen wir auch den Vorschlag für den neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank beurteilen. Wir haben erst in der Studienwoche in Madrid nochmals unsere Eckpunkte definiert und festgelegt.

Erstens, ein klares und unmissverständliches Ja zum Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist für uns der ordnungspolitische Rahmen für die Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten. Er ist für uns eine Voraussetzung für Preisstabilität und damit für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein Reformmotor, und er ist Basis für mehr Transparenz, die Haushaltssituationen in den Mitgliedstaaten betreffend, und er ist eine Orientierungshilfe für die neuen Beitrittsländer auf dem Weg, die gemeinsame Währung Euro voll übernehmen zu können.

Der zweite Eckpfeiler ist für uns die Unabhängigkeit der EZB. Die Unabhängigkeit muss durch die Fortsetzung der Politik der ruhigen Hand Wim Duisenbergs zum Ausdruck kommen. Durch Kontinuität, Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Professionalität, Teamfähigkeit, Wachsamkeit gegenüber Veränderungen, die Klarheit der Beschlüsse und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit.

Drittens sind wir eine Fraktion, die zur gemeinsamen Währung klar Ja sagt. Die gemeinsame Währung ist die Grundlage für einen funktionierenden Binnenmarkt und die Erweiterung des Binnenmarkts zum Heimatmarkt. Nach diesen Kriterien beurteilen wir auch den Kandidaten. Sowohl in den schriftlichen Unterlagen als auch in den mündlichen Antworten hat der Kandidat unmissverständlich die Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Preisstabilität, der Unabhängigkeit und der gemeinsamen Währung zum Ausdruck gebracht und alle Sabotageversuche als eine Schwächung einer stabilen Währung, der Preisstabilität und einer Politik für Wachstum und Beschäftigung zurückgewiesen.

Auf die Frage nach den wichtigsten Grundsätzen meinte Trichet - ich zitiere: 'Ein Höchstmaß an Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Verfolgung des Zieles der Preisstabilität, die vom EG-Vertrag geforderte Unabhängigkeit gegenüber jeder Art von Macht- oder Interessensgruppen sowie schließlich Realitätssinn und Pragmatismus im Hinblick auf die Berücksichtigung der sich unter dem Einfluss der neuen Technologien des veränderten Verhaltens der Wirtschaftsakteure ergebenden Veränderungen'.

Zweitens sagte er: 'Die Preisstabilität ist in der Tat eine notwendige Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze'. Er stellte klar, dass die Preisstabilität nicht ausreicht, sondern durch eine kluge Haushaltspolitik ergänzt werden muss, durch eine Verbindung von Produktivitätsfortschritt und Mäßigung in der normalen Lohnentwicklung und durch dringend notwendige Strukturreformen, und wies darauf hin, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Ordnungsrahmen und die gemeinsamen Regeln für die unterschiedlichen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten bietet. Er hat daher in jeder Antwort unsere Grundsätze unmissverständlich als die richtigen bestätigt. Aus diesem Grund gibt meine Fraktion ihm auch die Zustimmung.

(Beifall der PPE-DE-Fraktion)

Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Die sozialdemokratische Fraktion hat in ihrer übergroßen Mehrheit Herrn Jean-Claude Trichet ihr Vertrauen ausgesprochen.

Herr Trichet ist einer der geistigen Väter des Vertrags von Maastricht, er hat ohne Zweifel die erforderlichen Fähigkeiten, um der Europäische Zentralbank vorzustehen. Doch da er in gewisser Weise einer der Erfinder der Maastricht-Kriterien ist, die zur Annahme des Euro durch 12 Länder der Union geführt haben, weiß er besser als jeder andere, dass diese Kriterien, die im Wesentlichen in den Stabilitätspakt eingeflossen sind, keineswegs auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen, sondern Ergebnis eines politischen Kompromisses sind, der die wirtschaftliche Realität und das politische Gleichgewicht in ihrer damaligen Ausprägung widerspiegelte.

Der Stabilitätspakt beruht auf keiner exakten Wissenschaft, allerdings muss er wie jede freiwillig geschlossene Vereinbarung eingehalten werden. Er ist jedoch auch nicht heilig, wie man annehmen könnte, wenn man den Kollegen Karas hört. Er kann und muss verbessert werden. Wie Kommissar Mario Monti in einem Interview erklärt hat, ist es höchste Zeit, aus einem intelligenten Stabilitätspakt einen noch intelligenteren Stabilitäts- und Wachstumspakt zu machen.

Die sozialdemokratische Fraktion befürwortet eine Stabilitätspolitik. Die Bekämpfung der Inflation ist wesentlich zum Schutz insbesondere unserer einfacheren und weniger wohlhabenden Mitbürger. Doch wie der italienische Staatspräsident Carlo Ciampi unterstrich, kann es keine Stabilität ohne Wachstum und kein Wachstum ohne Stabilität geben. Daher müssen wir in der Politik diese beiden Aspekte berücksichtigen.

Die Europäische Zentralbank muss die Inflation, aber auch die Rezession bekämpfen. Sie verfügt über objektive Kriterien zur Bekämpfung der Inflation, aber keine zur Bekämpfung der Rezession. Des Weiteren muss die Europäische Zentralbank die anderen wirtschaftlichen Politiken der Union unterstützen. Dazu ist die Bekämpfung der Inflation wesentlich, aber nicht ausreichend.

Europa muss sich einen Ruck geben. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, ständig nur Stabilität zu fordern. Wir müssen ebenfalls in das Wachstum investieren, mehr Geld für Forschung und Entwicklung, für die europäischen Infrastrukturen, für allgemeine und berufliche Bildung aufwenden. Wir hoffen, dass die Europäische Zentralbank mit ihrem neuen Präsidenten eine solche Politik angemessen begleiten wird.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als der französische König Ludwig XIV. starb, wurde sein Nachfolger Ludwig XV. von den Franzosen mit einem Strom von Liebe empfangen. Wir schließen uns diesem Strom von Liebe an und werden für Herrn Trichet stimmen, obwohl es ebenso wenig objektive Gründe gibt, ihn zu unterstützen, wie es seinerzeit objektive Gründe gab, König Ludwig XV. von vorn herein zu lieben. Der Hauptgrund unserer Begeisterung für Herrn Trichet besteht vielmehr darin, dass wir seines Vorgängers überdrüssig sind.

Während seiner gesamten Amtszeit hat Herr Duisenberg uns erklärt, dass er zwar den Auftrag habe, in zweiter Linie die Ziele der Europäischen Union - die Ziele von Lissabon und Göteborg, d. h. Vollbeschäftigung und nachhaltige Entwicklung - zu unterstützen, da es aus seiner Sicher zur Verwirklichung dieser Unterstützung genüge, das erste Ziel, nämlich die Stabilität der Kosten, zu verfolgen. Aus diesem Grund haben wir während der dreiundeinhalb Jahre seiner Amtszeit bei gleicher Inflationsrate wie die USA unvergleichlich weniger als diese im Bereich der Investitionen und der Stabilität erreicht.

Ich hoffe, Herr Trichet wird nicht sagen: 'Das kann während meiner gesamten Amtszeit so weiter gehen: nach mir die Sintflut.'

Herr Präsident, mit der Mehrheit meiner Fraktion und auf jeden Fall mit allen Franzosen der EDD-Fraktion werde ich gegen die Ernennung von Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Zentralbank stimmen, obwohl man mir erklärt hat, dass es nicht üblich sei, gegen einen Landsmann zu stimmen. Doch wir haben alle erlebt, wie Herr Trichet im Ausschuss für Wirtschaft und Währung seiner Nationalität abschwor - I'm not a frenchman -, um sich das Wohlwollen der Kommission zu sichern, was im ja wohl auch gelungen zu sein scheint.

Der Grund für unsere Ablehnung liegt allerdings tiefer. Jean-Claude Trichet ist, wie alle Franzosen wissen, einer der Urheber einer Politik, welche das Wachstum bewusst dem malthusianistischen Dogma der Stabilität opfert, geopfert hat und immer opfern wird. Seit zehn Jahren zahlen wir für die Geldpolitik der Zentralbank jährlich mit einem Prozent Wachstum, und ich bin erstaunt, werter Alain Lipietz, dass Sie in einem solchen Grade Royalist geworden sind.

Während der Beratungen des Europäischen Konvents haben wir - Herr Katiforis und viele andere, die meisten Sozialdemokraten, die Grünen - versucht, dieses Dogma zu überwinden und vorzuschlagen, dass in die neue Europäische Verfassung das Wachstum mit der gleichen Wertigkeit wie die Stabilität als anzustrebendes Ziel aufgenommen wird. Dies ist uns nicht gelungen, und ich finde, es würde diesem Parlament oder zumindest all denen, die diesen Kampf geführt haben, zur Ehre gereichen, sich bezüglich der Ernennung von Herrn Trichet der Stimme zu enthalten, weil er für diese Politik steht, unter der die europäische Wirtschaft, wie jeden Tag zu erleben ist, leidet und weiter leiden wird.

Herr Präsident! Ich werde mich bei der Abstimmung zu Herrn Trichets Ernennung der Stimme enthalten, teils weil ich mich, da das Vereinigte Königreich nicht Mitglied des Euro-Währungsgebiets ist, eher vorsichtig zu diesen internen organisatorischen Angelegenheiten bezüglich des Euro äußere, und teils weil ich die Ernennung von Herrn Trichet mit gemischten Gefühlen betrachte. Er ist eindeutig ein außergewöhnlich begabter, fähiger und intelligenter Zentralbankvertreter. Dennoch hatte ich am Ende unserer Beratungen im Ausschuss das Gefühl, dass er trotz dieser Qualitäten eigentlich nichts Neues über den Euro zu sagen hatte. Er hatte auf einige der realwirtschaftlichen Probleme, denen wir in der Euro-Zone gegenüberstehen, keine Antworten.

In Deutschland und Frankreich steigen die Arbeitslosenquoten, und die Volkswirtschaften dieser Länder befinden sich in solchen Schwierigkeiten, dass sie die Bestimmungen des Stabilitätspakts nicht erfüllen können. Es steht fest, dass in der Euro-Zone reale wirtschaftliche Probleme herrschen, und ich habe von Herrn Trichet nichts gehört, dass auf seine Fähigkeit, diese zu lösen, hingewiesen hätte.

Die Entscheidung der Schweden, dass sie ihre Landeswährung nicht abschaffen wollen, war für mich keine Überraschung. Die fortdauernden wirtschaftlichen Probleme im Euro-Währungsgebiet sind einer der vielen Gründe, weswegen auch das Vereinigte Königreich seine nationale Währung nicht aufgeben sollte. Aus diesen Gründen werde ich mich bei der Abstimmung zu Herrn Trichets Ernennung der Stimme enthalten.

Herr Präsident, ich werde nicht päpstlicher sein als Robert Goebbels oder Alain Lipietz und daher aus Gründen der fachlichen Eignung für die Ernennung von Herrn Trichet stimmen. Meiner Meinung nach ist seine Kompetenz unter den Zentralbankgouverneuren der Eurozone unbestritten. Er verfügt über alle Eigenschaften, um einen fähigen EZB-Präsidenten abzugeben. Dies bedeutet jedoch keine Zustimmung zu der Geldpolitik, die er betreiben wird, aber ich bin auch noch keinem Gouverneur einer Zentralbank begegnet, der gegenüber einer anderen Geldpolitik aufgeschlossen gewesen wäre. Ich denke daher, dass eine Umkehr der Wirtschafts- und Geldpolitik der Eurozone nur von anderer Seite zu erwarten ist.

Lassen Sie mich diese Stellungnahme mit drei Anmerkungen untermauern. Erstens hoffe ich, dass sich Herr Trichet - allerdings habe ich zurzeit keine Möglichkeit, dies zu überprüfen - aufgeschlossener gegenüber der so genannten Koordinierung der Wirtschaftspolitiken zeigen wird. Als einer der Beteiligten beim Abschluss des Maastrichter Vertrags ist ihm wohlbekannt, dass dieser auf zwei Säulen beruht: der Währungsunion und der Wirtschaftsunion. Diese Wirtschaftsunion kann nicht zum Tragen kommen ohne Regierungen, die zu der Einsicht fähig sind, dass ihre Haushalts- und Steuerpolitik dem gemeinsamen Interesse unterliegt. Wenn ein Zentralbankpräsident heute nicht ständig der Sündenbock sein will, dann muss er dies den Regierungen immer wieder ins Gedächtnis rufen. Wenn die Eurozone in die Lage versetzt werden soll, wieder ein wirkliches Wachstumspotenzial auf der Grundlage von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Ausbildung zu entfalten, dann darf man den Regierungen nicht sagen, sie könnten sich die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sparen, wenn sie nur eine Geldpolitik betrieben, und darf sie nicht lediglich dazu auffordern, Strukturreformen durchzuführen.

Zweitens, wenn wir das Vertrauen wiederherstellen wollen, dann brauchen wir diese Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und nicht nur eine Zentralbank, die Kriterien strikt anwendet.

Drittens möchte ich die heutige Aussprache nutzen, um meine Bestürzung und meine Beunruhigung darüber zum Ausdruck bringen, dass die Zentralbank in ihrer gestrigen Stellungnahme fordert, nichtinflationäres Wachstum und Preisstabilität als Ziele in den Verfassungsentwurf aufzunehmen. Meiner Meinung nach ist der vom Konvent vorgeschlagene Wortlaut von Artikel 3 völlig zufrieden stellend, und es wäre gefährlich, der Zentralbank in diesem Punkt zu folgen.

Herr Präsident! Eine Anhörung mit dem Präsidenten oder einem Gouverneur der Zentralbank lässt stets viel zu wünschen übrig, weil diese Person nun einmal wegen ihrer Funktion in der Öffentlichkeit mit Bedacht agieren muss. Im Übrigen habe ich großen Gefallen an seinem Sachverstand gefunden. Aus seinen Antworten auf den Fragenkatalog des Ausschusses für Wirtschaft und Währung habe ich geschlossen, dass Herr Trichet offenbar ein geklonter Duisenberg ist. Wenn dieser Vergleich auch auf lange Sicht Bestand hat, so halte ich das für ausgezeichnet. Der Unterschied zwischen den beiden lag im Sprachgebrauch. Psychologie spielt nämlich bei der Währungspolitik eine entscheidende Rolle. Herr Duisenberg sprach nie Niederländisch, weil Englisch die vorherrschende Sprache der EZB ist, und während der Anhörung hat sich Herr Trichet für meinen Geschmack zu stark des Französischen bedient. Das bedeutet hoffentlich nicht, dass er auch funktionell ein wenig dem Französischen verhaftet bleibt, denn es wäre wünschenswert, dass er in Paris in unmissverständlicher Sprache für die Sache des Euro eintritt. Der Euro existiert lediglich dank des Vertrauens der Bevölkerung in ihre Währung. Voraussetzung dafür ist die strenge Anwendung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Zu meiner großen Freude ist auch Herr Trichet dieser Meinung zugetan und setzt Herrn Duisenbergs Politik fort. Die Kriterien des Stabilitätspaktes müssen unbedingt ohne politische Spielchen und ohne Auslegung der Vorschriften im eigenen Interesse eingehalten werden. Wer für eine flexible Auslegung der Bestimmungen eintritt, um Wachstumsimpulse zu setzen - hier denke ich beispielsweise an Premier Raffarin -, leugnet oder versteht nicht oder, noch schlimmer, will nicht begreifen, dass die in dem Pakt angegebenen Grenzen bereits eine strukturelle Komponente aufweisen, die innerhalb aller Konjunkturverläufe funktioniert. Von Herrn Trichet erwarte ich, dass er auch künftig diesen Weg beschreitet, konsequent die Vorschriften umsetzt und sich auch klipp und klar dafür ausspricht, auch in Paris. Von der Europäischen Kommission erwarte ich, dass sie ebenso verfährt und notwendigenfalls Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängt, die sich nicht an die Regeln halten. Eine straffe Politik ist der Glaubwürdigkeit der Währungsunion und dem Vertrauen in unseren Euro förderlich. Grundlage für das Funktionieren von Geld ist der klassischen Ökonomie zufolge die Massengewohnheit der Annahme. Unsere Bereitschaft zu dem Gebrauch des Euro in der Europäischen Union bedarf täglich der Bestätigung und Steigerung.

Herr Präsident! Die Nachfolge von Herrn Duisenberg wird keine einfache Aufgabe sein, hat doch der jetzige Präsident die Zentralbank erfolgreich durch die Entstehungsjahre der Einheitswährung geführt, und vor allem weil die Notwendigkeit einer großzügigeren Geldpolitik offenbar eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum erlangt.

In seinen Antworten vor dem Parlamentsausschuss hob Herr Trichet unter anderem die grundlegende Bedeutung von Realismus und Pragmatismus bei der Beurteilung des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds in Zeiten solch rasanter Veränderungen hervor. Eben dieser Realismus und Pragmatismus wird vom neuen Präsidenten erwartet. Die Bürger Europas fordern mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung. Die meisten der sie vertretenden Politiker fordern angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise in Europa mehr Haushaltsflexibilität und geldpolitisches Verständnis. Wir hören nicht auf diese Sorgen und gehen nicht auf sie ein, wodurch nicht nur Dinge ungelöst bleiben, sondern das Zusammenbrechen der Glaubwürdigkeit der Einheitswährung einen Schub erhält, was im Gefolge die Zustimmung der Bürger zur Wirtschafts- und Währungsunion schwächen wird.

Die Ergebnisse des Referendums in Schweden und der jüngsten Erhebungen zum Zustimmungsgrad zu Europa in Norwegen sind eine ernüchternde Warnung. Wir können nicht mehr darüber hinwegsehen, dass Bürger anfangen zu glauben, dass die Kosten des Euro für Europa zu hoch sind. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dessen Hüterin die Kommission ist und dessen rigoroser Anwalt die Zentralbank ist, ist ein großzügiges und fundamentales Ideal, aber seine Konzeption ist nicht befriedigend, weil er auf Krisensituationen wie die, in der wie uns momentan befinden, keine Antwort gibt.

Allgemeine Leitlinien für die öffentlichen Ausgaben aufzustellen ist wichtiger als die Höhe des Defizits. Dieser Grundsatz ist im Pakt nicht berücksichtigt. Es ist eine Sache, dass Defizit zu fördern um Steuern zu senken, was allein keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt und stets zu Ungleichheiten führt. Eine ganz andere Sache ist es, das Defizit als Ergebnis von Investitionsmaßnahmen zu sehen, die wirklich zur Erholung der Wirtschaft beitragen. Die keynesianischen Nutzeffekte erhöhter öffentlicher Ausgaben verschwinden ab einer bestimmten Höhe, das stimmt, doch es stimmt auch, dass die Auflage aufeinander folgender Initiativen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, was für den Aufschwung in jedem Fall unerlässlich ist, niemals möglich ist ohne eine Aufstockung der öffentlichen Ausgaben.

Davon abgesehen ist es doch sehr eigenartig, dass heute so viel von Wirtschaftswachstumsinitiativen gesprochen wird, wenn man den Reformen und Zielen, die eben zu diesem Zweck in der Lissabonner Strategie festgelegt worden sind, so weit hinterher hinkt. Dann muss die EZB den Realismus und Pragmatismus zeigen, die von ihrem gewählten Präsidenten als notwendig angesehen werden, damit ein mit so viel Mühen und Schwierigkeiten errichtetes Wirtschaftssystem - das der Einheitswährung und der gemeinsamen Währungspolitik - nicht Gefahr läuft, zusammenzubrechen. Darin liegt auch die Verantwortung von Herrn Trichet. Viel Glück!

Herr Präsident! Auch im Namen der CSU möchte ich die Unterstützung für Herrn Trichet zum Ausdruck bringen. Dies ist zum einen in seiner Fachkompetenz und zum anderen in seiner Person begründet, denn er wird die Tradition von Herrn Duisenberg fortführen, und im Gegensatz zu meiner sehr geschätzten Kollegin Villiers, die ja kritisiert hat, dass nicht sehr viel Neues von ihm kam, ist das genau der Punkt, den wir erwarten, dass er für Kontinuität an der Spitze der EZB eintritt.

Dies gilt insbesondere für die Kernaufgabe der EZB - niedrige Inflation, Einsatz für die Unabhängigkeit der EZB und Kampf für die Einhaltung des Stabilitätspakts. Hier erhoffe ich mir insbesondere von ihm als Franzosen, dass er sich kritisch auch mit seinem Heimatstaat auseinander setzt, und ich hoffe unter anderem auf die beiden Kommissare, die heute zu Gast im Plenum sind, auf Herrn Solbes und Herrn Bolkestein, dass sie für die Einhaltung des Stabilitätspakts kämpfen. Schweden war ja ein Beispiel dafür, wie eine verfehlte Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten das Votum mit beeinflussen kann. Was mir an dieser Aussprache sehr stark missfällt, ist, dass immer wieder die EZB kritisiert wird. Die EZB wird in die Verantwortung genommen, die Lissabon-Ziele zu erreichen. Die Hauptverantwortung, die Lissabon-Ziele zu erreichen, hat nicht die EZB, hat auch nicht die Kommission. Sie können beide dazu beitragen, aber die Verantwortung haben vor allem die Mitgliedstaaten, und hier wurde in den Nationalstaaten sehr viel Zeit verloren, die entsprechenden Hausaufgaben zu machen. Ich bitte diejenigen, die hier regelmäßig die EZB in die Verantwortung nehmen und kritisieren, mit gleicher oder mit noch mehr Intensität die Verfehlungen in den Mitgliedstaaten zu kritisieren. Ich glaube, damit wäre uns weitaus mehr geholfen. Herr Präsident! Die Wahl des neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank sowie die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dieser Ernennung stellen Akte der Souveränität der europäischen Völker dar, denen man sich mit aller notwendigen Ernsthaftigkeit zuwenden muss. Es wäre wünschenswert, dass die Ernennung eines Tages ausschließlich durch das Parlament erfolgt. Dann hätte sie umfassendere Gültigkeit und besäße ein größeres Gewicht.

Dem Plenum liegt heute der befürwortende Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vor, und es bestehen keine Zweifel an den beruflichen Fähigkeiten des Kandidaten. Im Gegenteil, seine bisherige eindrucksvolle Laufbahn bietet im Hinblick auf seine persönlichen Qualifikationen alle Garantien. Leider kann dies nicht von der ökonomischen Philosophie gesagt werden, die der Präsidentschaftskandidat der Europäischen Zentralbank vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit solch großer Hartnäckigkeit verteidigt hat. Ich habe immer noch Schwierigkeiten damit zu verstehen, wie ein Ökonom mit der immensen Erfahrung eines Herrn Trichet behaupten kann, dass in Zeiten der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben dem wirtschaftlichen Aufschwung schaden kann.

Er flüchtete sich in vielfältige theoretische Sophistereien, wo doch zumindest seit 1910 bekannt ist, dass das klassische Gegenmittel zur Rezession und Arbeitslosigkeit die öffentlichen Arbeiten sind. Ich denke, auch Herr Trichet würde zustimmen, dass ohne Investitionen die Wirtschaftsmaschinerie nicht wieder angekurbelt werden kann, und ich glaube, er selbst wird die Verzögerung bei den privaten Investitionen sowie die Notwendigkeit bemerken, staatlichen Investitionen Impulse zu geben, wie es Herr Chirac und Herr Schröder schließlich, wenn auch spät, verstanden haben.

Wenn das Festhalten an dieser Philosophie in der letzten Woche gereicht hat, gegen Herrn Trichet zu stimmen, fürchte ich sehr, dass dies nicht länger Grund genug ist, denn in der Zwischenzeit hat das schwedische Volk den Euro abgelehnt, was uns alle zwingt, uns um die Symbole der Stabilität der einheitlichen Währung zu scharen. Deshalb sehe ich es als meine Pflicht an - und ich glaube, ich spreche zumindest für meine griechischen Kollegen, die ähnliche Ansichten haben -, Herrn Trichet zu unterstützen und für ihn zu stimmen.

Jedenfalls hoffe ich, dass er durch die Ereignisse dazu gebracht wird, eine andere Haltung und Position einzunehmen, denn die Bankiers der Zentralbank dürfen ihre Stellung nicht dazu benutzen, wie Herr Lipietz zu sagen, 'après moi le déluge' [nach mir die Sintflut] und auch nicht 'avant moi le déluge, pendant moi le déluge, et après moi Dieu nous sauve' [vor mir die Sintflut, für die Dauer meiner Herrschaft die Sintflut und nach mir, Gott helfe uns].

Herr Präsident, ich möchte den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für ihre umsichtigen und gewissenhaften Redebeiträge zu diesem Thema meinen Dank aussprechen.

Wir sind stolz darauf und uns der Ehre und des Privilegs bewusst, beim Übergang zu einer erweiterten Union dabei zu sein, und heute erleben wir einen für die Stärke und Stabilität Europas gewiss sehr wichtigen Moment.

Ich betone nochmals, dass der Rat die Kandidatur von Herrn Trichet begrüßt, und möchte dem Parlament versichern, dass ich meinen Kollegen im Rat alle hier bekundeten Meinungsäußerungen, sowohl die positiven als auch die negativen, übermitteln werde. Gestatten Sie mir abschießend ein Wort der Ermutigung: Ich möchte aus Senecas 'Über die Vorsehung' zitieren und in Erinnerung bringen, dass zum Glück in der Regel jene Menschen auf eine harte Probe gestellt werden, die imstande sind, sie zu bestehen. Ich bin mir sicher, dass das auch in diesem Fall so sein wird.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 11.30 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0238/2003) von Frau McCarthy im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (KOM(2002) 92 - C5-0082/2002 - 2002/0047(COD)).

. (EN) Herr Präsident! Im Namen der Kommission möchte ich als Erstes Frau McCarthy, der Berichterstatterin zu dieser komplexen und fachspezifischen, aber wichtigen Angelegenheit, für ihre ausgezeichnete Arbeit an diesem Bericht danken. Außerdem möchte ich den Berichterstattern des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport sowie des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie danken, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit des Parlaments an diesem Thema geleistet haben.

Computer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, und ganz abgesehen von dem Kasten, der sich in fast all unseren Büros und vielen unserer Schlafzimmer befindet, haben Mikrochips mittlerweile auch in Alltagsgeräten, wie z. B. Elektrorasierern, Autos und Mikrowellenherden einen festen Platz. Daher gewinnt die Frage, wie die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen zu definieren ist, ständig an Bedeutung, insbesondere da solche Erfindungen schätzungsweise 15 % der neuen Patentanmeldungen ausmachen. In der aktuellen Praxis des Europäischen Patentamts wird die potenzielle Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen sogar bereits akzeptiert. Das Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie besteht nicht darin, diese Praxis abzuschaffen oder sie auf die Patentierbarkeit von reinen Computerprogrammen zu erweitern, wie viele Gegner der Richtlinie behaupten. In dieser Richtlinie soll es nicht um die Patentierbarkeit von reinen Computerprogrammen gehen. Ebenso falsch sind die vielfach geäußerten Behauptungen, dass mit der Richtlinie zum ersten Mal eine Patentierbarkeit von Softwareerfindungen in die Patentpraxis der Europäischen Union aufgenommen wird. Das ist nicht der Fall.

Daher bin ich umso mehr erfreut, dass es der Berichterstatterin gelungen ist, an diesen falschen Vorstellungen vorbeizusteuern und einen äußerst konstruktiven Bericht auszuarbeiten, in dem angestrebt wird, auf dem im ursprünglichen Vorschlag dargelegten Ziel der Kommission aufzubauen. Dieses Ziel besteht darin, den Umfang der Patentierbarkeit von Erfindungen, die Software mit einschließen, klarzustellen sowie auf Grundlage der bestehenden Praxis den Vorschlag - der eine Harmonisierung und Klarstellung anstrebt - innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren. Es wird jedoch nichts patentierbar werden, was nicht schon jetzt patentierbar ist.

In diesem Sinne würde die Kommission die im Bericht von Frau McCarthy vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Text als einen weiteren Schritt zur Herausarbeitung dieses Ziels begrüßen.

Die Gegner der Richtlinie haben eine sehr lautstarke und zuweilen sogar persönliche Kampagne gestartet, die auf Halbwahrheiten und falschen Vorstellungen beruht, mit denen legitime Bedenken bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für kleinere Firmen, ausgenutzt werden. Tatsache ist jedoch, dass mit dem Vorschlag keine Softwarepatente eingeführt werden und dass er nicht all die schrecklichen Auswirkungen haben wird, die die Schwarzseher glauben machen wollen. Es handelt sich um eine kluge, vorsichtige Maßnahme, durch die die bereits bestehenden Bestimmungen klarer gefasst und eher verschärft werden.

Ich weiß, dass zum Bericht McCarthy viele Änderungsanträge eingebracht wurden. Viele davon sollen Gedanken und Themen auf den Tisch bringen, die während der Erarbeitung des Berichts vom Ausschuss bereits geprüft und abgelehnt worden waren. Einige Punkte sind zwar interessant, aber leider kann die Kommission die meisten dieser Änderungsanträge nicht akzeptieren.

Diese Situation beunruhigt mich sehr: Viele dieser Änderungsanträge sind grundlegender Art. Es besteht die äußerst reale Aussicht, dass der Vorschlag scheitern wird, wenn das Parlament sich entschließt, sie anzunehmen. In diesem Fall befürchte ich zwei mögliche Konsequenzen, an die vermutlich einige Abgeordnete nicht gedacht haben und von denen keine die Ziele fördern würde, die offenbar hinter einigen neuen Änderungsanträgen stehen.

Erstens könnten ohne jegliche Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene das Europäische Patentamt und die verschiedenen nationalen Patentämter ihre derzeitige Praxis der Erteilung von Patenten für softwareimplementierte Erfindungen ungehindert fortsetzen, wodurch der nach Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens bestehende Ausschluss der Software von der Patentierbarkeit als solcher verwischt oder sogar eine Grenze überschritten werden könnte. Als Resultat käme es nicht nur zu einer anhaltenden Rechtsunsicherheit und Divergenz für Erfinder, sondern auch zu einer Zurücknahme des von beinahe jedem in diesem Parlament und vor allem von der Kommission selbst vertretenen Standpunkts, wonach reine Software weiterhin von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleiben soll. Das wollen wir nicht. Im Vorschlag wird das abgelehnt.

Zweitens werden die Mitgliedstaaten ohne Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene statt dessen sehr wahrscheinlich eine Harmonisierung auf europäischer Ebene anstreben.

Lassen Sie mich erklären, was ich mit dieser Bemerkung meine. Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen ist der Patentbereich insoweit ungewöhnlich, als mit dem Europäischen Patentübereinkommen und der Einrichtung des Europäischen Patentamts bereits ein supranationales Patentsystem besteht, das die gesamte Europäische Union abdeckt und noch darüber hinausgeht. Dieses System kann unabhängig vom Gesetzgebungsprozess der Gemeinschaft betrieben werden.

Wenn unsere Bemühungen um eine Harmonisierung des Patentrechts bezüglich computerimplementierter Erfindungen in der Europäischen Union scheitern, könnte es gut passieren, dass eine Neuverhandlung des Europäischen Patentübereinkommens ansteht. Bei einer Neuverhandlung des Europäischen Patentübereinkommens wäre keinerlei Beteiligung dieses Parlaments erforderlich.

Die Sache ist vollkommen klar: Es gibt ein einziges Ziel, aber wir haben die Wahl der Mittel. Entweder verfolgen wir weiterhin die Gemeinschaftsmethode oder wir setzen uns in die letzte Reihe und schauen zu, wie die Mitgliedstaaten die Angelegenheit mit einem Regierungsabkommen regeln. Es liegt auf der Hand, dass bei einem Vorgehen unter Einbeziehung dieses Parlaments die Bürger Europas mehr Mitsprache beim Patentrecht hätten, einem Bereich, der für unsere Wirtschaft von so großer Bedeutung ist.

Herr Präsident! Bei dem Kommissionsvorschlag zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, der dem Parlament vorliegt, handelt es sich nicht, wie einige Gegner der Richtlinie angedeutet haben, um eine neue Erscheinung. Darin wird weder für die Patentierung von Software noch für die Ausweitung der Patentfähigkeit und des Schutzumfangs in diesem Bereich argumentiert.

Tatsache ist, dass vom Europäischen Patentamt und auch von den nationalen Patentämtern ungefähr 30 000 Patente für computerimplementierte Erfindungen erteilt worden sind. Wie der Kommissar sagte, finden sich computerimplementierte Erfindungen in den Haushaltsgeräten des Alltags, von Sicherheitsvorrichtungen wie Airbags in Autos bis zu Handys, Waschmaschinen und einer endlos langen Liste anderer Geräte, deren Bedeutung weit über die traditionellen Computerbranchen hinaus bis zum Kern unserer verarbeitenden Industrie geht. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Ohne diese Richtlinie werden weitere Patente angemeldet werden. Von den 110 000 Anmeldungen, die im Jahr 2001 beim EPA eingegangen sind, handelte es sich bei 16 000 um Erfindungen im Bereich computerimplementierter Technologien.

Leider werden in den Vereinigten Staaten und immer mehr auch in Japan Patente für im Wesentlichen reine Software ausgegeben. Durch die Festlegung von Patentierbarkeitsgrenzen in diesem Bereich könnte durch eine EU-Richtlinie der europäische Trend in Richtung einer nach amerikanischem Muster erfolgenden großzügigen Patentierung von Software als solcher und auch der Patentierung von reinen Geschäftsmethoden ein Ende gesetzt werden.

Ein viel zitiertes Beispiel für ein derartiges unzweckmäßiges Patent ist die 'One-click'-Einkaufsmethode von Amazon. Diese Technologie ist ganz klar weder neu noch einzigartig, und die Patentierung solcher Software-Geschäftsmethoden ist nicht gut für Innovation und Wettbewerb. Leider hat das EPA dafür ein Patent erteilt: Es handelt sich um ein Beispiel für schlechte EPA-Praxis.

Zweifellos sind computerimplementierte Erfindungen - echte Erfindungen, die teilweise das Ergebnis eines 10- bis 15-jährigen FuE-Aufwands darstellen - für die europäische Wirtschaft von Bedeutung. In einer Zeit, in der viele unserer traditionellen Branchen nach China und in den Fernen Osten abwandern, müssen wir uns, um unseren Lebensunterhalt zu sichern, auf unsere Innovationsfähigkeit und Erfindungsgabe verlassen.

Mir sind Briefe von Kleinunternehmen aus ganz Europa zugegangen, die diese Richtlinie unterstützen. Eine kleine belgische Firma mit zwölf Mitarbeitern hat mir geschrieben, dass sie Patente braucht, um Renditen zu erzielen, die Geschäftstätigkeit zu erweitern und sicherzustellen, dass ihre Technologie von anderen anerkannt wird. Für viele europäische Unternehmen ist es wichtig, den Umfang ihrer Geschäftstätigkeit mit Einkünften aus Patenten und Lizenzen zu vergrößern. Das trifft auch auf einen Zehn-Mann-Betrieb im Südwesten Englands zu, der sich in einem wirtschaftlichen Problemgebiet mit hoher Arbeitslosigkeit befindet. Dieser Betrieb vergab eine Lizenz für seine Patente zur computerimplementierten Spracherkennung an ein US-amerikanisches multinationales Unternehmen, was zeigt, dass es in der Welt der globalen Patente zu Begegnungen von David und Goliath kommen kann. Ohne Patentschutz hätte sich die kleine Firma möglicherweise in der abwegigen Lage wiedergefunden, dass sein FuE-Aufwand für den multinationalen Konzern kostenfrei gewesen wären, der dann mit seinem Team von Patentanwälten das Patent für diesen Bereich errungen hätte. Folglich hätte das europäische Unternehmen die Früchte nicht ernten können, und es wäre möglicherweise sogar zur Verletzung des Patents eines multinationalen Unternehmens gekommen.

Um hervorzuheben, dass ich gegen die Patentierung von Software an sich bin, habe ich in meinem Bericht Änderungsanträge vorgelegt. Wir wollen Computermethoden, Algorithmen und mathematische Modelle ausdrücklich von der Patentfähigkeit ausschließen, so wie in einem neuen Artikel 4 dargelegt. Ich habe versucht, ausgewogene Rechtsvorschriften aufzustellen, die den Bedürfnissen aller Wirtschaftszweige, und nicht nur eines Sektors, der sich lautstark gegen diese Richtlinie wendet, Rechnung tragen.

Ich wäre sofort dafür, dass wir mehr Diskussionen und eine Präzisierung der vorgeschlagenen Rechtsbestimmungen benötigen. Deswegen ersuche ich die Kommission, in dieser Debatte auf den springenden Punkt zu achten: Wie kommen wir zu einem guten Patentrecht, das unsere innovativsten Unternehmen für ihre FuE-Investitionen belohnt, während es gleichzeitig nicht zulässt, dass Unternehmen Patente zum Missbrauch einer beherrschenden Stellung ausnutzen, Technologie sperren und Innovation und Wettbewerb ersticken? Somit fordere ich den Kommissar auf, sich diese Änderungsanträge, die heute im Plenum vorgelegt werden, zu betrachten. Ganz eindeutig wird in den Artikeln 2 und 4 vorgeschlagen, dass wir die Patentierbarkeit auf echte Erfindungen beschränken müssen. Wir wollen Interoperabilität sicherstellen, damit es Programmierern möglich wird, Reverse-Engineering-Methoden anzuwenden und Programme für Versuchszwecke zu dekompilieren, ohne dabei eine Rechtsverletzung oder Klage zu riskieren. Wir müssen unbedingt gegen die Auffassung vorgehen, Patente seien nur etwas für Großunternehmen. Auch kleine Unternehmen können vom Patentschutz profitieren und tun es auch. Um jedoch in einem so hart umkämpften Geschäft eine Chance zu haben, benötigen sie Zugang zu erschwinglichen Patenten und Unterstützung bei Gerichts- bzw. Anwaltskosten, damit sie ihre Patente schützen und durchsetzen können.

Mit anderen Änderungsanträgen soll dafür gesorgt werden, dass es durch die Erteilung eines Patents nicht zu Monopolstellungen oder zum Missbrauch einer beherrschenden Position kommen kann. Außerdem möchten wir die Open-Source-Bewegung schützen, die im Bereich Softwareentwicklung einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leistet.

Daher fordere ich den Kommissar auf, diese Änderungsanträge ernsthaft zu prüfen und sie in dem Sinn anzuerkennen, im dem sie eingebracht wurden, nämlich als echte Bemühung, dafür zu sorgen, dass Europa ein gutes Patentrecht im Bereich computerimplementierter Erfindungen entwickelt. Das bedeutet nicht, dass in Europa schlechte Praktiken genehmigt, sondern dass für die Zukunft gute Praktiken entwickelt werden sollen - ein gutes Patentrecht, gute Patentprüfer und ein schnelles Ende von Anmeldungen, bei denen es sich eindeutig nicht um Erfindungen handelt. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass unsere EU-Märkte nicht von multinationalen Unternehmen beherrscht werden. Wir brauchen Patente, um unsere eigenen Unternehmen und Investitionen zu schützen, damit sie auf diesem sich rasant verändernden und entwickelnden Softwareentwicklungsmarkt zu wirksamen Global Playern werden können.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich kurz anmerken, dass in den neun Jahren meiner Zugehörigkeit zu diesem Parlament noch nie so aggressiv, so oft, so unhöflich und so ungehindert durch irgendeinen Bekannten Einfluss auf mich ausgeübt worden ist. Es muss wirklich recht viel auf dem Spiel stehen, obgleich ich durchaus verstehen kann, dass sich die Menschen Sorgen machen.

Das Ziel dieser Vorlage besteht in der Harmonisierung des EU-Rechts. Derzeit herrscht Rechtsunsicherheit darin, was im Softwarebereich patentierbar ist und was nicht. Dies rührt daher, weil die Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt und nicht überprüft werden. Diese Rechtsunsicherheit wirkt sich nachteilig auf das Funktionieren des Binnenmarkts aus. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie begrüßt deshalb das Ziel dieses Vorschlags: Anerkennung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und transparentere Rechtsvorschriften. Ein Irrglaube ist es zu meinen, bislang seien in Europa keine Softwarepatente erteilt worden. Das Europäische Patentamt hat bereits mehr als 30 000 gewährt. Die nunmehr vorgeschlagene Richtlinie wird es nicht ermöglichen, Computerprogramme 'als solche' zu patentieren und wird mithin den derzeitigen Praktiken des Europäischen Patentamts Grenzen setzen. Ganz allgemein gesagt, nichts wird patentierbar gemacht, was nicht bereits patentierbar ist. Nach Ansicht des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sollte die Richtlinie strikt auf eindeutige Fälle begrenzt werden. Entscheidende Voraussetzung ist die technische Innovation. Diese ist kennzeichnend für eine Erfindung im Gegensatz zu einer Idee. Anders als in den Vereinigten Staaten wollen wir verhindern, dass so genannte Trivialpatente wie beispielsweise für business matters erteilt werden. Die Möglichkeit, Geräte miteinander zu verbinden, um sie interoperabel zu machen, ist eine Methode, um für offene Netze zu sorgen und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen zu vermeiden. Deshalb fordere ich Unterstützung für den Standpunkt des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, Artikel 6 a des Berichts, und selbstverständlich auch für unsere übrigen Änderungsanträge.

Abschließend bitte ich um Unterstützung für die Einführung einer Gnadenfrist. Damit wird vermieden, dass ein Erfinder seiner Erfindung verlustig geht, wenn er sie kurz vor der Patentanmeldung publik macht, für gewöhnlich um ihre Attraktivität für den Markt zu testen.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Diese Richtlinie und diese Aussprache sind außerordentlich komplex, und zwar in zweifacher Hinsicht: zur juristischen Komplexität kommt noch die der Datenverarbeitung. Und dabei geht es um sehr viel. Wirtschaftlich um Milliarden Dollar, philosophisch um den Status des menschlichen Wissens unter den Menschen. In 6000 Jahren Geschichte hat sich das immense menschliche Wissen durch das Kopieren entwickelt. Die notwendige Voraussetzung dafür bestand darin, dass die Produkte des menschlichen Wissens, seien sie musikalischer, mathematischer oder anderer Natur, frei und kostenlos zugänglich sind. Das Urheberrecht sichert dem Urheber eine angemessene Vergütung, ohne diese Grundsätze in Frage zu stellen. Wenn der Mensch Werkstoffe einsetzt oder Naturkräfte nutzt, dann ändern sich die Kosten und die erforderliche Vergütung steigt an. Das Patent ermöglicht eine solche Vergütung, indem es die Nutzung der Erfindung ohne Gebührenzahlung verbietet. Eine Software ist nur eine Zusammenstellung von mathematischen Formeln, und zur Erarbeitung einer neuen Software werden zuweilen mehrere Hundert bestehende Programme verwendet. Wollte man diese vielfältige Entwicklung verbieten oder verlangsamen, so bedeutete dies eine Beeinträchtigung der Verbreitung des Wissens. Doch das menschliche Wissen wird künftig immer mehr in der Form von Software auftreten.

Das Übereinkommen von 1972 schließt die Patentierung jeglicher Software aus, doch die Bedürfnisse der Großindustrie, welche die Ungenauigkeit der Definitionen ausnutzt, haben zur Einreichung von zahlreichen Patenten dieser Art geführt. Die Rechtsstellung dieser tausende von Patenten ist unklar, und dies stellt eine immense Gefahr für Millionen von einzelnen Softwareentwicklern sowie Kleinbetrieben dar. Dem wollen Sie zu Recht ein Ende setzen. Wir brauchen eine Richtlinie, und Ihr Entwurf ist eine gute Arbeitsgrundlage, wie Sie dies heute Vormittag erneut betont haben. Sie haben Recht, wenn Sie dafür eintreten und schreiben, dass es nicht darum geht, den Bereich der Patentierbarkeit auszuweiten. Dies haben Sie in allen Artikeln in jüngster Zeit wiederholt.

Wir schließen uns daher Ihren Gründen an, Herr Kommissar, doch viele von uns sind, wie man hören konnte, der Meinung, und auch meine Fraktion gehört dazu, dass Sie Ihrer eigenen Logik nicht konsequent bis zum Ende gefolgt sind. Sie beenden Ihren letzten Artikel mit dem wunderbaren Satz, dem ich Beifall zolle, dass die Nutzer von bestehender Software und freiem Zugang diese auch weiterhin unabhängig von künftig in diesem Bereich eingereichten Patenten frei nutzen können. Bravo, genau das wollen wir. Doch der technische Teil Ihrer Richtlinie gewährleistet dies nicht.

Wir haben daher Änderungsanträge erarbeitet, um den Unterschied zwischen einer Erfindung und einer reinen Schöpfung des menschlichen Geistes zu präzisieren. Die Bezugnahme auf Werkstoffe und Naturkräfte wird nicht von allen akzeptiert, und genau darum geht es in der Debatte. Diese Bezugnahme ist jedoch die einzig Möglichkeit, um - wie Sie dies wollen - die unbegrenzte Ausweitung der Monopolisierung des Wissens durch Unternehmen zu verhindern, welche die Mittel haben, einen gewaltigen Bestand an Patenten aufzubauen und zu schützen.

Als ich Ihren Artikel las, Herr Kommissar, kam mir der freudige Gedanke, dass Sie mit uns übereinstimmen und uns danken würden, dass wir Ihren Text präzisiert haben.

Herr Präsident, Frau McCarthy, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für die exzellente Arbeit, die Sie hier als Berichterstatterin geleistet haben. Sie hatten zwei große Schwierigkeiten zu überwinden, denen sich nicht viele Berichterstatter ausgesetzt sehen. Es ist eine hoch komplexe Materie von juristischen Fragen auf der einen Seite und komplizierten technischen Fragen auf der anderen Seite. Ferner hatten Sie sich mit einer teilweise sehr aggressiven, aber auch teilweise sehr irrationalen Lobby auseinander zu setzen, mit der Sie jedoch letztlich ständig im Dialog geblieben sind, auch wenn Ihnen das sicher manchmal schwer gefallen ist, wie dem einen oder anderen von uns auch.

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen keine allgemeine Patentierung jeglicher Software. Wir wollen nicht die Marktmacht und die Monopole von Softwareriesen stärken. Nein, wir wollen nicht klein- und mittelständische Softwareunternehmen in ihren Geschäftsgrundlagen gefährden. Und wir wollen auch nicht die erfolgreiche Open-Source-Bewegung und Linux-Technik in irgendeiner Weise schädigen. Was wollen wir? Wir wollen eine vernünftige Abgrenzung ermöglichen zwischen computergesteuerten technischen Erfindungen auf der einen Seite - die müssen natürlich patentfähig sein - und reiner Software für schlichte Datenverarbeitung auf der anderen Seite, die nicht patentiert werden kann.

Richtig ist, dass in der Vergangenheit vom Europäischen Patentamt zu viel und auch zu leichtfertig patentiert worden ist, und Arlene McCarthy hat hier das jüngste Beispiel des Amazon-Geschenkepatents genannt. Aber diese schädliche Tendenz lässt sich nur durch den Gesetzgeber beenden. Es hat überhaupt keinen Sinn, gegen eine solche Richtlinie zu sein, weil dann diese Praxis einfach nur fortgesetzt wird. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum man gegen jede Art von Richtlinie in diesem Bereich sein kann, vor allem nicht von Seiten der Open-Source-Bewegung, denn das würde nur dazu führen, dass die gegenwärtige Praxis fortgesetzt wird, die ja gerade dort besonders kritisch betrachtet wird.

Auf der anderen Seite gilt aber auch: Eine Erfindung im klassischen Sinne verdient den Schutz der Gesetzgebung. Der Erfinder hat in seine Erfindung Geld investiert, er hat Zeit investiert, und es kann natürlich nicht angehen, dass der Staat zuschaut, wenn andere diese Ideen für sich wirtschaftlich verwerten. In diesem Bereich muss auch über die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union diskutiert werden. Denn wenn wir in unserer Richtlinie so weit gehen, dass praktisch jedes Softwareelement dazu führt, dass eine Erfindung nicht mehr patentiert werden kann, dann werden wir in dem weltweiten Kampf um Innovationen völlig ins Hintertreffen geraten. Dessen sollten wir uns durchaus bewusst sein.

Der Vorschlag des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt verbessert die Richtlinie in entscheidenden Punkten. Er begrenzt wirksamer als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission die auch von uns kritisierte Tendenz zu ausufernder Patentierung. Durch den neuen Artikel 4a mit den Negativbeispielen wird ein wasserdichter Schutz gegen Patentierung von Software geschaffen, weil wir klar sagen: Reine Software kann nicht patentiert werden, Geschäftsmethoden können nicht patentiert werden, Algorithmen und Datenverarbeitung können auch nicht patentiert werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein innovationsfreundliches europäisches Patentrecht mit klaren und vernünftigen Regeln und mit einer wasserdichten Abgrenzung gegenüber reiner Software. Das gelingt durch diese Richtlinie

Herr Präsident, die Sozialistische Fraktion ist der Ansicht, dass die im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt angenommenen Änderungsanträge nicht die gegenwärtige Situation auf dem Gebiet der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen widerspiegeln.

Es ist davon auszugehen, dass es sich hier nicht um einen Richtlinienvorschlag zur Patentierung von Computerprogrammen handelt. Deren Behandlung ist, wie der Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, Herr Rocard, bemerkte, bereits durch eine Gemeinschaftsrichtlinie geregelt. Es geht um den Bereich der geistigen Schöpfung, der ganz andere Regeln hat als diejenigen, die im Bereich der gewerblichen Schutzrechte gelten. Der gewerbliche Schutz bezieht sich, wie Herr Rocard darlegte, auf gewerbliche Anwendungen, und hier gibt es bereits fest etablierte Vorschriften.

In diesem Fall gab es seitens der US-Rechtsprechung eine sehr gefährliche Tendenz, durch die es möglich wurde, dass rein geistige Schöpfungen, die als solche keine gewerblichen Anwendungen haben, patentiert werden. Der Versuch, durch das Patent ein Monopol auf die Computerprogramme zu errichten, hat zu Recht die Empörung all jener hervorgerufen, die gegenwärtig das offene Netz in Europa verwenden und die in ihren Handlungsmöglichkeiten benachteiligt wären. Das würde zu einem Rückschlag beim Voranschreiten Europas auf dem Weg zur Schaffung einer Informationsgesellschaft führen, wie sie in der Lissabonner Erklärung formuliert wurde.

Folglich meint die Sozialistische Fraktion, dass der Richtlinienvorschlag substanziell geändert werden muss, indem eindeutige Abgrenzungen festgelegt werden, damit der Charakter des Industriepatents nicht entkräftet wird.

Wir dürfen hier nicht zu einer Situation wie in den USA gelangen, in der es derzeit bestimmte Unternehmen gibt, die praktisch die gesamte Arbeit auf dem Gebiet der Computerprogrammierung verhindern können. Wie Herr Bolkestein darlegte, hat sich das Europäische Patentamt bis zu einem gewissen Grade von dieser gefährlichen Strömung mitreißen lassen, wie es zum Beispiel auch in der japanischen Rechtsprechung der Fall war. Und gerade deshalb ist eine Gemeinschaftsrichtlinie erforderlich.

Wir glauben, dass der Bereich der Urheberrechte auf dem Gebiet der Computer erhalten bleiben muss und eine Gemeinschaftsrichtlinie erforderlich ist, die nur die gewerbliche Anwendung regelt, nicht die Computerprogramme, und deren Regelung so eindeutig ist, dass diese Tendenz verhindert wird, sodass die Rechtsprechung des Europäischen Patentamts die Länder der Europäischen Union nicht auf den Weg der Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen als solchen führt.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das wir hier erörtern, gestaltet sich kompliziert. Zwischen dem Urheberrecht und dem Patentrecht besteht ein gewaltiger Unterschied. Dieser Unterschied lässt sich kaum definieren, wovon auch die starke Lobbyarbeit zeugt, die uns gegenüber betrieben wurde. Mein Dank gebührt deshalb Kollegin McCarthy, die es dennoch vermocht hat, eine klare Linie zu ziehen. Insbesondere in ihrem Briefing gegenüber aggressiven Lobbyisten, die dies, wie ich meine, falsch ausgelegt haben und genau das Gegenteil von dem erreichen wollen, was wir mit dieser Richtlinie bezwecken. Das ist bedauernswert.

Das Ziel dieser Richtlinie besteht zumindest aus meiner Sicht in der Vermeidung von Rechtsunsicherheit. Herr Medina Ortega und zahlreiche weitere Kolleginnen und Kollegen haben dazu schon Beispiele angeführt. Das Europäische Patentamt in München wendet derzeit schon die US-amerikanische Methode an und patentiert bereits Software als solche. Meines Erachtens müssen wir dem mit dieser Richtlinie, wenn sie denn kommt, ein Ende setzen. Das dürften die Lobbyisten, die diese Richtlinie niederstimmen lassen wollen, auch bezwecken. Ich finde es deshalb sonderbar, dass sie dazu aufrufen, diese Richtlinie zur Gänze abzulehnen. Immerhin wäre es damit möglich, dass sich die US-amerikanischen Praktiken, auf die sich einige Kolleginnen und Kollegen beziehen, nach wie vor halten und das Patentamt weiterhin Tausende von Softwareverfahren patentieren kann. Das wäre nicht zielführend.

Wir haben eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht. Eine Reihe davon wurde von dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten im Rahmen der Behandlung des Berichts McCarthy verabschiedet. Sie betreffen zu einem großen Teil den Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen, andere sollen für verbesserte Definitionen sorgen. Der vorliegende Bericht dürfte deshalb schon recht ausgewogen sein. Gleichwohl wünsche ich mir noch einige Verbesserungen. Ich denke dabei unter anderem an die bereits von meiner Kollegin Ellie Plooij-van Gorsel erwähnte Gnadenfrist. Sinnvoll wäre es meines Erachtens, sie in der Richtlinie zu verankern. Ich möchte die Kommission sogar aufrufen, weiter zu gehen und in sämtliche Richtlinien betreffend die Rechte des geistigen Eigentums, mit denen wir uns noch zu befassen haben, eine Gnadenfrist aufzunehmen. Mir erscheint eine solche Frist insbesondere für die nicht so mächtigen Erfinder vernünftig, die dann herausfinden können, ob sich ihre Erzeugnisse vermarkten lassen.

Außerdem habe ich einen Änderungsantrag zu neuen Erfindungen mit computerimplementierter Software vorgelegt, die als solche - ich möchte es klipp und klar sagen - nicht patentierbar ist. Dieser Änderungsantrag sieht dann einen begrenzten Zeitraum für neue Erfindungen vor, wenn man sie von der Software trennt, die - das möchte ich ganz klar sagen - nicht patentierbar ist. Weshalb? Mit einer Patentanmeldung stehen einem doch, selbst wenn man sie trennt und das Produkt als solches nicht patentierbar ist, einige Gerichtsverfahren offen, mit denen man Unternehmen für lange Zeit vom Markt fernhalten kann. Das wäre meines Erachtens keine gute Sache.

Zudem vertrete ich die Auffassung, dass eine solche Lösung nicht gegen das TRIPS-Diskriminierungsverbot verstößt, denn ein bestimmter Sektor wird hiermit nicht ausgeschlossen. Damit dürften wir einfach ein klares Signal geben.

Jetzt noch ein paar Worte zur Interoperabilität. Interoperabilität ist zwar notwendig, aber dann müssen wir eindeutig zwischen unabhängigen Erfindungen und Erfindungen, die in Verbindung mit anderen Erfindungen genutzt werden sollen, unterscheiden. Diesen Unterschied haben wir in unserem Änderungsantrag ausgearbeitet. Ich rufe die Kolleginnen und Kollegen auf, die Richtlinie auf jeden Fall zu unterstützen, damit künftig Rechtsunsicherheit vermieden wird.

Herr Präsident, vielen Dank, Herr Kommissar! Ich danke der Berichterstatterin für den enormen Aufwand an Arbeit, den sie betrieben hat. So wie es aussieht, verfolgen wir also alle dieselben Absichten. Mein Lob gilt daher der Kommission und auch der Berichterstatterin dafür, dass sie besonders herausgestellt haben, worum es hier geht, nämlich den Entwicklungsbereich voranzutreiben und Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Bereich auszuweiten.

Seltsam ist nur, dass sich die kleinen und mittleren Unternehmen über diese Richtlinie gar nicht freuen, obwohl doch die Absichten klar sein dürften. Warum jubeln sie nicht und loben den Richtlinienentwurf in ihren Stellungnahmen? Warum fordern die kleinen und mittleren Unternehmen nicht, dass wir diese Richtlinie ohne langes Zaudern umsetzen? Warum fordern nicht sämtliche Innovatoren in der Softwarebranche, dass wir diese Richtlinie von heute auf morgen einführen? Warum tun sie geradezu das Gegenteil?

Jedenfalls sollte das Grund genug sein, um daran zu zweifeln, ob wir wirklich das tun, was wir vorgeben zu tun. Vorgebliches Ziel der Richtlinie ist es ja, die Durchsetzung von Rechten zu ermöglichen. Die Durchsetzung von Rechten in diesem Bereich oder auch der Schutz gegen die Behauptung Dritter, ihre Rechte würden verletzt, ist aber so kostenträchtig, dass die kleinen und mittleren Unternehmen erkennen, dass dies für sie kein gangbarer Weg ist. Gerichtsverfahren dieser Art kosten etwa 1 Mio. Euro, Beträge also, über die kleine und mittlere Unternehmen nicht ohne weiteres verfügen.

Wir sagen, dass wir die bestehenden Vorschriften nicht erweitern wollen. Das ist, so meine ich, eine kluge Aussage, zumal im Europäischen Patentübereinkommen eindeutig festgelegt ist, dass Software nicht patentiert werden kann. Daran sollten wir uns also orientieren. Ganz ohne Rechte stehen wir ja auch jetzt nicht da! Schließlich haben wir eine Rechtsgrundlage: das Europäische Patentübereinkommen. Überdies hat das Europäische Patentamt seinen Wirkungsbereich langsam, schrittweise, erweitert. Und wenn wir diese Erweiterung jetzt rechtlich absegnen, dann wäre das ein Schritt in die falsche Richtung. Dann kommen wir dahin, dass immer öfter Patente auf Software verlangt werden, wobei reine Software ausgespart bliebe, auch wenn sich in mir dann sofort die Frage stellt, wie rein Software muss sein, damit es sich um reine Software handelt? Darauf habe ich keine eindeutige Antwort bekommen können. Und vielleicht müssen gerade solche Fragen geklärt werden, bevor wir auf diesem Gebiet etwas Definitives schaffen.

Ich fordere also zu weiterem Nachdenken auf. Ich möchte nachdrücklich empfehlen, dass die Zweifel ernst genommen werden und wir uns anhören, was die kleinen und mittleren Unternehmen in Europa zu diesem Thema zu sagen haben.

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich versuche, mich kurz zu fassen, mich an die Zeit zu halten, und nichts zu wiederholen, was bereits gesagt wurde. Ich beginne daher mit dem Statement: Ich unterstütze voll und ganz, was der Berichterstatter des Kulturausschusses, Monsieur Rocard, bereits gesagt hat. Die Ausrichtung dieser Richtlinie wird von mir und meiner Fraktion genau so unterstützt, wie dies die Kollegin Frahm bereits erwähnt hat.

Sie wollten Rechtssicherheit schaffen, das wollen wir auch. Die Kommission stellt aber den Gegnern und den Kritikern dieser Richtlinie die Rute ins Fenster; ich habe fast aus Ihren Worten eine Drohung herausgehört, Herr Kommissar Bolkestein! Wir alle reden hier nicht von einer Softwarepatentierbarkeit, oh nein! Wir reden von computerimplementierten Erfindungen auf der Basis von Software. Sie behaupten, dass die Gegner dieser Richtlinie - ich wiederhole: die Kritiker dieser Richtlinie - im Dunstkreis von Halbwahrheiten und falschen Vorstellungen ihre Meinung aufgebaut hätten. Nun, wir haben versucht, dem massiven Lobbyismus auszuweichen und nach neutralen objektiven Rechtsexperten zu suchen, die uns in dieser sehr komplexen Materie aufklären. Aber es gibt zum Beispiel eine ganz simple Frage, auf die ich noch keine Antwort von Ihnen gehört habe: Wenn nur ein einziges Teilchen innerhalb einer Problemlösung - und Software besteht aus einer Vielzahl von Problemlösungen - in einer computerimplementierten Erfindung patentiert ist, so ist sie patentiert, und ich kann sie nicht frei weiterverwenden. Wie Kollege Manders gesagt hat, stoßen wir hier auf die Schranken zwischen Urheberrecht und Patentierbarkeit. Ein schwieriges Problem, und ich denke, die Vorschläge, die im Wesentlichen vom Industrie- und vom Kulturausschuss in der Stellungnahme erarbeitet wurden, sind die Basis unserer Entscheidungsfindung. Mit 'unserer' meine ich die kritischen Kollegen hier in diesem Ausschuss, die den selben Ansatz verfolgen wollen wie Sie, Herr Kommissar Bolkestein, nur dies vielleicht weiter und zu Ende denken. Möglicherweise - so haben auch vielfach Juristen erklärt - schafft diese Richtlinie nicht mehr Rechtssicherheit, möglicherweise schließt sie zwar einige Schlupflöcher, öffnet aber andere. Sind wir doch einmal ganz ehrlich, geschätzte Kollegen, wir alle kennen auch die Realität am Markt, wir wissen, wie jemand das Instrument Patent, wenn er das möchte, seine Marktdominanz, auch als Waffe gegen die Konkurrenten am Markt verwenden kann. Wir sollten sehr genau überlegen, wo wir hier wirklich sinnvoll sowohl Investition wie Innovation schützen können.

Wir haben eine Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahre 1991, vielleicht hätten wir diese überdenken müssen, vielleicht gibt es hier Punkte, die man nachjustieren sollte. Wenn wir auf der Basis des Europäischen Patentübereinkommens hier zu einem Schluss gekommen wären, hätten Sie meine vollste Unterstützung. Ich glaube, dass die Änderungsanträge aber dazu beitragen. Last but not least: Das Europäische Patentamt und so genannte unlautere Patente, die hier vielleicht erteilt wurden oder in Zukunft erteilt werden können, liegen in erster Linie in der Verantwortung der Unterzeichnerstaaten. Dass Europa hier Verantwortung zeigt, ist löblich, aber es wäre eben auf der Ebene dieses Patentübereinkommens der erste Schritt ausreichend gewesen, und dann hätte man weiterdenken können.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Informatik ist das Rückrat der künftigen Entwicklung jeder Nation der Welt, deren wichtigste Säule wiederum die Technologie - die Hardware - und die Wissenschaft - die Software sind.

Alle technologischen Neuerungen sind heute durch die Patentierbarkeit geschützt und gesichert; die Entwicklung einer Software begründet jedoch ein Urheberrecht, ein Copyright, welches das geistige Eigentum schützt. Lassen Sie uns eine Parallele zur Musikbranche ziehen, um das besser zu verdeutlichen. Der Computer ist ein Instrument, auf dem Musikstücke ausgeführt werden, die nicht aus Noten bestehen, sondern aus Codes und Befehlen, welche, indem sie sich entsprechend dem Rhythmus und der ausgedachten, von dem Erfinder entwickelten Sequenz verändern, zu unterschiedlichen Aktionen und Ergebnissen führen. Was würde aus der Musik werden, wenn man eines Tages die Tonleitern, Akkorde, Triller und all das, was den Reichtum und den Zauber der Welt der klassischen Musik ausmacht, patentieren lassen könnte?

Dasselbe Schicksal würde die Informatik ereilen: Jeder kleinste Befehl bzw. die Sequenzen von Codes und Algorithmen würden durch ein Patent geschützt und der Markt würde faktisch in einen Dschungel von Einschränkungen verwandelt. Müsste man die vorhandenen Patente bestätigen, würde jede Softwareentwicklung beschränkt, begrenzt und zunehmend gebremst, denn das würde alle KMU und die selbständigen Programmierer zwingen, Patente bzw. Lizenzen zu erwerben, wodurch sie de facto vom Markt verdrängt würden.

Das geistige Eigentum an einem Bild oder Buch wird nicht etwa durch die Patentierung seines Gegenstands oder Inhalts geschützt, sondern durch die Gewährleistung seiner Verbreitung im Rahmen von das Urheberrecht schützenden Gesetzen, wodurch andere Kreative dazu angeregt werden, keine Kopien, sondern ähnliche Geisteswerke zu schaffen, indem sie das ursprüngliche Werk möglichst verbessern oder nach anderen und interessanteren Konzepten neu interpretieren.

Ein Wachstumsmarkt, der sich wie der europäische neuen erfindungs- und fantasiereichen Horizonten öffnet, kann es sich nicht erlauben, weitere Vorschriften durchzusetzen, durch die er den Fortschritt der europäischen Nationen praktisch zusätzlich hemmen würde.

Wir sind fest davon überzeugt, dass der Bericht McCarthy nicht akzeptiert werden kann, denn seine Unterstützung würde das technologische Wachstum und die Entwicklung, die sich nur in einem Volk mit freiem Geist und freiem Denken entfalten können, ernsthaft gefährden.

Herr Präsident, ich bin Architekt von Beruf und habe zeit meines Lebens als Architekt gearbeitet. Das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben, ist identisch mit dem, das entstehen würde, wenn in meinem Fach Patente eingeführt würden. Man stelle sich vor, dass Treppen patentierbar wären. Ehe ein Haus mit einer Treppe entworfen werden könnte, müssten dann eine Genehmigung eingeholt und Lizenzgebühren entrichtet werden. Einen gewissen Vorteil hätte eine solche Situation jedoch: dann gäbe es nämlich all die schrecklichen Hochhäuser nicht. Aber die Vorstellung, dass einer meiner Kollegen oder eine größere Firma in meiner Branche in der Lage wäre, jegliche Bautätigkeit zu stoppen, ist schon grotesk. Schutz bot mir bei meiner Entwurfsarbeit als Architekt jedoch das Urheberrecht, das auch den Schutz vor Imitation meiner Arbeit beinhaltet.

Dasselbe gilt selbstverständlich für den Bereich der Softwareentwicklung und jede andere kreative Tätigkeit, die mit dem Entwurf von Softwareprogrammen verglichen werden kann, wobei der Entwurf selbst durch das Urheberrecht geschützt ist. Würde die Vergaben von Patenten auf Software in der EU gestattet, so hätte das negative Folgen für den Verbraucher, die kleinen und mittleren Unternehmen, die gesamte 'Open-Source-Bewegung' und für die Innovation in der Branche. Man muss schon außergewöhnlich naiv sein, um zu glauben, dass die Innovation in der EU gefördert wird, wenn sich eine amerikanische Firma die Verwendung der im Dänischen üblichen Sonderzeichen æ, ø und å in Domänen-Namen patentieren lassen darf. Oder dass es für kleine und mittlere Unternehmen vorteilhaft wäre, vor der Entwicklung eines Produkts eine Abteilung für patentrechtliche Fragen aufbauen zu müssen. Weder einzelne Softwarekomponenten noch Software als solche dürfen patentierbar sein.

Herr Präsident, ich danke der Berichterstatterin und der Kommission für die schwierige Arbeit, die sie geleistet haben. Die radikalen Abgeordneten der Bonino-Liste werden für die auf eine Einschränkung der Patentierbarkeit von Software abzielenden Änderungsanträge bzw. gegen den Gesamtvorschlag stimmen, falls die wichtigsten Änderungsanträge nicht angenommen werden sollten. Warum? Vielleicht, weil wir gegen die Notwendigkeit einer EU-weiten Harmonisierung wären? Ganz sicher nicht. Im Einvernehmen mit dem Kommissar und mit der Berichterstatterin nehmen wir zu Kenntnis, dass das Europäische Patentamt tatsächlich Tausende von Patentanmeldungen für Software erhalten hat.

Angesicht einer so offenkundigen Verletzung von Geist und Buchstaben des Europäischen Patentübereinkommens, war, wäre und ist es erforderlich, die Nichtpatentierbarkeit von Software zu klären und zu besiegeln. Während die Unterscheidung zwischen der Patentfähigkeit von Software als solcher und Software als Teil einer computerimplementierten Erfindung spitzfindig ist - wodurch ein Chaos hervorgerufen werden könnte - , liegt doch die Lösung meines Erachtens auf der Hand: Wenn eine Software integraler Bestandteil einer Erfindung ist, so ist es die Erfindung, die patentfähig ist und patentiert wird, und nicht die Software. Das ist jedoch schon jetzt im Rahmen der Gesetze möglich, die sich auf computerimplementierte Erfindungen als solche beziehen.

Die Software wird aus einem ganz bestimmten Grund von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, aus dem gleichen Grund, aus dem mathematische Formeln, Theoreme, musikalische Formen oder Sinfonien, die zum Bereich der Ideen, der Organisation und Transformation von Ideen, gehören, nicht patentierbar sind. Wir wissen, dass ein und dieselbe Funktion, die eine Software erfüllen kann, von unzähligen Programmierern mit Hilfe unterschiedlicher Programmiersprachen in unzählige unterschiedliche Codes verwandelt werden kann. Das macht das Software-Patent so gefährlich, umso mehr, wenn das Patent dann eine Laufzeit von 20 Jahren hat, was für die Softwareentwicklung einem erdgeschichtlichen Zeitalter gleich käme. Demnach wären die unabhängigen Programmentwickler und die Programmentwickler im Allgemeinen jetzt ermächtigt, im Jahr 1983, also quasi im Steinzeitalter der Software und Computer, patentierte Funktionen zu nutzen.

Wir sollten uns nicht unbedingt auf das Abenteuer komplizierter Formulierungen zur Unterscheidung zwischen der Patentierbarkeit von Software an sich und Software als Bestandteil computerimplementierter Erfindungen einlassen. Es genügt, wenn wir an der Patentfähigkeit computerimplementierter Erfindungen festhalten und die Regel, welche die Patentierbarkeit von Software ausschließt und gleichwohl deren Schutz über das Urheberrecht gestattet, durchsetzen.

Deshalb unterstützen wir die Änderungsanträge, insbesondere jene zur Interoperabilität und zu den Kräften der Natur als notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Software als Erfindung betrachtet wird. Diesbezüglich ist der Vorschlag auch deshalb nicht annehmbar, weil die Staaten dann verfahren werden wie sie wollen. Wir werden hier unser Bestes versuchen. Zudem ist die Beteiligung von Hunderttausenden von Personen, die sich persönlich zu diesem Thema zu Wort gemeldet haben, als ein Beitrag zur Demokratie und nicht als Last zu werten.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss zugeben, dass von den vielen Themen, die wir in dieser Wahlperiode behandelt haben, das uns heute Vormittag beschäftigende für mich zu den kompliziertesten gehört, weshalb ich die großartige Leistung anerkennen muss, die Frau McCarthy vollbracht hat.

Ich habe nicht alle Antworten parat und verstehe das - von Kommissar Bolkestein klar dargelegte - Bedürfnis der Kommission, in diesen Bereich einzugreifen. Ich werde jedoch einige Betrachtungen allgemeiner Art anstellen und dabei vorausschicken, dass wir uns hier mit einem Thema beschäftigen, bei dem sich die Bestimmung des rechtlichen Schutzgegenstands, und damit die Übersetzung von EDV-Begriffen in rechtliche Begriffe und Konzepte, an sich schon als äußerst kompliziert erweisen kann.

Nun zu einem zweiten Punkt: Wir müssen uns zwingend mit einem komplexen internationalen Rechtsrahmen auseinander setzen, und wenn wir die Geschehnisse, nicht nur in Europa, sondern vor allem in den Vereinigten Staaten, analysieren, lässt das Patentsystem sehr viele - insbesondere praktische - Grenzen erkennen. Eingedenk dessen meine ich, dass die Richtlinie, auch wenn sie verbesserungswürdig ist, ein sehr ernstes politisches Problem behandelt, vor dem die Europäische Union steht. Wir müssen uns von den Positionen der USA distanzieren und vielleicht sogar die Initiative für eine Maßnahme gegenüber unseren wichtigsten Wirtschaftspartnern ergreifen, die auf eine Harmonisierung aller Aspekte des rechtlichen Schutzes von Software - und zwar in anderer Form als gegenwärtig - abzielt. Dabei beginnen wir nicht bei Null, denn die Merkmale, auf denen die Patente beruhen, sind bereits in den TRIPS-Abkommen klar geregelt. Deshalb müssen wir darauf drängen - und dürfen nicht davon abgehen -, dass Softwarepatente nur auf solider Grundlage gewährt werden dürfen. Wir haben erlebt, dass eine abnorme Anzahl von Softwarepatenten in den Vereinigten Staaten, und wahrscheinlich ebenso viele in der Europäischen Union, angemeldet wurden, was deutlich macht, dass wir es hier nicht mit einer realen Erfindertätigkeit zu tun haben und es uns nicht erlauben können, jede Art von Anwendung zu patentieren. Im Übrigen macht es ein außer Kontrolle geratender Anstieg von Patentanmeldungen praktisch unmöglich, in den Archiven konkret nachzuprüfen, ob die Anmeldung wirklich auf eine neue Erfindung hinausläuft.

Gewiss, es gibt einige rechtliche Aspekte, die verbessert werden könnten; es gibt einige Unstimmigkeiten in Bezug auf die Richtlinie 91/250/EWG, und sicherlich hätten einige zusätzliche Überlegungen rechtlicher Art zu Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens angestellt werden können, doch eines steht außer Frage: wir werden auf dieses Thema zurückkommen müssen, weil die Entwicklung - wie viele Kolleginnen und Kollegen betont haben - derart rasant vonstatten geht, dass sie von der Europäischen Union in den nächsten Jahren ein Tätigwerden erfordern wird, wobei wir dann unsere Positionen überdenken können.

Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Selten findet unsere gesetzgeberische Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium so große öffentliche Aufmerksamkeit wie der Bericht von Frau McCarthy. Das hat ihr die engagierte Arbeit nicht gerade erleichtert, aber es hat eine Flut von Informationen und Argumenten gebracht. Vieles war für die Berichterstatterin und uns alle wichtig und sehr informativ. Allerdings waren von vornherein Berge von Papier für den Papierkorb bestimmt.

Unsere intensive Arbeit und die Begleitung der Betroffenen hat zu dem Kompromiss geführt, für dessen Annahme ich werbe und der sich in den Änderungsanträgen meiner Fraktion widerspiegelt. Er versucht, uns aus der Falle der Artikel 2 und 4 zu bringen. Dort wurde durch eine neue Definition des Technischen der Patentierung von Software Tür und Tor geöffnet.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, jetzt ist das Schlupfloch einigermaßen abgedichtet. Ich hätte zugegebenermaßen gerne mehr gehabt, und vor allem haben sich kleine und mittlere Unternehmen mehr gewünscht. Mir ist vor allem nicht deutlich genug geworden, dass wir Softwarepatente nicht nur einschränken, sondern künftig überhaupt nicht mehr erteilen wollen. Softwarepatente machen nämlich insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen das Leben schwer, denen wir immer besonderen Schutz und besondere Förderung versprochen haben. Anders ausgedrückt: Wer Software patentiert, spielt dem großen Kapital in die Hand, nicht aber der großen Intelligenz. Deshalb bleibt es über den Kompromiss hinaus dabei: Finger weg von der Softwarepatentierung!

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe mit den Herren Rocard und Cappato sowie mit anderen Kolleginnen und Kollegen konform, die der Auffassung sind, Software als solche dürfe nicht patentierbar sein. Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens schließt Software als solche aus und besagt, Ideen und Prinzipien eigneten sich nicht für Patente. Es muss sich um technische Innovationen handeln, und eben da liegt der Kern des Problems, vor dem wir alle stehen. Darum rankt sich auch die Richtlinie. Unlängst kam das Patentamt zu dem Schluss, alle Programme, die auf einem Computer laufen, seien per definitionem technisch. Gemäß den derzeitigen Praktiken des Patentamtes wurden bereits mehr als 30 000 Patente erteilt, viele davon sind im Grunde nicht rechtsgültig. Herr Rocard hat zu Recht angemerkt, dass ein Unterschied zwischen einer Erfindung auf der Grundlage von Naturkräften und einem Produkt des menschlichen Geistes besteht. Meiner Ansicht nach müssen wir aus diesem Grund einen Teil der Änderungsanträge unterstützen, die bereits in dem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie eingebracht worden sind, wie auch die Änderungsanträge, die früher in dem Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport vorgelegt worden sind. Diese verschärfen die Definition dergestalt, dass meines Erachtens Software als solche ausgeschlossen ist. Im Falle der Nichtannahme dieser Änderungsanträge werde ich gegen die Richtlinie stimmen.

In den kleinen und mittleren Unternehmen sowie in der Open-Source-Bewegung herrscht erhebliche Unruhe. Menschliches Wissen und dessen Verbreitung stellt eine große Freiheit dar, die wir uns in Europa bewahren müssen. Schon allein wegen der Menschenwürde ist dies geboten, aber nicht nur aus diesem Grund. Wir werden sogar wettbewerbsfähiger sein als die Vereinigten Staaten, und die Richtlinie sollte eine Situation wie in den USA unbedingt ausschließen. Ich hoffe deshalb, bei der Abstimmung werden viele dieser Linie folgen, damit wir eine funktionierende Richtlinie bekommen.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Diese heutige Aussprache findet nach einer bewegten Zeit statt, in der die Gemeinschaft der Nutzer, Erfinder und Innovatoren im Computerbereich ihr Recht auf Unterschied, Freiheit und Schöpferkraft mit allen Mitteln verteidigt hat.

Im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung steht die Patentierbarkeit mit ihren Vorteilen (wenn der Erfinder durch das Patent zu Recht geschützt wird), aber auch mit ihren beträchtlichen Nachteilen, die mit der Bildung von oft konservativen Monopolen zum Nachteil von jungen schöpferischen Kräften zusammenhängen. Ich persönlich unterstütze weiterhin diese Bewegung, die meiner Meinung nach das gleiche Ziel wie alle alternativen Bewegungen zu verfolgen scheint, die für eine weniger starre und weniger kommerzialisierte Welt eintreten.

Seit dem Beginn dieser Debatte haben wir mit Änderungsvorschlägen, die den ursprünglichen Text beträchtlich verbessern, Punkte gewonnen. Wenn anerkannt wird, dass eine computerimplementierte Erfindung nur dann patentierbar ist, wenn sie gewerblich anwendbar ist, stellt dies einen Schritt in die richtige Richtung dar. Es war ebenfalls notwendig zu präzisieren, dass Patente nicht für bloße Computerprogramme erteilt werden können. Allerdings darf man die eingeführten Nuancen und die zu zahlreichen Ungenauigkeiten nicht übersehen. In diesem Stadium der Debatte ist, abgesehen von der Möglichkeit, dass diese Änderungsanträge bei der Abstimmung nicht durchkommen oder danach nicht übernommen werden, festzustellen, dass bei weitem noch nicht alle Probleme gelöst sind.

Ich werde daher bei den Abstimmungen besonders aufmerksam sein und bin weiterhin bereit, gegen den Entwurf zu stimmen, sollten die Änderungen nur der kosmetische Versuch sein, die Ausplünderung der schöpferischen Kräfte durch die Großunternehmen zu verschleiern. Der letzte Satz von Kommissar Bolkestein, der schon an Erpressung grenzt, wird mein tiefes Misstrauen in dieser Beziehung nicht verringern können.

Herr Präsident! Viele der Änderungsanträge - und mit Sicherheit alle, die meine Fraktion mit eingebracht hat - haben klar und direkt zum Ziel zu verhindern, dass diese Richtlinie eine Patentierung der Computersoftware selbst zur Folge hat. Das ist uns sehr wichtig.

Es ist doch ganz klar, dass ein Gesetzeswerk im Bereich geistige Eigentumsrechte, das Computersoftware urheberrechtlich schützt und Patente anderen Zwecken belässt, vom Standpunkt der Softwareindustrie und der Kreativen, die Computersoftware entwickeln, gut funktioniert. Weder Frau McCarthy noch Herr Bolkestein widersprechen mir in diesem Punkt. Niemand möchte, dass dies zur Patentierung von reiner Software führt.

Es besteht ein gewisses Risiko, dass echte Erfindungen, die ein Softwareelement beinhalten, ohne eine neue Richtlinie nicht angemessen geschützt würden. Mag sein. Doch dann ist es an der Kommission, uns zu nachzuweisen, welche der vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge uns zu stark gegen die von uns wahrgenommenen Risiken und zu schwach gegen die Gefahr, die der Kommissar zu umgehen bestrebt ist, schützt, nämlich die Gefahr, dass 'echte' Erfindungen innerhalb der Europäischen Union nicht angemessen patentierbar sind.

Diejenigen von uns, die eine Änderung dieses Richtlinie herbeiführen wollen, verfolgen die Strategie, jegliches Übergreifen auf Softwarepatente an sich zu verhindern. Das wäre tatsächlich eine Katastrophe. Diesbezüglich waren wir starkem Lobbyismus ausgesetzt, was aber daran liegt, dass wir viele tüchtige, hart arbeitende Wähler haben, die dieses von mir erwähnte Übergreifen als Bedrohung ihrer Existenzgrundlage betrachten. Wir müssen absolut sicher sein, dass das Ergebnis dieser Aussprache und der morgigen Abstimmung - und Frau McCarthy hat sehr hart an diesem Bericht gearbeitet - uns wirklich vor einem derartigen Übergreifen bewahrt und das schützt, was Herr Bolkestein schützen möchte, ohne dabei die Gefahr heraufzubeschwören, vor der so viele von uns durch unsere Wähler gewarnt worden sind.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch wir gehen davon aus, dass wir das Patent nicht als geeignete Form des Schutzes für computerimplementierte Erfindungen ansehen. Das Urheberrecht bot dafür bislang einen angemessenen Schutz. Mit der Erteilung von Patenten auf diesem Gebiet laufen wir Gefahr, dass wir Innovation geradewegs behindern sowie die kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligen, wie auch andere Redner bereits betont haben.

Leider ist diese Diskussion im Grunde durch die Praktiken des Europäischen Patentamtes überholt. Dieses Amt erteilt schon seit Jahren so genannte Softwarepatente, die bereits bis auf die höchste internationale Ebene durchgesetzt worden sind.

Der uns nunmehr vorliegende Vorschlag stellt eigentlich eine Art Notmaßnahme dar, um die Erteilung von Patenten in Europa innerhalb gewisser Grenzen zu halten. Dem stehe ich wohlwollend gegenüber. Allerdings stellt sich die Frage, ob es noch sinnvoll ist. Das Europäische Patentamt hat bereits 30 000 Patente auf der Grundlage von Rechtsvorschriften erteilt, die über den jetzigen Richtlinienvorschlag hinausgehen. Mithin kommt die Richtlinie offensichtlich reichlich spät.

Positiv finde ich, dass die Richtlinie zu Harmonisierung und Klarheit in den Mitgliedstaaten führen wird. Allerdings bleibt die Gefahr, dass kleine innovative Unternehmen an den Monopolen der Mächtigen zugrunde gehen, bestehen. Das wohnt dem Patentsystem inne. Das ist uns vollkommen klar. Uns stört deshalb, dass die Kommission und die Berichterstatterin lakonisch darüber hinweggehen. Das zeugt kaum von Affinität zu den europäischen KMU, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Um den Schutz des geistigen Eigentums, das aus Innovationen im Bereich der Informatik resultiert. Zwei rechtliche Verfahren stehen hier im Widerstreit miteinander: die Patentierung einerseits und das Urheberrecht andererseits. Unserer Meinung nach, und ich glaube, nach Meinung der überwiegenden Mehrheit der Redner in diesem Hohen Haus, Herr Kommissar, ist das normale Schutzverfahren das Urheberrecht. Doch wenn auch der Text eines Journalisten oder eines Romanschriftstellers durch das Urheberrecht geschützt wird, so kann dieser jedoch keinen Schutz für die Syntax, die Morphologie, das Vokabular oder die Grammatik der von ihm verwendeten Sprache beanspruchen. Das muss auch auf Software zutreffen, denn Software verwendet eine Sprache.

In Ihren - gegenüber den Kritiken an Ihrem Richtlinienentwurf äußerst aggressiven oder gar drohenden - Ausführungen, Herr Kommissar, haben Sie zwar behauptet, dass Software als solche von der Patentierbarkeit nicht betroffen sei. Doch man darf die Leute nicht für dumm verkaufen wollen. Das Mindeste, was man sagen kann, ist, dass Ihre Richtlinie verschwommen ist, denn die in Artikel 2 Buchstabe a des Richtlinienentwurfs enthaltene Begriffsbestimmung einer computerimplementierten Erfindung trifft auch auf Software voll zu. In Artikel 4 des Richtlinienentwurfs erwecken Sie zwar den Anschein, als sei die Patentierbarkeit auf Erfindungen beschränkt, - ich zitiere - 'sofern sie gewerblich anwendbar' sind. Allerdings ist dies ein Begriff, den Sie sich hüten, zu definieren. Bekanntlich ist es den amerikanischen Multis gelungen, sich so alltägliche Vorgänge patentieren zu lassen wie das Anklicken einer Schaltfläche zum Schließen eines Bildschirmfensters oder die Idee, einen Nutzer durch eine Melodie darauf aufmerksam zu machen, dass er eine E-Mail erhalten hat, oder auch das farbige Unterstreichen von fehlerhaften Wörtern in einem Textverarbeitungsprogramm, und ein solches Programm ist gewerblich anwendbar beispielsweise für die Gestaltung und den Druck von Texten. Des Weiteren möchte ich noch den elektronischen Warenkorb im Internethandel nennen. Einigen jungen Cleverles ist es sogar gelungen, die von der vorherigen Regierung meines Landes durchgesetzte 35-Stundenwoche eintragen zu lassen.

Warum wird dann ein solcher Text unserem Haus vorgelegt? Haben die Interessen des Europäischen Patentamts, dessen Finanzierung von der Anzahl der angemeldeten Patente abhängt, wirklich nichts damit zu tun? Im Grunde genommen, Herr Kommissar, musste eine strategische Entscheidung getroffen werden: entweder sich der Praxis der amerikanischen Multis im Bereich der Patentierbarkeit anschließen - was Sie, wie es scheint, im Begriff sind zu tun -, oder die Eigenständigkeit des europäischen Rechts zu verteidigen und jedem Versuch von Patentmissbrauch entgegenzutreten. Ganz offensichtlich haben Sie sich nicht für diese zweite Möglichkeit entschieden, so dass man davon ausgehen kann, dass Ihre Richtlinie nicht den legitimen Interessen der europäischen Neuerer entspricht.

Herr Präsident! Ich kann mich nicht erinnern, dass während meiner gesamten Tätigkeit im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt jemals eine unserer bedeutenden Richtlinie in der parlamentarischen Tagesordnung so herausgestellt worden ist. Ich hoffe, dieser Trend wird sich fortsetzen. Der Bericht wurde sogar so früh aufgerufen, dass ich nicht rechtzeitig anwesend war, und ich möchte mich sowohl beim Kommissar als auch bei der Berichterstatterin dafür entschuldigen, dass ich ihre Beiträge nicht hören konnte.

Ich habe mit Interesse vernommen, was die Abgeordneten zu sagen hatten, und an dieser Stelle der Aussprache möchte ich gern noch einmal erörtern, um was es in diesem Bericht wirklich geht. Unser Ziel besteht in der Schaffung des dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraums der Welt. Daran haben Patente einen unentbehrlichen Anteil. Ich möchte alle Anwesenden und jeden, der diese Aussprache verfolgt, daran erinnern, dass es in der Europäischen Union Hunderttausende, vielleicht sogar Millionen von Menschen gibt, die an Erfindungen arbeiten, die von Patenten geschützt werden. Durch diese Patentfähigkeit wurden Investitionen für die Weiterentwicklung dieser Erfindungen zu Produkten stimuliert, die sich verkaufen lassen. Wir sprechen hier über ein System, das Erfindungen in allen Bereichen zu Recht fördern wird.

Dass wir mit dieser Thematik Probleme haben, hängt unter anderem damit zusammen, dass viele der aufgeworfenen Fragen aus einem bestimmten Kreativitätsbereich stammen: dem Schreiben von Computerprogrammelementen. Eigentlich geht es bei Patenten um den Schutz echter Erfindungen, einer neuen Methode etwas zu tun, etwas, das - wie es in der Richtlinie heißt - gewerblich anwendbar ist. Ich möchte die Kollegen daran erinnern, dass, bei der Anmeldung und Erteilung eines Patents nicht alle Einzelheiten angegeben sein müssen.

In der Welt von heute erfordert fast jede technische und gewerbliche Erfindung irgendeine Form der Computerunterstützung. Warum sollten wir denjenigen, die an Erfindungen in diesem Bereich arbeiten, den Schutz verweigern? Die Kommission hat auf der Basis umfangreicher Recherchen überzeugend nachgewiesen, wie wichtig ein einheitlicher Rahmen ist, aus dem hervorgeht, dass für diese Art von Erfindung ein Patent erteilt werden kann. Daraus wird aber ebenso hervorgehen, dass Patente nicht für einfache Erfindungen im Zusammenhang mit Geschäftsprozessen erhältlich sind, die unter keinen Umständen patentiert werden dürfen. Eine Anmeldung derartiger Patente wird somit von vornherein unterbunden.

Da wir wissen, wie schwierig das ist, haben wir über den Wortlaut eingehend diskutiert. Darum hat Frau McCarthy als Berichterstatterin zu dieser Richtlinie auch so eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Sie war sich dessen Bedeutung in einem wissensbasierten Wirtschaftsraum durchweg bewusst und hat uns bei der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten bei dieser Arbeit angeleitet. Dabei hat sie sich von all dem Lärm um sie herum nicht beirren lassen.

Ich hoffe, dass Sie diese Richtlinie befürworten und die Änderungsanträge des Rechtsausschusses in ihren Grundzügen unterstützen werden. Es wird noch weitere Änderungsanträge geben, doch hoffe ich, dass Sie den komplizierten und abstrusen Konzepten widerstehen werden, die von einigen Abgeordneten eingebracht wurden und das Leben eines Erfinders wesentlich schwerer machen. Wir sind hier, um Erfindungen und Kreativität zu fördern, nichts weiter.

Herr Präsident, dies ist ein politisches Parlament, und ich glaube, dass die erste Frage, die wir als politische Institution stellen müssten, die aber auch die Kommission stellen müsste, die sein sollte, warum dieser Vorschlag soviel Aufruhr verursacht und so viele Reaktionen ausgelöst hat.

Es ist ungerecht, wenn jeder Abweichler disqualifiziert und ihm gesagt wird, dass es eine aggressive Opposition seitens der Lobbys gegeben habe. Denn zumindest diejenigen, die sich an mich gewandt haben, waren Universitätsprofessoren für Informatik, Experten in Patentwesen und gewerblichen Schutzrechten und auch Vertreter von kleinen Unternehmen, und ich habe keine Aggressivität erlebt, sondern nur Sorge; Sorge um den Fortschritt und Sorge angesichts der Gefahr hinsichtlich der Möglichkeiten von Erfindungen.

Jene, die diese Initiative verteidigen, sagen uns, dass sie nichts anderes verfolgen als die Vereinheitlichung der Praxis seitens der nationalen Patentämter in einem Bereich, in dem es in letzter Zeit widersprüchliche Entscheidungen gegeben hat. Und das ist wahr; nicht wahr oder zumindest nicht sicher ist, und gestatten Sie mir, Herr Kommissar, dass wir wenigstens diesen intellektuellen Zweifel zulassen, dass mit diesem Richtlinienvorschlag die Probleme gelöst werden, deren Lösung so beabsichtigt ist.

Denn das ist ganz einfach, die Praxis des Europäischen Patentamts hat die traditionelle Linie des europäischen Rechts durchbrochen und sich auf eine Praxis zubewegt, die eher der des amerikanischen Rechts gleicht. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, alle Experten wissen: Das europäische Recht fordert, dass eine Erfindung gewerblich anwendbar ist, damit sie patentiert werden kann, was bedeutet, dass nicht nur die Methode gewerblich sein muss, sondern auch das Ergebnis des Produkts, während es im amerikanischen Recht genügt, dass sie eine nützliche Verwendung hat.

Dies hat bestimmte Neuerungen und bestimmte Patente für Softwareprogramme ermöglicht. Lassen Sie uns daher diesen Punkt hervorheben. Es macht keinen Sinn zu sagen, dass mit dem Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt und dem Vorschlag der Kommission diese Probleme gelöst würden. Gelöst werden sie mit den Änderungsanträgen, die im Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport sowie im Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie angenommen wurden. Daher wird es uns sehr schwer fallen, diesem Vorschlag unsere Unterstützung zu geben, wenn die Änderungsanträge auf der Linie der Vorschläge der Ausschüsse für Industrie und für Kultur nicht gebilligt werden.

Können wir alle demnächst unseren Computer noch nutzen, ohne dafür Patentgebühren zahlen zu müssen? Das ist die Frage, die uns alle beschäftigt. Was wir nicht wollen, sind US-amerikanische Zustände. Eine Situation, in der Patente für einfache Computersprachen oder Software erteilt werden können. Nicht so einig sind wir uns jedoch, wenn es darum geht, dies zu beschreiben. Zudem bleiben wir oft hinter der Realität zurück; schauen Sie nur, was in dem Europäischen Patentamt geschieht. Wir können uns also keinen weiteren Aufschub mehr erlauben und müssen genau klären, was patentierbar ist und speziell was nicht. Ich bin sogar der Meinung, dass in dem Standpunkt des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sowie in den Änderungsanträgen meiner Kollegen Manders und Plooij die rechte Balance gefunden worden ist. Jede Form von Software wird explizit von der Patentierung ausgeschlossen. Nur dann, wenn tatsächlich eine Erfindung vorliegt, muss diese patentierbar sein. Es muss sich also um einen ausgearbeiteten technischen Prozess mit industriellen Anwendungsmöglichkeiten handeln, und nicht einfach um eine Idee oder Sprache. Der Teil der Technologie, der dieses neue technische Verfahren umfasst, muss dann geschützt werden, und nicht die Tatsache, dass für die Nutzung ein Computer erforderlich ist.

Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine Reihe von Dingen, die mir schleierhaft sind. So bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich verstehe, was zu der Entscheidung geführt hat, diese Richtlinie zu erarbeiten. Wenn es nur das Problem des Europäischen Patentamts und der Patentanträge ist, dann kommt mir das reichlich dürftig als Ausgangspunkt vor.

Ebenfalls unklar ist mir, warum die Europäische Kommission, die ansonsten aufmerksam darüber wacht, Konzentrationen in der Industrie zu verhindern, jetzt nach der Ansicht einer Reihe von Sachverständigen eine Unterstützung für Konzentrationen im Industriebereich vorschlägt. Dies scheint mir im Widerspruch zu den Zielen der Kommission zu stehen.

Ebenso wenig verstehe ich den Gedächtnisschwund, der sich hier zeigt, indem sich niemand an die katastrophale Richtlinie über die Patentierbarkeit von Leben erinnert. Keiner weiß, wie sie angewendet werden soll, und doch hat jeder über ihre Zweckmäßigkeit gesprochen. Können die Zellen eines Blattes patentiert werden, ohne das Blatt selbst zu patentieren? Gleiches trifft auf das Problem der Software und der technischen Beiträge zu. Die Rechtsunsicherheit, die durch die Richtlinie über die Patentierbarkeit von Leben entstanden ist, tritt erneut mit der Patentierbarkeit von Software, Programmen und technischen Beiträgen auf. Ich habe Schwierigkeiten mit diesen Begriffen, denn in der Richtlinie wird nicht eindeutig definiert, was ein technischer Beitrag ist. Angesichts dieser Unsicherheiten habe ich Probleme, Herr Kommissar, zu verstehen, was gegenwärtig abläuft.

Herr Rocard sprach von 6000 Jahren Geschichte, doch die Geschichte beschleunigt sich sowohl was die Biotechnologien als auch was Software und Computer betrifft. Sind wir in der Lage, diese beschleunigten Entwicklungen zu begreifen, obwohl die Ökonomen uns zahlreiche Schwierigkeiten voraussagen?

Im Bereich der Pharmazie, so wird behauptet, seien Innovationen leichter zu erfassen und die Unterscheidung, was unter das Urheberrecht und was unter das Patentrecht fällt, sei einfacher.

Auf Software trifft dies nicht zu. Hier ist die Unterscheidung noch sehr schwierig. Herausgeber und Lehrkräfte befürchten, dass die Gesellschaft des Wissens, die Transparenz und die Weitergabe von Informationen durch eine Richtlinie dieser Art gefährdet würden. Nach meinem Verständnis haben sich die Europäische Kommission und Europa jedoch zum Ziel gesetzt, solche Gefahren auszuschalten. Ich verstehe nicht, was hier vor sich geht.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lobbyarbeit um diesen Bericht war deshalb so heftig, weil viel auf dem Spiel steht. Ich verstehe das sehr wohl und teile diese Sorge. Diese Richtlinie, die möglicherweise gut gemeint ist, stellt eine Bedrohung für eine Menge kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa dar, die durch all diese Patente ihrer Kreativität verlustig zu gehen drohen. Diese KMU bilden die Avantgarde der Wirtschaft. Wir müssen diese kleinen und mittleren Unternehmen hegen und pflegen, weil sie für Innovation sorgen. Dank dieser Innovation können wir uns auf dem Weltmarkt behaupten. Wir sind gegen diese Richtlinie, weil sie eine Überreglementierung bedeutet. Der derzeitige Schutz über das Urheberrecht reicht aus. Uns Grünen wird oft vorgeworfen, Wichtigtuer zu sein. Nun ja, hier ist der Beweis, dass dem nicht so ist. Im Übrigen ist jetzt auch in den Vereinigten Staaten von der Abschwächung des Patentrechts die Rede, das als kontraproduktiv erfahren wird. Weshalb sollten wir dann in Europa eine überholte Vorschrift verabschieden?

Herr Präsident, zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Frau McCarthy, und den Verfasser der Stellungnahme unserer Fraktion, Herrn Wuermeling, zu ihren Anstrengungen beglückwünschen, einen Konsens zu erreichen. Und Herrn Wuermeling sei Dank für seine Erläuterung dieses komplizierten Vorschlags in unserer Fraktion.

Der Patentschutz der computerimplementierten Erfindungen ist kein neues Problem, und es muss klar sein, wie andere Kollegen in diesem Hohen Haus sagten, dass hier nicht die Schaffung von Vorschriften angestrebt wird, die eine Patentierung von Computerprogrammen ermöglichen, sondern dass es darum geht, die klassische Doktrin der Patente auf die computerimplementierten Erfindungen auszudehnen. Wir wollen die im Patentwesen bereits bestehenden Regeln auf die computerimplementierten Erfindungen anwenden.

Klar ist, dass wir, wie dies in einigen Änderungsanträgen zum Ausdruck kommt, die Patentierbarkeit von Erfindungen, nur weil für diese ein Computer benutzt wird, ausdrücklich ausschließen müssen.

Im Hinblick auf den Anwendungsbereich möchte ich mich auf einen ganz konkreten Aspekt konzentrieren, und zwar den der Interoperabilität. Die Interoperabilität oder die wechselseitige Kommunikation der Programme sollte aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden. Dieser Aspekt sollte in einigen Jahren überprüft werden.

Die ausschließliche Nutzung, die das Gesetz den Patentinhabern zugesteht, verpflichtet diese, ihre Erfindung so zu erläutern, dass sie von einem Fachmann mit mittlerer Qualifikation auf dem Fachgebiet verstanden wird. Meiner Ansicht nach müssen wir auch in diesem Fall Nachdruck auf diesen Aspekt legen und den Antragsteller zwingen, den Gegenstand des Patents hinreichend zu erläutern, wenn auch vielleicht nicht bis zur Veröffentlichung des Quellcodes, wie Herr Harbour erklärte. Das würde zu weit gehen. Wie gesagt, ist es in diesem Bereich besonders wichtig, die Antragsteller zur Beschreibung ihrer Erfindung zu verpflichten.

Abschließend möchte ich bemerken, dass viele diesen Vorschlag kritisiert und erklärt haben, dass er den Sektor der klein- und mittelständischen Unternehmen benachteiligen könne. Aber was wir tun, ist das traditionelle Patentrecht auf die klein- und mittelständischen Untenehmen anzuwenden, wissend, dass Patente das Wachstum begünstigt und die Forschung und die Investitionen durch Unternehmen aller Art - auch der kleinen - in neue Entwicklungen ermöglicht haben.

Wir konkurrieren heute auf einem globalisierten Markt, auf dem die USA und Japan viele Patente und Erfindungen entwickeln. Wir dürfen nicht zurückbleiben und müssen auch in Europa die Möglichkeit der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen regeln.

Herr Präsident, auch ich möchte der Berichterstatterin für ihre Arbeit danken, denn ich betrachte dieses Dossier - und die Debatte von heute Morgen ist der Beweis dafür - als sehr kompliziert und heikel.

Wie bereits gesagt worden ist, spielt Software in zahlreichen Industriezweigen eine wichtige Rolle; es ist eine grundlegende Form von Werkschöpfung und Ausdruck. Software ist außerdem ein spezialisierter Technikbereich und eine wichtige menschliche Tätigkeit, mit weltweit über 10 Millionen professionellen Entwicklern und zahllosen Personen, die Software für verschiedene Zwecke entwickeln.

Unabhängige Entwickler von Software und kleine Unternehmen spielen bei der Innovation in diesem Bereich eine wichtige Rolle. Europa nimmt eine Spitzenposition in der EDV-Kultur ein: 71 Prozent der Entwickler von Open-Source-Software arbeiten in Europa und nur 13 Prozent in Amerika. Daher dürfen Patente nicht dazu führen, dass Instrumente für Ausdruck, Schöpfung, Verbreitung und Austausch von Daten und Kenntnissen monopolisiert werden.

Es steht viel auf dem Spiel, denn es geht um die Fähigkeit, weiterhin die Freiheit von Forschung und Innovation zu gewährleisten und - getreu dem Geiste von Lissabon - ein wissensbasiertes Wirtschaftswachstum anzuregen; dafür Sorge zu tragen, dass Innovation und Erfindungen durch Software auf allen Ebenen neue Impulse erhalten, und das Entstehen von Produktions- und Handelsmonopolen für Software beinhaltende Erzeugnissen zu vermeiden. Deshalb muss der Kommissionsvorschlag in einigen wesentlichen Punkten geändert und verbessert werden, damit die Rechtsvorschriften zu einer klaren und strikten Einschränkung der Bedingungen für die Patentierbarkeit führen.

Vieles wurde zum technischen Beitrag, zur gewerblichen Anwendung, zur Bedeutung der computerimplementierten Erfindung gesagt; das für die Patentierbarkeit geltende Kriterium der gewerblichen Anwendbarkeit der computerimplementierten Erfindungen muss außer auf die Methode auch auf das Produkt ausgedehnt werden. Deshalb hat Kommissar Bolkestein seiner Befürchtung Ausdruck verliehen, dass die im Plenum eingereichten Änderungsanträge angenommen werden könnten. Ich muss sagen, dass, falls sie nicht angenommen werden sollten, wir nicht in der Lage sein werden, den auf dem Tisch liegenden Vorschlag zu unterstützen.

Herr Präsident! Unsere heutige Aussprache ist von größter Bedeutung nicht nur für die Software-Entwickler der Europäischen Union, sondern auch für alle, die an Wissen interessiert sind. Da nämlich die Kommission die Patentierbarkeit computerimplementierter Innovationen vorschlägt, eröffnet sie der Patentierbarkeit des menschlichen Wissens den Weg. Doch es versteht sich von selbst, dass das Wissen des Menschen nicht Besitztum großer multinationaler Konzerne werden darf, die in diesem Fall ja praktisch identisch mit Microsoft sind.

Wir alle wissen doch, dass dieser Richtlinienvorschlag weder Antworten auf die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Herausforderungen des Softwaresektors noch auf die Notwendigkeit der Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung oder der Interessen von KMU gibt. Wir wissen, wie wichtig es ist, ein Angebot an freier Software beizubehalten, und wie wichtig es ist, dem öffentlichen Sektor Hilfsmittel für die Entwicklung einer Inhalte- und Diensteindustrie zu geben, um das gemeinsame Interesse zu schützen. Aus diesem Grund und um der starken Opposition von Wissenschaftlern und Herausgebern von Software eine Stimme zu verleihen, muss dieser Richtlinienvorschlag abgelehnt werden. Ich hoffe, das Plenum sendet ein klares Signal, indem es den Vorschlag zur Ablehnung annimmt, den ich unterstütze und der von meiner Fraktion eingereicht wurde.

Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Richtlinie, die eine einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und Patentgerichte regelt, ist im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen uneingeschränkt zu begrüßen. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Entwicklung neuer Software nicht behindert werden darf, dass die Position der KMU nicht erschwert werden darf, dass wir Rechtssicherheit schaffen müssen und dass wir neue Wettbewerbsverzerrungen verhindern sollen.

Ich habe jeden Brief und jedes Gespräch sehr ernst genommen. Manche Ängste wurzeln in Fehlinterpretationen, manche Kritikpunkte werden mit amerikanischen Realitäten und nicht mit dem Inhalt der Richtlinie begründet. Doch einige Argumente teile ich. Das Europäische Patentamt verletzt die Gesetze zwischen EPAT, den Mitgliedstaaten und das Europäische Patentübereinkommen.

Die Definition des technischen Beitrags ist zu schwammig. Die klare Abgrenzung zwischen technischen und intellektuell-geistigen Erfindungen ist erforderlich. Daher unterstütze ich manche Abänderungsanträge und Kompromisse meines Freundes Wuermeling und der Berichterstatterin. Ich danke auch für die vielen Informationen, die mir meine Kollegin Echerer gegeben hat. Ich unterstütze manche Abänderungsanträge der Kollegin Kauppi, die Abänderungsanträge 107 und 108, in denen das Gebiet der Technik deutlich definiert wird, die Anträge 112, 114 und 117, in denen klargestellt wird, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen für sich keine patentierbaren Erfindungen darstellen, den Abänderungsantrag 116 über die Grenzen der Patentierbarkeit und die Kompromisse des Kollegen Wuermeling, in denen die Bezugnahme auf die gegenwärtige EPAT-Judikatur durchgeführt wird und es eine Klarstellung dafür gibt, dass Trivialvorgänge und Geschäftsmethoden nicht patentierbar sind. Mit diesen Abänderungsanträgen können, so hoffe ich, alle leben. Herr Präsident! Angesichts eines fehlenden eindeutige Rechtsrahmens stellt die zunehmende missbräuchliche und gewissenlose Ausnutzung rechtlicher Bestimmungen für den Schutz von Patenten mit dem Ziel, sich Fortschritte in der Informationstechnologie für Geschäfte zunutze zu machen, eine unannehmbare Form der Privatisierung von menschlichem Wissen dar.

Die Privatisierung von Wissen in einem Bereich, den man - auch im weitesten Sinne - nicht mit dem der technisch-industriellen Innovationen verwechseln darf, bedeutet einfach, neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. Fortschritt in der Informatik führt definitionsgemäß zu Fortentwicklungen, die in der Regel nicht patentiert werden oder von jemand Bestimmtem patentiert werden können und in den allgemeinen Wissensschatz eingehen. Der Gewinnanspruch derjenigen, die bei der Aneignung von Gemeingut am emsigsten vorgehen, sollte nicht per Gesetz geschützt werden, und schon gar nicht sollten ihre Interessen über die der Allgemeinheit, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie der Zivilisation an der Nichtvermarktung des Wissens gestellt werden.

Natürlich ist die Anwendung von wirklichen Softwareinnovationen, die das Ergebnis von Investitionen sind, im Produktionsprozess zu schützen. Doch zwischen dem Schutz dieser rechtmäßigen Interessen und der Nutzung dieses Schutz als Vorwand für eine unterschiedslose Softwarepatentierung besteht ein gewaltiger Unterschied. In dem heute zur Diskussion stehenden Vorschlag mit den von der Fraktion der Partei der Europäischen Sozialisten empfohlenen Kompromissänderungsanträgen ist es gelungen, diese verschiedenen Aspekte in annehmbarer Form miteinander in Einklang zu bringen.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zunächst auch ganz herzlich bei der Berichterstatterin Arlene McCarthy und unseren Schattenberichterstattern bedanken.

Meine Damen und Herren, brauchen wir wirklich diese Richtlinie? Wie andere Kollegen auch haben mich viele besorgte Zuschriften erreicht, in denen erhebliche Bedenken am Vorschlag der Kommission geäußert wurden. Ich habe diese geäußerten Bedenken sehr ernst genommen, denn keiner will Innovationen in Europa behindern oder gerade den kleinen oder mittelständischen IT-Unternehmen zusätzliche Lasten aufbürden. Nach Abwägung aller Für und Wider für diese Richtlinie bin ich jedoch überzeugt, dass wir morgen eine gute Entscheidung treffen, wenn wir die Richtlinie mit den Änderungen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt und weiteren Klarstellungen verabschieden.

Wir brauchen diese Richtlinie. Durch die Richtlinie soll lediglich die bestehende Praxis bei der Erteilung von Patenten in Europa harmonisiert werden, und in diesem Zusammenhang sollen gerade strengere Kriterien für die Vergabe von Patenten etabliert werden.

Ich unterstütze die Richtlinie aus folgenden Gründen: Erstens wird durch die Richtlinie verhindert, dass wir bei der Patenterteilung amerikanische Verhältnisse bekommen. Bloße Geschäftsmethoden und reine Software sollen in Europa gerade nicht patentierbar sein. Das stellt die Richtlinie explizit klar, und dies wird gerade auch dadurch verhindert, dass der Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag fordert. Ich bin Herrn Kommissar Bolkestein dankbar dafür, dass er das heute noch mal explizit ausgeführt hat, und möchte daran erinnern, dass wir keinen Zweifel haben und auch hier im Parlament nicht so tun sollten, als ob jemand entgegen der klaren Aussage der Kommission und auch der Änderungsanträge, in denen wir dies explizit klarstellen, den Bericht entsprechend interpretieren würde.

Zweitens: Trivialsoftware soll nicht durch die Richtlinie geschützt werden. Patente auf Trivialsoftware, wie z. B. der Fortschrittsbalken, sind sehr bedenklich und nicht wünschenswert. Die Richtlinie stellt auch klar, dass wir keiner Trivialsoftware Patentschutz gewähren wollen.

Ich bitte Sie morgen um Unterstützung für die Änderungsanträge, in denen wir noch Klarstellungen erreichen, bitte Sie aber auch, dem Bericht von Arlene McCarthy im Ganzen zuzustimmen.

Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu einem Zeitpunkt, da wir Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union fördern wollen, stellt diese Richtlinie mit der angeblichen Absicht einer einfachen Harmonisierung und rechtlichen Klarstellung unterschiedlicher Praktiken und Interpretationen in diesem Bereich einen wirklichen Rückschritt, einen wahrhaften Kurswechsel gegenüber dem Europäischen Patentübereinkommen und der Richtlinie über das Urheberrecht im Bereich der Software dar, denn sie läuft darauf hinaus, die Möglichkeiten der Patentierbarkeit von Software maximal auszuweiten. Daher muss diese Richtlinie abgelehnt werden, denn sie weist zu viele Ungenauigkeiten auf.

Erstens, die Informatik ist heute ein ausschlaggebendes Instrument für die Weitergabe von Ideen, Gedanken und Wissen geworden. Eine ungebremste private Aneignung dieses Instruments ist somit gefährlich, weswegen das Urheberrecht zweckmäßiger ist.

Zweitens werden vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt gesehen Innovationen im Softwarebereich oft von KMU oder selbständigen Wissenschaftlern getätigt, für die das Patent nicht das geeignete Instrument ist, da es zu teuer, zu schwerfällig ist und einen rechtlichen Dschungel schafft. Es ist nicht bewiesen, dass ein solcher Schutz Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit fördert. Zudem würde die Annahme dieser Richtlinie im Rahmen des wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes zwischen uns und den USA einigen großen Monopolunternehmen ermöglichen, ihre marktbeherrschende Stellung weiter auszubauen.

Daher erwarten wir, dass eine neue Richtlinie auf der Grundlage einer genaueren Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Innovation, den Wettbewerb und das geistige Eigentum in diesem Bereich erarbeitet wird.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Wenn es nach der EVP ginge, dann bekämen wir keine Softwarepatente, und wenn Sie zu entscheiden hätten, Herr Kommissar, dann bekämen wir sie ebenso wenig. So habe ich es verstanden, nachdem ich mir den Vorschlag und nachdem ich mir auch das derzeitig geltende Recht - und die zahllosen Schreiben, die uns alle erreicht haben - nicht nur einmal zu Gemüte geführt habe. Zahlreiche in unserer Fraktion unterstützen die Prämissen und die Zielsetzungen in der Kommissionsvorlage. Hoffentlich können Sie, Herr Kommissar, einige Änderungsanträge unterstützen, die im Namen unserer Fraktion eingebracht worden sind und die - aufbauend auf dem Bericht von Frau McCarthy sowie auf dem Bericht des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten - die Dinge genauer abgrenzen und den Überwachungsauftrag expliziter ausgestalten.

Den sich hartnäckig haltenden Behauptungen, dieser Vorschlag sei insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen schlecht, schenke ich keinen Glauben. Mehr Rechtssicherheit und eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften im Binnenmarkt brauchen vornehmlich die KMU. Meines Erachtens haben die KMU kein spezielles Problem mit dieser Richtlinie, gleichwohl haben sie generell ein Problem mit dem Patentsystem an sich. Die Kritik in den Schreiben läuft im Wesentlichen darauf hinaus. Dies gilt sowohl dann, wenn sie selbst Patentschutz genießen als auch dann, wenn sie sich mit Patentansprüchen anderer konfrontiert sehen.

Deshalb möchte ich von Ihnen, Herr Kommissar, wissen, ob Sie gemeinsam mit ihrer Verwaltung nicht einmal kreativ darüber nachdenken könnten, wie wir über einen europäischen Ansatz dafür Sorge tragen können, dass die KMU im Patentland besser gestellt sind. Ich habe dazu keinen Änderungsantrag eingebracht, weil ich der Meinung bin, dies ist in diesem Text rechtlich fehl am Platze. Gleichwohl halte ich es in politischer Hinsicht für wichtig genug, jetzt diesen Vorschlag zu unterbreiten, und ich wäre sehr dankbar, wenn ich von Ihnen auch eine Antwort erhalten würde.

Herr Präsident, ich danke der Berichterstatterin. Wenn wir versuchen, die Arbeit der Open-Source-Bewegung, Softwareentwickler, derer, die sich allein abmühen, und kleinen Vereinigungen durch Erweiterung der Patentierung zu komplizieren, werden wir die Grundlage der gesamten Informationsgesellschaft zerstören. Innovationen, von denen wir alle profitieren, wie zum Beispiel Linux, zeigen, um welche große Frage es geht: die Überwindung der digitalen Teilung.

Das Urheberrecht schützt ja bereits die Softwarecodes. Die negative Seite bei Softwarepatenten besteht darin, dass die Programmierer nicht immer wissen können, ob sie Patente verletzen, aber für Schadenersatz in großem Umfang zur Verantwortung gezogen werden können. Die Grenzen der Patentierbarkeit müssen so festgelegt werden, dass Programme, Algorithmen und Geschäftsverfahren als solche von der Patentierung ausgeschlossen werden, sodass Patente nicht zur Behinderung des Wettbewerbs benutzt werden dürfen. Wir unterstützen das kleine Unternehmertum auf diesem Gebiet.

Herr Präsident! Es geht hier um einen der Bereiche, bei denen diejenigen unter uns, die weder Rechts- noch Technikexperten sind, sich Aussprachen dieser Art widmen und dabei hinter dem Rücken in der Hoffnung die Daumen drücken, dass wir alles richtig machen. Ich sage das insbesondere in Bezug auf diese Aussprache, weil so viele Hunderttausende Existenzen davon abhängen, dass dieses Parlament und die Kommission bei diesem Thema alles richtig machen.

In dieser Debatte steht nur sehr wenig fest. Vielleicht hat die Kommission in gewissem Maße Recht, und vielleicht hat auch das Parlament in gewissem Maße Recht. Absolut sicher ist nur, dass etwas getan werden muss. Wir können es nicht zulassen, dass die derzeitige Situation so bleibt, wie sie ist.

Daher hoffe ich, dass der Kommissar eine Möglichkeit finden wird, einen Großteil der ausgezeichneten Änderungsanträge, die Frau McCarthy eingebracht hat, zu akzeptieren. Die Berichterstatterin hat bei der Herausarbeitung dieser Themen und - zumindest in meiner Fraktion - bei der Vorstellung eines sehr eindeutigen Standpunkts enorme Arbeit geleistet. Sie hat keine Mühen gescheut, einen Konsens zu finden.

Wir müssen dafür sorgen, dass der Open-Source-Bereich gefördert wird und der gesamte IT-Sektor kraftvoll und innovativ bleibt. Nicht richtig wäre es, wenn wir zulassen, dass die derzeitige Rechtsunsicherheit weiter besteht.

. (EN) Herr Präsident! Da viele Änderungsanträge vorliegen, schlage ich vor, nicht alle einzeln durchzugehen und jeweils die Antwort der Kommission zu nennen. Mit Ihrer Erlaubnis möchte ich Ihnen eine nach Nummern geordnete Liste der Änderungsanträge übergeben, aus der hervorgeht, welche Anträge die Kommission akzeptieren bzw. nicht akzeptieren kann und welche wir mit einer geeigneten Umformulierung annehmen könnten

Vielen Dank, Herr Kommissar.

Unsere Berichterstatterin möchte einige Bemerkungen anfügen.

Herr Präsident! Ich wollte diesen Punkt nicht während meiner Rede ansprechen, aber es ist dennoch notwendig. In den zehn Jahren meiner Tätigkeit als Abgeordnete im Europäischen Parlament habe ich niemals eine derart persönliche, aggressive und beleidigende Kampagne erlebt wie im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. Ich wurde von Lobbyisten drangsaliert und belästigt. Meine Mitarbeiter wurden in einem Maße drangsaliert, dass einer von ihnen aufgrund einer stressbedingten Erkrankung freinehmen musste.

Ich bitte Sie nun, Herr Präsident, dafür zu sorgen, dass die morgige Abstimmung in geordneter Art und Weise durchgeführt wird und dass es dem Parlament und seinen Mitgliedern gestattet wird, so abzustimmen, wie sie aufgrund ihres demokratischen Mandats zum Verfassen und Erlassen von Rechtsvorschriften dazu ermächtigt sind.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Der Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen muss wohl mehr Leidenschaften geweckt haben als jede andere Frage, die in der letzten Zeit im Parlament behandelt wurde. Von Anfang an hatte ich eine kritische Haltung zu dieser Richtlinie. Dennoch bin ich nicht ganz dagegen, denn meines Erachtens ist es gut, dass die derzeitige konfuse Situation bei den Bedingungen für die Erteilung von Softwarepatenten geklärt wird. Zur Zeit, da die Regelungen unklar sind, können die Entscheidungen der nationalen Patentämter und des Europäischen Patentamts auch sehr unterschiedlich sein, und deshalb könnten gemeinsame europäische Spielregeln nötig sein. Am Bericht müssen jedoch viele Änderungen vorgenommen werden, bevor er angenommen werden kann. Die von mir eingereichten Änderungsanträge würden die Richtlinie sowohl für selbständige Softwareentwickler als auch für kleine und mittlere Unternehmen weniger schwierig machen.

Meine Hauptargumente sind folgende:

Die Richtlinie kann in ihrer heutigen Form den selbständigen Softwareentwicklern und den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa erheblich schaden, für die es unmöglich ist, sich im 'Patentdschungel' der großen Softwareriesen zurechtzufinden. Die Bearbeitung von Patenten dauert sehr lange und ihre Anmeldung ist teuer. Deshalb könnten sie die Entwicklung des von Innovationen und raschen Reaktionen abhängigen europäischen Softwaresektors verlangsamen und sogar behindern.

Die Kommunikation und die Kompatibilität der Programme sollten außerdem ohne hohe Lizenzgebühren möglich sein. Ich befürworte offene Interfaces. Algorithmen, Geschäftsmodelle oder Computerprogramme als solche sollten nicht patentiert werden.

Ein Hauptziel von Patenten ist, die Gesellschaft mit Erfindungen bekannt zu machen. Die Patente computerimplementierter Erfindungen sind als Datenquellen nutzlos, wenn der Source Code nicht öffentlich ist. In den Vereinigten Staaten von Amerika wird der Code der meisten Softwarepatente in den Patentanträgen veröffentlicht; dies wird in der Branche allgemein praktiziert. Das sollte auch in Europa möglich sein.

Ich hoffe, dass die morgige Abstimmung mit einem günstigen Ergebnis endet und möglichst viele meiner Kollegen für eine kreative und innovative europäische Softwareindustrie stimmen.

Nach der Tagesordnung folgt die Abstimmung.

Bericht (A5-0309/2003) von Herrn Lehne im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Antrag auf Verteidigung der parlamentarischen Immunität und der Vorrechte von Herrn Sakellariou (2003/2023 (IMM))

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0283/2003) von Herrn Dell'Alba im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen über die Einfügung eines neuen Artikels 29a 'Tätigkeiten und Rechtsstatus der Fraktionen' in die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments (2003/2114 (REG))

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0285/2003) von Herrn Färm im Namen des Haushaltsausschusses über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan III - Kommission (SEK(2003) 626 - C5-0339/2003 - 2003/2113(BUD))

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0288/2003) von Herrn Coelho im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten

1. über die Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf einen Beschluss des Rates über Verfahren zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (7180/2003 - C5-0149/2003 - 2003/0808(CNS))

2. über die Initiative der Hellenischen Republik im Hinblick auf eine Verordnung des Rates über Verfahren zur Änderung des SIRENE-Handbuchs (7179/2003 - C5-0148/2003 - 2003/0807(CNS))

Vor der Abstimmung:

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht, über den wir jetzt abstimmen werden, ist nicht, was er zu sein scheint. Er scheint ein Paket von Vorschriften zur Änderung des SIRENE-Handbuchs zu sein, das den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Schengener Informationssystems regelt. Zur Abstimmung steht hier jedoch etwas, das ein wenig komplexer ist.

Ursprünglich wurde das Parlament gebeten, eine Stellungnahme zu zwei Initiativen abzugeben, aber man verweigerte ihm den Zugang zu den diesbezüglichen Dokumenten - das SIRENE-Handbuch. Auf der Sitzung des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger hat der griechische Vorsitz zugesagt, diesen Zugang zu gewähren, damit wir unsere Stellungnahme abgeben können. Der Rat hat dem jedoch nie zugestimmt. Der Vorsitz gab nach, und die Sperre blieb bestehen.

Schließlich hat der Rat zugestimmt, im Ausschuss offen zu legen, welcher Art der Inhalt der vertraulichen Dokumente ist. Auf der Grundlage dieser Informationen habe ich den Bericht vorgeschlagen, der heute zur Abstimmung steht und in dem beide Initiativen mit Änderungen gebilligt werden. Mein Ausschuss hat den Bericht angenommen.

Doch wenn wir für den Bericht stimmen, senden wir ein politisches Signal an den Rat, ein Signal des guten Glaubens und der Zusammenarbeit, aber auch ein Signal, dass es an der Zeit ist, mit dem Versteckspiel mit dem Europäischen Parlament aufzuhören. Der Rat zögert die Aufnahme von Gesprächen mit dem Parlament über die Art und Weise des Umgangs mit vertraulichen Dokumenten im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hinaus. Das darf so nicht weitergehen. Normalerweise steht diese Art von Informationen für die Arbeit im Rat zur Verfügung, aber uns im Parlament wird sie vorenthalten. Es gibt auch andere Fälle, bei denen Informationen zu einem Mitgliedstaat so lange nicht weitergegeben werden, bis der betreffende Staat entscheidet, dass sie nicht mehr vertraulich sind. Wenn wir verhindern wollen, dass sich diese Situationen wiederholen, müssen klare Regeln für den Umgang mit vertraulichen Dokumenten im Rechtsbereich festgelegt werden, die ein entsprechendes Sicherheitsniveau aufweisen und von allen Beteiligten akzeptiert sind. Das ist das Signal, das wir dem Rat mit diesem Bericht übermitteln.

Herr Präsident! Ich schlage vor, dass wir jetzt über den Entwurf einer legislativen Entschließung abstimmen, um die Ablehnung der österreichischen Initiative zu bestätigen.

Wir werden also über den legislativen Entschließungsantrag abstimmen, mit dessen Annahme das Verfahren beendet ist.

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Empfehlung (A5-0307/2003) im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Hinblick auf die Ernennung von Herrn Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank (10893/2003 - C5-0332/2003 - 2003/0819(CNS) (Berichterstatterin: Frau Randzio-Plath)

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-00282/2003) von Herrn Ettl im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Mitteilung der Kommission über den Fortschritt bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern (KOM(2003) 37 - (2003/2105(INI))

(Das Parlament nimmt den Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0295/2003) von Herrn Mombaur im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Erdgasversorgung (KOM (2002) 488 - C5-0449/2002 - 2002/0220(COD))

(Das Parlament nimmt den legislativen Entschließungsantrag an.)

Bericht (A5-0297/2003) von Herrn Karlsson im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen (KOM(2002) 488 - C5-0448/2002 - 2002/0219(COD))

(Das Parlament lehnt den Vorschlag der Kommission ab.)

Der Präsident. Wir müssen jetzt die Kommission fragen, ob sie beabsichtigt, ihren Vorschlag zurückzuziehen.

. (EN) Herr Präsident! Ich werde das auf jeden Fall meiner Kollegin Frau de Palacio melden und die Kommission auffordern, entsprechend zu handeln.

Herr Kommissar, leider benötigen wir die Antwort sofort, damit wir diesen Teil der Abstimmung abschließen können. Das Parlament hat den Vorschlag der Kommission abgelehnt. Ich nehme an, dass die Kommission im Augenblick an ihrem Text festhalten wird.

. (EN) Herr Präsident! Wie mir die zuständigen Personen mitteilen, soll ich laut der Rahmenvereinbarung mit meinen Kollegen Rücksprache halten, und danach werde ich das Parlament natürlich entsprechend informieren.

Herr Präsident! Vielleicht kann ich dem Kommissar hier behilflich sein. Gestern Abend versicherte Kommissarin de Palacio dem Hohen Haus, dass sie im Falle einer Ablehnung des Vorschlags keine erneute Einbringung anstreben würde.

. (EN) Herr Präsident! Der Kommissar ist stets für jegliche Hilfe dankbar.

Ich kann Ihnen versichern, dass das nur sehr selten geschieht!

(Heiterkeit)

Ich möchte den Wahrheitsgehalt der gerade gehörten Aussage nicht bestreiten. Ich nehme also an, dass sich die Angelegenheit so entwickeln wird, wie vom Herrn Abgeordneten zu verstehen gegeben wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter diesen Umständen schlage ich vor, dass wir diese Angelegenheit an den Ausschuss zurückverweisen.

(Das Parlament stimmt dem Vorschlag zu.)

Bericht (A5-0293/2003) von Herrn Karlsson im Namen des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Aufhebung der Richtlinien 68/414/EWG und 98/93/EG des Rates zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten, sowie der Richtlinie 73/238/EWG des Rates über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen (KOM(2002) 488 - C5-0489/2002 - 2002/0221(CNS))

Vor der Abstimmung:

. (SV) Herr Präsident! Aufgrund unseres Beschlusses, den Richtlinienentwurf abzulehnen, sollten wir meiner Ansicht nach nicht über den nachfolgenden Bericht abstimmen, da es dabei um die Aufhebung der früheren Richtlinien geht.

Da diese beiden Bericht eng miteinander verknüpft sind, meine ich, dass wir dem Rat des Berichterstatters folgen und auch diesen Bericht an den Ausschuss zurückverweisen sollten.

(Das Parlament stimmt dem Vorschlag zu.)

Bericht (A5-0236/2003) von Herrn Berenguer Fuster im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke (KOM(2002) 767 - C5-0009/2003 - 2002/0308(CNS))

Vor der Abstimmung:

Herr Präsident, ich weiß nicht, ob das Verfahren das richtige ist, aber im Änderungsantrag Nummer 3 betreffend Absatz 5 von Artikel 8 ist bei seiner Einreichung ein Fehler aufgetreten. Die Begründung des Änderungsantrags besagt, dass er auf die Erhöhung der Rechtssicherheit und des Schutzes der Inhaber von älteren Marken oder geographischen Angaben gerichtet ist, aber bei der Abfassung des Textes werden fünf Mal die älteren Marken und nur ein Mal die älteren gemeinschaftlichen geographischen Angaben erwähnt.

Daher möchte ich, wenn das möglich ist, jetzt einen mündlichen Änderungsantrag dahingehend einbringen, dass jedes Mal, wenn im Text dieses Änderungsantrags Nummer 3 auf eine ältere Marke Bezug genommen wird, anschließend 'oder gemeinschaftliche geographische Angabe' eingefügt wird, da dies der Sinn des Änderungsantrags war, der durch den Druckfehlerteufel oder aus einem anderen, mir unbekannten Grund nicht berücksichtigt wurde.

Die Abstimmung wird fortgesetzt.

Bericht (A5-0278/2003) von Herrn Sterckx im Namen des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr über die Erhöhung der Sicherheit im Seeverkehr nach dem Untergang des Öltankschiffs 'Prestige' (2003/2066(INI))

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 11:

Herr Präsident! Änderungsantrag 11 betrifft einen nichtständigen Ausschuss. Den Änderungsantrag habe ich selbst eingebracht, weil die beiden großen Fraktionen einen Vorschlag für einen nichtständigen Ausschuss vorgelegt hatten, sich aber inhaltlich nicht einigen konnten. Ich bin bemüht, mich aus der politischen Diskussion, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geführt wird, herauszuhalten. Ich habe das stets versucht und versuche es jetzt aufs Neue. Deshalb dieser mündliche Änderungsantrag, mit dem die einzelnen Vorschläge meines Erachtens besser verknüpft werden. Ich werde den Änderungsantrag auf Englisch verlesen, weil er in dieser Sprache verfasst worden ist.

Gibt es Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag?

Herr Präsident! Ich möchte Herrn Sterckx für seine Initiative danken und sagen, dass ich die von den Sozialdemokraten eingenommene Haltung bedauere. Offensichtlich werden wir noch einmal über seinen ursprünglichen Änderungsantrag abstimmen, der, es tut mir leid, dies sagen zu müssen, Artikel 193 des Vertrags und Artikel 151 unserer Geschäftsordnung widerspricht, da er im Grunde die Einrichtung eines verdeckten Untersuchungsausschusses vorsieht. Folglich bin ich der Meinung, dass wir über etwas abstimmen, das gegen die Verträge und die Geschäftsordnung verstößt ...

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

Herr Hatzidakis, das war keine Frage zur Geschäftsordnung.

Es ist doch ganz eindeutig, dass mehr als 32 Abgeordnete Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag hatten. Daher ist er nicht angenommen.

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 3:

Herr Präsident! Auf der Grundlage früherer Informationen hatte ich vermeldet, in dem Wrack lagerten noch 30 000 Tonnen. Gestern hatte ich mit den Leuten gesprochen, die versuchen, dieses Öl nach oben zu holen, und sie erklärten mir, in dem Wrack befänden sich noch 40 000 Tonnen. Mithin möchte ich diese zwei Zahlen ändern.

Die Aufnahme von neuen Bestimmungen zur Rechtsstellung der Fraktionen stellt eine x-te Anerkennung dieser Letzteren dar.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, dass der Status der Fraktionen im Europäischen Parlament weiter gestärkt wird, bedauerlich ist nur das in diesen letzten Jahren offenkundige Bestreben, jede Form nationaler Vertretung in diesem Hause zum ausschließlichen Vorteil einer starren parteilichen Vertretung auszuschalten.

Wir sollten uns jedoch hüten, so weit zu gehen und das Parlament zum Zentrum einer künftigen 'Parteienregierung' zu machen. Der von den großen politischen Formationen in diesem Haus ausgeübte Einfluss ist schon sehr (zu?) groß. Es muss vermieden werden, dass er künftig einen Monopolcharakter annimmt, der dem Pluralismus abträglich wäre.

Wir haben kürzlich hier beunruhigende Auswüchse erleben müssen, die auf das Konto bestimmter Fraktionen gingen, welche vor allem aufgrund ihrer föderalistischen Ideologie eine politische Vormachtstellung einnehmen. Ich meine damit die Auflösung der TDI-Fraktion, die einen äußerst schwerwiegenden politischen Akt darstellt, wenn man sich vor Augen hält, dass das Verbot von Parteien nicht einmal mehr in den Mitgliedstaaten üblich ist!

Eine solche Entgleisung darf sich nicht wiederholen. Ich bin allerdings beunruhigt, wenn ich sehe, dass der vorgeschlagene Text wiederum eine solche freiheitsfeindliche Möglichkeit vorsieht. Ich mahne daher Zurückhaltung an!

Österreich hat unter Nutzung seines Initiativrechts, das im einwanderungspolitischen Bereich vorläufig noch bei den Mitgliedstaaten liegt, einen nützlichen Vorschlag vorgelegt: die Aufstellung einer Liste europäischer Länder, die vom Standpunkt der Einhaltung der Menschenrechte als sicher anzusehen sind und denen die Bearbeitung von Asylanträgen übertragen werden kann, die in einem Unionsland von Personen gestellt wurden, die über das Gebiet solcher Staaten eingereist sind. Diese Maßnahme dürfte sich vereinfachend auszuwirken, erscheint zweckmäßig und in Übereinstimmung mit der Notwendigkeit einer besseren Zusammenarbeit der Länder des Kontinents angesichts des Zustroms von Flüchtlingen aller Art zu stehen.

Diese österreichische Initiative, die wir unterstützt haben, scheint indes nicht das Gefallen des Europäischen Parlaments zu finden, das zu ihrer Ablehnung verschiedene, mehr oder weniger fadenscheinige juristische Gründe angeführt hat, so z. B. dass dieser Text einer künftigen umfassenderen Richtlinie zu asylrechtlichen Verfahren vorgreifen würde.

Der wahre Grund ist ein ganz anderer. Wie aus der Begründung ersichtlich, beharrt das Europäische Parlament auf einer engstirnigen Auffassung des Genfer Flüchtlingsübereinkommens, die von einem absoluten, undifferenzierten und bedingungslosen Grundsatz der Nichtzurückweisung ausgeht. Dieser engstirnigen Auffassung muss entgegengetreten werden, wenn die Asylproblematik wirklich gelöst werden soll.

Wir haben gegen die Initiative der Republik Österreich gestimmt, die eine besonders restriktive Anwendung des Asylrechts befürwortet.

Was den Bericht Schmidt betrifft, so unterstützen wir nicht die Forderung, 'das Problem der sicheren Drittstaaten zu lösen'. Denn wir sind der Meinung, dass das Problem nicht in der Aufstellung einer etwas längeren Liste von Staaten besteht, deren Asylentscheidungen für die Europäische Union akzeptabel sind. Das Asylrecht muss vielmehr ohne Einschränkung gelten. Und wir lehnen jede restriktive Anwendung in Bezug auf das Genfer Übereinkommen und den Grundsatz der Nichtzurückweisung ab.

. (PT) Die Initiative der Republik Österreich, veranlasst durch die Notwendigkeit, eine Antwort auf 'einen dramatischen Anstieg der Asylbewerber' in diesem Land 'entgegen dem europäischen Trend' zu geben, fügt sich ein in den systematischen Aufbau der 'Festung Europa'.

Ziel der Initiative ist die Schaffung einer Liste von als sicher geltenden Drittstaaten, die dann Verantwortung für die Prüfung eines Asylantrags übernehmen sollen, und zwar ausgehend von der Annahme, dass der für die Prüfung zuständige Staat das Land ist, über das der Antragsteller in die Union eingereist ist. Von den Ländern auf der vorgeschlagenen Liste gehört nur die Schweiz nicht der EU und nicht dem Schengener Übereinkommen an. Daraus lässt sich ableiten, dass Österreich in erster Linie die EU-Beitrittskandidaten im Auge hatte, an die es selbst grenzt.

Wie jedoch der Berichterstatter unterstreicht, wird hier ein wesentlicher Grundsatz in Frage gestellt, dass nämlich die Genfer Konvention jedem Asylbewerber das Recht auf individuelle Prüfung seines Antrags gewährt. Demnach dürfte wegen der Bestimmungen der Genfer Konvention kein Asylantrag automatisch abgelehnt werden, auch wenn man eine Liste 'sicherer Drittstaaten' aufstellen könnte.

Zudem wäre nach dem Subsidiaritätsprinzip eine Verordnung nicht das richtige Instrument im Hinblick auf so einen wesentlichen Aspekt der Souveränität der Staaten.

Die Initiative der Republik Österreich muss abgelehnt werden, und zwar aus grundsätzlicheren Gründen als den in den Erwägungen des Berichterstatters aufgeführten. Genau genommen, ist der Begriff 'sichere Drittstaaten' unvereinbar mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus dem Genfer Übereinkommen von 1951 ergeben. Dies zeigt sich in eklatanter Weise am Beispiel der Roma, die wegen des Rassismus und der Diskriminierungen fliehen, denen sie in Ländern wie Rumänien und der Slowakei ausgesetzt sind, also in Staaten, die von der EU als 'sicher' eingestuft werden.

Wie der Berichterstatter feststellt: 'Auch wenn eine Liste sicherer Drittstaaten aufgestellt werden sollte, kann kein Asylantrag automatisch abgelehnt werden, da man sich damit über die Genfer Flüchtlingskonvention hinwegsetzen würde.' Es ist jedoch bereits eine weit verbreitete Praxis zu dekretieren, dass ein Asylantrag 'offensichtlich unbegründet' ist. Die Liste der 'sicheren Drittstaaten' wird als Vorwand dienen, um Prüfungen im Schnellverfahren und systematische Zurückweisungen verstärkt anzuwenden.

Der Grundsatz der Nichtzurückweisung wird durch das Vorhaben, die Flüchtlinge in ihren Herkunftsregionen zu halten, verletzt. Dies ist eine verschleierte Abschiebung. In Frankreich wird dies im Villepin-Gesetz als 'internes Asyl' bezeichnet! Dies bedeutet, Flüchtlingslagern den Vorrang gegenüber der Aufnahme der Flüchtlinge zu geben.

Die österreichische Initiative muss abgelehnt werden, weil sie die Missachtung des Asylrechts in Europa zulässt und bereits vorwegnimmt, wie sich die Mitgliedstaaten im Rahmen der Erarbeitung von europäischen Rechtsvorschriften von der Achtung des Asylrechts und des Genfer Übereinkommens verabschieden wollen.

. (PT) Ich teile die Argumente des Berichterstatters, da meines Erachtens der Geltungsbereich der österreichischen Initiative in der Tat begrenzt ist. Der Berichterstatter merkt an, dass diese Verordnung nur für die Schweiz gelten würde, was als Rechtfertigung für die Ausarbeitung eines solchen Rechtsinstruments eindeutig nicht genügt. Gleichzeitig ist der Vorschlag unflexibel, denn er sieht keinen Mechanismus für eine Revision oder Ergänzung der Liste 'sicherer Staaten' vor. Das könnte zur Folge haben, dass das vorgeschlagene System von Beginn an blockiert ist und keinen Nutzen bringt, weder für die Asylbewerber noch für diejenigen, die das Recht umsetzen.

Der Berichterstatter stellt fest, dass der Vorschlag Österreichs das Problem 'des dramatischen Anstiegs von Asylanträgen' in diesem Land nach sich ziehen könnte, was bedauerlich ist. Hier aber muss ich im Gegensatz zum Berichterstatter sagen, dass ich es für normal, ja sogar begrüßenswert halte, wenn ein Mitgliedstaat versucht, seine Rechte geltend zu machen und seine konkreten Probleme zu lösen, auch wenn dies bisweilen dem abstrakten Grundsatz des 'gemeinsamen Interesses' zuwiderläuft, was im Bereich Sicherheit und Recht sehr häufig geschieht.

Ich teile auch die Meinung des Berichterstatters, dass das Konzept der 'sicheren europäischen Drittstaaten' nicht Gegenstand einer gesonderten Verordnung sein, sondern in Verbindung mit dem umfassenden Ansatz im Rahmen der Richtlinie über die Asylpolitik behandelt werden sollte.

Herr Präsident, ich war im Casino Campione d'Italia, einem berühmten und in Europa wohlbekannten Casino. An einem Tisch, etwas abseits, spielten die Präsidenten der 15 nationalen Zentralbanken der Europäischen Union Karten, und bei ihnen war auch Jean-Claude Trichet, ursprünglich Kandidat und nun gewählter Präsident der Europäischen Zentralbank. Jean-Claude Trichet war sehr jung, während die 15 Gouverneure alt waren; sie hatten nicht nur weißes Haar, sondern sie waren auch wirklich müde: sie waren Rentner.

Ich fragte mich damals, ob diese Vision, die ich hatte, etwa eine Vorwarnung war. Was haben die Zentralbanken der Mitgliedstaaten zu tun, wenn es eine Europäische Zentralbank gibt? Was haben die Präsidenten der nationalen Zentralbanken zu tun? Wäre es nicht empfehlenswert, wenn sie in den Ruhestand, in Pension gingen?

Wir haben gegen die Ernennung von Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank gestimmt, da er in seiner Anhörung keinerlei Neigung zu einer politischen Neuorientierung angesichts der faktischen Stagnation, die im Zentrum der Eurozone vorherrscht, erkennen ließ. Er hob vielmehr hervor, dass es keine Rezession im eigentlichen Sinne gäbe, was richtig ist, und dass die Leitzinsen in der Eurozone so niedrig seien wie seit über einem halben Jahrhundert nicht mehr, was auch richtig ist. Die implizite Botschaft, die er uns damit übermittelte, besagt, dass er als Präsident der EZB kaum mehr wird tun können.

Damit hat er nicht einmal völlig unrecht: der Abschwung, von dem Frankreich und Deutschland erfasst sind, lässt sich zweifellos nicht mit den herkömmlichen geldpolitischen Instrumenten überwinden, weil er zum Teil durch die Struktur der Einheitswährung selbst bedingt ist, die einen zu starren Rahmen darstellt, der unterschiedslos für unterschiedliche Volkswirtschaften gilt.

Angesichts dieser Situation ist der Handlungsspielraum des Präsidenten der EZB sicherlich gering. Doch ist die Tatsache, dass jetzt einer derjenigen in der Falle sitzt, der das System von Maastricht mit erfunden hat, nicht eine gerechte Strafe der Geschichte?

Unsere Gegenstimmen gegen die Ernennung von Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank richten sich vor allem gegen die Institution, aber auch gegen die Person selbst.

Die Europäische Zentralbank hat die Aufgabe, eine Geld- und Kreditpolitik umzusetzen, die ausschließlich die Großunternehmer der Europäischen Union begünstigt und sich folglich voll zum Nachteil der arbeitenden Klassen auswirkt. Wir sind daher gegen die Funktion dieser Bank, unabhängig davon, wer sie leitet.

Doch wir wollten auch nicht für einen Mann stimmen, der vor seiner Ernennung in sein künftiges Amt zehn Jahre lang Präsident der Bank von Frankreich war. Als solcher ist er verantwortlich für einen gegenwärtig in dieser Bank laufenden 'Umstrukturierungsplan', der zur Schließung der Hälfte der Filialen und zum Abbau von über 2000 Arbeitsplätzen, d. h. zur Entlassung von über einem Viertel des Personalbestandes, führt. Ein Mann, der solche Schmutzarbeiten ausführt, verdient ebenso wenig Unterstützung wie die Institution, deren Leitung er übernehmen soll.

. (PT) Wie erwartet hat Jean-Claude Trichet, der künftige Präsident der Europäischen Zentralbank (EZB), das derzeitige wirtschaftliche 'Dreieck' der EU, das sich auf Preisstabilität, Stabilitätspakt und die Lissabonner Strategie gründet, trotz der zunehmend zu Tage tretenden Widersprüche zwischen diesem 'Dreieck', Wirtschaftswachstum und Beschäftigung bekräftigt und gestärkt.

In seinen Antworten zum Fragebogen bekräftigt Herr Trichet die Preisstabilität als Voraussetzung für Wachstum 'durch die Beibehaltung eines geringen Wachstums der Lohnstückkosten', d. h. Lohnzurückhaltung, Rückgang der Reallöhne und Produktivitätssteigerungen, in diesem Fall jedoch nur für Arbeitgeber. Herr Trichet nennt auch den Konsens der Regierungen der EU in Bezug auf die 'Lissabonner Strategie' und die Notwendigkeit, den Weg der Strukturreformen - worunter er Liberalisierungen, die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und eine fortschreitende Privatisierung der Renten versteht - in den Vordergrund zu rücken.

Schließlich bekräftigt er die 3 %-Grenze des Stabilitätspakts und behauptet, keine Regierung habe hier eine Änderung verlangt und die Kommission habe bereits gezeigt, dass sie maßgebend sei. Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie, steht doch Frankreich davor, im dritten Jahr hintereinander eben dieses Kriterium nicht zu erfüllen. Außerdem befürwortet Herr Trichet Änderungen bei den Abstimmungsverfahren in der EZB, mit denen im Grunde Länder wie Portugal aus dem monetären Entscheidungsprozess ausgeschlossen werden.

Deshalb haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

Wir haben gegen die Ernennung von Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank gestimmt, weil er seit etwa zehn Jahren die Verkörperung der Doktrin der so genannten 'competitive disinflation' war, welche der in unserem Land durchgeführten neoliberalen Politik zugrunde liegt. Unter seinem Einfluss wurden die Löhne eingefroren, um zu ermöglichen, dass mit den Finanzprofiten ein wachsender Anteil des erzeugten Reichtums abgeschöpft wird. Diese Politik hat das Wachstum erstickt und das Entstehen der Massenarbeitslosigkeit begünstigt. Wir möchten selbstverständlich nicht, dass dieser unheilvolle Dogmatismus auf die Gemeinschaftsebene übertragen wird.

Doch wir möchten daraus keine Personenfrage machen, denn wir würden wahrscheinlich gegen jeden anderen Kandidaten stimmen, weil es uns um die Konzeption der Bank selbst geht, die wir in zwei wichtigen Punkten bemängeln. Einer solchen Einrichtung darf nicht das unnötig starre Ziel einer Inflation von 2 % gestellt werden, welches das Finanzwesen blind über die Beschäftigung stellt. Zudem müsste die EZB unter eine wirklich demokratische Kontrolle gestellt werden, die weiter geht als die Operettendemokratie, die wie gegenwärtig darin besteht, einem Mann alle Vollmachten zu erteilen, der künftig dann keiner Kontrolle mehr unterliegt.

Heute sollen wir einen neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank wählen, aber im Grunde haben wir überhaupt keine Wahl. Von Anfang an stand fest, dass die Bank ihren Sitz in Deutschland haben und ein Franzose am Ruder stehen würde. Weil der Niederländer Wim Duisenberg die Vorarbeiten für die EZB geleistet hatte, wurde ihm letzen Endes vorübergehend die Präsidentschaft übertragen. Bei seiner Ernennung war bereits bekannt, dass ein Kompromiss getroffen wurde, wonach die achtjährige Amtszeit zwischen Duisenberg und Trichet aufgeteilt werden sollte. Herr Trichet war sich also von vornherein dieser Stelle sicher, wenn auch nur für eine halbe Amtszeit. Dies drohte zu misslingen, als es danach aussah, dass Herr Trichet ins Gefängnis wandern würde. Nunmehr wird vorgeschlagen, ihm eine Amtszeit von noch acht Jahren zu gewähren. Als Argument für seine Ernennung wird jetzt angeführt, er werde sich im Gegensatz zu der Regierung seines Landes streng an die im Stabilitätspakt verankerte Obergrenze von 3 % für die nationalen Haushaltsdefizite halten. Diese Obergrenze führt mit Sicherheit in die Katastrophe. Große Mitgliedstaaten gelingt es nicht, sie einzuhalten, arme Mitgliedstaaten werden zweifellos dazu nicht imstande sein. In den Niederlanden, die sich daran halten, wird alles Wertvolle kaputtgespart. Vor diesem Hintergrund sehe ich keinerlei Grund, die Kandidatur von Herrn Trichet zu billigen.

Die Ernennung des künftigen Präsidenten der Europäischen Zentralbank ist ein Akt von höchster politischer Bedeutung, denn neben der Persönlichkeit des Bewerbers haben wir auch und vor allem über eine Geldpolitik zu befinden.

In dem vorliegenden Fall freue ich mich zwar selbstverständlich darüber, dass ein Franzose demnächst Präsident der EZB werden soll, doch kann ich gleichzeitig nicht darüber hinwegsehen, dass Herr Trichet, denn um ihn handelt es sich, strenge haushaltspolitische Orthodoxie verkörpert und fordert. Dazu hat er sich ohne Umschweife in seiner Anhörung vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung bekannt, d. h. er beabsichtigt, das von Herrn Duisenberg hinterlassene Erbe, nämlich einen ebenso starren wie unpassenden Monetarismus, um jeden Preis fortzuführen.

Einer solchen Absicht darf nicht Vorschub geleistet werden. Zu einer Zeit, da es zahlreichen Mitgliedstaaten nicht mehr gelingt, einen Stabilitätspakt einzuhalten, dessen starre Vorgaben in der gegenwärtigen Situation vollständig im Widerspruch zu den harten Realitäten der Wirtschaftslage stehen, kann ich der Ernennung eines Kandidaten nicht zustimmen, der offensichtlich von der gleichen Krankheit wie sein Vorgänger befallen ist: dem Autismus.

. (EN) Ich habe für die Bestätigung von Herrn Trichet als Präsident der Europäischen Zentralbank gestimmt, weil es im Interesse meines Landes und meiner Wähler liegt, dass die EZB gut gelenkt wird und der Euro als Währung erfolgreich ist.

Die Euro-Zone ist bei weitem das wichtigste Bestimmungsgebiet für schottische Exporte und die wichtigsten Quelle unserer Importe und Touristen.

Von Herrn Trichets Ruf bin ich hinreichend überzeugt, und aus der Art und Weise, wie er auf die Fragen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung geantwortet hat, ist für mich auch ersichtlich, dass er die Stabilität des Euro erhalten wird. Außerdem wird er auch weiterhin die Mitgliedstaaten mit Nachdruck dazu anhalten, eine umsichtige Finanzpolitik zu verfolgen und ihre Sozialstrukturen zu reformieren, damit Wirtschaftswachstum und Entwicklung gefördert werden. Darauf kommt es Schottland an.

. (PT) Die Arbeitslosigkeit ist eines der Hauptprobleme in den Kandidatenländern. In sechs von zwölf Beitrittskandidaten liegt die Arbeitslosenquote bei über 10 % und führt zu sozialer Ausgrenzung und Armut. Deshalb bedarf es wirtschafts- und währungspolitischer Maßnahmen zur Förderung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung, wobei der öffentliche und der genossenschaftliche Sektor als Motor fungieren.

Diese Arbeitslosigkeit ist der schnellen Zerschlagung der Planwirtschaften geschuldet, die mit Privatisierungswellen und einer völligen Öffnung der Märkte einherging. Dadurch kam es nicht nur zu einem tiefen Einschnitt in der Wirtschaftstätigkeit, sondern auch bei den öffentlichen Dienstleistungen selbst, vor allem im Bereich soziale Sicherheit.

Dies wird auch in der Begründung des Berichts bestätigt, wo es heißt, diese Transformation habe 'den Anteil der armutsbedrohten Bevölkerung zusätzlich vergrößert' und dazu geführt, dass 'unsichere Beschäftigungsverhältnisse wie etwa Zeitarbeit steigen'. Bei dieser Mitteilung der Kommission geht es nun darum, die europäische Beschäftigungsstrategie in ihrer Form als 'Strategie nach Lissabon' auf die Beitrittsländer zu übertragen.

Dem Anschein nach brauchen diese keine größere Flexibilität und Mobilität bei der Arbeit. Wieder einmal liegt die Lösung in einer gründlichen Revision der in der EU tief verwurzelten neoliberalen Wirtschafts- und Währungspolitik. Die Bemühungen der EU um einen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt müssen verstärkt werden.

. (PT) Ich habe für diesen Bericht über die Mitteilung der Kommission über den Fortschritt bei der Umsetzung der Dokumente zur gemeinsamen Bewertung der Beschäftigungspolitik in den Beitrittsländern gestimmt. Sein Anliegen ist es, dass sichergestellt wird, dass die Kandidatenländer eine Beschäftigungspolitik festlegen, die sie auf die EU-Mitgliedschaft vorbereitet.

Beschäftigung, Beschäftigungspolitik und ihre Abstimmung ist heute bekanntlich eine der zentralen Herausforderungen für die EU. Vor allem ist sie eine Forderung der Menschen in Europa. So hat die Lissabonner Strategie die Aufgabe, 'mehr und bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen', als unerlässlich für die Förderung einer wahrhaft menschlichen Entwicklung und nicht nur für die Fragen des Wirtschaftswachstums, sondern auch auf die individuelle Verwirklichung ihrer Bürger definiert.

Unter den wichtigen Signalen der Mitteilung der Europäischen Kommission möchte ich diejenigen hervorheben, die das Hauptaugenmerk auf die strategische Bedeutung von Bildung und Ausbildung legen, und zwar von der Grundbildung bis hin zum immer wichtiger werdenden lebenslangen Lernen. Ebenfalls erwähnen möchte ich den Stellenwert, der Sonderprogrammen für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen und Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit beigemessen wird, die es ermöglichen, Familienleben und berufliche Laufbahn in Einklang zu bringen.

Herr Präsident, ich lud die Befürworter, die Fans bzw. Anhänger meiner Stimmerklärungen zum Abendessen ein. Es kamen mehr als 300. In der Küche stand Herr Fatuzzo, der das Essen zubereitete: Spaghetti mit Knoblauch, Öl und Peperoni. Ein Duft, Herr Präsident! Just in diesem Augenblick jedoch blieb das Gas aus und ich konnte nicht weiterkochen. Das war eine kleine Katastrophe, und ich fragte mich, was wohl wäre, wenn der gesamten Europäischen Union das Gas ausginge. Deshalb begrüße ich den Bericht Mombaur und habe dafür gestimmt. Wer weiß, was für eine große Katastrophe es für Europa wäre, wenn schon durch eine so kleine ein Abendessen vereitelt wurde!

. (PT) Der Vorschlag der Kommission zielt auf die Einführung von Maßnahmen zur Erdgasversorgung angesichts der jüngsten bzw. drohenden Krisen, vor allem im Ergebnis von Angriffen der Vereinigten Staaten auf Länder wie den Irak. Es gibt diesbezüglich so viele wichtige Aspekte, dass es unmöglich ist, darauf in dieser Erklärung einzugehen. Die Kommission hat sogar vor, das Recht auf Intervention bei den Mitgliedstaaten wahrzunehmen, eine Absicht, die das Parlament abgewehrt und so sichergestellt hat, dass die Vorrechte der Mitgliedstaaten in diesem Bereich und im Rahmen ihrer internationalen Verpflichtungen gewahrt bleiben.

Wie Wissenschaftler unterstreichen, liegt das Wesentliche in diesem Dokument nicht in dem, was ausdrücklich, sondern was unterschwellig gesagt wird, dass nämlich die weltweiten Kapazitäten der Erdölproduktion ihren Höhepunkt erreicht oder sogar bereits überschritten haben und dass zwar die Erdgasproduktion durchaus noch weiter steigen kann, aber auch höchstens noch ca. 25 Jahre vor sich hat. Der Niedergang beider ist unausweichlich.

In Anbetracht dessen kann die Einrichtung einer europäischen Stelle zur Beobachtung der Versorgung mit Kohlenwasserstoffen, die mit der Lösung dieses zentralen Problems beauftragt sein soll, insbesondere zu unseren Kenntnissen über den Stand der weltweiten Vorräte und zur grundlegenden Erforschung anderer Energiequellen, beispielsweise erneuerbarer, beitragen.

. (PT) Wie bei den im Bericht Karlsson behandelten Bedenken, bei denen es um eine andere Gruppe von Substanzen geht, wäre es zweifellos auch im Bereich der Versorgungssicherheit bei Erdgas zweckmäßig, eine Angleichung der Maßnahmen in Angriff zu nehmen. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene zwangsweise Harmonisierung ist etwas ganz anderes. Sie findet ihren Ausdruck in einer Macht, die die Kommission gern für sich selbst in Anspruch nehmen würde: 'überwacht die Kommission sorgfältig, wie viele langfristige neue Gaseinfuhrverträge mit Nicht-EU-Ländern abgeschlossen werden'. (Artikel 6 Absatz 1 des Vorschlags).

Leider geht der Vorschlag der Kommission von dem Grundsatz aus, dass in einem Wettbewerbsmarkt der zuständige Sektor nicht mit der Organisation der Versorgungssicherheit betraut werden kann, was übertrieben ist. Ich selbst stimme dem Berichterstatter zu, dass die Marktteilnehmer - d. h. die Unternehmen und die Mitgliedstaaten - vollkommen in der Lage sind, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Aktuelle Studien bestätigen dies.

Aus diesem Grund war ich gezwungen, mich der Stimme zu enthalten.

Meines Erachtens sollte die Europäische Kommission den Rechtscharakter des vorgeschlagenen Rechtsakts - eine Richtlinie - beachten und deshalb allgemeine Mindestgrundsätze für die Sicherheit und Vorbeugung vorschlagen, die dann von den Mitgliedstaaten und den Akteuren des Sektors angenommen werden könnten und so flexibel sind, dass den speziellen Gegebenheiten jedes Landes Rechnung getragen werden kann, und die politische Freiheit gewähren, in diesem Rahmen konkrete Rechtsvorschriften aufzustellen.

Mit meinem Auto - einem Renault Scenic - machte ich eine Vergnügungsfahrt in Begleitung der Miss Italien, d. h. der schönsten Frau Italiens, Miss Frankreich, der schönsten Frau Frankreichs, und Miss Spanien, der schönsten Frau Spaniens. Wir fuhren in Richtung Madrid, wo ich vor kurzem an einer Tagung der PPE-DE-Fraktion teilgenommen hatte, um eine spanische Traumnacht zu verbringen. Doch am Höhepunkt des Abends, Herr Präsident, ging das Benzin aus. Und wieder dachte ich: 'Eine kleine Katastrophe, dieser Mangel an Benzin und Erdöl. Was würde wohl die Europäische Union erleben, wenn wir nicht - in diesem Bericht Karlsson - an die Sicherstellung der Erdölversorgung gedacht hätten? Es wäre eine große Katastrophe gewesen!' Aus diesem Grund habe ich dafür gestimmt.

. (PT) Wie im Bericht Mombaur über die Erdgasversorgung liegt auch in diesem Bericht das Wesentliche möglicherweise nicht in seinen direkten, sondern in den indirekten Äußerungen, namentlich darin, dass die Welterdölproduktion mehr oder weniger ihren Höhepunkt erreicht oder sogar schon überschritten hat und bei der Erdgasproduktion mit der Zeit dasselbe geschehen wird.

Der Bericht schlägt mehrere Maßnahmen vor, die unter dem Strich auf Milderung abzielen. Der Kern des Problems bzw. die Lage insgesamt bleibt dabei unberührt, nämlich der Rückgang unserer Erdölproduktionskapazitäten.

Obwohl die Änderungsanträge 2 und 5 des Europäischen Parlaments auf die Notwendigkeit hinweisen, die Nachfrage an Erdöl zu verringern, und erneuerbare Energien anführen, gehen Wissenschaftler davon aus, dass es eigentlich notwendig ist, mit der Zeit das Angebot zu reduzieren.

Mehrere Wissenschaftler äußern, es sei notwendig, die Nachfrage an die Angebotskapazitäten anzugleichen, die Nachfrage in Abhängigkeit vom Grad der Ausschöpfung der Ressource zu begrenzen und damit ein Ungleichgewicht zu verhindern. Es genügt nicht zu sagen, dass die Nachfrage diversifiziert und verringert werden 'muss'. Wir müssen eine objektive Grundlage finden, um diese Verringerung zu untersetzen. Eine Zielvorgabe zur Verbrauchssenkung, etwas wie Kyoto - nicht zu einem Geheimnis oder einer großen Sache aufgebauscht - ist ein absolut notwendiges und dringliches Erfordernis.

. (PT) Ich habe für den Änderungsvorschlag gestimmt, der nach seiner Annahme durch die Mehrheit zur Ablehnung des Vorschlags der Europäischen Kommission führte. Das war wirklich die beste Lösung, die uns eine Menge Ärger und Konflikte ersparen wird. Es geht nicht so sehr darum, dass ich die im Vorschlag genannten allgemeinen Ziele ablehne, die in der Tat eine Reaktion auf derzeitige ernste Sorgen darstellen. Das Problem ist vielmehr, dass die Europäische Kommission diese Sorgen benutzt hat, um ihren Versuch zu verschleiern, das Recht zu erhalten, sich direkt in das Management der Mitgliedstaaten ihrer Energieressourcen einmischen zu können, und ein Verlangen zu nähren, den Markt nach eigenem Gutdünken zu beeinflussen. Wirklich hat der Berichterstatter dennoch versucht, 'den Schaden in Grenzen zu halten', indem er realistischere Übergangszeiten (2007) vorschlug bzw. es den Mitgliedstaaten überließ zu entscheiden, welcher Anteil an den Vorräten von privaten oder öffentlichen Stellen vorgehalten werden soll. Außerdem hob er das Recht auf Eingriffe bei spürbaren Preissteigerungen auf (das nur bei Versorgungskrisen gelten soll). Doch nach allem, was im Fachausschuss des Parlaments geschah, und nach den verschiedenen eingereichten Änderungsanträgen, die den Widerstand gegen die Bestrebungen der Kommission noch mehr verfestigten, war dieser Ausgang vorherzusehen und auch zu begrüßen, insbesondere was die Achtung des Subsidiaritätsprinzips betrifft.

Ich hatte einen Änderungsvorschlag eingereicht, in dem die Ablehnung des Vorschlags der Europäischen Kommission über die Angleichung der Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdölerzeugnissen gefordert wurde.

Dieser Vorschlag schien mir keine angemessene und wirksame Reaktion im Falle einer Erdölkrise zu ermöglichen. Die Erhöhung des Mindestumfangs der Vorräte von 90 auf 120 Tage hätte sich aufgrund der gegenwärtig unzureichenden Speicherkapazitäten der Union in einigen Staaten nur unter hohem Kostenaufwand verwirklichen lassen. Zudem wäre die Erhöhung des Vorratsniveaus nicht groß genug gewesen, um die Union in die Lage zu versetzen, auf den Erdölmärkten irgendeinen Druck gegenüber den Erzeugerländern auszuüben.

Des Weiteren würden durch die Schaffung einer öffentliche Erdöl-Bevorratungsstelle größere Lasten auf die Mitgliedstaaten übertragen, während die Europäische Kommission gleichzeitig ihre Interventionskapazität zur Verwaltung dieser Vorräte erhöhen würde. Ein solches Konzept, das die Staaten ihrer Befugnisse zur Steuerung der Energieversorgung beraubt, war folglich nicht akzeptabel. Mit der Ablehnung dieses Textes haben wir einer angeblich guten Idee, die auf ebenso simplifizierten wie unwirksamen Lösungen beruhte, eine Absage erteilt.

. (PT) Ich bin froh, dass diesen Bericht sein Schicksal 'ereilt' hat, nachdem der Vorschlag der Europäischen Kommission in dem anderen Bericht Karlsson abgelehnt wurde. Ich hoffe, die Entscheidung des Plenums, die Angelegenheit zurück in den Fachausschuss zu verweisen, Verbesserungen am Text des Richtlinienvorschlags ermöglichen wird. Er muss realistischer werden, wenn dieses legislative Verfahren weiterlaufen soll. Insbesondere gilt es, die gravierenden wirtschaftlichen und finanziellen Folgen zu bedenken, wenn der Versorgungszeitraum von 90 auf 120 Tage erhöht wird, was für mehrere Mitgliedstaaten mit untragbaren bzw. nicht zu rechtfertigenden Managementkosten verbunden wäre. Vielleicht wäre es am besten, diese Angelegenheit beim heutigen Stand zu belassen und sich vor allem auf die Förderung echter Mechanismen der Kombination der Vorkommen, der Bildung einer Interessensgemeinschaft und von Verbindungen zwischen europäischen Energienetzen zu konzentrieren.

. (PT) Dieses Anhörungsverfahren zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke scheint unbedeutend zu sein. Doch dem ist nicht so.

In der Tat besteht hier eine Verbindung zwischen den Gemeinschaftsmarken und den Ursprungsbezeichnungen bzw. geografischen Angaben, was an den Fall des Käses 'Ponte de Lima' und auch an die Frage der Weine erinnert.

Daraus ergeben sich auch die Gefahren hinsichtlich der Änderungsanträge 1 und 2 zum Bericht. Obwohl bekräftigt wird, dass eine Marke nie mit einer geografischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung übereinstimmen darf, sagt der Berichterstatter, dass diese einbezogen werden dürfen, wenn die davon betroffenen Erzeugnisse das Recht haben, die Marke zu benutzen. Das kann bedeuten, dass Marken eines Markeninhabers - im Allgemeinen ein Unternehmen - geschützt sind und die Ursprungsbezeichnung in Frage stellen, wie im Falle des Käses 'Ponte de Lima'. Deshalb haben wir uns der Stimme enthalten.

Sie werden entschuldigen, Herr Präsident, aber ich fühle mich hier nicht wohl, aufgrund des Geraunes und des Lärms, den die stets aufmerksamen, aber diesmal etwas schwatzhaften Abgeordneten verursachen, die so zahlreich erschienen sind.

Nun sei es drum. Ich saß also im Flugzeug und flog von Brüssel nach Ich-weiß-nicht-wohin. Ich sah viele Passagiere in der ersten Klasse, die leckere, schmackhafte, ausgezeichnete Speisen serviert bekamen: Champagner, bildhübsche Stewardessen, männliche Flugbegleiter, die sie bedienten, Sessel, Komfort? Es war ein Traum, Herr Präsident! Ich trat näher und fragte sie, wer sie sind, um so luxuriös im Flugzeug zu reisen. 'Ach', lautete die Antwort, 'wir sind Illegale und wurden an Bord gebracht, damit wir dahin zurückkehren, wo wir hergekommen sind. Aber sie behandeln uns so gut im Flugzeug und wir fühlen uns so wohl, dass wir immer wiederkommen, und sie führen uns immer wieder in unser Herkunftsland zurück.'

Es war ein Traum, Herr Präsident, denn die Realität ist wesentlich härter; wir sollten jedoch auch an den Komfort der illegalen Einwanderer denken, wenn wir sie im Flugzeug in ihren Herkunftsstaat zurückbringen.

Wir haben den Bericht von Timothy Kirkhope über die deutsche Initiative zur Verstärkung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Fällen, in denen es notwendig ist, sich illegal in der Union aufhaltende Ausländer auf dem Luftweg zurückzuführen, unterstützt. Es handelt sich um sinnvolle, aber relativ technische Maßnahmen, für die Herr Kirkhope, ehemaliger Minister für Einwanderungsfragen in der letzten konservativen britischen Regierung, jedoch nur mit größter Mühe die Zustimmung der Kommission und des Europäischen Parlaments finden konnte

Wir haben von Seiten der Linken maßlose Anschuldigungen vernommen, in denen von 'Deportierung', 'unmenschlichen Methoden' oder 'kollektiven Abschiebungen' die Rede war. All dies entspricht keineswegs der Realität, denn diese Rückführungsmaßnahmen sind natürlich rechtlich abgesichert. Insbesondere handelt es sich nicht um kollektive Abschiebungen (Abschiebung einer gesamten sozialen Gruppe ohne Berücksichtigung jedes Einzelfalls), sondern eindeutig um die durch die Justiz kontrollierte individuelle Rückführung von Menschen, die sich hier illegal aufhalten.

Bezeichnend dafür ist die Minderheitenansicht von Herrn Krivine, Frau Boumediene-Thiery und anderen, die in diesen Rückführungen eine Verletzung der Menschenrechte von Migranten sehen und die offensichtlich davon träumen, die Grenzen Europas für die Einwanderung aus der gesamten Welt zu öffnen.

Wir schließen uns der Minderheitenansicht des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger an und verurteilen diesen Bericht, der darauf abzielt, die Abschiebungsmaschinerie für sich 'illegal' aufhaltende Migranten noch wirksamer zu gestalten.

Vom Parlament wird verlangt, den repressiven Charakter der ursprünglichen Initiative noch zu verstärken, indem der Textabschnitt gestrichen wird, nach dem die Durchbeförderung in den Fällen abzulehnen ist, in denen dem Migranten 'die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Folter oder die Todesstrafe droht'.

Mit seiner Zustimmung zu diesem Bericht billigt und macht sich das Europäische Parlament die Politik der meisten Nationalstaaten zu eigen, die versuchen, die Migranten abzuschieben, denen aufgrund der örtlichen Gesetzgebung die erforderlichen Papiere verweigert werden.

Stattdessen fordern wir einen totalen Abschiebestopp, die sofortige Freilassung aller Menschen in Abschiebehaft, die Ausstellung legaler Aufenthaltsdokumente für alle, die nicht im Besitzt solcher Papiere sind, und ein dauerhaftes Bleiberecht für alle Menschen in Europa.

. (PT) Diese Initiative der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Erlass einer Richtlinie des Rates über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege, d. h. der Abschiebung auf dem Luftwege von Menschen, die beschuldigt werden, 'illegale Einwanderer' zu sein, reiht sich ein in ein Bündel von Initiativen und Maßnahmen, die auf die Errichtung der 'Festung Europa' abzielen.

Wie die Gruppe von Abgeordneten unterstreicht, die eine dem Bericht beigefügte 'Minderheitenansicht' unterzeichnet hat, besteht das wirkliche Ziel dieser Initiative in dem zynischen Versuch, den Mechanismus zur Abschiebung von Menschen, die eines 'illegalen Aufenthalts' beschuldigt werden, zu verbessern und effektiver mit so wenig Widerstand wie möglich zu gestalten.

Es wurde ein Änderungsantrag mit dem Anliegen eingereicht, die in der Europäischen Konvention für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen Rechte zu bewahren, indem eine Klausel eingefügt wird. Dieser Antrag ändert nichts daran, dass der Status Quo jetzt de facto - und vielleicht sogar de jure - die Rechte von Männern und Frauen verletzen wird, die ein besseres Leben wollen.

Es ist weder möglich noch menschlich zulässig, der tragischen Lage von Abertausenden Männern und Frauen durch die Anwendung repressiver Maßnahmen beizukommen, die auf die Erhöhung der Sicherheit abstellen.

. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftwege ist eine so wichtige Frage, dass es gerechtfertigt ist, einen Verhaltenskodex und klare Bestimmungen zu den Rechten und Verantwortlichkeiten von Transitstaaten sowie den Personen, die Drittstaatsangehörige bei der Abschiebung begleiten, festzulegen. Die Situation eines 'rechtsfreien Raums', in der sich sowohl die Staaten als auch diejenigen, die Personen im laufenden Abschiebungsverfahren begleiten, befanden, hat nicht zur Klärung ihrer Rolle und zur Festlegung ihrer Verantwortlichkeiten beigetragen.

Gleichwohl kann ich keine Minderheitenthesen unterstützen, die in unverantwortlicher Weise auf die uneingeschränkte Öffnung der Grenzen setzen.

Wenn ich einen der Vorschläge des Berichterstatters ironisch kommentieren darf: Ich halte den Verweis auf die Drittstaatsangehörigen als 'Menschen' nicht für 'unangebracht', denn das sind wir doch alle, unabhängig von unserer Nationalität. Eben deshalb ist die Aufnahme einer Durchbeförderungs-Ablehnungsklausel für den Fall gerechtfertigt, dass für den Drittstaatsangehörigen die Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, Folter oder Todesstrafe besteht, oder dass sein Leben oder seine Freiheit aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Überzeugung bedroht ist.

Der uns vorliegende Text, der bei weitem nicht übertrieben sicherheitsbezogen ist, soll die Bedingungen für die Durchbeförderung von Personen regeln, die sich illegal im Unionsgebiet aufhalten und gegen die eine Rückführungsmaßnahme verhängt worden ist.

Dieser Richtlinienvorschlag, der bereits im April dieses Jahres abgelehnt und in den Ausschuss zurückverwiesen wurde, verursachte einen Aufschrei im Lager der Linken, Grünen und Dritteweltfanatiker. Der Grund dafür ist einfach: es ist nicht normal und menschlich, sich illegal aufhaltende Ausländer in ihre Herkunftsländer abzuschieben! Daher haben die Verfasser der dem Bericht von Herrn Kirkhope beigefügten Minderheitenansicht auch keine Skrupel, die Festung Europa oder auch die Abschiebemaschinerie mit Abscheu zu verurteilen, die Beispiele für den Zynismus einer rassistischen Politik, die Staatsinteressen über die Sehnsucht von Menschen nach einem besseren Leben stellt, seien.

Man könnte darüber lächeln, doch wir haben es satt, immer wieder diese von Menschenrechtsduselei strotzenden Reden, die Verkündung hehrer Absichten anzuhören, die bewirken, dass heute überall in Europa dasselbe festzustellen ist: eine ungebremste Einwanderung, überforderte Staaten, die nicht mehr wissen, was sie mit den illegalen Einwanderern machen sollen und die keine andere Lösung finden, als vorläufige Aufnahmezentren zu eröffnen (die allerdings nur dem Namen nach vorläufig sind).

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 137 Absatz 1 GO)

Als ich an einer Sendung eines bedeutenden privaten TV-Senders Italiens teilnahm und die Fragen der Rentner beantwortete, die mich um Auskunft darüber baten, wie sie ihre Rente beantragen müssen, schlummerte ich während der Direktübertragung wieder einmal ein, da mir diese Antworten schon so sehr vertraut sind. Ich sah also den Seemann Fatuzzo, der im Alter von 20 Jahren auf einem wunderschönen Kreuzfahrtschiff - der unter europäischer Flagge fahrenden Oceanic - zwischen New York und den Bahamas hin und her fuhr: Bälle, elegante Kleider, und überall floss Geld. Alles in allem war das eine Reise auf einem Luxusdampfer, der - im Gegensatz zur Titanic - völlig sicher war!

Herr Sterckx hat mit diesem Bericht zwar gute Arbeit geleistet, doch habe ich dagegen gestimmt, weil er trotz seines guten Willens diese Sicherheit nicht gewährleisten kann. Ich möchte jedoch auch fragen, wann wir sicher sein können, dass wir immer unsere Renten bekommen?'

Herr Präsident! Anfang des Jahres besuchte ich Galicien, um die durch den Untergang der 'Prestige' verursachte Umweltkatastrophe in Augenschein zu nehmen. Man kann die Situation nur mit einem Wort beschreiben: verheerend. Insbesondere der Anblick der Seevögel ist erschütternd. Die bereits bedrohte Iberische Trottellumme ist nunmehr noch stärker gefährdet.

Es stimmt, dass in der Anfangszeit viele Fehler gemacht wurden, und viele dieser Fehler entstanden aus dem Kompetenzwirrwarr zwischen den regionalen und nationalen Behörden. Ich befürchte, dass diese Untersuchung nicht konstruktiv sein wird, sondern von der spanischen Linken als Knüppel gegen die Regierung genutzt werden wird.

Die Fakten sind uns bereits bekannt; wir brauchen keine Manöverkritik. Wir brauchen rasche Maßnahmen zum Verbot von schwimmenden Rostlauben wie der 'Prestige', und außerdem müssen wir empfindliche Küstenstreifen, wie z. B. die Küste von Beverley and Holderness in meiner Region, schützen. Darum haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

Ich habe für den Entschließungsantrag gestimmt, der eine Reihe wichtiger Maßnahmen für die Sicherheit auf See vorsieht, wie:

die Einrichtung von Notliegeplätzen für Schiffe in Gefahr,

die Einrichtung einer europäischen Küstenwache für die strenge Überwachung, die Einhaltung der Vorschriften und die strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Personen,

regelmäßige Inspektionen von Schiffen, die ein größeres Risiko darstellen,

die Einsetzung einer Flotte von Ölsaugschiffen,

die Einrichtung von Sonderzonen für ökologisch sensible Regionen.

Der Untergang der Prestige, der eine weitreichende ökologische und wirtschaftliche Katastrophe verursachte, erinnert uns unbarmherzig daran, wie dringend es ist, die Sicherheit im Seeverkehr zu einem Hauptanliegen auf europäischer und internationaler Ebene zu machen.

Es muss rasch eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen werden, um ähnliche Havarien in Zukunft zu vermeiden. In erster Linie gehört dazu die Anwendung der geltenden gemeinschaftlichen und internationalen Rechtsvorschriften und die Kontrolle über ihre Einhaltung. Die in den beiden Erika-Paketen enthaltenen Maßnahmen müssen unverzüglich umgesetzt werden.

Die bereits geschlossenen Abkommen können ergänzt werden. Dies wird umso sachkundiger geschehen, wenn die Beschäftigten des Fischerei- und Aquakultursektors in die Verhandlungen einbezogen werden.

Bei dieser Katastrophe handelt es sich folglich nicht um eine 'einfache' spanische Angelegenheit, wie man uns zuweilen einzureden versucht.

Daher ist es meiner Meinung nach unumgänglich, einen nichtständigen Ausschuss einzurichten. Denn wenn wir verhindern wollen, dass sich solche Katastrophen wiederholen, dann müssen unbedingt die Ursachen und die Folgen dieses Ereignisses so objektiv wie möglich ermittelt werden. Dabei geht es auch um die Glaubwürdigkeit des Parlaments und die dynamische Rolle, die Europa auf dem Gebiet der Sicherheit des Seeverkehrs spielen muss.

Ich habe für den Bericht von Herrn Sterckx gestimmt, der einen vollständigen Überblick über die gegenwärtig verfügbaren Informationen zur Havarie der Prestige gibt und dessen Vorschläge sehr zweckdienlich erscheinen.

Es ist in der Tat unumgänglich, dass die Mitgliedstaaten die Erika-Gesetzgebung so rasch wie möglich in nationales Recht umsetzen und für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften sorgen. Denn wenn diese bereits früher in Kraft gewesen wären, hätte der Untergang der Prestige verhindert werden können. Ebenso müssen die geltenden internationalen Rechtsvorschriften strikt angewendet und kontrolliert werden.

Auf der Grundlage des Verursacherprinzips unterstütze ich die Vorstellung des Berichterstatters zur Einführung einer strafrechtlichen Haftbarkeit aller für Seekatastrophen Verantwortlichen einschließlich der politischen Verantwortungsträger.

Es ist dringend geboten, dass alle Mitgliedstaaten das Protokoll über den zusätzlichen IOPC-Fonds ratifizieren, mit dem die Schadenersatzsumme für die Opfer ab 2004 auf 1 Milliarde Euro aufgestockt wird.

Ich bedaure hingegen, dass der Vorschlag für einen Fonds für die Entschädigung für Opfer von Ölverschmutzung in europäischen Gewässern (COPE-Fonds) auf der Ebene des Rates immer noch blockiert wird, denn er hätte eine raschere Entschädigung der Opfer der Prestige-Katastrophe und vielleicht auch anderer Katastrophen ermöglicht.

Es muss ein hohes Entschädigungsniveau für Opfer von Schiffskatastrophen über den IOPC-Fond gewährleistet werden, wobei der COPE-Fonds einen flexibler handhabbaren europäischen Beitrag darstellen sollte.

. (PT) Der Parlamentsausschuss hat einige unserer Vorschläge in den Bericht aufgenommen, nämlich folgende:

die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Mittel für diese Inspektionen bereitstellen, was eine zahlenmäßige Verstärkung der Inspektoren, aber auch eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen und Arbeitsmittel erfordert;

die Wichtigkeit qualifizierter Seeleute für die notwendige präventive Wartung der Schiffe;

die Bereitstellung von Mitteln zur sofortigen Bekämpfung einer Umweltverschmutzung in kleinem Maßstab auf Schiffen, die gefährliche Güter befördern;

die Ausstattung der Häfen, die ein Schiff in Seenot aufnehmen, mit den für die Durchführung der entsprechenden Notpläne erforderlichen Mittel.

Allerdings wurden auch einige wichtige Vorschläge abgelehnt, darunter folgende:

die Vorlage eines Vorschlags über die an Bord einzuhaltenden sozialen, Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute;

die Delegierung der Zuständigkeiten für die Zertifizierung an Unternehmen, die dafür die erforderlichen Fachkompetenzen besitzen und die von den Reedern unabhängig sind;

die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses des Europäischen Parlaments.

Bei der Abstimmung in der Plenarsitzung wurde allerdings die Einrichtung eines nicht ständigen Ausschusses befürwortet, was beweist, dass sich unsere Position letztlich doch durchgesetzt hat. Deshalb haben wir für den Bericht gestimmt.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt.

Es geht hier keineswegs darum, einen bestimmten Mitgliedstaat speziell anzusprechen, sondern darum, auf die bei der Anwendung der beiden Erika-Pakete auftretenden Unzulänglichkeiten aufmerksam zu machen, die Gründe für die Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Texte zu ermitteln und sie zu überwinden.

Denn es besteht immer noch die große Gefahr, dass Schrotttanker, die sich als wahre Massenvernichtungswaffen erweisen können, weiterhin unsere Küsten verschmutzen, unsere Strände verseuchen, unsere Fischereiressourcen vernichten, die Vögel dem Tode ausliefern und unsere Wirtschaft zum Stillstand bringen. Wir wissen auch, dass diese Zerstörungen auch nicht durch wiederholte Subventionen beseitigt werden können.

Die Europäische Union verfügt jedoch über ein legislatives Arsenal im Bereich der Sicherheit des Seeverkehrs. Diese Texte müssen umgesetzt, harmonisiert und voll angewendet werden. Dabei ist viel zu lange gezögert worden. Heute darf sich kein Küstenstaat mehr vor dieser Pflicht drücken. Auch das wollte ich mit meinem Votum zum Ausdruck bringen.

Des Weiteren müssen Überlegungen über die mögliche Schaffung eines Europäischen Küstenwachdienstes angestellt werden. Ich bin für die Einrichtung eines solchen Wachdienstes.

Es bleibt zu wünschen, dass die in diesem Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen nicht das gleiche Schicksal ereilt wie die Erika und die Prestige? Seit 1999 wurden unzählige Berichte über die Sicherheit im Seeverkehr vorgelegt. Die beiden Erika-Pakete sind erst am 23. Juli 2003 teilweise in Kraft getreten. Wir hätten gewünscht, dass die Europäische Union im Kampf gegen die 'Schurken der Meere' den gleichen Eifer an den Tag legt wie im Kampf gegen den Terrorismus. Das aus der Prestige austretende Öl verschmutzt auch heute noch jeden Tag die Küsten des gesamten Atlantikbogens bis zum Ärmelkanal. Und in dem Wrack befinden sich noch über 37 500 Tonnen Schweröl!

Wir haben den Vorschlag der Schaffung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses unterstützt, der die Frage der Verantwortlichkeiten klären soll, die zu dieser Katastrophe geführt haben. Doch darüber hinaus muss die liberale Logik geächtet werden, die über das System der Gefälligkeitsflaggen den Einsatz von Schrotttankern und die Ausbeutung von Seeleuten außerhalb jeder Sozialgesetzgebung ermöglicht. Wir stimmen für diesen Bericht, weil er die Sicherheitsvorschriften verschärft, indem vermehrte Inspektionen, die Ausbildung der Besatzungen, die unbegrenzte Haftung der Erdölgesellschaften sowie der gesamten Gefälligkeitskette im Falle von Katastrophen gefordert werden. Es fehlt allerdings noch ein Kontroll- und Sanktionssystem, damit all das, was wir in diesem Haus beschließen, auch umgesetzt wird.

. (PT) Der Untergang des Öltankschiffs 'Prestige' vor der Küste Galiciens am 19. November 2002 hat eine riesige ökologische und ökonomische Krise ausgelöst, der das Parlament von Anfang an seine uneingeschränkte Aufmerksamkeit widmete, worüber ich sehr froh bin. Eine Parlamentsdelegation, der ich angehörte, begab sich im März dieses Jahres in die Region Galicien und konnte vor Ort die Ausmaße des Unglücks feststellen.

Deshalb teile ich die Sorgen, die von der Kommission und den Abgeordneten dieses Parlaments zur Sicherheit im Seeverkehr geäußert wurden, indem sie an alle Beteiligten appellierten, entschiedene Verpflichtungen im Kernbereich der Seeverkehrssicherheit insofern einzugehen, als davon unmittelbar die Qualität und die Sicherheit der die europäischen Meere befahrenden Schiffe und der europäischen Schiffe weltweit sowie der Schutz der Küsten und der europäischen Bürger vor neuen Katastrophen abhängen.

Sicherheit geht uns alle an, sie verlangt unser aller Engagement! Ich spreche außerdem als Abgeordneter für eine Region, in der sich viele Seefahrtswege zwischen Amerika und Europa kreuzen und die daher bei solchen Katastrophen äußerst gefährdet ist. Die Insel Porto Santo hat die schrecklichen Folgen solcher Unfälle bereits zu spüren bekommen. Hoffen wir, dass meine Region oder andere sie NIEMALS WIEDER erleben müssen.

Die Welt zahlt den Preis für den künstlich billig gehaltenen Seeverkehr. Schiffe aus reichen Ländern fahren unter Billigflaggen, und das bei minimaler Besteuerung und minimalem Schutz für die auf dem Niveau von Entwicklungsländern bezahlten Besatzungen. Die Schiffe werden auf kommerzieller Basis und durch Büros inspiziert, die miteinander im Wettbewerb stehen und befürchten, ihrer Kunden verlustig zu gehen, wenn sie zu große Strenge walten lassen. Die Küstenstaaten sind bemüht, das Problem von Ladungsverlusten und Schiffskatastrophen zu begrenzen, indem sie Transporte, an denen sie selbst kein Interesse haben, möglichst weit von ihrer Küste fernhalten. Im Falle des Schiffsbruchs des Öltankschiffs 'Prestige' vor der Küste Galiciens haben die spanischen Behörden die Katastrophe noch verschlimmert, indem sie das Schiff von der Küste vertrieben, anstatt es zügig in einem sicheren Hafen aufzunehmen. Jetzt, ein halbes Jahr nach dem Unglück, wird nach wie vor Öl aus dem gesunkenen Wrack angespült. Die Regierung Spaniens hält an ihrem Missmanagement fest, und der Berichterstatter geht im Wesentlichen darüber hinweg. Ich unterstütze seine Vorschläge, Schutzhäfen zu fördern, die Begleitung durch Seelotsen vorzuschreiben, Anreize für die Forschung zu schaffen, Seeleute nicht zu kriminalisieren, das Verursacherprinzip anzuwenden und Organisationen, die Tiere vom Öl befreien, Gelder zukommen zu lassen. Diese Vorschläge reichen jedoch nicht aus, solange die Unternehmen maximalen Gewinnen und die Staaten minimalen Kosten nachjagen.

. (PT) Ich habe den Bericht unterstützt und bei der Schlussabstimmung entsprechend meines Redebeitrags während der Aussprache für ihn gestimmt.

Ich bedauere, dass die Sozialisten und andere Abgeordnete der Linken den vom Berichterstatter selbst zum Zeitpunkt der Abstimmung eines sensiblen Änderungsantrags - des Änderungsantrags 11 über die Einrichtung eines nicht ständigen Ausschusses - eingereichten mündlichen Änderungsantrag abgelehnt haben, der dem endgültigen Wortlaut dieses ausgezeichneten und ausführlichen Berichts noch mehr Zustimmung gebracht hätte. Leider ist die europäische Linke nach wie vor mehr an einer Ausflüchte suchenden Stammtischpolitik im Dienste parteiinterner Konflikte in Spanien interessiert als an einer effektiven Verfolgung einer im allgemeinen Interesse liegenden Linie. Ein Beweis dafür ist beispielsweise die Annahme des Änderungsantrags 23, dessen Partisanensprache keinerlei Zweifel aufkommen lässt.

Trotzdem habe ich für den Bericht und für den Änderungsantrag 11 in der ursprünglichen Formulierung des Berichterstatters gestimmt.

Die Küsten Portugals sind in diesen Situationen immer gefährdet. Das gilt sowohl für das Festland (das beinahe von der 'Prestige'-Havarie getroffen worden wäre) als auch für Madeira und die Azoren. Es steht fest, dass wir im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr immer an vorderster Front für Fortschritte und ernsthafte Forderungen auf diesem Gebiet eintreten müssen.

Noch einmal Glückwunsch an den Berichterstatter für seine ausgezeichnete Arbeit.

Die Sicherheit des Seeverkehrs in Europa muss verstärkt werden, sie muss höchste Priorität erhalten, denn sonst könnten in naher Zukunft sämtliche Meere und Ozeane verseucht sein wie die Atlantikküste nach den aufeinander folgenden Havarien der Tanker Erika und Prestige.

Daher müssen die Mitgliedstaaten schnellstens alle Einhüllen-Tanker, die oft die Ursache von Katastrophen sind, aus dem Verkehr ziehen, aber auch den die Seetüchtigkeitsatteste ausstellenden Gesellschaften strengere Regeln vorgeben und die Inspektionen in den Häfen verschärften. Kurz, sie müssen das Erika-Paket von Dezember 1999 unverzüglich anwenden.

Aus diesem Grund habe ich für den ausgezeichneten Bericht meines Kollegen Dirk Sterckx gestimmt, der eine ganze Reihe von innovativen Maßnahmen zur wirksamen Verhinderung und Bekämpfung von Ölverschmutzungen enthält: so einen Europäischen Küstenwachdienst, einen Fonds zur Entschädigung der Opfer, die Bereitstellung von Nothäfen für in Seenot geratene Schiffe.

Ich befürworte ebenfalls die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses zur vollständigen Aufklärung der Katastrophe der Prestige, zur Ermittlung der Schuldigen und zur Festlegung von Maßnahmen für die Zukunft. Damit der Verschmutzungsverursacher endlich ohne Wenn und Aber zahlen muss, wie dies in den USA aufgrund des Oil Pollution Act Praxis ist.

Ich begrüße die soeben von unserem Haus gefasste Entscheidung zur Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses des Europäischen Parlaments zum Thema Sicherheit im Seeverkehr, die auch ich gefordert hatte. Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es für uns ist, dass diese Frage, welche unsere Mitbürger stark bewegt - insbesondere diejenigen, die an der Atlantikküste von den letzten beiden Ölverschmutzungen doppelt betroffen waren -, mit der gebotenen Konsequenz und Beständigkeit sowie auf den geeigneten Ebenen behandelt wird, um die Wiederholung solcher Katastrophen zu verhindern.

Die Aufgabenstellung für diesen nichtständigen Ausschuss wäre vollkommen eindeutig und frei von jeglichen parteiegoistischen Hintergedanken gewesen, wenn der vom Berichterstatter eingereichte mündliche Änderungsantrag nicht zum Gegenstand einer wahrhaften Obstruktionspolitik von Seiten der sozialdemokratischen Abgeordneten gemacht worden wäre. Bei einem derart wichtigen Thema dürfte es nicht zu so schäbigen Manövern kommen.

Doch wie dem auch sei, infolge der zweifachen Katastrophe der Erika und der Prestige ist es in der Tat notwendig, Bilanz zu ziehen über die Zweckmäßigkeit der ergriffenen Maßnahmen, über die von den durch Ölverschmutzung betroffenen Staaten und Regionen ergriffenen Initiativen, vor allem aber über die noch bestehenden Lücken des internationalen Rechts hinsichtlich der vor den Küsten außerhalb der Territorialgewässer passierenden Schiffe sowie über die Fragen der Haftbarkeit und Entschädigung.

. (PT) Die Qualität der Meeres- und Binnengewässer Europas und der ganzen Welt ist für das Wohlergehen der Menschen lebenswichtig.

Die politische Entscheidungsfindung darf nicht schwach, nachgiebig oder zweideutig sein.

Rat, Kommission und Parlament müssen eine abgestimmte, klare und unbeirrbare Position einnehmen, damit Vorkommnisse wie die 'Prestige'-Havarie nie mehr geschehen. Nie wieder!

Wir können und dürfen die Verstärkung der Schiffshüllen, die Kontrolle ihrer Routen, die berufliche Qualität der Besatzungen, die Verlegung der Seerouten von den Küsten weg verbunden mit der richtigen Nutzung der Seeverkehrswege nicht unterschätzen.

Ich habe für die Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gestimmt, denn wir müssen hinsichtlich der Sicherheit des Seeverkehrs in Europa offenkundig höchste Wachsamkeit walten lassen, damit die hier verabschiedeten Maßnahmen in den Mitgliedstaaten effektiv und ohne Abstriche umgesetzt werden. Dies muss die Aufgabenstellung für einen nichtständigen Ausschuss sein, der nur etwas nützen wird, wenn er sich die Verbesserung des Gemeinschaftsrechts und die Kontrolle über dessen Anwendung zum Ziel stellt.

Die Katastrophe der Prestige hat unsere Küsten und unsere Bevölkerung hart getroffen. Ein nichtständiger Ausschuss wird sicherlich die Lehren aus diesem Drama ziehen müssen, aber er hat auf keinen Fall dieser oder jener Regierung Lehren zu erteilen. Dieses parteiegoistische Ziel, das von bestimmten Linksabgeordneten verfolgt wurde, hat bedauerlicherweise einen Schatten auf die Schlussfolgerungen des Berichts von Herrn Sterckx geworfen.

Dies finde ich umso bedauerlicher, als sich unser Parlament nach dem Untergang der Erika durch seine unparteiische Arbeit ausgezeichnet hat. Angesichts der Achtung, die gegenüber den Opfern der Ölverschmutzung infolge des Prestige-Unglücks in Spanien und Frankreich angebracht ist, hoffe ich, dass wir unsere Arbeit im Interesse der Sicherheit des Seeverkehrs in würdiger Form fortsetzen.

Die Erklärungen zur Abstimmung sind geschlossen.

Herr Präsident! Ich möchte förmlich meinen Protest anmelden. Ich musste heute früh in meinen Wahlkreis, der nicht weit weg ist - 150 km -, und wäre rechtzeitig zur Abstimmung gekommen, aber es fanden Demonstrationen vor dem Haus statt. Deshalb bin ich erst in der Mitte des Sterckx-Berichts hier eingetroffen und habe die Mehrzahl der namentlichen Abstimmungen versäumt. Ich möchte Sie, Herr amtierender Präsident, förmlich darum bitten, im Präsidium zu beraten, wie sichergestellt werden kann, dass die Abgeordneten nicht an der Abstimmung gehindert werden. Zwar hätte ich von der Fahrzeit her pünktlich hier sein können, aber durch die Demonstrationen, die die Zufahrt zum Haus behinderten, war mir das nicht möglich. Die meisten Parlamente in der Europäischen Union haben so etwas wie ein Bannmeile-Gesetz. Wir haben so etwas leider nicht, und das Präsidium sollte sich jenseits meiner Tagungspauschale ernsthaft einmal über diese Frage unterhalten, wie wir sicherstellen können, dass Abgeordnete nicht an der Abstimmung gehindert werden. Ich weiß, dass es in Westminster, das Sie, Herr Präsident, sehr gut kennen, einen Tatbestand gibt, der unter Strafe stellt, einen Abgeordneten an der Abstimmung zu hindern. Ich wurde heute an der Abstimmung von mindestens fünf namentlichen Abstimmungen gehindert, und ich will das ausdrücklich festgestellt haben.

Ich werde auf jeden Fall dafür sorgen, dass Ihr Protest in das Protokoll aufgenommen und im Präsidium zur Sprache gebracht wird. Ich werde die Dienststellen darauf hinweisen, dass Sie während der Abstimmung zum Bericht Sterckx anwesend waren, aber nicht abstimmen konnten.

(Die Sitzung wird um 13.10 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

Das Wort hat Herr Staes zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Wir alle waren ein wenig in Eile, weil wir die bevorstehende Aussprache über die Vorlage des Haushaltsplans nicht unnötig verzögern wollten. Ich habe wirklich einen Antrag zum Verfahren. Ich mache eine Bemerkung zur Anwendung der Geschäftsordnung, weil meiner Meinung nach die Konferenz der Präsidenten und der Präsident des Parlaments gegen die Geschäftsordnung und insbesondere gegen Artikel 3 von Anlage XIII verstoßen.

Gestern hat Kommissionspräsident Prodi ein Schreiben an Parlamentspräsident Cox gerichtet, in dem er darlegte, wie die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses und die Mitglieder der Konferenz der Präsidenten mit den Dokumenten über die laufende Untersuchung zu Eurostat verfahren sollten. Herr Prodi hat dabei eine Formel gemäß Anlage 3 Artikel 3.2 Zeile 2 vorgeschlagen. Abgesehen von einer Ausnahme handelt es sich dabei um die am wenigsten strenge Regel, nach der wir also morgen Abend hinter verschlossenen Türen Einblick in die Sache nehmen sollen. Allerdings muss gemäß der Vereinbarung zwischen dem Parlament und der Kommission darüber zwischen dem Präsidenten des Parlaments und dem der Kommission verhandelt werden. Ich möchte Präsident Cox und die Konferenz der Präsidenten mithin auffordern, für eine günstigere Regelung einzutreten.

Meine zweite Bemerkung gilt dem Treffen zwischen der Konferenz der Präsidenten, den Mitgliedern des Haushaltskontrollausschusses und dem Kommissionspräsidenten Prodi, das am Donnerstag nächster Woche hinter verschlossenen Türen stattfinden wird. Alle Pressevertreter in dem Raum unter uns erzählen mir allerdings, Herr Prodis Sprecher habe erklärt, diese Sitzung könne, sofern es das Parlament will, öffentlich abgehalten werden. Meiner Ansicht nach dürfte es unserer Würde entsprechen und auch in unserem Interesse liegen, wenn wir mit Nachdruck eine öffentliche Sitzung fordern. Meines Erachtens haben alle Bürger in Europa ein Anrecht darauf und wäre es kontraproduktiv, geschehe dies nicht. Ich darf Sie also bitten, Herr Präsident, diese beiden Fragen ganz nachdrücklich Herrn Cox zu übermitteln. Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar.

Herr Staes, ich nehme Ihre Bemerkungen zur Kenntnis, die selbstverständlich an Präsident Cox weitergeleitet werden, aber ich erinnere Sie daran, dass dieses Verfahren nicht eine Entscheidung von Herrn Prodi ist, sondern ein Beschluss der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden, einschließlich des Ihrigen, über das Verfahren zur Behandlung der Frage. Folglich werde ich Ihre Gedanken übermitteln, aber Sie sollen wissen, welches die Grundlage dafür war. Nein, vielen Dank, ich werde keine Diskussion darüber beginnen.

Das Wort hat Herr Parish zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident! Ich habe eine Bemerkung zur Geschäftsordnung: Ihnen wird sicher die jüngste Erklärung der britischen Wahlkommission bekannt sein, wonach die Bevölkerung von Gibraltar aufgrund eines Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs bei den nächsten europäischen Wahlen im Südwesten des Vereinigten Königreichs wählen soll. Werden Sie sich mir anschließen und das Endes dieses historischen Unrechts, mit dem der Bevölkerung von Gibraltar eine Stimme in Europa verweigert wurde, begrüßen? Ich möchte Sie ersuchen, im Namen dieses Parlaments an Herrn Peter Caruana, den Ersten Minister von Gibraltar, zu schreiben, seine Bürger herzlich willkommen zu heißen und sie zu ihrem harten Kampf um die Sicherstellung ihrer rechtmäßigen demokratischen Vertretung in Europa zu beglückwünschen.

Herr Parish, ich nehme Ihre Bemerkung aufmerksam zur Kenntnis und werde mich aufrichtig freuen, wenn die Bürger von Gibraltar zum ersten Mal über das Parlament von Westminster abstimmen können.

Nach der Tagesordnung folgt die Vorlage des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans für 2004 durch den Rat.

Das Wort hat zunächst Herr Magri, der amtierende Ratspräsident.

Herr Präsident, ich möchte Herrn Magri für seinen Beitrag danken. Ich brauche die Abgeordneten wohl nicht daran zu erinnern, dass dies der letzte Haushalt dieses Parlaments ist. Wenn wir uns die letzten vier Jahre ins Gedächtnis rufen, dann sehen wir, dass sich das Haushaltsverfahren immens verändert hat.

Diejenigen unter uns, die schon länger hier sind, waren Zeuge zahlreicher Veränderungen, und zwar nicht zuletzt im Verhältnis zwischen Parlament und Rat. Wir haben jetzt einen Minister, der so wie im letzten Jahr etwa drei Stunden lang der Haushaltsdebatte beiwohnt. Das sagt eine Menge über den Rat aus. Es gab Zeiten, da ließ sich an diesem Punkt der Haushaltsdebatte kein Ratsminister hier blicken. Das ist als Kompliment gemeint und soll keine Beleidigung sein. In unserem Umgang miteinander haben sich viele Veränderungen vollzogen. Ich denke, wir sind von unserem Konfrontationskurs abgekommen. Die beiden Zweige der Haushaltsbehörde sind stärker an einer Mitentscheidung interessiert, vor allem im Hinblick auf das Flexibilitätsinstrument.

Das jedes Jahr im November stattfindende Mitentscheidungsverfahren macht seinem Namen alle Ehre. Ich bin nicht sicher, ob die Mitentscheidung im Juli noch ihren Zweck erfüllt, beim Mitentscheidungsverfahren im November steht dies außer Frage. Beide Seiten respektieren die Tatsache, dass wir die beiden Zweige der Haushaltsbehörde sind. Ich hoffe, dass die Veränderungen, die wir in den vergangenen vier Jahren beobachten konnten, zum Tragen kommen werden, wenn der Konventsvertrag schließlich ratifiziert wird und das Parlament seinen rechtmäßigen Platz als ein Zweig der Haushaltsbehörde erhält und damit auch künftig eine strategische Rolle spielen kann.

Ich habe die Funktion des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses in diesen vier Jahren stets mit Freude ausgeübt. Das ist wahrscheinlich mein letzter Haushalt als Vorsitzender - ich höre da im Hintergrund ein oder zwei Buhrufe - aber ich freue mich darauf, diesen Haushalt zum Abschluss zu bringen.

Seit unserer Wahl im Jahre 1999 hatten wir ständig alle Hände voll zu tun. Unsere erste Aufgabe bestand darin, nach Möglichkeit eine Einigung über den Einsatz des Flexibilitätsinstruments für den Wiederaufbau des Kosovo zu erzielen. Daran schlossen sich in rascher Folge Diskussionen und Auseinandersetzungen mit dem Rat über Finanzierungsmöglichkeiten für Serbien, Afghanistan und das berüchtigte Fischereiabkommen an, und selbst in diesem Jahr hatten wir Probleme mit Rubrik 5 und fragten uns, wie wir die notwendigen Verwaltungsausgaben finanzieren werden.

Dieser Zeitraum hatte durchaus seine Höhen und Tiefen. Anfang dieses Jahres fragte mich jemand, ob es im Vorfeld des Haushalts für 2004 irgendwelche Probleme gebe. In einem Anflug von Schwäche sagte ich: 'Nein, eigentlich nicht.' Das stimmt, wenn man die Erweiterung, potenzielle Probleme, die der Irak noch bereiten könnte, oder die tätigkeitsbezogene Budgetierung außer Acht lässt. Doch da wir diese Angelegenheiten nicht außer Acht lassen können, müssen wir versuchen, sie zu klären.

All diese Probleme bedürfen einer Lösung. Der Haushalt für 2004 wird aus vielerlei Gründen kein Spaziergang werden, vor allem weil die tätigkeitsbezogene Budgetierung seine Grundlage bilden wird. Tatsache ist, dass wir jetzt anders über eine andere Struktur abstimmen müssen und hoffentlich keine Fehler machen werden. Gleichzeitig müssen wir die Erweiterung berücksichtigen. Wir stimmen über eine neue Struktur ab, und dann stimmen wir, je nach Sichtweise, für zehn, fünfzehn oder 25 Länder ab. Das wird aufgrund der verschiedenen Änderungsanträge der Fraktionen und Ausschüsse schwierig werden, nicht zuletzt aufgrund des höchst interessanten Änderungsantrags der PPE-DE-Fraktion, die 500 Millionen Euro für den Wiederaufbau im Irak beantragt. Darauf werde ich gleich noch zurückkommen.

Auch die neue Haushaltsordnung und vor allem die A-30-Linien machen die Sache nicht einfacher. Obwohl es dabei nur um Kleinigkeiten geht, scheinen sie, wie jedes Mitglied des Haushaltsausschusses weiß, im Ausschuss sehr viel Zeit in Anspruch zu nehmen. Ferner stellt sich die reale Frage nach den realen Erfordernissen der Erweiterung, insbesondere in den Institutionen. Wie bestimmen wir diese Realität anhand der Vorschläge der Kommission wie auch der anderen Institutionen? Herr Mulder und Frau Gill haben sich als Berichterstatter mannhaft um ein Antwort darauf bemüht. Das Parlament nehme ich davon auch nicht aus.

Tatsache ist, dass wir mit diesem Haushalt dafür sorgen müssen, dass die Erweiterung ein Erfolg wird und wir die Beitrittsländer als gleichberechtigte Partner und nicht als Bürger zweiter Klasse behandeln. Wir müssen sicherstellen, dass keine Fehler passieren. Wir müssen auch gewährleisten, dass die Debatte in diesem neuen Format sinnvoll ist. Bleibt zu hoffen, dass die nächsten Stunden eine echte Chance für den Dialog und Trilog zwischen unseren drei Institutionen sein werden. Um Lösungen zu finden, müssen wir den Institutionen Fragen stellen, anstatt vorbereitete Erklärungen zu verlesen.

Dabei möchte ich mit dem bereits erwähnten Änderungsantrag der PPE-DE-Fraktion den Anfang machen. Ich wüsste gern, wie die Kommission und der Rat reagieren würden, wenn wir dem Änderungsantrag zur Bereitstellung von zusätzlich 500 Millionen Euro im nächsten Jahr für den Wiederaufbau des Irak zustimmen würden.

Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Rat und der Kommission für ihre Anwesenheit danken. Wie ich sehe, sind beide Institutionen hier mit einer sehr großen Abordnung vertreten. Meine Redezeit ist auf fünf Minuten bemessen. Mit einem Blick auf den vorliegenden Haushaltsplan heißt das, ich kann zu jeder Milliarde Euro an Ausgaben etwa drei Sekunden sprechen. Das ist nicht sehr lang, und deshalb werde ich mich auf die Kernpunkte beschränken.

Erstens bin ich froh, dass der Rat erklärt hat - und Herr Terry Wynn hat es auch schon betont -, 2004 werde ein entscheidendes Jahr sein. Es handelt sich um das erste Jahr der Erweiterung, und wir sollten alles daransetzen, die Erweiterung zu einem Erfolg zu machen. Jetzt, da in Lettland das letzte Referendum in den zehn neuen Beitrittsländern stattgefunden hat, wissen wir ganz sicher, dass zum 1. Mai nächsten Jahres zehn neue Länder hinzukommen. Wir müssen ihnen sofort das Gefühl vermitteln, dass sie dazugehören und willkommen sind. Herr Präsident, Ihnen und Herrn Böge kommt bei der Ausarbeitung der Haushaltsrahmen für die Mitentscheidungsprogramme eine bedeutende Rolle zu. Ich halte es für wesentlich, dass wir darüber vor November dieses Jahres Übereinstimmung erzielen.

Derzeit gibt es in ganz Europa Zeichen der Rezession. Wir sollten uns bemühen, mehr Wirtschaftstätigkeit zu entfalten. Ich selbst knüpfe sehr hohe Erwartungen an die sogar in den Richtlinien genannte Initiative, die kleinen und mittleren Unternehmen über Garantiefazilitäten, über Banken in Osteuropa weiter zu entwickeln. Wenn sie vom Parlament angenommen wird, so wird der Rat dazu hoffentlich trotz seiner Politik, die Zuweisungen für die zehn neuen Mitgliedstaaten gegenüber den Vereinbarungen von Kopenhagen nicht zu ändern, eine positivere Haltung einnehmen. Von dieser Seite werden möglicherweise Änderungsanträge eingebracht, in denen mehr Beachtung für bestimmte Entwicklungen in den neuen Mitgliedstaaten gefordert wird.

Jetzt zum Haushaltsplan im Allgemeinen. Mehrfach wurde schon darauf hingewiesen, dass wir im Hinblick auf die Ausgaben ein verantwortliches Parlament sein wollen. Unnötige Ausgaben sind überflüssig. Meiner Meinung nach sollten wir jede Position des Haushaltsplans durchleuchten und prüfen, ob die jeweilige Ausgabe noch gerechtfertigt ist. Dabei wird speziell das Ausgabenmuster des vergangenen Jahres eine besonders wichtige Rolle spielen. Das dürfte von entscheidender Bedeutung sein, da jetzt sämtliche Mitgliedstaaten eine strenge Haushaltsdisziplin walten lassen.

Wie schon öfter erwähnt, wirft der Irak einen Schatten über Rubrik 4 des Haushaltsplans. Wie sollen wir mit dem Irak verfahren? Meines Erachtens sollte die Kommission einen ganz klaren Vorschlag präsentieren und genau angeben, weshalb sie einen bestimmten Betrag für nötig erachtet und wie sie gedenkt, den Betrag zu finanzieren. Dabei denke ich nicht nur an bestimmte Summen, die von der Kommission direkt in den Irak fließen. Könnte die Kommission auch einmal prüfen, welche anderen Fazilitäten sich bieten? Ist langfristig eine Rolle für die Europäische Investitionsbank denkbar, damit Anreize für Investitionen von Unternehmen im Irak geschaffen werden? Kann dem Europäischen Investitionsfonds eine Aufgabe zukommen und weitere Dinge dieser Art? Ich verstehe, dass Veränderungen nicht von heute auf morgen möglich sind, aber eventuell könnte die Kommission dazu Stellung nehmen. Wir werden uns bemühen müssen, dies hauptsächlich innerhalb des Haushaltsplans 2004 zu finanzieren, ich denke aber - ich weiß es nicht -, dass es auf diesem Gebiet eng wird.

Welche Funktion stellt sich die Kommission für das Flexibilitätsinstrument vor, und wie realistisch ist das Bemühen, Übereinstimmung mit dem Rat zu erzielen? Vielleicht kann sich auch der Rat dazu äußern? Ein Punkt, der sich durch den gesamten Haushaltsplan zieht, ist die Tatsache, dass es das Parlament über die Jahre hinweg gewohnt war, bestimmte Beträge für vorbereitende Maßnahmen, Pilotprojekte und so weiter in den Haushalt einzustellen und dass sich die Kommission anschließend die Freiheit nahm, diese nicht durchzuführen. Auch andere, im Haushaltsplan vorgeschlagene Maßnahmen wurden von der Kommission nicht finanziert. Wir werden uns bemühen zu verhindern, dass die Dinge in diesem Jahr so laufen. Wir werden deshalb bestimmte Mittel in die Reserve einstellen und erst freigeben, wenn die Kommission unserem Eindruck nach die Entscheidungen des Parlaments - also der Haushaltsbehörde - ernst nimmt.

Auch die Personalpolitik der Kommission wird noch langwieriger Diskussionen bedürfen. Der Rat hat bereits angekündigt, er werde den Kommissionsvorschlägen im Hinblick auf zusätzliches Personal nicht zustimmen. Noch ist nicht klar, wie sich das Parlament verhält, es könnte jedoch sein, dass wir bestimmte Positionen in die Reserve einstellen und erst freigeben, wenn die Kommission gewisse Bedingungen erfüllt hat. Dieses Jahr ist interessanterweise das letzte Amtsjahr der Kommission. Oft ist es dann üblich, verschiedenen Personen aus den Kabinetten der Kommissare attraktive Posten im Kommissionsapparat zu verschaffen, bekannt als 'Parachutismus'. Von der Kommission erbitten wir einen Überblick über die Beförderungspolitik der vergangenen Jahre sowie über ihre Pläne für dieses Jahr.

Abschließend möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich von der bislang konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Rat, den Berichterstattern der einzelnen Ausschüsse und der Kommission selbst beeindruckt bin. Hoffentlich wird sich diese angenehme Zusammenarbeit bis zum Dezember fortsetzen.

Herr Präsident, wie wir gehört haben, stehen für den Haushalt 2004 aufgrund der historischen Erweiterung, die im Mai 2004 stattfinden wird, einige grundlegende Änderungen an. Mein Ziel war es, die Bedürfnisse der Institutionen so auszugleichen, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können und auf die gewaltigen Probleme, die eine aus 25 Mitgliedstaaten bestehende EU mit sich bringen wird, entsprechend vorbereitet sind. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass wir uns in unseren haushaltspolitischen Entscheidungen stets von den Grundsätzen der Haushaltsdisziplin und der Sorgfalt leiten lassen.

Der Haushalt wird für die anderen Institutionen eine enorme Herausforderung darstellen, wird er für viele von ihnen doch beträchtliche Änderungen mit sich bringen. Der Finanzrahmen einiger Institutionen wird um 50 % aufgestockt, was eine Verdopplung oder gar Verdreifachung ihrer Mitarbeiterzahl zur Folge haben wird. Um diesen Übergang möglichst nahtlos zu gestalten, bedarf es einer verständnisvollen und intensiven Führungstätigkeit. Deshalb möchte ich auch gleich zu Beginn die Vorlage des Dritten Berichts der Generalsekretäre zur Entwicklung von Rubrik 5 begrüßen. Er stellt ein nützliches Instrument für den Entscheidungsprozess dar, und obwohl das Haushaltsverfahren ein jährliches Verfahren ist, sollte man sich stets der sich über mehrere Jahre erstreckenden Situation bewusst sein, damit die richtigen strategischen Entscheidungen beispielsweise im Hinblick auf Gebäude und die Personalpolitik getroffen werden können.

Ich möchte alle daran erinnern, dass wir die Kommission und die anderen Institutionen aufrufen, uns diesen Jahresbericht stets bis zum 1. September vorzulegen.

Die Lesung des Haushalts 2004 durch den Rat war schon eine Überraschung. Der Ansatz des Rates hat mich völlig verblüfft: Eine klare Strategie scheint es nicht zu geben, außer dass die Marge verdoppelt wird. Einerseits verfolgt der Rat auch weiterhin eine Art Einheitsansatz, den das Parlament stets kritisiert hat. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass der Rat bei den Institutionen horizontale Kürzungen vornahm, ohne den tatsächlichen Bedarf zu prüfen. Das war beim Haushalt der Kommission auch in diesem Jahr wieder der Fall. Andererseits war der Rat erstaunlich großzügig. Bisweilen ging das so weit, dass ich mich frage, ob er jedem Antrag zu Recht stattgegeben hat. In diesem Jahr hat das Parlament dafür zu sorgen, dass die Haushaltsdisziplin eingehalten und der jeweilige Bedarf genauer geprüft wird. Deshalb bitte ich den amtierenden Präsidenten um seine Meinung zu meinem Standpunkt bezüglich seiner Entscheidungen. Wir werden vorschlagen, für zwei Ausschüsse Mittel in die Reserve einzustellen - und zwar je eine Million Euro pro Ausschuss - und bei den meisten Haushalten weitere Stellenkürzungen vorzunehmen.

Ich befürchte, dass der Rat allem zugestimmt hat, was mit der Erweiterung zu tun hat, dabei sollte die Erweiterung zur Kostendegression beitragen. Ich bin ein überzeugter Befürworter der Erweiterung, aber das bedeutet nicht, dass alle Forderungen erfüllt werden müssen. Wir dürfen nicht im Zusammenhang mit der Erweiterung einen Freibrief ausstellen und gleichzeitig vorhandene Stellen und personalpolitische Belange - wie Beförderungen -, die für im Dienst befindliche Mitarbeiter von Bedeutung sind, ablehnen. In diesem Punkt brauchen wir Ausgewogenheit.

Ich möchte nicht auf sämtliche Beschlüsse des Rates im Einzelnen eingehen. Eine Frage will ich aber zu den Gebäuden stellen, die nach dem Personal den größten Ausgabenposten darstellen. Ich möchte hier die Strategie des Rates verstehen.

Wir haben uns stets dafür eingesetzt, die Gebäude, in denen die europäischen Institutionen untergebracht sind, zu kaufen, weil dies letztlich aus der Sicht des europäischen Steuerzahlers günstiger ist. Deshalb müssen wir die Ausgaben für Gebäude aus mehrjähriger Sicht prüfen, einen Ansatz auf Jahresbasis vermeiden und versuchen, die Gebäude so rasch wie möglich zu kaufen. Wir wissen, dass die Marge in Rubrik 5 ab 2006/2007 unter Druck geraten wird. 2004 haben wir aber noch Luft. Ich war enttäuscht, dass der Rat meinen Vorschlag abgelehnt hat, diese Marge mit Blick auf die Erweiterung zur Finanzierung der Gebäude zu nutzen. Das hätte weitere Einsparungen zur Folge, und zwar auch für den Steuerzahler. Was Gebäude betrifft, sollten wir uns von unserer einjährigen Sichtweise lösen und eine auf mehrere Jahre ausgelegte Strategie anstreben.

Meine nächste Frage geht an die Adresse der Kommission. Sie betrifft die Bedeutung der Annahme des neuen Beamtenstatuts. Diese Sache zieht sich schon eine Weile hin, und sie wirkt sich auf alle Institutionen und unsere Mitarbeiter aus. Sämtliche Stellenpläne im Haushalt beziehen sich jedoch auf das alte Beamtenstatut. Ich fordere die Kommission deshalb heute auf zu bestätigen, dass sie für die Umsetzung des neuen Beamtenstatuts einen Nachtragshaushalt vorschlagen wird, und wüsste gern, in welchem zeitlichen Rahmen damit zu rechnen sein wird, denn der parlamentarische Kalender wird im nächsten Jahr aufgrund der Wahlen etwas eingeschränkt sein.

Abschließend fordere ich alle anderen Institutionen auf, einige der Änderungen und Forderungen, die in Anbetracht der Erweiterung auf sie zukommen, zu berücksichtigen. Sie sollten jetzt mit der Planung beginnen und schrittweise die Kontrollen einführen, die absolut notwendig sind.

. Sehr geehrter Herr Präsident des Parlaments, sehr geehrter Herr amtierender Ratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir leben insgesamt in einer für die Europäische Union sehr spannenden Zeit, und sie bringt gerade auch für die Haushaltspolitiker der Europäischen Union sehr viele Veränderungen. Wir bereiten nun gemeinsam den historischen Haushalt für das Jahr 2004 vor, den ersten für eine Europäische Union von 25 Mitgliedstaaten. Alle Weichen sind gestellt, nachdem nun auch das letzte Referendum positiv ausgegangen ist, und meistens hat die Bevölkerung in den Beitrittsstaaten ja ein sehr klares, sehr kräftiges Ja zur Europäischen Union abgegeben.

Die Priorität des politischen Handelns im nächsten Jahr gilt dem Ziel, die gemeinsame Politik in der erweiterten Union erfolgreich zu starten. Für diesen erweiterten Haushalt haben wir - das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission - mit der Anpassung der Finanzplanung an die Erweiterung gemeinsam die Weichen gestellt, und damit steht ja der budgetäre Rahmen für die nächsten drei Jahre fest und natürlich bewegt sich der Haushaltsentwurf für das Jahr 2004 in diesem neu gesetzten Rahmen.

Förderung der Stabilität in Europa und Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung - das sind die weiteren Schwerpunkte für neue Initiativen für das Jahr 2004. Sie umfassen Maßnahmen beispielsweise im Bereich der Immigrationspolitik oder das neue Programm zur Förderung intelligenter Energien oder auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Verkehrssektor. Meine Kollegin Frau de Palacio, die Kollegen Franz Fischler, Michel Barnier und Antonio Vitorino werden in ihren Ausführungen auf diese Initiativen eingehen, auf die spezifischen Programme, die neu beschlossen worden sind, beispielsweise die Hilfen für die Stilllegung von Kernkraftwerken oder die Hilfe zur Erfüllung des Schengen-Abkommens, was ja neue Initiativen für die Erweiterungsstaaten sind, und natürlich werden meine Kollegen gerne die Fragen beantworten, die im Laufe dieser Diskussion gestellt werden.

Die Prioritäten der Kommission für den Haushaltsplan entsprechen ja sehr weitgehend den Prioritäten, die das Europäische Parlament und auch der Europäische Rat für das Jahr 2004 gesetzt haben. Es ist ein gutes Verfahren, es hat sich bewährt, dass die Prioritäten so frühzeitig gemeinsam diskutiert und erarbeitet werden, und das ist sicherlich mit ein Grund, Herr Wynn, dass das Haushaltsverfahren nicht mehr von Konflikten, sondern von einer sehr konstruktiven Stimmung geprägt ist. Ich danke dem Generalberichterstatter, Herrn Mulder, für die exzellente Kooperation, der Berichterstatterin, Frau Gill, ganz besonders auch dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Terence Wynn, und ich möchte in meinen Dank auch die anderen Mitglieder des Haushaltsausschusses und natürlich auch die Haushaltspolitiker der anderen Fachausschüsse einschließen. Ich möchte mich auch bei dem amtierenden Ratspräsidenten für die Kooperationsbereitschaft und die zügige Durchführung der ersten Lesung des Haushalts im Rat bedanken. Wenn hier schon mal ein Resümee der letzten Haushaltsverfahren gezogen werden kann, dann möchte ich auch von meiner Seite sagen: Es ist wirklich Zeit, dass das Europäische Parlament im Haushaltsverfahren eine gestärkte Position bekommt, was im Verfassungsentwurf des Konvents ja vorgesehen ist, und ich kann absolut nicht die Befürchtung mancher Finanzminister teilen, dass es konträr zur Haushaltsdisziplin wäre, wenn das Parlament das letzte Wort über das gesamte Budget erhält. Nein, meine Erfahrung in den letzten Jahren ist ganz klar die, dass das Parlament die Leitlinie der Haushaltsdisziplin in seinen Vorschlägen und Entscheidungen voll respektiert. Der Haushaltsvorentwurf der Kommission für das Jahr 2004 sieht ein Ausgabenvolumen von 100,7 Milliarden Euro vor. Die Wachstumsrate im Vergleich zu diesem Jahr betrüge also 3,2 %, das zeigt, dass alle Befürchtungen, dass die Erweiterung nicht finanzierbar sei, schlichtweg nicht berechtigt waren.

Die europäische Staatsquote wird im nächsten Jahr sogar geringer sein als in diesem, und das zeigt, dass in der Finanzplanung der notwendige Spielraum für die Finanzierung der Erweiterung geschaffen wurde, und gleichzeitig kann man mit Sicherheit sagen, dass die neuen Mitgliedstaaten alle Nettoempfänger sein werden. Die Befürchtung mancher neuer Mitgliedstaaten, sie würden Nettozahler sein, ist angesichts der Beschlüsse, die schon getroffen worden sind, auch mit der Anpassung der Finanziellen Vorausschau und den Vorschlägen, die auf dem Tisch liegen und vom Rat in der ersten Lesung auch nicht angefochten wurden, absolut unberechtigt.

Der Rat hat in seiner ersten Lesung den Haushaltsvorentwurf der Kommission im historischen Vergleich relativ wenig geändert, und ich danke dem Rat dafür. Ich muss aber in einem Punkt den absoluten Widerspruch der Kommission anmelden, in der Frage der Stellenzuwächse für die Kommission. Wir stehen vor der Erweiterung um zehn neue Staaten mit 75 Millionen Menschen, und von Anfang an muss die Kommission mit allen Mitteln die volle Integration der neuen Mitgliedstaaten garantieren. Dass dafür neue Mitarbeiterinnen und neue Mitarbeiter notwendig sind, dürfte eigentlich einsichtig sein. Mein Kollege, Herr Kinnock, wird dieses Thema auch aufgreifen und auch Frau Gill wird das Thema der Auswirkung des neuen Beamtenstatuts auf den Haushalt aufgreifen. Die Kommission ist bei ihren Forderungen neuer Stellen nicht üppig vorgegangen, sondern wir haben dies sehr genau geprüft, scharf kalkuliert und die zuständige Generaldirektion Budget steht für eine sehr genaue Kalkulation gerade in diesem Bereich. Die 780 neuen Stellen sind das Minimum, das wir brauchen, um die Integration zu bewerkstelligen, und ich danke dem Europäischen Parlament für seine sehr unterstützende Position und werde natürlich dafür Sorge tragen, dass alle die zusätzlichen Fragen, Informationsfragen, die Sie haben, in der Zeit und so detailliert, wie Sie es wünschen, beantwortet werden, denn ich glaube, dass es auch im Sinne des Europäischen Parlaments ist, wenn hier die Aufgaben der Kommission gut erfüllt werden.

Meine Damen und Herren, wir stehen in der Außenpolitik durch die Situation im Irak vor einer neuen Herausforderung, wir müssen im nächsten Jahr auch die Strategie der verstärkten Kooperation mit unseren neuen, aber natürlich auch den alten Nachbarn der Europäischen Union im Rahmen einer echten Nachbarschaftspolitik einleiten. Innerhalb der Union stehen wir vor der Herausforderung, für eine neue Wachstumsdynamik zu sorgen, und gleichzeitig erwarten die Menschen verstärkte Maßnahmen zur Garantie der inneren Sicherheit. Wir wollen auch unsere gemeinsamen Politiken, zum Beispiel die Agrarpolitik, in einer erweiterten Union erfolgreich durchführen und den neuen Mitgliedstaaten helfen, den derzeitigen großen wirtschaftlichen Abstand aufzuholen, und gleichzeitig wissen wir, dass der Rat darauf achtet, dass hier kein allzu großer Zuwachs erfolgt. Die Aufgabe von uns allen ist, alles zu tun, damit die Erweiterung ein Erfolg wird, dass die Union die Stabilität bietet, die die alten wie die neuen Mitgliedstaaten suchen, und dass durch nachhaltiges Wachstum gute Lebensbedingungen für alle Bürgerinnen und Bürger der Union gesichert werden. Danke für die Aufmerksamkeit. Herr Präsident, wie Herrn Wynn schon sagte, ist es gut, dass wir diese Art allgemeine Aussprache führen. Wir hoffen, dass das nicht das letzte Mal ist, dass er als Vorsitzender des Haushaltsausschusses dem Parlament diesen Bericht vorstellt. Aber das Leben wird auch nach 2004 weitergehen. Wie immer beglückwünschen wir die beiden Berichterstatter, aber im Falle dieses speziellen Haushalts möchten wir doch auf einen vorsichtigen Ansatz in Bezug auf den Haushalt insgesamt orientieren. Wie die Kommissarin und der amtierende Ratspräsident sagten, werden die Erweiterung und die tätigkeitsbezogene Budgetierung erhebliche Veränderungen mit sich bringen.

Hinzu kommt, dass wir zwischen Mai und November 2004 drei verschiedene Kommissare haben werden. Uns steht ein turbulentes Jahr bevor. Aus diesem Grunde hält meine Fraktion jegliche Revision der Finanziellen Vorausschau in den nächsten zwölf Monaten für unangebracht. Das wäre eine unnötig komplexe Sache zu einem Zeitpunkt, da wir uns im Wahlkampf befinden werden und die jetzige Kommission das letzte Jahr ihrer Amtszeit absolvieren wird. Wir hatten 1999 in der letzten Legislaturperiode große Probleme bei den Verhandlungen zur Finanziellen Vorausschau, die dann nicht nur das damalige Parlament und die damalige Kommission in eine Situation brachte, in der sie keine Revision vornehmen konnten, sondern auch deren Nachfolger. Dass wir uns schon jetzt mit der Finanzierung für 2013 beschäftigen sollen, erinnert an kommunistische Planwirtschaft. Unsere Fraktion wünscht sich Verhandlungen für eine fünfjährige Finanzielle Vorausschau ab 2005, die dann ab 2006 gelten sollte.

Ich möchte auf zwei spezielle Punkte eingehen. Der eine betrifft die Reform der Kommission. Letztes Jahr knüpften wir das Ersuchen der Kommission um neue Stellen an eine umfassende Überprüfung der Reformfortschritte. Dabei kam ein zahlenmäßig sehr beeindruckender Bericht zustande. Dieses Jahr wünschen wir uns, wie aus einem entsprechenden Änderungsantrag zu diesem und ein oder zwei anderen Punkten hervorgeht, nicht nur einen Bericht, aus dem ersichtlich wird, was die Kommission getan hat, sondern auch, was dabei schief gegangen ist und was noch getan werden muss, um eine ordnungsgemäße Kommunikation zu gewährleisten. Eurostat ist dabei nur ein Beispiel, wenn auch eins, das beträchtliche Aufmerksamkeit erregt hat. Der Bericht sollte auch verdeutlichen, in welchen Bereichen keine Reformen stattgefunden haben. Stimmt es, dass, wie Frau Andreasen heute in einer Pressemitteilung feststellte, wir diese Probleme möglicherweise nicht hätten, wenn vorher die entsprechenden Rechnungsführungssysteme eingeführt worden wären? Wer weiß. Wir möchten in dieser Sache Klarheit und einen entsprechenden Beleg haben.

Der andere Punkt betrifft den Irak. Herr Wynn erkundigte sich nach dem Zweck dieses Änderungsantrags. Unserer Ansicht nach muss Europa an diesem Punkt der internationalen Entwicklung zeigen, dass es nicht nur eine Rolle auf der Weltbühne spielen und sich an der humanitären Hilfe beteiligen kann, sondern dass Europa im Haushalt auch eine konkrete Summe für diesen Zweck vorsehen kann. Im Vergleich zu den 30 Milliarden Euro, die nach Aussagen des amtierenden Ratspräsidenten in den letzten drei Jahren aus dem Haushalt an die Mitgliedstaaten zurückerstattet wurden, nimmt sich dieser Betrag ausgesprochen bescheiden aus. Wenn wir nächstes Jahr eine Summe von 500 Millionen Euro für den Irak vorsehen würden, dann wäre das ein eindeutiges Signal dafür, dass Europa bereit ist, mit den USA und anderen beim Wiederaufbau des Landes zusammenzuarbeiten.

Abschließend möchte ich feststellen, dass wir als Fraktion diesen Haushaltsprozess prinzipienfest und verantwortungsbewusst absolvieren wollen. Wir wollen dafür Sorge tragen, dass an den Prioritäten des Parlaments keine Abstriche gemacht werden. In allen drei von mir erwähnten Punkten hat das Parlament das letzte Wort. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in dem bis Jahresende vor uns liegenden Prozess an unserem Standpunkt festhalten werden.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident! Wir haben einen Haushalt vorliegen, der - entgegen dem, was man sonst von Haushaltsplänen hört - nicht größer, sondern kleiner wird. Das ist vielleicht ein Reflex auf die Zustände in den Mitgliedstaaten. Der Entwurf ist jedenfalls geringer ausgestattet. Als Reflex auf das, was in den Mitgliedstaaten stattfindet, muss man sagen: Sicher, wir müssen sparsam mit den Steuermitteln umgehen, und wir werden das als Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas auch tun. Wir müssen aber auch im Rahmen des Haushalts Prioritäten setzen, das werden wir ausdrücklich tun.

Lassen Sie mich mit einem Teil beginnen, der uns - wenn Frau Schreyer hoffentlich Recht hat - auch in Zukunft als Aufgabe zufallen wird. Lassen Sie uns über die Einnahmeseite des EU-Haushalts reden. Die Einnahmeseite: das heißt, wo kommt das Geld her? Wer zahlt? Wir zahlen das aus dem Geld der Steuerzahler. Wir haben festgestellt, dass es in Europa Schätzungen gibt, die von einem Mehrwertsteuerbetrug von bis zu 20 Milliarden ausgehen. Wer diesen Mehrwertsteuerbetrug hinnimmt, akzeptiert, dass die europäische Ebene Einnahmeausfälle hat. Wir sind nicht bereit, das zu akzeptieren. Denn alle diese Ausfälle müssen dem normalen Steuerzahler aus der Tasche genommen werden. Wir werden also im Rahmen dieses Haushaltsverfahrens vorschlagen, die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug zu verstärken, damit der normale Steuerzahler entlastet werden kann und die Gelder, die hier nach Europa fließen sollen, auch tatsächlich fließen können. Wir werden im Rahmen des Haushaltsverfahrens jetzt auch öfter über diesen Teil debattieren müssen.

Wir werden in den zukünftigen Haushaltsverfahren - und auch im nächsten - darauf achten, dass die Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit als einen unserer Grundwerte garantiert sehen können. Verlässlichkeit, zum Beispiel bei der Bekämpfung des wirtschaftlichen und sozialen Gefälles und Verlässlichkeit bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit. Wir haben gehört, dass der Rat die Zahlungen für die Strukturfonds besonders gekürzt hat. Dies wirft bei uns Fragen auf. Auf der einen Seite melden die Mitgliedstaaten hohe Summen an, die sie in den nächsten Jahren und besonders im nächsten Jahr ausgeben wollen, gleichzeitig beschließt der Rat aber in seinem Haushaltsentwurf, dass man genau unter diesen Zahlen bleibt. Wir fragen uns, welche Zahl richtig ist. Wir wissen, dass Zahlungsrückstände bei in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen entstanden sind, wo eben die Auszahlung noch nicht stattgefunden hat. Der Rat übergeht dies geflissentlich und sagt: Die Zahlungen brauchen wir nicht. Wir werden uns auf dieses Spiel nicht einlassen. Wer sich bei Finanziellen Vorausschauen in Bezug auf die Strukturfonds und damit auf die Strukturförderung und damit auch auf Wirtschaftsförderung innerhalb der Europäischen Union nach harten Debatten verständigt, der muss sich dann bei der Durchführung auch gefallen lassen, dass man ihn daran erinnert und dass wir dann die entsprechenden Mittel einfordern werden.

Wir werden im künftigen Haushaltsjahr darauf achten, dass die Europäische Union als Wirtschaftsbereich nicht nur ein Wirtschaftsbereich der großen Unternehmen und der Konzerne ist. Wir werden darauf drängen, die kleinen und mittleren Unternehmen auch in Zukunft intensiv zu fördern. Sie sind das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Sie sind einfallsreich, innovativ, risikobereit, und wir müssen ihnen helfen, dass sie - obwohl sie keine Rechtsabteilungen und keine Steuerabteilungen haben - Vorteile aus dieser Europäischen Union und aus dem Binnenmarkt ziehen können.

Wir werden viertens im Haushaltsverfahren darauf achten, dass die Osterweiterung sicher gestaltet wird. Es wurde soeben schon mehrfach über Personalbedarf gesprochen. Wir werden sehr genau hinschauen, welcher Personalbedarf tatsächlich notwendig ist und ob jede der angemeldeten Stellen tatsächlich erforderlich ist. Wir werden aber nicht zulassen - und da stimme ich allen Vorrednern zu -, dass hier die Osterweiterung und die Beitrittsländer dann zum Sparschwein der Europäischen Union werden. Hier muss Gleichbehandlung walten. Das sieht man am besten ganz konkret dann, wenn es um solche Entscheidungen geht. Einen hehren Vorsatz vor sich hertragen, kann jeder leicht. Wenn es an die konkrete Entscheidung geht, dann muss man erkennen können, dass hier tatsächlich gleich behandelt wird, egal ob es ein alter oder ein neuer Mitgliedstaat ist. Wir werden darauf sehr achten.

Wir werden auch in anderen Bereichen zum Teil Kontinuität bewahren, wir werden aber unsere Politik auch vorausschauend gestalten müssen. Das gilt ausdrücklich für den Bereich der Außenpolitik. Hier haben wir in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass, wenn irgendwo dramatische Entwicklungen entstanden sind, wir uns in heller Aufregung sehr schnell darauf verständigen mussten, zusätzliche Mittel zu finden, zum Teil zu Lasten von angestammten Politiken. Wenn wir uns bestimmte Bereiche in der Welt anschauen, die wir in der Vergangenheit gefördert haben, dann sind diese heute weniger ausgestattet als in früheren Jahren. Wir mussten umgestalten, wir haben dies getan, weil wir natürlich auch gesehen haben, dass wir die Mittel nicht unendlich aufstocken können. Aber ich will einmal zwei Zahlen in den Raum stellen, die uns hier mit unserem Haushalt nicht direkt betreffen, aber zum Nachdenken anregen: In dieser Welt geben die Vereinigten Staaten von Amerika und die Länder der Europäischen Union in jedem Jahr 460 Milliarden für Rüstung aus. 460 Milliarden! Gleichzeitig geben wir 37 Milliarden für Entwicklungspolitik aus. Ist das tatsächlich die vorausschauende, Konflikt vermeidende Politik, die die entwickelten Staaten betreiben wollen? Nein, wir wollen die europäische Politik im Rahmen unserer Möglichkeiten - und der ist bescheiden genug - fortentwickeln, wir wollen präventiv arbeiten, wir wollen Konfliktstrategien entwickeln, die eben dazu führen, dass es zu solchen Auseinandersetzungen erst gar nicht kommt. Wir haben nicht die Illusion zu glauben, dass es in der Welt keine Auseinandersetzungen mehr geben wird. Die wird es immer geben, und darauf muss sich auch unsere Region, müssen sich unsere Staaten einrichten. Aber wir werden verstärkt darauf achten, dass präventiv gearbeitet wird.

Ein weiterer Punkt, bei dem wir präventiv arbeiten müssen, ist der demografische Wandel. Der europäische Kontinent verändert sich dramatisch. Nicht nur in einzelnen Ländern, sondern in allen Ländern sehen wir, dass die Bevölkerung im Durchschnitt sehr viel älter wird. Das hat Auswirkungen auf alle Institutionen, auf alle Einrichtungen. Das bedeutet nicht nur, dass es in Zukunft weniger Kindergärten geben wird oder dass wir weniger Kindergärten brauchen, was die lokale Ebene betrifft. Das wird auch bei uns Auswirkungen haben. Ich erwähne als Beispiel noch mal die Pensionslast, die wir zu schultern haben. Wir werden aber auch in vielen anderen Bereichen damit konfrontiert werden, dass es immer weniger junge Menschen und immer mehr ältere Menschen gibt. Wir müssen mit diesen Umständen so umgehen, dass wir sie positiv gestalten, dass sie nicht als Bedrohung empfunden werden, sondern als Chance.

Wir als Sozialdemokratische Fraktion werden an diesem Haushalt folgende Kriterien anlegen: Einmal Sparsamkeit, weil wir mit den Mitteln unserer Bürger umgehen; zweitens Verlässlichkeit, jeder muss wissen, dass wir das, was wir einmal angefangen haben, nicht auf halbem Weg einfach schleifen oder liegen lassen; und drittens: Wir werden die europäische Politik so ausrichten, dass wir präventiv arbeiten und nicht nur hinterherhinken, wenn Dinge passiert sind, sondern uns bemühen, Dinge frühzeitig zu erkennen, ordentlich zu strukturieren und damit die Zukunft der Europäischen Union, unseres europäischen Kontinents, gut und sicher miteinander zu gestalten.

Herr Präsident, der vom Rat vorgelegte Haushaltsentwurf der Europäischen Union hat einen sehr disziplinierten Ansatz. Die Zahlungsverpflichtungen betragen nur 0,99 % des Bruttoinlandprodukts bzw. liegen 11,4 Milliarden Euro unter der Finanziellen Vorausschau.

Der Haushaltsentwurf der Kommission ist ein auf Maßnahmen beruhender Haushalt, der 13 Politikbereiche umfasst. Das ist seit langem ein erklärtes Ziel unserer Fraktion. Es erleichtert die Überwachung der Tätigkeit der EU. Die Kosten eines jeden Politikbereichs sind deutlich ausgewiesen. Die Verwaltungs- und operativen Kosten sind differenziert aufgeführt. Die Effizienz kann ebenso wie auch das Verhältnis zwischen den Ergebnissen und den Ausgaben besser eingeschätzt werden. Übermäßige Bürokratie ist ein Warnsignal für unverhältnismäßige Verwaltungskosten.

Das größte Problem der Haushaltspolitik der EU sind die nicht abgerufenen Mittel. Jahrein jahraus kämpft das Parlament für die Anpassung des Haushalts an die Finanzrahmen. In den Bilanzen stellen wir fest, dass der Streit um einige Euro ganz belanglos ist, wenn von den Mitteln Milliarden, die sogar mehr als zehn Milliarden Euro jährlich betragen, nicht abgerufen werden.

Der Haushalt des nächsten Jahres wird bestimmt von der EU-Erweiterung. Der Rat vertritt eine strikte Position zu den für die Erweiterung erforderlichen Stellen. Nach Ansicht unserer Fraktion erfordert die Erweiterung eine adäquate Anzahl von Stellen, die aber nicht als Vorwand für die Aufblähung des Beamtenapparates dienen dürfen. Der administrative Erfolg der Erweiterung hängt nicht nur von der Schaffung neuer Stellen, sondern auch davon ab, wie die bestehenden Ressourcen effizienter eingesetzt werden können.

Unsere Fraktion unterstützt jene Prioritäten, die Kollege Mulder vorgeschlagen hat. Wir sind besorgt über die die Menschenrechte betreffende Finanzierung, ebenso wie über die des Internationalen Gerichtshofes von Den Haag. Außerdem hoffen wir, dass der Aktionsplan der nördlichen Dimension entsprechend in den Haushaltslinien Berücksichtigung findet. Auch die Zusammenarbeit mit unseren neuen Nachbarn im Rahmen des Programms Wider Europe sollte verstärkt und die Verwaltung der damit verbundenen Mittel vereinfacht werden.

Herr Präsident, die Gesamtsumme des Haushalts für eine EU mit 25 Ländern liegt im nächsten Jahr unter einem Prozent des Bruttoinlandprodukts der Mitgliedstaaten. Es hat den Anschein, dass die Union keine ehrgeizigen Pläne zur Unterstützung des sozialen Zusammenhalts der Mitgliedstaaten hegt. Viele der neuen Mitgliedstaaten bzw. zumindest ihre Bürgerinnen und Bürger werden in ihren Erwartungen enttäuscht, wenn es für sie kein Manna vom Himmel regnet. Die Unterschiede im Lebensniveau können ohne Geld nicht ausgeglichen werden.

Die Kommission ist in dieser Debatte im Parlament unterrepräsentiert. Ich hätte mir zumindest gewünscht, ohne die Kompetenz von Michaele Schreyer anzweifeln zu wollen, dass Michel Barnier und Chris Patten hier wären. Im Zusammenhang mit dem Haushalt des nächsten Jahres hätte ich von diesen Kommissionsmitgliedern gerne etwas über die Pläne der Kommission gehört, die RAL auf der Basis der 'Sonnenuntergangsklausel' abzubauen. Der Vertreter des Rates hat bei der Reduzierung der RAL keine klare Haltung vertreten. Die Kommission sollte aber eine haben.

Unsere Fraktion möchte in den Kohäsionsländern klären, auf der Basis welcher Bedingung der ?sunset-Klausel' die gestrichenen RAL entstanden sind. Wenn sie auf der Basis der Untätigkeit der Kommission zustande gekommen sind, handelt es sich darum, dass der Wille der Haushaltsbehörde nicht umgesetzt worden ist. Wenn sie aufgrund einer Fehleinschätzung der Regierungen der Mitgliedstaaten entstanden sind, ist die Kürzung berechtigt. Die Mitgliedstaaten müssen die Regeln einhalten, und wir fordern eine Erklärung, wie die RAL entstanden sind.

In den Haushalt des kommenden Jahres wird offensichtlich die Wiederaufbauhilfe für den Irak eingehen. Wir sind dabei, die gleiche Arbeitsteilung wie in Afghanistan vorzunehmen: Die USA, in diesem Falle mit Hilfe von Premierminister Blair, überfallen und zerstören und die EU zahlt den Wiederaufbau. Unsere Fraktion nimmt dazu eine sehr kritische Haltung ein. Stattdessen wollen wir die Mittel der Union für den Wiederaufbau der durch Israel zerstörten palästinensischen Ziele verwenden. In Palästina wird kein Ölkrieg geführt.

Gegenstand der Kritik vieler Mitglieder unserer Fraktion sind schließlich die Ausgaben für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Finanzierung der europaweiten politischen Parteien. Es scheint, dass die EU die Liberalisierung der Märkte und die Entwicklung der Privatisierung forciert und somit eine neoliberale Politik 'made in USA' betreibt.

Vielen Dank.

Herr Seppänen, Sie haben mehrere Kommissionsmitglieder persönlich erwähnt. Gemäß der Tagesordnung werden einige der von Ihnen genannten Personen an der Debatte teilnehmen, aber erst später. Beispielsweise ist die Anwesenheit von Herrn Barnier, den Sie erwähnt haben, für heute Nachmittag vorgesehen, aber das dauert noch ein Weilchen. Ich sage das zu Ihrer Information.

Herr Präsident! Zu meiner großen Freude findet diese Aussprache statt, versetzt sie uns doch in die Lage, vor der Abstimmung über die Änderungsanträge im Haushaltsverfahren einige Fragen an die Kommission zu richten. In meinem ersten Beitrag am Nachmittag möchte ich mich ebenso wie Herr Virrankoski der Ausführung des Haushaltsplans widmen, denn dort läuft es mit den politischen Entscheidungen, die wir hier mit viel Tamtam treffen, oftmals schief. Mittel bleiben ungenutzt, oder der Amtsschimmel hindert die Empfänger von Hilfen an der gezielten und effizienten Verwendung der Gelder. Herr Mulder erklärte als Berichterstatter für den nächsten Haushaltsplan soeben schon, er wolle die Kommission zu einem höheren prozentualen Haushaltsvollzug anspornen, indem die Gelder für die Verwaltung zum Teil in die Reserve eingestellt werden. Herr Mulder und möglicherweise auch eine Mehrheit in diesem Hause sind noch nicht davon überzeugt, dass sämtliche Stellen, die die Kommission für die Erweiterung gefordert hat, auch wirklich vonnöten sind. Ein Bediensteter der Kommission sagte dazu Folgendes: Sie binden uns die Beine zusammen und hoffen dennoch, wir können die 100 Meter schneller laufen.

Ich selbst halte die Sorgen des Berichterstatters zwar für legitim, hege aber Zweifel an den Instrumenten. Ich möchte die Frau Kommissarin deshalb fragen, ob sie ihr Urteil darüber abgeben kann. Welche Auswirkungen haben die Reserven? Wie können Sie sie im positiven Sinne verwenden? Und, noch wichtiger, befinden wir uns auf dem rechten Weg, was die zögerliche Mittelverwendung betrifft? Bislang haben wir stets die quantitative Seite betont. Ist es nicht an der Zeit, die qualitative Seite der Lösungen zu betrachten, wie es Herr Pittella bei den Strukturfonds ebenfalls praktiziert? Das heißt dann, dass Verfahren vereinfacht werden müssen, dass wir weniger Papier und mehr verantwortliche Bedienstete brauchen.

Mein Letzter Punkt in Bezug auf die ordnungsgemäße Mittelverwendung betrifft die Tatsache, dass bei mit EU-Mitteln finanzierten Projekten oft dem europäischen Umweltrecht nicht entsprochen wird. Was geschieht, wenn Sie dies aufdecken? Werden die Mittel dann eingefroren, oder wird eine andere, mehr oder weniger sanfte Lösung gefunden? Ein Beispiel dafür ist die Brücke über den Fluss Tagus. Bei diesem von der EU finanzierten Projekt wurden die Vogel- und die Habitat-Richtlinien missachtet. Ich könnte noch zahllose Beispiele anführen. Ich möchte wissen, welche Folgen es hat, wenn festgestellt wird, dass seitens der EU finanzierte Projekte EU-Recht verletzen.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist meines Erachtens ganz allgemein insofern ein historischer Haushaltsplan, als wir uns der Osterweiterung nähern.

Als Erstes möchte ich meinem Ausschuss und seinem Vorsitzenden - von dem ich so viel gelernt habe -, dem Personal des Sekretariats, meinen Kolleginnen und Kollegen und den Berichterstattern für diesen Haushaltsentwurf sowie für die Vorjahreshaushalte danken. Da ich noch ein junges Mitglied bin, konnte ich umfangreiche Erfahrungen in diesem Bereich sammeln, so dass ich sogar stellvertretender Ausschussvorsitzender wurde.

Meines Erachtens ist das für uns ein sehr wichtiger Haushaltsplan, weil er die Grundlagen für das künftige Europa und für das nächste Europäische Parlament schafft, und ich denke, der politische Schwerpunkt liegt speziell auf den Ausgaben für die Osterweiterung. In dieser Hinsicht hat der Haushaltsplan die volle Unterstützung unseres Ausschusses sowie aller Kolleginnen und Kollegen des EP, jedoch nur was die Ausgaben für Personal sowie für die mit der Osterweiterung verbundenen Strukturen anbelangt.

Gleichwohl möchte ich einen wahrscheinlich schmerzlichen Punkt dieses Haushaltsplans hervorheben: Wir müssen bei den für den Irak bestimmten Mitteln Vorsicht walten lassen. Ich habe gewisse Vorbehalte gegenüber diesen Finanzmitteln: Es besteht die Gefahr, dass sie völlig aus dem Ruder laufen. Außerdem wünsche ich mir eine umfassende Kontrolle über diese Mittel, eine Einrichtung, die eine wirksame Kontrolle auszuüben vermag, um zu verhindern, dass das Gleiche geschieht wie schon bei der Palästinensischen Nationalbehörde, deren finanzielle Unterstützung durch die EU wir gegenwärtig gründlich prüfen. Auf diesen Punkt möchte ich ganz besonders hinweisen, weil eine derartige Kontrolle von entscheidender Bedeutung sein wird.

Auch halte ich bezüglich der neuen Haushaltsordnung eine Erprobungsphase für erforderlich. Da es sich um ein neuartiges und kompliziertes Instrument handelt, wird sie sicherlich den Druck innerhalb der Kommission erhöhen, und zwar über die Ebene des Generaldirektors hinaus, dessen Zusammenarbeit mit uns während der letzten Zeit im Übrigen meine große Anerkennung findet.

Schließlich muss ich noch die Initiative erwähnen, die zu heißen Diskussionen in unserem Ausschuss geführt hat: die Krankenversicherung für die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Frage können wir nach meinem Dafürhalten erörtern, wenn uns die Ergebnisse einer Studie vorliegen, die wir gefordert haben. Hierfür und für alles Übrige wünsche ich vor allem dem Rat eine erfolgreiche Arbeit, wobei es mich mit Stolz erfüllt, sagen zu können, dass auch ich ein Vertreter Italiens bin.

Herr Präsident, Herr Minister, Frau Kommissarin! Die vorgeschlagene Kürzung der Zahlungsermächtigungen begrüßen wir. Da sich die Wirtschaft auf Talfahrt befindet, müssen die Mitgliedstaaten den Gürtel enger schnallen, und die Europäische Union kann hier nicht nachstehen. Der Rat hat an dem Entwurf des Haushaltsplans in einigen Punkten erhebliche Kürzungen vorgenommen. Wir teilen die Auffassung des Berichterstatters, dies kategorisch abzulehnen, nicht. Insbesondere in den Rubriken 2 - Strukturmaßnahmen, 3 - Interne Politikbereiche und 4 - Externe Maßnahmen halten wir eine höhere Mittelausstattung als vom Rat vorgeschlagen für nicht erforderlich. Wir dürfen die Augen vor den enormen Zahlungsrückständen bei mehreren Positionen des Haushaltsplans in diesen Rubriken nicht verschließen. Die Rückstände bei den Strukturfonds lassen sich den Wählern nicht vermitteln, sie belaufen sich auf mehr als 66 Milliarden EUR, zwei Drittel des derzeitigen gesamten Gemeinschaftshaushalts. Ein schwedisches Marktforschungsinstitut kam zu dem Schluss, die Effizienz der Strukturpolitik würde keinesfalls den Anforderungen gerecht. Kennt die Kommission die Ergebnisse dieser Analyse, und was gedenkt sie gegen dieses anhaltende Problem zu unternehmen?

Auch das Europäische Parlament muss den Fehler bei sich selbst suchen und kritisch prüfen, ob bestimmte Politikfelder tatsächlich auf die Gemeinschaftsebene gehören. Der Wunsch in diesem Hause, Mittel aus dem EU-Haushalt für den Fremdenverkehr zu verwenden, ist nur ein Beispiel für etwas, das in erster Linie Sache der Mitgliedstaaten ist. Ferner fließen Mittel für die Entwicklungshilfe an Länder auf der südlichen Erdkugel, obgleich diese Aufgabe einem oder mehreren Mitgliedstaaten obliegt, die historische Beziehungen zu diesen Ländern unterhalten. Die Aufstockung des Budgets für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik um 8,4 % halten wir für nicht hinreichend begründet. Die Europäische Union braucht nicht parallel zur NATO eine Organisation zu errichten. Das ist weggeworfenes Geld.

Die Erhöhung der Beihilfen für die Palästinensische Autonomiebehörde um 18 Millionen EUR ist wirklich fehl am Platze, solange sie sich weigert, Terroranschläge gegen unschuldige Bürger unzweideutig zu verurteilen und den Kampf anzusagen. Hat die Kommission den IWF-Bericht zur Kenntnis genommen, aus dem hervorgeht, dass Arafat zwischen 1995 und 2000 etwa 900 Millionen Dollar auf Geheimkonten überweisen ließ? Schließlich muss die Kommission bei der Unterstützung von Mittelmeerdrittländern kritischer sein. Die Menschenrechtsklausel muss in solchen Fällen konsequent angewandt werden.

Den Änderungsantrag für einen substanziellen Beitrag zum Wiederaufbau des Irak werden wir uneingeschränkt unterstützen. Zugleich muss betont werden, dass der Umfang dieser notwendigen humanitären Hilfe nicht von politischen Meinungsverschiedenheiten zwischen einigen Mitgliedstaaten und den USA abhängen darf.

Meine Fraktion empfindet es als nicht zielführend, dass die Reform der Europäischen Kommission weitaus geringere Einsparungen zeitigt, als anfänglich vorgegaukelt. Die Differenz von 8,8 Milliarden EUR ist wirklich ganz beträchtlich. Welche Erklärung hat die Kommission dafür?

Einsparen können wir auch bei den Aufsichtsräten der Agenturen, in denen jetzt jeder Mitgliedstaat mit drei Mitgliedern vertreten ist. Wäre es nicht übertrieben, wenn sich diese Organe auf 75 Mitglieder pro Agentur ausdehnen?

Ich muss auch zur Haushaltsführung noch eine Bemerkung anbringen. Uns beunruhigt, dass bei der Gemeinsamen Agrarpolitik die Ausgaben für Audits um 6,4 % sinken. Diese Kürzung ist in Anbetracht der Probleme um die Haushaltsführung in diesem Politikfeld und des für eine gezielte Kontrolle der Agrarausgaben erforderlichen Arbeitsaufwands unklug. In diesem Frühjahr legte der Europäische Rechnungshof einen Bericht zu den Beihilfen für die so genannten Problemgebiete vor. Welche Lehren zieht die Kommission daraus? Ist sie beispielsweise bereit, die vage Definition der 'guten landwirtschaftlichen Praxis' zu verschärfen?

Ich komme zum Schluss. Der Betrug bei Eurostat soll den Beteiligten zufolge auch mit den begrenzten Mitteln im Zusammenhang stehen, die die Europäische Kommission für ordnungsgemäße Statistiken freigibt. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den einzelstaatlichen Ämtern ist ohne Zweifel wünschenswert. Dazu braucht Eurostat mehr Unabhängigkeit, damit weiterhin unparteiische und wissenschaftlich objektive Statistiken gewährleistet sind. Nach Sanktionen für die Betrugsfälle und einer Verbesserung der administrativen Kontrolle bei Eurostat müssen wir uns damit befassen. Was entgegnet die Kommission darauf?

Herr Präsident! Dies ist ein historischer Haushaltsplan - wie einer der Vorredner gesagt hat -, ein Haushaltsplan, den der Rat für die EU-15 vorlegt und der mit Blick auf die Erweiterung im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent niedriger ausfällt. Auch wenn es sich wieder um eine statistische Angabe handelt, ist das ein Zeichen, das Bände spricht, das Zeichen eines Europa, das Angst vor sich selbst, vor seinem Haushalt sowie davor hat, die Probleme in der Welt anzugehen.

Unter diesem Gesichtspunkt begrüßen wir den Änderungsantrag zum Irak, der zumindest ein Signal nicht für Unschlüssigkeit, sondern vielmehr dafür ist, dass Europa existiert, dass es seinen Part übernehmen will und sich mit den dafür erforderlichen Mitteln ausstatten muss. Momentan steht neben dem entsprechenden Haushaltsposten wohl noch ein pm-Vermerk; später wird man dann irgendwie versuchen, das Geld für eine Aufgabe aufzutreiben, die offenkundig zu den wichtigsten zählt, die uns in politischer Hinsicht erwarten, und die deshalb, auch symbolisch, eine sofortige, überzeugende und substanzielle Mittelausstattung erfordert.

Viele der Kolleginnen und Kollegen haben die Prioritäten des Europäischen Parlaments hervorgehoben. Es ist jedoch nicht nur wichtig, unsere Prioritäten zu bekräftigen, sondern es kommt darauf an - und hier wende ich mich an die Frau Kommissarin -, dass die Kommission die Prioritäten des Parlaments umsetzt. Leider haben wir häufig den Eindruck, dass den vom Parlament aufgestellten Prioritäten dann nicht entsprochen wird. Ich spreche dabei nicht nur von den 13 Milliarden Euro, die wir in diesem Jahr den Mitgliedstaaten zurückerstatten; wenngleich dies selbstverständlich erwähnt werden muss, da sich daran ein Fehler im System zeigt: obwohl es sich größtenteils um Gelder handelt, die den Mitgliedstaaten zugeteilt wurden, wurde ein erheblicher Betrag der Mittel nicht ausgegeben, und eine Vielzahl der, oftmals gemeinsam mit der Kommission, festgelegten Prioritäten bzw. Maßnahmen wurde aufgrund einer Krise, die wir als strukturell bezeichnen können, nicht übertragen. Das scheint mir ein ernstes Problem zu sein, das bei der Bewertung sowohl des vorliegenden als auch des 2004 zur Abstimmung anstehenden Haushaltsplans nicht unterschätzt werden darf, weil die effektiven Maßnahmen den Prioritäten des Parlaments häufig nicht entsprechen.

Dann wäre da noch das Kapitel der Außenhilfen, zu dem ich mir erlauben werde, im zweiten Teil der Aussprache Stellung zu nehmen.

Herr Präsident! Zum Haushaltsplan. Gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Europäischen Kommission für Rubrik 4, Externe Maßnahmen, die eine Aufstockung um 3,9 % im Vergleich zum Vorjahr vorsahen, hat der Rat 'nur' um 0,3 % gekürzt. Die Europäische Union wird, wie wir alle wissen, immer mehr und neue Verpflichtungen übernehmen. Diese betreffen den Kampf gegen den Terrorismus und das organisierte Verbrechen, den Wiederaufbau des Irak, nicht verantwortungsvoll geführte Staaten wie Afghanistan und Kongo, das erweiterte Europa, Konfliktverhütung im Nahen Osten und so weiter. Diese Dinge sind nicht unwichtig, und es ist auch klar, dass die Bevölkerung eine selbstbewusstere Außenpolitik befürwortet: 67 % der Europäer sind für ein Mehr an Europäischer Union in der Welt.

Andererseits sind die finanziellen Grenzen der möglichen Engagements ganz eindeutig erreicht, insofern nicht mehr Geld auf den Tisch kommt. In einigen Wochen wird die Europäische Union an der internationalen Geberkonferenz für den Wiederaufbau des Irak teilnehmen. Kommissar Patten schlägt dabei einen möglichen EU-Beitrag von nahezu 200 Millionen EUR für den Zeitraum 2003-2004 vor. Andere schlagen einen Betrag in Höhe von 500 Millionen EUR vor. Wie auch immer, unser Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik möchte nicht, dass dies zu Lasten anderer geographischer Zonen und Engagements wie Afghanistan oder nichtgeographischer Haushaltslinien wie das Schnellreaktionssystem und Landminen geht. Wenn die Europäische Union ihren Teil der Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt übernehmen will, dann muss sie auch bereit sein, die dafür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen. Andernfalls droht Europa auf der Weltbühne ein politischer Zwerg zu bleiben.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Aus der Sicht der Entwicklungszusammenarbeit möchte ich die Haushaltsvorschläge für 2004 mit einigen Randbemerkungen versehen. Obgleich es hier um tätigkeitsbezogene Budgetierung geht, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, als habe die Einteilung eher mit der internen Struktur der Kommission zu tun. Für die Entwicklungszusammenarbeit bestimmte Mittel müssen auch unter dieses Kapitel fallen. Dennoch stellten wir fest, dass Haushaltslinien für Asien, Lateinamerika und den Nahen Osten unter den Titel 'Externe Maßnahmen' gerückt wurden. Für meinen Ausschuss ist das nicht akzeptabel. Armutsbekämpfung stellt nämlich das Hauptziel der europäischen Entwicklungspolitik dar. Wenn diese Haushaltslinien unter den 'Externen Maßnahmen' untergebracht werden, geht dies aus den Augen verloren.

Meine zweite Bemerkung betrifft die Unterstützung des Wiederaufbaus im Irak. Unabhängig von den genannten Summen muss klar sein, dass die Mittel nicht aus dem doch recht begrenzten Topf für Rubrik 4, Externe Maßnahmen, fließen können. Meiner Meinung nach sollte hierfür das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen werden.

Drittens und letztens möchte ich auf den für die soziale Infrastruktur angestrebten Anteil von 35 % verweisen. Die Kommission hat darauf aufmerksam gemacht, dass sie diese Zahl in den letzten Jahren erreicht hat, aber Bildung und Gesundheitsversorgung, doch zwei der ganz wesentlichen Zielsetzungen der Millennium Development Goals, kommen nach wie vor schlecht weg. Deshalb mein Appell an die Kommission zur Einhaltung der Vereinbarungen, die 1995 auf dem Sozialgipfel in Kopenhagen getroffen worden sind.

Herr Präsident, ich möchte Herrn Mulder für die kollegiale und kooperative Art danken, in der er mit den anderen Ausschüssen zusammengearbeitet hat. Dafür gilt auch Frau Gill mein Dank. Die Haushaltslinien, mit denen sich mein Ausschuss zu befassen hatte, waren ganz besonders komplex. Wir behandeln etwa 120 Haushaltslinien, die zehn verschiedene Generaldirektionen berühren. Wegen dieser Komplexität sowie Veränderungen in der Nomenklatur, der aktivitätsbezogenen Budgetierung und der Erweiterung war es schwierig, einen Gesamtüberblick zu geben.

Ich möchte der Kommission und all jenen Mitarbeitern der Generaldirektionen danken, die große Geduld mit uns hatten und uns ihre Beweggründe für die Erarbeitung des Haushaltsvorentwurfs erläuterten.

Dem Ministerrat kann ich dieses Lob leider nicht aussprechen, da unser Ausschuss Zeuge umfangreicher Kürzungen wurde, ohne dass diese auch nur andeutungsweise begründet worden wären. So kann man nicht arbeiten. Man kann keinen Dialog führen, wenn eine Seite nicht begründet, weshalb sie etwas tut. Mag sein, dass sich der Rat etwas bei seinen Vorschlägen gedacht hat, was, das ist uns allerdings unklar.

Als Beispiel dafür möchte ich die Vorbereitungsmaßnahmen für Untersuchungen im Bereich der Sicherheit nennen, die für die Bürger Europas von immensem Interesse sind. Weshalb wurden hier Kürzungen vorgenommen? Ich freue mich, dass Herr Mulder bereit ist, uns bezüglich der Wiedereinsetzung des für diese Maßnahmen vorgeschlagenen Betrags zu unterstützen, der nach Ansicht vieler unserer Ausschussmitglieder wichtig ist. Wir möchten eine Erklärung zu Tschernobyl. Wir messen den KMU große Bedeutung bei, wie Sie sehen werden, und ich hoffe auf eine halbwegs vernünftige Diskussion mit dem Rat über dessen Motive für die Kürzungen, die sämtlichen Politiken der Europäischen Union zuwiderzulaufen scheinen.

. (SV) Herr Präsident! Der Haushaltsvorentwurf der Kommission enthielt wenige Überraschungen in Bezug auf die Fragen, die im Verantwortungsbereich des Ausschusses für Wirtschaft und Währung liegen. Wir unterstützen daher seine Hauptaspekte und haben auch deutlich unsere Unterstützung für die von der Kommission vorgeschlagenen Beträge erklärt. Dennoch hätte ich einige Kommentare und Empfehlungen.

Die im Rahmen der Haushaltslinie 02 05 01 ('Politik zur Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union') unterstützten Maßnahmen - beispielsweise die Wirkung der Informationsgesellschaft auf die Wettbewerbsfähigkeit zu analysieren und die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs voranzubringen - bewirken keinen wirklichen europäischen Mehrwert und sollten daher abgebrochen werden. Aus diesem Grunde schlagen wir vor, diese Mittel auf die Haushaltslinie 02 02 03 ('Programm für Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen') zu übertragen, wo diese für die europäischen Unternehmen von direktem Nutzen sind.

Ferner sind wir beunruhigt über die Probleme und Unregelmäßigkeiten bei Eurostat und streben aus diesem Grunde an, dass das Europäische Parlament fordert, 25 % der Mittel für die Verwaltungsausgaben von Eurostat in Titel 31 ('Reserven') aufzunehmen, bis die Kommission dem Parlament überzeugend versichern kann, dass die Probleme gelöst und die Verantwortlichen identifiziert und entsprechend bestraft worden sind.

Wir unterstützen auch die Informationskampagne zum Euro und begrüßen den Vorschlag der Kommission, die diesbezügliche Mittelausstattung zu erhöhen. Diese zusätzlichen Mittel werden auch notwendig sein angesichts der Tatsache, dass die EU zehn neue Mitgliedstaaten aufnimmt, die alle die schnellstmögliche Einführung des Euro geplant haben. Dennoch sind wir nach wie vor über die Durchführung dieser Haushaltslinie in den vergangenen Jahren beunruhigt und möchten daher erneut an die Kommission appellieren, jedes Quartal dem verantwortlichen Ausschuss des Parlaments Bericht über die Durchführung des Programms im laufenden Jahr sowie über die Planung für das kommende Jahr zu erstatten.

Darüber hinaus wollen wir die Kommission auffordern, dafür zu sorgen, dass bei einem eventuellen zusätzlichen Bedarf weitere Mittel für die Euro-Informationskampagne zur Verfügung stehen, z. B. im Zusammenhang mit Referenden in den Ländern, die gegenwärtig den Euro noch nicht eingeführt haben. Nebenbei möchte ich noch mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass mein Heimatland Schweden angesichts des Ausgangs des Referendums in der vergangenen Woche nicht in den Genuss von Mitteln für diese Informationskampagne kommen wird.

Nichtsdestotrotz unterstützt der Ausschuss den Haushaltsplanentwurf der Kommission, allerdings mit den von mir genannten Vorbehalten.

. Herr Präsident, Herr Präsident des Rates, sehr geehrte Abgeordnete! Die Gemeinsame Außenpolitik stellte bereits in den letzten Jahren einen Schwerpunkt in den Haushaltsdebatten dar, und so wird es auch jetzt auch im Budget 2004 sein.

Im EU-Haushaltsplan schlägt sich nieder, in wie vielen außenpolitischen Bereichen die Union gemeinsam handelt. Die gemeinsam übernommene Verantwortung für den Wiederaufbau im Kosovo, für die politische Stabilisierung in den Balkanstaaten, schlägt sich ebenso im Budget nieder wie für die Unterstützung des Wiederaufbaus in Afghanistan. Rund 600 Millionen Euro Hilfe für den Balkan sind im Haushaltsplan 2004 vorgesehen, 184 Millionen Euro für Afghanistan, und zusammen mit anderen Mitteln macht dies für Afghanistan eine Hilfe von 214 Millionen Euro aus, die wir vorschlagen. Damit erfüllt die Europäische Union dann übrigens voll ihre Zusage, die sie auf der Geberkonferenz in Tokio gemacht hat.

Ich möchte auch erwähnen, dass der früher geäußerte Vorwurf, dass die Europäische Union Hilfe verspricht, aber dann jahrelang nichts passiert, so pauschal nicht mehr zutrifft. Die Reform im Finanzmanagement hat sich gerade hier bei den externen Hilfen sehr positiv bemerkbar gemacht. Die Kommission bedauert es auch deshalb sehr, dass der Rat die Mittel für die Delegationen der Kommission gekürzt hat, denn die Delegationen spielen ja eine zunehmende Rolle bei der Durchführung des Haushaltsplans.

Die Krise im Irak und die Hilfe der Europäischen Union für die Menschen im Irak wird für den Haushalt 2004 eine wichtige Rolle spielen. Die Europäische Union hat in diesem Jahr bereits 100 Millionen Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt für humanitäre Hilfe zur Verfügung gestellt. Am 24. Oktober wird - wie hier schon mehrfach erwähnt - die Geberkonferenz für eine Hilfe zum Wiederaufbau im Irak stattfinden. Chris Patten, der heute in New York bei der UN-Vollversammlung ist, hat in diesem Hohen Hause deutlich gemacht, dass für eine effektive Hilfe im Irak die budgetären Rahmenbedingungen sehr wesentlich sind. Ein unabhängiger Trust Fund oder eine UN-Agentur sollten den multilateralen Ansatz dieser Hilfe, die die Europäische Union dann gewähren wird, garantieren.

Die Kommission wird in der nächsten Woche - am 1. Oktober - einen Vorschlag für die Summe machen, die wir auf der Geberkonferenz zusagen wollen, und zwar in Höhe von 200 Millionen Euro. Dieser Vorschlag wird die Mobilisierung von Mitteln noch in diesem Jahr - 40 Millionen Euro - sowie die Nutzung der Marge in der Rubrik 4 für das nächste Jahr vorsehen und eben auch eine Teilmobilisierung der Flexibilitätsreserve. Das wird also der Vorschlag für die Geberkonferenz bis zum Ende des Jahres 2004 sein.

Hinsichtlich der Größenordnung stellt dieses dann eine Hilfszusage dar, die sich - glaube ich - gut mit Afghanistan vergleichen lässt, also für das nächste Jahr 214 Millionen Euro. Wenn wir für Irak eine Hilfe von 200 Millionen Euro zusagen, ist das ja auch in Beziehung dazu zu setzen, wobei die Bevölkerung von Afghanistan sogar zahlreicher als im Irak ist, und Afghanistan ist ein bitterarmes Land, dem keine Einnahmen aus Ölreserven zur Verfügung stehen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle der Haushaltsbehörde auch nochmals für ihre Zustimmung danken, die Fördermittel für die Türkei, die im nächsten Jahr mit 250 Millionen Euro veranschlagt sind, ab dem nächsten Jahr aus den Vorbeitrittsstrategien zu finanzieren, und ich erwähne die Summe für die Türkei auch in Relation zu unserer Hilfe für den Irak. Ich glaube, man muss dies alles auch immer vergleichend und komparativ sehen.

Für die humanitäre Hilfe sieht der Entwurf der Kommission insgesamt 507 Millionen Euro vor. Für die Bekämpfung von Aids, Malaria und anderen übertragbaren Krankheiten, die für viele Länder in Afrika Katastrophen sind, werden 82 Millionen Euro im Budget vorgesehen, und daraus wird dann auch unsere weitere Zuwendung an den Global Health Fund finanziert - erneut in der gleichen Größenordnung wie in diesem Jahr. Ich erwähne das deshalb, weil das im letzten Jahr hier in dieser Debatte eine große Rolle gespielt hat.

Lassen Sie mich schon ankündigen, dass mein Kollege Poul Nielson und ich in wenigen Tagen eine Mitteilung vorlegen werden, künftig - d. h. konkret ab dem Jahr 2007 - die Mittel für den Europäischen Entwicklungsfonds in den normalen Haushaltsplan zu überführen. Wir brauchen gerade für die AKP-Staaten einen kohärenten Politikansatz, wobei der Schwerpunkt Armutsbekämpfung erhalten bleibt. Aber es hat sich einfach im Vergleich herausgestellt, dass der Durchführungsmechanismus für das normale Gemeinschaftsbudget schlichtweg sehr viel besser ist als der für den Europäischen Entwicklungsfonds.

Im Rahmen der entwicklungspolitischen Maßnahmen werden erneut Mittel speziell für die Integration geschlechtsspezifischer Aspekte in die Hilfsprogramme vorgesehen. Gerade im Bereich der Außenhilfe werden viele Projekte gefördert, die besonders auf die oft katastrophale Situation von Frauen in armen Staaten bzw. in Krisengebieten eingehen. In den Berichten über die Hilfsprogramme wird das dargelegt.

Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik, Herrn Van Hecke, für seine Arbeit, seinen großartigen Konsensgeist und die Auswahl der schwierigen Prioritäten meinen Dank aussprechen. Jetzt ist es natürlich erforderlich, dass sich der Haushaltsausschuss und das Plenum des Parlaments diese Prioritäten mit den vom Haushaltsausschuss gegebenenfalls gewünschten Änderungen zu Eigen machen.

Einige Redner wie Herr Wynn oder Herr Walter haben sehr deutlich die Zwänge erläutert, die die Rubrik 4 des Haushaltsplans belastet haben, und die dringlichen Fragen, mit denen die Europäische Union in den letzten Jahren zu tun hatte. Wir hatten da den Kosovo, den Balkan, Ost-Timor und Afghanistan, und in diesem Jahr haben wir das Problem des Irak.

Da hierüber im Laufe der Debatte gesprochen wurde, möchte ich sagen, dass die Europäische Union nach Ansicht meiner Fraktion einen bedeutenden Beitrag zum Wiederaufbau, zur Befriedung und Demokratisierung des Irak leisten muss, da wir meinen, dass die Demokratisierung dieses Landes nicht nur in der Zuständigkeit und der ausschließlichen Verantwortung der USA liegen darf, sondern auch der Gesamtheit der internationalen demokratischen Gemeinschaft obliegen muss.

Allerdings, Herr Präsident, wird das Europäische Parlament morgen eine Entschließung zum Irak verabschieden, in der eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, wie Herr Van Hecke sehr gut sagte, dass die Aktionen im Irak nicht zum Nachteil anderer Bereiche und anderer bereits eingegangener Verpflichtungen finanziert werden dürfen.

Ich habe mit großem Interesse die Erläuterungen verfolgt, die uns die Kommissarin gerade gegeben hat, und ich sehe, dass die Absichten der Kommission oder ihre Vorausschau nicht diese 500 Millionen Euro erreichen werden. Ich möchte Sie fragen, Frau Kommissarin, ob Sie die vollständige Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments in Erwägung ziehen, das im letzten und in diesem Jahr nicht genutzt wurde, und ob sie andere sehr interessante Möglichkeiten ins Auge fassen, wie die vom Generalberichterstatter, Herrn Mulder, genannten.

Im kommenden Jahr wird es mit der Einbeziehung der Kandidatenländer einige Linien innerhalb der außenpolitischen Aktion der Europäischen Investitionsbank geben, die möglicherweise für diese Priorität verwendet werden könnten. Es wäre vielleicht interessant, diese Möglichkeit in Erwägung zu ziehen.

Herr Präsident, dieses Problem, das der Irak in diesem Jahr für uns aufwirft, ist ein immer wiederkehrendes Problem, wir können nicht von der Hand in den Mund leben, sondern müssen uns bemühen, eine dauerhafte Lösung für die dringlichen Bedarfsfälle zu finden, die im Bereich der außenpolitischen Aktion auftreten, und versuchen, Instrumente zu mobilisieren, die es uns flexibel gestatten, bei diesen Prioritäten Hilfe zu leisten, aber ohne dass dies, ich wiederhole, zum Nachteil anderer geschieht.

Herr Präsident, wenn wir danach streben, dass die Europäische Union, wie heute Vormittag der Präsident Rumäniens sagte oder wie neulich der Präsident des Konvents, Herr Giscard d'Estaing, in diesem Plenum bemerkte, eine Schlüsselrolle auf der Weltbühne spielt, dann müssen wir dauerhafte Lösungen für diese Probleme suchen, denn andernfalls werden wir uns darauf beschränken müssen, eine große Nichtregierungsorganisation zu sein oder eine Art internationales Rotes Kreuz, das keine andere Absicht und keine andere Aufgabe hat, als die Rechnung für die großen Gegenwartsdramen zu bezahlen.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Erweiterung ist nicht nur ein Projekt der Regierenden, sondern - wenn sie gelingt - wird es ein Riesensieg der Demokratie. Mehr als die Hälfte der bald 450 Millionen EU-Bürger ist weiblich. Wenn die Frauen den europäischen Aufbau mittragen sollen, müssen sie gezielt informiert und einbezogen werden. In dieser Wahlperiode haben wir die Strategie des Gender Mainstreaming entwickelt und auch ins Haushaltsverfahren einbezogen. Erfolge könnten allerdings deutlicher ausfallen. So sind Frauen in den Politikbereichen, auch in den Chefsesseln der Institutionen, weitgehend unsichtbar.

Nur 14 % der Beobachter aus den Beitrittsländern, nur 17 % der Konventsteilnehmer, nur 25 % der Kommissare sind weiblich. Im Europäischen Parlament haben wir keine einzige Generaldirektorin, beim Personal der Laufbahngruppe C sind allerdings 70 % Frauen. In unserer Entschließung zum Gender Mainstreaming haben wir eine ganze Menge an Aktionen vorgeschlagen, die die Querschnittsaufgabe, gezielt Frauen in die Institutionen zu bringen, mit benchmarks, mit Erfolgskontrolle bei der beruflichen Fortbildung, Umschulung, der Laufbahn- und Personalentwicklung usw. versehen.

Frau Kommissarin, Sie nähren jetzt hohe Erwartungen an das Gender Budgeting. Die Umsetzung heißt allerdings, dass wir in allen Ausschüssen, allen Politikfeldern, allen Generaldirektionen professionell 'gendern'. In der Außendarstellung für die Informationskampagnen gerade zu den Wahlen ist es besonders wichtig, dass wir die Zielgruppe Frauen auch identifizieren, dass wir in der Außenpolitik - beim Aufbau von Afghanistan, im Irak - Frauen überall einbeziehen. DAPHNE war eine gute Herausforderung. Natürlich gilt dies auch für die internen Politikbereiche, beispielsweise bei den Strukturfonds.

Herr Präsident! Im Zusammenhang mit dieser Aussprache hier möchte ich auf drei verschiedene Themen aufmerksam machen: Die Prävention von Waldbränden, Ost-Timor und der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt.

Die Tragödie der Waldbrände, die über Südeuropa und vor allem Portugal hinwegfegten, wo 5 % des Territoriums und 11 % der Waldfläche von den Flammen verzehrt wurden, zeigt ganz deutlich, dass es notwendig ist, die Hilfe für Maßnahmen zur Prävention von Waldbränden zu verstärken. Leider ist man mit dem neuen 'Forest Focus'-Programm rückwärts gegangen. Das Europäische Parlament hat in der Entschließung vom 4. September im Rahmen des Verordnungsentwurfs 'Forest Focus' darauf bestanden, dass der Europäischen Union dieselben Mittel bereitgestellt werden wie in der vorhergehenden Verordnung von 1991 betreffend den Schutz der Wälder vor Waldbränden, um angemessene Maßnahmen zur Prävention von Waldbränden zu finanzieren. Deshalb unser Vorschlag zur Aufstockung des Programms um 6 Mio. EUR und zur ganz klaren Einbeziehung von Präventionsproblemen. Wir hoffen, dass er angenommen wird. Davon abgesehen würde ich gern wissen, ob die Kommission der Aufstockung der Ausgaben und der Einbeziehung des Elements Prävention in das Programm 'Forest Focus' zustimmt.

In Bezug auf Ost-Timor hat die Kommission in ihrem Haushaltsvorentwurf die spezifische Beihilfelinie gestrichen und die Unterstützung um ca. 70 % gekürzt. Das ist unannehmbar. Deshalb haben wir auch einen Änderungsantrag eingereicht, um den Betrag der Beihilfe auf die 2003 eingetragenen 25,5 Mio. EUR wieder einzustellen. Wir hoffen, dass dies wie bisher auch die Unterstützung des Europäischen Parlaments findet, aber ich würde auch gern wissen, wie die Kommission in Anbetracht der Diskussionen zum Haushalt, die es 2003 gab, und der verschiedenen, nach wie vor in Ost-Timor bestehenden Schwierigkeiten und instabilen Gebiete diese Kürzung begründet.

Da dieser Entwurf des Gemeinschaftshaushalts mit weniger als 1 % des Bruttonationaleinkommens der Gemeinschaft bekanntermaßen der im Verhältnis niedrigste seit 1987 ist, würde ich abschließend gern wissen, wie der Grundsatz des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union gesichert und der Kampf für die soziale Eingliederung und für Beschäftigungswachstum geführt werden können, wenn wir 2004 die Erweiterung um zehn weitere Länder mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen von lediglich etwa 40 % des Durchschnitts der Gemeinschaft haben werden. Da es aus meiner Sicht unmöglich ist, mit diesem Haushalt den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu erreichen, möchte ich die Kommission fragen, ob sie bei künftigen Änderungen der Verträge den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt aufgeben möchte?

Herr Präsident! Schon mehrfach wurden die Kürzungen des Rates bei den Mitteln für Afghanistan beklagt. Meines Erachtens ist dies in erster Linie auch ein Paradebeispiel für die Kurzsichtigkeit zahlreicher Regierungen, die offensichtlich 'crisis hopping' betreiben. Von Kosovo nach Serbien - die Mittel fließen auch mit - und von Afghanistan zum Irak. Die Mitgliedstaaten werden also ihre Versprechen, die sie anlässlich der Geberkonferenz für Afghanistan gegeben haben, nicht halten, während immer klarer zutage tritt, dass die versprochenen Summen ohnehin knapp bemessen waren. Ich gehe davon aus, dass der gesunde Menschenverstand in diesem Hause obsiegen wird und wir einen höheren Betrag festlegen werden, als es dem Rat vorschwebt.

Ich möchte der Frau Kommissarin noch eine Frage zu einem anderen Änderungsantrag als Afghanistan stellen, nämlich zu einem Änderungsantrag der PPE. Sie schlagen vor, einen Betrag in die Reserve einzustellen, bis dort kein Mohn mehr, sondern legale landwirtschaftliche Erzeugnisse angebaut werden. Ist es jedoch nicht so, dass die Hilfen, die die EU gewährt, diese abgelegenen Mohnanbaugebiete kaum erreichen? Wie gedenken Sie, dieses Problem zu lösen? Im Übrigen stelle ich fest, dass die Ausschüsse und Fraktionen Änderungsanträge zur Außenpolitik eingebracht haben, die um 841 Millionen EUR höher ausfallen als die Kommissionsvorlagen. Von der Kommissarin möchte ich wissen, wie sie diese Differenz erklärt? Stimmt es, dass wir hier einfach nur enorm hohe Beträge vereinbaren, oder halten Sie sich im Grunde ganz genau an die Obergrenzen der Finanziellen Vorausschau und geraten damit mit den Prioritäten der EU in Konflikt, weil der Bedarf auf dem Gebiet der Außenpolitik weitaus größer ist, als von Ihnen vorgeschlagen?

Eine letzte - ganz kurze - Frage zu Nordkorea. Die Finanzmittel für das KEDO-Projekt sind eingefroren, und wir kümmern uns jetzt überhaupt nicht mehr um die dortige Energieversorgung. Ist es möglich, die Mittel oder einen Teil der Mittel, die ehemals für die Kernenergieversorgung bestimmt waren, für die Subventionierung alternativer Energiequellen in Nordkorea zu verwenden?

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ebenso wie die Arbeit des Verfassers der Stellungnahme zum Thema Außenbeziehungen und die von ihm vertretene Position unterstützen wir viele - wenn auch nicht alle - Änderungsanträge, die der Kollege van Hecke im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik eingereicht hat, wobei wir in einige davon unseren spezifischen Beitrag einbringen konnten. Insbesondere möchte ich Sie auf eine ganze Reihe von Änderungsanträgen zu der Menschenrechtsklausel hinweisen.

Als Parlament haben wir nachdrücklich gefordert - und jahrelang erfolgreich dafür gekämpft -, dass in unsere Beziehungen zu Drittländern eine Menschenrechtsklausel einbezogen wird, welche die Kooperations- und Hilfsprogramme für die Schwellenländer und ganz allgemein die Länder, zu denen wir Beziehungen unterhalten, von der gegenseitigen Wahrung der, größtenteils anerkannten und mitgetragenen, geltenden Übereinkommen 'abhängig macht', wobei sich niemand durch diesen Begriff verletzt fühlen möge.

Um die Wahrheit zu sagen, wird diese feierlich in die Abkommen mit Drittländern aufgenommene Klausel von denjenigen, die für ihre Anwendung sorgen müssen, weitgehend missachtet. Sie wird aus unterschiedlichen Gründen nicht beachtet, wahrscheinlich weil noch kein spezieller Kontrollmechanismus geschaffen wurde. Tatsache ist jedoch, dass wir oftmals munter fortfahren, unseren Haushaltsplan auf der Grundlage solcher Abkommen auszuführen - die als solche selbstverständlich eingehalten werden müssen -, obwohl eine der Klauseln häufig nicht beachtet wird.

Deshalb zielt eine Reihe von Änderungsanträgen darauf ab, eine rechtzeitige Unterrichtung der Haushaltsbehörde über den Stand der Umsetzung dieser Menschenrechtsklausel zu gewährleisten, damit das Parlament gegebenenfalls, und in geeigneter Form, beschließen kann, formal die Aussetzung der Abkommen mit diesem oder jenem Land zu fordern. Es gibt schwere, gravierende Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen in Ländern, die wirtschaftlich weitgehend, vielleicht nicht von der Hilfe der Europäischen Union, so doch gewiss von dem umfassenden Beziehungsgeflecht abhängen, das sie mit den EU-Staaten unterhalten: ich denke an solche Länder wie Vietnam, Laos und auch Kambodscha, wo, wie Sie wissen, die Lage gegenwärtig sehr ernst ist und die Gefahr eines coup d'état besteht, der in den nächsten Tagen durchgeführt werden könnte, zum Hohn der Wahlergebnisse, die unser Parlament selbst - vielleicht etwas voreilig - für völlig rechtmäßig erklärt hat.

Aus diesen Gründen halte ich es für möglich, auch über den Hebel des Haushaltsplans den Empfängerländern ein deutliches Signal zu geben, damit diese Menschenrechtsklausel effektiv verwirklicht wird und unser Parlament, das nicht nur Initiator dieses Vorschlags, sondern auch Teil der Haushaltsbehörde ist, sicher sein kann, dass die Kommission den Haushaltsplan nicht ausführt, als sei nichts geschehen, sondern eine präventive Kontrolle gewährleistet. Das ist einer der wichtigsten Aspekte. Ich freue mich über das Wortgefecht zum Irak, das den Willen zu einem konstruktiven Dialog über dieses Thema erkennen lässt. Die Erwägung, die ich soeben dargelegt habe, verdient es in jeder Hinsicht, wie vom Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten betont wurde, bei der Endabstimmung über den Haushaltsplan vom Parlament unterstützt zu werden.

Herr Präsident, im Rahmen der Vorbereitung der Prioritäten im außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Bereich hat der Berichterstatter, Herr van Hecke, breite Unterstützung von den Mitgliedern unseres Ausschusses erfahren, insbesondere bei der Wiederaufnahme eines Teils des Kommissionsvorschlags und der stärkeren Förderung der Tätigkeit von NRO.

Unser Berichterstatter hat den Schwerpunkt auf die Rolle der Europäischen Union bei der Förderung der Menschenrechte in der Welt gelegt. Die sozialdemokratische Fraktion spricht sich dafür aus, dass sämtliche Haushaltslinien für Balkan-Länder, mit denen ein Assoziations- und Stabilitätsabkommen besteht, aus der Kategorie 'Außenbeziehungen' in die Kategorie 'Vorbeitrittshilfe' übertragen werden. Weiterhin fordern wir die Einsetzung realistischer Beträge in die Linie Israel-Palästina und die Beendigung der Praxis der nachträglichen Übertragungen.

Wir unterstützen voll und ganz den Änderungsantrag 445, mit dem 47 Mio. Euro für Aktivitäten zur Konfliktprävention vorgeschlagen werden, denn vorbeugen ist meiner Meinung nach stets billiger als heilen, sowie den Änderungsantrag 118, in dem 2,5 Mio. Euro als zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für Informationsprogramme in Drittländern vorgeschlagen werden.

In einem Änderungsantrag von Herrn Elles wird die Einrichtung einer Haushaltslinie von 500 Mio. Euro für den Wiederaufbau des Irak gefordert. Dieser Vorschlag ist aus zwei Gründen unannehmbar für die SPE. Wir stehen der Schaffung einer neuen Haushaltslinie zwar offen gegenüber, doch können wir der Einsetzung von Mitteln nicht zustimmen, solange kein Mandat der Vereinten Nationen für den Wiederaufbau des Irak besteht und keine genauen Schätzungen der Kommission vorliegen. Unserer Meinung nach muss die UNO die ausschließliche Kontrolle über den Wiederaufbaufonds ausüben.

Des Weiteren möchte ich die Kommission ersuchen, das Parlament über die Verwendung der Mittel in Lateinamerika zu informieren und uns sagen, ob die in einer Reihe von Änderungsanträgen vorgeschlagenen beträchtlichen Mittelaufstockungen realistisch sind.

Herr Präsident, die ständigen Beschwörungen von Sparsamkeit und Haushaltsdisziplin haben verheerende Auswirkungen im Bereich der Entwicklungshilfe. Die Versprechen bleiben, von Taten ist wenig zu sehen: das ist der Eindruck, den ich von diesem Haushaltsplan 2004 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit habe. Diesbezüglich stimme ich mit unserer Berichterstatterin, Frau Sanders-Ten Holte, überein, dass die Zuordnung zum Kapitel Außenpolitik die Dinge nur noch verschlimmert.

Denn wie soll man noch glauben, dass das Ziel der Beseitigung der Armut bis 2015 erreicht wird, wenn - und das ist nur ein Beispiel - die Finanzzusagen für die Länder des Nahen Ostens, Lateinamerikas, Asiens und des AKP-Raums, mit denen sich der Entwicklungsausschuss der OECD befasst, von der Kommission insbesondere für die Bereiche Gesundheit und Bildung nicht eingehalten wurden? Hier sind Zweifel angebracht. Die verkündete Absicht, die Millenniumsziele verwirklichen zu wollen, findet in den bereitgestellten Summen nur eine äußerst schmale Basis.

Auf jeden Fall sind sämtliche Forderungen an die Kommission zu begrüßen, auch die Rechte der schutzbedürftigsten Personengruppen zu berücksichtigen und im Bedarfsfall eine spezifische Haushaltslinie vorzusehen, beispielsweise für die Rechte der Kinder.

Jede Verringerung und jeder finanzielle Druck auf die Grundelemente der Gemeinschaftspolitik wie die Menschenrechte oder die Verpflichtung zur Unterstützung der Schwächsten wäre ein äußerst negatives Signal für die bereits weitgehend von der Entwicklung der Welt ausgeschlossenen Völker, die nichts weniger als Opfer einer Globalisierung sind, die mehr im Gesetz des Dschungels besteht als in Wachstum und gerechter Verteilung der Reichtümer. Die Entwicklungsländer erwarten eine ambitioniertere Haltung von der Europäischen Union, was meiner Meinung nach aus den Reaktionen auf der letzten WTO-Konferenz in Cancun hervorgeht. Eine letzte Bemerkung zur Entwicklungshilfe: Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ohne eine umfassende Veränderung der finanziellen Vorausschau der Druck auf diese Rubrik unerträglich werden wird.

Nun zu den Vorschlägen zum Wiederaufbau des Irak. Sie erfordern zumindest langfristig eine Erhöhung der Gesamtmittel, damit die ohnehin schon mageren Summen für die Entwicklungshilfe nicht noch weiter beschnitten werden müssen. Doch unabhängig davon gehe ich mit Herrn Poos konform: die Ankündigung einer solchen Finanzierungszusage kann keinesfalls erfolgen, ehe Europa nicht eine unbedingt erforderliche unabhängige Politik zugunsten der Souveränität des irakischen Volkes und der Rolle der UNO verabschiedet hat.

Von den Änderungsanträgen stimme ich denen zu, die eine jährliche Bewertung der Ergebnisse ermöglichen und einen gemeinsamen Dialog zwischen Kommission, Parlament und Rat über die zur Erreichung der gestellten Ziele einzusetzenden Mittel vorsehen. Ebenso bin ich dafür, dass die umfassendere Einbeziehung aller Akteure der Zivilgesellschaft im Sinne einer wirklich demokratischen und effizienten Entwicklungszusammenarbeit auf allen Ebenen gefördert werden muss.

Des Weiteren befürworte ich den Vorschlag meiner Fraktion zur Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie für die Hilfe zum Wiederaufbau und zur Instandsetzung in den unter der Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde stehenden Gebieten. Die Zerstörungen im Umfang von fast 40 Mio. Euro, welche die israelische Armee an den von der Union und den Mitgliedstaaten finanzierten Infrastrukturen verursacht hat, zeugen von blindwütigem Fanatismus. Die Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung haben sich in der letzten Zeit drastisch verschlechtert. Wir wissen, welch bemerkenswerte Arbeit die dortige Delegation der Kommission unter schwierigen Bedingungen leistet, doch um ein aktives Mitglied des Quartetts zu sein, wie dies in den Reden immer behauptet wird, sollte die Union ihre Haushaltslinien mit ihren Worten in Übereinstimmung bringen.

- (ES) Herr Präsident, Herr amtierender Ratspräsident, Frau Schreyer, Herr Fischler, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst die Durchführung dieser neuen Haushaltsdebatte begrüßen, die schon in der Vergangenheit bewiesen hat, dass sie eine nützliche und Gewinn bringende Erfahrung für die Kommission und das Parlament ist. Sie ist eine gute Gelegenheit, für die wir Europaabgeordneten danken und die wir sehr positiv bewerten.

Generell ist dies das Jahr, in dem wir den Konflikt zwischen den nationalen und den gemeinschaftlichen Interessen vermeiden sollten. Die Prinzipien der Sparsamkeit in den nationalen Haushaltsplänen, die dem Stabilitätspakt zugrunde liegen, müssen mehr denn je mit der vollständigen Ausführung der in den Zielen des Gemeinschaftshaushalts enthaltenen Gemeinschaftspolitiken in Einklang gebracht werden.

Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments sind wir vielleicht am stärksten daran interessiert, dass der Stabilitätspakt eingehalten und respektiert wird. Seine Einhaltung darf keinen Vorwand dafür bieten, sich in die Entwicklung der großen Ausgabenbereiche des Haushalts der Union einzumischen, sondern muss einen weiteren Anreiz bilden, um seine Ausführung zu verbessern.

Die Ausstattung unseres Haushalts mit ausreichenden Zahlungsverpflichtungen stellt keine Nichteinhaltung von Sparsamkeitszielen dar, sondern eine Hilfe für das Wachstum der Europäischen Union mittels ihrer Politikbereiche. Andernfalls würden wir die korrekte Inanspruchnahme der noch fortbestehenden Verpflichtungen verhindern oder die wirksame Ausführung der Strukturpolitiken erschweren.

Die beste Haushaltspolitik für die Union ist nicht diejenige, die einen hohen Haushaltssaldo ermöglicht, sondern jene, die für die gute Ausführung der im Haushalt eingegangenen Verpflichtungen sorgt. Deshalb fragen wir die Kommissarin, ob sie mit diesem Herangehen einverstanden ist und ob die Kommission meint, dass die Höhe der im Haushaltsentwurf des Rates vorgesehenen Zahlungsverpflichtungen ausreichend ist.

Andererseits hat unsere Fraktion bei diesem Haushaltsplan keinen besonderen Anlass für eine Meinungsverschiedenheit mit dem Rat. Wir würden gern, und so wird man sich in der sektoralen Debatte einigen, einige Fragen der Agrarpolitik und der internen Politik vertiefen.

In der Außenpolitik streben wir weiterhin nach einer aktiveren Rolle der Union in der Welt, da diese auch Bestandteil der programmatischen Zielsetzung der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten ist. Dies darf nicht nur in Bezug auf die Stärkung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik - sowohl ihrer Ziele als auch ihrer Haushaltsmittel - gesehen werden, sondern auch in Bezug auf punktuelle Wiederaufbauaktionen im Irak und in Afghanistan als Teil einer moralischen Verpflichtung der Europäischen Union, Frieden, Sicherheit und Menschenrechte zu befördern. Deshalb möchten wir wissen, Frau Kommissarin, ob es wirklich einen ausreichenden Haushaltsspielraum für die Berücksichtigung des Ansatzes gibt, den die Fraktion der Volkspartei durch ihren Änderungsantrag einbringt.

Herr Präsident, zunächst streben wir aus konzeptioneller Sicht mit vollem Recht an, dass der neue Eingliederungsplan ein technisches Instrument zur Rationalisierung des Haushalts wird und nicht ein Kunstgriff zur Änderung der politischen Leitlinien der gemeinschaftlichen Maßnahmen.

Daher stellt der Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit unter der Überschrift 'Entwicklung' die Haushaltslinien für die Zusammenarbeit mit Asien und Lateinamerika wieder her, die sich in den Bereich der außenpolitischen Beziehungen verschoben hatten. Die Entwicklungspolitik richtet sich nicht nur auf die AKP-Länder, sondern auf alle Entwicklungsländer mit dem Ziel der Beseitigung der Armut.

Andererseits, Frau Kommissarin, danken wir Ihnen sowie Herrn Nielson für die Budgetierung des EEF. Wir beglückwünschen Sie dazu und unterstützen Sie dabei.

Zweitens sollte unsere Politik der Hilfe für einige Gruppen, wie für die Bevölkerung der Westsahara, die sich objektiv seit Jahren in einer humanitären Notlage befindet, nicht aus administrativen Gründen in Frage gestellt werden.

Und schließlich ist eines unserer Ziele die Einbindung der Geschlechterfrage in den Haushaltsplan.

Was die Zahlen angeht, so rechnen wir zu den Prioritäten die Finanzierung von Maßnahmen zugunsten der Rechte der Kinder, die Mittel für die Bekämpfung von HIV/AIDS und Malaria, die Erhöhung der Mittel für Lateinamerika und den Mittelmeerraum: Zwischen dem Haushaltsplan des Jahres 2000 und dem Entwurf für das Jahr 2004 sind die für die Zusammenarbeit mit diesen Regionen bestimmten Mittel ins Trudeln geraten; sie sind real um 10,8 % für Lateinamerika (37,2 Millionen Euro) und um 16 % (193,9 Millionen Euro) für MEDA verringert worden, trotz der neuen Prioritäten, die es für diese beiden Regionen gibt, und des bevorstehenden Gipfels. Ihre Widerspiegelung im Haushalt sollte nicht zu einem Konflikt mit der uns zustehenden Obergrenze führen, solange nicht versucht wird, irgendwelche neuen Maßnahmen oder Initiativen mit den Mitteln für Entwicklung zu finanzieren.

Und in diese Richtung geht auch unsere Sorge im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau des Irak oder jedwedem anderen Problem, das auftreten könnte.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Ratspräsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch zu einigen außenpolitischen Gesichtspunkten dieses Haushalts Stellung nehmen und zunächst auf den Kollegen Poos reagieren, der gesagt hat: Der Antrag der EVP ist inakzeptabel in der Höhe, in der Summe dessen, was er für den Irak vorschlägt, weil ein UNO-Mandat erforderlich ist. Der Kollege Poos hat aber offenbar den Antrag der EVP nicht gelesen, denn exakt in diesem EVP-Antrag wird auf die Entschließung, die wir morgen in diesem Hause verabschieden werden, als Bezugsgröße verwiesen. Die Minimalvoraussetzung dafür, dass die Europäische Union dort tätig wird, ist nämlich, dass es eine UN-Resolution gibt, dass das Geld in einen trust fund geht, der von Weltbank und Vereinten Nationen kontrolliert wird, dass das irakische Volk an dem Prozess der Demokratisierung, der Verfassungsgebung, der Institutionenbildung, der jetzt erforderlich ist, beteiligt wird und dass vor allem die Ölindustrie in die Hände der Vereinten Nationen gelegt wird, um daraus auch den Aufbau des Landes zu finanzieren. Das ist die Bedingung für den von uns beantragten Haushaltsansatz, und es geht schon bei einem einzigen Euro und nicht erst bei 500 Mio. Euro darum, dass dieses Rahmenkonzept, dass diese Rahmenbedingungen stimmen. Insofern sind der heutige Tag mit dem Haushalt und der morgige Tag mit der Entschließung des Parlaments in einem ganz engen Zusammenhang zu sehen.

Zweitens: Wenn wir an diesem Punkt sagen, wir wollen die Vereinten Nationen stärker ins Geschäft bringen, dann müssen wir auch insgesamt - und daran arbeiten das Parlament und die Kommission zur Zeit - die Vereinten Nationen und das Verhältnis zur Europäischen Union stärker in den Blick nehmen. Die italienische Ratspräsidentschaft wird - ich denke morgen - in New York ein Abkommen zum Krisenmanagement, zur Krisenvorbeugung unterzeichnen, aber das muss auch im Haushalt sichtbar werden. Wir haben zur Zeit unsere Programme für die Vereinten Nationen über ganz viele Stellen im Haushaltsplan völlig verteilt, ohne dass eine politische Debatte über Schwerpunktsetzungen stattfindet. Das Thema Vereinte Nationen hat bei uns in den letzten Jahren ein Dornröschendasein gefristet, und das neue Dokument der Kommission lässt hoffen, dass wir unser Verhältnis zu den Vereinten Nationen jetzt auch politischer definieren, auch wenn es schon ein Meisterstück der Kommission ist, in einem fast 50-seitigen Dokument kein einziges Mal die Haushaltsbehörde und das Europäische Parlament einzubeziehen. Ich denke, dass dieser Dialog zwischen Kommission und Parlament in einer Neudefinition auch erforderlich sein wird.

Eine dritte Bemerkung zum Rat: Wir haben, wie in jedem Haushaltsverfahren, einige Haushaltslinien in die Reserve gestellt, weil der Rat sich immer noch weigert, die im Übereinkommen vom November 2002 zwischen Parlament, Rat und Kommission vereinbarten Informationen zu liefern. Das ist manchmal so, als würde man, wie in früheren Zeiten, gegen die Kremlmauer anrennen. Wir sind sicher, wir werden auch diese überwinden und mit dem Rat zu einem Übereinkommen gelangen, damit in Zukunft gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber dem Parlament eine stärkere Transparenz dessen, was in der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geschieht, gewährleistet wird.

Herr Präsident, zunächst möchte ich als Mitglied des Haushaltsausschusses den beiden hier anwesenden Berichterstattern, Frau Gill und Herrn Mulder, sowie dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Wynn, für die Arbeit Dank sagen, die zurzeit im Ausschuss geleistet wird. Wir hoffen, dass sie im kommenden Dezember zu einem günstigen und glücklichen Abschluss gebracht wird.

Ich möchte das Landwirtschaftskapitel ansprechen und dabei auch Herrn Fischler für seine Anwesenheit hier danken und ihm sagen, dass ich ihm trotz des geringen Erfolgs in Cancún insbesondere für seinen Einsatz für die Interessen der europäischen Landwirte und Viehhalter, aller Europäer und der gesamten Handelswelt bei diesen Beratungen dankbar bin.

Die zum Landwirtschaftskapitel eingebrachten Änderungsanträge sind aus meiner Sicht vor allem auf die Förderung und die Qualität der europäischen Produkte gerichtet. Es ist wichtig, die von mir vorgelegten Änderungsanträge zu berücksichtigen, da eine unserer Hauptaufgaben darin besteht, die europäischen Produkte zu schützen und zu verteidigen, weil für ihre Herstellung die strengsten Regeln hinsichtlich der Qualität und des Umweltschutzes eingehalten werden.

Gefördert werden müssen auch die Informationen über die Gemeinsame Agrarpolitik. Bei der gegenwärtigen Änderung der gesamten Gemeinsamen Agrarpolitik ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, worin diese Politik besteht, und vor allem die Chancen erkennen, die sie für die europäische Landwirtschaft und Viehwirtschaft darstellt.

Ich habe besonderen Nachruck auf die Einführung der Versicherungssysteme im Bereich der Landwirtschaft gelegt und würde mich freuen, wenn sie vorankäme und im Haushaltsplan 2004 ihren Niederschlag finden könnte.

Abschließend möchte ich die Rückerstattung von Mitteln für 'Forest Focus', die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ansprechen, da wir in diesem Sommer gesehen haben, dass uns die mangelnde Verhütung und Bekämpfung der Waldbrände in sehr dramatische Umweltsituationen bringen kann.

. Herr Präsident, Herr Ratspräsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich werde aber auf die Frage zur Agrarpolitik nicht eingehen. Mehrere Ausführungen - Herr Poos, Herr Laschet, Herr Salafranca - betrafen den Irak.

Ich freue mich darüber, dass Konsens darüber besteht, dass die Bedingungen erfüllt werden müssen. Die Hilfe, auch die der Europäischen Union, muss unter dem Dach der UNO geleistet werden. Es soll ein Trust Fund sein, der eben nicht mit dem Fonds gemischt ist, der die Gelder aus den Ölvorkommen bewirtschaftet, sondern er muss separat sein. Ich glaube auch, dass wir in anderen Punkten hinsichtlich der Konditionen einen Konsens erzielen können. Der Vorschlag der Kommission in Höhe von 200 Millionen Euro wäre auch ein guter Ausdruck dafür, dass wir uns verpflichtet fühlen, Verantwortung zu übernehmen, dass wir bereit sind, gemeinsam aus dem EU-Haushalt Verantwortung zu übernehmen. Es ist aber ganz wichtig, dass man diese Hilfe für den Irak auch zu den gemeinsamen Verpflichtungen in Relation setzt, die wir in anderen Bereichen eingegangen sind. Ich erwähne es noch einmal: Für Afghanistan sind im nächsten Jahr 214 Millionen vorgesehen, und das entspricht voll unseren Verpflichtungen, die wir in Tokio auf der Geberkonferenz eingegangen sind. Ich möchte auch noch einmal die Tatsache betonen, dass wir 250 Millionen als verstärkte Hilfe für die Türkei im nächsten Jahr vorsehen, auch diese 250 Millionen für ein Land mit immerhin 65 Millionen Menschen, das Nachbarland des Irak, auch das muss man natürlich in Relation setzen.

Wir werden ja in der nächsten Woche, am 1. Oktober, die Gelegenheit haben, in einer gemeinsamen Sitzung zwischen Haushaltsausschuss und Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten dieses zu debattieren. Die Kommission wird für die Nutzung der Marge und auch eines Teils der Flexibilitätsreserve für den Irak noch einen Vorschlag machen, einen Berichtigungshaushaltsplan vorlegen.

Frau Figueiredo hat nach dem Forest Focus-Programm gefragt. Dafür haben wir den gleichen Betrag wie in diesem Jahr vorgesehen. Für die Maßnahmen für Wiederaufforstung und auch für präventive Maßnahmen gegen Naturkatastrophen bieten sowohl der Fonds für die regionale Entwicklung als auch die Strukturfonds Möglichkeiten. Es wurde die Frage gestellt, ob man mit einem europäischen Budget in der Größenordnung von 0,99 Prozent der gemeinsamen Wirtschaftsleistung überhaupt Kohäsionspolitik erfolgreich betreiben kann. Die Antwortet lautet: Ja. Der europäische Haushalt und die Wirkung zeigen, dass wir Kohäsionspolitik erfolgreich unterstützen. Ich habe in der letzten Woche den so genannten Allokationsbericht vorgestellt, der zeigt, wer was zahlt und wohin die Mittel fließen. Die vier Kohäsionsländer sind die vier Nettoempfänger aus dem EU-Haushalt, und das ist ja auch richtig so. Die beiden ärmsten Länder erhalten die meisten Mittel in Prozent ihres Bruttosozialproduktes, und die Kohäsionsberichte zeigen ja, dass das Erfolg hat, dass die Europäische Union erfolgreich darin ist, den wirtschaftlichen Abstand zwischen den Ländern zu verringern.

Frau Buitenweg hat die Frage KEDO angesprochen. Wir werden in diesem Jahr - übrigens hatten Sie ja auch die Mittel gesperrt - diese Mittel auch für andere Zwecke umschichten, für das nächste Jahr haben wir im Haushaltsvorentwurf aufgrund dieses Bruchs der Vereinbarung keine Mittel mehr vorgesehen. Leider macht Nordkorea nicht das Angebot, aus dem Atomenergieprogramm auszusteigen und stattdessen in regenerative Energien zu investieren. Das trifft auch insgesamt die Fragen, die Herr Dell'Alba hinsichtlich der Menschenrechtsklausel angesprochen hat. Es ist immer eine sehr schwierige Situation gerade in den Staaten, wo die Menschenrechte missachtet werden, wie Nordkorea, und in denen gleichzeitig humanitäre Notsituationen herrschen. Die Kommission hatte ja auch beschlossen, ihre humanitäre Hilfe für Nordkorea zu verstärken, übrigens gerade auch mit dem Schwerpunkt der Hilfe für Mütter, weil diese am stärksten von der schlimmen Situation dort betroffen sind.

Bei den Vorschlägen für Lateinamerika hat die Kommission ihre Vorschläge natürlich auch unter Berücksichtigung der administrativen Umsetzungskapazitäten gemacht, aber wir werden uns die verschiedenen Vorschläge von Seiten des Parlaments natürlich auch ansehen.

Es wurde von Herrn Garriga Polledo noch die Frage gestellt, ob die Zahlungsmittel, die der Rat gekürzt hat, noch ausreichend sind. Die Kommission wird für den Bereich Agrarpolitik bald eine Revision vorschlagen, wie wir das üblicherweise im Oktober machen, nämlich mit den Neuschätzungen der Marktentwicklung und unter entsprechender Berücksichtigung des Wechselkurses. Wir werden für die Altprogramme in den Strukturfonds auch hier eine Schätzung vorlegen. Ich kann aber jetzt schon sagen, dass wir als Kommission die Kürzung der Zahlungsmittel für die Vorbeitrittshilfen nicht akzeptieren können. Die Beitrittsländer werden im nächsten Jahr Mitgliedstaaten sein, sie werden aber noch Hilfen für die Vorbeitrittsprogramme bekommen, weil diese noch abgewickelt werden. Zum Glück läuft die Implementierung in den Vorbeitrittsprogrammen jetzt endlich besser, und das heißt natürlich: Wir brauchen die entsprechenden Zahlungsmittel. Hier wären wir sehr froh, wenn das Parlament gemeinsam mit dem Rat wieder die alten Beträge einsetzen würde.

Herr Präsident! Bevor ich mich dem Haushaltsplan zuwende, möchte ich unserem Kommissar, Herrn Fischler, ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. Es freut uns besonders, dass er für den Haushaltsplan zugegen ist, aber auch, dass er seinen Geburtstag gemeinsam mit uns begeht. Das wissen wir sehr zu schätzen.

Das ist nicht die einzige Unterstützung, die ich dem Herrn Kommissar angedeihen lasse, denn ich werde gegenüber dem Rat auch Kritik üben und meine Unterstützung für die Politik der Kommission bekunden. Der Klarheit halber, vieles hat sich an der Haushaltssystematik geändert. Der Agrarhaushalt wurde unter anderem um die Vorbeitrittshilfen für die neuen Mitglieder ergänzt. Speziell fällt jedoch auf, dass der Rat den ursprünglichen Haushaltsvorentwurf der Kommission im Nachhinein kräftig zusammengestrichen hat. Zunächst einmal wurde erneut zwischen den alten, oder derzeitigen, Mitgliedstaaten und den neuen Mitgliedstaaten unterschieden. Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bedauert das. Linear gekürzt wurde allerdings auch, in vielen Fällen ergibt dies eine erkleckliche Summe. Insbesondere bei den Haushaltsbeträgen über einer Milliarde wurde rücksichtslos eine lineare Kürzung vorgenommen.

An die Adresse des Rates möchte ich sagen: Sie müssen erkennen, dass der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung schlichtweg hinter der Kommission steht. Nach ihrem Willen sollen die im Haushaltsvorentwurf enthaltenen Mittel wieder eingesetzt werden. Dem Vernehmen nach wollte der Generalberichterstatter, Herr Mulder, diesbezüglich auch einen Blockänderungsantrag einbringen. Auch in dem Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung wird dies angemahnt. Sinnvoll wäre es, würde der Rat dies anerkennen, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass es im nächsten Jahr schwierig wird: die Agrarpolitik wird völlig umgekrempelt, und neue Mitgliedstaaten treten bei. Der Rat muss deshalb erkennen, wie wichtig ein hinreichender finanzieller Spielraum für die Kommission ist, damit sie diese Politik umsetzen kann.

Von den einzelnen Positionen möchte ich einige herausgreifen. Es trifft zu, dass wir eine marktgerichtetere Politik anstreben, aber zugleich will der Rat zu stark den Rotstift ansetzen, was der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für nicht annehmbar hält. Zunächst das Schulmarktprogramm; wir schlagen vor, dafür erneut 10,3 Millionen zusätzlich bereitzustellen. Wir verweisen auch auf die Hilfen für junge Landwirte sowie für zukunftsrelevante und innovative Projekte. Ich darf das LEADER-Programm und das SAPARD-Programm anführen. Ginge es nach dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, so gäbe es dort zusätzliche 144 Millionen.

Gleiches gilt auch für die Förderung, Überwachung und Prävention. Was den letztgenannten Punkt betrifft, sei angemerkt, dass wir bei dem Fonds für den Veterinärbereich und dem Dringlichkeitsfonds für Tierkrankheiten weitere Kürzungen nicht zulassen dürfen. Für diese beiden Posten wollen wir 30 Millionen zusätzlich.

Herr Präsident, eine Reihe von Änderungsanträgen wurde vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik angenommen. Eines der Hauptziele bestand darin, den Haushalt für die Agenturen wieder einzusetzen oder zu erhöhen, auf die wir zur Erfüllung gesetzlicher und anderer vom Parlament angeordneter Aufgaben angewiesen sind. Und zwar betrifft das die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln, die Europäische Umweltagentur und die neu gegründete Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Diesen Agenturen werden ständig neue Aufgaben übertragen, und dafür müssen sie entsprechend ausgestattet werden.

Zweitens stellen wir ein weiteres Mal die Heuchelei einer Europäischen Union bloß, die vorgibt, durch die Bekämpfung von Krankheiten, die mit dem Rauchen im Zusammenhang stehen, die Gesundheit zu fördern, während sie gleichzeitig die Produktion von minderwertigem und größtenteils für den Export in Entwicklungsländer bestimmten Tabak mit einer Milliarde Euro pro Jahr subventioniert. Wie lässt sich das rechtfertigen?

Zum Schluss komme ich zur Reform der GAP. Die Landwirte in der Europäischen Union und den USA sind subventionssüchtig, und obwohl die Einigung dieser transatlantischen Sucht kein Ende bereiten wird, stellt sie möglicherweise einen Schritt in die richtige Richtung dar. Wir begrüßen den Übergang von der direkten Beihilfe zu einer Beihilfe, die an Umweltziele geknüpft ist, aber wir wissen sehr wohl, dass viele Umweltrichtlinien nicht eingehalten werden. So ist die Nitratrichtlinie zwar schon 13 Jahre alt, eingehalten wird sie aber nur von zwei Mitgliedstaaten. Geht Kommissar Fischler davon aus, dass die Zuschüsse für einzelne Landwirte, Regionen oder Mitgliedstaaten gekürzt werden, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen? Ist die Verknüpfung von GAP und einer saubereren und besseren Umwelt nur ein Lippenbekenntnis?

. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung werden durch einige vom Landwirtschaftsausschuss angenommene Änderungsanträge - wie das schon von Herrn Maat erwähnt worden ist - die Mittelansätze für verschiedene Haushaltslinien im Rahmen der Rubrik 1a wieder auf der im Haushaltsvorentwurf vorgesehenen Höhe festgesetzt. Die Kommission begrüßt diese Änderungsanträge. Ich möchte jedoch daran erinnern, dass die Kommission Ende Oktober ein Berichtigungsschreiben zum Haushaltsvorentwurf für den EAGFL-Garantiefonds genehmigen wird, um die Mittelanforderungen zu aktualisieren. Es ist sicher heute noch zu früh, um die Änderungen, die wir vorschlagen werden, genau zu quantifizieren, aber ich kann schon jetzt etwas über die wichtigsten Faktoren sagen, die Änderungen notwendig machen. Da ist die Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro mit den entsprechenden Auswirkungen auf bestimmte Ausfuhrerstattungen oder auf Beihilfen, dann die Entscheidung, schon im Jahr 2003 - also im Haushaltsjahr 2003 - gewisse Vorschüsse auf Tierprämien für jene Regionen zu gewähren, die unter der Dürre im Sommer besonders gelitten haben, und dann die Einigung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, die sich allerdings im Haushalt 2004 aller Voraussicht nach nur gering auswirken wird.

Nun zurück zu den vom Landwirtschaftsausschuss angenommenen Änderungsanträgen. Für die Teilrubrik 1b - die ländliche Entwicklung - würden die Mittelansätze durch den Änderungsantrag so angehoben, dass sie die Obergrenze in der Finanziellen Vorausschau um etwa 100 Millionen Euro überschreiten würden. Die Kommission teilt zwar Ihre Auffassung, dass die zweite Säule unbedingt gestärkt werden muss. Die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik-Reform vereinbarte Modulation geht ja auch in diese Richtung. Außerdem wird es ab dem Jahr 2006 eine Umschichtung von Mitteln von der Teilrubrik 1a in die Teilrubrik 1b geben. Aber Sie werden verstehen, meine Damen und Herren, dass die Kommission für den Haushalt 2004 nicht über die Obergrenze der Finanziellen Vorausschau hinausgehen kann.

Zu SAPARD und der Einführung einer neuen Haushaltslinie für die Finanzierung eines Art 'Leader Ost' möchte ich sagen, dass es meines Erachtens in der kurzen Zeit weder möglich noch wünschenswert wäre, im Haushalt 2004 ein neues Vorbereitungsinstrument für Leader-ähnliche Maßnahmen vorzusehen. Wir prüfen aber zur Zeit, wie die Grundverordnung für SAPARD so geändert werden könnte, dass man diesem Anliegen gerecht werden kann.

Zuletzt möchte ich noch auf einige Prioritäten des Generalberichterstatters eingehen. Erstens heißt es in der Entschließung zum Haushaltsplan 2004, dass Mittel für die Weiterentwicklung der Einsatzmöglichkeiten von Umweltindikatoren bereitgestellt werden sollen. Der Berichterstatter fordert in diesem Zusammenhang die Anfertigung einer Studie zur Ausarbeitung dieser Indikatoren. Dem stehe ich positiv gegenüber. Der zweite Punkt betrifft die Durchführung einer vorbereitenden Maßnahme zur Förderung der Einführung von Versicherungen gegen wirtschaftliche Verluste, die durch Tierseuchen verursacht wurden. Die Kommission steht einer öffentlichen Aussprache über diese Frage, an der alle Stakeholders beteiligt werden sollen, sehr positiv gegenüber. Wir planen daher nächstes Jahr eine Reihe von Konsultationen und Seminaren, an denen alle betroffenen Dienste und Parteien beteiligt sein sollen.

Was die Entwicklung von Marker-Impfstoffen und Unterscheidungstests für Krankheitserreger wie zum Beispiel die Erreger der Maul- und Klauenseuche oder der klassischen Schweinepest angeht, möchte ich im Namen des Kollegen Byrne darauf hinweisen, dass die Kommission in diesem Bereich an einer Richtlinie arbeitet, die die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung von Mitteln für die Entwicklung von Standard-Seren bilden soll.

Nach der Genehmigung dieser Richtlinie durch die Kommission wird es eine Ausschreibung für die Herstellung dieser Standardseren geben. Nach der Evaluierung wird dann über die Herstellung anderer Seren und die dafür notwendigen Finanzmittel entschieden.

Was den Vorschlag zur Untersuchung von Qualitätssicherungs- und Zertifizierungssystemen für - wie man das nennt - integrated supply chain management angeht, so kann ich Ihnen, Herr Mulder, versichern, dass die Kommission der Budgetierung von einer halben Million Euro, um neue Studien und eine Konferenz zu finanzieren, positiv gegenübersteht.

Ich möchte auch noch auf den Vorwurf eingehen, dass hier nach wie vor Mittel für den Tabaksektor eingesetzt werden. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass gerade heute die Kommission beschlossen hat, dass wir eine Tabakreform durchführen, die zu einer völligen Entkoppelung dieser Finanzierungsmittel führen wird. Was das Nichtübereinstimmen bestimmter Situationen mit der Nitrat-Richtlinie betrifft, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kommission hier schon längst rechtliche Schritte unternommen hat, dass es hier aber in erster Linie darum geht, dass die Mitgliedstaaten teilweise die Erfordernisse der Nitrat-Richtlinie nicht umgesetzt und daher auch nicht eingeführt haben. Das kann man also daher nicht dem individuellen Landwirt zum Vorwurf machen.

Schließlich möchte ich Sie auch noch darauf hinweisen, dass der Rat die Zahl der Posten für erweiterungsbedingte Ausgaben gekürzt hat. Wie Sie alle wissen, kommt die Gemeinsame Agrarpolitik in den neuen Mitgliedstaaten vom ersten Tag des Beitritts ohne irgendwelche Abstriche zur Anwendung. Es ist daher absolut notwendig, dass die Kommission genügend Personalressourcen hat, um die Gemeinsame Agrarpolitik effektiv umsetzen zu können.

Nun noch ganz kurz zur Fischerei und zu dem Bericht von Frau Langenhagen, Herrn Mulder und Herrn Färm: Den Entschließungsantrag kann ich weitestgehend unterstützen und möchte daher nur wenige Gesichtspunkte noch einmal herausgreifen. Schon in der Entschließung vom März zum Weißfischsektor hat das Europäische Parlament die Haushaltsbehörde aufgefordert, einen Plan zur erstellen, um 150 Millionen Euro für den Ausgleich der Verluste von Küstengemeinden infolge der Krise bei den Weißfischbeständen bereitzustellen. Ich habe die Mitgliedstaaten mehrmals ersucht, uns bekannt zu geben, wie hoch ihr zusätzlicher Finanzbedarf ist. Abgesehen aber von Großbritannien und Dänemark hat kein einziger Mitgliedstaat einen Bedarf angemeldet. Die Kommission kann daher dem Parlament keinen Vorschlag für zusätzliche Mittel unterbreiten.

Dasselbe gilt für den Versuch, zusätzlich 32 Millionen Euro für einen Abwrackfonds zu bekommen. Auch das ist ohne Erfolg geblieben, weil die Mitgliedstaaten keine Daten dafür geliefert haben. Zur Frage des Herrn Färm, warum die 32 Millionen nicht durch eine Umschichtung finanziert werden können, möchte ich daran erinnern, dass es in der Rubrik 2 keine Marge mehr gibt. Abgesehen davon wurden alle Mittelbindungen bereits zu Beginn der Programmplanungsperiode in den nationalen und regionalen Programmplanungsdokumenten für alle vier Strukturfonds festgelegt. Eine Umschichtung ist daher vor der Halbzeitbewertung nächstes Jahr nicht möglich.

Hinsichtlich der regionalen Beratungsgremien kann ich bestätigen, dass wir in den kommenden Wochen einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten werden. Was die Fischereiabkommen anbelangt, so pflichte ich dem statement im Bericht der Frau Langenhagen bei, dass eine angemessene Mittelausstattung und möglichst weitgehende Haushaltstransparenz vorzusehen sind.

Hinsichtlich der Fischereikontrolle möchte ich Sie darüber informieren, dass wir in den kommenden Wochen vorschlagen werden, die geltende Verordnung über Kontrollausgaben der Mitgliedstaaten bis 2005 zu verlängern. Im Haushaltsentwurf 2004 sind die entsprechenden Bestimmungen dafür auch vorgesehen.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir als Sozialisten begrüßen den Bericht des Kollegen Maat, und ich möchte Folgendes dazu anmerken: Da uns ja die Gesundheit der Jugend immer sehr, sehr wichtig ist, sollten wir das Schulmilchprogramm stärken, anstatt, wie vom Rat beschlossen, die derzeitigen Mittel nahezu einzufrieren. Bei zehn neuen Mitgliedstaaten reichen die bisherigen Mittel nicht aus, und eine ausreichende Mittelausstattung für den ländlichen Raum und dessen Entwicklung sowie die Qualitätssicherung der Lebensmittelproduktion sind ebenso unabdingbar. Auch in diesen Bereich muss mehr Geld fließen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings auch die Möglichkeit des Transfers von Marktordnungsmaßnahmen hin zur ländlichen Raumförderung, damit aus dieser jetzigen Bohnenstange endlich einmal ein richtiger Baum wird.

Als Berichterstatter des Nichtständigen Ausschusses für Maul- und Klauenseuche stelle ich fest, dass gerade durch die Erweiterung der Europäischen Union deutlich mehr in die Prävention von Tierseuchen investiert werden muss. Ich freue mich über die Ausführung vom Kommissar Fischler zu Herrn Byrne, dass hier mehr Geld in die Forschung zu Markenimpfstoffen fließen soll, denn eine Katastrophe, wie wir sie in Großbritannien erlebt haben, darf nicht noch einmal passieren. Und generell an den Rat: Eine Haushaltskürzung nach der Rasenmäher-Methode ist überhaupt nicht zielführend, denn auch der Agrarhaushalt ist kein Steinbruch für irgendwelche anderen Projekte. Lineare Kürzungen sind der falsche Weg, und wir wollen auch als Parlament - wie im Verfassungsentwurf des Konvents vorgesehen - die volle Mitentscheidung und die Abschaffung der scharfen Trennlinie zwischen obligatorischen und nicht obligatorischen Ausgaben. Eine fachkundige Entscheidungsfindung sowohl im Agrar- wie auch im Haushaltsausschuss - und da können Sie sicher sein - wäre dann sicherlich gewährleistet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Herr Präsident, Frau Kommissarin Schreyer, Herr Kommissar Fischler! Ich will mich auf die ländliche Entwicklung konzentrieren. Der Ausschuss hat mit der Mittelaufstockung für diesen Bereich deutlich gemacht, dass wir hier eine höhere Wertschätzung ansetzen und dass wir bei dem Abbau der Marktordnungen eine Kompensation brauchen für die Betriebe, die sich auf den Markt begeben. Wir sehen mit Sorge, dass es offensichtlich Gespräche in Fraktionen gibt, wie man hört, auch in der Kommission, in einer langfristigen Finanzplanung diesen Bereich eher abzuspecken als auszudehnen oder ihn möglicherweise in die Strukturfonds einzubeziehen. Ich denke, dass es ein großer Erfolg auch von Ihnen, Herr Kommissar Fischler, war, dass es jetzt eine eigene Strukturlinie 'Ländlicher Raum' gibt. Es wäre fatal, wenn sich hier Kräfte durchsetzten, die das wieder einordnen, zumal die Kriterien der Strukturfonds für den ländlichen Raum nicht sehr günstig sind.

Sie haben sich zu der LEADER EAST-Frage geäußert und haben darauf hingewiesen, dass Sie das SAPARD-Programm entsprechend ausrichten wollen. Diese Diskussion hatten wir schon einmal. Ich höre Ihre Worte; allein mir fehlt der Glaube, dass die Administration das dann wirklich auch vollzieht und dass daraus tatsächlich eine vernünftige Praxis entsteht. Von daher sollte für Bulgarien und Rumänien ein LEADER EAST-Programm aufgelegt werden, um die Zivilbevölkerung an der Entwicklung der ländlichen Räume zu beteiligen.

Lassen sie mich zum Schluss noch sagen, dass wir mit großer Befürchtung auch gehört haben - wir werden das ja gleich im Ausschuss hören, und Sie werden uns dazu etwas sagen -, dass es ein Angebot gab, die Green Box in die Verhandlungen einzubeziehen. Das halten wir nun wirklich für eine total verrückte Entwicklung. Wenn das, was im sozial-ökologischen Bereich notwendig ist für die Entwicklung der ländlichen Räume, nun auch als abbaubare Subvention zur Disposition gestellt würde, dann sollten wir uns doch einmal in diesem Parlament darüber unterhalten und sollten in der nächsten Runde der WTO unsere Position klar machen.

Herr Präsident, die Gemeinsame Agrarpolitik ist nach wie vor der größte Ausgabenposten im Gemeinschaftshaushalt. Wie die meisten Kollegen begrüße ich die Tatsache, dass durch eine Reihe von Reformen unter dem jetzigen Kommissar und seinen Vorgängern die Agrarausgaben unter Kontrolle gebracht werden konnten. Ferner ist zu begrüßen, dass dank der Einigung im Rat, die im Oktober 2002 in Brüssel erzielt wurde, Stabilität und Berechenbarkeit in die Agrarausgaben bis 2013 eingezogen sind. Darüber hinaus wird die unlängst in Luxemburg erzielte Einigung zur GAP-Reform dafür sorgen, dass anstelle handelsverzerrender Subventionen zunehmend Subventionen gezahlt werden, die sich nach den Leistungen richten, die unsere Landwirte in Bereichen wie Umwelt, Lebensmittelsicherheit und artgerechte Tierhaltung erbringen. Diese Tendenz hat meine volle Unterstützung.

Des Weiteren unterstütze ich nachdrücklich den Standpunkt, dass Ausfuhrerstattungen ein sehr wichtiges Stabilisierungsinstrument innerhalb des Haushalts darstellen. Die bereitgestellten Beträge sind im Vergleich zu den Ausgaben der Landwirte in den letzten Jahren ständig zurückgegangen. Dennoch ist dies auch weiterhin ein wesentlicher Mechanismus, der stark exportabhängigen Sektoren helfen soll, sich in Zeiten, da Preise drastisch sinken und Märkte ungewiss sind, auf dem Markt zu behaupten.

Abschließend möchte ich feststellen, dass ich die Ausführungen von Kommissar Fischler über den Vorschlag zur Entkopplung der Beihilfen für Tabakanbauer, die hoffentlich zu einer rückläufigen Produktion dieser gesundheitsschädigenden Pflanzen beitragen wird, begrüße.

Herr Präsident, liebe Kommissare, liebe Genossinnen und Genossen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz und Gesundheit gehen wir hier auf europäischer Ebene immer wieder sehr ambitionierte Vorhaben an, die alle Lebensbedingungen unserer Bürgerinnen und Bürger verbessern sollen: Umweltaktionsprogramm, Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, Verbraucherschutzstrategie, Strategie für Umwelt und Gesundheit und so weiter und so weiter. Aber was ist mit den nötigen Ressourcen, um diese Vorhaben auch erfolgreich umsetzen zu können?

Der Haushaltsvorentwurf der Kommission ist doch da eher kleinmütig, davon geprägt, dem Rat in seinem undifferenzierten Sparwahn zu Willen zu sein. Anders kann man sich das Zustandekommen dieses HVE nicht vorstellen, den der Rat oder, sagen wir besser, die Beamten im COREPER noch dazu zusammengestrichen haben, und das für ein Jahr, in dem der Haushaltsplan nicht nur für 15, sondern für 25 Mitgliedstaaten aufgestellt werden wird und ausreichen muss. Aber so kennen wir ihn ja, den Rat: feierliche Unterzeichnung von Verträgen, aber Verweigerung der Unterzeichnung einer dazu passenden Finanzausstattung. Nur sollte die Kommission doch nicht ins gleiche Verhaltensmuster verfallen. Wir wissen doch, dass gerade in den zehn neuen Mitgliedstaaten noch viel institutionelle Aufbauarbeit in Sachen Umweltschutz, Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz zu leisten ist. Bisher ist dort trotz der in der Vorbeitrittsstrategie zur Verfügung gestellten Mittel auf diesem Gebiet noch nichts Wesentliches erreicht worden. Das hat uns nicht nur der Bericht von Consumers International gezeigt, sondern auch der Europäische Rechnungshof ins Stammbuch geschrieben. Greening of the budget, Verbraucherschutz als mainstreaming-Prinzip in allen europäischen Politiken, Bewusstseinsbildung auf allen europäischen Ebenen, das wollen wir ganz klar. Dazu bedarf es aber auch operationeller und personeller Mittel. Die müssten zur Verfügung gestellt werden. Nur markige Strategien oder Aktionsprogramme auf Papier, das ja bekanntlich geduldig ist, tun es nicht!

Herr Präsident! Frau Langenhagen, die Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei, hat die Besorgnisse dieses Ausschusses in Bezug auf den Haushaltsplan für das Jahr 2004 deutlich zur Kenntnis gegeben.

Nach Einschätzung der Sozialisten und nach meiner eigenen Einschätzung als deren Sprecherin sind es drei Fragen, die aus den vielen herausragen, die von der Verfasserin der Stellungnahme in ihrem Bericht genannt werden und die meine Fraktion in vollem Maße mitträgt. Die erste hat mit den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise im Weißfischsektor zu tun, die sich aus den Erholungsplänen einer Reihe von Arten ableitet, zu denen der Seehecht und der Kabeljau gehören und zu denen man jetzt auch noch den Heilbutt auf den Fangplätzen der NAFO zählen muss. Wir sind mit dem von der Verfasserin der Stellungnahme vorgeschlagenen Betrag von 150 Millionen Euro einverstanden.

Die zweite Frage, meine Damen und Herren, betrifft den Abwrackfonds, für den der Ausschuss für Fischerei einen Betrag von 32 Millionen Euro vorschlägt. Ich möchte dem Kommissar sagen, dass er als Kommissionsmitglied und die Kommission als solche eine Reform der GFP gefördert haben, die durch das Abwracken der Flotte stark zerstörerische Wirkungen hat. Jetzt sollte uns vielleicht die Haushaltskommissarin erläutern, welchen zusätzlichen Betrag die Kommission einsetzen wird, um diese Abwrackungspolitik zu bezahlen.

Die dritte Frage, die ich ansprechen möchte, bezieht sich auf die Fischereiabkommen: auf die neuen Abkommen mit Tansania, Kenia, Libyen usw., für die zusätzliche Mittel erforderlich sein werden, und die alten, bei denen der Ausschuss für Fischerei die frühere Forderung aufrechterhält, in dieser Haushaltslinie einerseits den Teil der Gegenleistung für Fischereimöglichkeiten und andererseits den Teil für die Entwicklungszusammenarbeit mit Drittländern voneinander zu trennen.

. Herr Präsident, sehr geehrter Herr Präsident des Rates, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte jetzt nicht alles noch einmal wiederholen, was ich in meinem Beitrag schon gesagt habe, sondern nur noch auf einige aufgeworfene Fragen eingehen.

Zunächst einmal glaube ich, dass wir uns im Grundsatz hundertprozentig einig sind was die Frage der ländlichen Entwicklung anbetrifft. Auf der anderen Seite aber müssen wir auch gemeinsam jene Grenzen respektieren, die die Finanzielle Vorausschau setzt. Was die - wie der Herr Abgeordnete Graefe zu Baringdorf zu Recht gesagt hat - schon länger dauernde Debatte über zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Art 'Leader-Ost' anbetrifft, weiß ich nicht, ob ich ihn jetzt sozusagen überzeugen kann, weil er gesagt hat, ihm fehlt der Glaube, aber mir ist es wirklich ernst,

dass wir die Grundverordnung so umbauen werden, dass Ihrem Anliegen Rechnung getragen wird. Was Ihre Anregung betrifft, über das, was in Cancun über die Grünbox gesagt wurde, zu diskutieren: Ich würde eine solche Diskussion wirklich sehr begrüßen. Vielleicht könnte man diese sogar ausweiten und auch verschiedene Vertreter von NGOs dazu einladen. Denn ich habe in Cancun den Eindruck gewonnen, dass hier die Sektion sozusagen für die Nachhaltigkeit und die Sektion für die Entwicklung bei einzelnen dieser NGOs teilweise völlig konträre Auffassungen vertreten, und ich glaube, dass man diese Sache tatsächlich ausdiskutieren sollte.

Zur Fischereipolitik: Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass die Kommission nur dann einen Vorschlag machen kann, wenn die Mitgliedstaaten bereit sind, uns die notwendigen Zahlen dafür zu liefern. Offenkundig ist der Bedarf nicht so groß, sonst hätten sie diese Zahlen geliefert. Daher kann ich jetzt nicht sagen, wie viel Budget zusätzlich für die Abwrackpolitik zur Verfügung gestellt werden soll, sondern ich kann mich nur an das halten, was tatsächlich an Bedarf gemeldet wird.

Was die Unterscheidung in den Entwicklungsteil und in einen Teil anbetrifft, wo wir dafür bezahlen, dass wir Fischereirechte im Rahmen eines Abkommens bekommen - diese Unterscheidung sollen und werden wir machen. Aber dafür braucht man keine neuen Unterhaushaltslinien, sondern das kann man auch durchaus sinnvoll innerhalb einer Haushaltslinie organisieren, und das werden wir tun. Sie werden hier schon in nächster Zeit von uns im Rahmen der Vorschläge, die wir zu machen haben, die entsprechende Realisierung dieses Wunsches bekommen.

(Beifall)

Herr Präsident, ich freue mich, dass ich als ein Mitglied des Ausschusses, dem man einen Maulkorb verpasst hat und der aufgrund einer Entscheidung der Konferenz der Präsidenten bezüglich der Befragung von Herrn Prodi zu einem der Themen, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde, nicht in der Lage war, seine Geschäfte ordnungsgemäß zu führen, in aller Öffentlichkeit zu diesem Haus sprechen kann.

In Übereinstimmung mit der üblichen Praxis in meinem Ausschuss habe ich dieses Jahr anhand von Problemen, auf die wir im Rahmen unseres Entlastungsverfahrens gestoßen sind, einige haushaltspolitische Änderungsanträge erarbeitet, um die Kommission und andere Institutionen dazu zu bewegen, dem Haushaltskontrollausschuss entgegenzukommen.

Dabei geht es um drei verschiedene Bereiche, von denen zwei miteinander in Verbindung stehen. Auf sie wird später einzugehen sein. Der dritte Bereich betrifft den Ausschuss der Regionen. Die Entlastung für den Rechnungsabschluss dieses Ausschusses für das Jahr 2001 steht noch immer aus, und angesichts weiterer Enthüllungen über den Zustand seiner Bücher und die Vorgänge in diesem Ausschuss ist es höchst unwahrscheinlich, dass wir die Entlastung erteilen. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, in dem wir vorschlagen, 25 % der Zulagen der Mitglieder des Ausschusses der Regionen in die Reserve einzustellen, bis uns der Berichterstatter den Großteil der von uns angeforderten Informationen vorlegt.

Der Hauptpunkt betrifft Eurostat und OLAF. Wir haben einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem wir vorschlagen, eine beträchtliche Summe für OLAF in die Reserve einzustellen. Dieser Vorschlag wurde im Ausschuss fast einstimmig angenommen, weil wir unzufrieden sind mit der Art und Weise, in der OLAF bei der Haushaltsbehörde Bericht erstattet und dabei in vielen Fällen seine eigenen Vorschriften verletzt hat.

Abschließend ein Wort zu Eurostat. Wir sind sehr beunruhigt über einige der Aktivitäten von Eurostat und die Art und Weise, in der die Kommission darauf reagiert hat. Wir haben eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, und wenn wir zur Haupthaushaltsdebatte kommen, werden wahrscheinlich von den Fraktionen weitere Änderungsanträge eingehen, die wir im Namen unseres Ausschusses unterstützen werden, weil es höchste Zeit ist, dass jemand die Verantwortung für die Vorgänge bei Eurostat übernimmt.

Herr Präsident! Zur europäischen Gerichtsbarkeit hat sich der Rechtsausschuss darauf beschränkt, den Vorentwurf der Kommission erneut vorzuschlagen. Der Vorentwurf der Kommission sieht Erhöhungen aus zwei Gründen vor, erstens wegen der Erweiterung, zweitens wegen neuer Aufgaben der europäischen Gerichtsbarkeit. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang mehr Mittel vorgesehen für Dokumentation und Übersetzung. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Vorentwurf der Kommission eine strukturelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen der europäischen Gerichtsbarkeit nicht mit sich bringt.

Gleichwohl haben wir uns darauf beschränkt, dies zu tun, und ich möchte den Haushaltsausschuss dringend auffordern, dies nicht noch weiter zu reduzieren, denn wenn wir nur die Mittel bereitstellen, die mit der Erweiterung zu tun haben, aber nicht die Mittel, die mit den zusätzlichen Aufgaben zu tun haben, dann wird die Situation natürlich immer miserabler. Der Haushaltsausschuss wird sich entscheiden müssen, ob er auf der Seite des Rates steht oder auf der Seite der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs.

Ich möchte einen zweiten Punkt ansprechen, er betrifft die Europäische Rechtsakademie, die in den letzten zehn Jahren überaus erfolgreich gearbeitet hat. Neben den Gründungsmitgliedern Deutschland und Luxemburg sind inzwischen Irland, Polen, Griechenland, Spanien, Portugal, Italien, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Ungarn und Schweden hinzugekommen. Finnland hat die Absicht bekundet beizutreten.

Seit zehn Jahren haben insgesamt 38.000 Menschen aus der Europäischen Union und aus den neuen Ländern an Seminaren und Fortbildungskursen teilgenommen. Die Europäische Rechtsakademie ist inzwischen Sekretariat des Europäischen Netzwerks für justizielle Fortbildung. Sie wird insbesondere in Zukunft die Zusammenarbeit der Richter in Osteuropa fördern. Das alles rechtfertigt eine angemessene Erhöhung der Zuschüsse für die Europäische Rechtsakademie auch über das Jahr 2004 - im Rahmen des Finanzierungsprogramms - hinaus.

. (EN) Herr Präsident, ich bin Ihnen äußerst dankbar, und ganz besonders danke ich Herrn Rothley dafür, dass er lange genug gesprochen und mir die Möglichkeit gegeben hat, hereinzukommen. Das war ganz und gar nicht abgesprochen und muss wohl auf eine außersinnliche Wahrnehmung seinerseits zurückzuführen sein.

Wie das hohe Haus weiß und wie meine Kollegin Frau Schreyer sagte, werden drei Politikbereiche im Mittelpunkt der jährlichen Strategieplanung der Kommission für 2004 stehen: die Erweiterung, die Stabilität und das nachhaltige Wachstum. Wir haben außerdem deutlich gemacht, dass im Falle der zweiten und dritten Priorität die erforderlichen Stellen durch eine Umverteilung des kommissionsinternen Personals besetzt werden.

Ferner hat die Kommission beschlossen, dass die Umschichtung der Ressourcen zur weiteren Durchführung der Reform mit Hilfe einer zeitlich und zahlenmäßig begrenzten Vorruhestandsregelung auf freiwilliger Basis erfolgen soll.

Im Hinblick auf die Erweiterung war uns klar, dass neue Mitarbeiter - neue Stellen - notwendig sein würden, um den aus dieser historischen Veränderung resultierenden neuen und beträchtlichen Anforderungen gerecht werden zu können. Die Beweggründe für die vorgeschlagene Aufstockung sind ganz einfach: Mit dem Beitritt von zehn Ländern am 1. Mai 2004 wird sich die Zahl der Mitgliedstaaten um 66 % erhöhen, die Größe der Bevölkerung der Union um 20 % und die Zahl der Arbeitssprachen um 82 %.

Die Kommission wird sich diesen sehr unterschiedlichen und umfangreichen neuen Anforderungen mit lediglich 13 % mehr Mitarbeitern stellen: 3 900 zusätzliche qualifizierte Mitarbeiter, die während eines Übergangszeitraums von fünf Jahren von Anfang 2004 bis Ende 2008 eingestellt werden. Für 2004, das Jahr der Erweiterung, werden nach Umsetzung von 500 Mitarbeitern innerhalb und zwischen den bestehenden Dienststellen weitere 780 neue Mitarbeiter einzustellen sein.

Zur Ermittlung dieser Zahl wurden alle aktuellen von den Dienststellen der Kommission zu erledigenden Aufgaben auf der Grundlage des 'maßnahmenbezogenen Managements' eingestuft. Den Berechnungen lag das zusätzliche Arbeitspensum zugrunde, das die Kommission nach unseren Erkenntnissen als direkte Folge der Erweiterung zu erledigen hat. Dieser systematische Ansatz wurde auf sämtliche Dienststellen angewendet, und die gewonnenen Informationen wurden dann sorgfältig überprüft, um die Genauigkeit zu erhöhen. Kurz gesagt, liegt unserem Ersuchen um zusätzliche Mitarbeiter eine strenge und umfassende Analyse des tatsächlichen und erwiesenen operationellen Bedarfs zugrunde.

Ich freue mich sehr, Vertreter des Rates hier zu sehen. Ich danke ihnen, dass sie an dieser Aussprache teilnehmen, aber ausgehend von dem eben Gesagten ist die vom Rat in seiner Beurteilung des Haushaltsvorentwurfs vorgeschlagene Streichung von 272 Stellen offen gestanden nicht willkommen und angesichts der Erweiterung auch nicht realistisch.

Ich halte es für unerlässlich, das Parlament auf die traurige Tatsache aufmerksam zu machen, dass die Kommission kaum in der Lage wäre, die mit dem von Kommission, Rat und Parlament einmütig befürworteten und nachdrücklich unterstützten Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten verbundenen Aufgaben zu erfüllen, wenn weniger als die 780 erweiterungsbezogenen Stellen, die wir für 2004 als unbedingt erforderlich vorgeschlagen haben, geschaffen werden.

Uns geht es bei unserem Vorschlag nicht darum, einfach mehr Stellen zu schaffen. Wir sind lediglich realistisch im Hinblick darauf, was in einer größeren und für eine größere Union getan werden muss. Deshalb freue ich mich über den von Herrn Mulder vorgelegten horizontalen Änderungsantrag - Änderungsantrag 3053 -, der die Wiedereinsetzung der ursprünglich beantragten Stellenzahl ermöglichen würde. Die Tatsache, dass diese Stellen in der Reserve eingestellt wären, wäre jedoch mit erheblichen praktischen Problemen verbunden. Per Definition würde dies bedeuten, dass die neuen Stellen später für die Dienststellen freigegeben würden, was eine weitere Verzögerung des Einstellungsprozesses zur Folge hätte. Gleichzeitig würde die daraus resultierende Ungewissheit und die Verzögerung die Kommission ernsthaft an der ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben hindern.

Ich möchte klarstellen, dass die von Herrn Mulder in seinem Änderungsantrag 3053 aufgeführte Liste von Kriterien realistisch ist, aber diese Kriterien ließen sich noch weiter präzisieren. Was beispielsweise das zweite Kriterium betrifft, so muss meines Erachtens daraus eindeutig hervorgehen, dass die vorgeschlagenen Einstellungszahlen die Kommission in die Lage versetzen werden, nach der Erweiterung eine geografische Ausgewogenheit zu gewährleisten. Das ist von elementarer Bedeutung. Wir möchten allerdings die Aufnahme weiterer Kriterien, die die Kommission offen gesagt bis zur zweiten Lesung in diesem Haus kaum erfüllen könnte, vermeiden.

Die Kommission ist bei der rechnerischen Ermittlung der Erfordernisse nachweislich sehr sorgfältig und bedacht vorgegangen. Es wurde die Mindestzahl vorgeschlagen, die wir für erforderlich halten. Niemandem in diesem Haus kann daran gelegen sein, die ohnehin schwierigen Prozesse der mit der Erweiterung verbundenen Aufgaben zu destabilisieren. Ausgehend davon hoffe ich, dass man nochmals über den Vorschlag der Einstellung einiger Stellen in die Reserve und die damit verbundenen praktischen Probleme nachdenken wird.

Das Haus prüft ferner Änderungsanträge, die Abstriche am Stellenplan vorsehen. Änderungsantrag 3502 schlägt in einer Reihe von Bereichen eine Senkung der Verwaltungs- und Personalkosten um 10 % und die Einstellung dieser 10 % in die Reserve vor, um damit den operationellen Teil der Programme zu stärken. Dazu muss ich feststellen, dass dies zu beträchtlichen Verzögerungen bei künftigen Einstellungen führen würde. Obwohl ich die diesem Änderungsantrag zugrunde liegende politische Absicht verstehe und mir klar ist, dass sich dieser Antrag damit im Einklang mit ähnlichen Änderungsanträgen früherer Jahre befindet, würde es der Kommission sehr schwer fallen, die entsprechenden Programme ohne die erforderlichen verwaltungstechnischen Ressourcen umzusetzen.

Ich brauche den Abgeordneten, die sich um die Einführung der aktivitätsbezogenen Budgetierung und mehr Transparenz bemüht haben, wohl nicht zu sagen, dass es hier nicht um technische Fragen geht. Die Verantwortung der Kommission für die Bereitstellung von Ressourcen für Aktivitäten und die bilanztechnische Abrechnung der bereitgestellten Mittel ist eine zutiefst politische Frage.

Bei Entscheidung über die interne Zuteilung der Humanressourcen wird die Kommission die von diesem Parlament in seiner haushaltspolitischen Entschließung geäußerten Bedenken gebührend berücksichtigen. Die Institutionen können jedoch nur dann effektiv funktionieren und ihrer Verantwortung gerecht werden, wenn ihre administrative Autonomie erhalten bleibt. Das bedeutet, dass letztlich die Kommission, ausgehend von ihrem ordnungsgemäß errechneten und offensichtlichen Bedarf, weiterhin das letzte Wort in Bezug auf die Stellenpläne haben muss. Ich weiß, dass viele Abgeordnete diesem Grundsatz und seinem praktischen Wert zustimmen werden. Ich habe große Achtung vor den zahlreichen Qualitäten von Herrn Mulder, aber er ist vor allem ein praktisch denkender Mensch. Ich hoffe, dass diese Überlegungen ihn überzeugen werden. Ich lobe ja nur dann, wenn ein Lob angebracht ist?

... im Falle von Herrn Mulder bin ich vielleicht etwas großzügig, aber dennoch ist das Lob verdient.

Abgesehen von den Stellenkürzungen hat der Rat eine Reihe weiterer Kürzungen am administrativen Haushalt der Kommission vorgenommen, die sich auf Delegationen, Hilfskräfte, Reisen, Tagungen und Repräsentationsbüros beziehen. Lassen Sie mich, ausgehend davon, eins klarstellen: Eine Kürzung der Mittel für unsere Delegationsbüros würde die letzte Phase des von diesem Haus und der Kommission nachdrücklich befürworteten Dezentralisierungsprozesses beeinträchtigen. Die vorgeschlagenen Kürzungen in Bezug auf Reisen, Tagungen und Repräsentationsbüros hätte unweigerlich negative Auswirkungen auf den Erweiterungsprozess. Die Kommission kann die administrativen Herausforderungen des Jahres 2004, die die Erweiterung zwangsläufig und absehbar mit sich bringen wird, nur dann erfolgreich bewältigen, wenn die Zahlen aus dem Haushaltsvorentwurf wieder eingesetzt werden. Die Ausgaben in diesem Bereich sind weder exzessiv noch tragen sie dekorativen Charakter. Sie sind eine Grundvoraussetzung für gute Leistungen.

Eine weitere Grundvoraussetzung für gute Leistungen ist die Fortsetzung der normalen Stellenumwandlung für die Laufbahnentwicklung. Wenn, wie vom Rat vorgeschlagen, der Übergang zur neuen Laufbahnstruktur, die von diesem Haus und vom Rat selbst nachdrücklich unterstützt wird, mit einem Stopp für die herkömmliche Beförderungspolitik einherginge, dann würde dies verständlicherweise Verwirrung stiften und die Mitarbeiter des europäischen öffentlichen Dienstes demoralisieren. Soweit ich weiß, schlägt der Berichterstatter jedoch vor, einen Änderungsantrag vorzulegen, mit dem diese übliche Praxis wieder eingeführt würde. Ein solcher Vorschlag wäre sehr zu begrüßen, würde er unseren Mitarbeitern, deren engagiertes und aktives Eintreten für den Wandel von entscheidender Bedeutung ist und immer sein wird, doch Mut machen und ihnen entgegenkommen.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen in aller Öffentlichkeit das sage, was ich Ihnen bereits privat mitgeteilt habe, und zwar dass ich Sie zutiefst bewundere für Ihr mutiges und geradliniges Auftreten, mit dem Sie im Fall EUROSTAT ihrer Verantwortung gerecht werden.

Gestatten Sie mir jedoch, dass ich Ihnen mit derselben Gradlinigkeit sage, dass ich die Art und Weise, mit der die Kommission den von uns geforderten internen Prüfbericht, der Bestandteil der Entlastung für das Haushaltsjahr und Grundvoraussetzung für die Entlastung war, vor dem Parlament und vor allem vor dem Haushaltskontrollausschuss verbirgt, als zutiefst unverantwortlich ablehne und auf dessen Konsequenzen ich schon jetzt hinweisen muss. Die Kommission selbst muss als Institution prüfen, wer dafür verantwortlich ist.

Herr Kommissar, ich möchte Ihnen außerdem sagen, dass ich in jeder Hinsicht dem zustimme, was mein Kollege Herr Heaton-Harris zu den Kürzungen der Beträge sowohl für OLAF als auch für EUROSTAT sagte, sowie zu der Notwendigkeit, den Grundsatz der politischen Verantwortlichkeit praktisch umzusetzen. Ich meine, die Kommissionsmitglieder sollten ihre Verantwortung übernehmen und die entsprechenden Mittel dafür erhalten. Insbesondere sollte jedes Kommissionsmitglied ein Inspektions- oder Prüfverfahren oder dergleichen zur Verfügung haben, oder was sie sonst benötigen, um die an sie gestellten Fragen zu klären.

Herr Präsident, zunächst möchte ich Frau Schreyer und Herrn Kinnock für die erfolgreiche Verwaltungsreform der Kommission und die damit einhergehende Reform des Finanzmanagements danken. Sie bilden die Grundlage für die Klärung der persönlichen Verantwortlichkeiten, die Übernahme von Verantwortung und die Schaffung eines maßnahmebezogenen Haushaltsplans und Managements.

Dieser Haushaltsentwurf ist in der Tat der erste auf der Grundlage von Maßnahmen. Die Verbesserung des maßnahmebezogenen Managements ist eine ständige Herausforderung. Ziel muss sein, den verschiedenen Politikbereichen Spielraum bei der Schaffung der für sie möglichen effizientesten Verwaltungsstruktur zu geben. Das heißt, dass wir künftig darauf verzichten können, dass das Parlament gesondert über jeden Posten oder eine Veränderung beschließt. Das Parlament entscheidet lediglich über die Höhe der im Verwaltungsbereich zur Verfügung stehenden Mittel. Der kann dann selbst über die Schaffung der geeignetsten Verwaltungsstruktur befinden.

In Zukunft bilden die Festlegung und Übernahme der persönlichen Verantwortung eine zentrale Frage, weil der maßnahmebezogene Haushalt und die Verwaltung zu einer Delegierung der Entscheidungsgewalt nach unten führt. Hinsichtlich des Finanzmanagements müssen wir genau definieren können, was wir von einem sorgfältigen Finanzmanagement erwarten.

Die verschiedenen Organisationen und NRO, die vom europäischen Parlament unterstützt werden, bilden einen eigenen Bereich. Diese vorgesehenen Haushaltslinien A-30 waren die Schreckgespenster des Haushalts. Um ehrlich zu sein, war es dem Zufall überlassen, welche Organisationen dort Eingang fanden. Oft war die europäische Dimension dieser Organisationen nicht besser als die Hunderter anderer Organisationen, die ohne Unterstützung arbeiten. Nun wird für das System eine Rechtsgrundlage geschaffen und die Frage nach der Unterstützung liegt bei der Kommission. Diese Maßnahme muss so bald wie möglich umgesetzt werden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Kommissar Kinnock, Sie haben uns hier just in time eine Rede abgeliefert - ich freue mich, dass Sie an Ihre alten Wurzeln als Verkehrskommissar direkt anschließen konnten. Sie sind 1999 mit dem Versprechen angetreten, in Ihrer neuen Verantwortungsaufgabe die modernste und effizienteste Verwaltung der Welt zu schaffen. Sie wollen uns jetzt verkaufen, dass Sie kurz vor Ende der Amtszeit dieser Kommission dieses hehre Ziel auch erreicht haben. Nur, sehr geehrter Herr Kommissar, ganz so blau ist der Himmel nicht, den Sie uns hier in schillernden Farben gemalt haben. Da sind sehr viele dunkle Wolken, und ich möchte ein paar Punkte herausgreifen.

Erstens: Ich halte es für nicht akzeptabel, dass die Kommission den Willen der Haushaltsbehörde in ihrer Administration nicht widerspiegelt. Ich freue mich, dass jetzt Kommissar Vitorino eingetroffen ist: wir haben heute Vormittag bei der Informationspolitik darüber gesprochen. Wir haben hier Mittel aufgestockt, wir haben nichts in die Reserve gesteckt. Aber es wird vor Ort nichts administriert und die Dezentralisierung, die Sie angesprochen haben, funktioniert auch nicht. Die Verträge mit den Mitgliedstaaten werden nicht abgeschlossen und dort, wo die Kommission politisch kein Interesse hat, wie beim Konventsergebnis, fließen auch keine Mittel ab. Zehn Millionen stehen zur Verfügung, erst eineinhalb Millionen sind abgeflossen.

Ihr Job ist es nicht, selbst zu interpretieren, wie der Haushalt zu administrieren ist, sondern Ihr Job ist es, verwaltungstechnisch dafür zu sorgen, dass das, was Rat und Parlament beschlossen haben, auch abgewickelt wird. Das tun Sie nicht und da tragen Sie als Kommissar für das Personal auch mit Verantwortung. Ich könnte Ihnen viele Beispiele dafür nennen.

Zweitens: Es geht auch darum, dort, wo die Kommission selbst für Gelder verantwortlich ist. Da wird sich immer herausgeredet, das seien die bösen Mitgliedstaaten, die 80% des Haushaltes administrieren. Aber dort, wo Sie selbst verantwortlich sind, da haben Sie auch für Ordnung zu sorgen und da haben die Kollegen aus dem Haushaltskontrollausschuss eindeutig gesagt: das ist Ihre Verantwortlichkeit und der müssen Sie sich stellen!

. (EN) Herr Präsident, ich bedanke mich bei Herrn Ferber für seine freundlichen Worte bezüglich meines rechtzeitigen Eintreffens. Das erinnert mich an die Zeit, als ich öfter um 10.00 Uhr zur Abstimmung im Unterhaus sein musste und es dank komplizierter Manöver, um der Polizei auszuweichen, knapp schaffte. Ganz so kompliziert war es diesmal nicht.

Für konstruktive Beiträge bin ich immer dankbar, und ich möchte kurz und, wie ich hoffe, überzeugend, auf das eingehen, was die verehrten Abgeordneten gesagt haben. Erstens danke ich Herrn Casaca für seine freundlichen Ausführungen, denen eine sehr gründliche Analyse all dessen, was wir anstreben, zugrunde liegt. Ich wünschte, das wäre in jedem Falle so, aber ich stelle fest, dass sich einige Leute beispielsweise in der Presse mit einem Selbstbewusstsein und einer Bestimmtheit äußern, die in umgekehrtem Verhältnis zu ihrem Wissen steht.

Ich bedauere seine verständliche Auffassung, dass - wie er sagt - die Kommission den internen Rechnungsprüfungsbericht vor dem Parlament verborgen hält. Ich bin mir des Nachdrucks bewusst, mit dem er uns erneut daran erinnert, dass die interne Rechnungsprüfung, die Prüfung der Verträge, ein direktes Ergebnis der Entlastungsentschließung war, die von Herrn Casaca selbst und einigen seiner engen Kollegen verfasst worden war. Mir ist wirklich klar, wie ernst es ihm damit ist. Dazu kann ich nur Folgendes sagen: Aus einem ganz elementaren Grund, den sicher alle verstehen, müssen wir das Verfahren nach Anhang III anwenden.

Wir müssen strenge Vertraulichkeit wahren und gleichzeitig diejenigen, die Anspruch darauf haben und zu denen die Abgeordneten dieses Hauses zählen, bestmöglich informieren, und zwar einfach deshalb, weil diese Berichte, die derzeit fertiggestellt werden, potenziell Disziplinar- und noch gravierendere Maßnahmen auslösen können. Das ist keine Entschuldigung und keine Ausrede. Dieses Vorgehen basiert auf der ordnungsgemäßen Sicherstellung der Grundrechte und der Unschuldsvermutung. Außerdem geht es uns darum zu vermeiden, dass vorschnell Einzelheiten an die Öffentlichkeit dringen, die die Integrität eines Falles oder von Fällen, in dem bzw. denen wir gegebenenfalls Vorwürfe gegen jemanden erheben wollen, beeinträchtigen könnten.

Ich hoffe, dass Sie nach reiflicher Überlegung erkennen, dass ich das im Sinne einer Erläuterung und der Transparenz sage und nicht, weil ich mich entschuldigen oder herausreden will. Dieses Vorgehen ist einfach aufgrund des Materials, mit dem wir es hier zu tun haben, erforderlich. Wenn es in der Vergangenheit immer so gewesen wäre, dass man der Transparenz Vorrang vor der Vertraulichkeit eingeräumt hätte, dann wäre es für das Haus leichter gewesen zu verstehen, dass, wenn die Anwendung vertraulicher Verfahren absolut notwendig ist, wir dafür wirklich gute Gründe haben.

Ich hoffe, dass neben weiteren Resultaten des maßnahmenbezogenen Managements und der tätigkeitsbezogenen Budgetierung sowie der von Herrn Virrankoski angesprochenen Transparenz andere Faktoren zeigen werden, dass die Kommission bereit ist, möglichst offen zu agieren und dabei gleichzeitig die Integrität der notwendigen Verfahren zu wahren. Der Bericht wird, wenn er fertig ist, nach Anhang III des Rahmenabkommens zur Verfügung stehen. Er wird im Moment zum Abschluss gebracht und wird also in der entsprechenden Form zum zugesagten Zeitpunkt vorliegen.

Was die Konsolidierung der politischen Verantwortung betrifft, so wird die volle Umsetzung der von Herrn Casaca gewünschten Architektur wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen, obwohl ich ihn durchaus verstehe. Diese Architektur umfasst sozusagen die Einrichtung einer Abteilung für umfassende Finanzkontrolle in der Dienststelle jedes Kommissionsmitglieds. Meiner Ansicht nach haben wir in dieser Hinsicht beträchtliche Fortschritte erzielt, und zwar einerseits im Bereich der Haushaltsordnung und vor allem aber im Hinblick auf die von der Kommission durchgeführten Reformen, von denen einige erst im Juli 2003 stattfanden. Diese sehen zwingend vor, dass dem zuständigen Kommissar zweimal jährlich Bericht über Managementprozesse und das Finanzgebaren in der jeweiligen GD erstattet wird, so dass die Kommissare künftig hinsichtlich der praktischen operationellen Leitung und Verwaltung ihrer Generaldirektion stets auf dem neuesten Stand sind und gleichzeitig ihrer offensichtlichen politischen Verantwortung gerecht werden können. Dadurch werden weder die politische Verantwortung, die Verantwortung im jeweiligen Aufgabenbereich noch die Umsetzung von Maßnahmen eingeschränkt, eher im Gegenteil. Frau Schreyer und ich haben im Juli 2003 allen GD ein Schreiben zugeleitet. Die Antworten, die wir von den GD erhalten haben und die eine sehr gründliche Analyse enthielten, um gegebenenfalls an bei Eurostat beobachtete Erscheinungen erinnernde Vorgänge aufzudecken, waren präzise und erfreulich gründlich. Ich weiß, dass Herr Casaca mit seinem Interesse an dieser Sache und eventuell auch Herr Mulder dies vielleicht überprüfen möchten. Das können Sie gern tun.

Herr Virrankoski zeigt natürlich großes Verständnis, und ich weiß, dass er sich aufgrund seiner Vergangenheit auf diesem Gebiet wirklich gut auskennt. Ich möchte lediglich feststellen, dass ich seiner Prognose in Bezug auf künftige Strukturen und Praktiken zustimme, und ich bin überzeugt davon, dass sie sich als nützlich erweisen werden. Die Kultur in einer Organisation von Menschen ist nicht das Ergebnis ethnischen oder nationalen Ursprungs oder regionaler Herkunft oder der Sprache. Sie ist das Produkt der Systeme und Strukturen, die die Arbeit der Menschen bestimmen. Durch umfangreiche Reformen, die Systeme und Strukturen radikal verändern, fördern wir eine Kultur der Transparenz und Kontrolle, die für eine erfolgreiche Durchführung des maßnahmenbezogenen Managements und der tätigkeitsbezogenen Budgetierung von grundlegender Bedeutung ist, welche wiederum diesen Prozess unterstützen.

An Herrn Ferbers Adresse möchte ich Folgendes sagen: Als die jetzige Kommission ihr Amt antrat, habe ich, wie Sie den Unterlagen entnehmen können, versprochen, dass wir danach streben würden, durch eine radikale Modernisierung und Reformen eine gut geleitete, hochleistungsfähige, dienstleistungsorientierte, unabhängige Europäische Kommission auszubauen, die im Dienste der Völker der Europäischen Union steht, und ich nehme nichts von dem zurück, was ich über die weltweit beste usw. gesagt habe. Das war keineswegs bescheiden, aber wir sind auf dem besten Wege, dieses Ziel zu erreichen. Ich glaube durchaus nicht, dass der Himmel so blau ist, wie ich ihn seinen Worten nach gemalt haben soll, um seinen Ausdruck zu verwenden. Wir verweisen in unseren häufigen Zwischenberichten durchaus auf Mängel, auf Termine, die wir nicht eingehalten haben, aber auch auf Ziele, die wir vorfristig erreicht haben. Wir räumen ein, dass noch viel zu tun bleibt. Schließlich war es diese Kommission, die, sobald uns glaubhafte Beweise vorlagen, die uns die Rechtssicherheit gaben, bestimmte Schritte einzuleiten, Verträge suspendiert, Disziplinarverfahren eröffnet, die schlagkräftigste und größte Untersuchungs-Task-Force in der Geschichte der Kommission eingesetzt, die Zahl der Mitarbeiter für die interne Prüfung von Verträgen von 9 auf 24 erhöht und dafür gesorgt hat, dass die entsprechenden Berichte absolut pünktlich eingingen. Das deutet nicht auf eine faule und laxe Kommission hin. Doch das bedeutet ebenso wenig, dass der Himmel für uns stets blau ist; auch hat diese Brille keine rosarote Tönung. Ich warte mit Ungeduld auf weitere Veränderungen. Ich will, dass unsere Pläne vollständig umgesetzt werden. Dieser Ehrgeiz wird von allen meinen Kollegen geteilt, und wir hätten nicht diese Fortschritte erzielen können, wenn wir nicht die Unterstützung unserer Mitarbeiter gehabt hätten, die diese Aufgaben zusätzlich zu ihrem normalen Arbeitspensum übernommen haben, und wenn sich nicht jedes einzelne Mitglied des Kollegiums der Kommissionsmitglieder mit vollem Engagement für diese Sache eingesetzt hätte. Ich versuche also nicht, so zu tun, als hätten wir mehr erreicht, als wir wirklich erreicht haben. Ich bitte lediglich um eine sachliche Prüfung dessen, was erreicht wurde. So wird beispielsweise die automatische obligatorische Rotation der oberen Führungskräfte und derjenigen, die für Gelder und Verträge zuständig sind, eine Wiederholung der Betrügereien, die wir bei Eurostat festgestellt haben, verhindern. Vor allem und darüber hinaus werden die Reformen der Strukturen und Systeme der Finanz- und Managementkontrolle Schutz vor einer Wiederholung dessen, was wir festgestellt haben und wogegen wir etwas unternehmen, bieten - soweit das in Organisationen, in denen mit großen Summen umgegangen wird, möglich ist.

Was die Reaktionen von Parlament und Rat betrifft, so respektiere ich sie. Ich komme aus einer parlamentarischen Tradition, bei der das Unterhaus seine Stärke aus der Abstimmung über den Haushalt bezog. Deshalb respektiere und unterstütze ich diesen demokratischen Prozess. Ich fordere niemanden auf, davon abzuweichen. Ich stehe durchaus nicht über den Erklärungen und dem Urteil des Parlaments und des Rates, der den Steuerzahler vertritt. Das ist absolut nicht mein Ziel. Ich stelle lediglich fest, dass es in der Praxis schwierig ist, ohne Autonomie Verantwortung zu tragen, und wenn wir über Autonomie verfügen, dann muss unsere Verantwortung der demokratischen Kontrolle unterliegen. Wenn uns diese Ressourcen und Personen, deren Präsenz, Qualitäten und Qualifikationen wir vollständig rechtfertigen können, jedoch nicht zur Verfügung stehen, dann ist nur schwer vorstellbar, wie die Kommission ihre jetzigen Aufgaben lösen soll, ganz zu schweigen von denen, die im Zuge dieser wunderbaren Erweiterung auf sie zukommen werden, die jedoch zusätzliche Verpflichtungen darstellen, denen wir effizient und ehrlich nachkommen müssen.

Ich würde gerne eine Bemerkung zur Struktur der Debatte machen. In unserer Geschäftsordnung steht, dass die Kommission so lange reden kann, wie sie mag. Mein persönliches Gefühl ist jedoch, dass wenn der Kommissar doppelt so lange spricht wie die drei Abgeordneten vor ihm, dann irgendetwas nicht im Gleichgewicht ist. Meine herzliche Bitte an die Kommission lautet, ohne dass ich ihre Rechte aus der Geschäftsordnung einschränken will, dass bitte etwas zu berücksichtigen.

. (EN) Ich möchte zwei Bemerkungen anbringen. Erstens entschuldige ich mich, wenn Sie der Meinung sind, dass ich die Geschäftsordnung missbraucht habe. Das wird sich gewiss nicht wiederholen. Ich glaube, die Abgeordneten wissen, dass ich mich im Allgemeinen diszipliniert an die Zeitvorgaben halte. Es ging beim Haushalt um grundlegende Fragen, die mir sehr am Herzen liegen. Wir brauchen Leute!

Bitte nehmen Sie es nicht persönlich, Herr Kommissar. Das war nur eine allgemeine Feststellung.

Herr Präsident, sehr geehrte Kommissare, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Haushaltsplanung benötigt neben Kontinuität und Berechenbarkeit auch eventuell notwendige Korrekturen und Reformen und vor allem eine politische Vision. Diese Ziele haben die Sozialpolitiker in diesem Hause in konstruktivem Dialog gebündelt und mit großer Mehrheit im Sozialausschuss beschlossen. Zu unseren Schwerpunkten gehört u. a. der Arbeitsschutz, d. h. eine ausreichende Ausstattung unserer Agenturen, damit vor allem die Programme für die kleinen und mittleren Unternehmen und auch die Kleinstunternehmen weitergeführt werden können. Das ist ganz besonders in den Beitrittsländern notwendig. Ferner wird eine moderate Erhöhung für die Gemeinschaftsinitiative EQUAL und für die NGO, die Nichtregierungsorganisationen, angestrebt.

Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL ist ein besonderes Instrument im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, um unsere Vorstellungen und Ziele - auch vom Lissabonner Prozess - zu erreichen. Wir müssen diesen Zielen näher kommen, und wir müssen auch eine notwendige Mittelausstattung dafür garantieren. Wir brauchen mehr und nachhaltige Arbeitsplätze, und wir wollen auch die Ausbildung - die qualifizierte Ausbildung - in den Mitgliedstaaten unterstützen und verstärken sowie Anreize für Unternehmer bieten, ihrer Pflicht nachzukommen.

Kritisieren werden wir immer wieder - bis sich dies geändert hat - den Abfluss der Mittel vom Europäischen Sozialfonds. Auch diesmal ist das wieder ein Skandal, allerdings kein Skandal des Parlaments und der Kommission, sondern unseres Erachtens der Mitgliedstaaten. Wir wollen das in der anstehenden Reform der Strukturfonds ändern und nicht bei diesem Haushalt hier schon Maßnahmen ergreifen. Unsere politische Vision ist natürlich nicht nur die Realisierung der Erweiterung, sondern vor allen Dingen die des sozialen Europa, bei dem es im Gefüge der europäischen Aufgaben insgesamt noch einen erheblichen Nachholbedarf gibt.

Herr Präsident, ich ergreife das Wort im Namen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, der eine Reihe von Änderungsanträgen vorgeschlagen hat, die ich zu mehreren Gruppen zusammenfassen möchte. Die Erste betrifft die Perspektiven und Prioritäten des Europäischen Parlaments, insbesondere im Rahmen des Prince-Programms. Wir haben heute Vormittag während der Sitzung zur Frage der interinstitutionellen Informationen darüber gesprochen und sind sehr besorgt über die Nichtinanspruchnahme eines Großteils der Mittel, die für die Prioritäten bereitgestellt sind, die das Parlament empfiehlt, für dieses Jahr empfohlen hat und für das kommende Jahr noch empfehlen wird. Ich appelliere an die Kommission, diese Nichtinanspruchnahme zu einem zentralen Anliegen zu machen. Kommissar Barnier weiß in dieser Frage Bescheid. Wir befinden uns in einem für den Aufbau, für das Image Europas ausschlaggebenden Jahr: Die Verfassung wird hoffentlich angenommen, und die Wahlen stehen bevor. Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen daher in Anspruch genommen und genutzt werden.

Soviel zur ersten Gruppe der Änderungsanträge des Ausschusses für konstitutionelle Fragen. Kommen wir nun zu der Gruppe von Änderungsanträgen, die ich unter die Überschrift 'Das Image der Institutionen' stellen möchte. Wir befürworten die Vorstellung - und bitten den Hauptberichterstatter uns darin zu folgen -, das Internet zu dem Instrument zu machen, über das die europäischen Bürger sich wirklich für das, was in Europa geschieht, interessieren und informieren können. Ich denke dabei nicht nur an die schriftlichen Möglichkeiten des Internet, über die bereits vieles möglich ist, sondern auch an die Übertragung von Debatten, wie der Haushaltsdebatten, der Debatten in den Ausschüssen, der Sitzungen des Rates, soweit diese öffentlich sind, der täglichen Konferenzen der Kommission. Wir sind der Meinung, dass dieses im Grunde sehr kostengünstige Instrument den Bürgern wirklich ermöglichen kann, stets darüber im Bilde zu sein, was in den europäischen Institutionen geschieht.

. (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Wir stehen kurz vor der Verabschiedung des Haushalts 2004, der in gewisser Weise historisch ist, weil es sich um den ersten Haushalt des wiedervereinigten Europas handelt.

Lassen Sie mich auf drei Punkte eingehen. Doch zuvor möchte ich Frau Weiler sagen, dass ich die von ihr aufgezeigten Perspektiven mit Interesse zur Kenntnis genommen habe, die sich im Übrigen mehr auf die künftige Regionalpolitik, ihre Ausprägung sowie die Nutzbarmachung dieser Regional- und Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit den Zielen von Lissabon und Göteborg beziehen. Genau damit beschäftigt sich das Kollegium gegenwärtig im Zuge der Vorbereitung der künftigen Finanziellen Vorausschau sowie des Inhalts und der Vorschläge des dritten Kohäsionsberichts. Ich danke Ihnen sehr für die Anregungen, die Sie gegeben haben.

Nun zu den drei Punkten, bei denen es um Folgendes geht:

die Programme 2000-2006,

den Abschluss des Zeitraums 1994-1999 sowie

die Folgen der Erweiterung für die Strukturpolitik.

Erster Punkt: Bei den Programmen 2000-2006 gibt es deutliche Fortschritte beim Abbau der eingetretenen Verzögerungen. Dies ist unserer Meinung nach das Ergebnis der Vereinfachungsmaßnahmen, die wir vorgeschlagen haben und mit den Mitgliedstaaten zusammen umsetzen. Die Auszahlungen für 2000-2006 erfolgen zügiger als in der Vergangenheit. Ende August hatten wir bereits 25 % mehr ausgezahlt als in der entsprechenden Vorjahresperiode. Erstmalig könnten die Auszahlungen 2000-2006 sogar höher als geplant sein, und ich habe vor, eine Erhöhung der Mittel für Ziel 1 um mindestens 1 Milliarde Euro für die generelle Mittelübertragung am Ende des Jahres zu beantragen. Man kann darin auch die Auswirkungen der n+2-Regel sehen, auf die wir die Minister am 22. April dieses Jahres aufmerksam gemacht hatten und über die ich auch Ihre Ausschüsse informiert hatte. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. September haben die Regierungen den Rückstand bei den Verpflichtungsermächtigungen abgebaut, der beseitigt werden musste, um die Aufhebung von Mittelbindungen zu vermeiden. Um jegliche Aufhebung von Mittelbindungen auszuschließen, werde ich übrigens jeder der Regierungen nochmals mitteilen, dass sie noch 5 Milliarden Auszahlungen bis Jahresende beantragen müssen. Dies wird erreicht, wenn man ihren Vorausschätzungen Glauben schenken soll, doch offen gesagt, habe ich nicht viel Vertrauen in die Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten, wenn ich sie erhalte. Davon abgesehen entfallen 40 % des noch zu tätigenden Aufwands auf Italien, das uns allerdings schon an Wunder gewöhnt hat. 80 % des noch ausstehenden Aufwands entfallen allein auf drei Länder. Im Gegensatz dazu ist bei Österreich, Spanien und Griechenland die Gefahr sehr gering; die Dinge sind also sehr wohl in den Griff zu bekommen.

Zweiter Punkt: der Abschluss 1994-1999. Es handelt sich um eine schwierige Angelegenheit, wie ich schon oft in diesem Haus gesagt habe. Dieser Rechnungsabschluss wird länger dauern als geplant. Bei den Dienststellen lagen erst am 31. März dieses Jahres fast alle der 2000 Vorgänge vor, die im Rahmen der Programme 1994-1999 abzuschließen sind. Ich lege Wert darauf, dass die erforderlichen Kontrollen durchgeführt und dass die sich eventuell daraus ergebenden Berichtigungen ordnungsgemäß ausgeführt werden. Ich werde also keinen überstürzten Rechnungsabschluss für diese Programme zulassen. Angesichts der Fristen, die erforderlich sind, um die Ordnungsmäßigkeit der Kontrollen sowie die erforderlichen Rückfragen zu gewährleisten, und trotz der Einsatzbereitschaft meiner Dienststellen sowie der der Kommission werden wir 2003 nicht sämtliche für 1994-1999 vorgesehenen Mittel auszahlen können. Dies ist also der Hauptgrund für die Verzögerungen, über die Herr van Dam vorhin berichtet hat. Daraus ergibt sich das Risiko einer Unterausführung in Höhe von mindestens 5 Milliarden Euro für sämtliche Strukturfonds im Jahr 2003. Sobald ich dieses Risiko im Juli feststellte, habe ich meine Kollegin Michaele Schreyer alarmiert. Wir werden der Kommission demnächst gemeinsam vorschlagen, der Haushaltsbehörde den Entwurf für einen Berichtigungshaushaltsplan vorzuschlagen, um die ungenutzten Mittel unverzüglich zu annullieren. Der genaue zu annullierende Betrag muss von den Dienststellen von Frau Schreyer noch beziffert werden, die allein einen Gesamtüberblick über den Haushalt besitzen, um eventuelle Bedarfslücken in anderen Haushaltssparten zu ermitteln, die noch bis Ende des Jahres zu schließen wären.

Auf jeden Fall bekräftige ich, dass ich alles tun werde, um die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) auf zweierlei Art zu verringern: erstens durch Streichung der Mittelbindungen, denen kein Auszahlungsantrag gegenüber steht, beispielsweise wenn das Projekt abgebrochen wurde oder weniger als vorgesehen gekostet hat (diesbezüglich ist die Aufhebung der Mittelbindungen bereits in Vorbereitung; allein beim EFRE handelt es sich um 1,5 Milliarden Euro), und zweitens durch die Ausführung eines Maximums an Auszahlungen in den Fällen, in denen die Unterlagen gegenwärtig in Ordnung sind. Ich habe mir das Ziel gesetzt - und das möchte ich vor Ihnen bestätigen -, mit diesen beiden Verfahren die noch abzuwickelnden Mittelbindungen des EFRE für 1994-1999 im Jahr 2003 mindestens um die Hälfte abzubauen.

Ich denke, mit den Erläuterungen zu diesem Punkt den Forderungen von Herrn Seppänen nachgekommen zu sein. Die Unzulänglichkeit in der Abwicklung 94-99 bestand genau im Fehlen dessen, was Sie, Herr Seppänen, als Sunset clause bezeichnet haben. Mit der neuen Regel n+2 verfügen wir jetzt über ein solche, und sie beginnt bereits positive Auswirkungen zu zeitigen.

Dritter und letzter Punkt: die Folgen der Erweiterung für die Strukturpolitik. Die erfolgreiche Bewältigung dieser Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten stellt die höchste Priorität für die Kommission dar.

Die Kohäsionspolitik gehört ebenfalls zu unseren vorrangigen Anliegen. Die große Herausforderung für uns besteht darin, bis Ende 2003 die Verhandlungen mit allen neuen Mitgliedstaaten über die Programme abzuschließen, die in wenigen Monaten für den kurzen Zeitraum 2004-2006 anlaufen sollen. Die Erweiterung ist also bereits Bestandteil des täglichen Lebens unserer für die Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen, und Ihre ständige Unterstützung, auf die ich auch in dem bevorstehenden entscheidenden Zeitraum noch angewiesen sein werde, hat es mir ermöglicht, mich bereits auf die neuen Aufgaben der Kommission einzustellen.

Welches sind die haushaltspolitischen Auswirkungen dieser Erweiterung? Bei den Mitteln für Verpflichtungen, den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds ist neben den für die gegenwärtigen Mitgliedstaaten eingestellten 34 Milliarden ein zusätzlicher Betrag von 6,7 Milliarden Euro für die neuen Mitgliedstaaten vorgesehen. Dies stellt eine Erhöhung um etwa 20 % dar. Was die personellen Mittel betrifft, so scheinen mir die zur Sicherung des Erfolgs der Erweiterung beantragten Stellen eher begrenzt zu sein. Wenn Sie den Anträgen der Kommission zustimmen, dann werden die betroffenen Generaldirektionen ihren Personalbestand nur um 7 % erhöhen, um die 20%ige Erhöhung der Haushaltsmittel zu bewältigen. Diese Erhöhung unserer Verwaltungskapazität ist das Minimum, denn diese Länder sind noch nicht mit den Gemeinschaftsprogrammen vertraut. Sie werden daher mehr Unterstützung, Beratung und auch Kontrolle brauchen als die gegenwärtigen Mitgliedstaaten. Dies ist meine Antwort auf die Bemerkung von Frau Gill, die wünscht, dass wir Skaleneffekte erzielen. Offen gesagt, kann man aber eine Dienstreise nach Polen nicht mit einer nach Spanien kombinieren. Auf jeden Fall danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung, damit wir für 2004 und die kommenden Jahre die Humanressourcen bekommen, die zur Sicherung des Erfolgs unserer Kohäsionspolitik unbedingt erforderlich sind.

Was sind nun zusammengefasst die Auswirkungen all dessen für den Bedarf an Mitteln für Verpflichtungen für 2004? Was die Erweiterung betrifft, so gibt es kein wirkliches Problem. Wie in Kopenhagen beschlossen, wurden die Mittel für Verpflichtungen für die neuen Mitgliedstaaten für 2004 auf die Vorschüsse begrenzt. Für die Programme 2000-2006 schlägt Ihr Berichterstatter, Herr Mulder, vor, die Mittel für Verpflichtungen um drei Milliarden aufzustocken. Wenn man von den Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten ausgeht, wird dies auch notwendig sein. Denn wenn es den Mitgliedstaaten gelingt, jegliche Aufhebung von Mittelbindungen aufgrund der n+2-Regel zu vermeiden, dann bräuchten wir eine Milliarde zusätzlich allein für den EFRE. Wie Sie sehen, hat sich die Kommission angesichts der Mittelausführung in den früheren Jahren für eine vorsichtige und realistische Haltung entschieden. Ich denke, dass 2004 einige Aufhebungen von Mittelbindungen aufgrund der n+2-Regel nicht zu vermeiden sein werden. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, sie in unsere Vorausschätzungen einzubeziehen. Sollten sich die Mittel für Zahlungen für die Strukturfonds 2000-2006 sowie für den Abschluss des Zeitraums 1994-1999 als unzureichend erweisen, wird die Kommission im Verlauf des Haushaltsjahrs 2004 einen Nachtragshaushalt beantragen.

Was die Programme 1994-1999 betrifft, so steht fest, dass wir 2004 Mittel brauchen, um den Abschluss über den Haushaltsvorentwurf der Kommission hinaus zu realisieren. Ich kann noch nicht sagen, auf welchen Betrag sich diese Mittel belaufen werden. Die laufenden Kontrollen werden durch den Ausschluss von nicht begründeten Beträgen bzw. durch finanzielle Berichtigungen sicherlich zu Reduzierungen der auszuzahlenden Beträge führen. Insgesamt und nach dem jetzigen Informationsstand wäre eine Erhöhung der Mittel für Zahlungen in der Rubrik 2 nicht unrechtmäßig, ohne vielleicht so weit zu gehen, wie Herr Mulder andeutet. Gegenwärtig würde ich es jedoch vorziehen, die Mitgliedstaaten in die Pflicht zu nehmen und zu veranlassen, endlich realistische Vorausschätzungen vorzulegen, selbst wenn es dann notwendig wäre, die Mittel während der Ausführung mittels eines Berichtigungshaushalts zu erhöhen, wenn uns alle Angaben vorliegen.

Herr Dell'Alba, es hat einen sehr eingehenden Dialog gegeben, und wie mein Kollege Vitorino heute Vormittag habe auch ich ihm große Aufmerksamkeit gewidmet. Ich kann Ihnen bestätigen, dass von den dieses Jahr für die Information über die große Aussprache zur Zukunft Europas zur Verfügung stehenden 12 Millionen 8,3 Millionen bereits gebunden sind bzw. gerade gebunden werden. Somit bleiben 3,7 Millionen, die umzuwidmen sind. Ich werde mich bemühen - dazu verpflichte ich mich mit Kommissar Vitorino -, vorzuschlagen, dass dieses Geld bis Jahresende, gegebenenfalls in Partnerschaft mit dem Parlament, verwendet wird, um eine Informationskampagne durchzuführen bzw. eine Dokumentation zur Erläuterung des Ergebnisses des Konvents und - wie ich hoffe - der Regierungskonferenz zu erstellen, aber auch um darzulegen, inwiefern die künftige neue institutionelle Architektur günstig für konkrete Maßnahmen zugunsten der Bürger sein kann. Wir denken über eine neues Dokument nach - darüber haben wir heute Vormittag mit einigen Verantwortlichen des Parlaments gesprochen -, das den Abgeordneten und den Kandidaten zur Europawahl zur Verfügung gestellt werden könnte, um konkret zu erläutern, worin diese neue Verfassung besteht und wie sie für konkrete Politiken im Dienste der Bürger genutzt werden kann. Das waren die Informationen, die ich zu dem von Herrn Dell'Alba angesprochenen spezifischen Punkt geben wollte.

Herr Präsident! Da ich über Angelegenheiten spreche, die den Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr betreffen, möchte ich bei den von Kommissar Barnier berührten Themen, den Themen der Regionalpolitik, beginnen, und sagen, dass hier im Hinblick auf die vorangegangene Periode von 1994 bis 1999, wie er selbst zugegeben hat, nicht gerade optimale Entwicklungen zu verzeichnen waren. Es gibt Verzögerungen beim Abschluss von Beratungen zu bestimmten Themen, wofür im Grunde die Mitgliedstaaten verantwortlich sind, die erst spät alle erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen bzw. diese, wenn sie sie vorlegen, nicht in der richtigen Form übermitteln. Aus diesem Grund existieren Mittel, die noch nicht an die Mitgliedstaaten ausgezahlt worden sind, und dies schafft beim Gemeinschaftshaushalt sowie selbstverständlich bei den nationalen Haushalten ein Problem.

Hingegen gibt es im neuen Planungszeitraum 2000-2006 positivere Entwicklungen, obwohl wir auch hier zweifellos sehr, sehr vorsichtig sein müssen. Ich habe mit Genugtuung festgestellt, dass wir in Bezug auf die Aufnahme von Krediten dieses Jahr im Vergleich zum vergangenen Jahr besser vorangekommen sind, und meiner Überzeugung nach stellt die Regel n+2 trotz der mitunter auch hier im Parlament geäußerten Kritik eine Regel dar, die zu einem ordnungsgemäßen Management bei der Planung und Verwaltung von finanziellen Mitteln durch die Mitgliedstaaten führen wird. Andererseits sollten wir nicht vergessen, dass es die Mitgliedstaaten selbst waren, die, indem sie die derzeitige Strukturfondsverordnung einstimmig angenommen haben, auch die Regel n+2 akzeptierten.

Dies sind, grob gesagt, auch die Gründe, weshalb wir, zumindest in unserem Ausschuss, vorschlagen, hinsichtlich der Kategorie II des Haushalts im Wesentlichen zu dem ursprünglich von der Kommission vorgelegten Haushaltsentwurf zurückzukehren.

Was die anderen Themen betrifft, so möchte ich insbesondere auf die transeuropäischen Netze eingehen und sagen, dass unser Ausschuss auch nach dem Bericht van Miert vom 30. Juni dieses Jahres sowie in Erwartung des Vorschlags zur Reformierung der transeuropäischen Netze ihre Bedeutung unterstreichen und betonen möchte, dass Worte und Taten übereinstimmen müssen. Wenn wir die transeuropäischen Netze fördern wollen, dann müssen wir Wege finden, sie zu finanzieren, und einer dieser Wege ist offensichtlich der Gemeinschaftshaushalt.

Zugleich möchte ich etwas zu dem Thema Europäisches Amt für die Sicherheit des Seeverkehrs sagen, über dessen Sitz noch nicht entschieden worden ist. Die Tatsache, dass der Sitz dieser Behörde bislang nicht festgelegt wurde, sollte nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass wir sie nicht finanzieren müssen. Wir sollten finanzielle Mittel in Reserve halten, so dass wir, sobald der Sitz bestimmt worden ist, in der Lage sind, diese Behörde, die bei den von uns heute morgen diskutierten Themen der Sicherheit auf See eine besonders wichtige Rolle spielen wird, zu finanzieren.

Ferner möchte ich die Bedeutung zweier Themen betonen, denen wir meiner Meinung nach nicht die gebührende Aufmerksamkeit schenken. Das eine ist der Fremdenverkehr, wo wir der Ansicht sind, dass eine Reihe von Pilotprogrammen, die insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen dieses Sektors stärken, finanziert werden sollten, und das zweite, das manchmal unterbewertet wird, ist die Transportsicherheit, bei der wir auch glauben, dass wir eine weitere Erhöhung der Mittel erreichen könnten.

Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr amtierender Ratspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich in Bezug auf Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr zum Ausdruck bringen, wie sehr uns die Lesung des Haushaltsentwurfs beunruhigt und desillusioniert. Das Problem ist in aller Deutlichkeit angesprochen worden: dass die Haushaltslinien zu grundlegenden Politikbereichen derart drastisch vom Rat zusammengestrichen werden, beunruhig uns über alle Maßen.

Ich möchte sagen, dass wir insbesondere beunruhigt sind, weil es sich um eine ständige Erscheinung handelt. Welches auch immer die Entscheidungsverfahren oder die Berichte sein mögen, in denen der Entwicklungsbedarf der Europäischen Union hervorgehoben wird, wenn es dann um die Frage des Haushalts geht, streicht der Rat systematisch seit einigen Jahren diese Programme in drastischer Weise zusammen, obwohl sie zu den Wichtigsten in Bezug auf die Förderung der Entwicklung der Europäischen Union gehören. Die Zeit vergeht, doch nichts ändert sich auf diesem Gebiet. Dies ist der Grund für unsere Besorgnis sowie für das einhellige Bestreben der Kommission, über Änderungsanträge die im Haushaltsvorentwurf enthaltene Ausgabenhöhe wieder herzustellen.

Ich möchte kurz noch auf die Problematik der Strukturfonds eingehen. Zunächst sei Kommissar Barnier für all die Erläuterungen gedankt, die er uns gegeben hat. Es ist in der Tat erkennbar, dass die eingeleiteten Vereinfachungsmaßnahmen positive Auswirkungen haben. Feststellbar ist weiterhin eine qualitative und quantitative Verbesserung der Verwaltung dieser Mittel.

Kurz gesagt, wir wünschen, dass der Haushalt der Europäischen Union die Realität bei der Festlegung der Ausgaben berücksichtigt, wodurch vermieden wird, dass die Kommission Entwürfe für Nachtragshalte vorlegen muss, die sich ungünstig auf eine ordnungsgemäße Ausführung dieser Mittel, die von grundlegender Wichtigkeit sind, auswirken würden.

Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Barnier. Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Barnier, zu den Ergebnissen gratulieren, die mit der n+2-Regel und den Bemühungen um Vereinfachung erreicht worden sind. Offenbar ist es nun so, dass die Bereitstellung und die Verwendung der Mittel in der Strukturpolitik jetzt besser gelingen.

Gleichzeitig müssen wir jedoch zur Kenntnis nehmen, dass die Mittel und die Zahlungsermächtigungen sowohl im Vorschlag der Kommission als auch dem des Rates stark zurückgefahren worden sind, und nach den Aussagen, die wir heute gehört haben, muss man sich natürlich fragen, ob man das in dem Vertrauen darauf, dass die Zahlungsermächtigungen ausreichen werden, so ruhig hinnehmen sollte. Fraglich ist, ob ein Vorschlag für einen Nachtragshaushaltsplan ausreicht, wenn sich zeigen sollte, dass das Geld schneller verbraucht wird, als wir vermutet haben. In den vergangenen Jahren haben wir zwar erlebt, dass aus den Agrarhaushaltsposten im Herbst plötzlich viel Geld übrig war, aber wird das angesichts der Dollarschwäche und steigender Ausgaben so bleiben? Darüber sollte nachgedacht werden.

Ich halte es überdies für richtig, sich mit dem Problem auseinander zu setzen, dass man den Berichten der Mitgliedstaaten nicht so recht trauen kann. Weder die Kommission noch die Finanzminister der Mitgliedstaaten haben Vertrauen in die eingehenden Bedarfsmeldungen. Das sollte man genauer untersuchen. Deshalb halte ich den Vorschlag von Herrn Mulder für richtig, die Zahlungsermächtigungen zu erhöhen, damit wir sicher sein können, dass die Projekte innerhalb der vereinbarten Fristen durchgeführt werden können, auch wenn meine Fraktion nie dafür war, dass die Zahlungsermächtigungen erheblich angehoben werden.

Ich möchte noch etwas anderes erwähnen, nämlich die Frage der Mittelkürzungen in einer Reihe von Haushaltslinien, die kleine und mittlere Unternehmen betreffen. Insbesondere ist eine erhebliche Kürzung der Haushaltsmittel des Aktionsprogramms für das Arbeitsumfeld erfolgt, was ich in Anbetracht der anstehenden Erweiterung für ein völlig falsches Signal halte. Große Bedeutung messe ich unserer Fähigkeit bei, in dem das Arbeitsumfeld betreffenden Bereich einen Erfahrungs- und Erkenntnisaustausch in Gang zu setzen, damit es nicht dazu kommt, dass der freie Wettbewerb in der EU auf Kosten eines für die Betroffenen günstigen Arbeitsumfelds stattfindet.

Herr Präsident! Gestatten Sie mir die eine oder andere Bemerkung zur Sozialpolitik. Ich stimme dem voll und ganz zu, was Frau Jensen soeben dazu ausgeführt hat. Bedauerlicherweise lassen einige Bereiche etwas zu wünschen übrig.

Ihre besondere Aufmerksamkeit möchte ich auf das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen lenken, das wir derzeit begehen und das auch ein ziemlicher Erfolg ist. Meines Erachtens sollten wir unbedingt eine Möglichkeit finden, um dies im nächsten Jahr fortzuführen. Zudem hoffe ich, dass hierzu im Laufe dieses Haushaltsverfahrens Vorkehrungen in dem Haushalt getroffen werden.

Gestatten Sie mir noch kurz einige Bemerkungen zu Kommissar Barniers Ausführungen. Selbstverständlich haben wir alle die Zahlen geprüft. Es ist tatsächlich erfreulich, dass sich die Situation insbesondere in den letzten Monaten geringfügig gebessert hat und dass ein wenig mehr Mittel als im unmittelbar vorhergehenden Zeitraum ausgegeben worden sind. Dennoch dürften wir das Problem bei weitem noch nicht gelöst haben. Auch bin ich noch nicht zur Gänze davon überzeugt, dass wir einen Nachtragshaushalt brauchen. Ich selbst erwarte dies nicht.

Was spielt sich ab? Die Länder berechnen, wie viel Mittel sie ausgeben müssten, um sämtliche ihnen zugewiesene Gelder zu verwenden. Diese Länder erklären dann: nun, es muss dieser oder jener Betrag sein. Anschließend stellen sie fest, dass sie diesen keinesfalls ausgeben können. Sie sind viel zu optimistisch, und jegliches Kontrollverfahren fehlt. Wir sollten dem Kommissar außerordentlich dankbar sein, dass er diverse behutsame Mechanismen eingeführt hat, die bewirken, dass sich die Lage hoffentlich doch noch ein wenig verbessert. Schon seit Jahren ärgere ich mich darüber, dass es, wie jedermann weiß, zu viele Zahlungsermächtigungen gibt und die Mittel nicht ausgegeben werden. Am Ende des Jahres sehen wir dann lediglich, dass enorme Summen an die Mitgliedstaaten zurückfließen. Dem sollten wir ein Ende setzen. Möglicherweise ist das von entscheidenderer Bedeutung, als gelegentlich einen Nachtragshaushalt zu verabschieden.

Herr Präsident, wir können froh sein, dass der Prozess von Lissabon trotz allem funktioniert. Ausdruck dafür sind zwei Anfang nächsten Jahres in Kraft tretende mehrjährige Programme. Erasmus Mundus ist ein die Attraktivität von Europa verbesserndes Magister-Programm für Bürgerinnen und Bürger aus Drittländern. E-Learning, bei dessen Schaffung das Parlament über ein Pilotprojekt eine aktive Rolle gespielt hat, bietet zum Beispiel Schulen und Universitäten neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Nun müssen wir für die entsprechende Finanzierung der Programme Sorge tragen. Gleichzeitig müssen wir die Finanzierung des Europäischen Jahres der Erziehung durch Sport sicherstellen und die Betätigungsmöglichkeiten für die Jugendorganisationen in den neuen Mitgliedstaaten verbessern. Ein positives Zeichen ist, dass die Erweiterung im Jugendprogramm SOKRATES und im Programm Kultur 2000 Berücksichtigung findet.

Der Übergang zu einem auf Maßnahmen beruhenden Haushalt bietet die Chance, eine Rechtsgrundlage für die Finanzierung der europäischen Kulturorganisationen zu schaffen. Wenn wir entschlossen und überlegt handeln, werden wir Rechtsvorschriften bekommen, die der kulturellen Zusammenarbeit dienen und zugleich den Anforderungen an Transparenz und gutes Management entsprechen.

Artikel 19 unserer Geschäftsordnung sagt, dass der Präsident eine umfassende Befugnis bei der Leitung der Sitzung hat. Artikel 120 Absatz 6 sagt, dass der Präsident versuchen soll, sich mit der Kommission und dem Rat über die Redezeit zu einigen. Herr Kommissar Barnier, ich einige mich mit Ihnen jetzt auf 11 Minuten. Das ist die gleiche Zeit, die das Parlament gehabt hat.

. (FR) Herr Präsident, da ich bereits zehn Minuten gesprochen habe, bliebe mir also nur noch eine Minute? Ich hoffe, dass dies nicht der Fall ist, doch seien Sie unbesorgt, ich werde die Situation nicht ausnutzen und so kurz wie möglich antworten.

Ich danke allen, die sich zur Strukturfondspolitik und insbesondere zur Regionalpolitik geäußert haben, für die ich zusammen mit Frau Diamantopoulo und Herrn Fischler zuständig bin.

Ich werde nicht noch einmal auf die Zahlen eingehen, die ich heute bestätigt habe und die ich bestrebt war anzuführen, um auf die Fragen des Haushaltsausschusses, des Ausschusses für Haushaltkontrolle und des von Herrn Hatzidakis geleiteten Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr so offen und aufrichtig wie möglich zu antworten. Die erste Bilanz, die ich vor Ihnen gezogen habe, bestätigt, was ich am 22. Mai zum Zeitraum 1994-1999 festgestellt hatte und was für mich der schwarze oder zumindest der graue Punkt ist: die Schwerfälligkeit des für diese Programmplanung eingeführten Verfahrens hat dazu geführt, dass sich die Kontroll- und Zertifizierungsvorgänge auf das Ende des Zeitraums konzentrieren. Herr Hatzidakis, für diesen Zeitraum gilt nicht n+2, sondern faktisch n+11. Das erklärt objektiv den Arbeitsumfang, den wir bei der Bearbeitung und Überprüfung der eingegangenen 2000 Dossiers zu bewältigen haben. Ich wiederhole, meine Mitarbeiter und ich werden uns zu keinen Nachlässigkeiten in dieser Kontrollphase hinreißen lassen, und gegebenenfalls werde ich ohne Zögern die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Ich werde keine Abstriche von der Qualität der Kontrollen sowie vom Informations- und Zertifizierungsniveau machen, die von den Vorschriften verlangt werden, welche Sie ebenso gut wie ich kennen. Herr Hatzidakis hat Recht mit seiner Feststellung, dass das 1999 für die neuen Programme eingeführte Verfahren n+2 effizienter ist und bereits bessere Ergebnisse erbringt, einen ständigen Druck aufrechterhält und zu regelmäßigen, aber begrenzteren Annullierungen führt.

Her Pronk, auch ich bin nicht zufrieden, obwohl es Fortschritte gibt. Ich ergehe mich nicht in Selbstzufriedenheit vor Ihnen, das können Sie mir glauben. Ich stelle lediglich ebenso wie Sie selbst eine bessere Inanspruchnahme für den Zeitraum 2000-2006 fest. Diese Verbesserung ist im Wesentlichen auf die Regel n+2 zurückzuführen sowie auf die regelmäßige Zusammenarbeit mit den Regierungen.

Herr Hatzidakis, ich werde Frau de Palacio Ihre Ausführungen zur Frage des Verkehrs und der Verkehrssicherheit übermitteln.

Ich danke Frau Guy-Quint und Frau Jensen für ihre Wertschätzung für unsere Arbeit, die wir unter Ihrer Kontrolle durchführen. Frau Guy-Quint, wir machen gegenwärtig Fortschritte bei der Ausgestaltung der Programme. Ich denke dabei insbesondere an die Bemühungen von Herrn Likanen, Herrn Monti und mir selbst, um den Einsatz der Strukturfonds zu nutzen, um die bisher von der Funktelephonie und dem Internet nicht abgedeckten Gebiete zu beseitigen. Wir wollen weniger Beton und mehr Qualität! Das tun wir bereits, doch mit der künftigen Regionalpolitik, an der wir arbeiten und für die ich Ihre Unterstützung brauche, werden wir noch weiter gehen können. Insbesondere im Rahmen der künftigen Ziel-2-Politik werden wir in Partnerschaft mit den Regionen und Regierungen die großen Ziele von Göteborg und Lissabon im Hinblick auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit direkt umsetzen können.

Frau Jensen, ich werde die eingeleiteten Anstrengungen fortsetzen. Die Verpflichtungsermächtigungen, deren Verringerung Sie bedauert haben, gehören nicht in die Rubrik 2, für die wir zuständig sind. Es handelt sich um Mittel für den Verkehrsbereich wie die für kleine und mittlere Unternehmen. Ich nehme aber an, dass Frau Schreyer Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen hat, doch ich kann darauf nicht antworten, da es keine Verringerung der Mittel für Verpflichtungsermächtigungen gegeben hat, die im Übrigen in Berlin für den gesamten Zeitraum aufrechterhalten wurden.

Herr Pronk, ich habe Ihnen bereits geantwortet. Ich bin mir nicht sicher, ob wir den Nachtragshaushalt, von dem ich vorhin gesprochen habe, wirklich brauchen, doch da ich Ihnen gegenüber Transparenz praktiziere, spreche ich bereits jetzt davon. Für 2003 brauchen wir einen Berichtigungshaushalt. Im nächsten Jahr brauchen wir vielleicht - doch das steht noch nicht fest - einen Nachtragshaushalt. Es muss einfach gewährleistet sein, dass wir zum richtigen Zeitpunkt zahlen. Ich will nicht, dass die Staaten, die die Mittel ordnungsgemäß in Anspruch nehmen und ausführen, benachteiligt werden, nur weil es einige schlechte Schüler in der Klasse gibt.

Frau Iivari, Ihre Ausführungen richteten sich eher an Frau Reding, doch ich habe sie zur Kenntnis genommen. Bezüglich der kulturellen Zusammenarbeit, von der Sie gesprochen haben - hierzu möchte ich Ihnen sagen, auch wenn ich nicht dafür zuständig bin, habe ich Ihre Bemerkungen mit Interesse vernommen - habe ich die Absicht, in der zukünftigen Debatte über die Regionalpolitik nach 2007 eine Erhöhung der Mittel für Interreg sowie die Vereinfachung der Verordnung für dieses Programm vorzuschlagen, insbesondere um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Transportinfrastrukturen einbeziehen zu können. Auch auf diesem Gebiet brauchen wir die kulturelle und die Hochschulzusammenarbeit.

Sie sehen, Herr Präsident, ich habe mehr als eine Minute, doch weniger als 11 Minuten gebraucht. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Herr Präsident! Im Auftrag des Innenausschusses gebe ich hier als dessen Berichterstatter diese Stellungnahme ab. Alles, was die Innen- und Justizpolitik in der Europäischen Union betrifft, hat mit der Erweiterung sehr viel zu tun, und ich bin sehr froh, dass der Berichterstatter unseres Parlaments, Herr Mulder, gerade das festgestellt hat und schon selbst notwendige Vorschläge gemacht hat. Dadurch haben wir es als Innen- und Justizpolitiker viel leichter, wenn der Berichterstatter mit dabei ist, der uns am besten versteht. Zweitens muss ich mich bei Kommissar Vitorino herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern bedanken, die wirklich ausgezeichnet läuft. Was den Haushalt 2004 betrifft: Wir haben ja schon unsere Vorschläge einstimmig verabschiedet, aber gerade, wenn wir uns im Plenum darüber auseinandersetzen, muss ich einfach darauf hinweisen, dass wir in diesem Jahr mit unseren drei Agenturen ein Schwerpunktthema haben. Unsere Agenturen in Wien, in Lissabon und in Den Haag sind für uns sehr wichtig, gerade weil wir demnächst zehn neue Mitgliedsländer haben und diese zehn neuen Mitgliedsländer für die Agenturen zusätzliche Arbeit im Bereich Rassismusbekämpfung, im Bereich Drogenkriminalitätsbekämpfung und im Bereich Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung bedeuten. Unsere Beobachtungsstelle in Wien, unsere Beobachtungsstelle in Lissabon oder Eurojust in Den Haag, diese drei Agenturen müssen tatkräftig unterstützt werden, und das wird Geld kosten. Ich gehe davon aus, dass meine Kolleginnen und Kollegen im Haushaltsausschuss auch im Parlament diese Notwendigkeit gemeinsam mit uns sehen und uns unterstützen werden. Vielen Dank!

Frau Präsidentin, ich möchte mich bei Herrn Mulder, dem Hauptberichterstatter, offiziell für die Aufmerksamkeit bedanken, die er unseren Belangen gewidmet hat.

Auf unseren Ausschuss entfallen weniger als 1 % des EU-Haushalts, ich möchte allerdings nicht, dass irgend jemand Kultur, Bildung, Medien und Information für optionale Extras hält. Die kreativen Branchen in Europa haben einen Anteil von 12 % am europäischen BIP.

Auf zwei Punkte möchte ich die Kommission besonders aufmerksam machen. Erstens unterstützt das Parlament aus seinem Kulturhaushalt jährlich eine Reihe von kulturellen Organisationen und Netzwerken wie das Europäische Jugendorchester und die Yehudi-Menuhin-Stiftung. Wenn diese Organisationen überleben, geschweige denn gedeihen sollen, dann brauchen sie nicht nur unsere finanzielle und moralische Unterstützung, sondern sie brauchen Rechtssicherheit. Ich bin entsetzt darüber, dass ihnen Ende September noch immer keine Zusage über ihre Mittel für 2004 vorliegt, und leider haben einige wie üblich die für 2003 bestimmten Mittel noch immer erhalten. Ich fordere die Kommission auf, dieses Problem in Hinblick auf die Rechtsgrundlage dringend zu klären.

Zweitens brauchen die Bürger Informationen, wenn sie über die EU Bescheid wissen sollen. 25 % der Briten wissen nicht, dass ihr Land in der EU ist. 31 % der Deutschen haben noch nie von der Europäischen Kommission gehört, und 90 % der Spanier wissen nicht, was der Europäische Konvent ist! Die Öffentlichkeit bezieht ihre Informationen über Europa aus dem Fernsehen. Wir haben Euronews, einen ausgezeichneten unabhängigen Sender, doch wie alle öffentlich-rechtlichen Sender muss er mit Mitteln ausgestattet werden. Für dieses Jahr hat das Parlament 3 Millionen Euro für Euronews beschlossen. Soweit ich weiß, wurde diese Summe noch nicht ausgezahlt. Wir haben in unserem Haushalt für nächstes Jahr 5 Millionen Euro vorgeschlagen.

Ich fürchte, wir könnten ohne Europäisches Jugendorchester und ohne europäisches Fernsehen in das Jahr der Erweiterung - das Jahr der Europawahlen - gehen. Ich hoffe, die Kommission wird diese Punkte ernst nehmen.

. (FR) Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Bereits zum zweiten Mal ist das Ressort Justiz und Inneres zu dieser Haushaltsaussprache eingeladen. Doch wenn es um die Zahlen geht, dann schäme ich mich fast, so gering erscheinen die Zahlen, für die ich zuständig bin, im Vergleich zu denen meiner für Landwirtschaft oder Kohäsion zuständigen Kollegen.

Doch nichtsdestoweniger weist das für den Bereich Justiz und Inneres in diesem Jahr vorgesehene Budget statistisch gesehen einen Zuwachs von 252 % auf. In Wirklichkeit ist diese Erhöhung im Wesentlichen auf die in Kopenhagen gefasste Entscheidung zur Schaffung der Schengen-Fazilität in Höhe von 317 Millionen Euro zurückzuführen, die den sieben künftigen Mitgliedstaaten helfen soll, den Schengen-Besitzstand zu übernehmen und zu integrieren. Die Erhöhung ist in Höhe von 13 Millionen Euro auch auf die vorübergehenden Maßnahmen für Litauen im Rahmen des Transits von und nach Kaliningrad zurückzuführen.

Im Bereich Justiz und Inneres bestehen die wichtigsten haushaltspolitischen Veränderungen also in einer Erhöhung der Mittel für Programme aufgrund der Erweiterung (16 Millionen Euro) sowie in der Aufstockung der Mittelausstattung für die Kontrolle der Außengrenzen, die nach den Gipfeltreffen von Sevilla und Thessaloniki eine bedeutende Priorität der Europäischen Union darstellt. Hervorheben möchte ich die Bedeutung des Programms ARGO, das der Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der Kontrolle der Grenzen dient und das um 15 Millionen Euro aufgestockt wurde. Zu unterstreichen ist weiterhin die Schaffung einer neuen Haushaltslinie für den Ausbau des Projekts VIS, d. h. des Visainformationssystems, die zunächst mit 10 Millionen Euro ausgestattet werden soll.

Hinsichtlich der Haushaltsführung wird das Jahr 2004 durch mehrere bedeutende Aspekte gekennzeichnet sein. Es wird das Jahr sein, in dem der Europäische Flüchtlingsfonds ausläuft. Es muss folglich eine Auswertung stattfinden, um eine neue Mittelausstattung nach 2004 vorzusehen. Des Weiteren sind die für das Daphne-Programm vorgesehenen Mittel verdoppelt worden und belaufen sich nunmehr auf 10 Millionen Euro für 2004. In diesem Zusammenhang möchte ich hervorheben, wie wichtig es ist, im Mitentscheidungsverfahren zwischen Parlament und Rat möglichst rasch zu einer Einigung hinsichtlich der Rechtsgrundlage zu kommen. Ein weiterer, bereits vom Berichterstatter Ceyhun angeführter Aspekt ist die Erhöhung der Budgets für Eurojust und die Drogenbeobachtungsstelle in Lissabon insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass diese Einrichtungen sich auf die Erweiterung einstellen müssen.

Was die vom Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger einstimmig angenommenen Änderungsanträge betrifft, für die ich Herrn Ceyhun danken möchte, so bin ich besonders über die Aufstockung des Budgets für den Europäischen Flüchtlingsfonds erfreut. Ich mache Sie allerdings darauf aufmerksam, wenn das heute geschieht, ist auch die Finanzierung von Maßnahmen zur freiwilligen Rückkehr möglich, wobei allerdings die Nutzung dieser Gelder für die erzwungene Rückführung absolut ausgeschlossen ist. Hier besteht also ein Widerspruch zwischen der Aufstockung der Mittel und dem Kommentar, auf den ich Sie hinweisen möchte.

Ebenfalls erfreut bin ich über zwei Änderungsanträge des Ausschusses für die Rechte und Freiheiten der Bürger zum VIS-System und zur neuen Generation des Schengener Informationssystems SIS II. So ist aufgrund von Durchführbarkeitsstudien eine Neuplanung der Ausgaben für diese beiden Systeme erforderlich, um die Belastung auf die drei folgenden Haushaltsjahre 2004 bis 2006 zu verteilen, denn 2006 ist der Endtermin, zu dem das System SIS II voll betriebsbereit sein muss, um die zum 1. Mai 2004 beitretenden Länder voll einzubeziehen.

Des Weiteren möchte ich dem Parlament für den Vorschlag danken, ein Erasmus-Programm für Richter aufzulegen, wobei die Kommission bemüht sein wird, das Pilotprojekt erfolgreich zu Ende zu führen.

Ich komme nun zum Bereich Information und Kommunikation. In der Folge der Annahme des Berichts Bayona de Perogordo ist 2003 erstmalig die neue Informations- und Kommunikationsstrategie für die breite Öffentlichkeit zum Tragen gekommen. Wie Sie sich erinnern werden, besteht die Grundlage für diese Strategie in der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, in der Schaffung von Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten. Ich bin erfreut darüber, dass in der interinstitutionellen Gruppe für Information und Kommunikation weitgehende Einigkeit über die Hauptthemen dieser Informations- und Kommunikationskampagnen für die breite Öffentlichkeit erzielt worden ist. Dabei denke ich nicht nur an den Euro, sondern auch an die Erweiterung, die Zukunft Europas, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie für nächstes Jahr, d. h. 2004, die Rolle Europas in der Welt, einschließlich einer spezifischen Haushaltslinie zur Unterstützung von Informationsmaßnahmen im Bereich der Verteidigung.

Offen gesagt, sind diese Ausführungen auch als Antwort auf die Ausführungen gedacht, die Herr Ferber vorhin machte. Dies ist bereits das zweite Mal, dass ich versuche, ihm heute zu antworten, doch er ist nie anwesend, um meine Antworten zur Kenntnis zu nehmen. Ich hoffe trotzdem, dass ihn meine Aussage erreichen wird. Wenn man auf Partnerschaft setzt, dann erwartet man, dass die Mitgliedstaaten bereit sind, solche Partnerschaften einzugehen. So waren z. B. im Rahmen der Informationskampagne zur Zukunft Europas 4 Millionen Euro für diese Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten vorgesehen. Bisher haben allerdings nur drei Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft zu einer Vereinbarung mit uns zwecks Durchführung dieser Informationskampagne erklärt. Da eine Partnerschaft auf Freiwilligkeit beruht, hat die Kommission diese nicht für die Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten verwendeten 4 Millionen anderen Zwecken zugewiesen. Bis Ende dieses Jahres werden wir also die Ausgaben in Höhe des gesamten Budgets für das Programm zur Zukunft Europas weiter bestreiten, einschließlich einer Ausschreibung für eine audiovisuelle Kampagne zur Zukunft Europas in Höhe von 4 Millionen Euro sowie der Umschichtung von 3,7 Millionen Euro für die Herstellung von schriftlichem Informationsmaterial über die Ergebnisses des Konvents, das Ende dieses Jahres und zu Beginn des kommenden Jahres verbreitet werden soll.

Hervorheben möchte ich weiterhin, wie dies Herr Perry gefordert hat, dass wir der Verwendung der audiovisuellen Systeme große Aufmerksamkeit beimessen. Für das laufende Jahr 2003 verfügen wir über 4 Millionen Euro für eine audiovisuelle Informationsstrategie zur Erweiterung, 4 Millionen Euro für die Kampagne zur Zukunft Europas sowie 8,5 Millionen Euro für audiovisuelle Einzelmaßnahmen im Bereich der allgemeinen Information über die Europäische Union, einschließlich für den Fernsehsender Euronews. Ich gehe völlig konform mit Ihnen, Herr Perry, dass der Antrag für Euronews so ausgeführt werden muss, wie ihn das Parlament verabschiedet hat.

Was ist bisher geschehen? Wir haben gemäß dem mit Euronews 2001 abgeschlossenen Rahmenvertrag 1,5 Millionen Euro für den Sender zur Verfügung gestellt, und wir haben den vom Parlament beschlossenen zusätzlichen Betrag von 3 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Da das Parlament eindeutig festgelegt hatte, dass diese 3 Millionen nicht zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeiten von Euronews, sondern zur Finanzierung der Programmtätigkeit des Senders zu verwenden sind, haben wir Euronews vorgeschlagen, uns Informationsprogramme vorzustellen, die wir dann prüfen und finanzieren werden, wozu die 3 Millionen noch vor Jahresende freigegeben werden können.

Sie haben die Frage der Rechtsgrundlagen angesprochen. Für diesen Aspekt bin ich nicht direkt zuständig, doch soviel mir bekannt ist, hat die Kommission bereits Vorschläge zur Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine Reihe von Einrichtungen, so u. a. auch für Euronews, vorgelegt. Meiner Meinung nach ist das die geeignete Vorgehensweise und die beste Möglichkeit, um die Stabilität der Finanzierung zu gewährleisten. Der Stellungnahme des Parlaments dazu sehe ich mit Interesse entgegen.

Frau Präsidentin, Herr amtierender Ratspräsident, Herr Kommissar! Die Seltsamkeiten und Unberechenbarkeiten der Planung der Redezeiten bewirken, dass ich mich jetzt nochmals mit Fragen des Verkehrs und der Agenturen befassen muss. Doch unabhängig davon gehe ich voll und ganz konform mit meinem Kollegen Hatzidakis, d. h. dass die Haushaltslinien so bleiben müssen, wie sie im Vorentwurf des Haushaltsplans vorgesehen waren, denn in diesen Politikbereichen sind gegenwärtig keine Einsparungen an der Tagesordnung.

Ich nutze die Gelegenheit, Herr Kommissar, um auf das Problem der Informationspolitik für die Unionsbürger einzugehen. Dies Thema wird in der Tat zu den wichtigsten in den kommenden Jahren gehören. Wie Sie vielleicht wissen, haben viele von uns Änderungsanträge eingebracht, um die Haushaltslinien wieder so herzustellen, wie sie im letzten Jahr waren.

Es kommt vor allem darauf an, dass die institutionelle Kommunikation die normalen Bürger voll und ganz erreicht. Bei der gegenwärtigen Kommunikationspolitik bin ich am meisten darüber beunruhigt, dass wir nicht die erforderlichen Instrumente haben, um diejenigen zu erreichen, die wählen gehen. Die Unkenntnis der Bürger über die gegenwärtigen Mechanismen und die künftigen Institutionen ist wirklich dramatisch.

Die Mittel dazu haben Sie, Herr Kommissar, doch müssen wir unbedingt darauf achten, dass sie unsere gegenwärtige Gesellschaft im Innersten erreichen. Das wäre ein sehr bedeutender Fortschritt für die demokratische Zukunft unserer Union.

Frau Präsidentin, ich möchte über zwei Dinge sprechen: erstens möchte ich mich in meiner Eigenschaft als Schattenberichterstatter der PPE-DE-Fraktion zu verschiedenen Verkehrsproblemen äußern und zweitens möchte ich als Schattenberichterstatter etwas über die anderen Institutionen sagen. Zunächst wende ich mich also an Frau de Palacio und anschließend an Frau Schreyer.

Das TEN-Programm ist eine wunderbare Sache, die es den Nationalstaaten gestattet, selbst über Verkehrs-, Energie- und Telematikprojekte in Europa zu entscheiden, um so die zehn Beitrittsländer an die jetzigen 15 Mitgliedstaaten anzubinden. Es erstreckt sich auf die gesamte Europäische Union und gewährleistet, dass jede Nation ihren Beitrag zum transeuropäischen Netz leisten kann. Ich habe vollstes Vertrauen in dieses Programm. Ich möchte lediglich feststellen, dass der Haushalt 225 Millionen Euro für Studien in Verbindung mit diesem Programm vorsieht, während der Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr, dem ich als Ersatzmitglied angehöre, nach eigener Aussage keine Studien mehr möchte, sondern konkrete Maßnahmen und Umsetzung vor Ort.

Was das Marco-Polo-Programm zur Verlagerung des Straßenverkehrs auf andere Verkehrsträger und damit zur Verringerung der durch den Straßenverkehr verursachten Verkehrsüberlastung betrifft, so hat es meine volle Unterstützung. Wir brauchen mehr Telematik und Datenverarbeitungstechnik, um den Güter- und Personenverkehr in der Europäischen Union effizienter zu gestalten.

Bezüglich des Projektes Galileo müssen wir die Ressourcen des privaten Sektors besser nutzen. Ich begrüße dieses Projekt. Ich hoffe, dass wir es nicht für die automatische Erhebung von Straßengebühren für Lkw nutzen werden, sondern um den Fahrern privater Nutzfahrzeuge die Möglichkeit zu geben, sich eine möglichst staufreie Route für ihre Fahrt zu suchen. Anders ausgedrückt, geht es darum, die Kraftfahrer zu unterstützen, anstatt sie zur Kasse zu bitten und zu behindern.

Ein Wort zu den anderen Institutionen. Wir haben in den vergangenen ein zwei Tagen recht nützliche Diskussionen geführt. Ich habe mich gefreut, dass ich die Möglichkeit hatte, an der Tagung des Vermittlungsausschusses im Juli teilzunehmen, und möchte Herrn Magri meine Anerkennung dafür aussprechen, dass er den Ausschuss so hervorragend geleitet hat. Eine Sache ist dabei noch offen, und zwar betrifft das den Haushalt des Gerichtshofes, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses. In diesem Punkt waren die Kommission und der Rat nach Ansicht von Frau Gill recht großzügig; ich würde sagen, sie waren extrem großzügig. Während der Haushalt des Parlaments lediglich um 13 % angehoben wird, der des Rates um 21 % und der der Kommission um 8 % oder 9 %, fordert der Gerichtshof beispielsweise 57 %. Ich freue mich, dass der Rat diese Forderung auf 46 % reduziert hat. Im Rahmen eines Änderungsantrags bitten wir als britische Delegation um eine weitere Senkung. Das Gleiche gilt für den Wirtschafts- und Sozialausschuss. Er forderte 33 % und wurde vom Rat auf 27 % zurückgestuft. Wir fordern ein weitere Senkung in gleicher Höhe. Der Ausschuss der Regionen forderte 63 % und wurde auf 54 % zurückgestuft. Wir streben eine weitere Reduzierung auf 46 % an.

Wir können uns diese Aufstockungen leisten, aber darum geht es nicht. Wir wollen, dass diese Institutionen möglichst rentabel arbeiten, und bitten sie, ihre Ausgabenpolitik nochmals zu überdenken.

Frau Präsidentin! Für den Europäischen Flüchtlingsfonds ist in dem Haushaltsvorentwurf ein Betrag von 39 Millionen EUR für die derzeitigen fünfzehn Mitgliedstaaten vorgesehen. Das sind 3 Millionen weniger als im Haushaltsplan 2003, obwohl die Zielsetzungen des Fonds doch ehrgeizig sind: die Förderung der Integration von Zuzüglern und die Organisation der Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Um die Verantwortung wirksam zu teilen und den nicht zielführenden politischen Rivalitäten zwischen den Mitgliedstaaten über die Verabschiedung der strengsten Asylpolitik ein Ende zu setzen, ist im Grunde ein weitaus größerer Fonds vonnöten. Schon vor drei Jahren habe ich den Kommissar mit Unterstützung dieses Hauses aufgefordert zu bewerten, wie viel Mittel eigentlich erforderlich sind, um die Zielsetzungen des Fonds tatsächlich verwirklichen zu können. Diese Bewertung habe ich nie zu Gesicht bekommen, mithin möchte ich ihn an diese Forderung erinnern. Ganz besonders wichtig ist es, genau darüber nachzudenken, weil die Kommission Mitte November ihre Pläne für die Finanzielle Vorausschau vorlegt. Herr Vitorino, ich vertraue also auf Ihren Mut.

In dem Fonds mangelt es nicht nur strukturell an Mitteln, die Ziele des Fonds drohen zudem verwässert zu werden. Weniger Geld für die Verteilung der Aufnahmekosten, jedoch eine stärkere Betonung auf der Verteilung der Lasten der Rückführungspolitik. Nach dem Willen der Mitgliedstaaten soll jetzt sogar eine Zwangsrückführung aus dem Flüchtlingsfonds bezahlt werden. Gleichwohl wird darüber, wer bleiben darf und wer gehen muss, zwischen den Mitgliedstaaten nach wie vor debattiert, und es handelt sich einfach um eine nationale Entscheidung. Deshalb halte ich es auch für grundfalsch, Steuergelder der EU für einzelstaatliche Entscheidungen zu zahlen. Solange wir uns auf europäischem Gebiet nicht darüber verständigt haben, wer bleiben darf und wer gehen muss, erscheint es mir nicht opportun, für die Kosten der Zwangsrückführung aus dem Gemeinschaftshaushalt aufzukommen.

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kommissarin! Ich glaube, heute bestimmen wir wieder einmal einen wichtigen Punkt in der Geschichte Europas. Für uns ist es ganz klar, dass für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa die Klein- und Mittelbetriebe von besonderer Bedeutung sind. Das haben wir heute schon öfters in Diskussionsbeiträgen gehört, aber wir wissen, dass es sehr viele internationale Entwicklungen gibt, die uns unmittelbar betreffen. Eine dieser Entwicklungen ist zum Beispiel Basel II. Deshalb haben wir uns entschlossen, eine Initiative zu ergreifen und ein Pilotprojekt einzubringen, um über die europäischen Banken Garantien für besonders kleine Betriebe möglich zu machen. Ich glaube, dass diese Garantien für die Zukunft der KMU eine wesentliche Rolle spielen. Gerade bei Betriebsgründungen ist es wichtig, diese Unterstützung zu gewähren.

Zweitens: Wir haben gerade die Versammlung von Cancún hinter uns, die gescheitert ist, gescheitert deshalb, weil dort in der Ministerkonferenz teilweise Personen sitzen, die von ihrem eigenen System sehr gut profitieren und deshalb nicht bereit sind, für ihre Volkswirtschaft etwas aus unserer Sicht Positives zu unternehmen. Deshalb glauben wir, dass auch eine parlamentarische Versammlung in diesem Bereich sehr wichtig ist. Wir möchten hier in Zukunft unterstützend tätig werden und gemeinsam mit den Abgeordneten der betroffenen Länder Möglichkeiten erörtern. Auch die Opposition in bestimmten Ländern sollte die Möglichkeit bekommen, zu internationalen Themen Stellung zu beziehen. Aus dieser Sicht sollten wir uns darauf konzentrieren, Europa auch im internationalen Kontext zu repräsentieren, aber auch mit zu entscheiden und nicht nur mit zu zahlen. Danke, Frau Präsidentin!

. (FR) Frau Präsidentin, zuerst möchte ich Frau Guy-Quint sagen, dass ich vollkommen mit ihr übereinstimme. Ich denke, eine erfolgreiche Informationspolitik muss möglichst bürgernah sein.

Daher ist diese Strategie der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten, einschließlich der regionalen und lokalen Behörden, entwickelt worden. Dieses Konzept findet im Übrigen auch die Unterstützung des Ausschusses der Regionen. Doch damit es erfolgreich zum Tragen kommt, ist der politische Wille zur Partnerschaft erforderlich. Man muss mindestens zu zweit sein. Daher hoffe ich in Bezug auf die Kampagne zur Zukunft Europas, dass die Europawahlen, die nationalen Debatten über die Ratifizierung der Verfassung, die in einigen Mitgliedstaaten stattfindenden Referenden im nächsten Jahr kräftige Anstöße und zusätzlicher Ansporn für die Mitgliedstaaten sein werden, mit uns Partnerschaften einzugehen, um Informations- und Kommunikationskampagnen zur Zukunft Europas, über den Inhalt der Verfassung durchzuführen und zwar so, dass sie möglichst alle Bürger erreichen. Ich bekräftige hier mein volles Einverständnis mit der Strategie, die Michel Barnier vorhin in Beantwortung einer Frage von Herrn Dell'Alba dargelegt hat.

Frau Präsidentin, ich werde mich ganz kurz fassen, da das Parlament alle von mir eingebrachten Vorschläge unterstützt hat. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um Frau McNally und Herrn Collins für ihren Beitrag zu dieser Arbeit ausdrücklich zu danken.

Wir haben in all diesen Jahren sehr harmonisch zusammengearbeitet, und das war einmal mehr der Fall bei der Diskussion dieser Haushaltspläne.

Ich danke dem Parlament für die Unterstützung der von mir unterbreiteten Vorschläge.

Herr Präsident, verehrte Kommissionsmitglieder! In der Energiepolitik wird die Unterstützung der Union sowohl für das Transeuropäische Energienetz, das Programm Intelligente Energie, für nachhaltige Energiesysteme als auch für Projekte der Atomsicherheit benötigt. Die Union hat sich ehrgeizige Ziele zur Förderung erneuerbarer Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung gestellt. Im Hinblick auf die Zielvorgaben ist es bedauerlich, dass für die Forschung im Energiebereich Haushaltskürzungen vorgeschlagen worden sind. Wenn wir die vielseitige Nutzung von lokalen erneuerbaren Energieträgern fördern, verbessern wir die Energieversorgungssicherheit und verringern die Importabhängigkeit.

Ausgangspunkt für die Verkehrspolitik muss die Entwicklung eines vielseitigen Verkehrsnetzes, die Entschärfung des Berufsverkehrs, die Verbesserung der Sicherheit und Förderung von nachhaltigem Verkehr sein. Die Entwicklung der Transeuropäischen Verkehrsnetze ist aufgrund unzureichender Finanzierung nicht in der gewünschten Weise vorangekommen. Von den 14 Projekten von Essen sind nur drei zu einem Abschluss gebracht worden, und im Sommer stellte die Arbeitsgruppe von Herrn van Miert eine Reihe neuer TEN-Projekte zusammen. Die Union muss ihrerseits die erforderliche Finanzierung sowohl für die alten als auch für die neuen Projekte sicherstellen und die Bedürfnisse der sich erweiternden Union berücksichtigen.

Damit der Binnenmarkt funktioniert, müssen flexible Verkehrsverbindungen zwischen den verschiedenen Regionen der Union vorhanden sein. Die Verkehrsverbindungen in den Randgebieten sind eine elementare Notwendigkeit. Die Kommission veröffentlichte im Sommer eine Mitteilung über die Entwicklung des Verkehrs im Mittelmeerraum. Eine ähnliche Mitteilung sollte auch für den Verkehr im Norden erarbeitet werden.

Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Pohjamo für seine Unterstützung danken, auch wenn er mehr Mittel fordert. Natürlich würde ich auch mehr Mittel fordern, aber man muss wissen, dass es - meine Kollegin Schreyer hat das gerade angesprochen - um eine spezifische finanzielle Vorausschau geht und uns spezifische Grenzen gesetzt sind.

Was die Unterstützung für die erneuerbaren Energien anbelangt, so sehen wir diese, wie dem Herrn Abgeordneten wohl bekannt ist, im Zusammenhang mit der Unterstützung für die Energieeffizienz über das Programm für intelligente Energie.

Sie werden meinen, dass das nicht viel Geld ist, Herr Abgeordneter. Tatsache ist, dass wir es in einem mehrjährigen Rahmen bewilligt und schließlich die Zustimmung des Rates erhalten haben. Wenn wir erst einmal Übereinkommen haben, denke ich, dass man sie erhalten und bewahren muss, daher komme ich auf das zurück, was wir seinerzeit bewilligt und verabschiedet haben.

Hinsichtlich der transeuropäischen Netze habe ich mit Blick auf die nächste Finanzielle Vorausschau in aller Klarheit gesagt, dass der für diese Netze bestimmte Betrag nicht um 5, 10 oder 15 %, sondern nach meiner Meinung um 600 oder 700 % erhöht werden muss. Das heißt, er wird mit 7 zu multiplizieren sein. So einfach ist das. Wir brauchen ca. vier Milliarden Euro, um beim Aufbau von Netzen, die transeuropäischen Kriterien, nicht nur nationalen Kriterien standhalten, wirklich als treibende Kraft wirken zu können.

Diese transeuropäischen Netze mit transeuropäischen Kriterien sind für die Realität des Binnenmarkts und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft in ihrer Gesamtheit erforderlich, und folglich komme ich gar nicht umhin, mit dem Herrn Abgeordneten übereinzustimmen, aber ich wiederhole, das kann nicht durch die Änderung von Haushaltsplänen geschehen, sondern muss aufgrund der Tragweite dieser Frage im Zusammenhang mit der Revision der neuen finanziellen Vorausschau erfolgen.

Was die Verkehrsnetze mit Blick auf den Energiesektor betrifft, so habe ich bereits konkrete Projekte für euromediterrane Energienetze eingebracht, die vor allem die Möglichkeit schaffen sollen, die in einer Reihe von Ländern getätigten Investitionen zu rationalisieren und besser zu koordinieren und eine höhere Effizienz der Investitionen zu erreichen, sodass bei gewissen Investitionen nicht nur rein nationale Vorteile erzielt werden, sondern diese eine umfassendere kontinentale Perspektive erhalten.

Wenn ich von diesen euromediterranen Energienetzen spreche, dann meine ich Europa als Kontinent, nicht die Europäische Union. Bei diesen Netzen ist auch an Nachbarländer wie Russland, Belarus oder die Ukraine gedacht. Das heißt, der ganze Ring der Freunde, die Präsident Prodi in seine Strategie einbezogen hat.

Zum Zweiten arbeiten wir daran im Verkehrssektor, und ich hoffe, dass wir es in nächster Zeit verwirklichen können. Ich war konkret vor einer Woche in Sankt Petersburg, um gerade über diese Netze zu sprechen, die in diesem Fall sogar eine eurasische Dimension hatten, denn wir müssen Systeme zur besseren Integration der Europäischen Union mit ihren Nachbarn anstreben, und zwar in kontinentaler Hinsicht.

Nochmals vielen Dank dem Parlament für die Unterstützung der von mir unterbreiteten Vorschläge.

Herr Präsident, zum Ausklang dieses Tages möchte ich mich bei den Mitgliedern der Kommission und des Parlaments, die sich an dieser Aussprache beteiligt haben, bedanken und eine kurze Überlegung zu den Ausführungen anstellen.

Wir befinden uns eindeutig in einer verfassunggebenden Phase, und in der neuen Verfassung zum Beispiel werden dem Europäischen Parlament auch größere, umfassendere Befugnisse zuerkannt werden. Das ist eine begrüßenswerte, unausweichliche, historische Tatsache, und gewiss haben wir heute dem Prozess, der dem Europäischen Parlament sicher auf absehbare Zeit mehr Autonomie, mehr Macht und Vertretungsfähigkeit verschaffen wird, einen neuen Impuls verliehen.

Lassen Sie mich nun kurz auf die in der Debatte vorgetragenen Argumente zu sprechen kommen. Ohne selbstverständlich auf irgendeins davon speziell einzugehen, möchte ich die uneingeschränkte Bereitschaft des Rates betonen, alle unterbreiteten Empfehlungen zu prüfen. Im Übrigen muss gesagt werden, dass, wie bereits in dem Einführungsbericht und in den bisher durchgeführten Treffen erkennbar war, der Rat in Bezug auf sämtliche Themen - einschließlich der Bereitstellung neuer Stellen für das Personal der Kommission bis hin zu anderen Problemen, wie der Kürzung der Mittel für die Heranführungshilfe, usw. bedingungslos bereit war, die Vorschläge auf der Grundlage neuer Konzepte, neuer Daten und neuer Beschlüsse neu zu bewerten.

Ich möchte deshalb eine Lanze brechen für die Entschlossenheit des Rates - der in den Redebeiträgen einiger Damen und Herren Abgeordneten gleichsam ein wenig schlecht behandelt worden ist - und klarstellen, dass der Rat in solchen Fällen die Aufgabe hat zu versuchen, viele verschiedene Erwartungen zu erfüllen und unter einen Hut zu bringen. Da der EU-Haushalt zwangsläufig aus Prioritätensetzungen und Kompromissen resultiert, ist es nicht immer möglich, allen sofort 'Ja' zu sagen. Eben deshalb möchte ich die Damen und Herren EP-Mitglieder dazu auffordern, nicht den Fehler zu machen, die Absichten der anderen beanstanden zu wollen, denn jeder von uns hat das Recht, seine eigenen Absichten zu kritisieren, vor allem aber die Pflicht, den anderen voll zu vertrauen. Das ist nach meinem Dafürhalten einer der Grundsätze der Demokratie, unserer politischen Kultur, dem wir uns, wie ich glaube, alle gemeinsam verpflichtet fühlen. Gerade weil wir gemeinsame Kulturmodelle teilen und an das vereinigte Europa glauben, sind wir uns dessen bewusst, dass es einen großen Unterschied zwischen Machtausübung und Politik gibt. Politikgestaltung ist an ein Kulturmodell angepasste Machtausübung. Ich denke, unsere gemeinsamen Kulturmodelle werden uns dabei helfen, bei der nächsten Lesung ein ausgezeichnetes Ergebnis zu erzielen.

. Frau Präsidentin, Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Auch nur ganz kurz: Über die Wichtigkeit der Erweiterung brauchen wir ja nicht zu sprechen, auch die Wichtigkeit der anderen Prioritäten für den Haushalt 2004 ist deutlich geworden. Dass dafür die entsprechenden Humanressourcen in der Kommission bereitstehen müssen - ich glaube, auch das ist in der Debatte klar geworden. Ich bedanke mich für die offenen Worte des Ratspräsidenten in diesem Bereich.

Für alle Informationen, die auch hierzu noch von Seiten der Mitglieder des Haushaltsausschusses, des Rates, des Parlaments benötigt werden, stehe ich gerne zur Verfügung, und auch die Generaldirektion Budget steht hier selbstverständlich zur Verfügung.

Um noch mal an das Thema Qualität des öffentlichen Dienstes auf der europäischen Ebene anzuschließen: Die Abteilung in der Generaldirektion Budget, die für die ganze Haushaltsaufstellung zuständig ist, umfasst 70 Leute. Für die Haushaltsaufstellung, für die Hearings, für alle Informationen, für die Transfers, für die Nachtragshaushalte, für alles dieses. Wenn ich diese Zahl mit den Größenordnungen in den Mitgliedstaaten vergleiche, wenn ich die Qualität vergleiche, dann kann ich guten Gewissens und ganz klar sagen: Dieser Dienst ist Spitze! Ich denke, dass auch diejenigen, die damit zu tun haben, dies bestätigen können.

Ich möchte mich sehr bedanken für die Debatte und bin zuversichtlich, dass wir auch für das Jahr 2004 wieder einen guten Haushalt aufstellen können, so dass die Erweiterung durch den europäischen Haushalt gut gefördert wird.

Herr Präsident, ich möchte mich lediglich bei den Abgeordneten bedanken, die sich an der Aussprache beteiligt haben. Vor allem danke ich Herrn Magri und seinen Mitarbeitern dafür, dass sie die ganze Zeit anwesend waren. Wie ich eingangs bereits sagte, können wir nur selten Minister in unserer Mitte begrüßen. Diese Entwicklung wurde von den Dänen eingeleitet, und ich danke Herrn Magri dafür, dass er sie fortsetzt. Ich möchte auch den Kommissionsmitgliedern, die an der Aussprache teilgenommen haben, danken. Insgesamt ist sie recht gut verlaufen. Gelegentlich sind wir jedoch vom Thema abgewichen. Die Kommissionsmitglieder sind deshalb hier, damit wir sie direkt zu bestimmten Problemen befragen können. Nicht alle Abgeordneten haben das getan. Vielleicht sollten wir uns nächstes Mal etwas mehr anstrengen. Obwohl das Ganze recht zeitaufwendig war, hat sich der Aufwand insgesamt gelohnt.

Vielen Dank, Herr Wynn.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Nach der Tagesordnung folgt die Erklärung der Kommission zur Lage der Alstom-Gruppe.

Davor hat Herr Harbour das Wort zu einem Antrag zum Verfahren.

Frau Präsidentin, gehe ich recht in der Annahme, dass wir nach der Erklärung des Kommissars die Möglichkeit haben werden, ihm im 'Blickfang-Verfahren' Fragen zu stellen? Sie haben das eingangs nicht ausdrücklich gesagt, aber ich hoffe sehr, dass ich und andere Kollegen die Gelegenheit dazu haben werden.

Herr Harbour, ich danke Ihnen für Ihre Frage. Doch in diesem Punkt wurde bereits entschieden: Sie werden nicht die Möglichkeit haben, dem Kommissar nach seiner Erklärung Fragen zu stellen. Es sind jedoch Redner eingetragen, die dem Kommissar im Rahmen ihrer Ausführungen sicherlich Fragen stellen werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke dem Europäischen Parlament, mich heute Abend eingeladen zu haben. Ich nehme immer gerne die Gelegenheit wahr, mit dem Parlament Fragen der Wettbewerbspolitik zu vertiefen, über die ich im Übrigen regelmäßig vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Parlaments berichte.

Grund Ihrer heutigen Einladung, Frau Präsidentin, ist ein besonderer Fall, der gerade geprüft wird, und bei dem ich daher eine gewisse Zurückhaltung üben muss. Unter diesem Vorbehalt stehe ich Ihnen zur Verfügung und werde die von Ihnen erbetenen Erklärungen abgeben.

Was hat die Europäische Kommission bisher bezüglich des Falls Alstom unternommen? Sie hat einen Beschluss gefasst und entschieden, keinen weiteren zu fassen. Sie hat beschlossen, ein Prüfungsverfahren zu den Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten, die der französische Staat am 2. August im Rahmen einer Vereinbarung mit Alstom und einigen Banken ergriffen und der Kommission anschließend mitgeteilt hat. Diesen ganz und gar üblichen Beschluss hat das Kollegium der Kommissionsmitglieder am 17. September gefasst.

Nun zu einem Beschluss, der nicht gefasst wurde. Es geht dabei um einen besonderen Aspekt des Unterstützungsplans, der am 2. August beschlossen und angekündigt, aber noch nicht umgesetzt wurde: eine staatliche Beteiligung an den Eigenmitteln von Alstom.

Die Kommission konnte eine direkte Beteiligung der Republik Frankreich an den Eigenmitteln von Alstom nicht billigen, weil diese Art von Maßnahme, im Gegensatz zu anderen Formen der Einbringung von Barmitteln, unwiderrufliche Folgen für die Märkte haben kann, auf denen die Alstom-Gruppe tätig ist.

Am 17. September hat die Kommission also festgestellt, dass die Bedingungen gegeben sind, um den französischen Behörden eine Beteiligung des Staates an den Eigenmitteln von Alstom untersagen zu können. Die Kommission wollte Frankreich jedoch vor Erteilung dieser Anordnung eine letzte Chance geben. Zu diesem Zweck hat sie mich ermächtigt, spätestens am 22. September in Absprache mit Präsident Prodi die Aussetzung bestimmter Beihilfen anzuordnen, falls die französischen Behörden sich nicht öffentlich verpflichten würden, von Maßnahmen abzusehen, die eine automatische und unwiderrufliche Beteiligung des Staates an den Eigenmitteln der Alstom-Gruppe zur Folge hätten, ohne zuvor die Genehmigung der Kommission einzuholen, wie dies in den Vorschriften der Gemeinschaft über staatliche Beihilfen vorgesehen ist.

Nach umgehenden und erfolgreichen Gesprächen mit den französischen Behörden konnte ich gestern feststellen, dass diese damit einverstanden waren, den Hilfsplan entsprechend den von der Kommission aufgestellten Bedingungen zu ändern.

Der französische Staat wird im Augenblick also nicht Aktionär von Alstom. Er wird keine Maßnahmen zur Bildung von Eigenmitteln ergreifen, d. h. Strukturmaßnahmen, die die Kommission nicht billigen kann, ohne den Ergebnissen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung vorzugreifen, die sie durchführen wird.

Die Beteiligung des Staates an der Kapitalerhöhung wird durch bedingte Werttitel auf Zeit ersetzt, die in Aktien rückzahlbar sind. Es handelt sich um Barmittel, die ausschließlich dann in Eigenmittel umgewandelt werden können, wenn die Kommission beschließen sollte, dass die staatliche Beteiligung an der Kapitalerhöhung kein Problem für den Wettbewerb auf dem betreffenden Markt darstellt.

Da Frankreich damit einverstanden war, auf eine automatische Beteiligung am Kapital von Alstom zu verzichten und sich verpflichtet hat, die Kommission nicht mehr vor vollendete Tatsachen zu stellen, musste ich keinen Gebrauch von der Befugnis zu der Aussetzungsanordnung machen, die mir das Kollegium der Kommissionsmitglieder übertragen hatte. Dies also zu dem Beschluss, den die Kommission nicht gefasst hat.

Die Kommission begrüßt die konstruktive Haltung der französischen Behörden und vor allem, das möchte ich unterstreichen, die Haltung von Francis Mer, dem Minister für Wirtschaft, Finanzen und Industrie. Es war unsere Pflicht, zu verhindern, dass die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt unmittelbar und unwiderruflich zu Gunsten von Alstom geändert werden, noch bevor die Kommission damit beginnen konnte, die Auswirkungen der Beihilfen auf den fraglichen Märkten zu untersuchen. Die Änderungen dürften wohl eine Erhöhung des Gesamtvolumens der gewährten Beihilfen bewirken. Diese Tatsache zeigt den Multiplikatoreffekt einer Kapitalerhöhung und ihre unumkehrbaren Folgen. Mit anderen Worten, es wäre niemals möglich gewesen, zum Status quo zurückzukehren. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommission im Übrigen die Höhe der Beihilfen bei der Prüfung des Falls besonders berücksichtigen wird.

Die Tatsache, dass es nicht notwendig ist, die Aussetzungsanordnung zu vollstrecken, bedeutet in dieser Phase natürlich nicht, dass die Kommission die Beihilfen gebilligt hat. Alle Maßnahmen werden jetzt überprüft. Eine gründliche Prüfung wird in einer konstruktiven Atmosphäre und so rasch dies angesichts der Komplexität der Angelegenheit möglich ist vorgenommen werden. Ziel ist es, eine Umstrukturierung des Unternehmens zu ermöglichen, bei der gleichzeitig das reibungslose Arbeiten des Binnenmarktes gewahrt bleibt, das alleiniger Garant für dauerhafte Arbeitsplätze ist. Während dieser Untersuchung wird die Kommission die langfristige Lebensfähigkeit des Unternehmens sowie die Verhältnismäßigkeit zwischen der Höhe der gewährten Beihilfen und den Gegenleistungen überprüfen, die Frankreich zu akzeptieren bereit ist, um die Wettbewerbsbedingungen auf den fraglichen Märkten zu erhalten.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte unterstreichen, dass es sich in keiner Weise um einen grundsätzlichen Standpunkt der Kommission zur Ordnung des Eigentums an Unternehmen in den Mitgliedstaaten handelt. Sie wissen ebenso gut wie ich, dass der Vertrag uns strikte Neutralität hinsichtlich des Besitzes öffentlicher oder privater Unternehmen vorschreibt. Es war also nicht Ziel der Aussetzungsanordnung, die Beteiligung des französischen Staats an sich am Kapital von Alstom zu verhindern. Dessen bin ich mir wohl bewusst. Für die Kommission ging es darum, zu verhindern, dass Beihilfen darstellende Maßnahmen auf den fraglichen Märkten ohne vorherige Genehmigung der Kommission unumkehrbare Folgen haben, d. h. gegen die Bestimmungen des Vertrags über staatliche Beihilfen verstoßen.

Man soll nun also bitte nicht sagen, die Kommission sei gegen staatliches Eigentum an Unternehmen. Wie ich schon immer betont habe, fordert die Kommission nicht diesen oder jenen Staat auf, das Kapital staatlicher Unternehmen für Fremdbeteiligungen zu öffnen, wie dies die französische Regierung beispielweise im Fall von 'Électricité de France' tut. Dies bleibt ganz dem jeweiligen Staat überlassen. Die Kommission dagegen hat gemäß den Verträgen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die staatlichen wie die privaten Unternehmen die Wettbewerbsregeln einhalten.

Ich möchte noch einmal die gute Zusammenarbeit mit der französischen Regierung und vor allem mit Minister Mer hervorheben, die durch einen konstruktiven Geist und ein Klima des Vertrauens gekennzeichnet war. Einige Reaktionen und Kommentare aus politischen und wirtschaftlichen Kreisen Frankreichs, die in den letzten Tagen zu hören waren, sollten im Übrigen mit mehr Abstand betrachtet werden. Ich verstehe die Aufregung der Gewerkschaften sehr gut, denn ich bin mir wohl bewusst, welche Bedeutung die Alstom-Gruppe im wirtschaftlichen und sozialen Gefüge Europas hat. Ich habe dagegen weniger Verständnis dafür, dass es bei der Diskussion in Frankreich in den letzten Tagen zuweilen hieß, die Europäische Kommission habe sich wie ein Notar verhalten und es angeblich an politischem Bewusstsein fehlen lassen.

Der politische Wert, den der Erhalt eines Binnenmarktes ohne Wettbewerbsverzerrungen darstellt, ist doch wohl offensichtlich. Er ist sicher kein ausreichender, aber doch notwendiger Teil einer sozialen Marktwirtschaft. Auch der politische Gewinn, der darin liegt, zu verhindern, dass ein Staat die Regeln des Binnenmarkts übertritt, dürfte allen klar sein. Von diesen Regeln profitieren in erster Linie die europäischen Unternehmen selbst, sie fördern das Wachstum, auch das des Arbeitsmarktes. Klar muss ebenfalls sein, dass es politisch notwendig ist, das Vertrauen ganz Europas zu gewinnen, indem den Bürgern der kleinen und der künftigen Mitgliedstaaten gezeigt wird, dass die Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge nicht streng gegenüber den Kleinen und Schwachen und nachsichtig gegenüber den Großen ist.

Herr Kommissar, Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte im Namen meiner Fraktion der Europäischen Volkspartei/Europäische Demokraten vor allem denjenigen gegenüber, die diese Debatte heute nach den Erklärungen des Kommissars Monti erzwungen haben, drei Dinge sehr deutlich sagen: Es gibt keinen Grund für eine Kritik an der Kommission, es gibt keinen Grund für die Änderung der Wettbewerbspolitik, ja im Gegenteil, wir haben der Kommission und vor allem Kommissar Monti für sein ruhiges, konsequentes und offenes Verhalten und seine Dialogbereitschaft in den letzten Tagen ausdrücklich zu danken.

Am 17. September können wir in Agence Europe lesen, dass Kommissar Monti Folgendes sagt: 'Wir sind offen für den Dialog, ich bleibe zuversichtlich, dass wir zu einer Lösung gelangen werden, die die Integrität des Gemeinsamen Marktes ohne Verzerrung des Wettbewerbs gewährleisten kann. Dies ist eine notwendige Bedingung für eine gesunde europäische Industrie und für eine dauerhafte Beschäftigung.'

Am 22. September, ebenfalls in Agence Europe, sagt Monti: 'Die Kommission hatte nie negative Vorurteile gegenüber Frankreich und Alstom gehabt, aber es war unsere Pflicht, zu überprüfen, dass die Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt nicht direkt und unwiderruflich verändert werden.' Ende des Zitats. Weiter geht es mit 'Mit Freude gebe ich bekannt, dass die französischen Behörden den Bedingungen der Kommission vollständig Genüge getan haben.' Ende des Zitats.

Meine Damen und Herren! Natürlich ist das ein sensibler Fall. Es geht aber um staatliche Beihilfe. Natürlich hat dieses Unternehmen eine enorme wirtschaftliche Bedeutung auf unserem Kontinent. Aber nicht von der Größe und nicht von der Anzahl der Arbeitsplätze kann die Kommission die Einhaltung des EU-Rechts abhängig machen. Sie hat einzuschreiten, wenn es Fragezeichen bzw. Fehlentwicklungen gibt. Wir lesen heute in mehreren Medien: 'Sämtliche Banken stimmen Rettungsplan zu. Französischer Industrieriese Alstom gerettet! Alstom-Aktien sinken nach vorläufiger Rettung! Paris drängt Industriekonzern Alstom zur Umstrukturierung. Ringen um Zukunft von 110 000 Jobs.' Das ist ein sensibles Thema, aber können wir hier wirklich behaupten, dass wir ein anderes Verhalten der Kommission gewünscht oder erwartet hätten? Ich kann für meine Fraktion sagen: Nein, auch wenn für die Probleme, die damit zusammenhängen, das Herz am richtigen Fleck und die Sensibilität noch ausreichend vorhanden ist für die Probleme, die damit zusammenhängen.

Ich erinnere an drei Artikel in der neuen Verfassung. In Artikel 3 Absatz 2 wird stehen: Die Union bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen und einen Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb. Im Artikel 4 Absatz 2 beschließen und dokumentieren wir das Diskriminierungsverbot innerhalb des Binnenmarktes als Heimatmarkt. Im Artikel 5 Absatz 2 legen wir fest, Mitgliedstaaten erleichtern der Union die Erfüllung ihrer Aufgaben und unterlassen alle Maßnahmen, welche die Verwirklichung der in der Verfassung genannten Ziele gefährden könnten. In Lissabon beschließen wir, bis 2010 der wettbewerbsfähigste Kontinent der Welt zu werden. Ich halte fest: Staatliche Beihilfen bedürfen der Genehmigung. Alles, was wettbewerbsverzerrend ist, schreit nach einer Untersuchung durch die Kommission, nach Auflagen und zeitlichen Befristungen. Alles, was dem EU-Recht widerspricht, ist zu untersagen. Alles, was diskriminierend ist, ist verboten. Alles, was den Binnenmarkt schwächt, ist verantwortungslos, weil es Wachstum und Beschäftigung schadet.

Meine Fraktion bekennt sich zur sozialen Marktwirtschaft, daher auch zur sozialen Verantwortung. Wir bekennen uns zum Binnenmarkt und zum Wettbewerb, weil er die Voraussetzung dafür ist, dass wir neue Arbeitsplätze und Wachstum schaffen können. Der unabhängige Regulator ist Kommissar Monti. Er hat unsere ganze Unterstützung, und er hat richtig gehandelt!

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Auf unsere Initiative hin wurden die Gewerkschaftsvertreter von Alstom mehrere Male im Europäischen Parlament empfangen. Sie hatten bereits 1999 schwere Managementfehler in der Konzernleitung angeprangert. Am 17. Februar 2000 hat dieses Hohe Haus eine Entschließung angenommen, in der vor den Gefahren für die Zukunft des Unternehmens gewarnt wurde. Daraufhin wurden Stimmen laut, die dies im Namen der sakrosankten Grundsätze des Liberalismus als ungehörige und zwangsläufig inkompetente Einmischung der Politik in die Wirtschaft anprangerten. Darüber sollte man einmal ernsthaft nachdenken.

Die Koordinatorin der Gewerkschaften von Alstom Europe, Francine Blanche, sagte mir gestern Abend, dass die Arbeitnehmer sich natürlich über die grundsätzliche Genehmigung des Rettungsplans für das Unternehmen durch die Kommission freuten. Sie haben jedoch die vielen Warnungen ihrer gewählten Vertreter nicht vergessen, die auf keiner Ebene jemals ernst genommen wurden. Sie wollen jetzt nicht Opfer dieser Rettungsaktion werden. Frau Blanche hat mir mitgeteilt, dass der neue Präsident der Gruppe, Herr Kron, seit seiner Ernennung im Januar dieses Jahres den Gesprächen mit den europäischen Vertretern der Arbeitnehmer alles in allem zwei Stunden gewidmet hat. Diese Arroganz kann nicht länger hingenommen werden. Die Rechte als Arbeitnehmer wahrnehmen zu können, ist dringend erforderlich und geboten.

Herr Kommissar, die europäische Gewerkschaftsvertretung von Alstom fordert jetzt schon, von der Kommission empfangen und angehört zu werden. Bis dahin wird sie den Plan im Detail geprüft haben und in der Lage sein, Einsparungen vorzuschlagen, die sich nicht in der Streichung von Arbeitsplätzen äußern. Soviel zu den unmittelbaren Geschehnissen.

Darüber hinaus macht diese weitreichende Angelegenheit konkret deutlich, welche Fragen zur Zukunft der Union in erster Linie auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen. Ich werde auf drei eingehen.

Erstens der soziale Dialog oder vielmehr die unverzichtbaren neuen Rechte der Arbeitnehmer. Die zaghaften und verstaubten Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer sowie zum Europäischen Betriebsrat müssen überprüft werden. Es müssen wirkliche Rechte vorgesehen werden, einschließlich des Rechts, einen Umstrukturierungsplan auszusetzen, um ein Gegengutachten zu erstellen und die bestehenden Optionen miteinander zu vergleichen.

Zweitens: Es gibt keine europäische Industriepolitik. Es gibt nur die Jagd auf staatliche Beihilfen im Namen der Wettbewerbsregeln. Hätte es jedoch keine staatlichen Beihilfen gegeben, wäre der wirtschaftliche Wettbewerb absurderweise weltweit stark verfälscht worden zwischen dem, was von der europäischen Industrie in den strategischen Sektoren Energie und Eisenbahnen übrig geblieben wäre, einerseits und den amerikanischen Industrieriesen wie General Electric oder den japanischen wie Mitsubishi andererseits.

Drittens verlangt die demokratische Funktionsweise der Union, die Ermessensfreiheit der Kommission im Bereich Wettbewerb zu überprüfen. Die sozialen Akteure, die nationalen Parlamente und natürlich das Europäische Parlament müssen dabei mitreden können, welche Kriterien eingehalten, welche Ziele aufgestellt und welche Kontrollen durchgeführt werden. Inwiefern wäre es gegenüber den Bürgern zu rechtfertigen gewesen, wenn die Kommission ihre ursprüngliche Drohung, den Rettungsplan eines strategischen Unternehmens mit 118 000 Beschäftigten abzulehnen, wahr gemacht hätte?

Am Fall Alstom zeigt sich letztlich mit allem Nachdruck, zu welchen wichtigen politischen Entscheidungen uns die Bürgeraussprache über die Verfassung für Europa führen wird. All dies war es wert, diesen Punkt auf unsere Tagesordnung zu setzen.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sagen wir es offen, der Fall Alstom ist in seiner europäischen Dimension zunächst eine Frage der Form. Die Kommission hatte völlig Recht, die französische Regierung wegen ihrer Arroganz und Missachtung der Gemeinschaftsbestimmungen bei dieser Angelegenheit zu maßregeln. Dieser Zwischenfall ist nur einer von vielen. Die Art und Weise, mit der die Regierung Raffarin die Bestimmungen des Stabilitätspakts offen missachtet hat, dessen Mitinitiator und bedingungsloser Anhänger Präsident Chirac schließlich ist, wird die Neuverhandlung dieses Pakts erschweren, den Herr Prodi selbst als dumm bezeichnet. Ein weiteres Beispiel ist die Missachtung der Vogel- und Natura 2000-Richtlinien durch die Regierung Raffarin, die zur Zerstörung des Sumpfgebiets des Poitou führte. Krönender Abschluss: die Erklärung von Herrn Raffarin, der über die rechtmäßigen Forderungen der Exekutive der Europäischen Union sprach, als seien es Berechnungen eines beliebigen Amtes im Ausland. Für diese schändliche Erklärung möchte ich mich im Namen der Franzosen, die sich in der Mehrzahl bewusst sind, dass Europa kein Ausland, sondern unser gemeinsames Haus ist, bei der Kommission entschuldigen.

Heute wurde eine Einigung erzielt, und dies begrüße ich. Sie ermöglicht es, Alstom vor dem unmittelbaren Konkurs zu retten, für den seine Konzernleitung und die von ABB, die auf die Warnung ihrer Gewerkschaften nicht hörten, in vollem Umfang verantwortlich sind. Durch diese Einigung bleibt der französischen Regierung und der Kommission Zeit, in aller Form eine endgültige Lösung auszuhandeln. Nach diesen Ausführungen möchte ich nun einige grundsätzliche Worte sagen, Herr Wettbewerbskommissar.

Sie wissen, dass unsere Fraktion der Grünen Ihre Bemühungen um den Schutz des Verbrauchers vor den missbräuchlichen Praktiken der Monopole nachdrücklich unterstützt hat; mein Wettbewerbsbericht 2001 bezeugt dies. Ich hatte dennoch einige Anmerkungen, die wir von Angesicht zu Angesicht erörtert haben, nicht nur von Kommissar zu Abgeordnetem, sondern auch von Wirtschaftswissenschaftler zu Wirtschaftswissenschaftler. Die Alstom-Affäre gibt mir erneut Gelegenheit, Ihnen Folgendes zu sagen.

Der Verbraucherschutz besteht darin, zunächst einmal sicherzustellen, dass dem Verbraucher überhaupt Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, ehe es um ihren Preis geht; Ziel ist also die Umsetzung einer Industriepolitik. Der Untergang von Alstom, der den Fall von Asean Brown Boveri nach sich gezogen hätte, hätte das europäische Angebot an Elektroturbinen und Hochgeschwindigkeitszügen gewaltig verringert, und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Klimakrise und das Übereinkommen von Kyoto enorme Investitionen in diesen beiden Bereichen erfordern.

Zweitens: Was für die Netzinfrastrukturen gilt, bei denen die Wirtschaftstheorie zeigt, dass Monopole und öffentliche Beihilfen in manchen Fällen dem reinen Wettbewerb vorzuziehen sind, gilt häufig ipso facto auch für das Oligopol, das für ihren Bau und ihre Instandhaltung zuständig ist.

Die harte Zurechtweisung der Regierung Raffarin schließlich wurde von den Arbeitnehmern und den Bewohnern der betroffenen Regionen als rücksichtsloses und unmenschliches Verhalten eines Europa empfunden, das wieder einmal als fremde und feindliche Institution wahrgenommen wurde. Die Position der Regierung Raffarin läuft darauf hinaus, die Gewinne zu privatisieren und die Verluste zu verstaatlichen, weder ich noch Sie billigen dies. Beweisen Sie Geschick, indem Sie zeigen, dass es Ziel der europäischen Wettbewerbspolitik ist, übermäßige Gewinne zu begrenzen und das Angebot an öffentlichen Gütern zu fördern.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Einmal abgesehen von der Diskussion über die Beihilfen, die die französische Regierung gewähren kann oder nicht, haben die Französinnen und Franzosen den Eindruck gewonnen, dass es zwischen Herrn Mer und Ihnen ein Egoproblem gab. Und ich möchte gleich sagen, dass uns dies kalt lässt. Wir sind nicht dazu da, Sie oder Herrn Mer zu unterstützen.

Die Frage, die sich uns stellt, ist einfach: Hat Europa, hat die Europäische Union - und insbesondere die Kommission, deren Mitglied Sie sind - eine klare Industriepolitik? Und müssen wir Ihnen blind vertrauen? Die Antwort heißt nein. Ich sehe keine klare Industriepolitik. Was nun das blinde Vertrauen angeht, so zeigen die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, der drei Ihrer Beschlüsse angefochten hat, dass dies nicht möglich ist. Ich zweifle nicht an Ihrem guten Willen, aber ich zweifle an der Wirksamkeit und der Richtigkeit der Entscheidungen, die Sie treffen. Diese Angelegenheit hat in jedem Fall gezeigt, dass die Europäische Kommission, was auch immer ihre Absichten sein mögen, nicht tun kann, was sie will, wenn sie einem besonders schwer wiegenden Problem in Zusammenhang mit einem Land gegenüber steht. Ich gebe gerne zu, dass die französische Regierung die Dinge schlecht dargestellt hat. Aber ich würde sagen, dass die Art und Weise, in der Sie selbst reagiert haben, nicht dazu angetan war, dem Unternehmen Alstom zu helfen. Nun scheinen alle wieder einigermaßen zur Vernunft gekommen zu sein.

Ich möchte hinzufügen, dass Herr Lipietz sich das falsche Forum ausgesucht hat. Wenn er die französische Regierung kritisieren möchte, so ist hier nicht der rechte Ort, denn dieses Hohe Haus ist nicht dazu berufen, ein Urteil über die französische Regierung abzugeben. Tun Sie dies an anderen Orten, in unserem eigenen Land, wo die Leute Ihnen antworten können. Frau Präsidentin, Herr Kommissar, die letzten Tage mit der Alstom-Affäre haben mich ein wenig an die Geschichte des Mannes erinnert, der gefragt wird, warum er sich mit dem Hammer auf den Kopf schlägt und der antwortet: 'Weil es so schön ist, wenn es aufhört'. Sie haben zwar die Machtprobe gewonnen, die Sie der französischen Regierung aufgezwungen haben, Herr Monti. Sie haben sie sogar lächerlich gemacht, das kann man wohl sagen, und diese Regierung, die am Freitag die buchhalterischen Berechnungen zurückwies, verbrachte das Wochenende damit, sehr viele solcher Berechnungen mit Unterstützung aller Banken vor Ort aufzustellen.

Sie haben also gewonnen, aber zu welchem Preis! Alle Europäer wissen nun, dass Brüssel ohne Gewissensbisse 120 000 Arbeitsplätze opfern, so wichtige Industriestandorte von Rang wie Belfort oder St-Nazaire ruinieren kann, allein um den verletzten Stolz eines europäischen Kommissionsmitglieds zu rächen - Herr Pasqua hat dies eben bereits angesprochen. Sie spielen mit der Bevölkerung, Herr Monti, um unbedeutende Dogmen zu wahren und gleichzeitig Ihre eigene Eitelkeit zu befriedigen. Sie sind kein Notar, Herr Monti - Notar wäre ein Kompliment, denn viele Notare arbeiten im Interesse der Familien und deren Vermögen -, Sie sind nicht mehr als ein Gerichtsvollzieher, der kommt, um die soziale Marktwirtschaft zu beschlagnahmen, eine Marktwirtschaft, die man mit folgenden Worten zusammenfassen könnte: der Markt spart sich das Soziale.

Herr Monti, wir Franzosen haben Ihnen bereits zu verdanken, dass wir Péchinet aufgeben mussten. Sie haben es uns nicht gestattet, Alcan zurückzukaufen, obwohl das Gegenteil möglich war. Wir hätten Ihnen den Zusammenbruch von Schneider und Legrand verdanken können. Denken Sie nicht manchmal, dass Sie für die europäische Industrie ein bisschen das sind, was Torquemada für die katholische Religion war? Sie verfolgen die staatlichen Beihilfen wie ein Großinquisitor, so wie der gute Torquemada, wenn ich so sagen darf, die Irrlehren, die Sodomie und - sagen wir es ruhig - auch in gewissem Maße die Juden verfolgte.

Frau Präsidentin, die arrogante und dogmatische Haltung der Europäischen Kommission im Fall Alstom, die sie nach der in Frankreich geführte Diskussion über den Pakt zur Ausgabenbeschränkung vertrat, ist bezeichnend. Aus ihr lassen sich Lehren für die Zukunft ziehen. Es ist ein bitterer Vorgeschmack auf das künftige Europa der unterworfenen Staaten. Die Franzosen sind überrascht und schockiert; sie entdecken plötzlich das reale Europa: eine technokratische und imperialistische Krake, der Bilanzen wichtiger sind als die Menschen, Paragraphenreiterei wichtiger als Unternehmen. Die Kommission beschert uns kein Europa der Industrie, des Wachstums und der Beschäftigung, sondern eine enorme Industriebrache, ein Europa der Standortverlagerungen, der Arbeitslosigkeit, des wirtschaftlichen Niedergangs und der sozialen Instabilität. Frankreich ist von der Unabhängigkeit in die Abhängigkeit geraten, von der Freiheit in die Unterwerfung. Und nun ist es gezwungen, seine Regierung zu den Herren und Meistern von Brüssel zu schicken, um neue Bedingungen und neue Fristen zu erbetteln: ein mitleiderregendes und erniedrigendes Schauspiel! Die mit großer Anstrengung erreichte Einigung wird nicht lange verdecken können, dass das französische Volk seine Freiheiten, seine wirtschaftliche und soziale Unabhängigkeit, seine politische Souveränität, ja, ganz einfach seine Würde unbedingt wiedererlangen muss.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar Monti, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die drohende Pleite des Unternehmens Alstom ist durch eine Kompromisslösung zwischen mehr als 30 Gläubigerbanken, dem französischen Staat und der Kommission zunächst einmal abgewendet worden. Das Hilfspaket hat ein Volumen von 2,8 Milliarden Euro. 2,8 Milliarden Euro - das ist ein üppiges Paket, und man könnte auch zum großen Teil sagen, ein üppiges Staatsgeschenk von zweifelhaftem Nutzen.

Nach meiner Auffassung ist in Europa der Irrglaube unausrottbar, dass man mit Geld auch nicht wettbewerbsfähige Strukturen erhalten kann. Ich spreche mich aus für Übergangshilfen, um Strukturbrüche zu vermeiden, um Strukturwandel zu ermöglichen, aber ich habe die Sorge, dass auch hier wieder nicht wettbewerbsfähige Strukturen erhalten bleiben. Die Wandelanleihe, die jetzt als Kompromiss im Raum steht, ist ja geradezu eine Einladung, dass irgendwann nach dieser Prüfung der französische Staat diese in Aktien tauscht und es dann wieder zu einer Re-Verstaatlichung von Alstom kommt.

Diese Mentalität in Europa, dass man Strukturwandel nicht zulassen will, dass man Strukturwandel im Prinzip mit staatlichem Geld zu verhindern versucht, das ist genau das, was dem europäischen Standort schadet. Der Internationale Währungsfonds hat jetzt ja noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gerade die großen Staaten Deutschland, Frankreich und Italien sich geradezu als Bremsklötze auf dem Kontinent betätigen und mit dafür verantwortlich sind, dass wahrscheinlich die nächste Konjunktur an Europa vorbeigehen wird.

Das Ausscheiden von Unternehmen, dass sich Unternehmen im Wettbewerb nicht behaupten können, gehört mit zu der Marktwirtschaft, im Übrigen auch mit zur sozialen Marktwirtschaft.

Und noch etwas, was mir wichtig ist: Heute konnte man die Schlagzeile lesen, Herr Professor Monti: 'Kraftprobe bestanden'. Das finde ich positiv, und ich darf Sie an dieser Stelle dazu beglückwünschen. Es war wichtig, dass die französische Regierung hier nicht ungefragt die Kommission vor vollendete Tatsachen stellt. Nein, diese Europäische Union ist eine Rechtsgemeinschaft, und mit zu dieser Rechtsgemeinschaft gehört das Wettbewerbsrecht. Ich kann nur alle Nationalstaaten einladen, dieses Recht auch zu achten. Wir haben gerade in der Zeit von 2001 bis jetzt eine Steigerung der staatlichen Beihilfen erfahren - 88 Milliarden Euro zurzeit innerhalb der Europäischen Union - das lässt tief blicken und Schlimmes befürchten. Ich denke, dass die Nationalstaaten gut beraten sind, das Wettbewerbsrecht einzuhalten, insbesondere am Vorabend der Erweiterung der Europäischen Union.

Frau Präsidentin, ich möchte Herrn Monti eingangs sagen, dass ich keinerlei persönliche Angriffe gegen ihn starten werde - er hat eine äußerst schwierige Aufgabe zu erfüllen.

Auf meinen Vorredner eingehend, möchte ich allerdings feststellen, dass Unternehmen bisweilen nun mal aufhören zu existieren, sie stellen ihre Geschäftstätigkeit ein. Das ist die Realität. Wir müssen stets im Auge behalten, worum es heute Abend eigentlich geht, und zwar geht es um 110 000 Arbeitsplätze. Hat man keine Arbeit, dann kann man seine Rechnungen nicht bezahlen und nicht für sich sorgen. Dieses Haus muss erkennen, dass wir gemeinsam den sozialen Dialog verbessern und das soziale Verantwortungsbewusstsein derjenigen, die Arbeit haben, stärker ausprägen müssen.

Allein im Vereinigten Königreich hängen 10 000 Arbeitsplätze von Alstom ab. Wir müssen Alstom unterstützen. Die Ungewissheit bezüglich der Beihilfe ist nicht hilfreich. Es wird bereits befürchtet, dass die Werke in Washwood Heath (Birmingham), Rugby und Stafford ohne guten Grund einer ungewissen Zukunft entgegensehen. Wir müssen ihnen Zukunftsgewissheit geben und die Entwicklung und Investitionstätigkeit fördern. Das tun wir derzeit nicht.

Wir brauchen Flexibilität bei der Anwendung der Regeln über staatliche Beihilfen. Wir müssen im Hinblick auf soziale Umwälzungen auch die damit verbundenen Kosten in Betracht ziehen.

Ich unterstütze dieses Refinanzierungspaket, das jedoch nicht auf Kosten britischer Arbeitnehmer und Arbeitsplätze gehen darf. Im Falle der Beschäftigten der Bereiche Übertragung und Verteilung wird eine Abtretung an Arriva befürchtet. Daraus ergeben sich echte Bedenken im Hinblick auf die Endgehälter dieser Mitarbeiter, die die Grundlage für deren Altersversorgung bilden. Wir müssen ihnen eine gewisse Sicherheit geben. Ich befürchte vor allem, dass wir heute Abend zu dem Schluss kommen, dass Alstom überleben könnte, und Unterstützung von der Europäischen Union erhält. Wir müssen zu der Überzeugung gelangen, dass Alstom überleben wird, und wir müssen alles tun, um dieses Überleben zu ermöglichen und diese 110 000 Arbeitsplätze zu schützen. Das sind wir uns selbst und diesen Arbeitnehmern schuldig.

Frau Präsidentin, das schöne große Unternehmen Alstom wäre zweimal beinahe vernichtet worden: das erste Mal durch die Managementfehler seines vorherigen Präsidenten, das zweite Mal durch die unnachgiebige Haltung der Kommission.

Die Kommission hat uns jetzt noch einmal gesagt, sie würde lediglich den Vertrag anwenden, und das ist richtig, da bestätige ich Herrn Monti. Der Vertrag stellt ein Problem dar, denn er geht, was das Kapitel zum Wettbewerb betrifft, auf die Römischen Verträge zurück. Er zeugt von einer Sichtweise des Wettbewerbs, die heute allzu eng, zu sehr auf den Binnenmarkt konzentriert ist. Der weltweite Wettbewerb verlangt heutzutage nach einer globaleren Betrachtungsweise der strategischen, nationalen und europäischen Interessen.

Deshalb vertrat die französische Regierung im Fall Alstom letztlich einen ausgewogeneren, globaleren Standpunkt als die Kommission. Sie zeigte damit, dass ein Nationalstaat mit demokratischer Verantwortung sehr gut in der Lage war, einzuschätzen, ob staatliche Beihilfen gewährt werden müssen, um in außergewöhnlichen Fällen Industriebetriebe zu erhalten, die für die wirtschaftliche Unabhängigkeit oder die kulturelle Identität des Landes strategische Bedeutung haben. Es wäre besser gewesen, die Kommission hätte dies unterstützt und an diesem Ziel mitgewirkt. Eine nächste Reform des Vertrags muss dem Rechnung tragen.

Im Augenblick bedauern wir, dass durch die Erklärungen, die Kommissar Monti vorhin abgegeben hat, weiterhin ein Damoklesschwert über dem Rettungsplan für Alstom schwebt. Wir bedauern auch die uneingeschränkte Macht der Kommission in diesem Bereich. Auch hier bedarf es bald einer Reform des Vertrags.

Frau Präsidentin, ich möchte meinem Kollegen Herrn Konrad dafür danken, dass er mir großzügigerweise eine Minute zur Verfügung gestellt hat, damit ich mich im Namen der britischen Wähler, die Herr Cashman und ich hier vertreten und die von der Ungewissheit in Bezug auf Alstom betroffen sind, äußern kann.

Ich will gleich zur Sache kommen. Ich bin da vielleicht etwas anderer Ansicht, aber ich möchte von der Kommission wissen, wie es weitergehen soll. Klar ist, dass dieses Unternehmen umstrukturiert werden muss und in der jetzigen Form nicht fortbestehen kann, weil es an der Nachfrage nach seinen Produkten mangelt.

Ich möchte die Kommission jedoch zunächst fragen, was sie vom Verkauf der Übertragungs- und Verteilungssparte an Arriva hält. Könnte der Kommissar bestätigen, das es zu keinen weiteren Verzögerungen aufgrund von Wettbewerbsfragen kommen wird oder dass er, falls er mit der Veräußerung oder dem Verkauf befasst wird, das Verfahren nach Möglichkeit so beschleunigt, dass die Arbeitnehmer und diese sehr wichtige zukunftsträchtige Sparte keiner weiteren Ungewissheit ausgesetzt sein werden?

Kann er, was die anderen Teile des Unternehmens betrifft, bestätigen, dass die Geschäftsführung von Alstom die Möglichkeit haben wird, Angebote zu prüfen und andere Teile des Unternehmens an Käufer ihrer Wahl zu veräußern, ganz gleich woher diese kommen mögen? Wir wissen, dass es in Deutschland und potenziell in Japan und Amerika Unternehmen gibt, die daran interessiert wären, den Arbeitnehmern durch eine Neukonsolidierung des Sektors eine Zukunft zu geben.

Wird er ferner die Auswirkungen auf den Wettbewerb in der Verkehrsbranche und die Tatsache prüfen, dass die Mehrzahl der im Vereinigten Königreich eingesetzten Schienenfahrzeuge im Ausland hergestellt wird, wohingegen andere Länder offenbar in der Lage sind, vertraglich festzuschreiben, dass ihre Schienenfahrzeuge im eigenen Land produziert werden müssen? Diese Frage ist für die Zukunft eines ausgezeichneten Montagewerkes für Schienenfahrzeuge in Birmingham, das künftig keine Arbeit mehr haben wird, von entscheidender Bedeutung. Jedenfalls geht es uns darum, dass im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses sichergestellt wird, dass die betroffenen Arbeitnehmer Schienenfahrzeuge für das Vereinigte Königreich produzieren.

Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Wir haben mit Erleichterung den Beschluss der Brüsseler Kommission aufgenommen, dem Plan zur Rettung von Alstom eine Chance zu geben, auch wenn es sich dabei nur um einen Aufschub handelt.

Sagen wir es offen: Ganz gleich, welch guten Gründe die eine oder die andere Seite anführt, diese Angelegenheit wird für die Europäische Union in Hinblick auf die öffentliche Meinung zu einem wichtigen Test werden. Dieser Fall, bei dem es um ein industrielles Kronjuwel Europas geht, von dem die Zukunft von 118 000 Arbeitnehmern weltweit abhängt, stellt eine Nagelprobe für das Projekt Europa und die Kommission dar.

Wir unterschätzen nicht, Herr Kommissar, wie sehr uns die sich in einer verzweifelten Lage befindliche französische Regierung, welche sich abwechselnd in Ungeschicklichkeiten und Befehlen ergeht, mit der Veröffentlichung eines Rettungsplans vor vollendete Tatsachen gestellt hat, den sie nicht, wie in den Verträgen vorgeschrieben, zuvor mit Ihren Dienststellen abgesprochen hatte. Dabei sollte Herr Mer wissen, dass es einer anderen französischen Regierung, nämlich der von Laurent Fabius, zu anderen Zeiten auf der Grundlage derselben Verträge gelungen ist, ohne größere Zwischenfälle und unnütze Auseinandersetzungen mit Brüssel die französische Metallindustrie unter viel schwierigen Umständen zu retten. Wir französischen Abgeordneten sind, das dürfen Sie mir glauben, die Ersten, die bekümmert mit ansehen, wie sich der Premierminister unseres Landes Ihnen zu Füßen wirft, um Sie anzuflehen, das Rekorddefizit zu genehmigen, gleichzeitig aber auch der Senkung der Mehrwertsteuer für seine Wählerschaft, die Gastronomen, zuzustimmen. Dieses Verhalten eines Landes wie Frankreich gegenüber der Europäischen Union ist in der Tat in gewisser Weise ähnlich einseitig und arrogant wie das von George Bush gegenüber der UNO. Aber Frankreich braucht leider Ablenkungsmanöver und Sündenböcke. Es muss auf einen alten Trick zurückgreifen und sich für vermeintliche Siege gegenüber der Brüssler Bürokratie feiern lassen.

Angesichts der besorgniserregenden Entindustrialisierung und der Standortverlagerungen, von denen unsere wichtigsten Industriezweige bedroht sind, wird dieser Vorfall nicht der einzige bleiben. Wir Europäer müssen uns daher nach der Stellung und dem Status der Wettbewerbspolitik in der Union fragen. Die Wettbewerbspolitik steht heute in einem ganz anderen Kontext als zu Zeiten der Verträge von 1986 und 1992, mit denen sie begründet wurde. Es ist deshalb schockierend und kaum noch zu vertreten, dass die Wettbewerbspolitik der unüberschreitbare Horizont für jegliche Politik der Europäischen Union bleibt. Immer mehr und immer glaubwürdige Beobachter stellen fest, dass Europa stärker auf das unerbittliche Gesetz des Marktes bedacht ist als die liberalsten Staaten der Welt, angefangen bei den Vereinigten Staaten von Amerika.

Europa braucht heute, da sich die neuen Großmächte von morgen mit aller Macht manifestieren, einen anderen Blickwinkel und ein anderes Beurteilungskriterium als den ungezügelten Wettbewerb. Europa braucht eine Industriepolitik, die seine nationalen Spitzenbranchen schützt, die sein unschätzbares technisches Erbe und sein wertvolles Know-how bewahrt. Es braucht eine Sozialpolitik, deren Ziel es ist, den Lebensstandard und das Beschäftigungsniveau der Mehrzahl der Europäer zu halten. Dabei geht es in erster Linie um eine dringende soziale Frage, aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit Europas in der gesamten Welt.

Wie sollen wir der Bevölkerung verständlich machen, dass eine Verwaltung, die von keinem Parlament kontrolliert wird, allein einen Beschluss von dieser Tragweite fasst, auf den heute Tausende von Arbeitnehmerfamilien angsterfüllt und mit angehaltenem Atem warten?

Abgesehen von dem Beschluss, den Sie fassen werden und von dem wir nicht eine Sekunde annehmen, dass er negativ ausfallen wird, geht es hier um den Sinn des Vorhabens Europa und die Architektur der derzeitigen Verträge. In dieser Hinsicht können wir nur wünschen, wenn dies möglich ist, dass sich die nächste Regierungskonferenz damit befasst, neben und gleichberechtigt mit der Wettbewerbspolitik eine soziale Beschäftigungspolitik und eine Industriepolitik zu fördern, mit der die Union ihre wirtschaftlichen und sozialen Interessen in unserer heutigen globalen Welt schützen kann.

Frau Präsidentin, mein Dank gilt allen Damen und Herren Abgeordneten, die sich zu einem Thema von großer wirtschaftlicher, sozialer, institutioneller und politischer Bedeutung zu Wort gemeldet haben.

An erster Stelle danke ich Herrn Karas, der seine uneingeschränkte Unterstützung für die Arbeit der Kommission zum Ausdruck brachte: Er hat den Entwurf der neuen Verfassung und die Strategie von Lissabon erwähnt. Ich meine, wir sollten auch zur Kenntnis nehmen, dass die Staats- und Regierungschefs jedes Mal, wenn sie im Europäischen Rat zusammenkommen, nachdrücklich signalisieren, dass die staatlichen Beihilfen abgebaut und auf horizontale Ziele anstatt auf die Unterstützung einzelner Bereiche oder Unternehmen ausgerichtet werden müssen. Demnach sind es also nicht nur die Fantasievorstellungen von Mitgliedern der Europäischen Kommission, die in diese Richtung gehen. Herr Karas hat auch darauf hingewiesen - und ich stimme ihm vollkommen zu -, dass der Wettbewerb zwar nicht das einzige, doch ein wesentliches Element der sozialen Marktwirtschaft ist.

Herr Wurtz, ich danke Ihnen, dass Sie die Aufmerksamkeit auf verschiedene Zeitpunkte - 1999, Februar 2000 - gelenkt haben, zu denen die Gewerkschaftsvertretungen unter anderem das Europäische Parlament auf die Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation von Alstom hinwiesen. Das hilft uns, das Problem in seinen historischen und zeitlichen Kontext zu stellen und mit jener zu stark vereinfachenden Ansicht aufzuräumen - die von manchen böswilligen Verbreitern von Gerüchten in den letzten Tagen geäußert wurde -, wonach es angeblich die Europäische Kommission ist, die für eventuelle Probleme der Arbeitslosigkeit verantwortlich sein wird.

Auch ich bin sehr darauf bedacht, dass die Gewerkschaften vollständig informiert und sich dieser Probleme bewusst sein müssen, Herr Wurtz, aber ebenso müssen sich auch die Behörden bewusst machen, wie die Gewerkschaften diese Probleme bewältigen. Deshalb greife ich Ihre Forderung nach einem Treffen mit Coordination syndicale Alstom ohne weiteres auf, und ich kann Ihnen sagen, dass ich bereits einer Bitte um ein Treffen entsprochen habe, das in den nächsten Tagen mit dem europäischen Gewerkschaftsverband stattfinden wird, dem diese Branche angehört.

Von Herrn Wurtz wie auch von nahezu allen anderen Rednern - Herrn Lipietz, Herrn Pasqua, Herrn Savary und anderen - wurde auf die Forderung nach einer europäischen Industriepolitik verwiesen. Ich hoffe, Sie nicht zu enttäuschen, wenn ich sage, dass ich vollkommen mit ihnen übereinstimme. Das feste Fundament, ein wesentliches Element einer europäischen Industriepolitik muss die Förderung eines Binnenmarkts unter Wettbewerbsbedingungen sein. Lassen Sie uns bitte nicht das Missverständnis schaffen und behaupten, der Binnenmarkt und der Wettbewerb würden den Erfordernissen der Industriepolitik entgegenstehen. Die Industriepolitik braucht auch andere Elemente, doch wenn Sie die französischen, deutschen, italienischen Unternehmer fragen, worin der wichtigste Beitrag besteht, den die Europäische Union zu ihrer Wirtschaftstätigkeit, zu ihrer Expansion und zu ihren Exporttätigkeiten usw. leistet, werden sie antworten: im Binnenmarkt, einem Binnenmarkt, in dem die Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben.

Sicher, es sind noch andere Dinge vonnöten, und ich unterstütze in der Kommission stets die Initiativen von Kommissar Liikanen, Kommissar Busquin und der Vizepräsidentin de Palacio, um weitere Möglichkeiten zur Erleichterung der industriellen Entwicklung Europas zu finden, doch wäre es meines Erachtens ein schwerer Fehler zu glauben, man könne die Industriepolitik fördern, indem man die Grundlagen des Binnenmarkts und des Wettbewerbs aufweicht.

Herr Wurtz hat behauptet, die Kommission besitze im Wettbewerbsbereich uneingeschränkte, sich jeder Kontrolle entziehende Befugnisse. Die Antwort kam teilweise schon von Herrn Pasqua, der auf Fälle hingewiesen hat, in denen bei der gerichtlichen Überprüfung, die für jede Entscheidung der Kommission, auch im Wettbewerbsbereich, vorgenommen wird, einige Entscheidungen der Europäischen Kommission verworfen wurden. Die Europäische Kommission - geschweige denn, ich persönlich - erheben nicht den Anspruch, unfehlbar zu sein; wir werden in unserer Tätigkeit auf zwei Ebenen gerichtlich überwacht: durch das Gericht erster Instanz und durch den Europäischen Gerichtshof. In den meisten Fällen werden die Beschlüsse der Kommission durch das Urteil dieser Gerichtsorgane bestätigt, in anderen nicht.

Was die politische Legitimität anbelangt, Herr Wurtz, so werden die Kartellverbots- und wettbewerbsrechtlichen Entscheidungen auf Landesebene in den einzelnen Mitgliedstaaten von Personen getroffen, die nicht die politische Legitimation bekommen haben, wie sie die Kommission auf europäischer Ebene insbesondere durch dieses Parlament, nach individuellen Anhörungen der einzelnen Kommissionsmitglieder, besitzt.

Herr Lipietz hat verschiedene Betrachtungen zur französischen Innenpolitik angestellt, zu denen er wohl keine Stellungnahme von mir erwarten wird. Ich begrüße, wie sehr die Verts/ALE-Fraktion und Herr Lipietz persönlich, worauf er bei vielen Gelegenheiten hingewiesen hat, die Wettbewerbspolitik als wesentliches Instrument des Verbraucherschutzes unterstützt haben. Nebenbei bemerkt zählt die Gewährleistung des Vorhandenseins eines Warenangebots sicher zu den Aufgaben der Wettbewerbspolitik, und es gibt auch ein rechtstechnisches Instrument, die so genannte Failing company defence, das es ermöglicht, in wettbewerbspolitischen Entscheidungen das etwaige Ausscheiden von Unternehmen aus dem Markt, das die Versorgungssicherheit gefährden könnte, zu berücksichtigen. Es handelt sich also keineswegs um eine so rigide und unüberlegte Politik, wie man auf den ersten Blick vermuten könnte.

Herr Pasqua - der offenbar nicht mehr im Saale weilt - hat gesagt, er sei nicht bereit, der Kommission blind zu vertrauen. Ich erlaube mir zu sagen, dass die Kommission, auch wenn er dazu bereit wäre, keineswegs möchte, dass man ihr blindes Vertrauen entgegenbringt. Es ist sehr wichtig, dass die Kommission eng mit dem Parlament zusammenarbeitet, dass sie den wichtigsten Leitlinien des Parlaments folgt und auf jeden Fall, insbesondere in diesen Bereichen, der strikten Kontrolle der Justizgewalt mit Sitz in Luxemburg unterliegt.

Auch Herr Pasqua äußerte sich zur Notwendigkeit einer klaren Industriepolitik für Europa. Präsident Prodi und die gesamte Kommission, wir alle machen uns Gedanken über die Erscheinungen der Deindustrialisierung Europas und sind uns darin einig, dass sie nicht einfach dadurch überwunden werden können, dass den einzelnen Mitgliedstaaten die Genehmigung zur Verletzung der Wettbewerbsregeln und der Vorschriften über die staatlichen Beihilfen erteilt wird.

Herr Abitbol sprach davon, dass der Stolz eines Kommissionsmitglieds verletzt worden sei. Ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass es sich um einen besonderen Stolz handelt und dass dieser verletzt worden ist. Was den Unterschied zwischen dem Beruf eines Notars und dem eines Gerichtsvollziehers anbelangt, so halte ich diesen für nicht so relevant: in beiden Fällen handelt es sich um Berufe oder Ämter, die größten Respekt verdienen, ebenso wie nach meinem Dafürhalten das Amt eines Mitglieds der Europäischen Kommission.

Interessant ist der Hinweis von Herrn Abitbol auf Entscheidungen der Europäischen Kommission, welche die Entwicklung der französischen Industrie gehemmt haben sollen: interessant und kurios zugleich, weil ich in meinen Reden stets Frankreich als Beispiel für ein Land anführe, dessen Industrie große Vorteile aus der Einhaltung der europäischen Wettbewerbsnormen zu ziehen wusste.

Ich nenne Ihnen einige Beispiele von Fällen, Herr Abitbol - und ich wende mich auch an Herrn Berthu -, in denen französische Unternehmen mit Genehmigung der Europäischen Kommission zu Konzernen mit einer Spitzenposition in Frankreich oder Europa oder der ganzen Welt wurden. Das sind konkrete Fälle, und ich beschränke mich dabei auf die letzten Jahre: Der von der Kommission genehmigte Zusammenschluss der Gruppe Total-Fina-Elf, die zumindest zu einem der führenden Unternehmen Frankreich wurde, ebenso wie Carrefour-Promodes. Die Fusion zwischen Maton und Siemens im Sektor Kernkraftanlagenbau führte zu der heute Abend von einigen Abgeordneten erwähnten Arriva-Gruppe, einem der führenden Konzerne Europas, und dank des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Francis Mère konnte sich die Usinor-Gruppe mit Genehmigung der Kommission mit anderen europäischen Eisen- und Stahlunternehmen zu Arcelor zusammenschließen, der eine Spitzenposition nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt innehat und gegenwärtig der weltweit größte Stahlkonzern ist. Von daher halte ich es für möglich, den Verbraucherschutz, eine Hauptaufgabe der Wettbewerbspolitik, mit der Schaffung von international wettbewerbsfähigen Großkonzernen in Einklang zu bringen. In dieser Hinsicht stimme ich Herrn Berthu darin zu, dass es einer globalen Sichtweise bedarf, wenn es um globale Märkte geht, aber sicher nicht, wenn die Märkte nach wie vor nur eine nationale oder lokale Dimension besitzen.

Herr Lange hat die Haltung der Europäischen Kommission als 'arrogant und dogmatisch' bezeichnet - ich glaube, das waren seine Worte. Ich will nicht mit ihm streiten, wenn das seine Meinung ist. Ich meine, dass ich heute und bei anderen Gelegenheiten erklärt habe, wie wir vorgehen und warum wir es tun, und unserer Überzeugung nach lassen wir uns bei unserer Tätigkeit nicht nur und nicht so sehr von rein formal-juristischen Erwägungen leiten, sondern vielmehr von der Notwendigkeit, der europäischen Wirtschaft eine solide Grundlage zu geben und die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten, auch als Grundsatz des demokratischen Zusammenlebens, wenn ich diesen Begriff verwenden darf, auf europäischer Ebene.

Herr Konrad hat mit Fug und Recht daran erinnert, dass die Union eine Rechtsgemeinschaft ist - ich halte diesen Begriff keineswegs für abwertend -, die auf der Achtung der Regeln in den verschiedenen Bereichen beruht, und da die Kommission die Hüterin der Verträge ist, muss sie meines Erachtens auch für deren Einhaltung Sorge tragen. Herr Konrad hat daran erinnert, dass die staatlichen Beihilfen am Ende oftmals zu finanziellen Verlusten führen, ohne nennenswerte konkrete Vorteile zu bringen.

Herr Cashman befürwortet zugleich die Beihilfen für die Alstom-Gruppe, sofern dadurch keine Nachteile für die britischen Arbeitnehmer entstehen. Ich finde, das ist eine sehr ehrenwerte Position, die durch eine besondere Sichtweise gekennzeichnet ist. Unsere Aufgabe ist es zu versuchen, durch die Erleichterung eines Umstrukturierungsplans die Arbeitsplätze der Beschäftigten der Alstom-Gruppe zu retten und gleichzeitig den Arbeitsplatzverlust von Beschäftigten konkurrierender Unternehmen zu verhindern, indem allzu schwere Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Das ist die Aufgabe der Kontrolle über die staatlichen Beihilfen. Selbstverständlich ist der Verlust von heute an einem konkreten Ort vorhandenen Arbeitsplätzen sichtbarer als der Verlust anderer Arbeitsplätze anderswo in Europa, der vermieden werden kann, wenn die Einhaltung der Regeln sichergestellt wird. Ich kann Ihnen gleichwohl versichern, dass dem Erhalt und der Entwicklung der Beschäftigung die Kommission große Bedeutung beimisst.

Herr Harbour hat mir auch einige sehr spezifische Fragen gestellt, insbesondere, ob die Kommission - ich vermute, unter dem Aspekt der Fusionskontrolle - zu prüfen haben wird, ob der Verkauf der Versand- und Vertriebsabteilung von Alstom an Arriva zügig vonstatten geht. Wenn diese Aufgabe uns obliegt, kann ich Ihnen versichern, dass dies schnell geschehen wird, denn, wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, sieht die Fusionskontrollverordnung der Europäischen Union im Unterschied zu der in den Vereinigten Staaten geltenden sehr kurze und unaufschiebbare Fristen für derartige Entscheidungen vor.

Ich bin nicht in der Lage - und entschuldige mich dafür -, mich zur Frage des Werkes in Birmingham und zum unterschiedlichen Grad der Abhängigkeit der verschiedenen Mitgliedstaaten vom Ausland, was den Erwerb von Schienenfahrzeugen betrifft, zu äußern.

Herr Präsident, ich schließe mit einer einfachen Feststellung. Wenn wir auf die von der Kommission für Umstrukturierungspläne genehmigten staatlichen Beihilfen und auf die Umstände zurückblicken, unter denen sie in Anspruch genommen wurden, stellen wir fest, dass die Beihilfen in vielen Fällen nicht geholfen haben, d. h. die betreffenden Unternehmen und Arbeitsplätze konnten trotz der staatlichen Beihilfen nicht gerettet werden. In diesen Fällen - und davon gibt es viele -, weist die Bilanz mithin Beschäftigungsverluste, Betriebsstilllegungen und zudem höhere Steuern zum Füllen der Staatskassen und somit eine Belastung für die Steuerzahler aus.

Deshalb haben wir es hier mit einer Materie zu tun, die nicht einfach zu lösen ist. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission versuchen wird, die ihr obliegende Kontrolle mit vollem Verantwortungsbewusstsein auszuüben. Ich danke Ihnen sehr für Ihre konstruktiven Beiträge zu dieser Aussprache, ob Sie darin nun Ihre Unterstützung oder Kritik zum Ausdruck gebracht haben.

Frau Präsidentin, ich möchte nur etwas korrigieren, was Kommissar Monti gesagt hat. Es stimmt, dass ich von 10 000 Arbeitsplätzen im Vereinigten Königreich, und zwar konkret in meinem Wahlbezirk Birmingham, Rugby und Stafford gesprochen habe. Aus der Niederschrift wird jedoch hervorgehen, dass ich von einer Sorgfaltspflicht, von einer Verantwortung für 110 000 Arbeitsplätze gesprochen habe. Obwohl ich einräume, dass ich mich mit den Folgen für die britische Wirtschaft befasst habe, bin ich doch sehr besorgt über die Auswirkungen auf diese Arbeitsplätze in ganz Europa.

Danke, Herr Cashman.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Sitzung wird bis 21.00 Uhr unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 20.50 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

. (EN) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments, meine Damen und Herren, es ist für mich eine große Ehre, heute hier zu sein und im Rahmen einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments zu Ihnen zu sprechen. Ich danke Herrn Cox und Ihnen allen dafür, dass Sie mir dazu Gelegenheit geben.

Ich spreche zu Ihnen zu einer Zeit der großen Hoffnung für mein Land und sein europäisches Schicksal. Vor fast einem Jahr, Herr Präsident, sprachen Sie im rumänischen Parlament, wo Sie meinen Landsleuten Ihre Vision der europäischen Zukunft darlegten und erklärten, Rumäniens Schicksal liege in Europa. Diesem Europa der Werte und Grundsätze wollen wir beitreten.

Heute nun stehe ich im Europäischen Parlament, um Sie über die zahllosen Bewährungsproben zu informieren, denen wir uns stellen mussten. Wir konnten viele von ihnen bestehen, und wir haben den politischen Willen, sie alle zu meistern. Doch meine wichtigste Botschaft lautet, dass Rumänien ein Land ist, auf das die demokratische Staatengemeinschaft zählen kann. Rumänien wird ein beständiges und zuverlässiges Mitglied der Europäischen Union sein. Die Europäische Union wird mehr dazugewinnen als einen neuen Mitgliedstaat mit über 22 Millionen Einwohnern; sie wird einen überzeugten Befürworter der europäischen Integration, einen europäischen Optimisten dazugewinnen.

Als Vertreter eines Landes, das während seiner gesamten Geschichte mit Europa verbunden war, glauben wir an das System der positiven Werte, das das Fundament des europäischen Aufbauwerks bildet: Demokratie, Achtung der bürgerlichen Rechte und Freiheiten, Gerechtigkeit und soziale Gleichheit, Solidarität innerhalb der und zwischen den Nationen sowie Rechenschaftspflicht gegenüber künftigen Generationen.

Für uns Rumänen, die von der Geschichte für mehr als ein halbes Jahrhundert ins Abseits gedrängt worden waren, war der Anschluss an die Europäische Gemeinschaft, deren Werte uns stets den Weg wiesen, ein Ziel, das nach der Revolution vom Dezember 1989 Gestalt annahm. Die Überwindung des Totalitarismus, und zwar sowohl des faschistischen als auch des kommunistischen, war weder einfach noch leicht. Wir standen vor einem zweifachen Handicap. Zum einen waren die Institutionen eines totalitären Staates unvereinbar mit Demokratie und Marktwirtschaft. Zum anderen waren wir isoliert von der Welt und wiesen eine Tendenz zur Autarkie auf. All dies geschah vor dem Hintergrund einer tief verwurzelten, historischen Verzögerung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung.

Wir mussten funktionstüchtige Institutionen aufbauen und ihnen Macht auf der Grundlage ihrer Legitimität und Funktionalität übertragen. Mit Unterstützung der Freunde und Partner Rumäniens, derer es viele gibt und von denen einige heute hier in diesem Saal anwesend sind, haben wir eine moderne und demokratische Verfassung erarbeitet und verabschiedet. Wir haben die Bürger gelehrt, den neuen Anforderungen einer funktionierenden Demokratie gerecht zu werden.

Auf politischem Gebiet hat Rumänien in den vergangenen 14 Jahren eine funktionale Demokratie aufgebaut, die zweimal erfolgreich die mit einem Regierungswechsel verbundene Bewährungsprobe bestanden hat. Gleichzeitig ist eine Zivilgesellschaft entstanden, die ständig an Stärke gewinnt und mit ihren Organisationen ein notwendiges und nützliches Gegengewicht darstellt sowie einen Katalysator für die öffentliche Debatte bildet.

Die Formulierung einer nationalen Strategie für das Verhältnis zwischen der Mehrheit und den ethnischen Minderheiten einschließlich der impliziten Vertretung dieser Minderheiten im Parlament war für diesen politischen Übergang ein großer Erfolg. Ethnische Minderheiten genießen in Rumänien eine vorbildliche Behandlung, die sämtlichen europäischen und internationalen Anforderungen genügt. Unser Land ist ein Raum der Toleranz, des Dialogs und der fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Volksgruppen. Diese Behandlung ist Tradition geworden und bildet die Grundlage für die Herausbildung einer Kultur des Dialogs und des Konsenses. Es gibt eine wichtige Partei, die die ungarische Minderheit vertritt, ebenso wie es Parteien und Organisationen gibt, die die politischen und kulturellen Interessen der Deutschen, Roma, Juden, Ukrainer, Polen und anderer Bürger Rumäniens vertreten. Derzeit konzentrieren wir uns auf eine bessere Nutzung von Programmen für die ökonomische und soziale Integration der Minderheit der Roma.

Auf dem Gebiet der Wirtschaftsreformen haben wir signifikante Fortschritte erzielt, auch wenn es hier zu den meisten Verzögerungen kommt, die unseren Übergangsprozess aufhalten. Diese Verzögerungen sind das Ergebnis einer Vielzahl von sowohl objektiven als auch subjektiven Faktoren sowie die Folge einer besonderen historischen Realität. Wir wurden oft dafür kritisiert, dass wir keine Schocktherapie durchgeführt und einen schrittweisen Reformansatz gewählt haben, der verhindert hat, dass wir die geplanten Ziele erreichen. Wir halten diese Vorwürfe für unbegründet.

Das Jahr 1990 begann mit einem gewaltigen Schock für die rumänische Wirtschaft: der völligen und bedingungslosen Abkehr vom System der zentralen Planwirtschaft, der Demontage der Institutionen und Mechanismen, die für die staatlich kontrollierte Wirtschaft kennzeichnend waren. Zurückblickend stellen wir fest, dass dies zu massiven ökonomischen Ungleichgewichten führte, Inflation verursachte, die Deindustrialisierung verstärkte, die Arbeitslosigkeit verschärfte und die Abwanderung der Arbeitskräfte von der Stadt aufs Land beschleunigte. All diese Folgen liefen der allgemeinen Entwicklung der Weltwirtschaft zuwider. Hinzu kommt, dass fehlendes Eigenkapital und äußerst geringe Auslandsinvestitionen in der rumänischen Wirtschaft die Privatisierung noch mehr erschwerten und verzögerten.

Wir brauchten über ein Jahrzehnt, um das makroökonomische Ungleichgewicht zu beseitigen und das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, das sich im Verlaufe der letzten dreieinhalb Jahre auf etwa 5 % eingepegelt hat. Die Wirtschaftsreform, die begann, als es noch keine Marktinstitutionen und -mechanismen gab, war mit extrem hohen und kaum vertretbaren sozialen Kosten verbunden. Die Gesundung der wirtschaftlichen Lage ist noch immer nicht abgeschlossen.

Auf sozialem Gebiet ist die Armut unser größtes Problem. Wir wissen, dass wir die Armut nur dann wirksam bekämpfen können, wenn wir die Wirtschaftsreformen fortsetzen und schneller neue, stabilere und besser bezahlte Arbeitsplätze schaffen.

Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Probleme in Rumänien müssen in allererster Linie innerhalb des Landes ergriffen werden, und zwar vor allem durch die gemeinsame Anstrengung aller der demokratischen Kontrolle unterliegenden politischen Kräfte, um die Prinzipien und Institutionen eines funktionierenden Gemeinwesens zu begründen. Das bedeutet, dass wir gezielt und effizient gegen Korruption und Bürokratie vorgehen und Angehörigen des öffentlichen Dienstes einen beruflichen Status geben müssen, der nicht mehr zum Vorteil politischer Klienten genutzt werden darf.

Diese Anstrengungen müssen in die Modernisierung des rumänischen Staates münden. Sie müssen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit seiner Verwaltungsstrukturen beitragen und ihn zu einem echten und freundschaftlichen Partner des Bürgers machen. Wir sind auf diesem Weg bereits ein gutes Stück vorangekommen. Gleichzeitig sind wir uns der zahlreichen Probleme bewusst, die noch zu lösen sind.

Die gleiche Logik, mit der wir bei der Modernisierung des Staates und der Beitrittsvorbereitung vorgegangen sind, musste auch auf die Überarbeitung unserer Verfassung angewendet werden, die unter Einbeziehung von Vertretern aller im Parlament vertretenen politischen Parteien und durch Konsultation der Zivilgesellschaft vonstatten ging. Über die überarbeitete Verfassung wird in Kürze ein nationales Referendum entscheiden.

Trotz aller Entbehrungen und Mängel, die die rumänische Gesellschaft aufweist, bin ich der festen Überzeugung, dass sich Rumänien auf dem richtigen Weg befindet, dass die Rumänen inzwischen verstanden haben, dass die Demokratie eine bessere und effizientere politische Alternative zum Totalitarismus darstellt und insgesamt zur Leistungssteigerung beiträgt. Entscheidungsfreiheit und die Möglichkeit, alternative politische, ökonomische und soziale Projekte zu entwickeln und umzusetzen, bereichern das demokratische System. Konflikte lassen sich auf dem Weg des Dialogs, der Verhandlung und des Konsenses lösen.

Die rumänische Gesellschaft ist erwachsen geworden. Dazu bedurfte es neuer Grundlagen für den nationalen Zusammenhalt und die soziale Solidarität. Rumänien ist bereit, sich der neuen Verantwortung im Rahmen seiner NATO-Mitgliedschaft und seiner künftigen Mitgliedschaft in der Europäischen Union zu stellen.

Vielen Dank für Ihre Ansprache, Herr Präsident. Der Zeitplan steht fest; der Weg ist bekannt; der Fortschritt wird, wie Sie bereits sagten, davon abhängen, wie Rumänien bei den Vorbereitungen vorankommt. Wir in diesem Hause freuen uns auf den Zeitpunkt, da Rumänien seiner europäischen Berufung gerecht werden wird. Wir danken Ihnen für Ihre Anwesenheit.

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0232/2003) von Herrn Whitehead im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2003) 44 - C5-0022/2003 - 2003/0020(COD)) über einen allgemeinen Rahmen für die Finanzierung von Gemeinschaftsmaßnahmen zur Unterstützung der Verbraucherpolitik im Zeitraum 2004-2007.

. (EN) Ich möchte dem Berichterstatter und den Schattenberichterstattern für ihre sehr konstruktiven Bemühungen um einen Kompromiss zwischen den Institutionen danken, der uns in die Lage versetzt, diesen Vorschlag bereits in erster Lesung anzunehmen. Wie Sie wissen, ist die Annahme in erster Lesung Voraussetzung dafür, dass der Haushalt 2004 im Bereich Verbraucherpolitik rechtzeitig ausgeführt werden kann.

Ich weiß Ihre Unterstützung für das Hauptprinzip dieses Vorschlags - dass nämlich die verbraucherpolitische Strategie den Umfang und die politischen Orientierungen und Prioritäten für die Programmplanung der verbraucherpolitischen Ausgaben festlegt - sehr zu schätzen.

Entscheidend ist, dass wir unsere Mittel für Maßnahmen ausgeben, die der Erreichung der Ziele dieser Strategie dienen. Dazu zählen ein hohes Verbraucherschutzniveau, eine bessere Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften und die stärkere Einbeziehung von Verbraucherschutzorganisationen in die Gestaltung sämtlicher EU-Politiken, die Verbraucherinteressen betreffen.

Hinsichtlich der Beitrittsländer teile ich die Ansicht des Parlaments, dass der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes in den neuen Mitgliedstaaten im verbraucherpolitischen Haushalt eine hohe Priorität einzuräumen ist. Die Kommission wird gewährleisten, dass von Verbraucherorganisationen durchgeführte spezielle Projekte, die die wirksame Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Verbraucherschutz in den neuen Mitgliedstaaten beschleunigen sollen, Anspruch auf Finanzbeiträge in Höhe von 75 % haben.

Sie haben sich in Ihrem Bericht nachdrücklich für die Unterstützung unabhängiger Verbraucherorganisationen ausgesprochen. Auch in diesem Punkt stimme ich Ihnen vollkommen zu. Ich teile ferner die Ansicht des Parlaments, dass der Berücksichtigung von Verbraucherinteressen in anderen EU-Politikfeldern im verbraucherpolitischen Haushalt ebenfalls Vorrang eingeräumt werden sollte.

Damit komme ich zu den Anträgen auf Zuschüsse. Die Kommission wird erstens dafür sorgen, dass Verbraucherorganisationen ordnungsgemäß über die neuen Anforderungen und deren strikte Einhaltung informiert werden. Wir werden die Antragsverfahren so einfach wie möglich halten, und wir werden Seminare für Verbraucherorganisationen anbieten, in denen wir deren Funktionsweise erläutern.

Zweitens wurden zur Verbesserung der Qualität der Projektdurchführung und des Projektmanagement bereits Maßnahmen eingeleitet, um Vertreter von Verbraucherorganisationen im Bereich der Projektentwicklung zu schulen.

Drittens: Um Verbraucherorganisationen bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern zu unterstützten, organisiert die Kommission derzeit ein Online-Forum, das die Zusammenarbeit und grenzüberschreitende Kontakte erleichtern soll.

In Erwiderung auf Ihren Bericht, Herr Whitehead, möchte ich Ihnen und dem Europäischen Parlament außerdem versichern, dass die Kommission künftig schneller über Anträge auf Zuschüsse entscheiden wird. Auch die Zahlungen werden so rasch wie möglich geleistet werden. Ich muss Sie allerdings auch um Verständnis bitten. Wir werden alles tun, um innerhalb von drei Monaten über Anträge auf Zuschüsse zu entscheiden. Sie sollten jedoch bedenken, dass sich das Arbeitspensum und der Übersetzungsbedarf nach dem Beitritt immens erhöhen werden. Zudem wird wahrscheinlich auch der Anteil von Drittstaaten an verbraucherpolitischen Maßnahmen zunehmen.

Unsere Bemühungen um eine Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsprozesses darf jedoch nicht auf Kosten einer ordnungsgemäßen Evaluierung der Vorschläge gehen. Außerdem sind die Vorschriften für das Haushaltsmanagement einzuhalten. Ich nehme die ordnungsgemäße Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln sehr ernst. Der verbraucherpolitische Haushalt muss und wird unter strenger Einhaltung der in der Haushaltsordnung vorgesehenen Bestimmungen ausgeführt werden. In diesem Punkt kann es keinen Kompromiss geben, und ich gehe davon aus, dass Sie diese Überzeugung teilen.

Herr Präsident, in dem Maße, wie sich dieses Parlament vergrößert, wächst auch der physische Abstand zwischen Ihnen, Herr Kommissar, und mir. Gleichzeitig haben die Auswirkungen der Erweiterung, nämlich die Tatsache, dass der Verbraucherschutz für eine Gemeinschaft von nunmehr 450 Millionen Menschen ein Hauptanliegen darstellt, zur Folge, dass wir enger zusammenrücken.

Heute Abend hat das Haus die Möglichkeit, in erster Lesung eine Einigung zu erzielen, die diese Unterstützung für Verbraucheraktivitäten garantieren wird. Das Ganze ist mit einiger Verzögerung bei uns eingetroffen, dennoch konnten wir gute Fortschritte erzielen. Ich möchte vor allem Ihnen, Herr Kommissar, dafür danken, dass Sie nach einem langen Arbeitstag noch zu uns gekommen sind. Gleichzeitig bedanke ich mich bei Ihren Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Außerdem möchte ich den Schattenberichterstattern für ihre Solidarität danken, die u. a. in ihrer Anwesenheit heute Abend zum Ausdruck kommt, sowie meiner Assistentin Laura Sullivan, den Verbraucher-NRO und dem Ratsvorsitz, die gemeinsam dafür gesorgt haben, dass wir heute Abend demonstrieren können, dass das Parlament so wie der Rat den Vorschlag umfassend unterstützt.

Wir legen etwa 31 Kompromissänderungsanträge en bloc vor, mit denen wir einlenken, aber auch Forderungen stellen. Werden sie angenommen, wäre dies das Aus für den zweiten Block von Änderungsanträgen, die zusätzlich zu den fünfzehn ursprünglichen Änderungsanträgen eingebracht worden waren. Übrig wären dann noch etwa fünf Änderungsanträge, und ich würde dem Haus nahe legen, diese abzulehnen. Auf diese Änderungsanträge werde ich am Schluss eingehen.

Diese Kompromisse widerspiegeln den Konsens, den wir brauchen, um den Umfang und die jeweilige Grenze für die Unterstützung von Verbraucherschutzmaßnahmen zu erweitern. Wir stehen an der Schwelle zur Erweiterung mit all den vielfältigen Erfordernissen, die sich daraus ergeben. In Zusammenarbeit mit unseren Freunden und Kollegen im Haushaltskontrollausschuss mussten wir nach rechtlich unanfechtbaren Möglichkeiten zur Ausdehnung dieser Bestimmungen bis 2007 suchen.

Zudem räumen wir ein, dass kleine und dabei ebenso anspruchsberechtigte Antragsteller in der Vergangenheit aufgrund des obskuren und langwierigen Bewertungsprozesses benachteiligt waren. Auch das Gegenteil trifft zu. Wir müssen über die Regeln, Anspruchsberechtigungen und die Finanzen aller Antragsteller Bescheid wissen, ganz gleich wie komplex diese sind. Bestimmte Erscheinungen in anderen Ausschüssen machen deutlich, dass Vorsicht geboten ist.

Die Kommission stellt fest, dass sie die Forderung nach der Prüfung von Anträgen innerhalb von drei Monaten anstandslos akzeptiert. Ist das nicht möglich, wird man uns die Gründe dafür mitteilen. Ich freue mich über die Zusicherung des Kommissars, dass er und sein Team sich nach besten Kräften bemühen werden, derartige Anträge rasch und effektiv zu prüfen, und dass vor allem jene, die erstmals derartige Anträge stellen und möglicherweise aus einem neuen Mitgliedstaat kommen, in Form von Seminaren und ähnlichen Maßnahmen unterstützt werden sollen.

Paradox ist, dass wir die dringenden Erfordernisse der Erweiterung zu einem Zeitpunkt erörtern müssen, zu dem wir den Haushalt, der nach 2004 für diesen Zweck genutzt werden wird, praktisch nicht prüfen können. Dies ist eine erste Lesung, die zu einer sofortigen Einigung zwischen den drei Institutionen führen kann, wenn jede der Institutionen mit dem Ergebnis leben kann.

Der Kommissar weiß, dass es hinsichtlich einiger der eingesetzten Ausschüsse und der Diskussionen, die nicht nur in dieser Institution, sondern auch anderorts geführt wurden, zu einigen Frustrationen gekommen ist. Wir müssen akzeptieren, dass wir nur begrenzt festlegen können, wer sich in Bezug auf die Verbraucherberatung wo trifft und was tut.

Meine Kollegen haben in diesem Zusammenhang klugerweise beschlossen, nicht für einige der dem Ausschuss vorliegenden Änderungsanträge zu kämpfen, obwohl wir die ihnen zugrunde liegenden Prinzipien unterstützen und bisweilen sehr begrüßen.

Meinem guten Freund, Kollegen und Namensvetter, Herrn Bushill-Matthews, muss ich sagen, dass sein Änderungsantrag 11 eindeutig zu weit geht. Ich habe ihn im Ausschuss unterstützt, weil ich fand, dass wir auf dieses Problem aufmerksam machen sollten: Wenn Anträge nicht nur nicht innerhalb von drei oder vier Monaten bearbeitet werden, wie es der Kommission am liebsten wäre, sondern bisweilen fünf Monate oder länger auf ihre Bearbeitung warten müssen, dann ist das äußerst frustrierend, und ich denke, die Kommission akzeptiert diesen Standpunkt. Dabei ist die GD Gesundheit und Verbraucherschutz nicht der schlimmste Übeltäter. Einige der von Herrn Bushill-Matthews angeführten Beispiele beziehen sich auf andere Generaldirektionen. Das ändert nichts an dem Problem an sich. Wir müssen Abhilfe schaffen, und wir müssen nachweisen, dass die Kommission rascher reagieren kann.

Ich hoffe, Herr Bushill-Matthews wird uns mit der ihm eigenen Subtilität mitteilen, dass er unsere Position versteht.

Dies ist ein gemäßigter Vorschlag. Der Kommissar wird verstehen, dass ich dies nicht im Swiftschen Sinne meine. Mit diesem Vorschlag essen wir unsere Kinder nicht auf, sondern ernähren sie. Ich hoffe, dass der Vorschlag die Unterstützung aller Abgeordneten dieses Hauses finden wird.

Herr Präsident, ich sehe mit großer Freude, wie die europäische Union und die Kommission und wir alle gemeinsam die Verbraucherverbände unterstützen. Diese sind in gewisser Hinsicht das andere Element im Triptychon der Demokratie.

Aber außerdem möchte ich hier einige Aspekte hervorheben, die ich für sehr positiv halte. Entsprechend diesem Geist, Anreize zu vermitteln, halte ich die Schaffung von Netzwerken, und zwar nicht nur aus den bereits gefestigten europäischen Verbraucherorganisationen bestehende Netze, für äußerst wichtig. Die Gefahr, die man bei dieser Art von Hilfen eingeht, liegt darin, dass man eine Gruppe von Verbänden mit Vorzugsbehandlung schafft, die letztendlich eine Körperschaft ohne Verbindung zu den Basisorganisationen bilden.

Diesbezüglich haben wir einige Änderungsanträge eingebracht, in denen von regionalen und nationalen Verbänden die Rede ist, da es sehr wichtig ist, dass die Kommission bei der Verwaltung und Durchführung des Programms darüber wacht, dass die kleinen Verbände entstehen und sich, natürlich mit dem Geflecht und dem Netz verbunden, entwickeln können. Wenn man zudem die Herausforderung der neuen Demokratien in den Ländern des Ostens berücksichtigt, dann ist es von grundlegender Bedeutung, die Schaffung der kleinen Verbände überall in der Union zu fördern.

Ich möchte die Bemühungen der kleinen, weit von den Entscheidungszentren wie Brüssel entfernt tätigen Verbände loben. Häufig ist es eine wahre Heldentat, einen Verband in diesen Gebieten zu schaffen, in denen sich die Leute allein gelassen und unverstanden fühlen und wo man oft den Finger auf die Wunde legen oder Fragen in Bezug auf die unmittelbare Nachbarschaft bei den lokalen Behörden anzeigen muss, wobei die geringe Kontrollmöglichkeit der Verwaltung zu berücksichtigen ist.

Daher würdige ich diese Initiative und bitte darum, bei der Verteilung der Fördermittel zu berücksichtigen, dass die entstehenden Verbände nicht nur unterstützt und die kleinen durch ihre Verbindung mit den stärker gefestigten gefördert werden, sondern dass auch dafür gesorgt werden muss, dass die stärker gefestigten ihren Pflichten nachkommen und Kontakte mit allen Teilen der Union herstellen.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Als Skandinavierin verwende ich normalerweise keine blumige Sprache, möchte aber dennoch Herrn Whitehead und den Beamten der Kommission für die intensive Arbeit danken, die sie geleistet haben, damit dieser Vorschlag schnell in die Praxis umgesetzt werden kann. Unser aller Leitgedanke bei dieser Arbeit war die wichtige Stärkung der Verbraucherorganisationen und die Bekräftigung der Zielstellungen für den Verbraucherschutz. Daher möchte ich Phillip meinen herzlichen Dank aussprechen.

Meine Vorredner haben bereits die Situation in den Beitrittsländern angesprochen. Wir bauen den verbraucherpolitischen Bereich mit Blick auf das neue Europa auf. In diesem wie auch in anderen Bereichen gibt es noch viel alten Ballast, gegen den wir ankämpfen müssen. Meiner Ansicht nach ist eine Stärkung der Verbraucherorganisationen von großer Bedeutung, um den Bürgern die Möglichkeit zur Beteiligung und zur Einflussnahme zu geben. Auch aus diesem Grunde ist eine Annahme notwendig, damit die Beitrittsländer Teil des notwendigen Netzwerks werden können.

In den Änderungsanträgen des Parlaments weisen wir auf die Notwendigkeit hin, die Verbraucherinteressen in die anderen Politikbereiche zu integrieren. Diese Frage hat mir stets besonders am Herzen gelegen. Wir als Parlamentarier können eine starke Lobbyarbeit auf anderen Gebieten beobachten und müssen die Verbraucher in die Lage versetzen, die besten Praktiken zu erproben, zu vermitteln und auszutauschen. Als Nächstes müssen die Mobiltelefonie, die Preisgestaltung oder die Rechnungslegung in verschiedenen Ländern in Angriff genommen werden. Aus diesem Grunde halte ich es für erforderlich, diese Frage in den Vordergrund zu rücken.

Die bisher zu Wort gekommenen Redner, insbesondere der Berichterstatter und der Kommissar, haben sich zu den Verwaltungsverfahren geäußert. Die von uns gemeinsam geleistete Arbeit - und ich möchte das Wort gemeinsam unterstreichen - könnte einen echten Durchbruch für die Umsetzung schneller Verfahren und schneller Antworten bedeuten, bei denen dem Antragsteller nicht ständig unnötige Kommunikationen aufgezwungen werden. Ich hoffe, dass die Ergebnisse unserer Tätigkeit als Beispiel für bessere Verfahren dienen werden.

Seitens des Ausschusses hatten wir eine Streichung des in Artikel 15 genannten Ausschusses vorgeschlagen. Wir wussten, dass der Rat diesen Vorschlag wahrscheinlich nicht annehmen würde. Ich hoffe jedoch, dass der Kommissar, die Kommission und wir alle uns darüber einig sind, die Frage der Kosten für diesen Ausschuss näher zu beleuchten. Stehen dabei Kosten und Nutzen in einem annehmbaren Verhältnis zueinander? In einer erweiterten EU wird es nur schwer zu vertreten sein, dass diese großen Ausschüsse über relativ geringe Mittel entscheiden. Die Kommission kann uns hoffentlich eine ehrliche Antwort darauf geben, was der in Artikel 15 genannte Ausschuss tatsächlich kosten wird.

Herr Präsident, wir sind insgesamt zufrieden mit dem Bericht von Herrn Whitehead und begrüßen, dass der Rat unsere Änderungsanträge im Allgemeinen übernommen hat. Die Klärung der Modalitäten für die Finanzierung der Verbraucherschutzorganisationen war unerlässlich. Die Definition dieser Gremien muss strikt sein. Der Bericht geht in diese Richtung, gewährleistet dabei aber die Teilnahme einer Vielzahl von Organisationen.

Natürlich müssen die Organisationen berücksichtigt werden, die über die notwendigen fachlichen Kompetenzen verfügen, aber auch die Unabhängigkeit der Interessenvertretungen muss sichergestellt sein. Daher muss unbedingt verhindert werden, dass die Lobbies der Industrie, des Handels, der Berufsgruppen und anderer diese Gremien als Mittel betrachten, die Politik der Union indirekt zu beeinflussen. Wir dagegen müssen unsere Beziehungen zu den Genossenschaften aufrechterhalten, die in ihrer Charta die Interessen der Verbraucher berücksichtigen.

Die Beziehungen zu den Verbraucherschutzverbänden müssen möglichst bürgernah entwickelt werden. Wir können uns daher nicht damit zufrieden geben, die Beziehungen zu den gemeinschaftlichen oder nationalen Organisationen zu privilegieren und den regionalen Organisationen lediglich eine einfache Unterstützung anzubieten: letztere müssen im Verbraucherausschuss angemessen vertreten sein und eine entsprechende finanzielle Hilfe erhalten. Dieser Ausschuss wird auch eine noch umfassendere Vertretung der Zivilgesellschaft sicherstellen.

Es ist wichtig, den Zuständigkeitsbereich zu erweitern. Zu den Organisationen aus dem Lebensmittelbereich kommen nun die Verbraucherschutzorganisationen im Dienstleistungsbereich und in größerem Rahmen die des Non-food-Sektors hinzu.

Der Zugang zu Information ist eine wesentliche Garantie für den Verbraucherschutz. Aus diesem Grund haben wir leicht zugängliche öffentliche Datenbanken gefordert und auch durchgesetzt. Die Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich über die genaue Geschichte der Erzeugnisse, ihre Herkunft, ihre Herstellungsweise usw. zu informieren. Dies geschieht u. a. durch die Verbesserung der Etikettierung, die ein effizienter Weg ist, um die Information der Verbraucher zu gewährleisten.

Aber dies reicht noch nicht. Wenn wir wollen, dass sichere Produkte auf den Markt kommen, reicht es nicht mehr, allein über die Gefahren zu informieren, sondern die Gefahren müssen auch verringert werden. Dies ist nur möglich, wenn vergleichende Bewertungen eingeführt werden, die nachhaltige und verantwortungsvolle Herstellung und nachhaltigen und verantwortungsvollen Verbrauch berücksichtigen: das ist echte Verbraucherschutzpolitik.

Herr Präsident, ich danke dem Berichterstatter dafür, dass er freundlicherweise meinen Änderungsantrag 11 erwähnt hat, der sich auf Artikel 6 Absatz 5a (neu) bezieht. Darin wird gefordert, dass die für die Verzögerung der Auszahlung verantwortlichen Beamten der Kommission nach einer dreiwöchigen Frist namentlich im offiziellen Protokoll des Parlaments aufgeführt werden. Diese Forderung geht auf die Erfahrung eines meiner Wähler in den West Midlands zurück, der über ein Jahr auf die Auszahlung eines ihm zustehenden Betrages, in diesem Falle von der Generaldirektion Landwirtschaft und nicht ihrer GD, Herr Kommissar, warten musste und der es dabei mit zwei Mitarbeitern zu tun hatte, die nicht nur inkompetent waren, sondern auch wenig hilfsbereit. Man weiß dort, um wen es sich dabei handelt. Ich meine, dass das auch andere Leute wissen sollten. Dieser Änderungsantrag wurde also nicht aus reiner Boshaftigkeit unterbreitet, sondern aufgrund von Erfahrungen und in dem Wunsch zu helfen, wie es eben meine Art ist.

Ich habe mich gefreut, von Ihnen in Ihren einführenden Bemerkungen zu hören, dass Sie die Absicht haben, die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Sorgen bereitet mir jedoch, was Sie danach sagten: wir sollten bedenken, dass die Erweiterung Verzögerungen mit sich bringen könnte, dass wir bei der Evaluierung keine Abstriche machen dürfen usw. Meiner Meinung nach waren da zu viele 'aber'. Herr Kommissar. Ich muss Ihnen sanft, aber bestimmt sagen, dass das alles sehr schön klingt, dass wir Ihnen aber auf die Finger schauen werden.

Trotz meiner Bemerkungen sollte dieser Vorschlag jedoch in erster Lesung angenommen werden. Ich teile die Ansicht des Berichterstatters, dass dies eine wichtige Sache ist. Zu diesem Zweck fordert die PPE-DE-Fraktion eine namentliche Abstimmung zu diesem speziellen Änderungsantrag. Wir werden uns dann jedoch der Stimme enthalten, damit dieser Änderungsantrag fallen kann. So kann der Bericht hoffentlich angenommen werden, und wir haben ein Zeichen gesetzt.

Wir werden als Europaabgeordnete für das, was wir sagen, was wir tun und was wir nicht tun, zur Rechenschaft gezogen. Und so soll es auch sein. Ich muss dem Kommissar allerdings sagen, dass dieser Grundsatz nicht nur auf uns zutreffen sollte, sondern auf alle, die ein Amt innehaben, vor allem wenn es sich dabei um ein öffentliches Amt handelt. Einige Beamte der Kommission sind eindeutig der Ansicht, dass dies für sie nicht gilt. Da irren sie sich gewaltig.

Sollten sie keine Lehren ziehen, so wird das Parlament - da bin ich mir sicher - zum gegebenen Zeitpunkt einen weiteren hilfreichen Änderungsantrag einbringen, der nicht abgelehnt werden wird. Heute und morgen wird es bei einem Warnschuss bleiben. Sollte er seine Wirkung verfehlen, müssen wir scharfe Munition einsetzen.

Herr Präsident! Auch ich möchte zunächst der Kommission und dem Kollegen Whitehead für ihre Arbeit danken. Man kann nicht oft genug darauf verweisen, wie wichtig eine gute Verbraucherpolitik für die EU ist. Mit dieser Politik werden natürlich viele wichtige Ziele verfolgt: Sie soll zu einer nachhaltigen Entwicklung, einer nachhaltigen Produktion und einem nachhaltigen Verbrauch beitragen.

Notwendig ist auch eine Änderung unseres Verbraucherverhaltens, wobei in diesem Zusammenhang besonders die kleinen Verbraucherverbände eine wichtige Rolle spielen. Daher möchte ich die Unterstützung für diese kleineren Verbraucherorganisationen, nicht zuletzt in den neuen Mitgliedstaaten, besonders hervorheben. Sie dürfen nicht dadurch abgeschreckt werden, dass ein Bescheid über kofinanzierte Vorhaben so viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern es muss für eine Verfahrensänderung gesorgt werden, damit solche Bescheide schnell erfolgen können und sie mit ihrer guten Arbeit fortfahren können.

. (EN) Herr Präsident, ich möchte allen Abgeordneten, die sich geäußert haben, für diese nützliche und interessante Aussprache sowie ihre konstruktive Haltung danken.

Persönlich meine ich, dass dieser Beschluss beträchtlich vom Mitentscheidungsverfahren profitiert hat. Den Kompromissänderungsanträgen ist das geballte Know-how aller drei Institutionen zugute gekommen. Die Kommission kann dieses aus den Änderungsanträgen 1, 2, 12, 14, 15, 22, 23 und 29 bis einschließlich 59 bestehende Kompromisspaket akzeptieren.

Was Änderungsantrag 52 betrifft, so nimmt die Kommission den Wunsch des Parlaments und die einstimmige Beipflichtung des Rats zur Kenntnis, dass für Entscheidungen über Anträge auf Zuschüsse eine Frist von drei Monaten gelten sollte. Wir sind bemüht, den Zeitaufwand für derartige Entscheidungen auf das absolute Minimum zu reduzieren und streben die Einhaltung dieser Frist an. Dennoch möchte die Kommission das Parlament daran erinnern, dass Evaluierungen ordnungsgemäß erfolgen und die Vorschriften für das Finanz- und Haushaltsmanagement eingehalten werden müssen.

In Erwiderung auf die Bemerkungen von Frau Gutiérrez-Cortines und Herrn Rod zu regionalen Organisationen möchte ich feststellen, dass ich mir der wichtigen Rolle, die regionale Verbraucherorganisationen in bestimmten EU-Ländern spielen, vollkommen bewusst bin. Ihre Nähe zu den Problemen der Verbraucher macht sie bei der Umsetzung der Ziele der EU-Verbraucherpolitik zu einem interessanten Partner. Regionale Verbraucherorganisationen haben Anspruch auf Zuschüsse für bestimmte Projekte und können zudem von den Maßnahmen, die wir Verbraucherorganisationen zur Stärkung ihrer Handlungskompetenz bieten, profitieren. So stehen unsere Kursangebote für Verbraucherorganisationen zur Verbesserung ihrer Verwaltungskompetenz und des Beitrags, den Verbrauchervertreter zur Gestaltung der EU-Politik leisten können, auch den Mitarbeitern regionaler Verbraucherorganisationen offen. Spezielle Vorhaben zur Förderung von Zielen der EU-Politik auf regionaler Ebene haben Anspruch auf Kofinanzierung aus dem EU-Haushalt. Ich hoffe sehr, dass regionale Verbraucherorganisationen von diesen Möglichkeiten regen Gebrauch machen werden.

In Erwiderung auf Frau Thors' Frage bezüglich der Integration von Verbraucherfragen in andere Politiken möchte ich betonen, dass Artikel 153 EGV die Berücksichtigung der Interessen der Verbraucher bei allen relevanten EU-Politiken vorsieht. Dies sollte Anliegen aller Dienststellen der Kommission und aller EU-Institutionen sein. Wir haben in dieser Sache schon Fortschritte erzielt. So stehen beispielsweise auch Verbraucherinteressen im Mittelpunkt der wichtigen Debatte über Leistungen der Daseinsvorsorge, die sich an die Verabschiedung des entsprechenden Grünbuchs der Kommission anschloss. Wir hoffen, dass die bisher erzielten Fortschritte - beispielsweise die Charta der Fluggastrechte und die Nichtbeförderungsverordnung im Flugverkehr - als Vorbild für die Verbesserung der Rechte von Passagieren bei anderen Verkehrsträgern dienen werden.

Dieser Vorschlag für einen Beschluss sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die zur Integration von Verbraucherfragen beitragen. Stellvertretend zu nennen wären Maßnahmen zur Ausstattung von Verbraucherorganisationen mit technischem und rechtlichem Know-how, damit sie einen wirksamen Beitrag zur Strategieentwicklung in Bereichen leisten können, die für die Verbraucher von Belang sind, sowie Maßnahmen zur Erfassung von Daten, die die Grundlage für die Integration von Verbraucherinteressen in andere EU-Politiken bilden.

Zu der von Frau Thors angesprochenen Komitologie-Frage möchte ich sagen, dass der Beratende Ausschuss der Mitgliedstaaten die Kommission seit 1999 vor allem bei der Verteilung von Zuschüssen berät. Er leistet einen wertvollen Beitrag zur Koordinierung von EU- und einzelstaatlichen Maßnahmen in Bezug auf Projektzuschüsse. Darüber hinaus wird sich dieser Ausschuss zu einem wichtigen Diskussions- und Beratungsforum im Hinblick auf die Umsetzung eines neuen Typs von Maßnahmen entwickeln, und zwar solchen, die gemeinsam aus dem EU-Haushalt und dem Haushalt der Mitgliedstaaten finanziert werden. Auf diese Gemeinschaftsaktionen wird sich die Kommission künftig vor allem bei der Zusammenarbeit im Bereich der Verwaltung und Rechtsdurchsetzung sowie bei der Stärkung der bestehenden Netze europäischer Verbraucherzentren und des Netzes über außergerichtliche Streitbeilegung stützen.

Dem Ausschuss kommt daher bei der Umsetzung des vorgeschlagenen Rahmens eine Schlüsselrolle zu. Ich nehme zur Kenntnis, was Herr Bushill-Matthews über die Kontrolle meiner Arbeit sagte. Das ist natürlich seine Aufgabe und die des Parlaments. Wir sind dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig, und das Parlament ist gegenüber den gewählten Abgeordneten rechenschaftspflichtig. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass Herr Bushill-Matthews sagte, das nächste Mal werde er scharfe Munition einsetzen. Das bedeutet offenbar, dass er bisher nur Platzpatronen verschossen hat!

Abschließend möchte ich Herrn Whitehead meinen ganz besonderen Dank aussprechen. Er erwies sich bei den Verhandlungen auf hoher Ebene als wahrer Meister und konnte einen Kompromiss mit dem Rat erzielen. Ich nehme zur Kenntnis, was er in Bezug darauf gesagt hat, dass wir unsere Kinder ernähren und nicht aufessen. Herr Whitehead, Sie wissen natürlich ganz genau, dass dies kein gemäßigter Vorschlag ist, sondern ein ganz substanzieller. Mit Ihrem Verweis auf meinen Landsmann nehmen Sie Bezug auf sein Werk 'Ein gemäßigter Vorschlag', der in diesem Falle natürlich unangebracht ist.

Meiner Ansicht nach ist dieser Vorschlag ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission bei verbraucherpolitischen Fragen konstruktiv zusammenarbeiten können. Ich gehe davon aus, dass die Abstimmung die heute vorgegebenen Orientierungen bestätigen wird.

Ich hoffe, dass auch andere noch vom Parlament zu behandelnde Verbraucherfragen mit ebensoviel Geschick und im gleichen konstruktiven Geist gelöst werden können.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0259/2003) von Herrn Andersson im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über den gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates (KOM(2002) 737 - 2003/2040(INI)) über angemessene und nachhaltige Renten.

. (SV) Herr Präsident! Es geht um die Mitteilung der Kommission über angemessene und nachhaltige Renten sowie um eine Analyse, ob die Mitgliedstaaten in ihren ersten Strategieberichten die drei übergeordneten Zielvorgaben einer gemeinsamen Rentenpolitik einhalten. Da ist erstens die Frage, ob die Renten angemessen und die zukünftigen Renten hoch genug sind, um Armut zu vermeiden und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Zweitens steht die Forderung nach einer langfristigen finanziellen Tragfähigkeit, damit künftige Generationen keine unnötig hohe finanzielle Belastung zu tragen haben. Drittens geht es um die Frage, ob die Renten modern genug sind, um die neue Situation mit atypischen Arbeitsverhältnissen und einer zunehmenden Zahl von Frauen auf dem Arbeitsmarkt bewältigen zu können.

Unseres Erachtens hat die Kommission eine gute Mitteilung vorgelegt und eine gründliche Analyse vorgenommen. Wir haben hier im Parlament versucht, uns aus den nationalen Debatten zu den verschiedenen Reformen der Rentensysteme herauszuhalten und uns auf unsere Aufgabe auf Gemeinschaftsebene zu konzentrieren, nämlich auf die Ausarbeitung von Zielsetzungen für eine Unionsstrategie. Die rein praktischen Vorschläge für die Rentensysteme werden von den Mitgliedstaaten selbst behandelt.

Wir vertreten eine Reihe von Standpunkten. Erstens brauchen wir ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sozialen und wirtschaftlichen Erwägungen. Für die Wirtschaftsentwicklung sind nachhaltige Rentensysteme unabdingbar. Das gilt insbesondere für die Länder der Eurozone, aber auch für die übrigen Mitgliedstaaten und ist Voraussetzung für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung. Nicht weniger wichtig sind aber die sozialen Aspekte, die sich auf den Lebensstandard der Menschen auswirken. Wir müssen dafür sorgen, dass sie im Alter einen angemessenen Lebensstandard erreichen, der sich nicht wesentlich von dem während des Erwerbslebens unterscheidet, und dass sie nicht in Armut geraten.

Noch immer wird die Gleichstellung in den Rentensystemen nicht verwirklicht. Frauen erhalten weniger Rente als Männer. Das hängt zum Teil mit den Rentensystemen zusammen, hat aber seine Hauptursache in der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Frauen verrichten in höherem Maße schlechter bezahlte Arbeiten und Teilzeitarbeit und haben einen niedrigeren Beschäftigungsgrad. Damit kommt dem Prozess von Lissabon in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu.

Auch die Situation für atypische Arbeitnehmer ist nicht zufrieden stellend, insbesondere nicht im Hinblick auf die von den Sozialpartnern vereinbarten Zusatzrenten. Es gibt gute Gründe dafür, diese Probleme anzusprechen.

Die absolut wichtigsten Faktoren für die künftige Erfüllung unserer Verpflichtungen sind Wirtschaftswachstum und Vollbeschäftigung. Daher müssen wir diese Zielsetzungen an den Prozess von Lissabon, die beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik koppeln und alles als eine Einheit betrachten. Wir reden oft von der Generationensolidarität jetzt und heute, und eine solche Solidarität ist natürlich wichtig. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es jedoch mindestens genauso wichtig, über die Solidarität mit den künftigen Generationen zu reden, damit wir - ich selbst gehöre der Generation der in den 40er Jahren geborenen an - uns jetzt nicht zu viel gönnen und die künftigen Arbeitnehmergenerationen unangemessen hohe Kosten bewältigen müssen, wenn wir in Rente gehen. Dies müssen wir mit den neuen Rentensystemen verhindern. Wir brauchen eine Solidarität mit den nachfolgenden Generationen.

Die intensivsten Diskussionen im Ausschuss wurden über das effektive bzw. das gesetzliche Rentenalter geführt. Wir mischen uns nicht in die Festlegung des gesetzlichen Rentenalters ein, aber es ist paradox, dass die ältere Bevölkerung immer gesünder wird, was natürlich positiv ist, und gleichzeitig immer weniger arbeitet. Wir arbeiten heute weniger als noch vor 30 Jahren, was viele verschiedene Ursachen hat. Wenn in der Mitteilung der Kommission etwas fehlt, dann vielleicht das Gesamtbild möglicher Maßnahmen zur Erhöhung des effektiven Rentenalters. Dies schließt finanzielle Anreize ein, aber auch Fragen des lebenslangen Lernens und der Arbeitsorganisation sowie Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsumwelt, damit Menschen im höheren Lebensalter auf dem Arbeitsmarkt verbleiben können. Wir müssen die Arbeitswelt dahingehend verändern, dass die Menschen weiterhin aktiv am Erwerbsleben teilnehmen können und nicht ausgeschlossen werden.

Auch auf die Frage der Erweiterung sollten wir eingehen.

Abschließend möchte ich allen danken, die dazu beigetragen haben, dass wir im Ausschuss einen, wenn auch nicht vollständigen, so doch breiten Konsens erreichen konnten. Wir hatten eine gute Zusammenarbeit im Ausschuss.

Herr Präsident! Ich möchte Herrn Andersson gratulieren und ihm danken. Der Bericht über angemessene und nachhaltige Renten berührt eines der brennendsten Themen, mit denen sich alle Regierungen beschäftigen.

Reformen fallen in jedem Land selbstverständlich unter die nationale Verantwortung, doch würde ich sagen, dass wir unsere Augen verschließen, wenn wir nicht die europäische Dimension sowie die Notwendigkeit der Zusammenarbeit erkennen würden, und zwar nicht nur, weil eine sehr enge wirtschaftliche Abhängigkeit zwischen den Ökonomien der Mitgliedstaaten besteht, sondern auch weil unsere Analyse zu überzeugenden Schlussfolgerungen geführt hat, wonach die Ursachen für die Krise der Rentensysteme in allen Ländern genau die gleichen sind. Dies sind demografische Elemente, höhere Lebenserwartung, die neuen Beschäftigungs- sowie die neuen Familienmodelle.

Die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode stellte den ersten wichtigen auf europäischer Ebene unternommenen Versuch dar, dass die Länder untereinander kooperieren. Wir haben uns auf drei grundsätzliche Ziele geeinigt. Das erste betraf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Rentensysteme. Bei dem zweiten ging es um angemessene Renten, das heißt um einen würdigen Lebensstandard der Rentner, etwas, worauf Herr Andersson in seinem Bericht insistiert. Und das dritte besteht in der Anpassungsfähigkeit der Rentensysteme, wodurch sichergestellt werden soll, dass sie Veränderungen berücksichtigen.

Der im Bericht vorgenommene Bezug auf die Verbindung zwischen den Rentensystemen und dem Arbeitsmarkt ist wichtig, und ich werde im Folgenden erklären, wie die Kommission mit einer Reihe von Initiativen die im Bericht gestellten Forderungen erfüllt.

Erstens, die Frage der Anhebung des tatsächlichen Rentenalters. Es besteht kein Zweifel, dass es einerseits wichtig und notwendig ist, die Altersgrenze aus Gründen der Nachhaltigkeit zu verändern, und dies andererseits nicht für sich allein geschehen kann, ohne flankierende beschäftigungspolitische Maßnahmen, die älteren Menschen helfen werden, auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben, da es heute wegen der auf dem Arbeitsmarkt herrschenden Kultur, wegen der seit vielen Jahren existierenden Realität, für ältere Menschen über 55 sehr schwierig ist, leicht Arbeit zu finden. Deshalb sind sowohl die Europäische Beschäftigungsstrategie als auch der Europäische Sozialfonds aufgefordert, eine bedeutende Rolle zu spielen.

Das zweite wichtige Thema besteht darin, dass die Kommission im Auftrag des Europäischen Rates die Umsetzung der Koordinierungsmethode fortsetzt. Im Jahre 2005 werden wir einen neuen Bericht über die Überwachung der Systeme haben, während der Ausschuss für Sozialschutz den Beitrag der Sozialsysteme zur Verlängerung des Arbeitslebens prüfen wird.

Schließlich überwachen wir kontinuierlich die Indikatoren, zu denen wir uns in Barcelona verpflichtet haben, und wir sind uns darin einig, dass es notwendig ist, das tatsächliche Rentenalter bis 2010 um fünf Jahre anzuheben.

Nun zu dem, was Herr Andersson über die geschlechterspezifische Dimension gesagt hat. Die geschlechterspezifische Dimension spielt in den Rentensystemen, insbesondere im privaten Sektor, eine äußerst wichtige Rolle. Ich möchte Sie daran erinnern, meine Damen und Herren, dass Männer und Frauen im privaten Sektor nicht gleich behandelt werden, während das Geschlechterkriterium hauptsächlich bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird.

Zwei weitere Punkte: das Thema Erweiterung, bezüglich dessen wir ständig mit den neuen Mitgliedstaaten kommunizieren, so dass auch sie das Thema Mobilität integrieren können. Der Bericht geht detailliert darauf ein, wie wir die auf dem europäischen Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Mobilität bestehenden Hindernisse beseitigen können, ein Thema, zu dem wir einen Zehnjahres-Aktionsplan erarbeitet haben.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Herrn Andersson herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit danken, wovon unter anderem die Übernahme und die Einfügung der Änderungsanträge des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit in den eigenen Bericht zeugen.

Der Kommissarin zufolge befinden sich die Rentensysteme in einer Krise, und ich teile ihre Auffassung. Die Kosten für die Renten werden den Stabilitätspakt unter Druck setzen, während eines früheren Mandats habe ich dies gelegentlich als 'Bombe unter dem Euro' bezeichnet. Zahlreiche Länder haben aus diesem Grund Maßnahmen getroffen, und von einer Menge dieser Maßnahmen sind Frauen härter betroffen als andere Bevölkerungsgruppen. Aufgrund einer geringeren Beteiligung am Arbeitsleben, der höheren Quote von Frauen in Teilzeitarbeit, niedrigerer Einkommen und des langsameren Einkommenswachstums unter anderem aufgrund von Kindererziehungszeiten beziehen Frauen durchschnittlich niedrigere Renten als Männer. Dem Bericht der Kommission zufolge liegt diese Kluft je nach Mitgliedstaat etwa zwischen 16 % und 45 %.

Hinzu kommt das Problem der Gleichbehandlung. Gestatten Sie in diesem Zusammenhang einen Verweis auf die USA. Einem Urteil des Supreme Court zufolge stellt die unterschiedliche Berechnung von Beiträgen zu und Zahlungen von Zusatzrenten auf der Grundlage geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren einen Verstoß gegen das Civil Rights Act dar. Diese Auffassung wird man, so hoffe ich, generell auch in Europa teilen. Noch dazu stellte sich anlässlich einer jüngsten Anhörung heraus, dass Frauen gar nicht mehr so viel länger leben als Männer.

Zudem möchte ich auf einen weiteren bedauerlichen Punkt hinweisen, dass nämlich die Kommission niemals den Parlamentsvorschlägen Folge geleistet hat, die die Mitgliedstaaten dazu verpflichten würden, Regelungen für das Problem vorzusehen, dass während der Ehe erworbene Rentenansprüche zum Teil in Zeiten verloren zu gehen drohen, in denen sich ein Ehepartner entscheidet, sich Familienaufgaben zu widmen. Ferner möchte ich bei den Mitgliedstaaten darauf dringen, eine Altersversorgung vorzusehen, die den Aufbau von Rentenansprüchen während Elternurlaub, Urlaub zur Betreuung anderer abhängiger Personen und Kindererziehungszeiten weiterhin ermöglicht. In einigen Mitgliedstaaten ist dies bereits der Fall, und meines Erachtens gehen diese Länder mit gutem Beispiel für die anderen Mitgliedstaaten voran, die dies noch nicht praktizieren. Die Mitgliedstaaten müssen die Individualisierung der Rentenansprüche fördern, ohne jedoch die abgeleiteten Rechte der Hinterbliebenen, Witwen, Witwer und Kinder abzuschaffen. Im Grunde geht es um ein umfassendes Problem, bei dem Frauen - wie ich bereits sagte - oft stärker gefährdet sind als andere. Deshalb begrüße ich die Förderung der Arbeitsmobilität, und in diesem Fall möchte ich...

Vielen Dank, Herr Präsident, wie ich sehe, sind meine drei Minuten um.

Summa summarum: ich hoffe, die Kommissarin wird der Stellung der Frauen besonders Rechnung tragen.

Herr Präsident, zunächst möchte ich dem Berichterstatter Herrn Andersson für sein Engagement und für das Ergebnis, das mit der Erstellung eines nahezu einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommenen Berichts erzielt wurde, meinen Dank aussprechen. Ich wünsche mir, das ein solches Ergebnis auch bei der morgigen Abstimmung erreicht wird.

Mit gleicher Freude bescheinige ich der Kommissarin, Frau Diamantopoulou, dass sie sich bisher nach Kräften bemüht hat und sich weiter dafür einsetzt, dass die Reformen, um deren Durchführung die 15 Mitgliedstaaten derzeit bemüht sind, die ohnehin schon zu armen älteren Menschen, für die in vielen dieser Staaten die Rente das einzige Einkommen darstellt, nicht in extreme Armut stürzen.

Dies vorangestellt, möchte ich mich für eine andere Vorgehensweise aussprechen, um das lobenswerte Ziel, in Zukunft sichere und finanzierbare Renten gewähren zu können, zu verwirklichen. Es ist absolut unabdingbar, Schluss zu machen mit der Vergeudung in den verschiedenen Rentensystemen der EU-Staaten und die Arbeitskosten zu senken, die in vielen unserer Staaten so belastend sind, dass Letztere nur schwer im Wettbewerb auf dem globalen Wirtschaftsmarkt mithalten können. In Italien beispielsweise wird jeder Arbeitnehmer mit Rentenversicherungskosten in Höhe von 34 % belastet; in der Schweiz zahlt man, um eine gleichwertige Rente wie in Italien zu bekommen, lediglich 10 % und in Portugal 7,6 %. Das bedeutet, dass wir herausfinden müssen, wo Vergeudung stattfindet, wo Ineffizienz herrscht und wo etwas verändert werden muss.

Ich möchte außerdem sagen, dass es zwei Wege gibt, um Schulden abzutragen: Es gibt Schuldner, die, wenn sie die fällige Schuld begleichen müssen, nicht erscheinen und fliehen; und es gibt andere, die auf ihren Sommerurlaub und auf ihren Pkw verzichten, um ihre Schulden zu bezahlen. Die Schuldner sind unsere 15 Staaten und die Gläubiger sind Personen - Rentner und ältere Menschen -, die von der Rente leben. Daher sollten wir keine Vogelstraußpolitik betreiben, sondern versuchen, die Schulden, die wir gegenüber den heutigen Rentnern eingegangen sind, zu begleichen.

Herr Präsident, wenige Dinge bereiten den europäischen Bürgern mehr Sorgen als die Gesundheit ihrer Renten, wenige Dinge in ihrem familiären und gesellschaftlichen Leben wecken bei ihnen eine lebenslange Aufmerksamkeit, vielleicht weil die Renten für Millionen und Abermillionen von Europäern das einzige bedeutende Vermögen darstellen, das sie ansammeln, und die einzige Sicherheit, die sie gegen die Risiken des biologischen oder des wirtschaftlichen Lebens besitzen.

Dieser ausgezeichnete Bericht von Herrn Andersson krönt eine Amtsperiode des Europäischen Parlaments, in der wir unsere Agenda mit der Agenda der Bürger in Übereinstimmung gebracht haben. Dies ist eine bedeutsame Wahlperiode, weil das Europäische Parlament, auch in Befolgung ausgezeichneter Mitteilungen und ausgezeichneter Initiativen der Kommission, erstmals das Thema der Renten auf die Gemeinschaftsagenda gesetzt hat.

Wir freuen uns außerordentlich, dass zum Ende dieser Wahlperiode in einer Philosophie Fortschritte erreicht wurden, die diesem Phänomen eine grundlegend höhere Wertschätzung verliehen hat. Es ist nicht mehr nur eine Sorge aus finanziellen Überlegungen oder aufgrund des Gleichgewichts der öffentlichen Finanzen. Wir haben jetzt eine Doktrin, eine Strategie, die wir im Verein mit dieser wichtigen Frage durch die Ziele und Bedürfnisse der europäischen Bürger bereichert und ergänzt haben.

Uns befriedigt daher, dass dieser Bericht und die Mitteilung der Kommission die Strategien der Mitgliedstaaten analysiert haben, natürlich unter Berücksichtigung der finanziellen Durchführbarkeit. Vielleicht beweisen wir damit auch, dass wir verantwortungsbewusste Politiker sind. Grundsätzlich gibt es zwei Kategorien von Politikern: Es gibt verantwortungslose Politiker, die nur an die nächsten Wahlen denken, und es gibt verantwortungsbewusste Politiker, die an die kommenden Generationen denken.

Der Bericht Andersson denkt an die kommenden Generationen, aber er denkt auch daran, die Dinge auf den letzten Stand zu bringen, sodass die Sozialversicherung und die Renten unseren Zielen Rechnung tragen und die Armut bekämpft wird. Er bedenkt auch die Modernisierung und die Kategorien von Arbeitnehmern, vor allem die Frauen, die in der neuen sozialen Ordnung und auf dem Arbeitsmarkt großen Gefahren ausgesetzt sind.

Was sagt uns die Kommission über die Lage unserer Mitgliedstaaten? Wir sehen, dass ein Wille vorhanden ist, aber wir sehen auch, dass es manchmal Saumseligkeit und sehr viel Zaghaftigkeit gibt; ich würde sagen, dass in den Mitgliedstaaten auch Angst vor der Reform existiert, vielleicht weil die Bevölkerung fürchtet, dass die Reform mit schönen Worten über Einschnitte in ihre sozialen Rechte hinwegtäuschen soll.

Es ist daher sehr wichtig, dass wir mithelfen, diese Ängste in der Bevölkerung auszuräumen, indem wir Reformen präsentieren, die nicht nur Einschnitte darstellen, sondern auch auf die Befriedigung ihrer gegenwärtigen und künftigen Bedürfnisse in einem Rahmen größerer Sicherheit, Gerechtigkeit und Ausgewogenheit gerichtet sind.

Morgen wird die Sozialistische Fraktion den Bericht Andersson und die Arbeit der Kommission unterstützen, weil wir glauben, dass die vorgeschlagenen Veränderungen wirklich nicht aus Leichtfertigkeit oder Opportunismus festgelegt wurden, sondern dass diese unserem sozialen Engagement gegenüber der jetzigen Generation von Arbeitnehmern, gegenüber diesen Bürgern, aber auch denen gegenüber entsprechen, die in der kommenden Generation in Europa leben werden.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, auch ich möchte Herrn Andersson für den in sehr klaren Worten gehaltenen und gut gegliederten Bericht danken. Mein Dank richtet sich auch an die Kommission für den äußerst interessanten Bericht über die Rentensysteme in Europa. Auch wenn die Gestaltung der Rentensysteme in der Zuständigkeit der Einzelstaaten liegt, so bin ich doch der Meinung, dass sich aus dem Bericht und den darin dargelegten Zielen, nämlich sichere Renten in ausreichender Höhe und flexible Rentensysteme, Anregungen für tief greifende Aussprachen auf nationaler Ebene entnehmen lassen. Eine Schlussfolgerung finde ich besonders interessant, und war dass die Rentensysteme in den Mitgliedstaaten sich allgemein durch ein hohes Maß an Umverteilung und Solidarität auszeichnen, Frauen aber in vielen Ländern durch ihre besondere Stellung auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Dagegen muss etwas getan werden, und ich freue mich, dass hier so nachdrücklich betont wird, dass wir Druck machen müssen, um etwas zu erreichen. Deshalb bin ich mit den Schlussfolgerungen des Berichts Andersson insgesamt sehr zufrieden. Dagegen bin ich mit einer Reihe der vor uns vorliegenden Änderungsanträge nicht einverstanden. Das betrifft die Anträge von der linken Seite des Saals, denen man entnehmen kann, dass Altersvorsorge in Form von Aktien und Wertpapieren an sich etwas Schlimmes sei. Es stimmt zwar, dass Rentenkassen in Schwierigkeiten geraten sind, weil sie wegen des Verfalls der Aktienkurse große Verluste erlitten, aber ich halte die Reaktion für falsch, deshalb keine kapitalgedeckte Vorsorge mehr zuzulassen. Im Gegenteil bin ich der Meinung, dass die Anlagerisiken von Pensionsfonds besser kontrolliert werden und die Behörden ihrer Aufsichtspflicht stärker nachkommen sollten. Auch in diesem Bereich können wir auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um ein besseres Risikomanagement zu erreichen. Wir werden ja alle älter, und es ist nicht zu viel verlangt, dass jeder eine Mitverantwortung für seine Altersvorsorge übernimmt und dazu beiträgt, dass die kommenden Generationen nicht über Gebühr belastet werden. Es geht nämlich auch um einen Ausgleich zwischen den Generationen.

Herr Präsident, Frau Kommissarin! Im Bericht unseres Kollegen Andersson wird hervorgehoben, dass der Armut vieler Rentner bzw. den Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen bei den Renten Beachtung geschenkt werden muss. Dazu schlägt er garantierte Mindestrenten in angemessener Höhe und eine Anhebung des Beschäftigungsniveaus von Frauen im Rahmen der Chancengleichheit vor. Meine Fraktion und ich sind mit diesen Teilen des Berichts einverstanden. Im Bericht heißt auch, es müsse auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen sozialen und finanziellen Erfordernissen geachtet werden. Diese Forderung ist jedoch leider widersprüchlich und führt dazu, dass der Berichterstatter aufgrund finanzieller Kriterien grundlegende soziale Errungenschaften in Frage stellt.

Bei der Abstimmung im Ausschuss wurde in der Tat keine Einstimmigkeit erreicht. Wir haben im Ausschuss nicht für diesen Bericht gestimmt, weil er die von der Kommission vorgeschlagene Anhebung des Rentenalters unterstützt. Damit knüpft er an den liberalen Ansatz für mehr Flexibilität und eine Verlängerung der Arbeitszeit an, wie er bereits bei mehreren Europäischen Räten verfochten wurde. Wir sind gegen diese Art der Reform, die eine Verlängerung bedingt und die im Übrigen keine Lösung für die Frage der Beschäftigung bringt. In dem Bericht heißt es, die Staaten hätten Maßnahmen ergriffen, die in die richtige Richtung gehen, d. h. in Richtung einer Verlängerung. Soll die europäische Rentendebatte also ohne den Bürger geführt werden, obwohl die Mehrheit der Arbeitnehmer in Frankreich, Österreich, Deutschland bekundet hat, dass sie eine Verlängerung der Arbeitszeit und kapitalgedeckte Renten ablehnt?

Mit Unterstützung meiner Fraktion legen wir Änderungsanträge vor, die versuchen, diesen Forderungen Rechnung zu tragen. Mit diesen Änderungsanträgen widersetzen wir uns natürlich der Anhebung des gesetzmäßigen Rentenalters und der Verlängerung der Beitragszeit. Wir lehnen auch die kapitalgedeckte Altersversorgung ab, die kein gleich bleibendes Einkommen sichert und das Solidaritätsprinzip des umlagefinanzierten Rentensystems unterläuft. Wir schlagen vor, die Schwere der Arbeit und die unterhaltsberechtigten Kinder bei der Berechnung der Beiträge zu berücksichtigen. Schließlich fordern wir, neue Formen der Finanzierung der gesetzlichen Altersversorgungssysteme zu prüfen.

Das Argument der höheren Lebenserwartung wird genutzt, um das kapitalgedeckte System einzuführen. Dahinter steht die kaum verhüllte Gier der multinationalen Unternehmen nach dieser Option. Es gibt andere Möglichkeiten, die Frage der langfristigen Finanzierung zu lösen, die solidarischer und nachhaltiger sind. Wir schlagen beispielsweise vor, die Sozialbeiträge auf alle finanziellen Einkünfte auszudehnen, mit einer Staffelung, die davon abhängt, ob ein Unternehmen Arbeitsplätze schafft oder nicht. Für mich sind dies keineswegs unverantwortliche Vorschläge.

Angesichts des Protests, der gegen die Entscheidungen laut wird, die von den europäischen Staats- und Regierungschefs in dieser Frage getroffen wurden, geht es heute darum, den diesbezüglichen Forderungen Gehör zu schenken. Werden sie überhört, besteht die Gefahr, dass sich die europäischen Bürger immer weiter von der Union entfernen.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, Herr Andersson! Zunächst mein Dank für die geleistete Arbeit sowohl des Berichterstatters als auch der Kommission. Ich begrüße die Tatsache, dass wir die offene Koordinierungsmethode langsam aber sicher im Rentenbereich anwenden. Hier handelt es sich nicht wirklich um eine Aussprache, sondern um einen Beginn. Ich weiß nicht, wie wir langfristig mit der Zugänglichkeit, der Finanzierbarkeit und der Modernisierung der Renten verfahren sollten. Der Vorschlag bietet unter anderem eine Reihe von Leitlinien. Der Nutzen der Kommissionsvorlage dürfte darin bestehen, dass sie einen guten Einblick liefert, was vonstatten geht und ein erstes Maßnahmenbündel umfasst. Allerdings handelt es sich, wie ich bereits sagte, um langfristige Maßnahmen. Herr Cercas kann durchaus eine Bemerkung zu der nächsten Generation anbringen, aber eben das ist das Problem, vor dem wir stehen werden. Kurzfristig haben wir es mit einem Arbeitsmarkt zu tun, der in vielen Teilen Europas verschlossen ist, und die Lösung, die Menschen länger arbeiten zu lassen, entfaltet kurzfristig keine Wirkung.

Frau Ainardi hat schon auf einige Probleme hingewiesen, mit denen gegenwärtig zahlreiche Mitgliedstaaten wie Frankreich und Österreich zu kämpfen haben. In den Niederlanden gingen 20 000 Demonstranten auf die Straße, um gegen die überwiegend liberale christdemokratische Regierung zu protestieren, die sich allerhand Maßnahmen ausgedacht hat, um auf lange Sicht Anreize für die Beteiligung Älterer am Arbeitsleben zu schaffen. Beispielsweise durch Kürzungen bei den Frührenten, der Vorruhestandsregelung (VUT), dem verlängerten Arbeitslosengeld (WW), den allgemeinen Leistungen wegen Arbeitslosigkeit und ähnlichen Regelungen. En passant schloss sie dabei sämtliche Schlupflöcher zur Umgehung dieser Maßnahmen. Das heißt, derzeit wird gegen eine niederländische Regierung protestiert, die solcherlei Maßnahmen ins Auge fasst. 20 000 Demonstranten gingen, wie gesagt, auf die Straße.

Kurzzeitmaßnahmen fehlen, und in diesem Sinne ist der Bericht von Jan Andersson für diese Art von Problemen im Grunde ein oberflächlicher Bericht. Ich sage, wie es ist. Der Bericht ist keine Katastrophe. Er ist ein erster Schritt. In der nächsten Zeit sollte jedoch etwas hinzukommen. Und das zieht alle möglichen Probleme nach sich. Ich gehe zwar darin konform, das effektive Rentenalter anzuheben, aber gegenwärtig sollten wir nur schauen, wie sich die Dinge entwickeln, und deshalb müssen wir Alternativen konzipieren, damit die kurz- und langfristigen Maßnahmen ins rechte Lot kommen.

Herr Präsident, auch ich möchte der Kommissarin und insbesondere dem Berichterstatter für seine Arbeit in dieser Angelegenheit danken.

Wir neigen dazu zu vergessen, wie es Ende des 19. Jahrhunderts war, als die Alten, Kranken und Arbeitslosen über keinerlei Schutz verfügten, bis Ende der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts ein magerer Betrag zum Schutz alter Menschen eingeführt wurde. Zum Glück haben wir als Gesellschaft unsere Haltung dahingehend weiterentwickelt, dass wir heute vorausschauend den Schutz älterer Menschen, derjenigen, die auf eine Rente angewiesen sind, sowie der Schwächsten in unserer Gesellschaft vorsehen.

Wir alle haben in der Vergangenheit erkannt, dass wir keine angemessenen Vorkehrungen für die künftigen Anforderungen sich verändernder demografischer Verhältnisse, für einen in bestimmten Fällen schrumpfenden Arbeitsmarkt und Grenzen steuerlicher Aufwendungen getroffen haben. Jetzt stehen wir aufgrund der großen Bevölkerung plötzlich vor einem Problem. Aber wenn Sie einen Anthropologen oder anderen einschlägigen Wissenschaftler fragen, dann wird er Ihnen sagen, dass bereits vor 15 Jahren auf dieses Problem aufmerksam gemacht wurde, für das bis 2015 eine Lösung gefunden werden muss. Doch erst jetzt unternehmen wir etwas.

Ich möchte vor allem feststellen, dass Herr Andersson einen ausgewogenen Vorschlag in seinem Bericht vorgelegt hat. Er hat versucht, für die Probleme, denen wir uns jetzt gegenübersehen, eine Lösung zu finden. Obwohl ich häufig anderer Meinung bin als er, muss ich ihm in aller Fairness zugestehen, dass er kurz-, mittel- und langfristige Prioritäten aufgestellt hat, die umgesetzt werden müssen.

Wir haben in Irland ein System, das vorsieht, dass wir jährlich ein Prozent des BIP für unseren künftigen Rentenbedarf zur Seite legen. Dies dient der Absicherung all jener, die künftig auf eine Rente angewiesen sein werden.

Auch sollten wir dafür Sorge tragen, dass die Renten einen angemessenen und vernünftigen Lebensstandard ermöglichen, der den Bürgern Unabhängigkeit und Wahlfreiheit bietet.

Herr Präsident! Auch ich möchte dem Berichterstatter herzlich für sein Werk danken, das teils von ihm selbst, teils von anderen stammt. Deshalb gebührt auch Carlo Fatuzzo mein Dank für seinen Beitrag. Meines Erachtens vereint der Bericht ein wenig das Beste der italienischen und der schwedischen Kultur. Mailand trifft Malmö, wenn Sie so wollen. Meiner Meinung nach sollte diese Arbeit mehr oder weniger unverändert bleiben. Ich bedauere außerordentlich, dass die GUE/NGL-Fraktion diese Änderungsanträge eingebracht hat. Ich muss sagen, ich habe soeben mit großem Interesse Frau Ainardi zugehört, die mich an Ludwig XVIII erinnerte, der nach der Revolution zurückkehrte und von dem es hieß, er habe nichts gelernt und alles vergessen. Noch mehr bedauere ich, dass sich Herr Bouwman dem offensichtlich anschließen will.

Wir in Europa haben mit realen Problemen im Rentenbereich zu kämpfen. Selbstverständlich können wir das Rentensystem bewahren, letzten Endes lässt es sich jedoch am besten zerstören, wenn wir den Änderungsanträgen der GUE/NGL-Fraktion folgen: so tun, als sei alles bestens, obgleich das System Unzulänglichkeiten aufweist. Als dieses System vereinbart wurde, betrug die mittlere Lebenserwartung 63 Jahre, zwei Jahre unter 65. Heutzutage liegt diese Lebenserwartung erfreulicherweise erheblich höher. Vor diesem Hintergrund kann man nicht erklären, wir könnten immer so weiter machen wie bisher. Herr Andersson gibt einen bestimmten Weg vor, und diesen Weg befürworten wir. Die Rentensysteme unterscheiden sich von Land zu Land ein wenig und lassen sich nicht miteinander vergleichen, am schlimmsten ist es jedoch, dass sich einige Leute wie manche auf der Titanic verhalten, die, als das Schiff sank, dachten, alles sei in Ordnung. Das ist gefährlich. Ich hoffe, dieses Parlament wird sich mehrheitlich - und hier habe ich volles Vertrauen - von dieser Art Haltungen distanzieren und sich tatsächlich für jene einsetzen, um die es tatsächlich geht. Die armen Leute haben nichts davon, wenn letztlich kein Geld mehr übrig ist!

Herr Präsident, ich schließe mich meinen Vorrednern an und beglückwünsche Herrn Andersson zur Erarbeitung eines ausgezeichneten Dokuments. Ich möchte auch der Kommission und dem Rat für ihren gemeinsamen Bericht danken, der wirklich einen ausgezeichneten Überblick über diese sehr wichtige Problematik bietet. Ich hoffe, dass Sie, Herr Präsident, die GD I bitten können zu prüfen, ob die Aussprache zu derart wichtigen sozialen Themen nicht vielleicht doch tagsüber stattfinden kann. Wir sollen Brücken zu den Bürgern bauen. Das ist eine Problematik, die viele Millionen von Bürgern angeht. Es ist bedauerlich, dass sie wieder einmal in einer Nachtsitzung untergebracht wurde.

Wie der Bericht Andersson unterstreicht, ist es an der Zeit, dass sowohl die Beschäftigungsstrategie als auch die Lissabonner Strategie in einigen wichtigen Bereichen Ergebnisse erzielen. Das andauernde Ungleichgewicht der Geschlechter im Hinblick auf den Zugang zum und die Teilnahme am Arbeitsmarkt widerspiegelt sich in massiv ungleichen Rentenansprüchen der Geschlechter. Auch wenn wir das in Lissabon festgesetzte Ziel einer Frauenerwerbsquote von 60 % erreichen, bestätigt dieses Ziel selbst, dass die Frauenerwerbsquote auch weiterhin hinter der der Männer zurückbleibt. Wir müssen daher flankierende Maßnahmen in dem im Bericht vorgeschlagenen Sinne prüfen, indem wir beispielsweise die Individualisierung von Rentenansprüchen fördern und Mitgliedstaaten auffordern, die Kontinuität von Rentenansprüchen während Elternurlaub oder Urlaub zur Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Personen zu garantieren.

Ein zweites Problem, das von Herrn Andersson hervorgehoben wurde und dem wir uns verstärkt zuwenden müssen, betrifft die Notwendigkeit der Anhebung des effektiven Rentenalters, nicht des gesetzlichen Rentenalters. In einigen Kreisen bestehen in diesem Punkt gewisse Unklarheiten. In der Union hat sich eine Vorruhestandskultur breit gemacht. Es sind nachhaltige und langfristige Anstrengungen erforderlich, um an dieser Einstellung und dieser Kultur etwas zu ändern. Es deutet allerdings wenig darauf hin, dass wir diesem Problem auch nur ansatzweise zu Leibe rücken. Aus dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht der Kommission für 2002 geht hervor, dass lediglich vier Mitgliedstaaten über eine umfassende nationale Strategie des aktiven Alterns verfügen. Der Bericht verdeutlicht ferner, dass die Bemühungen der meisten Mitgliedstaaten im Hinblick auf Bildungs- und Ausbildungsangebote für ältere Bürger völlig unzureichend sind. In ihrer nächsten Runde von Empfehlungen, die die Kommission ausgehend davon gibt, welche der gesteckten Ziele von den Mitgliedstaaten erreicht wurden, muss sie jene Mitgliedstaaten stark kritisieren, die auf diesem Gebiet nach wie vor große Versäumnisse aufweisen.

Der letzte Punkt, den ich bezüglich des Berichts ansprechen möchte, betrifft befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Ihre unsichere Lage auf dem Arbeitsmarkt - viele dieser Arbeitnehmer sind Frauen - wird sich auch in ihren späteren Lebensjahren, in den nächsten Jahrzehnten fortsetzen, wenn nicht etwas zum Abbau dieser Unsicherheit getan wird. Es ist äußerst bedauerlich, dass die Regierungen einiger Mitgliedstaaten, zu denen auch die meines Heimatlandes zählt, die vorgeschlagene Richtlinie über Leiharbeit so vehement ablehnen. Je länger sie sich verzögert, um so stärker wird dies frühere Richtlinien über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge unterminieren, da Arbeitgeber, für die der Begriff der 'Flexibilität' bedeutet, Arbeitnehmer maximal auszubeuten und minimal zu entlohnen, zunehmend der Leiharbeit den Vorzug geben. Die Leiharbeit würde innerhalb einer entstehenden Zweiklassenarbeitnehmerschaft eine immer größer werdende Schicht von Arbeitnehmern zweiter Klasse hervorbringen. Letztlich hätte die gesamte europäische Gesellschaft die Konsequenzen dafür zu tragen.

Ich hoffe, dass die betreffenden Regierungen - meine eingeschlossen - so kurz vor Ultimo zur Vernunft kommen und uns helfen werden, vernünftige Regelungen in Kraft zu setzen, die deutlich machen, dass Flexibilität sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von Nutzen sein kann.

Herr Präsident! Bekanntlich ist das Rentensystem durch gemeinsame und universelle staatliche Regelungen ein grundlegendes Mittel, um soziale Integration zu erreichen. Ohne Renten, Sozialleistungen und andere soziale Hilfen würde die Armutsquote in der Europäischen Union bei über 40 % liegen. So muss eine Modernisierung der staatlichen Sozialsicherungssysteme diese Realität berücksichtigen, was in den meisten Mitgliedstaaten, die solche Reformen in Gang gesetzt haben, nicht geschehen ist. Bekannt ist der eiserne Widerstand der Arbeitnehmer gegen Maßnahmen, die ihre Grundrechte in diesem Bereich bedrohen. Die Beispiele Frankreich, Portugal, Deutschland und Griechenland wurden hier bereits genannt.

Im Bericht distanziert sich man sich nicht genug von diesen Positionen, die zu einer Minderung von Rechte und sozialem Schutz führen. Daraus resultiert das Bündel von Vorschlägen, die wir unterbreitet haben und von denen ich besonders folgende nennen möchte:

ein Verweis auf die wachsenden Schwierigkeiten der Pensionsfonds nach dem weltweiten Niedergang der Börsenmärkte, was klar beweist, wie die zunehmenden Risiken des Finanzmarktes der Angemessenheit und Tragfähigkeit der kapitalfundierten Rentensysteme nachteilige Folgen mit sich bringt;

die Anprangerung des antisozialen Charakters der meisten der jüngsten Reformen, die einige Mitgliedstaaten durchführten, indem sie die Sozialversicherungsrenten beträchtlich senkten und das Rentenalter heraufzusetzen versuchten;

eine Anmerkung zur Bedeutung der Beschlussfassung von Strategien zur Reform der Rentensysteme auf nationaler und europäischer Ebene, die die Vollbeschäftigung fördern, flankiert von sozialen Rechten, die die staatlichen Rentensysteme stärken und erneuern, indem ihre finanzielle Basis erweitert, die finanziellen Verpflichtungen der Unternehmer sichergestellt und die Verteilungsmechanismen ausgebaut werden;

schließlich die Zurückweisung aller Versuche, die auf die Schwächung oder den Ersatz der auf Verteilung und Solidarität gründenden staatlichen Systeme zielen, wobei unterstrichen wird, dass es zur Sicherstellung langfristiger Rentensysteme erforderlich ist, die Basis der Kriterien zu erweitern und neue Formen zur Finanzierung der gesetzlichen Rentensysteme zu studieren, vor allem indem die Sozialbeiträge auf alle Einkommensarten ausgedehnt und eine Modulation für die Unternehmen in Abhängigkeit vom Umfang der geschaffenen Arbeitsplätze festgelegt werden.

Herr Präsident, auch ich beglückwünsche die Kommission und den Rat zur Qualität ihres gemeinsamen Berichts. Mein besonderer Glückwunsch gilt dem Berichterstatter für seinen überzeugenden Bericht zu dieser Schlüsselproblematik.

Ich gehe davon aus, dass gerade den Mitgliedstaaten klar ist, dass das Problem angemessener und nachhaltiger Renten heute ein Problem darstellt, das morgen noch größer sein wird und das jetzt entschlossene Maßnahmen erfordert. Meine besondere Anerkennung gilt der Art und Weise, in der sich der Berichterstatter um die Einbeziehung der Änderungsanträge von Kollegen aus verschiedenen Parteien bemüht hat, denen diese Thematik ebenfalls stark am Herzen liegt. So bin ich ihm dankbar dafür, dass er meine fünf Änderungsanträge zu folgenden Punkten akzeptiert hat: Definition der Zielsetzung; Gewährleistung angemessener und gerechter Einkommen für ältere Menschen und Verhinderung von Altersarmut; Klarstellung der Schwere dieses Problems; Bedeutung der Förderung der Übertragbarkeit von Rentenanwartschaften und vor allem die beschämende Tatsache, dass bestimmte EU-Institutionen auch weiterhin ältere Arbeitnehmer diskriminieren, indem sie Altersgrenzen für Bewerbungen festlegen. Diesen Punkt habe ich bereits mehrfach bei Kommissar Kinnock angesprochen, der sich als Erwiderung leider allenfalls ereifert hat.

Da der Berichterstatter soviel akzeptiert hat, wäre es wohl unhöflich, wenn ich mich darüber beklagen würde, dass er meinen Änderungsantrag zu den inflationssicheren Renten für Angestellte des öffentlichen Dienstes, wie z. B. für Abgeordnete dieses Parlaments, abgelehnt hat, wird diese Altersversorgung doch von jenen Bürgern, die in eine Betriebsrente einzahlen, welche vom Aktienmarkt abhängt und damit den Bedingungen der realen Welt unterliegt, zunehmend als unfair empfunden. Meiner Ansicht nach sollten wir deutlich machen, dass wir uns darüber im Klaren sind. Schließlich ist das die Realität.

Dennoch muss festgestellt werden, dass sein Bericht ziemlich problembewusst ist, zumal mit Nachdruck darauf verwiesen wird, was getan werden muss. In den nächsten 50 Jahren wird sich die Zahl derjenigen, die älter als 65 Jahre sind, von 25 auf 50 % verdoppeln. In ländlichen Regionen, zu denen auch weite Teile meines Wahlkreises West Midlands zählen, könnte der Anteil sogar noch höher sein.

Der Bericht verdient die Unterstützung des gesamten Hauses. Meine hat er in jedem Fall.

Herr Präsident, Herr Andersson hat in seinem Beitrag heute Abend unterstrichen, dass es uns vor allem gelingen muss, ein Gleichgewicht zwischen den sozialen und den finanziellen Belangen herzustellen. Es geht ganz eindeutig um beide Seiten dieser Medaille. Meiner Ansicht nach betrifft einer der Schwerpunkte - vor allem in Bezug auf die Altersarmut - die Frauen. Aus allen Statistiken geht hervor, dass Frauen aufgrund von Unterbrechungen ihrer Erwerbstätigkeit, familiären Verpflichtungen usw. im Alter letztlich finanziell schlechter gestellt sind als Männer. Berücksichtigt man zudem, dass sie länger leben als Männer, so wird klar, dass es ab einem bestimmten Alter mehr ältere Frauen gibt als Männer.

Wir müssen uns mit der Frage der Rentenfinanzierung auseinander setzen. Wie Herr Crowley erwähnte, haben wir in Irland eine Rücklage eingerichtet, in die jährlich 1 % des BIP eingezahlt wird. Inzwischen beläuft sich diese Rücklage auf mehrere Milliarden Euro, ja die Summe ist so groß, dass bereits über deren Investition gestritten wird. Jedenfalls versuchen wir, auf diese Weise sicherzustellen, dass wir künftig über entsprechende Mittel verfügen.

Wir haben insofern Glück, als wir demographisch eine Verzögerung von etwa 20 bis 25 Jahren aufweisen, so dass Irland noch für einige Zeit vom derzeitigen Anstieg des Rentenbedarfs in Europa verschont bleiben wird. Dennoch wird diese Welle auch uns erreichen.

Eine weitere Maßnahme ist die Einführung privater Rentensparkonten. Dabei können Arbeitnehmer mit Unterstützung ihres Arbeitgebers ein Konto eröffnen, in das sie regelmäßig Geld einzahlen, das zu einem bestimmten Zeitpunkt als Grundlage für eine Rentenfinanzierung dient. Das Problem dabei besteht darin, dass die Finanzinstitutionen, die mit dem Verkauf dieser Produkte betraut wurden, sich in vielen Fällen dagegen wehren, weil sie an den Kategorien von Personen, für die diese Produkte bestimmt sind, nicht genug verdienen, da es sich dabei zumeist um Gruppen mit niedrigem Einkommen handelt. Dieses Problem bedarf einer Lösung.

Ich will damit sagen, dass wir nicht übermäßig pessimistisch zu sein brauchen, vorausgesetzt wir stellen jetzt die Weichen für die Zukunft. Es reicht nicht zu jammern, es reicht nicht, dass die Mitgliedstaaten, wie Herr Hughes feststellte, sich gegen die Richtlinie über die Leiharbeit - die bestimmten Kategorien von Arbeitskräften ein gewisses Maß an Sicherheit bieten wird - wehren und dann so tun, als ob sie ernsthafte Maßnahmen zur Rentensicherung ergreifen, obwohl sie Tausende von Menschen daran hindern, die Voraussetzungen selbst für eine staatliche Rente zu erfüllen.

Dieser Bereich erfordert wirklich ein gewisses Maß an einheitlichem Vorgehen.

Herr Präsident! Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und ich sind der Grundauffassung, dass ein Rentensystem auf der Solidarität zwischen den Generationen basieren muss. Daher bin ich für ein wesentlich stabileres Umlagesystem. Sparsysteme, die auf die eine oder andere Weise eine Abhängigkeit von den Kapitalmärkten bedeuten, sind ein wesentlich instabileres Projekt.

In meinem Heimatland Schweden, das in bestimmten Kreisen als Vorbild herausgestellt wurde, haben wir uns für ein kapitalgedecktes Rentensystem und eine größere Abhängigkeit von den Kapitalmärkten entschieden. Mit dem Sieg der schwedischen Eurogegner im Referendum haben wir eine etwas größere Freiheit in der Wirtschaftspolitik und damit auch der Rentenpolitik erhalten. Ich glaube, die schwedischen Neinstimmen haben sich genau das gewünscht: einen größeren Handlungsspielraum und eine solidarische Entwicklung in Schweden und in anderen Ländern.

Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Glückwünschen an den Berichterstatter an. Ich möchte zunächst bemerken, dass der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zwar weiterhin eine rechtstechnische und versicherungswirtschaftliche Frage ist, aber mittlerweile ein Thema von höchstem Medieninteresse ist und den Charakter einer zentralen Frage der Politik im Allgemeinen und der Sozialpolitik im Besonderen angenommen hat.

Um das Jahr 1950 markierten sechzig Jahre die Schwelle zum Alter, ein Alter von fünfundsechzig Jahren bedeutete den Rückzug aus dem aktiven Erwerbsleben, und mit siebzig noch kein Testament gemacht zu haben, stellte ohne Zweifel eine grobe Fahrlässigkeit dar. Daraus können wir den Schluss ziehen, dass es unter der Bevölkerung der gegenwärtigen Gesellschaft, die sich zum Ende des 20. Jahrhunderts und zum Beginn des 21. Jahrhunderts hin verdoppelt hat, viele Menschen mit einem hohen Lebensalter gibt, die bis vor kurzem als 'alte Menschen' eingestuft wurden, und diese älteren Menschen haben ein starkes Sozialimage, sie stehen mit beiden Beinen im Leben, sind vital und haben eine begründete Lebenserwartung.

In diesem Kontext ist eine langfristige Perspektive im Bereich der Renten erforderlich, und auch wenn die Renten und die Rentenpolitik gemäß dem Subsidiaritätsprinzip grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, scheint der europäische Beitrag erforderlich zu sein, sowohl im Hinblick auf den Austausch der besten Praktiken und die Stärkung des Konsenses als auch auf die gemeinsame Regelung bestimmter Aspekte, was notwendig ist, um die Übertragungsmöglichkeit von Rentenansprüchen aller Art und deren Durchführbarkeit zu sichern.

Die Rentensysteme auf dem Wege über die staatliche einkommensbezogene Altersversorgung (erste Säule), die private betriebliche Altersversorgung (zweite Säule) und die individuelle Altersversorgung (dritte Säule) müssen den Europäern die Möglichkeit bieten, im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.

Folglich muss ein System ausgeschlossen werden, das die Freizügigkeit verhindert oder erschwert. Dem europäischen Bürger muss die Angst vor dem Alter oder dem Nachlassen seiner physischen und psychischen Kräfte genommen werden. Angesichts des Gewichts der dritten Säule müssen Befürchtungen abgebaut und Geschäftsinteressen ausgeschlossen werden. Die Tragfähigkeit des Rentensystems muss garantiert werden. Es muss den Veränderungen der Gesellschaft und den Formen der Produktionsorganisation entsprechen: höherer Frauenanteil, ältere erwerbstätige Bevölkerung und atypische arbeitsvertragliche Lösungen.

Herr Präsident, die Vorschläge dieses Berichts stellen lediglich eine Fortführung der rückwärtsgewandten Politik dar, die alle Staaten der Europäischen Union bei den Renten verfolgen. Indem der Berichterstatter vorschlägt, das tatsächliche Rentenalter anzuheben, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, gar die umlagefinanzierte Altersversorgung durch mit Pensionsfonds finanzierte Renten zu ersetzen, rechtfertigt und vereinheitlicht er alle Angriffe gegen die Arbeitnehmer. Der Berichterstatter bemerkt sogar noch zynisch, durch die Zunahme der Rentner und ihre längere Lebenserwartung erhöhe sich der Druck auf die umlagefinanzierten Rentensysteme beträchtlich.

Sollte man also wünschen, dass die Lebenserwartung geringer wird und die Zahl der Rentner abnimmt, um Haushaltsmittel einsparen zu können? Würden die Ergebnisse der Produktivität so verteilt, dass die Großunternehmer und die Reichsten etwas weniger begünstigt werden, damit die Arbeitnehmer, die ihr Leben damit verbracht haben, diese Leute reicher zu machen, in Würde alt werden können, wäre es nicht schwierig, einer wachsenden Zahl Rentner eine angemessene Rente zu sichern. Aber Aufgabe Ihrer Wirtschaft ist es nicht, die Bedürfnisse einer Mehrheit optimal zu befriedigen, sondern eine Minderheit auf effizientere Weise reicher zu machen.

Herr Präsident, in meinem Redebeitrag möchte ich auf den ausgezeichneten Bericht von Jan Andersson über angemessene und nachhaltige Renten eingehen. Es ist gut, dass das Parlament in der Rentendebatte eine aktive Rolle spielt, denn die Renten und die Art, wie wir sie finanzieren, sind eine der größten gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte.

Alter ist heutzutage nicht mehr gleichbedeutend mit Armut, denn die gesetzlichen staatlichen Rentensysteme und die sie ergänzenden privaten Vorsorgesysteme sowie die privaten Versicherungen geben vielen Europäern die Möglichkeit, auch nach Eintritt in den Ruhestand ihren Lebensstandard zu erhalten. Die Kluft zwischen den Generationen muss nichtsdestotrotz durch eine entschlossene Reform der Rentensysteme verringert werden, damit die Last der steigenden Renten nicht auf den Schultern der jüngeren Generationen ruhen.

Vier Faktoren gefährden die staatlichen Rentensysteme, wenn keine entsprechenden Reformen eingeleitet werden. Es sind dies die ständig zunehmende Lebenserwartung in Verbindung mit niedrigen Geburtenraten, erheblicher Langzeitarbeitslosigkeit und einem späten Eintritt ins Arbeitsleben. Die zahlenmäßig starken Altersgruppen gehen in diesem Jahrzehnt in Rente und bis 2050 wird sich die Zahl der Rentenempfänger im Verhältnis zu den Erwerbstätigen verdoppeln. Schätzungen zufolge wird der in einigen Mitgliedstaaten aus öffentlichen Mitteln zu finanzierende Anteil der Renten auf ein Fünftel des Bruttoinlandsprodukts ansteigen.

Meines Erachtens haben die europäischen Rentensysteme im Wesentlichen ihre sozialen Ziele erfüllt. Zur Sicherung der Renten müssen jedoch vor allem das Rentenalter heraufgesetzt, die zusätzlichen Vorsorgeformen sowie das individuelle Langzeitsparen erhöht werden. Auf Gemeinschaftsebene brauchen wir eine Koordinierung bei der Besteuerung der Arbeitsrenten, um die Übersiedlung von Menschen aus einem Land in ein anderes zu erleichtern, sowie umfassende Binnenmarktvorschriften für Einrichtungen, die Arbeitsrenten bieten. Auf der Ebene der Europäischen Union können wir uns an der Entschärfung der Zeitbombe in Bezug auf die Renten beteiligen, wenn wir die Entwicklung grenzüberschreitender privater Renten- und Vorsorgesysteme fördern. Ich hoffe, dass das Parlament auf der Grundlage des ausgezeichneten Berichts Andersson in diesen Fragen auch künftig eine aktive Rolle spielen wird.

Herr Präsident! Die Europäische Union ist der Ansicht, dass die Renten einen weiteren Kostenpunkt darstellen, der im Rahmen der durch den Stabilitätspakt auferlegten Finanzdisziplin gekürzt werden muss, und sie steht den Bedürfnissen derjenigen, die in den Ruhestand getreten sind, gleichgültig gegenüber. Unter dem Vorwand der Alterung der Bevölkerung fördert sie die Anhebung des Rentenalters, die Verlängerung des Arbeitslebens, Rentenkürzungen, die Trennung von Renten und Löhnen sowie erhöhte finanzielle Beiträge durch die Arbeitnehmer. Gleichzeitig benutzen die Europäische Union und die Mitgliedstaaten die Renten mithilfe der jüngsten Reformen, um das Profitstreben des Großkapitals zu unterstützen. Sie kürzen die Arbeitgeberleistungen und bieten ihnen die Mittel und Einlagen der Rentenfonds an, sie fördern die Ausbreitung von Berufsrentenfonds und zwingen die Arbeitnehmer, sich auf private Versicherungssysteme zu verlassen, wodurch deren Renten den Risiken der Finanzmärkte ausgesetzt werden.

Wir unterstützen eine andere Politik, bei der die Renten den heutigen sozialen Bedürfnissen entsprechen. Wir fordern zusammen mit den Arbeitnehmern eine Herabsetzung des Rentenalters und eine Verkürzung des Arbeitslebens, ferner die Finanzierung der Renten aus dem nationalen Haushalt sowie erhöhte Abgaben der Arbeitgeber bei gleichzeitiger Senkung der Arbeitnehmerbeiträge. Ein solches System der sozialen Sicherheit kann nur von den Arbeitnehmern durch ihren Kampf gegen die Optionen des Großkapitals und der Europäischen Union durchgesetzt werden.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0302/2003) von Herrn Jonckheer im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Entwurf für eine Richtlinie des Rates (8084/2003 - C5-0192/2003 - 1997/0111(CNS)) zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom.

. Herr Präsident, nach über sechsjähriger Verhandlung hat der Rat endlich einen Kompromiss zur Energiebesteuerung erzielt. Da der Vorschlag der Kommission aus dem Jahre 1997 durch den Wortlaut des Kompromisses maßgeblich abgeändert wird, hat die Kommission den Rat gebeten, erneut das Parlament zu konsultieren.

Ich bin überzeugt davon, dass Parlament und Kommission zu dem gleichen Schluss gelangt sind: Wir alle hätten uns einen ehrgeizigeren Kompromiss gewünscht, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Harmonisierung der entsprechenden Steuersätze. Dass dies nicht so ist, ist in erster Linie auf den Entscheidungsprozess und das Erfordernis der Einstimmigkeit im Rat zurückzuführen. Mitentscheidung und die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit hätten zweifellos ein besseres Ergebnis für den Binnenmarkt zur Folge gehabt.

Dennoch stelle ich mit großer Freude fest, dass die im Parlament für die Prüfung des Textes zuständigen Ausschüsse - der Ausschuss für Wirtschaft und Währung und der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie - den Kompromiss unterstützen. Diese künftige Richtlinie stellt einen positiven Schritt sowohl für den Binnenmarkt als auch für auf die nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Politiken dar.

Ausgehend davon, hat sich im Vergleich zur Meinung des Berichterstatters hinsichtlich des ursprünglichen Vorschlags aus der Sitzungsperiode 1998/99 nichts geändert. Sie werden sich erinnern, Herr Präsident, dass das damalige Urteil lautete: 'Bescheiden, aber sinnvoll'.

Jetzt möchte ich den Berichterstattern, Herrn Jonckheer und Herrn Caudron, für die rasche Prüfung des Textes danken. Nunmehr geht es darum, dass die Stellungnahme des Parlaments schnellstmöglich angenommen wird, damit die Richtlinie, wie geplant, am 1. Januar 2004 in Kraft treten kann.

Ich werde am Schluss der Aussprache die Haltung der Kommission zu einigen der Änderungsanträge erläutern.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass dieser Vorschlag eine lange Geschichte hat. Ich werde daher nicht auf die gesamte Geschichte eingehen. Ich möchte jedoch zu dem, was Sie gerade gesagt haben, hervorheben, dass das Europäische Parlament 1999 einen Bericht angenommen hatte, dessen Berichterstatter Pat Cox war. Dieser Bericht verbesserte den Vorschlag der Kommission insbesondere in drei Punkten: Das Parlament forderte die Erhöhung aller im Kommissionsvorschlag angekündigten Mindestsätze; es forderte ferner, diese Mindestsätze zu indexieren; schließlich forderte es, die Anzahl der Ausnahmeregelungen und Abweichungen zu verringern. Wie Sie selbst gesagt haben, dauerte es vier Jahre, bis der Rat zu einer Einigung gelangte und das Parlament erneut konsultiert wurde.

Allgemeines Ziel des Berichts ist es, den Kompromiss zu unterstützen, auf den sich der Rat, der, wie Sie sagten, zur Einstimmigkeit gezwungen ist, geeinigt hat, und zwar trotz der beträchtlichen Mängel des Vorschlags, denn der Ministerrat hat die Vorschläge des Berichts Cox von 1999 nicht berücksichtigt.

Ich möchte u. a. auf zwei Punkte eingehen, bei denen uns die Positionen des Rates unzureichend erscheinen. Erstens: Die vom Rat festgelegten Mindestsätze, die ab dem 1. Januar 2004 gelten sollen, sind fast ausnahmslos niedriger als die von der Kommission 1997 und vom Europäischen Parlament 1999 vorgeschlagenen Sätze. Ein derartiger Rückschritt steht in starkem Widerspruch zum erklärten Willen des Rates und insbesondere des Europäischen Rates, Instrumente vorzusehen, mit denen das Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch abgekoppelt wird.

Die zweite Frage, mit der wir uns beschäftigt haben, betrifft die Ausnahmeregelungen und Abweichungen. Der Text der Richtlinie ist voll davon. Der Rat hat einen Anhang mit einer Art Einkaufsliste individueller Ausnahmeregelungen und Abweichungen beigefügt, bei der jeder der fünfzehn Mitgliedstaaten auf seine Kosten kommt, damit er seine Zustimmung geben kann.

Unter Bezugnahme auf den Standpunkt des Parlaments von 1999 und unter Berücksichtigung neuer politischer Gegebenheiten wie der Erklärung des Europäischen Rates von Göteborg zu einer nachhaltigen Entwicklungsstrategie habe ich daher als Berichterstatter dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung vorgeschlagen, den Standpunkt des Rates in einigen Punkten zu verstärken, dabei jedoch in Anbetracht der unterschiedlichen politischen Sensibilitäten maßvoll zu bleiben.

Ich habe insbesondere vorgeschlagen, die zweite Phase der Besteuerung von Kraftstoff und die Überprüfung der Steuersätze um zwei Jahre vorzuziehen. Ich habe ferner eine Klausel zur schrittweisen Aufhebung aller Ausnahmeregelungen vorgeschlagen, wonach die Abweichungen und Ausnahmeregelungen nur in solchen Fällen weiter angewendet werden können, in denen der Rat dies explizit beschließt. Ich habe schließlich eine verbindliche Unterstützung der erneuerbaren Energien vorgeschlagen. Grundsätzlich sollten alle erneuerbaren Energieformen vollständig befreit werden.

Ich gestehe, dass mich die Ablehnung aller Änderungsanträge durch den Ausschuss für Wirtschaft und Währung sehr unangenehm überrascht hat - und in diesem Punkt teile ich Ihre Zustimmung nicht, Herr Kommissar. Die Ablehnung erfolgte zwar in vielen Fällen mit einer Mehrheit von nur einer Stimme, außerdem waren nicht alle Ausschussmitglieder anwesend. Ich denke daher, dass es nachvollziehbar ist, wenn ich als Berichterstatter diese Änderungsanträge im Plenum erneut einreiche.

Herr Kommissar, ich möchte Sie ferner auf den Änderungsantrag 2 meiner Kollegin Kauppi aufmerksam machen, der im Ausschuss angenommen wurde. Würde er im Plenum angenommen, bedeutete dies, dass das Parlament die Zweckmäßigkeit des ganzen Richtlinienvorschlags mit der Begründung in Frage stellt, dass wir kürzlich eine Richtlinie über den Handel mit Emissionsgenehmigungen angenommen haben.

Abschließend wünsche ich mir, dass die Abstimmung des Parlaments im September 2003 nicht hinter der Abstimmung des Parlaments im Jahr 1999 zurückbleibt, auch wenn dies eine andere Legislaturperiode war.

Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute Abend die Aufgabe, Ihnen ganz kurz über die einstimmige Annahme meiner Stellungnahme und aller meiner Änderungsanträge bis auf einen zum gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 3. April 2003 durch den ITRE-Ausschuss zu berichten.

Es hieß allgemein, der Rat habe zu dieser Einigung viel Zeit gebraucht, weil der ursprüngliche Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 1997 und der Bericht unseres Kollegen Pat Cox von 1999 stammte. Wir haben uns dennoch bereit erklärt, das Spiel mit der Dringlichkeit im allgemeinen Interesse Europas mitzumachen. Trotz unserer und meiner Unzufriedenheit habe ich als Berichterstatter, um die im Rat erzielte Einigung nicht zu gefährden, lediglich Änderungsanträge zur Verbesserung dieser Vereinbarung vorgeschlagen. Für mich und für uns ist die Vereinbarung des Rates, selbst wenn sie hinter dem Kommissionsvorschlag von 1997 und dem Standpunkt des Europäischen Parlaments von 1999 zurückbleibt, auch weiterhin ein erster Schritt hin zu einem gemeinsamen Rahmen für die Steuerpolitik in Europa. Die einstimmig angenommenen Änderungsanträge stellen eine Verbesserung dar, da sie zeitliche Begrenzungen, Einschränkungen der Ausnahmeregelungen vorsehen, damit diese Ausnahmeregelungen nicht zur Regel werden. Es werden Maßeinheiten festgelegt und das politische Signal zugunsten der Biokraftstoffe bekräftigt.

Ich wage daher zu hoffen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Plenum morgen bei der Abstimmung über den Bericht meines Kollegen Jonckheer eine momentan sicherlich minimalistische Einigung billigt und sie als Teil einer weiteren Entwicklung im Dienste der Umwelt in Europa betrachtet.

Herr Präsident, ich möchte Herrn Jonckheer für seine hervorragende Arbeit danken und denke, dass die im Ausschuss angenommene Richtlinie sehr gut ist.

Meines Erachtens ist es ein gutes und positives Zeichen, dass der Umweltaspekt und der gesunde Wettbewerb auf den Energiemärkten harmonisiert werden sollen. Die gemeinsamen Minimalniveaus bei der Energiebesteuerung sind notwendig und das Verursacherprinzip ist wichtig, solange wir auch an die Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Beschäftigungslage denken. Vor allem ist der beginnende Emissionshandel ein bedeutendes Regulierungsinstrument, und somit können wir auch eine sich überlappende Regulierung vermeiden, wie es bei der Besteuerung von Energieerzeugnissen und den verschiedenen Steuerbefreiungen der Fall wäre.

Bei der Energiebesteuerung sollten im allgemeinen die erneuerbaren Rohstoffe begünstigt werden, und in der gleichen Weise sollten für neue, insbesondere umweltfreundliche Brennstoffe Steuererleichterungen gewährt werden. Auf diese Weise können sowohl die Verbraucher als auch die Industrie dazu gebracht werden, umweltfreundliche Energie zu nutzen. Der Kommissionsvorschlag über Steuervorteile im Hinblick auf bestimmte biologische Brennstoffe verdient unsere ganze Unterstützung.

Obwohl sich diese Richtlinie zum Beispiel nicht unmittelbar mit Wasserstoff beschäftigt, handelt es sich um einen guten und in der Zukunft wichtigen Energieträger, der einmal den Kraftstoff im Verkehr ersetzen könnte. Wasserstoff sollte deshalb bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass sich jede Form von Besteuerung, die von der neutralen abweicht, auf das Funktionieren des Marktes auswirkt, und deshalb müssen Fördermaßnahmen wie diese zeitlich begrenzt und die Ausnahme sein, um neue Brennstoffe und Produktionsverfahren zu fördern.

Der in Schwierigkeiten steckende Luftfahrtsektor profitiert seit langem von steuerfreiem Flugbenzin. Daher ist die Besteuerung eine problematische Frage, denn die Maschine kann ihre Auftankstation recht flexibel wählen. Wenn innerhalb der EU eine Steuer auf Flugbenzin erhoben wird, außerhalb der EU aber nicht, würde das dazu führen, dass man außerhalb der Union auftankt. Deshalb muss das internationale Übereinkommen über die Besteuerung von Flugbenzin eingehalten werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, über die steuerliche Behandlung der lokal verfügbaren Kraftstoffe zu entscheiden. Diese Brennstoffe, wie zum Beispiel das in Finnland wichtige Torf, haben keine Bedeutung für einen lebensfähigen Binnenmarkt, aber auf regionaler Ebene können sie auch sehr wichtige und notwendige Energie- und Beschäftigungsträger sein.

In Finnland und den anderen nordischen Staaten finden die Energiesteuern bereits umfassende Anwendung, so dass diese Länder auch mit kürzeren Übergangszeiten kein Problem hätten. Ich beuge mich jedoch dem mehrheitlichen Willen meiner Fraktion. Meine Fraktion unterstützt den von Herrn Jonckheer vorgeschlagenen schnelleren Zeitplan nicht. Das heißt, in dieser Frage wäre ich persönlich bereit, weiter zu gehen.

Herr Präsident! Ich möchte im Namen der PSE-Fraktion dem Berichterstatter für seine Arbeit danken, und ich teile seine Enttäuschung über die Minimallösung. Auch der Herr Kommissar hat ja sehr deutlich gesagt, dass diese Minimallösung ein kleiner Durchbruch ist, dass aber der Europäischen Union nicht tatsächlich ein geschlossenes Konzept zur Energiebesteuerung gelungen ist. Aber immerhin: Dieses Konzept bleibt stimmig, und wir können nach den Erfahrungen in der steuerrechtlichen Koordinierung ja schon fast dankbar sein, denn wir haben wieder einmal erleben müssen, als was für ein großer Hemmschuh sich das Einstimmigkeitsprinzip bei steuerrechtlichen Entscheidungen für das Funktionieren des Binnenmarktes erweist. Es ist wirklich zu bedauern, dass das vierte Umweltaktionsprogramm, das bereits vorsah, dass man nicht nur mit Umweltordnungsrecht, sondern auch mit Abgabenrecht dazu beitragen kann, die Nachhaltigkeit von Wirtschaft und Entwicklung zu fördern, nicht durchgesetzt werden konnte, und insofern reicht die Leidensgeschichte dieser Richtlinie eigentlich sogar ein bisschen weiter zurück als bis zum Jahr 1999.

Die Richtlinie hat außerdem natürlich auch den Mangel - wie bereits gesagt worden ist - der niedrigen Mindestsätze, der Nichtindexierung der Mindestsätze und auch der Problematik der Ausnahmeregelungen. Wir haben schon mehrfach in diesem Parlament über die Ausnahmeregelungen debattiert. Ich denke, es herrschte hier eigentlich immer Übereinstimmung darüber, dass es Ausnahmeregelungen für energieintensive Unternehmen geben muss, dass aber mit diesen Ausnahmen zumindest bestimmte Auflagen für eine Überwindung der Situation verbunden werden sollten. Dieses war nicht der Fall, und insofern muss dieser Richtlinie sicherlich bald eine weitere folgen.

Positiv ist, dass diese Richtlinie nicht nur ein Rahmenwerk für die Besteuerung aller Arten von Energie einschließlich der Elektrizität darstellt, sondern dass sie gleichzeitig auch die Förderung regenerativer Energien stützt und damit sicherlich auch eine zusätzliche Schubkraft für die Weiterentwicklung dieser regenerativen Energien geben kann. Das ist positiv, weil wir ja wissen, dass gerade die regenerativen Energien eine Chance nicht nur für Europa, sondern für die Weltzivilisation insgesamt sind, weil alle von den steuerlichen Anreizen für den Einsatz umweltfreundlicher Energieformen profitieren. Zum einen kostet die eigentliche Primärenergie - in der Regel jedenfalls - nichts, zum anderen kann sie dort gewonnen werden und umgewandelt werden, wo auch der Energieverbrauch stattfindet. Von daher ist die Lenkungswirkung von steuerlichen Anreizen für den Energieeinsatz eine wichtige Ergänzung der EU-Umweltordnungspolitik und - wie ich denke - auch des Emissionshandels. Ich sehe hier keinen Gegensatz, sondern ich sehe auch hier die Ergänzung von Instrumenten zur Lenkung unseres europäischen Wirtschaftens und Lebens in Richtung nachhaltige Entwicklung.

Zu begrüßen ist auch, dass mit dieser Richtlinie endlich die speziellen Maßnahmen für eine bevorzugte steuerliche Behandlung der Biokraftstoffe in Kraft treten können, für die wir ja bereits eine Einigung gefunden haben, aber deren Regelung natürlich an die allgemeine Energiebesteuerung gekoppelt war. Und ich sehe, dass die Ziele, die wir uns gesetzt haben, auch hier erfüllt werden können. Ich möchte nur noch einmal unterstreichen, dass sich auch bereits viele Mitgliedstaaten in der Vergangenheit die Einnahmewirkung der Umweltsteuern, vor allem der Energiesteuern, zunutze gemacht haben. Ich begrüße es, dass wir inzwischen zumindest die Möglichkeit einer europäischen Abstimmung erreichen können.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter für seine Arbeit danken. Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass der Vorschlag ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. Bereits 1999 verfasste Herr Cox einen ähnlichen Bericht. Wäre der Rat seinen Anweisungen damals gefolgt, wären die Voraussetzungen heute andere. Die lange Behandlungszeit dieser Frage zeigt, genau wie der Kommissar sagte, wie wichtig ein ordnungsgemäßes Beschlussverfahren ist.

Die heutigen Umweltprobleme müssen aus gesamteuropäischer Perspektive betrachtet werden. Die EU ist ein einzigartiges Instrument zur Schaffung gemeinsamer Umweltregeln. Eine gemeinschaftliche Umweltpolitik sollte auf verschärften Mindestregeln und Umweltabgaben basieren. Beschlüsse über derartige Regeln und Abgaben müssen mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden können. Das ist bekanntlich eine äußerst sensible Frage. Einige meiner Kolleginnen und Kollegen geraten richtig ins Zittern, wenn EU-Steuern erwähnt werden. Ich hoffe jedoch, dass die Regierungskonferenz Lösungen für Energie- und Umweltsteuern sowie ein robustes Beschlussverfahren finden wird.

Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten im Energiebereich ist es, Sicherheits- und Umweltanforderungen zu formulieren, deren Erfüllung zu kontrollieren sowie Forschung und Entwicklung zu fördern. Diese Forschung muss darauf abzielen, fossile Energiequellen durch umweltfreundliche zu ersetzen. Nichtsdestoweniger sollten wir uns davor hüten, mit den Steuern als Waffe einen deutlichen Rückgang des Wettbewerbs im Energiebereich zu verursachen. Eine rationelle Energiepolitik wird am besten durch freien Handel und freie Energieproduktion gefördert. Die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas wird die meisten Änderungsanträge unterstützen.

Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Jonckheer, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Woche weilte ich mit einer Delegation dieses Parlaments in Moskau, wo wir versuchten, das russische Parlament, die Duma, von der Notwendigkeit zu überzeugen, das Kyoto-Protokoll zu unterzeichnen und umzusetzen. Das war keine leichte Aufgabe.

Wir fordern von den Russen Anstrengungen gegen Klimaänderungen und Umweltverschmutzung. Wie nötig das ist, habe ich am eigenen Leibe zu spüren bekommen, als ich während meines Aufenthalts in Moskau an einer schlimmen Reizung der Atemwege litt. Eine saubere Umwelt hat trotz der versprochenen finanziellen Hilfe und Zusammenarbeit auch in Russland ihren Preis. Moskau auf diese Notwendigkeit aufmerksam zu machen, fällt umso schwerer, als wir hier in der Europäischen Union schon kaum Bereitschaft zeigen, für eine bessere Umwelt einen Preis zu zahlen.

Der Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Besteuerung von Energieerzeugnissen ist ein treffendes Beispiel für die fehlende Einigkeit, Anstrengungen für eine bessere Umwelt zu unternehmen. Schon seit mehr als zehn Jahren wird über eine Energiesteuer gesprochen und verhandelt. Erst im vergangenen Halbjahr schien es unter dem griechischen Vorsitz möglich, einen Kompromisstext vorzulegen. Allerdings ist daraus ein Kompromiss geworden, der zu wünschen übrig lässt.

Meine erste Bemerkung ist die, dass es dem Rat noch an Visionen und Courage mangelt, um die Steuerbelastung tatkräftig von der Arbeit auf die Umweltverschmutzung zu verlagern. Auf diesem Wege kann Beschäftigung gefördert werden, und Umweltverschmutzung kann einen realistischen Preis erhalten. Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die Fülle von Interessen der Mitgliedstaaten und Industrien, denen der Vorschlag Rechnung trägt. Die Vorlage umfasst demzufolge zu viele Ausnahmen und Befreiungen. Deshalb unterstütze ich die Änderungsanträge, die die Begrenzung der Fristen für Ausnahmen vorsehen.

Ich möchte Sie noch auf einige andere Dinge aufmerksam machen. Zunächst trete ich dafür ein, Biokraftstoffe von der Energiebesteuerung auszunehmen. Damit erhält die Entwicklung dieser sauberen Kraftstoffe ernsthaft eine Chance. Es wäre grotesk, einerseits Hilfen zur Förderung von Biokraftstoffen zu gewähren und andererseits diese Kraftstoffe zu besteuern! Zweitens möchte ich noch herausstellen, wie wichtig es ist, dem Vorschlag zum Emissionshandel Rechnung zu tragen. Beide Instrumente können nebeneinander bestehen und sich gegenseitig ergänzen. Ich möchte den Rat warnen, bei der Implementierung auch sicherzustellen, dass sich beide Richtlinien nicht überschneiden.

Schließlich plädiert der Berichterstatter in seinem Bericht für die Abschaffung des Erfordernisses der Einstimmigkeit in Steuerfragen. Obgleich ich die Energiebesteuerung aus inhaltlichen Gründen als wertvolles Instrument betrachte, kann ich die Auffassung zur Einstimmigkeitsregel nicht teilen. Deshalb werde ich Änderungsantrag 13 nicht unterstützen. Ansonsten befürworte ich den Bericht des Kollegen Jonckheer. Der Gedanke von der Energiebesteuerung als Ergänzung zu den Vereinbarungen, die im Hinblick auf den Emissionshandel getroffen worden sind, wurde schon öfter vorgebracht. Jetzt ist es an der Zeit, sich wirklich an seine Umsetzung zu machen.

Herr Präsident, die jetzt vorliegende Angelegenheit erweist sich für den Rat als schwierig. Gleichwohl ist die lange, sich über fünf Jahre hinziehende Behandlungsdauer im Rat eine Enttäuschung. Jetzt ist es an der Zeit, die Enttäuschung beiseite zu schieben; den Weg freizumachen für die Behandlung der Richtlinie ist der nächste Schritt in die notwendige Richtung. Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass gerade diese Art von praxisnahem Ansatz auch im Bericht des Berichterstatters des Parlaments zu erkennen ist.

Der Rat hat sich verpflichtet, den Instrumenten, mit denen Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch entkoppelt werden sollen, zuzustimmen. Auch die Kommission hat sich zu den Zielen verpflichtet, ebenso das Parlament. Im Prinzip gibt es also kein Hindernis für eine bedeutsame Veränderung. In der Praxis haben wir sie bitter nötig. Die nun zur Behandlung vorliegende Richtlinie bietet dafür die Möglichkeit, und die Verantwortung, sie bald umzusetzen, liegt bei uns. In der verflochtenen europäischen Wirtschaft muss die Lösung kohärenter ausfallen als je zuvor.

In dem Maße wie die Energiebesteuerung die kameralistischen Bedürfnisse der Mitgliedstaaten befriedigt, bietet sie zugleich die Möglichkeit, die Besteuerung von Arbeit und Beschäftigung zu lockern und ist ein effizientes und präzises Steuerungsinstrument, das ökologisch gesehen in die richtige Richtung geht. Die Besteuerung von Energieerzeugnissen ist ein lang ersehntes Bindeglied, das all die kleinen Teile der nachhaltigen Entwicklung miteinander verbindet.

Ich möchte noch auf den Zusammenhang zwischen der Energiebesteuerung und der kürzlich fertiggestellten Emissionshandelsrichtlinie eingehen. Unabhängige Untersuchungen zeigen, dass den Herausforderungen der Klimaveränderung gesamtwirtschaftlich gesehen am vorteilhaftesten begegnet wird, wenn die Reduzierung für Sektoren außerhalb des Emissionshandels an Zielvorgaben auf dem richtigen Niveau gebunden ist. Mit allgemeinen Kürzungen ist es nicht getan: Wir brauchen ein umfassendes Energiebesteuerungssystem. Es muss sichergestellt werden, dass jeder Industriezweig entweder der Energiebesteuerung oder dem Emissionshandel unterliegt. Deshalb wird jedes Unternehmen über die Besteuerung einen Höchstpreis entsprechend den marginalen Kosten für die Gesellschaft in Betracht ziehen.

Europa braucht schnell ein ehrgeiziges Energiebesteuerungssystem. Es scheint, dass die Verantwortung dafür auf den Schultern von Kommission und Parlament ruht.

. (EN) Herr Präsident, politischer Realismus hat die Kommission zu dem Schluss veranlasst, dass es unangebracht wäre, den Vorschlag aus dem Jahre 1997 zum jetzigen Zeitpunkt abzuändern. Eine offizielle Abänderung des Vorschlags der Kommission würde das In-Kraft-Treten der Richtlinie beträchtlich verzögern und könnte sogar ihre Verabschiedung während der laufenden Legislaturperiode in Frage stellen.

Doch da der Rat die vorgeschlagenen Änderungsanträge Anfang Oktober prüfen wird, wird sich die Kommission nach Kräften um die Aufnahme der entsprechenden Änderungsanträge in die Richtlinie bemühen.

Ausgehend davon, kann die Kommission den Änderungsanträgen 1, 2, 3, 7, 8, 12 und 13 grundsätzlich zustimmen.

Im Hinblick auf Änderungsantrag 2 möchte ich feststellen, dass ich vorhabe, Anfang nächsten Jahres einen Vorschlag zu dieser Problematik vorzulegen.

Das eigentliche Problem, um das es bei Änderungsantrag 4 geht, betrifft die Erarbeitung einer gemeinsamen Definition für Maßeinheiten in der Richtlinie. Das ist eines der Ziele, die die Kommission in der Arbeitsgruppe des Rates verfolgt.

Obwohl die Kommission durchaus Verständnis für die Änderungsanträge 6, 9, 14 und 15 hat, ist sie der Ansicht, dass ein Wiederaufgreifen dieser Probleme den gesamten Kompromiss gefährden könnte. Die Kommission bedauert daher, dass sie diese Änderungsanträge nicht unterstützen kann.

Die Änderungsanträge 5, 10, 11, 16, 17 und 18 kann die Kommission ebenfalls nicht befürworten.

Soviel zu den Änderungsanträgen. Ich möchte noch einige Feststellungen allgemeiner Art treffen. Erstens werden die Abgeordneten des Parlaments verstehen, dass diese ganze Sache durch die Existenz des Einstimmigkeitprinzips zunehmend erschwert wird. Die Kommission hat für das Prinzip der Einstimmigkeit sehr bescheidene Veränderungen in Form der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den Bereichen Vereinfachung und Modernisierung von Gemeinschaftsvorschriften, Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung und Einrichtung einer harmonisierten Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen. Was die Annahme dieser sehr bescheidenen Vorschläge betrifft, bin ich jedoch pessimistisch. Das ist bedauerlich, aber so sieht die Realität aus.

Abschließend ein Wort an die Adresse von Frau Kauppi. Frau Kauppi sagte, Wasserstoff sei eine Energiequelle, doch ich fürchte, das stimmt nicht. Sicher, man kann Wasserstoff zum Antrieb von Autos und künftig vielleicht auch von Flugzeugen einsetzen, aber um Wasserstoff einsetzen zu können, muss man ihn erst einmal gewinnen. Zur Herstellung von Wasserstoff braucht man Elektrizität. Ganz gleich, mit welchen Vorzügen die so genannte Wasserstoffwirtschaft verbunden ist - und die Kommission ist sich dieser Vorzüge vollkommen bewusst -, wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Wasserstoff erst gewonnen werden muss, und das kostet Strom, viel Strom.

Ich möchte dem Berichterstatter für seine gute Arbeit danken.

Vielen Dank, Herr Kommissar Bolkestein!

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

Nach der Tagesordnung folgt die mündliche Anfrage (O-0062/2003 - B5-0277/2003) von Frau Boogerd-Quaak im Namen des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten an die Kommission zur Weitergabe personenbezogener Daten durch Fluggesellschaften bei Transatlantikflügen.

Herr Präsident, Herr Kommissar! Seit März dieses Jahres haben sich das Europäische Parlament und der Kommissar in dieser Frage erheblich angenähert. Das heißt, Herr Bolkestein hat Herrn Ridge ein ausgezeichnetes Schreiben übermittelt, das Ergebnis ist jedoch nicht so überzeugend. Anlässlich Ihrer Rede im Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten habe ich bemerkt, dass es Ihnen mit der Einhaltung der Richtlinie 95/46/EG und Verordnung (EWG) 22/99/89 ernst ist. Aber dennoch, Herr Präsident und Herr Kommissar Bolkestein, wurde gestern im Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten lang und breit über einen Entschließungsantrag diskutiert, in dem wir zum Ausdruck bringen wollen, dass in Europa bestimmte Mindeststandards eingehalten werden müssen. In dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten herrschte in einem solchen Maße Einigkeit, dass dieser Entschließungsantrag schon gestern hätte verabschiedet werden können. Meiner Auffassung nach sollten jedoch auch Sie Gelegenheit haben, auf unsere Fragen zu reagieren, damit wir Ihre Antworten in unseren Entschließungsantrag einfließen lassen können. Unser Ziel ist es, einen gemeinsamen Standpunkt zu verkünden, den wir auch in den Vereinigten Staaten vertreten können, weil die Verhandlungen, um die es im Wesentlichen geht, dort erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Der Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten hat zahlreiche Vorschläge unterbreitet, unter anderem ob es denn nicht möglich wäre, mit der derzeitigen Situation früher als innerhalb von zwei Monaten Schluss zu machen, indem beispielsweise den Fluggesellschaften einstweilen ein push system auferlegt wird. Zudem möchte ich Sie fragen - denn das habe ich während Ihres Redebeitrags im Ausschuss nicht klar vernommen -, ob Sie mit uns darin konform gehen, dass wir so bald als möglich einen europäischen Standard auf der Grundlage der Empfehlung der Arbeitsgruppe zum Schutz natürlicher Personen betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten - Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG - entwickeln sollten. Stimmen Sie uns zu, dass nur begrenzt Daten weitergegeben werden dürfen, wie sie im Reisepass und auf dem Flugticket erscheinen? Das Problem der Speicherung der Daten erfordert ebenfalls besondere Aufmerksamkeit. Meiner Meinung nach darf die Speicherung nur für die Dauer des Aufenthalts erfolgen. Sechs bis sieben Jahre sind noch immer viel zu lang. Den Fluggästen ist beim Kauf des Tickets mitzuteilen, dass diese Daten gefordert werden. Unser Ausschuss erachtet es auch für außerordentlich bedeutsam, dass die Fluggäste die Möglichkeit zu einer schnellen, wirksamen und unabhängigen Korrektur falscher Daten erhalten und dass in den USA ein transparenter Rechtsweg besteht. Es geht nicht an, dass ein Bürger dort in Schwierigkeiten gerät.

Mittlerweile wurde diese Angelegenheit auch auf internationaler Ebene zur Diskussion gestellt. Bekanntlich fand am 12. September dieses Jahres in Sydney eine Datenschutzkonferenz statt. Eine Entschließung wurde zu dem Problem angenommen, und von dem Herrn Kommissar möchte ich gern wissen, was er von dem Vorschlag hält, hierzu eine internationale Vereinbarung abzuschließen. Dieser Entschließung zufolge sollte eine solche internationale Vereinbarung auf jeden Fall

die erforderlichen Bedingungen für den Schutz von Daten;

den Zweck, für den die Daten gesammelt werden;

eine definierte Liste der erforderlichen Daten, die nicht zu umfassend sein darf;

strenge Fristen für die Dauer der Speicherung;

angemessene Information der betreffenden Personen;

sowie Verfahren für die Korrektur eventuell fehlerhafter Daten umfassen.

Im Grunde entspricht dies in etwa auch den Wünschen des Parlaments. Wie denken Sie darüber, und halten Sie eine internationale Vereinbarung für eine praktikable Lösung?

Außerdem möchte ich von Herrn Bolkestein noch wissen, was er, da man in dem halben Jahr kaum vorangekommen ist, seinen Erwartungen zufolge in den nächsten zwei Monaten noch mit den USA erreichen kann? Ich möchte Herrn Bolkestein ferner darauf hinweisen, dass mittlerweile auch in den USA Unzufriedenheit über den derzeitigen Lauf der Dinge um sich greift. Wie ich vor ein paar Tagen in der Zeitung las, wurde in den Vereinigten Staaten bekannt, dass die Fluggesellschaft Jet Blue heimlich personenbezogene Daten von mehr als 1 Million Fluggästen an ein Büro des Pentagon weitergegeben hat. Die American Civil Liberties Union bezeichnet dies als ein höchst 'unamerikanisches System der Grenzkontrollen'. Ein US-Amerikaner, der an dem bewussten 11. September im World Trade Center gearbeitet und erfreulicherweise überlebt hatte, erklärte verstehen zu können, dass Sicherheit von Bedeutung sei, aber dass dies nicht auf diese Weise geschehen könne, denn es sei Wahnsinn!

Die USA betreiben Lobbyarbeit für ihre eigenen Standards, aber sollten wir in den USA nicht ebenso verfahren? Das bringt mich zu einem anderen Punkt, der möglicherweise nicht ganz in den Zuständigkeitsbereich dieses Kommissars fällt: wäre es nicht angebrachter, das organisierte Verbrechen und den Terrorismus zu bekämpfen, indem ein transatlantisches System analog zu dem europäischen Schengen-System für den Austausch von Daten zu potenziell gefährlichen Personen errichtet wird?

Meiner Ansicht nach besteht die Lösung aus zwei Phasen. Zunächst eine vernünftige Regelung des Datenschutzes und anschließend die Suche nach einem anderen Weg zur Bekämpfung von Terrorismus.

. (EN) Herr Präsident, wie ich bereits am 9. September 2003 gegenüber dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten und unter Berücksichtigung der Mitteilungen, die ich zu diesem Zeitpunkt von Abgeordneten des Parlaments erhielt, zum Ausdruck brachte, setzt die Kommission ihre Verhandlungen mit den US-Behörden, die personenbezogene Daten aus der Europäischen Union erhalten, fort und strebt Verbesserungen in vier wichtigen Bereichen an.

Erstens geht es um die Einschränkung des Verwendungszwecks. Bisher weigern sich die USA, die Verwendung personenbezogener Daten auf den Kampf gegen den Terrorismus zu beschränken. Die Amerikaner wollen sie auch zur Bekämpfung anderer schwerer Straftaten im Land heranziehen. Sie waren bisher nicht bereit, eine weitere Einschränkung vorzunehmen.

Zweitens fordern die USA die Bereitstellung von 39 verschiedenen Fluggastdatenelementen, und es ist schwierig, diese als notwendig und als für den Zweck angemessen zu betrachten. Die Kommission strebt eine Verringerung der Zahl der 39 Datenelemente seitens der USA an.

Drittens sind die Speicherfristen noch immer viel zu lang. Frau Boogerd-Quaak stellte fest, dass diese bis zu sechs oder sieben Jahren betragen können.

Viertens sind die amerikanischen Zusagen nicht ausreichend rechtsverbindlich, da bei den außergerichtlichen Einspruchsmöglichkeiten keine völlige Unabhängigkeit gewährleistet werden kann. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass die Rechte weitestgehend rechtsverbindlichen Charakter tragen und daher bei amerikanischen Gerichten eingeklagt werden können.

Wir gehen derzeit von Weihnachten 2003 als Termin aus. Diesen Termin habe ich festgelegt, als ich das letzte Mal mit dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten sprach. Zu hoffen wäre, dass bis dahin eine Entscheidung über die Angemessenheit gefasst wird. Eine solche Entscheidung ist jedoch nur dann möglich, wenn die USA bereit sind, ihre Zusagen wesentlich zu verbessern.

Offen gestanden, bin ich wenig zuversichtlich und fürchte, dass wir nicht in der Lage sein werden, die erforderlichen signifikanten Verbesserungen zu erreichen, die notwendig sind, damit die Kommission zu dem Schluss gelangen kann, dass die Daten angemessen geschützt sind. Für jedwede Art der Lösung ist es notwendig, dass hinsichtlich der Zusagen der USA Fortschritte erzielt werden, ganz gleich, welche rechtliche Form diese Lösung letztlich annimmt - sei es eine Entscheidung auf Angemessenheit des Datenschutzes oder, sofern die Unterstützung des Europäischen Parlaments vorliegt, ein bilaterales internationales Abkommen.

Der jüngste Schritt in unseren Verhandlungen mit den USA war mein gestriges Zusammentreffen mit Asa Hutchinson, Unterstaatssekretär und Nummer Zwei im amerikanischen Ministerium für Heimatschutz. Es handelte sich um eine nützliche Beratung, bei der wir alle wichtigen Fragen diskutierten und übereinkamen, unsere jeweiligen Apparate in Bewegung zu setzen, damit in den nächsten Wochen eine Lösung gefunden werden kann. Ich hoffe, dass ich bei meinem für Mitte Oktober geplanten Besuch in Washington mit führenden Vertretern des Ministeriums für Heimatschutz zusammentreffen werde, darunter hoffentlich auch mit Tom Ridge, dem zuständigen Minister. Ich habe gestern gegenüber Herrn Hutchinson die Dringlichkeit unterstrichen, mit der eine Lösung gefunden werden muss. Natürlich habe ich auch auf die ernsthaften Bedenken verwiesen, die dieses Parlament in Bezug auf die Weiterleitung von personenbezogenen Fluggastdaten hegt.

Es fällt mir schwer, dahingehende Bemerkungen, die Kommission toleriere die Situation und komme ihrer Aufgabe als Hüterin der Verträge nicht nach, zu akzeptieren. Was die Datenschutzrichtlinie betrifft, so ist die Durchsetzung der Regelungen Aufgabe der Mitgliedstaaten und ihrer Datenschutzbehörden. Die unmittelbare Aufgabe der Kommission besteht darin, dafür zur sorgen, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie einhalten und nicht die Fluggesellschaften. Doch dieses Problem lässt sich ohnehin nicht mit rein innereuropäischen Mitteln lösen. Wir haben es hier mit einem Widerspruch zwischen den gesetzlichen Regelungen der EU und der USA zu tun. Das ist der Kern dieser Sache. Ich versuche, bei meinen Gesprächen mit den US-Behörden hart zu bleiben. Doch durch völlige Inflexibilität auf europäischer Seite erreichen wir nicht unbedingt mehr Flexibilität bei unseren Partnern.

Was die Zustimmung der Passagiere betrifft, die von einigen Abgeordneten als möglicher, zumindest kurzfristiger Ausweg erwähnt wurde, so stellt sie unserer Meinung nach keine auf lange Sicht sichere rechtliche Lösung dar. Erstens wäre die Einholung einer eindeutigen Zustimmung in der Praxis sehr aufwendig. Zweitens hätte dies einen Transfer von Daten zum Ergebnis, der zwar in der EU legal wäre, aber in den USA nicht den erforderlichen Schutz genießen würde. Deshalb ziehen wir als Lösung verbindliche Zusagen seitens der USA bezüglich der Art und Weise, in der sie mit den über EU-Bürger erfassten Daten umgehen werden, grundsätzlich vor.

In ihrer mündlichen Anfrage geht Frau Boogerd-Quaak auch darauf ein, was passieren soll, wenn eine entsprechende Überprüfung bestätigt, dass bis Ende des Jahres kein angemessener Schutz gewährleistet werden kann. Sie schlägt vor, Datentransfers einzustellen, die nicht dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der vorherigen bewussten Zustimmung und wirksamer Einspruchsverfahren entsprechen, und unverzüglich Verhandlungen über ein internationales Abkommen mit den USA aufzunehmen. Diese Maßnahmen widerspiegeln bis zu einem gewissen Grad die Optionen für unser weiteres Vorgehen, die ich bei meinem Treffen mit dem LIBE-Ausschuss Anfang September dargelegt habe.

Wie ich jedoch schon damals betonte, müssen wir aufpassen, dass wir uns nicht ins eigene Fleisch schneiden. Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Forderungen mögen auf den ersten Blick verlockend sein, aber sie könnten unerwünschte Konsequenzen haben. Also alles zu seiner Zeit. Wir müssen unser politisches Urteil genau im richtigen Augenblick fällen. Klar ist, dass wir unser Vorgehen mit dem Parlament und dem Rat abstimmen werden.

Ich bin sicher, wir alle sind uns einig, dass wir den Terrorismus gemeinsam bekämpfen müssen. Wir sind uns aber auch darin einig, dass wir verhindern müssen, dass Sicherheitsbelange als Vorwand für den Abbau unserer bürgerlichen Rechte und Freiheiten genutzt werden. Ich möchte dem Haus versichern, dass sich die Kommission auch weiterhin konsequent um eine einvernehmliche Lösung mit den USA in dieser wichtigen, aber auch sehr heiklen Angelegenheit bemühen wird. Wir müssen dringend eine Lösung finden, die das Gesetz auf beiden Seiten des Atlantiks respektiert.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einige Schlüsseldaten wurden in dieser Angelegenheit wiederholt genannt. Das erste Datum ist sicherlich der 5. März 2003, als die Vereinigten Staaten die Luftfahrtgesellschaften, die zwischen den USA und Europa verkehren, dazu aufforderten, sämtliche Angaben über die Fluggäste zur Verfügung zu stellen: absolut alle Angaben, und nicht, wie bis dahin üblich, die mit dem Beförderungsvertrag zusammenhängenden Angaben.

Das zweite Datum ist der 15. März 2003. Nur eine Woche später nahm dieses Parlament, mit beispielhafter Schnelligkeit, den Entschließungsantrag an, mit dem die Anwendung der Richtlinie von 1995 und der Verordnung von 1989 über den Schutz der Privatsphäre gefordert wurde.

Das dritte Datum ist der 23. September, heute: sechs Monate nach Annahme jener Entschließung scheint es, als habe sich nichts geändert; die Vereinigten Staaten haben den Appellen der Kommission nicht entsprochen. Man muss sich fragen, ob die Amerikaner taub sind oder ob die Kommission nicht imstande ist, die richtigen Worte zu finden, um sich Gehör zu verschaffen. Und so wird heute noch jeder, der nach Amerika reist, über die normalen persönlichen Angaben hinaus auch nach der praktizierten Religion, den Ernährungsgewohnheiten, dem letzten Urlaubsort sowie nahen und entfernten Verwandten gefragt. Das geht mit Sicherheit zu weit! Und es ist richtig, dass die Kommission ihre Stimme lauter werden lässt und dass dieses Parlament ein entschlosseneres Vorgehen fordert, vielleicht mit Hilfe einer internationalen Vereinbarung, wie in der Entschließung vorgeschlagen.

Es sei jedoch noch ein weiteres Datum in Erinnerung gerufen: der 11. September 2001. Wir alle entsinnen uns, dass damals die strengen Kontrollen in Kraft zu treten begannen. Angesichts dieses erschütternden Ereignisses sollten wir meines Erachtens noch ein wenig Geduld üben und verstehen, dass hinter einem sicherlich lästigen Verstoß gegen die Vertraulichkeit vielleicht noch eine zu große Angst steckt. Jedenfalls könnte, wie der Herr Kommissar bekräftigt hat, vielleicht ein wenig Flexibilität dem Dialog förderlich sein.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die gegenwärtige Situation ist offenkundig ungesetzlich. Der direkte, ungefilterte Zugang amerikanischer Behörden zu personenbezogenen Daten europäischer Fluggäste entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und widerspricht Artikel 8 der Charta der Grundrechte; er widerspricht den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten; er steht im Widerspruch zur Gemeinschaftsverordnung über computergesteuerte Buchungssysteme. Verantwortlich für diese Situation der Ungesetzlichkeit ist teilweise die Europäische Kommission, weil das amerikanische Gesetz, mit dem die Erfassung dieser Daten vorgeschrieben wird, auf November 2001 zurückgeht und im Mai 2002 aktualisiert wurde, während das System erst im März 2003 in Kraft getreten ist.

In der Zwischenzeit hat die Kommission jedwede Unterrichtung des Parlaments versäumt, sie hat auf Beamtenebene mit den Vereinigten Staaten verhandelt, bis am 18. Februar 2003 die gemeinsame Erklärung veröffentlicht wurde, kraft deren den US-Behörden de facto der wahllose Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern gestattet wird, die zu ganz anderen Zwecken von den Luftfahrtgesellschaften erfasst worden sind, und sie hat sogar den nationalen Kontrollstellen empfohlen, keine Maßnahmen gegen Fluggesellschaften zu ergreifen, die den Forderungen der Vereinigten Staaten nachkämen. Nur die entschlossene Reaktion des Europäischen Parlaments und der Kontrollstellen selbst hat die Kommission endlich dazu bewogen zuzugeben, dass die Voraussetzungen für das angemessene Schutzniveau, das in Artikel 25 der Richtlinie für die Übermittlung von in der Union erfassten Daten gefordert wird, nicht erfüllt sind.

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass im Falle Italiens das von der Kontrollstelle verfügte Verbot des Zugangs zu von Alitalia erfassten Daten keine negativen Reaktionen oder Sanktionen vonseiten der amerikanischen Behörden ausgelöst hat. Die Kommission muss sich daher nachdrücklich dafür einsetzen, rasch zu einer echten internationalen Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten zu gelangen, in der diese Fragen nach folgenden Grundsätzen geregelt werden: Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit, d. h. wenn die Union den US-Bürgern dieselben Rechte wie ihren eigenen Bürgern zuerkennt, müssen die Vereinigten Staaten genauso gegenüber den EU-Bürgern verfahren; Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; Wahrung des Grundsatzes der sachkundigen Einwilligung der Betreffenden in Verbindung mit dem Recht, eine Behörde oder ein unabhängiges Gericht anzurufen. Bis dahin, d. h. bis zum Zustandekommen einer zufrieden stellenden Vereinbarung, muss eine Situation der Legalität wiederhergestellt und der gegen die Gemeinschaftsvorschriften verstoßende Zugriff auf Daten verboten werden.

Später dann muss für die Anwendung eines zentralisierten europäischen Systems zur computergestützten Erfassung von Daten betreffend die Buchung von Flugreisen Sorge getragen werden, welches entsprechende Filter für die Weitergabe ausschließlich solcher Daten an Dritte enthält, deren Mitteilung unter Wahrung der Grundrechte der Unionsbürger, zu deren Schutz - auch vor dem Terrorismus - wir, das Parlament und die Kommission, verpflichtet sind, rechtmäßig ist.

Herr Präsident! Zunächst möchte ich ausführlicher auf die Nachricht eingehen, die Frau Boogerd-Quaak auch schon erwähnt hat. Es handelt sich um die Fluggesellschaft Jet Blue, die kürzlich die zweifelhafte Ehre hatte, als erste US-amerikanische Fluggesellschaft die Daten ihrer Fluggäste an das Pentagon weitergeben zu dürfen. Letzteres hatte darum gebeten, um eine Risikobeurteilung der Passagiere mit Hilfe des CAPS II-Programms vornehmen zu können. Als diese Information durchsickerte, war die Empörung in den Vereinigten Staaten groß. Man entschuldigte sich, und der Datenabfluss wurde unverzüglich gesperrt. Besonders schlimm war, dass die Fluggäste im Vorhinein nicht über die Verletzung ihrer Privatsphäre informiert wurden, der Zorn der Öffentlichkeit war jedoch auch gegen die eigentliche massive Erfassung gerichtet. Die einflussreiche ACLU, die American Civil Liberties Union, bezeichnete dies, wie gesagt, als 'ein höchst unamerikanisches System' und prangerte die Tatsache an, dass so jeder Passagier zu einem Verdächtigen wird.

Ich erzähle die Geschichte von der Empörung in den USA, um dem Herrn Kommissar ans Herz zu legen, sich in den laufenden Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten nicht auf die Suche nach einem Mittelweg zwischen uns und Minister Ridge samt Konsorten zu fixieren, weil das Spielfeld weitaus breiter ist und es an uns liegt, es noch zu verbreitern. Offensichtlich hält die US-amerikanische Öffentlichkeit die Aktionen und Maßnahmen für nicht brauchbar, und wir müssen mithin unsere Einwände ebenfalls vorbringen.

Herr Kommissar, ich darf Sie bitten, es einmal auf alternative Weise und mit einer alternativen Strategie zu versuchen. Sie haben gute Kontakte zur angelsächsischen Presse, und ich zähle deshalb auf Ihre schriftliche Überzeugungskraft, um über die US-amerikanische Öffentlichkeit die Regierung wirksam unter Druck zu setzen. Betrachten Sie es als eine Art hearts and minds campaign. Worin liegen unsere Probleme? Es wäre nützlich, dies deutlich zu machen, weil wir meines Erachtens dafür Gehör finden können, auch bei der Öffentlichkeit in den USA.

Zweitens, Herr Präsident, bitte ich um Beachtung der kursierenden Vorschläge betreffend die Entwicklung eines Reisepasses mit modernsten elektronischen Chips, auf denen biometrische Daten und unter anderem auch frühere Reisen gespeichert werden können. Wenn diese Reisegeschichte auf diesem Chip gespeichert ist und jemand reist in die USA, dann hat Bush nachträglich ungehinderten Zugang zu den Informationen, wegen denen wir uns jetzt in den Haaren liegen. Von der Kommission möchte ich daher wissen, wie wir dafür sorgen, dass wir uns heute kein Nachhutgefecht liefern. Wie weit ist die Diskussion um diese Reisepässe gediehen, und bedenken Sie bereits ihre Tragweite für die Privatsphäre unserer Bürger? Auf diese Weise können wir verhindern, dass wir hier in einem Jahr vor vollendeten Tatsachen stehen und unsere Empörung erneut groß ist.

Herr Präsident, Herr Kommissar, Flexibilität ist bei Verhandlungen höchst angebracht, aber äußerst unangemessen, wenn es um die Wahrung des Gesetzes geht.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung 22/89 ist es verboten, persönliche Informationen über einen Passagier ohne dessen Zustimmung an Dritte bereitzustellen, die an dem Vorgang nicht beteiligt sind.

Herr Kommissar, Sie haben behauptet, die Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften obliege den Mitgliedstaaten. Das ist richtig, wenn es um die Richtlinie geht, jedoch falsch, was die Verordnung anbelangt. Nach Maßgabe von Artikel 11 haben Sie alle Befugnisse, um einzugreifen und für die Wahrung der Gesetzlichkeit zu sorgen, denn dort heißt es, dass die Kommission Verfahren zur Abstellung von Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung aufgrund von Beschwerden oder von Amts wegen einleitet.

Wollen wir die Einhaltung des Gesetzes fordern, wenn dies eigentlich kontraproduktiv ist? Ich bin vor allem der Auffassung, dass, wenn ein Gesetz existiert, dieses eingehalten werden muss, und dass die Voraussetzung jeder Reform - auch der Reform eines internationalen Vertrages - die Wahrung des Verfahrens ist.

Herr Kommissar, Sie würden mehr Einfluss in den internationalen Verhandlungen gewinnen, wenn die Kommission unverzüglich die Wahrung des Gesetzes durchsetzen würde, was ja in ihrer Macht steht, ebenso wie in der Macht der Mitgliedstaaten.

Die Frist liegt nicht in unserer Entscheidung, sondern sie ist - was nach meinem Dafürhalten auch notwendig ist - in Artikel 232 EG-Vertrag vorgeschrieben, wonach die Kommission binnen zwei Monaten nach unserer Aufforderung tätig werden muss, andernfalls können wir innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten Klage beim Gerichtshof erheben.

Herr Präsident! Die heute behandelten 39 Datengruppen, die hier erhoben werden, lassen sich in drei Kategorien unterteilen: Erstens, überflüssige Daten, an deren Speicherung schon die Nachrichtendienste und ganze Staaten kaputtgegangen sind, in der DDR und anderswo. Diese Daten sollte man im Interesse des Kampfes gegen den Terrorismus nicht speichern. Zweitens, brauchbare Daten, die bei der Einreise ohnehin erhoben würden. Diese Daten kann man in einer angemessenen und legalen Art und Weise verwenden. Zum Dritten aber sensitive Daten, für die wir genaue Regeln brauchen. Diese dürfen entweder überhaupt nicht erfasst, gespeichert und weitergegeben werden, oder sie müssen zumindest nach einer Frist, etwa nach Ausreise der Person aus den USA, gelöscht werden.

Wir alle treten vehement für den Kampf gegen den Terrorismus ein, aber Terrorismus lässt sich nicht durch Anarchie bekämpfen, sondern Terrorismus lässt sich nur auf zweierlei Weise bekämpfen. Erstens auf der Basis des Rechts, und das müssen wir stärken und nicht die Willkür. Leider herrscht im Moment in den transatlantischen Beziehungen, was diese Datenfrage betrifft, Willkür, und es gibt keine Rechtsbasis. Zum Zweiten können wir den internationalen Terrorismus nur auf der Basis von Vertrauen zwischen den USA und Europa bekämpfen, das durch Schuld auf beiden Seiten zerstört wurde und das wieder hergestellt werden muss. Vertrauen lässt sich nur herstellen, wenn man wirklich transparente Regeln schafft, die für den Bürger durchschaubar sind, ansonsten schüren wir Misstrauen sowohl gegen die USA als auch gegen die Europäische Union selbst.

Herr Kommissar, ich bin nicht der Ansicht, dass wir warten können, bis es internationale Regeln gibt. Wir können uns auch nicht darauf verlassen, dass heute 15 und morgen 25 Mitgliedstaaten das Recht umsetzen. Es ist vielmehr ein Glücksfall, dass in dieser wichtigen Frage die Kommission und Sie als Sprecher einer Europäischen Union auftreten, die demnächst mehr Einwohner haben wird als die USA und Russland zusammen, die ein Partner der USA sein muss, aber selbstbewusst und auf der Basis des Rechts. Deshalb, Herr Präsident, möchte ich der Kommission zurufen: Führen Sie harte Verhandlungen, Herr Kommissar Bolkestein, werden Sie hart, oder seien Sie hart in dieser entscheidenden Frage des Vertrauens und des Rechts.

Die Aussprache ist geschlossen.

Ich erinnere daran, dass die Abstimmung über eventuelle Entschließungsanträge erst am Donnerstag, 9. Oktober, in Brüssel stattfindet.

Nach der Tagesordnung folgt der Bericht (A5-0287/2003) von Frau Villiers im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (KOM(2002) 625 - C5-0586/2002 - 2002/0269(COD)) über Wertpapierdienstleistungen und geregelte Märkte und zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

. (EN) Herr Präsident, ich möchte eingangs der Berichterstatterin für ihren Bericht danken, der den Text der Kommission an einigen Stellen wirklich verbessert und gleichzeitig sicherstellt, dass Investoren gut geschützt werden und die Markteffizienz angemessen gewahrt wird.

Wir wissen, dass die Debatte sehr schwierig war, aber das Parlament hat große Kompromissbereitschaft gezeigt und sich um eine praktikable Lösung bemüht. Ich möchte auch Frau Randzio-Plath, der Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, meine Anerkennung aussprechen. Sie hat Wort gehalten und einen Beitrag zur rechtzeitigen Vorlage des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen geleistet. Vor allem begrüßen wir die Bemühungen der Berichterstatterin, einen Kompromiss zu zwei wichtigen Punkten zu erzielen.

Erstens war, wie Sie wissen, die vorbörsliche Transparenz einer der im Vorschlag der Kommission enthaltenen Grundsätze, die der Wahrung der Markteffizienz und des Investorenschutzes dienen. Wir sind sehr erfreut darüber, dass dieser Grundsatz aufrechterhalten und pragmatisch angepasst wurde. Zweitens begrüßen wir die Untersuchungen, die im Zusammenhang mit dem Eignungstest - Artikel 18 - durchgeführt wurden. Meiner Ansicht nach stellt dies eine gute Grundlage für die Erarbeitung einer Lösung dar, die den speziellen Erfordernissen jeder Dienstleistungsart gerecht wird, und wird zur Abrundung unseres Vorschlags in dieser Hinsicht beitragen.

Herr Präsident, ich danke dem Kommissar für seine freundlichen Worte sowie allen Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für ihre intensive Mit- und Zuarbeit. Mein besonderer Dank gilt Herrn Karas und Herrn Radwan, Herrn Bourlanges, Herrn Katiforis, Herrn Goebbels, Frau Cazalet vom Sekretariat des Ausschusses sowie meiner Assistentin Sarah McCarthy für ihre Unterstützung bei der Erarbeitung dieses sehr anspruchsvollen Dossiers.

Das Ziel der Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen sollte die Gewährleistung wettbewerbsfähiger, integrierter, liquider, transparenter und effizienter Märkte sein, die ein hohes Maß an Anlegerschutz bieten. Die Richtlinie sollte keine bestimmte Marktstruktur vorschreiben. Sie sollte die Bandbreite der verschiedenen europäischen Marktstrukturen anerkennen und sie in flexibler Weise berücksichtigen. Sie sollte strikt zwischen professionellen und Kleinanlegern unterscheiden. Die für den Schutz der Kleinanleger so entscheidende Beaufsichtigung kann störend, kontraproduktiv und unnötig sein, wenn sie auf den professionellen Markt angewandt wird. Die Vorschriften sollten risikobasiert, ordnungsgemäß kalkuliert und dem Schaden, der durch sie vermieden werden soll, angemessen sein.

Ich unterstütze nachdrücklich den Akzent, den der Vorschlag der Kommission auf das Herkunftsland legt, wobei ich einschränkend feststellen möchte, dass in vielen Fällen und in vielen Gebieten die Vorschriften des Gastlandes auf die Zweigniederlassungen angewendet werden können. Ferner befürworte ich das Gesamtanliegen der Kommission, Konzentrationsregeln abzuschaffen und den Wertpapierhandel für den Wettbewerb zwischen Börsen, zwischen MTF und zwischen internen Handelsplattformen von Wertpapierhäusern zu öffnen. Börsen sind keine öffentlichen Versorgungsbetriebe und sollten keine Monopolstellung erhalten. Der Wettbewerb mit den Börsen hat größere Auswahlmöglichkeiten für Anleger, mehr Liquidität, geringere Spannen, bessere Preise und niedrigere Kosten zur Folge. Märkte, an denen ein solcher Wettbewerb bereits erlaubt ist, sind erfolgreich, transparent und liquid. Vom Wettbewerb in einem solchen Rahmen wird der Verbraucher profitieren, wie man bereits in vielen anderen Bereichen feststellen konnte. Ich teile die Ansicht der Kommission, dass der Schutz des Anlegers am besten durch eine starke Kombination von Wettbewerbsdruck und Beaufsichtigungsvorschriften bezüglich geschäftlichen Wohlverhaltens, Interessen-konflikten, bestmöglicher Ausführung und Transparenz gewährleistet werden kann.

Es gibt jedoch einige wichtige Bereiche, in denen der im Ausschuss für Wirtschaft und Währung erzielte Kompromiss den Vorschlag maßgeblich verbessert. Ich fordere das Haus nachdrücklich auf, den Kompromiss unseres Ausschusses zu unterstützen, weil es ohne diese Änderungsanträge unmöglich wäre, einige der sehr schwer wiegenden Probleme, die durch den ursprünglichen Text der Kommission verursacht wurden, rückgängig zu machen oder zumindest zu lindern. Ich unterstütze nachdrücklich die Änderungsanträge des Ausschusses und würde lediglich einige eher technische Veränderungen befürworten.

Dieser Kompromiss sollte als Paket akzeptiert werden. Ich bitte das Haus eindringlich, diesen ausgewogenen und hart erkämpften Kompromiss, dem zahlreiche Sitzungen vorausgegangen sind und zu dem viele Europaabgeordnete aus verschiedenen Fraktionen und Ländern einen Beitrag geleistet haben, nicht zu destabilisieren. So wurde beispielsweise eines der wichtigsten Konzepte, nämlich das der standardmäßigen Marktgröße, von der PSE-Fraktion beigesteuert.

Ich bin der aufrichtigen Überzeugung, dass der durch unseren Ausschuss erzielte Kompromiss für alle Mitgliedstaaten von Vorteil sein wird. Viele Menschen in meinem Land würden sagen, dass der Kompromiss nicht weit genug geht und ihre Bedenken nicht vollständig ausräumt. Ich hätte Artikel 25 gern gestrichen, aber ich sehe ein, dass dies weder machbar noch angebracht ist, und ich räume ein, dass eine Forderung nach vorbörslicher Transparenz notwendig ist. Meiner Ansicht nach kommt dieser Kompromiss den nationalen Interessen von Luxemburg, Frankreich, Italien, dem Vereinigten Königreich und eigentlichen allen Mitgliedstaaten zugute. Ich glaube, er dient den Interessen der Verbraucher.

Ich musste Zugeständnisse machen. Ich habe mich beträchtlich von meinem ursprünglichen Standpunkt entfernt, und ich möchte allen im Ausschuss und in diesem Haus, die ebenfalls Zugeständnisse gemacht haben, recht herzlich danken. Ich kann die Plenaränderungsanträge 145, 148, 151, 156 und 157 befürworten und bin gern bereit, auch die anderen Plenaränderungsanträge zu diskutieren.

Wir haben im Ausschuss eine sehr ernsthafte Debatte über den Begriff 'nicht professionell' geführt. Eine ganze Reihe von Interessengruppen aus ganz Europa erklärte, sie könnten den Kompromiss akzeptieren, wenn 'nicht professionell' gestrichen wird. Das ist geschehen. Uns liegt nunmehr ein ausgewogener Kompromiss vor, der eine vorbörsliche Transparenz ermöglicht und sich gleichzeitig auf, wie Herr Bolkestein sagte, 'pragmatische Weise' einiger der praktischen Probleme des ursprünglichen Vorschlags annimmt.

Der ursprüngliche Artikel 25 hätte der Liquidität erheblichen Schaden zugefügt, doch die Liquidität ist für das Wohlergehen unserer Märkte und unserer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Der Kompromiss nimmt sich dieser praktischen Probleme an und versucht, die Liquidität dadurch vor potenziellem Schaden zu bewahren, dass kleine Banken ausgenommen werden, man sich auf Betreiber einer systematischen Internalisierung konzentriert und das Gegenparteiausfallrisiko gesenkt wird. Dies ermöglicht ein 'Price Improvement': Ohne Price Improvement ist der Kompromiss nicht umsetzbar. Nur durch Price Improvement ist es möglich, Kleinanlegern die günstigen Preise anzubieten, die sie verdienen. Die Internalisierung ist nicht mehr wirtschaftlich, wenn jedem derselbe Preis angeboten werden muss. Weshalb sollten wir, die beauftragt sind, die europäischen Bürger zu vertreten, ein Gesetz erlassen, das Unternehmen daran hindert, ihren Kunden günstige Angebote zu machen?

Ich komme abschließend zu den Änderungsanträgen des Ausschusses für Geschäfte, die nur die Ausführung betreffen. Diese Änderungsanträge müssen unbedingt angenommen werden. Der Vorschlag der Kommission muss abgeändert werden, denn andernfalls würde er diese Geschäftstätigkeit vom Markt verdrängen, weil sie nicht mehr wirtschaftlich wäre. Meiner Ansicht nach sollten Investoren auch weiterhin die Möglichkeit haben, selbst über ihre Investitionen zu entscheiden, wenn sie dies wünschen. Sie sollten nicht gezwungen werden, für professionelle Beratung zu zahlen, wenn sie diese weder brauchen noch wünschen. Das ist eine überflüssige Regulierung, und ich möchte die Abgeordneten aufrufen, dem Ausschuss zu folgen und sie abzulehnen.

Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich mich ganz herzlich bei der Berichterstatterin bedanken. Es war ja ein langer und auch teilweise mühevoller Weg, aber wir haben jetzt einen Kompromiss gefunden, der das gesamte Haus widerspiegelt, die Meinungen widerspiegelt, und wir sollten in der Abstimmung diese Woche alles daran setzen, dass der Kompromiss als solcher nicht mehr in Frage gestellt wird, sondern dass es nur noch redaktionelle Änderungen gibt. Wir alle bejahen, dass es zukünftig zwischen den verschiedenen Handelsformen zu Wettbewerb kommt, Wettbewerb zwischen den Börsen und den Banken.

Auf der anderen Seite dürfen aber hier bestimmte Kriterien nicht außer Acht gelassen werden, z. B. dass im Wettbewerb die gleichen Bedingungen für die Banken herrschen wie für die Börsenplätze. Das heißt, wenn ich Börsenplätze als Referenzkurse heranführe, als aussagekräftige Kurse, dann darf dieses nicht dazu führen, dass zukünftig Liquidität abgesogen wird und die Börsen irgendwann gar nicht mehr aussagefähig sind. Was die Transparenz betrifft, müssen wir dafür sorgen, dass der Börsenplatz, ein Platz, wo die Preise entstehen, für alle transparent ist und jeder nachvollziehen kann, wie sich die Preise hier entwickeln. Angebot und Nachfrage müssen erhalten bleiben. Das haben wir hier - auch im Rahmen der vorbörslichen Transparenz - in einem langwierigen Diskussionsverfahren erreicht. Wir haben einige Punkte an CESR gegeben, und wir werden jetzt aufmerksam zuhören, welche Ratschläge CESR uns geben wird.

Für mich ist entscheidend, dass es hier bei dieser Diskussion keine Sieger und keine Verlierer gibt. Es hat weder die City of London noch ein anderer Finanzplatz in Europa gewonnen. Wir können auch nicht sagen, dass die Börsen gewonnen hätten oder die großen Investmenthäuser, sondern alle müssen sich zukünftig in diesem Markt zusammenfinden, um dann mit dem besten Angebot um den Kunden zu werben. Aus deutscher Sicht ist für mich noch wichtig, dass wir bei der Vertriebsstruktur allgemein die nationalen Gegebenheiten beachten. Deshalb bitte ich auch, dass die zwei Änderungsanträge, die von der EVP-Fraktion eingereicht wurden, ein breites Echo finden, damit die Kleinhändler in Deutschland geschützt bleiben. Besten Dank, Herr Präsident!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, Herr Kommissar! Der von uns diskutierte Bericht beschäftigt sich mit einem der zentralsten Themen der wirtschaftlichen Integration Europas, der Integration der Finanzmärkte. Das Prinzip, dass ein großer Finanzmarkt bessere Liquidität sowie größeres ökonomisches Gewicht bietet, ist allseits bekannt. Es trägt auch zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit und folglich zu besseren Preisen für die Transaktionspartner bei. Auf diese Weise ermutigt er Anleger und fördert Investitionen, und eine Erhöhung der Investitionen ist selbstverständlich von wirtschaftlicher Bedeutung, darüber sind wir uns alle einig. Unsere Fraktion strebt nach der größtmöglichen, durch erhöhte Investitionen zu erreichenden Beschäftigung.

Der Vorschlag der Kommission stützt sich auf die Integration der Finanzmärkte, auf den so genannten 'Europäischen Pass', er gibt, mit anderen Worten, den Investmentbanken das Recht, ihre Aktivitäten in allen 15 Mitgliedstaaten zu entwickeln, vorausgesetzt sie erfüllen die Anerkennungsvorschriften in mindestens einem Mitgliedstaat. Die Kommission hat jedoch ihren Vorschlag um den Gedanken ergänzt, dass, wenn ein Finanzmarkt tatsächlich grenzübergreifend operieren soll, die Transaktionspartner die gleiche Sicherheit genießen müssen, unabhängig davon, wo sie ihr Geld in Europa anlegen. Dieser Gedanke macht die ordnungspolitischen Vorschriften, die die Kommission auch im Zusammenhang mit der fairen und transparenten Ausübung von Aktivitäten, der Integrität des Marktes sowie den Rechten der Anleger auf ordnungsgemäße und ehrliche Behandlung durch Banken und Anlageberater einführt, für alle verbindlich.

Vorschriften regeln immer Interessenskonflikte Die Interessen sind derzeit fließend, weil die Technologie sowie die Konzentration von Bankkapital in großen Unternehmen neue Bedingungen schaffen, unter denen Banken sich zu Börsen mit internen Transaktionen und die Börsen sich von Infrastrukturen zu Unternehmen entwickeln. Dadurch besteht die Gefahr der vielfältigen Zersplitterung des Marktes, die die Richtlinie durch eine ihrer umstrittensten Bestimmungen zu überwinden versucht, indem sie die Investmentbanken verpflichtet, in transparenter Weise mit dem Markt zu kommunizieren, und zwar vor und nach dem Abschluss ihrer geschäftlichen Transaktionen.

Allgemein gesagt hat der Vorschlag der Kommission wiederum ein gutes Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Interessen und technologischen Entwicklungen geschaffen. Die Diskussion und die Änderungsanträge des Ausschusses für Wirtschaft und Währung stärken die Arbeit der Kommission generell dank dem enormen Beitrag der Berichterstatterin, der ich zu ihren Bemühungen und ihrem konzilianten Ansatz gratulieren möchte. Ich hoffe, dass diese versöhnliche Herangehensweise bis zum Schluss bestehen bleiben wird und die von unserer Fraktion eingebrachten Änderungsanträge Unterstützung finden werden, so dass der Bericht mit großer Mehrheit angenommen werden kann.

Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin zu einer hervorragenden Arbeit gratulieren. Es ist ihr gelungen, trotz aller Schwierigkeiten einen nachhaltigen Kompromiss zu erreichen. Heutzutage haben die Börsen in der EU nahezu das Monopol im Wertpapierhandel, insbesondere auf bestimmten nationalen Märkten. Nun bekommen wir Wettbewerb, Wahlfreiheit und, Herr Katiforis, einen guten Anlegerschutz.

Ich möchte kurz die beiden kritischen Artikel 18 und 25 kommentieren. Was Artikel 18 betrifft, sind wir der Ansicht, dass ein Eignungstest auf Dienstleistungen beschränkt sein sollte, bei denen Beratung erfolgt, und sich z. B. nicht auf den Aktienhandel über Internet beziehen sollte. Diese Kunden haben einen Maklerdienst gewählt, bei dem sie nicht für eine professionelle Beratung bezahlen brauchen. Das erhöht nur die Kosten. Wir werden also für die Änderungsanträge 53, 54 und 55 des Ausschusses stimmen.

Im Vorschlag wird vor allem Artikel 25 behandelt, der die Internationalisierung des Handels und die Kursoffenlegung vor der Transaktionen zum Inhalt hat, die außerhalb der regulierten Märkte oder MTF-Plattformen erfolgen. Das betrachten wir als etwas risikoreich. Es würde die Liquidität auf dem Markt verringern und die Kosten erhöhen. Eine Streichung dieses Artikels hat keine ausreichende politische Unterstützung gefunden, aber wir meinen, dass die vom Ausschuss eingebrachten Änderungsanträge 33, 86, 87, 88 und 89 die negativen Effekte ausgleichen würden, die die vorgeschlagenen Regelungen bezüglich der Offenlegung der Kurse auf den Markt hätten.

Abschließend, Herr Präsident, möchte ich noch die Frage stellen, warum wir einen solch wichtigen Vorschlag so spät am Abend diskutieren.

Herr Präsident, Ziel der neuen Richtlinie über Wertpapierdienstleistungen ist es, den Wettbewerb zwischen drei großen Strukturen - den Börsen, dem Internet und den die Internalisierung betreibenden Unternehmen - zu regeln. Der Wettbewerb zwischen ihnen bei der Ausführung von Transaktionen wird zunehmen, je stärker die Integration des europäischen Finanzmarkts voranschreitet. Jeder weiß, dass die Londoner City, die auch ein Stützpunkt der amerikanischen Investmentbanken ist, bei der Internalisierung einen großen Vorsprung hat. Andere Gesellschaften wie die Deutsche Bank oder ABN-AMRO versuchen sich in diesem Bereich mit ehrgeizigen Businessplänen.

Ich stelle fest, dass wir es bei der Wahrnehmung unserer Aufgabe als Gesetzgeber völlig versäumt haben, eine gründliche wirtschaftliche Analyse vorzunehmen, um den Charakter des Wettbewerbs und seine Auswirkungen zu ermitteln. Wollen wir beispielsweise, dass die kleinen Finanzplätze in Süd- und Osteuropa von einigen Global Players von London aus gesteuert werden?

Wir sind hier für das allgemeine Interesse verantwortlich und nicht für die Interessen dieses oder jenes Landes. Aus diesem Grund haben wir zwei wichtige Grundsätze unterstützt: Qualität der Information und fairer Wettbewerb. Die Unternehmen, die Internalisierung betreiben, beanspruchen große Mengen an Ressourcen, bilden aber nicht den Markt. Sie manipulieren ihn, aber sie brauchen ihn auch. Deshalb hat die pre-trade transparency wesentliche Bedeutung für die Qualität der Kursbildung, insbesondere, um Volatilität, Spekulation und Insiderdelikten vorzubeugen.

Im Kommissionsvorschlag wurde dieser Grundsatz der vorbörslichen Transparenz angewandt, den Frau Villiers zunächst streichen wollte. In der Folge hat sie ihn akzeptiert. Sie hat sehr professionell gehandelt, das muss man anerkennen. Sie hat sich bewegt. Aber im Ausschuss wurde auf ihre Initiative hin eine ganze Reihe von Fallen und Hinterhalten angenommen, die diese Forderung nach Transparenz weitgehend ihrer Substanz entleeren und Rechtsunsicherheit verursachen. Dies betrifft die Definition der Internalisierung betreibenden Unternehmen, der Schuldverschreibungen, der Größe der Aufträge, der Befreiung der in Frage kommenden Gegenparteien oder auch des Begriffs des price improvement.

In seiner angenommenen Fassung schlägt der Bericht eine Regulierung vor, die geringer ist als die in den Vereinigten Staaten geltende. Aus diesem Grund haben wir eine Reihe von getrennten Abstimmungen beantragt, mit denen die Formulierungen gestrichen werden sollen, die wir als nachteilig betrachten. Unser Ziel ist weder, die Frage um jeden Preis in erster Lesung abzuschließen, noch einfach einen Kompromiss zwischen den Interessengruppen zu erreichen, sondern eine Entschließung vorzulegen, die wirklich dem allgemeinen Interesse dient.

Herr Präsident, am Ausgangspunkt dieses Berichts standen starke Meinungsverschiedenheiten. Es gab zwei verschiedene Philosophien. Die erste ging davon aus, dass es den Investmentgesellschaften - den Internalisierung betreibenden Unternehmen - gestattet sein muss, rein bilaterale Beziehungen zu ihren Kunden zu unterhalten. Das hätte den Nachteil, dass diese Kunden nicht in den Genuss des bestmöglichen Marktkurses kommen, ja, nicht einmal von diesem besten Kurs erfahren oder einfach die Kursbildung gewährleisten können, die nur Ergebnis einer umfassenden Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage sein kann. Nach der zweiten Philosophie, der so genannten Philosophie der reglementierten Märkte, wird der Verbraucherschutz dadurch gewährleistet, dass die Gesamtheit der Angebote und Nachfragen auf einem transparenten und einheitlichen Markt dem Wettbewerb ausgesetzt wird, damit sich die Kunden über den Kurs informieren und vom bestmöglichen Kurs profitieren können.

Waren diese beiden Philosophien miteinander vereinbar? Ja, unter der Bedingung, dass die Politik der Investmentgesellschaften gemeinsamen Regeln unterworfen wird. Der Vorschlag der Kommission war in dieser Hinsicht sehr zufrieden stellend. Ich bin im Gegensatz zu Herrn Bolkestein nicht sicher, dass der Bericht von Frau Villiers Ihren ursprünglichen Vorschlag spürbar verbessert. Aber wir können mit diesem Kompromiss leben, denn er ist, wie hier festgestellt wurde, relativ zufrieden stellend. Er ermöglicht es uns, die wirklichen Grundsätze zu wahren und zu handeln.

Trotzdem zwei Vorbehalte hierzu. Erstens die Frage des price improvement. Es geht nicht darum, ob der Kunde den besten Kurs bekommt. Natürlich muss er den besten Kurs bekommen! Beim price improvement geht es um die Möglichkeit für die Investmentgesellschaften, einen Kurs zu gestalten, der sich von dem unterscheidet, den sie bekannt geben, und den Markt damit daran zu hindern, zur Bildung angemessener Kurse beizutragen.

Zweitens können wir auch Portfoliotransaktionen nicht billigen, die darin bestehen, Wertpapiere unterschiedlicher Art, zwischen denen kein Zusammenhang besteht, zusammenzufassen, um eine Transaktion von den Auflagen der Richtlinie zu befreien. Abgesehen von diesen beiden wesentlichen Vorbehalten, bei denen ein Teil von uns nicht für den Vorschlag stimmen wird, halten wir den Bericht von Frau Villiers für zufrieden stellend. Ich würde die Berichterstatterin auch gerne dazu beglückwünschen, wenn ich das Gefühl hätte - und dies ist ein Vorbehalt -, dass sie sich bei den Verhandlungen zwischen den Fraktionen wirklich loyal verhalten hätte.

Herr Präsident! Die Verhandlungen über die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie haben wieder einmal gezeigt, wie schwierig es ist, die unterschiedlichen europäischen Marktphilosophien und -traditionen zusammenzuführen, insbesondere das kontinentale Modell der Wertpapierbörsen, die allerdings inzwischen ihren öffentlich-rechtlichen Charakter weitgehend verloren haben und mittlerweile privatisiert sind, und die hausinternen Handelssysteme der Investmentbanken.

Diese beiden Systeme auf europäischer Ebene koexistieren zu lassen und einen fairen Wettbewerb zu organisieren sowie gleichzeitig die Interessen der Anleger zu schützen, ist eine schwierige Aufgabe, und das wird ganz besonders deutlich, wenn wir sehen, welche hohen Summen tagtäglich umgesetzt werden und welche Auswirkungen die Entwicklung auf den Finanzmärkten auf die europäische und weltweite Wirtschaft hat. Insofern hoffe ich, dass der Kompromiss, der in wirklich zähen Verhandlungen in diesem Ausschuss gefunden wurde, eine Ermutigung für den Europäischen Rat darstellt, zu gleichen Kompromissen zu gelangen, so dass dieser wichtige Gesetzgebungsakt zur Verwirklichung des Finanzdienstleistungs-Binnenmarktes tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Ich meine, dass wir versucht haben, die Interessen aller Marktteilnehmer, auch der nicht professionellen Anleger zu berücksichtigen, und dass wir, genau wie das auch die Kommission beabsichtigt hat, das Prinzip der Transparenz in zentralen Bereichen durchgesetzt haben.

Es ist zum Beispiel im Interesse der Preistransparenz und des Investorenschutzes notwendig, dass limitierte Aufträge an interne Handelssysteme, wenn sie nicht selbst unmittelbar vom Internalisierer ausgeführt werden können, unmittelbar an die regulierten Märkte weitergeleitet werden können, es sei denn, der Kunde schließt dies ausdrücklich aus. Eine schnelle Übermittlung bietet die besten Chancen auf eine bestmögliche Ausführung des Auftrags im Interesse der Kunden, und von daher meine ich, dass wir hier eine richtige Entscheidung getroffen haben, genau wie bei den Offenlegungspflichten des Artikels 25. Ich hoffe, dass der Wettbewerb aller Handelssysteme mit dieser Richtlinie tatsächlich auch eine Chance erhält, ohne dass der Schutz der Anlegerinteressen zu vernachlässigt wird.

Herr Präsident! Der Kompromiss, auf den wir uns im Wirtschafts- und Währungsausschuss geeinigt haben, hat alle Beteiligten viel Arbeit und Nerven gekostet. Ich möchte der Berichterstatterin ausdrücklich für ihre wertvolle Arbeit danken. Ohne ihre Ausdauer und Engelsgeduld wären wir nie zu diesem Kompromiss gekommen.

Ich möchte aber diesbezüglich einige Klarstellungen machen. Der Kommissionsvorschlag sieht eine pre-trade und eine post-trade transparency vor. Dies ist ebenso kostspielig wie überflüssig und würde die Finanzinstitute davon abhalten, in die Internalisierung zu investieren. Mehr Wettbewerb wäre somit faktisch nicht zu erreichen, und die abartige Konzentrationsregel, die verschiedenen Mitgliedstaaten so am Herzen liegt - wie mein Kollege Bourlanges das jetzt klar dargelegt hat -, würde durch die Hintertür wieder eingeführt. Dass nun trotzdem eine pre-trade transparency vorgesehen wird, ist bedauerlich. Ich halte es hier mit der Kommission, Herr Bolkestein, dass dies nur für Privatkunden gelten und nicht auf professionelle Kunden ausgeweitet werden sollte.

Es muss auch möglich sein, dass die internalisierenden Finanzinstitute ihren Kunden bessere Preise anbieten können als die, die sie im Rahmen der pre-trade transparency ankündigen. Wenn die betreffenden Finanzinstitute dies fertig bringen - umso besser! Das ist ja im Interesse der Klienten.

Verschiedene Kollegen wollen die pre-trade transparency auch noch auf die Anleihepapiere ausdehnen. Da beide Märkte sehr unterschiedlich strukturiert sind, habe ich mich dagegen ausgesprochen. Ausgebuffte Fußballfans würde dies ja nicht davon abhalten, in Anleihepapiere ihres Lieblingsclubs zu investieren, ohne dabei die Risiken und potenziellen Profite gegeneinander abzuwägen, wie das in Italien der Fall war.

Der Richtlinienvorschlag fordert auch, dass das Finanzinstitut ausdrücklich die Erlaubnis bei seinen Kunden einholen muss, wenn die Order ausgeführt werden soll. Ich halte das auch für übertrieben. Herr Präsident, der Kompromiss, wie er im Ausschuss angenommen wurde, geht meiner Meinung nach weit über das hinaus, was angemessen wäre, um einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu schaffen. Ich bedauere das, aber Politik ist die Kunst des Erreichbaren. Wir sind ja erst in der ersten Lesung, und vielleicht werden diejenigen, die heute nicht mit unserer Berichterstatterin in ihrer ersten Version einverstanden waren, noch zur Einsicht kommen, und wir werden dann vielleicht noch einen besseren Text finden als es bei dieser Lesung der Fall ist.

Herr Präsident, alle beglückwünschen die Berichterstatterin, also tue ich es auch. Und ich berücksichtige dabei, welcher Weg zwischen dem - wie sie es bezeichnete - 'Änderungsantrag Prodi' und dem Text zurückgelegt wurde, den wir heute vor uns haben - auch wenn Einflüsse von jenseits des Atlantiks bei unserer Debatte eine große Rolle gespielt haben.

Wir kennen alle die Ziele der Richtlinie: den Finanzsektor in den Dienst der optimalen Allokation der Finanzressourcen unserer Wirtschaft stellen. Ausgehend von diesem Grundsatz glaube ich, dass der Text, den wir ausgearbeitet haben, von allen Akteuren erwartet wird. Ich möchte noch einige grundlegende Kommentare dazu abgeben.

Um die Kleinanleger zu schützen, müssen sich die Finanzunternehmen bemühen, deren Kenntnisstand und deren Mittel zu überprüfen. Reine Ausführung, execution only, ist auf dem europäischen Kontinent nicht üblich. Wird dies rücksichtslos umgesetzt, könnte dies viele Anleger gefährden. Um einen echten Wettbewerb sicherzustellen, muss die Information sodann allen Akteuren zugänglich sein. Transparenz ist also wesentlich. Bei der vorbörslichen Transparenz darf es keine Ausnahme geben. Ich kann akzeptieren, dass sie sich nicht auf die Aufträge mit Limitkurs bezieht und auf Aufträge üblicher Größe beschränkt. Die Möglichkeit des price improvement, von dem Jean-Louis Bourlanges bereits gesprochen hat, ist meines Erachtens jedoch ein äußerst beunruhigender Aspekt.

Bei der Abstimmung am Donnerstag müssen wir, so meine ich, versuchen, erneut zu erreichen, was der Standpunkt unseres Parlaments zu Clearing und Abrechnung war, d. h. die Kommission zu ersuchen, eine Richtlinie zu dieser Frage auszuarbeiten.

Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zum Ersten bei allen an diesem Kompromiss Beteiligten recht herzlich bedanken, beginnend bei der Berichterstatterin und Alexander Radwan. Es war eine schwierige Arbeit, aber wir waren erfolgreich. Ferner möchte ich klarstellen, dass das Europäische Parlament diese Richtlinie in dieser Legislaturperiode verabschieden will, und wir hoffen, dass der Kompromiss auch dem Rat hilft, einen Kompromiss zu finden. Die neue Richtlinie für Wertpapierdienstleistungen wird den europäischen Finanzbinnenmarkt stärken. Warum brauchen wir überhaupt eine Richtlinie? Weil unzureichend harmonisierte Regeln, ein hoher bürokratischer Aufwand und veraltete Bestimmungen zum Anlegerschutz bislang schwerwiegende Barrieren für einen grenzüberschreitenden Wertpapierhandel dargestellt haben.

Was sind nun die Kernpunkte unseres Kompromisses und der neuen Regelungen? Erstens: der Anlegerschutz. Anleger müssen gut informiert werden, und die Wohlverhaltensregeln zählen zu den wichtigsten Säulen des Anlegerschutzes. Zweitens: Unterschiede zwischen dem beratenden und dem nicht beratenden Geschäft. Zukünftig wird nur bei dem beratenden Geschäft die Einholung eines Eignungstests verlangt. Drittens: Wir wollen eine bestmögliche Ausführung der Dienstleistung. Der Ausschuss hat eine Formulierung gefunden, mit der sowohl kleinere als auch größere Wertpapierhäuser leben können. Viertens, der entscheidende Punkt: das level playing field zwischen Banken, die Wertpapiere hausintern handeln und Börsen. In diesem Kompromiss wurde nun erreicht, dass sich die Banken angemessenen Aufsichts- und Transparenzregeln unterwerfen. Ziel ist es, dass Internalisierungssysteme zulässig sind, aber nicht auf Kosten der Börsen und der übrigen Marktteilnehmer betrieben werden.

Wir hoffen, dass mit diesem Kompromiss ein fairer Wettbewerb zwischen Banken und Börsen möglich ist. Die Verbraucher würden davon am meisten profitieren. Ich bitte alle, dem Kompromiss übermorgen ihre Zustimmung zu geben.

Herr Präsident! Alle Achtung für Ihre Ausdauer. In der kurzen Zeit, die mir zugewiesen ist, und zu dieser späten Stunde kann ich nur einige Leitprinzipien formulieren, die für mein Engagement zur Erzielung von Kompromissen und für mein Abstimmungsverhalten am nächsten Donnerstag maßgeblich sind.

Ich möchte zwei Ziele umreißen. Erstens die Förderung privater Investitionen in der Europäischen Union. Wir müssen alles daransetzen, um die Liquidität für die Wirtschaftstätigkeit zu verbessern und die Wirtschaft wieder aus dem Tal herauszuholen. Zweitens der Schutz des privaten Kleinanlegers. Einerseits durch eindeutige Regeln, die genau überwacht werden müssen, und andererseits durch die Optimierung der Wahlmöglichkeiten dieses Kleinanlegers in Bezug auf Anlageprodukte, Institute und Verfahren. Um den letzteren Punkt ging es auch bei den Debatten betreffend die Richtlinie.

Meines Erachtens sollte der Kleinanleger Zugang sowohl zu Börsen als auch zu seiner Hausbank haben. Inhouse matching stellt eine vollwertige Alternative zu dem Monopol der Börsen dar, das mir immer mehr Sorge bereitet, zweifellos dann, wenn es nationale Grenzen überschreitet und die nationale Überwachung erschwert. Dies erfordert Transparenz, die aber die Preisbildung und Liquidität auf den Finanzmärkten nicht beeinträchtigen darf.

Was den letzten Punkt - das Gesetzgebungsverfahren - betrifft, so begrüße ich den Ansatz, gemäß dem Lamfalussy-Verfahren einige Dinge den Aufsichts- und Regulierungsbehörden zu übertragen. Ich gehe mit allen konform, die erklärt haben, wie wichtig es ist, Kompromisse herbeizuführen und auch den Rat dazu anzuspornen.

Herr Präsident, dieses Haus stellt zunehmend unter Beweis, dass es Dinge lösen kann, die nicht einmal der Rat lösen kann. Das dürfte uns in sehr naher Zukunft recht gelegen kommen. Ich hoffe, Herr Kommissar, Sie nehmen dies zur Kenntnis. Der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen kann aber nur dann funktionieren, wenn es diese Richtlinie gibt.

Es hat wenig Sinn, etwas gegen die durch nationalen Protektionismus verursachten Hemmnisse zu unternehmen, wenn wir uns rückwärts orientieren. Wenn wir uns nicht anschauen, was im Hinblick auf die globale Finanzlage passiert, dann werden Europa, seine Investitionen, sein Wachstumspotenzial und all die Fragen in Bezug auf den Aktionsplan für Risikokapital des Europäischen Rates von Lissabon vorerst jegliche Bedeutung verlieren. Wie so häufig haben wir im Parlament uns von unseren nationalen Belangen ablenken lassen, anstatt uns auf das konzentrieren, was in der europäischen Wirtschaft passiert.

Ich spreche der Berichterstatterin meine Anerkennung für ihre Arbeit aus. Sie hat wahrhaft europäisch gehandelt, auch wenn das aus meinem Munde etwas dreist klingen mag. Wir wissen, dass Märkte Grenzen überschreiten. Ich freue mich, dass sie als konservative britische Abgeordnete europäisch gehandelt hat.

. (EN) Herr Präsident, ich möchte kurz auf einige Punkte in den von diesem Parlament vorgelegten Änderungsanträgen eingehen, die uns Sorgen bereiten.

Was die Pflicht von Wertpapierhäusern zur vorbörslichen Transparenz - also Artikel 25 - betrifft, so können sämtliche Änderungsanträge in Bezug auf die vorbörsliche Transparenz, also die Änderungsanträge 33 und 86 bis 90 zumindest teilweise oder dem Grundsatz nach akzeptiert werden, aber von der Notwendigkeit, ein 'Price Improvement' zu gestatten, sind wir nicht überzeugt. Wir sind nicht davon überzeugt, dass dies in der in den Änderungsanträgen dargelegten Weise notwendig oder den Interessen von Kleinanlegern zuträglich ist.

Wir sind der Ansicht, dass die derzeitige Ausnahmeregelung für Warenderivate und die Händler derartiger Instrumente auf konsolidierter Basis gelten sollte. Wie bereits erläutert, akzeptieren wir in Bezug auf die Wohlverhaltensregeln die Einschränkung der Pflicht von Wertpapierhäusern, nur für bestimmte Dienstleistungen einen vollständigen Eignungstest durchzuführen, wie es auch dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission entspricht.

Leider können wir einer Reihe von Änderungsanträgen, die sich auf Komitologiebestimmungen beziehen, nicht akzeptieren. Einige widersprechen den im Bericht der Weisen aufgestellten Grundsätzen, und zwar insbesondere dem Lamfalussy-Ansatz. Unserer Ansicht nach sollten Durchführungsmaßnahmen lediglich detaillierte technische und keine grundsatzbezogenen Regeln enthalten.

Durch Maßnahmen der Ebene 2 soll stets die einheitliche Anwendung von EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden, deshalb können vage Formulierungen in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert werden.

Was die Aufteilung der Kompetenzen zwischen den zuständigen Behörden betrifft, sind wir im Falle von Zweigniederlassungen der Ansicht, dass, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten, auf deren Geschäftsgebaren und Buchhaltung nur in Ausnahmefällen die Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaates anzuwenden sind. In diesem Zusammenhang kann die Kommission sehr viele Änderungsanträge akzeptieren, einige von ihnen vollständig, andere teilweise oder dem Grundsatz nach und mit Abänderungen.

Abschließend kann ich feststellen, dass die Kommission 36 Änderungsanträge vollständig akzeptieren kann. Weitere 62 Änderungsanträge können zumindest teilweise oder dem Grundsatz nach befürwortet werden, wobei einige Änderungen erforderlich sind, um den Textzusammenhang zu gewährleisten.

Unserer Ansicht nach müssen 60 Änderungsanträge abgelehnt werden. Der Standpunkt der Kommission zu den einzelnen Änderungsanträgen liegt schriftlich vor

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 00.05 Uhr geschlossen.)

. (DA) Ich habe mich heute in Bezug auf den Bericht Schmidt (A5-0210/2003) im Europäischen Parlament der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas angeschlossen. Ich bin mir aber bewusst, dass der Vorschlag Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unterliegt und daher nicht für Dänemark gilt, vgl. das Protokoll über die Position Dänemarks.

Ich habe mich heute im Europäischen Parlament dafür entschieden, für den Bericht Kirkhope (A5-0291/2003) zu stimmen. Ich bin mir aber bewusst, dass der Vorschlag Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft unterliegt und daher nicht für Dänemark gilt, vgl. das Protokoll über die Position Dänemarks.